Saubere Luft für alle - Umweltzone, Luftreinhalteplan Freiburg und Umland Ursachen-Wirkungen-Abhilfe
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Saubere Luft für alle Umweltzone, Luftreinhalteplan Freiburg und Umland Ursachen-Wirkungen-Abhilfe ECOtrinova e. V./Samstags-Forum Regio Freiburg am 29.06.2019 Dipl.-Umwelt-Ing. Marco Pergher/Dipl.-Chem. Hubert Faller Email: luftreinhalteplan@rpf.bwl.de
Gliederung 1. Grundlagen 2. Immissionssituation in Freiburg 3. Ursachenanalyse für Freiburg 4. Luftreinhalteplanung für NO2 5. Luftreinhalteplan Freiburg 6. Ausgewählte Literatur/Datenquellen Folie 2, 28.06.2019
1 Grundlagen 1.1 Grundbegriffe-1 • Was ist Luft? ist „...die Außenluft in der Troposphäre…“ (unterste Schicht der Erdatmosphäre bis in eine Höhe von < 15 km)(Art. 2 der RL 2008/50/EG) ist das lebensnotwendige Medium, das uns zeitlebens umgibt (20 % (V/V) O2) • Was ist saubere Luft und warum ist sie wichtig? ist Luft ohne (Luft-)Schadstoffe (menschlicher Bedarf 10 – 20 (!) m3/d) was saubere Luft ist, hängt vom Kontext ab, da zur Beurteilung der Luftqualität je nach Kontext unterschiedliche Maßstäbe verwendet werden! • Was ist Luftreinhaltung? ist die behördliche Aufgabe, die Einhaltung einer Luftqualität der Außenluft entsprechend der 39. BImSchV sicher zu stellen behördliches Instrument hierzu ist ein Luftreinhalteplan (§ 47 BImSchG) mit wirksamen, festgesetzten Maßnahmen (z. B. mit „grüner“ Umweltzone) • Was ist mit der Luft im Innenraum? ca. 90 % Zeit Aufenthalt in Räumen • Was ist mit der Luft am Arbeitsplatz? ca. 20 % Zeit am Arbeitsplatz Folie 3, 28.06.2019
1 Grundlagen 1.1 Grundbegriffe-2 • Was sind Emissionen? „Emissionen sind Schadstoffe, die durch menschliche Tätigkeit aus Quellen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland … freigesetzt werden, ausgenommen Schadstoffe des internationalen Seeverkehrs und von Flugzeugen außerhalb des Lande-und Startzyklus“ (§ 1 der 39. BImSchV). Beispiel: Autoabgase • Was sind (Luft-)Schadstoffe? „Schadstoff ist jeder in der Luft vorhandene Stoff, der schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt insgesamt haben kann“ (§ 1 der 39. BImSchV). Beispiele: Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5) • Was sind Immissionen? „Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter [„Schutzgüter“] einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen“ (§ 3 der BImSchG). Beispiel: NO2 aus Autoabgasen Folie 4, 28.06.2019
1 Grundlagen 1.2 „Werte“-1 • Was ist ein „Wert“? „Wert ist die Konzentration eines Schadstoffs in der Luft …“(§ 1 der 39. BImSchV). Beispiel: c(NO2) = 50 µg/m3 (Kalender-Jahresmittelwert 2018, VMS FR-SWS) • Was ist ein (Immissions-)Grenzwert (IGW)? (-> Maßstab) „Grenzwert ist ein Wert, der aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse mit dem Ziel festgelegt wird, schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhüten oder zu verringern, und der innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehalten werden muss und danach nicht überschritten werden darf“ (Art. 2 der RL 2008/50/EG; 39. BImSchV). Beispiel: IGW(NO2) = 40 µg/m3 (Kalender-Jahresmittelwert) 200 µg/m3 (Stundenmittelwert) nicht mehr als 18/a Überschreit) 400 µg/m3 (Stundenmittelwert) Alarmschwelle bei mehr als 3x1h • Was sind Air Quality Guidelines (AQG) der WHO? (-> Maßstab) dies sind Luftgüteleitlinien (Belastungsschwellenwerte) für die europäische Region zum Schutz der Bevölkerung (Kinder/Erwachsene/alle Geschlechter/Kranke) vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Luftschadstoffen. Beispiel : AQG(NO2) = 40 µg/m3 (Jahresmittelwert) 200 µg/m3 (Stundenmittelwert) nicht mehr als 18/a Folie 5, 28.06.2019
1 Grundlagen 1.2 „Werte“-2 • Was ist ein „Arbeitsplatzgrenzwert (AGW)“? (-> Maßstab) Gilt für Arbeitsplätze mit Gefahrstoffumgang (GefStoffV/TRGS 900/400…) ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz (Erwachsene/Männer) in einem gegebenen Referenzzeitraum (gilt für Umgang mit Gefahrstoffen). Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffes akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit im Allgemeinen nicht zu erwarten sind (§ 2 Absatz 7 GefStoffV). Beispiel: AGW(NO2) = 0,95 bzw. 1,9 mg/m3 (950 bzw. 1900 µg/m3) (gesunder Erwachsener, Schichtmittelwert (SMW) bei 8 h/d; 5 d/w; 45 a bzw. KZW(NO2) mit ÜF=2/Kurzzeitwert 0,25 h) Bei Arbeitsplatz ohne Umgang mit Gefahrstoffen (z. B. Büros) gilt: „In umschlossenen Arbeitsräumen muss … ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein“ (Nr. 3.6 Anhang ArbStättV). „ In der Regel entspricht dies der Außenluftqualität“ (Nr. 4.1 Abs. 1 ASR A3.6). Bei Umgang mit Gefahrstoffen mit ker-Eigenschaften gelten spezielle Regelungen Folie 6, 28.06.2019
