Die gymnasiale Maturitätsaus bildung im Kanton Bern

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Die
gymnasiale Maturitätsaus­
bildung
im Kanton Bern

Erziehungsdirektion
des Kantons Bern
Herausgeberin: Erziehungsdirektion des Kantons Bern

                             Zentralstelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
                             (ZBSL)
                             Bremgartenstrasse 37, Postfach,  3001 Bern
                             Tel. 031 633 81 00
                             E-Mail: zbsl@erz.be.ch

  Redaktion 12. Auflage: Roland Spycher, Studien- und Laufbahnberatung (SLB)
                         Mario Battaglia, Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)

                 Prepress: Esther Läderach, ZBSL

                    Druck:

                             August 2008

                         
Impressum
Inhaltsverzeichnis
1     Einleitung..............................................................................................5

2     Zielsetzungen des gymnasialen Bildungsgangs....................................6
2.1   Stellung im Bildungssystem .................................................................................. 6
2.2   Das Bildungsziel ................................................................................................... 7
2.3   Eignung für den Besuch des Gymnasiums ........................................................... 8
2.4   Berufs- und Fachmaturität..................................................................................... 8

3     Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung...........................9
3.1   Grundlagenfächer.................................................................................................. 9
3.2   Schwerpunktfach................................................................................................ 10
      Sonderfall: Latein und Griechisch ....................................................................... 10
3.3   Ergänzungsfach................................................................................................... 11
3.4   Das Fächerangebot der einzelnen Schulen.......................................................... 12
      Grundlagenfach 3. Sprache................................................................................. 12
      Schwerpunktfächer............................................................................................. 13
      Ergänzungsfächer................................................................................................ 14
3.5   Einschränkungen bei den möglichen Fächerkombinationen................................. 14
      Wahl von Englisch, Italienisch und Latein als dritte Sprache oder
      Schwerpunktfach................................................................................................ 14
      Wahl des Ergänzungsfachs.................................................................................. 15
3.6   Zweisprachige Maturität...................................................................................... 15

4     Der Weg zur Maturität.........................................................................16
4.1   Mittelschulvorbereitung im 8. Schuljahr................................................................ 16
4.2   Gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr................................................................ 17
4.3   Nachobligatorische Schuljahre............................................................................. 17
4.4   Maturitätsprüfung und Maturitätsausweis............................................................ 17
4.5   Entscheidungszeitpunkte: Übersicht.................................................................... 18

                                                                                       
                                                                                                        Inhaltsverzeichnis
5       Der Übertritt in die gymnasiale Maturitätsausbildung.........................19
5.1     Der Übertritt aus dem 8. Schuljahr in den gymnasialen Unterricht
        im 9. Schuljahr..................................................................................................... 19
5.2     Der Übertritt aus dem 9. Schuljahr in den gymnasialen Unterricht
        im 9. Schuljahr..................................................................................................... 20
5.3     Der Übertritt vom 9. Schuljahr mit gymnasialem Unterricht
        ins 10. Schuljahr.................................................................................................. 20
5.4     Andere Übertritte auf das 10. Schuljahr und Übertritte nach Beginn
        des 10. Schuljahres............................................................................................. 21

6       Kosten und Finanzierung der Maturitätsausbildung............................22

7       Der Weg nach Abschluss der Ausbildung............................................24

Anhang A ....................................................................................................25
Kurzbeschreibung der Schwerpunktfächer................................................................... 25
Schwerpunktfach Latein .............................................................................................. 25
Schwerpunktfach Griechisch ....................................................................................... 25
Schwerpunktfach Italienisch......................................................................................... 25
Schwerpunktfach Englisch .......................................................................................... 25
Schwerpunktfach Spanisch.......................................................................................... 26
Schwerpunktfach Russisch.......................................................................................... 26
Schwerpunktfach Physik und Anwendungen der Mathematik....................................... 26
Schwerpunktfach Biologie und Chemie........................................................................ 27
Schwerpunktfach Wirtschaft und Recht........................................................................ 27
Schwerpunktfach Philosophie / Psychologie / Pädagogik............................................. 27
Schwerpunktfach Bildnerisches Gestalten.................................................................... 28
Schwerpunktfach Musik............................................................................................... 28

Anhang B.....................................................................................................29
1.  Besonderer Klassenzug zur Talentförderung am Gymnasium Hofwil
    Doppelausbildung............................................................................................... 29
    Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren........................................................... 29
    Abschlüsse.......................................................................................................... 29
2.  Individuallösungen an den Schulen in Biel: Projekt «Sport, Kultur, Studium»
    Schulversuch....................................................................................................... 29
    Voraussetzungen und Aufnahmeverfahren........................................................... 30
3.  Förderung sportlich besonders begabter Jugendlicher an anderen Gymnasien.... 30
4.  Sportgymnasium Feusi, auch für Musik und Gestaltung (private Schule).............. 31

                                  
Inhaltsverzeichnis
Anhang C.....................................................................................................32
Die Gymnasien im Kanton Bern.................................................................................... 32
Kontaktadressen.......................................................................................................... 32

Anhang D.....................................................................................................34
Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung im Kanton Bern....................................... 34
     Bern-Mittelland.................................................................................................... 34
     Biel-Seeland ....................................................................................................... 34
     Emmental / Oberaargau...................................................................................... 35
     Jura bernois ....................................................................................................... 35

Kantonale Verwaltung................................................................................................... 35

                                                                                        
                                                                                                         Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
  Der gymnasiale Bildungsgang richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit guten bis
  sehr guten Schulleistungen, welche gerne ihre Ausbildung an einer Schule erweitern
  und vertiefen wollen. Voraussetzung für den gymnasialen Bildungsgang ist Freude
  am Lösen anspruchsvoller Aufgaben, der Wille zu verstehen und zu hinterfragen,
  ausdauernde Lernbereitschaft sowie ein breites Interesse.

  Der gymnasiale Bildungsgang beginnt im 9. Schuljahr und führt in vier Jahren zur
  Maturität, welche Zugang zu den universitären Hochschulen, zu den Pädagogischen
  Hochschulen und allenfalls mit zusätzlichen Auflagen zu den Fachhochschulen gibt.
  Der Unterricht im ersten der vier Ausbildungsjahre erfolgt je nach Gemeinde in der
  Sekundarschule oder bereits am Gymnasium.

  Die Schülerinnen und Schüler erwerben eine breite und vertiefte Allgemeinbildung,
  welche zur allgemeinen Studierfähigkeit führt und in abstrahierendes, wissenschaft-
  liches Denken einführt. Die für alle Schülerinnen und Schüler obligatorischen Grund-
  lagenfächer garantieren die Breite der Ausbildung. Zusätzlich können die Schüle-
  rinnen und Schüler durch die Wahl eines Schwerpunkt- und eines Ergänzungsfachs
  ihrer Ausbildung ein individuelles Profil geben. Die Maturitätsarbeit schliesslich berei-
  tet auf wissenschaftliches Arbeiten vor.

  Die gymnasiale Maturitätsausbildung ist gesamtschweizerisch geregelt. Der Bundes-
  rat und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)
  erlassen dazu gemeinsame Regelungen (Reglement über die Anerkennung von
  gymnasialen Maturitätsausweisen MAR). Maturitätsausweise, die in einer diesem
  Reglement entsprechenden Ausbildung erworben werden, sind gesamtschweize-
  risch anerkannt und gelten als gleichwertig. Sie eröffnen den Zugang zu allen Studi-
  en an allen schweizerischen Universitäten und an den Eidgenössischen Technischen
  Hochschulen (ETH Zürich und EPF Lausanne).

