Kinder- und Jugendförderplan 2021 - Für die Zukunft gesattelt.

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Kinder- und Jugendförderplan 2021 - Für die Zukunft gesattelt.
Für die Zukunft gesattelt.

                                                           Kinder- und
                                                      Jugendförderplan
                                                                  2021

www.kreis-warendorf.de
Kinder- und Jugendförderplan 2021 - Für die Zukunft gesattelt.
Kinder- und Jugendförderplan

Kinder- und Jugendförderplan
Kreis Warendorf

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
• Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe
• Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
• Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
• Jugendhilfe und Schule
• Eigene Maßnahmen

www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/jugendamt/kinder-und-jugendfoerderplan

Verabschiedet vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 07.06.2021

Herausgeber
Kreis Warendorf
Der Landrat
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf

Stand
Juni 2021
Kinder- und Jugendförderplan 2021 - Für die Zukunft gesattelt.
Kinder- und Jugendförderplan

Vorwort

Die Kinder- und Jugendarbeit trägt dazu bei, dass sich Kinder und Jugendliche zu ei-
genständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln. Durch die vielfäl-
tigen Angebote der Vereine und Verbände, der freien Träger und durch ein breites
Spektrum von präventiven Angeboten der Jugendarbeit an Schulen werden sie gestärkt
und finden positive Werte und Orientierung.
Der Kinder- und Jugendförderplan nimmt hier eine wichtige Funktion ein: er bietet mit
seinen Fördermöglichkeiten Planungssicherheit und spannt einen Rahmen für Jugend-
arbeit und Prävention auf. Für die Neuauflage des Kinder- und Jugendförderplanes wur-
den viele Ideen und Anregungen aufgenommen und es hat sich gezeigt, dass er sich
als gut genutztes Förderinstrument bewährt.
Mein Dank dafür gilt all denen, die sich an der Erstellung dieses Kinder- und Jugendförderplanes beteiligt haben.
Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Jugendhilfe und auch aus dem Bereich Schule haben in Ar-
beitsgruppen Erfahrungen ausgetauscht und Ideen formuliert.
Besonders möchte ich an dieser Stelle den Kindern und Jugendlichen danken, die im Rahmen des Beteiligungs-
verfahrens ihre Ideen und Anregungen mit eingebracht haben. Die Beteiligung der jungen Menschen, das Zusam-
menleben im Kreis Warendorf aktiv mitzugestalten, ist mir ein wichtiges Anliegen. Die vielfältigen Angebote des
Kinder- und Jugendförderplanes sind ihnen bekannt und werden genutzt, Kinder und Jugendliche möchten kom-
petent sein beim Thema Medien, wünschen sich aktive Demokratieförderung und Angebote, die sie stark machen
gegen Mobbing oder Suchtmittel.
Die Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer ganzen Vielfalt, das Engagement im Ehrenamt der Vereine und Verbände,
das Eröffnen von Erlebnis- und Erfahrungsräumen machen Kinder und Jugendliche fit für die Zukunft und zeigen
den eigenständigen Charakter der Kinder- und Jugendarbeit. Dabei ist ein gutes Zusammenspiel der Angebote in
den Städten und Gemeinden, das den Lebensort Schule einbezieht, ein wichtiges Anliegen des Kinder- und Ju-
gendförderplanes.
Inklusion, Teilhabe und Partizipation sind Leitgedanken der Kinder- und Jugendarbeit und Auftrag des Kreises
Warendorf. Die Prävention und der Schutz vor Gefahren spielen im Kinder- und Jugendförderplan eine wichtige
Rolle.
Ich hoffe, dass die Fördermöglichkeiten positive Auswirkungen entfalten können und wünsche viel Spaß und Erfolg
in der Kinder- und Jugendarbeit.

Dr. Olaf Gericke
-Landrat-

                                                                                                                    3
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Kinder- und Jugendförderplan

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Kinder- und Jugendförderplan

Inhaltsverzeichnis

Vorwort                                                                                             3
Inhaltsverzeichnis                                                                                  5

1   Einleitung                                                                                      7
1.1 Förderbereiche des Kinder- und Jugendförderplanes                                               7

2   Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe/Jugendverbandsarbeit                     8
2.1 Ziele und Aufgaben                                                                              8
2.2 Förderschwerpunkte und Fördermittel                                                             8

3     Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit                                              16
3.1 Aufgaben und Ziele                                                                             16
3.2 Förderbedingungen                                                                              16
3.2.1 Richtlinien zur Förderung                                                                    16
3.2.2 Wirksamkeitsdialog für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in hauptamtlicher Verantwortung   19
3.2.3 Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger                         20

4   Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz                                                        20
4.1 Aufgaben und Ziele                                                                             20
4.2 Förderschwerpunkte und Förderung                                                               21

5     Jugendhilfe und Schule                                                                       22
5.1   Gesetzliche Grundlagen der Kooperation                                                       22
5.2   Ziele und Aufgaben                                                                           22
5.3   Was wird gefördert                                                                           22
5.4   Wie wird gefördert                                                                           23

6     Eigene Maßnahmen                                                                             24
6.1   Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz                                                      24
6.2   Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit                                                       24
6.3   Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit                                              24
6.4   Kooperation Jugendhilfe und Schule                                                           25

7   Anhang                                                                                         25
7.1 Anforderungen an die entsprechend geeignete Betreuungsperson                                   25
7.2 Aufstellung der anerkennungsfähigen Kosten des Kinder- und Jugendförderplans                   26

                                                                                                        5
Kinder- und Jugendförderplan

6
Kinder- und Jugendförderplan

1    Einleitung                                            Mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Kinder-
                                                           und Jugendfördergesetz des Landes NRW (3. AG-
                                                           KJHG NRW) werden die Träger der öffentlichen Ju-
Kinder und Jugendliche benötigen vielfältige Kompe-
                                                           gendhilfe erstmals ab dem Jahr 2006 zur Erstellung
tenzen, um sich in einer stetig verändernden Umwelt
                                                           eines Kinder- und Jugendförderplanes verpflichtet.
zurechtzufinden und diese mitzugestalten. Der Kin-
                                                           Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes
der- und Jugendförderplan berücksichtigt diese Ent-
                                                           erfolgt nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung (§§ 9,
wicklungen durch die Förderung entsprechender An-
                                                           15 3. AG-KJHG NRW). Dieser Kommunale Kinder-
gebote und Maßnahmen.
                                                           und Jugendförderplan soll unter Beteiligung freier Trä-
Wesentliches Ziel des Kinder- und Jugendförderpla-         ger der Jugendhilfe zu Beginn einer jeden Wahlperi-
nes ist es, Planungssicherheit in der Kinder- und Ju-      ode gleichfalls fortgeschrieben werden. Der Kinder-
gendförderung zu ermöglichen. Berücksichtigung fin-        und Jugendförderplan des Kreises Warendorf orien-
den alle Handlungsfelder im Bereich der Kinder- und        tiert sich an den im Kinder- und Jugendförderungsge-
Jugendförderung. Dabei richtet sich der Kinder- und        setz des Landes NRW ausgewiesenen Förderberei-
Jugendförderplan an dem grundsätzlichen Auftrag            chen.
des § 1 SGB VIII aus: Kinder und Jugendliche sollen
                                                           Der hier vorliegende Kinder- und Jugendförderplan
sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen
                                                           schreibt den Kinder- und Jugendförderplan fort, der im
Persönlichkeiten entwickeln können, die ihren Platz in
                                                           November 2014 vom Ausschuss für Kinder, Jugendli-
der Gesellschaft finden.
                                                           che und Familien des Kreises Warendorf beschlossen
Themenschwerpunkte im Bereich der Jugendförde-             wurde. Die Ausgestaltung des Kinder- und Jugendför-
rung des Kreises Warendorf sind insbesondere:              derplanes bleibt weitestgehend der örtlichen Ebene
                                                           im Sinne der hier verankerten Gesamtverantwortung
•   Partizipation von Kindern und Jugendlichen
                                                           für die Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII vorbehalten.
•   Medienkompetenzförderung
                                                           Der Kinder- und Jugendförderplan umfasst fachliche
•   Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
                                                           und thematische Schwerpunkte für eine Wahlperiode,
•   Politische Bildung und Demokratieförderung
                                                           sowie hierauf bezogene Finanzierungsaussagen. Der
•   Soziale Bildung und Entwicklung der Persönlich-
                                                           Kreis Warendorf fördert im Rahmen der zur Verfü-
    keit
                                                           gung stehenden Haushaltsmittel. Darüber hinaus ge-
•   Kulturelle Jugendarbeit
                                                           hende Finanzierungsaussagen bleiben auf dieser
•   Geschlechtersensible Arbeit
                                                           Ebene rechtlich unverbindlich. Sie geben dennoch
•   Prävention und Schutz vor (sexualisierter) Ge-
                                                           eine Orientierungsrichtung für die mittelfristige Fi-
    walt
                                                           nanzplanung.
•   Offene und Aufsuchende Jugendarbeit
•   Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit               1.1     Förderbereiche des Kinder- und Ju-
•   Umsetzung inklusiver Ansätze                                   gendförderplanes
•   Förderung junger Menschen mit Migrationshin-
    tergrund                                               •     Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Ju-
Das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und                  gendhilfe/Jugendverbandsarbeit
Jugendarbeit ist ein wichtiger Teil der Persönlichkeits-         - Außerschulische Jugendbildung
entwicklung außerhalb von Schule, Ausbildung und                 - Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen
Studium. Insbesondere in der Jugendverbandsarbeit                    Jugendleiterinnen und Jugendleitern
haben die freiwillige Mitarbeit, die Übernahme von               - Förderung von ehrenamtlichen Jugendleite-
Verantwortung für andere und die Selbstorganisation                  rinnen und Jugendleitern
einen hohen Stellenwert. Sie trägt damit zur Stärkung            - Internationale Jugendbegegnungen
des Demokratieverständnisses, zur Befähigung zu                  - Angebote für junge Menschen mit Behinde-
gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem                  rungen
Engagement bei.                                                  - Projekte und Initiativen
Neben den außerschulischen Bildungsangeboten bie-
tet der Kinder- und Jugendförderplan die Möglichkeit,
Angebote der Jugendhilfe am Lebensort Schule zu
fördern.

