UMWELTBERICHT - Gemeinde Söchtenau
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UMWELTBERICHT als Teil der Begründung ZUR 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 19 „FISCHERSTÜBERL – KROTTENMÜHL“ Gemeinde Söchtenau GRÜNORDNUNG Harald Niederlöhner Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH) bdla Schmidzeile 14 83512 Wasserburg a. Inn Bearbeitung: Anja Wiese M.Sc. (TUM) Tel.: +49 (0)8071 – 72 66 8604 Fax: +49 (0)8071 – 72 66 861 E-mail: mail@la-niederloehner.de www.la-niederloehner.de 11.03.2021
Inhalt 1 Einleitung ................................................................................................................. 5 1.1 Vorbemerkungen ..................................................................................................... 5 1.2 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung ........................... 5 1.3 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele ............................................ 6 1.3.1 Ziele des Bauleitplanes ............................................................................................ 6 1.3.2 Angaben zum Standort, Art und Umfang des Vorhabens ......................................... 6 2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 8 2.1 Schutzgut Mensch ................................................................................................... 8 2.1.1 Bestandsbeschreibung ............................................................................................ 8 2.1.2 Bestandsbewertung ................................................................................................. 8 2.2 Schutzgut Arten und Lebensräume.......................................................................... 9 2.2.1 Bestandsbeschreibung ............................................................................................ 9 2.2.2 Bestandsbewertung ................................................................................................. 9 2.3 Schutzgut Boden ....................................................................................................10 2.3.1 Bestandsbeschreibung ...........................................................................................10 2.3.2 Bestandsbewertung ................................................................................................11 2.4 Schutzgut Wasser...................................................................................................12 2.4.1 Bestandsbeschreibung ...........................................................................................12 2.4.2 Bestandsbewertung ................................................................................................12 2.5 Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................13 2.5.1 Bestandsbeschreibung ...........................................................................................13 2.5.2 Bestandsbewertung ................................................................................................13 2.6 Klima und Luft.........................................................................................................14 2.6.1 Bestandsbeschreibung ...........................................................................................14 2.6.2 Bestandsbewertung ................................................................................................14 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................14 2.8 Schutzgut Fläche ....................................................................................................14 2.8.1 Bestandsbeschreibung ...........................................................................................14 2.8.2 Bestandsbewertung ................................................................................................15 2.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ..........................15 2.10 Naturräumliche Einordnung ....................................................................................15 Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 2 von 28
3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung .......................................16 3.1 Schutzgut Mensch ..................................................................................................16 3.2 Schutzgut Arten und Lebensräume.........................................................................16 3.3 Schutzgut Boden ....................................................................................................16 3.4 Schutzgut Wasser...................................................................................................17 3.5 Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................17 3.6 Klima und Luft.........................................................................................................17 3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................18 3.8 Schutzgut Fläche ....................................................................................................18 4 Eingriffs- / Ausgleichsermittlung ..............................................................................19 4.1 Eingriff im Planungsgebiet ......................................................................................19 4.2 Schutzgut Mensch ..................................................................................................20 4.3 Schutzgut Arten und Lebensräume.........................................................................20 4.4 Schutzgut Boden ....................................................................................................21 4.5 Schutzgut Wasser...................................................................................................21 4.6 Schutzgut Klima und Luft ........................................................................................22 4.7 Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................22 4.