Fortschreibung des Kindertagesstättenplanes 2018 - Planung der Kindertagesbetreuung der Stadt Osnabrück
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Planung der Kindertagesbetreuung der Stadt Osnabrück 25. Fortschreibung des Kindertagesstättenplanes 2018 - Kindergartenjahr 2017/2018 -
Impressum Stadt Osnabrück Der Oberbürgermeister Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien Fachdienst Kinder Postfach 44 60 49034 Osnabrück Februar 2018
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Ergebnisse 1 2 Bestandsaufnahme 4 2.1 Kindertagespflege 6 2.1.1 Tagespflegepersonen 7 2.1.2 Tagespflegekinder 11 2.2 Angebote in Einrichtungen für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt 15 2.2.1 Definitionen und Hinweise zur Bestandserfassung 15 2.2.2 Angebot und Inanspruchnahme 16 2.2.3 Kinder mit Migrationshintergrund 39 2.2.4 Wartelisten und freie Plätze 41 2.2.5 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung 43 2.2.6 Förderkindergärten 45 2.3 Angebote in Einrichtungen für Kinder im Grundschulalter 46 2.3.1 Definitionen 46 2.3.2 Angebot und Inanspruchnahme 48 2.3.3 Öffnungszeiten 52 2.3.4 Kinder mit Migrationshintergrund 54 2.3.5 Warteliste/Auslastung 54 2.3.6 Sonstige Tageseinrichtungen 54 2.4 Versorgungsquote 55 2.4.1 Versorgungsquote für Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren 55 2.4.2 Versorgungsquote für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt 59 2.4.3 Versorgungsquote für Kinder im Grundschulalter 61 2.5 Sonstige pädagogische Angebote 61 2.5.1 Ferienangebote für Kindergarten- und Grundschulkinder 61 2.5.2 Sprachbildung und Sprachförderung 63 2.5.3 Beratungsteam zur Zusammenarbeit von Kindertagesstätten und Grundschulen 66 2.5.4 Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) 66 2.5.5 Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ 67 2.6 Entgelte der Betreuungsangebote 68 3 Handlungsfolgen und Ausblick 70 3.1 Demografische Entwicklung 70 3.1.1 Allgemeine Entwicklung 70 3.1.2 Stadtentwicklung - neue Baugebiete und Auswirkungen der Konversion 73 3.2 Kinder mit Fluchthintergrund in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege 74 3.3 Handlungsfolgen in Bezug auf bedarfsgerechte Anpassung der Angebote 75 3.3.1 Altersgruppe null bis unter drei Jahre - Rechtsanspruch ab 01.08.2013 76 3.3.2 Altersgruppe drei Jahre bis Schuleintritt 79 3.3.3 Altersgruppe Grundschulkinder 81 3.4 Entwicklungsschwerpunkt 2018: Weitere Entwicklung der Angebotsstruktur 83 3.4.1 Zusätzlicher Platzbedarf ausgehend vom 01.10.2017 83 3.4.2 Finanzielle Auswirkungen 855 3.5 Lebenslagen von Familien 866 3.6 Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Bürger- und Kundenorientierung 888
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 1 Einleitung und Ergebnisse Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe obliegt nach § 80 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) die Planungsverantwortung für den Bestand an Jugendhilfeeinrichtungen und den dafür bestehenden Bedarf. Diese Planungsverantwortung wird durch das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 07.02.2002 in § 13 Abs. 1 dahingehend ergänzt, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre festzustellen haben. Die Planung ist jährlich fortzuschreiben. Der Bedarf an Ganztagsplätzen, an Plätzen mit einer Betreuungszeit von mindestens sechs Stunden an fünf Tagen in der Woche und an Plätzen für eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern ist ebenfalls festzustellen. Nach § 24 Abs. 3 SGB VIII haben seit dem 01.08.2013 Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schuleintritt Anspruch auf frühkindliche Förderung durch den Besuch einer Tageseinrichtung; nach § 12 Abs. 4 KiTaG kann der Rechtsanspruch auch durch die Vermittlung einer Tagespflegestelle erfüllt werden. Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist laut § 24 Abs. 1 SGB VIII in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) erhalten. Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Da die Stadt Osnabrück den Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung für Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, zunächst nicht erfüllte, wurde sie unter Einfügung von § 24 a SGB VIII durch das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) zum stufenweisen Ausbau verpflichtet. Die bundesweite durchschnittliche Versorgungsquote wurde 2009 auf 35 % der Kinder im Alter von ein und zwei Jahren festgelegt. Da sich diese Quote aus einem Mittelwert sowohl der Städte als auch der ländlichen Regionen ergibt, der Bedarf in Städten aber deutlich höher als „auf dem Lande“ liegt, wurde für Osnabrück per Ratsbeschluss vom 09.06.2009 eine Planungsmarge von 40 % der Ein- und Zweijährigen in einem 1. Krippenausbauprogramm zugrunde gelegt. Da relativ schnell deutlich wurde, dass der tatsächliche Bedarf an Betreuungsplätzen mit dem 40 %-Ausbau nicht gedeckt werden kann, wurde mit Ratsbeschluss vom 22.05.2012 ein 2. Krippenausbauprogramm mit einer Planungsquote von 60 % beschlossen. Die oben genannten Quoten benennen den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Selbstverständlich hat die Qualitätsentwicklung und -sicherung gleichzeitig eine große Bedeutung und ist Bestandteil jeder Planung. Da momentan vor allem erkennbar ist, dass die Einwohnerzahl in der Stadt Osnabrück - und dementsprechend auch die Anzahl der Kinder - deutlich ansteigt, befindet sich der weitere Aus- bau (siehe Kapitel 3.4) von Plätzen sowohl für Kinder unter drei Jahren wie auch für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt in Vorbereitung, um dem Rechtsanspruch gerecht zu werden. Die in dieser Fortschreibung betrachtete Altersgruppe von null bis zehn Jahren weist im Ver- gleich zum Vorjahr einen Anstieg der Einwohnerzahl in der Stadt Osnabrück um 149 Kinder auf. 1
