KINDERGARTENBEDARFSPLANUNG NACH DEM KINDERBILDUNGSGESETZ NRW KIBIZ IM RAHMEN DER JUGENDHILFEPLANUNG FÜR DAS KINDERGARTENJAHR 2019 / 2020 VOM ...

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Kindergartenbedarfsplanung

 nach dem Kinderbildungsgesetz

           NRW (KiBiz)

im Rahmen der Jugendhilfeplanung

für das Kindergartenjahr 2019 / 2020

  (vom 01.08.2019 bis 31.07.2020)
Inhaltsverzeichnis

                                                                                   Seite
     Einleitung                                                                     2

A.   Rechtlicher, sozial-demographischer und politischer Hintergrund                3

        1.   Gesetzliche Vorgaben                                                   3
        2.   Aufgabe der Jugendhilfeplanung                                         4
        3.   Demographische Entwicklung                                             4
        4.   Politische Ausgangslage in Mönchengladbach                             5

B.   „Mönchengladbach - die Kinder- und Familienfreundliche Stadt“                   6
       1. Sozialraumkonferenzen                                                      6
       2. Verstetigung der Randzeitenbetreuung (KitaPlus und Tagespflege)            7
       3. Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung                                   8
       4. Betreuung von Flüchtlingskindern                                          10

C.   Kindergartenbedarfsplanung des Kindergartenjahres 2019/2020                    11
        1. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder von           11
           3 – 6 Jahren
           a) Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren                                11
           b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder von 3 – 6 Jahren     11

        2. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder               12
           unter drei Jahren
           a) Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren                               12
           b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren    13

D.   Angebotsstruktur innerhalb der vorgesehenen Gruppenformen                      14

E.   Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Vorschulalter                      16
     auf Bezirksebene
     Nord                                                                           17
     Ost                                                                            23
     Süd                                                                            32
     West                                                                           41

Anlagen
Einrichtungsbezogene Planung der Angebote nach Stadtbezirken

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Einleitung

Im Folgenden wird die Kindergartenbedarfsplanung für 2019/2020 vorgestellt. In Anbetracht der
Dynamik, die sich in der Kinderbetreuung allgemein abzeichnet, werden eine ganzheitliche
Betrachtung und die vorausschauende Planung immer wichtiger. Kinderbetreuung ist
inzwischen viel differenzierter, als nur die Bereitstellung von Kindergartenplätzen.

Spätestens nach Einführung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung nimmt die
Bevölkerungsprognose eine zentrale Rolle ein. Schließlich muss der Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie mit den freien Trägern ausreichend Plätze schaffen, aber auf der anderen
Seite nicht in einigen Jahren Überkapazitäten verwalten. Aus diesem Grund gewinnt auch die
sozialraumorientierte Betrachtung an Bedeutung.

Generell ist die Bedarfsplanung schwierig, da die Anforderungen an die Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen Jahr für Jahr einem stetigen Wandel ausgesetzt ist. Bedarfslagen von
Eltern ändern sich und die gesetzlichen Grundlagen werden aktuell sowohl auf Bundes- als
auch auf Landesebene diskutiert.
Am 14. Dezember hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität
und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz, in 2./3.
Lesung beschlossen. Anschließend stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu. Mit der Zustimmung
des Bundesrats ist das Verfahren im Deutschen Bundestag und im Bundesrat nun
abgeschlossen. 2019 tritt das Gute-KiTa-Gesetz in Kraft.
Die kommunalen Spitzenverbände diskutieren aktuell den Entwurf des Ministeriums für Kinder,
Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen zur Novellierung des
Kinderbildungsgesetzes. Inhaltlich wird die Überprüfung des Belastungsausgleichs in der
Jugendhilfe bereits im Jahr 2019 und die eindeutige Formulierung der Garantie der weiteren
Investitionsförderung für notwendige zusätzliche Betreuungsplätze bearbeitet.
Trotz umfangreicher Ausbaumaßnahmen, die in der Verwaltung vorbereitet und durch die lokale
Politik beschlossen wurden, stehen in Mönchengladbach noch nicht ausreichend viele
Betreuungsplätze zur Verfügung. Der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder benötigt von
der Planung bis zur Inbetriebnahme mindestens zwei bis drei Jahre.

Mönchengladbach ist eine wachsende Stadt. Die Anzahl an Betreuungsplätzen konnte in den
vergangenen Jahren erheblich gesteigert werden und dieser Trend setzt sich im Kita-Jahr
2019/2020 weiter fort. Dennoch wird - wie der vorliegende aktuelle Bedarfsplan zeigt - auch
aufgrund eines weiter ansteigenden Betreuungsbedarfs für Kinder unter drei Jahren - eine
Bedarfsdeckung noch nicht erreicht.
Die Versorgungsquoten zum 1.8.2019 liegen zunächst unter den angestrebten Werten) und
verbessern sich erst im Laufe des Kindergartenjahres sofern die geplanten Maßnahmen auch
wie geplant in Betrieb gehen können. (siehe Seite 17)
Für das Kindergartenjahr 2019/2020 stehen für die Inklusion insgesamt 209 Betreuungsplätze
zur Verfügung. Hierin sind auch 22 Plätze für Kinder unter drei Jahren einbezogen.
Mit den zur Verfügung stehenden Betreuungsplätzen für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf
können aus derzeitiger Sicht zu Beginn des Kita-Jahres alle Bedarfe abgedeckt werden. Dies
ist auch vor dem Hintergrund möglich, dass zukünftig alle Neubauten von
Kindertageseinrichtungen grundsätzlich behindertengerecht errichtet werden.

Innerhalb des Stadtgebietes gibt es in Bezug auf die Versorgungsquoten deutliche
Unterschiede.
Dies liegt nicht nur an fehlenden Plätzen, sondern auch an den Standorten der speziellen
Angebote für die Kindertagesbetreuung. Im Stadtbezirk Ost konzentrieren sich Angebote für
Kinder mit Beeinträchtigungen und besondere pädagogische Angebote, zum Beispiel der
Montessori Pädagogik. Diese Betreuungsplätze werden von Familien aus der gesamten Stadt in

                                             2
Anspruch genommen und haben nicht einen direkten Bezug zur Versorgung der Kinder aus dem
Stadtbezirk.

A. Rechtlicher, sozial-demographischer und politischer Hintergrund

1. Gesetzliche Vorgaben

Seit August 2013 gilt der § 24 SGB VIII. Demnach hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in
der Kindertagespflege. Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr haben einen Anspruch,
soweit sich die Eltern in Ausbildung befinden oder beruflich tätig sind. Kinder ab dem
vollendeten dritten Lebensjahr haben bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung für Kinder.

                                     § 24 SGB VIII
       - Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege -
                                (Fassung ab 01.08.2013)

(1) Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn
       1. diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und
          gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder
       2. die Erziehungsberechtigten
          a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit
             suchend sind,
          b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
             Hochschulausbildung befinden oder
          c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten.
Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die
Stelle der Erziehungsberechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem
individuellen Bedarf.

(2) Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten
Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege. Absatz 1 Satz 3 gilt entsprechend.

(3) Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf
Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf
hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur
Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in
Kindertagespflege gefördert werden.

…..

                                                 3
Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren ist seit Jahren stark steigend.
Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, dass der Ausbau von
Betreuungsplätzen für die unter Dreijährigen in Kitas oder in der Kindertagespflege weiter
vorangehen muss. Auch für jüngere Kinder ist also ein bedarfsgerechtes Angebot in
Mönchengladbach vorzuhalten.

Um sich auf die Anforderungen, die sich sowohl aus den rechtlichen sowie bedarfsorientierten
Ansprüchen ergeben, angemessen vorbereiten zu können, benötigt jede Kommune relevante
Daten und Kenntnisse darüber, welchen Bedarf Eltern einfordern werden.

