Planung der Kindertagesbetreuung der Stadt Osnabrück - Fortschreibung des Kindertagesstättenplanes 2019
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Planung der Kindertagesbetreuung der Stadt Osnabrück 26. Fortschreibung des Kindertagesstättenplanes 2019 - Kindergartenjahr 2018/2019 -
Impressum Stadt Osnabrück Der Oberbürgermeister Fachbereich für Kinder, Jugendliche und Familien Fachdienst Kinder Postfach 44 60 49034 Osnabrück Februar 2019
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung und Ergebnisse 1 2 Bestandsaufnahme 5 2.1 Kindertagespflege 7 2.1.1 Tagespflegepersonen 8 2.1.2 Tagespflegekinder 12 2.2 Angebote in Einrichtungen für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt 17 2.2.1 Definitionen und Hinweise zur Bestandserfassung 17 2.2.2 Angebot und Inanspruchnahme 18 2.2.3 Kinder mit Migrationshintergrund 43 2.2.4 Wartelisten und freie Plätze 45 2.2.5 Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung 47 2.2.6 Förderkindergärten 49 2.3 Angebote in Einrichtungen für Kinder im Grundschulalter 50 2.3.1 Definitionen 50 2.3.2 Angebot und Inanspruchnahme 52 2.3.3 Öffnungszeiten 58 2.3.4 Kinder mit Migrationshintergrund 60 2.3.5 Warteliste/Auslastung 60 2.3.6 Sonstige Tageseinrichtungen 61 2.4 Versorgungsquote 61 2.4.1 Versorgungsquote für Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren 62 2.4.2 Versorgungsquote für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt 65 2.4.3 Versorgungsquote für Kinder im Grundschulalter 67 2.5 Sonstige pädagogische Angebote 67 2.5.1 Ferienangebote für Kindergarten- und Grundschulkinder 67 2.5.2 Sprachbildung und Sprachförderung 69 2.5.3 Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK) 71 2.5.4 Bundesprogramm „Kita-Einstieg: Brücken bauen in frühe Bildung“ 72 2.6 Entgelte der Betreuungsangebote 74 3 Handlungsfolgen und Ausblick 76 3.1 Demografische Entwicklung 76 3.1.1 Allgemeine Entwicklung 76 3.1.2 Bevölkerungsprognose 2017 - 2030 78 3.2 Kinder mit Fluchthintergrund in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege 79 3.3 Handlungsfolgen in Bezug auf bedarfsgerechte Anpassung der Angebote 79 3.3.1 Altersgruppe null bis unter drei Jahre 80 3.3.2 Altersgruppe drei Jahre bis Schuleintritt 82 3.3.3 Altersgruppe Grundschulkinder 83 3.4 Entwicklungsschwerpunkt 2019 ff.: Weitere Entwicklung der Angebotsstruktur 84 3.4.1 Zusätzlicher Platzbedarf ausgehend vom 01.10.2018 84 3.4.2 Finanzielle Auswirkungen 88 3.5 Lebenslagen von Familien 89 3.6 Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Bürger- und Kundenorientierung 91
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 1 Einleitung und Ergebnisse Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe obliegt nach § 80 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) die Planungsverantwortung für den Bestand an Jugendhilfeeinrichtungen und den dafür bestehenden Bedarf. Diese Planungsverantwortung wird durch das Niedersächsische Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 07.02.2002 in § 13 Abs. 1 dahingehend ergänzt, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe das vorhandene Angebot an Plätzen in Krippen, Kindergärten, Horten sowie in kleinen Kindertagesstätten und den entsprechenden Bedarf an Plätzen in diesen Einrichtungen für die nächsten sechs Jahre festzustellen haben. Die Planung ist jährlich fortzuschreiben. Der Bedarf an Ganztagsplätzen, an Plätzen mit einer Betreuungszeit von mindestens sechs Stunden an fünf Tagen in der Woche und an Plätzen für eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern ist ebenfalls festzustellen. Nach den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII und des Niedersächsischen Kindertagesstättengesetzes bestehen folgende Ansprüche: Unter einem Jahr: Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kindertagespflege zu fördern, wenn dieses für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Sozialgesetzbuches II (SGB II) erhalten. Ein bis unter drei Jahre: Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 22.05.2012 beschlossen, dass die Stadt Osnabrück davon ausgeht, dass diese gesetzliche Vorgabe erfüllt wird, wenn für 60 % der ein- und zweijährigen Kinder Plätze vorgehalten werden. Bei diesem Wert handelt es sich lediglich um eine Planungsmarge. Drei Jahre bis Schuleintritt: Nach § 20 KiTaG hat jedes Kind hat nach Maßgabe des § 24 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) einen Anspruch auf den Besuch eines Kindergartens. Der Anspruch richtet sich auf einen Platz in einer Vormittagsgruppe eines Kindergartens oder einer dem Kindergarten entsprechenden kleinen Kindertagesstätte. Der Anspruch ist gegenüber dem örtlichen Träger geltend zu machen, in dessen Gebiet sich das Kind nach Maßgabe des § 86 SGB VIII gewöhnlich aufhält. Er ist möglichst ortsnah zu erfüllen. Der Anspruch richtet sich nicht auf eine bestimmte Grundrichtung der Erziehung. Schulkinder: Für Kinder im schulpflichtigen Alter ist nach § 24 Abs. 4 SGB VIII ein bedarfsgerechtes Angebot in Tageseinrichtungen vorzuhalten. Es besteht kein individueller Rechtsanspruch. Die oben genannten gesetzlichen Vorgaben bestimmen den quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Darüber hinaus bestimmen qualitative Aspekte und Entwicklungen die Planung. Da momentan vor allem erkennbar ist, dass die Einwohnerzahl in der Stadt Osnabrück - und dementsprechend auch die Anzahl der Kinder - ansteigt, hat dieses vor dem Hintergrund der bestehenden Rechtsansprüche und Bedarfe Auswirkungen auf die vorzuhaltenden Plätze (siehe dazu Kapitel 3.4) 1
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Die wesentlichen Ergebnisse dieser Fortschreibung: Die Datenerhebung zum Stichtag 01.10.2018 zeigt folgende Ergebnisse: Plätze für Kinder im Alter von null bis unter drei Jahren Am Stichtag gab es 161 Kinder dieser Altersgruppe mehr als im Jahr zuvor. Zum Stichtag standen 1.688 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung. Ausgehend von der Planungsmarge 60 % fehlten damit zum Stichtag 156 Plätze. Demgegenüber stehen konkret geplante Maßnahmen im Krippenbereich für 180 Plätze bis 2022 unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung der angemeldeten Kinder (siehe Kapitel 3.4.1). Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis Schuleintritt Der verstärkte Zuzug in den letzten Jahren von Kindern in die Stadt Osnabrück und der stetige Ausbau an integrativen Plätzen hat dazu geführt, dass die vorgehaltenen Plätze für diese Altersgruppe nicht mehr ausreichen. Inzwischen gibt es in der Stadt Osnabrück in dieser Altersgruppe 41 integrative Gruppen. Pro Gruppe reduziert sich die Platzzahl um sieben Kinder; das entspricht 287 Plätzen. Bei einem Vergleich von nicht in Betreuung befindlichen Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt (281) und freien Plätzen zum Stichtag (134) ergibt sich ein Defizit von 147 Plätzen. Unter Einbeziehung des neuen Wohngebietes an der Landwehrstraße (100 Plätze) und des Bedarfs an integrativen Gruppen (pro Gruppe minus sieben Plätze) gibt es konkret geplante Maßnahmen für 320 Plätze bis 2022 unter Berücksichtigung der dynamischen Entwicklung der angemeldeten Kinder (siehe Kapitel 3.4.1). Die Praxis und auch die nach Stadtteilen aufgeschlüsselten Zahlen zeigen jedoch, dass Eltern nicht bedingungslos ihre Kinder in irgendeiner Kindertagesstätte anmelden, sondern bei einer Absage durch die „Wunschkita“ oder aus anderen Gründen auf eine öffentliche Betreuung verzichten. Um auch diese Familien mit Angeboten der Kindertagesbetreuung erreichen zu können, wird bei der Kindertagesstättenplanung eine möglichst wohnortnahe Versorgung angestrebt. Damit diese gewährleistet werden kann, wird aufgrund des Anstiegs der Zahl der Kinder auch in dieser Altersgruppe ein weiterer Ausbau von Betreuungsplätzen erforderlich sein. Im Vergleich zum Vorjahr sind drei Kinder weniger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Osnabrück gemeldet (2017: -5 Kinder; 2016: +63 Kinder; 2015: +114 Kinder). Kinder von außerhalb Am Stichtag nahmen 147 Kinder ein Angebot zur Tagesbetreuung in Osnabrück Anspruch, die nicht in Osnabrück ihren Hauptwohnsitz haben (42 Krippe, 105 Kindergarten). Demgegenüber besuchten 30 Kinder aus Osnabrück eine Tageseinrichtung außerhalb der Stadt. Vor dem Hintergrund der fehlenden Plätze ist in enger Abstimmung mit den freien Trägern darauf hinzuwirken, dass die Plätze insbesondere an Osnabrücker Kinder vergeben werden. Öffnungszeiten Die durchschnittliche Betreuungszeit im Elementarbereich hat sich weiterhin erhöht. Sie betrug zum Stichtag 01.10.2018 7,71 Stunden täglich (Vorjahr 7,62). 80 % der Plätze gelten mit einer Betreuungszeit von mehr als sechs Stunden als Ganztagsplätze. Mittagessen Alle Einrichtungen bis auf den Waldkindergarten bieten Mittagessen an. Die Quote der Inanspruchnahme der Mittagsmahlzeit liegt bei 88 %. 2
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Betreuung von Grundschulkindern Nach wie vor ist der Bedarf an Betreuungsangeboten für Schulkinder höher als Zahl die vorhandenen Plätze. Zur Auflösung des Nebeneinanders von Grundschule und Hort hat der Rat am 22.05.2012 beschlossen, dass Hortangebote grundsätzlich nicht über 40 Plätze ausgebaut werden. Der zusätzliche Bedarf soll über die Umwandlung von Grundschulen in Ganztagsgrundschulen und die Einrichtung von Kooperativen Horten gedeckt werden. Nach wie vor geht der Prozess der Umwandlung von Halbtagsgrundschulen in offene Ganztagsgrundschulen nur langsam voran. Von den bestehenden 26 Grundschulen werden derzeit acht als Ganztagsschule geführt: Diesterwegschule, Drei-Religionen-Schule, Grundschule Eversburg (2014), Grundschule Heiligenweg (2016), Stüveschule (2016), Schule in der Dodesheide (2016), Rosenplatzschule (2016) Waldschule Lüstringen (2017). Aktuell gibt es für fünf weitere Grundschulstandorte konkrete Beschlüsse zur Umwandlung in offene Ganztagsgrundschulen: Grundschule Hellern, Beginn zum Schuljahr 2019/2020, zusätzliche Plätze als Übergangslösung beschlossen Grundschule Schölerberg, Beginn zum Schuljahr 2019/2020, zusätzliche Plätze als Übergangslösung beschlossen Albert-Schweitzer-Schule, Heilig-Geist-Schule, Beginn zum Schuljahr 2020/2021 Bernhard-Overberg-Schule (zum Schuljahr 2020/2021) Grundschule Atter: die Verwaltung wurde im Mai 2018 beauftragt, ein Raumprogramm zur Umsetzung einer 3,5-zügigen Ganztagsschule zu erstellen und die weiteren Planungsschritte einzuleiten. Angestrebt wird eine Umwandlung zur offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2020/2021. Grundschule Sutthausen: Beginn zum Schuljahr 2022. Darüber hinaus gibt es an einer weiteren Grundschule den Bedarf und den damit verbundenen Diskussions- und Entscheidungsprozess: Grundschule Pye: hier finden zur Zeit Gespräche mit Blick auf Umwandlung statt. Derzeit ist davon auszugehen, dass zum Schuljahr 2020/2021 die Hälfte aller Grundschulen als Ganztagsgrundschule geführt wird. Da von der Antragstellung der Schulen bis zur konkreten Inbetriebnahme ca. zwei bis drei Jahre vergehen, hat der Rat hat am 12.06.2018 für solche Schulen eine „Übergangslösung“ beschlossen: „Unter der Voraussetzung, dass der Schul- und Sportausschuss die Verwaltung durch Beschluss beauftragt, für einen Grundschulstandort ein Raumprogramm zur Umsetzung eines Ganztagsbetriebes zu erstellen und die weiteren Planungsschritte einzuleiten, werden an diesem Schulstandort abweichend vom bestehenden Ratsbeschluss zusätzliche Hortplätze im Sinne einer „Übergangslösung“ geschaffen“ (siehe VO/2018/2149). Hierbei handelt es sich um zusätzliche, zeitlich befristete Hortplätze, die - abweichend vom Ratsbeschluss - von der Stadt Osnabrück finanziell gefördert werden und für die die Eltern den normalen Hortbeitrag bezahlen. Unter dieser Vorgabe wurden in 2018 jeweils eine zusätzliche Gruppe an der Grundschule Hellern und der Grundschule Schölerberg geschaffen. 3
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Kindertagespflege Zum Stichtag 01.10.2018 wurden 16 Kinder weniger in der Kindertagespflege betreut als zum gleichen Stichtag des Vorjahres. Seit Längerem zeichnet sich ab, dass es immer schwerer wird, neue Kindertagespflegepersonen zu akquirieren und die ausscheidenden Personen durch neue zu ersetzen. Hierauf hat die Stadt Osnabrück strategisch reagiert, indem die laufende Geldleistung an Tagespflegepersonen erhöht wurde (zum 01.08.2018 von 4,00 € auf 4,50 € und zum 01.08.2019 von 4,50 € auf 5,00 €). Des Weiteren wurden pauschale Zuschüsse zu angemieteten Räumen für die Tagespflege und Großtagespflege und ein Vertretungsmodell bei Ausfall einer Kindertagespflegeperson eingeführt (siehe VO/2018/2147). Nach wie vor entscheiden sich die Eltern ganz bewusst für die Kindertagespflege als Betreuungsform, denn sie schätzen neben der hohen Flexibilität bei den vereinbarten Betreuungszeiten die familiäre Atmosphäre, feste Bezugspersonen und die geringe Zahl der gemeinsam betreuten Kinder. Zwischen dem 01.10.2017 und dem 30.09.2018 konnten 21 neue Tagespflegepersonen gewonnen werden. Gleichzeitig sind aber 29 Tagespflegepersonen ausgeschieden, sodass die Zahl der mit dem Familien- und Kinderservicebüro am Stichtag 01.10.2018 kooperierenden Tagespflegepersonen absolut von 152 auf 144 zurückgegangen ist. Das entspricht einem Minus von gut 5 %. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Plätze ist im Gegensatz zur Anzahl der Tagespflegepersonen von 390 um knapp 7 % auf 416 angestiegen. Durchschnittlich bietet jede Tagespflegeperson mittlerweile 2,89 Plätze an (Vorjahr: 2,56 Plätze). Die Anwerbung neuer Tagespflegepersonen bleibt aber eine zentrale Aufgabe des Familien- und Kinderservicebüros, denn auf der Gesucheliste standen zum Stichtag 39 Kinder, für die eine Tagespflegeperson gesucht wird. Die Nachfrage ist also weiterhin höher als das Angebot an passenden Plätzen. Plätze für die gemeinsame Erziehung Das Angebot für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung steigt kontinuierlich. Zum Stichtag 01.10.2018 standen 182 Plätze in 26 Einrichtungen zur Verfügung, davon 18 Plätze für Krippenkinder. Für die Altersgruppe „Drei Jahre bis Schuleintritt“ gibt es 41 integrative Gruppen. Um eine möglichst wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten, werden weitere Einrichtungen ein integratives Angebot vorhalten. Die Umwandlung einer Regelgruppe in eine integrative Gruppe führt durch die Reduzierung der Gruppengröße gleichzeitig auch immer zu einer Verringerung des Regelangebots von sieben Plätzen pro Gruppe. Grundlage für die Integration im frühkindlichen Bildungsbereich in der Stadt Osnabrück und ein Baustein Osnabrücker Qualitätsstandards im frühkindlichen Bildungsbereich in den Kindergärten und Krippen ist weiterhin die „Regionale Vereinbarung für die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung“ aus dem Jahr 2014. Ferienbetreuung Die Angebote der Ferienbetreuung - sowohl für Kindergartenkinder ab drei Jahren als auch für Grundschulkinder - stellen ein inzwischen etabliertes, unverzichtbares Element für berufstätige Eltern zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Durch die städtische Kindertagesstätte Wüste wird auch ein integrativer Ferienkindergarten für die gemeinsame Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung angeboten. Im Zuge der schulischen Inklusion wird durch den Träger Lega S Jugendhilfe gemeinnützige GmbH ein Ferienangebot an der Anne-Frank-Schule und der Montessori-Schule vorgehalten. Der Träger bietet zudem Kindern mit Handicap an, am Ferienangebot an der Nackten Mühle teilzunehmen. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind aktuell auf eine bestimmte Teilnehmerzahl begrenzt. 4
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 2 Bestandsaufnahme Um die Entwicklung des zukünftigen Bedarfes sowohl auf der Ebene der Gesamtstadt als auch in den 23 Stadtteilen nach Angeboten zur Tagesbetreuung von Kindern in Einrichtungen beurteilen zu können, werden im Rahmen der Kindertagesstättenplanung folgende Aspekte bzw. Kriterien herangezogen: Bestandsdaten - namensgenaue Meldung durch die Einrichtung Abgleich mit den Einwohnermeldedaten freie Plätze altersspezifische Inanspruchnahme Migrationshintergrund Rückmeldungen der Einrichtungen über Bedarfe Einzugsbereiche der Einrichtungen neue Wohngebiete besondere Entwicklungen gesellschaftliche Entwicklungen und Tendenzen Die Angebote zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt sowie im Grundschulalter umfassen sowohl Angebote der Kindertagespflege als auch Angebote in Einrichtungen (Krippe, altersübergreifende Gruppe, Kindergarten, Hort). Wie bereits in den letzten Jahren wurde auch in dieser Fortschreibung die Platzzahl nicht pauschal, sondern kindgenau definiert. Dies führt zu einer sehr präzisen Übersicht der tatsächlichen Plätze, der Belegung und der freien Plätze. Insgesamt sind 109 Kinder unter drei Jahren zum Stichtag 01.10.2018 in Regelgruppen in Kindertagesstätten betreut worden. Diese Plätze werden derzeit als Plätze für Kinder unter drei Jahren genutzt und dementsprechend hier dargestellt. 5
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung _________________________________________________ 2019 Die Analyse der Bestandsdaten zum Stichtag 01.10.2018 führt zu folgenden Ergebnissen: Übersicht: Institutionelle Betreuung 2018 Plätze Betreute Kinder davon für Kinder davon für Kinder ab davon Kinder unter davon Kinder ab drei alle alle unter drei Jahren drei Jahren drei Jahren Jahren Krippengruppen 1.154 1.154 0 1.145 1.136 9 Altersübergreifende Gruppen 923 244 679 891 229 662 Kindergartengruppen 3.433 109 3.324 3.331 109 3.222 Zwischensumme 5.510 1.507 4.003 5.367 1.474 3.893 Förderkindergärten 96 2 94 96 2 94 Horte*² 1.387 0 1.387 1.393 0 1.393 gesamt 6.993 1.509 5.484 6.856 1.476 5.380 Institutionelle Betreuung – Vergleich mit Vorjahren 2018 2017 2016 belegte Einrichtungen Plätze belegte Plätze Einrichtungen Plätze belegte Plätze Einrichtungen Plätze Plätze Krippen 59 1.154 1.145 59 1.124 1.114 59 1.106 1.085 Altersübergreifende Gruppen 34 923 891 34 933 886 34 969 917 Kindergartengruppen 60 3.433 3.331 59 3.425 3.336 59 3.342 3.253 gesamt* 83 5.510 5.367 83 5.482 5.336 83 5.417 5.255 davon Kinder unter drei 80 1.507 1.474 81 1.453 1.430 82 1.420 1.376 davon Kinder über drei 75 4.003 3.893 74 4.029 3.906 74 3.997 3.879 davon Integration Krippe 13 18 18 9 16 16 10 16 16 davon Integration Kindergarten 23 165 155 22 156 153 22 160 153 Förderkindergarten 9 96 96 8 97 97 7 99 99 Horte*² 22 1.387 1.393 22 1.341 1.323 22 1.295 1.304 gesamt 114 6.993 6.856 113 6.920 6.756 112 6.811 6.658 gesamt 105 6.897 6.760 105 6.823 6.659 105 6.712 6.559 ohne Förderkindergarten * Viele Einrichtungen halten sowohl Krippen- als auch altersübergreifende Gruppen und Kindergartengruppen vor. *²: In den Horten nutzen insgesamt 102 Kinder Sharingplätze. 6