  Die vorliegende Informationsschrift orientiert über den gymnasialen Bildungsgang
  im Kanton Bern. Sie richtet sich in erster Linie an Jugendliche und ihre Eltern, die
  sich für eine Maturitätsausbildung interessieren, ferner an alle diejenigen, die an der
  Maturitätsausbildung Interessierte informieren und beraten, wie Schulbehörden,
  Lehrkräfte und Berufsberaterinnen und Berufsberater.

                                                               
                                                                                  Einleitung
2 Zielsetzungen des gymnasialen Bildungs-
  gangs
2.1 Stellung im Bildungssystem

                                               Die gymnasiale Maturitätsausbildung im Kanton Bern beginnt nach dem Besuch
                                               der 8. Klasse der Sekundarschule mit dem 9. Schuljahr und dauert vier Jahre. Der
                                               gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr wird in der Quarta eines Gymnasiums oder in
                                               einer speziellen Klasse an der Sekundarschule besucht.

                                               Die vier Schuljahre werden wie folgt bezeichnet:
                                               • 9. Schuljahr        Quarta (oder spezielle Klasse an einer Sekundarschule mit
                                               			                   gymnasialem Unterricht)
                                               • 10. Schuljahr       Tertia
                                               • 11. Schuljahr       Sekunda
                                               • 12. Schuljahr       Prima

                                               Der am Schluss erworbene Maturitätsausweis eröffnet den Zugang zu den Stu-
                                               diengängen der Universitäten und der ETH, zu den pädagogischen Hochschulen
                                               und – zum Teil mit Zusatzbedingungen – zu weiteren Ausbildungen wie z.B. den
                                               Fachhochschulen.

                                               Bildungsschema nach der Volksschule:
 Bildungswege nach der Volksschule

                                                                                                          Weiterbildungskurse
                                                                                                            z.B. Nachdiplomstudien

                                                                                                                                                                                                                           Tertiärstufe
 Höhere Fachprüfungen                                                      Höhere Fachschulen              Fachhochschulen                   Pädagogische                              Universitäten
   Berufsprüfungen                                                                (HF)                           (FH)                        Hochschulen                                 und ETH

                                                                                                        Berufsmaturität
                                                                                                    BM 1 (während) und BM 2 (nach)
                                                                                                                                                Fachmaturität
                                                                                                     der beruflichen Grundbildung

                                                                                                                                           Fachmittelschul-
                                                                                                                                                                                Gymnasiale Maturität
               (z.B. Berufsabschluss ohne formalen

                                                                                     Berufliche Grundbildung                                   ausweis                                     Gymnasium
                                                                                                                                               Fachmittelschule
                                                                                               EFZ                            HMS
                                                                                                                                                                                                                           Sekundarstufe II
  Nachholbildung

                                                        Berufliche                        mit eidg. Fähigkeitszeugnis
                                                                                                                                                           Mittelschulbildung
                           Bildungsgang)

                                                                                         Betriebe, Berufsfachschulen,
                                                     Grundbildung EBA                           Lehrwerkstätten
                                                        mit eidg. Attest

                                                                             Brückenangebote
                                                                             (z.B. BVS oder Vorlehre)
                                                                                                                                                                                                                        Sekundarstufe I
                                                                                                                                                                                                                        Primarstufe/

                                                                                                              Volksschule

  Hinweis: In dieser Übersicht können nur die üblichen Bildungswege im Kanton Bern auf-                                              Direkter Zugang (für HF- und FH-Lehrgänge wird für den direkten Zugang in der
  gezeigt werden. Informationen über weitere Möglichkeiten und Spezialregelungen erteilen                                            Regel eine Vorbildung in einem verwandten Berufsfeld vorausgesetzt.)
  alle Bildungsinstitutionen oder die Berufsberatungs- und Informationszentren BIZ
                                                                                                                                     Bildungswege mit Zusatzqualifikation (z.B. Berufspraktikum, Aufnahmeprüfung,
                                                                                                                                     Passerelle, Zulassungsjahr)

 Erziehungsdirektion des Kantons Bern                                                                                                                                                                                Juni 2008

                                                                                   
Zielsetzungen des gymnasialen Bildungsgangs
2.2 Das Bildungsziel

    Das Bildungsziel des gymnasialen Bildungsgangs wird im Reglement über die Aner-
    kennung von gymnasialen Maturitätsausweisen wie folgt umschrieben:

    • Ziel der Maturitätsschulen ist es, Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf ein
    lebenslanges Lernen grundlegende Kenntnisse zu vermitteln sowie ihre geistige Of-
    fenheit und die Fähigkeit zum selbständigen Urteilen zu fördern. Die Schulen stre-
    ben eine breit gefächerte, ausgewogene und kohärente Bildung an, nicht aber eine
    fachspezifische oder berufliche Ausbildung. Die Schülerinnen und Schüler gelangen
    zu jener persönlichen Reife, die Voraussetzung für ein universitäres Hochschulstu-
    dium ist und die sie auf anspruchsvolle Aufgaben in der Gesellschaft vorbereitet.
    Die Schulen fördern gleichzeitig die Intelligenz, die Willenskraft, die Sensibilität in
    ethischen und musischen Belangen sowie die physischen Fähigkeiten ihrer Schüle-
    rinnen und Schüler.
    • Maturandinnen und Maturanden sind fähig, sich den Zugang zu neuem Wis-
    sen zu erschliessen, ihre Neugier, ihre Vorstellungskraft und ihre Kommunikations-
    fähigkeit zu entfalten sowie allein und in Gruppen zu arbeiten. Sie sind geübt im
    logischen, intuitiven, analogen sowie vernetzten Denken. Sie haben somit Einsicht
    in die Methodik wissenschaftlicher Arbeit.
    • Maturandinnen und Maturanden beherrschen eine Landessprache und erwer-
    ben grundlegende Kenntnisse in anderen nationalen und fremden Sprachen. Sie
    sind fähig, sich klar, treffend und einfühlsam zu äussern und lernen Reichtum und
    Besonderheit der mit der Sprache verbundenen Kultur zu erkennen.
    • Maturandinnen und Maturanden finden sich zurecht in ihrer natürlichen, tech-
    nischen, gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt, und dies in Bezug auf die Ge-
    genwart und die Vergangenheit, auf schweizerischer und internationaler Ebene. Sie
    sind bereit, Verantwortung gegenüber sich selbst, Mitmensch, Gesellschaft und Na-
    tur wahrzunehmen.

    Kernauftrag der Gymnasien ist es somit, ihre Schülerinnen und Schüler zur Hoch-
    schulreife zu führen. In einem breiten Pflichtfächerangebot eignen sich die Schüle-
    rinnen und Schüler ein solides Grundwissen an, das den Zugang zu allen Fachbe-
    reichen der Universitäten, der ETH, der pädagogischen Hochschulen und – allenfalls
    mit Zusatzleistungen – zu den Fachhochschulen ermöglicht. Eine breite Allgemein-
    bildung und ein weiter geistiger Horizont sollen als Grundlage für die spätere fach-
    liche Spezialisierung an der Hochschule dienen.

    Der gymnasiale Bildungsgang bereitet nicht auf bestimmte Berufe vor. Wer nach
    dem Erwerb der Maturität kein Hochschulstudium ergreifen möchte, dem stehen
    andere Ausbildungen offen, für die die Maturität ebenfalls eine gute Grundlage bildet
    (vgl. Kap. 9).

