KINDERWUNSCHBEHANDLUNG - Zuschüsse senken die Kosten - AUSGABE 08 - Biallo
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AUSGABE 08 Mai 2021 KINDERWUNSCHBEHANDLUNG Bildquelle: LuckyStep / Shutterstock.com Zuschüsse senken die Kosten
Kinderwunschbehandlung Zuschüsse senken die Kosten von Annette Jäger Nicht auf natürliche Weise schwanger werden zu können, ist für viele Paare eine belastende Situation. Doch es gibt Hilfe: Bei unerfülltem Kinderwunsch können sie auf medizinische Verfahren setzen. Im vergangenen Jahr haben Kinderwunschbehandlungen in Deutschland eine große Nach- frage erfahren, im Corona-Jahr 2020 ist der Anteil künstlicher Befruchtungen um 9,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Die Finanzierung der Behandlung lastet je nach Lebenssituation, Versicherungsstatus, Kassenzuge- hörigkeit und Wohnort in unterschiedlichem Maß auf den Schultern der hoffentlich werdenden Eltern. Während die einen nahezu die Gesamtkosten erstattet bekommen, müssen andere sämt- liche Kosten alleine tragen, weil sie durchs Fördernetz fallen. Es sind oft viele Tausend Euro, die auf Betroffene zukommen, zumal es oft mehrerer Versuche bedarf, bis eine Schwangerschaft zustande kommt. Eine gute Nachricht vorab: Die Kosten für die gängigsten Methoden der Kin- derwunschbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu 50 Prozent übernommen. Zusätzlich bieten viele Kassen über ihre freiwilligen Extraleis- tungen weitere Zuschüsse an. Ein Kassen- wechsel kann sich also durchaus lohnen. Obendrein gewähren zwölf Bundesländer noch weitere finanzielle Zuschüsse, die auch Paaren offenstehen, die nicht die strengen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch das Kassensystem erfüllen. Wer privat krankenversichert ist, hat zwar die Chan- ce, dass der Versicherer sämtliche Kosten der Kinderwunschbehandlung trägt. Doch hier sind viele Voraussetzungshürden zu nehmen, unter anderem kommt es auf den versicherten Tarif an. Eines wird dabei deutlich: Für Paare ist es eine Herausforderung, das persönliche, optimale Finanzierungsmodell auszutüfteln. In diesem Ratgeber haben wir mögliche Geldquellen zusammengetragen. Sie erfah- ren, welche Zuschüsse es gibt, wie sie diese kombinieren können und worauf Sie achten müssen. Ferner erfahren Sie, welches die am häufigsten zum Einsatz kommenden Metho- den der Kinderwunschbehandlung sind. Seite 2
Welche Methoden der Kinderwunschbehandlung gibt es? Zuerst die Diagnostik Bildquelle: Yurchanka Siarhei / Shutterstock.com Welche Methode die beste ist, um eine Schwangerschaft herbeizuführen, hängt von der Diagnose ab. Beide Partner müssen sich eingehenden Unter- suchungen unterziehen, um her- auszufinden, was die Ursache für die ungewollte Kinderlosigkeit ist. In Deutschland sind längst nicht alle Verfahren im Rahmen einer künstlichen Befruchtung erlaubt. So dürfen zum Beispiel durch künstliche Befruchtung entstandene Embryonen nur in sehr wenigen Fällen genetisch untersucht und gegebenenfalls verworfen werden. Ebenfalls ver- boten ist die Eizellenspende und die Wahl des Geschlechts. Seite 3
Insemination (Samenübertragung) Bildquelle: Elen Bushe / Shutterstock.com Bei der Kinderwunschbehandlung gibt es drei gängige Methoden, für die die Krankenkassen Kosten übernehmen. Eine davon ist die Insemination. Dabei wird Sperma meist direkt in die Ge- bärmutter gespritzt. Oft geht dieser Methode eine Hormonbehandlung der Frau voraus um die Eireifung zu fördern. Dieses Verfahren kommt meist dann zum Einsatz, wenn eine zu geringe Spermienmenge oder eine mangelnde Qualität der Spermien der Grund für eine eingeschränkte Zeugungsfähigkeit ist. Oder aber, wenn etwa bei der Frau eine Störung im Bereich des Gebärmutterhalses auftritt, die zur gestörten Empfängnisfähigkeit führt. Tipp: Bei der homologen Insemination wird der Samen des Mannes ver- wendet, bei der heterologen der Samen eines Spenders. Letzteres ist in Deutschland durchaus er- laubt, die Krankenkassen erstatten die Kosten jedoch nicht. IVF und ICSI Führt die Insemination nicht zu einer Schwangerschaft oder ist sie aus medizinischen Gründen nicht ange- zeigt, stehen kinderlosen Paaren die Methoden der künstlichen Befruchtung zur Verfügung: die In-vitro-Fertilisation (IVF) und die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Einer solchen Anwendung geht meist eine Hormon- behandlung der Frau voraus, bei der mehrere Eizellen heranreifen, die unter Narkose entnommen werden. Die Be- fruchtung findet dann außerhalb des Bildquelle: medicalstocks / Shutterstock.com Körpers statt. Seite 4
