Maßnahme Katalog U25 - Kreisverwaltung Kleve Der Landrat als Träger der Grundsicherung - Kreis Kleve
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Inhaltsverzeichnis Neues Übergangssystem NRW - Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf 3 Darstellung der Maßnahmenbereiche und Angebote 4 Aktion 5 5 Aktivierungshilfen U25 6 Arbeitserprobung bzw. Arbeitsgewöhnung mit Qualifizierungsanteil 7 Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) 8 Ausbildungskonsens NRW 9 Außerbetriebliche Ausbildungsangebote (BaE) 11 Berufseinstiegsbegleitung 13 Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) 14 Einstiegsqualifizierung 17 Qualifizierung 19 Jugend in Arbeit plus 20 Teilzeitberufsausbildung 26 Werkstattjahr 30 Weitere Maßnahmen / Projekte 35 Rückfragen und Allgemeines 36 2
Neues Übergangssystem NRW Übergang von Schule in Beruf und Ausbildung Das Land Nordrhein-Westfalen unternimmt – unterstützt durch die Akteure des Ausbildungs- konsenses NRW – erhebliche Anstrengungen, um die Ausbildungssituation Jugendlicher zu verbessern und insbesondere benachteiligte Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu fördern. Nordrhein-Westfalen wird als erstes Flächenland ab dem Schuljahr 2012/13 einen landeswei- ten und systematischen Übergang von der Schule in die Ausbildung einführen. Die praktische Umsetzung wurde Anfang 2012 in sieben Referenzkommunen begonnen und wird nun schrittweise landesweit umgesetzt. Bis Ende 2016/17 soll das System vollständig ausgebaut sein Mit dem neuen Übergangssystem Schule – Beruf in NRW sollen die Jugendlichen frühzeitig bei der Berufsorientierung, der Berufswahl und beim Eintritt in eine Ausbildung unterstützt wer- den. Dabei hat man Umsetzungsschritte in den folgenden Handlungsfeldern beschlossen: Attraktivität des Berufs- und dualen Systems Studienorientierung Kommunale Systematik des Koordinierung Übergangs Schule Beruf Um die berufliche Orientierung und den Übergang in Ausbildung und Beruf von Jugendlichen in NRW zu verbessern, gibt es bereits eine Reihe von Modellen und Maßnahmen, die mit Blick auf das neue Übergangssystem gebündelt werden. Diese werden weiter geführt, bis das neue Übergangssystem greift und verbindlich eingeführt ist. Auf den folgenden Seiten erfolgt eine Zusammenfassung einiger Projekte und Maßnahmen, die Ihnen im Rahmen der Betreuung der Jugendlichen U25 zur Verfügung stehen. 3
Darstellung der Maßnahmenbereiche und Angebote für U25 Berufsorientierung • Vertiefte Berufsorientierung durch die Berufsberatung der Agentur für Arbeit (Geschäftsstellen Geldern, Goch, Kleve und Emmerich) • Berufseinstiegsberatung Aktivierung Aktivierungshilfen U25 AUSBILDUNG A RBEIT Ausbildungsvermittlung Vermittlungsangebote Fallmanagement in den Kommunen Jugend in Arbeit plus Bundesagentur für Arbeit Förderung betrieblicher Ausbildung Ausbildungsbegleitende Hilfen bei betrieblicher Ausbildung (abH) Qualifizierung Ausbildungskonsens NRW Grundlagenqualifizierung Förderung beruflicher Weiterbildung BvB Berufsvorbereitende Bildungsmaß- nahme der Bundesagentur für Arbeit EQ Beschäftigung betriebliche Einstiegsqualifizierung als Berufsausbildungsvorbereitung Arbeitserprobung bzw. Arbeitsgewöh- nung mit Qualifizierungsanteilen Außerbetriebliche Ausbildungs- angebote Berufsausbildung in außerbetriebli- chen Einrichtungen SONSTIGE ANGEBOTE SCHULE 4
Aktion 5 Grundlage: Arbeitsmarktprogramm der Integrationsämter der Landschaftsverbän- de in NRW Zielgruppe: - Schulabgänger - Menschen mit schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderun- gen, die eine besondere Unterstützung im Arbeitsleben benötigen - Menschen mit einer geistigen oder psychischen Behinderung - Abgänger aus Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Die Personen müssen grundsätzlich anerkannt schwerbehindert oder gleichgestellt sein. Beschreibung: Förderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen im Übergang aus (Förder-) Schulen, Werkstätten für behinderte Menschen und psychiatrischen Einrichtungen. Berechtigte Antragsteller sind Un- ternehmen, soziale Einrichtungen und Menschen mit Schwerbehinde- rung. Umsetzung: Die Antragsabwicklung erfolgt über die Fachberaterinnen und -berater der Integrationsfachdienste (IFD) vor Ort. Diese stehen für Fragen aller Art zur Verfügung und unterstützen bei der Antragstellung und beim Zusammenstellen erforderlicher Unterlagen. Die Förderung von schwerbehinderten Menschen umfasst die Gewäh- rung eines sogenannten Vorbereitungsbudget, bei dem Schülerinnen und Schüler bereits vor der Schulentlassung gezielt unterstützt und damit bestmöglich auf einen Übergang in den 1. Arbeitsmarkt vorberei- tet werden. Daneben besteht die Möglichkeit auf Unterstützung durch ein Integrationsbudget. Vor und nach Beginn eines Arbeitsverhältnisses können am Einzelfall orientierte Unterstützungsleistungen erbracht werden, die den Integrationsprozess bestmöglich abrunden und damit das Ziel einer nachhaltigen Integration unterstreichen, z.B. Arbeitstrai- nings, Maßnahmen der Behinderungsverarbeitung oder der Stärkung sozialer Kompetenzen. Ansprech- partner: LVR-Integrationsamt Frau Melek Uyaniklar Landschaftsverband Rheinland Tel. 0221 – 809 65 26 Hermann-Pünder-Straße 1 Email: melek.uyaniklar@lvr.de 50679 Köln Infos: www.integrationsamt.lvr.de www.aktion5.de 5
Aktivierungshilfen U25 Grundlage: § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 SGB III Zielgruppe: Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Dazu gehören z.B. - Jugendliche und junge Erwachsene mit gravierenden sozialen, persön- lichen und/oder psychischen Problemen - ehemalige Drogenabhängige Jugendliche und junge Erwachsene - Jugendliche und junge Erwachsene, die straffällig geworden sind - junge Spätaussiedler mit Sprachschwierigkeiten - ausländische Jugendliche und junge Erwachsene, die aufgrund von Sprachdefiziten oder noch bestehender sozialer Eingewöhnungs- schwierigkeiten in einem fremden sozialkulturellen Umfeld der beson- deren Unterstützung bedürfen aber auch - Alleinerziehende junge Männer / Frauen. Beschreibung/ Umsetzung: - Motivationsphase (3-4 Wochen) - Fördereinheiten im Bereich Berufsorientierung (inkl. Praktika), Be- werbungstraining und Vermittlung fachlicher Fähigkeiten - Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen - Sozialpädagogische Begleitung Dauer: max. 6 Monate Aktuelles Angebot: Maßnahmemodul 7a Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V. Tel. 02821 - 9930 Briener Str. 22 47533 Kleve Integra gGmbH Siemensstr. 7 Tel. 02831 - 134830 47608 Geldern SOS Kinderdorf e.V. Kermisdahlstr. 3-7 Tel. 02821 - 7530 40 47533 Kleve 6