                                                                
                                                    Zielsetzungen des gymnasialen Bildungsgangs
2.3 Eignung für den Besuch des Gymnasiums

      Entsprechend dem breit angelegten Bildungsprogramm werden bei den Schüle-
      rinnen und Schülern vielseitige Fähigkeiten und Interessen vorausgesetzt. Es wer-
      den erwartet:

      Intellektuelle Fähigkeiten: Überdurchschnittliches Leistungs- und gutes Abstrakti-
      onsvermögen.
      Interessen: Vielfältige geistige und kulturelle Interessen, Neugierde, sowie Freude
      am Theoretischen (nicht nur wissen wollen, wie etwas ist, sondern auch, warum es
      so ist).
      Motivation: Bereitschaft, viel und lange zu lernen und anspruchsvollen Stoff zu be-
      wältigen. Die Schülerin/der Schüler geht gerne zur Schule und ist bereit, einen lan-
      gen Ausbildungsweg einzuschlagen.
      Lern- und Arbeitsverhalten: Ausdauer und Konzentrationsfähigkeit, gute Lern- und
      Arbeitstechnik, Selbständigkeit in der Schularbeit.

      Einseitige Begabungen und Interessen, zum Beispiel nur in sprachlicher oder nur in
      mathematisch-naturwissenschaftlicher Richtung, sind dem Erfolg am Gymnasium
      hinderlich, da der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler Fächer aus beiden
      Bereichen umfasst und die entsprechenden Noten über den Erfolg in der Ausbil-
      dung (Promotion, Bestehen der Maturitätsprüfung) entscheiden.

      Gespräche mit den Lehrkräften und/oder eine Beratung durch eine Berufsbera-
      tungsstelle können Fragen zur Eignung für die Maturitätsausbildung klären helfen.
      Bei den Berufsberatungsstellen sind auch Informationen über andere in Frage kom-
      mende Ausbildungswege erhältlich (Adressen siehe Anhang D).

2.4 Berufs- und Fachmaturität

      Von der gymnasialen Maturität, die in dieser Informationsschrift behandelt wird, sind
      die Berufs- und die Fachmaturität zu unterscheiden. Nähere Informationen zu die-
      sen Bildungswegen finden Sie in den Informationsbroschüren über das bernische
      Bildungssystem: «Fachmittelschulen (FMS) und Fachmaturität» oder «Berufsmatu-
      rität».
      Sie sind in den BIZ, bei der Zentralstelle für Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung
      erhältlich (Adressen im Anhang D) oder können über die Webseite der Erziehungsdi-
      rektion (www.erz.be.ch) unter ‚Schule-Lehre-Studium‘ heruntergeladen werden.

                            
Zielsetzungen des gymnasialen Bildungsgangs
3 Die Fächer in der gymnasialen Maturitäts-
  ausbildung
    Die Schülerinnen und Schüler belegen zehn Grundlagenfächer, ein Schwerpunktfach
    und ein Ergänzungsfach. Diese Fächer sowie die in der zweiten Ausbildungshälfte
    (Mitte Sekunda bis Mitte Prima) verfasste Maturaarbeit werden im Maturitätsausweis
    benotet und sind im jeweiligen Semester auch promotionsrelevant.

    Zusätzlich zu den Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern machen die
    Schulen ein Angebot an Fakultativ- oder Freifächern. Fakultative Fächer können frei-
    willig, zusätzlich zum vorgeschriebenen Unterricht besucht werden.

3.1 Grundlagenfächer

    Die zehn Grundlagenfächer sind:
    – Erstsprache Deutsch bzw. Französisch
    – Zweitsprache Französisch bzw. Deutsch
    – Dritte Sprache: Englisch oder Italienisch oder Latein
    – Mathematik
    – Biologie
    – Chemie
    – Physik
    – Geschichte
    – Geografie
    – Bildnerisches Gestalten und/oder Musik

    Im 9. Schuljahr belegen die Schülerinnen und Schüler noch Bildnerisches Gestalten
    und Musik, ab dem 10. Schuljahr entscheiden sie sich für eines der Kunstfächer. Im
    9. Schuljahr belegen alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich Religion/Lebenskun-
    de, in der Tertia zusätzlich eine Einführung in Wirtschaft und Recht, deren Note auch
    promotionsrelevant ist. Während der ganzen Ausbildung ist auch das Fach Sport
    zu belegen.

    Die Grundlagenfächer machen den grossen, inhaltlich breit gefächerten Kern der
    Maturitätsausbildung aus, der durch alle Schülerinnen und Schüler belegt wird, und
    beanspruchen insgesamt etwa 80 Prozent der gesamten Unterrichtszeit, nämlich
    24 bis 28 Lektionen pro Woche in der Quarta, Tertia und Sekunda und ungefähr 20
    Lektionen im letzten Schuljahr. Sie garantieren die Breite der Ausbildung und leisten
    so einen zentralen Beitrag für die allgemeine Hochschulreife.

                                                                 
                                               Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung
3.2 Schwerpunktfach

       Mit der Wahl des Schwerpunktfaches auf Beginn der Tertia setzt der Schüler bzw.
       die Schülerin einen fachlichen Schwerpunkt und gibt seiner bzw. ihrer Ausbildung
       ein eigenes Profl. Für die Wahl können besondere individuelle Interessen, aber auch
       Absichten hinsichtlich des weiteren Ausbildungsweges nach der Matur berücksich-
       tigt werden. Das Schwerpunktfach beansprucht etwa 12 Prozent der gesamten Un-
       terrichtszeit. Es wird während 4 bis 5 Lektionen wöchentlich ab der Tertia besucht.

       Der Unterricht im Schwerpunktfach ermöglicht eine intensivere Auseinandersetzung
       in grösserem zeitlichem Umfang im entsprechenden Fachgebiet. Zudem werden im
       Unterricht und in der persönlichen Lernarbeit im betreffenden Gebiet anspruchs-
       vollere, schwierigere Themen und Aufgaben behandelt. Bei der Wahl des Schwer-
       punktfachs sollten deshalb mit Vorteil die eigenen Begabungen und Interessen
       berücksichtigt werden. Wer sich für ein Fach entscheidet, für das er oder sie beson-
       dere Interessen hat und auch gute Fähigkeiten mitbringt, wird die im Gymnasium
       geforderten hohen Lern- und Leistungsanforderungen lieber, leichter und mit grös-
       serem Erfolg erfüllen. In Anhang A sind sämtliche Schwerpunktfächer ausführlich
       beschrieben.

       Auch können für die Wahl des Schwerpunktfachs Erwägungen über Ausbildungs-
       und Berufsziele nach der Matur ins Spiel kommen, falls solche bereits bestehen.
       Falls ein Schwerpunktfach gewählt wird, das dem gewünschten späteren Studien-
       fach entspricht, kann dies vor allem in der Anfangsphase den Einstieg ins Studium
       erleichtern. Die Wahl eines bestimmten Schwerpunktfaches ist aber keine notwen-
       dige Voraussetzung für irgend eine spätere Studienrichtung. Jeder Maturitätsab-
       schluss, unabhängig vom gewählten Fächerprofil, eröffnet den Zugang zu allen
       Studienrichtungen an allen schweizerischen Universitäten, an die ETH und an die
       pädagogischen Hochschulen.