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................22 4.9 Schutzgut Fläche ....................................................................................................23 4.10 Ausgleichsmaßnahmen ..........................................................................................24 5 Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung ..........................25 6 Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken, Unterlagen .........................................26 6.1 Methodik .................................................................................................................26 6.2 Unterlagen ..............................................................................................................26 7 Allgemein verständliche Zusammenfassung ...........................................................27 Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 3 von 28
Abbildungsverzeichnis Abb. 1 Lage der geplanten Bebauung im räumlichen Zusammenhang (Fis Natur 2020) ....... 6 Abb. 2 Lage des Bebauungsplans mit Luftbild (aus Fis Natur 2020) ...................................... 8 Abb. 3 Luftbild vom Plangebiet aus dem Bayern Atlas mit eingezeichneten Schutzgebieten aaaaaa(Die grünen Punkte zeigen das Landschaftsschutzgebiet, die breiten roten Streifen aaaaaabeschreiben das FFH-Gebiet und die schmalen roten Streifen zeigen biotopkartierte aaaaaaFlächen) ...................................................................................................................10 Abb. 4 Auszug aus Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (Bodeninformationssystem Bayern), aaaaaaBayer. Landesamt für Umwelt (aufgerufen im Dezember 2020) ................................11 Abb. 5 Trinkwasserschutzgebiete im räumlichen Bezug zur geplanten Bebauung (Bayern Atlas aaaaaa2020) ........................................................................................................................12 Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 4 von 28
1 Einleitung 1.1 Vorbemerkungen Am Westufer des Simssees plant die Gemeinde Söchtenau die 1. Änderung des Bebauungs- plans Nr. 19 „Fischerstüberl - Krottenmühl“. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 (4) BauGB für die Belange des Umwelt- schutzes nach § 1 (6) 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die vo- raussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrie- ben und bewertet werden. Bei der Erstellung des Umweltberichtes ist die Anlage zum BauGB zu verwenden. Entsprechend § 2a BauGB ist der Umweltbericht Teil der Begründung zum Bebauungsplan und unterliegt damit den gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öf- fentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange). Er dient als Grund- lage für die durchzuführende Umweltprüfung. Der Umweltbericht und die eingehenden Anre- gungen und Hinweise sind als Ergebnis der Umweltprüfung in der abschließenden bauleitpla- nerischen Abwägung zu berücksichtigen. Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung des Verfahrens zu vermeiden, wurden die für die Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 21 (1) BNatSchG) notwendigen zusätzlichen Inhalte, die als Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege gemäß § 1a (3) und § 1 (6) 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplaneri- sche Abwägung nach § 1 (7) BauGB einzustellen sind, in den Umweltbericht integriert. 1.2 Allgemeine Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung Die Belange des Umweltschutzes sind gemäß BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und in der Abwägung zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutz- rechtlichen Eingriffsregelung gem. BNatSchG und BauGB die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Aus- gleich zu treffen. Absehbare Beeinträchtigungen sind durch die planerische Konzeption zu vermeiden bzw. zu minimieren und entstehende Wertverluste durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Aus der Beschreibung der Schutzgüter und ihrer Beeinträchtigungen ergeben sich Zielanfor- derungen aufgrund der nachteiligen Beeinträchtigungen vor allem in folgenden Teilbereichen: - Berücksichtigung der Schutzerfordernisse resultierend aus der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes - Berücksichtigung der Schutzerfordernisse des Bodens - Schutz und Entwicklung von Arten und Lebensräumen - Umgang mit Boden- und Niederschlagswasser Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 5 von 28