                                                                                                                     7
Kinder- und Jugendförderplan

    •     Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendar-        Freizeit. Das gemeinsame Erleben, die Auseinander-
          beit                                                setzung mit neuen Dingen und die Übernahme von
    •     Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz / Medi-     Verantwortung stehen dabei im Zentrum.
          enkompetenzförderung
                                                              Die Angebote werden so gestaltet, dass sie:
    •     Jugendhilfe und Schule
                                                              •     junge Menschen in ihrer Einzigartigkeit wert-
    Die Antragsteller erklären mit ihrer Unterschrift ver-
                                                                    schätzen
    bindlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
                                                              •     sich an den Interessen und Bedürfnissen junger
    gemäß § 8a SGB VIII und § 72 SGB VIII. Zu den För-
                                                                    Menschen orientieren
    dervoraussetzungen zählt demnach ein Verfahren,
                                                              •     persönliche und soziale Fähigkeiten fördern
    dass beim Antragsteller sicherstellt, dass erweiterte
                                                              •     interkulturelles, solidarisches und gleichberech-
    Führungszeugnisse gem. § 30a BZRG der haupt-, eh-
                                                                    tigtes Miteinander fördern
    ren- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitar-
                                                              •     geschlechtersensible Ansätze berücksichtigen
    beiter in der Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig
                                                              •     diskriminierungssensibel sind
    überprüft werden. Ein erweitertes Führungszeugnis
                                                              •     kooperative Ansätze stärken
    ist beim Träger vorzulegen, wenn sie in Wahrneh-
                                                              •     lokale Netzwerkarbeit beachten
    mung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Min-
                                                              •     inklusive Ansätze berücksichtigen, die allen Kin-
    derjährige beaufsichtigen oder betreuen, erziehen
                                                                    dern und Jugendlichen, ungeachtet ihres persön-
    bzw. ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen
                                                                    lichen Unterstützungsbedarfs, die Möglichkeit auf
    haben und die dadurch entstehenden Kontakte nach
                                                                    individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe si-
    Art, Intensität und Dauer die Einsichtnahme in ein
                                                                    chern
    Führungszeugnis erfordern.
                                                              •     junge Menschen befähigen, eigene Interessen zu
                                                                    erkennen und zu lernen, diese gemeinsam mit
                                                                    anderen in selbst organisierten Zusammen-
    2     Kinder- und Jugendarbeit freier                           schlüssen zu vertreten
          Träger der Jugendhilfe / Jugend-
          verbandsarbeit                                      2.2     Förderschwerpunkte und Förder-
                                                                      mittel
    2.1     Ziele und Aufgaben
                                                              Um die Jugendarbeit der freien Träger bei ihren viel-
    Ziel der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Ju-   fältigen Aktivitäten zu unterstützen, gewährt der Kreis
    gendhilfe/Jugendverbandsarbeit ist es, junge Men-         Warendorf Fördermittel für die folgenden Förder-
    schen bei der Entwicklung einer eigenständigen und        schwerpunkte:
    gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen.      A. Außerschulische Jugendbildung
    Die Jugendarbeit freier Träger orientiert sich dabei an   B. Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und
    den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Ju-          Jugendleitern
    gendlichen und gibt ihnen Gelegenheit zu verantwort-      C. Förderung von ehrenamtlichen Jugendleiterin-
    licher Mitbestimmung und Mitgestaltung. Durch ge-            nen und Jugendleitern
    meinsames Erleben, durch die Auseinandersetzung           D. Internationale Jugendbegegnung
    mit eigenen und fremden Herausforderungen und die         E. Angebote für junge Menschen mit Behinderun-
    Übernahme sozialer Aufgaben mit persönlicher Ver-            gen
    antwortung werden den jungen Menschen Erfahrun-           F. Projekte und Initiativen
    gen vermittelt, die die Entwicklung zur selbstständi-
    gen Persönlichkeit fördern und das Hineinwachsen in
    die Gesellschaft erleichtern.
    Dieses Ziel verfolgen freie Träger der Jugendhilfe im
    Haupt- und Ehrenamt. Gemeinsam bieten sie eine
    Vielzahl unterschiedlicher Angebote. In Vereinen und
    Verbänden engagieren sich junge Menschen als
    Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter oder als Teil-
    nehmende und erleben aktiv und miteinander ihre