Arbeitserprobung bzw. Arbeitsgewöhnung mit Qualifizierungsanteilen Grundlage: § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III Zielgruppe: Jugendliche, die auf andere Weise nicht erreicht werden können, um sie für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise her- anzuführen. Beschreibung: Jugendliche, denen der Zugang zu einer berufsvorbereitenden Bil- dungsmaßnahme versperrt ist, sollen im Wege einer Beschäftigungs- maßnahme Arbeitsmarktorientierung erfahren und Beschäftigungsfä- higkeit erlernen und erproben. Ergänzend erhalten die Jugendlichen sozialpädagogische Betreuung und Begleitung sowie die Möglichkeit an fachpraktischer Unterweisung in verschiedenen Arbeitsfeldern teilzu- nehmen. Aktuelles Angebot: Maßnahmemodul 1a Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V. Tel. 02821 - 9930 Briener Str. 22 47533 Kleve Integra gGmbH Siemensstr. 7 Tel. 02831 - 134830 47608 Geldern SOS Kinderdorf e.V. Kermisdahlstr. 3-7 Tel. 02821 - 7530 40 47533 Kleve Caritasverband Geldern-Kevaler e.V. und caritasbetriebe gemeinnützige GmbH Tel. 02832 - 95649 Ostwall 3-5, 47608 Geldern Caritasverband Kleve e.V. Palette Sozialservice gGmbH Tel. 02821 - 72090 Hoffmannallee 55 47533 Kleve 7
Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH Grundlage: § 75 SGB III Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene - ohne berufliche Erstausbildung - allg. Schulpflicht erfüllt - Lernbeeinträchtigung/en vorhanden abH hilft, - wenn der Abbruch der Ausbildung/der EQ droht - wenn schulische Leistungen nicht ausreichend sind - wenn die deutsche Sprache Schwierigkeiten bereitet - wenn persönliche Probleme das Lernen oder die Prüfungsvorberei- tungen beeinträchtigen - beim Übergang von BaE in eine betriebliche Ausbildung - nach Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung bis zur Aufnahme einer weiteren Ausbildung Beschreibung: Jugendliche und junge Erwachsene sollen unterstützt werden eine er- folgreiche betriebliche Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zu absolvieren. Inhalt: - Stützunterricht zum Abbau von Sprach- und Bildungsdefiziten - Förderung der Fachpraxis und Fachtheorie - Sozialpädagogische Begleitung zur Sicherung des Ausbildungserfolges - Entwicklung und Förderung von Schlüsselkompetenzen - Training von Lerntechniken Aktuelles Angebot: Maßnahmemodul 5 Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V. Tel. 02821 - 9930 Briener Str. 22 47533 Kleve Integra gGmbH Siemensstr. 7 Tel. 02831 - 134830 47608 Geldern SOS Kinderdorf e.V. Kermisdahlstr. 3-7 Tel. 02821 - 7530 40 47533 Kleve 8
Ausbildungskonsens NRW Grundlage: freiwilliges Angebot der Wirtschaft Zielgruppe: „Unversorgte“ Jugendliche - U25 - Ausbildungsfähigkeit / Ausbildungswilligkeit - Keine Teilnahme an arbeitsmarktpolitischer Maßnahme - Nicht nur auf der Suche nach einer schulischen Ausbildung - Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten im Rahmen der Ausbildungsvermittlung Beschreibung: Vermittlungsbemühungen durch die Akteure am Arbeitsmarkt (z.B. IHK, HWK, Grundsicherungsstellen, BA) Angebot noch unbesetzter Ausbildungsstellen Umsetzung: Die Meldung geeigneter Kunden / Kundinnen erfolgt durch das Fallma- nagement der Kommunen. Die Zuständige Kammerfachkraft spielt die Daten anschließend in die zentralen Datenbank AKIS ein. Die Termin- vereinbarung erfolgt über die Kreisverwaltung in Rücksprache mit den Fallmanagern. Bei den Gesprächen mit den Kunden und Kundinnen sichtet die Kammerfachkraft die Bewerbungsunterlagen und händigt circa 10 Firmenadressen zur Bewerbung aus. Nach 14 Tagen wird das Bewerberbemühen durch die Kammer kontrolliert. Der Vermittlungs- prozess endet zum Ablauf des Jahres. Zeitraum: Jedes Jahr im Herbst. Info erfolgt via Email durch den Kreis Kleve. Ansprechpartner: Koordinierung über den Kreis Kleve: Frau van Santen Tel. 02821 – 85 339 Email: Sabrina.vanSanten@kreis-kleve.de Kammerfachkraft IHK: Herr Skodacek Tel. 0203 – 2821 217 Email: Skodacek@niederrhein.ihk.de 9
Ergänzende Hinweise zur Definition von „unversorgten“ Jugendlichen Als "unversorgte" Jugendliche und damit Konsenslinge i. R. d. Ausbildungskonsens gelten alle Jugendliche, für die noch kein Status festgelegt werden kann. Folgende bunt markierte Stati werden vom MAIS vorgegeben: Berufsausbildung Kumulierte Größe von ungefördert und gefördert betriebliche Ausbildung Konsensling nimmt an einer regulären betrieblichen Ausbildung teil Verbundsausbildung Konsensling nimmt an einer Verbundsausbildung teil 3. Weg Konsensling nimmt an dem Programm 3. Weg teil vollzeitschulische Ausbildung Konsensling nimmt an einer vollzeitschulischen Ausbildung teil BaE-Maßnahme Konsensling nimmt an einer BaE-Maßnahme teil Schule / Studium Kumulierte Größe von Schulbildung und Studium Schulbildung Konsensling macht einen "höheren" Bildungsabschluss Studium Konsensling nimmt ein Studium auf Kumulierte Größe von BvB, EQ/EQJ, Werkstattjahr und Tarifvertrag Fördermaßnahmen Metall Berufsvorber. Bildungsmaßnahmen Konsensling nimmt an einer BvB teil Werkstattjahr Konsensling nimmt am Werkstattjahr teil EQ/EQJ Konsensling nimmt an EQ/EQJ teil Tarifvertrag Metall Konsensling nimmt an Programm "Tarifvertrag Metall" teil Erwerbstätigkeit Konsensling nimmt eine Beschäftigung/ Arbeitsstelle auf Konsensling nimmt an einem sozialen Jahr teil oder am Gemeinnützige / Soziale Dienste Bundesfreiwilligendienst Laut Definition kein Konsensling, also Ü25, EV=nein, Rehabilitant/in, kein Konsensling nur schulische Ausbildung gewünscht, Kumulierte Größe von: Kein Interesse /fehlende Mitwirkung 2x nicht erschienen Sonstiges umgezogen dauerhaft krank schwanger nicht erreicht 10