IVF: ICSI: Die Eizellen werden der Frau ent- Bei dieser Methode wird die Samen- nommen und in einer Petrischale zelle direkt in die Eizelle injiziert. In mit den Samenzellen des Partners diesem Fall findet zwar die Kernver- zusammengebracht. Kommt es zu einer schmelzung statt, ob die Zellteilung je- Verschmelzung und hat die Befruch- doch fortschreitet und sich ein Embryo entwickelt, ist nicht sicher. Gelingt es, tung geklappt – das kann der Medi- wird ein Embryo - maximal zwei Emb- ziner unter dem Mikroskop erkennen ryonen - in die Gebärmutter eingesetzt. –, werden ein oder zwei befruchtete Das Verfahren ist eines der am häu- Eizellen in die Gebärmutter einge- figsten eingesetzten. Es wird vor allem setzt. Das geschieht meist mit einem dann angewandt, wenn der Mann nur Katheter. Dann muss sich zeigen, ob wenige oder unbewegliche Spermien sich ein oder mehrere Embryo(nen) in produziert. Bei dieser Methode soll es der Gebärmutter einnisten. Die Wahr- in rund 25 Prozent der Fälle zu einer scheinlichkeit, auf diesem Weg eine Schwangerschaft kommen (Quelle: Ge- Schwangerschaft zu erlangen, liegt bei meinsamer Bundesausschuss). 25 bis 30 Prozent (Quelle: Gemeinsa- Für beide Methoden gilt: Die Wahr- mer Bundesausschuss). scheinlichkeit, Mehrlinge zu gebären, ist höher als üblich, da häufig gleich zwei – seltener drei - Embryonen in die Gebärmutter eingesetzt werden. Mehr als drei sind in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Wichtiger Hinweis „In Deutschland dürfen nur eigene Eizellen bei der künstlichen Be- fruchtung zum Einsatz kommen. Eine Eizellenspende ist nicht ock.c om erlaubt, eine Samenspende jedoch Shutterst phy / schon“, sagt Dr. Eva Zwicknagl, ra hotog Gynäkologin in Schondorf am e: Nixx P Bildquell Ammersee. Seite 5
Interessante Zahlen und Fakten: Die Jahre 2018 und 2019 im Deutschen IVF-Register (D.I.R) • In Europa werden pro Jahr über 900.000 IVF Zyklen durchgeführt. Pro Jahr werden an die 200.000 Kinder nach außerkörperlicher Befruchtung geboren. • Deutschland ist nach Russland und Spanien das Land mit den meisten Eingriffen. • Die Schwangerschaftsrate pro Embryotransfer nach Frischzyklen lag im Jahr 2018 bei 32,2 Prozent. • Die Geburtenrate pro Embryotransfer liegt bei 23,5 Prozent. • Die stabile Geburtenrate ist umso erfreulicher, da der Anteil an Mehrlingen erstma- lig unter 20 Prozent gesunken ist (2017 noch 78 Prozent Einlinge versus 22 Prozent Mehrlinge). • Während im Jahre 1997 noch 2,6 Embryonen im Schnitt transferiert wurden, sind es im Frischzyklus 2018 nur noch 1,7 und im Auftauzyklus 1,6 Embryonen • Stetig steigend ist der Anteil der Zyklen mit aufgetauten Zellen und die hieraus resultierende Schwangerschaftsrate, die nun mehr bei 29 Prozent pro Transfer liegt und sich damit immer weiter an die Schwangerschaftsrate nach Frischzyklen annä- hert. Hier zeigt sich die hohe Qualität der neuen Einfriertechnologien und die gute Zyklusvorbereitung im Auftau-Zyklus. • Komplikationen sind sehr selten, das früher häufige Überstimulationssyndrom liegt nur noch bei 0,3 Prozent pro Zyklus. 99,2 Prozent aller Behandlungen verlaufen ohne Komplikationen. • 261 Behandlungen erfolgten bei fehlendem männlichem Partner und 345 Behand- lungen bei lesbischen Paaren Quelle: Jahrbuch 2019 Deutsches IVF-Register (J Reproduktionsmed Endokrinol 2020; 17 (5) ter. de gis f-re s-iv che uts : de elle dqu Bil Seite 6
Wie hoch sind die Kosten? • Die Insemination bedeutet den geringsten medizinischen Ein- griff. Sie ist auch gleichzeitig am günstigsten. Findet eine vorherige Hormonstimulation statt, beträgt der Eigenanteil etwa zwischen 500 und 600 Euro pro Behandlung. Ist keine Hormonbehandlung nötig, kann eine Insemination auch deut- lich günstiger sein, die Medika- mente sind der teure Anteil an der Gesamtrechnung. • Bei einer IVF liegt der Eigenanteil deutlich höher, mit 1.500 pro Be- handlungszyklus ist zu rechnen. • Bei einer ICSI-Behandlung fallen pro Zyklus 1.800 Euro Eigenanteil an. Es können – je nach Behandlungs- methode – Kosten hinzukommen, etwa wenn Ei -oder Samenzellen eingefro- ren werden sollen, um sie für spätere Bildquelle: Dmitry Lobanov / Shutterstock.com Befruchtungsversuche aufzubewahren (Kryokonservierung). Dafür fallen etwa 600 bis 800 Euro an. Auch den Transfer einer solchen aufgetauten Eizelle müs- Eine Kinderwunschbehandlung ist eine sen Versicherte selbst bezahlen. Paarbehandlung. An beiden Partnern fallen Behandlungsmaßnahmen an, Für Paare, die nicht die Vorgaben dennoch ist es die Frau, die einen der gesetzlichen Krankenkassen zur Großteil der medizinischen Eingriffe Kostenübernahme erfüllen, sind die erfährt. Behandlungen deutlich teurer. Ein Be- handlungszyklus nach der IVF-Metho- Die Krankenkassen beteiligen sich an de kann dann rund 2.000 Euro kosten, den Kosten für eine Kinderwunsch- bei einer ICSI-Behandlung fallen etwa behandlung. Für Kassenpatienten ist 4.000 Euro an. Hinzukommen in bei- deshalb der Eigenanteil entscheidend, den Fällen Medikamentenkosten von den sie finanziell tragen müssen. rund 2.000 Euro. Seite 7