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Betreuungszeiten in Krippe und Kindergarten Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Halbtagsplätze 1.081 1.282 1.435 1.542 1.757 2.038 2.364 in % 20 % 23 % 26 % 29 % 33 % 40 % 46 % Ganztagsplätze 4.429 4.200 3.982 3.766 3.511 3.113 2.797 in % 80 % 77 % 74 % 71 % 67 % 60 % 54 % gesamt 5.510 5.482 5.417 5.308 5.268 5.151 5.161 durchschnittliche tägl. Betreuungszeit 7,7 Std. 7,6 Std. 7,5 Std. 7,4 Std. 7,2 Std. 7,0 Std. 6,8 Std. Kindertagespflege Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Tagespflegepersonen 144 152 141 149 174 156 157 Plätze 416 390 361 382 421 402 382 Kinder 344 360 351 352 343 370 300 davon unter drei 288 291 279 270 271 294 228 Versorgungsquote Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 ein bis unter drei 54,9 56,4 % 57,2 % 55,3 % 54,8 % 49,6 % 44,9 % 2.1 Kindertagespflege Zum Stichtag 01.10.2018 wurden 16 Kinder weniger in der Kindertagespflege betreut als zum gleichen Stichtag des Vorjahres. Nach wie vor entscheiden sich die Eltern ganz bewusst für die Kindertagespflege als Betreuungsform, denn sie schätzen neben der hohen Flexibilität bei den vereinbarten Betreuungszeiten die familiäre Atmosphäre, feste Bezugspersonen und die geringe Zahl der gemeinsam betreuten Kinder. Im Zusammenwirken der Eltern, den Fachkräften des Familien- und Kinderservicebüros und der Tagespflegeperson wird entschieden, welche Tagespflegefamilie für das Kind die geeignete ist und welcher Betreuungsumfang in Anspruch genommen wird. Zwischen dem 01.10.2017 und dem 30.09.2018 konnten 21 neue Tagespflegepersonen gewonnen werden. Gleichzeitig sind aber 29 Tagespflegepersonen ausgeschieden, sodass die Zahl der mit dem Familien- und Kinderservicebüro zum Stichtag 01.10.2018 kooperierenden Tagespflegepersonen absolut von 152 auf 144 zurückgegangen ist. Das entspricht einem Minus von gut 5 %. Die Anwerbung neuer Tagespflegepersonen bleibt aber eine zentrale Aufgabe des Familien- und Kinderservicebüros, denn auf der Gesucheliste standen zum Stichtag 39 Kinder, für die eine Tagespflegeperson gesucht wird. Die Nachfrage ist also weiterhin höher als das Angebot an passenden Plätzen. Die Zahl der zur Verfügung gestellten Plätze ist im Gegensatz zur Anzahl der Tagespflegepersonen von 390 um knapp 7 % auf 416 angestiegen. Durchschnittlich bietet jede Tagespflegeperson mittlerweile 2,89 Plätze an (Vorjahr: 2,56 Plätze). Die nachfolgend aufgeführte Analyse gibt einen Überblick über die Tagespflegepersonen, deren Platzkapazitäten und über die Kinder, die im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden. 7
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 2.1.1 Tagespflegepersonen Zum Stichtag 01.10.2018 stehen 144 Kindertagespflegepersonen mit insgesamt 416 Plätzen zur Verfügung. Sie sind in den folgenden Stadtteilen tätig: Stadtteil/Tätigkeitsort Tagespflegepersonen Plätze 01 Innenstadt 9 32 02 Weststadt 4 15 03 Westerberg 3 11 04 Eversburg 8 27 05 Hafen 1 3 06 Sonnenhügel 5 19 07 Haste 2 10 08 Dodesheide 7 23 09 Gartlage 2 7 10 Schinkel 5 16 11 Widukindland 3 11 12 Schinkel-Ost 1 2 13 Fledder 2 10 14 Schölerberg 11 46 15 Kalkhügel 2 10 16 Wüste 3 9 17 Sutthausen 4 10 18 Hellern 7 22 19 Atter 2 6 20 Pye 3 8 21 Darum-Gretesch-Lüstringen 5 23 22 Voxtrup 2 7 24a zugehend (in den Haushalt des Kindes) 16 44 24b außerhalb von Osnabrück 37 45 Gesamtergebnis 144 416 Geschlecht, Migrationsgeschichte und Alter Bei den 144 Tagespflegepersonen handelt es sich um 142 Tagesmütter und zwei Tagesväter. 30 Tagespflegepersonen haben eine Migrationsgeschichte. Das entspricht einer Quote von 21 %. Sie liegt damit höher als die Quote der Tagespflegekinder mit Migrationsgeschichte (15 %). Tagespflegepersonen mit Migrationsgeschichte bringen wertvolle Ressourcen in die Kindertagespflege ein. Neben Sprachenvielfalt ist die Auseinandersetzung mit der eigenen kulturellen Entwicklung wichtig. Kinder, die in zwei verschiedenen kulturellen Lebenswelten aufwachsen, müssen in beiden handlungsfähig und kompetent sein, um entsprechend partizipieren zu können. Die Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform kann hier einen wichtigen Beitrag leisten. Das Alter der Tagespflegepersonen staffelte sich zum Stichtag wie folgt: Alter 20 - 29 30 - 39 40 - 49 50 - 59 60 Anzahl 3 38 43 39 21 Anteil in % 2% 26 % 30 % 27 % 15 % 8
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Tätigkeitsbeginn Jahr 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 Anzahl 21 26 7 10 9 12 59 Qualifikation Die Tagespflegepersonen haben folgendes Berufsbild: Berufsausbildungsabschluss Anzahl Dipl.-Sozialpädagoge/-in FH 3 Dipl.-Sozialpädagoge/-in Uni 2 Dipl.-Heilpädagoge/-in FH 1 Erzieher/-in 18 Kinderpfleger/-in 7 Heilerzieher-/in 3 Assistent/-in im Sozialwesen 5 soziale und medizinische Helferberufe 9 sonstige soziale/sozialpädagogische Kurzausbildung 2 ohne abgeschlossene Berufsausbildung 14 anderer nicht fachpädagogischer Berufsabschluss 80 gesamt 144 39 der 144 Tagespflegepersonen bringen einen pädagogischen Ausbildungsabschluss mit. Das entspricht einer Quote von 27 % (2018: 24 %). Unabhängig vom erlernten Beruf wird in Osnabrück von allen Tagespflegepersonen die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs nach dem DJI-Curriculum im Umfang von mittlerweile 212 Unterrichtsstunden verlangt. Bei erfolgreicher Teilnahme erhalten die Absolventen ein bundesweit anerkanntes Zertifikat. 126 der 144 Tagespflegepersonen haben bereits einen Qualifizierungskurs für Kindertagespflege abgeschlossen; das entspricht einer Quote von ca. 88 %. Insgesamt ergibt sich folgender Überblick über die Qualifizierung: kein Qualifi- weniger als 30 30 bis 70 71 bis 115 116 bis unter 160 160 Stunden und zierungskurs Stunden Stunden Stunden Stunden mehr 18 0 0 0 0 126 Aufgrund der hohen Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen beginnen die neu gewonnenen Tagespflegepersonen häufig bereits nach Überprüfung und Erteilung der Pflegeerlaubnis sofort mit der Arbeit und qualifizieren sich dann erst mit Beginn des nächsten Kurses tätigkeitsbegleitend. Zum Stichtag 01.10.2018 befanden sich sieben Tagespflegepersonen in dieser tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung, die sie in 2019 abschließen werden. 9
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Anzahl der betreuten Kinder Anzahl der betreuten Kinder je Tagespflegeperson Kinder 0 1 2 3 4 5 6 Tagespflegepersonen 25 28 25 24 22 14 6 Am Stichtag 01.10.2018 wurden von jeder Tagespflegeperson mit mindestens einem Tagespflegeverhältnis durchschnittlich 2,9 Kinder betreut. Die Spalte „0 Kinder“ erklärt sich wie folgt: Nicht jeder freie Platz in der Kindertagespflege kann zügig mit einem Kind belegt werden. Viele Umstände müssen bei einer qualitativ guten Vermittlung beachtet werden: Die elterlichen Bedarfe an Zeitraum, Umfang und Ort der Betreuung, aber auch Faktoren wie Erziehungsvorstellungen und - fehlende - Mobilität müssen mit den Gegebenheiten der Tagespflegefamilie übereinstimmen. Darüber hinaus sollen aber auch die „weichen“ Faktoren, wie Sympathie etc., im Einklang sein. Nur bei einer guten Zusammenarbeit mit den Eltern kann die Tagespflegeperson ihren Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrag optimal erfüllen - und nur dann haben die Eltern auch die Sicherheit, dass ihr Kind gut versorgt ist, und können sich konzentriert ihrer Arbeit, ihrer Ausbildung oder ihrem Studium etc. widmen. Ort der Betreuung Ort der Betreuung 250 200 150 100 50 0 in der Wohnung des in der eigenen in anderen Räumen Kindes Wohnung Tagespflegepersonen 13 77 29 Tagespflegekinder 42 217 85 Zum Stichtag 01.10.2018 betreuten 77 Tagespflegepersonen die Kinder in ihrem eigenen Haushalt - das entspricht einer Quote von 65 %. Knapp 11 % arbeiteten als sogenannte zugehende Tagespflegepersonen im Haushalt der Kinder. Von der seit 2007 bestehenden Möglichkeit, Kindertagespflege in anderen (angemieteten) Räumen zu praktizieren, machten 29 Tagespflegepersonen Gebrauch (2017: 29; 2016: 22). Das entspricht einem Anteil von 24 %. 10