1 Grundlagen 1.2 „Werte“-3 • Was ist ein „Innenraumluft-Richtwert (I-RW)“? (-> Maßstab) Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR beim UBA) setzt bundeseinheitliche, gesundheitsbezogene Richtwerte für die Innenraumluft fest, die als Maßstab für die Bewertung der Innenraumluftqualität öffentlicher und privater Gebäude in Deutschland angewandt werden können. I-RW I (Vorsorgewert): keine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten, wenn ein Mensch diesem Stoff lebenslang ausgesetzt ist (Einzelstoffbetrachtung). I-RW II (Gefahrenwert; wirkungsbezogener Richtwert): stützt sich auf die gegenwärtigen toxikologischen und epidemiologischen Kenntnisse zur Wirkungsschwelle eines Stoffes unter Einführung von Unsicherheitsfaktoren. Er stellt die Konzentration eines Stoffes dar, bei deren Erreichen beziehungsweise Überschreiten unverzüglich zu handeln ist. Diese höhere Konzentration kann, besonders für empfindliche Personen bei Daueraufenthalt in den Räumen, eine gesundheitliche Gefährdung sein. Kann je nach Wirkungsweise des Stoffes als Kurzzeitwert (I-RW II K) oder Langzeitwert (I-RW II L) definiert sein. Beispiel: I-RW I(NO2) = 0,08 mg/m3 (1 h-Mittelwert) I-RW II(NO2) = 0,25 mg/m3 (1 h-Mittelwert) Folie 7, 28.06.2019
1 Grundlagen 1.2 „Werte“-4 Vergleich der „Werte“ (-> Maßstäbe der Luftqualität) Beispiel: Stickstoffdioxid (NO2) Aktuell: - Diskussion der Höhe des IGW (u. a. Schutz von Asthmatikern und Kindern) - Problem der „vorzeitige Todesfälle“ und „verlorene Lebenszeit“ Maßstab Luftbereich Art des Maßstabs/ Schutzgut „Wert“ Zeitbezug Quelle [µg/m3] AGW-SMW Luft am Grenzwert/ 950 8 h/d; 5 d/w; ≈45 a Erwachsene AGW-KZW Arbeitsplatz mit BRD-EU (national- 1900 4 h/d; 5 d/w; ≈45 a (Männer) Gefahrstoffumgang international) IGW-1 a Grenzwert/ 40 24 h/d; 7d/w; 1 a; ≈100 a Außenluft Gesamtbevölkerung IGW-1 h EU (international) 200 24 h/d; 7d/w; 18 h/a; ≈100 a AQG-1 a Richtwert/ 40 24 h/d; 7d/w; 1 a; ≈100 a Außenluft Gesamtbevölkerung AQG-1 h WHO (international) 200 24 h/d; 7d/w; 18 h/a; ≈100 a I-RW I Vorsorgewert 80 24 h/d; 7d/w; 1 h; ≈100 a Richtwert/ I-RW II Innenraumluft Gesamtbevölkerung 250 24 h/d; 7d/w; 1 h; ≈100 a UBA (national) Gefahrenwert Folie 8, 28.06.2019
1 Grundlagen 1.3 Luftschadstoffe Aktuell im Fokus stehende (Luft-)Schadstoffe sind: - Stickstoffdioxid (NO2) - Feinstaub (PM10 und PM2,5) - weitere (Luft-)Schadstoffe: Ozon, Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe (VOC), Benzol, Ammoniak, Schwefeldioxid, Benz[a]pyren, Schwermetalle, … • Stickstoffdioxid (NO2) + Stickstoffmonoxid (NO) sind Stickstoffoxide (NOx) Quellen: Verbrennungsvorgänge u. a. Hausbrand, Industrie, Verkehr setzen v.a. NO frei, das dann durch Ozon zu NO2 oxidiert wird (anthropogen) Wirkung: als starkes Reizgas auf Atemtrakt; epidemiologische Studien zeigen Korrelation von NO2-Belastungen und Lungenerkrankungen • Feinstaub (PM10 und PM2,5) Quellen: natürliche/anthropogene Vorgänge u. a. Vulkane und Brände, Industrie, Verkehr (Diesel), Gasherde/Zigaretten/Kerzen (in Innenräumen) Wirkung: Reizung des Atemtrakts/Asthma, Belastung des Herz-Kreislauf- Systems; epidemiologische Studien zeigen u. a. statistisch-signifikante Korrelation von PM10-Belastungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen Folie 9, 28.06.2019
2 Immissionssituation in Freiburg 2.1 Luftmessstationen in Freiburg-1 Freiburg „Städtischer Hintergrund“ Benzol Kohlenmonoxid, CO Ozon, O3 Schwebstaub, PM10 Stickstoffdioxid, NO2 Stickstoffmonoxid, NO Globalstrahlung Luftdruck Freiburg Zähringerstraße Temperatur (bis 12/2016) Windgeschwindigkeit „Spotmessstation“ Windrichtung Benzol Niederschlag Schwebstaub, PM10 Stickstoffdioxid, NO2 Stickstoffmonoxid, NO Freiburg-Schwarzwaldstraße „Verkehrsmessstation“ Benzol Kohlenmonoxid, CO Ozon, O3 Schwebstaub, PM10 Stickstoffdioxid, NO2 Folie 10, 28.06.2019 Stickstoffmonoxid, NO Verkehr
2 Immissionssituation in Freiburg 2.1 Luftmessstationen in Freiburg-2 Quelle : https://www4.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/277240/luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf?command=downloadContent&filename=lu ftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf Die Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße erfüllt die Anforderungen der 39. BImSchV an die Geometrie der Aufstellung Die wiederkehrende Prüfung der Anforderungen der 39. BImSchV an die Geometrie der Aufstellung und der Repräsentativität der Immissionsmessergebnisse wird von der LUBW durchgeführt Folie 11, 28.06.2019
2 Immissionssituation in Freiburg 2.2 Feinstaub (PM10) Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 - Datengrundlage LUBW Folie 12, 28.06.2019
2 Immissionssituation in Freiburg 2.3 Feinstaub (PM2,5) Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 - Datengrundlage LUBW Folie 13, 28.06.2019
2 Immissionssituation in Freiburg 2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-1 1. Luftreinhalteplan 1. Fortschreibung 2. Fortschreibung 3. Fortschreibung 2/2019 UWZ ohne B 31 UWZ mit B 31 Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 - Datengrundlage LUBW • Spotmessstelle Freiburg-Zähringerstraße wurde Anfang 2018 abgebaut • Im JMW(NO2) von 2018 schlägt sich der SEV für Höllentalbahn nieder (ca. + 2 µg/m3) Folie 14, 28.06.2019
