Saubere Luft für alle - Umweltzone, Luftreinhalteplan Freiburg und Umland Ursachen-Wirkungen-Abhilfe
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Saubere Luft für alle
Umweltzone, Luftreinhalteplan Freiburg und Umland
Ursachen-Wirkungen-Abhilfe
ECOtrinova e. V./Samstags-Forum Regio Freiburg am 29.06.2019
Dipl.-Umwelt-Ing. Marco Pergher/Dipl.-Chem. Hubert Faller
Email: luftreinhalteplan@rpf.bwl.deGliederung
1. Grundlagen
2. Immissionssituation in Freiburg
3. Ursachenanalyse für Freiburg
4. Luftreinhalteplanung für NO2
5. Luftreinhalteplan Freiburg
6. Ausgewählte Literatur/Datenquellen
Folie 2, 28.06.20191 Grundlagen
1.1 Grundbegriffe-1
• Was ist Luft?
ist „...die Außenluft in der Troposphäre…“ (unterste Schicht der
Erdatmosphäre bis in eine Höhe von < 15 km)(Art. 2 der RL 2008/50/EG)
ist das lebensnotwendige Medium, das uns zeitlebens umgibt (20 % (V/V) O2)
• Was ist saubere Luft und warum ist sie wichtig?
ist Luft ohne (Luft-)Schadstoffe (menschlicher Bedarf 10 – 20 (!) m3/d)
was saubere Luft ist, hängt vom Kontext ab, da zur Beurteilung der
Luftqualität je nach Kontext unterschiedliche Maßstäbe verwendet werden!
• Was ist Luftreinhaltung?
ist die behördliche Aufgabe, die Einhaltung einer Luftqualität der
Außenluft entsprechend der 39. BImSchV sicher zu stellen
behördliches Instrument hierzu ist ein Luftreinhalteplan (§ 47 BImSchG)
mit wirksamen, festgesetzten Maßnahmen (z. B. mit „grüner“ Umweltzone)
• Was ist mit der Luft im Innenraum? ca. 90 % Zeit Aufenthalt in Räumen
• Was ist mit der Luft am Arbeitsplatz? ca. 20 % Zeit am Arbeitsplatz
Folie 3, 28.06.20191 Grundlagen
1.1 Grundbegriffe-2
• Was sind Emissionen?
„Emissionen sind Schadstoffe, die durch menschliche Tätigkeit aus Quellen auf dem
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland … freigesetzt werden, ausgenommen
Schadstoffe des internationalen Seeverkehrs und von Flugzeugen außerhalb des
Lande-und Startzyklus“ (§ 1 der 39. BImSchV). Beispiel: Autoabgase
• Was sind (Luft-)Schadstoffe?
„Schadstoff ist jeder in der Luft vorhandene Stoff, der schädliche Auswirkungen auf
die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt haben kann“ (§ 1 der 39.
BImSchV). Beispiele: Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5)
• Was sind Immissionen?
„Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den
Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter
[„Schutzgüter“] einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen,
Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ (§ 3 der BImSchG).
Beispiel: NO2 aus Autoabgasen
Folie 4, 28.06.20191 Grundlagen
1.2 „Werte“-1
• Was ist ein „Wert“?
„Wert ist die Konzentration eines Schadstoffs in der Luft …“(§ 1 der 39. BImSchV).
Beispiel: c(NO2) = 50 µg/m3 (Kalender-Jahresmittelwert 2018, VMS FR-SWS)
• Was ist ein (Immissions-)Grenzwert (IGW)? (-> Maßstab)
„Grenzwert ist ein Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel
festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die
Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern, und der innerhalb eines
bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss und danach nicht überschritten werden darf“
(Art. 2 der RL 2008/50/EG; 39. BImSchV).
Beispiel: IGW(NO2) = 40 µg/m3 (Kalender-Jahresmittelwert)
200 µg/m3 (Stundenmittelwert) nicht mehr als 18/a Überschreit)
400 µg/m3 (Stundenmittelwert) Alarmschwelle bei mehr als 3x1h
• Was sind Air Quality Guidelines (AQG) der WHO? (-> Maßstab)
dies sind Luftgüteleitlinien (Belastungsschwellenwerte) für die europäische Region zum
Schutz der Bevölkerung (Kinder/Erwachsene/alle Geschlechter/Kranke) vor
gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen.
Beispiel : AQG(NO2) = 40 µg/m3 (Jahresmittelwert)
200 µg/m3 (Stundenmittelwert) nicht mehr als 18/a
Folie 5, 28.06.20191 Grundlagen
1.2 „Werte“-2
• Was ist ein „Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)“? (-> Maßstab)
Gilt für Arbeitsplätze mit Gefahrstoffumgang (GefStoffV/TRGS 900/400…)
ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines
Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz (Erwachsene/Männer) in einem gegebenen
Referenzzeitraum (gilt für Umgang mit Gefahrstoffen). Er gibt an, bis zu welcher
Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf
die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 2 Absatz 7 GefStoffV).
Beispiel: AGW(NO2) = 0,95 bzw. 1,9 mg/m3 (950 bzw. 1900 µg/m3) (gesunder
Erwachsener, Schichtmittelwert (SMW) bei 8 h/d; 5 d/w; 45 a bzw. KZW(NO2) mit
ÜF=2/Kurzzeitwert 0,25 h)
Bei Arbeitsplatz ohne Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Büros) gilt:
„In umschlossenen Arbeitsräumen muss … ausreichend gesundheitlich zuträgliche
Atemluft vorhanden sein“ (Nr. 3.6 Anhang ArbStättV). „ In der Regel entspricht
dies der Außenluftqualität“ (Nr. 4.1 Abs. 1 ASR A3.6).
Bei Umgang mit Gefahrstoffen mit ker-Eigenschaften gelten spezielle Regelungen
Folie 6, 28.06.20191 Grundlagen
1.2 „Werte“-3
• Was ist ein „Innenraumluft-Richtwert (I-RW)“? (-> Maßstab)
Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR beim UBA) setzt bundeseinheitliche,
gesundheitsbezogene Richtwerte für die Innenraumluft fest, die als Maßstab für die
Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude in
Deutschland angewandt werden können.
