KINDERWUNSCHBEHANDLUNG - Zuschüsse senken die Kosten - AUSGABE 08 - Biallo

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KINDERWUNSCHBEHANDLUNG - Zuschüsse senken die Kosten - AUSGABE 08 - Biallo
AUSGABE 08
                                                                          Mai 2021

                   KINDERWUNSCHBEHANDLUNG

Bildquelle: LuckyStep / Shutterstock.com

                                           Zuschüsse senken die Kosten
KINDERWUNSCHBEHANDLUNG - Zuschüsse senken die Kosten - AUSGABE 08 - Biallo
Kinderwunschbehandlung
Zuschüsse senken die Kosten
von Annette Jäger

Nicht auf natürliche Weise schwanger werden zu können, ist für viele Paare eine belastende
Situation. Doch es gibt Hilfe: Bei unerfülltem Kinderwunsch können sie auf medizinische Verfahren
setzen. Im vergangenen Jahr haben Kinderwunschbehandlungen in Deutschland eine große Nach-
frage erfahren, im Corona-Jahr 2020 ist der Anteil künstlicher Befruchtungen um 9,3 Prozent im
Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Die Finanzierung der Behandlung lastet je nach Lebenssituation, Versicherungsstatus, Kassenzuge-
hörigkeit und Wohnort in unterschiedlichem Maß auf den Schultern der hoffentlich werdenden
Eltern. Während die einen nahezu die Gesamtkosten erstattet bekommen, müssen andere sämt-
liche Kosten alleine tragen, weil sie durchs Fördernetz fallen. Es sind oft viele Tausend Euro, die auf
Betroffene zukommen, zumal es oft mehrerer Versuche bedarf, bis eine Schwangerschaft zustande
kommt.

Eine gute Nachricht vorab: Die Kosten
für die gängigsten Methoden der Kin-
derwunschbehandlung werden von den
gesetzlichen Krankenkassen (GKV) zu 50
Prozent übernommen. Zusätzlich bieten
viele Kassen über ihre freiwilligen Extraleis-
tungen weitere Zuschüsse an. Ein Kassen-
wechsel kann sich also durchaus lohnen.
Obendrein gewähren zwölf Bundesländer
noch weitere finanzielle Zuschüsse, die auch
Paaren offenstehen, die nicht die strengen
Voraussetzungen für eine Kostenübernahme
durch das Kassensystem erfüllen. Wer privat
krankenversichert ist, hat zwar die Chan-
ce, dass der Versicherer sämtliche Kosten
der Kinderwunschbehandlung trägt. Doch
hier sind viele Voraussetzungshürden zu
nehmen, unter anderem kommt es auf den
versicherten Tarif an.
Eines wird dabei deutlich: Für Paare ist
es eine Herausforderung, das persönliche,
optimale Finanzierungsmodell auszutüfteln.
In diesem Ratgeber haben wir mögliche
Geldquellen zusammengetragen. Sie erfah-
ren, welche Zuschüsse es gibt, wie sie diese
kombinieren können und worauf Sie achten
müssen. Ferner erfahren Sie, welches die am
häufigsten zum Einsatz kommenden Metho-
den der Kinderwunschbehandlung sind.

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Welche Methoden der Kinderwunschbehandlung gibt es?

Zuerst die Diagnostik

                                                           Bildquelle: Yurchanka Siarhei / Shutterstock.com
Welche Methode die beste
ist, um eine Schwangerschaft
herbeizuführen, hängt von der
Diagnose ab. Beide Partner
müssen sich eingehenden Unter-
suchungen unterziehen, um her-
auszufinden, was die Ursache für
die ungewollte Kinderlosigkeit
ist. In Deutschland sind längst
nicht alle Verfahren im Rahmen
einer künstlichen Befruchtung
erlaubt. So dürfen zum Beispiel
durch künstliche Befruchtung
entstandene Embryonen nur in
sehr wenigen Fällen genetisch
untersucht und gegebenenfalls
verworfen werden. Ebenfalls ver-
boten ist die Eizellenspende und
die Wahl des Geschlechts.

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Insemination (Samenübertragung)

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           Bei der Kinderwunschbehandlung gibt
           es drei gängige Methoden, für die die
           Krankenkassen Kosten übernehmen.
           Eine davon ist die Insemination. Dabei
           wird Sperma meist direkt in die Ge-
           bärmutter gespritzt. Oft geht dieser
           Methode eine Hormonbehandlung
           der Frau voraus um die Eireifung
           zu fördern. Dieses Verfahren kommt
           meist dann zum Einsatz, wenn eine
           zu geringe Spermienmenge oder eine
           mangelnde Qualität der Spermien
           der Grund für eine eingeschränkte
           Zeugungsfähigkeit ist. Oder aber, wenn
           etwa bei der Frau eine Störung im
           Bereich des Gebärmutterhalses auftritt,
           die zur gestörten Empfängnisfähigkeit
           führt.
                                                       Tipp:

                                                       Bei der homologen Insemination
                                                       wird der Samen des Mannes ver-
                                                       wendet, bei der heterologen der
                                                       Samen eines Spenders. Letzteres
                                                       ist in Deutschland durchaus er-
                                                       laubt, die Krankenkassen erstatten
                                                       die Kosten jedoch nicht.

                                                     IVF und ICSI

                                                     Führt die Insemination nicht zu einer
                                                     Schwangerschaft oder ist sie aus
                                                     medizinischen Gründen nicht ange-
                                                     zeigt, stehen kinderlosen Paaren die
                                                     Methoden der künstlichen Befruchtung
                                                     zur Verfügung: die In-vitro-Fertilisation
                                                     (IVF) und die Intracytoplasmatische
                                                     Spermieninjektion (ICSI). Einer solchen
                                                     Anwendung geht meist eine Hormon-
                                                     behandlung der Frau voraus, bei der
                                                     mehrere Eizellen heranreifen, die unter
                                                     Narkose entnommen werden. Die Be-
                                                     fruchtung findet dann außerhalb des
Bildquelle: medicalstocks / Shutterstock.com         Körpers statt.

