Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve

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Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
Kreisverwaltung Kleve
Der Landrat als Träger der Grundsicherung   Stand: 07/2012

       Maßnahme Katalog
             U25
Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
Inhaltsverzeichnis

Neues Übergangssystem NRW - Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf    3

Darstellung der Maßnahmenbereiche und Angebote                             4

Aktion 5                                                                   5

Aktivierungshilfen U25                                                     6

Arbeitserprobung bzw. Arbeitsgewöhnung mit Qualifizierungsanteil           7

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)                                        8

Ausbildungskonsens NRW                                                     9

Außerbetriebliche Ausbildungsangebote (BaE)                               11

Berufseinstiegsbegleitung                                                 13

Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)                                14

Einstiegsqualifizierung                                                   17

Qualifizierung                                                            19

Jugend in Arbeit plus                                                     20

Teilzeitberufsausbildung                                                  26

Werkstattjahr                                                             30

Weitere Maßnahmen / Projekte                                              35

Rückfragen und Allgemeines                                                36

                                                                               2
Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
Neues Übergangssystem NRW
                         Übergang von Schule in Beruf
                               und Ausbildung

Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt – unterstützt durch die Akteure des Ausbildungs-
konsenses NRW – erhebliche Anstrengungen, um die Ausbildungssituation Jugendlicher zu
verbessern und insbesondere benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in
Ausbildung und Beruf zu fördern.

Nordrhein-Westfalen wird als erstes Flächenland ab dem Schuljahr 2012/13 einen landeswei-
ten und systematischen Übergang von der Schule in die Ausbildung einführen. Die praktische
Umsetzung wurde Anfang 2012 in sieben Referenzkommunen begonnen und wird nun
schrittweise landesweit umgesetzt. Bis Ende 2016/17 soll das System vollständig ausgebaut
sein

Mit dem neuen Übergangssystem Schule – Beruf in NRW sollen die Jugendlichen frühzeitig bei
der Berufsorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung unterstützt wer-
den. Dabei hat man Umsetzungsschritte in den folgenden Handlungsfeldern beschlossen:

    Attraktivität des                                                 Berufs- und
     dualen Systems                                                   Studienorientierung

        Kommunale                                                      Systematik des
      Koordinierung                                                    Übergangs Schule
                                                                       Beruf

Um die berufliche Orientierung und den Übergang in Ausbildung und Beruf von Jugendlichen
in NRW zu verbessern, gibt es bereits eine Reihe von Modellen und Maßnahmen, die mit Blick
auf das neue Übergangssystem gebündelt werden. Diese werden weiter geführt, bis das neue
Übergangssystem greift und verbindlich eingeführt ist. Auf den folgenden Seiten erfolgt eine
Zusammenfassung einiger Projekte und Maßnahmen, die Ihnen im Rahmen der Betreuung der
Jugendlichen U25 zur Verfügung stehen.

                                                                                               3
Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
Darstellung der Maßnahmenbereiche und Angebote für U25
                                Berufsorientierung
  •   Vertiefte Berufsorientierung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit
      (Geschäftsstellen Geldern, Goch, Kleve und Emmerich)
  •   Berufseinstiegsberatung

                                         Aktivierung
      Aktivierungshilfen U25

        AUSBILDUNG                                                 A RBEIT

      Ausbildungsvermittlung                                Vermittlungsangebote
  Fallmanagement in den Kommunen
                                                       Jugend in Arbeit plus
  Bundesagentur für Arbeit

Förderung betrieblicher Ausbildung
  Ausbildungsbegleitende Hilfen bei
  betrieblicher Ausbildung (abH)                                 Qualifizierung
  Ausbildungskonsens NRW
                                                       Grundlagenqualifizierung
                                                       Förderung beruflicher Weiterbildung
                 BvB
  Berufsvorbereitende Bildungsmaß-
  nahme der Bundesagentur für Arbeit

                  EQ
                                                                 Beschäftigung
  betriebliche Einstiegsqualifizierung
  als Berufsausbildungsvorbereitung                    Arbeitserprobung bzw. Arbeitsgewöh-
                                                       nung mit Qualifizierungsanteilen
 Außerbetriebliche Ausbildungs-
            angebote
  Berufsausbildung in außerbetriebli-
  chen Einrichtungen

                               SONSTIGE         ANGEBOTE

                                         SCHULE

                                                                                             4
Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
Aktion 5

Grundlage:      Arbeitsmarktprogramm der Integrationsämter der Landschaftsverbän-
                de in NRW

Zielgruppe:     - Schulabgänger
                - Menschen mit schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderun-
                gen, die eine besondere Unterstützung im Arbeitsleben benötigen
                - Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung
                - Abgänger aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)

                Die Personen müssen grundsätzlich anerkannt schwerbehindert oder
                gleichgestellt sein.

Beschreibung:   Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im
                Übergang aus (Förder-) Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen
                und psychiatrischen Einrichtungen. Berechtigte Antragsteller sind Un-
                ternehmen, soziale Einrichtungen und Menschen mit Schwerbehinde-
                rung.

Umsetzung:      Die Antragsabwicklung erfolgt über die Fachberaterinnen und -berater
                der Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort. Diese stehen für Fragen aller
                Art zur Verfügung und unterstützen bei der Antragstellung und beim
                Zusammenstellen erforderlicher Unterlagen.

                Die Förderung von schwerbehinderten Menschen umfasst die Gewäh-
                rung eines sogenannten Vorbereitungsbudget, bei dem Schülerinnen
                und Schüler bereits vor der Schulentlassung gezielt unterstützt und
                damit bestmöglich auf einen Übergang in den 1. Arbeitsmarkt vorberei-
                tet werden. Daneben besteht die Möglichkeit auf Unterstützung durch
                ein Integrationsbudget. Vor und nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses
                können am Einzelfall orientierte Unterstützungsleistungen erbracht
                werden, die den Integrationsprozess bestmöglich abrunden und damit
                das Ziel einer nachhaltigen Integration unterstreichen, z.B. Arbeitstrai-
                nings, Maßnahmen der Behinderungsverarbeitung oder der Stärkung
                sozialer Kompetenzen.

Ansprech-
partner:        LVR-Integrationsamt                     Frau Melek Uyaniklar
                Landschaftsverband Rheinland            Tel. 0221 – 809 65 26
                Hermann-Pünder-Straße 1                 Email: melek.uyaniklar@lvr.de
                50679 Köln

Infos:
                www.integrationsamt.lvr.de
                www.aktion5.de

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Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
Aktivierungshilfen U25

Grundlage:      § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III

Zielgruppe:     Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge
                Erwachsene, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um
                sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise
                heranzuführen.

                Dazu gehören z.B.

                - Jugendliche und junge Erwachsene mit gravierenden sozialen, persön-
                lichen und/oder psychischen Problemen
                - ehemalige Drogenabhängige Jugendliche und junge Erwachsene
                - Jugendliche und junge Erwachsene, die straffällig geworden sind
                - junge Spätaussiedler mit Sprachschwierigkeiten
                - ausländische Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund von
                Sprachdefiziten oder noch bestehender sozialer Eingewöhnungs-
                schwierigkeiten in einem fremden sozialkulturellen Umfeld der beson-
                deren Unterstützung bedürfen aber auch
                - Alleinerziehende junge Männer / Frauen.

Beschreibung/
Umsetzung:      - Motivationsphase (3-4 Wochen)
                - Fördereinheiten im Bereich Berufsorientierung (inkl. Praktika), Be-
                werbungstraining und Vermittlung fachlicher Fähigkeiten
                - Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
                - Sozialpädagogische Begleitung

Dauer:          max. 6 Monate

Aktuelles
Angebot:        Maßnahmemodul 7a

                Theodor-Brauer-Haus
                Berufsbildungszentrum Kleve e.V.                Tel. 02821 - 9930
                Briener Str. 22
                47533 Kleve

                Integra gGmbH
                Siemensstr. 7                                   Tel. 02831 - 134830
                47608 Geldern

                SOS Kinderdorf e.V.
                Kermisdahlstr. 3-7                              Tel. 02821 - 7530 40
                47533 Kleve

                                                                                        6
Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
Arbeitserprobung bzw. Arbeitsgewöhnung
                       mit Qualifizierungsanteilen

Grundlage:       § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III

Zielgruppe:      Jugendliche, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie
                 für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise her-
                 anzuführen.