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Großtagespflegestellen (GTP) Zum Stichtag 01.10.2018 gab es in Osnabrück nachfolgende Großtagespflegestellen: Tagespflege- Stadtteil Name Bemerkung personen kinder 01 Innenstadt AkadeMini 2 4 GTP der Akademie Überlingen Kleine Strolche in GTP von Amts-/Landgericht und 01 Innenstadt 2 8 der Justiz Staatsanwaltschaft Osnabrück 01 Innenstadt Lollitop 3 11 01 Innenstadt Mütterzentrum 2 4 02 Weststadt Wallmäuse 2 9 GTP der Polizeidirektion Osnabrück GTP der Universität Osnabrück, 03 Westerberg Kinderbungalow 2 7 Fachschaft Biologie 04 Eversburg Eulennest 3 5 GTP der NOZ Medien 13 Fledder Bunte Welt 2 0 GTP der Bildungsplattform Eleganz 16 Wüste Kinderhall 2 10 18 Hellern Haus am See 3 9 gesamt 23 67 In der Großtagespflege schließen sich bis zu drei Tagespflegepersonen zusammen, um gemeinsam ihrer Tätigkeit nachzugehen. Sofern eine Tagespflegeperson eine pädagogische Fachkraft ist, dürfen in einer Großtagespflegestelle maximal zehn Kinder gleichzeitig betreut werden, ansonsten liegt die Obergrenze bei acht Kindern. Eine Großtagespflegestelle kann im Haushalt einer Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen eingerichtet werden. Daraus ergeben sich einige inhaltliche und rechtliche Besonderheiten. Großtagespflege ist keine Tageseinrichtung im Sinne des SGB VIII, sondern eine besondere Form der Kindertagespflege - deshalb gelten hier zum Teil andere oder auch zusätzliche inhaltliche und rechtliche Anforderungen als in der „klassischen“ Kindertagespflege. Jede Tagespflegeperson in einer Großtagespflegestelle ist für die von ihr betreuten Kinder verantwortlich. Sie kann nur Kinder aufnehmen, deren Betreuungsbedarf sich mit dem von ihr regelmäßig angebotenen Betreuungszeiten deckt. Genauso wie in der herkömmlichen Kindertagespflege - und im Unterschied zu den Krippen - sind die Kinder einer ganz bestimmten Betreuungsperson zugeordnet. Sie schließt mit den Eltern einen individuellen Betreuungsvertrag und erhält für diese Kinder das Tagespflegegeld. Jede Tagespflegeperson ist selbstständig tätig und formal gleichberechtigt, eine Leitung ist nicht vorgesehen. Die Großtagespflege tritt nach außen als eine Einheit auf. Die Tagespflegepersonen erarbeiten ein einheitliches pädagogisches Konzept und werben in der Regel gemeinsam. Eltern schätzen an der Großtagespflege zum einen die typischen Vorteile der Kindertagespflege, wie beispielweise den familienähnlichen Charakter, den günstigen Betreuer-Kind-Schlüssel, die Flexibilität und die individuelle Betreuung. Zum anderen kann in der Großtagespflege durch gegenseitige Vertretung der Tagespflegepersonen in der Regel eine noch höhere Verlässlichkeit der Kinderbetreuung sichergestellt werden. Den Tagespflegepersonen bietet die Großtagespflege gute Rahmenbedingungen für einen fachlichen Austausch und gegenseitige Unterstützung im Alltag. Spezielle Fachfragen und Probleme können leichter im Team beantwortet oder gelöst werden. Hinzu kommt, dass durch die Bündelung der Ressourcen mehrerer Tagespflegepersonen bessere finanzielle Möglichkeiten für die Anmietung externer Räume bestehen und finanzielle Risiken gemeinsam getragen werden können. Gleichzeitig stellt die Großtagespflege besondere 11
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Anforderungen an die Kooperationsfähigkeit - so zum Beispiel bei Absprachen zur Gestaltung des pädagogischen und organisatorischen Alltags sowie zum Thema Finanzen. Im Gegensatz zur Tätigkeit einer einzelnen Tagespflegeperson arbeiten in der Großtagespflege alle im Team. Dies kann durchaus die Bewältigung von Meinungsunterschieden und Konflikten bedeuten, wobei die Chance eines Korrektivs positiv gesehen wird. Großtagespflegestellen sind eine gute Möglichkeit für Arbeitgeber, eine betriebliche Kindertagesbetreuung anzubieten, um so ihre Fachkräfte zu halten. Sie stellen dann in aller Regel die Räume zur Verfügung und unterstützen die Einrichtung ihrer Großtagespflegestelle bei der Ausstattung. Das Familien- und Kinderservicebüro sucht die Tagespflegepersonen aus und stellt die fachlich-inhaltliche Begleitung des Aufbaus sicher. In diesen Großtagespflegestellen werden vorrangig Kinder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Betriebes bzw. der jeweiligen Behörde betreut. Sollten jedoch Plätze frei sein, können sie auch durch andere Kinder belegt werden. Die Beratung, Vermittlung und Begleitung erfolgt durch die Fachkräfte des Familien- und Kinderservicebüros. Die Zusammenarbeit von Familien- und Kinderservicebüro einerseits und Behörde oder Betrieb andererseits wird jeweils durch einen Kooperationsvertrag geregelt. Die in den Großtagespflegestellen tätigen Tagespflegepersonen sind selbstständig. Es gibt keinen Arbeitsvertrag und damit keine Weisungsgebundenheit durch die Behörde bzw. den Betrieb. Eine Ausnahme hiervon ist die im August 2015 an den Start gegangene Großtagespflegestelle „Eulennest“. Es handelt sich um die erste dieser Art, bei der die Tagespflegepersonen bei einem Trägerverein eine Festanstellung erhalten haben. 2.1.2 Tagespflegekinder Zum Stichtag 01.10.2018 wurden 344 Kinder in Kindertagespflegen betreut. Alter und Stadtteil Alter Stadtteil 0 1-2 3-5 6-13 gesamt 01 Innenstadt 5 1 0 6 02 Weststadt 4 29 0 6 39 03 Westerberg 1 23 1 1 26 04 Eversburg 14 0 0 14 05 Hafen 1 0 0 1 06 Sonnenhügel 19 3 4 26 07 Haste 10 0 0 10 08 Dodesheide 1 16 2 8 27 09 Gartlage 5 0 1 6 10 Schinkel 6 1 2 9 11 Widukindland 1 7 0 1 9 12 Schinkel-Ost 3 0 0 3 13 Fledder 1 0 0 1 14 Schölerberg 18 0 7 25 15 Kalkhügel 1 8 1 2 12 16 Wüste 32 1 4 37 17 Sutthausen 13 0 6 19 18 Hellern 13 0 0 13 19 Atter 8 0 1 9 20 Pye 6 0 0 6 21 Darum-Gretesch-Lüstringen 1 26 1 0 28 22 Voxtrup 11 0 1 12 23 Nahne 5 0 1 6 Gesamtergebnis 9 279 11 45 344 12