8
Kinder- und Jugendförderplan

Wer wird gefördert?                                              pädagogische Schulung mindestens 30 Zeitstun-
                                                                 den umfassen und Aspekte des Kinderschutzes
Der Kreis Warendorf fördert gemäß § 74 SGB VIII im
                                                                 wie z. B. eine Präventionsschulung enthalten (z.
Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmit-
                                                                 B. JuLeiCa, Woodbadge, Übungsleiter/in-C Brei-
tel die freiwillige Tätigkeit von Trägern (z. B. Vereine,
                                                                 tensport)
Verbände und Initiativen) auf dem Gebiet der Jugend-
                                                             •   Maßnahmen überwiegend religiöser, gewerk-
hilfe. 1
                                                                 schaftlicher, parteipolitischer und sportlicher Art
Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden i.d.R. für              werden nicht gefördert.
Teilnehmende aus dem Zuständigkeitsbereich des               •   Die Förderung von Ferienfreizeiten wird im Zu-
Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Krei-             ständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Ju-
ses Warendorf gewährt, die im Jahr der Veranstaltung             gendliche und Familien durch die Städte und Ge-
die angegebene untere oder obere Altersgrenze errei-             meinden wahrgenommen.
chen bzw. vollenden. Für über 18 bis unter 27 Jahre
                                                             Wie wird gefördert?
alte Teilnehmende können Zuschüsse nur gewährt
werden, wenn sie sich in Schul-, Hochschul- oder Be-         Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendar-
rufsausbildung oder in einer vergleichbaren Einkom-          beit werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist
menssituation befinden, z. B. Bundesfreiwilligen-            rechtzeitig (i.d.R. einen Monat) vor Beginn der Maß-
dienstleistende, FsJler, FöJler, Arbeitssuchende.            nahme einzureichen. Zuschüsse werden nur auf Kon-
                                                             ten der antragstellenden Organisation und Gruppen
Bei Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Ju-
                                                             überwiesen. Nach Durchführung der Maßnahme ist
gendleiterinnen und Jugendleitern und Teamschulun-
                                                             dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein
gen besteht keine Altersbeschränkung nach oben.
                                                             Verwendungsnachweis (in der Regel innerhalb von 6
Darüber hinaus werden im Rahmen von Teamschu-
                                                             Wochen) vorzulegen. Der Kreis Warendorf ist berech-
lungen zur Vorbereitung einer Ferienfreizeit auch Teil-
                                                             tigt, die Verwendung der Zuschüsse durch Einsicht in
nehmende gefördert, deren Wohnsitz aufgrund von
                                                             die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen zu prü-
Ausbildung/Studium/Berufstätigkeit aktuell nicht im
                                                             fen. Die erforderlichen Unterlagen sind deshalb für die
Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend-
                                                             Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Maß-
liche und Familien liegt.
                                                             nahme aufzubewahren.
Besondere Förderung erfahren junge Menschen mit
                                                             Nicht zweckentsprechend verwendete oder zu viel ge-
Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohte
                                                             zahlte Beträge müssen zurückerstattet werden. Nach-
Teilnehmende. Als junge Menschen mit Behinderun-
                                                             bewilligungen sind nur bei besonderer Begründung (z.
gen im Sinne dieser Richtlinien ist der Personenkreis
                                                             B. höhere Teilnehmendenzahl) möglich. Auf Wunsch
anzusehen, der durch § 2 SGB IX und nach § 35a des
                                                             kann bei einer voraussichtlichen Zuschusssumme
SGB VIII definiert ist. Betreuungspersonen, die für
                                                             von mehr als 250,00 € eine Abschlagszahlung ge-
diesen Personenkreis zusätzlich gefördert werden,
                                                             währt werden, wenn der Antrag einen Monat vor Be-
müssen je nach Grad der Beeinträchtigung entspre-
                                                             ginn der Maßnahme vorliegt.
chend qualifiziert bzw. geeignet sein. 2
Der freie Träger bestätigt bei der Antragstellung, dass
die genannten Voraussetzungen vorliegen:
•   Als Gruppenleitungen im Sinne dieses Förder-
    plans werden Personen anerkannt die mindes-
    tens 16 Jahre alt sind, eine pädagogische Schu-
    lung oder eine pädagogische Ausbildung/
    Studium und einen Erste-Hilfe-Kurs von mind. 12
    Zeitstunden absolviert haben. Dabei muss die

1 Freie Träger der Jugendhilfe sind nach § 75 SGB VIII an-   2Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs-
erkannt Darüber hinaus können auch Angebote von Initia-      personen (s. Anlage 7.1)
tiven gefördert werden.

                                                                                                                       9
Kinder- und Jugendförderplan

     A Außerschulische Jugendbildung
     Ziel der außerschulischen Jugendbildung ist es, Ju-     Teilnehmendenzahl:
     gendlichen Erfahrungsräume zur Verfügung zu stel-
                                                             mind. 5 Teilnehmende
     len in denen sie:
                                                             Für jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden wird
     •   eine selbstbestimmte und gemeinschaftsfähige
                                                             eine Gruppenleitung berücksichtigt; bei gemischtge-
         Persönlichkeit entwickeln können
                                                             schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei-
     •   ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten und
                                                             nes anderen Geschlechts.
         Fertigkeiten weiterentwickeln können
                                                             Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit
     Arbeitsbereiche der Jugendbildung sind:
                                                             Behinderungen bzw., die von Behinderungen bedroht
         -   Partizipation und Demokratieförderung           sind, wird i.d.R. eine zusätzliche entsprechend geeig-
         -   soziale und gesellschaftliche Bildung           nete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag ge-
         -   gesundheitliche und ökologische Bildung         fördert. 3
         -   politische und staatsbürgerliche Bildung
                                                             Altersgrenze:
         -   kulturelle Bildung
         -   naturkundliche und technische Bildung           6 – 18 bzw. 27 Jahre
         -   musisch-kreative Bildung                        (bei Teamschulungen zur Vorbereitung auf Ferienfrei-
         -   diskriminierungssensible Bildung                zeiten ist die Altersbeschränkung nach oben aufgeho-
         -   geschlechtersensible Bildung                    ben. Darüber hinaus werden auch Teilnehmende ge-
         -   interkulturelle Bildung                         fördert, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtes
         -   Arbeits- und Medienwelt bezogene Bildung        für Kinder, Jugendliche und Familien wohnhaft sind)
         -   Förderung von Teamarbeit (auch als Vorbe-
             reitung auf Ferienfreizeiten)                   Dauer der Maßnahme:
     Diese Aufzählung ist nicht abschließend; weitere Ar-    mind. 1 Tag, max. 6 Tage (jeweils mind. 5 Zeitstun-
     beitsbereiche der Jugendbildung können sich auch in     den)
     Zukunft entwickeln.                                     An- und Abreisetag können als ein Seminartag zu-
     Die Veranstaltungen müssen sich von den üblichen        sammengefasst werden.
     Aktivitäten des Trägers (z. B. Gruppenstunden) deut-    Bei online Seminaren können die benötigten Zeitstun-
     lich abheben und von fachlich qualifizierten Referie-   den auf mehrere Tage aufgeteilt werden.
     renden/Gruppenleitungen vorbereitet, durchgeführt
     und ausgewertet werden.                                 Zuschüsse:
                                                             je Tag und teilnehmende Person      bis zu 6,00 €;
                                                             bei Übernachtung                    bis zu 12,00 €.

     3Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs-
     personen (s. Anlage 7.1)

10
Kinder- und Jugendförderplan

B Aus- und Fortbildung von Jugendleite-
rinnen und Jugendleiten
Es werden Maßnahmen gefördert, die Jugendleiterin-
                                                         Form & Dauer der Maßnahme:
nen und Jugendleiter auf ihr Arbeitsfeld in der außer-
schulischen Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten         Ausbildungskurse
und ihnen die Möglichkeit bieten, sich mit den Zielen,   Die unterrichtlichen Inhalte der Ausbildungskurse
Inhalten und Methoden zeitgemäßer Kinder- und Ju-        müssen mindestens 30 Zeitstunden umfassen. Dies
gendarbeit auseinanderzusetzen. Das Grundlagen-          entspricht den Anforderungen der Jugendleiter/innen-
wissen für die Kinder- und Jugendarbeit umfasst u. a.    card (JuLeiCa).
folgende Bereiche.
                                                         Fortbildungen
•   Pädagogik
•   Psychologie                                          Die Fortbildungen müssen mindestens 5 Zeitstunden
•   Sexualpädagogik                                      unterrichtlicher Inhalte umfassen.
•   Kinderschutz                                         Die Mindestzahl an Fortbildungsstunden kann auf
•   Prävention sexualisierter Gewalt                     mehrere Tage aufgeteilt werden und in Präsenz- oder
•   Inklusion                                            als Onlineangebot durchgeführt werden.
•   Soziologie
•   Rechtskunde                                          Förderung:
•   Jugendpolitik                                        im Kreis Warendorf ansässiger Träger
•   Erste Hilfe
•   öffentlicher Förderung                               •   bis zu 80 % anerkennungsfähigen Gesamtkos-
                                                             ten 4
Diese sollen in den Maßnahmen in altersgerechter         •   abzüglich evtl. gewährter Landes- und Bundes-
Form und an den Teilnehmenden orientiert vermittelt          zuschüsse
werden.                                                  •   Nur Veranstaltungen die in Eigenorganisation ge-
Hauptamtlich Beschäftigte der freien Träger können           plant und durchgeführt werden.
nicht gefördert werden.                                  •   Für jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden
                                                             mit Behinderungen, bzw. von Behinderungen be-
Teilnehmendenzahl:                                           drohte Teilnehmende, wird i.d.R. eine zusätzliche
mind. 7 und max. 30 Teilnehmende                             entsprechend geeignete Betreuungsperson mit
                                                             bis zu 12,00 € pro Tag gefördert. 5
Für jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden wird
eine Gruppenleitung berücksichtigt; bei gemischtge-      überörtliche/auswärtige Träger
schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei-     •   ohne Übernachtung: bis zu 12,00 € pro Tag und
nes anderen Geschlechts.                                     teilnehmende Person
Altersgrenze:                                            •   mit Übernachtung: bis zu 16,00 € pro Tag und
                                                             teilnehmende Person
ab 15 Jahre                                              •   Für jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden
Bei Kursen, die auf einen Jugendleiter/innenkurs vor-        mit Behinderungen, bzw. von Behinderungen be-
bereiten ab 14 Jahren.                                       drohte Teilnehmende, wird i.d.R. eine zusätzlich
                                                             entsprechende geeignete Betreuungsperson mit
                                                             bis zu 12,00 € pro Tag gefördert. 5