Außerbetriebliche Ausbildungsangebote (BaE Grundlage: §§ 57, 59, 74 und 76 bis 80 SGB III Zielgruppe: Überwiegend lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen eine betriebliche Ausbil- dung nicht erfolgreich absolvieren können. Seit dem 01.04.2012 ist eine Teilnahme an BaE auch ohne eine Vorför- derung in einer berufsvorbereitenden Maßnahme möglich. Beschreibung: Förderung einer kooperativen oder integrativen Ausbildung Umsetzung: Bei der integrativen BaE obliegt dem Bildungsträger sowohl die fach- theoretische als auch die fachpraktische Unterweisung. Bei der kooperativen BaE wird die fachpraktische Unterweisung in den betrieblichen Phasen durch einen Kooperationsbetrieb durchgeführt. Für die Gewinnung des Kooperationsbetriebes sowie die Koordinierung der Ausbildung mit allen beteiligten Stellen ist der Bildungsträger ver- antwortlich. Die Zuweisung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt für die gesamte Dauer der Ausbildung. Leistung: Die Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden wie in § 79 Abs. 1 und 2 SGB III geregelt erstattet. Die Maßnahmekosten sind den jeweiligen Konzessionsvereinbarungen zu entnehmen. Hinweis: Träger, die außerhalb der Dienstleistungskonzessionen eine außerbe- triebliche Berufsausbildung im Auftrag des Jobcenters durchführen wollen, müssen ab 01.01.2013 durch eine fachkundige Stelle nach Maß- gabe der §§ 176 ff. SGB III zugelassen sein. Aktuelles Angebot: Beschäftigungsmodul 2 integrativ; Beschäftigungsmodul 2 kooperativ Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V. Tel. 02821 - 9930 Briener Str. 22 47533 Kleve Integra gGmbH Siemensstr. 7 Tel. 02831 - 134830 47608 Geldern 11
SOS Kinderdorf e.V. Kermisdahlstr. 3-7 Tel. 02821 - 7530 40 47533 Kleve 3. Weg in die Berufsausbildung Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V. Tel. 02821 - 9930 Briener Str. 22 47533 Kleve 12
Berufseinstiegsbegleitung Grundlage: § 49 SGB III Angebot der Bundesagentur für Arbeit Zielgruppe: Zur Zielgruppe gehören leistungsschwächere Schüler/innen, die einen Haupt- oder Förderschulabschluss anstreben und voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, diesen zu erlangen. Bei diesem Perso- nenkreis kann davon ausgegangen werden, dass auch die Integration in Ausbildung nach Beendigung der Schule mit Schwierigkeiten verbun- den sein wird. Unabhängig von der Zugehörigkeit zum Rechtskreis ist die Agentur für Arbeit und hier der/die zuständige Berufsberater/in bzw. Berater/in Reha/SB für die Betreuung der (aus SGB III-Mitteln finanzierten und von der BA vergebenen) Maßnahme zuständig. Beschreibung: Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist, Schüler/innen beim Übergang von der allgemein bildenden Schule in Ausbildung individuell zu unter- stützen und dadurch die berufliche Eingliederung zu erleichtern. Die Berufseinstiegsbegleitung soll insbesondere dazu beitragen, die Chan- cen der Schüler/innen auf einen erfolgreichen Übergang in eine berufli- che Ausbildung deutlich zu verbessern. Umsetzung: Die Begleitung beginnt in der Vorabgangsklasse, möglichst zu deren Beginn. Zu den wichtigsten Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung gehört die Unterstützung bei der - Erreichung des Abschlusses der allgemein bildenden Schule - Berufsorientierung und Berufswahl - Ausbildungsplatzsuche - Begleitung im Übergangssystem - Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses Darüber hinaus kann sie auch bei der Herstellung der Ausbildungsreife Unterstützung leisten. Die Förderung der individuellen Begleitung en- det ein halbes Jahr nach Beginn der beruflichen (betrieblichen, außer- betrieblichen oder schulischen) Ausbildung, spätestens aber 24 Monate nach Beendigung der allgemein bildenden Schule Durchführungs- orte: Gustav-Adolf-Hauptschule in Goch Hans-Dieter-Hüsch-Verbundschule in Weeze und Uedem Ringschule in Kleve Aktuelles Angebot: Das Ausschreibungsverfahren der BA läuft derzeit noch. Die Zu- schlagserteilung erfolgt am 03.08.2012. 13
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB Grundlage: § 51 SGB III Angebot der Bundesagentur für Arbeit Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene die unabhängig von der erreichten Schulbildung - ohne berufliche Erstausbildung sind, - ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und - das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Dazu zählen insbesondere Jugendliche, die noch nicht über die erfor- derliche Ausbildungsreife oder Berufseignung verfügen, sowie Jugend- liche, denen die Aufnahme einer Ausbildung wegen fehlender Überein- stimmung zwischen den Anforderungen des Ausbildungsmarktes und dem persönlichen Bewerberprofil nicht gelungen ist und deren Ausbil- dungs- und Arbeitsmarktchancen durch die weitere Förderung ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit (§ 1 Abs. 3 BBiG) erhöht werden sollen (Steigerung der Vermittelbarkeit). Beschreibung: - Berufsorientierung über Teilnahme an verschiedenen Gewerken vor Ort und durch Praktika - Vermittlung von beruflichen Fähigkeiten, Fertigkeiten sowie Schlüs- selkompetenzen - Teilweise Erwerb des Hauptschulabschlusses durch Teilnahme am Schulunterricht möglich - Sozialpädagogische Betreuung - Bei Bedarf Nachholen des Schulabschlusses möglich Schwerpunkt jeder Maßnahme sind berufsqualifizierende und die Per- sönlichkeit bildende Elemente. Umsetzung: Entscheidung über Teilnahme erfolgt durch den/die Berufsberater/in der BA. Die Maßnahmen und deren Kosten werden von der BA getragen. Sofern kein Maßnahmeplatz zur Verfügung steht, sollen nach dem ausdrückli- chen Hinweis durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seitens der BA über den Einkauf hinaus zusätzliche Platzkapa- zitäten realisiert werden. Organisation und Zuweisung erfolgt über die Berufsberater der BA. 14
Ansprechpartner: Agentur für Arbeit Wesel – Team U25 Kreis Kleve BvB-Maßnahmen ab Sommer 2012 TBH Kleve: bislang 84 Plätze Sommer 2012: 50 Plätze TBH Emmerich am Rhein: bislang 42 Plätze Sommer 2012: 25 Plätze Integra Geldern: bislang 77 Plätze Sommer 2012: 46 Plätze Somit reduziert sich das Angebot von zuvor 203 Plätze um 82 auf 121 Plätze. Die deutlich niedrigeren Platzzahlen werden damit begründet, dass das Angebot in der Ver- gangenheit immer zu hoch war und auch vor dem Hintergrund der zurückgehenden Schüler- zahlen bei sich verbessernder Ausbildungsmarktlage eine Reduzierung der Platzzahlen ange- zeigt sei. Auch sei von Seiten der Arbeitgeber eine Bereitschaft abzufordern, ggf. auch mit schlechteren Schülern zu arbeiten. Ergänzend könnten hier ausbildungsbegleitende Hilfen in Anspruch ge- nommen werden. Hinzu kommen noch Plätze, die speziell für den Reha- Bereich zur Verfügung gestellt werden. Die Besetzung der BvB-Maßnahmeplätze erfolgt nach Kriterien in folgender Rangfolge: - Personen, die einen Hauptschulabschluss anstreben (unabhängig vom zugehörigen Rechtskreis) - Empfehlungen der Fachdienste - Schwerbehinderte Jugendliche, die allgemeine Hilfen benötigen - Jugendliche, die zuvor ein Werkstattjahr absolvierten - Alleinerziehende Mütter - Haftentlassene - Sonstige Es wird berichtet, dass z.Z. keine Kunden auf einer Warteliste notiert seien. Hier ist zu beach- ten, dass ein Nachrücken auf Grund von Abbrüchen stets möglich ist. 15