1.3 Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele 1.3.1 Ziele des Bauleitplanes Die Ziele des Bauleitplans werden in der Begründung zum Bebauungsplan näher beschrieben, so dass an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichtet wird. 1.3.2 Angaben zum Standort, Art und Umfang des Vorhabens Das geplante Bebauungsgebiet liegt in der Gemeinde Söchtenau, direkt am Westufer des Simssees. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die gesamte Flurnummer 4809/16 mit einer Fläche von ca. 3.141 m², wovon 1.075 m² als Grünflächen festgesetzt sind. Im Südosten wird das Gebiet vom Simssee begrenzt und im Nordwesten von der Seestraße eingerahmt. Im Nordosten und Südwesten grenzen bebaute Grundstücke an. Abb. 1 Lage der geplanten Bebauung im räumlichen Zusammenhang (Fis Natur 2020) Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 6 von 28
Derzeit ist die Vorhabenfläche mit einem 1-stöckigen Gebäude mit 115 m² Grundfläche be- baut, welches baufällig ist und seit mehr als 10 Jahren leer steht. Das neue Gebäude wird mit 350 m² um eine Grundfläche von ca. 235 m² vergrößert und um ein Stockwerk erhöht, wodurch sich die maximale Wandhöhe von 3,5 m auf 6,25 m erhöht. Hinzu kommen außerdem Neben- und Lagergebäude auf Höhe der Seestraße mit einer Grundfläche von ca. 85 m². Die GRZ des Geltungsbereiches im Sinne von § 19 (4) BauNVO bleibt bei 0,8. Nach dem Bau soll das Gebäude als Seminarzentrum mit Café genutzt werden mit ange- schlossener Wohnung für die Eigentümer. Alle wesentlichen Empfehlungen des Landschaftsplanes zur Grünordnung wurden bei der Ausarbeitung des Grünordnungsplanes berücksichtigt und dem Bebauungsplanentwurf ange- passt eingearbeitet. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 7 von 28
2 Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen 2.1 Schutzgut Mensch Abb. 2 Lage des Bebauungsplans mit Luftbild (aus Fis Natur 2020) 2.1.1 Bestandsbeschreibung Im Plangebiet befindet sich aktuell eine Bebauung, die seit gut 10 Jahren leer steht. Das Gesamte Flurstück weist ein Gefälle nach Südosten auf und liegt zwischen 470 m ü NN und 489,75 ü NN. Das Gebäude selber steht auf einer Höhe von ca. 479 m ü NN und soll an gleicher Stelle neu errichtet werden. Das Plangebiet wird im Südosten vom Simssee und dem dazugehörigen gleichnamigen FFH- Gebiet 8139-371 begrenzt und im Nordwesten von der Seestraße eingerahmt. Im Nordosten und Südwesten grenzen bebaute Grundstücke an. 2.1.2 Bestandsbewertung Es besteht durch den aktuell rechtsgültigen Bebauungsplan die Möglichkeit, das Plangebiet als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gastronomie nach § 11 BauNVO zu nutzen. Dies soll nach dem Neubau mit zusätzlichen Seminarräumen umgesetzt werden. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 8 von 28
Durch die zukünftige Nutzung wird vermutlich eine geringe Erhöhung des Verkehrs tagsüber erfolgen. Jedoch stellt die neue Nutzung des Gebäudes als Ausflugsgaststätte/Bildungseinrichtung im Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen auch für die Öffentlichkeit allgemein einen Mehrwert für das Schutzgut Mensch dar. 2.2 Schutzgut Arten und Lebensräume 2.2.1 Bestandsbeschreibung Die folgenden Schutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet zu finden: - Biotop 8139-0011-002 „SO-exponierter Hang, am NW-Ufer des Simssees angrenzend, O-Untershofen bis S-Krottenmühl, mesophiler Laubwald - Biotop 8139-0070-005 „Verlandungszone des Simssees am NW-Ufer, meist nur schmal ausgebildet und durch Bootsstege und Bootshäuser unterbrochen, von O-Untershofen bis S-Edling - Biotop 8139-1148-001 „Simssee mit den umgebenden Röhrichtverlandungen“ - Flora-Fauna-Habitat Gebiet 8139-371 „Simsseegebiet“ - Landschaftsschutzgebiet 00111.01 „Schutz des Simssees und seiner Umgebung“ Durch das Vorhaben kommt es zu einer Beanspruchung von biotopkartierten Flächen. Zudem liegt das Vorhabengebiet im Landschaftsschutzgebiet. Auf angrenzenden Flurstücken sind ebenfalls entsprechende Gebiete sowie Flora-Fauna-Habitat Gebiete vorhanden. Diese wer- den jedoch durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt. Es befinden sich keine ASK Punkte im Umkreis von 500 m zum Vorhabengebiet. 2.2.2 Bestandsbewertung Das FFH-Gebiet 8139-371 grenzt an den südöstlichen Randbereich des Plangebiets und wird durch das Vorhaben während der Bauphase temporär nur gering beeinträchtigt. Nach Been- digung der Bauphase besteht keine weitere Beeinträchtigung, da sich gegenüber dem derzei- tigen Zustand keine Änderungen für das FFH-Gebiet ergeben. Es bestehen somit keine lang- fristigen Auswirkungen für das FFH-Gebiet. Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist für diese Teilfläche daher nicht erforderlich. Die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Simssee“ wurde 2017 erstellt. Zu dem Zeit- punkt bestand bereits der Bebauungsplan Nr. 19 Fischerstüberl-Krottenmühl in der Gemeinde Söchtenau, der das Vorhabengebiet als Sondergebiet Gaststätte gem. §11 BauNVO ausweist. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die GRZ von 0,8 nicht verändert, jedoch die Wandhöhe von ehemals 3,5 m auf max. 6,25 m. Ein erheblicher Eingriff ist dennoch nicht Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 9 von 28