I-RW I (Vorsorgewert): keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten,
wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist (Einzelstoffbetrachtung).
I-RW II (Gefahrenwert; wirkungsbezogener Richtwert): stützt sich auf die
gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur
Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren. Er
stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise
Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann,
besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine
gesundheitliche Gefährdung sein. Kann je nach Wirkungsweise des Stoffes als
Kurzzeitwert (I-RW II K) oder Langzeitwert (I-RW II L) definiert sein.
Beispiel: I-RW I(NO2) = 0,08 mg/m3 (1 h-Mittelwert)
I-RW II(NO2) = 0,25 mg/m3 (1 h-Mittelwert)
Folie 7, 28.06.20191 Grundlagen
1.2 „Werte“-4
Vergleich der „Werte“ (-> Maßstäbe der Luftqualität)
Beispiel: Stickstoffdioxid (NO2)
Aktuell: - Diskussion der Höhe des IGW (u. a. Schutz von Asthmatikern und Kindern)
- Problem der „vorzeitige Todesfälle“ und „verlorene Lebenszeit“
Maßstab Luftbereich Art des Maßstabs/ Schutzgut „Wert“ Zeitbezug
Quelle [µg/m3]
AGW-SMW Luft am Grenzwert/ 950 8 h/d; 5 d/w; ≈45 a
Erwachsene
AGW-KZW Arbeitsplatz mit BRD-EU (national- 1900 4 h/d; 5 d/w; ≈45 a
(Männer)
Gefahrstoffumgang international)
IGW-1 a Grenzwert/ 40 24 h/d; 7d/w; 1 a; ≈100 a
Außenluft Gesamtbevölkerung
IGW-1 h EU (international) 200 24 h/d; 7d/w; 18 h/a; ≈100 a
AQG-1 a Richtwert/ 40 24 h/d; 7d/w; 1 a; ≈100 a
Außenluft Gesamtbevölkerung
AQG-1 h WHO (international) 200 24 h/d; 7d/w; 18 h/a; ≈100 a
I-RW I Vorsorgewert 80 24 h/d; 7d/w; 1 h; ≈100 a
Richtwert/
I-RW II Innenraumluft Gesamtbevölkerung 250 24 h/d; 7d/w; 1 h; ≈100 a
UBA (national)
Gefahrenwert
Folie 8, 28.06.20191 Grundlagen
1.3 Luftschadstoffe
Aktuell im Fokus stehende (Luft-)Schadstoffe sind:
- Stickstoffdioxid (NO2)
- Feinstaub (PM10 und PM2,5)
- weitere (Luft-)Schadstoffe: Ozon, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe (VOC),
Benzol, Ammoniak, Schwefeldioxid, Benz[a]pyren, Schwermetalle, …
• Stickstoffdioxid (NO2) + Stickstoffmonoxid (NO) sind Stickstoffoxide (NOx)
Quellen: Verbrennungsvorgänge u. a. Hausbrand, Industrie, Verkehr setzen
v.a. NO frei, das dann durch Ozon zu NO2 oxidiert wird (anthropogen)
Wirkung: als starkes Reizgas auf Atemtrakt; epidemiologische Studien
zeigen Korrelation von NO2-Belastungen und Lungenerkrankungen
• Feinstaub (PM10 und PM2,5)
Quellen: natürliche/anthropogene Vorgänge u. a. Vulkane und Brände,
Industrie, Verkehr (Diesel), Gasherde/Zigaretten/Kerzen (in Innenräumen)
Wirkung: Reizung des Atemtrakts/Asthma, Belastung des Herz-Kreislauf-
Systems; epidemiologische Studien zeigen u. a. statistisch-signifikante
Korrelation von PM10-Belastungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Folie 9, 28.06.20192 Immissionssituation in Freiburg
2.1 Luftmessstationen in Freiburg-1
Freiburg
„Städtischer Hintergrund“
Benzol
Kohlenmonoxid, CO
Ozon, O3
Schwebstaub, PM10
Stickstoffdioxid, NO2
Stickstoffmonoxid, NO
Globalstrahlung
Luftdruck Freiburg Zähringerstraße
Temperatur (bis 12/2016)
Windgeschwindigkeit „Spotmessstation“
Windrichtung Benzol
Niederschlag Schwebstaub, PM10
Stickstoffdioxid, NO2
Stickstoffmonoxid, NO
Freiburg-Schwarzwaldstraße
„Verkehrsmessstation“
Benzol
Kohlenmonoxid, CO
Ozon, O3
Schwebstaub, PM10
Stickstoffdioxid, NO2
Folie 10, 28.06.2019 Stickstoffmonoxid, NO
Verkehr2 Immissionssituation in Freiburg
2.1 Luftmessstationen in Freiburg-2
Quelle : https://www4.lubw.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/277240/luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf?command=downloadContent&filename=lu
ftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf
Die Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße erfüllt die Anforderungen der
39. BImSchV an die Geometrie der Aufstellung
Die wiederkehrende Prüfung der Anforderungen der 39. BImSchV an die Geometrie
der Aufstellung und der Repräsentativität der Immissionsmessergebnisse wird von der
LUBW durchgeführt
Folie 11, 28.06.20192 Immissionssituation in Freiburg
2.2 Feinstaub (PM10)
Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 - Datengrundlage LUBW
Folie 12, 28.06.20192 Immissionssituation in Freiburg
2.3 Feinstaub (PM2,5)
Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 - Datengrundlage LUBW
Folie 13, 28.06.20192 Immissionssituation in Freiburg
2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-1
1. Luftreinhalteplan 1. Fortschreibung 2. Fortschreibung 3. Fortschreibung 2/2019
UWZ ohne B 31 UWZ mit B 31
Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 - Datengrundlage LUBW
• Spotmessstelle Freiburg-Zähringerstraße wurde Anfang 2018 abgebaut
• Im JMW(NO2) von 2018 schlägt sich der SEV für Höllentalbahn nieder (ca. + 2 µg/m3)
Folie 14, 28.06.20192 Immissionssituation in Freiburg
2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-2
Ergebnisse des NO2-Screenings über ca.
