UMWELTBERICHT - Gemeinde Söchtenau

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UMWELTBERICHT - Gemeinde Söchtenau
UMWELTBERICHT

                          als Teil der Begründung

                   ZUR 1. ÄNDERUNG DES
                  BEBAUUNGSPLANS NR. 19
             „FISCHERSTÜBERL – KROTTENMÜHL“

                        Gemeinde Söchtenau

GRÜNORDNUNG

Harald Niederlöhner
Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. (FH) bdla
Schmidzeile 14
83512 Wasserburg a. Inn
Bearbeitung:
Anja Wiese M.Sc. (TUM)
Tel.:   +49 (0)8071 – 72 66 8604
Fax:    +49 (0)8071 – 72 66 861
E-mail: mail@la-niederloehner.de
www.la-niederloehner.de

11.03.2021
UMWELTBERICHT - Gemeinde Söchtenau
Inhalt

1        Einleitung ................................................................................................................. 5
1.1      Vorbemerkungen ..................................................................................................... 5
1.2      Allgemeine Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung ........................... 5
1.3      Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele ............................................ 6
1.3.1    Ziele des Bauleitplanes ............................................................................................ 6
1.3.2    Angaben zum Standort, Art und Umfang des Vorhabens ......................................... 6
2        Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen ................................ 8
2.1      Schutzgut Mensch ................................................................................................... 8
2.1.1    Bestandsbeschreibung ............................................................................................ 8
2.1.2    Bestandsbewertung ................................................................................................. 8
2.2      Schutzgut Arten und Lebensräume.......................................................................... 9
2.2.1    Bestandsbeschreibung ............................................................................................ 9
2.2.2    Bestandsbewertung ................................................................................................. 9
2.3      Schutzgut Boden ....................................................................................................10
2.3.1    Bestandsbeschreibung ...........................................................................................10
2.3.2    Bestandsbewertung ................................................................................................11
2.4      Schutzgut Wasser...................................................................................................12
2.4.1    Bestandsbeschreibung ...........................................................................................12
2.4.2    Bestandsbewertung ................................................................................................12
2.5      Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................13
2.5.1    Bestandsbeschreibung ...........................................................................................13
2.5.2    Bestandsbewertung ................................................................................................13
2.6      Klima und Luft.........................................................................................................14
2.6.1    Bestandsbeschreibung ...........................................................................................14
2.6.2    Bestandsbewertung ................................................................................................14
2.7      Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................14
2.8      Schutzgut Fläche ....................................................................................................14
2.8.1    Bestandsbeschreibung ...........................................................................................14
2.8.2    Bestandsbewertung ................................................................................................15
2.9      Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes ..........................15
2.10     Naturräumliche Einordnung ....................................................................................15

Landschaftsarchitektur Niederlöhner                                 Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl
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3        Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung .......................................16
3.1      Schutzgut Mensch ..................................................................................................16
3.2      Schutzgut Arten und Lebensräume.........................................................................16
3.3      Schutzgut Boden ....................................................................................................16
3.4      Schutzgut Wasser...................................................................................................17
3.5      Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................17
3.6      Klima und Luft.........................................................................................................17
3.7      Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................18
3.8      Schutzgut Fläche ....................................................................................................18
4        Eingriffs- / Ausgleichsermittlung ..............................................................................19
4.1      Eingriff im Planungsgebiet ......................................................................................19
4.2      Schutzgut Mensch ..................................................................................................20
4.3      Schutzgut Arten und Lebensräume.........................................................................20
4.4      Schutzgut Boden ....................................................................................................21
4.5      Schutzgut Wasser...................................................................................................21
4.6      Schutzgut Klima und Luft ........................................................................................22
4.7      Schutzgut Landschaftsbild ......................................................................................22
4.8      Schutzgut Kultur- und Sachgüter ............................................................................22
4.9      Schutzgut Fläche ....................................................................................................23
4.10     Ausgleichsmaßnahmen ..........................................................................................24
5        Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung ..........................25
6        Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken, Unterlagen .........................................26
6.1      Methodik .................................................................................................................26
6.2      Unterlagen ..............................................................................................................26
7        Allgemein verständliche Zusammenfassung ...........................................................27

Landschaftsarchitektur Niederlöhner                                Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl
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Abbildungsverzeichnis
Abb. 1 Lage der geplanten Bebauung im räumlichen Zusammenhang (Fis Natur 2020) ....... 6
Abb. 2 Lage des Bebauungsplans mit Luftbild (aus Fis Natur 2020) ...................................... 8
Abb. 3 Luftbild vom Plangebiet aus dem Bayern Atlas mit eingezeichneten Schutzgebieten
aaaaaa(Die grünen Punkte zeigen das Landschaftsschutzgebiet, die breiten roten Streifen
aaaaaabeschreiben das FFH-Gebiet und die schmalen roten Streifen zeigen biotopkartierte
aaaaaaFlächen) ...................................................................................................................10
Abb. 4 Auszug aus Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (Bodeninformationssystem Bayern),
aaaaaaBayer. Landesamt für Umwelt (aufgerufen im Dezember 2020) ................................11
Abb. 5 Trinkwasserschutzgebiete im räumlichen Bezug zur geplanten Bebauung (Bayern Atlas
aaaaaa2020) ........................................................................................................................12

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1        Einleitung

1.1      Vorbemerkungen

Am Westufer des Simssees plant die Gemeinde Söchtenau die 1. Änderung des Bebauungs-
plans Nr. 19 „Fischerstüberl - Krottenmühl“.
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 2 (4) BauGB für die Belange des Umwelt-
schutzes nach § 1 (6) 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die vo-
raussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrie-
ben und bewertet werden. Bei der Erstellung des Umweltberichtes ist die Anlage zum BauGB
zu verwenden.
Entsprechend § 2a BauGB ist der Umweltbericht Teil der Begründung zum Bebauungsplan
und unterliegt damit den gleichen Verfahrensschritten wie die Begründung an sich (u.a. Öf-
fentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange). Er dient als Grund-
lage für die durchzuführende Umweltprüfung. Der Umweltbericht und die eingehenden Anre-
gungen und Hinweise sind als Ergebnis der Umweltprüfung in der abschließenden bauleitpla-
nerischen Abwägung zu berücksichtigen.
Um Doppelungen und damit eine unnötige Belastung des Verfahrens zu vermeiden, wurden
die für die Abarbeitung der Eingriffsregelung (§ 1a (3) BauGB in Verbindung mit § 21 (1)
BNatSchG) notwendigen zusätzlichen Inhalte, die als Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege gemäß § 1a (3) und § 1 (6) 7 BauGB gleichberechtigt in die bauleitplaneri-
sche Abwägung nach § 1 (7) BauGB einzustellen sind, in den Umweltbericht integriert.

