KINDERGARTENBEDARFSPLANUNG NACH DEM KINDERBILDUNGSGESETZ NRW KIBIZ IM RAHMEN DER JUGENDHILFEPLANUNG FÜR DAS KINDERGARTENJAHR 2019 / 2020 VOM ...
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Kindergartenbedarfsplanung nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) im Rahmen der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2019 / 2020 (vom 01.08.2019 bis 31.07.2020)
Inhaltsverzeichnis Seite Einleitung 2 A. Rechtlicher, sozial-demographischer und politischer Hintergrund 3 1. Gesetzliche Vorgaben 3 2. Aufgabe der Jugendhilfeplanung 4 3. Demographische Entwicklung 4 4. Politische Ausgangslage in Mönchengladbach 5 B. „Mönchengladbach - die Kinder- und Familienfreundliche Stadt“ 6 1. Sozialraumkonferenzen 6 2. Verstetigung der Randzeitenbetreuung (KitaPlus und Tagespflege) 7 3. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung 8 4. Betreuung von Flüchtlingskindern 10 C. Kindergartenbedarfsplanung des Kindergartenjahres 2019/2020 11 1. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder von 11 3 – 6 Jahren a) Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren 11 b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder von 3 – 6 Jahren 11 2. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder 12 unter drei Jahren a) Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren 12 b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren 13 D. Angebotsstruktur innerhalb der vorgesehenen Gruppenformen 14 E. Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Vorschulalter 16 auf Bezirksebene Nord 17 Ost 23 Süd 32 West 41 Anlagen Einrichtungsbezogene Planung der Angebote nach Stadtbezirken 1
Einleitung Im Folgenden wird die Kindergartenbedarfsplanung für 2019/2020 vorgestellt. In Anbetracht der Dynamik, die sich in der Kinderbetreuung allgemein abzeichnet, werden eine ganzheitliche Betrachtung und die vorausschauende Planung immer wichtiger. Kinderbetreuung ist inzwischen viel differenzierter, als nur die Bereitstellung von Kindergartenplätzen. Spätestens nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nimmt die Bevölkerungsprognose eine zentrale Rolle ein. Schließlich muss der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie mit den freien Trägern ausreichend Plätze schaffen, aber auf der anderen Seite nicht in einigen Jahren Überkapazitäten verwalten. Aus diesem Grund gewinnt auch die sozialraumorientierte Betrachtung an Bedeutung. Generell ist die Bedarfsplanung schwierig, da die Anforderungen an die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen Jahr für Jahr einem stetigen Wandel ausgesetzt ist. Bedarfslagen von Eltern ändern sich und die gesetzlichen Grundlagen werden aktuell sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene diskutiert. Am 14. Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, in 2./3. Lesung beschlossen. Anschließend stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Mit der Zustimmung des Bundesrats ist das Verfahren im Deutschen Bundestag und im Bundesrat nun abgeschlossen. 2019 tritt das Gute-KiTa-Gesetz in Kraft. Die kommunalen Spitzenverbände diskutieren aktuell den Entwurf des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Novellierung des Kinderbildungsgesetzes. Inhaltlich wird die Überprüfung des Belastungsausgleichs in der Jugendhilfe bereits im Jahr 2019 und die eindeutige Formulierung der Garantie der weiteren Investitionsförderung für notwendige zusätzliche Betreuungsplätze bearbeitet. Trotz umfangreicher Ausbaumaßnahmen, die in der Verwaltung vorbereitet und durch die lokale Politik beschlossen wurden, stehen in Mönchengladbach noch nicht ausreichend viele Betreuungsplätze zur Verfügung. Der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder benötigt von der Planung bis zur Inbetriebnahme mindestens zwei bis drei Jahre. Mönchengladbach ist eine wachsende Stadt. Die Anzahl an Betreuungsplätzen konnte in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert werden und dieser Trend setzt sich im Kita-Jahr 2019/2020 weiter fort. Dennoch wird - wie der vorliegende aktuelle Bedarfsplan zeigt - auch aufgrund eines weiter ansteigenden Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren - eine Bedarfsdeckung noch nicht erreicht. Die Versorgungsquoten zum 1.8.2019 liegen zunächst unter den angestrebten Werten) und verbessern sich erst im Laufe des Kindergartenjahres sofern die geplanten Maßnahmen auch wie geplant in Betrieb gehen können. (siehe Seite 17) Für das Kindergartenjahr 2019/2020 stehen für die Inklusion insgesamt 209 Betreuungsplätze zur Verfügung. Hierin sind auch 22 Plätze für Kinder unter drei Jahren einbezogen. Mit den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf können aus derzeitiger Sicht zu Beginn des Kita-Jahres alle Bedarfe abgedeckt werden. Dies ist auch vor dem Hintergrund möglich, dass zukünftig alle Neubauten von Kindertageseinrichtungen grundsätzlich behindertengerecht errichtet werden. Innerhalb des Stadtgebietes gibt es in Bezug auf die Versorgungsquoten deutliche Unterschiede. Dies liegt nicht nur an fehlenden Plätzen, sondern auch an den Standorten der speziellen Angebote für die Kindertagesbetreuung. Im Stadtbezirk Ost konzentrieren sich Angebote für Kinder mit Beeinträchtigungen und besondere pädagogische Angebote, zum Beispiel der Montessori Pädagogik. Diese Betreuungsplätze werden von Familien aus der gesamten Stadt in 2
Anspruch genommen und haben nicht einen direkten Bezug zur Versorgung der Kinder aus dem Stadtbezirk. A. Rechtlicher, sozial-demographischer und politischer Hintergrund 1. Gesetzliche Vorgaben Seit August 2013 gilt der § 24 SGB VIII. Demnach hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch, soweit sich die Eltern in Ausbildung befinden oder beruflich tätig sind. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder. § 24 SGB VIII - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege - (Fassung ab 01.08.2013) (1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn 1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder 2. die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. (2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend. (3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. ….. 3