4Anerkennungsfähige Kosten im Rahmen des Kinder- und     5Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs-
Jugendförderplans (s. Anlage 7.2)                        personen (s. Anlage 7.1)

                                                                                                                 11
Kinder- und Jugendförderplan

     C Förderung von ehrenamtlichen Ju-
     gendleiterinnen und Jugendleiter
                                                             Veranstaltungen zur Würdigung von ehrenamtli-
     Jugendleiterinnen- und Jugendleiter Card (Ju-           chem Engagement
     LeiCa)
                                                             Freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit können
     Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit wird zu        einmal jährlich Fördermittel für Veranstaltungen zur
     großen Teilen ehrenamtlich durchgeführt. Mit der Ju-    Würdigung des Engagements von Ehrenamtlichen,
     gendleiter/innen-Card (JuLeiCa) erhalten ehrenamt-      die für sie aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit tätig
     lich Tätige eine besondere Förderung.                   sind, beantragen.
     Eine Jugendleiter/innen - Card (JuLeiCa) weist Ehren-   Antragsverfahren: Jede und jeder Teilnehmende im
     amtliche in der Kinder- und Jugendarbeit aus. Sie       Besitz einer JuLeiCa oder Ehrenamtskarte, wird ein-
     dient der Stärkung des ehrenamtlichen Engage-           mal im Jahr mit einem Betrag in Höhe von 10,00 €
     ments, der Legitimation gegenüber Dritten und dem       bezuschusst.
     Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme
                                                             Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit
     von Rechten und Vergünstigungen, die an die Funk-
                                                             Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohten
     tion „Jugendleiterin und Jugendleiter“ oder ausdrück-
                                                             Teilnehmenden, wird i.d.R. eine zusätzliche entspre-
     lich an diese Card anknüpfen können.
                                                             chend geeignete Betreuungsperson mit bis zu 12,00
     Antragsverfahren:                                       € pro Tag gefördert. 6
     Die JuLeiCa kann kostenlos beantragt werden. An-
     tragsbedingungen und weitere Informationen finden
                                                             „Funticket“
     sich unter www.juleica-antrag.de
                                                             Ehrenamtliche mit einer JuLeiCa werden bei dem Er-
     Vergünstigungen:
                                                             werb eines Funtickets bezuschusst, so dass der Ei-
     Der Kreis Warendorf und weitere Träger im Kreisge-      genanteil 8 € beträgt.
     biet erteilen Inhabern der JuLeiCa in unterschiedli-
     chen Bereichen Vergünstigungen.
     Weitere Vergünstigungen, auch auf Landes- und Bun-
     desebene, sind unter www.juleica.de einsehbar.

     6Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs-
     personen (s. Anlage 7.1)

12
Kinder- und Jugendförderplan

D Internationale Jugendbegegnungen
Gefördert werden außerschulische Jugendbegegnun-         Altersgrenze:
gen im In- und Ausland. Die Förderung setzt ein ge-
                                                         12 – 18 bzw. 27 Jahre
meinsames Programm mit einer Partnergruppe sowie
einer eingehenden Vor- und Nachbereitung voraus.         Dauer der Maßnahme:
Nicht gefördert werden Veranstaltungen, die überwie-     mind. 5 bis max. 14 Tage
gend der Erholung, Besichtigung des Landes, wissen-      (An- u. Abreisetag = 1 Tag)
schaftlichen, sportlichen, kulturellen oder anderen
Zwecken dienen, die nicht der internationalen Ju-        Antragsverfahren:
gendbegegnung zuzurechnen sind. Ebenfalls nicht          Mit dem Antrag sind ein Programm, ein Finanzie-
gefördert werden Veranstaltungen, die mit Ferienge-      rungsplan, ein Bericht über die Vorbereitung der Teil-
sellschaften oder Reisebüros oder als Reisen mit nur     nehmenden, sowie eine Abschrift oder Fotokopie der
kurzfristiger Besichtigungsmöglichkeit durchgeführt      Einladung der Partnergruppe einzureichen.
werden.
                                                         Zuschüsse:
                                                         Maßnahmen in Deutschland:
Teilnehmendenzahl:
                                                         bis zu 6,00 € je Tag und teilnehmende Person.
mind. 5 und max. 40 Teilnehmende
                                                         Für ausländische Teilnehmende sowie für Teilneh-
Für jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden wird       mende aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für
eine Gruppenleitung berücksichtigt; bei gemischtge-      Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Waren-
schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei-     dorf, sofern sie außerhalb ihres Wohnortes gemein-
nes anderen Geschlechts.                                 sam mit den Gästen untergebracht werden.
Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit        Maßnahmen im Ausland:
Behinderungen bzw., die von Behinderungen bedroht
sind, wird i.d.R. eine zusätzliche entsprechend geeig-   bis zu 6,00 € je Tag je teilnehmende Person.
nete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag ge-     Für Teilnehmende aus dem Zuständigkeitsbereich
fördert. 7                                               des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des
                                                         Kreises Warendorf.

7Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs-
personen (s. Anlage 7.1)

                                                                                                                  13
Kinder- und Jugendförderplan

     E Angebote für junge Menschen mit Be-
     hinderungen
     Gefördert werden durch diese Richtlinien Ferien- und
                                                              Teilnehmendenzahl:
     Freizeitmaßnahmen (Ferienspieltage, Ferienfreizei-
     ten), an denen junge Menschen mit Behinderungen          mind. 5 Teilnehmende
     und nicht behinderte junge Menschen gemeinsam            Altersgrenze:
     teilnehmen.
                                                              6 – 27 Jahre
     Der Anteil der jungen Menschen mit Behinderungen
     sollte jedoch wenigstens ein Drittel betragen. Ist der   Dauer der Maßnahme:
     Anteil geringer, so können nur die jungen Menschen       mind. 5 bis max. 21 Tage
     mit Behinderungen gefördert werden.
                                                              (An- u. Abreisetag = 1 Tag)
     Für die Leitung sind sozialpädagogisch ausgebildete
     Fachkräfte (Sozialpädagogen/innen, Sozialarbei-          Zuschüsse:
     ter/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen) bzw. sonstige   Teilnehmende mit Behinderung je Tag bis zu 8,00 €
     durch Beruf und Erfahrung qualifizierte Kräfte einzu-
     setzen.                                                  Teilnehmende ohne Behinderung je Tag bis zu 4,00 €
     Darüber hinaus sind, je nach Grad der Behinderung,       Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit
     weitere möglichst ausgebildete, zumindest aber im        Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohten
     Umfang mit dem zu betreuenden Personenkreis er-          Teilnehmenden, wird i.d.R. eine entsprechend geeig-
     fahrene, Kräfte einzusetzen.                             nete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag ge-
                                                              fördert. 8
     Als junge Menschen mit Behinderungen im Sinne die-
     ser Richtlinien ist der Personenkreis anzusehen, der     Auf jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden
     durch Abschnitt I der Verordnung nach § 47 des Bun-      ohne Behinderungen wird i.d.R. eine Gruppenleitung
     dessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfe-Verord-      mit bis zu 4,00 € pro Tag gefördert. Bei gemischtge-
     nung) und nach § 35a des SGB VIII (Eingliederungs-       schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei-
     hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche)    nes anderen Geschlechts.
     beschrieben ist. Ein entsprechender Nachweis ist vor-
     zulegen.
                                                              Klassenfahrten von Förderschulen
                                                              In die Förderung mit einbezogen werden auch Klas-
                                                              senfahrten der Förderschulen für Kinder und Jugend-
                                                              liche mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behin-
                                                              derung.
                                                              Dauer der Maßnahme:
                                                              mind. 3 bis max. 6 Tage
                                                              (An- u. Abreisetag = 1 Tag)
                                                              Zuschüsse:
                                                              Je Tag und teilnehmende Person bis zu 8,00 €