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 In der Kindertagespflege werden überwiegend unter dreijährige Kinder betreut. Zum Stichtag 01.10.2018 stellt diese Gruppe mit 83,7 % den weitaus größten Anteil (2017: 80,8 %). Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die Entwicklung der Alterszusammensetzung seit 2012: Alterszusammensetzung 2012-2018 400 300 200 100 0 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 6-13 46 49 48 48 50 46 45 3-5 26 27 24 34 22 23 11 1-2 207 270 252 255 259 277 279 0 21 24 19 15 20 14 9 Elf Kinder entfallen auf die Altersgruppe drei bis fünf Jahre. Davon werden acht ergänzend zu einem Angebot in einer Tageseinrichtung betreut. Bei 45 Kindern handelt es sich um Schulkinder (sechs bis 13 Jahre). Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben des § 24 SGB VIII ist die Kindertagespflege ein Angebot für Kinder bis zum dritten Lebensjahr. Bei besonderem Bedarf oder ergänzend stellt sie auch ein Angebot für Kinder von drei Jahren bis Schuleintritt dar. Das Gleiche gilt für schulpflichtige Kinder. Im Zuges des Ganztagsschulausbaus werden die Betreuungsbedarfe der Grundschulkinder weitestgehend über die Kooperativen Horte gedeckt werden und entsprechend mehr Plätze in der Kindertagespflege zur Betreuung der unter dreijährigen Kinder zur Verfügung stehen. Ergänzende Betreuung in einer Einrichtung Alter gleichzeitige institutionelle Betreuung 0 1-2 3-5 6 - 13 gesamt Anzahl Kinder 0 2 8 2 12 Unter den 344 Kindertagespflegen waren zwölf Kinder, die neben der Betreuung in einer Tageseinrichtung ergänzend noch ein Angebot der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Betreuungszeiten Anzahl der Betreuungstage pro Alter Woche 0 1-2 3-5 6 - 13 gesamt 1 2 3 5 2 8 3 19 30 3 28 1 9 38 4 3 63 4 70 5 6 178 7 9 200 6 1 1 gesamt 9 279 11 45 344 13
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Der Anteil der Kinder, die an mindestens fünf Tagen betreut werden, liegt bei 58 % (2017: 56 %). In drei Fällen findet die Betreuung auch am Wochenende statt. Die durchschnittliche Anzahl der Betreuungstage hat sich seit 2011 wie folgt entwickelt: Entwicklung durchschnittliche Anzahl der Betreuungstage pro Woche 4,3 4,3 4,2 4,2 4,1 4,1 4,1 4,0 4,0 3,9 3,9 3,8 3,8 3,7 3,8 3,7 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 Durchschnittlich vereinbarte Betreuungszeit pro Tag nach Alter durchschnittliche Alter Betreuungszeit 0 1-2 3-5 6 - 13 gesamt bis zu 5 Stunden 2 33 7 38 80 mehr als 5 bis zu 7 Stunden 4 141 1 6 152 mehr als 7 bis zu 10 Stunden 3 104 3 1 111 mehr als 10 Stunden 1 1 gesamt 9 279 11 45 344 Der durchschnittliche tägliche Betreuungsumfang liegt bei 6,36 Stunden (2017 6,28; 2016: 6,32; 2015: 6,09). Der Anteil der Kinder, die mehr als fünf Stunden täglich betreut werden, hat sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: Anteil der Kinder, die mehr als 5 Stunden täglich betreut werden 77% 80% 70% 65% 67% 69% 70% 55% 60% 58% 59% 60% 53% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 14
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Migrationsgeschichte Von den 344 Kindern haben 52 Eltern bzw. einen Elternteil mit ausländischer Herkunft. Das entspricht einer Quote von 15 %. Bei 27 Kindern wird vorrangig nicht deutsch gesprochen. Erhöhter Förderbedarf Von den 344 Kindern hat keines einen erhöhten Förderbedarf im Sinne des SGB XII aufgrund einer geistigen/körperlichen Behinderung. Umfang der öffentlichen Finanzierung/Förderung Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach weiteren Betreuungsmöglichkeiten, insbesondere der Null- bis Dreijährigen, verfolgt die Stadt Osnabrück das Ziel, die Kindertagespflege auszubauen. Dieses soll durch eine verbesserte und attraktive finanzielle Förderung sowohl im Bereich der klassischen Kindertagespflege als auch bei den Großtagespflegestellen erfolgen. Dementsprechend hat der Rat am 08.05.2018 Folgendes beschlossen (siehe VO/2018/2147): Der Stundensatz für die Betreuung von Kindern in Tagespflege wird in zwei Schritten angehoben: zum 01.08.2018 auf 4,50 € je Kind, zum 01.08.2019 auf 5,00 € je Kind. Für die Betreuung von Kindern zu ungünstigen Zeiten (06:00 bis 08:00 Uhr und 18:00 bis 22:00 Uhr so- wie samstags, sonntags und feiertags) wird ein um 1,50 € erhöhter Stundensatz gezahlt. Es wird ein Vertretungsmodell eingeführt. An diesem Modell teilnehmende Tagespflegepersonen erhal- ten eine monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 €. Für Tagespflege und Großtagespflege nicht betrieblicher Art in anderen geeigneten, ausschließlich für diesen Zweck angemieteten Räumen erhalten die Tagespflegepersonen einen pauschalierten monatli- chen Zuschuss zu den Mietaufwendungen. Die monatliche Pauschale beträgt 487,50 € für eine Tages- pflegeperson (max. fünf Kinder). In Großtagespflegestellen (max. zehn Kinder) beträgt die monatliche Pauschale bei zwei Tagespflegepersonen 487,50 € je Tagespflegeperson, bei drei Tagespflegepersonen 325,00 € je Tagespflegeperson. Die am Stichtag 01.10.2018 bestehenden 344 Kindertagespflegen wurden wie folgt öffentlich finanziert und/oder gefördert (Mehrfachnennung): Art Anzahl Information, Vermittlung 344 Fachliche Unterstützung 344 Sachaufwand 344 Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung 344 Unfallversicherung 327 Beitrag zur Alterssicherung/Kranken- und Pflegeversicherung 302 andere auf Landesrecht beruhende öffentliche Finanzierung/Förderung 0 Alle 344 in der Kindertagespflege betreuten Kinder wurden durch die Mitarbeiterinnen des Familien- und Kinderservicebüros vermittelt bzw. die Eltern entsprechend beraten. Auch nach der Vermittlung bleiben die sozialpädagogischen Fachkräfte Ansprechpartnerinnen sowohl für die Tagespflegepersonen als auch für die Familien. Für alle 344 Kinder gewährte die Stadt Osnabrück das Tagespflegegeld von 4,50 € pro Kind und Betreuungsstunde. Diese 4,50 € teilen sich auf in eine Geldleistung für Sachaufwand in Höhe von 1,90 € (Verpflegung, Pflegemittel, Spielzeug etc.) und in den Beitrag zur Anerkennung der Förderleistung in Höhe von 2,60 €. Von den Eltern wird 1,20 € pro Betreuungsstunde refinanziert. 15
