Karo und der liebe Gott - Pädagogisches Begleitmaterial zum Film Sächsischer Kinder- und Jugendfilmdienst e.V.
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Karo und der liebe Gott Pädagogisches Begleitmaterial zum Film Sächsischer Kinder- und Jugendfilmdienst e.V. Neefestraße 99, 09119 Chemnitz Tel. 0371 / 444 74-0, Fax: 0371 / 444 74 79 www.kinderfilmdienst.de
Filmdaten Titel: Karo und der liebe Gott Produktionsland: Österreich Produktionsjahr: 2005 Laufzeit: 94 Minuten Regie: Danielle Proskar Drehbuch: Danielle Proskar Musik: Klaus Hundsbichler Kamera: Gerhard Hierzer Schnitt: Klaus Hundsbichler FSK: FSK: ohne Altersbeschränkung Empfehlung: ab 8 Jahren Darsteller: Resi Reiner Karo Branko Samarovski Gott Petra Morzé Alice Lenz Markus Gertken Peter Lenz Victoria Drauch Ina Marie-Christine Friedrich Lizzy Markus Meyer Max Peter Faerber Pfarrer Gerhard Ernst Wirt Rainer Spechtl Taxifahrer Stichpunkte: Alleinsein Familie Freundschaft Glaube Liebe Neubeginn Scheidung Zielstrebigkeit Unterrichtsfächer: Deutsch Ethik / Religion
Filminhalt Karo, acht Jahre, leidet sehr unter der Trennung ihrer Eltern. Den Vater sieht sie nur noch am Wochenende. Auch am Tag ihrer Erstkommunion darf er nicht bleiben. Per Walkie-Talkie, eines davon ging beim Umzug verloren, beschwert sie sich beim lieben Gott über diesen Zustand. Plötzlich vernimmt Karo eine Stimme, die sich als Gott ausgibt und auch einen Beweis dafür liefert. Als Karo wenig später "Gott" zu Gesicht bekommt, ist sie einigermaßen erstaunt. Nie hätte sie an einen verwahrlosten Mann mit Alkoholfahne geglaubt, der noch dazu im selben Haus wohnt. Doch Karo hat ein festes Ziel. Unter allen Umständen will sie ihre Eltern wieder zusammenführen. Also sieht sie über alles hinweg und klammert sich an den Mann. Bald ist dieser in Karos sorgenvolle Welt hineingezogen und kann gar nicht anders, als seine Rolle zu spielen. Das stetige Wechselbad der Gefühle mündet schließlich in einer Freundschaft zwischen Karo und Gott – zwei Charaktere, die unterschiedlicher nicht sein könnten: ein granteliger alter Mann und ein zielstrebiges, nach Geborgenheit suchendes kleines Mädchen. Auch wenn Karo ihr großes Ziel nicht erreicht – sie wächst an ihrer Aufgabe, findet neue Freunde und lernt, dass es mit jedem Ende einen neuen Anfang und eine neue Chance gibt. Hintergrundinformationen Immer mehr Kinder wachsen nicht in der Gemeinschaft mit beiden Eltern auf. Studien zeigen, dass beide Elternteile benötigt werden, um psychosoziales Verhalten zu lernen und dass die 4- bis 12- Jährigen die Scheidung der Eltern besonders schwer verarbeiten. Die Geschichte der kleinen Karo schärft - augenzwinkernd und fantasievoll - den Blick für Probleme dieser Kinder. Die Heldin eröffnet, stellvertretend für viele andere Kinder in einer ähnlichen Situation, neue Perspektiven und macht Mut, den eigenen Weg zu suchen. Man sollte sich nicht vom Titel des Filmes täuschen lassen. Es ist kein Film, der zum Glauben bekehren will und kein religiöser Belehrungsfilm. Es geht in erster Linie um die Sehnsucht eines Kindes nach einer intakten Familie, nach Liebe und Geborgenheit. Und es ist ein Film über den Umgang der Menschen miteinander, über Freundschaft, Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit.
