Kinder- und Jugendförderplan 2021 - Für die Zukunft gesattelt.
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Kinder- und Jugendförderplan Kinder- und Jugendförderplan Kreis Warendorf Amt für Kinder, Jugendliche und Familien • Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe • Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz • Jugendhilfe und Schule • Eigene Maßnahmen www.kreis-warendorf.de/unsere-themen/jugendamt/kinder-und-jugendfoerderplan Verabschiedet vom Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien am 07.06.2021 Herausgeber Kreis Warendorf Der Landrat Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Waldenburger Str. 2 48231 Warendorf Stand Juni 2021
Kinder- und Jugendförderplan Vorwort Die Kinder- und Jugendarbeit trägt dazu bei, dass sich Kinder und Jugendliche zu ei- genständigen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln. Durch die vielfäl- tigen Angebote der Vereine und Verbände, der freien Träger und durch ein breites Spektrum von präventiven Angeboten der Jugendarbeit an Schulen werden sie gestärkt und finden positive Werte und Orientierung. Der Kinder- und Jugendförderplan nimmt hier eine wichtige Funktion ein: er bietet mit seinen Fördermöglichkeiten Planungssicherheit und spannt einen Rahmen für Jugend- arbeit und Prävention auf. Für die Neuauflage des Kinder- und Jugendförderplanes wur- den viele Ideen und Anregungen aufgenommen und es hat sich gezeigt, dass er sich als gut genutztes Förderinstrument bewährt. Mein Dank dafür gilt all denen, die sich an der Erstellung dieses Kinder- und Jugendförderplanes beteiligt haben. Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Jugendhilfe und auch aus dem Bereich Schule haben in Ar- beitsgruppen Erfahrungen ausgetauscht und Ideen formuliert. Besonders möchte ich an dieser Stelle den Kindern und Jugendlichen danken, die im Rahmen des Beteiligungs- verfahrens ihre Ideen und Anregungen mit eingebracht haben. Die Beteiligung der jungen Menschen, das Zusam- menleben im Kreis Warendorf aktiv mitzugestalten, ist mir ein wichtiges Anliegen. Die vielfältigen Angebote des Kinder- und Jugendförderplanes sind ihnen bekannt und werden genutzt, Kinder und Jugendliche möchten kom- petent sein beim Thema Medien, wünschen sich aktive Demokratieförderung und Angebote, die sie stark machen gegen Mobbing oder Suchtmittel. Die Kinder- und Jugendarbeit mit ihrer ganzen Vielfalt, das Engagement im Ehrenamt der Vereine und Verbände, das Eröffnen von Erlebnis- und Erfahrungsräumen machen Kinder und Jugendliche fit für die Zukunft und zeigen den eigenständigen Charakter der Kinder- und Jugendarbeit. Dabei ist ein gutes Zusammenspiel der Angebote in den Städten und Gemeinden, das den Lebensort Schule einbezieht, ein wichtiges Anliegen des Kinder- und Ju- gendförderplanes. Inklusion, Teilhabe und Partizipation sind Leitgedanken der Kinder- und Jugendarbeit und Auftrag des Kreises Warendorf. Die Prävention und der Schutz vor Gefahren spielen im Kinder- und Jugendförderplan eine wichtige Rolle. Ich hoffe, dass die Fördermöglichkeiten positive Auswirkungen entfalten können und wünsche viel Spaß und Erfolg in der Kinder- und Jugendarbeit. Dr. Olaf Gericke -Landrat- 3
Kinder- und Jugendförderplan Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Inhaltsverzeichnis 5 1 Einleitung 7 1.1 Förderbereiche des Kinder- und Jugendförderplanes 7 2 Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Jugendhilfe/Jugendverbandsarbeit 8 2.1 Ziele und Aufgaben 8 2.2 Förderschwerpunkte und Fördermittel 8 3 Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit 16 3.1 Aufgaben und Ziele 16 3.2 Förderbedingungen 16 3.2.1 Richtlinien zur Förderung 16 3.2.2 Wirksamkeitsdialog für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in hauptamtlicher Verantwortung 19 3.2.3 Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger 20 4 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 20 4.1 Aufgaben und Ziele 20 4.2 Förderschwerpunkte und Förderung 21 5 Jugendhilfe und Schule 22 5.1 Gesetzliche Grundlagen der Kooperation 22 5.2 Ziele und Aufgaben 22 5.3 Was wird gefördert 22 5.4 Wie wird gefördert 23 6 Eigene Maßnahmen 24 6.1 Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz 24 6.2 Jugendbildung und Jugendverbandsarbeit 24 6.3 Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit 24 6.4 Kooperation Jugendhilfe und Schule 25 7 Anhang 25 7.1 Anforderungen an die entsprechend geeignete Betreuungsperson 25 7.2 Aufstellung der anerkennungsfähigen Kosten des Kinder- und Jugendförderplans 26 5
Kinder- und Jugendförderplan 6
Kinder- und Jugendförderplan 1 Einleitung Mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW (3. AG- KJHG NRW) werden die Träger der öffentlichen Ju- Kinder und Jugendliche benötigen vielfältige Kompe- gendhilfe erstmals ab dem Jahr 2006 zur Erstellung tenzen, um sich in einer stetig verändernden Umwelt eines Kinder- und Jugendförderplanes verpflichtet. zurechtzufinden und diese mitzugestalten. Der Kin- Die Aufstellung des Kinder- und Jugendförderplanes der- und Jugendförderplan berücksichtigt diese Ent- erfolgt nach Maßgabe der Jugendhilfeplanung (§§ 9, wicklungen durch die Förderung entsprechender An- 15 3. AG-KJHG NRW). Dieser Kommunale Kinder- gebote und Maßnahmen. und Jugendförderplan soll unter Beteiligung freier Trä- Wesentliches Ziel des Kinder- und Jugendförderpla- ger der Jugendhilfe zu Beginn einer jeden Wahlperi- nes ist es, Planungssicherheit in der Kinder- und Ju- ode gleichfalls fortgeschrieben werden. Der Kinder- gendförderung zu ermöglichen. Berücksichtigung fin- und Jugendförderplan des Kreises Warendorf orien- den alle Handlungsfelder im Bereich der Kinder- und tiert sich an den im Kinder- und Jugendförderungsge- Jugendförderung. Dabei richtet sich der Kinder- und setz des Landes NRW ausgewiesenen Förderberei- Jugendförderplan an dem grundsätzlichen Auftrag chen. des § 1 SGB VIII aus: Kinder und Jugendliche sollen Der hier vorliegende Kinder- und Jugendförderplan sich zu eigenständigen und gemeinschaftsfähigen schreibt den Kinder- und Jugendförderplan fort, der im Persönlichkeiten entwickeln können, die ihren Platz in November 2014 vom Ausschuss für Kinder, Jugendli- der Gesellschaft finden. che und Familien des Kreises Warendorf beschlossen Themenschwerpunkte im Bereich der Jugendförde- wurde. Die Ausgestaltung des Kinder- und Jugendför- rung des Kreises Warendorf sind insbesondere: derplanes bleibt weitestgehend der örtlichen Ebene im Sinne der hier verankerten Gesamtverantwortung • Partizipation von Kindern und Jugendlichen für die Jugendhilfe gem. § 79 SGB VIII vorbehalten. • Medienkompetenzförderung Der Kinder- und Jugendförderplan umfasst fachliche • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz und thematische Schwerpunkte für eine Wahlperiode, • Politische Bildung und Demokratieförderung sowie hierauf bezogene