       Sonderfall: Latein und Griechisch

       Diese alten Sprachen stellen insofern einen Sonderfall dar, als für verschiedene
       Fachstudien an den Hochschulen, vor allem in Geisteswissenschaften und The-
       ologie, über den Maturitätsausweis hinaus Kenntnisse in Latein und/oder in Grie-
       chisch verlangt werden. Falls Latein und/oder Griechisch nicht als Grundlagen- oder
       Schwerpunktfach belegt wurden, müssen sie zu Beginn oder während des Studi-
       ums nachgeholt und mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Zur Vorbereitung auf
       diese Prüfung werden an der Universität spezielle Kurse angeboten.

       Weitere Informationen zu den Sprachanforderungen der Universität Bern erteilen
       direkt die Universität, die Studien- und Laufbahnberatung des BIZ Bern-Mittelland
       oder sie finden sich im Internet:
       http://www.erz.be.ch/site/m008_de_latein_griechisch_hebraeisch_sowie_weitere_
       sprachanforderungen_an_der_uni_bern.pdf

                            10
Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung
Der Lateinunterricht beginnt im 8. Schuljahr, der Griechischunterricht im deutsch-
    sprachigen Kantonsteil im 10. Schuljahr. Latein wird je nach Schule als Grundlagen-
    fach Dritte Sprache und/oder als Schwerpunktfach angeboten, Griechisch ist nur
    Schwerpunktfach. Wer eine Maturität mit beiden Fächern machen möchte, wählt
    Latein als Grundlagenfach 3. Sprache und Griechisch als Schwerpunktfach.

3.3 Ergänzungsfach

    Mit der Wahl des Ergänzungsfaches wird im persönlichen Ausbildungsprofil ein
    weiterer Akzent gesetzt. Damit kann eine gewisse Vertiefung in einem zusätzlichen
    Interessengebiet erreicht werden. Das Ergänzungsfach wird während 2 bis 3 Lekti-
    onen wöchentlich in der Sekunda und Prima besucht. Es beansprucht damit etwa 5
    Prozent der gesamten Unterrichtszeit.

    Bei der Wahl des Ergänzungsfaches kann man sich von persönlichen Interessen
    leiten lassen und aus dem Angebot das auswählen, was einem am meisten Freu-
    de macht und vielleicht einen gewissen Ausgleich zum übrigen Unterricht bringt.
    Aber auch hier können spätere Studienabsichten berücksichtigt und kann ein Fach
    gewählt werden, das neben dem Schwerpunktfach gute Voraussetzungen für das
    spätere Studium schafft. Eine andere Möglichkeit besteht darin, bewusst ein interes-
    sierendes Fach zu wählen, mit dem man sich nach der Matur voraussichtlich nicht
    mehr intensiv beschäftigen wird.

                                                                 11
                                               Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung
3.4 Das Fächerangebot der einzelnen Schulen

         Grundlagenfach 3. Sprache

         Die zehn Grundlagenfächer sind obligatorisch und werden an allen Schulen ange-
         boten. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es beim Grundlagenfach 3. Sprache
         eine von drei Sprachen zu wählen gilt: Italienisch, Englisch oder Latein. Nicht jede
         Schule bietet alle diese Sprachen zur Wahl an. Insbesondere Latein wird nur von
         einem Teil der Schulen als Grundlagenfach geführt. Die folgende Aufstellung gibt
         Aufschluss, welche Sprachen an den einzelnen Gymnasien als Grundlagenfach 3.
         Sprache angeboten werden.

                                                                       Italie-
Standort       Schule                                                            Englisch   Latein
                                                                       nisch
Köniz          Gymnasium Köniz-Lerbermatt                                   X       X           X
München-
               Gymnasium Hofwil                                                     X
buchsee
Bern           Gymnasium Kirchenfeld                                        X       X           X
               Gymnasium Neufeld                                            X       X           X
               Freies Gymnasium (privat, subventioniert)                    X       X           X
               Gymnasium NMS (privat, subventioniert)                               X
               Gymnasium Muristalden (privat, subventioniert)               X       X
               Berner Maturitätsschule für Erwachsene                               X
               Feusi Gymnasium und Maturität für Erwachsene (privat)                X
Burgdorf       Gymnasium Burgdorf                                           X       X           X
Langenthal     Gymnasium Oberaargau                                         X       X           X
Interlaken     Gymnasium Interlaken                                                 X
Thun           Gymnasium Thun-Schadau                                       X       X           X
               Gymnasium Seefeld                                            X       X
Biel           Seeland Gymnasium Biel                                       X       X           X
               Gymnasium Alpenstrasse Biel (d)                              X       X
Bienne         Gymnase de la rue des Alpes Bienne (f)                       X       X
               Gymnase français                                             X       X           X

                            12
Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung
Schwerpunktfächer

         Nicht alle Schulen können alle Schwerpunktfächer anbieten. In jeder Region steht
         aber grundsätzlich das ganze Schwerpunktfachangebot zur Verfügung. Die folgende
         Aufstellung zeigt, welche Fächer die einzelnen Schulen anbieten. Mit der Wahl des
         Schwerpunktfaches kann sich somit auch die Wahl einer bestimmten Schule erge-
         ben (vgl. Tabelle).

         Schwerpunktfächer: Latein (L), Griechisch (GR), Italienisch (I), Englisch (E), Spanisch
         (S), Russisch (RU), Physik und Anwendungen der Mathematik (PAM), Biologie und
         Chemie (BC), Wirtschaft und Recht (WR), Philosophie/Pädagogik/
         Psychologie (PPP), Bildnerisches Gestalten (BG), Musik (MU)

Standort       Schule                                  L GR        I   E    S RU PAM BC WR PPP BG MU
Köniz          Gymnasium Köniz-Lerbermatt                          •   •    •              •   •   •   •   •   •
München-
               Gymnasium Hofwil (mit Internat)                              •                  •       •   •   •
buchsee
Bern           Gymnasium Kirchenfeld                               •   •    •   •          •   •   •   •   •   •
               Gymnasium Neufeld                            •      •   •    •              •   •   •   •   •   •
               Freies Gymnasium
                                                       •    •      •        •              •   •   •
               (privat, subventioniert)
               Gymnasium NMS
                                                                                               •   •   •   •   •
               (privat, subventioniert)
               Gymnasium Muristalden
                                                                       •                               •   •   •
               (privat, subventioniert)
               Berner Maturitätsschule für Erwach-
                                                       •           •        •                  •   •   •
               sene
               Feusi Gymnasium und Maturität für
                                                                            •                  •   •   •
               Erwachsene
Burgdorf       Gymnasium Burgdorf                           •      •   •    •   •          •   •   •   •   •   •
Langenthal     Gymnasium Oberaargau                         •      •   •    •              •   •   •   •   •   •
Interlaken     Gymnasium Interlaken                    •   (•)     •        •   (•)        •   •   •   •
Thun           Gymnasium Thun-Schadau                      (•)     •   •    •   (•)        •   •   •
               Gymnasium Seefeld                                                               •       •   •   •
Biel           Seeland Gymnasium Biel*                      •      •   •    •   •          •   •       •   •   •
               Gymnasium Alpenstrasse Biel (d)                    (•) (•)   •                      •
Bienne         Gymnase de la rue des Alpes Bienne
                                                                  (•) (•)   •                      •
               (f)
               Gymnase français (f)                    •    •     (•) (•)       •          •   •       •   •   •
• = wird angeboten. (•) = wird unter Umständen nur an einer Schule der Region angeboten. Auskunft erteilen die
betreffenden Gymnasien.