2 Immissionssituation in Freiburg 2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-2 Ergebnisse des NO2-Screenings über ca. 2200/1100 Streckenabschnitte (2018) Das Screening zur Ermittlung von NO2- Hot-Spots im Stadtgebiet zeigt, dass zwar an der VMS Freiburg- Schwarzwaldstraße erwartungsgemäß die höchste NO2-Immissionsgrenzwert- Überschreitung auftritt, aber auch andere Bereiche in Freiburg noch betroffen sind. Nullfall-Prognose für Überschreitungen: 2018: gesamt 1,5 km/16 Abschnitte 2020: gesamt 0,9 km/9 Abschnitte Quelle: Gutachten IVU Umwelt GmbH (2018), S. 34 (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf- Abschnittsbezogene Immissionsbelastung für das Stadtgebiet Freiburg, Nullfall 2018 ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-3.1- Verkehrsbeschr%C3%A4nkenden-Ma%C3%9Fnahmen-3.1.pdf ) (ca. 1100 Streckenabschnitte von insgesamt 2200 mit Betroffenheit) Folie 15, 28.06.2019
2 Immissionssituation in Freiburg 2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-3 Ergebnisse des NO2-Screenings über ca. 2200 Streckenabschnitte (2018) 2018 sind in Freiburg ca. 1600 Anwohner von der NO2- Grenzwertüberschreitung betroffen Höchste Werte liegen im Bereich der Verkehrsmessstation FR- Schwarzwaldstraße Quelle: Gutachten IVU Umwelt GmbH (2018), S. 39 (https://rp.baden- wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf- ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-3.1- Verkehrsbeschr%C3%A4nkenden-Ma%C3%9Fnahmen-3.1.pdf ) Rote Straßenabschnitte (mit Identifikationsnummer) an welchen im Nullfall 2018 der NO2-Grenzwert von 40 µg/m3 überschritten wird Folie 16, 28.06.2019
2 Immissionssituation in Freiburg 2.4 Stickstoffdioxid (NO2)-4 Simulation der NO2-Gesamtbelastung an der B 31 (2015) NO2-Gesamtbelastung im Bereich der Verkehrsmessstation FR-Schwarzwaldstraße für den Bestand 2015 Quelle Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 116 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-2.1- Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf ) • Gut erkennbar ist der enge Bereich der B 31 bei der Ganter-Brauerei (vis a vis der VMS FR-SWS). • Ebenfalls gut erkennbar ist der Entlüftungsjet des stadteinwärts führenden nördlichen Tunnelröhre des Schützenalleetunnels. • Am südlichen Tunnelportal (Einfahrt in Richtung Osten) ist erwartungsgemäß kein erhöhtes NO 2- Niveau durch Tunnelabgase vorhanden. Folie 17, 28.06.2019
3 Ursachenanalyse für Freiburg 3.1 Immissionsbeiträge Schematische Darstellung der Immissionsbeiträge im städtischen Umfeld Quelle: Gutachten IVU Umwelt GmbH (2018), S. 17 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-3.1- Verkehrsbeschr%C3%A4nkenden-Ma%C3%9Fnahmen-3.1.pdf ) NO2-Immissionsniveaus (siehe auch Folie 12): • Ländlicher Hintergrund: Hintergrundmessstation Schwarzwald-Süd (Kälblescheuer) ca. 5 µg/m3 • Städtischer Hintergrund: Hintergrundmessstation Freiburg-Mitte (Fehrenbachallee) ca. 20 µg/m3 • Hotspot Verkehr: Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße ca. 50 µg/m3 Folie 18, 28.06.2019
3 Ursachenanalyse für Freiburg 3.2 Feinstaub (PM10) Entwicklung der PM10-Emissionen in Baden-Württemberg • Für Freiburg keine Ursachenanalyse (Grenzwerteinhaltung ab 2007) • Oft PM10-Überschreitungen im Winterhalbjahr (Heizperiode) • An Messstellen kann der Anteil der Holzfeuerungen am PM10-Feinstaub in der kalten Jahreszeit bis zu etwa 30 % betragen Quelle: https://www.lubw.baden- wuerttemberg.de/documents/10184/217433/bestimmung_des_beitrags_der_holzf euerung_zum_pm10_feinstaub.pdf/9b36d934-aac9-4c5b-94a5-7ef7cee1e30c • Neben Verkehr (Aufwirbelung, Abrieb) weiter Beiträge u. a. auch durch natürliche Quellen Quelle: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/79509/Umweltdaten+2018_reduziert.pdf/0acee32c-f045-4206-aa91-e38de82ca96e Folie 19, 28.06.2019
3 Ursachenanalyse für Freiburg 3.3 Stickstoffdioxid-1 Verursacher der NO2-Immissionsbe- lastung an der Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße im Jahr 2017 Anteile an der NO2-Immissionsbe- lastung: - Straßenverkehr 75 % - Feuerungsanlagen 12 % (klein/mittel) - Industrie/Offroad/Sonstige 3 % (Typische Daten für eine verkehrsnahe Messstelle) Quelle: https://www4.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/277240/luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf?command=downloadContent&filename=luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf Folie 20, 28.06.2019
3 Ursachenanalyse für Freiburg 3.3 Stickstoffdioxid-2 Mittlerer Wochengang der Verkehrsstärken sowie der NO2-Konzentration an der VMS Freiburg-Schwarzwaldstraß (2015) Quelle (S. 31): https://www4.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/274600/verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf?command=downloadContent&filename=verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf DTV(VMS FR-SWS) = 54000/24 h (6 % sNfz) DTV(Schützenalleetunnel) = 35000/24 h (9 % sNfz) Folie 21, 28.06.2019
3 Ursachenanalyse für Freiburg 3.3 Stickstoffdioxid-3 Verteilung der Anteile an den NOx-Emissionen der Kfz-Gruppen an der Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße (Prognoserechnungen Bestand/Nullfall) Quelle: Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 104 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg-Wirkungsgutachten-2.1- Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf ) • Anteil Lkw (sNfz): ca. 25 – 38 %, mit lNfz (30 – 43 %) Ri.O: B 31 Fahrtrichtung West nach Ost • Anteil Pkw (Otto): ca. 10 – 15 % Ri.W: B 31 Fahrtrichtung Ost nach West • Anteil Pkw (Diesel): ca. 45 – 55 % • Anteil Krafträder (nur Otto): ca. 1 % Folie 22, 28.06.2019