Beschreibung:    Jugendliche, denen der Zugang zu einer berufsvorbereitenden Bil-
                 dungsmaßnahme versperrt ist, sollen im Wege einer Beschäftigungs-
                 maßnahme Arbeitsmarktorientierung erfahren und Beschäftigungsfä-
                 higkeit erlernen und erproben. Ergänzend erhalten die Jugendlichen
                 sozialpädagogische Betreuung und Begleitung sowie die Möglichkeit an
                 fachpraktischer Unterweisung in verschiedenen Arbeitsfeldern teilzu-
                 nehmen.

Aktuelles
Angebot:         Maßnahmemodul 1a

                 Theodor-Brauer-Haus
                 Berufsbildungszentrum Kleve e.V.                Tel. 02821 - 9930
                 Briener Str. 22
                 47533 Kleve

                 Integra gGmbH
                 Siemensstr. 7                                   Tel. 02831 - 134830
                 47608 Geldern

                 SOS Kinderdorf e.V.
                 Kermisdahlstr. 3-7                              Tel. 02821 - 7530 40
                 47533 Kleve

                 Caritasverband Geldern-Kevaler e.V.
                 und caritasbetriebe gemeinnützige GmbH          Tel. 02832 - 95649
                 Ostwall 3-5,
                 47608 Geldern

                 Caritasverband Kleve e.V.
                 Palette Sozialservice gGmbH                     Tel. 02821 - 72090
                 Hoffmannallee 55
                 47533 Kleve

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Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH

Grundlage:       § 75 SGB III

Zielgruppe:      Jugendliche und junge Erwachsene
                   - ohne berufliche Erstausbildung
                   - allg. Schulpflicht erfüllt
                   - Lernbeeinträchtigung/en vorhanden

                 abH hilft,
                 - wenn der Abbruch der Ausbildung/der EQ droht
                 - wenn schulische Leistungen nicht ausreichend sind
                 - wenn die deutsche Sprache Schwierigkeiten bereitet
                 - wenn persönliche Probleme das Lernen oder die Prüfungsvorberei-
                 tungen beeinträchtigen
                 - beim Übergang von BaE in eine betriebliche Ausbildung
                 - nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme
                 einer weiteren Ausbildung

Beschreibung:    Jugendliche und junge Erwachsene sollen unterstützt werden eine er-
                 folgreiche betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen
                 zu absolvieren.

                 Inhalt:
                 - Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten
                 - Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie
                 - Sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges
                 - Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen
                 - Training von Lerntechniken

Aktuelles
Angebot:         Maßnahmemodul 5

                 Theodor-Brauer-Haus
                 Berufsbildungszentrum Kleve e.V.             Tel. 02821 - 9930
                 Briener Str. 22
                 47533 Kleve

                 Integra gGmbH
                 Siemensstr. 7                                Tel. 02831 - 134830
                 47608 Geldern

                 SOS Kinderdorf e.V.
                 Kermisdahlstr. 3-7                           Tel. 02821 - 7530 40
                 47533 Kleve

                                                                                         8
Ausbildungskonsens NRW

Grundlage:         freiwilliges Angebot der Wirtschaft

Zielgruppe:        „Unversorgte“ Jugendliche
                     - U25
                     - Ausbildungsfähigkeit / Ausbildungswilligkeit
                     - Keine Teilnahme an arbeitsmarktpolitischer Maßnahme
                     - Nicht nur auf der Suche nach einer schulischen Ausbildung
                     - Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten im Rahmen
                        der Ausbildungsvermittlung

Beschreibung:      Vermittlungsbemühungen durch die Akteure am Arbeitsmarkt (z.B.
                   IHK, HWK, Grundsicherungsstellen, BA)

                   Angebot noch unbesetzter Ausbildungsstellen

Umsetzung:         Die Meldung geeigneter Kunden / Kundinnen erfolgt durch das Fallma-
                   nagement der Kommunen. Die Zuständige Kammerfachkraft spielt die
                   Daten anschließend in die zentralen Datenbank AKIS ein. Die Termin-
                   vereinbarung erfolgt über die Kreisverwaltung in Rücksprache mit den
                   Fallmanagern. Bei den Gesprächen mit den Kunden und Kundinnen
                   sichtet die Kammerfachkraft die Bewerbungsunterlagen und händigt
                   circa 10 Firmenadressen zur Bewerbung aus. Nach 14 Tagen wird das
                   Bewerberbemühen durch die Kammer kontrolliert. Der Vermittlungs-
                   prozess endet zum Ablauf des Jahres.

Zeitraum:          Jedes Jahr im Herbst. Info erfolgt via Email durch den Kreis Kleve.

Ansprechpartner:

                   Koordinierung über den Kreis Kleve:
                   Frau van Santen
                   Tel. 02821 – 85 339
                   Email: Sabrina.vanSanten@kreis-kleve.de

                   Kammerfachkraft IHK:
                   Herr Skodacek
                   Tel. 0203 – 2821 217
                   Email: Skodacek@niederrhein.ihk.de

                                                                                          9
Ergänzende Hinweise zur Definition von „unversorgten“ Jugendlichen

Als "unversorgte" Jugendliche und damit Konsenslinge i. R. d. Ausbildungskonsens gelten alle
Jugendliche, für die noch kein Status festgelegt werden kann. Folgende bunt markierte Stati
werden vom MAIS vorgegeben:

Berufsausbildung                         Kumulierte Größe von ungefördert und gefördert
              betriebliche Ausbildung    Konsensling nimmt an einer regulären betrieblichen Ausbildung teil
                  Verbundsausbildung     Konsensling nimmt an einer Verbundsausbildung teil
                              3. Weg     Konsensling nimmt an dem Programm 3. Weg teil
        vollzeitschulische Ausbildung    Konsensling nimmt an einer vollzeitschulischen Ausbildung teil
                      BaE-Maßnahme       Konsensling nimmt an einer BaE-Maßnahme teil
Schule / Studium                         Kumulierte Größe von Schulbildung und Studium
                        Schulbildung     Konsensling macht einen "höheren" Bildungsabschluss
                           Studium       Konsensling nimmt ein Studium auf
                                         Kumulierte Größe von BvB, EQ/EQJ, Werkstattjahr und Tarifvertrag
Fördermaßnahmen
                                         Metall
  Berufsvorber. Bildungsmaßnahmen        Konsensling nimmt an einer BvB teil
                       Werkstattjahr     Konsensling nimmt am Werkstattjahr teil
                              EQ/EQJ     Konsensling nimmt an EQ/EQJ teil
                   Tarifvertrag Metall   Konsensling nimmt an Programm "Tarifvertrag Metall" teil
Erwerbstätigkeit                         Konsensling nimmt eine Beschäftigung/ Arbeitsstelle auf
                                         Konsensling nimmt an einem sozialen Jahr teil oder am
Gemeinnützige / Soziale Dienste
                                         Bundesfreiwilligendienst
                                         Laut Definition kein Konsensling, also Ü25, EV=nein, Rehabilitant/in,
kein Konsensling
                                         nur schulische Ausbildung gewünscht,
                                         Kumulierte Größe von:
                                         Kein Interesse /fehlende Mitwirkung
                                         2x nicht erschienen
Sonstiges                                umgezogen
                                         dauerhaft krank
                                         schwanger
                                         nicht erreicht

                                                                                                                 10
Außerbetriebliche Ausbildungsangebote (BaE

Grundlage:         §§ 57, 59, 74 und 76 bis 80 SGB III

Zielgruppe:        Überwiegend lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche,
                   die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine betriebliche Ausbil-
                   dung nicht erfolgreich absolvieren können.

                   Seit dem 01.04.2012 ist eine Teilnahme an BaE auch ohne eine Vorför-
                   derung in einer berufsvorbereitenden Maßnahme möglich.

Beschreibung:      Förderung einer kooperativen oder integrativen Ausbildung

Umsetzung:         Bei der integrativen BaE obliegt dem Bildungsträger sowohl die fach-
                   theoretische als auch die fachpraktische Unterweisung.

                   Bei der kooperativen BaE wird die fachpraktische Unterweisung in den
                   betrieblichen Phasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt.
                   Für die Gewinnung des Kooperationsbetriebes sowie die Koordinierung
                   der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen ist der Bildungsträger ver-
                   antwortlich.