                                                                                      13
                                                                Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung
Ergänzungsfächer

                                      P     C        B   AM   G   GG   PH     RL   WR PP   BG MU   SP
Gymnasium Kirchenfeld                                                  alle
Gymnasium Neufeld                                                      alle
Freies Gymnasium,                     X     X        X                  X     X    X       X   X   X
Gymnasium NMS                         X                       X   X           X    X   X           X
Gymnasium Muristalden                 X              X        X   X           X    X   X       X   X
Gymnasium Hofwil                                                       alle
Gymnasium Köniz-Lerbermatt                                             alle
Biel/Bienne (alle Gymnasien) 1                                         alle
Gymnasium Burgdorf                                                     alle
Gymnasium Oberaargau                                                   alle
Gymnasium Interlaken                        X        X        X   X     X                          X
Thun (beide Gymnasien)                                                 alle
FEUSI Bildungszentrum, Bern           X                  X    X   X     X
BME Berner Maturitätsschule für       X     X        X   X    X   X     X          X   X   X
Erwachsene
1 Das Ergänzungsfach Geschichte wird auch in englischer Sprache angeboten.

       Die Schulen versuchen ein möglichst breites Ergänzungsfachangebot zu führen. Die
       einzelnen Ergänzungsfächer können nur bei genügender Nachfrage angeboten wer-
       den. Es ist somit möglich, dass eine Schule in einem bestimmten Jahr nicht alle in
       der obigen Tabelle aufgeführten Ergänzungsfächer anbieten kann.

       Ergänzungsfächer: Physik (P), Chemie (C), Biologie (B), Anwendungen der Mathe-
       matik (AM), Informatik (IN) Geschichte (G), Geographie (GG), Philosophie (PH), Re-
       ligion (RL), Wirtschaft und Recht (WR), Pädagogik/Psychologie (PP), Bildnerisches
       Gestalten (BG), Musik (MU), Sport (SP).

3.5 Einschränkungen bei den möglichen Fächerkombinationen

       Das Wahlfachsystem erlaubt eine grosse Zahl unterschiedlicher Fächerkombina-
       tionen. Völlig frei ist man bei der Wahl des Schwerpunkt- und des Ergänzungs-
       faches allerdings nicht. Es gibt Bestimmungen, die bestimmte Wahlmöglichkeiten
       ausschliessen oder einschränken. Dies steht im Interesse der Kontinuität des Unter-
       richts (in den Sprachfächern) und garantiert eine genügende Breite der Ausbildung.

       Wahl von Englisch, Italienisch und Latein als dritte Sprache oder Schwer-
       punktfach
       Die Wahl von Englisch als dritte Sprache oder als Schwerpunktfach setzt voraus,
       dass ab dem 7. Schuljahr der Englischunterricht durchgehend besucht wurde. Die
       Wahl von Italienisch oder Latein als dritte Sprache oder als Schwerpunktfach setzt
       grundsätzlich voraus, dass das betreffende Sprachfach ab dem 8. Schuljahr belegt
       wird. Schülerinnen und Schüler, für welche im 8. Schuljahr kein Angebot an Italie-

                            14
Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung
nisch oder Latein bestanden hat, haben die Möglichkeit, im 9. Schuljahr ohne Vor-
    kenntnisse in den Italienisch- oder Lateinunterricht einzusteigen und den verpassten
    Stoff mit Zusatzunterricht nachzuarbeiten.

    Die Wahl von Englisch, Italienisch oder Latein als Schwerpunktfach setzt voraus,
    dass eine der beiden andern Sprachen als dritte Sprache gewählt wird. Die Wahl
    eines dieser Sprachfächer als Schwerpunktfach bedingt somit, dass in der Regel
    bereits im 8. und 9. Schuljahr zwei der drei Sprachen Englisch, Italienisch und Latein
    belegt werden. Dieselbe Sprache kann nicht zugleich Grundlagen- und Schwer-
    punktfach sein.

    Wahl des Ergänzungsfachs

    Das gleiche Fach kann nicht zugleich Schwerpunkt- und Ergänzungsfach sein. Bei
    der Wahl der Ergänzungsfächer können sich auch durch das unterschiedliche Fä-
    cherangebot der Schulen Einschränkungen ergeben. Grundsätzlich ist es zwar für
    Schülerinnen und Schüler öffentlicher Gymnasien möglich, Ergänzungsfächer an
    einem anderen öffentlichen Gymnasium zu besuchen. Aus stundenplantechnischen
    Gründen ist dies jedoch oft schwierig. Praktisch wird man sich bei der Fächerwahl in
    der Regel wohl nicht zuletzt am Angebot der eigenen Schule orientieren.

3.6 Zweisprachige Maturität

    Bei der zweisprachigen Maturität werden ungefähr die Hälfte der nichtsprachlichen
    Fächer, also rund 5 bis 12 Wochenlektionen, nicht in der Muttersprache, sondern
    in der Zweitsprache unterrichtet. Folgende Gymnasien bieten derzeit eine zweispra-
    chige Maturität an:

    Schule				                                       Mögliche Zweitsprache/n
    Gymnasium Kirchenfeld		                          Französisch, Englisch
    Gymnasium Köniz-Lerbermatt		                     Englisch
    Gymnasium Muristalden (privat, subventioniert)   Englisch
    Gymnasium Interlaken		                           Englisch
    Gymnasium Seefeld			                             Englisch
    Gymnasium Thun-Schadau		                         Französisch, Englisch
    Gymnasium Burgdorf			                            Französisch, Englisch
    Seeland Gymnasium Biel		                         Französisch
    Gymnasium Alpenstrasse (d)		                     Französisch
    Gymnase français (f)			                          Deutsch
    Gymnase de la rue des Alpes (f)                  Deutsch

    Ausserdem kann das Ergänzungsfach Geschichte an den Bieler Gymnasien auch in
    englischer Sprache belegt werden.

                                                                        15
                                                      Die Fächer in der gymnasialen Maturitätsausbildung
4 Der Weg zur Maturität
       Zu verschiedenen Zeitpunkten sind auf dem Weg zur gymnasialen Maturität Ent-
       scheidungen über die weitere Ausbildung zu treffen. Wir unterscheiden folgende
       Phasen auf dem Weg zur Maturität:
       – Mittelschulvorbereitung im 8. Schuljahr
       – Gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr
       – Nachobligatorische Schuljahre
       – Maturitätsprüfung

       Im Folgenden werden diese Phasen und die zu treffenden Entscheidungen kurz
       beschrieben. Eine Übersicht über die Entscheidungszeitpunkte findet sich in Kapitel
       4.5.

4.1 Mittelschulvorbereitung im 8. Schuljahr

       Für Schülerinnen und Schüler, die eine anspruchsvolle Ausbildung auf der Se-
       kundarstufe II anstreben (Gymnasium, Fachmittelschule, Berufsmaturitätsschule,
       Handelsmittelschule), bieten die Schulen ab der 8. Klasse die so genannte Mittel-
       schulvorbereitung an. Diese umfasst eine Erweiterung und Vertiefung des obligato-
       rischen Unterrichts in den Fächern Deutsch, Französisch, Mathematik und Natur-
       Mensch-Mitwelt. Ihr zeitlicher Umfang beträgt 4 Lektionen pro Woche. Schülerinnen
       und Schüler, die in den gymnasialen Bildungsgang eintreten wollen, besuchen in der
       Regel die Mittelschulvorbereitung. Für den Übertritt in den gymnasialen Unterricht
       im 9. Schuljahr sollten alle Teile der Mittelschulvorbereitung besucht werden, es ist
       aber keine Bedingung.