2. Aufgabe der Jugendhilfeplanung

Nach § 21 Abs. 9 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) orientiert sich die Gestaltung der Grup-
penformen und die damit verbundene Förderung nach den in der Anlage zu § 19 Abs. 1
festgelegten Betreuungszeiten an den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung unter
Berücksichtigung der Grundsätze der Bedarfsgerechtigkeit und der Wirtschaftlichkeit.

Der sich hieraus ergebende Anteil der einzelnen Kind-Pauschalen ist immer bis zum 15. März
eines Betreuungsjahres dem Land zu melden. Unter Berücksichtigung der Meldefrist 15.03.2019
ist nunmehr der Bedarf für das Kindergartenjahr 2019/2020 festzustellen.

Der durch den öffentlichen Träger im Rahmen der Jugendhilfeplanung übermittelte Bedarf ist die
Basis für die Festsetzung des Landeszuschusses zu den Betriebskosten aller Kindertages-
einrichtungen im kommenden Kindergartenjahr.

Bei der Bedarfsplanung gelten folgende Erfassungszeiträume:

   •   Kinder, die bis zum 01.11. eines Jahres zwei Jahre alt werden und im Laufe des
       Kindergartenjahres in eine Kita aufgenommen werden gelten gem. KiBiz § 19 Abs. 5 als
       2-jährige,

   •   Kinder, die bis zum 01.11. eines Jahres drei Jahre alt werden und im Laufe des
       Kindergartenjahres in eine Kita aufgenommen werden gelten gem. KiBiz als 3-jährige,

   •   ein Betreuungsangebot wird ab dem 4. Lebensmonat bereitgestellt

3. Demographische Entwicklung

In Mönchengladbach leben zum Stichtag 30.9.2018 insgesamt 270.680 Menschen. Die demo-
graphische Entwicklung in Mönchengladbach verläuft weiterhin positiv.

Dies ergibt sich aus der Gesamtbetrachtung mehrerer Faktoren:

   •   Der Steigerung der Geburtenzahlen,

   •   Der Zuzüge in Neubaugebiete und/oder in den Wohnungsbestand

   •   Der Zuwanderung durch Flüchtlinge aus Kriegs- oder Krisengebieten und im Rahmen der
       europäischen Freizügigkeit

Der Trend einer - im NRW-Vergleich - überdurchschnittlichen Geburtenrate setzte sich nach
bisherigen Erkenntnissen in Mönchengladbach fort. Im Jahr 2017 brachten in Mönchengladbach
                                              4
Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren im Durchschnitt 1,63 Kinder zur Welt. (NRW Wert 1,59
Kinder). Insgesamt wurden im Jahr 2017 2.602 Geburten gezählt.
Durch die oben genannten Zuwächse wird der Sterbeüberschuss kompensiert und die
Gesamtzahl der Bevölkerung wächst.

Bei der Ausbauplanung wurde ursprünglich von einem prognostizierten demographischen
Anstieg der Kinder im Vorschulalter pro Jahr von ca. 200 zusätzlich zu versorgenden Kindern
ausgegangen.

Betrachtet man die für die Kinderbetreuung planungsrelevanten Altersgruppen 0 bis unter 3
Jahre und 3 bis unter 6 Jahre zeigt sich der demographische Anstieg. Laut Prognose der
Planzahlen sind im Kindergartenjahr 2019/2020 6.420 Kinder unter 3 Jahren und 7.734 Kinder,
die zwischen 3 und 6 Jahre sind und Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, zu versorgen.
(Quelle: Statistik des Meldeamtes). Das entspricht einem Anstieg von 390 mehr zu
versorgenden Kindern.

Generell ist die Bedarfsplanung einem stetigen Wandel ausgesetzt in der Form, dass sich die
Bedarfslagen von Eltern ändern. Immer mehr Eltern möchten nach der Geburt des Kindes oder
nach der Elternzeit früher wieder in den Beruf zurückkehren. Hierdurch dehnt sich auch der
Bedarf nach erweiterten Öffnungszeiten aus. Aus diesem Grund müssen in Zukunft zum einen
vermehrt Plätze für die Betreuung von U3-Kindern vorgehalten werden und sollten zum anderen
die Öffnungszeiten in Tageseinrichtungen für Kinder flexibler gestaltet werden. Kindertages-
pflegepersonen sind aktuell bereits sehr flexibel bei der Gestaltung der Betreuungszeiten.

Zudem müssen notwendige Informationen zu Neubaugebieten abgefragt werden. Größe und Art
der Wohnbebauung sowie der Zeitpunkt der Fertigstellung erlauben im Grunde aber nur eine
Prognose, in welcher Größenordnung zusätzlich zu versorgende Kinder im Vorschulalter
hinzukommen.

Die Bedarfsplanung basiert auf die Anzahl der gemeldeten Kinder zum Stichtag 30.9. eines
Jahres. Der Fachbereich erfragt die Anzahl der Kinder in den einzelnen Jahrgängen und
Stadtteilen. Die Anzahl der Kinder, die noch nicht geboren sind wird auf Grundlage der Statistik
vergangener Jahre und unter Berücksichtigung der aktuellen Geburtenrate für
Mönchengladbach ermittelt.

4. Politische Ausgangslage in Mönchengladbach

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat dem Rat der Stadt Mönchengladbach am
05.07.2017 eine Ausbauplanung der Kindertageseinrichtungen für die Kindergartenjahre
2017/2018 bis 2022/2023 (Voralgen-Nr. 2297/IX) zur Beschlussfassung vorgelegt.

Der Rat hat dieser Ausbauplanung zugestimmt und die Verwaltung beauftragt jährlich die
weiteren Schritte des notwendigen Kindergartenausbaus anhand aktueller Daten zu planen und
im Wege der Haushaltseinbringung darzustellen, wie die notwendigen Maßnahmen
gegenfinanziert werden können.

Zu berücksichtigen ist dabei auch der Umgang mit Überbelegungen. Überbelegungen sind in
der Gruppenform II (0 – 3 Jahren) nur möglich, wenn die personellen und räumlichen
Voraussetzungen dies zulassen. Wie in der Ausbauplanung beschlossen, erfolgt ab dem
Kindergartenjahr 2019/2020 bis zum Kindergarten-jahr 2022/2023 ein stufenweiser Rückbau der
Überbelegungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren, um die Mehrbelastungen für die
Einrichtungen zu verringern.

                                               5
Bei der vorgenannten Ausbauplanung geht man von folgenden umzusetzenden Vorgaben für
Mönchengladbach aus:

Für das am 1.8.2019 beginnende nächste Kindergartenjahr soll ein Betreuungsplatzangebot für

   •   95,3 % der Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren und für

   •   43,4 % der Kinder im Alter von unter 3 Jahren

aufgebaut werden.

Für die Folgejahre sieht die Ausbauplanung im Bereich der zu versorgenden Kinder im Alter von
unter drei Jahren folgende Quoten vor:

          o 45,5 % im Kindergartenjahr 2020/2021

          o 47,6 % im Kindergartenjahr 2021/2022

          o 49,7 % im Kindergartenjahr 2022/2023

Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Anzahl der Überbelegungen sukzessive wie
folgt zurückzubauen:

          o im Kindergartenjahr 2018/2019 Rückbau der Überbelegungsplätze für Kinder
            unter drei Jahren

          o ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 bis zum Kindergartenjahr 2022/2023
            stufenweiser Rückbau der Überbelegungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6
            Jahren.

Neben den bereits in der Ausbauplanung benannten Projekten wurden mit der Kindergarten-
bedarfsplanung 2018/2019 (Vorlagen Nr. 2297/IX) weitere Maßnahmen zur Verbesserung der
Versorgungsquoten von Kindern im Vorschulalter initiiert. Einige der Neubauprojekte lassen
sich allerdings nicht in dem dafür vorgesehenen Zeitraum realisieren. Die mit den Projekten
geplanten neuen Betreuungsplätze können nicht alle zum 1.8.2019 angeboten werden. Diese
werden erst im weiteren Verlauf des Kita-Jahres fertig gestellt.