                   Die Zuweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt für die
                   gesamte Dauer der Ausbildung.

Leistung:          Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden wie in § 79 Abs. 1 und
                   2 SGB III geregelt erstattet.
                   Die Maßnahmekosten sind den jeweiligen Konzessionsvereinbarungen
                   zu entnehmen.

Hinweis:           Träger, die außerhalb der Dienstleistungskonzessionen eine außerbe-
                   triebliche Berufsausbildung im Auftrag des Jobcenters durchführen
                   wollen, müssen ab 01.01.2013 durch eine fachkundige Stelle nach Maß-
                   gabe der §§ 176 ff. SGB III zugelassen sein.

Aktuelles
Angebot:           Beschäftigungsmodul 2 integrativ; Beschäftigungsmodul 2 kooperativ

                   Theodor-Brauer-Haus
                   Berufsbildungszentrum Kleve e.V.              Tel. 02821 - 9930
                   Briener Str. 22
                   47533 Kleve

                   Integra gGmbH
                   Siemensstr. 7                                 Tel. 02831 - 134830
                   47608 Geldern

                                                                                              11
SOS Kinderdorf e.V.
Kermisdahlstr. 3-7                 Tel. 02821 - 7530 40
47533 Kleve

3. Weg in die Berufsausbildung

Theodor-Brauer-Haus
Berufsbildungszentrum Kleve e.V.   Tel. 02821 - 9930
Briener Str. 22
47533 Kleve

                                                          12
Berufseinstiegsbegleitung
Grundlage:       § 49 SGB III
                 Angebot der Bundesagentur für Arbeit

Zielgruppe:      Zur Zielgruppe gehören leistungsschwächere Schüler/innen, die einen
                 Haupt- oder Förderschulabschluss anstreben und voraussichtlich
                 Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erlangen. Bei diesem Perso-
                 nenkreis kann davon ausgegangen werden, dass auch die Integration in
                 Ausbildung nach Beendigung der Schule mit Schwierigkeiten verbun-
                 den sein wird.

                 Unabhängig von der Zugehörigkeit zum Rechtskreis ist die Agentur für
                 Arbeit und hier der/die zuständige Berufsberater/in bzw. Berater/in
                 Reha/SB für die Betreuung der (aus SGB III-Mitteln finanzierten und
                 von der BA vergebenen) Maßnahme zuständig.

Beschreibung:    Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist, Schüler/innen beim Übergang
                 von der allgemein bildenden Schule in Ausbildung individuell zu unter-
                 stützen und dadurch die berufliche Eingliederung zu erleichtern. Die
                 Berufseinstiegsbegleitung soll insbesondere dazu beitragen, die Chan-
                 cen der Schüler/innen auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufli-
                 che Ausbildung deutlich zu verbessern.

Umsetzung:       Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse, möglichst zu deren
                 Beginn.

                 Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung gehört die
                 Unterstützung bei der
                 - Erreichung des Abschlusses der allgemein bildenden Schule
                 - Berufsorientierung und Berufswahl
                 - Ausbildungsplatzsuche
                 - Begleitung im Übergangssystem
                 - Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses

                 Darüber hinaus kann sie auch bei der Herstellung der Ausbildungsreife
                 Unterstützung leisten. Die Förderung der individuellen Begleitung en-
                 det ein halbes Jahr nach Beginn der beruflichen (betrieblichen, außer-
                 betrieblichen oder schulischen) Ausbildung, spätestens aber 24 Monate
                 nach Beendigung der allgemein bildenden Schule

Durchführungs-
orte:            Gustav-Adolf-Hauptschule in Goch
                 Hans-Dieter-Hüsch-Verbundschule in Weeze und Uedem
                 Ringschule in Kleve

Aktuelles
Angebot:         Das Ausschreibungsverfahren der BA läuft derzeit noch. Die Zu-
                 schlagserteilung erfolgt am 03.08.2012.

                                                                                           13
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB

Grundlage:        § 51 SGB III
                  Angebot der Bundesagentur für Arbeit

Zielgruppe:       Jugendliche und junge Erwachsene die unabhängig von der erreichten
                  Schulbildung
                  - ohne berufliche Erstausbildung sind,
                  - ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und
                  - das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

                  Dazu zählen insbesondere Jugendliche, die noch nicht über die erfor-
                  derliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen, sowie Jugend-
                  liche, denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Überein-
                  stimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und
                  dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbil-
                  dungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer
                  beruflichen Handlungsfähigkeit (§ 1 Abs. 3 BBiG) erhöht werden sollen
                  (Steigerung der Vermittelbarkeit).

Beschreibung:     - Berufsorientierung über Teilnahme an verschiedenen Gewerken vor
                  Ort und durch Praktika
                  - Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Schlüs-
                  selkompetenzen
                  - Teilweise Erwerb des Hauptschulabschlusses durch Teilnahme am
                  Schulunterricht möglich
                  - Sozialpädagogische Betreuung
                  - Bei Bedarf Nachholen des Schulabschlusses möglich

                  Schwerpunkt jeder Maßnahme sind berufsqualifizierende und die Per-
                  sönlichkeit bildende Elemente.

Umsetzung:        Entscheidung über Teilnahme erfolgt durch den/die Berufsberater/in
                  der BA.
                  Die Maßnahmen und deren Kosten werden von der BA getragen. Sofern
                  kein Maßnahmeplatz zur Verfügung steht, sollen nach dem ausdrückli-
                  chen Hinweis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
                  (BMAS) seitens der BA über den Einkauf hinaus zusätzliche Platzkapa-
                  zitäten realisiert werden.
                  Organisation und Zuweisung erfolgt über die Berufsberater der BA.

                                                                                          14
Ansprechpartner:

 Agentur für Arbeit Wesel – Team U25 Kreis Kleve

BvB-Maßnahmen ab Sommer 2012

TBH Kleve:                  bislang 84 Plätze           Sommer 2012: 50 Plätze

TBH Emmerich am Rhein: bislang 42 Plätze                Sommer 2012: 25 Plätze

Integra Geldern:           bislang 77 Plätze           Sommer 2012: 46 Plätze

Somit reduziert sich das Angebot von zuvor 203 Plätze um 82 auf 121 Plätze.

Die deutlich niedrigeren Platzzahlen werden damit begründet, dass das Angebot in der Ver-
gangenheit immer zu hoch war und auch vor dem Hintergrund der zurückgehenden Schüler-
zahlen bei sich verbessernder Ausbildungsmarktlage eine Reduzierung der Platzzahlen ange-
zeigt sei.

Auch sei von Seiten der Arbeitgeber eine Bereitschaft abzufordern, ggf. auch mit schlechteren
Schülern zu arbeiten. Ergänzend könnten hier ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch ge-
nommen werden.

Hinzu kommen noch Plätze, die speziell für den Reha- Bereich zur Verfügung gestellt werden.
Die Besetzung der BvB-Maßnahmeplätze erfolgt nach Kriterien in folgender Rangfolge:

- Personen, die einen Hauptschulabschluss anstreben (unabhängig vom zugehörigen Rechtskreis)
- Empfehlungen der Fachdienste
- Schwerbehinderte Jugendliche, die allgemeine Hilfen benötigen
- Jugendliche, die zuvor ein Werkstattjahr absolvierten
- Alleinerziehende Mütter
- Haftentlassene
- Sonstige

Es wird berichtet, dass z.Z. keine Kunden auf einer Warteliste notiert seien. Hier ist zu beach-
ten, dass ein Nachrücken auf Grund von Abbrüchen stets möglich ist.

                                                                                                   15
Einstiegsqualifizierung (E

Grundlage:         § 54a SGB III

Zielgruppe:        Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell einge-
                   schränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. Septem-
                   ber im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von
                   Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden
                   haben.

                   Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erfor-
                   derliche Ausbildungsbefähigung verfügen.

                   Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende.

                   Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fach-
                   hoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen
                   gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unter-
                   liegen, können nicht in einer EQ gefördert werden.
Beschreibung:      Bei einer EQ handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges
                   Langzeitpraktikum von 6 bis max. 12 Monaten Dauer, das für Personen,
                   die zum förderfähigen Personenkreis gehören, der Vermittlung und
                   Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähig-
                   keit dient. Betriebe können junge Menschen im Rahmen einer EQ an ei-
                   ne Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen. Falls ein Betrieb noch
                   nicht oder längere Zeit nicht mehr ausgebildet hat, ermöglicht ihm die
                   EQ einen (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Ausbildung.