Einstiegsqualifizierung (E Grundlage: § 54a SGB III Zielgruppe: Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber mit individuell einge- schränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach dem 30. Septem- ber im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Ausbildungssuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erfor- derliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungssuchende. Bewerberinnen und Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fach- hoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unter- liegen, können nicht in einer EQ gefördert werden. Beschreibung: Bei einer EQ handelt es sich um ein sozialversicherungspflichtiges Langzeitpraktikum von 6 bis max. 12 Monaten Dauer, das für Personen, die zum förderfähigen Personenkreis gehören, der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähig- keit dient. Betriebe können junge Menschen im Rahmen einer EQ an ei- ne Ausbildung in ihrem Betrieb heranführen. Falls ein Betrieb noch nicht oder längere Zeit nicht mehr ausgebildet hat, ermöglicht ihm die EQ einen (Wieder-) Einstieg in die betriebliche Ausbildung. Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 216 € monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag gefördert werden. Voraussetzungen: - Die EQ muss auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des §26 des BBiG mit dem Auszubildenden durchgeführt werden, in dem die Inhalte der EQ definiert werden, ebenso Kündigungsfristen, Vergütung und Zeugniserstellung, - sie muss auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 Abs. 1 des BBiG, § 25 Abs. 1 Satz 1 der HwO, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereiten und - sie muss in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochen- stunden durchgeführt werden. Mindestens 70 Prozent der Gesamtzeit der Qualifizierungsmaßnahme muss im Betrieb durchgeführt werden. 16
Umsetzung: Meldung offener Angebote an Jobcenter und zuständige Kammer durch den Arbeitgeber. Prüfung der Förderfähigkeit von Teilnehmern durch das Jobcenter. Abschluss EQ-Vertrag. Der Arbeitgeber erhält von dem jeweiligen Jobcenter einen pauschalier- ten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dieser Betrag wird jährlich neu berechnet. Für die Dauer des individu- ellen Förderzeitraums bleibt dieser Betrag konstant. Das zuständige Jobcenter erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung bis zur Höhe von 216 Euro monatlich. Für lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Teilnehmer können im Bedarfsfall ausbildungsbegleitende Hilfen gewährt werden. Zeitnahe Info an alle Beteiligten ob ein Übergang in ein Ausbildungs- verhältnis möglich ist. Träger: Betriebe 17
Qualifizierung Grundlage: § 45 Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB III Zielgruppe: Jugendliche und junge Erwachsene, die Unterstützung bei der direkten Vermittlung in Arbeit und eine speziell auf bestimmte Bereiche abge- stimmte Qualifizierung benötigen Beschreibung: Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit durch Qualifizierungsangebote sowohl im niederschwelligen als auch im Aufbaubereich. Aktuelles Angebot: Grundqualifizierung über Maßnahmemodul 4a „Passgenaue Qualifizie- rung“ (max. 8 Wochen) Gaetan-data GmbH Tel. 03042 - 859088 Storkower Str. 140 10407 Berlin Integra gGmbH Siemensstr. 7 Tel. 02831 - 134830 47608 Geldern Theodor-Brauer-Haus Berufsbildungszentrum Kleve e.V. Tel. 02821 - 9930 Briener Str. 22 47533 Kleve SOS Kinderdorf e.V. Kermisdahlstr. 3-7 Tel. 02821 - 7530 40 47533 Kleve Förderung der beruflichen Weiterbildung über einen Bildungsgutschein Diverse Bildungsträger Infos z.B. unter: http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ 18
Jugend in Arbeit plus (JiA plus) Grundlage: Landesprogramm des MAIS, gemeinsam mit Regionaldirektion NRW der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunalen Spitzen Zielgruppe: Jugendliche... - unter 25 Jahren, - die mindestens ein Vermittlungshemmnis aufweisen oder mindes- tens 6 Monate erwerbslos sind und - die an keiner geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme teilnehmen. Beschreibung: Passgenaue Vermittlung arbeitsloser Jugendlicher in ein sozialversiche- rungspflichtiges, tariflich / ortsüblich entlohntes Arbeitsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt. Umsetzung: Die Zuweisung erfolgt durch die Agenturen für Arbeit und das Jobcenter mittels Einverständniserklärung. Mit der Zuweisung ist kein Rechtsan- spruch auf die Finanzierung eines Qualifizierungs- oder Eingliede- rungszuschusses im Einzelfall verbunden. Besonderheit im Kreis Kleve: Die Zuweisung erfolgt nach Rücksprache mit den Beratern der BA so- bald Stellen akquiriert werden konnten. Nach der Zuweisung kann der Kunde sofort vermittelt werden. Der Beratungsumfang umfasst maximal 9 Monate. Die Vermittlung er- folgt durch Koordinatorinnen und Koordinatoren der Kammern. Wäh- rend der Beschäftigung erfolgt eine Begleitung durch die Beraterinnen, Berater und Koordinatorinnen, Koordinatoren (bis zu 12 Monate). Ansprechpartner: siehe nächste Seite 19
Ansprechpartner "Jugend in Arbeit plus" Region NiederRhein Kammern Name Vorname Institution Anschrift Telefon Fax Email Landwirtschaftskammer Unzner-Harring Roland 50765 Köln Gartenstr. 11 0221 - 5340 167 0221 - 5340 299 roland.unzner-harring@lwk.nrw.de NRW Handwerkskammer Nölle Michael 40221 Düsseldorf Georg-Schulhoff-Platz 1 0211 - 8795 489 0211 - 8795 555 michael.noelle@gqh-jobtransfer.de Düsseldorf / GQH Dratwinski Joanna IHK Duisburg 47051 Duisburg Mercatorstr. 22-24 0203 - 2821 350 0203 - 2853 49 350 dratwinski@niederrhein.ihk.de Teilregion Wesel / Kleve Jobcenter Kreis Wesel Name Vorname Institution Anschrift Telefon Fax Email Jobcenter Kreis Wesel - van den Boom Silvia 46535 Dinslaken Moltkestr. 11 02064 - 413 142 02064 - 413 225 silvia.boom@jobcenter-ge.de Geschäftsstelle Dinslaken Jobcenter Kreis Wesel - Marks Claudia 46535 Dinslaken Moltkestr. 11 02064 - 413 116 02064 - 413 225 claudia.marks@jobcenter-ge.de Geschäftsstelle Dinslaken Jobcenter Kreis Wesel - Krohn Nicolas Geschäftsstelle Kamp- 47475 Kamp-Lintfort Am Rathaus 2 02842 - 927 39 206 nicolas.krohn2@jobcenter-ge.de Lintfort Jobcenter Kreis Wesel - Hausmann Angela 46483 Wesel Reeser Landstr. 