       Zum Unterricht im Sinne der Mittelschulvorbereitung und zum Lateinunterricht (sie-
       he unten) werden Schülerinnen und Schüler zugelassen, von denen aufgrund der
       bisherigen Schulleistungen angenommen werden kann, dass sie den erhöhten An-
       forderungen dieses Unterrichts gewachsen sind. Über die detaillierten Bedingungen
       für den Besuch der Mittelschulvorbereitung erkundigen Sie sich am besten bei der
       eigenen Sekundarschule. Auf das 8. Schuljahr hin sind auch Vorentscheidungen
       über das Grundlagenfach 3. Sprache und das Schwerpunktfach zu fällen, das der
       Schüler/die Schülerin belegen möchte (vgl. Kap. 3.6).

       Im 7. Schuljahr informieren die Schulen die Schülerinnen und Schüler und deren
       Eltern über die Mittelschulvorbereitung und über die Entscheide, die im Hinblick auf
       einen allfälligen Übertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr zu fällen sind.
       Zu Beginn des 8. Schuljahres orientieren die Schulen über das Übertrittsverfahren
       in die Maturitätsausbildung, d.h. in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr. Zum
       Übertrittsverfahren siehe Kapitel 5.1.

                         16
Der Weg zur Maturität
4.2 Gymnasialer Unterricht im 9. Schuljahr

    Der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr umfasst die Grundlagenfächer sowie
    Lebenskunde / Religion und Sport (vgl. Kapitel 3.1). Er ist je nach Wohnort des
    Schülers oder der Schülerin entweder in der Quarta eines Gymnasiums oder in ei-
    ner speziellen Klasse der Sekundarschule zu besuchen. In Gemeinden und Regi-
    onen, deren Sekundarschulen den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr anbieten,
    ist dieser in der Regel an der betreffenden Schule zu besuchen. Gemeinden ohne
    Schule mit gymnasialem Unterricht haben durch entsprechende Absprachen sicher-
    gestellt, dass ihre Schülerinnen und Schüler an einer Sekundarschule oder einem
    Gymnasium der Region den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr besuchen kön-
    nen. Erkundigen Sie sich am besten bei der Sekundarschule Ihrer Wohngemeinde,
    wo der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr zu besuchen ist.

    Im Hinblick auf den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr wählen die Schülerinnen
    und Schüler die Dritte Sprache. In der Regel trifft die Schülerin oder der Schüler auch
    bereits im Verlauf des 8. Schuljahres eine Vorentscheidung über das Schwerpunkt-
    fach, das später besucht werden soll (vgl. Kapitel 3.6). Dies einerseits, um bei einem
    Entscheid für das Schwerpunktfach Englisch, Italienisch oder Latein eine passende
    Dritte Sprache zu wählen (vgl. Kapitel 3.5), andererseits damit im Hinblick auf das
    9. Schuljahr die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zur entsprechenden Schule
    bzw. Klasse mit dem gewünschten Fachangebot vorgenommen werden kann. Nach
    dem ersten Semester des 9. Schuljahres ist das Schwerpunktfach dann definitiv zu
    wählen.

4.3 Nachobligatorische Schuljahre

    Nach dem 9. Schuljahr erfolgt der Übertritt in die Tertia eines Gymnasiums. Dieser
    Übertritt ist prüfungsfrei, falls im 9. Schuljahr der gymnasiale Unterricht besucht wur-
    de. Schülerinnen und Schüler mit anderer Vorbildung können eine Aufnahmeprü-
    fung in die Tertia ablegen (vgl. Kapitel 5.2).

    Im 10. Schuljahr beginnt der Unterricht im gewählten Schwerpunktfach. In der zwei-
    ten Hälfte des 10. Schuljahres gilt es ferner, das Ergänzungsfach zu wählen. Der
    entsprechende Unterricht beginnt mit dem 11. Schuljahr. Im 11. Schuljahr (Sekunda)
    wird das Thema der Maturaarbeit festgelegt und man wählt das fünfte Prüfungsfach
    der Maturitätsprüfung (vgl. Kapitel 4.4).

4.4 Maturitätsprüfung und Maturitätsausweis

    Die Maturitätsausbildung wird mit der Maturitätsprüfung abgeschlossen.
    Geprüft wird in 5 Fächern:
    – in Deutsch (bzw. Französisch) als Erstsprache
    – in der zweiten Landessprache
    – in Mathematik

                                                                17
                                                                         Der Weg zur Maturität
– im Schwerpunktfach
        – in der dritten Sprache oder dem Ergänzungsfach gemäss Wahl der Schülerin
        bzw. des Schülers
        In allen diesen Fächern wird schriftlich und mündlich oder praktisch geprüft.

        In den Fächern, in denen eine Prüfung stattfindet, gehen die Prüfungsnote und die
        Erfahrungsnote (aus dem Zeugnis für das letzte Unterrichtsjahr) mit gleichem Ge-
        wicht in die Maturitätsnote ein. In den andern Fächern entspricht die Maturitätsnote
        der Erfahrungsnote. Auch ist die Note für die Maturaarbeit eine zählende Note im
        Maturitätsausweis.

        Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den von der kantonalen Erziehungsdirektion
        ausgestellten Maturitätsausweis. Dieser enthält die Noten der 12 Maturitätsfächer
        (der zehn Grundlagenfächer, des Schwerpunktfaches und des Ergänzungsfaches)
        sowie Note und Thema der Maturaarbeit. Wurde eine zweisprachige Ausbildung
        besucht, erfolgt ein entsprechender Eintrag.

        Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Maturitätsprüfung an der eigenen
        oder an einer anderen Schule nochmals ablegen unter der Voraussetzung, dass der
        Unterricht des letzten Schuljahres wiederholt wird.

4.5 Entscheidungszeitpunkte: Übersicht

Wann entscheiden?                 Was entscheiden?
im 7. Schuljahr                   •   Besuch der Mittelschulvorbereitung im 8. Schuljahr
                                  •   Wahl von Latein, falls es später als Grundlagen- oder Schwerpunktfach
                                      gewünscht wird
                                  •   Wahl von Italienisch, falls es später als Grundlagen- oder Schwerpunkt-
                                      fach gewünscht wird
im 8. Schuljahr                   •   Anmeldung für den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr
                                  •   evtl. Wahl der Schule für den gymnasialen Unterricht
                                  •   Wahl des Grundlagenfaches 3. Sprache
                                  •   Vorentscheid für ein Schwerpunktfach
                                  •   evtl. Wahl eines sprachlichen Fakultativfachs für den späteren Besuch
                                      des entsprechenden Schwerpunktfachs
im 9. Schuljahr                   •   Wahl des Schwerpunktfaches
im 10. Schuljahr (Tertia)         •   Wahl des Ergänzungsfaches
im 11. Schuljahr (Sekunda)        •   Thema Maturaarbeit
                                  •   Wahl des 5. Prüfungsfaches für die Maturitätsprüfung

                             18
Der Weg zur Maturität
5 Der Übertritt in die gymnasiale
  Maturitätsausbildung
    Der gymnasiale Bildungsgang beginnt mit dem 9. Schuljahr. Wer eine Matur anstrebt
    und dazu den üblichen und direkten Weg beschreitet, tritt nach dem 8. Schuljahr, in
    welchem die Mittelschulvorbereitung besucht wurde, in den gymnasialen Unterricht
    im 9. Schuljahr über. Es gibt aber auch Möglichkeiten, später noch in die Maturitäts-
    ausbildung einzutreten.