     8Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs-
     personen (s. Anlage 7.1)

14
Kinder- und Jugendförderplan

F Projekte und Initiativen
Projekte und Initiativen, die neue Anregungen und An-
stöße im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit geben
                                                          Teilnehmendenzahl:
bzw. neue Erkenntnisse oder Möglichkeiten erschlie-
ßen, werden gefördert.                                    mind. 5
Ein Projekt ist zeitlich befristet und kann, wenn es in   Altersgrenze:
besonderer Art und Weise den Bedürfnissen von Kin-        6 – 18 bzw. 27 Jahre
dern und Jugendlichen entspricht, in begründeten Fäl-
len mehrmals gefördert werden, wenn es neue Nut-          Antragsverfahren:
zer/innengruppen anspricht.                               Mit dem Antrag sind eine Konzeption (einschließlich
Beispielhafte Themen sind:                                Projektverlauf) und Finanzierungsplan einzureichen.
•   Geschlechtersensibilität und Vielfalt                 Zuschüsse:
•   Ökologie, Medien- und Kulturarbeit                    Bis zu 70 % aller im direkten Zusammenhang mit dem
•   Präventiver Kinder- und Jugendschutz                  Projekt bzw. der Initiative entstehenden anerken-
•   (z. B. Alkohol-, Drogen- und Suchtprävention, Ju-     nungsfähigen Kosten. 9
    gendmedienschutz)
•   Sexualpädagogik/Prävention von sexualisierter         Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit
    Gewalt                                                Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohten
•   Vielfalt- und Demokratieförderung                     Teilnehmenden, wird i.d.R. eine zusätzliche entspre-
•   Partizipation von Kindern und Jugendlichen und        chend geeignete Betreuungsperson mit bis zu 12,00
    eigenständigen Jugendpolitik                          € pro Tag gefördert. 10
•   Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und         Die Kosten für die zusätzliche entsprechend qualifi-
    von gleichen Lebens- und Lernchancen                  zierte Betreuungsperson werden bei den anerken-
•   Inklusion                                             nungsfähigen Kosten nicht mit einbezogen
•   Integration von Kindern und Jugendlichen mit
    Migrationshintergrund                                 Beträgt der Zuschuss im Einzelfall mehr als 5.000 €,
•   Förderung der generationsübergreifenden Be-           so ist der Antrag dem Ausschuss für Kinder, Jugend-
    gegnung                                               liche und Familien vorzulegen.
•   Förderung der Jugendverbandsarbeit
•   Verstärkte Zusammenarbeit zwischen freien Trä-
    gern der Jugendhilfe (insbesondere Jugendver-
    bände) und der Schule
•   Weitere Projekte und Initiativen, die den aktuellen
    gesellschaftlichen Themen und Anforderungen
    entsprechen, können ebenfalls gefördert werden

9Anerkennungsfähige Kosten im Rahmen des Kinder- und      10Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs-
Jugendförderplans (s. Anlage 7.2)                         personen (s. Anlage 7.1)

                                                                                                                  15
Kinder- und Jugendförderplan

     3     Offene und Aufsuchende Kinder-                              ist die Schaffung von Voraussetzungen für die Ar-
           und Jugendarbeit                                            beit mit datenschutzgerechten virtuellen Tools für
                                                                       eine digitale Form der Kommunikation mit Kin-
     3.1     Aufgaben und Ziele                                        dern und Jugendlichen von hoher Bedeutung
                                                               •       Die Weiterentwicklung von Schutzkonzepten
     Die Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendar-                  nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist anzu-
     beit hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer indivi-             streben.
     duellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Sie hilft    3.2       Förderbedingungen
     ihnen, für die eigene Lebensgestaltung Orientierung
     zu finden und trägt damit zur sozialen Integration in     Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach dem
     die Gesellschaft bei.                                     Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW zu-
     Im Sinne einer umfassenden Bildung bietet die Offene      ständig für die Vergabe der Landesmittel für die Of-
     und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit Erfah-           fene Kinder- und Jugendarbeit. Das Amt für Kinder,
     rungsräume und Lernfelder an, die eine Entwicklung        Jugendliche und Familien hat mit den Trägern der Of-
     zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit fördern     fenen Kinder- und Jugendarbeit folgende Richtlinien
     und Möglichkeiten zum Erwerb sozialer Kompetenzen         entwickelt.
     bieten, die Voraussetzung zur vollen gesellschaftli-      3.2.1       Richtlinien zur Förderung
     chen Teilhabe sind.
                                                               Die Richtlinien dienen der Förderung der Offenen und
     Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
                                                               Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit in hauptamt-
     richtet sich am Grundsatz der Diversität aus und leis-    licher sowie in ehren- und nebenamtlicher Verantwor-
     tet dadurch einen entscheidenden Beitrag, dass junge      tung im Kreis Warendorf. Nach den hier formulierten
     Menschen in die Gesellschaft integriert werden und        Voraussetzungen werden die Mittel aus dem Kinder-
     aufgeschlossen gegenüber anderen sind.                    und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen, die für
     Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit           den Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und
     beteiligt junge Menschen an der Entwicklung und Ge-       Familien des Kreises Warendorf zur Verfügung ste-
     staltung ihrer Angebote. Die Angebote orientieren         hen, vergeben.
     sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Kin-       Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel richtet
     der und Jugendlichen.                                     sich nach den jährlichen Zuwendungen des Landes.
     Die Mitarbeitenden der Offenen und Aufsuchenden           Dabei ist der bis 1998 gültige Anteil von 8% (s. II) der
     Kinder- und Jugendarbeit leisten Beratungsarbeit, sie     Gesamtfördersumme für die Förderung der ehren-
     sorgen für Ansprache, Beistand, Entlastung und Un-        und nebenamtlichen Kinder und Jugendarbeit freier
     terstützung in belastenden sozialen Situationen und       Träger der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen.
     Notlagen. Damit nimmt Offene Kinder- und Jugendar-        Gliederung der Richtlinien zur Übersicht:
     beit als Teil der Präventionskette für den Schutz von
     Kindern und Jugendlichen eine wichtige Funktion ein.      I.          Förderung der Offenen und Aufsuchen-
                                                                           den Kinder- und Jugendarbeit in haupt-
     Mit der Aufsuchenden Jugendarbeit werden insbe-                       amtlicher Verantwortung
     sondere Jugendliche erreicht, die ihre Freizeit bevor-
     zugt an informellen Treffpunkten im öffentlichen          I.1         Fördergrundsätze
     Raum verbringen. Auf Spielplätzen oder Schulhöfen -       I.2         Fördergegenstand
     überall dort wo Jugendliche sich mit ihrer Clique tref-   I.3         Förderverfahren
     fen - sind die Fachkräfte der aufsuchenden Jugendar-      I.3.1       Gebäudeförderung
     beit vor Ort und bieten ein Kontakt- und Vertrauens-      I.3.2       Förderung der Personal- und Sachkosten
     angebot, um mit ihnen im Gespräch zu sein.                I.4         Antragsverfahren
     Herausforderungen für die Offene und Aufsuchende          II.         Förderung der ehren- und nebenamtli-
     Kinder- und Jugendarbeit in näherer Zeit:                             chen Offenen und Aufsuchenden Kinder-
                                                                           und Jugendarbeit
     •     Da sich die Art und Weise, wie Kinder und Ju-
           gendliche kommunizieren, fortlaufend verändert      II.1        Fördervoraussetzungen
           und Verabredungen und der Austausch von In-         II.2        Förderverfahren
           formationen zunehmend digital stattfinden wird,     II.3        Antragsverfahren