Wer trägt die Kosten? Das zahlt die Krankenkasse für die medizinisch assistierte Reproduktion Die Krankenkassen bezahlen die Diag- nostik zu 100 Prozent. Kommt es dann zu einer Kinderwunschbehandlung, übernimmt sie die Kosten für die ver- schiedenen Methoden in unterschiedli- chem Umfang. Dabei wird die Leistung an die Anzahl der Versuche geknüpft: Nicht immer ist eine Methode der künstlichen Befruchtung auf Anhieb erfolgreich. Manchmal benötigt es mehr Versuche, manchmal gelingt eine Schwangerschaft auch gar nicht. Pro Behandlungsmaßnahme über- nimmt die Kasse die Kosten für • die Insemination im Spontanzyklus Bildquelle: Blue Planet Studio / Shutterstock.com (ohne Hormonbehandlung) bis zu achtmal • die Insemination nach hormoneller Tipp: Stimulation bis zu dreimal Eine oder mehrere der genannten • die IVF bis zu dreimal Behandlungsmethoden können unter bestimmten Voraussetzun- • die ICSI bis zu dreimal gen auch nacheinander ange- wandt werden. Entscheidend ist, ob ausreichende Erfolgsaussichten Die Kasse trägt dann mindestens 50 auf eine Schwangerschaft beste- Prozent der anfallenden Kosten. Ist hen. Bleibt also eine Behandlung nach dieser Höchstzahl an Versuchen erfolglos, kann eine andere Me- keine Schwangerschaft eingetreten, thode angewandt werden, sofern besteht kein Leistungsanspruch mehr. diese nach ärztlicher Einschätzung Als „erfolgreicher Versuch“ gilt, wenn zum Erfolg führen kann. eine Schwangerschaft herbeigeführt Es können allerdings nicht je- wurde. Familien, die sich mehr als ein weils drei Versuche IVF und ICSI Kind wünschen, können wiederholt erfolgen, sondern in Kumulation eine Kinderwunschbehandlung durch- von IVF und ISCS insgesamte drei führen, die Anzahl ist nicht begrenzt. Versuche. Seite 8
Kassen bezahlen Kryokonservierung Eine Ausnahme gibt es: 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss be- im Ausnahmefall schlossen, dass eine Kryokonservierung dann von den Kassen bezahlt wird, Es ist zwar keine Behandlung, aber wenn es eine medizinische Indikation für Paare mit Kinderwunsch den- dafür gibt. Das ist dann der Fall, wenn noch eine wichtige Methode: Die Patienten eine keimzellenschädigende Kyrokonservierung, das Einfrieren Behandlung durchführen müssen, etwa von (befruchteten) Eizellen oder eine Chemotherapie bei einem Krebs- Spermien, um sie zu einem späteren leiden. In diesem Fall übernehmen die Zeitpunkt zu verwenden. Das kommt Kassen die Kosten, diese Leistung soll oft dann in Frage, wenn bei einer voraussichtlich ab Sommer 2021 abzu- IVF oder ICSI-Behandlung überzäh- rechnen sein. lige Eizellen im Vorkernstadium (vor Andere Verfahren im Rahmen einer der Verschmelzung) entstehen und Kinderwunschbehandlung wie etwa später übertragen werden sollen. das Assisted Hatching (das Verfahren Das erspart zum Beispiel der Frau soll dem Embryo die Einnistung in die eine erneute Punktion der Eierstö- Gebärmutter erleichtern) müssen Ver- cke beziehungsweise eine erneute sicherte in der Regel selbst bezahlen. Hormonbehandlung. Diese Kosten tragen die Kassen in der Regel Bildquelle: MidoSemsem / Shutterstock.com nicht, einige jedoch beteiligen sich über ihre Zusatzleistungen. Seite 9
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Krankenkasse Wer gesetzlich krankenversichert ist, Keinen Zuschuss erhalten Paare zum muss bestimmte Voraussetzungen Beispiel, wenn erfüllen, um Zuschüsse für eine künst- liche Befruchtung zu erhalten. Das • sie nicht verheiratet sind kinderlose Paar muss • sie die Altersgrenze überschritten • heterosexuell und verheiratet sein haben • die Maßnahme muss aus ärztlicher • in der Vergangenheit beim Mann Sicht erforderlich sein eine medizinisch nicht notwendige • es muss hinreichend Aussicht auf Sterilisation durchgeführt wurde eine Schwangerschaft geben • sie weitere Versuche unternehmen • es dürfen nur Ei- und Samenzellen wollen, die über die von den Kas- der Ehegatten verwendet werden sen bewilligte Anzahl hinaus geht • die Frau und der Mann müssen Paare können dann aber immer noch mindestens 25 Jahre alt sein auf eine Kostenbeteiligung der Länder • die Frau muss unter 40 Jahren alt, zugreifen, die ihre Fördervorausset- der Mann unter 50. zungen großzügiger gestaltet haben (siehe Abschnitt unten). Vor Behandlungsbeginn muss zudem durch den behandelnden Arzt ein Be- handlungsplan bei der Krankenkasse vorgelegt und bewilligt werden. Sind die Ehepartner bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert, muss jeder der Partner einen Behandlungsplan bei seiner Kasse einreichen. Seite 10 Bildquelle: TunedIn by Westend61 / Shutterstock.com