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Die wesentlichen Ergebnisse dieser Fortschreibung: Die Datenerhebung zum 01.10.2017 zeigt folgende Ergebnisse: Plätze für Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren Seit dem 01.08.2013 besteht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung durch den Besuch einer Tageseinrichtung bzw. die Betreuung durch eine Tagespflegeperson. Da weiterhin die Versorgung von 60 % der Kinder dieser Altersklasse angestrebt wird, handelt es sich bei dem Ausbau der Angebote für Kinder von null bis unter drei Jahren auch in diesem Berichtszeitraum wieder um ein zentrales Thema. Zum 01.10.2017 standen 1.641 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Ausgehend von der 60 %-Versorgung fehlten damit zum Stichtag 106 Plätze, und es wurde eine Versorgungsquote von 56,35 % erreicht. Die Entwicklung der letzten Jahre, dass die Zahl der Kinder in der Stadt Osnabrück weiter ansteigt, hat sich auch in diesem Jahr fortgesetzt. Bereits in 2015 war ein Anstieg von 69 Kindern dieser Altersgruppe zu verzeichnen. In 2016 ergab sich sogar ein Plus von 241 Kindern. Zum Stichtag 01.10.2017 gibt es 125 Kinder mehr in dieser Altersgruppe als im Jahr zuvor. Dieser erfreuliche Trend führt dazu, dass sich bei der Versorgungsquote ein leichter Rückgang ergeben hat. Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt Bei einem Vergleich von nicht in Betreuung befindlichen Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (261) und freien Plätzen zum Stichtag (136) ergibt sich ein Defizit von 125 Plätzen. Die Praxis und auch die nach Stadtteilen aufgeschlüsselten Zahlen zeigen jedoch, dass Eltern nicht bedingungslos ihre Kinder in irgendeiner Kindertagesstätte anmelden, sondern bei einer Absage durch die „Wunschkita“ oder aus anderen Gründen auf eine öffentliche Betreuung verzichten. Um auch diese Familien mit Angeboten der Kindertagesbetreuung erreichen zu können, wird bei der Kindertagesstättenplanung eine möglichst wohnortnahe Versorgung angestrebt. Damit diese gewährleistet werden kann, wird aufgrund des Anstiegs der Zahl der Kinder auch in dieser Altersgruppe ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen erforderlich sein. Im Vergleich zum Vorjahr sind fünf Kinder weniger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Osnabrück gemeldet (2016: +63 Kinder; 2015: +114 Kinder). Öffnungszeiten Die durchschnittliche Betreuungszeit im Elementarbereich beträgt 7,62 Stunden täglich. 77 % der Plätze gelten mit einer Betreuungszeit von mehr als sechs Stunden als Ganztagsplätze. Alle Einrichtungen bis auf den Waldkindergarten bieten Mittagessen an. Die Quote der Inanspruchnahme der Mittagsmahlzeit liegt bei 86 %. Betreuung von Grundschulkindern Mit Ratsbeschluss vom 22.05.2012 wurde die Grundsatzentscheidung getroffen, dass Hortangebote grundsätzlich nicht über 40 Plätze ausgebaut werden. Mit dem Ziel, ein ineinander verzahntes Bildungs- und Betreuungssystem für Grundschulkinder zu schaffen und dafür ein Handlungskonzept zu entwickeln, konstituierte sich im Frühsommer 2013 eine Arbeits- gruppe, bestehend aus Vertretern von Grundschulleitungen, Hortträgern, Hortleitungen, Politik, Stadtelternrat und Verwaltung. Vertreter der Landesschulbehörde und des Niedersächsischen Kultusministeriums waren beratend in den Prozess einbezogen. Im Laufe des Jahres 2014 entwickelte diese Arbeitsgruppe Eckpunkte für die pädagogische und organisatorische Ausgestaltung des Ganztagsangebots im Primarbereich. Gleichzeitig ergab sich ab 01.08.2014 eine neue Erlasslage für Ganztagsschulen. Im Dezember 2014 verabschiedete der Rat der Stadt Osnabrück die Beschlussvorlage „Handlungskonzept zum Ausbau von Ganztagsgrundschulen“ mit dem von der Arbeitsgruppe vorgelegten Papier „Eckpunkte eines Osnabrücker Rahmenkonzeptes für die Ganztagsschule im Primarbereich“ (VO/2014/4427). Am Schulstandort Eversburg wurde zum 01.08.2014 die Ganztagsgrundschule 2
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 eingeführt. Das verzahnte Konzept von Schule und Jugendhilfe basiert an diesem Standort auf den Eckpunkten des Rahmenkonzeptes. Seit dem 01.08.2015 gilt die Rahmenvereinbarung mit dem Land Niedersachsen und den Städten Braunschweig, Göttingen, Hannover, Oldenburg, Wolfsburg und Osnabrück zur Zusammenarbeit in Ganztagsgrundschulen zwischen freien Trägern der Jugendhilfe, Schulen und öffentlicher Jugendhilfe. Der Rat hat zudem im Dezember 2015 „Pädagogische Eckpunkte eines Handlungskonzeptes für Träger der Jugendhilfe an Ganztagsschulen im Primarbereich“ beschlossen. Das Handlungskonzept stellt die Verzahnung von Ganztagsschulangebot, kooperativem Hortangebot nach dem Osnabrücker Modell und der Schulsozialarbeit dar. Zum 01.08.2016 haben sich weitere vier Schulstandorte mit einem Ganztagsschulangebot und parallelem Hortangebot nach dem Osnabrücker Modell des Kooperativen Hortes umstrukturiert. Dazu zählen die Heiligenwegschule mit dem Kooperativen Hortangebot der Schinkelkids, die Stüveschule mit dem Kooperativen Hortangebot des Hortes Freunde, die Grundschule in der Dodesheide mit dem offenen Ganztag plus und die Rosenplatzschule mit dem Kooperativen Hort Rosenkinder. Nach den Sommerferien 2017 Anfang August starteten die Waldschule Lüstringen und die Lüstringer Bergschule gemeinsam in den Ganztag. Die Besonderheit an diesem Standort bilden zwei Schulen, die sich eine Mensa teilen und ein gemeinsames kooperatives Hortangebot nutzen. Zukünftig ist es allen Eltern an Ganztagsgrundschulen bzw. an Grundschulen, die sich zu Ganztagsgrundschulen umstrukturieren möchten, möglich, ein zusätzliches kooperatives Hortangebot täglich bis 17 Uhr und zu den Ferienzeiten zu nutzen. Kindertagespflege Zum Stichtag 01.10.2017 wurden neun Kinder mehr in der Kindertagespflege betreut als zum gleichen Stichtag des Vorjahres. Im Hinblick auf die Anzahl der betreuten Kinder in der Kinder- tagespflege ist der Zenit überschritten und mittlerweile eine Stagnation auf hohem Niveau eingetreten. Dieser Trend gilt sowohl für die Stadt Osnabrück als auch bundesweit. Nach wie vor entscheiden sich die Eltern ganz bewusst für die Kindertagespflege als Betreuungsform, denn sie schätzen neben der hohen Flexibilität bei den vereinbarten Betreuungszeiten die familiäre Atmosphäre, feste Bezugspersonen und die geringe Zahl der gemeinsam betreuten Kinder. Zwischen dem 01.10.2016 und dem 30.09.2017 konnten 36 neue Tagespflegepersonen gewonnen werden. Gleichzeitig sind 25 Tagespflegepersonen ausgeschieden, sodass sich am Stichtag 01.10.2017 die Zahl der mit dem Familien- und Kinderservicebüro kooperierenden Tagespflegepersonen absolut von 141 auf 152 erhöht hat. Auch die Anzahl der zur Verfügung gestellten Plätze ist binnen Jahresfrist von 361 auf 390 gestiegen, was einem Plus von 8 % entspricht. Durchschnittlich bietet damit jede Tagespflegeperson fast 2,6 Plätze an. Auf der Warteliste standen zum Stichtag 27 Kinder, für die eine Tagespflegeperson gesucht wird. Die Nachfrage ist also weiterhin höher als das Angebot an passenden Plätzen. Plätze für die gemeinsame Erziehung Das Angebot für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung steigt kontinuierlich. Zum Stichtag 01.10.2017 standen 174 Plätze in 25 Einrichtungen zur Verfügung, davon 16 Plätze für Kinder in Krippengruppen. Um eine möglichst wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, werden weitere Einrichtungen ein integratives Angebot vorhalten. Dies führt durch die Reduzierung der Gruppengröße gleichzeitig auch immer zu einer Verringerung des Regelangebots. In einer trägerübergreifenden Arbeitsgruppe wurde die „Regionale Verein- barung für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung“ im Jahr 2014 neu gefasst. Sie bildet die gemeinsame Grundlage für die Inklusion im frühkindlichen Bildungs- bereich in der Stadt Osnabrück und ist somit ein Baustein Osnabrücker Qualitätsstandards im frühkindlichen Bildungsbereich in den Kindertageseinrichtungen (Kindergärten und Krippen). 3