gegeben, da sich die Bebauung auch mit höheren Außenwänden und einer größeren Grund- fläche in die Umgebung einfügt, und durch eine großflächige Eingrünung und die Lage am Hang nicht exponiert steht, sondern in die örtlichen Gegebenheiten integriert wird. Abb. 3 Luftbild vom Plangebiet aus dem Bayern Atlas mit eingezeichneten Schutzgebieten (Die grünen Punkte zeigen das Landschaftsschutzgebiet, die breiten roten Streifen beschreiben das FFH-Gebiet und die schmalen roten Streifen zeigen biotopkartierte Flächen) Die biotopkartierten Gehölze oberhalb der Bebauung müssen im Rahmen der Bauarbeiten entfernt werden. Diese werden jedoch mit einem 1:1 Ausgleich an selber Stelle nach Beendi- gung der Bauphase neu gepflanzt. 2.3 Schutzgut Boden 2.3.1 Bestandsbeschreibung Gemäß Geologischer Karte 1:500.000 handelt es sich im Untersuchungsgebiet um „Moränen- material (würmeiszeitlich)– Geschiebelehm und –mergel, z.T. mit Löß und Lößlehm“. Es liegt kein seltener, nährstoffarmer Bodentyp vor. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 10 von 28
Abb. 4 Auszug aus Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (Bodeninformationssystem Bayern), Bayer. Landesamt für Umwelt (aufgerufen im Dezember 2020) Die Übersichtsbodenkarte 1:25.000 klassifiziert den Untersuchungsraum als „Vorherrschend Braunerde, gering verbreitet Parabraunerde aus kiesführendem Lehm (Deckschicht oder Jungmoräne) über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, karbonatisch, zentralalpin geprägt)“. 2.3.2 Bestandsbewertung Durch die Vergrößerung des bestehenden Wohngebäudes entsteht durch Überbauung und Versiegelung ein Eingriff in den Boden. Zudem wird der bestehende Hang zwischen der Be- bauung und dem Parkplatz an der Seestraße neu modelliert. Es sind keine seltenen Böden betroffen. Das Sondergebiet weist eine hohe Grundflächenzahl von 0,8 auf. Unbeeinträchtigte Randbereiche bleiben jedoch als hochwertige Grünflächen er- halten. Unter Berücksichtigung der aufgeführten eingriffsminimierenden Maßnahmen bleibt die Planung insgesamt ohne erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Boden. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 11 von 28
2.4 Schutzgut Wasser 2.4.1 Bestandsbeschreibung Gemäß Kartendienst Gewässerbewirtschaftung befindet sich im Untersuchungsgebiet der Simssee, ein Gewässer I. Ordnung. Das nächst gelegene Trinkwasserschutzgebiet ist über 3,6 km entfernt. Da das Vorhabengebiet nach Südost geneigt ist, ist mit dem Zusammenfluss von Oberflächenwasser an der tiefsten Stelle zu rechnen, welche sich an der Uferkante des Simssees befindet. Abb. 5 Trinkwasserschutzgebiete im räumlichen Bezug zur geplanten Bebauung (Bayern Atlas 2020) 2.4.2 Bestandsbewertung Braunerden zeichnen sich durch eine mittlere nutzbare Feldkapazität aus, ihr Retentionsver- mögen für versickernde Niederschläge ist dementsprechend ebenfalls mittel. Neben einem Beitrag zur Abpufferung des Gebietsabflusses erfüllen sie aufgrund ihrer mittleren Speicher- kapazität eine Schutzfunktion für das Grundwasser. Durch die Erhöhung der Versiegelung wird der Regenwasserrückhalt sowie die Grundwasser- neubildungsrate in der Fläche reduziert. Die negativen Auswirkungen sind durch die Vorbelastung der Fläche durch die aktuelle Be- bauung insgesamt als gering einzustufen. Zudem wurde dieselbe GRZ bereits im rechtskräfti- gen Bebauungsplan genehmigt und ausgeglichen. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 12 von 28
2.5 Schutzgut Landschaftsbild 2.5.1 Bestandsbeschreibung Die Fläche des Bebauungsplans befindet sich auf einer Höhe von rund 470 m ü NN im Süd- osten und 489 m ü NN im Nordwesten und weist somit ein deutliches Gefälle nach Südost auf. Im Südosten angrenzend befindet sich der Simssee. Das Landschaftsbild des Plangebietes und seiner Umgebung wird im Wesentlichen von zwei Bestandteilen geprägt. Zum einen durch die naturnahe Ausprägung des Simssees und an- grenzender Landschaftsbestandteile und zum anderen durch die bestehende Bebauung. Eine Einsicht in das Gelände besteht aufgrund der Geländeneigung vor allem von der Seeseite. 2.5.2 Bestandsbewertung Diese landschaftsbildprägenden Strukturen und die angrenzende bereits bestehende Bebau- ung, die keine erhöhte Empfindlichkeit aufweist, ergeben im Hinblick auf die Vergrößerung der bestehenden Bebauung eine mittlere Eingriffsschwere für das Schutzgut Landschaftsbild. Durch eine großzügige Ein- und Durchgrünung der Fläche und die Lage am Hang steht das Gebäude nicht exponiert, sondern fügt sich in das gesamte Landschaftsbild ein. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 13 von 28
2.6 Klima und Luft 2.6.1 Bestandsbeschreibung Die Flächen des Plangebietes sind, wie alle gehölzreichen Flächen, von niedrigen Tempera- turschwankungen geprägt. Die Jahresniederschlagssumme in der Gemeinde Söchtenau liegt bei 770 mm, die Jahresmit- teltemperatur um 7,3°C. 2.6.2 Bestandsbewertung Es ist insgesamt davon auszugehen, dass das Plangrundstück teils wichtige klimatische Funk- tionen innehat. Die Evapotranspiration in den Gehölzbeständen sorgt für ein konstantes Klima ohne große Temperaturschwankungen. Durch die neue Bebauung kommt es im Vergleich zu der bestehenden Bebauung nicht zu vermehrten Temperaturschwankungen. Während der Bauphase kann es gegebenenfalls zu leicht erhöhten Temperaturen und einer veränderten Evapotranspiration kommen, da einige Gehölze für den Bau gerodet werden müs- sen und folglich eine höhere Sonneneinstrahlung den Boden aufwärmt. 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Innerhalb des Plangebietes finden sich keine Baudenkmale, sonstige bedeutende Bauwerke oder Ensembles. Auch Bodendenkmale sind für den Geltungsbereich nicht bekannt. 