16
Kinder- und Jugendförderplan

I.        Förderung der Offenen und Aufsuchen-            deren Ressourcen für Kinder und Jugendliche, mit
          den Kinder- und Jugendarbeit in haupt-          ein.
          amtlicher Verantwortung
                                                          Die Kooperation mit lokalen Netzwerken (z. B. Netz-
Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit           werk Kinderschutz und Frühe Hilfen) und mit Schulen
stellt einrichtungsbezogene und mobile Angebote in        und anderen Bildungsträgern ist dafür eine wichtige
unterschiedlichen Formen bereit. Sie unterstützt Kin-     Voraussetzung.
der und Jugendliche bei der Gestaltung ihrer Freizeit,
                                                          Partizipation
bietet ihnen Erfahrungsräume und Lernfelder, päda-
gogische Förderung und Unterstützung in den unter-        Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit
schiedlichen Lebenslagen und in Notlagen an. Die          bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, zu
Angebote sind freiwillig und so zu konzipieren, dass      partizipieren, gestaltend tätig zu werden, über Inhalte
sie allen Kindern und Jugendlichen offenstehen.           und Methoden mitzubestimmen. Partizipationserfah-
                                                          rungen sind wesentlicher Bestandteil politischer Bil-
Angebote der Offenen und Aufsuchenden Kinder- und
                                                          dung.
Jugendarbeit richten sich an junge Menschen zwi-
schen 6 und 27 Jahren.                                    Diversität
I.1       Fördergrundsätze                                Diversitätsorientierte Offene und Aufsuchenden Kin-
                                                          der- und Jugendarbeit leistet einen entscheidenden
Aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes
                                                          Beitrag dazu, dass junge Menschen in die Gesell-
NRW geförderte Angebote der Offenen und Aufsu-
                                                          schaft integriert werden und aufgeschlossen gegen-
chenden Kinder- und Jugendarbeit in hauptamtlicher
                                                          über anderen sind. Sie ist Anlaufstelle für benachtei-
Verantwortung müssen sich in Ihrer Gestaltung an
                                                          ligte Kinder und Jugendliche. Sie nimmt gender- und
den folgenden Grundsätzen orientieren.
                                                          cultural-diversity als auch die sexuelle Orientierung in
                                                          den Fokus.
Offenheit                                                 I.2      Fördergegenstand
Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit           Es werden Angebote der Offenen und Aufsuchenden
richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und be-      Kinder- und Jugendarbeit gefördert, die den zuvor ge-
schränkt sich nicht auf bestimmte Zielgruppen.            nannten Aufgaben, Zielen und Grundsätzen entspre-
Thema ist, was die jungen Menschen mit all ihren Un-      chen und von hauptamtlichen Fachkräften betreut
terschiedlichkeiten mitbringen. Offene und Aufsu-         werden. Darüber hinaus werden Gebäude, die aus-
chende Kinder- und Jugendarbeit wird damit zu einem       schließlich bzw. überwiegend für die Offene Kinder-
Ort der Begegnung von Kindern und Jugendlichen un-        und Jugendarbeit in hauptamtlicher Verantwortung
terschiedlichster sozialer und kultureller Milieus.       zur Verfügung stehen, gefördert.
Freiwilligkeit                                            Förderungsberechtigt sind öffentliche Träger und
                                                          gem. § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Ju-
Die Teilnahme an den Angeboten der Offenen und
                                                          gendhilfe, die entsprechende Angebote vorhalten.
Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit ist freiwillig.
Motivation, Selbstbestimmung und das Erkennen ei-         I.3      Förderverfahren
gener Bedürfnisse sind wesentliche Aspekte von Frei-
                                                          I.3.1    Gebäudeförderung
willigkeit. Kinder und Jugendliche können selbst ent-
scheiden, was sie tun, was Thema ist und worauf sie       Pro Kommune wird, sofern mindestens eine Einrich-
sich einlassen.                                           tung bei einem der antragsberechtigten Träger aus-
                                                          schließlich bzw. überwiegend für die Durchführung
Lebenswelt- und Sozialraumorientierung
                                                          von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Lebensweltorientierte Jugendarbeit setzt an den Le-       mit hauptamtlicher Begleitung vorgehalten wird, ein
benserfahrungen, Deutungsmustern und Perspekti-           pauschaler Förderbetrag von 2.500€ für die Gebäu-
ven der Kinder und Jugendlichen an und macht deren        definanzierung gewährt. Die geförderten Gebäude
Interessen und Bedürfnisse sowie eventuelle Gefähr-       müssen für die Durchführung von Angeboten der Of-
dungen sichtbar. Sozialraumorientierte Arbeit bezieht     fenen und Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit
die Einrichtungen im Lebensort/Stadtteil, mit Blick auf   geeignet und räumlich angemessen ausgestattet
                                                          sein.

                                                                                                                     17
Kinder- und Jugendförderplan

     I.3.2    Förderung der Personal- und Sachkosten            II.      Förderung der ehren- und nebenamtli-
                                                                         chen Offenen Kinder- und Jugendarbeit
     Die Förderung der Personal- und Sachkosten erfolgt
     anhand von tatsächlich vorgehaltenen Vollzeitstellen       II.1     Fördervoraussetzungen
     in der Offenen und Aufsuchenden Kinder- und Ju-
                                                                Gefördert werden Angebote der ehren- und neben-
     gendarbeit.
                                                                amtlichen Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die den
     Die maximal pro Kommune förderbare Zahl von                folgenden Voraussetzungen entsprechen.
     hauptamtlichen Vollzeitstellen orientiert sich an der
                                                                Offenheit
     Zahl der jungen Menschen von 6 bis 27 Jahren in der
     jeweiligen Stadt oder Gemeinde.                            Das Angebot muss grundsätzlich allen Kindern und
                                                                Jugendlichen offenstehen. Die zeitweise Orientierung
     Es wird zunächst bis zu 1.750 Einwohnern/-innen von
                                                                des Angebotes auf bestimmte Zielgruppen (z. B. be-
     6 bis unter 27 Jahren bis zu eine Vollzeitstelle geför-
                                                                stimmte Altersgruppen, geschlechtersensible Öff-
     dert. Jeweils bis zu 1/3 weitere Vollzeitstelle wird pro
                                                                nungszeiten etc.) ist möglich.
     850 Einwohnern/-innen von 6 bis unter 27 Jahren ge-
     fördert.                                                   Qualifikation
     Gefördert werden nur Stellen, die mindestens sechs         Neben- und ehrenamtliche Betreuungspersonen
     Monate im Förderjahr besetzt waren.                        ohne pädagogische Ausbildung müssen mindestens
                                                                16 Jahre alt sein und eine pädagogische Schulung
     Der Förderbetrag pro Vollzeitstelle ergibt sich aus der
                                                                und einen Erste-Hilfe-Kurs von mind. 12 Zeitstunden
     Zahl der förderberechtigten, beantragten und tatsäch-
                                                                absolviert haben. Dabei muss die pädagogische
     lich vorgehaltenen Stellen. Der Gesamtförderbetrag
                                                                Schulung mindestens 30 Zeitstunden umfassen und
     für die offene und mobile Jugendarbeit in hauptamtli-
                                                                Aspekte des Kinderschutzes wie z. B. eine Präventi-
     cher Verantwortung, reduziert um die Summe der Ge-
                                                                onsschulung enthalten (z. B. JuLeiCa, Woodbadge,
     bäudeförderung, wird auf die Zahl der förderberech-
                                                                Übungsleiter/in -C Breitensport).
     tigten, tatsächlich vorgehaltenen Vollzeitstellen
     aufgeteilt.                                                Zuwendungsempfänger
     I.4      Antragsverfahren                                  Antragsberechtigt sind gem. § 75 SGB VIII aner-
                                                                kannte Träger der freien Jugendhilfe, die überwie-
     1. Antrag
                                                                gend mit ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen
     Die antragsberechtigten Träger beantragen die För-         und Mitarbeitern arbeiten.
     derung bis zum 28.02. des laufenden Jahres. Der An-
                                                                Die Träger müssen sich an der Jugendhilfeplanung
     trag beinhaltet die Förderung der voraussichtlich zur
                                                                beteiligen. Eine gleichzeitige Förderung aus den Mit-
     Verfügung stehenden Personalstellen und ggf. die
                                                                teln des Abschnitts I. ist nicht möglich.
     Gebäudeförderung.
                                                                Betreibt ein Träger mehrere eigenständige Angebote
     2. Nachweis der Personalstellen
                                                                in unterschiedlichen Orten oder Ortsteilen, sind meh-
     Bis zum 30.09. des Förderjahres weisen die Träger          rere Anträge möglich, sofern jeweils die Förderungs-
     die tatsächliche Besetzung der angemeldeten Perso-         grundsätze erfüllt werden.
     nalstellen nach.
                                                                Räume
     3. Festsetzungsbescheid
                                                                Es müssen geeignete Räume für die Öffnungszeiten
     Der Förderbetrag pro Vollzeitstelle und die Gebäu-         zur Verfügung stehen.
     deförderung werden ermittelt und an die Träger aus-
     gezahlt.
     4. Verwendungsnachweis
     Bis zum 28.02. des Folgejahres ist eine Erklärung des
     Trägers über die tatsächliche Verwendung der Mittel,
     die Öffnungszeiten und die Angebote des Förderjah-
     res als Verwendungsnachweis vorzulegen.