Finanzierungsaussagen. Der • Soziale Bildung und Entwicklung der Persönlich- Kreis Warendorf fördert im Rahmen der zur Verfü- keit gung stehenden Haushaltsmittel. Darüber hinaus ge- • Kulturelle Jugendarbeit hende Finanzierungsaussagen bleiben auf dieser • Geschlechtersensible Arbeit Ebene rechtlich unverbindlich. Sie geben dennoch • Prävention und Schutz vor (sexualisierter) Ge- eine Orientierungsrichtung für die mittelfristige Fi- walt nanzplanung. • Offene und Aufsuchende Jugendarbeit • Weiterentwicklung der Jugendsozialarbeit 1.1 Förderbereiche des Kinder- und Ju- • Umsetzung inklusiver Ansätze gendförderplanes • Förderung junger Menschen mit Migrationshin- tergrund • Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Ju- Das ehrenamtliche Engagement in der Kinder- und gendhilfe/Jugendverbandsarbeit Jugendarbeit ist ein wichtiger Teil der Persönlichkeits- - Außerschulische Jugendbildung entwicklung außerhalb von Schule, Ausbildung und - Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Studium. Insbesondere in der Jugendverbandsarbeit Jugendleiterinnen und Jugendleitern haben die freiwillige Mitarbeit, die Übernahme von - Förderung von ehrenamtlichen Jugendleite- Verantwortung für andere und die Selbstorganisation rinnen und Jugendleitern einen hohen Stellenwert. Sie trägt damit zur Stärkung - Internationale Jugendbegegnungen des Demokratieverständnisses, zur Befähigung zu - Angebote für junge Menschen mit Behinde- gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem rungen Engagement bei. - Projekte und Initiativen Neben den außerschulischen Bildungsangeboten bie- tet der Kinder- und Jugendförderplan die Möglichkeit, Angebote der Jugendhilfe am Lebensort Schule zu fördern. 7
Kinder- und Jugendförderplan • Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendar- Freizeit. Das gemeinsame Erleben, die Auseinander- beit setzung mit neuen Dingen und die Übernahme von • Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz / Medi- Verantwortung stehen dabei im Zentrum. enkompetenzförderung Die Angebote werden so gestaltet, dass sie: • Jugendhilfe und Schule • junge Menschen in ihrer Einzigartigkeit wert- Die Antragsteller erklären mit ihrer Unterschrift ver- schätzen bindlich die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften • sich an den Interessen und Bedürfnissen junger gemäß § 8a SGB VIII und § 72 SGB VIII. Zu den För- Menschen orientieren dervoraussetzungen zählt demnach ein Verfahren, • persönliche und soziale Fähigkeiten fördern dass beim Antragsteller sicherstellt, dass erweiterte • interkulturelles, solidarisches und gleichberech- Führungszeugnisse gem. § 30a BZRG der haupt-, eh- tigtes Miteinander fördern ren- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitar- • geschlechtersensible Ansätze berücksichtigen beiter in der Kinder- und Jugendarbeit regelmäßig • diskriminierungssensibel sind überprüft werden. Ein erweitertes Führungszeugnis • kooperative Ansätze stärken ist beim Träger vorzulegen, wenn sie in Wahrneh- • lokale Netzwerkarbeit beachten mung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Min- • inklusive Ansätze berücksichtigen, die allen Kin- derjährige beaufsichtigen oder betreuen, erziehen dern und Jugendlichen, ungeachtet ihres persön- bzw. ausbilden oder vergleichbare Kontakte zu diesen lichen Unterstützungsbedarfs, die Möglichkeit auf haben und die dadurch entstehenden Kontakte nach individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe si- Art, Intensität und Dauer die Einsichtnahme in ein chern Führungszeugnis erfordern. • junge Menschen befähigen, eigene Interessen zu erkennen und zu lernen, diese gemeinsam mit anderen in selbst organisierten Zusammen- 2 Kinder- und Jugendarbeit freier schlüssen zu vertreten Träger der Jugendhilfe / Jugend- verbandsarbeit 2.2 Förderschwerpunkte und Förder- mittel 2.1 Ziele und Aufgaben Um die Jugendarbeit der freien Träger bei ihren viel- Ziel der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Ju- fältigen Aktivitäten zu unterstützen, gewährt der Kreis gendhilfe/Jugendverbandsarbeit ist es, junge Men- Warendorf Fördermittel für die folgenden Förder- schen bei der Entwicklung einer eigenständigen und schwerpunkte: gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. A. Außerschulische Jugendbildung Die Jugendarbeit freier Träger orientiert sich dabei an B. Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen und den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Ju- Jugendleitern gendlichen und gibt ihnen Gelegenheit zu verantwort- C. Förderung von ehrenamtlichen Jugendleiterin- licher Mitbestimmung und Mitgestaltung. Durch ge- nen und Jugendleitern meinsames Erleben, durch die Auseinandersetzung D. Internationale Jugendbegegnung mit eigenen und fremden Herausforderungen und die E. Angebote für junge Menschen mit Behinderun- Übernahme sozialer Aufgaben mit persönlicher Ver- gen antwortung werden den jungen Menschen Erfahrun- F. Projekte und Initiativen gen vermittelt, die die Entwicklung zur selbstständi- gen Persönlichkeit fördern und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtern. Dieses Ziel verfolgen freie Träger der Jugendhilfe im Haupt- und Ehrenamt. Gemeinsam bieten sie eine Vielzahl unterschiedlicher Angebote. In Vereinen und Verbänden engagieren sich junge Menschen als Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter oder als Teil- nehmende und erleben aktiv und miteinander ihre 8
Kinder- und Jugendförderplan Wer wird gefördert? pädagogische Schulung mindestens 30 Zeitstun- den umfassen und Aspekte des Kinderschutzes Der Kreis Warendorf fördert gemäß § 74 SGB VIII im wie z. B. eine Präventionsschulung enthalten (z. Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmit- B. JuLeiCa, Woodbadge, Übungsleiter/in-C Brei- tel die freiwillige Tätigkeit von Trägern (z. B. Vereine, tensport) Verbände und Initiativen) auf dem Gebiet der Jugend- • Maßnahmen überwiegend religiöser, gewerk- hilfe. 