Danielle Proskar - Regisseurin Danielle Proskar (*13. März 1964 in Wien) ist eine österreichische Filmregisseurin, Kamerafrau und Drehbuchautorin. Sie absolvierte ihre Studien 1995 in den Fächern Regie und Kamera bei Peter Patzak und Christian Berger an der Wiener Filmakademie. Von 1990 bis 1992 war sie als Kameraassistentin für das Studio Südeuropa des ZDF u.a. in den Kriegsgebieten des ehemaligen Jugoslawiens tätig. 1993 wirkte sie als Puppenspielerin in der Sendung mit Clown Habakuk im ORF Kinderfernsehen mit. Zwischen 1993 bis 1999 arbeitete sie wieder als Kameraassistentin und Kamerafrau bei Fernsehspielen, Serien und Dokumentationen in Österreich und Deutschland. Sie unterstützte die Arbeit von Heide Pils, Peter Patzak, Peter Weck, Gero Erhardt und Ernst Trost. Seit 1996 ist sie für Konzept und Regie von Industrie- und Imagefilmen, bzw. Porträts und Dokumentationen verantwortlich. Zu ihren wichtigsten Auftraggebern gehören außer dem ORF noch die Firmen Siemens, Pfizer, Baxter, McKinsey, Raiffeisen, Tyrolia, das Rote Kreuz, die Stadt Wien, das Bundesministerium für Äußeres und das Land Niederösterreich. 2003-2004 führte sie bei 15 Folgen der ORF-Kinderserie „Tom Turbo“ Regie. 2005 drehte sie ihren ersten Kinofilm, den Familienfilm Karo und der liebe Gott, der 2006 in den österreichischen Kinos Premiere hatte. Der Film, dessen Drehbuch Proskar selber schrieb, wurde beim Filmfestival Rimouski in Kanada mit dem Prix Camério für das beste Drehbuch und mit dem Prix CIFEJ, (der CIFEJ Preis existiert unter der Schirmherrschaft von UNESCO und UNICEF seit 1955 und wird für einen Film vergeben, der die Würde und die Rechte der Kinder in der Welt respektiert) ausgezeichnet. Außerdem wurde der Film von der österreichischen Jugendmedienkommission auch als „sehr empfehlenswert“ eingestuft. Sie drehte Portraits über Leon Askin (2002, Kamera), Franz Wieß (Schnitt) und Gideon Singer (Regie und Schnitt 2006). Resi Reiner ist Karo Ich heiße Theresia Reiner, aber mein Spitzname ist Resi. Ich bin 10 Jahre alt, wurde am 2. Juni 1996 in Graz geboren und wohne auch dort. Ich reite gerne, schwimme gerne, fahre gerne Rad, spiele gerne Fußball, und fernsehe gerne. Was ich nicht gern tue ist: Zimmer aufräumen, mich langweilen, und streiten. Krieg mag ich überhaupt nicht. Meine Haarfarbe ist rot-blond-gold. Ich bin 1 Meter und 31 cm groß. Ich kann mich nicht gut selbst beschreiben. Also hab ich meine Mama gefragt: Sie sagt, sie findet, dass ich lustig, selbstbewusst und selbstständig bin. Manchmal sagt sie, quatsch ich zu viel. Ich finde, ich bin eigentlich ganz normal. Ich hab am liebsten meine Freunde um mich. Auch wenn man dich nicht kennt: Wenn man mich nicht kennt, kennt man mich halt nicht! Wie ich zum Film gekommen bin: Meine Mama hat auf der ORF-Homepage den Casting-Aufruf gesehen und gesagt: Resi! Willst Du da mitmachen? Im gleichen Moment hat sie
