Bürgerinformations-Veranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau - Gemeinde Neuried

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Bürgerinformations-Veranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau - Gemeinde Neuried
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019                                       09.05.2019

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau

                 Bürgerinformations-
                    Veranstaltung
                        2019
                  Thema: Kiesabbau

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau

                Vortragsagenda:
                Intro – Video
                1. Bürger-Präsentation „Wald-Neuried-erhalten“
                2. Gemeinde Neuried: „Vorranggebiete, 3 Abbauflächen“
                3. Frau RA Funk: „Rechtliche Grundlagen“
                4. GrünzugNetzwerk: „Immer dieser Kies“
                5. Fragen an den Landtag und Antworten - Auszüge
                6. BIN: Mündlicher Vortrag
                Resümee und Diskussion

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                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau

                Vortragende:
                Intro – Video
                1. Bürger-Präsentation       - Herr Andreas Haagner
                2. Gemeinde Neuried          - Herr 1. Bgm Harald Zipfel
                3. Kanzlei Döring - Spieß    - Frau RA Kerstin Funk
                4. GrünzugNetzwerk:          - Herr Herbert Stepp
                5. Fragen an den Landtag     - Herr 1. Bgm Harald Zipfel
                6. BürgerInitiativeNeuried   - Frau Hannelore Quintenz
                Resümee und Diskussion

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                        Thema: Kiesabbau

                Gemeinde Neuried:

                Kiesabbau-Vorranggebiete, 3 Abbauflächen

                  - Im Regionalplan festgelegte Vorranggebiete

                  - Abbaugebiet auf der Gemarkung Planegg

                  - Abbauflächen auf dem Gebiet Neuried

                  - Teilfläche 351/T auf dem Gebiet Neuried

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                        Thema: Kiesabbau

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                        Thema: Kiesabbau
                  Begründung Regionalplan: Bodenschätze

                                                          Begründung Regionalplan: Umweltbericht

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                        Thema: Kiesabbau

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                        Thema: Kiesabbau

                                                    geplant

                                  geplant   351 T

                                                         geplant

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               Teilfläche 351/T

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                        Thema: Kiesabbau
               Abgrabungsrechtlicher Änderungsantrag zur Genehmigung des Kiesabbaus auf Flur Nr. 351 / (Teilfläche) (ehem.
               gemeindefreies Gebiet) Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH, Flurstück 351/T Gemarkung Neuried

               Einvernehmliche Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses Neurieds vom 05.12.2017

               Auflagen:
                  Auflagen vom Bescheid vom 02.04.2015 müssen entsprechend für die Fläche 351/T
                   übernommen werden.
                  Wiederverfüllung innerhalb 3 Jahre
                  Abnahme der Verfüllung und Renaturalisierung unter Beteiligung der Gemeinde.
                  Sicherheitseinbehalt muss so hoch bemessen werden, dass eine evtl. Ersatzvornahme
                   (Wiederverfüllung, Aufforstung und Renaturalisierung) damit finanzierbar wäre.
                  Aufschüttung eines ausreichend hohen Schutzwalls entlang der Ausgrabungs- und
                   Zufahrtsfläche.
                  Verlegung des Radweges soweit er entlang der Zufahrt und entlang des Förderbandes führt,
                   einschließlich Beschilderung und Befestigung der Oberfläche so dass es gut mit Fahrrad
                   befahrbar ist. (Alternativ: Radschnellweg entlang der M4 fordern)
                  Das Landratsamt München soll überprüfen das sämtliche einschlägige Emissionsschutz-
                   bestimmungen gewährleistet sind - sowohl zur Wohnbebauung als auch zum Waldkindergarten;
                   hierbei muss gewährleistet sein, dass sämtliche Immissionsschutzwerte eingehalten werden.
                  Es wird eine Web-Cam gefordert, die öffentlich über Internet zugänglich ist.