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist seit Jahren stark steigend. Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Ausbau von Betreuungsplätzen für die unter Dreijährigen in Kitas oder in der Kindertagespflege weiter vorangehen muss. Auch für jüngere Kinder ist also ein bedarfsgerechtes Angebot in Mönchengladbach vorzuhalten. Um sich auf die Anforderungen, die sich sowohl aus den rechtlichen sowie bedarfsorientierten Ansprüchen ergeben, angemessen vorbereiten zu können, benötigt jede Kommune relevante Daten und Kenntnisse darüber, welchen Bedarf Eltern einfordern werden. 2. Aufgabe der Jugendhilfeplanung Nach § 21 Abs. 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) orientiert sich die Gestaltung der Grup- penformen und die damit verbundene Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs. 1 festgelegten Betreuungszeiten an den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit. Der sich hieraus ergebende Anteil der einzelnen Kind-Pauschalen ist immer bis zum 15. März eines Betreuungsjahres dem Land zu melden. Unter Berücksichtigung der Meldefrist 15.03.2019 ist nunmehr der Bedarf für das Kindergartenjahr 2019/2020 festzustellen. Der durch den öffentlichen Träger im Rahmen der Jugendhilfeplanung übermittelte Bedarf ist die Basis für die Festsetzung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten aller Kindertages- einrichtungen im kommenden Kindergartenjahr. Bei der Bedarfsplanung gelten folgende Erfassungszeiträume: • Kinder, die bis zum 01.11. eines Jahres zwei Jahre alt werden und im Laufe des Kindergartenjahres in eine Kita aufgenommen werden gelten gem. KiBiz § 19 Abs. 5 als 2-jährige, • Kinder, die bis zum 01.11. eines Jahres drei Jahre alt werden und im Laufe des Kindergartenjahres in eine Kita aufgenommen werden gelten gem. KiBiz als 3-jährige, • ein Betreuungsangebot wird ab dem 4. Lebensmonat bereitgestellt 3. Demographische Entwicklung In Mönchengladbach leben zum Stichtag 30.9.2018 insgesamt 270.680 Menschen. Die demo- graphische Entwicklung in Mönchengladbach verläuft weiterhin positiv. Dies ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Faktoren: • Der Steigerung der Geburtenzahlen, • Der Zuzüge in Neubaugebiete und/oder in den Wohnungsbestand • Der Zuwanderung durch Flüchtlinge aus Kriegs- oder Krisengebieten und im Rahmen der europäischen Freizügigkeit Der Trend einer - im NRW-Vergleich - überdurchschnittlichen Geburtenrate setzte sich nach bisherigen Erkenntnissen in Mönchengladbach fort. Im Jahr 2017 brachten in Mönchengladbach 4
Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren im Durchschnitt 1,63 Kinder zur Welt. (NRW Wert 1,59 Kinder). Insgesamt wurden im Jahr 2017 2.602 Geburten gezählt. Durch die oben genannten Zuwächse wird der Sterbeüberschuss kompensiert und die Gesamtzahl der Bevölkerung wächst. Bei der Ausbauplanung wurde ursprünglich von einem prognostizierten demographischen Anstieg der Kinder im Vorschulalter pro Jahr von ca. 200 zusätzlich zu versorgenden Kindern ausgegangen. Betrachtet man die für die Kinderbetreuung planungsrelevanten Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahre und 3 bis unter 6 Jahre zeigt sich der demographische Anstieg. Laut Prognose der Planzahlen sind im Kindergartenjahr 2019/2020 6.420 Kinder unter 3 Jahren und 7.734 Kinder, die zwischen 3 und 6 Jahre sind und Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, zu versorgen. (Quelle: Statistik des Meldeamtes). Das entspricht einem Anstieg von 390 mehr zu versorgenden Kindern. Generell ist die Bedarfsplanung einem stetigen Wandel ausgesetzt in der Form, dass sich die Bedarfslagen von Eltern ändern. Immer mehr Eltern möchten nach der Geburt des Kindes oder nach der Elternzeit früher wieder in den Beruf zurückkehren. Hierdurch dehnt sich auch der Bedarf nach erweiterten Öffnungszeiten aus. Aus diesem Grund müssen in Zukunft zum einen vermehrt Plätze für die Betreuung von U3-Kindern vorgehalten werden und sollten zum anderen die Öffnungszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder flexibler gestaltet werden. Kindertages- pflegepersonen sind aktuell bereits sehr flexibel bei der Gestaltung der Betreuungszeiten. Zudem müssen notwendige Informationen zu Neubaugebieten abgefragt werden. Größe und Art der Wohnbebauung sowie der Zeitpunkt der Fertigstellung erlauben im Grunde aber nur eine Prognose, in welcher Größenordnung zusätzlich zu versorgende Kinder im Vorschulalter hinzukommen. Die Bedarfsplanung basiert auf die Anzahl der gemeldeten Kinder zum Stichtag 30.9. eines Jahres. Der Fachbereich erfragt die Anzahl der Kinder in den einzelnen Jahrgängen und Stadtteilen. Die Anzahl der Kinder, die noch nicht geboren sind wird auf Grundlage der Statistik vergangener Jahre und unter Berücksichtigung der aktuellen Geburtenrate für Mönchengladbach ermittelt. 4. Politische Ausgangslage in Mönchengladbach Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat dem Rat der Stadt Mönchengladbach am 05.07.2017 eine Ausbauplanung der Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre 2017/2018 bis 2022/2023 (Voralgen-Nr. 2297/IX) zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Rat hat dieser Ausbauplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt jährlich die weiteren Schritte des notwendigen Kindergartenausbaus anhand aktueller Daten zu planen und im Wege der Haushaltseinbringung darzustellen, wie die notwendigen Maßnahmen gegenfinanziert werden können. Zu berücksichtigen ist dabei auch der Umgang mit Überbelegungen. Überbelegungen sind in der Gruppenform II (0 – 3 Jahren) nur möglich, wenn die personellen und räumlichen Voraussetzungen dies zulassen. Wie in der Ausbauplanung beschlossen, erfolgt ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 bis zum Kindergarten-jahr 2022/2023 ein stufenweiser Rückbau der Überbelegungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren, um die Mehrbelastungen für die Einrichtungen zu verringern. 5