2.8 Schutzgut Fläche 2.8.1 Bestandsbeschreibung Das Schutzgut Fläche beschäftigt sich mit der Thematik des Flächenverbrauchs bzw. der Flä- cheninanspruchnahme insbesondere durch bauliche Nutzung und Versiegelung. Laut § 1a Absatz 2 des BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden und künftige bauliche Entwicklungen nach Möglichkeit im Innenbereich, auf bereits genutzten sowie verdichteten Flächen z.B. in Baulücken, auf Flächen mit Gebäudeleerstand und Brachen vorgenommen werden. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang um genutzt werden. Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine bereits zu Wohn- und Gewerbezwecken genutzte und bebaute Fläche am Simssee. Unabhängig von der Bestandssituation umfasst die Flächeninanspruchnahme für die zusätzliche Versiegelung insgesamt rund 320 m². Lt. Festsetzungen der Gemeinde Söchtenau ist ein Versiegelungsgrad von maximal 80 % für den Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 14 von 28
Geltungsbereich geplant, wobei die festgesetzten Grünflächen nicht auf die GRZ von 0,8 an- gerechnet werden. 2.8.2 Bestandsbewertung Insgesamt ist die Nutzungsänderung und Mehrversiegelung im Geltungsbereich für das Schutzgut Fläche nicht ausgleichbar. Daher ist die Erheblichkeit der Auswirkung auf das Schutzgut Fläche als hoch zu bezeichnen. 2.9 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern auch die Wechselwir- kungen zwischen diesen zu berücksichtigen. Der Begriff „Wechselwirkungen“ umfasst die in der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unter- schiedlichem Maße. Diese Wirkungsketten und -netze sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. Die Beschreibung der Wechselwirkungen erfolgt innerhalb der Bewertung der einzelnen Schutzgüter durch Beschreibung ggf. vorhandener direkter Wechselwirkungen zu anderen Schutzgütern. 2.10 Naturräumliche Einordnung Laut FIS Natur liegt das Untersuchungsgebiet in der Naturraum-Einheit „Voralpines Moor- und Hügelland“ (Ssymank) sowie in der Naturraum-Untereinheit „Jungmoränenlandschaft des Inn- Chiemsee-Hügellandes“ (ABSP). Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 15 von 28
3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung 3.1 Schutzgut Mensch Durch die Umsetzung der Planung sind während der Bauphase Lärmbelastungen auf die An- wohner angrenzender Gebiete zu erwarten. Da die angrenzenden Bebauungen jedoch durch Gehölze abgeschottet werden und die Auswirkungen nur temporär sind, sind die Beeinträch- tigungen als sehr gering einzustufen. Durch die bestehende Eingrünung im Randbereich, die auch während der Bauphase überwiegend bestehen bleibt, werden Beeinträchtigungen an- grenzender Flächen zusätzlich vermindert. Gehölze, die im Zuge der Baumaßnahmen entfernt werden müssen, werden nach Beendigung der Bauphase wieder nachgepflanzt. Zudem bietet die angedachte Nutzung des neuen Gebäudes einen Mehrwert für das Schutzgut Mensch. 3.2 Schutzgut Arten und Lebensräume Durch die intensive Eingrünung der Fläche werden Lebensräume, Rückzugsräume und Fut- terplätze für unterschiedlichste Tierarten geschaffen. Die Durchgängigkeit von Kleinlebewesen wird erleichtert, in dem die geplante Einfriedung min- destens 15 cm über OK Gelände angebracht wird. Sockel sind nicht zulässig. Die Rodung der Gehölze am Hang ist außerhalb der Vogelbrutzeit, vom 1. Oktober bis zum 28. Februar durchzuführen. 3.3 Schutzgut Boden Um grundsätzlich den mit Bodenversiegelungen verbundenen negativen Effekten (im wesent- lichen Erhöhung des Oberflächenabflusses des Niederschlagswassers, steigende Hochwas- serspitzen, Verringerung der Grundwasserneubildung) entgegen zu wirken, setzt der Bebau- ungsplan folgende geeignete Maßnahmen fest: - Befestigung der Pkw-Stellplätze, Zufahrten, Wege und ebenerdige Terrassen in wasser- durchlässiger Bauweise, z. B. mit Schotterrasen, Kies, Rasengittersteinen oder weitfugi- gem Pflaster (Versickerung, Förderung der Verdunstung). - Großzügige Bepflanzung als Ein- und Durchgrünung (Förderung der Verdunstung). Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 16 von 28
3.4 Schutzgut Wasser Niederschlagswasser ist oberflächlich zu versickern. Das Niederschlagswasser der Erschlie- ßung, von befestigten Flächen des Baugrundstücks und der Dachflächen ist durch geeignetes Gefälle in die Grünflächen auf dem Grundstück einzuleiten. Oberflächenwasser kann ebenfalls durch die Befestigung der PKW-Stellplätze, Zufahrten, Wege und Terrassen in wasserdurchlässiger Bauweise, z.B. mit wassergebundener Decke, Schotterrasen, Pflaster mit Splitt- oder Rasenfugen, Rasengittersteinen oder ähnlichen Mate- rialien zur Förderung der Versickerung und Verdunstung abgeleitet werden. Für den Fall, dass Niederschlagswasser nicht versickert werden kann, muss bei der weiteren Planung im Umgang mit Regenwasser das Merkblatt "ATV-DVWK-M 153 Handlungsempfeh- lungen zum Umgang mit Regenwasser" in der aktuellen Fassung beachtet werden. 3.5 Schutzgut Landschaftsbild Die geplante Bebauung ist bereits großzügig eingegrünt. Die baubedingt gerodeten Gehölze sind 1:1 nachzupflanzen. Zu verwenden sind heimische, standortgerechte Gehölze gemäß Artenliste. Der Pflanzab- stand darf 2,0 m nicht überschreiten. Durch die intensive Ein- und Durchgrünung wird die landschaftsbildprägende negative Wir- kung der Vergrößerung und Erhöhung des Gebäudes minimiert. Bäume und Großsträucher sind so zu pflanzen, dass sie über die Stellplätze überstehen. Durch das Integrieren der Stellplätze in die Eingrünung wird der Eingriff in das Schutzgut Land- schaft minimiert. 