3 Ursachenanalyse für Freiburg 3.3 Stickstoffdioxid-4 Emissionsfaktoren verschiedener Kfz-Gruppen (für Prognoserechnungen) Daten 2015 Motortechnik KW PM10 NOx KV Fahrzeugemissionen [g/km] Krad Otto 2-/4-Takt 1,367 0 0,196 30,629 Pkw Otto 4-Takt 0,182 0,003 0,112 58,025 Pkw Diesel 4-Takt 0,02 0,01 0,79 48,427 Lkw Diesel 4-Takt 0,05 0,032 2,013 233,449 KW: Kohlenwasserstoffe PM10: Feinstaub NOx: Stickoxide (NO+NO2) KV: Kraftstoffverbrauch Quelle: Handbuch für Emissionsfaktoren Version 3.3 (Stand: 4/2017) (https://www.hbefa.net/d/ ) • Sehr hohe KW-Emissionen bei Krad wegen hohem Anteil an 2-Takt-Motoren (unverbrannter Kraftstoff) Faktor bis über 100 mehr als bei Pkw (!), daher stark wahrnehmbare Geruchsbelästigung auf der Straße aber: kein KW-Problem in Freiburg, daher keine Reglementierung im LRP Freiburg. • Beitrag der Kräder zur NO2-Belastung (ca. 1 %) vernachlässigbar, daher keine Reglementierung im LRP Freiburg. Gilt ebenfalls für Laubbläser mit 2-Takt-Motoren. • Hohe NOx- (und PM10-)Emissionen bei Diesel-Motoren und daher hoher Anteil an den NO2-Immissionen, somit ist Reglementierung im LRP Freiburg verursachergerecht! Folie 23, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.1 Rechtliche Grundlagen-1 Zuständige Behörden in Baden-Württemberg für Luftreinhaltepläne sind die Regierungspräsidien Freiburg (2), Karlsruhe (6), Stuttgart (17) und Tübingen (5) Luftreinhalteplanung ist die behördliche Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlich festgelegten Luftqualität der Außenluft sicher zu stellen (gebietsbezogene Luftreinhaltung) Parallel dazu aber auch anlagenbezogene Luftreinhaltung (Gewerbeaufsicht) z. B. Altanlagensanierung nach Erlass einer neuen TA Luft (2019/2020) Grundlagen: v. a. EU-Recht (RL 2008/50/EG, RL 2015/1480/EG), BImschG und BImSchVen (35./39.), technisches Regelwerk Behördliches Instrument um tätig zu werden ist ein Luftreinhalteplan (LRP) (§ 47 BImSchG) LUBW zuständig für Betrieb des Luftmessnetzes Baden-Württemberg Folie 24, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.2 Rechtlicher Rahmen der Luftreinhalteplanung § 47 BImSchG: LRP muss behördlicherseits aufgestellt/fortgeschrieben werden, wenn Immissionsgrenzwerte überschritten sind (Freiburg: NO2!) LRP: Charakter ist „einer Verwaltungsvorschrift ähnlich“ (bindet die Verwaltung) NO2 seit 2010 Die Maßnahmen im Luftreinhalteplan müssen… überschritten! geeignet sein, den Zeitraum einer Überschreitung so kurz wie möglich zu halten, sich entsprechend des Verursacheranteils gegen die Emittenten richten, die zum Überschreiten der Grenzwerte im Plangebiet beitragen, unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit festgesetzt werden. Verkehrliche Maßnahmen sind im Einvernehmen mit der zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde festzulegen (§ 47 Abs. 4, S. 2 BImSchG) Umsetzung der Maßnahmen durch jeweils fachlich zuständige Behörde Folie 25, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.3 Aktuelle Entwicklungen zur Luftreinhalteplanung 2018 DAS Jahr der Rechtsprechungen Richtungsweisende Urteile des BVerwG im Februar 2018 nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu den LRPen Stuttgart und Düsseldorf • Diesel-Verkehrsverbote (streckenbezogene/zonale) unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geboten • Verkehrsverlagerungen zulässig, soweit es hierdurch nicht zu erstmaligen oder weiteren NO2-Grenzwertüberschreitungen kommt • BImSchG enthält kein allgemeines Minimierungsgebot für NO2-Immissionen Im Mai 2018 Klage der EU-Kommission gegen die BRD wegen flächiger Überschreitung des NO2-Immissionsgrenzwerts (damals ca. 40 Städte betroffen, darunter auch Freiburg) Änderung des BImSchG („50 µg/m3“) ändert nicht den EU-IGW(NO2)! Folie 26, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.4 Wesentliche Aspekte des LRP Freiburg Erforderlicher Inhalt der Fortschreibung des LRP Freiburg daher: Gesamtkonzept zur schnellstmöglichen NO2-Grenzwerteinhaltung Zeitliche Prognose für Grenzwerteinhaltung muss auf umsetzbaren/belastbaren Maßnahmen beruhen, deren NO2-Minderungspotentiale quantitativ bezifferbar sind (Gutachten!) Die derzeit am besten geeigneten Maßnahmen für NO2-Grenzwerteinhaltung müssen ergriffen werden Folie 27, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-1 Akteure des 3. Fortschreibungsverfahrens für den LRP Freiburg Politische Projektgruppe Öffentlichkeits- Begleitgruppe • RP FR* beteiligung • Verkehrsministerium BW • Stadt FR Open-Space-Konferenz • Regierungspräsidentin • LRA BH 71 und Arbeitsgruppen mit • LRA BH/Landrätin • LRA EM Bürgern, BIs und • LRA EM/Landrat • Polizeipräsidium Maßnahmen- Interessenverbänden • Stadt FR/OB/Umwelt-BM • BM von Glottertal, vorschläge St. Peter, St. Märgen u.a. * Verfahrensführung • Polizeipräsidium Beratung und Maßnahmen sammeln, Empfehlungen bearbeiten und bewerten; Gutachtensinhalte Ideen