Bürgerinformations-Veranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau - Gemeinde Neuried
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Bürgerinformations- Veranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Vortragsagenda: Intro – Video 1. Bürger-Präsentation „Wald-Neuried-erhalten“ 2. Gemeinde Neuried: „Vorranggebiete, 3 Abbauflächen“ 3. Frau RA Funk: „Rechtliche Grundlagen“ 4. GrünzugNetzwerk: „Immer dieser Kies“ 5. Fragen an den Landtag und Antworten - Auszüge 6. BIN: Mündlicher Vortrag Resümee und Diskussion 1
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Vortragende: Intro – Video 1. Bürger-Präsentation - Herr Andreas Haagner 2. Gemeinde Neuried - Herr 1. Bgm Harald Zipfel 3. Kanzlei Döring - Spieß - Frau RA Kerstin Funk 4. GrünzugNetzwerk: - Herr Herbert Stepp 5. Fragen an den Landtag - Herr 1. Bgm Harald Zipfel 6. BürgerInitiativeNeuried - Frau Hannelore Quintenz Resümee und Diskussion Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Gemeinde Neuried: Kiesabbau-Vorranggebiete, 3 Abbauflächen - Im Regionalplan festgelegte Vorranggebiete - Abbaugebiet auf der Gemarkung Planegg - Abbauflächen auf dem Gebiet Neuried - Teilfläche 351/T auf dem Gebiet Neuried 2
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau 3
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Begründung Regionalplan: Bodenschätze Begründung Regionalplan: Umweltbericht Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau 4
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau geplant geplant 351 T geplant Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Teilfläche 351/T 5
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Abgrabungsrechtlicher Änderungsantrag zur Genehmigung des Kiesabbaus auf Flur Nr. 351 / (Teilfläche) (ehem. gemeindefreies Gebiet) Bernhard Glück Kies-Sand-Hartsteinsplitt GmbH, Flurstück 351/T Gemarkung Neuried Einvernehmliche Zustimmung des Bau- und Umweltausschusses Neurieds vom 05.12.2017 Auflagen: Auflagen vom Bescheid vom 02.04.2015 müssen entsprechend für die Fläche 351/T übernommen werden. Wiederverfüllung innerhalb 3 Jahre Abnahme der Verfüllung und Renaturalisierung unter Beteiligung der Gemeinde. Sicherheitseinbehalt muss so hoch bemessen werden, dass eine evtl. Ersatzvornahme (Wiederverfüllung, Aufforstung und Renaturalisierung) damit finanzierbar wäre. Aufschüttung eines ausreichend hohen Schutzwalls entlang der Ausgrabungs- und Zufahrtsfläche. Verlegung des Radweges soweit er entlang der Zufahrt und entlang des Förderbandes führt, einschließlich Beschilderung und Befestigung der Oberfläche so dass es gut mit Fahrrad befahrbar ist. (Alternativ: Radschnellweg entlang der M4 fordern) Das Landratsamt München soll überprüfen das sämtliche einschlägige Emissionsschutz- bestimmungen gewährleistet sind - sowohl zur Wohnbebauung als auch zum Waldkindergarten; hierbei muss gewährleistet sein, dass sämtliche Immissionsschutzwerte eingehalten werden. Es wird eine Web-Cam gefordert, die öffentlich über Internet zugänglich ist. Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau 6
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Vortrag Frau Kerstin Funk von der Kanzlei Döring – Spieß (siehe Datei 03) Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Vortrag Herr Herbert Stepp 1. Vors. GrünzugNetzwerk Würmtal (siehe Datei 04) 7
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Mündlicher Vortrag Frau Hannelore Quintenz 1. Vors. Bürger Initiative Neuried eV Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019 1.1 Wie ist das Vorranggebiet 804 für Kiesabbau geografisch definiert? Lage und Abgrenzung des Vorranggebiets 804 bestimmen sich nach der Karte 2 „Siedlung und Versorgung" des Regionalplans München (14). Für den Regionalplan gilt der Maßstab 1 : 100.000, eine parzellenscharfe Festlegung ist landesplanerisch nicht vorgesehen. 1.2 Wer hat das Vorranggebiet festgelegt? Gemäß Art. 22 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLpIG) ist der Regionale Planungsverband München (RPV) für die Ausarbeitung und den Beschluss des Regionalplans zuständig. 1.3 Wer kann es wieder ändern? Für die Änderung des Regionalplans ist gemäß Art. 22 BayLpIG ebenfalls der Regionale Planungsverband München zuständig. 8
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019 2.1 Welche Abwägungen lagen der Entscheidung zur Ausweisung des Vorranggebietes Kiesabbaufläche zugrunde? ……….. 2.2 Wie wurde die Entscheidung formell und rechtlich begründet? Das Abwägungsergebnis wurde abschließend vom Planungsausschuss des RPV am 28. Februar 2012 beschlossen. Die Festlegungen im Regionalplan wurden als Rechtsverordnung beschlossen und von der Regierung von Oberbayern am 6. August 2012 verbindlich erklärt. Die Fortschreibung ist am 1. November 2012 in Kraft getreten…… 2.3 Wann wurde das Vorranggebiet für Kiesabbau zum ersten Mal genehmigt? Das Vorranggebiet 804 ist bereits im ersten Regionalplan, in Kraft getreten am 15. Februar 1987, als Vorranggebiet 817 mit verändertem Umgriff enthalten. Der Umgriff hat sich seitdem dreimal geändert, nämlich zum 1. Juni 1990, zum 17. März 1999 und zum 1. November 2012 (jeweiliges Datum des Inkrafttretens). ……. Es ersetzt nicht das für einen tatsächlichen Abbau erforderliche Genehmigungsverfahren und die Abbaugenehmigung. Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019 4.1 Wurde auch außerhalb des Vorranggebiets aus gekiest, wie Satelliten- bilder vermuten lassen? Eine Auskiesung außerhalb des Vorranggebietes ist grundsätzlich möglich. 4.2 Wenn ja, ist dies zulässig? Mit der Ausweisung von Vorranggebieten und Vorbehaltsgebieten für Bodenschätze im Regionalplan ist für den Abbau von Boden- schätzen außerhalb dieser Gebiete keine Aussage getroffen. Deshalb kann daraus auch nicht abgeleitet werden, dass der Abbau von Bodenschätzen außerhalb unzulässig sei. 4.3 Aus welchen Gründen erhielt der Kiesabbau Vorrang vor dem Schutz des Bannwaldes? Im Rahmen der Ausweisung des Vorranggebiets wurde als Abwägungsergebnis im Umgriff des Vorranggebietes ein zeitlich befristeter Vorrang des Rohstoffabbaus als gerechtfertigt erachtet. Nach erfolgter Auskiesung soll das Gebiet wieder aufgeforstet werden. Als Nachfolgefunktion ist im Regionalplan …….. 9
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019 5.1 Liegt die mögliche Kiesabbaufläche im Bannwald-Gebiet? Bis auf geringe Teilflächen ist der Forst Kasten Bannwald. 5.2 Wie ist der Stand bei der Ausschreibung der Heilig geist Spitalstiftung zum erweiterten Kiesabbau? Dem Landratsamt München und der Regierung von Oberbayern liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 5.3 Wurde bereits ein Zuschlag erteilt? Siehe Antwort zu Frage 5.2. 6.1 Wenn ja, wer hat ihn erhalten? Siehe Antwort zu Frage 5.2. 6.2 Welche Behörde hat die Genehmigung für die Auskiesung erteilt? Das Landratsamt München hat für den Teil des Forst Kasten im Gemeindegebiet Planegg am 8. August 1991 eine Abbauge- nehmigung für eine Fläche von ca. 65 ha erteilt. Gemäß bestands- kräftigem Änderungsbescheid vom 13. März 2002 gelten in diesem Bereich keine Fristen mehr für die Auskiesung und Verfüllung. Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019 6.3 Hatte die Gemeinde Neuried ein Mitspracherecht bzw. hätte sie die Auskiesung verhindern können? Die Gemeinde Planegg war am Verfahren für die Baugenehmigung vom 8. August 1991 beteiligt. Die gegen die ursprüngliche Genehmigung und gegen die Änderungsgenehmigungen bis 2001 erhobenen Klagen der Gemeinde (und Nachbarn) blieben - auch im Rechtsmittel - letztlich ohne Erfolg. Die Gemeinde Neuried ist Standortgemeinde für den im Plan blau markierten Bereich (s. Anlage). Ein drei Hektar umfassender Teilbereich des blau markierten Bereiches wurde mit Bescheid vom 6. März 2018 genehmigt. Die Gemeinde Neuried erteilte ihr Einvernehmen unter Bedingungen, die rechtlich nicht vollständig umgesetzt werden konnten. Das als nicht erteilt geltende Einver- nehmen wurde daher ersetzt. Eine Klage wurde nicht erhoben, der Bescheid vom 6. März 2018 ist folglich bestandskräftig. 10
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Schriftliche Anfrage an den Bayr. Landtag von Chr. Hierneis am 24.02.2019 8.1 Ist es zulässig, dass in einem Vorranggebiet mehrere Kiesgruben ausgehoben werden? Ein Vorranggebiet im Regionalplan sichert lediglich die Fläche für eine vorrangige Nutzung durch den Bodenschatzabbau. Die konkrete Umsetzung regeln die entsprechenden Genehmigungs- verfahren. Dabei sind mehrere Entnahmestellen möglich. 8.2 Wenn ja, welche Fläche darf ausgekiest werden, solange die ausgeho- bene Kiesgrube nicht wieder aufgefüllt und aufgeforstet ist? …….. Die Fristen zwischen Auskiesung und Verfüllung sind im Bescheid so bemessen, dass eine zeitnahe Verfüllung im Anschluss an die Auskiesung sichergestellt ist. 8.3 Ist es möglich, weitere Kiesgruben auszuheben, wenn die Wieder- auffüllung in der vorgesehenen Zeit nicht möglich ist? Kann die im Bescheid festgesetzte Verfüllungsfrist nicht eingehalten werden, ist ein Verlängerungsantrag zu stellen. Grundsätzlich ist es aber möglich, dass weitere Kiesgruben genehmigt werden. ………. Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Diskussion und Resümee 11
Bürgerinfo Kiesabbau Neuried 2019 09.05.2019 Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau 1. Derzeitige Flächen auf Gebiet Planegg - Gemeinde Neuried hat keinen Einfluss 2. Zukünftige Flächen auf Gebiet Planegg - Neuer Betreiber unbekannt - Verfahrensschritte zur Beteiligung - Mögliche LKW-Transporte über M4 3. Teilfläche 351/T - Gemeinde Neuried hat Einvernehmen erteilt mit Auflagen 4. Mögliche neue Flächen auf Neurieder Gebiet - wenn Antrag gestellt wird, Erhebung und Ausweisung von Kiesabbaukonzentrationsflächen Bürgerinformationsveranstaltung 2019 Thema: Kiesabbau Danke für die große Beteiligung, vor allem an die Referenten und Bürger, die das Thema so umfassend aufbereitet haben, so dass Sie alle hoffentlich mit neuen Erkenntnissen und einem gutem Gefühl nach Hause gehen Die Vorträge stehen Ihnen zur Verfügung unter: https://www.neuried.de/rathaus-buergerservice/umwelt- energiefragen/umwelt/ 12
Sie können auch lesen