2200/1100 Streckenabschnitte (2018)
Das Screening zur Ermittlung von NO2-
Hot-Spots im Stadtgebiet zeigt, dass
zwar an der VMS Freiburg-
Schwarzwaldstraße erwartungsgemäß
die höchste NO2-Immissionsgrenzwert-
Überschreitung auftritt, aber auch andere
Bereiche in Freiburg noch betroffen sind.
Nullfall-Prognose für Überschreitungen:
2018: gesamt 1,5 km/16 Abschnitte
2020: gesamt 0,9 km/9 Abschnitte
Quelle: Gutachten IVU Umwelt GmbH (2018), S. 34 (https://rp.baden-
wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-
Abschnittsbezogene Immissionsbelastung für das Stadtgebiet Freiburg, Nullfall 2018 ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-3.1-
Verkehrsbeschr%C3%A4nkenden-Ma%C3%9Fnahmen-3.1.pdf )
(ca. 1100 Streckenabschnitte von insgesamt 2200 mit Betroffenheit)
Folie 15, 28.06.20192 Immissionssituation in Freiburg
2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-3
Ergebnisse des NO2-Screenings
über ca. 2200 Streckenabschnitte
(2018)
2018 sind in Freiburg ca. 1600
Anwohner von der NO2-
Grenzwertüberschreitung
betroffen
Höchste Werte liegen im
Bereich der
Verkehrsmessstation FR-
Schwarzwaldstraße
Quelle: Gutachten IVU Umwelt GmbH (2018), S. 39
(https://rp.baden-
wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-
ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-3.1-
Verkehrsbeschr%C3%A4nkenden-Ma%C3%9Fnahmen-3.1.pdf )
Rote Straßenabschnitte (mit Identifikationsnummer) an welchen im Nullfall 2018
der NO2-Grenzwert von 40 µg/m3 überschritten wird
Folie 16, 28.06.20192 Immissionssituation in Freiburg
2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-4
Simulation der NO2-Gesamtbelastung an der B 31 (2015)
NO2-Gesamtbelastung im Bereich der Verkehrsmessstation FR-Schwarzwaldstraße für den Bestand 2015
Quelle Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 116 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-2.1-
Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf )
• Gut erkennbar ist der enge Bereich der B 31 bei der Ganter-Brauerei (vis a vis der VMS FR-SWS).
• Ebenfalls gut erkennbar ist der Entlüftungsjet des stadteinwärts führenden nördlichen Tunnelröhre des
Schützenalleetunnels.
• Am südlichen Tunnelportal (Einfahrt in Richtung Osten) ist erwartungsgemäß kein erhöhtes NO 2-
Niveau durch Tunnelabgase vorhanden.
Folie 17, 28.06.20193 Ursachenanalyse für Freiburg
3.1 Immissionsbeiträge
Schematische Darstellung der Immissionsbeiträge im städtischen Umfeld
Quelle: Gutachten IVU Umwelt GmbH (2018), S. 17 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-3.1-
Verkehrsbeschr%C3%A4nkenden-Ma%C3%9Fnahmen-3.1.pdf )
NO2-Immissionsniveaus (siehe auch Folie 12):
• Ländlicher Hintergrund: Hintergrundmessstation Schwarzwald-Süd (Kälblescheuer) ca. 5 µg/m3
• Städtischer Hintergrund: Hintergrundmessstation Freiburg-Mitte (Fehrenbachallee) ca. 20 µg/m3
• Hotspot Verkehr: Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße ca. 50 µg/m3
Folie 18, 28.06.20193 Ursachenanalyse für Freiburg
3.2 Feinstaub (PM10)
Entwicklung der PM10-Emissionen in Baden-Württemberg
• Für Freiburg keine Ursachenanalyse
(Grenzwerteinhaltung ab 2007)
• Oft PM10-Überschreitungen im
Winterhalbjahr (Heizperiode)
• An Messstellen kann der Anteil der
Holzfeuerungen am PM10-Feinstaub
in der kalten Jahreszeit bis zu etwa
30 % betragen
Quelle: https://www.lubw.baden-
wuerttemberg.de/documents/10184/217433/bestimmung_des_beitrags_der_holzf
euerung_zum_pm10_feinstaub.pdf/9b36d934-aac9-4c5b-94a5-7ef7cee1e30c
• Neben Verkehr (Aufwirbelung,
Abrieb) weiter Beiträge u. a. auch
durch natürliche Quellen
Quelle: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/79509/Umweltdaten+2018_reduziert.pdf/0acee32c-f045-4206-aa91-e38de82ca96e
Folie 19, 28.06.20193 Ursachenanalyse für Freiburg
3.3 Stickstoffdioxid-1
Verursacher der NO2-Immissionsbe-
lastung an der Verkehrsmessstation
Freiburg-Schwarzwaldstraße im Jahr
2017
Anteile an der NO2-Immissionsbe-
lastung:
- Straßenverkehr 75 %
- Feuerungsanlagen 12 %
(klein/mittel)
- Industrie/Offroad/Sonstige 3 %
(Typische Daten für eine verkehrsnahe
Messstelle)
Quelle: https://www4.lubw.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/277240/luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf?command=downloadContent&filename=luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf
Folie 20, 28.06.20193 Ursachenanalyse für Freiburg
3.3 Stickstoffdioxid-2
Mittlerer Wochengang der Verkehrsstärken sowie der NO2-Konzentration an der VMS
Freiburg-Schwarzwaldstraß (2015)
Quelle (S. 31): https://www4.lubw.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/274600/verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf?command=downloadContent&filename=verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf
DTV(VMS FR-SWS) = 54000/24 h (6 % sNfz) DTV(Schützenalleetunnel) = 35000/24 h (9 % sNfz)
Folie 21, 28.06.20193 Ursachenanalyse für Freiburg
3.3 Stickstoffdioxid-3
Verteilung der Anteile an den NOx-Emissionen der Kfz-Gruppen an der Verkehrsmessstation
Freiburg-Schwarzwaldstraße (Prognoserechnungen Bestand/Nullfall)
Quelle: Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 104 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-2.1-
Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf )
• Anteil Lkw (sNfz): ca. 25 – 38 %, mit lNfz (30 – 43 %) Ri.O: B 31 Fahrtrichtung West nach Ost
• Anteil Pkw (Otto): ca. 10 – 15 % Ri.W: B 31 Fahrtrichtung Ost nach West
• Anteil Pkw (Diesel): ca. 45 – 55 %
• Anteil Krafträder (nur Otto): ca. 1 %
Folie 22, 28.06.20193 Ursachenanalyse für Freiburg
3.3 Stickstoffdioxid-4
Emissionsfaktoren verschiedener Kfz-Gruppen (für Prognoserechnungen)
Daten 2015 Motortechnik KW PM10 NOx KV
Fahrzeugemissionen [g/km]
Krad Otto 2-/4-Takt 1,367 0 0,196 30,629
Pkw Otto 4-Takt 0,182 0,003 0,112 58,025
Pkw Diesel 4-Takt 0,02 0,01 0,79 48,427
Lkw Diesel 4-Takt 0,05 0,032 2,013 233,449
KW: Kohlenwasserstoffe PM10: Feinstaub NOx: Stickoxide (NO+NO2) KV: Kraftstoffverbrauch
Quelle: Handbuch für Emissionsfaktoren Version 3.3 (Stand: 4/2017) (https://www.hbefa.net/d/ )
• Sehr hohe KW-Emissionen bei Krad wegen hohem Anteil an 2-Takt-Motoren (unverbrannter Kraftstoff) Faktor bis über
100 mehr als bei Pkw (!), daher stark wahrnehmbare Geruchsbelästigung auf der Straße
aber: kein KW-Problem in Freiburg, daher keine Reglementierung im LRP Freiburg.