Um die Versorgungslücken zu schließen hat der Rat der Stadt im Oktober 2018 den Aufbau von
weiteren 5 jeweils 5-gruppigen Modul-Fertigbauanlagen und von 5 zusätzlichen Groß-
tagespflegestellen befürwortet. (siehe dazu Vorlagen Nr. 3222/IX)

B „Mönchengladbach - die Kinder- und Familienfreundliche Stadt“

In diesem Kapitel werden einige der qualitativen Weiterentwicklungen im Bereich der
Kindertagesbetreuung im Stadtgebiet exemplarisch beschrieben. Vor dem Hintergrund der
notwendigen Anstrengungen zum Kitaausbau ist es besonders bedeutsam auch die qualitativen
Aspekte der Arbeit herauszustellen. Neben Neu-, Aus und Umbauplanungen ist es erforderlich
den pädagogischen Alltag in den Kindertageseinrichtungen in den Fokus der Planung zu
nehmen und entsprechende Maßnahmen anzustoßen.

1. Sozialraumkonferenzen
Im April 2018 hat die Jugendhilfeplanung gemeinsam mit der städtischen Fachberatung für
Kindertageseinrichtungen und den Praxisberatungen des Fachbereiches Kinder, Jugend und
                                              6
Familie zu einem trägerübergreifenden Facharbeitskreis der Familienzentren eingeladen. Der
Einladung folgten nahezu alle Familienzentren. Das Ziel die Angebotsplanungen miteinander
abzustimmen und die Familienzentren noch deutlicher auch für Familien die eine „normale“
Kindertageseinrichtung besuchen, zu öffnen konnte als gemeinsames Ziel festgelegt werden.
Zukünftig wird es in den noch zu definierenden Sozialräumen um die Familienzentren herum,
Sozialraumkonferenzen geben, an denen perspektivisch auch die jeweils zuständigen
Mitarbeitenden des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Stadt Mönchengladbach,
Mitarbeitende aus der „Offenen Kinder- und Jugendarbeit“ (OKJA) und die Leitungen der
Grundschulen des Einzugsgebiets teilnehmen werden. Die Geschäftsführung dieser
Sozialraumkonferenzen wird durch die städtischen Praxisberatungen, unterstützt durch die
Jugendhilfeplanung des Fachbereichs, übernommen.
Ausgehend vom Modellprojekt Rheydt Ost des ASD der Stadt Mönchengladbach ist es das Ziel
der Arbeit, niedrigschwellige und passgenaue Unterstützungsangebote für die Familien eines
Sozialraumes zu entwickeln. Es werden Ressourcen in den Einrichtungen entdeckt, die geeignet
sind ehrenamtliche Unterstützungen für finanziell benachteiligte und bildungsferne Zielgruppen
zu entwickeln und insgesamt zu einem im Lebenslauf der Kinder frühen Zeitpunkt mehr Familien
an Bildungsangeboten teilhaben zu lassen. Aus der Sicht der Fachkräfte fehlende Angebote
werden entwickelt und gemeinsam durchgeführt.
Bis Dezember 2018 gibt es diese Sozialraumkonferenzen bereits in Rheydt, in Odenkirchen, in
Hardt, in Rheindahlen und als Auftaktveranstaltung im Stadtbezirk Ost. In allen Konferenzen
sind auch schon die Schulleitungen der Grundschulen, die Mitarbeitenden der OKJA und die
Mitarbeitenden des jeweils zuständigen ASD Bezirks eingeladen oder haben teilgenommen. Die
Geschäftsführung der promultis gGmbH hat die zukünftige Teilnahme ihrer Mitarbeitenden
zugesagt.
Die Sozialraumorientierung als Arbeitsmethode wir zukünftig ein wichtiger Baustein sein. Teure
Hilfen zur Erziehung sollen vermieden werden, um die finanziellen Mittel für Angebote der
Prävention einsetzen zu können. Durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Fachkräfte aus
Schule und Jugendhilfe wird es so möglich sein die kommunale Bildungslandschaft in
Mönchengladbach effektiver zu gestalten und frühe Bildungsbeteiligung als Grundlage für
erfolgreiche Bildungsprozesse zu erreichen.

2. Verstetigung der Randzeitenbetreuung (KitaPlus und Tagespflege)

Bedarfsgerechte und flexiblere Öffnungs- und Betreuungszeiten in Tageseinrichtungen für
Kinder und in den Familienzentren wirken sich positiv und unmittelbar auf die Kinder- und
Familienfreundlichkeit einer Stadt aus. Im Rahmen der wachsenden Stadt mg+ ist es notwendig,
ein modernes und zeitgemäßes Betreuungsangebot vorzuhalten. Junge Familien treffen ihre
Entscheidung über ihren Lebensmittelpunkt insbesondere auch danach wie sich die
Betreuungssituation in einer Stadt darstellt. Die Randzeitenbetreuung ist ein wichtiger Baustein
dazu.
Seit Anfang 2016 fördert das Bundesfamilienministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung keine Frage der Uhrzeit ist“
passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte Betreuungsangebote. Durch Beschluss des
Stadtrates vom 19.03.2014 (3778/VIII) wurde die Verwaltung beauftragt in einzelnen
Stadtbezirken, an geeigneter Stelle, in sowohl städtischen als auch nichtstädtischen
Tageseinrichtungen für Kinder, Betreuungszeiten anzubieten, die über die üblichen Betreuungs-
zeiten von 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr hinausgehen.
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Auch in Mönchengladbach werden städtische und nicht-städtische Kindertageseinrichtungen im
Rahmen dieses Projektes gefördert. Diese setzen bis dato eine zuverlässig funktionierende
Randzeitenbetreuung in ihren Einrichtungen um.

Perspektivisch wird die Zahl der berufstätigen Eltern, die Betreuungsangebote über die
regulären Öffnungszeiten hinaus in den sogenannten Randzeiten vor 8 Uhr und nach 16 Uhr
benötigen weiter ansteigen.
In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Kindertagespflege weiter an Bedeutung. Neben der
Betreuung in Kindertageseinrichtungen kann der Rechtsanspruch auf Betreuung eines Kindes
unter drei Jahren auch mit einem entsprechenden Platzangebot innerhalb der Tagespflege
erfüllt werden. Innerhalb der Kindertagespflege werden in Mönchengladbach Betreuungsplätze
für Kinder unter drei Jahren durch LENA-Gruppen (Großtagespflegestellen) oder durch „private“
Tagespflegepersonen zur Verfügung gestellt.

In einer LENA-Gruppe können maximal 9 Kinder unter drei Jahren von 2 Tagespflegepersonen
betreut werden. Der Betrieb einer LENA-Gruppe erfolgt hierbei stets in einer engen Kooperation
mit einer benachbarten Kindertageseinrichtung. Hieraus folgt, dass der Träger der kooperieren-
den Kindertageseinrichtung auch gleichzeitig Träger der LENA-Gruppe wird.

Im Kindergartenjahr 2019/20 werden insgesamt 579 Plätze in der Tagespflege angeboten,
davon werden 261 in LENA-Gruppen und 318 von „privaten“ Tagespflegepersonen zur Verfü-
gung gestellt.

Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den Zahlen aus der Tagespflege um eine
Momentaufnahme der aktuellen Versorgungssituation handelt. Die Verwaltung hält im Zuge der
demographischen Entwicklung und der sich verändernden Bedarfslagen einen weiteren Ausbau
der Betreuungsplätze in der Tagespflege in der Größenordnung von 36 Plätzen für die
Randzeitenbetreuung und von ca. 60 in Großtagespflegestellen oder bei privaten
Tagespflegepersonen - insbesondere für Kinder unter drei Jahren - für dringend erforderlich.

3. Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung/Betriebskitas

Betrieblich unterstütze Kinderbetreuung ist im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung ein
zusätzlicher wichtiger Baustein. Ein Unternehmen, das familienfreundlich denkt und sich
entsprechend engagiert hat höhere Chancen bei der Gewinnung von Fachkräften, eine
niedrigere Mitarbeiterfluktuation, ein besseres Betriebsklima und weniger Fehlzeiten der
Mitarbeitenden (geringerer Krankenstand, kürzere Elternzeiten), um nur einige Vorteile zu
benennen.

In    Mönchengladbach findet dies Ausdruck durch eine aktive Beteiligung am Projekt
Competentia NRW. Insgesamt werden seit 2012 in NRW 16 Kompetenzzentren von der EU
und vom Land NRW gefördert. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Mittlerer Niederrhein ist im
Juli 2013 gestartet. Träger des Projektes ist die Wirtschaftsförderung Kreis Viersen mbH. Seit
September 2018 arbeitet der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie als Kooperationspartner
mit    einer   halben    Stelle   innerhalb    des     Kompetenzzentrums      hinsichtlich des
Themenschwerpunktes „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Interessierte Firmen werden im
Rahmen gemeinsamer Beratungsgespräche über die unterschiedlichen Möglichkeiten und

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Formen, der betrieblich unterstützen Kinderbetreuung (BuK) informiert. Die betriebsspezifische
Beratung umfasst auch die Vorbereitung und Auswertung von Mitarbeiterbefragungen, um
gemeinsam mit den betreffenden Personalabteilungen den tatsächlichen Bedarf nach
Betreuungsangeboten zu erheben.

Die Wirtschaftsförderung Mönchengladbach GmbH (WFMG) ist in diesem Zusammenhang ein
wichtiger strategischer Partner. Die WFMG verfügt in der Regel über die notwenigen Kontakte
zu den interessierten Unternehmen bzw. ist Bindeglied zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

Es gibt bereits umgesetzte Vorhaben, wie etwa die Kita „Meer-Blick“ der Firma SMS Meer oder
das Angebot des Krankenhauses Bethesda. Das Studentenwerk Düsseldorf ist Träger der Kita
„Campus-Zwerge“ auf dem Gelände der Hochschule Niederrhein. Auch in LENA-Gruppen
werden Betriebs-Betreuungsplätze angeboten. So kooperieren hier u.a. städtische
Einrichtungen mit dem Krankenhaus Neuwerk und der Santander Consumer Bank. Aktuell
laufen Maßnahmen zur Einrichtung einer Betriebs-LENA-Gruppe für städtische Bedienstete.

   Stadtbezirk                 Einrichtung                Platzangebot           Betrieb
                          Straße             Träger       3-6      U3
Nord   Stadtmitte Kindertageseinrichtung Die Johanniter    39       6    Krankenhaus
                  Ludwig-Weber-Straße Krankenhaus                        Ludwig-Weber-Str.
                                         Bethesda                        -überwiegend-
                                                                         Bestand seit längerem
Nord   Stadtmitte Kindertageseinrichtung Mumm e.V.                  6    Firma Cho-Time
                  Berliner Platz                                         Nach Bedarf
Nord   Stadtmitte Kindertageseinrichtung AWO              23       22    SMS Meer
                  Seiler Weg
Nord   Stadtmitte Rheydter Straße        Studentenwerk    16       19    HS Niederrhein

Nord   Stadtmitte Betriebskita St.       Sozialdienst     28       22    Kliniken Maria Hilf
                  Franziskus             Katholischer
                  Viersener Straße       Frauen MG
Nord   Stadtmitte LENA-Gruppe            Stadt MG                   9    Kliniken Maria Hilf
                  Barbarossastraße
Nord   Stadtmitte LENA-Gruppe            Stadt MG                   9    Santander Consumer
                  Waldhausener Straße                                    Bank
Ost    Neuwerk    LENA-Gruppe            Stadt MG                   9    Krankenhaus Neuwerk
                  Liebfrauenstraße
Süd    Rheydt-    LENA-Gruppen Am        Stadt MG                  18    Städtische Kliniken
       West       Hockstein                                              Mönchengladbach
Süd    Rheydt-    LENA-Gruppe            Stadt MG                   9    Stadt Mönchengladbach
       Mitte
                                         Summe            106      129

                                                9
4. Betreuung von Flüchtlingskindern

Die im Stadtrat am 02.03.2016 beschlossene Beratungsvorlage 1367/IX sieht den stufenweisen
Aufbau von Betreuungsmöglichkeiten für Flüchtlingskinder wie folgt vor:

   •   Kontaktnahme und erste Betreuungen direkt in den Flüchtlingsunterkünften (Projekt
       „Mogli“ Mobil gemeinsam lernen international)

       25 Betreuungsplätze 0 – 6 Jahre

   •   Aufbau von Eltern-Kind-Gruppen in Familienzentren mit gleichzeitigen Angeboten für die
       Eltern in den Familienzentren

       90 Betreuungsplätze 0 – 6 Jahre

   •   Aufbau von Spielgruppen in Kindertageseinrichtungen und anderen geeigneten
       Räumlichkeiten zur Schaffung von externen Freiräumen für die Eltern (Fortbildungen,
       Kursangebote der Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, IHK, etc.)

       80 Betreuungsplätze 0 – 6 Jahre

   •   dauerhaftes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen

       laufende Vermittlung durch Mogli und Spiel- und Eltern-Kindgruppen

                                             10
C. Kindergartenbedarfsplanung des Kindergartenjahres 2019/2020

1. Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder
   von 3 – 6 Jahren

a) Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren

Die Gesamtzahl der Kinder von 3 – 6 Jahren wird sich nach der aktuell vorliegenden
Bevölkerungsstatistik (Stand 30.09.2018) auf insgesamt 7.734 zu versorgende Kinder belaufen.
Dies sind 360 Kinder mehr als im lfd. Kindergartenjahr.

                  Kindergartenbedarfs-           Gesamtzahl der Kinder
                        planung                    von 3 – 6 Jahren
                      2007 / 2008                       7.637

                       2008 / 2009                       7.417

                       2009 / 2010                       7.119

                       2010 / 2011                       6.916

                       2011 / 2012                       6.705

                       2012 / 2013                       6.693 *

                       2013 / 2014                       6.551

                       2014 / 2015                       6.452

                       2015 / 2016                       6.563

                       2016 / 2017                       6.500

                       2017 / 2018                       7.056

                       2018 / 2019                       7.374

                       2019 / 2020                       7.734

                 * reduzierter Rückgang aufgrund der Veränderung der
                 Schuleingangsstichtagsregelung

b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren

Es wurden im Kindergartenjahr 2018/2019 6 neue Kindertageseinrichtungen in Betrieb
genommen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Gruppen durch An- oder Erweiterungsbauten
geschaffen. Insgesamt sind 150 Plätze zusätzlich geschaffen worden. Zwei weitere Neubauten
von Kindertageseinrichtungen (Geneickener Str. und Klusenstr.) werden zum 01.08.2019 in
Betrieb genommen. Die 5 Modulbauten gehen in den ersten Monaten des Kindergartenjahres
2019/2020 in Betrieb. Dadurch entstehen weitere 310 Betreuungsplätze für Kinder von 3 – 6
Jahren. Aufgrund dessen unterscheidet sich die Versorgungsquote zu Beginn des
Kindergartenjahres deutlich von der bisher im Rahmen von Kindergartenbedarfsplanungen
                                            11
dargestellten Versorgungsquote innerhalb eines jeweiligen Kindergartenjahres. Aus Gründen
der Transparenz wurde beginnend ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 auch die Versorgungs-
quote zum Stichtag 01. August dargestellt.

Im Rahmen der mit den Trägern abgestimmten Gruppenformen, stehen in den
Kindertageseinrichtungen, einschließlich der vorgenommenen Gruppenumwandlungen zum
Stichtag 01.08.2019 insgesamt 6.793 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur
Verfügung.