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Ferienbetreuung Die Angebote der Ferienbetreuung - sowohl für Kindergartenkinder ab drei Jahren als auch für Grundschulkinder - stellen ein inzwischen etabliertes, unverzichtbares Element für berufstätige Eltern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Durch die städtische Kindertagesstätte Wüste wird auch ein integrativer Ferienkindergarten für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung angeboten. Im Zuge der schulischen Inklusion stiegen die Nachfragen nach Ferienangeboten für Grundschulkinder mit Handicap rapide. Im Jahr 2015 konnte mit Lega S Jugendhilfe gemeinnützige GmbH ein Träger gewonnen werden, der ein Ferienangebot an der Anne-Frank-Schule etablierte. Zum Sommer 2016 konnte Lega S ebenfalls ein Ferienangebot an der Montessori Schule vorhalten, welches 2017 wieder angeboten werden konnte. Lega S bietet zudem Kindern mit Handicap an, am Ferienangebot an der Nackten Mühle teilzunehmen. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind aktuell auf eine bestimmte Teilnehmerzahl begrenzt. 2 Bestandsaufnahme Um die Entwicklung des zukünftigen Bedarfes sowohl auf der Ebene der Gesamtstadt als auch in den 23 Stadtteilen nach Angeboten zur Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen beurteilen zu können, werden im Rahmen der Kindertagesstättenplanung folgende Aspekte bzw. Kriterien herangezogen: Bestandsdaten - namensgenaue Meldung durch die Einrichtung Abgleich mit den Einwohnermeldedaten freie Plätze altersspezifische Inanspruchnahme Migrationshintergrund Rückmeldungen der Einrichtungen über Bedarfe Einzugsbereiche der Einrichtungen neue Wohngebiete besondere Entwicklungen gesellschaftliche Entwicklungen und Tendenzen Die Angebote zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt sowie im Grundschulalter umfassen sowohl Angebote der Kindertagespflege als auch Angebote in Einrichtungen (Krippe, altersübergreifende Gruppe, Kindergarten, Hort). Wie bereits in den letzten Jahren wurde auch in dieser Fortschreibung die Platzzahl nicht pauschal, sondern kindgenau definiert. Dies führt zu einer sehr präzisen Übersicht der tatsächlichen Plätze, der Belegung und der freien Plätze. Insgesamt sind 105 Kinder unter drei Jahren zum Stichtag 01.10.2017 in Regelgruppen betreut worden. Diese Plätze werden derzeit als Plätze für Kinder unter drei Jahren genutzt und dementsprechend hier dargestellt. Im Kapitel Handlungsfolgen/Ausblick wird allerdings berücksichtigt, dass bei Vorhandensein von mehr Krippenangeboten die Belegung der Regelgruppen wieder vermehrt mit über Dreijährigen erfolgen wird. 4
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung _________________________________________________ 2018 Die Analyse der Bestandsdaten zum Stichtag 01.10.2017 führt zu folgenden Ergebnissen: Übersicht: Institutionelle Betreuung 2017 Plätze Betreute Kinder davon für Kinder davon für Kinder davon Kinder davon Kinder ab alle alle unter drei Jahren ab drei Jahren unter drei Jahren drei Jahren Krippen 1.124 1.124 0 1.114 1.111 3 Altersübergreifende Gruppen 933 224 709 886 214 672 Kindergartengruppen 3.425 105 3.320 3.336 105 3.231 Zwischensumme 5.482 1.453 4.029 5.336 1.430 3.906 Förderkindergärten 97 2 95 97 2 95 Horte*² 1.341 0 1.341 1.323 0 1.323 gesamt 6.920 1.455 5.465 6.756 1.432 5.324 Institutionelle Betreuung – Vergleich mit Vorjahren 2017 2016 2015 belegte belegte belegte Einrichtungen Plätze Einrichtungen Plätze Einrichtungen Plätze Plätze Plätze Plätze Krippen 59 1.124 1.114 59 1.106 1.085 55 1.019 1.001 Altersübergreifende Gruppen 34 933 886 34 969 917 33 921 892 Kindergartengruppen 59 3.425 3.336 59 3.342 3.253 57 3.368 3.221 gesamt* 83 5.482 5.336 83 5.417 5.255 82 5.308 5.114 davon Kinder unter drei 81 1.453 1.430 82 1.420 1.376 80 1.349 1.314 davon Kinder über drei 74 4.029 3.906 74 3.997 3.879 79 3.953 3.800 davon Integration Krippe 9 16 16 10 16 16 8 11 11 davon Integration Kindergarten 22 156 153 22 160 153 22 156 146 Förderkindergarten 8 97 97 7 99 99 6 103 103 Horte*² 22 1.341 1.323 22 1.295 1.304 22 1.179 1.184 gesamt 113 6.920 6.756 112 6.811 6.658 110 6.584 6.401 gesamt 105 6.823 6.659 105 6.712 6.559 104 6.481 6.298 ohne Förderkindergarten * Viele Einrichtungen halten sowohl Krippen- als auch altersübergreifende Gruppen und Kindergartengruppen vor. *²: In den Horten nutzen insgesamt 86 Kinder Sharingplätze. 5
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Betreuungszeiten in Krippe und Kindergarten Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Halbtagsplätze 1.282 1.435 1.542 1.757 2.038 2.364 2.595 in % 23 % 26 % 29 % 33 % 40 % 46 % 54 % Ganztagsplätze 4.200 3.982 3.766 3.511 3.113 2.797 2.238 in % 77 % 74 % 71 % 67 % 60 % 54 % 46 % gesamt 5.482 5.417 5.308 5.268 5.151 5.161 4.833 durchschnittliche tägl. Betreuungszeit 7,6 Std. 7,5 Std. 7,4 Std. 7,2 Std. 7,0 Std. 6,8 Std. 6,5 Std. Kindertagespflege Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Tagespflegepersonen 152 141 149 174 156 157 185 Plätze 390 361 382 421 402 382 382 Kinder 360 351 352 343 370 300 322 davon unter drei 291 279 270 271 294 228 242 Versorgungsquote Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 ein bis unter drei 56,4 % 57,2 % 55,3 % 54,8 % 49,6 % 44,9 % 36,1 % 2.1 Kindertagespflege Zum Stichtag 01.10.2017 wurden neun Kinder mehr in der Kindertagespflege betreut als zum gleichen Stichtag des Vorjahres. Im Hinblick auf die Anzahl der betreuten Kinder in der Kinder- tagespflege ist der Zenit überschritten und mittlerweile eine Stagnation auf hohem Niveau eingetreten. Dieser Trend gilt sowohl für die Stadt Osnabrück als auch bundesweit. Nach wie vor entscheiden sich die Eltern ganz bewusst für die Kindertagespflege als Betreuungsform, denn sie schätzen neben der hohen Flexibilität bei den vereinbarten Betreuungszeiten die familiäre Atmosphäre, feste Bezugspersonen und die geringe Zahl der gemeinsam betreuten Kinder. Im Zusammenwirken der Eltern, den Fachkräften des Familien- und Kinderservicebüros und der Tagespflegeperson wird entschieden, welche Tagespflegefamilie für das Kind die geeignete ist und welcher Betreuungsumfang in Anspruch genommen wird. Zwischen dem 01.10.2016 und dem 30.09.2017 konnten 36 neue Tagespflegepersonen gewonnen werden. Gleichzeitig sind aber 25 Tagespflegepersonen ausgeschieden, sodass sich am Stichtag 01.10.2017 die Zahl der mit dem Familien- und Kinderservicebüro kooperierenden Tagespflege- personen absolut von 141 auf 152 erhöht hat. Das entspricht einem Plus von knapp 8 %. Die Anwerbung neuer Tagespflegepersonen bleibt aber eine zentrale Aufgabe des Familien- und Kinderservicebüros, denn auf der Warteliste standen zum Stichtag 27 Kinder, für die eine Tagespflegeperson gesucht wird. Die Nachfrage ist also weiterhin höher als das Angebot an passenden Plätzen. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Plätze ist von 361 ebenfalls um 8 % auf 390 angestiegen. Durchschnittlich bietet jede Tagespflegeperson wie in den Vorjahren 2,56 Plätze an. Die nachfolgend aufgeführte Analyse gibt einen Überblick über die Tagespflegepersonen, deren Platzkapazitäten und über die Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden. 6