• Beitrag der Kräder zur NO2-Belastung (ca. 1 %) vernachlässigbar, daher keine Reglementierung im LRP Freiburg. Gilt
ebenfalls für Laubbläser mit 2-Takt-Motoren.
• Hohe NOx- (und PM10-)Emissionen bei Diesel-Motoren und daher hoher Anteil an den NO2-Immissionen, somit ist
Reglementierung im LRP Freiburg verursachergerecht!
Folie 23, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.1 Rechtliche Grundlagen-1
Zuständige Behörden in Baden-Württemberg für Luftreinhaltepläne sind die
Regierungspräsidien Freiburg (2), Karlsruhe (6), Stuttgart (17) und Tübingen (5)
Luftreinhalteplanung ist die behördliche Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlich
festgelegten Luftqualität der Außenluft sicher zu stellen (gebietsbezogene
Luftreinhaltung)
Parallel dazu aber auch anlagenbezogene Luftreinhaltung (Gewerbeaufsicht)
z. B. Altanlagensanierung nach Erlass einer neuen TA Luft (2019/2020)
Grundlagen: v. a. EU-Recht (RL 2008/50/EG, RL 2015/1480/EG), BImschG und
BImSchVen (35./39.), technisches Regelwerk
Behördliches Instrument um tätig zu werden ist ein Luftreinhalteplan (LRP)
(§ 47 BImSchG)
LUBW zuständig für Betrieb des Luftmessnetzes Baden-Württemberg
Folie 24, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.2 Rechtlicher Rahmen der Luftreinhalteplanung
§ 47 BImSchG: LRP muss behördlicherseits aufgestellt/fortgeschrieben werden, wenn
Immissionsgrenzwerte überschritten sind (Freiburg: NO2!)
LRP: Charakter ist „einer Verwaltungsvorschrift ähnlich“ (bindet die Verwaltung) NO2
seit 2010
Die Maßnahmen im Luftreinhalteplan müssen… überschritten!
geeignet sein, den Zeitraum einer Überschreitung so kurz wie möglich zu halten,
sich entsprechend des Verursacheranteils gegen die Emittenten richten, die zum
Überschreiten der Grenzwerte im Plangebiet beitragen,
unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgesetzt werden.
Verkehrliche Maßnahmen sind im Einvernehmen mit der zuständigen Straßenbau- und
Straßenverkehrsbehörde festzulegen (§ 47 Abs. 4, S. 2 BImSchG)
Umsetzung der Maßnahmen durch jeweils fachlich zuständige Behörde
Folie 25, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.3 Aktuelle Entwicklungen zur Luftreinhalteplanung
2018 DAS Jahr der Rechtsprechungen
Richtungsweisende Urteile des BVerwG im Februar 2018 nach
Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu den LRPen
Stuttgart und Düsseldorf
• Diesel-Verkehrsverbote (streckenbezogene/zonale) unter Berücksichtigung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten
• Verkehrsverlagerungen zulässig, soweit es hierdurch nicht zu erstmaligen oder
weiteren NO2-Grenzwertüberschreitungen kommt
• BImSchG enthält kein allgemeines Minimierungsgebot für NO2-Immissionen
Im Mai 2018 Klage der EU-Kommission gegen die BRD wegen flächiger
Überschreitung des NO2-Immissionsgrenzwerts (damals ca. 40 Städte betroffen, darunter
auch Freiburg)
Änderung des BImSchG („50 µg/m3“) ändert nicht den EU-IGW(NO2)!
Folie 26, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.4 Wesentliche Aspekte des LRP Freiburg
Erforderlicher Inhalt der Fortschreibung des LRP Freiburg daher:
Gesamtkonzept zur schnellstmöglichen NO2-Grenzwerteinhaltung
Zeitliche Prognose für Grenzwerteinhaltung muss auf umsetzbaren/belastbaren
Maßnahmen beruhen, deren NO2-Minderungspotentiale quantitativ bezifferbar
sind (Gutachten!)
Die derzeit am besten geeigneten Maßnahmen für NO2-Grenzwerteinhaltung
müssen ergriffen werden
Folie 27, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-1
Akteure des 3. Fortschreibungsverfahrens für den LRP Freiburg
Politische Projektgruppe Öffentlichkeits-
Begleitgruppe • RP FR* beteiligung
• Verkehrsministerium BW • Stadt FR Open-Space-Konferenz
• Regierungspräsidentin • LRA BH 71 und Arbeitsgruppen mit
• LRA BH/Landrätin • LRA EM Bürgern, BIs und
• LRA EM/Landrat • Polizeipräsidium Maßnahmen- Interessenverbänden
• Stadt FR/OB/Umwelt-BM
• BM von Glottertal, vorschläge
St. Peter, St. Märgen u.a.