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IVF:                                     ICSI:
             Die Eizellen werden der Frau ent-        Bei dieser Methode wird die Samen-
             nommen und in einer Petrischale          zelle direkt in die Eizelle injiziert. In
             mit den Samenzellen des Partners         diesem Fall findet zwar die Kernver-
             zusammengebracht. Kommt es zu einer      schmelzung statt, ob die Zellteilung je-
             Verschmelzung und hat die Befruch-       doch fortschreitet und sich ein Embryo
                                                      entwickelt, ist nicht sicher. Gelingt es,
             tung geklappt – das kann der Medi-
                                                      wird ein Embryo - maximal zwei Emb-
             ziner unter dem Mikroskop erkennen       ryonen - in die Gebärmutter eingesetzt.
             –, werden ein oder zwei befruchtete      Das Verfahren ist eines der am häu-
             Eizellen in die Gebärmutter einge-       figsten eingesetzten. Es wird vor allem
             setzt. Das geschieht meist mit einem     dann angewandt, wenn der Mann nur
             Katheter. Dann muss sich zeigen, ob      wenige oder unbewegliche Spermien
             sich ein oder mehrere Embryo(nen) in     produziert. Bei dieser Methode soll es
             der Gebärmutter einnisten. Die Wahr-     in rund 25 Prozent der Fälle zu einer
             scheinlichkeit, auf diesem Weg eine      Schwangerschaft kommen (Quelle: Ge-
             Schwangerschaft zu erlangen, liegt bei   meinsamer Bundesausschuss).
             25 bis 30 Prozent (Quelle: Gemeinsa-     Für beide Methoden gilt: Die Wahr-
             mer Bundesausschuss).                    scheinlichkeit, Mehrlinge zu gebären,
                                                      ist höher als üblich, da häufig gleich
                                                      zwei – seltener drei - Embryonen in die
                                                      Gebärmutter eingesetzt werden. Mehr
                                                      als drei sind in Deutschland jedoch
                                                      nicht erlaubt.

                                                        Wichtiger Hinweis

                                                        „In Deutschland dürfen nur eigene
                                                        Eizellen bei der künstlichen Be-
                                                        fruchtung zum Einsatz kommen.
                                                        Eine Eizellenspende ist nicht
                                          ock.c
                                               om       erlaubt, eine Samenspende jedoch
                                 Shutterst
                           phy /                        schon“, sagt Dr. Eva Zwicknagl,
                        ra
                   hotog                                Gynäkologin in Schondorf am
          e: Nixx P
Bildquell                                               Ammersee.

                                                                                                  Seite 5
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Interessante Zahlen und Fakten:
Die Jahre 2018 und 2019 im Deutschen IVF-Register (D.I.R)
 • In Europa werden pro Jahr über 900.000 IVF Zyklen durchgeführt. Pro Jahr werden
   an die 200.000 Kinder nach außerkörperlicher Befruchtung geboren.
 • Deutschland ist nach Russland und Spanien das Land mit den meisten Eingriffen.
 • Die Schwangerschaftsrate pro Embryotransfer nach Frischzyklen lag im Jahr 2018
   bei 32,2 Prozent.
 • Die Geburtenrate pro Embryotransfer liegt bei 23,5 Prozent.
 • Die stabile Geburtenrate ist umso erfreulicher, da der Anteil an Mehrlingen erstma-
   lig unter 20 Prozent gesunken ist (2017 noch 78 Prozent Einlinge versus 22 Prozent
   Mehrlinge).
 • Während im Jahre 1997 noch 2,6 Embryonen im Schnitt transferiert wurden, sind es
   im Frischzyklus 2018 nur noch 1,7 und im Auftauzyklus 1,6 Embryonen
 • Stetig steigend ist der Anteil der Zyklen mit aufgetauten Zellen und die hieraus
   resultierende Schwangerschaftsrate, die nun mehr bei 29 Prozent pro Transfer liegt
   und sich damit immer weiter an die Schwangerschaftsrate nach Frischzyklen annä-
   hert. Hier zeigt sich die hohe Qualität der neuen Einfriertechnologien und die gute
   Zyklusvorbereitung im Auftau-Zyklus.
 • Komplikationen sind sehr selten, das früher häufige Überstimulationssyndrom liegt
   nur noch bei 0,3 Prozent pro Zyklus. 99,2 Prozent aller Behandlungen verlaufen
   ohne Komplikationen.
 • 261 Behandlungen erfolgten bei fehlendem männlichem Partner und 345 Behand-
   lungen bei lesbischen Paaren
Quelle: Jahrbuch 2019 Deutsches IVF-Register (J Reproduktionsmed Endokrinol 2020; 17 (5)                       ter.
                                                                                                                   de
                                                                                                           gis
                                                                                                         f-re
                                                                                                        s-iv
                                                                                                    che
                                                                                                  uts
                                                                                                 : de
                                                                                             elle
                                                                                           dqu
                                                                                           Bil

                                                                                                                        Seite 6
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Wie hoch sind die Kosten?

                                                • Die Insemination bedeutet den
                                                  geringsten medizinischen Ein-
                                                  griff. Sie ist auch gleichzeitig am
                                                  günstigsten. Findet eine vorherige
                                                  Hormonstimulation statt, beträgt
                                                  der Eigenanteil etwa zwischen 500
                                                  und 600 Euro pro Behandlung. Ist
                                                  keine Hormonbehandlung nötig,
                                                  kann eine Insemination auch deut-
                                                  lich günstiger sein, die Medika-
                                                  mente sind der teure Anteil an der
                                                  Gesamtrechnung.

                                                • Bei einer IVF liegt der Eigenanteil
                                                  deutlich höher, mit 1.500 pro Be-
                                                  handlungszyklus ist zu rechnen.

                                                • Bei einer ICSI-Behandlung fallen
                                                  pro Zyklus 1.800 Euro Eigenanteil
                                                  an.