1.2      Allgemeine Ziele des Umweltschutzes und ihre Berücksichtigung

Die Belange des Umweltschutzes sind gemäß BauGB bei der Aufstellung der Bauleitpläne und
in der Abwägung zu berücksichtigen. Im Besonderen sind auf der Grundlage der naturschutz-
rechtlichen Eingriffsregelung gem. BNatSchG und BauGB die Beeinträchtigungen von Natur
und Landschaft zu beurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Aus-
gleich zu treffen. Absehbare Beeinträchtigungen sind durch die planerische Konzeption zu
vermeiden bzw. zu minimieren und entstehende Wertverluste durch geeignete Maßnahmen
auszugleichen.
Aus der Beschreibung der Schutzgüter und ihrer Beeinträchtigungen ergeben sich Zielanfor-
derungen aufgrund der nachteiligen Beeinträchtigungen vor allem in folgenden Teilbereichen:
 - Berücksichtigung der Schutzerfordernisse resultierend aus der Beeinträchtigung des
     Landschaftsbildes
 - Berücksichtigung der Schutzerfordernisse des Bodens
 - Schutz und Entwicklung von Arten und Lebensräumen
 - Umgang mit Boden- und Niederschlagswasser

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1.3      Kurzdarstellung des Inhaltes und der wichtigsten Ziele

1.3.1    Ziele des Bauleitplanes

Die Ziele des Bauleitplans werden in der Begründung zum Bebauungsplan näher beschrieben,
so dass an dieser Stelle auf eine Wiederholung verzichtet wird.

1.3.2    Angaben zum Standort, Art und Umfang des Vorhabens

Das geplante Bebauungsgebiet liegt in der Gemeinde Söchtenau, direkt am Westufer des
Simssees. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die gesamte Flurnummer
4809/16 mit einer Fläche von ca. 3.141 m², wovon 1.075 m² als Grünflächen festgesetzt sind.
Im Südosten wird das Gebiet vom Simssee begrenzt und im Nordwesten von der Seestraße
eingerahmt. Im Nordosten und Südwesten grenzen bebaute Grundstücke an.

Abb. 1 Lage der geplanten Bebauung im räumlichen Zusammenhang (Fis Natur 2020)

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Derzeit ist die Vorhabenfläche mit einem 1-stöckigen Gebäude mit 115 m² Grundfläche be-
baut, welches baufällig ist und seit mehr als 10 Jahren leer steht.
Das neue Gebäude wird mit 350 m² um eine Grundfläche von ca. 235 m² vergrößert und um
ein Stockwerk erhöht, wodurch sich die maximale Wandhöhe von 3,5 m auf 6,25 m erhöht.
Hinzu kommen außerdem Neben- und Lagergebäude auf Höhe der Seestraße mit einer
Grundfläche von ca. 85 m². Die GRZ des Geltungsbereiches im Sinne von § 19 (4) BauNVO
bleibt bei 0,8.
Nach dem Bau soll das Gebäude als Seminarzentrum mit Café genutzt werden mit ange-
schlossener Wohnung für die Eigentümer.

Alle wesentlichen Empfehlungen des Landschaftsplanes zur Grünordnung wurden bei der
Ausarbeitung des Grünordnungsplanes berücksichtigt und dem Bebauungsplanentwurf ange-
passt eingearbeitet.

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2         Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltauswirkungen

2.1       Schutzgut Mensch

Abb. 2 Lage des Bebauungsplans mit Luftbild (aus Fis Natur 2020)

2.1.1     Bestandsbeschreibung

Im Plangebiet befindet sich aktuell eine Bebauung, die seit gut 10 Jahren leer steht.
Das Gesamte Flurstück weist ein Gefälle nach Südosten auf und liegt zwischen 470 m ü NN
und 489,75 ü NN. Das Gebäude selber steht auf einer Höhe von ca. 479 m ü NN und soll an
gleicher Stelle neu errichtet werden.
Das Plangebiet wird im Südosten vom Simssee und dem dazugehörigen gleichnamigen FFH-
Gebiet 8139-371 begrenzt und im Nordwesten von der Seestraße eingerahmt. Im Nordosten
und Südwesten grenzen bebaute Grundstücke an.

2.1.2     Bestandsbewertung

Es besteht durch den aktuell rechtsgültigen Bebauungsplan die Möglichkeit, das Plangebiet
als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Gastronomie nach § 11 BauNVO zu nutzen. Dies
soll nach dem Neubau mit zusätzlichen Seminarräumen umgesetzt werden.

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Durch die zukünftige Nutzung wird vermutlich eine geringe Erhöhung des Verkehrs tagsüber
erfolgen.
Jedoch stellt die neue Nutzung des Gebäudes als Ausflugsgaststätte/Bildungseinrichtung im
Rahmen der Wiedernutzbarmachung von Flächen auch für die Öffentlichkeit allgemein einen
Mehrwert für das Schutzgut Mensch dar.