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 2.1.1 Tagespflegepersonen Zum Stichtag 01.10.2017 stehen 152 Kindertagespflegepersonen mit insgesamt 390 Plätzen zur Verfügung. Sie sind in den folgenden Stadtteilen tätig: Stadtteil/Tätigkeitsort Tagespflegepersonen Plätze 01 Innenstadt 7 27 02 Weststadt 5 16 03 Westerberg 5 14 04 Eversburg 7 21 05 Hafen 1 3 06 Sonnenhügel 6 17 07 Haste 3 10 08 Dodesheide 6 19 09 Gartlage 2 7 10 Schinkel 6 15 11 Widukindland 4 14 12 Schinkel-Ost 2 3 14 Schölerberg 10 40 15 Kalkhügel 2 10 16 Wüste 4 12 17 Sutthausen 3 7 18 Hellern 7 18 19 Atter 2 3 20 Pye 3 7 21 Darum-Gretesch-Lüstringen 6 20 22 Voxtrup 3 7 24a zugehend (in den Haushalt des Kindes) 20 56 24b außerhalb von Osnabrück 38 44 Gesamtergebnis 152 390 Geschlecht, Migrationsgeschichte und Alter Bei den 152 Tagespflegepersonen handelt es sich um 150 Tagesmütter und zwei Tagesväter. 32 Tagespflegepersonen haben eine Migrationsgeschichte. Das entspricht einer Quote von 21 %. Sie liegt damit höher als die Quote der Tagespflegekinder mit Migrationsgeschichte (13 %). Tagespflegepersonen mit Migrationsgeschichte bringen wertvolle Ressourcen in die Kinder- tagespflege ein. Neben Sprachenvielfalt ist die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Entwicklung wichtig. Kinder, die in zwei verschiedenen kulturellen Lebenswelten aufwachsen, müssen in beiden handlungsfähig und kompetent sein, um entsprechend partizipieren zu können. Die Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Das Alter der Tagespflegepersonen staffelte sich zum Stichtag wie folgt: Alter 20-29 30-39 40-49 50-59 60 Anzahl 7 36 44 38 27 Anteil in % 4% 24 % 29 % 25 % 18 % Tätigkeitsbeginn Jahr 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 Anzahl 34 13 12 10 15 8 60 7
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Qualifikation Die Tagespflegepersonen haben folgendes Berufsbild: Berufsausbildungsabschluss Anzahl Dipl.-Sozialpädagoge/in FH 2 Dipl.-Heilpädagoge/in FH 1 Erzieher/in 17 Heilpädagoge/in Fachschule 4 Kinderpfleger/in 6 Heilerzieher/in 2 Assistent/in im Sozialwesen 5 soziale und medizinische Helferberufe 10 sonstige soziale/sozialpädagogische Kurzausbildung 1 ohne abgeschlossene Berufsausbildung 13 anderer nicht fachpädagogischer Berufsabschluss 91 gesamt 152 37 der 152 Tagespflegepersonen bringen einen pädagogischen Ausbildungsabschluss mit. Das entspricht einer Quote von 24 %. Unabhängig vom erlernten Beruf wird in Osnabrück von allen Tagespflegepersonen die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nach dem DJI-Curriculum im Umfang von mittlerweile 211 Unterrichtsstunden verlangt. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Absolventen ein bundesweit anerkanntes Zertifikat. 134 der 152 Tagespflegepersonen haben bereits einen Qualifizierungskurs für Kindertagespflege abgeschlossen; das entspricht einer Quote von ca. 88 %. Insgesamt ergibt sich folgender Überblick über die Qualifizierung: kein Quali- weniger als 30 30 bis 70 71 bis 115 116 bis unter 160 Stunden fizierungskurs Stunden Stunden Stunden 160 Stunden und mehr 18 0 1 0 0 133 Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen beginnen die neu gewonnenen Tagespflegepersonen häufig bereits nach Überprüfung und Erteilung der Pflegeerlaubnis sofort mit der Arbeit und qualifizieren sich dann erst mit Beginn des nächsten Kurses tätigkeitsbegleitend. Zum Stichtag 01.10.2017 befanden sich sechs Tagespflegepersonen in dieser tätigkeits- begleitenden Qualifizierung, sodass sie zukünftig der Rubrik „160 Stunden und mehr“ unterfallen werden. Anzahl der betreuten Kinder Anzahl der betreuten Kinder je Tagespflegeperson Kinder 0 1 2 3 4 5 6 7 Tagespflegepersonen 18 42 25 26 19 19 2 1 Am Stichtag 01.10.2017 wurden von jeder Tagespflegeperson mit mindestens einem Tagespflege- verhältnis durchschnittlich 2,7 Kinder betreut. Die Spalte „0 Kinder“ erklärt sich wie folgt: Nicht jeder freie Platz in der Kindertagespflege kann zügig mit einem Kind belegt werden. Viele Umstände müssen bei einer qualitativ guten Vermittlung beachtet werden: Die elterlichen Bedarfe an Zeitraum, Umfang und Ort der Betreuung, aber auch Faktoren wie Erziehungsvorstellungen und - fehlende - Mobilität müssen mit den Gegebenheiten der Tagespflegefamilie übereinstimmen. Darüber hinaus sollen aber auch die „weichen“ Faktoren wie Sympathie etc. im Einklang sein. Nur bei einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern kann die Tagespflegeperson ihren Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag optimal erfüllen - und nur dann haben die Eltern auch die 8
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Sicherheit, dass ihr Kind gut versorgt ist, und können sich konzentriert ihrer Arbeit, ihrer Ausbildung oder ihrem Studium etc. widmen. Ort der Betreuung Ort der Betreuung 250 200 150 100 50 0 in der Wohnung des in der eigenen in anderen Räumen Kindes Wohnung Tagespflegepersonen 17 90 27 Tagespflegekinder 46 236 78 90 Tagespflegepersonen betreuen die Kinder in ihrem eigenen Haushalt - das entspricht wie im Vorjahr einer Quote von 67 %. Knapp 13 % arbeiten als sogenannte zugehende Tagespflege- personen im Haushalt der Kinder. Von der seit 2007 bestehenden Möglichkeit, Kindertagespflege in anderen (angemieteten) Räumen zu praktizieren, machten 27 Tagespflegepersonen Gebrauch (2016: 22; 2015: 27; 2014: 26, 2013: 18). Das entspricht einem Anteil von 20 %. Großtagespflegestellen (GTP) Zum Stichtag 01.10.2017 gab es in Osnabrück nachfolgende Großtagespflegestellen: Tagespflege- Stadtteil Name Bemerkung personen kinder Kleine Strolche in GTP von Amts-/Landgericht und 01 Innenstadt 2 5 der Justiz Staatsanwaltschaft Osnabrück 01 Innenstadt Lollitop 3 13 GTP des Modekaufhauses L+T 01 Innenstadt Mütterzentrum 2 6 02 Weststadt Wallmäuse 2 10 GTP der Polizeidirektion Osnabrück GTP der Universität Osnabrück, 03 Westerberg Kinderbungalow 3 8 Fachschaft Biologie 04 Eversburg Eulennest 2 4 GTP der NOZ Medien 11 Widukindland ./. 2 6 16 Wüste Kinderhall 2 8 18 Hellern Haus am See 3 8 gesamt 21 68 9