                                                Es können – je nach Behandlungs-
                                                methode – Kosten hinzukommen, etwa
                                                wenn Ei -oder Samenzellen eingefro-
                                                ren werden sollen, um sie für spätere
Bildquelle: Dmitry Lobanov / Shutterstock.com   Befruchtungsversuche aufzubewahren
                                                (Kryokonservierung). Dafür fallen etwa
                                                600 bis 800 Euro an. Auch den Transfer
                                                einer solchen aufgetauten Eizelle müs-
     Eine Kinderwunschbehandlung ist eine       sen Versicherte selbst bezahlen.
     Paarbehandlung. An beiden Partnern
     fallen Behandlungsmaßnahmen an,            Für Paare, die nicht die Vorgaben
     dennoch ist es die Frau, die einen         der gesetzlichen Krankenkassen zur
     Großteil der medizinischen Eingriffe       Kostenübernahme erfüllen, sind die
     erfährt.                                   Behandlungen deutlich teurer. Ein Be-
                                                handlungszyklus nach der IVF-Metho-
     Die Krankenkassen beteiligen sich an       de kann dann rund 2.000 Euro kosten,
     den Kosten für eine Kinderwunsch-          bei einer ICSI-Behandlung fallen etwa
     behandlung. Für Kassenpatienten ist        4.000 Euro an. Hinzukommen in bei-
     deshalb der Eigenanteil entscheidend,      den Fällen Medikamentenkosten von
     den sie finanziell tragen müssen.          rund 2.000 Euro.

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KINDERWUNSCHBEHANDLUNG - Zuschüsse senken die Kosten - AUSGABE 08 - Biallo
Wer trägt die Kosten?
Das zahlt die Krankenkasse für die medizinisch assistierte Reproduktion

Die Krankenkassen bezahlen die Diag-
nostik zu 100 Prozent. Kommt es dann
zu einer Kinderwunschbehandlung,
übernimmt sie die Kosten für die ver-
schiedenen Methoden in unterschiedli-
chem Umfang. Dabei wird die Leistung
an die Anzahl der Versuche geknüpft:
Nicht immer ist eine Methode der
künstlichen Befruchtung auf Anhieb
erfolgreich. Manchmal benötigt es
mehr Versuche, manchmal gelingt eine
Schwangerschaft auch gar nicht.

Pro Behandlungsmaßnahme über-
nimmt die Kasse die Kosten für

• die Insemination im Spontanzyklus
                                                            Bildquelle: Blue Planet Studio / Shutterstock.com
  (ohne Hormonbehandlung) bis zu
  achtmal

• die Insemination nach hormoneller               Tipp:
  Stimulation bis zu dreimal
                                                  Eine oder mehrere der genannten
• die IVF bis zu dreimal                          Behandlungsmethoden können
                                                  unter bestimmten Voraussetzun-
• die ICSI bis zu dreimal                         gen auch nacheinander ange-
                                                  wandt werden. Entscheidend ist,
                                                  ob ausreichende Erfolgsaussichten
Die Kasse trägt dann mindestens 50                auf eine Schwangerschaft beste-
Prozent der anfallenden Kosten. Ist               hen. Bleibt also eine Behandlung
nach dieser Höchstzahl an Versuchen               erfolglos, kann eine andere Me-
keine Schwangerschaft eingetreten,                thode angewandt werden, sofern
besteht kein Leistungsanspruch mehr.              diese nach ärztlicher Einschätzung
Als „erfolgreicher Versuch“ gilt, wenn            zum Erfolg führen kann.
eine Schwangerschaft herbeigeführt                Es können allerdings nicht je-
wurde. Familien, die sich mehr als ein            weils drei Versuche IVF und ICSI
Kind wünschen, können wiederholt                  erfolgen, sondern in Kumulation
eine Kinderwunschbehandlung durch-                von IVF und ISCS insgesamte drei
führen, die Anzahl ist nicht begrenzt.            Versuche.

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KINDERWUNSCHBEHANDLUNG - Zuschüsse senken die Kosten - AUSGABE 08 - Biallo
Kassen bezahlen Kryokonservierung      Eine Ausnahme gibt es: 2020 hat der
                                                                                   Gemeinsame Bundesausschuss be-
                                            im Ausnahmefall                        schlossen, dass eine Kryokonservierung
                                                                                   dann von den Kassen bezahlt wird,
                                            Es ist zwar keine Behandlung, aber
                                                                                   wenn es eine medizinische Indikation
                                            für Paare mit Kinderwunsch den-
                                                                                   dafür gibt. Das ist dann der Fall, wenn
                                            noch eine wichtige Methode: Die
                                                                                   Patienten eine keimzellenschädigende
                                            Kyrokonservierung, das Einfrieren
                                                                                   Behandlung durchführen müssen, etwa
                                            von (befruchteten) Eizellen oder
                                                                                   eine Chemotherapie bei einem Krebs-
                                            Spermien, um sie zu einem späteren
                                                                                   leiden. In diesem Fall übernehmen die
                                            Zeitpunkt zu verwenden. Das kommt
                                                                                   Kassen die Kosten, diese Leistung soll
                                            oft dann in Frage, wenn bei einer
                                                                                   voraussichtlich ab Sommer 2021 abzu-
                                            IVF oder ICSI-Behandlung überzäh-
                                                                                   rechnen sein.
                                            lige Eizellen im Vorkernstadium (vor
                                                                                   Andere Verfahren im Rahmen einer
                                            der Verschmelzung) entstehen und
                                                                                   Kinderwunschbehandlung wie etwa
                                            später übertragen werden sollen.
                                                                                   das Assisted Hatching (das Verfahren
                                            Das erspart zum Beispiel der Frau
                                                                                   soll dem Embryo die Einnistung in die
                                            eine erneute Punktion der Eierstö-
                                                                                   Gebärmutter erleichtern) müssen Ver-
                                            cke beziehungsweise eine erneute
                                                                                   sicherte in der Regel selbst bezahlen.
                                            Hormonbehandlung. Diese Kosten
                                            tragen die Kassen in der Regel
Bildquelle: MidoSemsem / Shutterstock.com

                                            nicht, einige jedoch beteiligen sich
                                            über ihre Zusatzleistungen.

