KLEINES 1X1 DER ÄRZTLICHEN QUALITÄTSEVALUIERUNG - EIN KURZER LEITFADEN ZUR SELBSTEVALUIERUNG ÄRZTLICHER ORDINATIONEN UND GRUPPENPRAXEN

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KLEINES 1X1 DER ÄRZTLICHEN
QUALITÄTSEVALUIERUNG

EIN KURZER LEITFADEN ZUR SELBSTEVALUIERUNG
ÄRZTLICHER ORDINATIONEN UND GRUPPENPRAXEN

                         EVALUIERUNGSZYKLUS III
                                    2018 – 2022
INHALT
    1.   Vorwort....................................................................................................................... 3

    2.   Selbstevaluierung – wieso?........................................................................... 4

    3.   Selbstevaluierung – wie?................................................................................ 5

    4.   Welche Themen sind von der Evaluierung erfasst?...................... 9

    5.   Welche Dokumente brauche ich?......................................................... 15

    6.   Unsere FAQs – „Welche Fragen sind gefragt?“.................................17

    7.   CIRSmedical – das anonyme
         Fehlerberichts- und Lernsystem..............................................................23

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    KONTAKT ZUR ÖQMED

    Adresse             Walcherstraße 11/33
                        1020 Wien

    Tel.:               01-512 56 85
    E-Mail:             qualitaet@oeqmed.at
    Web:                www.oeqmed.at

    Bürozeiten: Mo–Do: 09:00–15:00
                Fr:    09:00–13:00
1.    VORWORT
Liebe Leserin, lieber Leser,

Qualitätssicherung wird oft mit        umgesetzt wurden. Damit können
Kontrolle verwechselt. Eine Irrmei-    Ihre Patientinnen und Patienten
nung, die große Verunsicherung         sicher sein, dass Behandlungsqua-
mit sich bringt.                       lität und Patientensicherheit an
                                       erster Stelle stehen.
Maßnahmen zur Qualitätssiche-
rung schaffen die Grundvoraus-         Warum diese Broschüre?
setzung, um Qualität erzeugen zu
können. Eine regelmäßige Quali-        Diese Broschüre soll Ihnen als Un-
tätsüberprüfung unterstützt den        terstützung dienen, um Qualitäts-
stetigen    Verbesserungsprozess.      standards zu erfüllen, sich ständig
Alles dreht sich um das Qualitäts-     zu verbessern. Sie soll insbesonde-
prinzip des Demingkreises von          re aber helfen, dass Sie sich best-
Planen, Umsetzen, Überprüfen           möglich auf eine bevorstehende
und Handeln.                           Evaluierung Ihrer Praxis vorberei-
                                       ten können.
Qualitätsarbeit schafft aber nicht
nur Qualität im ärztlichen Han-        Im kleinen „1x1 der ärztlichen Qua-   3
deln. Sie ist auch ein wesentlicher    litätsevaluierung“ sind alle we-
Faktor, um das Vertrauen der Pa-       sentlichen Kriterien der Qualitäts-
tientinnen und Patienten zu ge-        sicherungsverordnung 2018 und
winnen und zu erhalten. Dies ge-       Hygieneverordnung 2014 der Ös-
lingt nur, wenn man das Bemühen        terreichischen Ärztekammer kurz
um Qualität auch darlegt und auf-      und prägnant auf den Punkt ge-
zeigt.                                 bracht.

Dazu dient ein Qualitätszertifi-       Wir hoffen, dass die Broschüre
kat. Es belegt, dass in einer Praxis   damit für Sie ein Wegweiser und
Qualitätsarbeit geleistet wird und     Leitfaden zum erfolgreichen Ab-
notwendige Maßnahmen z.B. in           schluss der gesetzlich vorgeschrie-
Bezug auf Hygiene, sichere Doku-       benen Qualitätsevaluierung Ihrer
mentation, Patientenaufklärung         Praxis wird.
oder einen barrierefreien Zugang

Mag. Wolfgang Moritz                            Dr. Artur Wechselberger
Geschäftsführer der                       Vorsitzender des Evaluierungs-
ÖQMED GmbH                                   beirates der ÖQMED GmbH
                                                Referent für QS & QM der
                                          Österreichischen Ärztekammer
2. SELBSTEVALUIERUNG – WIESO?