* Verfahrensführung
• Polizeipräsidium
Beratung und Maßnahmen sammeln,
Empfehlungen bearbeiten und bewerten;
Gutachtensinhalte Ideen sammeln,
vorgeben und Maßnahmen diskutieren
Maßnahmen abstimmen. und vorschlagen.
Folie 28, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-2
Kurze Chronologie des 3. Fortschreibungsverfahrens
• Inkrafttreten der 2. Fortschreibung des LRP Freiburg
2012
• Beauftragung erstes Gutachten für 3. Fortschreibung des LRP Freiburg
2013
• Öffentlichkeitsbeteiligung (71 Maßnahmenvorschläge, 11 AG-Sitzungen zur
Apr. bis
Jul. 2016
Maßnahmenbewertung; nach AGs 40 Maßnahmenvorschläge in engere Prüfung)
• Abstimmung der Maßnahmen, Ausarbeitung Gesamtkonzept, Erstellung Entwurf für
2016 - 2018 die 3. Fortschreibung LRP Freiburg
• Sitzung der politischen Begleitgruppe mit anschließender Pressekonferenz
Sep. 2018 • Information der Bürgerinitiativen Glottertal, St. Peter, St. Märgen
Folie 29, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-3
• Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zum LRP-Entwurf
Okt. 2018
• Eingang der Klage der DUH vor dem VGH BW
Nov. 2018
• Information der Gremien der Stadt Freiburg/LK BH zur Einholung des
Okt. bis
Dez. 2018
Einvernehmens der zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde
Nov. bis • Offenlage und Anhörung zum Entwurf der 3. Fortschreibung des LRP Freiburg
Dez. 2018
am 15. • Inkrafttreten der 3. Fortschreibung des LRP Freiburg
Feb. 2019
• Beginn Umsetzung der noch offenen Maßnahmen durch zuständige Behörde
ab 15. Feb
2019
(insbesondere verkehrliche Maßnahmen durch zuständige Straßenverkehrsbehörde)
Folie 30, 28.06.20194 Luftreinhalteplanung für NO2
4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-4
Für die 3. Fortschreibungsverfahrens des LRP beauftragte Gutachten
Mociety Consult GmbH, 2013, Verkehrsuntersuchung zur Ermittlung von Fahrzeugen ohne grüne
Plakette auf der B31 und in der Umweltzone Freiburg Innenstadt
PTV Transport Consult GmbH, 2015, Verkehrsuntersuchung Umweltzone B31 Freiburg
IVU Umwelt GmbH, 2015, Wirkungsuntersuchung zur Entwicklung der Schadstoffbelastung durch die
Einbeziehung der B 31 in die bestehende Umweltzone
IVU Umwelt GmbH, 2016, Ergänzungsbericht Durchfahrtsverbot im Glottertal für Lkw
„Wirkungsuntersuchung zur Entwicklung der Schadstoffbelastung durch die Einbeziehung der B 31 in
die bestehende Umweltzone“
Ingenieurbüro Rau, 2018, Bestimmung der Emissions- und Immissionsseitigen Auswirkungen
mehrerer verkehrlicher Maßnahmen
Ingenieurbüro Rau, 2018, Betrachtung der Auswirkung der Tunnellüftung des Schützenalleetunnels auf
die Stickstoffdioxidimmissionen in der Stadt Freiburg
R+T Verkehrsplanung, 2018, Aktualisierung Verkehrsdaten für Gutachten „Betrachtung von
verkehrslenkenden sowie verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (ohne Änderung der Ausdehnung der
Umweltzone)“
IVU Umwelt GmbH, 2018, Betrachtung von verkehrslenkenden sowie verkehrsbeschränkenden
Maßnahmen (ohne Änderung der Ausdehnung der Umweltzone)
Folie 31, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.1 Überblick über die Maßnahmen und Wirkung-1
NO2-Jahresmittelwert 2017 49 µg/m³
NO2-Jahresmittelwert 2018 50 µg/m³
Gutachterlich prognostizierter Jahresmittelwert 2018 ca. 48 µg/m³
Zusätzlicher Beitrag durch Schienenersatzverkehr (SEV) für Höllentalbahn in 2018 (Abschätzung) ca. + 2 µg/m³
I. Flottenerneuerung (Nullfallprognose) -5,9 µg/m³
II. Tempo 30 ganztägig auf der B 31
- 0,8 µg/m³
III. Optimierung der Licht-Signal-Anlage B 31 - 9,3 µg/m³
IV. Ausweitung der grünen Umweltzone auf die B 31 - 1,7 µg/m³
V. Umweltsensitive Verkehrssteuerung Ost/West auf der B 31 - 0,9 µg/m³
Abschätzung für 2020 (ausgehend vom Jahresmittelwert 2018 ohne Einrechnung SEV): (50 - 9,3) µg/m³ = ca. 41 µg/m³
Abschätzung für 2020 (ausgehend vom Jahresmittelwert 2018 mit Einrechnung SEV): (50 - 9,3 - ca. 2) µg/m³ = ca. 39 µg/m³
VI. Falls der NO2-Grenzwert in 2020 nicht erreicht wird, greift die Maßnahme VI:
Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone (ausgenommen B 31; mit 20 %
- 2,8 µg/m³
Ausnahmen)
Folie 32, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.1 Überblick über die Maßnahmen und Wirkung-2
Gutachterlich nicht untersuchte/quantifizierte Maßnahmen im LRP
Maßnahme Zuständigkeit Umsetzungshorizont
VII. Stadtentwicklung/Stadtbegrünung Stadt Freiburg laufend
VIII. Veränderung des Modal-Split Stadt Freiburg, Regio-Verbund GmbH 2020
IX. Verkehrsmanagement/ Verkehrsentwicklung Stadt Freiburg laufend
X. Parkraumbewirtschaftung Stadt Freiburg laufend
XI. Fahrzeugtechnik Stadt Freiburg, Verkehrsunternehmen 2020/2022
XII. Energieversorgungs- und Klimaschutzkonzept
Stadt Freiburg 2030/2050
der Stadt Freiburg
Nach Inkrafttreten der novellierten
XIII. Altanlagensanierung bei gewerblichen Anlagen RP Freiburg, Stadt Freiburg
TA Luft (2019/2010)
XIV. City-Logistik-Konzept Kammer, Transportgewerbe, Stadt Freiburg 2020
RP Freiburg, Stadt Freiburg, Verbände,
XV. Öffentlichkeitsarbeit laufend
Unternehmen
XVI. Mobilitäts-App Stadt Freiburg 2020
• Diese Maßnahmen wurden bei der Darlegung der Zielerreichung durch die 3. Fortschreibung des LRP Freiburg nicht
berücksichtigt.