                                                                                                                         Seite 9
KINDERWUNSCHBEHANDLUNG - Zuschüsse senken die Kosten - AUSGABE 08 - Biallo
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Krankenkasse

Wer gesetzlich krankenversichert ist,                       Keinen Zuschuss erhalten Paare zum
muss bestimmte Voraussetzungen                              Beispiel, wenn
erfüllen, um Zuschüsse für eine künst-
liche Befruchtung zu erhalten. Das                           • sie nicht verheiratet sind
kinderlose Paar muss
                                                             • sie die Altersgrenze überschritten
• heterosexuell und verheiratet sein                           haben
• die Maßnahme muss aus ärztlicher                           • in der Vergangenheit beim Mann
  Sicht erforderlich sein                                      eine medizinisch nicht notwendige
• es muss hinreichend Aussicht auf                             Sterilisation durchgeführt wurde
  eine Schwangerschaft geben
                                                             • sie weitere Versuche unternehmen
• es dürfen nur Ei- und Samenzellen                            wollen, die über die von den Kas-
  der Ehegatten verwendet werden                               sen bewilligte Anzahl hinaus geht
• die Frau und der Mann müssen                              Paare können dann aber immer noch
  mindestens 25 Jahre alt sein                              auf eine Kostenbeteiligung der Länder
• die Frau muss unter 40 Jahren alt,                        zugreifen, die ihre Fördervorausset-
  der Mann unter 50.                                        zungen großzügiger gestaltet haben
                                                            (siehe Abschnitt unten).

Vor Behandlungsbeginn muss zudem
durch den behandelnden Arzt ein Be-
handlungsplan bei der Krankenkasse
vorgelegt und bewilligt werden. Sind
die Ehepartner bei unterschiedlichen
Krankenkassen versichert, muss jeder
der Partner einen Behandlungsplan bei
seiner Kasse einreichen.

                                                                                                    Seite 10
                     Bildquelle: TunedIn by Westend61 / Shutterstock.com
Das zahlt die private Krankenversiche-
                                                Tipp:
rung für die assistierte Reproduktion
                                                Die Kosten für eine Kryokon-
In der privaten Krankenversicherung
(PKV) ist der jeweils versicherte Tarif         servierung - das Einfrieren von
ein entscheidender Faktor für die               Ei- oder Samenzellen, um eine
Kostenübernahme für die künstliche              spätere künstliche Befruchtung
Befruchtung.                                    zu ermöglichen – wird wie in der
                                                gesetzlichen Krankenversicherung
Viele, vor allem ältere, Tarife sehen           auch, nur dann erstattet, wenn
eine Übernahme von 100 Prozent der              dies wegen einer keimzellschädi-
Kosten für die künstliche Befruchtung           genden Therapie notwendig ist,
vor, eine Maximalsumme gibt es nicht            also eine medizinische Indikation
und auch keine Anzahl maximaler                 vorliegt.
Versuche. Demnach bleibt auch kein
Eigenanteil bestehen. Eine künstliche
Befruchtung gilt als medizinisch
notwendige Leistung, für die die
private Krankenversicherung auf-
kommen muss. Was der eigene,
versicherte Tarif bietet, sollte
der Versicherte am besten genau
nachprüfen, bevor sich ein Paar
auf eine Kinderwunschbehand-
lung einlässt. Im jeweiligen Tarif
kann durchaus eine Maximal-
summe oder eine Anzahl an
maximalen Versuchen festgelegt
sein.

Entscheidend für die Kosten-
übernahme in der privaten                                 Bildquelle: Elena Pavlovich / Shutterstock.com
Krankenversicherung ist, dass der
privat Versicherte auch der Verursacher       Übrigens:
der Kinderlosigkeit ist. Ist dies der Fall,   Ein Tarifwechsel innerhalb der privaten
trägt die Private sämtliche Kosten der        Krankenversicherung in einen leis-
Behandlung, auch am Partner, auch             tungsstärkeren Tarif, der zum Beispiel
dann, wenn dieser gesetzlich versi-           mehr Leistungen bei Kinderwunschbe-
chert ist. Darüber kann es allerdings         handlung vorsieht, ist oft keine Option.
zu Auseinandersetzungen mit dem               Ist die Diagnose der ungewollten
privaten Versicherer kommen, wie die          Kinderlosigkeit bereits gestellt, wird
Erfahrung zeigt.                              die Kinderwunschbehandlung aus den
Verheiratet zu sein ist in der privaten
                                              Leistungen ausgeklammert werden.
Krankenversicherung übrigens keine
Voraussetzung für eine Kostenüber-            Zusätzlich fällt bei einem leistungs-
nahme. Auch gibt es keine festgelegte         stärkeren Tarif für die Mehrleistungen
Altersgrenze. Entscheidend ist, dass          eine Gesundheitsprüfung an. Je nach
für die Frau die Wahrscheinlichkeit,          Alter und Gesundheitszustand der ver-
schwanger zu werden, bei mindestens           sicherten Person kann das deutliche
15 Prozent liegt.                             Mehrkosten beim Beitrag verursachen.

                                                                                              Seite 11
Gemischte Versicherungsverhältnisse       nicht von der Krankenkasse übernom-
                                          men, erklärt die Barmer Krankenkasse
Die Kostenübernahme ist einfach,          auf Anfrage. Finanziell besonders
wenn beide Partner bei der gesetz-        einschneidend ist diese Regelung bei
lichen Krankenversicherung (GKV) ver-     Versicherungskombination, bei der die
sichert sind. Dann trägt jede Kasse den   Frau privat versichert ist, der Grund der
Kostenanteil seines Versicherten. Im      Kinderlosigkeit aber nicht bei ihr liegt,
besten Fall sind beide Partner bei der-   sondern bei ihrem kassenversicherten
selben Kasse versichert, dann können      Partner. Da die umfangreichsten Be-
sie bei manchen Kassen eine höhere        handlungseingriffe bei der Frau liegen,
Kostenübernahme über Zusatzleistun-       sind diese vom Paar dann selbst zu
gen erhalten.                             bezahlen, die private Krankenversiche-
Kompliziert wird es hingegen, wenn        rung leistet dann gar nicht.
beide Partner in unterschiedlichen
Systemen versichert sind: der eine ge-
setzlich, der andere privat. Wie schon
erwähnt, gelten hier verschiedene
Versicherungsprinzipien. Da in der
privaten Krankenversicherung das
Verursacherprinzip gilt, kann dann
ein Anspruch auf die komplette Kos-
tenübernahme der Kinderwunsch-
behandlung entstehen – auch beim
Partner, auch wenn dieser gesetzlich
versichert ist - wenn der Grund für
die Kinderlosigkeit beim PKV-Mit-
glied liegt.