61 0281 - 9620 319 0281 - 9620 504 angela.hausmann@jobcenter-ge.de Geschäftsstelle Wesel Jobcenter Kreis Wesel - Schneider Oliver 47441 Moers Hanckwitzstr. 1 02841 - 180 73 05 oliver.schneider2@jobcenter-ge.de Geschäftsstelle Moers Agentur für Arbeit Wesel / Kleve Name Vorname Institution Anschrift Telefon Fax Email Klimeck Yvonne Agentur für Arbeit Wesel 47441Moers Hanckwitzstr. 1 02841 - 180 75 19 yvonne.klimeck@arbeitsagentur.de Neuschl Il ka Agentur für Arbeit Wesel 46483 Wesel Reeser Landstr. 6 1 0281 - 9620 229 ilka.neuschl@arbeitsagentur.de Kreis Kleve - Fachbereich Soziales Name Vorname Institution Anschrift Telefon Fax Email Kreis Kleve - Fachbereich van Santen Sabrina 47533 Kleve Nassauer Allee 15-23 02821 - 85 339 02821 - 85 550 sabrina.vansanten@kreis-kleve.de Soziales Kreis Kleve - Fachbereich Heiden Ulrike 47534 Kleve Nassauer Allee 15-24 02821 - 85 544 02821 - 85 550 ulrike.heiden@kreis-kleve.de Soziales Beratungsinstitutionen Name Vorname Institution Anschrift Telefon Fax Email Internationaler Bund Kantert Ute 46483 Wesel Kaiserring 4 0281 - 298 05 0281 - 319 11 32 JuBStelle-Niederrhein@internationaler-bund.d Jugendberatungsstelle Internationaler Bund Yesilbala Döne 46483 Wesel Kaiserring 4 0281 - 298 05 0281 - 319 11 32 JuBStelle-Niederrhein@internationaler-bund.d Jugendberatungsstelle Internationaler Bund Vogelreuter Rainer 46537 Dinslaken Stollen str. 1 02064 - 621 99 84 02064 - 399 99 78 rainer.vogelreuter@internationaler-bund.de Jugendberatungsstelle Neue Arbeit Grode Elmar 47441 Moers Drususstr. 4 02841 - 8810 706 02841 - 281 11 elmar.grode@tuwas-nan.de Niederrhein e.V. Neue Arbeit Kaspers Elke Niederrhein e.V. 47441 Moers Drususstr. 4 02841 - 210 74 02841 - 281 11 elke.kaspers@tuwas-nan.de (Bereichsleiterin) SOS Kinderdorf Böhnke Sandra 47623 Kevelaer Bonifatiosstr. 1-5 02832 - 97280 10 sandra.boehnke@sos-kinderdorf.de Niederrhein e.V. SOS Kinderdorf Bücken Thomas Niederrhein e.V. 47623 Kevelaer Bonifatiosstr. 1-5 02832 - 97280 20 02832 - 97280 27 thomas.buecken@sos-kinderdorf.de (Bereichsleiter) Berufsbildungszentrum Verrieth Daniela Kleve e.V (Theodor- 47533 Kleve Thaerstr. 23 02821 - 7544 914 02821 - 7544 925 daniela.verrieht@tbh-kleve.de Brauer-Haus) Koordination Name Vorname Institution Anschrift Telefon Fax Email Regionalagentur Janssen Anne NiederRhein 46483 Wesel Reeser Landstr. 31 0281 - 207 2020 0281 - 207 4022 anne.janssen@kreis-wesel.de EntwicklungsAgentur Middeke Andrea Wirtschaft 46483 Wesel Reeser Landstr. 31 0281 - 207 3016 0281 - 207 4022 andrea.middeke@kreis-wesel.de Ansprechpartner Kommunen Kreis Kleve Name Vorname Institution Anschrift Telefon Fax Email Wasmuth Hans-Günter Gemeinde Bedburg-Hau 47551 Bedburg-Hau Rathausplatz 1 02821 - 660 47 02821 - 660 56 hansguenter.wasmuth@bedburg-hau.de Tauchmann Stephan Stadt Emmerich 46446 Emmerich Fährstr. 02822 - 75 183 02822 - 75 112 stephan.tauchmann@stadt-emmerich.de Mantei Bettina Stadt Geldern 47608 Geldern Issumer Tor 34 02831 - 398 613 02831 - 398 530 bettina.mantei@geldern.de Gipmann David Stadt Goch 47574 Goch Markt 15 02823 - 320 327 02823 - 320 924 david.gipmann@goch.de Hans Tanja Gemeinde Issum 47661 Issum Herrlichkeit 7 - 9 02853 - 10 60 02835 - 10 10 tanja.hans@issum.de Urselmans Stefan Stadt Kalkar 47546 Kalkar Markt 20 02824 - 13 172 02824 - 13 234 stefan.urselmans@kalkar.de Hüsken Judith Gemeinde Kerken 47647 Kerken Dionysiusplatz 4 02833 - 922 135 02833 - 922 123 judith.huesken@kerken.de Otterpohl Jürgen Stadt Kevelaer 47623 Kevelaer Peter-Plümpe-Platz 12 02832 - 122 105 02832 - 122 77 105 juergen.otterpohl@stadt-kevelaer.de Pilkahn Joerg Stadt Kleve 47533 Kleve Lindenallee 33 02821 - 99 799 562 02821 - 99799 599 joerg.pilkahn@kleve.de Heinen Edgar Gemeinde Kranenburg 47559 Kranenburg Klever Str. 4 02826 - 79 50 02826 - 79 77 edgar.heinen@kranenburg.de Pallerberg Sibylla Stadt Rees 46459 Rees Rudolf-Diesel-Str. 8 02851 - 9666 19 02851 - 9666 22 sibylla.pallerberg@stadt-rees.de Sonfeld Lena Gemeinde Rheurdt 47509 Rheurdt Rathausstr. 35 02845 - 9633 52 02845 - 9633 13 lena.sonfeld@rheurdt.de Rothkopf Vera Stadt Straelen 47638 Straelen Rathausstr. 1 02834 - 702 129 02834 - 702 55 129 vera_rothkopf@straelen.de Kempkes Ulrich Gemeinde Uedem 47589 Uedem Mosterstr. 2 02825 - 88 32 02825 - 88 45 ulrich.kempkes@uedem.de Cornelissen Ingrid Gemeinde Wachtendonk 47669 Wachtendonk Weinstr. 1 02836 - 9155 - 15 02836 - 9155 7 15 ingrid.cornelissen@wachtendonk.de Janssen Sven Gemeinde Weeze 47652 Weeze Cyriakusplatz 13 - 14 02837 - 910 164 02837 - 910 170 sven.janssen@weeze.de (Stand: 07/2012) 20
Name der zuweisenden Stelle/Stempel Teilnehmerin/Teilnehmer Kontakt Herr/Frau Anschrift: (Vorname) (Nachname) Ansprechpartner/-in: (Straße, Hausnummer) Telefon: (PLZ) (Ort) Fax: E-Mail: (Geburtsdatum) Internet: (Kundennummer) (Telefon) (Handy) Einverständniserklärung Einwilligung zur Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte gem. § 67b Abs. 1 und 2 SGB X i m R a h m e n der I n i t i a t i v e „Jugend i n Arbeit – plus“ Ich bin damit einverstanden, dass zum Zwecke der Vermittlung in Arbeit und der Erfolgsbewertung der För- dermaßnahme meine personenbezogenen Daten (einschl. Profilingbogen) an die Bezirksregierung Köln, die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.), Berater/-innen des Programms „Jugend in Arbeit - plus“, Kammern und zurück an die zuweisende Stelle weitergegeben werden dürfen. Ich habe das gesonderte Hinweisblatt zum Ablauf der Teilnahme sowie zu den Beteiligten gelesen und wurde darüber informiert, dass die Einwilligung freiwillig ist und von mir jederzeit widerrufen werden kann. Ich nehme zur Kenntnis und stimme zu, dass die gesammelten Informationen nur von den oben genannten Stellen und für die vorgenannten Zwecke genutzt und meine personenbezogenen Daten fünf Jahre nach Ende der Fördermaßnahme von den an „Jugend in Arbeit - plus“ beteiligten Stellen gelöscht werden. Ort/Datum Unterschrift d. Jugendlichen (ggf. Unterschrift d. Erziehungsberechtigten) 21
Erklärung der zuweisenden Stelle: Der/die Jugendliche: , geboren am: Kundennummer: wird als arbeitslos geführt, ist arbeitssuchend oder von Arbeitslosigkeit bedroht. vollendet das 25. Lebensjahr am (Tag vor dem 25. Geburtstag). hat Unterstützungsbedarf. Ort/Datum Unterschrift Vermittler/-in bzw. Fallmanager/-in Rückmeldung an die zuweisende Stelle/Kammerfachkraft bei Austritt aus der Initiative: von Beraterin/Berater: Telefon: Träger: an Vermittler/Fallmanager/-in: Agentur für Arbeit /Jobcenter; Fax. Nr.: An Kammerfachkraft: Fax. Nr.: D Der/die Jugendliche ist wegen Ablauf der Beratungsphase am: ausgetreten. D Die Arbeitsaufnahme ( als Selbstsucher/Aufnahme einer Ausbildung) des/der o. g. Jugendlichen er- folgte am bei als befristetet: D ja, bis: D nein Ort/Datum Unterschrift d. Beraters/Beraterin 22