1 schaftlicher, parteipolitischer und sportlicher Art Zuschüsse nach diesen Richtlinien werden i.d.R. für werden nicht gefördert. Teilnehmende aus dem Zuständigkeitsbereich des • Die Förderung von Ferienfreizeiten wird im Zu- Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Krei- ständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Ju- ses Warendorf gewährt, die im Jahr der Veranstaltung gendliche und Familien durch die Städte und Ge- die angegebene untere oder obere Altersgrenze errei- meinden wahrgenommen. chen bzw. vollenden. Für über 18 bis unter 27 Jahre Wie wird gefördert? alte Teilnehmende können Zuschüsse nur gewährt werden, wenn sie sich in Schul-, Hochschul- oder Be- Zuschüsse zur Förderung der Kinder- und Jugendar- rufsausbildung oder in einer vergleichbaren Einkom- beit werden nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist menssituation befinden, z. B. Bundesfreiwilligen- rechtzeitig (i.d.R. einen Monat) vor Beginn der Maß- dienstleistende, FsJler, FöJler, Arbeitssuchende. nahme einzureichen. Zuschüsse werden nur auf Kon- ten der antragstellenden Organisation und Gruppen Bei Aus- und Fortbildungen von ehrenamtlichen Ju- überwiesen. Nach Durchführung der Maßnahme ist gendleiterinnen und Jugendleitern und Teamschulun- dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ein gen besteht keine Altersbeschränkung nach oben. Verwendungsnachweis (in der Regel innerhalb von 6 Darüber hinaus werden im Rahmen von Teamschu- Wochen) vorzulegen. Der Kreis Warendorf ist berech- lungen zur Vorbereitung einer Ferienfreizeit auch Teil- tigt, die Verwendung der Zuschüsse durch Einsicht in nehmende gefördert, deren Wohnsitz aufgrund von die Bücher, Belege und sonstigen Unterlagen zu prü- Ausbildung/Studium/Berufstätigkeit aktuell nicht im fen. Die erforderlichen Unterlagen sind deshalb für die Zuständigkeitsbereich des Amtes für Kinder, Jugend- Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Maß- liche und Familien liegt. nahme aufzubewahren. Besondere Förderung erfahren junge Menschen mit Nicht zweckentsprechend verwendete oder zu viel ge- Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohte zahlte Beträge müssen zurückerstattet werden. Nach- Teilnehmende. Als junge Menschen mit Behinderun- bewilligungen sind nur bei besonderer Begründung (z. gen im Sinne dieser Richtlinien ist der Personenkreis B. höhere Teilnehmendenzahl) möglich. Auf Wunsch anzusehen, der durch § 2 SGB IX und nach § 35a des kann bei einer voraussichtlichen Zuschusssumme SGB VIII definiert ist. Betreuungspersonen, die für von mehr als 250,00 € eine Abschlagszahlung ge- diesen Personenkreis zusätzlich gefördert werden, währt werden, wenn der Antrag einen Monat vor Be- müssen je nach Grad der Beeinträchtigung entspre- ginn der Maßnahme vorliegt. chend qualifiziert bzw. geeignet sein. 2 Der freie Träger bestätigt bei der Antragstellung, dass die genannten Voraussetzungen vorliegen: • Als Gruppenleitungen im Sinne dieses Förder- plans werden Personen anerkannt die mindes- tens 16 Jahre alt sind, eine pädagogische Schu- lung oder eine pädagogische Ausbildung/ Studium und einen Erste-Hilfe-Kurs von mind. 12 Zeitstunden absolviert haben. Dabei muss die 1 Freie Träger der Jugendhilfe sind nach § 75 SGB VIII an- 2Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs- erkannt Darüber hinaus können auch Angebote von Initia- personen (s. Anlage 7.1) tiven gefördert werden. 9
Kinder- und Jugendförderplan A Außerschulische Jugendbildung Ziel der außerschulischen Jugendbildung ist es, Ju- Teilnehmendenzahl: gendlichen Erfahrungsräume zur Verfügung zu stel- mind. 5 Teilnehmende len in denen sie: Für jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden wird • eine selbstbestimmte und gemeinschaftsfähige eine Gruppenleitung berücksichtigt; bei gemischtge- Persönlichkeit entwickeln können schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei- • ihre körperlichen und geistigen Fähigkeiten und nes anderen Geschlechts. Fertigkeiten weiterentwickeln können Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit Arbeitsbereiche der Jugendbildung sind: Behinderungen bzw., die von Behinderungen bedroht - Partizipation und Demokratieförderung sind, wird i.d.R. eine zusätzliche entsprechend geeig- - soziale und gesellschaftliche Bildung nete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag ge- - gesundheitliche und ökologische Bildung fördert. 3 - politische und staatsbürgerliche Bildung Altersgrenze: - kulturelle Bildung - naturkundliche und technische Bildung 6 – 18 bzw. 27 Jahre - musisch-kreative Bildung (bei Teamschulungen zur Vorbereitung auf Ferienfrei- - diskriminierungssensible Bildung zeiten ist die Altersbeschränkung nach oben aufgeho- - geschlechtersensible Bildung ben. Darüber hinaus werden auch Teilnehmende ge- - interkulturelle Bildung fördert, die nicht im Zuständigkeitsbereich des Amtes - Arbeits- und Medienwelt bezogene Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien wohnhaft sind) - Förderung von Teamarbeit (auch als Vorbe- reitung auf Ferienfreizeiten) Dauer der Maßnahme: Diese Aufzählung ist nicht abschließend; weitere Ar- mind. 1 Tag, max. 6 Tage (jeweils mind. 5 Zeitstun- beitsbereiche der Jugendbildung können sich auch in den) Zukunft entwickeln. An- und Abreisetag können als ein Seminartag zu- Die Veranstaltungen müssen sich von den üblichen sammengefasst werden. Aktivitäten des Trägers (z. B. Gruppenstunden) deut- Bei online Seminaren können die benötigten Zeitstun- lich abheben und von fachlich qualifizierten Referie- den auf mehrere Tage aufgeteilt werden. renden/Gruppenleitungen vorbereitet, durchgeführt und ausgewertet werden. Zuschüsse: je Tag und teilnehmende Person bis zu 6,00 €; bei Übernachtung bis zu 12,00 €. 3Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs- personen (s. Anlage 7.1) 10
Kinder- und Jugendförderplan B Aus- und Fortbildung von Jugendleite- rinnen und Jugendleiten Es werden Maßnahmen gefördert, die Jugendleiterin- Form & Dauer der Maßnahme: nen und Jugendleiter auf ihr Arbeitsfeld in der außer- schulischen Kinder- und Jugendarbeit vorbereiten Ausbildungskurse und ihnen die Möglichkeit bieten, sich mit den Zielen, Die unterrichtlichen Inhalte der Ausbildungskurse Inhalten und Methoden zeitgemäßer Kinder- und Ju- müssen mindestens 30 Zeitstunden umfassen. Dies gendarbeit auseinanderzusetzen. Das Grundlagen- entspricht den Anforderungen der Jugendleiter/innen- wissen für die Kinder- und Jugendarbeit umfasst u. a. card (JuLeiCa). folgende Bereiche. Fortbildungen • Pädagogik • Psychologie Die Fortbildungen müssen mindestens 5 Zeitstunden • Sexualpädagogik unterrichtlicher Inhalte umfassen. • Kinderschutz Die Mindestzahl an Fortbildungsstunden kann auf • Prävention sexualisierter Gewalt mehrere Tage aufgeteilt werden und in Präsenz- oder • Inklusion als Onlineangebot durchgeführt werden. • Soziologie • Rechtskunde Förderung: • Jugendpolitik im Kreis Warendorf ansässiger Träger • Erste Hilfe • öffentlicher Förderung • bis zu 80 % anerkennungsfähigen Gesamtkos- ten 4 Diese sollen in den Maßnahmen in altersgerechter • abzüglich evtl. gewährter Landes- und Bundes- Form und an den Teilnehmenden orientiert vermittelt zuschüsse werden. • Nur Veranstaltungen die in Eigenorganisation ge- Hauptamtlich Beschäftigte der freien Träger können plant und durchgeführt werden. nicht gefördert werden. • Für jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit Behinderungen, bzw. von Behinderungen be- Teilnehmendenzahl: drohte Teilnehmende, wird i.d.R. eine zusätzliche mind. 7 und max. 30 Teilnehmende entsprechend geeignete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag gefördert. 5 Für jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden wird eine Gruppenleitung berücksichtigt; bei gemischtge- überörtliche/auswärtige Träger schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei- • ohne Übernachtung: bis zu 12,00 € pro Tag und nes anderen Geschlechts. teilnehmende Person Altersgrenze: • mit Übernachtung: bis zu 16,00 € pro Tag und teilnehmende Person ab 15 Jahre • Für jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden Bei Kursen, die auf einen Jugendleiter/innenkurs vor- mit Behinderungen, bzw. von Behinderungen be- bereiten ab 14 Jahren. drohte Teilnehmende, wird i.d.R. eine zusätzlich entsprechende geeignete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag gefördert. 5 4Anerkennungsfähige Kosten im Rahmen des Kinder- und 5Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs- Jugendförderplans (s. Anlage 7.2) personen (s. Anlage 7.1) 11