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 In der Großtagespflege schließen sich bis zu drei Tagespflegepersonen zusammen, um gemeinsam ihrer Tätigkeit nachzugehen. Sofern eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft ist, dürfen in einer Großtagespflegestelle maximal zehn Kinder gleichzeitig betreut werden, ansonsten liegt die Obergrenze bei acht Kindern. Eine Großtagespflegestelle kann im Haushalt einer Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen eingerichtet werden. Daraus ergeben sich einige inhaltliche und rechtliche Besonderheiten. Großtagespflege ist keine Tageseinrichtung im Sinne des SGB VIII, sondern eine besondere Form der Kindertagespflege - deshalb gelten hier zum Teil andere oder auch zusätzliche inhaltliche und rechtliche Anforderungen als in der „klassischen“ Kindertagespflege. Jede Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle ist für die von ihr betreuten Kinder verantwortlich. Sie kann nur Kinder aufnehmen, deren Betreuungsbedarf sich mit dem von ihr regelmäßig angebotenen Betreuungszeiten deckt. Genauso wie in der herkömmlichen Kindertagespflege - und im Unterschied zu den Krippen - sind die Kinder einer ganz bestimmten Betreuungsperson zugeordnet. Sie schließt mit den Eltern einen individuellen Betreuungsvertrag und erhält für diese Kinder das Tagespflegegeld. Jede Tagespflegeperson ist selbstständig tätig und formal gleichberechtigt, eine Leitung ist nicht vorgesehen. Die Großtagespflege tritt nach außen als eine Einheit auf. Die Tagespflegepersonen erarbeiten ein einheitliches pädagogisches Konzept und werben in der Regel gemeinsam. Eltern schätzen an der Großtagespflege zum einen die typischen Vorteile der Kindertagespflege wie beispielweise den familienähnlichen Charakter, den günstigen Betreuer-Kind-Schlüssel, die Flexibilität und die individuelle Betreuung. Zum anderen kann in der Großtagespflege durch gegenseitige Vertretung der Tagespflegepersonen in der Regel eine noch höhere Verlässlichkeit der Kinderbetreuung sichergestellt werden. Den Tagespflegepersonen bietet die Großtagespflege gute Rahmenbedingungen für einen fachlichen Austausch und gegenseitige Unterstützung im Alltag. Spezielle Fachfragen und Probleme können leichter im Team beantwortet oder gelöst werden. Hinzu kommt, dass durch die Bündelung der Ressourcen mehrerer Tagespflegepersonen bessere finanzielle Möglichkeiten für die Anmietung externer Räume bestehen und finanzielle Risiken gemeinsam getragen werden können. Gleichzeitig stellt die Großtagespflege besondere Anforderungen an die Kooperations- fähigkeit - so zum Beispiel bei Absprachen zur Gestaltung des pädagogischen und organisa- torischen Alltags sowie zum Thema Finanzen. Im Gegensatz zur Tätigkeit einer einzelnen Tages- pflegeperson arbeiten in der Großtagespflege alle im Team. Dies kann durchaus die Bewältigung von Meinungsunterschieden und Konflikten bedeuten, wobei die Chance eines Korrektivs positiv gesehen wird. Großtagespflegestellen sind eine gute Möglichkeit für Arbeitgeber, eine betriebliche Kinder- tagesbetreuung anzubieten, um so ihre Fachkräfte zu halten. Sie stellen dann in aller Regel die Räume zur Verfügung und unterstützen die Einrichtung ihrer Großtagespflegestelle bei der Ausstattung. Das Familien- und Kinderservicebüro sucht die Tagespflegepersonen aus und stellt die fachlich-inhaltliche Begleitung des Aufbaus sicher. In diesen Großtagespflegestellen werden vorrangig Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Betriebes bzw. der jeweiligen Behörde betreut. Sollten jedoch Plätze frei sein, können sie auch durch andere Kinder belegt werden. Die Beratung, Vermittlung und Begleitung erfolgt durch die Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros. Die Zusammenarbeit von Familien- und Kinderservicebüro einerseits und Behörde oder Betrieb andererseits wird jeweils durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Die in den Großtagespflegestellen tätigen Tagespflegepersonen sind selbstständig. Es gibt keinen Arbeitsvertrag und damit keine Weisungsgebundenheit durch die Behörde bzw. den Betrieb. Eine Ausnahme hiervon ist die im August 2015 an den Start gegangene Großtagespflegestelle „Eulennest“. Es handelt sich um die erste dieser Art, bei der die Tagespflegepersonen bei einem Trägerverein eine Festanstellung erhalten haben. 10
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 2.1.2 Tagespflegekinder Zum Stichtag 01.10.2017 wurden 360 Kinder in Kindertagespflegen betreut. Alter und Stadtteil Alter Stadtteil 0 1-2 3-5 6-13 gesamt 1 Innenstadt 8 1 9 2 Weststadt 1 20 1 2 24 3 Westerberg 21 3 3 27 4 Eversburg 14 2 16 5 Hafen 0 6 Sonnenhügel 4 24 3 2 33 7 Haste 1 10 2 1 14 8 Dodesheide 15 2 6 23 9 Gartlage 4 4 10 Schinkel 1 7 2 3 13 11 Widukindland 1 1 12 Schinkel-Ost 3 3 13 Fledder 2 4 6 14 Schölerberg 24 1 4 29 15 Kalkhügel 1 6 1 5 13 16 Wüste 3 29 1 2 35 17 Sutthausen 1 12 1 4 18 18 Hellern 15 1 2 18 19 Atter 6 1 7 20 Pye 5 5 21 Darum-Gretesch-Lüstringen 1 27 3 31 22 Voxtrup 1 17 2 20 23 Nahne 7 4 11 Gesamtergebnis 14 277 23 46 360 In der Kindertagespflege werden überwiegend unter dreijährige Kinder betreut. Zum Stichtag 01.10.2017 stellt diese Gruppe mit 80,8 % den weitaus größten Anteil (2016: 79,5 %). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Alterszusammensetzung seit 2012: Alterszusammensetzung 2012-2017 400 300 200 100 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 6-13 46 49 48 48 50 46 3-5 26 27 24 34 22 23 1-2 207 270 252 255 259 277 0 21 24 19 15 20 14 11
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Betreuungszeiten Anzahl der Betreuungstage Alter pro Woche 0 1-2 3-5 6-13 gesamt 1 2 1 3 6 2 1 12 4 12 29 3 1 41 1 9 52 4 68 3 71 5 12 154 17 19 202 gesamt 14 277 23 46 360 Der Anteil der Kinder, die an fünf Tagen betreut werden, liegt wie im Vorjahr wieder bei 56 % (2015: 52 %). In vier Fällen findet die Betreuung auch am Wochenende statt. Die durchschnittliche Anzahl der Betreuungstage hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt: Entwicklung durchschnittliche Anzahl der Betreuungstage pro Woche 4,3 4,2 4,2 4,1 4,1 4,1 4,0 4,0 3,9 3,9 3,8 3,8 3,8 3,7 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Durchschnittlich vereinbarte Betreuungszeit pro Tag nach Alter durchschnittliche Alter Betreuungszeit 0 1-2 3-5 6-13 gesamt bis zu 5 Stunden 3 51 20 37 111 mehr als 5 bis zu 7 Stunden 4 116 2 8 130 mehr als 7 bis zu 10 Stunden 7 110 1 1 119 mehr als 10 Stunden gesamt 14 277 23 46 360 Der durchschnittliche tägliche Betreuungsumfang liegt bei 6,28 Stunden (2016: 6,32; 2015: 6,09). Der Anteil der Kinder, die mehr als fünf Stunden täglich betreut werden, hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 12