                   Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen,
                   können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216 €
                   monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen
                   Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden.
Voraussetzungen:   - Die EQ muss auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des §26 des
                   BBiG mit dem Auszubildenden durchgeführt werden, in dem die Inhalte
                   der EQ definiert werden, ebenso Kündigungsfristen, Vergütung und
                   Zeugniserstellung,

                   - sie muss auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4
                   Abs. 1 des BBiG, § 25 Abs. 1 Satz 1 der HwO, des Seemannsgesetzes oder
                   des Altenpflegegesetzes vorbereiten und

                   - sie muss in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder
                   Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochen-
                   stunden durchgeführt werden. Mindestens 70 Prozent der Gesamtzeit
                   der Qualifizierungsmaßnahme muss im Betrieb durchgeführt werden.

                                                                                             16
Umsetzung:   Meldung offener Angebote an Jobcenter und zuständige Kammer durch
             den Arbeitgeber.

             Prüfung der Förderfähigkeit von Teilnehmern durch das Jobcenter.

             Abschluss EQ-Vertrag.

             Der Arbeitgeber erhält von dem jeweiligen Jobcenter einen pauschalier-
             ten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
             Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individu-
             ellen Förderzeitraums bleibt dieser Betrag konstant.

             Das zuständige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen
             Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 216 Euro monatlich.

             Für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Teilnehmer können
             im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden.

             Zeitnahe Info an alle Beteiligten ob ein Übergang in ein Ausbildungs-
             verhältnis möglich ist.

Träger:      Betriebe

                                                                                      17
Qualifizierung

Grundlage:      § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III

Zielgruppe:     Jugendliche und junge Erwachsene, die Unterstützung bei der direkten
                Vermittlung in Arbeit und eine speziell auf bestimmte Bereiche abge-
                stimmte Qualifizierung benötigen

Beschreibung:   Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit durch Qualifizierungsangebote
                sowohl im niederschwelligen als auch im Aufbaubereich.

Aktuelles
Angebot:        Grundqualifizierung über Maßnahmemodul 4a „Passgenaue Qualifizie-
                rung“ (max. 8 Wochen)

                Gaetan-data GmbH                                Tel. 03042 - 859088
                Storkower Str. 140
                10407 Berlin

                Integra gGmbH
                Siemensstr. 7                                   Tel. 02831 - 134830
                47608 Geldern

                Theodor-Brauer-Haus
                Berufsbildungszentrum Kleve e.V.                Tel. 02821 - 9930
                Briener Str. 22
                47533 Kleve

                SOS Kinderdorf e.V.
                Kermisdahlstr. 3-7                              Tel. 02821 - 7530 40
                47533 Kleve

                Förderung der beruflichen Weiterbildung über einen Bildungsgutschein

                Diverse Bildungsträger

                Infos z.B. unter:

                http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/

                                                                                       18
Jugend in Arbeit plus (JiA plus)

Grundlage:         Landesprogramm des MAIS, gemeinsam mit Regionaldirektion NRW
                   der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzen

Zielgruppe:        Jugendliche...
                     - unter 25 Jahren,
                     - die mindestens ein Vermittlungshemmnis aufweisen oder mindes-
                        tens 6 Monate erwerbslos sind und
                     - die an keiner geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme
                        teilnehmen.

Beschreibung:      Passgenaue Vermittlung arbeitsloser Jugendlicher in ein sozialversiche-
                   rungspflichtiges, tariflich / ortsüblich entlohntes Arbeitsverhältnis auf
                   dem ersten Arbeitsmarkt.

Umsetzung:         Die Zuweisung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und das Jobcenter
                   mittels Einverständniserklärung. Mit der Zuweisung ist kein Rechtsan-
                   spruch auf die Finanzierung eines Qualifizierungs- oder Eingliede-
                   rungszuschusses im Einzelfall verbunden.

                   Besonderheit im Kreis Kleve:
                   Die Zuweisung erfolgt nach Rücksprache mit den Beratern der BA so-
                   bald Stellen akquiriert werden konnten. Nach der Zuweisung kann der
                   Kunde sofort vermittelt werden.

                   Der Beratungsumfang umfasst maximal 9 Monate. Die Vermittlung er-
                   folgt durch Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kammern. Wäh-
                   rend der Beschäftigung erfolgt eine Begleitung durch die Beraterinnen,
                   Berater und Koordinatorinnen, Koordinatoren (bis zu 12 Monate).

Ansprechpartner:   siehe nächste Seite

                                                                                               19
Ansprechpartner "Jugend in Arbeit plus" Region NiederRhein

Kammern
Name             Vorname      Institution                 Anschrift                                         Telefon              Fax                  Email
                              Landwirtschaftskammer
Unzner-Harring   Roland                                     50765 Köln            Gartenstr. 11             0221 - 5340 167      0221 - 5340 299      roland.unzner-harring@lwk.nrw.de
                              NRW
                              Handwerkskammer
Nölle            Michael                                    40221 Düsseldorf      Georg-Schulhoff-Platz 1   0211 - 8795 489      0211 - 8795 555      michael.noelle@gqh-jobtransfer.de
                              Düsseldorf / GQH
Dratwinski       Joanna       IHK Duisburg                  47051 Duisburg        Mercatorstr. 22-24        0203 - 2821 350      0203 - 2853 49 350   dratwinski@niederrhein.ihk.de

Teilregion Wesel / Kleve

Jobcenter Kreis Wesel
Name            Vorname       Institution                 Anschrift                                         Telefon              Fax                  Email
                              Jobcenter Kreis Wesel -
van den Boom     Silvia                                     46535 Dinslaken       Moltkestr. 11             02064 - 413 142      02064 - 413 225      silvia.boom@jobcenter-ge.de
                              Geschäftsstelle Dinslaken

                              Jobcenter Kreis Wesel -
Marks            Claudia                                    46535 Dinslaken       Moltkestr. 11             02064 - 413 116      02064 - 413 225      claudia.marks@jobcenter-ge.de
                              Geschäftsstelle Dinslaken

                              Jobcenter Kreis Wesel -
Krohn            Nicolas      Geschäftsstelle Kamp-         47475 Kamp-Lintfort   Am Rathaus 2              02842 - 927 39 206                        nicolas.krohn2@jobcenter-ge.de
                              Lintfort
                              Jobcenter Kreis Wesel -
Hausmann         Angela                                     46483 Wesel           Reeser Landstr. 61        0281 - 9620 319      0281 - 9620 504      angela.hausmann@jobcenter-ge.de
                              Geschäftsstelle Wesel
                              Jobcenter Kreis Wesel -
Schneider        Oliver                                     47441 Moers           Hanckwitzstr. 1           02841 - 180 73 05                         oliver.schneider2@jobcenter-ge.de
                              Geschäftsstelle Moers

Agentur für Arbeit Wesel / Kleve
Name            Vorname       Institution                 Anschrift                                         Telefon              Fax                  Email
Klimeck          Yvonne       Agentur für Arbeit Wesel      47441Moers            Hanckwitzstr. 1           02841 - 180 75 19                         yvonne.klimeck@arbeitsagentur.de
Neuschl          Il ka        Agentur für Arbeit Wesel      46483 Wesel           Reeser Landstr. 6 1       0281 - 9620 229                           ilka.neuschl@arbeitsagentur.de

Kreis Kleve - Fachbereich Soziales
Name             Vorname      Institution                 Anschrift                                         Telefon              Fax                  Email
                              Kreis Kleve - Fachbereich
van Santen       Sabrina                                    47533 Kleve           Nassauer Allee 15-23      02821 - 85 339       02821 - 85 550       sabrina.vansanten@kreis-kleve.de
                              Soziales
                              Kreis Kleve - Fachbereich
Heiden           Ulrike                                     47534 Kleve           Nassauer Allee 15-24      02821 - 85 544       02821 - 85 550       ulrike.heiden@kreis-kleve.de
                              Soziales