sammeln, vorgeben und Maßnahmen diskutieren Maßnahmen abstimmen. und vorschlagen. Folie 28, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-2 Kurze Chronologie des 3. Fortschreibungsverfahrens • Inkrafttreten der 2. Fortschreibung des LRP Freiburg 2012 • Beauftragung erstes Gutachten für 3. Fortschreibung des LRP Freiburg 2013 • Öffentlichkeitsbeteiligung (71 Maßnahmenvorschläge, 11 AG-Sitzungen zur Apr. bis Jul. 2016 Maßnahmenbewertung; nach AGs 40 Maßnahmenvorschläge in engere Prüfung) • Abstimmung der Maßnahmen, Ausarbeitung Gesamtkonzept, Erstellung Entwurf für 2016 - 2018 die 3. Fortschreibung LRP Freiburg • Sitzung der politischen Begleitgruppe mit anschließender Pressekonferenz Sep. 2018 • Information der Bürgerinitiativen Glottertal, St. Peter, St. Märgen Folie 29, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-3 • Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zum LRP-Entwurf Okt. 2018 • Eingang der Klage der DUH vor dem VGH BW Nov. 2018 • Information der Gremien der Stadt Freiburg/LK BH zur Einholung des Okt. bis Dez. 2018 Einvernehmens der zuständigen Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde Nov. bis • Offenlage und Anhörung zum Entwurf der 3. Fortschreibung des LRP Freiburg Dez. 2018 am 15. • Inkrafttreten der 3. Fortschreibung des LRP Freiburg Feb. 2019 • Beginn Umsetzung der noch offenen Maßnahmen durch zuständige Behörde ab 15. Feb 2019 (insbesondere verkehrliche Maßnahmen durch zuständige Straßenverkehrsbehörde) Folie 30, 28.06.2019
4 Luftreinhalteplanung für NO2 4.5 Verfahren zur Fortschreibung des LRP Freiburg-4 Für die 3. Fortschreibungsverfahrens des LRP beauftragte Gutachten Mociety Consult GmbH, 2013, Verkehrsuntersuchung zur Ermittlung von Fahrzeugen ohne grüne Plakette auf der B31 und in der Umweltzone Freiburg Innenstadt PTV Transport Consult GmbH, 2015, Verkehrsuntersuchung Umweltzone B31 Freiburg IVU Umwelt GmbH, 2015, Wirkungsuntersuchung zur Entwicklung der Schadstoffbelastung durch die Einbeziehung der B 31 in die bestehende Umweltzone IVU Umwelt GmbH, 2016, Ergänzungsbericht Durchfahrtsverbot im Glottertal für Lkw „Wirkungsuntersuchung zur Entwicklung der Schadstoffbelastung durch die Einbeziehung der B 31 in die bestehende Umweltzone“ Ingenieurbüro Rau, 2018, Bestimmung der Emissions- und Immissionsseitigen Auswirkungen mehrerer verkehrlicher Maßnahmen Ingenieurbüro Rau, 2018, Betrachtung der Auswirkung der Tunnellüftung des Schützenalleetunnels auf die Stickstoffdioxidimmissionen in der Stadt Freiburg R+T Verkehrsplanung, 2018, Aktualisierung Verkehrsdaten für Gutachten „Betrachtung von verkehrslenkenden sowie verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (ohne Änderung der Ausdehnung der Umweltzone)“ IVU Umwelt GmbH, 2018, Betrachtung von verkehrslenkenden sowie verkehrsbeschränkenden Maßnahmen (ohne Änderung der Ausdehnung der Umweltzone) Folie 31, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.1 Überblick über die Maßnahmen und Wirkung-1 NO2-Jahresmittelwert 2017 49 µg/m³ NO2-Jahresmittelwert 2018 50 µg/m³ Gutachterlich prognostizierter Jahresmittelwert 2018 ca. 48 µg/m³ Zusätzlicher Beitrag durch Schienenersatzverkehr (SEV) für Höllentalbahn in 2018 (Abschätzung) ca. + 2 µg/m³ I. Flottenerneuerung (Nullfallprognose) -5,9 µg/m³ II. Tempo 30 ganztägig auf der B 31 - 0,8 µg/m³ III. Optimierung der Licht-Signal-Anlage B 31 - 9,3 µg/m³ IV. Ausweitung der grünen Umweltzone auf die B 31 - 1,7 µg/m³ V. Umweltsensitive Verkehrssteuerung Ost/West auf der B 31 - 0,9 µg/m³ Abschätzung für 2020 (ausgehend vom Jahresmittelwert 2018 ohne Einrechnung SEV): (50 - 9,3) µg/m³ = ca. 41 µg/m³ Abschätzung für 2020 (ausgehend vom Jahresmittelwert 2018 mit Einrechnung SEV): (50 - 9,3 - ca. 2) µg/m³ = ca. 39 µg/m³ VI. Falls der NO2-Grenzwert in 2020 nicht erreicht wird, greift die Maßnahme VI: Fahrverbot für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV und schlechter in der Umweltzone (ausgenommen B 31; mit 20 % - 2,8 µg/m³ Ausnahmen) Folie 32, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.1 Überblick über die Maßnahmen und Wirkung-2 Gutachterlich nicht untersuchte/quantifizierte Maßnahmen im LRP Maßnahme Zuständigkeit Umsetzungshorizont VII. Stadtentwicklung/Stadtbegrünung Stadt Freiburg laufend VIII. Veränderung des Modal-Split Stadt Freiburg, Regio-Verbund GmbH 2020 IX. Verkehrsmanagement/ Verkehrsentwicklung Stadt Freiburg laufend X. Parkraumbewirtschaftung Stadt Freiburg laufend XI. Fahrzeugtechnik Stadt Freiburg, Verkehrsunternehmen 2020/2022 XII. Energieversorgungs- und Klimaschutzkonzept Stadt Freiburg 2030/2050 der Stadt Freiburg Nach Inkrafttreten der novellierten XIII. Altanlagensanierung bei gewerblichen Anlagen RP Freiburg, Stadt Freiburg TA Luft (2019/2010) XIV. City-Logistik-Konzept Kammer, Transportgewerbe, Stadt Freiburg 2020 RP Freiburg, Stadt Freiburg, Verbände, XV. Öffentlichkeitsarbeit laufend Unternehmen XVI. Mobilitäts-App Stadt Freiburg 2020 • Diese Maßnahmen wurden bei der Darlegung der Zielerreichung durch die 3. Fortschreibung des LRP Freiburg nicht berücksichtigt. • Software-Updates (Minderung ca. -1 µg/m3) und