Bei der vorgenannten Ausbauplanung geht man von folgenden umzusetzenden Vorgaben für Mönchengladbach aus: Für das am 1.8.2019 beginnende nächste Kindergartenjahr soll ein Betreuungsplatzangebot für • 95,3 % der Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren und für • 43,4 % der Kinder im Alter von unter 3 Jahren aufgebaut werden. Für die Folgejahre sieht die Ausbauplanung im Bereich der zu versorgenden Kinder im Alter von unter drei Jahren folgende Quoten vor: o 45,5 % im Kindergartenjahr 2020/2021 o 47,6 % im Kindergartenjahr 2021/2022 o 49,7 % im Kindergartenjahr 2022/2023 Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Anzahl der Überbelegungen sukzessive wie folgt zurückzubauen: o im Kindergartenjahr 2018/2019 Rückbau der Überbelegungsplätze für Kinder unter drei Jahren o ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 stufenweiser Rückbau der Überbelegungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Neben den bereits in der Ausbauplanung benannten Projekten wurden mit der Kindergarten- bedarfsplanung 2018/2019 (Vorlagen Nr. 2297/IX) weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungsquoten von Kindern im Vorschulalter initiiert. Einige der Neubauprojekte lassen sich allerdings nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum realisieren. Die mit den Projekten geplanten neuen Betreuungsplätze können nicht alle zum 1.8.2019 angeboten werden. Diese werden erst im weiteren Verlauf des Kita-Jahres fertig gestellt. Um die Versorgungslücken zu schließen hat der Rat der Stadt im Oktober 2018 den Aufbau von weiteren 5 jeweils 5-gruppigen Modul-Fertigbauanlagen und von 5 zusätzlichen Groß- tagespflegestellen befürwortet. (siehe dazu Vorlagen Nr. 3222/IX) B „Mönchengladbach - die Kinder- und Familienfreundliche Stadt“ In diesem Kapitel werden einige der qualitativen Weiterentwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet exemplarisch beschrieben. Vor dem Hintergrund der notwendigen Anstrengungen zum Kitaausbau ist es besonders bedeutsam auch die qualitativen Aspekte der Arbeit herauszustellen. Neben Neu-, Aus und Umbauplanungen ist es erforderlich den pädagogischen Alltag in den Kindertageseinrichtungen in den Fokus der Planung zu nehmen und entsprechende Maßnahmen anzustoßen. 1. Sozialraumkonferenzen Im April 2018 hat die Jugendhilfeplanung gemeinsam mit der städtischen Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und den Praxisberatungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und 6
Familie zu einem trägerübergreifenden Facharbeitskreis der Familienzentren eingeladen. Der Einladung folgten nahezu alle Familienzentren. Das Ziel die Angebotsplanungen miteinander abzustimmen und die Familienzentren noch deutlicher auch für Familien die eine „normale“ Kindertageseinrichtung besuchen, zu öffnen konnte als gemeinsames Ziel festgelegt werden. Zukünftig wird es in den noch zu definierenden Sozialräumen um die Familienzentren herum, Sozialraumkonferenzen geben, an denen perspektivisch auch die jeweils zuständigen Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Stadt Mönchengladbach, Mitarbeitende aus der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ (OKJA) und die Leitungen der Grundschulen des Einzugsgebiets teilnehmen werden. Die Geschäftsführung dieser Sozialraumkonferenzen wird durch die städtischen Praxisberatungen, unterstützt durch die Jugendhilfeplanung des Fachbereichs, übernommen. Ausgehend vom Modellprojekt Rheydt Ost des ASD der Stadt Mönchengladbach ist es das Ziel der Arbeit, niedrigschwellige und passgenaue Unterstützungsangebote für die Familien eines Sozialraumes zu entwickeln. Es werden Ressourcen in den Einrichtungen entdeckt, die geeignet sind ehrenamtliche Unterstützungen für finanziell benachteiligte und bildungsferne Zielgruppen zu entwickeln und insgesamt zu einem im Lebenslauf der Kinder frühen Zeitpunkt mehr Familien an Bildungsangeboten teilhaben zu lassen. Aus der Sicht der Fachkräfte fehlende Angebote werden entwickelt und gemeinsam durchgeführt. Bis Dezember 2018 gibt es diese Sozialraumkonferenzen bereits in Rheydt, in Odenkirchen, in Hardt, in Rheindahlen und als Auftaktveranstaltung im Stadtbezirk Ost. In allen Konferenzen sind auch schon die Schulleitungen der Grundschulen, die Mitarbeitenden der OKJA und die Mitarbeitenden des jeweils zuständigen ASD Bezirks eingeladen oder haben teilgenommen. Die Geschäftsführung der promultis gGmbH hat die zukünftige Teilnahme ihrer Mitarbeitenden zugesagt. Die Sozialraumorientierung als Arbeitsmethode wir zukünftig ein wichtiger Baustein sein. Teure Hilfen zur Erziehung sollen vermieden werden, um die finanziellen Mittel für Angebote der Prävention einsetzen zu können. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachkräfte aus Schule und Jugendhilfe wird es so möglich sein die kommunale Bildungslandschaft in Mönchengladbach effektiver zu gestalten und frühe Bildungsbeteiligung als Grundlage für erfolgreiche Bildungsprozesse zu erreichen. 2. Verstetigung der Randzeitenbetreuung (KitaPlus und Tagespflege) Bedarfsgerechte und flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder und in den Familienzentren wirken sich positiv und unmittelbar auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit einer Stadt aus. Im Rahmen der wachsenden Stadt mg+ ist es notwendig, ein modernes und zeitgemäßes Betreuungsangebot vorzuhalten. Junge Familien treffen ihre Entscheidung über ihren Lebensmittelpunkt insbesondere auch danach wie sich die Betreuungssituation in einer Stadt darstellt. Die Randzeitenbetreuung ist ein wichtiger Baustein dazu. Seit Anfang 2016 fördert das Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“ passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Betreuungsangebote. Durch Beschluss des Stadtrates vom 19.03.2014 (3778/VIII) wurde die Verwaltung beauftragt in einzelnen Stadtbezirken, an geeigneter Stelle, in sowohl städtischen als auch nichtstädtischen Tageseinrichtungen für Kinder, Betreuungszeiten anzubieten, die über die üblichen Betreuungs- zeiten von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr hinausgehen. 7