Das zahlt die private Krankenversiche- Tipp: rung für die assistierte Reproduktion Die Kosten für eine Kryokon- In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist der jeweils versicherte Tarif servierung - das Einfrieren von ein entscheidender Faktor für die Ei- oder Samenzellen, um eine Kostenübernahme für die künstliche spätere künstliche Befruchtung Befruchtung. zu ermöglichen – wird wie in der gesetzlichen Krankenversicherung Viele, vor allem ältere, Tarife sehen auch, nur dann erstattet, wenn eine Übernahme von 100 Prozent der dies wegen einer keimzellschädi- Kosten für die künstliche Befruchtung genden Therapie notwendig ist, vor, eine Maximalsumme gibt es nicht also eine medizinische Indikation und auch keine Anzahl maximaler vorliegt. Versuche. Demnach bleibt auch kein Eigenanteil bestehen. Eine künstliche Befruchtung gilt als medizinisch notwendige Leistung, für die die private Krankenversicherung auf- kommen muss. Was der eigene, versicherte Tarif bietet, sollte der Versicherte am besten genau nachprüfen, bevor sich ein Paar auf eine Kinderwunschbehand- lung einlässt. Im jeweiligen Tarif kann durchaus eine Maximal- summe oder eine Anzahl an maximalen Versuchen festgelegt sein. Entscheidend für die Kosten- übernahme in der privaten Bildquelle: Elena Pavlovich / Shutterstock.com Krankenversicherung ist, dass der privat Versicherte auch der Verursacher Übrigens: der Kinderlosigkeit ist. Ist dies der Fall, Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten trägt die Private sämtliche Kosten der Krankenversicherung in einen leis- Behandlung, auch am Partner, auch tungsstärkeren Tarif, der zum Beispiel dann, wenn dieser gesetzlich versi- mehr Leistungen bei Kinderwunschbe- chert ist. Darüber kann es allerdings handlung vorsieht, ist oft keine Option. zu Auseinandersetzungen mit dem Ist die Diagnose der ungewollten privaten Versicherer kommen, wie die Kinderlosigkeit bereits gestellt, wird Erfahrung zeigt. die Kinderwunschbehandlung aus den Verheiratet zu sein ist in der privaten Leistungen ausgeklammert werden. Krankenversicherung übrigens keine Voraussetzung für eine Kostenüber- Zusätzlich fällt bei einem leistungs- nahme. Auch gibt es keine festgelegte stärkeren Tarif für die Mehrleistungen Altersgrenze. Entscheidend ist, dass eine Gesundheitsprüfung an. Je nach für die Frau die Wahrscheinlichkeit, Alter und Gesundheitszustand der ver- schwanger zu werden, bei mindestens sicherten Person kann das deutliche 15 Prozent liegt. Mehrkosten beim Beitrag verursachen. Seite 11
Gemischte Versicherungsverhältnisse nicht von der Krankenkasse übernom- men, erklärt die Barmer Krankenkasse Die Kostenübernahme ist einfach, auf Anfrage. Finanziell besonders wenn beide Partner bei der gesetz- einschneidend ist diese Regelung bei lichen Krankenversicherung (GKV) ver- Versicherungskombination, bei der die sichert sind. Dann trägt jede Kasse den Frau privat versichert ist, der Grund der Kostenanteil seines Versicherten. Im Kinderlosigkeit aber nicht bei ihr liegt, besten Fall sind beide Partner bei der- sondern bei ihrem kassenversicherten selben Kasse versichert, dann können Partner. Da die umfangreichsten Be- sie bei manchen Kassen eine höhere handlungseingriffe bei der Frau liegen, Kostenübernahme über Zusatzleistun- sind diese vom Paar dann selbst zu gen erhalten. bezahlen, die private Krankenversiche- Kompliziert wird es hingegen, wenn rung leistet dann gar nicht. beide Partner in unterschiedlichen Systemen versichert sind: der eine ge- setzlich, der andere privat. Wie schon erwähnt, gelten hier verschiedene Versicherungsprinzipien. Da in der privaten Krankenversicherung das Verursacherprinzip gilt, kann dann ein Anspruch auf die komplette Kos- tenübernahme der Kinderwunsch- behandlung entstehen – auch beim Partner, auch wenn dieser gesetzlich versichert ist - wenn der Grund für die Kinderlosigkeit beim PKV-Mit- glied liegt. Besagt die Diagnose jedoch, dass der privat versicherte Partner nicht der Verursacher der Kinderlosigkeit ist, trägt die Private Krankenkasse gar keine Kosten. In dem Fall kommt die GKV zu 50 Prozent der Kosten auf, die durch die Behandlung an ihrem Mitglied entstehen und auch für sogenannte „extrakorporale Leis- tungen“, also Kosten, die weder dem einen noch dem anderen Partner zuzuordnen sind. Bei einer Kinder- wunschbehandlung entstehen solche Leistungen durch den künstlichen Befruchtungsvorgang, der außerhalb des Körpers stattfindet. Die Leistun- gen, die jedoch direkt am privat ver- sicherten Partner stattfinden, werden Bildquelle: Monster Ztudio / Shutterstock.com Seite 12