Zusätzlich stehen 26 Plätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren innerhalb der privaten
Tagespflege zur Verfügung.

Zu Beginn des Kindergarten-Jahres 2019/2020 stehen somit insgesamt 6.819 Betreuungsplätze
für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung. Dies entspricht einer Versorgungsquote
von 88,2 %.
Weitere Neubauten von Kindertageseinrichtungen werden im Verlauf des Kindergartenjahres
2019/2020 in Betrieb gehen. Durch diese Maßnahmen entstehen für Kinder im Alter von 3 - 6
Jahren zusätzliche Betreuungsplätze.

Insgesamt entstehen somit im Verlauf des Kindergartenjahres 2019/2020 nach derzeitigem
Stand 638 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren. Unter Einbeziehung
der vorhandenen 6.819 Plätze zum 01.08.2019 stehen dann 7.457 Betreuungsplätze für
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zur Verfügung.

Bei insgesamt 7.734 zu versorgenden Kindern dieser Altersklasse errechnet sich eine
Versorgungsquote von 96,4 %.

2.   Umsetzung des gesamtstädtischen Rechtsanspruchs für Kinder unter drei Jahren

a) Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren

Die Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren wird sich nach der aktuell vorliegenden
Bevölkerungsstatistik (Stand 30.09.2018) zuzüglich einer prognostizierten Anzahl zu
versorgender Kinder auf insgesamt 6.420 Kinder belaufen. Dies sind 30 Kinder mehr als im lfd.
Kindergartenjahr.

                  Kindergartenbedarfs-            Gesamtzahl der Kinder
                        planung                     unter drei Jahren
                      2008 / 2009                         6.000

                       2009 / 2010                        5.200

                       2010 / 2011                        5.160

                       2011 / 2012                        5.221

                       2012 / 2013                        5.165

                       2013 / 2014                        5.059

                       2014 / 2015                        5.165

                                             12
2015 / 2016                       5.270

                       2016 / 2017                       5.553

                       2017 / 2018                       6.045

                       2018 / 2019                       6.390

                       2019 / 2020                       6.420

Bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Kinder unter drei Jahren wurde berücksichtigt, dass ein
Betreuungsangebot erst ab dem 4. Lebensmonat bereitgestellt wird. Zukünftig werden im
Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung die Kinder schrittweise ab dem ersten Lebensmonat
erfasst.

b) Betreuungsplätze und Versorgungsquote für Kinder im Alter unter drei Jahren

Es wurden im Kindergartenjahr 2018/2019 6 neue Kindertageseinrichtungen in Betrieb
genommen. Darüber hinaus wurden zusätzliche Gruppen durch An- oder Erweiterungsbauten
geschaffen. Insgesamt sind 72 Plätze U3 zusätzlich geschaffen worden. Zwei weitere
Neubauten von Kindertageseinrichtungen (Geneickener Str. und Klusenstr.) werden zum
01.08.2019 in Betrieb genommen. Die 5 Modulbauten gehen in den ersten Monaten des
Kindergartenjahres 2019/2020 in Betrieb. Dadurch entstehen weitere 160 Betreuungsplätze für
Kinder von 0 – 3 Jahren. Aufgrund dessen unterscheidet sich die Versorgungsquote zu Beginn
des Kindergartenjahres deutlich von der bisher im Rahmen von Kindergartenbedarfsplanungen
dargestellten Versorgungsquote innerhalb eines jeweiligen Kindergartenjahres. Aus Gründen
der Transparenz wurde beginnend ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 auch die Versorgungs-
quote zum Stichtag 01. August dargestellt.

Insgesamt stehen am 1.8.2019 2.483 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren
innerhalb von Kindertageseinrichtungen oder in Tagespflege zu Verfügung.

            Betreuungsform                  Plätze für Kinder
                                            unter drei Jahren
            Kindertageseinrichtung                 1.930
            Tagespflege                              553
                                  Insgesamt        2.483

Bei insgesamt 2.483 Betreuungsplätzen und 6.420 Kindern unter drei Jahren wird eine
Versorgungsquote von 38,7 % erreicht.

Insgesamt entstehen im Verlauf des Kindergartenjahres 2019/2020 nach derzeitigem Stand
weitere 384 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren. Unter
Einbeziehung der vorhandenen 2.483 Plätze zu Beginn des Kita-Jahres 19/20 stehen dann
insgesamt 2.867 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zu 3 Jahren zur
Verfügung.

Bei insgesamt 6.420 zu versorgenden Kindern in dieser Altersklasse errechnet sich eine
Versorgungsquote von 44,7 %.

                                             13
D. Angebotsstruktur innerhalb der vorgesehenen Gruppenformen

Nach § 19 Abs. 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) ist jährlich im Rahmen der Jugendhilfe-
planung zu entscheiden, welche der gesetzlich vorgesehenen Gruppenformen mit welcher
Betreuungszeit in den einzelnen Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet angeboten werden.

Zurzeit gibt es in Kindertageseinrichtungen folgende Gruppenformen:

 Wöchentliche              Gruppenform              Gruppenform             Gruppenform
 Betreuungszeit                   I                       II                      III
                            2 – 6 Jahre              0 – 3 Jahre             3 – 6 Jahre
                           (6 U3 / 14 Ü3)
 25 Stunden                  20 Kinder                10 Kinder               25 Kinder

 35 Stunden                     20 Kinder             10 Kinder               25 Kinder

 45 Stunden                     20 Kinder             10 Kinder               20 Kinder

Neben dem Anmeldeverhalten der Eltern gilt es bei der Festsetzung der Gruppenstrukturen
folgende Regelungen zu beachten:

   •   Kinder mit einem erhöhten Förderungsbedarf haben Anspruch auf die Betreuung in einer
       Regelgruppe. Wird ein Kind mit erhöhtem Förderbedarf in eine Gruppe aufgenommen,
       erfolgt gleichzeitig die Reduzierung um einen weiteren Betreuungsplatz in der Gruppe
   •   Gruppen ohne Kinder mit einem erhöhten Förderungsbedarf können mit bis zu 2 Kindern
       überbelegt werden
   •   die Gruppenform II kann bei personeller und räumlicher Zusatzausstattung mit bis zu 5
       Kindern 0 – 3 Jahre überbelegt werden (nur mit separater Betriebserlaubnis des LVR)
   •   die Buchung einer Betreuung von 45 Stunden bei Kindern über drei Jahren dürfen von
       Kita-Jahr zu Kita-Jahr nicht um mehr als 4 % steigen (§ 19 Abs. 3 KiBiz).

Die Betreuungsangebote der einzelnen Einrichtungen im Kindergartenjahr 2019/2020 teilen sich
wie folgt innerhalb der einzelnen Gruppenformen und Betreuungsumfänge auf:

Betreuungsform      25 Stunden - Plätze      35 Stunden - Plätze       45 Stunden - Plätze   Plätze
                   Anzahl    Quote          Anzahl    Quote           Anzahl    Quote        gesamt
Gruppenform I
2 – 6 Jährige             138      2,61 %         1.748   33,05 %         3.403   64,34 %      5.289
Gruppenform II
U3- Kinder                  2      0,23 %           73    8,52 %            782   91,25 %        857
Gruppenform III
3 – 6 Jährige             128      3,56 %         1.685   46,82 %         1.786   49,62 %      3.599
Gesamt                    268      2,75 %         3506    35,98 %         5.971   61,27 %      9.745

Die Träger haben im Rahmen ihrer Angebotsentwicklung zum Teil von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, Gruppenformen und Betreuungsumfänge zu kombinieren.

                                             14
Es werden im Kindergartenjahr 2019/2020 auch wieder Betreuungsplätze mit der sogenannten
35-Stunden-Block-Betreuung angeboten. Das bedeutet, die Kinder werden nicht wie üblich
morgens und nachmittags mit einer mittäglichen Unterbrechung, sondern durchgehend 7
Stunden täglich betreut. Diese Betreuungsform wird von vielen teilzeitbeschäftigten Eltern
nachgefragt. Der Bedarf ist steigend.