Besagt die Diagnose jedoch, dass der
privat versicherte Partner nicht der
Verursacher der Kinderlosigkeit ist,
trägt die Private Krankenkasse gar
keine Kosten. In dem Fall kommt die
GKV zu 50 Prozent der Kosten auf,
die durch die Behandlung an ihrem
Mitglied entstehen und auch für
sogenannte „extrakorporale Leis-
tungen“, also Kosten, die weder dem
einen noch dem anderen Partner
zuzuordnen sind. Bei einer Kinder-
wunschbehandlung entstehen solche
Leistungen durch den künstlichen
Befruchtungsvorgang, der außerhalb
des Körpers stattfindet. Die Leistun-
gen, die jedoch direkt am privat ver-
sicherten Partner stattfinden, werden
                                                         Bildquelle: Monster Ztudio / Shutterstock.com

                                                                                           Seite 12
Was klar geregelt klingt, kann in der
            Realität manchmal ganz schön kom-        Tipp:
            plex sein. Problematisch wird es zum
            Beispiel mit der Kostenübernahme         Kinderlose Paare in gemischten
            in der privaten Krankenversicherung      Versicherungsverhältnissen soll-
            nämlich dann, wenn die Ursache für       ten sich vor einer Behandlung mit
            die Kinderlosigkeit nicht eindeutig zu   beiden Versicherern in Verbindung
            diagnostizieren ist oder wenn bei bei-   setzen und die Kostenübernahme
            den Partnern organische Ursachen zu      klären. Vor allem ist zu klären,
            finden sind und die private Kranken-     welcher Leistungsumfang im Tarif
            versicherung dies als Grund anführt,     der privaten Krankenversicherung
            nicht die Gesamtkosten zu tragen.        vorgesehen ist.
            Wenn obendrein noch Beihilfe oder
            Heilfürsorge in Frage kommt, wird
            es noch komplizierter. Der Bundes-
            verband Reproduktionsmedizinischer
            Zentren Deutschlands e.V. berät dazu
            die Patienten seiner Mitglieder (www.
            repromed.de) berät Paare dazu.

Bildquelle: Ana Prego / Shutterstock.com

                                                                                         Seite 13
Zusatzleistungen der Krankenkassen

            Weit über 90 Prozent aller medizini-      • Versicherte sollten die finanzielle
            schen Leistungen in der gesetzlichen        Mehrleistung, die unter dem Strich
            Krankenversicherung sind bei allen          herauskommt, genau überprüfen
            Kassen gleich und gesetzlich festge-        und in Relation zum individuel-
            legt (Regelleistungen). Nur zu einem        len Zusatzbeitrag der jeweiligen
            geringen Prozentsatz können die             Kasse setzen. Dieser Zusatzbeitrag
            Kassen nach eigener Entscheidung            beträgt einen Prozentsatz vom
            Zusatzleistungen – sogenannte Sat-          Brutto-Einkommen, die Hälfte
            zungsleistungen – für ihre Versicherten     des Betrags müssen Versicherte
            anbieten. In welchem Bereich solche         monatlich selbst bezahlen. Ein
            Zusatzleistungen angeboten werden,          deutlich höherer Zusatzbeitrag
            obliegt den Kassen. Einige bieten           bei der gewählten neuen Kasse
            Zusatzleistungen im Bereich Kinder-         kann einen Kostenvorteil bei der
            wunschbehandlung an – also zusätz-          Kinderwunschbehandlung wieder
            liche finanzielle Leistungen, die über      relativieren.
            die Regelleistungen hinaus gehen. Es
                                                      • Kassen können Satzungsleistungen
            kann sich für ein kinderloses Paar mit
                                                        jederzeit wieder streichen, eine
            Kinderwunsch durchaus lohnen im
                                                        dauerhafte Garantie darauf gibt es
            Vorfeld einer Behandlung zu einer Kas-
                                                        nicht.
            se zu wechseln, die Zusatzleistungen in
            diesem Bereich anbietet. Folgendes ist    • Wichtig ist, ob die Krankenkasse
            dabei zu beachten:                          mit den Zusatzleistungen dem
                                                        Versicherten auch offen steht.
                                                        Nicht alle Kassen sind bundesweit
                                                        geöffnet, manche stehen nur Ver-
                                                        sicherten in bestimmten Regionen
                                                        offen, etwa AOKs, viele IKKs und
                                                        viele BKKs.
                                                      • Zu beachten ist auch, dass durch
                                                        einen Wechsel eventuell geschätz-
                                                        te Zusatzleistungen (zum Beispiel
                                                        mehr Leistungen im Bereich Zahn-
                                                        behandlung oder Reiseimpfungen)
                                                        bei der neuen Kasse wegfallen
                                                        können.

                                                                                              Seite 14
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• Wer die Kasse wechseln möchte,
                                                    muss bestimmte Voraussetzungen
                                                    erfüllen: Seit 2021 genügt es,
                                                    mindestens zwölf Monate lang bei
                                                    seiner bisherigen Kasse versichert
                                                    zu sein, dann entsteht ein Wechsel-
                                                    recht zu einer neuen Kasse (bislang
                                                    waren es 18 Monate). Eine Ausnah-
                                                    me gilt: Wenn die Kasse den Zu-
                                                    satzbeitrag erhöht, dann entsteht
                                                    ein Sonderkündigungsrecht, das
                                                    die zwölf Monate Mindestmitglied-
                                                    schaft überflüssig macht.

                                                  • Beim Kassenwechsel ist eine
                                                    Kündigungsfrist einzuhalten: zwei
                                                    Monate zum Monatsende. Das gilt
                                                    auch bei der Inanspruchnahme des        Bildquelle: Africa Studio / Shutterstock.com
                                                    Sonderkündigungsrechts. Aller-
                                                    dings muss der Versicherte nicht
                                                    mehr bei seiner Kasse kündigen –
                                                    auch das ist neu seit 2021. Er stellt
                                                    einfach einen Aufnahmeantrag bei             Typische Zusatzleistungen Kinder-
                                                    der neuen Kasse, diese kümmert
                                                    sich um die Kündigung bei der bis-           wunsch
                                                    herigen Kasse.
                                                                                                 Die Kassen bieten unterschiedliche
                                                                                                 Zusatzleistungen bei künstlicher
                                                                                                 Befruchtung an. Viele erhöhen den
                                                                                                 prozentualen Zuschuss zu den drei
                                                                                                 Versuchen, oder sie finanzieren einen
                                                                                                 vierten Versuch, oder sie beteiligen
                                                                                                 sich an den Kosten einer Kryokon-
                                                                                                 servierung befruchteter Eizelle und
                                                                                                 einer Blastozystenkultur. Bei letzterer
                                                                                                 werden durch eine Verlängerung der
                                                                                                 Beobachtungszeit nach der IVF bezie-
                                                                                                 hungsweise ICSI-Methode – statt zwei
                                                                                                 bis drei Tagen sind es fünf Tage – Emb-
Bildquelle: Vladimir Staykov / Shutterstock.com