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                        Thema: Kiesabbau

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                                      Vortrag

                                Frau Kerstin Funk

                         von der Kanzlei Döring – Spieß
                                    (siehe Datei 03)

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                                      Vortrag

                               Herr Herbert Stepp

                       1. Vors. GrünzugNetzwerk Würmtal
                                    (siehe Datei 04)

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                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau

                                      Mündlicher Vortrag

                                 Frau Hannelore Quintenz

                          1. Vors. Bürger Initiative Neuried eV

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau
               Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019

                 1.1 Wie ist das Vorranggebiet 804 für Kiesabbau geografisch definiert?
                      Lage und Abgrenzung des Vorranggebiets 804 bestimmen sich nach
                      der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" des Regionalplans München
                      (14). Für den Regionalplan gilt der Maßstab 1 : 100.000, eine
                      parzellenscharfe Festlegung ist landesplanerisch nicht vorgesehen.

                 1.2 Wer hat das Vorranggebiet festgelegt?
                      Gemäß Art. 22 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLpIG) ist der
                      Regionale Planungsverband München (RPV) für die Ausarbeitung
                      und den Beschluss des Regionalplans zuständig.

                 1.3 Wer kann es wieder ändern?
                      Für die Änderung des Regionalplans ist gemäß Art. 22 BayLpIG
                      ebenfalls der Regionale Planungsverband München zuständig.

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                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau
               Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019

                 2.1 Welche Abwägungen lagen der Entscheidung zur Ausweisung des
                     Vorranggebietes Kiesabbaufläche zugrunde?
                        ………..
                 2.2 Wie wurde die Entscheidung formell und rechtlich begründet?
                         Das Abwägungsergebnis wurde abschließend vom Planungsausschuss des
                         RPV am 28. Februar 2012 beschlossen. Die Festlegungen im Regionalplan
                         wurden als Rechtsverordnung beschlossen und von der Regierung von
                        Oberbayern am 6. August 2012 verbindlich erklärt. Die Fortschreibung ist am
                         1. November 2012 in Kraft getreten……
                 2.3 Wann wurde das Vorranggebiet für Kiesabbau zum ersten Mal
                     genehmigt?
                         Das Vorranggebiet 804 ist bereits im ersten Regionalplan, in Kraft getreten
                         am 15. Februar 1987, als Vorranggebiet 817 mit verändertem Umgriff
                         enthalten. Der Umgriff hat sich seitdem dreimal geändert, nämlich zum 1.
                         Juni 1990, zum 17. März 1999 und zum 1. November 2012 (jeweiliges
                         Datum des Inkrafttretens). …….
                         Es ersetzt nicht das für einen tatsächlichen Abbau erforderliche
                         Genehmigungsverfahren und die Abbaugenehmigung.

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau
               Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019

                 4.1 Wurde auch außerhalb des Vorranggebiets aus gekiest, wie Satelliten-
                     bilder vermuten lassen?
                        Eine Auskiesung außerhalb des Vorranggebietes ist grundsätzlich
                        möglich.
                 4.2 Wenn ja, ist dies zulässig?
                        Mit der Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für
                        Bodenschätze im Regionalplan ist für den Abbau von Boden-
                        schätzen außerhalb dieser Gebiete keine Aussage getroffen.
                        Deshalb kann daraus auch nicht abgeleitet werden, dass der Abbau
                        von Bodenschätzen außerhalb unzulässig sei.
                 4.3 Aus welchen Gründen erhielt der Kiesabbau Vorrang vor dem Schutz
                     des Bannwaldes?
                       Im Rahmen der Ausweisung des Vorranggebiets wurde als
                       Abwägungsergebnis im Umgriff des Vorranggebietes ein zeitlich
                       befristeter Vorrang des Rohstoffabbaus als gerechtfertigt erachtet.
                       Nach erfolgter Auskiesung soll das Gebiet wieder aufgeforstet
                       werden. Als Nachfolgefunktion ist im Regionalplan ……..

                                                                                                               9
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                        Thema: Kiesabbau
               Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019

                 5.1 Liegt die mögliche Kiesabbaufläche im Bannwald-Gebiet?
                        Bis auf geringe Teilflächen ist der Forst Kasten Bannwald.
                 5.2 Wie ist der Stand bei der Ausschreibung der Heilig geist Spitalstiftung
                     zum erweiterten Kiesabbau?
                        Dem Landratsamt München und der Regierung von Oberbayern
                        liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
                 5.3 Wurde bereits ein Zuschlag erteilt?
                        Siehe Antwort zu Frage 5.2.
                 6.1 Wenn ja, wer hat ihn erhalten?
                        Siehe Antwort zu Frage 5.2.
                 6.2 Welche Behörde hat die Genehmigung für die Auskiesung erteilt?
                        Das Landratsamt München hat für den Teil des Forst Kasten im
                        Gemeindegebiet Planegg am 8. August 1991 eine Abbauge-
                        nehmigung für eine Fläche von ca. 65 ha erteilt. Gemäß bestands-
                        kräftigem Änderungsbescheid vom 13. März 2002 gelten in diesem
                        Bereich keine Fristen mehr für die Auskiesung und Verfüllung.