2.2      Schutzgut Arten und Lebensräume

2.2.1    Bestandsbeschreibung

Die folgenden Schutzgebiete sind im Untersuchungsgebiet zu finden:
- Biotop 8139-0011-002 „SO-exponierter Hang, am NW-Ufer des Simssees angrenzend,
     O-Untershofen bis S-Krottenmühl, mesophiler Laubwald
- Biotop 8139-0070-005 „Verlandungszone des Simssees am NW-Ufer, meist nur schmal
     ausgebildet und durch Bootsstege und Bootshäuser unterbrochen, von O-Untershofen bis
     S-Edling
- Biotop 8139-1148-001 „Simssee mit den umgebenden Röhrichtverlandungen“
- Flora-Fauna-Habitat Gebiet 8139-371 „Simsseegebiet“
- Landschaftsschutzgebiet 00111.01 „Schutz des Simssees und seiner Umgebung“

Durch das Vorhaben kommt es zu einer Beanspruchung von biotopkartierten Flächen. Zudem
liegt das Vorhabengebiet im Landschaftsschutzgebiet. Auf angrenzenden Flurstücken sind
ebenfalls entsprechende Gebiete sowie Flora-Fauna-Habitat Gebiete vorhanden. Diese wer-
den jedoch durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt.
Es befinden sich keine ASK Punkte im Umkreis von 500 m zum Vorhabengebiet.

2.2.2    Bestandsbewertung

Das FFH-Gebiet 8139-371 grenzt an den südöstlichen Randbereich des Plangebiets und wird
durch das Vorhaben während der Bauphase temporär nur gering beeinträchtigt. Nach Been-
digung der Bauphase besteht keine weitere Beeinträchtigung, da sich gegenüber dem derzei-
tigen Zustand keine Änderungen für das FFH-Gebiet ergeben. Es bestehen somit keine lang-
fristigen Auswirkungen für das FFH-Gebiet.
Eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung ist für diese Teilfläche daher nicht erforderlich.

Die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet „Simssee“ wurde 2017 erstellt. Zu dem Zeit-
punkt bestand bereits der Bebauungsplan Nr. 19 Fischerstüberl-Krottenmühl in der Gemeinde
Söchtenau, der das Vorhabengebiet als Sondergebiet Gaststätte gem. §11 BauNVO ausweist.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird die GRZ von 0,8 nicht verändert, jedoch die
Wandhöhe von ehemals 3,5 m auf max. 6,25 m. Ein erheblicher Eingriff ist dennoch nicht

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gegeben, da sich die Bebauung auch mit höheren Außenwänden und einer größeren Grund-
fläche in die Umgebung einfügt, und durch eine großflächige Eingrünung und die Lage am
Hang nicht exponiert steht, sondern in die örtlichen Gegebenheiten integriert wird.

Abb. 3 Luftbild vom Plangebiet aus dem Bayern Atlas mit eingezeichneten Schutzgebieten (Die grünen Punkte
zeigen das Landschaftsschutzgebiet, die breiten roten Streifen beschreiben das FFH-Gebiet und die schmalen
roten Streifen zeigen biotopkartierte Flächen)

Die biotopkartierten Gehölze oberhalb der Bebauung müssen im Rahmen der Bauarbeiten
entfernt werden. Diese werden jedoch mit einem 1:1 Ausgleich an selber Stelle nach Beendi-
gung der Bauphase neu gepflanzt.

2.3      Schutzgut Boden

2.3.1    Bestandsbeschreibung

Gemäß Geologischer Karte 1:500.000 handelt es sich im Untersuchungsgebiet um „Moränen-
material (würmeiszeitlich)– Geschiebelehm und –mergel, z.T. mit Löß und Lößlehm“. Es liegt
kein seltener, nährstoffarmer Bodentyp vor.

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Abb. 4 Auszug aus Übersichtsbodenkarte 1:25.000 (Bodeninformationssystem Bayern), Bayer. Landesamt für
Umwelt (aufgerufen im Dezember 2020)

Die Übersichtsbodenkarte 1:25.000 klassifiziert den Untersuchungsraum als „Vorherrschend
Braunerde, gering verbreitet Parabraunerde aus kiesführendem Lehm (Deckschicht oder
Jungmoräne) über Schluff- bis Lehmkies (Jungmoräne, karbonatisch, zentralalpin geprägt)“.

2.3.2    Bestandsbewertung

Durch die Vergrößerung des bestehenden Wohngebäudes entsteht durch Überbauung und
Versiegelung ein Eingriff in den Boden. Zudem wird der bestehende Hang zwischen der Be-
bauung und dem Parkplatz an der Seestraße neu modelliert.
Es sind keine seltenen Böden betroffen. Das Sondergebiet weist eine hohe Grundflächenzahl
von 0,8 auf. Unbeeinträchtigte Randbereiche bleiben jedoch als hochwertige Grünflächen er-
halten. Unter Berücksichtigung der aufgeführten eingriffsminimierenden Maßnahmen bleibt die
Planung insgesamt ohne erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Boden.

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2.4      Schutzgut Wasser

2.4.1    Bestandsbeschreibung

Gemäß Kartendienst Gewässerbewirtschaftung befindet sich im Untersuchungsgebiet der
Simssee, ein Gewässer I. Ordnung. Das nächst gelegene Trinkwasserschutzgebiet ist über
3,6 km entfernt. Da das Vorhabengebiet nach Südost geneigt ist, ist mit dem Zusammenfluss
von Oberflächenwasser an der tiefsten Stelle zu rechnen, welche sich an der Uferkante des
Simssees befindet.