Die Verteilung der insgesamt 9.745 Betreuungsplätze auf die Altersklassen kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Zusätzlich zu den zuvor genannten
Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen stehen wie bereits erwähnt 579 Plätze für
Kinder innerhalb der Tagespflege zur Verfügung.

  Alter des    Gruppenform     Gruppenform      Gruppenform     Tagespflege       Gesamt
   Kindes           I               II               III
0 - 1 Jahr          0              285                0             184              469

1 - U2 Jahre         0              286              0              184              470

2 - U3 Jahre       1.457            286              0              185             1.928

3 - 6 Jahre        3.832             0             3.599             26             7.457

                                   9.745                            579            10.324

Die Aufnahme der Kinder innerhalb der städtischen Kindertageseinrichtungen erfolgt grund-
sätzlich in Abhängigkeit vom Alter des Kindes und ist abhängig von sozialen Kriterien der
Familie.

Die Angaben zu Verteilung und Anzahl der Betreuungsplätze in den Gruppenformen sind
vorbehaltlich zu verstehen, Änderungen in den Gruppenformen sind möglich, wenn sich an dem
Gesamtkonzept der Kindergartenbedarfsplanung keine gravierenden Änderungen ergeben.

                                           15
E. Umsetzung des Rechtsanspruchs für Kinder im Vorschulalter auf Bezirksebene

In nachfolgender Tabelle werden die relevanten Planungsdaten für die vier Stadtbezirke in der
Reihenfolge Nord, Ost, Süd und West dargestellt. Im Anschluss an die Ausführungen pro Bezirk
erfolgt eine kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs in den „ehemaligen
Bezirken“.

Ein abschließendes Fazit pro Bezirk umfasst auch mögliche zukünftige Maßnahmen, die zu
initiieren sind, um entstehende Versorgungslücken zu schließen. Zur Kompensierung der
festgestellten Versorgungslücken werden von der Verwaltung in einer engen Abstimmung der
Fachbereiche Stadtentwicklung und Planung, dem Bauordnungsamt und dem Fachbereich
Kinder, Jugend und Familie, sowie der EWMG, der Kreisbau/GWSG und der GMMG bereits
mögliche neue Standorte für neu umzusetzende Projekte gesucht bzw. wurden bereits
gefunden.

Im laufenden Kindergartenjahr konnten folgende Kindertageseinrichtungen bereits in Betrieb
genommen werden (a) oder werden zum 01.08. 2019 in Betrieb gehen (b):

(a)                                               U3                         3 – 6 Jahre
                                                            22                             28
Roermonder Höfe
Berliner Platz Stadtmitte                                    8                               9
Vossenbäumchen       Hardt                                   4                              26
Hardter Waldstraße Hardt                                    12                              28
Sonnenstraße Rheydt-Mitte                                    4                              16
Haus Dahlen Rheindahlen                                                                     50
Summe                                                       50                             147

(b)
Am Beekerkamp - Volksgarten                                 22                               3
Carl Diem Straße 1 Volksgarten Modul                        22                              48
Carl Diem Straße 2Volksgarten Modul                         22                              48
Geneickener Straße Rheydt-Mitte                             28                              42
Klusenstraße Rheydt-West                                    22                              28
Voigtshofer Allee   Wickrath     Modul                      22                              48
An der Holter Heide Rheindahlen Modul                       22                              48
Peter-Micke-Straße Rheindahlen Modul                        22                              48
Summe                                                      182                             313

Hinzuweisen ist darauf, dass die 5 Modul Fertigbau Anlagen, die nach Maßgabe dieser Planung
zum 01.08.2019 in Betrieb gehen sollten, nach Mitteilung der GMMG erst im Oktober/ November
2019 zur Verfügung stehen.

Die weiteren im Kindergartenjahr 2019/2020 durch den Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
initiieren Neubauprojekte können den nachfolgenden Tabellen auf Bezirksebene jeweils unter
dem Punkt B entnommen werden.
Vor dem Hintergrund des weiter steigenden Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen, ist es
notwendig weitere Maßnahmen, über das Jahr 2021 hinaus, in den Blick zu nehmen.

                                             16
Nord                                                                   3 - 6 Jahre                      U3
                                                                        Anzahl       Quote            Anzahl     Quote
A. Anzahl der zu versorgenden Kinder                                       2.131                         1.760
   Anzahl der Betreuungsplätze                                             1.906                           715 *
   Versorgungsquote zum 01.08.2019                                                      89,4%                      40,6%
     * incl. 18 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstellung der u.a. Neubauten entfallen werden.

B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020
     Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze                                  1.906                        715
     Betriebskita St. Franziskus (Stadtmitte)                                   28                         22
     Bettrather Straße (Stadtmitte)                                             12                          8
     Bunter Garten (Stadtmitte)                                                 48                         12
     Schleswigerstraße (Stadtmitte)                                             14                          6
     Severing Straße (Stadtmitte)                                               28                         22
     Anzahl der Betreuungsplätze                                             2.036                        785
     Versorgungsquote im Kindergartenjahr
     2019/2020                                                                                95,5%                44,6%

C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im
   Kindergartenjahr 2020/2021
     Bestand Kindergartenjahr 2019/2020                                      2.131                       1.760
     prognostizierte Steigerung                                                 70                          25
     Angenommene Anzahl der Kinder im
     Kindergartenjahr 2020/2021                                              2.201                      1.785

D. Entwicklung der Anzahl der
   Betreuungsplätze im Kindergartenjahr
   2020/2021
     Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020                                 2.036                        785
     Spielkaulenweg (Stadtmitte)                                                28                         22
     Ferdinand-Strahl-Str. (Stadtmitte)                                                                    10
     Sittardstraße (Stadtmitte)                                                  22                        13
     Schwogenstraße (Stadtmitte)                                                 28                        12
     Tomper Feld (Hardt)                                                         39                        16
     Aufgabe des Standortes Am Kuhbaum                                          -32
     Rückbau von 2/3 der Überbelegungen                                         -44
     Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze
     im Kindergartenjahr 2020/2021
                                                                             2.077                        858
E.
     Prognostizierte Versorgungsquote im
     Kindergartenjahr 2020/2021                                                               94,4%                48,1%

                                                            17
F.
          Zu erreichende Versorgungsquote im
          Kindergartenjahr 2020/2021                                 95,3%                    45,5%
          Notwendige Betreuungsplätze unter
          Einbeziehung der berechneten Anzahl der
          Kinder (Punkt C)                               2.098                      812
          Abzüglich der berechneten Anzahl der
          vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D)         -2.077                    -858
          derzeitig absehbarer Ausbaubedarf                  21                     -46

Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen
Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant
vollständig umgesetzt werden zur Zielerreichung der angestrebten Versorgungsquoten noch 21
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aufzubauen sind.
Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zunächst zu berücksichtigen, dass
von den 46 Betreuungsplätzen 18 Überbelegungen in der Gruppenform II abgebaut werden
müssen. Somit konnte das Platzangebot an U3 Betreuungsplätzen bereits um 28 Plätze über
die angestrebte Versorgungsquote von mindestens 45,5 % ausgebaut werden
Da die Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 auf
mindestens 49,7 % zu steigern ist und zusätzlich der komplette Rückbau der Überbelegungen
der Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zu verwirklichen ist, sind mit Blick auf die demographische
Entwicklung weitere Maßnahmen im Stadtbezirk zu initiieren:
Mögliche zukünftige Maßnahmen

   1. Nach Fertigstellung der pro multis Einrichtung Bettrather Straße können die im Rahmen
      der Auslagerung derzeit belegten Räume am Standort Annakirchstraße für den Aufbau
      einer Dependance-Gruppe Hensenweg genutzt werden. Hierdurch entstehen 15 Plätze
      für Kinder unter drei Jahren.