gesagt. Nein. Doch nicht. Kommt eh nix dabei raus und ich hab eh keine Zeit! Aber ich wollt unbedingt mitmachen. Probieren kann man ja. Beim Casting war ich aufgeregt, aber es hat mir Spaß gemacht. Eigentlich hab ich sehr viel Spaß dabei gehabt. Die Leute waren auch sehr nett zu mir und wir sind jedes Mal extra nach Wien gefahren, was gleich immer ein lustiger Ausflug war. Bei den Dreharbeiten hab ich sehr viel Spaß gehabt. Aber auf dem Thron zu sitzen war überhaupt nicht so toll. Die Dreharbeiten am Jahrmarkt waren am lustigsten, weil da hab ich immer am Kettenkarussell gratis fahren dürfen. Die Dreharbeiten in der Wohnung haben mir auch sehr gefallen, weil der Richard (der Betreuer) mit mir und meiner Freundin Vicky immer mit uns runter Eis essen gegangen ist. Was nicht so toll war, war dass die Dreharbeiten in Wien waren und wir aber eigentlich in Graz wohnen. Meine Mama ist dann nur am Wochenende zu Besuch gekommen. Und was mich auch gestört hat war, dass wir meistens so früh aufstehen mussten. Gut gefallen hat mir die Szene mit dem Supermarkt, wo ich Cola herum spritzen hab dürfen. Das Catering hat mir immer extra Essen gemacht, wenn es mir nicht geschmeckt hat, und mich gut mit Süßigkeiten versorgt. Eigentlich schade, dass die Dreharbeiten zu Ende sind! Victoria Drauch ist Ina Mein Name ist Victoria Drauch und ich bin 12 Jahre alt. Meine Freunde nennen mich Vici. Ich wurde am 9. August 1994 geboren. Meine Freizeit gestalte ich mir mit: Einradfahren, Fahrradfahren, Snowboarden und mich mit meinen 2 Freun- dinnen treffen. Ich spiele auch im Schultheater mit. Es ist schon immer ein sehr großer Wunsch von mir gewesen in einem Kinderfilm mitwirken zu können. Auf das Casting wurde ich durch ConfettiTV aufmerksam. Ich hab mich per E- Mail beworben. Es war für mich ein total super tolles Gefühl als ich der Regisseurin gegenüber saß, wir beide die Textpassagen durchspielten und sie mir am Ende sagte: "Victoria, wir machen den Film gemeinsam." Die Dreharbeiten waren für mich eine neue und tolle Erfahrung. Das Team und die Schauspieler waren total nett zu mir. Resi und ich hatten in den Drehpausen und auch während des Drehs sehr viel Spaß. In meinen 10 Drehtagen gewann ich eine ganz liebe Freundin namens Resi. Ich denke sehr, sehr gerne an die Dreharbeiten zurück und kann es kaum erwarten mit meiner Familie und meinen Freunden im Kinosaal zu sitzen und uns den Film KARO UND DER LIEBE GOTT anzusehen. Branko Samarovski ist der Liebe Gott Branko Samarovski ist während es 2. Weltkrieges im ehemaligen Jugoslawien geboren und musste im Alter von fünf Jahren mit seinen Eltern nach Öster- reich flüchten. Er ist in Mondsee (Oberösterreich) zur Schule gegangen. Mit 14 Jahren beginnt er eine Schlosserlehre in Salzburg, wird Schlossergeselle und findet mit 20 Jahren zu einer Laienschauspielergruppe, die in ihm den Traum, Schauspieler zu werden, weckt. Er nimmt privat Schauspielunterricht, schmeißt schließlich den Schlosserberuf und studiert zweieinhalb Jahre in der Schauspielklasse am Mozarteum in Salzburg. Sein erstes Engagement bringt ihn an die Bühne in Graz. Von dort wechselt er ca. alle sieben Jahre das Theater und kommt nach Stationen in Darmstadt, Stuttgart, Bochum, Berlin, 1991 wieder nach Österreich ans Burgtheater zurück.