3.6 Klima und Luft Es ist insgesamt davon auszugehen, dass das Plangrundstück eine wichtige klimatische Funk- tion innehat, die nach der Bauphase wieder hergestellt wird. Pflanzungen als Vermeidungsmaßnahmen dämpfen durch Beschattung sowie Evapotranspi- ration die erhöhte Aufheizung von versiegelten Flächen und Gebäuden und schaffen kleinkli- matisch einen Abkühlungseffekt. Pflanzungen entlang der Verkehrswege verringern starke Windgeschwindigkeiten auf den offenen Flächen. Eine Begrünung der Dächer könnte die Aufheizung der Dachflächen abmildern, wodurch klein- räumige Temperatur-Unterschiede vermieden werden. Gleichzeit wird ein Teil des Nieder- schlagswassers zurückgehalten und der Wasserabfluss verzögert. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 17 von 28
3.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Hier ist keine Minimierung erforderlich, da keine Kultur- oder Sachgüter bekannt sind. Sollten im Zuge der Arbeiten, v. a. der Erdarbeiten Funde auftreten ist unverzüglich die ent- sprechende Behörde zu informieren. 3.8 Schutzgut Fläche Der Eingriff in das Schutzgut Fläche kann nicht ausgeglichen werden. Es erfolgt jedoch ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Entsiegelung und Neubebauung bereits ver- siegelter bzw. teilversiegelter Bereiche mit bestehender verkehrsüblicher Erschließung. Zu- dem werden versickerungsfähige Beläge auf befestigten Flächen wie PKW-Stellplätzen und Zufahrten, sowie Terrassen verwendet. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 18 von 28
4 Eingriffs- / Ausgleichsermittlung 4.1 Eingriff im Planungsgebiet Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans hat eine Fläche von 3.141 m2. Nach dem Bayerischen Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ ist der Eingriff mit einer Grundflächenzahl von 0,8 (Sondergebiet) dem Typ A, hoher Versiegelungs- bzw. Nutzungsgrad zuzuordnen. Nachdem es sich hier um eine Änderung des bereits bestehenden Bebauungsplanes Nr. 19 „Fischerstüberl-Krottenmühl“ handelt und sich die Baugebietsbezeichnung und somit auch die ursprüngliche GRZ im Sinne von § 19 (4) BauNVO von 0,8, nicht ändert, ist kein zusätzlicher Ausgleich für den Bebauungsplan erforderlich. Jedoch liegt der gesamte Geltungsbereich im Landschaftsschutzgebiet Simssee, wodurch ein Ausgleich für die 320 m² zusätzliche Versiegelung notwendig wird, die durch die Vergrößerung des Gebäudes, sowie die Errichtung der Neben- und Lagergebäude entsteht. Das Land- schaftsschutzgebiet am Simssee war bei der Aufstellung des Bebauungsplan Fischerstüberl- Krottenmühl im Jahr 2002 und während der folgenden Änderungen bis 2006 noch nicht aus- gewiesen. Nach gemeinsamer Abwägung aller wesentlich betroffenen Schutzgüter ist das Gebiet als Wohnbebauung inmitten naturnaher, standortgemäßer Restwaldbestände von hoher Bedeu- tung (Kategorie III) für Naturhaushalt und Landschaftsbild einzuordnen. Es ergibt sich eine Faktorspanne von 1,0-3,0. Entscheidend für die Bewertung ist die sehr geringe Größe des Gehölzbestandes zwischen Bebauung und Straße und die außerdem geringe Strukturvielfalt und Artenzusammensetzung. Zudem ist das Gebiet bereits bebaut und auch die Umgebung ist durch Überbauung geprägt. Die Vergrößerung des Gebäudes um 235 m² Grundfläche wird zudem auf aktuell versiegelten bzw. teilversiegelten Flächen vorgenommen, die keinen Mehrwert für den Naturhaushalt dar- stellen. Ausgehend von der Kategorie III (unterer Wert), wird der Faktor von 1,0 als Grundlage ermit- telt. Ermittlung der Eingriffsflächen Grund- Zu erbrin- Kategoriebe- Begründung Anpas- Fläche Kategorie wert des gender Aus- zeichnung sung Faktor Faktors gleich Bereits bebaute Fläche, Im LSG liegende III, unterer- 235 m2 1,0 großzügige Eingrü- 108 m² Wohnbebauung Wert nung, bereits erbrachter Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 19 von 28
Ausgleich, Vermei- dungs- und Minimie- rungsmaßnahmen Bereits teilversiegelte Fläche, großzügige Ein- Im LSG errich- III, unterer grünung, bereits er- 85 m² tete Nebenge- 1,0 85 m² Wert brachter Ausgleich, bäude Vermeidungs- und Mini- mierungsmaßnahmen 320 m² Gesamtfläche 320 m² Durch die Bebauung im Rahmen des Bebauungsplans wird eine Fläche von 320 m² zusätzlich zur bestehenden Versiegelung überplant, für die auf Grund der Lage im Landschaftsschutz- gebiet ein ökologischer Ausgleich in Höhe von 320 m2 erbracht werden muss. Es werden für den Bau des neuen Gebäudes ebenfalls biotopkartierte Gehölze auf einer Flä- che von 415 m² gerodet. Diese sind nach Abschluss der Bauphase gemäß Pflanzliste 1:1 auszugleichen. 4.2 Schutzgut Mensch Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung Eingriffe für das Schutzgut bestehen in: - Lärmemissionen - Staubemissionen Durch die Baumaßnahmen kommt es zu einer temporär erhöhten Beeinträchtigung durch Bau- stellenlärm und Baustellenemissionen wie vermehrte Staubbildung. Die angrenzende Wohn- bebauung ist jedoch durch bestehende Gehölze abgeschirmt. Das Schutzgut ist daher nur gering beeinträchtigt. Es ist keine Kompensation erforderlich. 4.3 Schutzgut Arten und Lebensräume Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung Eingriffe für das Schutzgut bestehen in: - Rodung von biotopkartierten Gehölzen - Verlust von Lebensraum, vor allem Brut- und Nahrungsflächen Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 20 von 28