• Software-Updates (Minderung ca. -1 µg/m3) und Hardware-Nachrüstung wurden außen vor gelassen.
Folie 33, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.1 Überblick über die Maßnahmen und Wirkung-3
Gutachterlich untersuchte/quantifizierte und nicht umgesetzte Maßnahmen im LRP
NO2-Minderung in
Maßnahme
2020 [µg/m³]
Sehr geringe Wirkung bei gleichzeitig großen Einschränkungen auch auf
Tempo 30/40 im gesamten Stadtgebiet FR ca. -0,2
Hauptverkehrsachsen für viele Verkehrsteilnehmer
Tempolimit (80/100/120) auf Autobahn A 5
Keine Wirkung Keine Wirkung
und Zubringer
Relevante Wirkung, aber bauliche Maßnahme mit Planfeststellung
Schützenalleetunnel – Optimierung
ca. -1,1 erfordert lange Vorlaufzeit für Realisierung - zur schnellst möglichen
Lüftung
Grenzwerteerreichung nicht geeignet
Schützenalleetunnel – fotokatalytische Prognose beruht auf rein theoretischen Annahmen; Wirksamkeit der
ca. -0,4
Beschichtung Beschichtung im Tunnel bisher in der Praxis nicht nachgewiesen.
Stadttunnel - Umsetzungszeitraum > 10 Jahre (Planung + Bau), so dass aktuell kein
Beitrag zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Immissionsgrenz-
wertes (Zeitschiene bis 2020) resultieren kann!
Daher nicht gutachterlich untersucht.
Keine geeignete Maßnahme (im LRP nicht erwähnt).
Folie 34, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.2 Details zur Ausdehnung der Umweltzone-1
Umweltzone Freiburg ab 2009
UWZ hat im 1. LRP 2006 (Fokus
PM10 und NO2) die B 31 mit umfasst.
Grundlage: 35. BImSchV
(„Plakettenverordnung“)
Mit 1. Fortschreibung des LRP (2006) in
2009 wurde die B 31 aus der UWZ
herausgenommen wegen Bedenken der
Umlandgemeinden bezüglich eines
ausufernden Ausweichverkehrs.
Seither wurde UWZ durch die B 31 in
einen nördlichen und südliche Teil
getrennt.
Stadtgebiet Freiburg (rote Grenze) mit Umweltzone (grüne Fläche) in der Ausdehnung ab 2009 (M 1:125.000)
Quelle: LUBW UIS GISterm
Folie 35, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.2 Details zur Ausdehnung der Umweltzone-2
Umweltzone Freiburg ab 2019
Die aktuelle Umweltzone von Freiburg
umfasst aktuell nur ca. 27 km2 (ca.
18 %) der Gemarkungsfläche von
153 km2.
Ab 2/2019 umfasst die grüne
Umweltzone auch die B 31.
Damit wird Flotte auf B 31 schneller
sauberer, da Kfz mit grüner Plakette
nicht nur weniger PM10, sondern auch
weniger NO2 emittieren (moderner
Motorentechnik).
Stadtgebiet Freiburg (rote Grenze) mit Umweltzone (grüne Fläche) in der Ausdehnung ab 2/2019 (M 1:125.000)
Quelle: LUBW UIS GISterm
Folie 36, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.2 Details Ausdehnung der Umweltzone-3
Zusammenfassung
NO2-Minderung in Bewertung/Abwägung
Maßnahme
2020 [µg/m³]
Relevante Wirkung; Ausweichverkehre sind bei konservativer Abschätzung
überschaubar; keine Überschreitung von Immissionswerten an der Ausweich-
Ausweitung der grünen Umweltzone strecke; aber Verkehrssicherheit problematisch.
ca. -1,7
auf die B 31 Begleitende Maßnahmen: Verkehrsbeschränkungen auf der Ausweichstrecke,
großräumige Beschilderung und Evaluierung.
Realisierung: ab Inkrafttreten LRP
Folie 37, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.3 Auswirkungen UWZ auf das Umland-1
Maximale verkehrliche Verlagerungseffekte
2015 wurden in einem Verkehrsgutachten mögliche Ausweichverkehren konservativ ermittelt. Die
Modernisierung der Flotte hat mittlerweile dazu geführt, dass weniger Fahrzeuge von der
Einbeziehung der B31 in die grüne Umweltzone betroffen sind (Ausweichverkehr wird geringer)
Glottertal (St. Peter, St. Märgen)
Nullfall 2015 Zusatzverkehr 2015 Zusatzverkehr 2019 Zusatzverkehr 2020 Zusatzverkehr 2022
DTV (Pkw/lNfz) [1/24h] ca. 11.000 4905 Luftreinhalteplan Freiburg
5.3 Auswirkungen UWZ auf das Umland-2
NO2-Immissionsprognose Glottertal – St. Peter – St. Märgen
Am Punkt des höchsten NO2-Wertes auf dem Quelle:
Gutachten IVU
Streckenzug Glottertal - St. Peter - St. Märgen Umwelt GmbH
(2015), S. 26
wurde 2015 ca. 34 µg/m3 ermittelt. (https://rp.bade
n-
wuerttemberg.d
Mit prognostiziertem Ausweichverkehr e/rpf/Abt5/Ref5
41/Luftreinhaltu
2015 wurde ein NO2-Wert von ca. 37 µg/m3 ng/Documents/r
pf-ref54.1-
berechnet. freiburg-b31-
wirkungsgutach
ten.pdf )
Mit einem Lkw-Durchfahrtverbot wurde
für 2015 ein NO2-Wert von ca. 35 µg/m3
berechnet.