Abb. 5 Trinkwasserschutzgebiete im räumlichen Bezug zur geplanten Bebauung (Bayern Atlas 2020)

2.4.2    Bestandsbewertung

Braunerden zeichnen sich durch eine mittlere nutzbare Feldkapazität aus, ihr Retentionsver-
mögen für versickernde Niederschläge ist dementsprechend ebenfalls mittel. Neben einem
Beitrag zur Abpufferung des Gebietsabflusses erfüllen sie aufgrund ihrer mittleren Speicher-
kapazität eine Schutzfunktion für das Grundwasser.
Durch die Erhöhung der Versiegelung wird der Regenwasserrückhalt sowie die Grundwasser-
neubildungsrate in der Fläche reduziert.
Die negativen Auswirkungen sind durch die Vorbelastung der Fläche durch die aktuelle Be-
bauung insgesamt als gering einzustufen. Zudem wurde dieselbe GRZ bereits im rechtskräfti-
gen Bebauungsplan genehmigt und ausgeglichen.

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2.5      Schutzgut Landschaftsbild

2.5.1    Bestandsbeschreibung

Die Fläche des Bebauungsplans befindet sich auf einer Höhe von rund 470 m ü NN im Süd-
osten und 489 m ü NN im Nordwesten und weist somit ein deutliches Gefälle nach Südost auf.
Im Südosten angrenzend befindet sich der Simssee.
Das Landschaftsbild des Plangebietes und seiner Umgebung wird im Wesentlichen von zwei
Bestandteilen geprägt. Zum einen durch die naturnahe Ausprägung des Simssees und an-
grenzender Landschaftsbestandteile und zum anderen durch die bestehende Bebauung. Eine
Einsicht in das Gelände besteht aufgrund der Geländeneigung vor allem von der Seeseite.

2.5.2    Bestandsbewertung

Diese landschaftsbildprägenden Strukturen und die angrenzende bereits bestehende Bebau-
ung, die keine erhöhte Empfindlichkeit aufweist, ergeben im Hinblick auf die Vergrößerung der
bestehenden Bebauung eine mittlere Eingriffsschwere für das Schutzgut Landschaftsbild.
Durch eine großzügige Ein- und Durchgrünung der Fläche und die Lage am Hang steht das
Gebäude nicht exponiert, sondern fügt sich in das gesamte Landschaftsbild ein.

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2.6      Klima und Luft

2.6.1    Bestandsbeschreibung

Die Flächen des Plangebietes sind, wie alle gehölzreichen Flächen, von niedrigen Tempera-
turschwankungen geprägt.
Die Jahresniederschlagssumme in der Gemeinde Söchtenau liegt bei 770 mm, die Jahresmit-
teltemperatur um 7,3°C.

2.6.2    Bestandsbewertung

Es ist insgesamt davon auszugehen, dass das Plangrundstück teils wichtige klimatische Funk-
tionen innehat.
Die Evapotranspiration in den Gehölzbeständen sorgt für ein konstantes Klima ohne große
Temperaturschwankungen.
Durch die neue Bebauung kommt es im Vergleich zu der bestehenden Bebauung nicht zu
vermehrten Temperaturschwankungen.
Während der Bauphase kann es gegebenenfalls zu leicht erhöhten Temperaturen und einer
veränderten Evapotranspiration kommen, da einige Gehölze für den Bau gerodet werden müs-
sen und folglich eine höhere Sonneneinstrahlung den Boden aufwärmt.

2.7      Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Innerhalb des Plangebietes finden sich keine Baudenkmale, sonstige bedeutende Bauwerke
oder Ensembles. Auch Bodendenkmale sind für den Geltungsbereich nicht bekannt.

2.8      Schutzgut Fläche

2.8.1    Bestandsbeschreibung

Das Schutzgut Fläche beschäftigt sich mit der Thematik des Flächenverbrauchs bzw. der Flä-
cheninanspruchnahme insbesondere durch bauliche Nutzung und Versiegelung. Laut § 1a
Absatz 2 des BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden
und künftige bauliche Entwicklungen nach Möglichkeit im Innenbereich, auf bereits genutzten
sowie verdichteten Flächen z.B. in Baulücken, auf Flächen mit Gebäudeleerstand und Brachen
vorgenommen werden. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen
sollen nur im notwendigen Umfang um genutzt werden.
Bei der überplanten Fläche handelt es sich um eine bereits zu Wohn- und Gewerbezwecken
genutzte und bebaute Fläche am Simssee. Unabhängig von der Bestandssituation umfasst
die Flächeninanspruchnahme für die zusätzliche Versiegelung insgesamt rund 320 m². Lt.
Festsetzungen der Gemeinde Söchtenau ist ein Versiegelungsgrad von maximal 80 % für den

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Geltungsbereich geplant, wobei die festgesetzten Grünflächen nicht auf die GRZ von 0,8 an-
gerechnet werden.

2.8.2    Bestandsbewertung

Insgesamt ist die Nutzungsänderung und Mehrversiegelung im Geltungsbereich für das
Schutzgut Fläche nicht ausgleichbar. Daher ist die Erheblichkeit der Auswirkung auf das
Schutzgut Fläche als hoch zu bezeichnen.

2.9      Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes

Im Rahmen der Umweltprüfung sind neben den einzelnen Schutzgütern auch die Wechselwir-
kungen zwischen diesen zu berücksichtigen. Der Begriff „Wechselwirkungen“ umfasst die in
der Umwelt ablaufenden Prozesse. Die Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unter-
schiedlichem Maße. Diese Wirkungsketten und -netze sind bei der Beurteilung der Folgen
eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und
bewerten zu können.
Die Beschreibung der Wechselwirkungen erfolgt innerhalb der Bewertung der einzelnen
Schutzgüter durch Beschreibung ggf. vorhandener direkter Wechselwirkungen zu anderen
Schutzgütern.

2.10     Naturräumliche Einordnung

Laut FIS Natur liegt das Untersuchungsgebiet in der Naturraum-Einheit „Voralpines Moor- und
Hügelland“ (Ssymank) sowie in der Naturraum-Untereinheit „Jungmoränenlandschaft des Inn-
Chiemsee-Hügellandes“ (ABSP).