Eingriffe für das Schutzgut bestehen im Verlust von Lebensraum, durch Rodung biotopkartier- ter Gehölze, wodurch Brut- und Nahrungsflächen verloren gehen. Kompensation Als Kompensation der ca. 415 m² gerodeten Fläche wird ein 1:1 Ausgleich von 415 m² auf der selben Fläche nach der Bauphase errichtet mit heimischen, standortgerechten Gehölzen. 4.4 Schutzgut Boden Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung Eingriffe für das Schutzgut bestehen in: - Verdichtung, Abgrabung, Austausch bzw. Umlagerung von Böden - Überbauung und Versiegelung Im Vergleich zur bereits bestehenden Bebauung ist der Grad der Versiegelung nur geringfügig höher und liegt zudem immer noch im Bereich der GRZ von 0,8. Der Hang Richtung Nordwest wird jedoch auf Grund der Erhöhung des Gebäudes teilweise neu modelliert. Das Schutzgut ist daher durch Versiegelung und Bodenaustausch bzw. -abgrabung beein- trächtigt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorbelastung und der aufgeführten eingriffsminimieren- den Maßnahmen bleibt die Planung insgesamt ohne erhebliche nachteilige Wirkungen auf den Boden. Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist nach Durchführung der Minimierungsmaßnahmen als gering einzustufen. Kompensation - Extensive Nutzung der Böden offener Flächen durch Ein- bzw. Durchgrünung 4.5 Schutzgut Wasser Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung Eingriffe für das Schutzgut bestehen in: - Versiegelung der Fläche - Verminderung der Niederschlagswasser-Rückhaltefähigkeit - Verringerung der Grundwasserneubildung Durch die Baumaßnahmen erfolgt kein Eingriff in Gewässer. Es kommt zu einer verminderten Filterleistung des Bodens durch Versiegelung, Überbauung und Verdichtung. Niederschlags- wasser wird aus der Fläche abgeleitet und steht der Grundwasserneubildung vor Ort nicht zur Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 21 von 28
Verfügung. Auf Grund der stufenförmigen Geländemodellierung besteht jedoch keine Gefahr, dass während der Bauarbeiten das verschmutzte Niederschlagswasser in den Simssee fließt. Das Schutzgut ist daher nur gering beeinträchtigt. Kompensation - Verwendung wasserdurchlässiger Beläge - lokale Versickerung des Niederschlagswassers 4.6 Schutzgut Klima und Luft Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung Eingriffe für das Schutzgut bestehen in: - Emissionen durch Baufahrzeuge - Erhöhte Wärmeaufnahme von Gebäuden und versiegelten Flächen Kleinklimatisch führt die Versiegelung der Böden, verglichen mit der momentanen Kiesfläche, zu einer verstärkten Erhitzung der Oberfläche bei Sonneneinstrahlung. Es kommt zu stärkeren Temperaturschwankungen. Das Schutzgut ist gering beeinträchtigt. Kompensation - Pflanzung von Gehölzen als Eingrünung 4.7 Schutzgut Landschaftsbild Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung Eingriffe für das Schutzgut bestehen in: - Umgestaltung der freien Landschaft Durch die Lage am Simssee inmitten großer Bäume und einer erhöhten Zufahrtsstraße ist die Bebauung lediglich von der Seeseite gut einsehbar. Das Vorhabengebiet grenzt zudem an bereits bebaute Grundstücke an. Werden die Minimie- rungsmaßnahmen umgesetzt, liegt nur eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes vor. Kompensation - Ein- und Durchgrünung der Grundstücke und Verkehrswege 4.8 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 22 von 28
Von dem Bauvorhaben sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Eine Kompensation ist daher nicht erforderlich. 4.9 Schutzgut Fläche Der Eingriff in das Schutzgut Fläche wird über die Ausgleichsberechnung für den Bebauungs- plan (GRZ von 0,8) und dem zusätzlichen Ausgleich von 320 m² für die zusätzliche Neuver- siegelung ausgeglichen. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 23 von 28
4.10 Ausgleichsmaßnahmen Eingriff in kartiertes Biotop Flurnummer 4809/16, Gemeinde Söchtenau, Gemarkung Söchtenau, 415 m² Die gerodete Fläche ist nach der Geländemodellierung mit autochthonen und standortge- rechten Bäumen und Sträuchern wieder zu bepflanzen. Folgende Arten sind ganz oben am Hang beim Parkplatz neu zu pflanzen: Pflanzabstand ca. 5 m, Pflanzliste (Hochstamm 3xv, StU 14-16 cm) Quercus robur Stiel-Eiche Fagus sylvatica Rot-Buche Acer pseudoplatanus Berg-Ahorn Der darunterliegende Hang ist mit folgenden Arten zu bepflanzen: Pflanzliste (Pflanzabstände 2x2 m, Pflanzung von Strauchgruppen zu 2-5 Pflanzen pro Art) Corylus avellana Haselnuss (2xv, oB, H 60-100 cm) Cornus mas Kornelkirsche (2xv, oB, H 60-100 cm) Malus sylvestris Holzapfel (2xv, oB, H 60-100 cm) Acer campestre Feld-Ahorn (vHei, oB, H 150-200 cm) Prunus padus Trauben-Kirsche (2xv, oB, H 60-100 cm) Sorbus aucuparia Vogelbeere (2xv, oB, H 60-100 cm) Amelanchier ovalis Felsenbirne (2xv, oB, H 60-100 cm) Auf der gesamten Fläche ist jeglicher Einsatz von Dünger und Pestiziden untersagt. Die An- pflanzungen sind gegen Wildverbiss zu schützen. Die Gehölzpflanzungen auf den Grundstücken sind spätestens in der auf die Fertigstellung der Gebäude folgenden Pflanzperiode durchzuführen. Etwaige Ausfälle sind spätestens in der nächsten Pflanzperiode nachzupflanzen. Eingriff in Natur und Landschaft Ökokonto mit der ID 200293, Flurnummer 1886 Gemeinde und Gemarkung Söchtenau, 320 m² Die auszugleichende Fläche von 320 m² wird über o.g. Ökokonto kompensiert. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 24 von 28