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Bei den Tagespflegepersonen, die in der Großtagespflegestelle „Eulennest“ eine Festanstellung durch einen Trägerverein haben, braucht die Stadt Osnabrück keine Beiträge zur Unfallversicherung übernehmen. Ebenso braucht die Stadt Osnabrück grundsätzlich nicht die Unfallversicherung für Tagespflegepersonen tragen, die außerhalb von Osnabrück wohnen. Beiträge zur Altersversicherung sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung können von den Tagespflegepersonen beantragt werden. Andere Finanzierungsmöglichkeiten lassen die städtischen und landesgesetzlichen Regelungen nicht zu. Gesucheliste in der Kindertagespflege Stadtteil Warteliste Stadtteil Warteliste 01 Innenstadt 6 13 Fledder 0 02 Weststadt 2 14 Schölerberg 5 03 Westerberg 2 15 Kalkhügel 0 04 Eversburg 1 16 Wüste 3 05 Hafen 0 17 Sutthausen 0 06 Sonnenhügel 0 18 Hellern 2 07 Haste 0 19 Atter 1 08 Dodesheide 5 20 Pye 0 09 Gartlage 1 21 Darum-Gretesch-Lüstringen 0 10 Schinkel 7 22 Voxtrup 3 11 Widukindland 1 23 Nahne 0 12 Schinkel-Ost 0 gesamt 39 Zum Stichtag 01.10.2018 konnten 39 Kinder nicht in Tagespflege vermittelt werden. Für zehn der 23 Stadtteile bestand zum Stichtag gar keine unerfüllte Platznachfrage. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt das nachfolgende Diagramm: Entwicklung der Gesucheliste Kindertagespflege 50 43 39 40 32 27 30 24 23 24 18 19 20 10 0 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 16
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 2.2 Angebote in Einrichtungen für Kinder von null Jahren bis zum Schuleintritt 2.2.1 Definitionen und Hinweise zur Bestandserfassung Der Bestandserhebung liegen folgende Definitionen bzw. Festlegungen zugrunde: Tageseinrichtungen sind Kindertagesstätten (§ 1 KiTaG) und dienen der Betreuung von Kindern: Krippen stellen Einrichtungen für Kinder von null bis unter drei Jahren dar. Sie haben eine Gruppengröße von höchstens 15 Kindern, bei mehr als sieben Kindern unter zwei Jahren in der Gruppe jedoch höchstens zwölf Kinder. Werden die Kinder drei Jahre, wechseln sie in der Regel zum nächsten Kindergartenjahr in den Kindergarten. Im Kindergarten werden Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt betreut. In der Regel umfasst die Gruppengröße 25 Kinder. Altersübergreifende Gruppen in Kindergärten erweitern das Aufnahmealter für Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt. Für Kinder unter drei Jahren werden die belegten Plätze doppelt gezählt. Als Ganztagsplätze werden nur die Plätze gezählt, die sechs und mehr Stunden in Anspruch genommen bzw. vorgehalten werden. Alle anderen werden unter dem Begriff Halbtagsplätze subsumiert, allerdings differenziert dargestellt. In Integrativen Gruppen werden Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut. Für Kinder mit Behinderung werden zwei bis maximal vier Plätze vorgehalten. Die Gruppengröße liegt bei maximal 18 Plätzen. Förderkindergärten/heilpädagogische Kindergärten sind keine Einrichtungen der Jugendhilfe, sondern Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII). In ihnen werden Kinder mit einer nicht nur vorübergehenden wesentlichen Körper- oder Mehrfachbehinderung im Sinne des § 53 SGB XII in Verbindung mit § 2 SGB IX betreut. Die Angaben zu der Betreuung von Kindern in Förderkindergärten finden sich im Kapitel 2.2.6. Spielkreise, in denen Kinder unter drei Jahren an ein bis zwei Tagen in der Woche für ca. zwei Stunden in den Räumen von Kindertagesstätten betreut werden, sind nicht Gegenstand dieser Fortschreibung. Bei der stichtagsbezogenen Darstellung des Bestandes differieren die absoluten Platzzahlen von Jahr zu Jahr, auch wenn keine Gruppen hinzugekommen bzw. abgebaut worden sind. Der Grund hierfür liegt insbesondere in der Aufnahme von Kindern unter drei Jahren: Hier gibt es unterschiedliche Vorschriften. So reduziert sich zum Beispiel bei Krippengruppen die Gruppengröße von 15 auf zwölf Plätze, wenn mehr als sieben Kinder unter zwei Jahren aufgenommen werden. Die Größe der altersübergreifenden Gruppen hängt von der Anzahl der Kinder unter drei Jahren ab und differiert zwischen 18 und 25. Wie bereits in den Jahren zuvor werden weiterhin viele Kinder unter drei Jahren in Regelgruppen aufgenommen (2013: 99; 2014: 145, 2015: 106, 2016: 90, 2017: 105; 2018: 109). Das Gesetz lässt diese Praxis zu und ermöglicht es den Trägern, die Platzzahl um einen Platz pro Kind unter drei Jahren zu reduzieren. Beispielsweise beträgt die Gesamtplatzzahl in einer Regelgruppe mit einem unter dreijährigen Kind nur 24 Plätze. Von dieser Reduzierungsmöglichkeit machen nicht alle, aber viele Einrichtungen Gebrauch. 17
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 2.2.2 Angebot und Inanspruchnahme (Legende zur Nummerierung siehe Folgeseiten) 18
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Übersicht über die Angebote in Einrichtungen nach Stadtteilen Anzahl Kindergarten- Anzahl integrative Anzahl integrative davon integrative Anzahl Krippen- davon Plätze u3 davon Plätze ü3 AÜ-Gruppen Stadtteil Nr. Einrichtungsname Gruppen ü3 Gruppen u3 ganztags halbtags gruppen gruppen Summe Anzahl Plätze 1 Evangelische Kinderkrippe 0 44 44 44 0 4 2 Herz-Jesu 15 58 73 15 58 10 1 2 1 3 St. Johann 18 68 86 8 78 4 1 2 1 01 4 St. Petrus Dom 0 45 45 4 41 0 1 1 Innen-stadt 7 Pusteblume 0 40 40 15 25 1 1 2 91 Kindervilla 0 43 43 20 23 0 1 1 1 98 Niels-Stensen-Krippe 0 30 30 30 0 2 Summe 33 328 361 136 225 15 8 3 7 3 1 5 Marianne Schlief 18 22 40 3 37 0 2 9 Fliegenpilz 15 0 15 4 11 0 1 10 St. Elisabeth 25 61 86 22 64 0 1 3 02 11 Osn. Spiel- + Sportkinderg. 34 16 50 1 49 0 3 West- stadt 14 Martinsburg 23 59 82 19 63 1 3 1 66 Zauberflöte 13 0 13 5 8 0 1 106 Art Forum Osnabrück 15 0 15 15 0 1 Summe 143 158 301 69 232 1 2 2 11 1 15 Die kleinen Strolche 0 37 37 11 26 0 2 16 Markus 0 89 89 16 73 0 1 3 17 St. Marien Turnerstraße 0 100 100 39 61 0 2 1 2 03 18 St. Marien Flohrstraße 19 65 84 25 59 0 1 1 2 Wester- 19 Fingerhut 0 54 54 18 36 0 1 2 berg 21 St. Barbara 0 64 64 17 47 10 3 1 104 König David 0 18 18 6 12 0 1 105 Finkennest 0 25 25 25 0 2 Summe 19 452 471 157 314 10 7 7 7 3 1 04 22 St. Michaelis 50 105 155 31 124 0 2 5 Evers- 24 Liebfrauen 0 93 93 22 71 10 1 1 2 1 burg Summe 50 198 248 53 195 10 2 1 6 2 1 05 25 Mobile 19 0 19 7 12 0 1 Hafen Summe 19 0 19 7 12 0 1 26 Buntstift 0 17 17 7 10 0 1 27 Matthäus 0 80 80 12 68 4 1 2 1 28 Heilig Geist 35 85 120 28 92 0 1 1 4 06 29 Villa Kunterbunt 0 19 19 5 14 0 1 Sonnen- hügel 85 Vogelsang-Kindergarten 0 18 18 18 4 1 103 Sonnenblume 0 40 40 15 25 0 1 1 110 Schatzkiste 0 18 18 6 12 0 1 Summe 35 277 312 73 239 8 3 4 7 2 30 St. Antonius Haste 40 76 116 26 90 4 1 3 1 1 07 31 Rasselbande 0 74 74 24 50 0 2 2 Haste 33 Haste 23 65 88 17 71 0 1 3 Summe 63 215 278 67 211 4 4 3 6 1 19