Hardware-Nachrüstung wurden außen vor gelassen. Folie 33, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.1 Überblick über die Maßnahmen und Wirkung-3 Gutachterlich untersuchte/quantifizierte und nicht umgesetzte Maßnahmen im LRP NO2-Minderung in Maßnahme 2020 [µg/m³] Sehr geringe Wirkung bei gleichzeitig großen Einschränkungen auch auf Tempo 30/40 im gesamten Stadtgebiet FR ca. -0,2 Hauptverkehrsachsen für viele Verkehrsteilnehmer Tempolimit (80/100/120) auf Autobahn A 5 Keine Wirkung Keine Wirkung und Zubringer Relevante Wirkung, aber bauliche Maßnahme mit Planfeststellung Schützenalleetunnel – Optimierung ca. -1,1 erfordert lange Vorlaufzeit für Realisierung - zur schnellst möglichen Lüftung Grenzwerteerreichung nicht geeignet Schützenalleetunnel – fotokatalytische Prognose beruht auf rein theoretischen Annahmen; Wirksamkeit der ca. -0,4 Beschichtung Beschichtung im Tunnel bisher in der Praxis nicht nachgewiesen. Stadttunnel - Umsetzungszeitraum > 10 Jahre (Planung + Bau), so dass aktuell kein Beitrag zur schnellstmöglichen Einhaltung des NO2-Immissionsgrenz- wertes (Zeitschiene bis 2020) resultieren kann! Daher nicht gutachterlich untersucht. Keine geeignete Maßnahme (im LRP nicht erwähnt). Folie 34, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.2 Details zur Ausdehnung der Umweltzone-1 Umweltzone Freiburg ab 2009 UWZ hat im 1. LRP 2006 (Fokus PM10 und NO2) die B 31 mit umfasst. Grundlage: 35. BImSchV („Plakettenverordnung“) Mit 1. Fortschreibung des LRP (2006) in 2009 wurde die B 31 aus der UWZ herausgenommen wegen Bedenken der Umlandgemeinden bezüglich eines ausufernden Ausweichverkehrs. Seither wurde UWZ durch die B 31 in einen nördlichen und südliche Teil getrennt. Stadtgebiet Freiburg (rote Grenze) mit Umweltzone (grüne Fläche) in der Ausdehnung ab 2009 (M 1:125.000) Quelle: LUBW UIS GISterm Folie 35, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.2 Details zur Ausdehnung der Umweltzone-2 Umweltzone Freiburg ab 2019 Die aktuelle Umweltzone von Freiburg umfasst aktuell nur ca. 27 km2 (ca. 18 %) der Gemarkungsfläche von 153 km2. Ab 2/2019 umfasst die grüne Umweltzone auch die B 31. Damit wird Flotte auf B 31 schneller sauberer, da Kfz mit grüner Plakette nicht nur weniger PM10, sondern auch weniger NO2 emittieren (moderner Motorentechnik). Stadtgebiet Freiburg (rote Grenze) mit Umweltzone (grüne Fläche) in der Ausdehnung ab 2/2019 (M 1:125.000) Quelle: LUBW UIS GISterm Folie 36, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.2 Details Ausdehnung der Umweltzone-3 Zusammenfassung NO2-Minderung in Bewertung/Abwägung Maßnahme 2020 [µg/m³] Relevante Wirkung; Ausweichverkehre sind bei konservativer Abschätzung überschaubar; keine Überschreitung von Immissionswerten an der Ausweich- Ausweitung der grünen Umweltzone strecke; aber Verkehrssicherheit problematisch. ca. -1,7 auf die B 31 Begleitende Maßnahmen: Verkehrsbeschränkungen auf der Ausweichstrecke, großräumige Beschilderung und Evaluierung. Realisierung: ab Inkrafttreten LRP Folie 37, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.3 Auswirkungen UWZ auf das Umland-1 Maximale verkehrliche Verlagerungseffekte 2015 wurden in einem Verkehrsgutachten mögliche Ausweichverkehren konservativ ermittelt. Die Modernisierung der Flotte hat mittlerweile dazu geführt, dass weniger Fahrzeuge von der Einbeziehung der B31 in die grüne Umweltzone betroffen sind (Ausweichverkehr wird geringer) Glottertal (St. Peter, St. Märgen) Nullfall 2015 Zusatzverkehr 2015 Zusatzverkehr 2019 Zusatzverkehr 2020 Zusatzverkehr 2022 DTV (Pkw/lNfz) [1/24h] ca. 11.000 490
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.3 Auswirkungen UWZ auf das Umland-2 NO2-Immissionsprognose Glottertal – St. Peter – St. Märgen Am Punkt des höchsten NO2-Wertes auf dem Quelle: Gutachten IVU Streckenzug Glottertal - St. Peter - St. Märgen Umwelt GmbH (2015), S. 26 wurde 2015 ca. 34 µg/m3 ermittelt. (https://rp.bade n- wuerttemberg.d Mit prognostiziertem Ausweichverkehr e/rpf/Abt5/Ref5 41/Luftreinhaltu 2015 wurde ein NO2-Wert von ca. 37 µg/m3 ng/Documents/r pf-ref54.1- berechnet. freiburg-b31- wirkungsgutach ten.pdf ) Mit einem Lkw-Durchfahrtverbot wurde für 2015 ein NO2-Wert von ca. 35 µg/m3 berechnet. 2019 fährt auf diesem Streckenzug eine gegenüber 2015 modernisierte Flotte mit geringeren Emissionen, d.h. die NO2-Werte sind entsprechend dem bundeweiten Trend deutlich gesunken (vgl. z. B. Schramberg von 2015 bis 2018 von 44 auf 36 µg/m3). Gleichzeitig ist gegenüber der Prognose 2015 in 2019 nur mit ca. der Hälfte des Ausweichverkehrs zu rechnen NO2-Immissionswert im Glottertal liegt auch aktuell Folie 39, 28.06.2019 deutlich unter dem NO2-Grenzwert von 40 µg/m3