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3        Geplante Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung

3.1      Schutzgut Mensch

Durch die Umsetzung der Planung sind während der Bauphase Lärmbelastungen auf die An-
wohner angrenzender Gebiete zu erwarten. Da die angrenzenden Bebauungen jedoch durch
Gehölze abgeschottet werden und die Auswirkungen nur temporär sind, sind die Beeinträch-
tigungen als sehr gering einzustufen. Durch die bestehende Eingrünung im Randbereich, die
auch während der Bauphase überwiegend bestehen bleibt, werden Beeinträchtigungen an-
grenzender Flächen zusätzlich vermindert.
Gehölze, die im Zuge der Baumaßnahmen entfernt werden müssen, werden nach Beendigung
der Bauphase wieder nachgepflanzt.
Zudem bietet die angedachte Nutzung des neuen Gebäudes einen Mehrwert für das Schutzgut
Mensch.

3.2      Schutzgut Arten und Lebensräume

Durch die intensive Eingrünung der Fläche werden Lebensräume, Rückzugsräume und Fut-
terplätze für unterschiedlichste Tierarten geschaffen.
Die Durchgängigkeit von Kleinlebewesen wird erleichtert, in dem die geplante Einfriedung min-
destens 15 cm über OK Gelände angebracht wird. Sockel sind nicht zulässig.
Die Rodung der Gehölze am Hang ist außerhalb der Vogelbrutzeit, vom 1. Oktober bis zum
28. Februar durchzuführen.

3.3      Schutzgut Boden

Um grundsätzlich den mit Bodenversiegelungen verbundenen negativen Effekten (im wesent-
lichen Erhöhung des Oberflächenabflusses des Niederschlagswassers, steigende Hochwas-
serspitzen, Verringerung der Grundwasserneubildung) entgegen zu wirken, setzt der Bebau-
ungsplan folgende geeignete Maßnahmen fest:

- Befestigung der Pkw-Stellplätze, Zufahrten, Wege und ebenerdige Terrassen in wasser-
  durchlässiger Bauweise, z. B. mit Schotterrasen, Kies, Rasengittersteinen oder weitfugi-
  gem Pflaster (Versickerung, Förderung der Verdunstung).
- Großzügige Bepflanzung als Ein- und Durchgrünung (Förderung der Verdunstung).

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3.4      Schutzgut Wasser

Niederschlagswasser ist oberflächlich zu versickern. Das Niederschlagswasser der Erschlie-
ßung, von befestigten Flächen des Baugrundstücks und der Dachflächen ist durch geeignetes
Gefälle in die Grünflächen auf dem Grundstück einzuleiten.
Oberflächenwasser kann ebenfalls durch die Befestigung der PKW-Stellplätze, Zufahrten,
Wege und Terrassen in wasserdurchlässiger Bauweise, z.B. mit wassergebundener Decke,
Schotterrasen, Pflaster mit Splitt- oder Rasenfugen, Rasengittersteinen oder ähnlichen Mate-
rialien zur Förderung der Versickerung und Verdunstung abgeleitet werden.
Für den Fall, dass Niederschlagswasser nicht versickert werden kann, muss bei der weiteren
Planung im Umgang mit Regenwasser das Merkblatt "ATV-DVWK-M 153 Handlungsempfeh-
lungen zum Umgang mit Regenwasser" in der aktuellen Fassung beachtet werden.

3.5      Schutzgut Landschaftsbild

Die geplante Bebauung ist bereits großzügig eingegrünt. Die baubedingt gerodeten Gehölze
sind 1:1 nachzupflanzen.
Zu verwenden sind heimische, standortgerechte Gehölze gemäß Artenliste. Der Pflanzab-
stand darf 2,0 m nicht überschreiten.
Durch die intensive Ein- und Durchgrünung wird die landschaftsbildprägende negative Wir-
kung der Vergrößerung und Erhöhung des Gebäudes minimiert.
Bäume und Großsträucher sind so zu pflanzen, dass sie über die Stellplätze überstehen.
Durch das Integrieren der Stellplätze in die Eingrünung wird der Eingriff in das Schutzgut Land-
schaft minimiert.

3.6      Klima und Luft

Es ist insgesamt davon auszugehen, dass das Plangrundstück eine wichtige klimatische Funk-
tion innehat, die nach der Bauphase wieder hergestellt wird.
Pflanzungen als Vermeidungsmaßnahmen dämpfen durch Beschattung sowie Evapotranspi-
ration die erhöhte Aufheizung von versiegelten Flächen und Gebäuden und schaffen kleinkli-
matisch einen Abkühlungseffekt. Pflanzungen entlang der Verkehrswege verringern starke
Windgeschwindigkeiten auf den offenen Flächen.
Eine Begrünung der Dächer könnte die Aufheizung der Dachflächen abmildern, wodurch klein-
räumige Temperatur-Unterschiede vermieden werden. Gleichzeit wird ein Teil des Nieder-
schlagswassers zurückgehalten und der Wasserabfluss verzögert.

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3.7      Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Hier ist keine Minimierung erforderlich, da keine Kultur- oder Sachgüter bekannt sind.
Sollten im Zuge der Arbeiten, v. a. der Erdarbeiten Funde auftreten ist unverzüglich die ent-
sprechende Behörde zu informieren.

3.8      Schutzgut Fläche

Der Eingriff in das Schutzgut Fläche kann nicht ausgeglichen werden. Es erfolgt jedoch ein
sparsamer Umgang mit Grund und Boden durch Entsiegelung und Neubebauung bereits ver-
siegelter bzw. teilversiegelter Bereiche mit bestehender verkehrsüblicher Erschließung. Zu-
dem werden versickerungsfähige Beläge auf befestigten Flächen wie PKW-Stellplätzen und
Zufahrten, sowie Terrassen verwendet.