    Die Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitäts-
    management in der Medizin (ÖQMED) wurde 2004 von der Österreichi-
    schen Ärztekammer gegründet und führt auf Basis der Qualitätssiche-
    rungsverordnung (QS-VO 2018) österreichweit die Selbstevaluierung
    aller ärztlichen Ordinationen und Gruppenpraxen* hinsichtlich Einhal-
    tung der in dieser Verordnung definierten Qualitätskriterien durch. Dies
    geschieht unabhängig davon, ob Verträge mit Krankenkassen beste-
    hen oder nicht.

    In die Qualitätssicherungs-Verordnung fließt neben ärzterechtlichen
    Bestimmungen eine Reihe weiterer Gesetze und Verordnungen ein,
    deren Einhaltung im Zuge der Selbstevaluierung beurteilt werden muss.
    Bspw. das Arbeitnehmerinnenschutzgesetz, das Bundesbehinderten-
    gleichstellungsgesetz, die Medizinproduktebetreiberverordnung etc.

    Die Evaluierung ist in Bundesländerwellen unterteilt. Anhand der fol-
4   genden Liste sehen Sie, wann welches Bundesland zur Evaluierung an-
    steht.

    Welle 1: Niederösterreich und Vorarlberg                       2018

    Welle 2: Salzburg und Steiermark                               2019

    Welle 3: Kärnten, Burgenland und Tirol                         2020

    Welle 4: Wien                                                  2021

    Welle 5: Oberösterreich und Sammelwelle                        2022

    *Gruppenpraxen sind Zusammenschlüsse von Ärzten (Gesellschafter) in der Rechtsform einer OG (Of-
    fenen Gesellschaft) oder einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung).

    Ordinationsgemeinschaften, in denen ÄrztInnen Ordinationsräume und/oder medizintechnische Gerä-
    te gemeinsam nutzen, sind KEINE Gruppenpraxen.
3. SELBSTEVALUIERUNG – WIE?

Hier finden Sie eine kurze Beschreibung, wie die Evaluierung abläuft.
Details zu den einzelnen Schritten finden Sie im folgenden Kapitel.

Die Selbstevaluierung beginnt mit
einem Brief der ÖQMED und dem              SELBSTEVALUIERUNG
Beantworten eines Fragebogens.

Mängel nach der Selbstevaluie-
rung? – Im Mängelbehebungsauf-           MÄNGELBEHEBUNG NACH
trag steht genau, wie Sie Abwei-          SELBST­EVALUIERUNG
chungen beheben können.

Wir ziehen aus allen Ordinationen
eine bestimmte Stichprobe. In die
Stichprobe fallende Ärzte werden        STICHPROBENÜBERPRÜFUNG
darüber per Post informiert und
von einem ärztlichen Kollegen                                           5
besucht.

Mängel nach der Überprüfung?
– Im Mängelbehebungsauftrag              MÄNGELBEHEBUNG NACH
steht genau, wie Sie Abweichun-             ÜBERPRÜFUNG
gen beheben können.

Ist die Ordination mängelfrei, d.h.
es wurden keine Mängel festge-
stellt oder die aufgezeigten Män-
gel wurden behoben          und die
Überprüfung abgeschlossen, er-               ZERTIFIZIERUNG
halten Sie Ihr persönliches Zerti-
fikat. Dies gilt auch für die Praxen,
die nicht in die Stichprobe gefal-
len sind und keiner Vor-Ort-Über-
prüfung unterzogen wurden.
3.1   Welchen Nutzen habe            3.2 Wie läuft die Evaluierung
          ich?                               ab?