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.3 Auswirkungen UWZ auf das Umland-3 Flankierende Maßnahmen auf möglichen Ausweichrouten Verkehrsbeschränkungen und –verbote auf potentiellen Ausweichstrecken (Glottertal, St. Peter, St. Märgen) sind im LRP betrachtet und empfohlen Lkw-Durchfahrtsverbot > 12 t (für Glottertal/Simonswald realisiert) und ggf. Geschwindigkeitsbeschränkung in Ortsdurchfahrten Kontrolle des Durchfahrtsverbotes Großräumige Beschilderung und Hinweise auf grüne UWZ in Freiburg Evaluierungskonzept der verkehrlichen Auswirkungen (z.B. Simonswald) in Abstimmung mit den betroffen Kreisen Folie 40, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-1 Fahrprofile für T 30/T 40/T50 (ca. 100 Fahrten zwischen Kronenbrücke/Tunnel) Verkehrsfluss B 31 Verkehrsfluss B 31 Fahrtrichtung Osten Fahrtrichtung Westen Westen Osten Osten Westen leicht gestörter Verkehrsfluss stark gestörter Verkehrsfluss (wenig Halte zwischen den LSA) (Stop-and-go-Verkehr) NOx-Emissionsdichte (2018): 8,2 t/(km*a) NOx-Emissionsdichte (2018): 11,3 t/(km*a) Quelle: Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 32 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg- Wirkungsgutachten-2.1-Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf ) Folie 41, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-2 Umweltsensitive Verkehrssteuerung im Osten von Freiburg Umweltsensitive Verkehrssteuerung Fahrtrichtung Westen – Möglichkeit 1 Umweltsensitive Verkehrssteuerung Umweltsensitive Verkehrssteuerung Fahrtrichtung Westen – Möglichkeit 2 Fahrtrichtung Westen – Möglichkeit 3 Favorisierte Variante! Quelle: Gutachten Infenieurbüro Rau (2018), S. 37 (https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/rpf-ref54.1-freiburg- Wirkungsgutachten-2.1-Verkehrliche-Ma%C3%9Fnahmen.pdf ) Folie 42, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-3 Verkehrs- steuerung aktiv Verkehrs- steuerung nicht aktiv Quelle (S. 31): https://www4.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/274600/verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf?command=downloadContent&filename=verkehrsstaerken_spotmessstellen_2015.pdf Mittlerer Wochengang der Verkehrsstärken sowie der Stickstoffdioxidkonzentration an der VMS Freiburg-Schwarzwaldstraß, 2015 Folie 43, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.4 Details zur Verkehrsverflüssigung-4 Zusammenfassung NO2-Minderung in Bewertung/Abwägung Maßnahme 2020 [µg/m³] Tempo 30 ganztägig auf der B 31 Relevante Wirkung durch Verstetigung des Verkehrs, d.h. weniger ca. -0,8 Optimierung der Licht-Signal-Anlage Beschleunigungsvorgänge bei sehr geringen Reisezeitverlusten Relevante Wirkung; Maßnahme nur dann aktiv, wenn hohe Schadstoffbelastung/ Verkehrsstärke; aus Gründen der Verkehrssicherheit nur östlich des Kappler Knotens möglich; Ausweichverkehre müssen durch begleitende Maßnahmen Umweltsensitive Verkehrssteuerung vermieden werden; Ost/West auf der B 31 ca. -0,9 Konkrete Planung durch eine AG (RP, LRA BH, Stadt FR); Evaluation der verkehrlichen Folgen; wegen des komplexen Eingriffs Realisierung erst zum 01.01.2020 gekoppelt an eine Evaluationsklausel* Umweltsensitive Verkehrssteuerung: Ampelanlage an der Kronenbrücke steuert den Verkehr bereits heute so, dass Positive Wirkung West/Ost nach Öffnung Fahrzeughalte auf der B 31 bis Schützenalleetunnel minimiert werden. Nach beibehalten Kronenbrücke sicherstellen Öffnung Kronenbrücke beibehalten. * Die Inbetriebnahme der Maßnahme der umweltsensitiven Verkehrssteuerung auf der B 31 für die Fahrtrichtung Ost-West tritt zum 01.01.2020 nicht in Kraft, wenn der über das erste halbe Kalenderjahr 2019 gemittelte NO2-Immissionsmesswert an der Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße zum 01.07.2019 unterhalb von 45 µg/m³ ist. Sofern die umweltsensitive Verkehrssteuerung auf der B 31 für die Fahrtrichtung Ost-West zum 01.01.2020, trotz Überschreitung des genannten Referenzwertes (Halbjahreswert 2019) von 45 µg/m³ nicht umgesetzt ist, tritt das Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel bereits zum 01.03.2020 in Kraft Folie 44, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.5 Details zu Diesel-Fahrverboten-1 Betroffene Fahrzeugflotte für Dieselfahrverbot Euro 4/IV (2020) Quelle: Auswertungen Regierungspräsidium Freiburg/Ref. 54.1 – Datenquelle: HBEFA 3.3 (Stand 2017) Folie 45, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.5 Details zu Diesel-Fahrverboten-2 Ausnahmen von Fahrverboten Für die Umweltzone Freiburg (ohne B31) gilt derzeit das landeseinheitliche Ausnahmekonzept des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg. Mit einem Diesel-Fahrverbot sind für die Umweltzone Freiburg (ohne B31) weitere Ausnahmen vorgesehen, die sich am Entwurf des LRP S orientieren: Im Wege der Allgemeinverfügung u.a. für: - Handwerker- und Lieferverkehr - medizinische Notfälle von Einzelpersonen Im Wege der Einzelfallentscheidung u.a. für: - Kraftfahrzeuge im Linienverkehr - Quell- und Zielverkehr von Reisebussen Zuständige Behörde für Ausnahmen ist die Stadt Freiburg (https://www.freiburg.de/pb/-/205332/;vbid2729/;vbmid3 ) Folie 46, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.5 Details zu Diesel-Fahrverboten-3 NO2-Minderung in Bewertung/Abwägung Maßnahme 2020 [µg/m³] Relevante Wirkung; in Freiburg wären zusätzlich zum Fahrverbot durch die grüne Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Umweltzone ca. 7 % der PKW, 11% der lNfz und 3 % der sNfz betroffen; Euro 4/IV und schlechter ca. -2,8 aufgrund der hohen Betroffenheit