Auch in Mönchengladbach werden städtische und nicht-städtische Kindertageseinrichtungen im Rahmen dieses Projektes gefördert. Diese setzen bis dato eine zuverlässig funktionierende Randzeitenbetreuung in ihren Einrichtungen um. Perspektivisch wird die Zahl der berufstätigen Eltern, die Betreuungsangebote über die regulären Öffnungszeiten hinaus in den sogenannten Randzeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr benötigen weiter ansteigen. In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Kindertagespflege weiter an Bedeutung. Neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen kann der Rechtsanspruch auf Betreuung eines Kindes unter drei Jahren auch mit einem entsprechenden Platzangebot innerhalb der Tagespflege erfüllt werden. Innerhalb der Kindertagespflege werden in Mönchengladbach Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren durch LENA-Gruppen (Großtagespflegestellen) oder durch „private“ Tagespflegepersonen zur Verfügung gestellt. In einer LENA-Gruppe können maximal 9 Kinder unter drei Jahren von 2 Tagespflegepersonen betreut werden. Der Betrieb einer LENA-Gruppe erfolgt hierbei stets in einer engen Kooperation mit einer benachbarten Kindertageseinrichtung. Hieraus folgt, dass der Träger der kooperieren- den Kindertageseinrichtung auch gleichzeitig Träger der LENA-Gruppe wird. Im Kindergartenjahr 2019/20 werden insgesamt 579 Plätze in der Tagespflege angeboten, davon werden 261 in LENA-Gruppen und 318 von „privaten“ Tagespflegepersonen zur Verfü- gung gestellt. Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den Zahlen aus der Tagespflege um eine Momentaufnahme der aktuellen Versorgungssituation handelt. Die Verwaltung hält im Zuge der demographischen Entwicklung und der sich verändernden Bedarfslagen einen weiteren Ausbau der Betreuungsplätze in der Tagespflege in der Größenordnung von 36 Plätzen für die Randzeitenbetreuung und von ca. 60 in Großtagespflegestellen oder bei privaten Tagespflegepersonen - insbesondere für Kinder unter drei Jahren - für dringend erforderlich. 3. Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung/Betriebskitas Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ein zusätzlicher wichtiger Baustein. Ein Unternehmen, das familienfreundlich denkt und sich entsprechend engagiert hat höhere Chancen bei der Gewinnung von Fachkräften, eine niedrigere Mitarbeiterfluktuation, ein besseres Betriebsklima und weniger Fehlzeiten der Mitarbeitenden (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten), um nur einige Vorteile zu benennen. In Mönchengladbach findet dies Ausdruck durch eine aktive Beteiligung am Projekt Competentia NRW. Insgesamt werden seit 2012 in NRW 16 Kompetenzzentren von der EU und vom Land NRW gefördert. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Mittlerer Niederrhein ist im Juli 2013 gestartet. Träger des Projektes ist die Wirtschaftsförderung Kreis Viersen mbH. Seit September 2018 arbeitet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Kooperationspartner mit einer halben Stelle innerhalb des Kompetenzzentrums hinsichtlich des Themenschwerpunktes „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Interessierte Firmen werden im Rahmen gemeinsamer Beratungsgespräche über die unterschiedlichen Möglichkeiten und 8
Formen, der betrieblich unterstützen Kinderbetreuung (BuK) informiert. Die betriebsspezifische Beratung umfasst auch die Vorbereitung und Auswertung von Mitarbeiterbefragungen, um gemeinsam mit den betreffenden Personalabteilungen den tatsächlichen Bedarf nach Betreuungsangeboten zu erheben. Die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) ist in diesem Zusammenhang ein wichtiger strategischer Partner. Die WFMG verfügt in der Regel über die notwenigen Kontakte zu den interessierten Unternehmen bzw. ist Bindeglied zwischen Wirtschaft und Verwaltung. Es gibt bereits umgesetzte Vorhaben, wie etwa die Kita „Meer-Blick“ der Firma SMS Meer oder das Angebot des Krankenhauses Bethesda. Das Studentenwerk Düsseldorf ist Träger der Kita „Campus-Zwerge“ auf dem Gelände der Hochschule Niederrhein. Auch in LENA-Gruppen werden Betriebs-Betreuungsplätze angeboten. So kooperieren hier u.a. städtische Einrichtungen mit dem Krankenhaus Neuwerk und der Santander Consumer Bank. Aktuell laufen Maßnahmen zur Einrichtung einer Betriebs-LENA-Gruppe für städtische Bedienstete. Stadtbezirk Einrichtung Platzangebot Betrieb Straße Träger 3-6 U3 Nord Stadtmitte Kindertageseinrichtung Die Johanniter 39 6 Krankenhaus Ludwig-Weber-Straße Krankenhaus Ludwig-Weber-Str. Bethesda -überwiegend- Bestand seit längerem Nord Stadtmitte Kindertageseinrichtung Mumm e.V. 6 Firma Cho-Time Berliner Platz Nach Bedarf Nord Stadtmitte Kindertageseinrichtung AWO 23 22 SMS Meer Seiler Weg Nord Stadtmitte Rheydter Straße Studentenwerk 16 19 HS Niederrhein Nord Stadtmitte Betriebskita St. Sozialdienst 28 22 Kliniken Maria Hilf Franziskus Katholischer Viersener Straße Frauen MG Nord Stadtmitte LENA-Gruppe Stadt MG 9 Kliniken Maria Hilf Barbarossastraße Nord Stadtmitte LENA-Gruppe Stadt MG 9 Santander Consumer Waldhausener Straße Bank Ost Neuwerk LENA-Gruppe Stadt MG 9 Krankenhaus Neuwerk Liebfrauenstraße Süd Rheydt- LENA-Gruppen Am Stadt MG 18 Städtische Kliniken West Hockstein Mönchengladbach Süd Rheydt- LENA-Gruppe Stadt MG 9 Stadt Mönchengladbach Mitte Summe 106 129 9
4. Betreuung von Flüchtlingskindern Die im Stadtrat am 02.03.2016 beschlossene Beratungsvorlage 1367/IX sieht den stufenweisen Aufbau von Betreuungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder wie folgt vor: • Kontaktnahme und erste Betreuungen direkt in den Flüchtlingsunterkünften (Projekt „Mogli“ Mobil gemeinsam lernen international) 25 Betreuungsplätze 0 – 6 Jahre • Aufbau von Eltern-Kind-Gruppen in Familienzentren mit gleichzeitigen Angeboten für die Eltern in den Familienzentren 90 Betreuungsplätze 0 – 6 Jahre • Aufbau von Spielgruppen in Kindertageseinrichtungen und anderen geeigneten Räumlichkeiten zur Schaffung von externen Freiräumen für die Eltern (Fortbildungen, Kursangebote der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, IHK, etc.) 80 Betreuungsplätze 0 – 6 Jahre • dauerhaftes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen laufende Vermittlung durch Mogli und Spiel- und Eltern-Kindgruppen 10
C. Kindergartenbedarfsplanung des Kindergartenjahres 2019/2020 1. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder von 3 – 6 Jahren a) Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren Die Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren wird sich nach der aktuell vorliegenden Bevölkerungsstatistik (Stand 30.09.2018) auf insgesamt 7.734 zu versorgende Kinder belaufen. Dies sind 360 Kinder mehr als im lfd. Kindergartenjahr. Kindergartenbedarfs- Gesamtzahl der Kinder planung von 3 – 6 Jahren 2007 / 2008 7.637 2008 / 2009 7.417 2009 / 2010 7.119 2010 / 2011 6.916 2011 / 2012 6.705 2012 / 2013 6.693 * 2013 / 2014 6.551 2014 / 2015 6.452 2015 / 2016 6.563 2016 / 2017 6.500 2017 / 2018 7.056 2018 / 2019 7.374 2019 / 2020 7.734 * reduzierter Rückgang aufgrund der Veränderung der Schuleingangsstichtagsregelung b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren Es wurden im Kindergartenjahr 2018/2019 6 neue Kindertageseinrichtungen in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Gruppen durch An- oder Erweiterungsbauten geschaffen. Insgesamt sind 150 Plätze zusätzlich geschaffen worden. Zwei weitere Neubauten von Kindertageseinrichtungen (Geneickener Str. und Klusenstr.) werden zum 01.08.2019 in Betrieb genommen. Die 5 Modulbauten gehen in den ersten Monaten des Kindergartenjahres 2019/2020 in Betrieb. Dadurch entstehen weitere 310 Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6 Jahren. Aufgrund dessen unterscheidet sich die Versorgungsquote zu Beginn des Kindergartenjahres deutlich von der bisher im Rahmen von Kindergartenbedarfsplanungen 11