   2. Am Standort Luisenstraße plant ein Investor den Neubau einer bis zu 4 gruppigen
      Kindertageseinrichtung unter Einbeziehung der dortigen kirchlichen Gebäude.

   3. Am Standort Aachener Str. 418 (Altensportzentrum) wird aktuell geprüft ob auf dem
      Gelände eine 3-4- gruppige Kindertageseinrichtung neu entstehen kann.

   4. Im Rahmen der derzeitigen Machbarkeitsstudie „Nachnutzung des Maria Hilf Geländes“
      wurde die Berücksichtigung und der Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen
      angemeldet. Aktuell wird zusammen mit der EWMG geprüft, ob im denkmalgeschützten
      Bereich bereits im Vorgriff auf die spätere Entwicklung des Gebietes eine dreigruppige
      Kindertageseinrichtung aufgebaut werden kann.

   5. Am Standort Viktoriastraße 58 plant ein Investor zusammen mit einem Träger den
      Neubau einer 3 - 4 gruppigen Kindertageseinrichtung. Das Vorhaben ist noch durch die
      Baukonferenz zu prüfen.

   6. Für zukünftige Bedarfe ist es vorgesehen am Standort Stationsweg östlich Hausnummer
      161 eine viergruppige Kindertageseinrichtung im Bebauungsplanverfahren abzusichern.

                                                   18
Die kleinräumige Betrachtung des weiteren Ausbaubedarfs erfolgt nachfolgend bei den
   „ehemaligen Bezirken“ des Stadtbezirks Nord.

„ehemaliger Stadtbezirk“ Stadtmitte

        Stadtmitte                                                             3 - 6 Jahre                       U3
                                                                           Anzahl       Quote             Anzahl    Quote
     A. Anzahl der zu versorgenden Kinder                                     1.690                          1.446
        Anzahl der Betreuungsplätze                                           1.490                            541
        Versorgungsquote zum 01.08.2019                                                    88,2%                      37,4%
        * incl. 6 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstelellung der u.a. Neubauten entfallen werden.

     B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020
        Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze                                  1.490                         541
        Betriebskita St. Franziskus (Stadtmitte)                                   28                          22
        Bettrather Straße (Stadtmitte)                                             12                           8
        Bunter Garten (Stadtmitte)                                                 48                          12
        Schleswigerstraße (Stadtmitte)                                             14                           6
        Severing Straße (Stadtmitte)                                               28                          22
        Anzahl der Betreuungsplätze                                             1.620                         611
        Versorgungsquote im Kindergartenjahr
        2019/2020                                                                                 95,9%               42,3%

     C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im
        Kindergartenjahr 2019/2020
        Bestand Kindergartenjahr 2019/2020                                      1.690                       1.446
        prognostizierte Steigerung                                                 51                          38
        Angenommene Anzahl der Kinder im
        Kindergartenjahr 2019/2020                                              1.741                       1.484

    D. Entwicklung der Anzahl der Betreungsplätze
       im Kindergartenjahr 2020/2021
        Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020                                 1.620                         611
        Spielkaulenweg (Stadtmitte)*                                               28                          22
        Ferdinand-Strahl-Str. (Stadtmitte)                                                                     10
        Sittardstraße (Stadtmitte)                                                  22                         13
        Schwogenstraße (Stadtmitte)                                                 28                         12
        Rückbau von 2/3 der Überbelegungen                                         -33
        Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze
        im Kindergartenjahr 2020/2021                                           1.665                         668

     E. Prognostizierte Versorgungsquote im
        Kindergartenjahr 2020/2021                                                                95,6%               45,0%

                                                                19
F. Zu erreichende Versorgungsquote im
          Kindergartenjahr 2020/2021                                                     95,3%                           45,5%
           Notwendige Betreuungsplätze unter
           Einbeziehung der berechneten Anzahl der
           Kinder (Punkt C) und der Versorgungsquote                      1.659                             675
           Abzüglich der berechneten Anzahl der
           vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D)                        -1.665                            -668
           derzeitig absehbarer Ausbaubedarf                                 -6                               7
* Der Träger AWO beabsichtigt einen 6-gruppigen Ersatzneubau auf dem Spielkaulenweg und schafft dadurch zusätzlich drei neue
Gruppen. Vorgesehen ist die Inbetriebnahme von 2 separaten 3-gruppigen Kindertageseinrichtungen.

Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen
Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant
vollständig umgesetzt werden, die zu erreichende Versorgungsquote bei den Kindern im Altern
von 3 - 6 Jahren zunächst erfüllt ist, hingegen bei den Kindern unter drei Jahren 7
Betreuungsplätze fehlen.

Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich
zu den 7 fehlenden Betreuungsplätzen weitere 6 Überbelegungen in der Gruppenform II
abzubauen sind. Somit fehlen aus derzeitiger Sicht insgesamt 13 Betreuungsplätze für Kinder
unter drei Jahren.

Da die Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren bis zum Kindergartenjahr 2022/2023 auf
mindestens 49,7 % zu steigern ist und zusätzlich der komplette Rückbau der Überbelegungen
der Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren zu verwirklichen ist, sind mit Blick auf die demographische
Entwicklung weitere Maßnahmen im ehemaligen Stadtbezirk “Stadtmitte“ zu initiieren:

Mögliche zukünftige Maßnahmen

    1. Nach Fertigstellung der pro multis Einrichtung Bettrather Straße können die im Rahmen
       der Auslagerung derzeit belegten Räume am Standort Annakirchstraße für den Aufbau
       einer Dependance-Gruppe Hensenweg genutzt werden. Hierdurch entstehen 15 Plätze
       für Kinder unter drei Jahren.

    2. Am Standort Luisenstraße plant ein Investor den Neubau einer bis zu 4 gruppigen
       Kindertageseinrichtung unter Einbeziehung der dortigen kirchlichen Gebäude.

    3. Am Standort Aachener Str. 418 (Altensportzentrum) wird aktuell geprüft ob auf dem
       Gelände eine 3-4- gruppige Kindertageseinrichtung neu entstehen kann.

    4. Im Rahmen der derzeitigen Machbarkeitsstudie „Nachnutzung des Maria Hilf Geländes“
       wurde die Berücksichtigung und der Neubau von zwei Kindertageseinrichtungen
       angemeldet. Aktuell wird zusammen mit der EWMG geprüft, ob der denkmalgeschützte
       Bereich bereits im Vorgriff auf die spätere Entwicklung des Gebietes als
       Kindertageseinrichtung umgebaut werden kann.

    5. Am Standort Viktoriastraße 58 plant ein Investor zusammen mit einem Träger den
       Neubau einer 3 - 4 gruppigen Kindertageseinrichtung. Das Vorhaben ist noch durch die
       Baukonferenz zu prüfen.

                                                            20
„ehemaliger Stadtbezirk“ Hardt

    Hardt                                                                  3 - 6 Jahre                      U3
                                                                       Anzahl       Quote            Anzahl    Quote
 A. Anzahl der zu versorgenden Kinder                                       441                          314
    Anzahl der Betreuungsplätze                                             416                          174
    Versorgungsquote zum 01.08.2019                                                    94,3%                     55,4%
    * incl. 12 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstellung der u.a. Neubauten entfallen werden.