Filmkritiken o. Univ. Prof. Dr. Max H. Friedrich: "Karo ist ein Mädchen, deren Eltern in vermeintlich guten sozialen Verhältnissen, liebevoll und besorgt um ihr Kind sind. Die Außenfassade täuscht. Der Vater Medienstar, die Mutter ehemalige Pianistin, bieten letztlich eine Fassadenfamilie. Karo muss leidvoll zur Kenntnis nehmen, dass der Vater eine außereheliche Liebschaft begonnen hat, was zur Folge hat, dass die Mutter mit ihrer Tochter das gemeinsame Heim verlässt. Die Unverlässlichkeit des Vaters mit Besuchsrecht wird zur leidvoll traurigen Gewissheit für Karo, und die Standardausreden des Vaters führen zu seelischem Schmerz. Dies ist eine Alltagsgeschichte, wie sie bei über 50 Prozent aller geschlossenen Ehen auffindbar ist. Das besondere an diesem Film ist die Rolle eines Kindes und seine fantasievolle Aufarbeitung der sozialen Gegebenheiten. In einem dem Kind eigenen Gottvertrauen wendet sich Karo an den lieben Gott, der in alltagsmäßiger Gestalt scheinbar Unmögliches mit Ironie und Witz zu Wege bringt. Die wahren Geheimnisse dieser Form des lieben Gottes mögen in der vorliegenden Rezension verborgen bleiben, ebenso wie der Ausgang dieser Alltagsgeschichte. Der berührende Film gleicht einem Hohlspiegel, der in kritikvoller Weise Eltern die Situation eines Kindes vergrößert und durch das einfallende Licht auf der Seele brennt. Ein lebendiges Filmdokument füür Eltern und für Kinder gegen Ende der Volksschulzeit." Kronenzeitung (Wien) "Eine tröstliche Parabel im kindlich- unverzagten Sinne, geht es doch um die Kraft des Glaubens, um das Urvertrauen, dass dir jemand hilft. Ein Glücksgriff zudem die beiden Hauptdarsteller: die bezaubernde Resi Reiner, die mit bockiger Naivität um das Glück ihrer Eltern kämpft –– allein, das Leben ist kein Wunschkonzert ––, und Branko Samarovski, der sich mit heilig- brummigem Ernst der Sorgen des Kindes annimmt." Kleine Zeitung (Klagenfurt) "Berührend und zum Nachdenken, entzückend und Gott sei Dank in keinster Weise Kitsch! Die Welt und Gott aus Sicht eines Kindes! Einer der besten Kinderfilme für Kinder und Erwachsene, den ich je gesehen habe. Einfach empfehlenswert." Die Furche (Wien) "Sind die Wege Gottes so unergründlich, dass er sich tatsächlich hinter der zerknautschten Visage einer gescheiterten Existenz verbirgt? Danielle Proskar lässt diese Frage in ihrem brillanten Regiedebüt offen. Umso genauer und augenzwinkernder beschreibt sie, wie sich zwischen dem hartnäckig Gott suchenden Mädchen und dem heruntergekommenen Säufer (unnachahmlich gemimt von Burg-Star Branko Samarovski) eine Vertraulichkeit entwickelt, der sich der anfangs unwillige Eigenbrötler nicht mehr entziehen kann. Die Szenen, die Danielle Proskar dabei entwickelt, sind von umwerfender Komik. Diese Ballung an (Wort-)Witz macht aus KARO UND DER LIEBE GOTT mehr als einen geistreichen Kinderfilm über die Wahrnehmung elterlicher Trennung. Sie sorgt dafür, dass sich auch Erwachsene höllisch amüsieren –– und ganz nebenbei die Gottesfrage stellen."