dargestellten Versorgungsquote innerhalb eines jeweiligen Kindergartenjahres. Aus Gründen der Transparenz wurde beginnend ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 auch die Versorgungs- quote zum Stichtag 01. August dargestellt. Im Rahmen der mit den Trägern abgestimmten Gruppenformen, stehen in den Kindertageseinrichtungen, einschließlich der vorgenommenen Gruppenumwandlungen zum Stichtag 01.08.2019 insgesamt 6.793 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Zusätzlich stehen 26 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren innerhalb der privaten Tagespflege zur Verfügung. Zu Beginn des Kindergarten-Jahres 2019/2020 stehen somit insgesamt 6.819 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote von 88,2 %. Weitere Neubauten von Kindertageseinrichtungen werden im Verlauf des Kindergartenjahres 2019/2020 in Betrieb gehen. Durch diese Maßnahmen entstehen für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zusätzliche Betreuungsplätze. Insgesamt entstehen somit im Verlauf des Kindergartenjahres 2019/2020 nach derzeitigem Stand 638 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Unter Einbeziehung der vorhandenen 6.819 Plätze zum 01.08.2019 stehen dann 7.457 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Bei insgesamt 7.734 zu versorgenden Kindern dieser Altersklasse errechnet sich eine Versorgungsquote von 96,4 %. 2. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren a) Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren Die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren wird sich nach der aktuell vorliegenden Bevölkerungsstatistik (Stand 30.09.2018) zuzüglich einer prognostizierten Anzahl zu versorgender Kinder auf insgesamt 6.420 Kinder belaufen. Dies sind 30 Kinder mehr als im lfd. Kindergartenjahr. Kindergartenbedarfs- Gesamtzahl der Kinder planung unter drei Jahren 2008 / 2009 6.000 2009 / 2010 5.200 2010 / 2011 5.160 2011 / 2012 5.221 2012 / 2013 5.165 2013 / 2014 5.059 2014 / 2015 5.165 12
2015 / 2016 5.270 2016 / 2017 5.553 2017 / 2018 6.045 2018 / 2019 6.390 2019 / 2020 6.420 Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren wurde berücksichtigt, dass ein Betreuungsangebot erst ab dem 4. Lebensmonat bereitgestellt wird. Zukünftig werden im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung die Kinder schrittweise ab dem ersten Lebensmonat erfasst. b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder im Alter unter drei Jahren Es wurden im Kindergartenjahr 2018/2019 6 neue Kindertageseinrichtungen in Betrieb genommen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Gruppen durch An- oder Erweiterungsbauten geschaffen. Insgesamt sind 72 Plätze U3 zusätzlich geschaffen worden. Zwei weitere Neubauten von Kindertageseinrichtungen (Geneickener Str. und Klusenstr.) werden zum 01.08.2019 in Betrieb genommen. Die 5 Modulbauten gehen in den ersten Monaten des Kindergartenjahres 2019/2020 in Betrieb. Dadurch entstehen weitere 160 Betreuungsplätze für Kinder von 0 – 3 Jahren. Aufgrund dessen unterscheidet sich die Versorgungsquote zu Beginn des Kindergartenjahres deutlich von der bisher im Rahmen von Kindergartenbedarfsplanungen dargestellten Versorgungsquote innerhalb eines jeweiligen Kindergartenjahres. Aus Gründen der Transparenz wurde beginnend ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 auch die Versorgungs- quote zum Stichtag 01. August dargestellt. Insgesamt stehen am 1.8.2019 2.483 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren innerhalb von Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege zu Verfügung. Betreuungsform Plätze für Kinder unter drei Jahren Kindertageseinrichtung 1.930 Tagespflege 553 Insgesamt 2.483 Bei insgesamt 2.483 Betreuungsplätzen und 6.420 Kindern unter drei Jahren wird eine Versorgungsquote von 38,7 % erreicht. Insgesamt entstehen im Verlauf des Kindergartenjahres 2019/2020 nach derzeitigem Stand weitere 384 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Unter Einbeziehung der vorhandenen 2.483 Plätze zu Beginn des Kita-Jahres 19/20 stehen dann insgesamt 2.867 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren zur Verfügung. Bei insgesamt 6.420 zu versorgenden Kindern in dieser Altersklasse errechnet sich eine Versorgungsquote von 44,7 %. 13
D. Angebotsstruktur innerhalb der vorgesehenen Gruppenformen Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist jährlich im Rahmen der Jugendhilfe- planung zu entscheiden, welche der gesetzlich vorgesehenen Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet angeboten werden. Zurzeit gibt es in Kindertageseinrichtungen folgende Gruppenformen: Wöchentliche Gruppenform Gruppenform Gruppenform Betreuungszeit I II III 2 – 6 Jahre 0 – 3 Jahre 3 – 6 Jahre (6 U3 / 14 Ü3) 25 Stunden 20 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 35 Stunden 20 Kinder 10 Kinder 25 Kinder 45 Stunden 20 Kinder 10 Kinder 20 Kinder Neben dem Anmeldeverhalten der Eltern gilt es bei der Festsetzung der Gruppenstrukturen folgende Regelungen zu beachten: • Kinder mit einem erhöhten Förderungsbedarf haben Anspruch auf die Betreuung in einer Regelgruppe. Wird ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf in eine Gruppe aufgenommen, erfolgt gleichzeitig die Reduzierung um einen weiteren Betreuungsplatz in der Gruppe • Gruppen ohne Kinder mit einem erhöhten Förderungsbedarf können mit bis zu 2 Kindern überbelegt werden • die Gruppenform II kann bei personeller und räumlicher Zusatzausstattung mit bis zu 5 Kindern 0 – 3 Jahre überbelegt werden (nur mit separater Betriebserlaubnis des LVR) • die Buchung einer Betreuung von 45 Stunden bei Kindern über drei Jahren dürfen von Kita-Jahr zu Kita-Jahr nicht um mehr als 4 % steigen (§ 19 Abs. 3 KiBiz). Die Betreuungsangebote der einzelnen Einrichtungen im Kindergartenjahr 2019/2020 teilen sich wie folgt innerhalb der einzelnen Gruppenformen und Betreuungsumfänge auf: Betreuungsform 25 Stunden - Plätze 35 Stunden - Plätze 45 Stunden - Plätze Plätze Anzahl Quote Anzahl Quote Anzahl Quote gesamt Gruppenform I 2 – 6 Jährige 138 2,61 % 1.748 33,05 % 3.403 64,34 % 5.289 Gruppenform II U3- Kinder 2 0,23 % 73 8,52 % 782 91,25 % 857 Gruppenform III 3 – 6 Jährige 128 3,56 % 1.685 46,82 % 1.786 49,62 % 3.599 Gesamt 268 2,75 % 3506 35,98 % 5.971 61,27 % 9.745 Die Träger haben im Rahmen ihrer Angebotsentwicklung zum Teil von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, Gruppenformen und Betreuungsumfänge zu kombinieren. 14