Hinweise zur Datenweitergabe bei Teilnahme an der Initiative „Jugend in Arbeit - plus“ Im Rahmen der Teilnahme an der Initiative „Jugend in Arbeit – plus“ werden Jugendliche individuell beraten und betreut, mit dem Ziel, eine zeitnahe Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu erreichen. Grundlage hierfür sind Qualifizierungs- und Eingliederungszuschüsse, über deren Gewährung die zuweisenden Stellen (Agenturen für Arbeit, JOBCENTER) entscheiden. Koordinatoren der Kammern werben die Beschäftigungsverhältnisse ein und begleiten die Jugendlichen in Kooperation mit den Beratern1 während der geförderten Beschäftigungsphase. Die erfolgreiche Teilnahme erfolgt dabei über die nachstehenden Stationen: • Zuweisung über die Agenturen für Arbeit und JOBCENTER • Eine individuelle Förderplanung, die gemeinsam mit dem Berater bei einem der Träger in der Nähe des Wohnortes durchgeführt wird. • Eine gezielte Suche nach Beschäftigungsangeboten in Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Kammern. • Die Integration in Beschäftigung, die ggfls. von den Beratern sowie den Kammerfachkräften begleitet wird. Alle diese beteiligten Stellen benötigen Informationen über die Person des Teilnehmenden an der Initiative. So wird die erste Information, dass ein Jugendlicher zur Teilnahme vorgeschlagen wurde und der Teilnahme zugestimmt hat, an die zuständige Regionalagentur weitergegeben, die koordiniert, welcher Berater zu dem Jugendlichen Kontakt aufnehmen soll. Der Berater führt dann individuelle Gespräche mit dem Jugendlichen. In den Gesprächen werden Grundinformationen über den Teilnehmenden gesammelt (Alter, Geschlecht, Nationalität etc.). Darüber hinaus sind Angaben zur schulischen und beruflichen Entwicklung, über die Dauer der Arbeitslosigkeit, über Vermittlungsmöglichkeiten (z. B. Sprachkenntnisse, PC-Kenntnisse, Füh- rerschein etc.) wichtige Informationen für die im Rahmen der Initiative angestrebte, passgenaue Vermittlung der Jugendlichen. Alle Informationen werden von dem Berater in eine speziell für die Initiative angefertigte Software eingegeben, um sie zum einen in einem einheitlichem Format ausdrucken und in der Förderakte, die individuell für jeden Jugendlichen anzulegen ist, abheften zu können; zum anderen aber auch, um die Daten weitergeben zu können. So verfasst der Berater auf dieser Datengrundlage einen Bericht an den zuständigen persönlichen Ansprechpartner/Fallmanager der zuweisenden Stelle. Dieser hat den Charakter eines Profilings für den Jugendlichen, mit Blick auf eine zeitnahe Vermittlung im Rahmen der Initiative „Jugend in Arbeit plus“, auf dessen Grundlage nächste Integrationsschritte, wie z. B. Trainings oder Qualifizierungsmaßnahmen vereinbart werden können. Über die etwaige Durchführung dieser Integrationsschritte entscheiden die zuweisenden Stellen. Darüber hinaus sind die Daten Grundlage für die qualitative Steuerung der Initiative sowie das bei einer Finanzbeteiligung der Europäischen Union erforderliche Controlling der EU-Mittel. Die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung (kurz G.I.B.) ist vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen beauftragt, regelmäßig über den Stand der Initiative zu berichten und die notwendigen Controllingdaten für die Abrechnung der Fördermittel gegenüber der EU zuzuliefern. Daher werden die von den Beratern gesammelten Informationen als Datensätze an die G.I.B. weitergeleitet. An die Europäische Kommission werden nur anonymisierte Daten übermittelt. Einen Rückschluss auf konkrete Personen lassen diese Daten nicht zu. Die für die Steuerung der Initiative erstellten Berichte geben einen jeweils aktuellen Überblick zum Stand der Umsetzung und sind für alle Beteiligten und jeden Interessierten über die Internet-Adresse http://www.ja.nrw.de/service_jainzahlen-fs.htm zu finden. Einige Informationen (Zuweisung wann und von wem, Name und Anschrift des Jugendlichen sowie Geburtsdatum, Geschlecht, Kinder, Familienstand, Nationalität, Alter, Schulabschluss etc.) werden von den Beratern auch an die Fachkräfte der Kammern weitergegeben. Diese Informationen werden benötigt, damit die Kammerfachkräfte sofort reagieren können, wenn sie eine freie Stelle gefunden haben. Auf dieser Grundlage werden dann weitere Termine mit den Unternehmen vereinbart. Auch andere Informationen, wie z. B. Notizen über den Gesprächsverlauf oder aktuelle Vermittlungshemmnisse - wie Alkoholp- robleme, Schulden etc. - können vom Berater in die Software eingegeben werden. Diese Daten dienen aber dem Berater allein zur Arbeitsunterstützung im Rahmen der Vorbereitung auf eine Beschäftigungsaufnahme des Jugendlichen und werden nicht an Dritte weiter gegeben. Für die Abrechnung von Leistungen der Berater sind sog. „Abrechnende Stellen“ zuständig, welche die Fördermittel für Bera- tungsleistungen von der zuständigen Bezirksregierung Köln zur Weiterleitung an die Berater erhalten. Diese „Abrechnenden Stellen“ bekommen Informationen über die Jugendlichen, damit nur das bei der Bezirksregierung Köln abgerechnet werden kann, was auch tatsächlich erarbeitet wurde. Hierzu zählen u. a. Kopien von Zuweisung und Einverständniserklärung. Die per- sonenbezogenen Informationen, die vom Berater gesammelt wurden, können von den „Abrechnenden Stellen“, der Bezirksre- gierung Köln und den Rechnungsprüfungsämtern auf nationaler und europäischer Ebene ausschließlich im Rahmen der Prüfung von Verwendungsnachweisen eingesehen werden. Es sind verschiedene Stellen, die, um beraten, vermitteln, abrechnen oder darstellen zu können, Informationen über die Teil- nehmenden benötigen. Damit diese Stellen nicht immer wieder die gleichen Angaben bei den Jugendlichen erfragen müssen, dient die Einverständniserklärung dazu, die Weitergabe der Daten zu erlauben. Dies geschieht in der Regel auf elektronischem Weg und immer gesichert, damit keine Dritten Einsicht erhalten. Um an dieser Stelle eine Vereinfachung des Informationstransportes zu ermöglichen, bestätigen die vorgesehenen Teilnehmen- den ihr Einverständnis zur Datenweiterleitung mit ihrer Unterschrift auf der Einwilligungserklärung. 1 Zur einfacheren Lesbarkeit wird in diesem Text darauf verzichtet, stets männliche und weibliche Schreibformen zu verwenden. Wenn nicht anders kenntlich gemacht, sind jeweils beide Geschlechter gemeint. 23