Oberösterreichische Nachrichten "Keine Baseballkappe, kein Skateboard. Keine Detektivgeschichte, keine coolen Freunde, kein elektronisches Spielzeug, keine schicke Kindermode: Karo, die Hauptperson, ist ein ganz normales kleines Mädchen, wie es auf österreichischen Bildschirmen und Leinwänden nur selten vorkommt. Und leider auch ganz normal ist, dass Karos Eltern sich getrennt haben, und Mama und Karo in eine neue Wohnung gezogen sind. Die kleine Resi Reiner spielt Karo mit erfrischender Selbstverständlichkeit und kann sich neben ihren erwachsenen Kollegen mühelos behaupten. Und die sind teilweise sogar aus dem Ensemble des Burgtheaters: Branko Samarovski spielt den brummigen Lieben Gott, Petra Morzéé ist Karos Mama. Regisseurin Danielle Proskar ist ein subtiler und gleichzeitig lustiger Film gelungen, der ohne jede Peinlichkeit auskommt." Österreich "Ein liebenswertes Märchen für Kinder und Erwachsene. Es geht um wichtige Dinge wie Vertrauen und Freundschaft. Alles andere ist bloß, um in der Sprache des Films zu bleiben, ein 'Schas im Woid'." Kleine Zeitung (Graz)"So richtig gute Kinderfilme sind selten. KARO UND DER LIEBE GOTT ist einer, aus dem auch Erwachsene noch etwas lernen können. Wunderbar sensibel und mit Augenzwinkern erzählt die Mini-Film-Produktion die Geschichte der achtjährigen Karo (entzückend: Resi Reiner), die nach der Trennung ihrer Eltern glaubt, nur der liebe Gott könne ihr wieder zu einem glücklichen Familienleben verhelfen. Der verwahrloste alte Mann aus der Nachbarswohnung –– unversehens in die Rolle des Allmächtigen gedrängt –– erweist sich als grummelig-liebevoller Freund, der Karo durch die schwere Zeit hilft." Kurier (Wien)"Eine schmetterlingsleichte, kluge Story über den Zerfall von Familien. Und ein Plädoyer dafür, die Welt trotz dieses Zusammenbrechens der herkömmlichen Familienwelt positiv zu sehen. Danielle Proskar schafft es, das traurige Thema Scheidung so zu verpacken, dass man lächeln muss. Sie gibt auch den Kindern Zuversicht für einen unvermeidlichen Neustart. Ein berührender Film, nicht nur für Kinder." Zum Film Die Scheidung Die Scheidung ist die formelle, juristische Beendigung einer Ehe. Das deutsche Recht sieht die Ehe als lebenslange Institution, deren besonderer Schutz in Art. 6 des Grundgesetzes gefordert wird. Die Ehe kann daher nur durch den Tod, durch Scheidung oder durch Aufhebung beendet werden. Die Scheidung oder die Aufhebung muss durch richterliches Urteil erfolgen, und wird durch eine Scheidungsurkunde beurkundet. Deutsches Recht Tatbestände Die Voraussetzungen einer Scheidung sind, nachdem sie jahrzehntelang im Ehegesetz „ausgelagert“ waren, inzwischen wieder abschließend in den §§ 1564 - 1568 BGB geregelt. Einziger Grund füür die Scheidung der Ehe ist der Tatbestand der Zerrüttung (§§ 1565 Abs. 1 BGB). Besteht die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr und ist eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten, so ist die Ehe gescheitert.