Es werden im Kindergartenjahr 2019/2020 auch wieder Betreuungsplätze mit der sogenannten 35-Stunden-Block-Betreuung angeboten. Das bedeutet, die Kinder werden nicht wie üblich morgens und nachmittags mit einer mittäglichen Unterbrechung, sondern durchgehend 7 Stunden täglich betreut. Diese Betreuungsform wird von vielen teilzeitbeschäftigten Eltern nachgefragt. Der Bedarf ist steigend. Die Verteilung der insgesamt 9.745 Betreuungsplätze auf die Altersklassen kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zusätzlich zu den zuvor genannten Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen stehen wie bereits erwähnt 579 Plätze für Kinder innerhalb der Tagespflege zur Verfügung. Alter des Gruppenform Gruppenform Gruppenform Tagespflege Gesamt Kindes I II III 0 - 1 Jahr 0 285 0 184 469 1 - U2 Jahre 0 286 0 184 470 2 - U3 Jahre 1.457 286 0 185 1.928 3 - 6 Jahre 3.832 0 3.599 26 7.457 9.745 579 10.324 Die Aufnahme der Kinder innerhalb der städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt grund- sätzlich in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und ist abhängig von sozialen Kriterien der Familie. Die Angaben zu Verteilung und Anzahl der Betreuungsplätze in den Gruppenformen sind vorbehaltlich zu verstehen, Änderungen in den Gruppenformen sind möglich, wenn sich an dem Gesamtkonzept der Kindergartenbedarfsplanung keine gravierenden Änderungen ergeben. 15
E. Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Vorschulalter auf Bezirksebene In nachfolgender Tabelle werden die relevanten Planungsdaten für die vier Stadtbezirke in der Reihenfolge Nord, Ost, Süd und West dargestellt. Im Anschluss an die Ausführungen pro Bezirk erfolgt eine kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs in den „ehemaligen Bezirken“. Ein abschließendes Fazit pro Bezirk umfasst auch mögliche zukünftige Maßnahmen, die zu initiieren sind, um entstehende Versorgungslücken zu schließen. Zur Kompensierung der festgestellten Versorgungslücken werden von der Verwaltung in einer engen Abstimmung der Fachbereiche Stadtentwicklung und Planung, dem Bauordnungsamt und dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie, sowie der EWMG, der Kreisbau/GWSG und der GMMG bereits mögliche neue Standorte für neu umzusetzende Projekte gesucht bzw. wurden bereits gefunden. Im laufenden Kindergartenjahr konnten folgende Kindertageseinrichtungen bereits in Betrieb genommen werden (a) oder werden zum 01.08. 2019 in Betrieb gehen (b): (a) U3 3 – 6 Jahre 22 28 Roermonder Höfe Berliner Platz Stadtmitte 8 9 Vossenbäumchen Hardt 4 26 Hardter Waldstraße Hardt 12 28 Sonnenstraße Rheydt-Mitte 4 16 Haus Dahlen Rheindahlen 50 Summe 50 147 (b) Am Beekerkamp - Volksgarten 22 3 Carl Diem Straße 1 Volksgarten Modul 22 48 Carl Diem Straße 2Volksgarten Modul 22 48 Geneickener Straße Rheydt-Mitte 28 42 Klusenstraße Rheydt-West 22 28 Voigtshofer Allee Wickrath Modul 22 48 An der Holter Heide Rheindahlen Modul 22 48 Peter-Micke-Straße Rheindahlen Modul 22 48 Summe 182 313 Hinzuweisen ist darauf, dass die 5 Modul Fertigbau Anlagen, die nach Maßgabe dieser Planung zum 01.08.2019 in Betrieb gehen sollten, nach Mitteilung der GMMG erst im Oktober/ November 2019 zur Verfügung stehen. Die weiteren im Kindergartenjahr 2019/2020 durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie initiieren Neubauprojekte können den nachfolgenden Tabellen auf Bezirksebene jeweils unter dem Punkt B entnommen werden. Vor dem Hintergrund des weiter steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen, ist es notwendig weitere Maßnahmen, über das Jahr 2021 hinaus, in den Blick zu nehmen. 16
Nord 3 - 6 Jahre U3 Anzahl Quote Anzahl Quote A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 2.131 1.760 Anzahl der Betreuungsplätze 1.906 715 * Versorgungsquote zum 01.08.2019 89,4% 40,6% * incl. 18 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstellung der u.a. Neubauten entfallen werden. B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 1.906 715 Betriebskita St. Franziskus (Stadtmitte) 28 22 Bettrather Straße (Stadtmitte) 12 8 Bunter Garten (Stadtmitte) 48 12 Schleswigerstraße (Stadtmitte) 14 6 Severing Straße (Stadtmitte) 28 22 Anzahl der Betreuungsplätze 2.036 785 Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2019/2020 95,5% 44,6% C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2020/2021 Bestand Kindergartenjahr 2019/2020 2.131 1.760 prognostizierte Steigerung 70 25 Angenommene Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2020/2021 2.201 1.785 D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020 2.036 785 Spielkaulenweg (Stadtmitte) 28 22 Ferdinand-Strahl-Str. (Stadtmitte) 10 Sittardstraße (Stadtmitte) 22 13 Schwogenstraße (Stadtmitte) 28 12 Tomper Feld (Hardt) 39 16 Aufgabe des Standortes Am Kuhbaum -32 Rückbau von 2/3 der Überbelegungen -44 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 2.077 858 E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 94,4% 48,1% 17
F. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 2.098 812 Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -2.077 -858 derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 21 -46 Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant vollständig umgesetzt werden zur Zielerreichung der angestrebten Versorgungsquoten noch 21 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aufzubauen sind. Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zunächst zu berücksichtigen, dass von den 46 Betreuungsplätzen 18 Überbelegungen in der Gruppenform II abgebaut werden müssen. Somit konnte das Platzangebot an U3 Betreuungsplätzen bereits um 28 Plätze über die angestrebte Versorgungsquote von mindestens 45,5 % ausgebaut werden Da die Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 auf mindestens 49,7 % zu steigern ist und zusätzlich der komplette Rückbau der Überbelegungen der Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zu verwirklichen ist, sind mit Blick auf die demographische Entwicklung weitere Maßnahmen im Stadtbezirk zu initiieren: Mögliche zukünftige Maßnahmen 1. Nach Fertigstellung der pro multis Einrichtung Bettrather Straße können die im Rahmen der Auslagerung derzeit belegten Räume am Standort Annakirchstraße für den Aufbau einer Dependance-Gruppe Hensenweg genutzt werden. Hierdurch entstehen 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren. 2. Am Standort Luisenstraße plant ein Investor den Neubau einer bis zu 4 gruppigen Kindertageseinrichtung unter Einbeziehung der dortigen kirchlichen Gebäude. 3. Am Standort Aachener Str. 418 (Altensportzentrum) wird aktuell geprüft ob auf dem Gelände eine 3-4- gruppige Kindertageseinrichtung neu entstehen kann. 4. Im Rahmen der derzeitigen Machbarkeitsstudie „Nachnutzung des Maria Hilf Geländes“ wurde die Berücksichtigung und der Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen angemeldet. Aktuell wird zusammen mit der EWMG geprüft, ob im denkmalgeschützten Bereich bereits im Vorgriff auf die spätere Entwicklung des Gebietes eine dreigruppige Kindertageseinrichtung aufgebaut werden kann. 5. Am Standort Viktoriastraße 58 plant ein Investor zusammen mit einem Träger den Neubau einer 3 - 4 gruppigen Kindertageseinrichtung. Das Vorhaben ist noch durch die Baukonferenz zu prüfen. 6. Für zukünftige Bedarfe ist es vorgesehen am Standort Stationsweg östlich Hausnummer 161 eine viergruppige Kindertageseinrichtung im Bebauungsplanverfahren abzusichern. 18
Die kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs erfolgt nachfolgend bei den „ehemaligen Bezirken“ des Stadtbezirks Nord. „ehemaliger Stadtbezirk“ Stadtmitte Stadtmitte 3 - 6 Jahre U3 Anzahl Quote Anzahl Quote A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 1.690 1.446 Anzahl der Betreuungsplätze 1.490 541 Versorgungsquote zum 01.08.2019 88,2% 37,4% * incl. 6 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstelellung der u.a. Neubauten entfallen werden. B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 1.490 541 Betriebskita St. Franziskus (Stadtmitte) 28 22 Bettrather Straße (Stadtmitte) 12 8 Bunter Garten (Stadtmitte) 48 12 Schleswigerstraße (Stadtmitte) 14 6 Severing Straße (Stadtmitte) 28 22 Anzahl der Betreuungsplätze 1.620 611 Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2019/2020 95,9% 42,3% C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2019/2020 Bestand Kindergartenjahr 2019/2020 1.690 1.446 prognostizierte Steigerung 51 38 Angenommene Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2019/2020 1.741 1.484 D. Entwicklung der Anzahl der Betreungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020 1.620 611 Spielkaulenweg (Stadtmitte)* 28 22 Ferdinand-Strahl-Str. (Stadtmitte) 10 Sittardstraße (Stadtmitte) 22 13 Schwogenstraße (Stadtmitte) 28 12 Rückbau von 2/3 der Überbelegungen -33 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 1.665 668 E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 95,6% 45,0% 19
F. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) und der Versorgungsquote 1.659 675 Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.665 -668 derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -6 7 * Der Träger AWO beabsichtigt einen 6-gruppigen Ersatzneubau auf dem Spielkaulenweg und schafft dadurch zusätzlich drei neue Gruppen. Vorgesehen ist die Inbetriebnahme von 2 separaten 3-gruppigen Kindertageseinrichtungen. Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant vollständig umgesetzt werden, die zu erreichende Versorgungsquote bei den Kindern im Altern von 3 - 6 Jahren zunächst erfüllt ist, hingegen bei den Kindern unter drei Jahren 7 Betreuungsplätze fehlen. Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich zu den 7 fehlenden Betreuungsplätzen weitere 6 Überbelegungen in der Gruppenform II abzubauen sind. Somit fehlen aus derzeitiger Sicht insgesamt 13 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Da die Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 auf mindestens 49,7 % zu steigern ist und zusätzlich der komplette Rückbau der Überbelegungen der Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zu verwirklichen ist, sind mit Blick auf die demographische Entwicklung weitere Maßnahmen im ehemaligen Stadtbezirk “Stadtmitte“ zu initiieren: Mögliche zukünftige Maßnahmen 1. Nach Fertigstellung der pro multis Einrichtung Bettrather Straße können die im Rahmen der Auslagerung derzeit belegten Räume am Standort Annakirchstraße für den Aufbau einer Dependance-Gruppe Hensenweg genutzt werden. Hierdurch entstehen 15 Plätze für Kinder unter drei Jahren. 2. Am Standort Luisenstraße plant ein Investor den Neubau einer bis zu 4 gruppigen Kindertageseinrichtung unter Einbeziehung der dortigen kirchlichen Gebäude. 3. Am Standort Aachener Str. 418 (Altensportzentrum) wird aktuell geprüft ob auf dem Gelände eine 3-4- gruppige Kindertageseinrichtung neu entstehen kann. 4. Im Rahmen der derzeitigen Machbarkeitsstudie „Nachnutzung des Maria Hilf Geländes“ wurde die Berücksichtigung und der Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen angemeldet. Aktuell wird zusammen mit der EWMG geprüft, ob der denkmalgeschützte Bereich bereits im Vorgriff auf die spätere Entwicklung des Gebietes als Kindertageseinrichtung umgebaut werden kann. 5. Am Standort Viktoriastraße 58 plant ein Investor zusammen mit einem Träger den Neubau einer 3 - 4 gruppigen Kindertageseinrichtung. Das Vorhaben ist noch durch die Baukonferenz zu prüfen. 20