Kinder- und Jugendförderplan C Förderung von ehrenamtlichen Ju- gendleiterinnen und Jugendleiter Veranstaltungen zur Würdigung von ehrenamtli- Jugendleiterinnen- und Jugendleiter Card (Ju- chem Engagement LeiCa) Freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit können Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit wird zu einmal jährlich Fördermittel für Veranstaltungen zur großen Teilen ehrenamtlich durchgeführt. Mit der Ju- Würdigung des Engagements von Ehrenamtlichen, gendleiter/innen-Card (JuLeiCa) erhalten ehrenamt- die für sie aktiv in der Kinder- und Jugendarbeit tätig lich Tätige eine besondere Förderung. sind, beantragen. Eine Jugendleiter/innen - Card (JuLeiCa) weist Ehren- Antragsverfahren: Jede und jeder Teilnehmende im amtliche in der Kinder- und Jugendarbeit aus. Sie Besitz einer JuLeiCa oder Ehrenamtskarte, wird ein- dient der Stärkung des ehrenamtlichen Engage- mal im Jahr mit einem Betrag in Höhe von 10,00 € ments, der Legitimation gegenüber Dritten und dem bezuschusst. Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit von Rechten und Vergünstigungen, die an die Funk- Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohten tion „Jugendleiterin und Jugendleiter“ oder ausdrück- Teilnehmenden, wird i.d.R. eine zusätzliche entspre- lich an diese Card anknüpfen können. chend geeignete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 Antragsverfahren: € pro Tag gefördert. 6 Die JuLeiCa kann kostenlos beantragt werden. An- tragsbedingungen und weitere Informationen finden „Funticket“ sich unter www.juleica-antrag.de Ehrenamtliche mit einer JuLeiCa werden bei dem Er- Vergünstigungen: werb eines Funtickets bezuschusst, so dass der Ei- Der Kreis Warendorf und weitere Träger im Kreisge- genanteil 8 € beträgt. biet erteilen Inhabern der JuLeiCa in unterschiedli- chen Bereichen Vergünstigungen. Weitere Vergünstigungen, auch auf Landes- und Bun- desebene, sind unter www.juleica.de einsehbar. 6Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs- personen (s. Anlage 7.1) 12
Kinder- und Jugendförderplan D Internationale Jugendbegegnungen Gefördert werden außerschulische Jugendbegegnun- Altersgrenze: gen im In- und Ausland. Die Förderung setzt ein ge- 12 – 18 bzw. 27 Jahre meinsames Programm mit einer Partnergruppe sowie einer eingehenden Vor- und Nachbereitung voraus. Dauer der Maßnahme: Nicht gefördert werden Veranstaltungen, die überwie- mind. 5 bis max. 14 Tage gend der Erholung, Besichtigung des Landes, wissen- (An- u. Abreisetag = 1 Tag) schaftlichen, sportlichen, kulturellen oder anderen Zwecken dienen, die nicht der internationalen Ju- Antragsverfahren: gendbegegnung zuzurechnen sind. Ebenfalls nicht Mit dem Antrag sind ein Programm, ein Finanzie- gefördert werden Veranstaltungen, die mit Ferienge- rungsplan, ein Bericht über die Vorbereitung der Teil- sellschaften oder Reisebüros oder als Reisen mit nur nehmenden, sowie eine Abschrift oder Fotokopie der kurzfristiger Besichtigungsmöglichkeit durchgeführt Einladung der Partnergruppe einzureichen. werden. Zuschüsse: Maßnahmen in Deutschland: Teilnehmendenzahl: bis zu 6,00 € je Tag und teilnehmende Person. mind. 5 und max. 40 Teilnehmende Für ausländische Teilnehmende sowie für Teilneh- Für jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden wird mende aus dem Zuständigkeitsbereich des Amtes für eine Gruppenleitung berücksichtigt; bei gemischtge- Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Waren- schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei- dorf, sofern sie außerhalb ihres Wohnortes gemein- nes anderen Geschlechts. sam mit den Gästen untergebracht werden. Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit Maßnahmen im Ausland: Behinderungen bzw., die von Behinderungen bedroht sind, wird i.d.R. eine zusätzliche entsprechend geeig- bis zu 6,00 € je Tag je teilnehmende Person. nete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag ge- Für Teilnehmende aus dem Zuständigkeitsbereich fördert. 7 des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf. 7Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs- personen (s. Anlage 7.1) 13
Kinder- und Jugendförderplan E Angebote für junge Menschen mit Be- hinderungen Gefördert werden durch diese Richtlinien Ferien- und Teilnehmendenzahl: Freizeitmaßnahmen (Ferienspieltage, Ferienfreizei- ten), an denen junge Menschen mit Behinderungen mind. 5 Teilnehmende und nicht behinderte junge Menschen gemeinsam Altersgrenze: teilnehmen. 6 – 27 Jahre Der Anteil der jungen Menschen mit Behinderungen sollte jedoch wenigstens ein Drittel betragen. Ist der Dauer der Maßnahme: Anteil geringer, so können nur die jungen Menschen mind. 5 bis max. 21 Tage mit Behinderungen gefördert werden. (An- u. Abreisetag = 1 Tag) Für die Leitung sind sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte (Sozialpädagogen/innen, Sozialarbei- Zuschüsse: ter/innen, Lehrer/innen, Erzieher/innen) bzw. sonstige Teilnehmende mit Behinderung je Tag bis zu 8,00 € durch Beruf und Erfahrung qualifizierte Kräfte einzu- setzen. Teilnehmende ohne Behinderung je Tag bis zu 4,00 € Darüber hinaus sind, je nach Grad der Behinderung, Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit weitere möglichst ausgebildete, zumindest aber im Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohten Umfang mit dem zu betreuenden Personenkreis er- Teilnehmenden, wird i.d.R. eine entsprechend geeig- fahrene, Kräfte einzusetzen. nete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 € pro Tag ge- fördert. 8 Als junge Menschen mit Behinderungen im Sinne die- ser Richtlinien ist der Personenkreis anzusehen, der Auf jede angefangene Zahl von 7 Teilnehmenden durch Abschnitt I der Verordnung nach § 47 des Bun- ohne Behinderungen wird i.d.R. eine Gruppenleitung dessozialhilfegesetzes (Eingliederungshilfe-Verord- mit bis zu 4,00 € pro Tag gefördert. Bei gemischtge- nung) und nach § 35a des SGB VIII (Eingliederungs- schlechtlichen Gruppen zusätzlich Gruppenleitung ei- hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) nes anderen Geschlechts. beschrieben ist. Ein entsprechender Nachweis ist vor- zulegen. Klassenfahrten von Förderschulen In die Förderung mit einbezogen werden auch Klas- senfahrten der Förderschulen für Kinder und Jugend- liche mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behin- derung. Dauer der Maßnahme: mind. 3 bis max. 6 Tage (An- u. Abreisetag = 1 Tag) Zuschüsse: Je Tag und teilnehmende Person bis zu 8,00 € 8Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs- personen (s. Anlage 7.1) 14