                                                                                                 ryonen mit einer höheren Einnistungs-
                                                                                                 wahrscheinlichkeit identifiziert. So soll
                                                                                                 eine gezieltere Auswahl lebensfähiger
                                                                                                 Blastozysten mit erhöhter Chance auf
                                                                                                 eine Schwangerschaft erfolgen. Die
                                                                                                 umfangreichsten Leistungen bei den
                                                                                                 von uns ausgewählten Kassen, bieten
                                                                                                 die „IKK - Die Innovationskasse“ und
                                                                                                 einige Betriebskrankenkassen (BKKs).

                                                                                                                                             Seite 15
Zusatzleistungen Kinderwunschbehandlung
                             ausgewählter Krankenkassen
               Krankenkasse                                             Mehrleistung Kinderwunschbehandlung
AOK Baden-Württemberg                                     Weitere 25 Prozent der Behandlungskosten, wenn
(Baden-Württemberg)                                       beide Partner bei der AOK versichert sind.Gilt auch
                                                          für weibliche Paare gleichgeschlechtlicher Lebens-
                                                          partnerschaften nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz.
                                                          Gilt auch für Frauen über 40, wenn keine besonderen
                                                          gesundheitlichen Risiken gegeben sind
AOK Bayern                                                50 Prozent der Kosten für einen zusätzlichen Versuch
                                                          aller im Rahmen der GKV zugelassenen Methoden der
                                                          künstlichen Befruchtung
AOK Plus (Sachsen, Thüringen) Weitere 25 Prozent der Behandlungskosten, wenn beide
                              Partner bei der AOK Plus versichert sind

                                                          Kostenübernahme Assisted Hatching (Schlüpfhilfe für
                                                          Embryo)

                                                          Kostenübernahme TESE (Testikuläre Spermienextrak-
                                                          tion. IKK classic (bundesweit)
BKK Bahn (bundesweit)                                     Insgesamt 75 Prozent der Kosten wie im Behandlungs-
                                                          plan
BKK Scheufelen (Baden-Würt-                               bis zu 500 Euro je Behandlungszyklus für maximal 9
temberg)                                                  Behandlungszyklen je Paar für im Behandlungsplan
                                                          genehmigte Kassenleistungen. Beide Partner müssen
                                                          bei der BKK Scheufelen versichert sein. Darüber hinaus
                                                          BKK-Kinderwunsch siehe unten
BKK SBH (Baden-Württem-                                   Insgesamt Prozent der Kosten wie im Behandlungs-
berg)                                                     plan genehmigt, wenn beide Partner bei der BKK SBH
                                                          versichert sind
                                                                    Darüber hinaus: BKK-Kinderwunsch siehe unten
BKK VBU (bundesweit)                                                 600 Euro zum Eigenanteil je Behandlungsversuch
                                                                        Darüber hinaus: BKK-Kinderwunsch siehe unten
Hkk (bundesweit)                                          200 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch für
                                                          jeden bei der Hkk-versicherten Partner (maximal 1.200
                                                          Euro für ein Ehepaar bei drei Versuchen)
Die Barmer und die DAK, die mit zu den größten Kassen zählen, bieten keine Zusatzleistungen bei Kinderwunsch an.
Quelle: Biallo.de/Stand Februar 2021

                                                                                                                       Seite 16
Zusatzleistungen Kinderwunschbehandlung
                             ausgewählter Krankenkassen
               Krankenkasse                                             Mehrleistung Kinderwunschbehandlung
IKK classic (bundesweit)                                  500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch, wenn
                                                          beide Ehepartner bei der IKK classic versichert sind

                                                          250 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch, wenn
                                                          nur ein Partner bei der IKK classic versichert ist

IKK – Die Innovationskasse                                100 Prozent Übernahme aller im Behandlungsplan
(vorher IKK Nord, bundesweit)                             genehmigten Kosten für IVF- und ICSI-Maßnahmen,
                                                          wenn beide Partner bei „IKK – Die Innovationskasse“
                                                          versichert sind
IKK Südwest (Hessen, Rhein-                               100 Prozent Übernahme der Kosten, maximal 1.000
land-Pfalz, Saarland)                                     Euro je Behandlungsversuch. Beide Partner müssen bei
                                                          der IKK Südwest versichert sein
Knappschaft (bundesweit)                                  Maximal 500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil je Ver-
                                                          such, wenn beide Ehepartner bei der Knappschaft versi-
                                                          chert sind
Techniker (bundesweit)                                    250 Euro zum Eigenanteil pro IVF- oder ICSI-Versuch,
                                                          wenn beide Partner bei der Techniker versichert sind
Viactiv (bundesweit)                                      500 Euro Zuschuss zum Eigenanteil pro Versuch für
                                                          IVF- und ICSI-Behandlungen
                                                                    Darüber hinaus: BKK-Kinderwunsch siehe unten
Die Barmer und die DAK, die mit zu den größten Kassen zählen, bieten keine Zusatzleistungen bei Kinderwunsch an.
Quelle: Biallo.de/Stand Februar 2021