Beratungsinstitutionen
Name            Vorname       Institution                 Anschrift                                         Telefon              Fax                  Email
                              Internationaler Bund
Kantert          Ute                                        46483 Wesel           Kaiserring 4              0281 - 298 05        0281 - 319 11 32     JuBStelle-Niederrhein@internationaler-bund.d
                              Jugendberatungsstelle
                              Internationaler Bund
Yesilbala        Döne                                       46483 Wesel           Kaiserring 4              0281 - 298 05        0281 - 319 11 32     JuBStelle-Niederrhein@internationaler-bund.d
                              Jugendberatungsstelle
                              Internationaler Bund
Vogelreuter      Rainer                                     46537 Dinslaken       Stollen str. 1            02064 - 621 99 84    02064 - 399 99 78    rainer.vogelreuter@internationaler-bund.de
                              Jugendberatungsstelle
                              Neue Arbeit
Grode            Elmar                                      47441 Moers           Drususstr. 4              02841 - 8810 706     02841 - 281 11       elmar.grode@tuwas-nan.de
                              Niederrhein e.V.
                              Neue Arbeit
Kaspers          Elke         Niederrhein e.V.              47441 Moers           Drususstr. 4              02841 - 210 74       02841 - 281 11       elke.kaspers@tuwas-nan.de
                              (Bereichsleiterin)
                              SOS Kinderdorf
Böhnke           Sandra                                     47623 Kevelaer        Bonifatiosstr. 1-5        02832 - 97280 10                          sandra.boehnke@sos-kinderdorf.de
                              Niederrhein e.V.
                              SOS Kinderdorf
Bücken           Thomas       Niederrhein e.V.              47623 Kevelaer        Bonifatiosstr. 1-5        02832 - 97280 20     02832 - 97280 27     thomas.buecken@sos-kinderdorf.de
                              (Bereichsleiter)
                              Berufsbildungszentrum
Verrieth         Daniela      Kleve e.V (Theodor-           47533 Kleve           Thaerstr. 23              02821 - 7544 914     02821 - 7544 925     daniela.verrieht@tbh-kleve.de
                              Brauer-Haus)

Koordination
Name             Vorname      Institution                 Anschrift                                         Telefon              Fax                  Email
                              Regionalagentur
Janssen          Anne         NiederRhein                   46483     Wesel       Reeser Landstr. 31        0281 - 207 2020      0281 - 207 4022      anne.janssen@kreis-wesel.de
                              EntwicklungsAgentur
Middeke          Andrea       Wirtschaft                    46483     Wesel       Reeser Landstr. 31        0281 - 207 3016      0281 - 207 4022      andrea.middeke@kreis-wesel.de

Ansprechpartner Kommunen Kreis Kleve
Name          Vorname     Institution          Anschrift                                                    Telefon              Fax                  Email
Wasmuth       Hans-Günter Gemeinde Bedburg-Hau   47551 Bedburg-Hau                Rathausplatz 1            02821 - 660 47       02821 - 660 56       hansguenter.wasmuth@bedburg-hau.de
Tauchmann     Stephan     Stadt Emmerich         46446 Emmerich                   Fährstr.                  02822 - 75 183       02822 - 75 112       stephan.tauchmann@stadt-emmerich.de
Mantei        Bettina     Stadt Geldern          47608 Geldern                    Issumer Tor 34            02831 - 398 613      02831 - 398 530      bettina.mantei@geldern.de
Gipmann       David       Stadt Goch             47574 Goch                       Markt 15                  02823 - 320 327      02823 - 320 924      david.gipmann@goch.de
Hans          Tanja       Gemeinde Issum         47661 Issum                      Herrlichkeit 7 - 9        02853 - 10 60        02835 - 10 10        tanja.hans@issum.de
Urselmans      Stefan     Stadt Kalkar           47546 Kalkar                     Markt 20                  02824 - 13 172       02824 - 13 234       stefan.urselmans@kalkar.de
Hüsken        Judith      Gemeinde Kerken        47647 Kerken                     Dionysiusplatz 4          02833 - 922 135      02833 - 922 123      judith.huesken@kerken.de
Otterpohl     Jürgen      Stadt Kevelaer         47623 Kevelaer                   Peter-Plümpe-Platz 12 02832 - 122 105          02832 - 122 77 105   juergen.otterpohl@stadt-kevelaer.de
Pilkahn       Joerg       Stadt Kleve            47533 Kleve                      Lindenallee 33            02821 - 99 799 562   02821 - 99799 599    joerg.pilkahn@kleve.de
Heinen        Edgar       Gemeinde Kranenburg    47559 Kranenburg                 Klever Str. 4             02826 - 79 50        02826 - 79 77        edgar.heinen@kranenburg.de
Pallerberg     Sibylla    Stadt Rees             46459 Rees                       Rudolf-Diesel-Str. 8      02851 - 9666 19      02851 - 9666 22      sibylla.pallerberg@stadt-rees.de
Sonfeld       Lena        Gemeinde Rheurdt       47509 Rheurdt                    Rathausstr. 35            02845 - 9633 52      02845 - 9633 13      lena.sonfeld@rheurdt.de
Rothkopf      Vera        Stadt Straelen         47638 Straelen                   Rathausstr. 1             02834 - 702 129      02834 - 702 55 129   vera_rothkopf@straelen.de
Kempkes        Ulrich     Gemeinde Uedem         47589 Uedem                      Mosterstr. 2              02825 - 88 32        02825 - 88 45        ulrich.kempkes@uedem.de
Cornelissen   Ingrid      Gemeinde Wachtendonk   47669 Wachtendonk                Weinstr. 1                02836 - 9155 - 15    02836 - 9155 7 15    ingrid.cornelissen@wachtendonk.de
Janssen       Sven        Gemeinde Weeze         47652 Weeze                      Cyriakusplatz 13 - 14     02837 - 910 164      02837 - 910 170      sven.janssen@weeze.de
                                                                                                                                                                   (Stand: 07/2012)

                                                                                                                                                                                                   20
Name der zuweisenden Stelle/Stempel

Teilnehmerin/Teilnehmer                                      Kontakt
Herr/Frau
                                                             Anschrift:

(Vorname)                 (Nachname)                         Ansprechpartner/-in:

(Straße, Hausnummer)
                                                             Telefon:

(PLZ)                     (Ort)                              Fax:

                                                             E-Mail:
(Geburtsdatum)

                                                             Internet:
(Kundennummer)

(Telefon)

(Handy)

                                       Einverständniserklärung
                 Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
        gem. § 67b Abs. 1 und 2 SGB X i m R a h m e n der I n i t i a t i v e „Jugend i n Arbeit – plus“

Ich bin damit einverstanden, dass zum Zwecke der Vermittlung in Arbeit und der Erfolgsbewertung der För-

dermaßnahme meine personenbezogenen Daten (einschl. Profilingbogen) an die Bezirksregierung Köln, die

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.), Berater/-innen des Programms „Jugend in

Arbeit - plus“, Kammern und zurück an die zuweisende Stelle weitergegeben werden dürfen. Ich habe das

gesonderte Hinweisblatt zum Ablauf der Teilnahme sowie zu den Beteiligten gelesen und wurde darüber

informiert, dass die Einwilligung freiwillig ist und von mir jederzeit widerrufen werden kann.

Ich nehme zur Kenntnis und stimme zu, dass die gesammelten Informationen nur von den oben genannten

Stellen und für die vorgenannten Zwecke genutzt und meine personenbezogenen Daten fünf Jahre nach

Ende der Fördermaßnahme von den an „Jugend in Arbeit - plus“ beteiligten Stellen gelöscht werden.

Ort/Datum                                        Unterschrift d. Jugendlichen
                                                 (ggf. Unterschrift d. Erziehungsberechtigten)

                                                                                                            21
Erklärung der zuweisenden Stelle:

Der/die Jugendliche:                                                       , geboren am:

Kundennummer:

          wird als arbeitslos geführt, ist arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht.

          vollendet das 25. Lebensjahr am          (Tag vor dem 25. Geburtstag).

          hat Unterstützungsbedarf.