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Anteil der Kinder, die mehr als 5 Stunden täglich betreut werden 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 55% 58% 65% 60% 59% 67% 70% 69% 0% 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Migrationsgeschichte Von den 360 Kindern haben 51 Eltern bzw. einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. Das entspricht einer Quote von 14 %. Bei 13 Kindern wird vorrangig nicht deutsch gesprochen. Erhöhter Förderbedarf Von den 360 Kindern hat keines einen erhöhten Förderbedarf im Sinne des SGB XII aufgrund einer geistigen/körperlichen Behinderung. Umfang der öffentlichen Finanzierung/Förderung Die am Stichtag 01.10.2017 bestehenden 360 Kindertagespflegen wurden wie folgt öffentlich finanziert und/oder gefördert (Mehrfachnennung): Art Anzahl Information, Vermittlung 360 Fachliche Unterstützung 360 Sachaufwand 360 Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung 360 Unfallversicherung 335 Beitrag zur Alterssicherung/Kranken- und Pflegeversicherung 297 andere auf Landesrecht beruhende öffentliche Finanzierung/Förderung 0 Alle 360 in der Kindertagespflege betreuten Kinder wurden durch die Mitarbeiterinnen des Familien- und Kinderservicebüros vermittelt bzw. die Eltern entsprechend beraten. Auch nach der Vermittlung bleiben die sozialpädagogischen Fachkräfte Ansprechpartnerinnen sowohl für die Tagespflegepersonen als auch für die Familien. Für alle 360 Kinder gewährte die Stadt Osnabrück das Tagespflegegeld von 4,00 € pro Kind und Betreuungsstunde. Diese 4,00 € teilen sich auf in eine Geldleistung für Sachaufwand in Höhe von 2,05 € (Verpflegung, Pflegemittel, Spielzeug etc.) und in den Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung in Höhe von 1,95 €. Von den Eltern wird 1,20 € pro Betreuungsstunde refinanziert. 13
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Bei den Tagespflegepersonen, die in der Großtagespflegestelle „Eulennest“ eine Festanstellung durch einen Trägerverein haben, braucht die Stadt Osnabrück keine Beiträge zur Unfall- versicherung zu übernehmen. Ebenso braucht die Stadt Osnabrück grundsätzlich nicht die Unfall- versicherung für Tagespflegepersonen tragen, die außerhalb von Osnabrück wohnen. Beiträge zur Altersversicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung können von den Tagespflege- personen beantragt werden. Andere Finanzierungsmöglichkeiten lassen die städtischen und landesgesetzlichen Regelungen nicht zu. Ergänzende Betreuung in einer Einrichtung gleichzeitige institutionelle Alter Betreuung 0 1-2 3-5 6-13 gesamt Anzahl Kinder 0 0 21 2 23 23 Kinder besuchen zusätzlich zur Tagespflege einen Kindergarten oder einen Hort. Warteliste in der Kindertagespflege Stadtteil Warteliste Stadtteil Warteliste 01 Innenstadt 4 13 Fledder 0 02 Weststadt 3 14 Schölerberg 2 03 Westerberg 3 15 Kalkhügel 2 04 Eversburg 0 16 Wüste 1 05 Hafen 0 17 Sutthausen 0 06 Sonnenhügel 0 18 Hellern 3 07 Haste 0 19 Atter 0 08 Dodesheide 7 20 Pye 1 09 Gartlage 0 21 Darum-Gretesch-Lüstringen 1 10 Schinkel 0 22 Voxtrup 0 11 Widukindland 0 23 Nahne 0 12 Schinkel-Ost 0 gesamt 27 Zum Stichtag 01.10.2017 konnten 27 Kinder nicht in Tagespflege vermittelt werden. In 13 der 23 Stadtteile bestand zum Stichtag gar keine unerfüllte Platznachfrage. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt die nachfolgende Abbildung: Entwicklung der Warteliste Kindertagespflege 50 43 40 32 27 30 24 23 24 18 19 20 10 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 14
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 2.2 Angebote in Einrichtungen für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt 2.2.1 Definitionen und Hinweise zur Bestandserfassung Der Bestandserhebung liegen folgende Definitionen bzw. Festlegungen zugrunde: Unter dem Oberbegriff Kindertagesstätten werden Krippen, Kindergärten und Horte zusammengefasst. Krippen stellen Einrichtungen für Kinder von null bis unter drei Jahren dar. Sie haben eine Gruppengröße von höchstens 15 Kindern, bei mehr als sieben Kindern unter zwei Jahren in der Gruppe jedoch höchstens 12 Kinder. Werden die Kinder drei Jahre, wechseln sie in der Regel zum nächsten Kindergartenjahr in den Kindergarten. Im Kindergarten werden Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. In der Regel umfasst die Gruppengröße 25 Kinder. Altersübergreifende Gruppen in Kindergärten erweitern das Aufnahmealter für Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt. Für Kinder unter drei Jahren werden die belegten Plätze doppelt gezählt. Als Ganztagsplätze werden nur die Plätze gezählt, die sechs und mehr Stunden in Anspruch genommen bzw. vorgehalten werden. Alle anderen werden unter dem Begriff Halbtagsplätze subsumiert, allerdings differenziert dargestellt. In Integrativen Gruppen werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Für Kinder mit Behinderung werden zwei bis maximal vier Plätze vorgehalten. Die Gruppengröße liegt bei 18 Plätzen. Seit 2009 gibt es auch die Möglichkeit, Kinder unter drei Jahren mit Behinderung in integrativen altersübergreifenden Gruppen oder Krippen betreuen zu lassen. In Förderkindergärten/heilpädagogischen Kindergärten werden Kinder mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen Körper- oder Mehrfachbehinderung im Sinne des § 53 SGB XII in Verbindung mit § 2 SGB IX betreut. Die Angaben zu der Betreuung von Kindern in Förderkindergärten finden sich im Kapitel 2.2.6. Spielkreise, in denen Kinder unter drei Jahren an ein bis zwei Tagen in der Woche für ca. zwei Stunden in den Räumen von Kindertagesstätten betreut werden, sind nicht Gegenstand dieser Fortschreibung. Bei der stichtagsbezogenen Darstellung des Bestandes differieren die absoluten Platzzahlen von Jahr zu Jahr, auch wenn keine Gruppen hinzugekommen bzw. abgebaut worden sind. Der Grund hierfür liegt insbesondere in der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren: Hier gibt es unter- schiedliche Vorschriften. So reduziert sich zum Beispiel bei Krippengruppen die Gruppengröße von 15 auf 12 Plätze, wenn mehr als sieben Kinder unter zwei Jahren aufgenommen werden. Die Größe der altersübergreifenden Gruppen hängt von der Anzahl der Kinder unter drei Jahren ab und differiert zwischen 18 und 25. Wie bereits in den Jahren zuvor werden weiterhin viele Kinder unter drei Jahren in Regelgruppen aufgenommen (2011: 117, 2012: 127, 2013: 99; 2014: 145, 2015: 106, 2016: 90; 2017: 105). Das Gesetz lässt diese Praxis zu und ermöglicht es den Trägern, die Platzzahl um einen Platz pro Kind unter drei Jahren zu reduzieren. Beispielsweise beträgt die Gesamtplatzzahl in einer Regelgruppe mit einem unter dreijährigen Kind nur 24 Plätze. Von dieser Reduzierungsmöglichkeit machen nicht alle, aber viele Einrichtungen Gebrauch. 15