Beteiligte Stellen und Informationsfluss Partner: Agenturen für Arbeit, JOBCENTER Aufgabe: Zuweisung geeigneter Jugendlicher in die Initiative Erhebungsform: Einverständniserklärung Weiterleitung: Regionalagenturen; Berater/-in Daten: Vorname, Nachname, Straße/Hausnummer, PLZ, Ort, Kundennummer, Geburtsdatum, Datum Zuweisung, Name Zuweisende Stelle, Bericht der Berater/-in an zuweisende Stelle Partner: Berater/-in Aufgabe: Beratung und Begleitung der Jugendlichen Erhebungsform: Stammbogen, Begleitbogen, Kammerfachbogen Weiterleitung: Kammerfachkräfte, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.), abrechnende Stellen Daten: Zusätzlich zu den Daten der Einverständniserklärung - an die Kammerfachkräfte zur passgenauen Vermittlung: Telefon 1 , Telefon 2, Nationalität, Geschlecht, Familienstand, Aussiedler, arbeitslos seit, Schulabschluss, Abschluss in Deutschland anerkannt, berufliche Vorstellungen (Bemerkungsfeld), Kinder, Kinderbetreuung nötig, allein erziehend, Führerschein, Fahrzeug vorhanden, Bezeichnung berufl. Erfahrung, Art der Erfah- rung (Ausbildung, Abschluss), Art der Erfahrung (Maßnahme), Art der Erfahrung (Tätigkeit, versicherungs- pflichtig) - an die G.I.B. zum Monitoring/Controlling: [Stammblatt] Erfassungsdatum, Ausländer/-in, in Deutschland geboren, Behinderung, Schwerbehinderten- ausweis, Dauer der Arbeitslosigkeit bis Beratungsbeginn, Dauer der Arbeitslosigkeit gesamt, Schulab- schluss in Deutschland, Zeugnisse liegen vor, Berufl. Vorstellungen (Bemerkungsfeld), mögliche Arbeitszei- ten (Voll-/Teilzeit), Berufsausbildung, Ausbildung begonnen, Ausbildung abgeschlossen, in Deutschland gearbeitet, an Maßnahme teilgenommen, berufl. Tätigkeiten, deutsche Sprachkenntnisse, Sprachkenntnis- se ausreichend, andere Sprachkenntnisse, noch Bundeswehr/Zivildienst abzuleisten, PC-Kenntnisse (Ja/Nein), Wohnsituation (Ja/Nein), Suchterfahrung (Ja/Nein), Schulden (Ja/Nein), Vorstrafen (Ja/Nein), körperlich/psychische Erkrankung (Ja/Nein), sonstige vermittlungshemmende Merkmale (Ja/Nein) [Begleitbogen] Leistungsbezug, Eingliederungsplan liegt vor, Einstiegsberatung durchgeführt, nicht durch- geführte (Datum), nicht durchgeführte (Grund), Bericht weitergeleitet, Wiedervorlage (Datum), Wiedervor- lage (Grund), geplanter Vermittlungszeitpunkt, Kammerfachkraft informiert, Fachkammerbogen gedruckt, Vermittlung in Beschäftigung ja, Vermittlung in Beschäftigung ja (Datum), Vermittlung in Beschäftigung nein, Vermittlung in Beschäftigung nein (Datum), Praktikum Beginn, Praktikum Ende, Vermittlung, Betrieb (Name, Straße/Hausnr., PLZ, Ort), Bestätigung durch Kammer, Eingliederungszuschuss, Abbruch der Be- schäftigung, Abbruch (Grund), Abbruch (Datum), Gespräch zu Beginn der über JA - plus begleiteten Be- schäftigung, Gespräch zu Beginn der über JA - plus begleiteten Beschäftigung (Datum), Gespräch Mitte der Beschäftigung, Gespräch Mitte der Beschäftigung (Datum), Perspektivgespräch, Perspektivgespräch (Da- tum) [Beratung] Gespräch, Kontakt zu (Kategorie), [Berufliche Erfahrungen] Bezeichnung der Erfahrung, Beschäftigung im Ausland, liegt Zeugnis vor, Art der Erfahrung (Ausbildung/Abschluss), Art der Erfahrung (Maßnahme), Art der Erfahrung (Tätigkeit, versicherungspflichtig). Weitere Informationen zum Beratungsverlauf können in „Bemerkungsfeldern“ in der Software einge- geben werden, diese werden aber nicht weitergeleitet. Partner: Kammerfachkräfte Aufgabe: Einwerbung von Arbeitsplätzen, Begleitung während der Beschäftigungsphase, Verbleibsfeststellung nach Ende der Beschäftigungsphase Erhebungsform: Kammerfachbogen Weiterleitung: Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH (G.I.B.), Bezirksregierung Köln Daten: Name Kammer, Straße/Hausnummer Kammer, PLZ Kammer, Ort Kammer, Nummer Identifikation Betrieb, Name Betrieb, Straße/ Hausnummer Betrieb, PLZ Betrieb, Ort Betrieb, GKZ Betriebssitz, Wirtschaftszweig, Anzahl Beschäftigte, Rechtsform Betrieb, Zertifikat für Teilnehmenden geplant, tatsächliches Austrittsda- tum, bei Abbruch: Abbruchart, Abbruchgrund, Verbleib nach Ende der Beschäftigungsphase Partner: Abrechnende Stellen ( i . d. R. Kommunen) Aufgabe: Abrechnung der Förderung von Beratungsleistungen gegenüber der Bezirksregierung Köln Erhebungsform: Verwendungsnachweise, Belege und Berichte der Berater/-innen Weiterleitung: Bezirksregierung Köln Daten: [Beratungsschritt 1] Berater, Träger, Kommune, Region, Beratungsbeginn, Beratungsgespräch 1 (Datum), Beratungsgespräch 2 (Datum), Bericht an zuweisende Stelle, Info zum Teilnehmer, Feststellung der mögli- chen Tätigkeiten, Empfehlung, [Beratungsschritt 2.2] Anlage, [Beratungsschritt 3.1] Gespräch zu Beginn der betrieblichen Beschäftigungsphase (Datum), [Beratungsschritt 3.2] Gespräch zur Mitte (Datum), [Bera- tungsschritt 3.3] Perspektivgespräch (Datum) Zusätzlich: Im Rahmen von Prüfungen können Prüfer/-innen der Abrechnenden Stellen die Förderakten der Berater/- innen einsehen. Partner: Bezirksregierung Köln Aufgabe: Abrechnung der Beratungsleistungen insgesamt Erhebungsform: Verwendungsnachweise der abrechnenden Stellen Zusätzlich: Im Rahmen von Prüfungen kann die Bezirksregierung Köln die Förderakten der Berater/-innen und Kammerkoordinatoren einsehen 24
Teilzeitberufsausbildung Grundlage: § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ....“ Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu er- warten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).“.... Voraussetzung: - Betreuung eigener Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger - vergleichbare schwerwiegende Gründe Beschreibung: - Verkürzung der betrieblichen Ausbildungszeit - Berufsschultage in Vollzeit (1-2 Tage/Woche) - Arbeitszeit insgesamt mind. 25 Std./Woche - grds. keine Verlängerung der Ausbildungszeit Umsetzung: Direktansprache des Ausbilders (Hinweis: Eine kreisbezogene Arbeitgeberliste gibt es nicht. Grundsätzlich kann jeder Arbeitge- ber auf die Möglichkeiten im jeweiligen Betrieb angesprochen werden). Vereinbarung zw. Ausbilder und Auszubildenden. Hilfestellung durch Berater der IHK, HWK etc. zur Beratung. Vertragszusatz Teilzeitberufsausbildung Info an Berufsschule Ansprechpartner: Kreis Kleve (Allg. Informationen): Frau van Santen Tel. 02821 – 85 339 Email: Sabrina.vanSanten@kreis-kleve.de Ausbildungsberater IHK Duisburg: Herr Petruschke Tel. 0203 – 2821 307 Email: petruschke@niederrhein.ihk.de Ausbildungsberaterin HWK Düsseldorf: Frau Münster 0211 – 8795 631 Email: muenster@hwk-duesseldorf.de 25