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4          Eingriffs- / Ausgleichsermittlung

4.1        Eingriff im Planungsgebiet

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans hat eine Fläche von 3.141 m2.
Nach dem Bayerischen Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“ ist der Eingriff
mit einer Grundflächenzahl von 0,8 (Sondergebiet) dem Typ A, hoher Versiegelungs- bzw.
Nutzungsgrad zuzuordnen.
Nachdem es sich hier um eine Änderung des bereits bestehenden Bebauungsplanes Nr. 19
„Fischerstüberl-Krottenmühl“ handelt und sich die Baugebietsbezeichnung und somit auch die
ursprüngliche GRZ im Sinne von § 19 (4) BauNVO von 0,8, nicht ändert, ist kein zusätzlicher
Ausgleich für den Bebauungsplan erforderlich.
Jedoch liegt der gesamte Geltungsbereich im Landschaftsschutzgebiet Simssee, wodurch ein
Ausgleich für die 320 m² zusätzliche Versiegelung notwendig wird, die durch die Vergrößerung
des Gebäudes, sowie die Errichtung der Neben- und Lagergebäude entsteht. Das Land-
schaftsschutzgebiet am Simssee war bei der Aufstellung des Bebauungsplan Fischerstüberl-
Krottenmühl im Jahr 2002 und während der folgenden Änderungen bis 2006 noch nicht aus-
gewiesen.
Nach gemeinsamer Abwägung aller wesentlich betroffenen Schutzgüter ist das Gebiet als
Wohnbebauung inmitten naturnaher, standortgemäßer Restwaldbestände von hoher Bedeu-
tung (Kategorie III) für Naturhaushalt und Landschaftsbild einzuordnen.
Es ergibt sich eine Faktorspanne von 1,0-3,0.

Entscheidend für die Bewertung ist die sehr geringe Größe des Gehölzbestandes zwischen
Bebauung und Straße und die außerdem geringe Strukturvielfalt und Artenzusammensetzung.
Zudem ist das Gebiet bereits bebaut und auch die Umgebung ist durch Überbauung geprägt.
Die Vergrößerung des Gebäudes um 235 m² Grundfläche wird zudem auf aktuell versiegelten
bzw. teilversiegelten Flächen vorgenommen, die keinen Mehrwert für den Naturhaushalt dar-
stellen.
Ausgehend von der Kategorie III (unterer Wert), wird der Faktor von 1,0 als Grundlage ermit-
telt.

Ermittlung der Eingriffsflächen

                                               Grund-                                 Zu erbrin-
                 Kategoriebe-                              Begründung Anpas-
      Fläche                      Kategorie    wert des                              gender Aus-
                  zeichnung                                   sung Faktor
                                               Faktors                                 gleich

                                                          Bereits bebaute Fläche,
               Im LSG liegende III, unterer-
      235 m2                                     1,0        großzügige Eingrü-         108 m²
                Wohnbebauung        Wert
                                                          nung, bereits erbrachter

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Ausgleich, Vermei-
                                                        dungs- und Minimie-
                                                         rungsmaßnahmen
                                                       Bereits teilversiegelte
                                                      Fläche, großzügige Ein-
                Im LSG errich-
                                 III, unterer           grünung, bereits er-
      85 m²     tete Nebenge-                   1,0                               85 m²
                                     Wert               brachter Ausgleich,
                    bäude
                                                      Vermeidungs- und Mini-
                                                       mierungsmaßnahmen

      320 m²    Gesamtfläche                                                      320 m²

Durch die Bebauung im Rahmen des Bebauungsplans wird eine Fläche von 320 m² zusätzlich
zur bestehenden Versiegelung überplant, für die auf Grund der Lage im Landschaftsschutz-
gebiet ein ökologischer Ausgleich in Höhe von 320 m2 erbracht werden muss.

Es werden für den Bau des neuen Gebäudes ebenfalls biotopkartierte Gehölze auf einer Flä-
che von 415 m² gerodet. Diese sind nach Abschluss der Bauphase gemäß Pflanzliste 1:1
auszugleichen.

4.2        Schutzgut Mensch

Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung

Eingriffe für das Schutzgut bestehen in:
-       Lärmemissionen
-       Staubemissionen
Durch die Baumaßnahmen kommt es zu einer temporär erhöhten Beeinträchtigung durch Bau-
stellenlärm und Baustellenemissionen wie vermehrte Staubbildung. Die angrenzende Wohn-
bebauung ist jedoch durch bestehende Gehölze abgeschirmt. Das Schutzgut ist daher nur
gering beeinträchtigt.
Es ist keine Kompensation erforderlich.

4.3        Schutzgut Arten und Lebensräume

Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung

Eingriffe für das Schutzgut bestehen in:
-       Rodung von biotopkartierten Gehölzen
-       Verlust von Lebensraum, vor allem Brut- und Nahrungsflächen

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Eingriffe für das Schutzgut bestehen im Verlust von Lebensraum, durch Rodung biotopkartier-
ter Gehölze, wodurch Brut- und Nahrungsflächen verloren gehen.

Kompensation
Als Kompensation der ca. 415 m² gerodeten Fläche wird ein 1:1 Ausgleich von 415 m² auf der
selben Fläche nach der Bauphase errichtet mit heimischen, standortgerechten Gehölzen.

4.4      Schutzgut Boden

Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung

Eingriffe für das Schutzgut bestehen in:
-       Verdichtung, Abgrabung, Austausch bzw. Umlagerung von Böden
-       Überbauung und Versiegelung
Im Vergleich zur bereits bestehenden Bebauung ist der Grad der Versiegelung nur geringfügig
höher und liegt zudem immer noch im Bereich der GRZ von 0,8. Der Hang Richtung Nordwest
wird jedoch auf Grund der Erhöhung des Gebäudes teilweise neu modelliert.
Das Schutzgut ist daher durch Versiegelung und Bodenaustausch bzw. -abgrabung beein-
trächtigt.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Vorbelastung und der aufgeführten eingriffsminimieren-
den Maßnahmen bleibt die Planung insgesamt ohne erhebliche nachteilige Wirkungen auf den
Boden.