„ehemaliger Stadtbezirk“ Hardt Hardt 3 - 6 Jahre U3 Anzahl Quote Anzahl Quote A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 441 314 Anzahl der Betreuungsplätze 416 174 Versorgungsquote zum 01.08.2019 94,3% 55,4% * incl. 12 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstellung der u.a. Neubauten entfallen werden. B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 416 174 Anzahl der Betreuungsplätze 416 174 Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2019/2020 94,3% 55,4% C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2019/2020 Bestand Kindergartenjahr 2019/2020 441 314 prognostizierte Steigerung 19 -13 Angenommene Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2019/2020 460 301 D. Entwicklung der Anzahl der Betreungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020 416 174 Tomper Feld (Hardt) 39 16 Aufgabe des Standortes Am Kuhbaum -32 Rückbau von 2/3 der Überbelegungen -11 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 412 190 E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 89,6% 63,1% 21
F. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 438 137 Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -412 -190 derzeitig absehbarer Ausbaubedarf 26 -53 Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant vollständig umgesetzt werden zur Zielerreichung der angestrebten Versorgungsquoten noch 26 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aufzubauen sind. Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zu berücksichtigen, dass von den zuvor genannten 53 Betreuungsplätzen 12 Überbelegungen in der Gruppenform II abgebaut werden müssen. Somit konnte das Platzangebot an U3 Betreuungsplätzen bereits um 41 Plätze über die angestrebte Versorgungsquote von mindestens 45,5 % ausgebaut werden. Die sehr gute Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren ermöglicht eine Platzumwandlung zugunsten eines Betreuungsplatzes für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Im ehemaligen Stadtbezirk Hardt ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Anzahl der Kinder im Alter unter drei Jahren festzustellen. Dieser Rückgang wurde im Rahmen dieser Planung berücksichtigt und ist regelmäßig zu überprüfen. In Hardt werden derzeit Kinder aus anderen Stadtbezirken betreut. Sofern sich die Versorgungsquoten sukzessive in den anderen Stadtbezirken verbessern und kein wesentlicher Demographie Anstieg in Hardt festgestellt wird, sind die derzeitig geplanten Neubauprojekte ausreichend die notwendigen Versorgungsquoten in Hardt zu erreichen. Vorgesehen ist den „Überhang“ an Plätzen für Kinder unter drei Jahren durch die Umwandlungen von sogenannten „kleinen altersgemischten Gruppen“ (Kinder von 0 - 6 Jahren) in eine Gruppenform III (Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren) zu kompensieren. Mögliche zukünftige Maßnahmen 1. Für zukünftige Bedarfe ist es vorgesehen am Standort Stationsweg östlich Hausnummer 161 eine viergruppige Kindertageseinrichtung im Bebauungsplanverfahren abzusichern. 22
Stadtbezirk Ost Ost 3 - 6 Jahre U3 Anzahl Quote Anzahl Quote A. Anzahl der zu versorgenden Kinder 1.561 1.334 Anzahl der Betreuungsplätze 1.502 584 * Versorgungsquote zum 01.08.2019 96,2% 43,8% * incl. 29 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstellung der u.a. Neubauten entfallen werden. B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020 Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze 1.502 584 Böckerkamp (Neuwerk) 42 28 Konstantinstraße (Giesenkirchen) 56 34 Anzahl der Betreuungsplätze 1.600 646 Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2019/2020 102,5% 48,4% C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2020/2021 Bestand Kindergartenjahr 2019/2020 1.561 1.334 prognostizierte Steigerung 28 70 Angenommene Anzahl der Kinder im Kindergartenjahr 2019/2020 1.589 1.404 D. Entwicklung der Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020 1.600 646 Compesmühlenweg (Volksgarten) 28 22 Hülserkamp Ersatzneubau (Neuwerk) 67 28 Gathersweg Schwimmbad (Neuwerk) 28 22 Rückbau von 2/3 der Überbelegungen -50 Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze im Kindergartenjahr 2020/2021 1.673 718 E. Prognostizierte Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 105,3% 51,1% 23
F. Zu erreichende Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2020/2021 95,3% 45,5% Notwendige Betreuungsplätze unter Einbeziehung der berechneten Anzahl der Kinder (Punkt C) 1.514 639 Abzüglich der berechneten Anzahl der vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D) -1.673 -718 derzeitig absehbarer Ausbaubedarf -159 -79 Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant vollständig umgesetzt werden, die zu erreichenden Versorgungsquoten zunächst erfüllt sind. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass in den vorgenannten Zahlen insgesamt 3 Modul- Fertigbauanlagen berücksichtigt sind, die im Verlaufe der Zeit zurückzubauen sind. Hierbei handelt es sich um die Modul-Fertigbauanlage Am Beekerkamp (Träger Stadt) und die zu Beginn des Kindergartenjahres aufzubauenden Modul-Fertigbauanlagen Carl-Diem-Straße 1 (Träger Mumm e.V.) und Carl-Diem-Straße 2 (Träger Via Nobis). Bei einem Rückbau der Modul-Fertigbauanlagen stehen 169 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und 66 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren nicht mehr zur Verfügung. Zudem kann derzeit noch nicht abschließend abgesehen werden, ob das Vorhaben an der Korschenbroicher Straße verwirklicht werden kann. Sollte eine Realisierung nicht möglich sein, entfallen weitere 28 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und 22 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren. Bei Berücksichtigung dieser Entwicklungen ist festzustellen, dass ein Ausbaubedarf von 38 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und von 9 Betreuungsplätzen für Kinder entsteht. Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass 29 Überbelegungen in der Gruppenform II abgebaut werden müssen. Somit besteht auch mit Blick auf die demographische Entwicklung ein weiterer Ausbaubedarf. Im Bezirk Ost, speziell im ehemaligen Stadtbezirk Neuwerk werden innerhalb der Einrichtungen Waldorfkindergarten „An den Hüren“ und der Einrichtung „Menschen im Zentrum“ insgesamt 84 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und 17 Kinder unter drei Jahren bezirksübergreifend aus dem gesamten Stadtgebiet betreut. Dies ist bei der zukünftigen Ausbauplanung weiterhin zu berücksichtigen. Mögliche zukünftige Maßnahmen 1. Umsetzung des vorgesehenen und bereits in den Kindergartenbedarfsplanung der Vorjahre berücksichtigten Neubauprojektes Hardterbroicher Markt 2. Innerhalb des Monforts-Quartiers wird derzeit die Machbarkeit des Neubaus einer Kindertageseinrichtung geprüft. 24
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