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 2.2.2 Angebot und Inanspruchnahme (Legende zu der Nummerierung siehe Folgeseiten!) 16
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Übersicht über die Angebote in Einrichtungen nach Stadtteilen Anzahl Kindergar- Anzahl integrative Anzahl integrative davon integrative Anzahl Krippen- davon Plätze u3 davon Plätze ü3 AÜ-Gruppen Gruppen ü3 Gruppen u3 tengruppen Stadtteil Nr. Einrichtungsname ganztags halbtags gruppen Summe Anzahl Plätze 1 Evangelische Kinderkrippe 0 44 44 44 0 0 4 0 0 0 0 2 Herz-Jesu 24 50 74 17 57 6 1 0 1 2 0 3 St. Johann 18 68 86 7 79 3 0 1 2 1 0 01 4 St. Petrus Dom 0 44 44 6 38 0 0 1 1 0 0 Innen- stadt 7 Pusteblume 0 40 40 15 25 0 1 0 1 0 0 91 Kindervilla 0 42 42 19 23 0 1 1 1 0 0 98 Niels-Stensen-Krippe 0 25 25 25 0 0 2 0 0 0 Summe 42 313 355 133 222 9 9 3 6 3 0 5 Marianne Schlief 18 22 40 4 36 0 0 0 2 0 0 9 Fliegenpilz 15 0 15 5 10 0 0 1 0 0 0 10 St. Elisabeth 25 62 87 15 72 0 1 0 3 0 0 02 11 Osn. Spiel- + Sportkinderg. 34 17 51 0 51 0 0 0 3 0 0 West- stadt 14 Martinsburg 23 62 85 18 67 1 0 0 3 0 1 66 Zauberflöte 13 0 13 7 6 0 0 1 0 0 0 106 Art Forum Osnabrück 12 12 12 0 0 1 0 0 0 0 Summe 140 163 303 61 242 1 2 2 11 0 1 15 Die kleinen Strolche 0 37 37 14 23 0 0 2 0 0 0 16 Markus 12 73 85 23 62 0 1 0 3 0 0 17 St. Marien Turnerstraße 15 83 98 35 63 0 2 1 2 0 0 03 18 St. Marien Flohrstraße 18 62 80 19 61 0 1 1 2 0 0 Wester- 19 Fingerhut 0 59 59 13 46 0 1 2 0 0 0 berg 21 St. Barbara 0 63 63 15 48 10 1 0 0 3 0 104 König David 0 20 20 5 15 0 0 1 0 0 0 105 Finkennest 0 24 24 24 0 0 2 0 0 0 0 Summe 45 421 466 148 318 10 8 7 7 3 0 04 22 St. Michaelis 75 74 149 26 123 0 2 0 5 0 0 Evers- 24 Liebfrauen 0 89 89 22 67 11 0 1 1 2 1 burg Summe 75 163 238 48 190 11 2 1 6 2 1 05 25 Mobile 17 0 17 7 10 0 0 1 0 0 0 Hafen Summe 17 0 17 7 10 0 0 1 0 0 0 26 Buntstift 0 19 19 5 14 0 0 1 0 0 0 27 Matthäus 0 79 79 12 67 7 0 0 2 1 1 28 Heilig Geist 35 89 124 24 100 0 1 1 4 0 0 06 29 Villa Kunterbunt 0 18 18 6 12 0 0 1 0 0 0 Sonnen- hügel 85 Vogelsang-Kindergarten 0 17 17 1 16 4 0 0 0 1 0 103 Sonnenblume 0 40 40 15 25 0 1 0 1 0 0 110 Schatzkiste 0 18 18 6 12 0 0 1 0 0 0 Summe 80 280 360 70 290 11 2 4 7 2 1 30 St. Antonius Haste 38 81 119 32 87 4 1 2 2 1 0 07 31 Rasselbande 0 74 74 24 50 0 2 0 2 0 0 Haste 33 Haste 23 63 86 18 68 0 1 0 3 0 0 Summe 61 218 279 74 205 4 4 2 7 1 0 17
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Anzahl Kindergarten- Anzahl integrative Anzahl integrative davon integrative Anzahl Krippen- davon Plätze u3 davon Plätze ü3 AÜ-Gruppen Gruppen ü3 Gruppen u3 Stadtteil Nr. Einrichtungsname ganztags halbtags gruppen gruppen Summe Anzahl Plätze 34 Thomas In der Dodesheide 25 69 94 15 79 12 1 0 1 3 0 08 36 St. Franziskus 22 82 104 18 86 0 1 2 2 0 0 Dodes- 102 Thomas-Kita Am Limberg 0 81 81 27 54 14 1 0 0 3 1 heide 109 Astrid-Lindgren-Kita 0 119 119 48 71 0 3 0 3 0 0 Summe 47 351 398 108 290 26 6 2 6 6 1 38 Paulus Tannenburgstraße 0 56 56 16 40 4 1 0 1 1 0 40 Heilig Kreuz 43 75 118 16 102 12 1 0 2 3 0 42 Mosaik 22 17 39 7 32 0 0 2 0 0 0 43 Schinkel 50 77 127 27 100 0 2 0 4 0 0 10 Schinkel 44 Heiligenweg 31 44 75 1 74 0 0 0 4 0 0 93 Regenbogen 0 12 12 12 0 2 0 0 0 0 1 99 Altes Wasserwerk 0 46 46 11 35 11 0 0 0 2 1 108 Paulus-Kita Rappstraße 0 88 88 32 56 9 1 0 1 2 1 Summe 146 415 561 122 439 38 5 2 12 8 3 45 Kinderladen Friesenweg 14 0 14 6 8 0 0 1 0 0 0 11 46 Timotheus 25 25 50 8 42 0 0 0 2 0 0 Widukind- land 47 St. Bonifatius 15 50 65 15 50 0 1 0 2 0 0 Summe 54 75 129 29 100 0 1 1 4 0 0 12 48 Jakobus 15 49 64 15 49 0 1 0 2 0 0 Schinkel- 49 St. Maria Rosenkranz 39 41 80 19 61 0 0 4 0 0 Ost Summe 54 90 144 34 110 0 1 4 2 0 0 13 94 Fleddermäuse 0 12 12 12 0 0 1 0 0 0 0 Fledder Summe 0 12 12 12 0 0 1 0 0 0 0 50 Lukas 0 105 105 32 73 0 2 0 3 0 0 51 Luther 18 80 98 36 62 0 2 1 2 0 0 54 Heilige Familie 23 19 42 3 39 1 0 1 1 0 0 14 55 St. Joseph 40 67 107 22 85 0 1 1 3 0 0 Schöler- 56 Schölerberg 38 59 97 16 81 8 1 0 2 2 0 berg 57 Waldorfkindergarten 50 33 83 15 68 4 1 0 2 1 0 82 Zwergennest 0 15 15 15 0 0 1 0 0 0 0 89 Charly's Kinderparadies 0 27 27 27 0 0 2 0 0 0 0 Summe 169 405 574 166 408 13 10 3 13 3 0 58 Melanchthon 24 83 107 29 78 7 2 0 2 2 0 15 60 St. Pius 20 65 85 20 65 0 1 1 2 0 0 Kalkhügel 61 Kinderhaus Limberger Str. 0 19 19 5 14 0 0 1 0 0 0 Summe 44 167 211 54 157 7 3 2 4 2 0 6 Spielstube 0 20 20 5 15 0 0 1 0 0 0 62 St. Katharinen 41 90 131 27 104 0 1 2 3 0 0 64 Wüste 0 74 74 19 55 6 1 0 1 2 0 16 Wüste 65 Wühlmäuse 0 35 35 13 22 0 0 2 0 0 0 88 Wüstenmäuse 0 36 36 36 0 0 3 0 0 0 0 107 CampusKita 0 76 76 29 47 0 2 0 2 0 0 Summe 41 331 372 129 243 6 7 5 6 2 0 18
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Anzahl Kindergar- Anzahl integrative Anzahl integrative davon integrative Anzahl Krippen- davon Plätze u3 davon Plätze ü3 AÜ-Gruppen Gruppen ü3 Gruppen u3 tengruppen Stadtteil Nr. Einrichtungsname ganztags halbtags gruppen Summe Anzahl Plätze 67 Apostel-Kindertagesstätte 0 72 72 19 53 0 1 1 2 0 0 17 68 Waldkindergarten 15 0 15 0 15 0 0 0 1 0 0 Sutt- hausen 69 Maria Königin des Friedens 45 40 85 20 65 0 1 1 2 0 0 Summe 60 112 172 39 133 0 2 2 5 0 0 70 Martin 24 89 113 18 95 1 0 0 4 0 1 18 Hellern 71 St. Wiho 15 63 78 34 44 0 2 0 2 0 0 Summe 39 152 191 52 139 1 2 0 6 0 1 19 74 Atter 43 72 115 29 86 8 2 0 2 2 0 Atter Summe 43 72 115 29 86 8 2 0 2 2 0 20 75 Pye 25 91 116 31 85 8 2 0 2 2 0 Pye Summe 25 91 116 31 85 8 2 0 2 2 0 21 76 Kindertagesstätte des DRK 25 62 87 12 75 0 1 0 3 0 0 Dar./Gret./ 77 Lüstringen 43 70 113 28 85 8 2 0 2 2 0 Lüstr. Summe 68 132 200 40 160 8 3 0 5 2 0 78 Margareten 19 40 59 21 38 0 1 1 1 0 0 79 St. Antonius 21 73 94 25 69 1 1 3 1 0 0 22 Voxtrup 80 St. Christophorus 22 60 82 9 73 4 0 3 0 1 0 Summe 62 173 235 55 180 5 2 7 2 1 0 23 81 St. Ansgar 15 64 79 13 66 6 0 0 2 1 1 Nahne Summe 15 64 79 13 66 6 0 0 2 1 1 gesamt 1.282 4.200 5.482 1.453 4.029 172 74 48 115 40 9 Veränderungen der Angebotsstruktur seit der letzten Fortschreibung Plätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen und altersübergreifenden Gruppen: Die Platzzahl in den Krippen und altersübergreifenden Gruppen variiert je nach Alterszusammen- setzung (siehe Kapitel 2.2.1). Insgesamt wurden 18 neue Krippenplätze geschaffen. Die Anzahl der unter Dreijährigen in altersübergreifenden Gruppen ist mit 224 Kindern gegenüber dem Vorjahr exakt gleich geblieben. Damit ist die Platzzahl für unter Dreijährige um 18 Plätze gestiegen. Vergleich 2016/2017: Plätze für Kinder unter drei Jahren in Jahr Krippen AÜ-Gruppen Gesamt 2016 1.106 224 1.330 2017 1.124 224 1.348 Veränderung + 18 ±0 + 18 Im Zeitraum 10/2016 bis 9/2017 gab es bei den Plätzen für Kinder unter drei Jahren folgende Veränderung: Stadtteil Neue Angebote Inbetriebnahme Neue Plätze 08 Dodesheide Astrid-Lindgren-Kita: 1 neue Krippengruppe 8/2017 + 15 gesamt + 15 19