    • Das Bewusstsein in Hinblick auf    Sie erhalten die Aufforderung
      die Qualitätssicherung verbes-     zur Selbstevaluierung Ihrer Ordi-
      sert sich stetig.                  nation eingeschrieben per Post
                                         und können den Fragebogen zur
    • Die Rechtssicherheit durch den     Selbstevaluierung bequem ON-
      Nachweis der Einhaltung der        LINE über das Internet ausfüllen.
      gesetzlichen Vorgaben.
                                         Rufen Sie dazu die Seite https://
    • Bei Einhaltung der Kriterien der   eval.oeqmed.at auf.
      Qualitätssicherungsverordnung
      ist man auch für Kontrollen        Die Anmeldung erfolgt mittels
      durch die Behörde/andere Kon-      SSO (Single-Sign-On) der Öster-
      trollen grundsätzlich gut ge-      reichischen Ärztekammer. Die
6     wappnet.                           Zugangsdaten erhalten Sie ent-
                                         weder in dem Brief zur Aufforde-
    • Geregelte, festgelegte Doku-       rung zur Selbstevaluierung oder
      mentationen und Abläufe er-        Sie nutzen die Zugangsdaten, mit
      leichtern die tägliche Arbeit      denen Sie sich seit Juni 2019 auf
      und sind auch hilfreich zum        Ihrem Fortbildungskonto unter
      Beispiel bei Einschulung neu-      www.meindfp.at anmelden.
      er MitarbeiterInnen, der klaren
      Zuordnung und der Delegation       Unser elektronischer Service für
      von Aufgaben.                      Sie ist, dass sich der Fragebogen
                                         basierend auf Ihren Angaben (In-
    • Auch im Haftungsfall bieten sie    dividualisierungsfragen) zum Leis-
      eine solide Basis zur Entlastung
      der Ärztin oder des Arztes.
tungsprofil der Praxis oder betref-    Ordination ohne Mängel oder mit
fend Patientenempfang, Personal,       Mängeln abgeschlossen wurde.
Suchtgiftverordnung,       Behand-
lungsraumtyp et cetera automa-
tisch an die Gegebenheiten in          3.4 Was passiert, wenn ich
Ihrer Ordination anpasst. Dies             Fragen mit nein beant-
bedeutet, dass Ihnen ausschließ-           worte?
lich jene Fragen gestellt werden,
die Sie betreffen. Nicht auf Sie zu-   Wenn Sie die Selbstevaluierung
treffende Fragen werden automa-        Ihrer Ordination mit Mängeln ab-
tisiert ausgeblendet.                  geschlossen haben, dann erhalten
                                       Sie in weiterer Folge per Post ei-
Die Frist für die Durchführung         nen Mängelbehebungsauftrag, in
der Selbstevaluierung beträgt vier     dem die zu behebenden Mängel
Wochen.                                aufgelistet sind. Die Frist zur Män-
                                       gelbehebung beträgt nach Aus-
Wurde die Evaluierung nicht frist-     stellung vier Wochen. Der Nach-        7
gerecht   durchgeführt,   erfolgt      weis, dass die Mängel behoben
eine neuerliche Aufforderung zur       wurden, kann durch die Übermitt-
Durchführung der Selbstevaluie-        lung von geforderten Unterlagen,
rung sowie gegebenenfalls eine         Rechnungen oder durch Fotodo-
Vor-Ort-Überprüfung gemäß § 30         kumentation erfolgen.
QS-VO 2018.