2019 fährt auf diesem Streckenzug eine gegenüber 2015 modernisierte Flotte mit geringeren
Emissionen, d.h. die NO2-Werte sind entsprechend dem bundeweiten Trend deutlich gesunken
(vgl. z. B. Schramberg von 2015 bis 2018 von 44 auf 36 µg/m3).
Gleichzeitig ist gegenüber der Prognose 2015 in 2019 nur mit ca. der Hälfte des
Ausweichverkehrs zu rechnen
NO2-Immissionswert im Glottertal liegt auch aktuell
Folie 39, 28.06.2019
deutlich unter dem NO2-Grenzwert von 40 µg/m35 Luftreinhalteplan Freiburg
5.3 Auswirkungen UWZ auf das Umland-3
Flankierende Maßnahmen auf möglichen Ausweichrouten
Verkehrsbeschränkungen und –verbote auf potentiellen Ausweichstrecken
(Glottertal, St. Peter, St. Märgen) sind im LRP betrachtet und empfohlen
Lkw-Durchfahrtsverbot > 12 t (für Glottertal/Simonswald realisiert)
und ggf.
Geschwindigkeitsbeschränkung in Ortsdurchfahrten
Kontrolle des Durchfahrtsverbotes
Großräumige Beschilderung und Hinweise auf grüne UWZ in Freiburg
Evaluierungskonzept der verkehrlichen Auswirkungen (z.B. Simonswald) in
Abstimmung mit den betroffen Kreisen
Folie 40, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-1
Fahrprofile für T 30/T 40/T50 (ca. 100 Fahrten zwischen Kronenbrücke/Tunnel)
Verkehrsfluss B 31 Verkehrsfluss B 31
Fahrtrichtung Osten Fahrtrichtung Westen
Westen Osten Osten Westen
leicht gestörter Verkehrsfluss stark gestörter Verkehrsfluss
(wenig Halte zwischen den LSA) (Stop-and-go-Verkehr)
NOx-Emissionsdichte (2018): 8,2 t/(km*a) NOx-Emissionsdichte (2018): 11,3 t/(km*a)
Quelle: Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 32 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-
Wirkungsgutachten-2.1-Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf )
Folie 41, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-2
Umweltsensitive Verkehrssteuerung im Osten von Freiburg
Umweltsensitive Verkehrssteuerung
Fahrtrichtung Westen – Möglichkeit 1
Umweltsensitive Verkehrssteuerung Umweltsensitive Verkehrssteuerung
Fahrtrichtung Westen – Möglichkeit 2 Fahrtrichtung Westen – Möglichkeit 3
Favorisierte Variante!
Quelle: Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 37 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-
Wirkungsgutachten-2.1-Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf )
Folie 42, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-3
Verkehrs-
steuerung
aktiv
Verkehrs-
steuerung
nicht aktiv
Quelle (S. 31): https://www4.lubw.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/274600/verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf?command=downloadContent&filename=verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf
Mittlerer Wochengang der Verkehrsstärken sowie der Stickstoffdioxidkonzentration an der VMS
Freiburg-Schwarzwaldstraß, 2015
Folie 43, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-4
Zusammenfassung
NO2-Minderung in Bewertung/Abwägung
Maßnahme
2020 [µg/m³]
Tempo 30 ganztägig auf der B 31 Relevante Wirkung durch Verstetigung des Verkehrs, d.h. weniger
ca. -0,8
Optimierung der Licht-Signal-Anlage Beschleunigungsvorgänge bei sehr geringen Reisezeitverlusten
Relevante Wirkung; Maßnahme nur dann aktiv, wenn hohe Schadstoffbelastung/
Verkehrsstärke; aus Gründen der Verkehrssicherheit nur östlich des Kappler
Knotens möglich; Ausweichverkehre müssen durch begleitende Maßnahmen
Umweltsensitive Verkehrssteuerung vermieden werden;
Ost/West auf der B 31 ca. -0,9 Konkrete Planung durch eine AG (RP, LRA BH, Stadt FR); Evaluation der
verkehrlichen Folgen;
wegen des komplexen Eingriffs Realisierung erst zum 01.01.2020 gekoppelt an
eine Evaluationsklausel*
Umweltsensitive Verkehrssteuerung: Ampelanlage an der Kronenbrücke steuert den Verkehr bereits heute so, dass
Positive Wirkung
West/Ost nach Öffnung Fahrzeughalte auf der B 31 bis Schützenalleetunnel minimiert werden. Nach
beibehalten
Kronenbrücke sicherstellen Öffnung Kronenbrücke beibehalten.
* Die Inbetriebnahme der Maßnahme der umweltsensitiven Verkehrssteuerung auf der B 31 für die Fahrtrichtung Ost-West tritt zum
01.01.2020 nicht in Kraft, wenn der über das erste halbe Kalenderjahr 2019 gemittelte NO2-Immissionsmesswert an der Verkehrsmessstation
Freiburg-Schwarzwaldstraße zum 01.07.2019 unterhalb von 45 µg/m³ ist.