Der Eingriff in das Schutzgut Boden ist nach Durchführung der Minimierungsmaßnahmen als
gering einzustufen.

Kompensation
-    Extensive Nutzung der Böden offener Flächen durch Ein- bzw. Durchgrünung

4.5      Schutzgut Wasser

Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung

Eingriffe für das Schutzgut bestehen in:
-       Versiegelung der Fläche
-       Verminderung der Niederschlagswasser-Rückhaltefähigkeit
-       Verringerung der Grundwasserneubildung

Durch die Baumaßnahmen erfolgt kein Eingriff in Gewässer. Es kommt zu einer verminderten
Filterleistung des Bodens durch Versiegelung, Überbauung und Verdichtung. Niederschlags-
wasser wird aus der Fläche abgeleitet und steht der Grundwasserneubildung vor Ort nicht zur

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Verfügung. Auf Grund der stufenförmigen Geländemodellierung besteht jedoch keine Gefahr,
dass während der Bauarbeiten das verschmutzte Niederschlagswasser in den Simssee fließt.
Das Schutzgut ist daher nur gering beeinträchtigt.

Kompensation
-    Verwendung wasserdurchlässiger Beläge
-    lokale Versickerung des Niederschlagswassers

4.6      Schutzgut Klima und Luft

Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung

Eingriffe für das Schutzgut bestehen in:
-       Emissionen durch Baufahrzeuge
-       Erhöhte Wärmeaufnahme von Gebäuden und versiegelten Flächen

Kleinklimatisch führt die Versiegelung der Böden, verglichen mit der momentanen Kiesfläche,
zu einer verstärkten Erhitzung der Oberfläche bei Sonneneinstrahlung. Es kommt zu stärkeren
Temperaturschwankungen. Das Schutzgut ist gering beeinträchtigt.

Kompensation
-    Pflanzung von Gehölzen als Eingrünung

4.7      Schutzgut Landschaftsbild

Mögliche Auswirkungen und Eingriffsbewertung

Eingriffe für das Schutzgut bestehen in:
-       Umgestaltung der freien Landschaft

Durch die Lage am Simssee inmitten großer Bäume und einer erhöhten Zufahrtsstraße ist die
Bebauung lediglich von der Seeseite gut einsehbar.
Das Vorhabengebiet grenzt zudem an bereits bebaute Grundstücke an. Werden die Minimie-
rungsmaßnahmen umgesetzt, liegt nur eine geringe Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
vor.

Kompensation
-    Ein- und Durchgrünung der Grundstücke und Verkehrswege

4.8      Schutzgut Kultur- und Sachgüter

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Von dem Bauvorhaben sind keine Kultur- und Sachgüter betroffen. Eine Kompensation ist
daher nicht erforderlich.

4.9      Schutzgut Fläche

Der Eingriff in das Schutzgut Fläche wird über die Ausgleichsberechnung für den Bebauungs-
plan (GRZ von 0,8) und dem zusätzlichen Ausgleich von 320 m² für die zusätzliche Neuver-
siegelung ausgeglichen.

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4.10     Ausgleichsmaßnahmen

Eingriff in kartiertes Biotop

Flurnummer 4809/16, Gemeinde Söchtenau, Gemarkung Söchtenau, 415 m²
Die gerodete Fläche ist nach der Geländemodellierung mit autochthonen und standortge-
rechten Bäumen und Sträuchern wieder zu bepflanzen.

Folgende Arten sind ganz oben am Hang beim Parkplatz neu zu pflanzen:
Pflanzabstand ca. 5 m,
Pflanzliste (Hochstamm 3xv, StU 14-16 cm)
Quercus robur               Stiel-Eiche
Fagus sylvatica             Rot-Buche
Acer pseudoplatanus         Berg-Ahorn

Der darunterliegende Hang ist mit folgenden Arten zu bepflanzen:
Pflanzliste (Pflanzabstände 2x2 m, Pflanzung von Strauchgruppen zu 2-5 Pflanzen pro Art)
Corylus avellana             Haselnuss (2xv, oB, H 60-100 cm)
Cornus mas                   Kornelkirsche (2xv, oB, H 60-100 cm)
Malus sylvestris             Holzapfel (2xv, oB, H 60-100 cm)
Acer campestre               Feld-Ahorn (vHei, oB, H 150-200 cm)
Prunus padus                 Trauben-Kirsche (2xv, oB, H 60-100 cm)
Sorbus aucuparia             Vogelbeere (2xv, oB, H 60-100 cm)
Amelanchier ovalis           Felsenbirne (2xv, oB, H 60-100 cm)

Auf der gesamten Fläche ist jeglicher Einsatz von Dünger und Pestiziden untersagt. Die An-
pflanzungen sind gegen Wildverbiss zu schützen.
Die Gehölzpflanzungen auf den Grundstücken sind spätestens in der auf die Fertigstellung der
Gebäude folgenden Pflanzperiode durchzuführen. Etwaige Ausfälle sind spätestens in der
nächsten Pflanzperiode nachzupflanzen.

Eingriff in Natur und Landschaft

Ökokonto mit der ID 200293, Flurnummer 1886 Gemeinde und Gemarkung Söchtenau,
320 m²
Die auszugleichende Fläche von 320 m² wird über o.g. Ökokonto kompensiert.

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5        Prognose bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung

Bei einer Nichtdurchführung der Planung würden Teile der Fläche nach wie vor als biotopkar-
tiertes Gehölz bestehen bleiben.

Bei Durchführung der Planung

Mit der Änderung des Bebauungsplans wird der Geltungsbereich wieder nutzbar gemacht und
unter anderem ein Mehrwert für die Öffentlichkeit erreicht. Wie die Bewertungen der Eingriffs-
wirkungen der einzelnen Schutzgüter zeigen, sind nachteilige Umweltauswirkungen durch das
Vorhaben nur in geringem Ausmaß zu erwarten. Diese Eingriffe in Natur und Landschaft sind
mit den oben genannten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen.