5 Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung der Planung Bei einer Nichtdurchführung der Planung würden Teile der Fläche nach wie vor als biotopkar- tiertes Gehölz bestehen bleiben. Bei Durchführung der Planung Mit der Änderung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich wieder nutzbar gemacht und unter anderem ein Mehrwert für die Öffentlichkeit erreicht. Wie die Bewertungen der Eingriffs- wirkungen der einzelnen Schutzgüter zeigen, sind nachteilige Umweltauswirkungen durch das Vorhaben nur in geringem Ausmaß zu erwarten. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft sind mit den oben genannten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen. Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 25 von 28
6 Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken, Unterlagen 6.1 Methodik Die Bestandsaufnahme wurde zum einen mittels u. g. Unterlagen und zum anderen durch mehrere Ortsbegehungen ermittelt. Die Bewertung, Vermeidung und Minimierung wurde an- hand der Schutzgüter des BayNatschG erarbeitet. Die Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsre- gelung war der Bayerische Leitfaden für diese Thematik. 6.2 Unterlagen Gebietsbezogene Unterlagen - Amtliche Biotopkartierung - Artenschutzkartierung Bayern - Bayerischer Denkmal-Atlas. Geoportal Bayern, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege - Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz. FIS-Natur Online (Fin-Web). Online verfügbar unter http://fisnat.bayern.de/finweb/. - Flächennutzungsplan. Gemeinde Söchtenau - Regionalplan Karte 3 "Landschaft und Erholung" der Planungsregion 18 Südostbayern. Regionaler Planungsverband - Bayerisches Landesamt für Umwelt (2018): UmweltAtlas, Geologie. Online verfügbar unter http://www.umweltatlas.bayern.de/ Allgemeine Unterlagen - Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017 - Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 372) geän- dert worden ist. - Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist. - Bayerischer Leitfaden zur Eingriffsregelung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ (2003, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen) Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 26 von 28
7 Allgemein verständliche Zusammenfassung Das Planungsgebiet liegt in einem Gebiet von hoher ökologischer Bedeutung, da es im LSG „Simssee“ und angrenzend an ein FFH-Gebiet liegt. Zudem sind im Geltungsbereich biotop- kartierte Flächen. Das geplante Bauvorhaben weist hinsichtlich des bestehenden Bebauungsplanes und der be- stehenden Bebauung nur geringe Abweichungen auf. Die größere Wandhöhe der neuen Bebauung wird durch eine intensive Eingrünung in die Um- gebung eingebunden, so dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gemindert wird. Des Weiteren wird zur besseren ökologischen Verträglichkeit die Versiegelung durch Verwen- dung sickerfähiger Beläge minimiert, Oberflächenwasser wird in Versickerungsflächen auf dem Grundstück zurückgehalten und versickert, sowie eine Durchgrünung des Planungsge- bietes festgesetzt. Auf Grund des bereits bestehenden Bebauungsplanes und dem dazugehörigen Ausgleich be- steht kein erhöhter Eingriff in Natur und Landschaft, der einen erneuten Ausgleich erfordern würde. Lediglich für den Eingriff in biotopkartierte Flächen wird nach Beendigung des Baus ein 1:1 Ausgleich auf ca. 415 m² im Geltungsbereich erforderlich. Aufgrund der Lage im Landschafts- schutzgebiet wird die Mehrversiegelung von 320 m² über das o.g. Ökokonto ausgeglichen. Baubedingte Anlagebe- Betriebsbe- Ergebnis Verbesserung Schutzgut Auswirkun- dingte Aus- dingte Aus- gen wirkungen wirkungen Mensch Geringe Nicht Nicht Geringe Eingrünung Erholung Erheblichkeit betroffen betroffen Erheblichkeit Mensch Geringe Nicht Geringe Geringe Eingrünung Lärm-Im- Erheblichkeit betroffen Erheblichkeit Erheblichkeit missionen Arten und Geringe Geringe Nicht Geringe Großzügige Ein- Lebens- Erheblichkeit Erheblichkeit betroffen Erheblichkeit und Durchgrü- raum nung Boden Geringe Mittlere Geringe Geringe Extensive Nut- Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit zung der offenen Böden und Ein- grünung Wasser Geringe Mittlere Geringe Geringe Wasserdurch- Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit lässige Wegede- cken, lokale Ver- sickerung Klima/Luft Geringe Geringe Geringe Geringe Großzügige Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit Eingrünung Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 27 von 28
Landschaft Mittlere Mittlere Geringe Mittlere Großzügige Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit Erheblichkeit Ein- und Durchgrünung Kultur- und Nicht Nicht Nicht Nicht Sachgüter betroffen betroffen betroffen betroffen Fläche Mittlere Erheb- Mittlere Er- erheblich Mittlere Er- Verwendung ver- lichkeit heblichkeit heblichkeit sickerungsfähi- ger Beläge, Ein- grünung, Neu- bau auf zum Teil bereits versiegel- ten Flächen Landschaftsarchitektur Niederlöhner Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl 83512 Wasserburg am Inn 11.03.2021 Seite 28 von 28
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