Um den Ehegatten eine genaue Untersuchung des Tatbestandsmerkmal Zerrüttung zu ersparen, gibt das BGB dem entscheidenden Richter zwei Vermutungen an die Hand: 1. Leben die Ehegatten mehr als ein Jahr getrennt, so kann die Zerrüttung festgestellt werden, sofern diese als „nicht heilbar“ angesehen wird. Wollen beide Ehegatten geschieden werden („einverständliche Scheidung“) oder besteht keine Bereitschaft, sich zu versöhnen, ist von einer Zerrüttung auszugehen. 2. Nach drei Jahren Trennung kann die Ehe auch gegen den Willen des anderen Ehegatten geschieden werden. Diese Vermutungen sind unwiderlegbar. Ist die Fortsetzung der Ehe einem der Ehegatten eine unzumutbare Härte (§§ 1565 Abs. 2), die in der Person des anderen Ehegatten begründet liegt, kann die Ehe aber vor Vollendung des ersten Trennungsjahrs und ohne Einwilligung beider Ehegatten geschieden werden. Eine solche unzumutbare Härte wird angenommen, wenn Misshandlungen vorliegen, oder der Ehegatte beispielsweise eine weitere Person in die Ehe aufnehmen wollte. Deutsche Gerichte tendierten in der Vergangenheit dazu, den Begriff immer weiter zu fassen und immer neue subjektiv empfundene unzumutbare Härten zu akzeptieren. Der Beginn des Trennungsjahres kann rechtssicher durch den Wechsel in die Steuerklasse IV im laufenden Jahr bzw. Steuerklasse I im auf die Trennung folgenden Kalenderjahr dokumentiert werden. Hierzu ist beim Einwohnermeldeamt eine Erklärung zum Familienstand abzugeben. Härteklausel Besonderes Gewicht kommt der Härteklausel nach § 1568 BGB zu: Da die Scheidung in der Regel eine schwere Härte für minderjährige Kinder darstellt, ist zu prüfen, ob ein Fortbestand der Ehe aus Gründen des Kindeswohls möglich erscheint (§ 1568 Abs. 1 1. Alt). Zugleich wird aber auch der andere Ehepartner geschützt, wenn dieser wegen Krankheit oder vorgerückten Alters besonderer Schutzwürdigkeit bedarf. Die praktische Relevanz dieser Vorschrift ist aber eher als gering einzustufen. Verfahren Das Verfahren der Scheidung findet vor dem Amtsgericht - Familiengericht - statt. Anders als bei anderen Verfahren vor dem Amtsgericht besteht in Scheidungsverfahren Anwaltszwang, das heißt, jedenfalls der Antragsteller muss sich von einem Anwalt vertreten lassen. Im Scheidungsverfahren können auf Antrag in einem sogenannten Scheidungsverbund andere Familiensachen (Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs, des Unterhalts, der Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, der Zuweisung von Ehewohnung und ehelichem Hausrat) für den Fall der Scheidung mit geltend gemacht werden. In der Regel zwingend und ohne Antrag einer Partei ist mit der Scheidung der Versorgungsausgleich zu regeln. Rechtsweg Während die erstinstanzliche Verhandlung stets vor dem Amtsgericht stattfindet, ist die Berufungs- instanz das Oberlandesgericht. Revisionen erfolgen zum Bundesgerichtshof. Siehe auch: Scheidungsformel
Österreichisches Recht Die Scheidung der Ehe ist neben der Nichtigerklärung der Ehe und der Aufhebung der Ehe eine der Möglichkeiten, die Ehe zu beenden. Rechtsdogmatisch gesprochen handelt es sich bei der Scheidung um die "Kündigung" des Dauerschuldverhältnisses Ehe, die nur aus besonderen Gründen möglich ist. Wenngleich nicht ausschließlich, so steht dennoch seit der Reform des Eherechts im Jahr 1999 das Zerrüttungsprinzip vor dem Verschuldensprinzip. Scheidungsgründe sind dem Zerrüttungsprinzip folgend grundsätzlich "relativ"; so kann z.B. ein Ehebruch, der die Gemeinschaft der Ehegatten nicht tatsächlich zerrüttet, nicht zur Scheidung führen. Fast 90% der Ehen werden einvernehmlich geschieden. Dies erklärt sich dadurch, dass ein mit dem Rechtsstreit