                                                                                                                   Seite 17
BKK-Kinderwunsch Programm
           50 Betriebskrankenkassen (BKK), viele      Leistungen
           davon bundesweit geöffnet, bieten
           mit dem Programm „BKK Kinder-              •   Einmalig 350 Euro Kryozyklus nach
           wunsch“ zusätzliche Leistungen an.              erfolgtem Embryotransfer
           Das Besondere: Diese Leistungen sind
           keine Satzungsleistungen, die wieder       •   Einmalig 250 Euro Blastozysten-
           gestrichen werden können, sondern es            kultur nach erfolgtem Embryo-
           handelt sich um langfristige Verein-            transfer
           barungen, was - laut BKK - Kontinuität
           beim Leistungsanspruch sichern soll.       •   500 beziehungsweise 700 Euro für
           Voraussetzung für die Inanspruchnah-            einen vierten Versuch der künst-
           me der Leistungen ist, dass die Frau            lichen Befruchtung nach Transfer
           das 42. Lebensjahr, der Mann das 50.            je nach Methode in einem der am
           Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es          BKK-Programm teilnehmenden
           genügt, wenn die Frau Mitglied bei der           Zentren
           teilnehmenden BKK ist. Voraussetzung
           ist auch, dass sich das Paar in einem
                                                      •   Wechsel im laufenden Behand-
           der Kinderwunschzentren behandeln
                                                          lungszyklus zwischen IVF- und
           lässt, das mit der BKK einen Vertrag
                                                          ICSI-Methode
           geschlossen hat. Über diverse Zentren
           in Bayern hinaus stehen bislang meh-
           rere in Hamburg sowie in Hannover                           •      prioritäre Verwen-
           und Aalen zur Verfügung.                                        dung kryokonservierter
                                                                           imprägnierter (befruch-
                                                                           teter) Eizellen

                                                                       •      Bei einer Übersti-
                                                                           mulation infolge der
                                                                           Kryokonservierung
                                                                           können sämtliche be-
                                                                           fruchtete Eizellen in
                                                                           einem späteren Zyklus
                                                                           maximal drei Monate
                                                                           nach Beginn der Sti-
                                                                           mulation transferiert
                                                                           werden („Freeze all“).

                                                                       •      Maximal zwei
                                                                           befruchtete Eizellen
                                                                           werden transferiert,
                                                                           was das Risiko von
                                                                           Mehrlingsgeburten
                                                                           reduziert.

Bildquelle: Bartolomiej Pietrzyk / Shutterstock.com

                                                                                                     Seite 18
Zuschüsse von Bund und Ländern

           Kinderlose Paare mit Kinderwunsch
           können auch von einer staatlichen
           Kostenbeteiligung profitieren. Voraus-
           setzung ist, dass das jeweilige Bundes-
           land, in dem das Paar dauerhaft wohnt,
           sich beteiligt und zwar in gleicher
           Höhe wie der Bund. Jedes Bundesland
           knüpft die Förderung dabei an andere
           Bedingungen, auch die Höhe des Zu-
           schusses variiert. Diese Länder beteili-
           gen sich an den Kosten: Bayern (seit 1.
           November 2020), Berlin, Brandenburg,
           Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
           Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
           Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-An-
           halt, Thüringen. Rheinland-Pfalz ist da-   Bildquelle: Steidi / Shutterstock.com
           bei das einzige Bundesland, das auch
           gleichgeschlechtlichen weiblichen
           Paare eine Förderung gewährt.

                                                        Tipp:

                                                        Die Kostenbeteiligung steht auch
                                                        unverheirateten, heterosexuellen
                                                        Paaren offen. Es werden Verfahren
                                                        der IVF- oder ICSI-Methode be-
                                                        zuschusst. Voraussetzung für den
                                                        Zuschuss ist, dass die Maßnahme
                                                        noch nicht begonnen wurde.
                                                        Über einen Förder-Check können
                                                        Paare herausfinden, ob sie eine
                                                        Förderung durch Bund und Länder
                                                        erhalten können. Im Folgenden
                                                        finden Sie einige Beispiele, welche
                                                        Zuschüsse in einzelnen Bundes-
                                                        ländern möglich sind:

Bildquelle: Andrey_Popov / Shutterstock.com

                                                                                              Seite 19
Bayern                                   Mecklenburg-Vorpommern

• verheiratete, heterosexuelle Paare     • Verheiratete, heterosexuelle Paare
  bis vierter Behandlungszyklus: bis       bis vierter Behandlungszyklus:
  zu 50 Prozent des Eigenanteils;          bis zu 50 Prozent des Eigenanteil.
  maximal 800 Euro (IVF) und 900           Maximal 800 Euro (IVF) und 900
  Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs-     Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs-
  zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF)         zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF)
  und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be-       und 1.800 Euro (ICSI) vierter Be-
  handlungszyklus                          handlungszyklus.
• unverheiratete, heterosexuelle         • Unverheiratete Paare bis dritter Be-
  Paare bis dritter Behandlungszyk-        handlungszyklus: bis zu 25 Prozent
  lus: bis zu 25 Prozent des Eigen-        des Eigenanteils; vierter Behand-
  anteils; vierter Behandlungszyklus:      lungszyklus bis 50 Prozent des
  bis zu 50 Prozent des Eigenanteils;      Eigenanteils. Maximal 800 Euro
  maximal 800 Euro (IVF) und 900           (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter
  Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs-     Behandlungszyklus; maximal 1.600
  zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF)         Euro (IVF) und 1.800 Euro (ICSI)
  und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be-       vierter Behandlungszyklus.
  handlungszyklus

Berlin

• Zweiter und dritter Behandlungs-
  zyklus 75 Prozent des Eigenanteils,
  maximal 800 Euro (IVF) und 900
  Euro (ICSI).

Brandenburg

• verheiratete und unverheira-
  tete Paare bis dritter Behand-
  lungszyklus: bis zu 50 Prozent
  des Eigenanteils.
• Maximal 800 Euro (IVF) und
  900 Euro (ICSI) verheiratete
  Paare
• Maximal 2.290 Euro (IVF) und
  3.225 Euro (ICSI) unverheirate-
  te Paare

Hessen

• Vierter Behandlungszyklus:
  75 Prozent des Eigenanteils,
  maximal 3.000 Euro (IVF) und
  3.300 Euro (ISCI)                                    Bildquelle: Estrada Anton / Shutterstock.com

                                                                                        Seite 20
Nordrhein-Westfalen

                                                      • verheiratete, heterosexuelle Paare
                                                        bis vierter Behandlungszyklus: 50
                                                        Prozent des Eigenanteils; maximal
                                                        800 Euro (IVF) und 900 Euro (ICSI);
                                                        maximal 1.600 Euro (IVF) und
                                                        1.800 Euro (ICSI) vierter Behand-
                                                        lungszyklus.

                                                      • unverheiratete, heterosexuelle
                                                        Paare: bis dritter Behandlungs-
                                                        zyklus 25 Prozent des Eigenanteils,
                                                        maximal 800 Euro (IVF) und 900
                                                        Euro (ICSI), zusätzlich pauschaler
                                                        Zuschlag von 240 Euro bei IVF und
                                                        270 Euro bei ICSI, vierter Behand-
                                                        lungszyklus 50 Prozent des Eigen-
                                                        anteils, maximal 1.600 Euro (IVF)
                                                        und 1.800 Euro (ICSI).