18
Kinder- und Jugendförderplan

Öffnungszeiten                                          3.2.2    Wirksamkeitsdialog für die Offene
Das Angebot muss im Bewilligungszeitraum außer-                  Kinder- und Jugendarbeit in haupt-
halb der Schulferien mindestens durchschnittlich 4               amtlicher Verantwortung
Stunden wöchentlich zugänglich sein.                    Voraussetzung für die Förderung der Offenen und
II.2    Förderverfahren                                 Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit in hauptamt-
                                                        licher Verantwortung ist die Teilnahme am Wirksam-
Die für die ehren- und nebenamtliche Offene Kinder-     keitsdialog sowie die Teilnahme an Jugendhilfepla-
und Jugendarbeit der freien Träger der Jugendhilfe      nungsprozessen.
zur Verfügung stehende Fördersumme wird zu glei-
chen Anteilen auf die Antragsteller verteilt.           Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit
                                                        den hauptamtlichen Fachkräften in der Offenen Kin-
II.3    Antragsverfahren
                                                        der- und Jugendarbeit Grundlagen für ein systemati-
1. Antrag                                               sches und einheitliches Berichtswesen und ein Ver-
Bis zum 28.02. des laufenden Jahres können die be-      fahren für den Wirksamkeitsdialog entwickelt. Seit
rechtigten Träger                                       dem Berichtsjahr 2006 wird der Wirksamkeitsdialog
                                                        durchgeführt.
einen Antrag auf Förderung der Angebote stellen.
                                                        Die Berichte enthalten Daten über die Einrichtung, die
2. Festsetzungsbescheid                                 Mitarbeitenden, die Besucher/-innen, die Angebote,
Der endgültige Förderbetrag wird ermittelt und ausge-   die Öffnungszeiten sowie die Kooperation und Vernet-
zahlt.                                                  zung. Die Daten werden für die Strukturdatenerhe-
                                                        bung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Lan-
3. Verwendungsnachweis/rechtsverbindliche Erklä-        des Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
rung
                                                        Zurzeit wird der Wirksamkeitsdialog nachfolgendem
Bis zum 28.02. des Folgejahres ist der Nachweis über    Verfahren abgewickelt:
die Verwendung der Fördermittel zu erbringen. Damit
ist eine Erklärung des Trägers zu den vorgehaltenen
Öffnungszeiten und den durchgeführten Angeboten
abzugeben.

                                                                                                                 19
Kinder- und Jugendförderplan

     Verfahren des Wirksamkeitsdialoges

       Zeitliche Einord- Inhaltliche Aspekte                                           Überblick zu den Inhal-
       nung                                                                            ten
                         Im jährlich wiederkehrenden Rhythmus enthält der Wirk-
                         samkeitsdialog folgende Elemente:

                           Die Mitarbeitenden der OKJA stellen dem Amt für Kinder,     •   Berichtsvorlage OKJA
 1 bis Ende Februar
                           Jugendliche und Familien des Kreises den Jahresbericht          (quantitative Daten)
                           zur Verfügung.
 2 im Jahresverlauf        Auf Wunsch der Mitarbeitenden der OKJA findet ein Fach-     •   besondere Aspekte
                           gespräch mit der/ dem Kreis Jugendpfleger/-in in den ein-       der quantitativen Da-
                           zelnen Einrichtungen statt.                                     ten
                           Inhalt der Gespräche:                                       •   fachliche Weiterent-
                           • letzter Bericht OKJA                                          wicklung der OKJA
                           • aktuelle Arbeitsschwerpunkte und Ziele
                           • Kooperation und Vernetzung
 3 im Jahresverlauf        Vorstellung besonderer Aspekte des Berichtswesens in        •   Information vor Ort
                           den einzelnen Orten (z. B. im Vorstand des Trägervereins
                           oder im Fachausschuss).
 4 im Jahresverlauf                                                                    •   Fachliche Entwicklun-
                           Fachaustausch im Arbeitskreis Offene Kinder- und Ju-
                                                                                           gen/Perspektiven
                           gendarbeit zu Perspektiven und Entwicklungen im Arbeits-
                           feld
 5                                                                                     •   Information
                           Bericht über die Offene Kinder und Jugendarbeit im Aus-
                                                                                           Fachausschuss
                           schuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises
                           Warendorf erfolgt bei Neukonstituierung, aktuellen Entwick-
                           lungen und auf Anregung durch den Ausschuss

     3.2.3   Richtlinien zur Förderung der Kinder-             4     Erzieherischer Kinder- und
             und Jugendarbeit freier Träger                          Jugendschutz
     Freie Träger der Offenen und Aufsuchenden
     Kinder- und Jugendarbeit können darüber                   4.1    Aufgaben und Ziele
     hinaus Fördermittel nach den Richtlinien zur
     Förderung der Kinder- und Jugendarbeit                    Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat ge-
     freier Träger beantragen (siehe Kap. 2).                  mäß § 14 SGB VIII die Aufgabe und das Ziel dazu
                                                               beizutragen, dass junge Menschen Lebenskompeten-
                                                               zen erwerben, die sie vor gefährdenden Einflüssen
                                                               schützen. Heranwachsende sollen dabei unterstützt
                                                               werden, kritik- und entscheidungsfähig zu werden so-
                                                               wie Eigenverantwortung und Verantwortung gegen-
                                                               über Mitmenschen übernehmen zu können.
                                                               Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz setzt
                                                               sich daher mit jungen Menschen über riskantes ent-
                                                               wicklungsbedingtes Verhalten auseinander und befä-
                                                               higt sie darin, mit schwierigen Lebenssituationen und
                                                               Rückschlägen angemessen umgehen zu können.