Was klar geregelt klingt, kann in der Realität manchmal ganz schön kom- Tipp: plex sein. Problematisch wird es zum Beispiel mit der Kostenübernahme Kinderlose Paare in gemischten in der privaten Krankenversicherung Versicherungsverhältnissen soll- nämlich dann, wenn die Ursache für ten sich vor einer Behandlung mit die Kinderlosigkeit nicht eindeutig zu beiden Versicherern in Verbindung diagnostizieren ist oder wenn bei bei- setzen und die Kostenübernahme den Partnern organische Ursachen zu klären. Vor allem ist zu klären, finden sind und die private Kranken- welcher Leistungsumfang im Tarif versicherung dies als Grund anführt, der privaten Krankenversicherung nicht die Gesamtkosten zu tragen. vorgesehen ist. Wenn obendrein noch Beihilfe oder Heilfürsorge in Frage kommt, wird es noch komplizierter. Der Bundes- verband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e.V. berät dazu die Patienten seiner Mitglieder (www. repromed.de) berät Paare dazu. Bildquelle: Ana Prego / Shutterstock.com Seite 13
Zusatzleistungen der Krankenkassen Weit über 90 Prozent aller medizini- • Versicherte sollten die finanzielle schen Leistungen in der gesetzlichen Mehrleistung, die unter dem Strich Krankenversicherung sind bei allen herauskommt, genau überprüfen Kassen gleich und gesetzlich festge- und in Relation zum individuel- legt (Regelleistungen). Nur zu einem len Zusatzbeitrag der jeweiligen geringen Prozentsatz können die Kasse setzen. Dieser Zusatzbeitrag Kassen nach eigener Entscheidung beträgt einen Prozentsatz vom Zusatzleistungen – sogenannte Sat- Brutto-Einkommen, die Hälfte zungsleistungen – für ihre Versicherten des Betrags müssen Versicherte anbieten. In welchem Bereich solche monatlich selbst bezahlen. Ein Zusatzleistungen angeboten werden, deutlich höherer Zusatzbeitrag obliegt den Kassen. Einige bieten bei der gewählten neuen Kasse Zusatzleistungen im Bereich Kinder- kann einen Kostenvorteil bei der wunschbehandlung an – also zusätz- Kinderwunschbehandlung wieder liche finanzielle Leistungen, die über relativieren. die Regelleistungen hinaus gehen. Es • Kassen können Satzungsleistungen kann sich für ein kinderloses Paar mit jederzeit wieder streichen, eine Kinderwunsch durchaus lohnen im dauerhafte Garantie darauf gibt es Vorfeld einer Behandlung zu einer Kas- nicht. se zu wechseln, die Zusatzleistungen in diesem Bereich anbietet. Folgendes ist • Wichtig ist, ob die Krankenkasse dabei zu beachten: mit den Zusatzleistungen dem Versicherten auch offen steht. Nicht alle Kassen sind bundesweit geöffnet, manche stehen nur Ver- sicherten in bestimmten Regionen offen, etwa AOKs, viele IKKs und viele BKKs. • Zu beachten ist auch, dass durch einen Wechsel eventuell geschätz- te Zusatzleistungen (zum Beispiel mehr Leistungen im Bereich Zahn- behandlung oder Reiseimpfungen) bei der neuen Kasse wegfallen können. Seite 14 Bildquelle: Pixsooz / Shutterstock.com
• Wer die Kasse wechseln möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Seit 2021 genügt es, mindestens zwölf Monate lang bei seiner bisherigen Kasse versichert zu sein, dann entsteht ein Wechsel- recht zu einer neuen Kasse (bislang waren es 18 Monate). Eine Ausnah- me gilt: Wenn die Kasse den Zu- satzbeitrag erhöht, dann entsteht ein Sonderkündigungsrecht, das die zwölf Monate Mindestmitglied- schaft überflüssig macht. • Beim Kassenwechsel ist eine Kündigungsfrist einzuhalten: zwei Monate zum Monatsende. Das gilt auch bei der Inanspruchnahme des Bildquelle: Africa Studio / Shutterstock.com Sonderkündigungsrechts. Aller- dings muss der Versicherte nicht mehr bei seiner Kasse kündigen – auch das ist neu seit 2021. Er stellt einfach einen Aufnahmeantrag bei Typische Zusatzleistungen Kinder- der neuen Kasse, diese kümmert sich um die Kündigung bei der bis- wunsch herigen Kasse. Die Kassen bieten unterschiedliche Zusatzleistungen bei künstlicher Befruchtung an. Viele erhöhen den prozentualen Zuschuss zu den drei Versuchen, oder sie finanzieren einen vierten Versuch, oder sie beteiligen sich an den Kosten einer Kryokon- servierung befruchteter Eizelle und einer Blastozystenkultur. Bei letzterer werden durch eine Verlängerung der Beobachtungszeit nach der IVF bezie- hungsweise ICSI-Methode – statt zwei bis drei Tagen sind es fünf Tage – Emb- Bildquelle: Vladimir Staykov / Shutterstock.com ryonen mit einer höheren Einnistungs- wahrscheinlichkeit identifiziert. So soll eine gezieltere Auswahl lebensfähiger Blastozysten mit erhöhter Chance auf eine Schwangerschaft erfolgen. Die umfangreichsten Leistungen bei den von uns ausgewählten Kassen, bieten die „IKK - Die Innovationskasse“ und einige Betriebskrankenkassen (BKKs). Seite 15