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
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               Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019

                 6.3 Hatte die Gemeinde Neuried ein Mitspracherecht bzw. hätte sie die
                     Auskiesung verhindern können?
                       Die Gemeinde Planegg war am Verfahren für die Baugenehmigung
                       vom 8. August 1991 beteiligt. Die gegen die ursprüngliche
                       Genehmigung und gegen die Änderungsgenehmigungen bis 2001
                       erhobenen Klagen der Gemeinde (und Nachbarn) blieben - auch
                       im Rechtsmittel - letztlich ohne Erfolg.

                         Die Gemeinde Neuried ist Standortgemeinde für den im Plan blau
                         markierten Bereich (s. Anlage). Ein drei Hektar umfassender
                         Teilbereich des blau markierten Bereiches wurde mit Bescheid vom
                         6. März 2018 genehmigt. Die Gemeinde Neuried erteilte ihr
                         Einvernehmen unter Bedingungen, die rechtlich nicht vollständig
                         umgesetzt werden konnten. Das als nicht erteilt geltende Einver-
                         nehmen wurde daher ersetzt. Eine Klage wurde nicht erhoben, der
                         Bescheid vom 6. März 2018 ist folglich bestandskräftig.

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Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019                                                                09.05.2019

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau
               Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019

                 8.1   Ist es zulässig, dass in einem Vorranggebiet mehrere Kiesgruben
                       ausgehoben werden?
                          Ein Vorranggebiet im Regionalplan sichert lediglich die Fläche für
                          eine vorrangige Nutzung durch den Bodenschatzabbau. Die
                          konkrete Umsetzung regeln die entsprechenden Genehmigungs-
                          verfahren. Dabei sind mehrere Entnahmestellen möglich.
                 8.2   Wenn ja, welche Fläche darf ausgekiest werden, solange die ausgeho-
                       bene Kiesgrube nicht wieder aufgefüllt und aufgeforstet ist? ……..
                          Die Fristen zwischen Auskiesung und Verfüllung sind im Bescheid
                          so bemessen, dass eine zeitnahe Verfüllung im Anschluss an die
                          Auskiesung sichergestellt ist.
                 8.3   Ist es möglich, weitere Kiesgruben auszuheben, wenn die Wieder-
                       auffüllung in der vorgesehenen Zeit nicht möglich ist?
                          Kann die im Bescheid festgesetzte Verfüllungsfrist nicht eingehalten
                          werden, ist ein Verlängerungsantrag zu stellen. Grundsätzlich ist es
                          aber möglich, dass weitere Kiesgruben genehmigt werden. ……….

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau

                              Diskussion und Resümee

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                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau

                1. Derzeitige Flächen auf Gebiet Planegg
                     - Gemeinde Neuried hat keinen Einfluss
                2. Zukünftige Flächen auf Gebiet Planegg
                     - Neuer Betreiber unbekannt
                     - Verfahrensschritte zur Beteiligung
                      - Mögliche LKW-Transporte über M4
                3. Teilfläche 351/T
                      - Gemeinde Neuried hat Einvernehmen
                        erteilt mit Auflagen
                4. Mögliche neue Flächen auf Neurieder Gebiet
                    - wenn Antrag gestellt wird, Erhebung und
                      Ausweisung von Kiesabbaukonzentrationsflächen

                Bürgerinformationsveranstaltung 2019
                        Thema: Kiesabbau

                         Danke für die große Beteiligung,
                 vor allem an die Referenten und Bürger, die das
                Thema so umfassend aufbereitet haben, so dass
                 Sie alle hoffentlich mit neuen Erkenntnissen und
                     einem gutem Gefühl nach Hause gehen

                     Die Vorträge stehen Ihnen zur Verfügung unter:
                 https://www.neuried.de/rathaus-buergerservice/umwelt-
                                 energiefragen/umwelt/

                                                                                12
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