 B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020
    Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze                                    416                        174
    Anzahl der Betreuungsplätze                                               416                        174
    Versorgungsquote im Kindergartenjahr
    2019/2020                                                                                94,3%               55,4%

 C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im
    Kindergartenjahr 2019/2020
    Bestand Kindergartenjahr 2019/2020                                        441                        314
    prognostizierte Steigerung                                                 19                        -13
    Angenommene Anzahl der Kinder im
    Kindergartenjahr 2019/2020                                                460                        301

 D. Entwicklung der Anzahl der Betreungsplätze
    im Kindergartenjahr 2020/2021
    Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020                                   416                        174
    Tomper Feld (Hardt)                                                        39                         16
    Aufgabe des Standortes Am Kuhbaum                                         -32
    Rückbau von 2/3 der Überbelegungen                                        -11
    Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze
    im Kindergartenjahr 2020/2021                                             412                        190

 E. Prognostizierte Versorgungsquote im
    Kindergartenjahr 2020/2021                                                               89,6%               63,1%

                                                           21
F. Zu erreichende Versorgungsquote im
        Kindergartenjahr 2020/2021                                  95,3%                    45,5%
        Notwendige Betreuungsplätze unter
        Einbeziehung der berechneten Anzahl der
        Kinder (Punkt C)                                  438                      137
        Abzüglich der berechneten Anzahl der
        vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D)            -412                    -190
        derzeitig absehbarer Ausbaubedarf                   26                     -53

Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen
Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant
vollständig umgesetzt werden zur Zielerreichung der angestrebten Versorgungsquoten noch 26
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren aufzubauen sind.

Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zu berücksichtigen, dass von den
zuvor genannten 53 Betreuungsplätzen 12 Überbelegungen in der Gruppenform II abgebaut
werden müssen. Somit konnte das Platzangebot an U3 Betreuungsplätzen bereits um 41 Plätze
über die angestrebte Versorgungsquote von mindestens 45,5 % ausgebaut werden.

Die sehr gute Versorgungsquote der Kinder unter drei Jahren ermöglicht eine Platzumwandlung
zugunsten eines Betreuungsplatzes für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren.

Im ehemaligen Stadtbezirk Hardt ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang der Anzahl der
Kinder im Alter unter drei Jahren festzustellen. Dieser Rückgang wurde im Rahmen dieser
Planung berücksichtigt und ist regelmäßig zu überprüfen.
In Hardt werden derzeit Kinder aus anderen Stadtbezirken betreut. Sofern sich die
Versorgungsquoten sukzessive in den anderen Stadtbezirken verbessern und kein wesentlicher
Demographie Anstieg in Hardt festgestellt wird, sind die derzeitig geplanten Neubauprojekte
ausreichend die notwendigen Versorgungsquoten in Hardt zu erreichen. Vorgesehen ist den
„Überhang“ an Plätzen für Kinder unter drei Jahren durch die Umwandlungen von sogenannten
„kleinen altersgemischten Gruppen“ (Kinder von 0 - 6 Jahren) in eine Gruppenform III (Kinder im
Alter von 3 - 6 Jahren) zu kompensieren.

Mögliche zukünftige Maßnahmen

   1. Für zukünftige Bedarfe ist es vorgesehen am Standort Stationsweg östlich Hausnummer
      161 eine viergruppige Kindertageseinrichtung im Bebauungsplanverfahren abzusichern.

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Stadtbezirk Ost
        Ost                                                                    3 - 6 Jahre                      U3
                                                                          Anzahl        Quote            Anzahl     Quote
     A. Anzahl der zu versorgenden Kinder                                    1.561                          1.334
        Anzahl der Betreuungsplätze                                          1.502                            584 *
        Versorgungsquote zum 01.08.2019                                                    96,2%                      43,8%
        * incl. 29 U3-Überbelegungen, die nach Fertigstellung der u.a. Neubauten entfallen werden.

     B. Neubauten im Kindergartenjahr 2019/2020
        Anzahl der vorhandenen Bereuungsplätze                                 1.502                         584
        Böckerkamp (Neuwerk)                                                      42                          28
        Konstantinstraße (Giesenkirchen)                                          56                          34
        Anzahl der Betreuungsplätze                                            1.600                         646
        Versorgungsquote im Kindergartenjahr
        2019/2020                                                                               102,5%                48,4%

     C. Entwicklung der Anzahl der Kinder im
        Kindergartenjahr 2020/2021
        Bestand Kindergartenjahr 2019/2020                                     1.561                        1.334
        prognostizierte Steigerung                                                28                           70
        Angenommene Anzahl der Kinder im
        Kindergartenjahr 2019/2020                                             1.589                        1.404

    D. Entwicklung der Anzahl der
       Betreuungsplätze im Kindergartenjahr
       2020/2021
        Bestand Ende Kindergartenjahr 2019/2020                                1.600                         646
        Compesmühlenweg (Volksgarten)                                             28                          22
        Hülserkamp Ersatzneubau (Neuwerk)                                         67                          28
        Gathersweg Schwimmbad (Neuwerk)                                           28                          22
        Rückbau von 2/3 der Überbelegungen                                       -50
        Angenommene Anzahl der Betreuungsplätze
        im Kindergartenjahr 2020/2021
                                                                               1.673                         718

     E. Prognostizierte Versorgungsquote im
        Kindergartenjahr 2020/2021                                                              105,3%                51,1%

                                                               23
F. Zu erreichende Versorgungsquote im
        Kindergartenjahr 2020/2021                                  95,3%                   45,5%
        Notwendige Betreuungsplätze unter
        Einbeziehung der berechneten Anzahl der
        Kinder (Punkt C)                                1.514                     639
        Abzüglich der berechneten Anzahl der
        vorhandenen Betreuungsplätze (Punkt D)         -1.673                     -718
        derzeitig absehbarer Ausbaubedarf
                                                         -159                      -79

Als Fazit ist festzustellen, dass unter Einbeziehung der prognostizierten demographischen
Entwicklung und unter der Annahme, dass die vorgesehenen Neubaumaßnahmen wie geplant
vollständig umgesetzt werden, die zu erreichenden Versorgungsquoten zunächst erfüllt sind.

Zu berücksichtigen ist allerdings, dass in den vorgenannten Zahlen insgesamt 3 Modul-
Fertigbauanlagen berücksichtigt sind, die im Verlaufe der Zeit zurückzubauen sind. Hierbei
handelt es sich um die Modul-Fertigbauanlage Am Beekerkamp (Träger Stadt) und die zu
Beginn des Kindergartenjahres aufzubauenden Modul-Fertigbauanlagen Carl-Diem-Straße 1
(Träger Mumm e.V.) und Carl-Diem-Straße 2 (Träger Via Nobis).
Bei einem Rückbau der Modul-Fertigbauanlagen stehen 169 Betreuungsplätze für Kinder im
Alter von 3 - 6 Jahren und 66 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren nicht mehr zur
Verfügung.

Zudem kann derzeit noch nicht abschließend abgesehen werden, ob das Vorhaben an der
Korschenbroicher Straße verwirklicht werden kann. Sollte eine Realisierung nicht möglich sein,
entfallen weitere 28 Betreuungsplätze für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und 22
Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.

Bei Berücksichtigung dieser Entwicklungen ist festzustellen, dass ein Ausbaubedarf von 38
Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und von 9 Betreuungsplätzen für Kinder
entsteht.

Bei den Betreuungsplätzen der Kinder unter drei Jahren ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass
29 Überbelegungen in der Gruppenform II abgebaut werden müssen. Somit besteht auch mit
Blick auf die demographische Entwicklung ein weiterer Ausbaubedarf.

Im Bezirk Ost, speziell im ehemaligen Stadtbezirk Neuwerk werden innerhalb der Einrichtungen
Waldorfkindergarten „An den Hüren“ und der Einrichtung „Menschen im Zentrum“ insgesamt 84
Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren und 17 Kinder unter drei Jahren bezirksübergreifend aus dem
gesamten Stadtgebiet betreut. Dies ist bei der zukünftigen Ausbauplanung weiterhin zu
berücksichtigen.

Mögliche zukünftige Maßnahmen

   1. Umsetzung des vorgesehenen und bereits in den Kindergartenbedarfsplanung der
      Vorjahre berücksichtigten Neubauprojektes Hardterbroicher Markt

   2. Innerhalb des Monforts-Quartiers wird derzeit die Machbarkeit des Neubaus einer
      Kindertageseinrichtung geprüft.

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