Zusatzleistungen Kinderwunschbehandlung ausgewählter Krankenkassen Krankenkasse Mehrleistung Kinderwunschbehandlung AOK Baden-Württemberg Weitere 25 Prozent der Behandlungskosten, wenn (Baden-Württemberg) beide Partner bei der AOK versichert sind.Gilt auch für weibliche Paare gleichgeschlechtlicher Lebens- partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz. Gilt auch für Frauen über 40, wenn keine besonderen gesundheitlichen Risiken gegeben sind AOK Bayern 50 Prozent der Kosten für einen zusätzlichen Versuch aller im Rahmen der GKV zugelassenen Methoden der künstlichen Befruchtung AOK Plus (Sachsen, Thüringen) Weitere 25 Prozent der Behandlungskosten, wenn beide Partner bei der AOK Plus versichert sind Kostenübernahme Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für Embryo) Kostenübernahme TESE (Testikuläre Spermienextrak- tion. IKK classic (bundesweit) BKK Bahn (bundesweit) Insgesamt 75 Prozent der Kosten wie im Behandlungs- plan BKK Scheufelen (Baden-Würt- bis zu 500 Euro je Behandlungszyklus für maximal 9 temberg) Behandlungszyklen je Paar für im Behandlungsplan genehmigte Kassenleistungen. Beide Partner müssen bei der BKK Scheufelen versichert sein. Darüber hinaus BKK-Kinderwunsch siehe unten BKK SBH (Baden-Württem- Insgesamt Prozent der Kosten wie im Behandlungs- berg) plan genehmigt, wenn beide Partner bei der BKK SBH versichert sind Darüber hinaus: BKK-Kinderwunsch siehe unten BKK VBU (bundesweit) 600 Euro zum Eigenanteil je Behandlungsversuch Darüber hinaus: BKK-Kinderwunsch siehe unten Hkk (bundesweit) 200 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch für jeden bei der Hkk-versicherten Partner (maximal 1.200 Euro für ein Ehepaar bei drei Versuchen) Die Barmer und die DAK, die mit zu den größten Kassen zählen, bieten keine Zusatzleistungen bei Kinderwunsch an. Quelle: Biallo.de/Stand Februar 2021 Seite 16
Zusatzleistungen Kinderwunschbehandlung ausgewählter Krankenkassen Krankenkasse Mehrleistung Kinderwunschbehandlung IKK classic (bundesweit) 500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch, wenn beide Ehepartner bei der IKK classic versichert sind 250 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch, wenn nur ein Partner bei der IKK classic versichert ist IKK – Die Innovationskasse 100 Prozent Übernahme aller im Behandlungsplan (vorher IKK Nord, bundesweit) genehmigten Kosten für IVF- und ICSI-Maßnahmen, wenn beide Partner bei „IKK – Die Innovationskasse“ versichert sind IKK Südwest (Hessen, Rhein- 100 Prozent Übernahme der Kosten, maximal 1.000 land-Pfalz, Saarland) Euro je Behandlungsversuch. Beide Partner müssen bei der IKK Südwest versichert sein Knappschaft (bundesweit) Maximal 500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil je Ver- such, wenn beide Ehepartner bei der Knappschaft versi- chert sind Techniker (bundesweit) 250 Euro zum Eigenanteil pro IVF- oder ICSI-Versuch, wenn beide Partner bei der Techniker versichert sind Viactiv (bundesweit) 500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch für IVF- und ICSI-Behandlungen Darüber hinaus: BKK-Kinderwunsch siehe unten Die Barmer und die DAK, die mit zu den größten Kassen zählen, bieten keine Zusatzleistungen bei Kinderwunsch an. Quelle: Biallo.de/Stand Februar 2021 Seite 17
BKK-Kinderwunsch Programm 50 Betriebskrankenkassen (BKK), viele Leistungen davon bundesweit geöffnet, bieten mit dem Programm „BKK Kinder- • Einmalig 350 Euro Kryozyklus nach wunsch“ zusätzliche Leistungen an. erfolgtem Embryotransfer Das Besondere: Diese Leistungen sind keine Satzungsleistungen, die wieder • Einmalig 250 Euro Blastozysten- gestrichen werden können, sondern es kultur nach erfolgtem Embryo- handelt sich um langfristige Verein- transfer barungen, was - laut BKK - Kontinuität beim Leistungsanspruch sichern soll. • 500 beziehungsweise 700 Euro für Voraussetzung für die Inanspruchnah- einen vierten Versuch der künst- me der Leistungen ist, dass die Frau lichen Befruchtung nach Transfer das 42. Lebensjahr, der Mann das 50. je nach Methode in einem der am Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es BKK-Programm teilnehmenden genügt, wenn die Frau Mitglied bei der Zentren teilnehmenden BKK ist. Voraussetzung ist auch, dass sich das Paar in einem • Wechsel im laufenden Behand- der Kinderwunschzentren behandeln lungszyklus zwischen IVF- und lässt, das mit der BKK einen Vertrag ICSI-Methode geschlossen hat. Über diverse Zentren in Bayern hinaus stehen bislang meh- rere in Hamburg sowie in Hannover • prioritäre Verwen- und Aalen zur Verfügung. dung kryokonservierter imprägnierter (befruch- teter) Eizellen • Bei einer Übersti- mulation infolge der Kryokonservierung können sämtliche be- fruchtete Eizellen in einem späteren Zyklus maximal drei Monate nach Beginn der Sti- mulation transferiert werden („Freeze all“). • Maximal zwei befruchtete Eizellen werden transferiert, was das Risiko von Mehrlingsgeburten reduziert. Bildquelle: Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock.com Seite 18