verbundenes „Schmutzwäschewaschen“ vor dem Richter mit gegenseitigen Vorwürfen bezüglich zum Teil intimer Lebensumstände für beide Parteien meist als problematischer empfunden wird als eine mitunter mühsame Einigung. Auch die Möglichkeit, weitgehend selbst über die Folgen der Scheidung disponieren zu können, anstatt lediglich Anordnungen eines Richters Folge leisten zu müssen, wird vielfach als vorteilhaft empfunden. Verschuldensscheidung Die Verschuldensscheidung erfordert eine schwere Eheverfehlung bzw. ein ehrloses und unsittliches Verhalten, die/das zu einer Zerrüttung der Ehe führt. Schwere Eheverfehlung: Das Gesetz selbst nennt demonstrativ Ehebruch, körperliche Gewalt oder schweres seelisches Leid. Weiter zu nennen sind z.B. Trunksucht, ständige Streitereien, schwere Beschimpfungen, Vernachlässigung des Haushalts, Verweigerung der ehelichen Beiwohnung. Zerrüttung: Die Ehe ist zerrüttet, wenn die körperliche, geistige und seelische Gemeinschaft der Ehegatten aufgehoben ist, so dass eine Wiederherstellung einer dem Wesen der Ehe entsprechenden Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann. Der ( überwiegend) Schuldige kann die Scheidung nicht begehren . Nicht um eine schwere Eheverfehlung handelt es sich bei Reaktionshandlungen (z.B. Ehefrau verweigert Beiwohnung durch gegenwärtig volltrunkenen Mann). Auch Kompensationshandlungen (z.B. Ehefrau verweigert - zur Vergeltung - Beiwohnung zwei Tage nachdem Mann volltrunken war) machen den vormalig Unschuldigen nicht zum (überwiegend) Schuldigen. Scheidung wegen Auflösung der häuslichen Gemeinschaft Diese Scheidungsvariante erfordert eine Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft seit 3 Jahren (bzw. 6 Jahren) und die Zerrüttung der Ehe. Häusliche Gemeinschaft: Diese ist beendet, wenn die eheliche Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft in ehewidriger Intention beendet wird. Dem gemäß reicht bereits eine Trennung von Tisch und Bett. Nur gelegentliches eheliches Beiwohnen genügt nicht für das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft. Demgegenüber ist eine bloße räumliche Trennung (z.B. aus beruflichen oder sonstigen Gründen) ohne Zerrüttung unbeachtlich. Nach 3 Jahren ist die Scheidung nur möglich, wenn die Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft nicht erwartet werden kann oder die Scheidung den (unschuldigen) Beklagten härter (Härteklausel) treffen würde als den Klagenden die Abweisung des Scheidungsbegehrens. Ein derartiger Härtefall ist nach der Dauer der Lebensgemeinschaft, dem Wohl der Kinder, der Dauer der Aufhebung, dem Alter
der Ehegatten, etc. zu beurteilen. Nach sechs Jahren kann die Ehe jedenfalls aufgehoben werden. Insbesondere auch der (überwiegend) Schuldige kann die Scheidung begehren; er muss dafür jedoch damit rechnen, Unterhalt nach § 94 ABGB wie bei aufrechter Ehe (!) leisten zu müssen. Einvernehmliche Scheidung Diese Scheidungsform erfordert die Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft seit mindestens einem halben Jahr, eine schriftlichen Vereinbarung sowie Zerrüttung der Ehe, die (rein formell, es wird nicht nachgeprüft) eingestanden werden muss. Eheliche Lebensgemeinschaft: Diese umfasst die allgemeinen ehelichen Pflichten des § 90 ABGB (gemeinsames Wohnen, Treue, Beistand, etc.); auf eine Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft (siehe oben) im rein räumlichen Sinn kommt es nicht an, folglich ist letzterer auch nicht erforderlich für die einvernehmliche Scheidung. Die schriftliche Vereinbarung, die zivilrechtlich als Vergleich qualifiziert werden kann, muss Einigung enthalten über: hauptsächlichen Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechts auf persönlichen Verkehr, Unterhalt für die Kinder, Unterhalt der Ehegatten zueinander Rechtsvergleichung Der Unterschied zwischen deutschem und österreichischem Scheidungsrecht ist wohl primär der Umstand, dass das deutsche Recht zur Gänze, das österreichische Recht nur überwiegend vom Zerrüttungsprinzip dominiert ist. Zwar ist die „Härtefallscheidung“ in Deutschland wohl durchaus mit der „Verschuldensscheidung“ in Österreich vergleichbar, jedoch stellt das deutsche Recht auch hier nicht auf Schuld, sondern auf die Unzumutbarkeit des Zusammenlebens ab. Im österreichischen Recht fällt der Unterhalt füür den schuldig geschiedenen Partner niedriger aus als bei unverschuldeter Scheidung. In Deutschland spielt dieser Aspekt zwangsläufig keine Rolle für die Höhe des Unterhalts. Im Fall einer Trennung ist die (streitige) Scheidung nach deutschem Recht bereits nach einem Jahr (Trennungsjahr), spätestens aber nach drei Jahren möglich. Das österreichische Recht fordert grundsätzlich eine Trennungszeit von drei Jahren, im Härtefall sogar von sechs Jahren. In diesem Fall ist der Bestandschutz des österreichischen Rechts weitreichender. Die einverständliche (deutsche) oder einvernehmliche (österreichische) Scheidung erfordert nach deutschem Recht ein Jahr Trennung, nach österreichischem Recht nur ein halbes Jahr. Hier ist der Bestandschutz des deutschen Rechts weitreichender. Erstkommunion oder Erste heilige Kommunion Nach der Taufe ist die Erstkommunion ein weiterer Schritt zur Aufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche. Das Wort »Kommunion« bezeichnet die Teilnahme am Abendmahl und entstammt dem lateinischen »communio, das soviel wie »Gemeinschaft« bedeutet. Zur Erstkommunion gehen die Kinder meist im Alter von neun oder zehn Jahren. Sie empfangen geweihtes Brot, in dem nach katholischem Glauben Jesus Christus, der Sohn Gottes, gegenwärtig ist.
Die Erstkommunion ist in katholischen Familien eine der bedeutendsten Feiern. Das zeigt sich auch in der Kleidung der Kinder. Während Jungen meist einen festlichen Anzug tragen, gehen Mädchen in weißen Kleidern. Immer mehr Kirchengemeinden gehen allerdings dazu über, ihre Kommunionkinder in gleichen, schlichten Gewändern erstmals am Abendmahl teilnehmen zu lassen. Die Feier des Abendmahls in den christlichen Kirchen geht auf den Gründonnerstag zurück, den Tag vor der Hinrichtung Jesu. Den Abend dieses Tages verbrachte er im engsten Freundeskreis. Als Jesus bei einem gemeinsamen Essen von seinem baldigen gewaltsamen Sterben sprach, forderte er die Freunde auf, zum Gedächtnis an seinen Tod fortan gemeinsam das Abendmahl zu feiern. Der Gründonnerstag gilt von daher in den Kirchen als Ursprung der Abendmahlsfeiern. Später verlagerten sich die Feiern auf den ersten Tag der Woche, den Sonntag. Hostie lateinisch: Opfergabe Hostie nennt man das Brot aus Weizenmehl und Wasser, das für die Abendmahlfeier bestimmt ist und in ihr verwandelt wird. Die Wandlung erinnert an das letzte Abendmahl und die Worte Jesus an seine Jünger: »Das ist mein Leib, der für euch hingegeben wird.« Beim Empfang der heiligen Hostie werden wir immer daran erinnert, das Jesus für uns gestorben ist. Hostien hatten zunächst die Form flacher, runder Weizenkuchen. Ab dem 11./ 12. Jahrhundert benutzte man Oblaten, die haltbarer und leichter zu handhaben waren. Quellennachweis und Recherche Recherche und Zusammenstellung Kathrin Strehlau Sylvia Zimmermann Quellen www.de.wikipedia.org www.directors.at www.filmwochenende.de www.karo.derfilm.at www.kinomachtschule.at www.makingofeuropa.net www.rpi-virtuell.net
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