und der starken Einschränkung angemessener (mit 20% Ausnahme; B 31 Zeithorizont und Ausnahmekonzeption sowie auflösende Bedingung;** ausgenommen) Realisierung 01.01.2021 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Große Wirkung; in Freiburg wären zusätzlich zum Fahrverbot durch die grüne Euro 5/V und schlechter Umweltzone ca. 22 % der PKW, 43 % der lNfz und 22 % der sNfz betroffen; (mit 20% Ausnahme; B 31 ca. -9,8 aufgrund der sehr hohen Betroffenheit und der starken Einschränkung ist die ausgenommen) Maßnahme nicht verhältnismäßig ** Tritt nicht in Kraft, falls zum 01.07.2020 der über das erste halbe Kalenderjahr 2020 gemittelte NO2-Immissionsmesswert an der Verkehrsmessstation Freiburg-Schwarzwaldstraße gleich oder kleiner dem NO2-Immissionsgrenzwert von 40 μg/m³ ist. Sofern die umweltsensitive Verkehrssteuerung auf der B 31 für die Fahrtrichtung Ost-West zum 01.01.2020, trotz Überschreitung des genannten Referenzwertes (Halbjahreswert 2019) von 45 µg/m³ nicht umgesetzt ist, tritt das Fahrverbot für Euro 4/IV Diesel bereits zum 01.03.2020 in Kraft. Folie 47, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.6 Chronologie der Umsetzung von Maßnahmen Chronologischer Ablaufplan der Maßnahmen Ab Inkraft • Tempo 30 ganztägig auf B 31 (vorgezogen in 11/2018) treten • Optimierung der Lichtsignalanlagen an der B 31 Ab Inkraft treten • Ausweitung der grünen Umweltzone auf die B 31 • Umweltsensitive Verkehrssteuerung Ost/West auf der B 31 01.01.2020 Tritt nicht in Kraft wenn 1. HJM 2019 < 45 µg/m³ • Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV Tritt in Kraft, wenn umweltsensitive Verkehrssteuerung Ost/West auf B 31 zum 01.01.2020 01.03.2020 nicht umgesetzt ist und 1. HJM 2019 > 45 µg/m³ • Fahrverbote für Dieselfahrzeuge Euro 4/IV 01.01.2021 Tritt nicht in Kraft, wenn 1. HJM 2020 ≤ 40 μg/m³ Folie 48, 28.06.2019
5 Luftreinhalteplan Freiburg 5.7 Resumee • Im LRP Freiburg wird ein Gesamtkonzept von quantifizierbaren Maßnahmen dargestellt, mit denen es möglich ist, ohne Fahrverbote den NO2-Grenzwert 2020 zu unterschreiten • Diesel-Fahrverbote mit sehr großen Auswirkungen auf sehr viele Fahrzeughalter in der Stadt und im Umland treten nur dann in Kraft, wenn sich die NO2-Messwerte in Freiburg schlechter entwickeln als gutachterlich prognostiziert (unsichere Annahmen zur Flottenerneuerung, zur Wirkung der Software-Updates und Hardware-Nachrüstungen etc.) Folie 49, 28.06.2019
6 Literatur Literatur und Datenquellen (Auswahl) 1) LRP FR-3. Fortschreibung 2019 - Dokument: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Documents/Luftreinhalteplan_Freiburg_15022019.pdf 2) LRP FR-3. Fortschreibung 2019 - Gutachten : https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt5/Ref541/Luftreinhaltung/Seiten/Dokumente-Freiburg.aspx 3) BImSchG und BImSchV: http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16507/ 4) GefStoffV und TRGS: http://gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16495/ 5) WHO AQG: http://www.euro.who.int/en/health-topics/environment-and-health/air-quality/publications 6) UBA – Innenraumrichtwerte 2019 für NO2: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/4031/dokumente/richtwerte_no2_2019.pdf 7) UBA – Innenraumrichtwerte 1998 für NO2: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/pdfs/Stickstoffdioxid.pdf 8) UBA – Fragen und Antworten: Ultrafeine Partikel: https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/luftschadstoffe-im-ueberblick/feinstaub/fragen-antworten-ultrafeine-partikel 9) UBA – Gesundheit der Bevölkerung und NO2: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_factsheet_krankheitslasten_no2.pdf 10) UBA – Trendentwicklung Luftqualität in Deutschland: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2019-05-27_texte_47-2019_trendaussagen-luftqualitaet.pdf 11) LUBW – Grundlagenband Luftreinhaltepläne 2017: https://www4.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/277240/luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf?command=downloadContent&filename=luftreinhalteplaene_grundlagen_2017.pdf 12) LUBW – Informationen zum Luftmessnetz Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft 13) LUBW – Modellierung verkehrsbedingter Immissionen: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/documents/10184/221730/Leitfaden+HBEFA3.2_20150507.pdf/effb6faa-4db7-411e-bc5b-8bb9c64b64b8 14) Aktuelle Messwerte aus den Luftmessnetzt Baden-Württemberg: https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-immissionswerte#karte 15) LUBW – Bericht über Vergleichsmessungen mit dem Feinstaubsensor SDS011 https://www4.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/268831/messungen_mit_dem_feinstaubsensor_sds011.pdf?command=downloadContent&filename=messungen_mit_dem_feinstaubsenso r_sds011.pdf Folie 50, 28.06.2019
Neues zu Software-Updates: Keine Aktualisierung der Software in den Messstationen des Luftmessnetzes in Baden-Württemberg! Quelle: Karikatur in der Badische Zeitung vom 03.08.2017 Folie 51, 28.06.2019
Vielen Dank für ihr Interesse! Folie 52, 28.06.2019
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