Zuschüsse von Bund und Ländern Kinderlose Paare mit Kinderwunsch können auch von einer staatlichen Kostenbeteiligung profitieren. Voraus- setzung ist, dass das jeweilige Bundes- land, in dem das Paar dauerhaft wohnt, sich beteiligt und zwar in gleicher Höhe wie der Bund. Jedes Bundesland knüpft die Förderung dabei an andere Bedingungen, auch die Höhe des Zu- schusses variiert. Diese Länder beteili- gen sich an den Kosten: Bayern (seit 1. November 2020), Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-An- halt, Thüringen. Rheinland-Pfalz ist da- Bildquelle: Steidi / Shutterstock.com bei das einzige Bundesland, das auch gleichgeschlechtlichen weiblichen Paare eine Förderung gewährt. Tipp: Die Kostenbeteiligung steht auch unverheirateten, heterosexuellen Paaren offen. Es werden Verfahren der IVF- oder ICSI-Methode be- zuschusst. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde. Über einen Förder-Check können Paare herausfinden, ob sie eine Förderung durch Bund und Länder erhalten können. Im Folgenden finden Sie einige Beispiele, welche Zuschüsse in einzelnen Bundes- ländern möglich sind: Bildquelle: Andrey_Popov / Shutterstock.com Seite 19
Bayern Mecklenburg-Vorpommern • verheiratete, heterosexuelle Paare • Verheiratete, heterosexuelle Paare bis vierter Behandlungszyklus: bis bis vierter Behandlungszyklus: zu 50 Prozent des Eigenanteils; bis zu 50 Prozent des Eigenanteil. maximal 800 Euro (IVF) und 900 Maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs- Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs- zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF) zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be- und 1.800 Euro (ICSI) vierter Be- handlungszyklus handlungszyklus. • unverheiratete, heterosexuelle • Unverheiratete Paare bis dritter Be- Paare bis dritter Behandlungszyk- handlungszyklus: bis zu 25 Prozent lus: bis zu 25 Prozent des Eigen- des Eigenanteils; vierter Behand- anteils; vierter Behandlungszyklus: lungszyklus bis 50 Prozent des bis zu 50 Prozent des Eigenanteils; Eigenanteils. Maximal 800 Euro maximal 800 Euro (IVF) und 900 (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs- Behandlungszyklus; maximal 1.600 zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF) Euro (IVF) und 1.800 Euro (ICSI) und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be- vierter Behandlungszyklus. handlungszyklus Berlin • Zweiter und dritter Behandlungs- zyklus 75 Prozent des Eigenanteils, maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI). Brandenburg • verheiratete und unverheira- tete Paare bis dritter Behand- lungszyklus: bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. • Maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI) verheiratete Paare • Maximal 2.290 Euro (IVF) und 3.225 Euro (ICSI) unverheirate- te Paare Hessen • Vierter Behandlungszyklus: 75 Prozent des Eigenanteils, maximal 3.000 Euro (IVF) und 3.300 Euro (ISCI) Bildquelle: Estrada Anton / Shutterstock.com Seite 20
Nordrhein-Westfalen • verheiratete, heterosexuelle Paare bis vierter Behandlungszyklus: 50 Prozent des Eigenanteils; maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI); maximal 1.600 Euro (IVF) und 1.800 Euro (ICSI) vierter Behand- lungszyklus. • unverheiratete, heterosexuelle Paare: bis dritter Behandlungs- zyklus 25 Prozent des Eigenanteils, maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI), zusätzlich pauschaler Zuschlag von 240 Euro bei IVF und 270 Euro bei ICSI, vierter Behand- lungszyklus 50 Prozent des Eigen- anteils, maximal 1.600 Euro (IVF) und 1.800 Euro (ICSI). Rheinland-Pfalz • verheiratete, heterosexuelle Paare Bildquelle: Estrada Anton / Shutterstock.com bis vierter Behandlungszyklus: bis zu 50 Prozent des Eigenanteils; maximal 800 Euro (IVF) und 900 Niedersachsen Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs- zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF) • verheiratete, heterosexuelle Paare und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be- bis vierter Behandlungszyklus: bis handlungszyklus. zu 50 Prozent des Eigenanteils; maximal 800 Euro (IVF) und 900 • unverheiratete, heterosexuelle Paare erster bis dritter Behand- Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs- lungszyklus; bis zu 25 Prozent zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF) des Eigenanteils; vierter Behand- und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be- lungszyklus: bis zu 50 Prozent des handlungszyklus. Eigenanteils; • unverheiratete, heterosexuelle • gleichgeschlechtliche weibliche Paare erster bis dritter Behand- Paare bis dritter Behandlungszy- lungszyklus; bis zu 25 Prozent klus: bis 12,5 Prozent des Eigen- des Eigenanteils; vierter Behand- anteils; vierter Behandlungszyklus: lungszyklus: bis zu 50 Prozent des bis 25 Prozent des Eigenanteils; Eigenanteils; maximal 800 Euro maximal 400 Euro (IVF) und 450 (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter Euro (ICSI) bis dritter Behand- Behandlungszyklus; maximal 1.600 lungszyklus; maximal 800 Euro Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI) 8IVF) und 900 Euro (ICSI) vierter vierter Behandlungszyklus. Behandlungszyklus. Seite 21