Kinder- und Jugendförderplan F Projekte und Initiativen Projekte und Initiativen, die neue Anregungen und An- stöße im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit geben Teilnehmendenzahl: bzw. neue Erkenntnisse oder Möglichkeiten erschlie- ßen, werden gefördert. mind. 5 Ein Projekt ist zeitlich befristet und kann, wenn es in Altersgrenze: besonderer Art und Weise den Bedürfnissen von Kin- 6 – 18 bzw. 27 Jahre dern und Jugendlichen entspricht, in begründeten Fäl- len mehrmals gefördert werden, wenn es neue Nut- Antragsverfahren: zer/innengruppen anspricht. Mit dem Antrag sind eine Konzeption (einschließlich Beispielhafte Themen sind: Projektverlauf) und Finanzierungsplan einzureichen. • Geschlechtersensibilität und Vielfalt Zuschüsse: • Ökologie, Medien- und Kulturarbeit Bis zu 70 % aller im direkten Zusammenhang mit dem • Präventiver Kinder- und Jugendschutz Projekt bzw. der Initiative entstehenden anerken- • (z. B. Alkohol-, Drogen- und Suchtprävention, Ju- nungsfähigen Kosten. 9 gendmedienschutz) • Sexualpädagogik/Prävention von sexualisierter Auf jede angefangene Zahl von 3 Teilnehmenden mit Gewalt Behinderungen, bzw. von Behinderungen bedrohten • Vielfalt- und Demokratieförderung Teilnehmenden, wird i.d.R. eine zusätzliche entspre- • Partizipation von Kindern und Jugendlichen und chend geeignete Betreuungsperson mit bis zu 12,00 eigenständigen Jugendpolitik € pro Tag gefördert. 10 • Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Die Kosten für die zusätzliche entsprechend qualifi- von gleichen Lebens- und Lernchancen zierte Betreuungsperson werden bei den anerken- • Inklusion nungsfähigen Kosten nicht mit einbezogen • Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund Beträgt der Zuschuss im Einzelfall mehr als 5.000 €, • Förderung der generationsübergreifenden Be- so ist der Antrag dem Ausschuss für Kinder, Jugend- gegnung liche und Familien vorzulegen. • Förderung der Jugendverbandsarbeit • Verstärkte Zusammenarbeit zwischen freien Trä- gern der Jugendhilfe (insbesondere Jugendver- bände) und der Schule • Weitere Projekte und Initiativen, die den aktuellen gesellschaftlichen Themen und Anforderungen entsprechen, können ebenfalls gefördert werden 9Anerkennungsfähige Kosten im Rahmen des Kinder- und 10Anforderungen an entsprechend geeignete Betreuungs- Jugendförderplans (s. Anlage 7.2) personen (s. Anlage 7.1) 15
Kinder- und Jugendförderplan 3 Offene und Aufsuchende Kinder- ist die Schaffung von Voraussetzungen für die Ar- und Jugendarbeit beit mit datenschutzgerechten virtuellen Tools für eine digitale Form der Kommunikation mit Kin- 3.1 Aufgaben und Ziele dern und Jugendlichen von hoher Bedeutung • Die Weiterentwicklung von Schutzkonzepten Die Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendar- nach dem Bundeskinderschutzgesetz ist anzu- beit hat die Aufgabe, junge Menschen in ihrer indivi- streben. duellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Sie hilft 3.2 Förderbedingungen ihnen, für die eigene Lebensgestaltung Orientierung zu finden und trägt damit zur sozialen Integration in Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach dem die Gesellschaft bei. Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW zu- Im Sinne einer umfassenden Bildung bietet die Offene ständig für die Vergabe der Landesmittel für die Of- und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit Erfah- fene Kinder- und Jugendarbeit. Das Amt für Kinder, rungsräume und Lernfelder an, die eine Entwicklung Jugendliche und Familien hat mit den Trägern der Of- zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit fördern fenen Kinder- und Jugendarbeit folgende Richtlinien und Möglichkeiten zum Erwerb sozialer Kompetenzen entwickelt. bieten, die Voraussetzung zur vollen gesellschaftli- 3.2.1 Richtlinien zur Förderung chen Teilhabe sind. Die Richtlinien dienen der Förderung der Offenen und Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit in hauptamt- richtet sich am Grundsatz der Diversität aus und leis- licher sowie in ehren- und nebenamtlicher Verantwor- tet dadurch einen entscheidenden Beitrag, dass junge tung im Kreis Warendorf. Nach den hier formulierten Menschen in die Gesellschaft integriert werden und Voraussetzungen werden die Mittel aus dem Kinder- aufgeschlossen gegenüber anderen sind. und Jugendförderplan Nordrhein-Westfalen, die für Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit den Bereich des Amtes für Kinder, Jugendliche und beteiligt junge Menschen an der Entwicklung und Ge- Familien des Kreises Warendorf zur Verfügung ste- staltung ihrer Angebote. Die Angebote orientieren hen, vergeben. sich an den Bedürfnissen der unterschiedlichen Kin- Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel richtet der und Jugendlichen. sich nach den jährlichen Zuwendungen des Landes. Die Mitarbeitenden der Offenen und Aufsuchenden Dabei ist der bis 1998 gültige Anteil von 8% (s. II) der Kinder- und Jugendarbeit leisten Beratungsarbeit, sie Gesamtfördersumme für die Förderung der ehren- sorgen für Ansprache, Beistand, Entlastung und Un- und nebenamtlichen Kinder und Jugendarbeit freier terstützung in belastenden sozialen Situationen und Träger der Jugendhilfe zur Verfügung zu stellen. Notlagen. Damit nimmt Offene Kinder- und Jugendar- Gliederung der Richtlinien zur Übersicht: beit als Teil der Präventionskette für den Schutz von Kindern und Jugendlichen eine wichtige Funktion ein. I. Förderung der Offenen und Aufsuchen- den Kinder- und Jugendarbeit in haupt- Mit der Aufsuchenden Jugendarbeit werden insbe- amtlicher Verantwortung sondere Jugendliche erreicht, die ihre Freizeit bevor- zugt an informellen Treffpunkten im öffentlichen I.1 Fördergrundsätze Raum verbringen. Auf Spielplätzen oder Schulhöfen - I.2 Fördergegenstand überall dort wo Jugendliche sich mit ihrer Clique tref- I.3 Förderverfahren fen - sind die Fachkräfte der aufsuchenden Jugendar- I.3.1 Gebäudeförderung beit vor Ort und bieten ein Kontakt- und Vertrauens- I.3.2 Förderung der Personal- und Sachkosten angebot, um mit ihnen im Gespräch zu sein. I.4 Antragsverfahren Herausforderungen für die Offene und Aufsuchende II. Förderung der ehren- und nebenamtli- Kinder- und Jugendarbeit in näherer Zeit: chen Offenen und Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit • Da sich die Art und Weise, wie Kinder und Ju- gendliche kommunizieren, fortlaufend verändert II.1 Fördervoraussetzungen und Verabredungen und der Austausch von In- II.2 Förderverfahren formationen zunehmend digital stattfinden wird, II.3 Antragsverfahren 16