5.1 Der Übertritt aus dem 8. Schuljahr in den gymnasialen Unterricht
    im 9. Schuljahr

    Wer aus dem 8. Schuljahr einer öffentlichen Schule in den gymnasialen Bildungs-
    gang eintreten möchte, hat sich bis 1. November der 8. Klasse für den gymnasialen
    Unterricht im 9. Schuljahr anzumelden. Die Lehrkräfte beurteilen bis Ende Januar die
    Eignung der Schülerin bzw. des Schülers für den Besuch des gymnasialen Unter-
    richts. Dabei werden die Teilempfehlungen für die Sachkompetenz einerseits sowie
    das Arbeits- und Lernverhalten andererseits in den vier Fächern Deutsch, Franzö-
    sisch, Mathematik und Natur-Mensch-Mitwelt berücksichtigt. Von den insgesamt
    acht möglichen Teilempfehlungen sind mindestens sechs nötig, damit auf Antrag
    der Klassenlehrkraft die Schulleitung am Ende des 1. Semesters der 8. Klasse über
    die Zulassung zum gymnasialen Unterricht entscheidet.

    Bei der Empfehlung in Bezug auf die Sachkompetenz erfolgt die Beurteilung nicht
    primär als Rückblick auf erbrachte Leistungen, sondern im Sinne einer Prognose im
    Hinblick auf das Bestehen im gymnasialen Unterricht. Für Schülerinnen und Schüler,
    welche einen Teil der Volksschule in einer anderen Sprache als der Unterrichtsspra-
    che absolviert haben, ist dies durch die Lehrkräfte bei der Beurteilung der Sachkom-
    petenz in Deutsch bzw. Französisch angemessen zu berücksichtigen.

    Erfolgt aufgrund der Empfehlungen keine Zulassung zum gymnasialen Unterricht,
    so ist das Übertrittsverfahren noch nicht abgeschlossen: Für den gymnasialen Un-
    terricht angemeldete Schülerinnen und Schüler, bei denen die Schulleitung negativ
    entschieden hat, können sich zur Prüfung an einem Gymnasium anmelden. Diese
    Prüfung findet im März statt und umfasst die Fächer: Deutsch, Französisch und
    Mathematik. Die Mathematikprüfung ist zweigeteilt und führt zu zwei Noten. In einer
    Prüfung werden Kenntnisse und Fertigkeiten geprüft, in der anderen die Mathema-
    tisierfähigkeit und das Problemlöseverhalten.

    Für Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen (Unterricht in
    Deutsch seit dem 6. Schuljahr oder später) kann die Deutschprüfung angepasst
    werden. Schülerinnen und Schüler mit geringen Französischkenntnissen können
    wählen, ob sie in Französisch oder Englisch geprüft werden sollen.

                                                                 19
                                               Der Übertritt in die gymnasiale Maturitätsausbildung
Ein Übertritt aus einer Privatschule ist in jedem Fall an eine Aufnahmeprüfung ge-
       bunden.

       Das 1. Semester im gymnasialen Unterricht der 9. Klasse ist für alle Schülerinnen
       und Schüler ein Probesemester. Promotionsfächer sind: Deutsch, Französisch,
       Englisch oder Italienisch oder Latein, Mathematik, Biologie, Physik, Chemie, Geo-
       graphie, Geschichte, Bildnerisches Gestalten und Musik. In das 2. Semester wird
       promoviert und ist damit definitiv in die Maturitätsausbildung aufgenommen, wer
       eine Notenabweichung von 4 nach unten in anderen Fächern durch eine doppelt
       so grosse Notenabweichung von 4 nach oben kompensiert (also eine 3½ mit einer
       5 oder zwei 4½) und nicht mehr als 4 ungenügende Noten hat. Ist das Zeugnis
       am Ende des 1. Semesters ungenügend, so kann auf Gesuch hin ein zweites Se-
       mester als Probesemester gewährt werden. In diesem Fall muss das Zeugnis am
       Ende dieses Semesters genügend sein, um die gymnasiale Ausbildung fortsetzen
       zu können.

5.2 Der Übertritt aus dem 9. Schuljahr in den gymnasialen Unterricht
    im 9. Schuljahr

       Der Regelübertritt in den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr erfolgt aus dem 8.
       Schuljahr. Wer den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr nicht besucht hat und die
       9. Klasse in einer öffentlichen Sekundarschule absolviert, kann sich im 9. Schuljahr
       bis 1. November noch einmal für das Übertrittsverfahren in den gymnasialen Unter-
       richt anmelden. Dies ist insbesondere dann ein guter Weg, wenn aus besonderen
       Gründen ein Übertritt aus dem 8. Schuljahr nicht möglich war. Das Übertrittsverfah-
       ren ist das gleiche wie das aus dem 8. Schuljahr (vgl. Kapitel 5.1). Beim Stoff für die
       Aufnahmeprüfung wird aber berücksichtigt, dass die Schülerinnen und Schüler bis
       zur Prüfung ein Ausbildungsjahr mehr absolviert haben.

       Wer aus dem 9. Schuljahr einer Privatschule oder aus einem 10. Schuljahr in den
       gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr eintreten will, muss die Aufnahmeprüfung
       für Schülerinnen und Schüler aus dem 9. Schuljahr einer öffentlichen Volksschule
       absolvieren.

5.3 Der Übertritt vom 9. Schuljahr mit gymnasialem Unterricht
    ins 10. Schuljahr

       Für Schülerinnen und Schüler, die den gymnasialen Unterricht im 9. Schuljahr be-
       sucht haben, erfolgt der Übertritt ins 10. Schuljahr (Tertia eines Gymnasiums) mit der
       Promotion. Normal ins 10. Schuljahr promoviert werden Schülerinnen und Schüler,
       die in den elf Promotionsfächern (siehe Kpt 5.1) nicht mehr als 4 ungenügende No-
       ten haben und wenn eine Notenabweichung von 4 nach unten in anderen Fächern
       durch eine doppelt so grosse Notenabweichung von 4 nach oben kompensiert wer-

                             20
Der Übertritt in die gymnasiale Maturitätsausbildung
den kann. Schülerinnen und Schüler, die diese Bedingungen nicht erfüllen, treten
    mit dem Promotionsentscheid „nächste Promotion gefährdet“ in die 10. Klasse des
    Gymnasiums über.

5.4 Andere Übertritte auf das 10. Schuljahr und Übertritte nach Beginn
    des 10. Schuljahres

    Auf das 10. Schuljahr oder bis spätestens Ende des 11. Schuljahres sind auch wei-
    tere Übertritte in die Gymnasien möglich. Aus schweizerischen Gymnasien mit aner-
    kannter Matur werden Schülerinnen und Schüler prüfungsfrei übernommen, falls der
    Schulwechsel aus zwingenden Gründen notwendig ist (z.B. Umzug). Der Promoti-
    onsentscheid der abgebenden Schule wird übernommen. Aus ausländischen Schu-
    len kann prüfungsfrei übertreten, wenn diese auf universitäre Studien vorbereiten,
    falls die Schülerin bzw. der Schüler an der früheren Schule hätten bleiben können
    und falls er oder sie im Vergleich zur gewünschten Klassenstufe nicht mehr als drei
    Jahre älter ist. Der Übertritt erfolgt in diesem Fall in ein Probesemester.