Ort/Datum                                          Unterschrift Vermittler/-in bzw. Fallmanager/-in

Rückmeldung an die zuweisende Stelle/Kammerfachkraft bei Austritt aus der Initiative:
von Beraterin/Berater:                                                     Telefon:
Träger:
an Vermittler/Fallmanager/-in:
Agentur für Arbeit /Jobcenter;
Fax. Nr.:
An Kammerfachkraft:
Fax. Nr.:
D         Der/die Jugendliche ist wegen Ablauf der Beratungsphase am:                          ausgetreten.
D         Die Arbeitsaufnahme ( als Selbstsucher/Aufnahme einer Ausbildung) des/der o. g. Jugendlichen er-
          folgte
          am                                              bei
          als                                             befristetet: D ja, bis:                     D nein

Ort/Datum                                                Unterschrift d. Beraters/Beraterin

                                                                                                               22
Hinweise zur Datenweitergabe bei Teilnahme an der Initiative
                                      „Jugend in Arbeit - plus“
Im Rahmen der Teilnahme an der Initiative „Jugend in Arbeit – plus“ werden Jugendliche individuell beraten und betreut, mit
dem Ziel, eine zeitnahe Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erreichen. Grundlage
hierfür sind Qualifizierungs- und Eingliederungszuschüsse, über deren Gewährung die zuweisenden Stellen (Agenturen für
Arbeit, JOBCENTER) entscheiden. Koordinatoren der Kammern werben die Beschäftigungsverhältnisse ein und begleiten die
Jugendlichen in Kooperation mit den Beratern1 während der geförderten Beschäftigungsphase.

Die erfolgreiche Teilnahme erfolgt dabei über die nachstehenden Stationen:

•              Zuweisung über die Agenturen für Arbeit und JOBCENTER
•              Eine individuelle Förderplanung, die gemeinsam mit dem Berater bei einem der Träger in der Nähe des Wohnortes
               durchgeführt wird.
•              Eine gezielte Suche nach Beschäftigungsangeboten in Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Kammern.
•              Die Integration in Beschäftigung, die ggfls. von den Beratern sowie den Kammerfachkräften begleitet wird.

Alle diese beteiligten Stellen benötigen Informationen über die Person des Teilnehmenden an der Initiative. So wird die erste
Information, dass ein Jugendlicher zur Teilnahme vorgeschlagen wurde und der Teilnahme zugestimmt hat, an die zuständige
Regionalagentur weitergegeben, die koordiniert, welcher Berater zu dem Jugendlichen Kontakt aufnehmen soll.

Der Berater führt dann individuelle Gespräche mit dem Jugendlichen. In den Gesprächen werden Grundinformationen über den
Teilnehmenden gesammelt (Alter, Geschlecht, Nationalität etc.). Darüber hinaus sind Angaben zur schulischen und beruflichen
Entwicklung, über die Dauer der Arbeitslosigkeit, über Vermittlungsmöglichkeiten (z. B. Sprachkenntnisse, PC-Kenntnisse, Füh-
rerschein etc.) wichtige Informationen für die im Rahmen der Initiative angestrebte, passgenaue Vermittlung der Jugendlichen.
Alle Informationen werden von dem Berater in eine speziell für die Initiative angefertigte Software eingegeben, um sie zum
einen in einem einheitlichem Format ausdrucken und in der Förderakte, die individuell für jeden Jugendlichen anzulegen ist,
abheften zu können; zum anderen aber auch, um die Daten weitergeben zu können.

So verfasst der Berater auf dieser Datengrundlage einen Bericht an den zuständigen persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager
der zuweisenden Stelle. Dieser hat den Charakter eines Profilings für den Jugendlichen, mit Blick auf eine zeitnahe Vermittlung
im Rahmen der Initiative „Jugend in Arbeit plus“, auf dessen Grundlage nächste Integrationsschritte, wie z. B. Trainings oder
Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden können. Über die etwaige Durchführung dieser Integrationsschritte entscheiden
die zuweisenden Stellen.

Darüber hinaus sind die Daten Grundlage für die qualitative Steuerung der Initiative sowie das bei einer Finanzbeteiligung der
Europäischen Union erforderliche Controlling der EU-Mittel. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (kurz
G.I.B.) ist vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, regelmäßig über
den Stand der Initiative zu berichten und die notwendigen Controllingdaten für die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der
EU zuzuliefern. Daher werden die von den Beratern gesammelten Informationen als Datensätze an die G.I.B. weitergeleitet. An
die Europäische Kommission werden nur anonymisierte Daten übermittelt. Einen Rückschluss auf konkrete Personen lassen
diese Daten nicht zu.

Die für die Steuerung der Initiative erstellten Berichte geben einen jeweils aktuellen Überblick zum Stand der Umsetzung und
sind für alle Beteiligten und jeden Interessierten über die Internet-Adresse http://www.ja.nrw.de/service_jainzahlen-fs.htm zu
finden.
Einige Informationen (Zuweisung wann und von wem, Name und Anschrift des Jugendlichen sowie Geburtsdatum, Geschlecht,
Kinder, Familienstand, Nationalität, Alter, Schulabschluss etc.) werden von den Beratern auch an die Fachkräfte der Kammern
weitergegeben. Diese Informationen werden benötigt, damit die Kammerfachkräfte sofort reagieren können, wenn sie eine freie
Stelle gefunden haben. Auf dieser Grundlage werden dann weitere Termine mit den Unternehmen vereinbart.

Auch andere Informationen, wie z. B. Notizen über den Gesprächsverlauf oder aktuelle Vermittlungshemmnisse - wie Alkoholp-
robleme, Schulden etc. - können vom Berater in die Software eingegeben werden. Diese Daten dienen aber dem Berater allein
zur Arbeitsunterstützung im Rahmen der Vorbereitung auf eine Beschäftigungsaufnahme des Jugendlichen und werden nicht an
Dritte weiter gegeben.

Für die Abrechnung von Leistungen der Berater sind sog. „Abrechnende Stellen“ zuständig, welche die Fördermittel für Bera-
tungsleistungen von der zuständigen Bezirksregierung Köln zur Weiterleitung an die Berater erhalten. Diese „Abrechnenden
Stellen“ bekommen Informationen über die Jugendlichen, damit nur das bei der Bezirksregierung Köln abgerechnet werden
kann, was auch tatsächlich erarbeitet wurde. Hierzu zählen u. a. Kopien von Zuweisung und Einverständniserklärung. Die per-
sonenbezogenen Informationen, die vom Berater gesammelt wurden, können von den „Abrechnenden Stellen“, der Bezirksre-
gierung Köln und den Rechnungsprüfungsämtern auf nationaler und europäischer Ebene ausschließlich im Rahmen der Prüfung
von Verwendungsnachweisen eingesehen werden.

Es sind verschiedene Stellen, die, um beraten, vermitteln, abrechnen oder darstellen zu können, Informationen über die Teil-
nehmenden benötigen. Damit diese Stellen nicht immer wieder die gleichen Angaben bei den Jugendlichen erfragen müssen,
dient die Einverständniserklärung dazu, die Weitergabe der Daten zu erlauben. Dies geschieht in der Regel auf elektronischem
Weg und immer gesichert, damit keine Dritten Einsicht erhalten.
Um an dieser Stelle eine Vereinfachung des Informationstransportes zu ermöglichen, bestätigen die vorgesehenen Teilnehmen-
den ihr Einverständnis zur Datenweiterleitung mit ihrer Unterschrift auf der Einwilligungserklärung.

1
   Zur einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Text darauf verzichtet, stets männliche und weibliche Schreibformen zu verwenden. Wenn nicht anders kenntlich gemacht,
sind jeweils beide Geschlechter gemeint.