Kinder- und Jugendförderplan I. Förderung der Offenen und Aufsuchen- deren Ressourcen für Kinder und Jugendliche, mit den Kinder- und Jugendarbeit in haupt- ein. amtlicher Verantwortung Die Kooperation mit lokalen Netzwerken (z. B. Netz- Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit werk Kinderschutz und Frühe Hilfen) und mit Schulen stellt einrichtungsbezogene und mobile Angebote in und anderen Bildungsträgern ist dafür eine wichtige unterschiedlichen Formen bereit. Sie unterstützt Kin- Voraussetzung. der und Jugendliche bei der Gestaltung ihrer Freizeit, Partizipation bietet ihnen Erfahrungsräume und Lernfelder, päda- gogische Förderung und Unterstützung in den unter- Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit schiedlichen Lebenslagen und in Notlagen an. Die bietet Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, zu Angebote sind freiwillig und so zu konzipieren, dass partizipieren, gestaltend tätig zu werden, über Inhalte sie allen Kindern und Jugendlichen offenstehen. und Methoden mitzubestimmen. Partizipationserfah- rungen sind wesentlicher Bestandteil politischer Bil- Angebote der Offenen und Aufsuchenden Kinder- und dung. Jugendarbeit richten sich an junge Menschen zwi- schen 6 und 27 Jahren. Diversität I.1 Fördergrundsätze Diversitätsorientierte Offene und Aufsuchenden Kin- der- und Jugendarbeit leistet einen entscheidenden Aus Mitteln des Kinder- und Jugendförderplanes Beitrag dazu, dass junge Menschen in die Gesell- NRW geförderte Angebote der Offenen und Aufsu- schaft integriert werden und aufgeschlossen gegen- chenden Kinder- und Jugendarbeit in hauptamtlicher über anderen sind. Sie ist Anlaufstelle für benachtei- Verantwortung müssen sich in Ihrer Gestaltung an ligte Kinder und Jugendliche. Sie nimmt gender- und den folgenden Grundsätzen orientieren. cultural-diversity als auch die sexuelle Orientierung in den Fokus. Offenheit I.2 Fördergegenstand Offene und Aufsuchende Kinder- und Jugendarbeit Es werden Angebote der Offenen und Aufsuchenden richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen und be- Kinder- und Jugendarbeit gefördert, die den zuvor ge- schränkt sich nicht auf bestimmte Zielgruppen. nannten Aufgaben, Zielen und Grundsätzen entspre- Thema ist, was die jungen Menschen mit all ihren Un- chen und von hauptamtlichen Fachkräften betreut terschiedlichkeiten mitbringen. Offene und Aufsu- werden. Darüber hinaus werden Gebäude, die aus- chende Kinder- und Jugendarbeit wird damit zu einem schließlich bzw. überwiegend für die Offene Kinder- Ort der Begegnung von Kindern und Jugendlichen un- und Jugendarbeit in hauptamtlicher Verantwortung terschiedlichster sozialer und kultureller Milieus. zur Verfügung stehen, gefördert. Freiwilligkeit Förderungsberechtigt sind öffentliche Träger und gem. § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Ju- Die Teilnahme an den Angeboten der Offenen und gendhilfe, die entsprechende Angebote vorhalten. Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit ist freiwillig. Motivation, Selbstbestimmung und das Erkennen ei- I.3 Förderverfahren gener Bedürfnisse sind wesentliche Aspekte von Frei- I.3.1 Gebäudeförderung willigkeit. Kinder und Jugendliche können selbst ent- scheiden, was sie tun, was Thema ist und worauf sie Pro Kommune wird, sofern mindestens eine Einrich- sich einlassen. tung bei einem der antragsberechtigten Träger aus- schließlich bzw. überwiegend für die Durchführung Lebenswelt- und Sozialraumorientierung von Angeboten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit Lebensweltorientierte Jugendarbeit setzt an den Le- mit hauptamtlicher Begleitung vorgehalten wird, ein benserfahrungen, Deutungsmustern und Perspekti- pauschaler Förderbetrag von 2.500€ für die Gebäu- ven der Kinder und Jugendlichen an und macht deren definanzierung gewährt. Die geförderten Gebäude Interessen und Bedürfnisse sowie eventuelle Gefähr- müssen für die Durchführung von Angeboten der Of- dungen sichtbar. Sozialraumorientierte Arbeit bezieht fenen und Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit die Einrichtungen im Lebensort/Stadtteil, mit Blick auf geeignet und räumlich angemessen ausgestattet sein. 17
Kinder- und Jugendförderplan I.3.2 Förderung der Personal- und Sachkosten II. Förderung der ehren- und nebenamtli- chen Offenen Kinder- und Jugendarbeit Die Förderung der Personal- und Sachkosten erfolgt anhand von tatsächlich vorgehaltenen Vollzeitstellen II.1 Fördervoraussetzungen in der Offenen und Aufsuchenden Kinder- und Ju- Gefördert werden Angebote der ehren- und neben- gendarbeit. amtlichen Offenen Kinder- und Jugendarbeit, die den Die maximal pro Kommune förderbare Zahl von folgenden Voraussetzungen entsprechen. hauptamtlichen Vollzeitstellen orientiert sich an der Offenheit Zahl der jungen Menschen von 6 bis 27 Jahren in der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Das Angebot muss grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen offenstehen. Die zeitweise Orientierung Es wird zunächst bis zu 1.750 Einwohnern/-innen von des Angebotes auf bestimmte Zielgruppen (z. B. be- 6 bis unter 27 Jahren bis zu eine Vollzeitstelle geför- stimmte Altersgruppen, geschlechtersensible Öff- dert. Jeweils bis zu 1/3 weitere Vollzeitstelle wird pro nungszeiten etc.) ist möglich. 850 Einwohnern/-innen von 6 bis unter 27 Jahren ge- fördert. Qualifikation Gefördert werden nur Stellen, die mindestens sechs Neben- und ehrenamtliche Betreuungspersonen Monate im Förderjahr besetzt waren. ohne pädagogische Ausbildung müssen mindestens 16 Jahre alt sein und eine pädagogische Schulung Der Förderbetrag pro Vollzeitstelle ergibt sich aus der und einen Erste-Hilfe-Kurs von mind. 12 Zeitstunden Zahl der förderberechtigten, beantragten und tatsäch- absolviert haben. Dabei muss die pädagogische lich vorgehaltenen Stellen. Der Gesamtförderbetrag Schulung mindestens 30 Zeitstunden umfassen und für die offene und mobile Jugendarbeit in hauptamtli- Aspekte des Kinderschutzes wie z. B. eine Präventi- cher Verantwortung, reduziert um die Summe der Ge- onsschulung enthalten (z. B. JuLeiCa, Woodbadge, bäudeförderung, wird auf die Zahl der förderberech- Übungsleiter/in -C Breitensport). tigten, tatsächlich vorgehaltenen Vollzeitstellen aufgeteilt. Zuwendungsempfänger I.4 Antragsverfahren Antragsberechtigt sind gem. § 75 SGB VIII aner- kannte Träger der freien Jugendhilfe, die überwie- 1. Antrag gend mit ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen Die antragsberechtigten Träger beantragen die För- und Mitarbeitern arbeiten. derung bis zum 28.02. des laufenden Jahres. Der An- Die Träger müssen sich an der Jugendhilfeplanung trag beinhaltet die Förderung der voraussichtlich zur beteiligen. Eine gleichzeitige Förderung aus den Mit- Verfügung stehenden Personalstellen und ggf. die teln des Abschnitts I. ist nicht möglich. Gebäudeförderung. Betreibt ein Träger mehrere eigenständige Angebote 2. Nachweis der Personalstellen in unterschiedlichen Orten oder Ortsteilen, sind meh- Bis zum 30.09. des Förderjahres weisen die Träger rere Anträge möglich, sofern jeweils die Förderungs- die tatsächliche Besetzung der angemeldeten Perso- grundsätze erfüllt werden. nalstellen nach. Räume 3. Festsetzungsbescheid Es müssen geeignete Räume für die Öffnungszeiten Der Förderbetrag pro Vollzeitstelle und die Gebäu- zur Verfügung stehen. deförderung werden ermittelt und an die Träger aus- gezahlt. 4. Verwendungsnachweis Bis zum 28.02. des Folgejahres ist eine Erklärung des Trägers über die tatsächliche Verwendung der Mittel, die Öffnungszeiten und die Angebote des Förderjah- res als Verwendungsnachweis vorzulegen. 18