    Wer einen Berufsmaturitäts- oder einen Fachmittelschulausweis besitzt, kann auf
    Beginn des 11. Schuljahres prüfungsfrei in ein Gymnasium übertreten. Das gleiche
    gilt für Absolventinnen und Absolventen der Handelsmittelschule, wenn sie in ihrer
    Abschlussprüfung die notwendigen Leistungen erbringen, welche für die Berufsma-
    turität vorausgesetzt werden. Diese Zugangsmöglichkeiten sind im Prinzip altersun-
    abhängig, sollten aber wegen des Altersunterschieds nur unmittelbar nach der Be-
    rufsmatur, der Fachmittelschule oder der Handelsmittelschule beschritten werden.
    Erwachsene mit diesen Vorbildungen können auch an der Berner Maturitätsschule
    für Erwachsene eine spezielle, verkürzte Ausbildung belegen (vgl. 7.1.2).

    Aus Mittelschulbildungsgängen von Privatschulen ist ein Übertritt auf das 11. Schul-
    jahr prüfungsfrei möglich, wenn der Bildungsgang gesamthaft während mindestens
    fünf Jahren an der betreffenden Schule besucht wurde - wovon mindestens drei
    nachobligatorische Schuljahre sein müssen - und die Schule die Schülerin oder den
    Schüler empfiehlt (Bestätigung durch die abgebende Schule).

    Ein Übertritt ins 10. oder 11. Schuljahr der Maturitätsausbildung ist auch über eine
    Prüfung möglich. Für diese kann man sich jeweils bis Mitte Februar anmelden. Ge-
    prüft werden für Übertritte ins 10. Schuljahr die Fächer Deutsch, Französisch und
    Mathematik und für Übertritte in das 11. Schuljahr die Fächer Deutsch, Französisch,
    Mathematik sowie das Schwerpunktfach.

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                                               Der Übertritt in die gymnasiale Maturitätsausbildung
6 Kosten und Finanzierung der Maturitäts-
  ausbildung
       Jugendliche, deren Eltern Wohnsitz im Kanton Bern haben und ein öffentliches
       Gymnasium im Kanton besuchen, bezahlen kein Schulgeld. Für ausserkantonale
       Schülerinnen und Schüler wird ein Schulgeld verlangt – sie werden aber nur aufge-
       nommen, wenn sie in ihrem Herkunftskanton den gymnasialen Bildungsgang absol-
       vieren dürfen. Falls eine entsprechende Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern
       und dem Wohnsitzkanton (der Eltern) besteht, übernimmt letzterer das Schulgeld.

       Anders verhält es sich beim Besuch eines privaten Gymnasiums. Die Privatschulen
       verlangen ein Schulgeld in unterschiedlicher Höhe. Im Anhang C dieser Schrift sind
       sämtliche Schulen aufgeführt.

       Auch wenn kein Schulgeld zu bezahlen ist, entstehen in Zusammenhang mit dem
       gymnasialen Bildungsgang natürlich gewisse Kosten. Es gibt Auslagen für anzu-
       schaffende Lehrmittel und Bücher sowie für weitere Unterrichtsmaterialien (Ordner,
       Fotokopien, Taschenrechner etc.). Weitere Kosten entstehen durch Anlässe, die im
       Rahmen des Unterrichts durchgeführt werden (Exkursionen, Lager, Reisen usw.).
       Grob geschätzt ist dafür, je nach Schulort, Klasse und vor allem auch persönlichen
       Ansprüchen der Schülerin oder des Schülers mit Auslagen im Umfang von Fr.
       1000.– bis Fr. 3000.– im Jahr zu rechnen. Falls das Gymnasium auswärts besucht
       wird, fallen zusätzlich die Kosten für den Transport, für auswärtige Verpflegung und
       unter Umständen auch für eine auswärtige Unterkunft ins Gewicht.

       Grundsätzlich sind die Eltern verpflichtet, den Besuch des Gymnasiums ihrer Kin-
       der zu finanzieren. Für Familien in bescheideneren finanziellen Verhältnissen besteht
       die Möglichkeit, Stipendien zu erhalten. Neben dem Kanton gewähren auch einige
       private Organisationen Stipendien. Die Bestimmungen über die staatlichen Stipen-
       dien gehen vom Grundsatz der elternabhängigen Ausbildungsfinanzierung aus. Ob
       jemand stipendienberechtigt ist und wie hoch das gewährte Stipendium ausfällt,
       wird für jeden Einzelfall bestimmt. Für die zu erwartenden Ausbildungs- und Le-
       benshaltungskosten wird ein Budget erstellt. Diese Kosten werden dem zumutbaren
       Elternbeitrag gegenübergestellt, der aufgrund der finanziellen Lage der Eltern, der
       Familiengrösse und allfälliger weiterer Ausbildungsverpflichtungen bestimmt wird.
       Der Fehlbetrag wird durch ein Stipendium gedeckt. Nähere Auskünfte und Formu-
       lare für Stipendiengesuche erteilt die Abteilung Ausbildungsbeiträge der Erziehungs-
       direktion, Sulgeneckstrasse 70, 3005 Bern (Tel.: 031 / 633 83 40; Internet: www.erz.
       be.ch/ausbildungsbeitraege). Gesuche von Schülerinnen und Schülern öffentlicher
       Gymnasien werden von der Schulleitung an die Erziehungsdirektion weitergeleitet.

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Kosten und Finanzierung der Maturitätsausbildung
Grundsätzlich ist eine gymnasiale Maturitätsausbildung nicht mit höheren Kosten
verbunden als eine andere schulische oder berufliche Ausbildung auf der Sekundar-
stufe II. Im Unterschied zu Lehrlingen und Lehrtöchtern erhalten Gymnasiasten und
Gymnasiastinnen aber keinen Lehrlingslohn. Die Möglichkeiten der Jugendlichen,
im Verlauf der Maturitätsausbildung durch Jobben etwas Geld zu verdienen, sind
beschränkt. Während der Semester ist dies wegen der hohen zeitlichen Belastung
durch Unterricht und persönliche Lernarbeit kaum möglich.

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                                          Kosten und Finanzierung der Maturitätsausbildung
7 Der Weg nach Abschluss der Ausbildung
      Die gymnasiale Maturität bereitet auf Hochschulbildungsgänge vor. Der Matu-
      ritätsausweis berechtigt zum Eintritt in die Studiengänge der Universitäten (alle
      Richtungen), in die Studiengänge der Eidgenössischen Technischen Hochschulen
      (ETH) oder in die Pädagogischen Hochschulen (alle Stufenausbildungen). Für die
      Zulassung zu den medizinischen Studienrichtungen ist wegen Zulassungsbeschrän-
      kungen zusätzlich das Bestehen eines «Numerus Clausus-Tests» erforderlich.

      Weitere Anschlussmöglichkeiten bilden die Studiengänge der Fachhochschulen,
      wobei je nach Studienrichtung zusätzliche Eignungsabklärungen oder Berufsprakti-
      ka in der Studienrichtung absolviert werden müssen.
      Verschiedene Unternehmen bieten zudem auch verkürzte berufliche Grundbildungen
      oder Fachausbildungen speziell für Maturandinnen und Maturanden an. Diese kön-
      nen beispielsweise als Ersatz für die Berufspraktika als Eintrittsvoraussetzung in ein-
      zelne Fachhochschulen dienen.

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Der Weg nach Abschluss der Ausbildung
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