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6        Methodik, Schwierigkeiten, Kenntnislücken, Unterlagen

6.1      Methodik

Die Bestandsaufnahme wurde zum einen mittels u. g. Unterlagen und zum anderen durch
mehrere Ortsbegehungen ermittelt. Die Bewertung, Vermeidung und Minimierung wurde an-
hand der Schutzgüter des BayNatschG erarbeitet. Die Grundlage der Eingriffs-/Ausgleichsre-
gelung war der Bayerische Leitfaden für diese Thematik.

6.2      Unterlagen

Gebietsbezogene Unterlagen
- Amtliche Biotopkartierung
- Artenschutzkartierung Bayern
- Bayerischer Denkmal-Atlas. Geoportal Bayern, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV): Bayerisches
   Fachinformationssystem Naturschutz. FIS-Natur Online (Fin-Web). Online verfügbar unter
   http://fisnat.bayern.de/finweb/.
- Flächennutzungsplan. Gemeinde Söchtenau
- Regionalplan Karte 3 "Landschaft und Erholung" der Planungsregion 18 Südostbayern.
   Regionaler Planungsverband
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (2018): UmweltAtlas, Geologie. Online verfügbar unter
   http://www.umweltatlas.bayern.de/

Allgemeine Unterlagen
- Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
    zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808) m.W.v. 29.07.2017
- Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82,
    BayRS 791-1-U), das zuletzt durch Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S. 372) geän-
    dert worden ist.
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt
    durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3202) geändert worden ist.
- Bayerischer Leitfaden zur Eingriffsregelung „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft“
    (2003, Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen)

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7           Allgemein verständliche Zusammenfassung

Das Planungsgebiet liegt in einem Gebiet von hoher ökologischer Bedeutung, da es im LSG
„Simssee“ und angrenzend an ein FFH-Gebiet liegt. Zudem sind im Geltungsbereich biotop-
kartierte Flächen.
Das geplante Bauvorhaben weist hinsichtlich des bestehenden Bebauungsplanes und der be-
stehenden Bebauung nur geringe Abweichungen auf.
Die größere Wandhöhe der neuen Bebauung wird durch eine intensive Eingrünung in die Um-
gebung eingebunden, so dass die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes gemindert wird.

Des Weiteren wird zur besseren ökologischen Verträglichkeit die Versiegelung durch Verwen-
dung sickerfähiger Beläge minimiert, Oberflächenwasser wird in Versickerungsflächen auf
dem Grundstück zurückgehalten und versickert, sowie eine Durchgrünung des Planungsge-
bietes festgesetzt.
Auf Grund des bereits bestehenden Bebauungsplanes und dem dazugehörigen Ausgleich be-
steht kein erhöhter Eingriff in Natur und Landschaft, der einen erneuten Ausgleich erfordern
würde.
Lediglich für den Eingriff in biotopkartierte Flächen wird nach Beendigung des Baus ein 1:1
Ausgleich auf ca. 415 m² im Geltungsbereich erforderlich. Aufgrund der Lage im Landschafts-
schutzgebiet wird die Mehrversiegelung von 320 m² über das o.g. Ökokonto ausgeglichen.

                 Baubedingte     Anlagebe-       Betriebsbe-     Ergebnis        Verbesserung
    Schutzgut    Auswirkun-      dingte Aus-     dingte Aus-
                 gen             wirkungen       wirkungen
    Mensch       Geringe         Nicht           Nicht           Geringe         Eingrünung
    Erholung     Erheblichkeit   betroffen       betroffen       Erheblichkeit

    Mensch       Geringe         Nicht           Geringe         Geringe         Eingrünung
    Lärm-Im-     Erheblichkeit   betroffen       Erheblichkeit   Erheblichkeit
    missionen
    Arten und    Geringe         Geringe         Nicht           Geringe         Großzügige Ein-
    Lebens-      Erheblichkeit   Erheblichkeit   betroffen       Erheblichkeit   und   Durchgrü-
    raum                                                                         nung

    Boden        Geringe         Mittlere        Geringe         Geringe         Extensive Nut-
                 Erheblichkeit   Erheblichkeit   Erheblichkeit   Erheblichkeit   zung der offenen
                                                                                 Böden und Ein-
                                                                                 grünung
    Wasser       Geringe         Mittlere        Geringe         Geringe         Wasserdurch-
                 Erheblichkeit   Erheblichkeit   Erheblichkeit   Erheblichkeit   lässige Wegede-
                                                                                 cken, lokale Ver-
                                                                                 sickerung
    Klima/Luft   Geringe         Geringe         Geringe         Geringe         Großzügige
                 Erheblichkeit   Erheblichkeit   Erheblichkeit   Erheblichkeit   Eingrünung

Landschaftsarchitektur Niederlöhner                Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl
83512 Wasserburg am Inn                                               11.03.2021 Seite 27 von 28
Landschaft    Mittlere          Mittlere          Geringe         Mittlere          Großzügige
                Erheblichkeit     Erheblichkeit     Erheblichkeit   Erheblichkeit     Ein- und
                                                                                      Durchgrünung
  Kultur- und   Nicht             Nicht             Nicht           Nicht
  Sachgüter     betroffen         betroffen         betroffen       betroffen
  Fläche        Mittlere Erheb-   Mittlere    Er-   erheblich       Mittlere    Er-   Verwendung ver-
                lichkeit          heblichkeit                       heblichkeit       sickerungsfähi-
                                                                                      ger Beläge, Ein-
                                                                                      grünung,     Neu-
                                                                                      bau auf zum Teil
                                                                                      bereits versiegel-
                                                                                      ten Flächen

Landschaftsarchitektur Niederlöhner                   Umweltbericht GOP Fischerstüberl - Krottenmühl
83512 Wasserburg am Inn                                                  11.03.2021 Seite 28 von 28
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