20
Kinder- und Jugendförderplan

Zur Förderung der Lebenskompetenzen junger Men-         Kindern und Jugendlichen eine stärkende Orientie-
schen sollen präventive pädagogische Unterstüt-         rung gegeben werden. Dies richtet sich durch Ange-
zungsangebote und Maßnahmen zur Verfügung ge-           bote, die ihre Kompetenzen fördern zum einen direkt
stellt werden. Wichtige Kompetenzen die es hierbei zu   an die Kinder, Jugendlichen und Familien, zum ande-
vermitteln gilt, sind:                                  ren auch an Vereine, Verbände und Einrichtungen
                                                        und Dienste der Jugendhilfe.
•   Persönlichkeitskompetenz (Selbstwahrnehmung,
    Selbstakzeptanz, Selbsteinschätzung, Selbst-        Einen immer wichtigeren Aspekt des erzieherischen
    wert, Frustrationstoleranz, Verantwortungsbe-       Kinder- und Jugendschutzes stellt die Medienkompe-
    wusstsein etc.)                                     tenzförderung dar. Medienkompetenz ist die Voraus-
•   Sozialkompetenz (Kommunikations- u. Konflikt-       setzung für das angemessene und selbstbestimmte
    fähigkeit, Beziehungsfähigkeit, Kooperationsfä-     Handeln mit den „Neuen Medien“. Das Amt für Kinder,
    higkeit, Empathie etc.)                             Jugendliche und Familien bietet im Bereich Medien-
•   Informationskompetenz (Fähigkeit mit Informatio-    kompetenzförderung eine Vielzahl von eigenen Maß-
    nen selbstbestimmt, souverän, verantwortlich        nahmen und Maßnahmen in Kooperation mit vielen
    und zielgerichtet umzugehen und gefährdende         Partnern, z. B. aus dem Netzwerk Medien im Kreis
    Einflüsse wie Sucht und Suchtmittel, Gewalt, Ra-    Warendorf an. Diese wurden der aktuellen Pandemie-
    dikalisierung, Fake-News etc. verantwortungsvoll    lage angepasst und neue, erfolgreiche Formate ent-
    bewerten zu können.)                                wickelt. Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch
                                                        Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule bewerten die
Darüber hinaus soll der erzieherische Kinder- und Ju-
                                                        Medienkompetenzförderung als zentralen Entwick-
gendschutz durch geeignete Angebote und Maßnah-
                                                        lungsbereich der Jugendhilfe.
men Eltern sowie Fachkräfte aus den Bereichen Ju-
gendhilfe, Schule etc. besser befähigen, Risiken zu
erkennen und einzuschätzen, um so Kinder und Ju-
gendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen zu       4.2     Förderschwerpunkte und Förde-
können. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbil-             rung
dung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
                                                        Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Ju-
                                                        gendschutzes sind:
Eine weitere Aufgabe des Kinder- und Jugendschut-       •     Suchtprävention
zes ist die Beratung, Information und Aufklärung über   •     Förderung von Medienkompetenz/Medienschutz
die Jugendschutzbestimmungen und die Vernetzung         •     Prävention sexualisierter Gewalt
mit den örtlich zuständigen Behörden und Trägern,       •     politischer und religiöser Extremismus
insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den     •     Gewaltprävention
Ordnungsbehörden. In Abstimmung mit den Städten
und Gemeinden finden z. B. zu Karneval oder zum 1.      Wer und wie wird gefördert?
Mai auch Jugendschutzkontrollen im öffentlichen         Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugend-
Raum statt.                                             schutzes können nach den Richtlinien zur Förderung
Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugend-         der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Ju-
schutzes werden im Zuständigkeitsbereich des Amtes      gendhilfe gefördert werden. Am Lebensort Schule
für Kinder, Jugendliche und Familien von unterschied-   können Projekte über den Förderbereich Jugendhilfe
lichen Fachdiensten und -behörden, Einrichtungen        und Schule gefördert werden.
und Arbeitskreisen vorgehalten (z. B. Kinder- und Ju-
gendzentren, Schulen, Beratungsstellen, Polizei, Ord-
nungsämter, AG Suchtvorbeugung, Netzwerk Me-
dien).
Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist ein wei-
teres zentrales Aufgabenfeld. Durch geeignete Maß-
nahmen an unterschiedlichen Lebensorten der Kinder
und Jugendlichen – im Verein, Verband oder an infor-
mellen Treffunkten genauso wie in der Schule soll

                                                                                                              21
Kinder- und Jugendförderplan

     5     Jugendhilfe und Schule                              eine zunehmende Bedeutung zu. Grund hierfür ist
                                                               u.a., der für die jungen Menschen veränderte Tages-
     Mit Blick auf die gemeinsame Zielgruppe, junge Men-       ablauf. Beide Formen der sozialpädagogischen Arbeit
     schen von 6 bis ca. 18 Jahren, begegnen sich Ju-          an Schulen – Schulsozialarbeit und Angebote der pro-
     gendhilfe und Schule mit unterschiedlichen Rollen         jektorientierten präventiven Jugendhilfe – sind im
     und Aufträgen. Die Kooperation beider Aufgabenfel-        Kreis Warendorf etabliert. Die Fachkräfte der
     der hat dabei eine zentrale Bedeutung. Aufgabe der        Schulsozialarbeit nutzen zudem Angebote der Ju-
     Jugendhilfe ist die individuelle und soziale Förderung    gendhilfe an Schulen für die Bearbeitung eigener The-
     der Entwicklung junger Menschen zu eigenverant-           men und Aufträge.
     wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkei-        In der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule
     ten. Dies geschieht im Kontext ihrer Familie und auch     ergänzen sich Kompetenzen aus beiden Professio-
     in Schulen. Hieraus ergibt sich mit Blick auf die ge-     nen. Jugendhilfe bietet ein erprobtes Instrumentarium
     meinsame Zielgruppe eine wesentliche Schnittmenge         zur individuellen und gruppenbezogenen Förderung.
     (sozial-) pädagogischer Gemeinsamkeiten und Auf-
     gabenstellungen.                                          Die Jugendarbeit nach gem. §§ 11, 12 SGB VIII soll
                                                               junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen, zu
     5.1    Gesetzliche Grundlagen der Koope-                  gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem
            ration                                             Engagement anregen und hinführen. Jugendsozialar-
                                                               beit nach § 13 SGB VIII richtet ihr Bemühen auf die
     Die Notwendigkeit zur Kooperation von Jugendhilfe         Phase des Übergangs von Schule in Ausbildung und
     und Schule ist gesetzlich verankert. Der Auftrag für      Beruf. Sie hat vor allem die berufliche Integration der
     die Jugendhilfe erschließt sich aus § 81 SGB VIII, er-    jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbe-
     gänzt und konkretisiert im 3. Ausführungsgesetz zum       darf im Blick. Ziel der Jugendsozialarbeit ist, die Stär-
     Kinder- und Jugendhilfegesetzt des Landes NRW.            kung der Persönlichkeit, der Berufsfähigkeit junger
     Der örtliche Träger der Jugendhilfe stimmt demnach        Menschen und der Ausgleich individueller und gesell-
     seine schulbezogenen Angebote mit den Schulen ab,         schaftlicher Beeinträchtigungen. Der in § 13 SGB VIII
     entwickelt entsprechende Strukturen zur Förderung         beschriebene Auftrag der Jugendsozialarbeit betont
     des Zusammenwirkens und wirkt auf eine integrierte        darüber hinaus, frühzeitige und präventive Angebote
     Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hin             durchzuführen.
     (kommunale Bildungsplanung).
                                                               Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach
     Auf Seiten der Schule sind analoge gesetzliche Rege-      §14 SGB VIII will junge Menschen befähigen, sich vor
     lungen, wenn auch noch nicht so konkret, definiert.       gefährdenden Einflüssen zu schützen und will sie zu
     Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit           Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit im eigen-
     den Trägern der öffentlichen und der freien Jugend-       verantwortlichen Handeln führen.
     hilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen
     Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für          5.3     Was wird gefördert
     die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen
     Volljährigen tragen (§ 80 Abs. 1, Schulgesetz NRW).       •     Bildungsangebote richten sich an einzelne Klas-
                                                                     sen, können aber auch klassen- und schulüber-
     5.2    Ziele und Aufgaben                                       greifend angeboten werden. Bildungsangebote
                                                                     greifen insbesondere Querschnittsthemen (z. B.
     Schulsozialarbeit, als dauerhafter Bestandteil des              Inklusion, geschlechtersensible Pädagogik) und
     schulischen Alltags, ist zu differenzieren von projekt-         grundsätzliche Themen sozialer und politischer
     orientierten präventiven Angeboten und Maßnahmen                Bildung und Entwicklungsförderung sowie kultu-
     der Jugendhilfe. Letzteres verfolgt das Ziel, Jugend-           relle Aspekte auf. Bildungsangebote sind beson-
     hilfeangebote an den „Lebensort“ Schule zu bringen.             ders geeignet im Bereich der primären Präven-
     Die Angebotsmöglichkeiten umfassen gruppenbezo-                 tion.
     gene Formen des sozialen Lernens, Projekte im Über-       •     Soziales Kompetenztraining stellt die Entwick-
     gang von Schule und Beruf, sowie präventive Ange-               lung sozialer Kompetenzen anhand erkannter
     bote (z. B. Medienkompetenzförderung, Prävention                Problemlagen und die Bearbeitung konkreter
     sexualisierter Gewalt, Suchtprävention). Mit dem fort-          Problemfelder wie Mobbing in den Vordergrund.
     schreitenden Ausbau des schulischen Ganztages
     wächst dem Förderbereich Jugendhilfe und Schule

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