Kinder- und Jugendförderplan Öffnungszeiten 3.2.2 Wirksamkeitsdialog für die Offene Das Angebot muss im Bewilligungszeitraum außer- Kinder- und Jugendarbeit in haupt- halb der Schulferien mindestens durchschnittlich 4 amtlicher Verantwortung Stunden wöchentlich zugänglich sein. Voraussetzung für die Förderung der Offenen und II.2 Förderverfahren Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit in hauptamt- licher Verantwortung ist die Teilnahme am Wirksam- Die für die ehren- und nebenamtliche Offene Kinder- keitsdialog sowie die Teilnahme an Jugendhilfepla- und Jugendarbeit der freien Träger der Jugendhilfe nungsprozessen. zur Verfügung stehende Fördersumme wird zu glei- chen Anteilen auf die Antragsteller verteilt. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat mit den hauptamtlichen Fachkräften in der Offenen Kin- II.3 Antragsverfahren der- und Jugendarbeit Grundlagen für ein systemati- 1. Antrag sches und einheitliches Berichtswesen und ein Ver- Bis zum 28.02. des laufenden Jahres können die be- fahren für den Wirksamkeitsdialog entwickelt. Seit rechtigten Träger dem Berichtsjahr 2006 wird der Wirksamkeitsdialog durchgeführt. einen Antrag auf Förderung der Angebote stellen. Die Berichte enthalten Daten über die Einrichtung, die 2. Festsetzungsbescheid Mitarbeitenden, die Besucher/-innen, die Angebote, Der endgültige Förderbetrag wird ermittelt und ausge- die Öffnungszeiten sowie die Kooperation und Vernet- zahlt. zung. Die Daten werden für die Strukturdatenerhe- bung zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit des Lan- 3. Verwendungsnachweis/rechtsverbindliche Erklä- des Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. rung Zurzeit wird der Wirksamkeitsdialog nachfolgendem Bis zum 28.02. des Folgejahres ist der Nachweis über Verfahren abgewickelt: die Verwendung der Fördermittel zu erbringen. Damit ist eine Erklärung des Trägers zu den vorgehaltenen Öffnungszeiten und den durchgeführten Angeboten abzugeben. 19
Kinder- und Jugendförderplan Verfahren des Wirksamkeitsdialoges Zeitliche Einord- Inhaltliche Aspekte Überblick zu den Inhal- nung ten Im jährlich wiederkehrenden Rhythmus enthält der Wirk- samkeitsdialog folgende Elemente: Die Mitarbeitenden der OKJA stellen dem Amt für Kinder, • Berichtsvorlage OKJA 1 bis Ende Februar Jugendliche und Familien des Kreises den Jahresbericht (quantitative Daten) zur Verfügung. 2 im Jahresverlauf Auf Wunsch der Mitarbeitenden der OKJA findet ein Fach- • besondere Aspekte gespräch mit der/ dem Kreis Jugendpfleger/-in in den ein- der quantitativen Da- zelnen Einrichtungen statt. ten Inhalt der Gespräche: • fachliche Weiterent- • letzter Bericht OKJA wicklung der OKJA • aktuelle Arbeitsschwerpunkte und Ziele • Kooperation und Vernetzung 3 im Jahresverlauf Vorstellung besonderer Aspekte des Berichtswesens in • Information vor Ort den einzelnen Orten (z. B. im Vorstand des Trägervereins oder im Fachausschuss). 4 im Jahresverlauf • Fachliche Entwicklun- Fachaustausch im Arbeitskreis Offene Kinder- und Ju- gen/Perspektiven gendarbeit zu Perspektiven und Entwicklungen im Arbeits- feld 5 • Information Bericht über die Offene Kinder und Jugendarbeit im Aus- Fachausschuss schuss für Kinder, Jugendliche und Familien des Kreises Warendorf erfolgt bei Neukonstituierung, aktuellen Entwick- lungen und auf Anregung durch den Ausschuss 3.2.3 Richtlinien zur Förderung der Kinder- 4 Erzieherischer Kinder- und und Jugendarbeit freier Träger Jugendschutz Freie Träger der Offenen und Aufsuchenden Kinder- und Jugendarbeit können darüber 4.1 Aufgaben und Ziele hinaus Fördermittel nach den Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz hat ge- freier Träger beantragen (siehe Kap. 2). mäß § 14 SGB VIII die Aufgabe und das Ziel dazu beizutragen, dass junge Menschen Lebenskompeten- zen erwerben, die sie vor gefährdenden Einflüssen schützen. Heranwachsende sollen dabei unterstützt werden, kritik- und entscheidungsfähig zu werden so- wie Eigenverantwortung und Verantwortung gegen- über Mitmenschen übernehmen zu können. Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz setzt sich daher mit jungen Menschen über riskantes ent- wicklungsbedingtes Verhalten auseinander und befä- higt sie darin, mit schwierigen Lebenssituationen und Rückschlägen angemessen umgehen zu können. 20
Kinder- und Jugendförderplan Zur Förderung der Lebenskompetenzen junger Men- Kindern und Jugendlichen eine stärkende Orientie- schen sollen präventive pädagogische Unterstüt- rung gegeben werden. Dies richtet sich durch Ange- zungsangebote und Maßnahmen zur Verfügung ge- bote, die ihre Kompetenzen fördern zum einen direkt stellt werden. Wichtige Kompetenzen die es hierbei zu an die Kinder, Jugendlichen und Familien, zum ande- vermitteln gilt, sind: ren auch an Vereine, Verbände und Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe. • Persönlichkeitskompetenz (Selbstwahrnehmung, Selbstakzeptanz, Selbsteinschätzung, Selbst- Einen immer wichtigeren Aspekt des erzieherischen wert, Frustrationstoleranz, Verantwortungsbe- Kinder- und Jugendschutzes stellt die Medienkompe- wusstsein etc.) tenzförderung dar. Medienkompetenz ist die Voraus- • Sozialkompetenz (Kommunikations- u. Konflikt- setzung für das angemessene und selbstbestimmte fähigkeit, Beziehungsfähigkeit, Kooperationsfä- Handeln mit den „Neuen Medien“. Das Amt für Kinder, higkeit, Empathie etc.) Jugendliche und Familien bietet im Bereich Medien- • Informationskompetenz (Fähigkeit mit Informatio- kompetenzförderung eine Vielzahl von eigenen Maß- nen selbstbestimmt, souverän, verantwortlich nahmen und Maßnahmen in Kooperation mit vielen und zielgerichtet umzugehen und gefährdende Partnern, z. B. aus dem Netzwerk Medien im Kreis Einflüsse wie Sucht und Suchtmittel, Gewalt, Ra- Warendorf an. Diese wurden der aktuellen Pandemie- dikalisierung, Fake-News etc. verantwortungsvoll lage angepasst und neue, erfolgreiche Formate ent- bewerten zu können.) wickelt. Kinder, Jugendliche und Eltern, aber