Sofern die umweltsensitive Verkehrssteuerung auf der B 31 für die Fahrtrichtung Ost-West zum 01.01.2020, trotz Überschreitung des
genannten Referenzwertes (Halbjahreswert 2019) von 45 µg/m³ nicht umgesetzt ist, tritt das Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel bereits zum
01.03.2020 in Kraft
Folie 44, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.5 Details zu Diesel-Fahrverboten-1
Betroffene Fahrzeugflotte für Dieselfahrverbot Euro 4/IV (2020)
Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 – Datenquelle: HBEFA 3.3 (Stand 2017)
Folie 45, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.5 Details zu Diesel-Fahrverboten-2
Ausnahmen von Fahrverboten
Für die Umweltzone Freiburg (ohne B31) gilt derzeit das landeseinheitliche Ausnahmekonzept des
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Mit einem Diesel-Fahrverbot sind für die Umweltzone Freiburg (ohne B31) weitere Ausnahmen
vorgesehen, die sich am Entwurf des LRP S orientieren:
Im Wege der Allgemeinverfügung u.a. für:
- Handwerker- und Lieferverkehr
- medizinische Notfälle von Einzelpersonen
Im Wege der Einzelfallentscheidung u.a. für:
- Kraftfahrzeuge im Linienverkehr
- Quell- und Zielverkehr von Reisebussen
Zuständige Behörde für Ausnahmen ist die Stadt Freiburg
(https://www.freiburg.de/pb/-/205332/;vbid2729/;vbmid3 )
Folie 46, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.5 Details zu Diesel-Fahrverboten-3
NO2-Minderung in Bewertung/Abwägung
Maßnahme
2020 [µg/m³]
Relevante Wirkung; in Freiburg wären zusätzlich zum Fahrverbot durch die grüne
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
Umweltzone ca. 7 % der PKW, 11% der lNfz und 3 % der sNfz betroffen;
Euro 4/IV und schlechter
ca. -2,8 aufgrund der hohen Betroffenheit und der starken Einschränkung angemessener
(mit 20% Ausnahme; B 31
Zeithorizont und Ausnahmekonzeption sowie auflösende Bedingung;**
ausgenommen)
Realisierung 01.01.2021
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
Große Wirkung; in Freiburg wären zusätzlich zum Fahrverbot durch die grüne
Euro 5/V und schlechter
Umweltzone ca. 22 % der PKW, 43 % der lNfz und 22 % der sNfz betroffen;
(mit 20% Ausnahme; B 31 ca. -9,8
aufgrund der sehr hohen Betroffenheit und der starken Einschränkung ist die
ausgenommen)
Maßnahme nicht verhältnismäßig
** Tritt nicht in Kraft, falls zum 01.07.2020 der über das erste halbe Kalenderjahr 2020 gemittelte NO2-Immissionsmesswert an der
Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße gleich oder kleiner dem NO2-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ ist.
Sofern die umweltsensitive Verkehrssteuerung auf der B 31 für die Fahrtrichtung Ost-West zum 01.01.2020, trotz Überschreitung des
genannten Referenzwertes (Halbjahreswert 2019) von 45 µg/m³ nicht umgesetzt ist, tritt das Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel bereits zum
01.03.2020 in Kraft.
Folie 47, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.6 Chronologie der Umsetzung von Maßnahmen
Chronologischer Ablaufplan der Maßnahmen
Ab Inkraft
• Tempo 30 ganztägig auf B 31 (vorgezogen in 11/2018)
treten
• Optimierung der Lichtsignalanlagen an der B 31
Ab Inkraft
treten • Ausweitung der grünen Umweltzone auf die B 31
• Umweltsensitive Verkehrssteuerung Ost/West auf der B 31
01.01.2020 Tritt nicht in Kraft wenn 1. HJM 2019 < 45 µg/m³
• Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV
Tritt in Kraft, wenn umweltsensitive Verkehrssteuerung Ost/West auf B 31 zum 01.01.2020
01.03.2020
nicht umgesetzt ist und 1. HJM 2019 > 45 µg/m³
• Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV
01.01.2021 Tritt nicht in Kraft, wenn 1. HJM 2020 ≤ 40 μg/m³
Folie 48, 28.06.20195 Luftreinhalteplan Freiburg
5.7 Resumee
• Im LRP Freiburg wird ein Gesamtkonzept von quantifizierbaren
Maßnahmen dargestellt, mit denen es möglich ist, ohne Fahrverbote
den NO2-Grenzwert 2020 zu unterschreiten
• Diesel-Fahrverbote mit sehr großen Auswirkungen auf sehr viele
Fahrzeughalter in der Stadt und im Umland treten nur dann in Kraft,
wenn sich die NO2-Messwerte in Freiburg schlechter entwickeln als
gutachterlich prognostiziert (unsichere Annahmen zur
Flottenerneuerung, zur Wirkung der Software-Updates und
Hardware-Nachrüstungen etc.)
Folie 49, 28.06.20196 Literatur
Literatur und Datenquellen (Auswahl)
1) LRP FR-3. Fortschreibung 2019 - Dokument:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/Luftreinhalteplan_Freiburg_15022019.pdf
2) LRP FR-3. Fortschreibung 2019 - Gutachten :
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Seiten/Dokumente-Freiburg.aspx
3) BImSchG und BImSchV:
http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/
4) GefStoffV und TRGS:
http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16495/
5) WHO AQG:
http://www.euro.who.int/en/health-topics/environment-and-health/air-quality/publications
6) UBA – Innenraumrichtwerte 2019 für NO2:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/richtwerte_no2_2019.pdf
7) UBA – Innenraumrichtwerte 1998 für NO2:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/Stickstoffdioxid.pdf
8) UBA – Fragen und Antworten: Ultrafeine Partikel:
https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub/fragen-antworten-ultrafeine-partikel
9) UBA – Gesundheit der Bevölkerung und NO2:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_factsheet_krankheitslasten_no2.pdf
10) UBA – Trendentwicklung Luftqualität in Deutschland:
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-05-27_texte_47-2019_trendaussagen-luftqualitaet.pdf
11) LUBW – Grundlagenband Luftreinhaltepläne 2017:
https://www4.lubw.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/277240/luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf?command=downloadContent&filename=luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf
12) LUBW – Informationen zum Luftmessnetz Baden-Württemberg:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft
13) LUBW – Modellierung verkehrsbedingter Immissionen:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/221730/Leitfaden+HBEFA3.2_20150507.pdf/effb6faa-4db7-411e-bc5b-8bb9c64b64b8
14) Aktuelle Messwerte aus den Luftmessnetzt Baden-Württemberg:
https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-immissionswerte#karte
15) LUBW – Bericht über Vergleichsmessungen mit dem Feinstaubsensor SDS011
https://www4.lubw.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/268831/messungen_mit_dem_feinstaubsensor_sds011.pdf?command=downloadContent&filename=messungen_mit_dem_feinstaubsenso
r_sds011.pdf
Folie 50, 28.06.2019Neues zu Software-Updates:
Keine Aktualisierung der Software in den Messstationen des
Luftmessnetzes in Baden-Württemberg!
Quelle:
Karikatur in der Badische Zeitung
vom 03.08.2017
Folie 51, 28.06.2019Vielen Dank für ihr Interesse! Folie 52, 28.06.2019
Sie können auch lesen