Weitere Informationen zum Thema: www.teilzeitberufsausbildung.de www.netzwerk-teilzeitberufsausbildung.de www.arbeit.nrw.de www.gib.nrw.de/service/specials/Teilzeitberufsausbildung www.regionalagentur-niederrhein.de Finanzierungsmöglichkeiten Teilzeitberufsausbildung Ausbildungsvergütung - ggf. gekürzte Vergütung, die den Lebensunterhalt nicht vollständig decken kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) - Auszubildende (mit eigenem Kind) können BAB be- antragen, wenn sie nicht im Haushalt der Eltern le- ben, für die Höhe ist die Art der Unterbringung, Fahr- kosten und sonstige Aufwendungen entscheidend - die eigene Ausbildungsvergütung, sowie das Jahres- einkommen von Eltern, Ehegatten, Lebenspartnern werden beim überschreiten bestimmter Freibeträge angerechnet - die BAB ist zuerst zu beantragen, bevor andere Leistungsträger über eine ggf. möglich Aufstockung entscheiden können, wenn Ausbildungsvergütung und BAB nicht ausreichen um den Lebensunterhalt zu decken Kindergeld - Kindergeld kann für den Auszubildenden selbst bis zum 25. Lebensjahr gezahlt werden - darüber hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld für das Kind des Auszubildenden - 1. und 2. Kind: 184 EUR - 3. Kind: 190 EUR - ab 4. Kind: 215 EUR Elterngeld - Elterngeld kann - trotz Absolvierung der Teilzeitaus- bildung mit Zahlung der monatlichen Ausbildungs- vergütung - i.H.v. 300 EUR monatlich gewährt wer- den - max. 14 Monate (12 + 2 „Vätermonate“) Wohngeld - Auszubildende die Anspruch auf BAB haben, haben keinen Anspruch auf Wohngeld (weil die Mietkos- ten bei der BAB eingerechnet werden) - aus dem gleichen Grunde kann Wohngeld nicht neben Arbeitslosengeld II und Sozialgeld gezahlt werden - befinden sich jedoch Personen im Haushalt die die- se Leistungen nicht erhalten (Kinder, Eltern, Partner des Azubi) kann für diese Personen ein Anspruch auf Wohngeld bestehen - im Einzelfall ist dies durch die zuständige Wohngeld- behörde zu prüfen Unterhalt/Unterhaltsvorschuss - Alleinerziehende Azubi können für ihr Kind einen Anspruch auf Unterhalt gegen den anderen Elternteil geltend machen - wird kein Unterhalt für das Kinder gezahlt, besteht beim zuständigen Jugendamt ein Anspruch auf Un- terhaltsvorschuss für das Kind - max. 72 Monate/max. bis zum 12. Lebensjahr - bis unter 6 Jahre: 133 EUR monatlich, bis unter 12 Jahre: 180 EUR monatlich 26
Leistungen nach dem SGB I I solange ein alleinerziehender Azubi dem Grunde nach Anspruch auf BAB hat, besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II, jedoch mit folgenden Aus- nahmen: o es besteht Anspruch auf einen Mehrbedarf Alleinerziehung • die Höhe hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab, sowie von der maßgebenden Regelleistung (z.Zt zwischen 40,44 EUR und 134,64 EUR) • Regelfall: alleinerziehende Mutter mit Kind unter sieben Jahren: 134,64 EUR o während einer Schwangerschaft besteht An- spruch auf einen Mehrbedarf Schwanger- schaft • ab der 12. Woche 17 % des maßge- benden Regelbedarfs • derzeit zwischen 57,29 EUR und 63,58 EUR o es besteht Anspruch auf einen Zuschuss zu den angemessenen ungedeckten Kosten der Unterkunft, wenn diese durch die BAB und das übrige Einkommen nicht abgedeckt werden können (im Einzelfall zu berechnen) o im Einzelfall können Darlehen gewährt werden, für • den Monat der Aufnahme der Aus- bildung zur Überbrückung, wenn die Ausbildungsvergütung und die BAB erst am Monatsende gezahlt werden • den Lebensunterhalt (Regelleistung, Kosten der Unterkunft, Kranken- und Pflegeversicherung), sofern der Ausschluss von den Leistungen eine besondere Härte bedeutet (Härte- falldarlehen) Einkommen aus Ausbildungsvergütung, BAB, Kin- dergeld, Elterngeld, Unterhalt/UVG w i r d grundsätz- lich (ggf. unter Gewährung von Freibeträgen) auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet da die Leistungen nach dem SGB II also nachrangig sind, sind die vorrangigen Leistungen zunächst zu re- alisieren, damit vom zuständigen SGB II - Leistungs- träger die Aufstockung geprüft bzw. berechnet wer- den kann Angehörige im Haushalt des Azubi (Kinder, Partner) sind nicht von den Leistungen des SGB II ausge- schlossen, ihr Anspruch kann ganz normal geltend gemacht werden hat ein Azubi kein Anspruch auf BAB, weil er noch im Haushalt der Eltern wohnt hat auch er ganz normalen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II mögliche Problemfelder: - angerechnetes Elterneinkommen bei BAB, es wird aber kein Unterhalt gezahlt - eigene Kindergeldzahlung scheitert zunächst an der Mitwirkung der Eltern - selbst bei nahezu gleichzeitiger Beantragung aller möglichen Leistungen, dauert die Bewilligung ihre Zeit, bzw. eine Behörde muss auf die Bewilligung der anderen warten 27
Teilzeitberufsausbildung - Checkliste möglicher Leistungsanträge Folgende finanzielle Leistungen können zur Sicherstellung Ihres Lebensunterhaltes neben der Ausbildungsvergütung in Frage kommen: • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) - Agentur für Arbeit Wesel, Reeser Landstr. 61, 46483 Wesel - Eingangszone • Ausbildungsförderung (BaföG) - Kreis Kleve, Nassauerallee 15 - 23, 47533 Kleve - BaföG-Stelle • Elterngeld - Kreis Kleve, Nassauerallee 15-23, 47533 Kleve - Elterngeldstelle • Wohngeld für Kinder/Partner - Bei den jeweils zuständigen Wohngeldstellen • Kindergeld - Familienkasse, Reeser Landstr. 61, 46483 Wesel, 3. Etage eigenes Kindergeld (ggf. über die Eltern zu beantragen) Kindergeld für die eigenen Kinder • Unterhalt vom Kindesvater / ersatzweise Unterhaltsvorschuss (UVG) - Bei Wohnsitz in Emmerich, Geldern, Goch, Kevelaer oder Kleve in den ansässigen Jugend- ämtern sonst beim Kreis Kleve, Nasauerallee 15-23, 47533 Kleve - Abteilung Jugend, Ar- beit und Soziales • Leistungen nach dem SGB II - In den jeweils zuständigen Jobcentern Darlehen für den Monat der Aufnahme der Ausbildung Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft Mehrbedarf Alleinerziehung Leistungsansprüche der Kinder Weitere mögliche Vergünstigungen/Befreiungen (beim jeweiligen Träger/Anbieter zu erfragen): > Gebührenbefreiung GEZ > Kinderbetreuungskosten Jugendamt der Stadt bzw. beim Kreisjugendamt > Sozialanschluss Telefonanbieter > Befreiung von Kontoführungsgebühren (Geldinstitut) 28
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