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Plätze für Kinder ab drei Jahren in Kindergarten- und altersübergreifenden Gruppen: Im Berichtszeitraum gab es folgende Veränderungen in den bestehenden Kindertagesstätten: Stadtteil Veränderungen Inbetriebnahme Platzzahl 08 Dodesheide Astrid-Lindgren-Kita: 1 neue Regelgruppe 8/2017 + 25 gesamt + 25 Vergleich 2016/2017: Plätze für Kinder ab drei Jahren in Jahr AÜ-Gruppen Kindergarten Gesamt 2016 745 3.252 3.997 2017 709 3.320 4.029 Veränderung - 36 + 68 + 32 Im Elementarbereich ergab sich insgesamt eine Erhöhung der Platzzahl gegenüber dem Vorjahr um 65 Plätze. 5.482 Plätze stehen für die Altersgruppe der Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Vergleich 2016/2017: Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung Jahr Krippen AÜ-Gruppen Kindergarten Gesamt 2016 1.106 969 3.342 5.417 2017 1.124 933 3.425 5.482 Veränderung + 18 - 36 + 83 + 65 Angebote für Kinder unter drei Jahren Zum Stichtag 01.10.2017 standen in Osnabrück 1.453 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen, altersübergreifenden Gruppen und Regelgruppen zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Erhöhung um 33 Plätze. Wie bereits in den letzten Jahren befinden sich einige Kinder unter drei Jahren in Kindergartengruppen. Diese Plätze sind an dieser Stelle als Plätze für unter Dreijährige dargestellt. Platzzahl 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Krippe 1.124 1.106 1.019 990 798 726 altersübergreifende Gruppe 224 224 224 223 252 265 Kindergartengruppe 105 90 106 145 99 127 Summe 1.453 1.420 1.349 1.358 1.149 1.118 Trägervielfalt Zum Stichtag gab es in 83 Einrichtungen 5.482 Plätze. Bei der Angebotsstruktur hat sich die Anzahl der Ganztagsplätze um 218 Plätze erhöht (Vorjahr: 216). Dies erklärt sich zum einen durch die Eröffnung von je einer neuen Krippen- und Kindergartengruppe, zum anderen durch die Umwandlung von Halbtags- in Ganztagsgruppen. In Osnabrück gibt es eine große Trägerlandschaft: Halbtags- Ganztags- Plätze Träger Einrichtungen Anteil in % plätze plätze gesamt Katholische Kirche 23 460 1.302 1.762 32 % Evangelische Kirche 20 311 1.366 1.677 31 % Stadt Osnabrück 9 276 612 888 16 % Sonstige Träger 19 124 649 773 14 % Elterninitiativen 12 111 271 382 7% Summe 2017 83 1.282 4.200 5.482 100 % Summe 2016 83 1.435 3.982 5.417 100 % 20
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Elterninitiativen (12) Evangelische Einrichtungen (20) Katholische Einrichtungen (23) Sonstige Träger (19) Städt. Einrichtungen (9) Apostel "Kleine Freunde-Große Fleddermäuse (Betriebskrippe Altes Wasserwerk (Heilpäd. Hilfe Die kleinen Strolche Atter Freunde" Meyer & Meyer) Osnabrück) Art Forum Osnabrück (Kinderkrippe Art Fingerhut e.V. Evangelische Kinderkrippe Heilig Geist Haste Forum e. V. Osnabrück) Finkennest (Betriebskrippe Astrid-Lindgren-Kita (Ev. Jugendhilfe Fliegenpilz e.V. Heilig Kreuz Heiligenweg Klinikum) Osnabrück gGmbH) Kinderhaus Limberger Str. e.V. Jakobus Heilige Familie Buntstift (EJF gemeinnützige AG) Lüstringen Kinderladen Friesenweg e.V. Lukas Herz Jesu CampusKita (Studentenwerk Osnabrück) Martinsburg Charly's Kinderparadies (Charly’s Kindervilla e.V. Luther König David Pye Kinderparadies Osnabrück gGmbH) Kindertagesstätte des DRK (DRK Marianne Schlief e.V. Margareten Liebfrauen Schinkel Kreisverband Osnabrück e. V.) Mosaik (Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mobile e.V. Markus Maria Königin des Friedens Schölerberg Osnabrück e.V.) Osnabrücker Spiel- und Martin Niels-Stensen-Krippe Rasselbande (SKF e. V. Osnabrück) Wüste Sportkindergarten e.V. Pusteblume e.V. Matthäus St. Ansgar Regenbogen (Heilpäd. Hilfe Osnabrück) Wühlmäuse e.V. Melanchthon St. Antonius Haste Schatzkiste (Heilpäd. Hilfe Osnabrück) Zauberflöte e.V. Paulus Tannenburgstraße St. Antonius Voxtrup Spielstube (Deutscher Kinderschutzbund) Sonnenblume (Ev. Jugendhilfe Osnabrück Paulus Rappstraße St. Barbara gGmbH) St. Katharinen St. Bonifatius Villa Kunterbunt (Dr. Andreas Wilhelm) Vogelsang Kindergarten (Heilpäd. Hilfe St. Marien Flohrstraße St. Christophorus Osnabrück) St. Marien Turnerstraße St. Elisabeth Waldkindergarten (Heilpäd. Hilfe Osnabrück) Waldorfkindergarten (Verein zur Förderung St. Michaelis St. Franziskus der Waldorfpädagogik) Wüstenmäuse (Ev. Jugendhilfe Osnabrück Thomas In der Dodesheide St. Johann gGmbH) Zwergennest (Ev. Jugendhilfe Osnabrück Thomas Am Limberg St. Joseph gGmbH) Timotheus St. Maria Rosenkranz St. Petrus Dom St. Pius St. Wiho 21
25. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2018 Die tatsächliche Inanspruchnahme nach Einrichtung und Angebotsform stellt sich wie folgt dar: Platzzahl Inanspruchnahme Gesamtergebnis Gesamtergebnis in Kigagruppen in AÜ-Gruppen in Krippen Nr. Einrichtung 0-Jährige 1-Jährige 2-Jährige 1 Evangelische Kinderkrippe 44 44 4 25 15 44 2 Herz-Jesu 15 2 17 7 10 17 3 St. Johann 6 1 7 7 7 4 St. Petrus Dom 6 6 1 5 6 5 Marianne Schlief 4 4 4 4 6 Spielstube 5 5 5 5 7 Pusteblume 15 15 1 6 8 15 9 Fliegenpilz 5 5 1 4 5 10 St. Elisabeth 15 15 8 7 15 14 Martinsburg 14 4 18 6 12 18 15 Die kleinen Strolche 14 14 6 7 13 16 Markus 14 9 23 2 6 15 23 17 St. Marien Turnerstraße 29 5 1 35 1 18 16 35 18 St. Marien Flohrstraße 12 6 1 19 2 8 9 19 19 Fingerhut 12 1 13 1 6 6 13 21 St. Barbara 15 15 7 8 15 22 St. Michaelis 24 2 26 2 14 10 26 24 Liebfrauen 12 5 5 22 1 5 16 22 25 Mobile 7 7 1 3 3 7 26 Buntstift 5 5 1 3 4 27 Matthäus 12 12 2 10 12 28 Heilig Geist 15 1 8 24 7 17 24 29 Villa Kunterbunt 6 6 1 4 5 30 St. Antonius Haste 15 11 6 32 5 27 32 31 Rasselbande 24 24 1 10 13 24 33 Haste 15 3 18 1 4 11 16 34 Thomas In der Dodesheide 15 15 7 8 15 36 St. Franziskus 12 6 18 7 11 18 38 Paulus Tannenburgstraße 14 2 16 8 8 16 40 Heilig Kreuz 15 1 16 5 10 15 42 Mosaik 7 7 7 7 43 Schinkel 27 27 1 12 13 26 44 Heiligenweg 1 1 1 1 45 Kinderladen Friesenweg 6 6 5 5 46 Timotheus 8 8 8 8 47 St. Bonifatius 15 15 1 4 10 15 48 Jakobus 14 1 15 7 8 15 49 St. Maria Rosenkranz 19 19 5 14 19 50 Lukas 30 2 32 3 12 17 32 51 Luther 30 6 36 4 8 23 35 54 Heilige Familie 2 1 3 3 3 55 St. Joseph 14 6 2 22 8 14 22 56 Schölerberg 13 3 16 8 8 16 57 Waldorfkindergarten 15 15 4 11 15 58 Melanchthon 27 2 29 2 10 17 29 22
Sie können auch lesen