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Anzahl Kindergarten- Anzahl integrative Anzahl integrative davon integrative Anzahl Krippen- davon Plätze u3 davon Plätze ü3 Stadtteil Nr. Einrichtungsname AÜ-Gruppen Gruppen ü3 Gruppen u3 ganztags halbtags gruppen gruppen Summe Anzahl Plätze 34 Thomas In der Dodesheide 25 68 93 14 79 13 1 3 1 36 St. Franziskus 21 83 104 22 82 0 1 2 2 08 102 Thomas-Kita Am Limberg 0 81 81 27 54 14 2 3 Dodesheide 109 Astrid-Lindgren-Kita 0 118 118 46 72 0 3 3 Summe 46 350 396 109 287 27 6 2 6 6 1 38 Paulus Tannenburgstraße 0 54 54 16 38 4 1 1 1 40 Heilig Kreuz 43 75 118 19 99 12 1 2 3 42 Mosaik 0 35 35 8 27 0 2 43 Schinkel 50 77 127 27 100 0 2 4 10 44 Heiligenweg 35 50 85 85 0 4 Schinkel 93 Regenbogen 0 10 10 10 3 1 99 Altes Wasserwerk 0 46 46 11 35 11 2 1 108 Paulus-Kita Rappstraße 0 88 88 28 60 8 2 1 2 Summe 128 435 563 119 444 38 6 2 12 8 2 45 Kinderladen Friesenweg 18 0 18 6 12 0 1 11 46 Timotheus 25 20 45 7 38 0 2 Widukind- land 47 St. Bonifatius 17 48 65 15 50 0 1 2 Summe 60 68 128 28 100 0 1 1 4 12 48 Jakobus 14 50 64 20 44 0 1 2 Schinkel- 49 St. Maria Rosenkranz 39 35 74 20 54 0 4 Ost Summe 53 85 138 40 98 0 1 4 2 13 94 Fleddermäuse 0 12 12 12 0 1 Fledder Summe 0 12 12 12 0 1 50 Lukas 0 104 104 32 72 0 2 3 51 Luther 19 74 93 29 64 0 2 1 2 54 Heilige Familie 0 40 40 2 38 4 1 1 14 55 St. Joseph 29 80 109 21 88 0 1 1 3 Schöler- 56 Schölerberg 36 64 100 19 81 6 1 2 2 berg 57 Waldorfkindergarten 25 58 83 15 68 5 1 2 1 82 Zwergennest 0 15 15 15 0 1 89 Charly's Kinderparadies 0 30 30 30 0 2 Summe 109 465 574 163 411 15 10 2 13 4 58 Melanchthon 23 82 105 27 78 9 1 2 2 1 15 60 St. Pius 19 65 84 22 62 0 1 1 2 Kalkhügel 61 Kinderhaus Limberger Str. 0 18 18 6 12 0 1 Summe 42 165 207 55 152 9 2 2 4 2 1 6 Spielstube 0 23 23 7 16 0 1 62 St. Katharinen 21 102 123 33 90 0 2 1 3 64 Wüste 0 75 75 19 56 9 1 2 1 16 65 Wühlmäuse 0 36 36 14 22 0 2 Wüste 88 Wüstenmäuse 0 65 65 40 25 0 3 1 107 CampusKita 0 77 77 27 50 0 2 2 Summe 21 378 399 140 259 9 7 4 7 2 1 20
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Anzahl Kindergarten- Anzahl integrative Anzahl integrative davon integrative Anzahl Krippen- davon Plätze u3 davon Plätze ü3 AÜ-Gruppen Stadtteil Nr. Einrichtungsname Gruppen ü3 Gruppen u3 ganztags halbtags gruppen gruppen Summe Anzahl Plätze 67 Apostel-Kindertagesstätte 0 78 78 23 55 0 1 2 1 17 68 Waldkindergarten 15 0 15 15 0 1 Sutthausen 69 Maria Königin des Friedens 42 40 82 22 60 0 1 1 2 Summe 57 118 175 45 130 0 2 3 4 70 Martin 0 106 106 20 86 1 1 3 1 18 71 St. Wiho 10 70 80 33 47 0 2 2 Hellern Summe 10 176 186 53 133 1 2 1 5 1 19 74 Atter 43 71 114 30 84 9 1 2 2 1 Atter Summe 43 71 114 30 84 9 1 2 2 1 20 75 Pye 25 89 114 30 84 9 1 2 2 1 Pye Summe 25 89 114 30 84 9 1 2 2 1 21 76 Kindertagesstätte des DRK 25 62 87 12 75 0 1 3 Dar.-Gret.- 77 Lüstringen 26 84 110 28 82 9 1 2 2 1 Lüstr. Summe 51 146 197 40 157 9 2 5 2 1 78 Margareten 18 40 58 21 37 0 1 1 1 22 79 St. Antonius 21 78 99 30 69 0 1 3 1 Voxtrup 80 St. Christophorus 20 60 80 12 68 4 3 1 Summe 59 178 237 63 174 4 2 7 2 1 23 81 St. Ansgar 15 65 80 18 62 5 1 2 1 Nahne Summe 15 65 80 18 62 5 1 2 1 gesamt 1.081 4.429 5.510 1.507 4.003 183 71 49 114 41 13 Veränderungen der Angebotsstruktur seit der letzten Fortschreibung Plätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen und altersübergreifenden Gruppen: Im Zeitraum 10/2017 bis 9/2018 gab es für Kinder unter drei Jahren folgende Veränderung: Stadtteil Neue Angebote Inbetriebnahme Platzzahl 16 Wüste St. Katharinen: 1 neue Krippengruppe 8/2018 + 12 16 Wüste St. Katharinen, Wegfall 1 AÜ-Gruppe 8/2018 -6 gesamt +6 Vergleich 2017/2018: Plätze für Kinder unter drei Jahren in Jahr Krippen AÜ-Gruppen Gesamt 2017 1.124 224 1.348 2018 1.154 244 1.398 Veränderung + 30 +20 + 50 Die Platzzahl in den Krippen und altersübergreifenden Gruppen variiert je nach Alterszusammensetzung (siehe Kapitel 2.2.1). Insgesamt wurde eine neue Krippengruppe mit zwölf Plätzen geschaffen. Die übrigen 18 Plätze ergeben sich aus den geänderten Alterszusammensetzungen in den bereits vorhandenen Krippengruppen. Die Anzahl der unter Dreijährigen in altersübergreifenden Gruppen ist mit 244 Kindern 21
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 gegenüber dem Vorjahr um 20 Kinder angestiegen. Damit ist die Platzzahl für unter Dreijährige um 50 Plätze gestiegen. Plätze für Kinder ab drei Jahren in Kindergarten- und altersübergreifenden Gruppen: Im Berichtszeitraum gab es folgende Veränderungen in den bestehenden Kindertagesstätten: Stadtteil Veränderungen Inbetriebnahme Platzzahl 16 Wüste Wüstenmäuse, 1 neue Regelgruppe 9/2018 + 25 16 Wüste St. Katharinen, Wegfall 1 AÜ-Gruppe 8/2018 - 12 gesamt + 13 Vergleich 2017/2018: Plätze für Kinder ab drei Jahren in Jahr AÜ-Gruppen Kindergarten gesamt 2017 709 3.320 4.029 2018 679 3.324 4.003 Veränderung - 30 +4 - 26 Im Elementarbereich ergab sich insgesamt eine Erhöhung der Platzzahl gegenüber dem Vorjahr um 28 Plätze. 5.510 Plätze stehen für die Altersgruppe der Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt zur Verfügung. Vergleich 2017/2018: Plätze für Kinder von 0 Jahren bis zur Einschulung Jahr Krippen AÜ-Gruppen Kindergarten gesamt 2017 1.124 933 3.425 5.482 2018 1.154 923 3.433 5.510 Veränderung + 30 - 10 +8 + 28 Angebote für Kinder unter drei Jahren Zum Stichtag 01.10.2018 standen in Osnabrück 1.507 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen, altersübergreifenden Gruppen und Regelgruppen zur Verfügung. Gegenüber dem Vorjahr entspricht das einer Erhöhung um 54 Plätze. Wie bereits in den letzten Jahren befinden sich einige Kinder unter drei Jahren in Kindergartengruppen. Diese Plätze sind an dieser Stelle als Plätze für unter Dreijährige dargestellt. Platzzahl 2018 2017 2016 2015 2014 2013 Krippe 1.154 1.124 1.106 1.019 990 798 altersübergreifende Gruppe 244 224 224 224 223 252 Kindergartengruppe 109 105 90 106 145 99 Summe 1.507 1.453 1.420 1.349 1.358 1.149 22
26. Fortschreibung Kindertagesstättenplanung 2019 Trägervielfalt Zum Stichtag gab es in 83 Einrichtungen 5.510 Plätze. Bei der Angebotsstruktur hat sich die Anzahl der Ganztagsplätze um 229 Plätze erhöht (Vorjahr: 218). Dies erklärt sich zum einen durch die Eröffnung je einer neuen Krippen- und Kindergartengruppe, zum anderen durch die Umwandlung von Halb- in Ganztagsgruppen. In Osnabrück gibt es eine große Trägerlandschaft: Halbtags- Ganztags- Plätze Träger Einrichtungen Anteil in % plätze plätze gesamt Katholische Kirche 23 409 1.349 1.758 32 % Evangelische Kirche 20 214 1.455 1.669 30 % Stadt Osnabrück 9 261 634 895 16 % Sonstige Träger 19 80 725 805 15 % Elterninitiativen 12 117 266 383 7% Summe 2018 83 1.081 4.429 5.510 100 % Summe 2017 83 1.282 4.200 5.482 100 % 23
Sie können auch lesen