Sachsen Thüringen • Verheiratete, heterosexuelle Paare • Verheiratete, heterosexuelle Paare bis vierter Behandlungszyklus: bis bis vierter Behandlungszyklus: bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Ma- zu 50 Prozent des Eigenanteils; ximal 750 Euro (IVF) und 900 Euro maximal 800 Euro (IVF) und 900 (ICSI) bis dritter Behandlungszyk- Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs- lus; maximal 1.600 Euro (IVF) und. zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF) 1.800 Euro (ICSI) vierter Behand- und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be- lungszyklus. handlungszyklus. • Unverheiratete, heterosexuelle • Unverheiratete, heterosexuelle Paare erster bis dritter Behand- Paare erster bis dritter Behand- lungszyklus; bis zu 25 Prozent lungszyklus; bis zu 25 Prozent des Eigenanteils; vierter Behand- des Eigenanteils; vierter Behand- lungszyklus: bis zu 50 Prozent des lungszyklus: bis zu 50 Prozent des Eigenanteils. Maximal 750 Euro Eigenanteils. maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter Behandlungszyklus; maximal 1.600 Behandlungszyklus; maximal 1.600 Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI) Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Behandlungszyklus. vierter Behandlungszyklus. Sachsen-Anhalt • Verheiratete, heterosexuelle Paare bis dritter Behandlungszyklus: bis zu 50 Prozent des Eigenanteils; maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI) • Unverheiratete, heterosexuelle Paare erster bis dritter Behand- lungszyklus: bis zu 50 Prozent des Eigenanteils: Zusätzlich 12.5 Prozent, wenn keine Leistung eines anderen (Leistungsträgers z.B. private Krankenversicherung); maximal 800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI) Seite 22 Bildquelle: Rock and Wasp / Shutterstock.com
Diese Kosten lassen sich von der Steuer absetzen Die Kosten, die für die künstliche Be- fruchtung selbst zu tragen sind, kann ein Paar von der Steuer absetzen. Die Kosten gelten als Krankheitskosten und sind damit als außergewöhn- liche Belastungen geltend zu machen. Dazu gehören auch alle Begleitkosten wie Fahrtkosten oder Ausgaben für Medikamente. Auch wenn ein Paar nicht verheiratet ist, können die Kosten abgesetzt werden, ebenso können Paare in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft die Kosten absetzen. Bildquelle: ninoon / Shutterstock.com Stand des Ratgebers: Mai 2021 - Alle Angaben ohne Gewähr. Seite 23
Verwendete Quellen: https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/kuenstliche-befruchtung/ https://www.test.de/Kuenstliche-Befruchtung-Die-Kinderwunschbehandlung-optimal- finanzieren-5592906-0/?mc=sea.dsa.generisch&gclid=EAIaIQobChMIqOSk8-Lc7gI- VEOJ3Ch3p-Ax9EAAYASAAEgKA9_D_BwE https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/ gesetzliche-krankenversicherung-schneller-wechsel-moeglich-13883 https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/unterstuetzung-von-bund-und- laendern/147124 https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/foerder- check https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/kinderwunsch/index. html https://www.kbv.de/html/1150_50138.php https://repromed.de/ (Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren in Deutschland e.V.) Über biallo.de Die Biallo & Team GmbH zählt mit ihren Portalen biallo.de und biallo.at zu den führenden Anbietern für unabhängige Finanz- und Verbraucherinformation. Wir bieten aktuelle journalistische Informationen zu den Themen Geldanlage, Bau- finanzierung, Kredite, Konten & Karten, Versicherungen, Rente & Vorsorge, Telefon & Internet, Energie, Recht & Steuern sowie Soziales. Unsere Beiträge erscheinen in zahlreichen regionalen und überregionalen Tageszeitungen. Nutzer profitieren zusätzlich von rund 70 unabhängigen, kostenlosen Rechentools und Finanzver- gleichen, welche die Entscheidung bei vielen Geldfragen erleichtern. Im Girokon- to-Vergleich sind rund 1.300 Banken und Sparkassen gelistet. Damit bietet biallo. de den größten Girokonto-Vergleich Deutschlands mit nahezu kompletter Markt- abdeckung und regionaler Suchfunktion. Was die Erlösquellen angeht, sind wir transparent. Wie wir uns finanzieren, haben wir auf biallo.de in der Rubrik „Über uns“ offengelegt. Mit dem Newsletter von biallo.de nichts mehr verpassen! Seite 24
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