auch Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule bewerten die Darüber hinaus soll der erzieherische Kinder- und Ju- Medienkompetenzförderung als zentralen Entwick- gendschutz durch geeignete Angebote und Maßnah- lungsbereich der Jugendhilfe. men Eltern sowie Fachkräfte aus den Bereichen Ju- gendhilfe, Schule etc. besser befähigen, Risiken zu erkennen und einzuschätzen, um so Kinder und Ju- gendliche vor gefährdenden Einflüssen schützen zu 4.2 Förderschwerpunkte und Förde- können. Hierzu gehört auch die Fort- und Weiterbil- rung dung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden. Schwerpunkte des erzieherischen Kinder- und Ju- gendschutzes sind: Eine weitere Aufgabe des Kinder- und Jugendschut- • Suchtprävention zes ist die Beratung, Information und Aufklärung über • Förderung von Medienkompetenz/Medienschutz die Jugendschutzbestimmungen und die Vernetzung • Prävention sexualisierter Gewalt mit den örtlich zuständigen Behörden und Trägern, • politischer und religiöser Extremismus insbesondere mit den Schulen, der Polizei sowie den • Gewaltprävention Ordnungsbehörden. In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden finden z. B. zu Karneval oder zum 1. Wer und wie wird gefördert? Mai auch Jugendschutzkontrollen im öffentlichen Maßnahmen des erzieherischen Kinder- und Jugend- Raum statt. schutzes können nach den Richtlinien zur Förderung Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugend- der Kinder- und Jugendarbeit freier Träger der Ju- schutzes werden im Zuständigkeitsbereich des Amtes gendhilfe gefördert werden. Am Lebensort Schule für Kinder, Jugendliche und Familien von unterschied- können Projekte über den Förderbereich Jugendhilfe lichen Fachdiensten und -behörden, Einrichtungen und Schule gefördert werden. und Arbeitskreisen vorgehalten (z. B. Kinder- und Ju- gendzentren, Schulen, Beratungsstellen, Polizei, Ord- nungsämter, AG Suchtvorbeugung, Netzwerk Me- dien). Die Prävention von sexualisierter Gewalt ist ein wei- teres zentrales Aufgabenfeld. Durch geeignete Maß- nahmen an unterschiedlichen Lebensorten der Kinder und Jugendlichen – im Verein, Verband oder an infor- mellen Treffunkten genauso wie in der Schule soll 21
Kinder- und Jugendförderplan 5 Jugendhilfe und Schule eine zunehmende Bedeutung zu. Grund hierfür ist u.a., der für die jungen Menschen veränderte Tages- Mit Blick auf die gemeinsame Zielgruppe, junge Men- ablauf. Beide Formen der sozialpädagogischen Arbeit schen von 6 bis ca. 18 Jahren, begegnen sich Ju- an Schulen – Schulsozialarbeit und Angebote der pro- gendhilfe und Schule mit unterschiedlichen Rollen jektorientierten präventiven Jugendhilfe – sind im und Aufträgen. Die Kooperation beider Aufgabenfel- Kreis Warendorf etabliert. Die Fachkräfte der der hat dabei eine zentrale Bedeutung. Aufgabe der Schulsozialarbeit nutzen zudem Angebote der Ju- Jugendhilfe ist die individuelle und soziale Förderung gendhilfe an Schulen für die Bearbeitung eigener The- der Entwicklung junger Menschen zu eigenverant- men und Aufträge. wortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkei- In der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ten. Dies geschieht im Kontext ihrer Familie und auch ergänzen sich Kompetenzen aus beiden Professio- in Schulen. Hieraus ergibt sich mit Blick auf die ge- nen. Jugendhilfe bietet ein erprobtes Instrumentarium meinsame Zielgruppe eine wesentliche Schnittmenge zur individuellen und gruppenbezogenen Förderung. (sozial-) pädagogischer Gemeinsamkeiten und Auf- gabenstellungen. Die Jugendarbeit nach gem. §§ 11, 12 SGB VIII soll junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen, zu 5.1 Gesetzliche Grundlagen der Koope- gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem ration Engagement anregen und hinführen. Jugendsozialar- beit nach § 13 SGB VIII richtet ihr Bemühen auf die Die Notwendigkeit zur Kooperation von Jugendhilfe Phase des Übergangs von Schule in Ausbildung und und Schule ist gesetzlich verankert. Der Auftrag für Beruf. Sie hat vor allem die berufliche Integration der die Jugendhilfe erschließt sich aus § 81 SGB VIII, er- jungen Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbe- gänzt und konkretisiert im 3. Ausführungsgesetz zum darf im Blick. Ziel der Jugendsozialarbeit ist, die Stär- Kinder- und Jugendhilfegesetzt des Landes NRW. kung der Persönlichkeit, der Berufsfähigkeit junger Der örtliche Träger der Jugendhilfe stimmt demnach Menschen und der Ausgleich individueller und gesell- seine schulbezogenen Angebote mit den Schulen ab, schaftlicher Beeinträchtigungen. Der in § 13 SGB VIII entwickelt entsprechende Strukturen zur Förderung beschriebene Auftrag der Jugendsozialarbeit betont des Zusammenwirkens und wirkt auf eine integrierte darüber hinaus, frühzeitige und präventive Angebote Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung hin durchzuführen. (kommunale Bildungsplanung). Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz nach Auf Seiten der Schule sind analoge gesetzliche Rege- §14 SGB VIII will junge Menschen befähigen, sich vor lungen, wenn auch noch nicht so konkret, definiert. gefährdenden Einflüssen zu schützen und will sie zu Schulen sollen in gemeinsamer Verantwortung mit Kritikfähigkeit und Entscheidungsfähigkeit im eigen- den Trägern der öffentlichen und der freien Jugend- verantwortlichen Handeln führen. hilfe, mit Religionsgemeinschaften und mit anderen Partnern zusammenarbeiten, die Verantwortung für 5.3 Was wird gefördert die Belange von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen tragen (§ 80 Abs. 1, Schulgesetz NRW). • Bildungsangebote richten sich an einzelne Klas- sen, können aber auch klassen- und schulüber- 5.2 Ziele und Aufgaben greifend angeboten werden. Bildungsangebote greifen insbesondere Querschnittsthemen (z. B. Schulsozialarbeit, als dauerhafter Bestandteil des Inklusion, geschlechtersensible Pädagogik) und schulischen Alltags, ist zu differenzieren von projekt- grundsätzliche Themen sozialer und politischer orientierten präventiven Angeboten und Maßnahmen Bildung und Entwicklungsförderung sowie kultu- der Jugendhilfe. Letzteres verfolgt das Ziel, Jugend- relle Aspekte auf. Bildungsangebote sind beson- hilfeangebote an den „Lebensort“ Schule zu bringen. ders geeignet im Bereich der primären Präven- Die Angebotsmöglichkeiten umfassen gruppenbezo- tion. gene Formen des sozialen Lernens, Projekte im Über- • Soziales Kompetenztraining stellt die Entwick- gang von Schule und Beruf, sowie präventive Ange- lung sozialer Kompetenzen anhand erkannter bote (z. B. Medienkompetenzförderung, Prävention Problemlagen und die Bearbeitung konkreter sexualisierter Gewalt, Suchtprävention). Mit dem fort- Problemfelder wie Mobbing in den Vordergrund. schreitenden Ausbau des schulischen Ganztages wächst dem Förderbereich Jugendhilfe und Schule 22
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