                                                                                                                                                                      23
Beteiligte Stellen und Informationsfluss
Partner:         Agenturen für Arbeit, JOBCENTER
Aufgabe:         Zuweisung geeigneter Jugendlicher in die Initiative
Erhebungsform:   Einverständniserklärung
Weiterleitung:   Regionalagenturen; Berater/-in
Daten:           Vorname, Nachname, Straße/Hausnummer, PLZ, Ort, Kundennummer, Geburtsdatum, Datum Zuweisung,
                 Name Zuweisende Stelle, Bericht der Berater/-in an zuweisende Stelle

Partner:          Berater/-in
Aufgabe:         Beratung und Begleitung der Jugendlichen
Erhebungsform:   Stammbogen, Begleitbogen, Kammerfachbogen
Weiterleitung:   Kammerfachkräfte, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.), abrechnende Stellen
Daten:           Zusätzlich zu den Daten der Einverständniserklärung
                 - an die Kammerfachkräfte zur passgenauen Vermittlung:
                 Telefon 1 , Telefon 2, Nationalität, Geschlecht, Familienstand, Aussiedler, arbeitslos seit, Schulabschluss,
                 Abschluss in Deutschland anerkannt, berufliche Vorstellungen (Bemerkungsfeld), Kinder, Kinderbetreuung
                 nötig, allein erziehend, Führerschein, Fahrzeug vorhanden, Bezeichnung berufl. Erfahrung, Art der Erfah-
                 rung (Ausbildung, Abschluss), Art der Erfahrung (Maßnahme), Art der Erfahrung (Tätigkeit, versicherungs-
                 pflichtig)
                 - an die G.I.B. zum Monitoring/Controlling:
                 [Stammblatt] Erfassungsdatum, Ausländer/-in, in Deutschland geboren, Behinderung, Schwerbehinderten-
                 ausweis, Dauer der Arbeitslosigkeit bis Beratungsbeginn, Dauer der Arbeitslosigkeit gesamt, Schulab-
                 schluss in Deutschland, Zeugnisse liegen vor, Berufl. Vorstellungen (Bemerkungsfeld), mögliche Arbeitszei-
                 ten (Voll-/Teilzeit), Berufsausbildung, Ausbildung begonnen, Ausbildung abgeschlossen, in Deutschland
                 gearbeitet, an Maßnahme teilgenommen, berufl. Tätigkeiten, deutsche Sprachkenntnisse, Sprachkenntnis-
                 se ausreichend, andere Sprachkenntnisse, noch Bundeswehr/Zivildienst abzuleisten, PC-Kenntnisse
                 (Ja/Nein), Wohnsituation (Ja/Nein), Suchterfahrung (Ja/Nein), Schulden (Ja/Nein), Vorstrafen (Ja/Nein),
                 körperlich/psychische Erkrankung (Ja/Nein), sonstige vermittlungshemmende Merkmale (Ja/Nein)
                 [Begleitbogen] Leistungsbezug, Eingliederungsplan liegt vor, Einstiegsberatung durchgeführt, nicht durch-
                 geführte (Datum), nicht durchgeführte (Grund), Bericht weitergeleitet, Wiedervorlage (Datum), Wiedervor-
                 lage (Grund), geplanter Vermittlungszeitpunkt, Kammerfachkraft informiert, Fachkammerbogen gedruckt,
                 Vermittlung in Beschäftigung ja, Vermittlung in Beschäftigung ja (Datum), Vermittlung in Beschäftigung
                 nein, Vermittlung in Beschäftigung nein (Datum), Praktikum Beginn, Praktikum Ende, Vermittlung, Betrieb
                 (Name, Straße/Hausnr., PLZ, Ort), Bestätigung durch Kammer, Eingliederungszuschuss, Abbruch der Be-
                 schäftigung, Abbruch (Grund), Abbruch (Datum), Gespräch zu Beginn der über JA - plus begleiteten Be-
                 schäftigung, Gespräch zu Beginn der über JA - plus begleiteten Beschäftigung (Datum), Gespräch Mitte der
                 Beschäftigung, Gespräch Mitte der Beschäftigung (Datum), Perspektivgespräch, Perspektivgespräch (Da-
                 tum) [Beratung] Gespräch, Kontakt zu (Kategorie), [Berufliche Erfahrungen] Bezeichnung der Erfahrung,
                 Beschäftigung im Ausland, liegt Zeugnis vor, Art der Erfahrung (Ausbildung/Abschluss), Art der Erfahrung
                 (Maßnahme), Art der Erfahrung (Tätigkeit, versicherungspflichtig).
                 Weitere Informationen zum Beratungsverlauf können in „Bemerkungsfeldern“ in der Software einge-
                 geben werden, diese werden aber nicht weitergeleitet.

Partner:         Kammerfachkräfte
Aufgabe:         Einwerbung von Arbeitsplätzen, Begleitung während der Beschäftigungsphase, Verbleibsfeststellung nach
                 Ende der Beschäftigungsphase
Erhebungsform:   Kammerfachbogen
Weiterleitung:   Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.), Bezirksregierung Köln
Daten:           Name Kammer, Straße/Hausnummer Kammer, PLZ Kammer, Ort Kammer, Nummer Identifikation Betrieb,
                 Name Betrieb, Straße/ Hausnummer Betrieb, PLZ Betrieb, Ort Betrieb, GKZ Betriebssitz, Wirtschaftszweig,
                 Anzahl Beschäftigte, Rechtsform Betrieb, Zertifikat für Teilnehmenden geplant, tatsächliches Austrittsda-
                 tum, bei Abbruch: Abbruchart, Abbruchgrund, Verbleib nach Ende der Beschäftigungsphase

Partner:         Abrechnende Stellen ( i . d. R. Kommunen)
Aufgabe:         Abrechnung der Förderung von Beratungsleistungen gegenüber der Bezirksregierung Köln
Erhebungsform:   Verwendungsnachweise, Belege und Berichte der Berater/-innen
Weiterleitung:   Bezirksregierung Köln
Daten:           [Beratungsschritt 1] Berater, Träger, Kommune, Region, Beratungsbeginn, Beratungsgespräch 1 (Datum),
                 Beratungsgespräch 2 (Datum), Bericht an zuweisende Stelle, Info zum Teilnehmer, Feststellung der mögli-
                 chen Tätigkeiten, Empfehlung, [Beratungsschritt 2.2] Anlage, [Beratungsschritt 3.1] Gespräch zu Beginn
                 der betrieblichen Beschäftigungsphase (Datum), [Beratungsschritt 3.2] Gespräch zur Mitte (Datum), [Bera-
                 tungsschritt 3.3] Perspektivgespräch (Datum)
Zusätzlich:      Im Rahmen von Prüfungen können Prüfer/-innen der Abrechnenden Stellen die Förderakten der Berater/-
                 innen einsehen.

Partner:         Bezirksregierung Köln
Aufgabe:         Abrechnung der Beratungsleistungen insgesamt
Erhebungsform:   Verwendungsnachweise der abrechnenden Stellen
Zusätzlich:      Im Rahmen von Prüfungen kann die Bezirksregierung Köln die Förderakten der Berater/-innen und
                 Kammerkoordinatoren einsehen

                                                                                                                                24
Teilzeitberufsausbildung

Grundlage:         § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
                   ....“ Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden
                   hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu er-
                   warten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht
                   wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die
                   Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit
                   richten (Teilzeitberufsausbildung).“....

Voraussetzung:     - Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger
                   - vergleichbare schwerwiegende Gründe

Beschreibung:      - Verkürzung der betrieblichen Ausbildungszeit

                   - Berufsschultage in Vollzeit (1-2 Tage/Woche)

                   - Arbeitszeit insgesamt mind. 25 Std./Woche

                   - grds. keine Verlängerung der Ausbildungszeit

Umsetzung:         Direktansprache des Ausbilders (Hinweis: Eine kreisbezogene
                   Arbeitgeberliste gibt es nicht. Grundsätzlich kann jeder Arbeitge-
                   ber auf die Möglichkeiten im jeweiligen Betrieb angesprochen
                   werden).

                   Vereinbarung zw. Ausbilder und Auszubildenden. Hilfestellung
                   durch Berater der IHK, HWK etc. zur Beratung.