                                                      Rheinland-Pfalz

                                                      • verheiratete, heterosexuelle Paare
Bildquelle: Estrada Anton / Shutterstock.com            bis vierter Behandlungszyklus: bis
                                                        zu 50 Prozent des Eigenanteils;
                                                        maximal 800 Euro (IVF) und 900
           Niedersachsen                                Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs-
                                                        zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF)
            • verheiratete, heterosexuelle Paare        und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be-
              bis vierter Behandlungszyklus: bis        handlungszyklus.
              zu 50 Prozent des Eigenanteils;
              maximal 800 Euro (IVF) und 900          • unverheiratete, heterosexuelle
                                                        Paare erster bis dritter Behand-
              Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs-
                                                        lungszyklus; bis zu 25 Prozent
              zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF)
                                                        des Eigenanteils; vierter Behand-
              und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be-
                                                        lungszyklus: bis zu 50 Prozent des
              handlungszyklus.
                                                        Eigenanteils;
            • unverheiratete, heterosexuelle          • gleichgeschlechtliche weibliche
              Paare erster bis dritter Behand-          Paare bis dritter Behandlungszy-
              lungszyklus; bis zu 25 Prozent            klus: bis 12,5 Prozent des Eigen-
              des Eigenanteils; vierter Behand-         anteils; vierter Behandlungszyklus:
              lungszyklus: bis zu 50 Prozent des        bis 25 Prozent des Eigenanteils;
              Eigenanteils; maximal 800 Euro            maximal 400 Euro (IVF) und 450
              (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter     Euro (ICSI) bis dritter Behand-
              Behandlungszyklus; maximal 1.600          lungszyklus; maximal 800 Euro
              Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI)         8IVF) und 900 Euro (ICSI) vierter
              vierter Behandlungszyklus.                Behandlungszyklus.

                                                                                               Seite 21
Sachsen                                    Thüringen

            • Verheiratete, heterosexuelle Paare      • Verheiratete, heterosexuelle Paare
              bis vierter Behandlungszyklus: bis        bis vierter Behandlungszyklus: bis
              zu 50 Prozent des Eigenanteils. Ma-       zu 50 Prozent des Eigenanteils;
              ximal 750 Euro (IVF) und 900 Euro         maximal 800 Euro (IVF) und 900
              (ICSI) bis dritter Behandlungszyk-        Euro (ICSI) bis dritter Behandlungs-
              lus; maximal 1.600 Euro (IVF) und.        zyklus; maximal 1.600 Euro (IVF)
              1.800 Euro (ICSI) vierter Behand-         und. 1.800 Euro (ICSI) vierter Be-
              lungszyklus.                              handlungszyklus.

            • Unverheiratete, heterosexuelle          • Unverheiratete, heterosexuelle
              Paare erster bis dritter Behand-          Paare erster bis dritter Behand-
              lungszyklus; bis zu 25 Prozent            lungszyklus; bis zu 25 Prozent
              des Eigenanteils; vierter Behand-         des Eigenanteils; vierter Behand-
              lungszyklus: bis zu 50 Prozent des        lungszyklus: bis zu 50 Prozent des
              Eigenanteils. Maximal 750 Euro            Eigenanteils. maximal 800 Euro
              (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter     (IVF) und 900 Euro (ICSI) bis dritter
              Behandlungszyklus; maximal 1.600          Behandlungszyklus; maximal 1.600
              Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI)         Euro (IVF) und. 1.800 Euro (ICSI)
              vierter Behandlungszyklus.                vierter Behandlungszyklus.

           Sachsen-Anhalt

            • Verheiratete, heterosexuelle Paare
              bis dritter Behandlungszyklus: bis
              zu 50 Prozent des Eigenanteils;
              maximal 800 Euro (IVF) und 900
              Euro (ICSI)

            • Unverheiratete, heterosexuelle
              Paare erster bis dritter Behand-
              lungszyklus: bis zu 50 Prozent
              des Eigenanteils: Zusätzlich 12.5
              Prozent, wenn keine Leistung
              eines anderen (Leistungsträgers
              z.B. private Krankenversicherung);
              maximal 800 Euro (IVF) und 900
              Euro (ICSI)

                                                                                                Seite 22
Bildquelle: Rock and Wasp / Shutterstock.com
Diese Kosten lassen sich von der Steuer absetzen
                                           Die Kosten, die für die künstliche Be-
                                           fruchtung selbst zu tragen sind, kann
                                           ein Paar von der Steuer absetzen. Die
                                           Kosten gelten als Krankheitskosten
                                           und sind damit als außergewöhn-
                                           liche Belastungen geltend zu machen.
                                           Dazu gehören auch alle Begleitkosten
                                           wie Fahrtkosten oder Ausgaben für
                                           Medikamente. Auch wenn ein Paar
                                           nicht verheiratet ist, können die Kosten
                                           abgesetzt werden, ebenso können
                                           Paare in einer gleichgeschlechtlichen
                                           Partnerschaft die Kosten absetzen.

                                                               Bildquelle: ninoon / Shutterstock.com

          Stand des Ratgebers: Mai 2021 - Alle Angaben ohne Gewähr.

                                                                                         Seite 23
Verwendete Quellen:
https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/kuenstliche-befruchtung/
https://www.test.de/Kuenstliche-Befruchtung-Die-Kinderwunschbehandlung-optimal-
finanzieren-5592906-0/?mc=sea.dsa.generisch&gclid=EAIaIQobChMIqOSk8-Lc7gI-
VEOJ3Ch3p-Ax9EAAYASAAEgKA9_D_BwE
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/
gesetzliche-krankenversicherung-schneller-wechsel-moeglich-13883
https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/unterstuetzung-von-bund-und-
laendern/147124
https://www.informationsportal-kinderwunsch.de/kiwu/finanzielle-foerderung/foerder-
check
https://www.bezreg-muenster.de/de/gesundheit_und_soziales/kinderwunsch/index.
html
https://www.kbv.de/html/1150_50138.php
https://repromed.de/ (Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren in
Deutschland e.V.)

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