                   Vertragszusatz Teilzeitberufsausbildung

                   Info an Berufsschule

Ansprechpartner:
                   Kreis Kleve (Allg. Informationen):
                   Frau van Santen
                   Tel. 02821 – 85 339
                   Email: Sabrina.vanSanten@kreis-kleve.de

                   Ausbildungsberater IHK Duisburg:
                   Herr Petruschke
                   Tel. 0203 – 2821 307
                   Email: petruschke@niederrhein.ihk.de

                   Ausbildungsberaterin HWK Düsseldorf:
                   Frau Münster
                   0211 – 8795 631
                   Email: muenster@hwk-duesseldorf.de

                                                                                          25
Weitere Informationen zum Thema:
                       www.teilzeitberufsausbildung.de
                       www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de
                       www.arbeit.nrw.de
                       www.gib.nrw.de/service/specials/Teilzeitberufsausbildung
                       www.regionalagentur-niederrhein.de

             Finanzierungsmöglichkeiten Teilzeitberufsausbildung
Ausbildungsvergütung                    -   ggf. gekürzte Vergütung, die den Lebensunterhalt
                                            nicht vollständig decken kann
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)         -   Auszubildende (mit eigenem Kind) können BAB be-
                                            antragen, wenn sie nicht im Haushalt der Eltern le-
                                            ben, für die Höhe ist die Art der Unterbringung, Fahr-
                                            kosten und sonstige Aufwendungen entscheidend
                                        -   die eigene Ausbildungsvergütung, sowie das Jahres-
                                            einkommen von Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern
                                            werden beim überschreiten bestimmter Freibeträge
                                            angerechnet
                                        -   die BAB ist zuerst zu beantragen, bevor andere
                                            Leistungsträger über eine ggf. möglich Aufstockung
                                            entscheiden können, wenn Ausbildungsvergütung
                                            und BAB nicht ausreichen um den Lebensunterhalt
                                            zu decken
Kindergeld                              -   Kindergeld kann für den Auszubildenden selbst bis
                                            zum 25. Lebensjahr gezahlt werden
                                        -   darüber hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld für
                                            das Kind des Auszubildenden
                                        -   1. und 2. Kind: 184 EUR
                                        -   3. Kind: 190 EUR
                                        -   ab 4. Kind: 215 EUR
Elterngeld                              -   Elterngeld kann - trotz Absolvierung der Teilzeitaus-
                                            bildung mit Zahlung der monatlichen Ausbildungs-
                                            vergütung - i.H.v. 300 EUR monatlich gewährt wer-
                                            den
                                        -   max. 14 Monate (12 + 2 „Vätermonate“)
Wohngeld                                -   Auszubildende die Anspruch auf BAB haben, haben
                                            keinen Anspruch auf Wohngeld (weil die Mietkos-
                                            ten bei der BAB eingerechnet werden)
                                        -   aus dem gleichen Grunde kann Wohngeld nicht neben
                                            Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gezahlt werden
                                        -   befinden sich jedoch Personen im Haushalt die die-
                                            se Leistungen nicht erhalten (Kinder, Eltern, Partner
                                            des Azubi) kann für diese Personen ein Anspruch auf
                                            Wohngeld bestehen
                                        -   im Einzelfall ist dies durch die zuständige Wohngeld-
                                            behörde zu prüfen
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss           -   Alleinerziehende Azubi können für ihr Kind einen
                                            Anspruch auf Unterhalt gegen den anderen Elternteil
                                            geltend machen
                                        -   wird kein Unterhalt für das Kinder gezahlt, besteht
                                            beim zuständigen Jugendamt ein Anspruch auf Un-
                                            terhaltsvorschuss für das Kind
                                        -   max. 72 Monate/max. bis zum 12. Lebensjahr
                                        -   bis unter 6 Jahre: 133 EUR monatlich, bis unter 12
                                            Jahre: 180 EUR monatlich

                                                                                                     26
Leistungen nach dem SGB I I                       solange ein alleinerziehender Azubi dem Grunde
                                                  nach Anspruch auf BAB hat, besteht kein Anspruch
                                                  auf Arbeitslosengeld II, jedoch mit folgenden Aus-
                                                  nahmen:
                                                       o es besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf
                                                            Alleinerziehung
                                                                • die Höhe hängt von der Anzahl und
                                                                    dem Alter der Kinder ab, sowie von
                                                                    der maßgebenden Regelleistung
                                                                    (z.Zt zwischen 40,44 EUR und
                                                                    134,64 EUR)
                                                                • Regelfall: alleinerziehende Mutter
                                                                    mit Kind unter sieben Jahren:
                                                                    134,64 EUR
                                                       o während einer Schwangerschaft besteht An-
                                                            spruch auf einen Mehrbedarf Schwanger-
                                                            schaft
                                                                • ab der 12. Woche 17 % des maßge-
                                                                    benden Regelbedarfs
                                                                • derzeit zwischen 57,29 EUR und
                                                                    63,58 EUR
                                                       o es besteht Anspruch auf einen Zuschuss zu
                                                            den angemessenen ungedeckten Kosten
                                                            der Unterkunft, wenn diese durch die BAB
                                                            und das übrige Einkommen nicht abgedeckt
                                                            werden können (im Einzelfall zu berechnen)
                                                       o im Einzelfall können Darlehen gewährt
                                                            werden, für
                                                                • den Monat der Aufnahme der Aus-
                                                                    bildung zur Überbrückung, wenn
                                                                    die Ausbildungsvergütung und die
                                                                    BAB erst am Monatsende gezahlt
                                                                    werden
                                                                • den Lebensunterhalt (Regelleistung,
                                                                    Kosten der Unterkunft, Kranken-
                                                                    und Pflegeversicherung), sofern der
                                                                    Ausschluss von den Leistungen eine
                                                                    besondere Härte bedeutet (Härte-
                                                                    falldarlehen)
                                                  Einkommen aus Ausbildungsvergütung, BAB, Kin-
                                                  dergeld, Elterngeld, Unterhalt/UVG w i r d grundsätz-
                                                  lich (ggf. unter Gewährung von Freibeträgen) auf die
                                                  Leistungen nach dem SGB II angerechnet
                                                  da die Leistungen nach dem SGB II also nachrangig
                                                  sind, sind die vorrangigen Leistungen zunächst zu re-
                                                  alisieren, damit vom zuständigen SGB II - Leistungs-
                                                  träger die Aufstockung geprüft bzw. berechnet wer-
                                                  den kann
                                                  Angehörige im Haushalt des Azubi (Kinder, Partner)
                                                  sind nicht von den Leistungen des SGB II ausge-
                                                  schlossen, ihr Anspruch kann ganz normal geltend
                                                  gemacht werden
                                                  hat ein Azubi kein Anspruch auf BAB, weil er noch im
                                                  Haushalt der Eltern wohnt hat auch er ganz normalen
                                                  Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II

mögliche Problemfelder:
  -   angerechnetes Elterneinkommen bei BAB, es wird aber kein Unterhalt gezahlt
  -   eigene Kindergeldzahlung scheitert zunächst an der Mitwirkung der Eltern
  -   selbst bei nahezu gleichzeitiger Beantragung aller möglichen Leistungen, dauert die Bewilligung
      ihre Zeit, bzw. eine Behörde muss auf die Bewilligung der anderen warten

                                                                                                          27
Teilzeitberufsausbildung - Checkliste möglicher Leistungsanträge

Folgende finanzielle Leistungen können zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes neben der
Ausbildungsvergütung in Frage kommen:

•     Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
    - Agentur für Arbeit Wesel, Reeser Landstr. 61, 46483 Wesel - Eingangszone

•     Ausbildungsförderung (BaföG)
    - Kreis Kleve, Nassauerallee 15 - 23, 47533 Kleve - BaföG-Stelle

•     Elterngeld
    - Kreis Kleve, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve - Elterngeldstelle

•     Wohngeld für Kinder/Partner
    - Bei den jeweils zuständigen Wohngeldstellen

•     Kindergeld
    - Familienkasse, Reeser Landstr. 61, 46483 Wesel, 3. Etage
            eigenes Kindergeld (ggf. über die Eltern zu beantragen)
            Kindergeld für die eigenen Kinder

•     Unterhalt vom Kindesvater / ersatzweise Unterhaltsvorschuss (UVG)
    - Bei Wohnsitz in Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer oder Kleve in den ansässigen Jugend-
      ämtern sonst beim Kreis Kleve, Nasauerallee 15-23, 47533 Kleve - Abteilung Jugend, Ar-
      beit und Soziales

•     Leistungen nach dem SGB II
    - In den jeweils zuständigen Jobcentern
            Darlehen für den Monat der Aufnahme der Ausbildung
            Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft
            Mehrbedarf Alleinerziehung
            Leistungsansprüche der Kinder

Weitere mögliche Vergünstigungen/Befreiungen (beim jeweiligen Träger/Anbieter zu erfragen):
    > Gebührenbefreiung GEZ
    > Kinderbetreuungskosten Jugendamt der Stadt bzw. beim Kreisjugendamt
    > Sozialanschluss Telefonanbieter
    > Befreiung von Kontoführungsgebühren (Geldinstitut)

                                                                                               28
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