                                       3.5 Was hat es mit den Über-
3.3 Selbstevaluierung – und                prüfungen auf sich?
    dann?
                                       Wurde die Selbstevaluierung Ihrer
Der Fragebogen zur Selbstevaluie-      Ordination ohne Mängel komplet-
rung wird online sofort ausgewer-      tiert oder wurden alle Mängel im
tet. Das bedeutet, Sie sehen zeit-     Zuge der Mängelbehebung nach-
nah, ob die Selbstevaluierung Ihrer    weislich behoben, so ist das Evalu-
ierungsverfahren noch nicht ganz     Die Frist zur Mängelbehebung
    abgeschlossen, da die ÖQMED          beträgt nach Ausstellung eben-
    eine bestimmte Anzahl der evalu-     falls vier Wochen. Die Mängel-
    ierten Ordinationen stichproben-     behebung kann durch den
    artig zu überprüfen hat.             Nachweis     von   geforderten
                                         Unterlagen, Rechnungen oder
    Die Stichprobe wird durch einen      durch Fotodokumentation er-
    elektronischen     Zufallsgenera-    folgen.
    tor gezogen. Nach Ziehung der
    Stichprobe werden die zu über-       Ergibt die stichprobenartige
    prüfenden ÄrztInnen umgehend         Überprüfung keine Mängel, so
    darüber informiert, dass sich ein    kann die Ordination zertifiziert
    ärztlicher Qualitätssicherungsbe-    werden.
    auftragter zwecks Terminverein-
    barung mit ihnen in Verbindung       Wenn Ihre Ordination für keine
    setzt. Darüber hinaus erhalten die   stichprobenartige    Überprü-
8   zu überprüfenden ÄrztInnen eine      fung gezogen wurde und die
    Checkliste zur Vorbereitung.         Evaluierung ohne Mängel ab-
                                         geschlossen wurde, dann wird
    Werden im Zuge des stichproben-      die Ordination ebenfalls zerti-
    artigen Vor-Ort-Besuches Mängel      fiziert.
    evident, erhalten betroffene Or-
    dinationen und Gruppenpraxen         Das Zertifikat bestätigt der Or-
    eine Niederschrift, zu der inner-    dination bzw. Gruppenpraxis
    halb von 14 Tagen eine Stellung-     die Einhaltung der Qualitäts-
    nahme abgegeben werden kann.         kriterien der gültigen Quali-
                                         tätssicherungs-Verordnung.
    Nach Ablauf der 14-tägigen Stel-
    lungnahmefrist wird ein Mängel-
    behebungsauftrag ausgestellt.
4. WELCHE THEMEN SIND VON DER EVA-
   LUIERUNG ERFASST?

4.1 Patientenversorgung, Er-        4.3 Hygiene
    reichbarkeit
                                    1.   Reinigungs- und Hygiene-
1.   Deklarierte Öffnungszeiten          plan muss aufliegen. Das Per-
                                         sonal ist nachweislich darauf
2.   Information über Vertre-            eingeschult.
     tungsärzte oder einen ver-
     lässlichen Kontakt, über den   2.   In der PatientInnentoilette
     man Vertretungsärzte in Er-         muss eine Handwaschmög-
     fahrung bringen kann.               lichkeit mit Wasser, Seife
                                         und Einweghandtüchern vor-
3.   Information über bauliche           handen sein. Das ist dann zu-
     Gegebenheiten (www.arzt-            treffend, wenn Sie getrennte
     barrierefrei.at) und Fremd-         Personal- und Patientinnen-
     sprachenkenntnisse sowie            toiletten haben. Bei einer ge-
     ob bzw. unter welchen orga-         meinsamen Toilette müssen
     nisatorischen Voraussetzun-         Warmwasser und ein Des-          9
     gen Hausbesuche durchge-            infektionsmittelspender vor-
     führt werden.                       handen sein.

4.   Gewährleistung von vertrau-    3.   In Behandlungsräumen so-
     licher Kommunikation mit            wie in der Arzt-/Personaltoi-
     Patienten.                          lette muss eine Handwasch-
                                         möglichkeit (Waschbecken
                                         ohne Überlauf) mit Warm-
4.2 Brandschutz                          wasser,     fix   montierten
                                         Seifen-    und    Desinfekti-
Es müssen ausreichend Feuer-             onsmittelspendern, Einweg­
löscher mit gültiger Prüfplakette        handtüchern und Abfallkorb
vorhanden sein.                          vorhanden sein.

                                    4.   Pflanzen mit Erde sind in Be-
                                         handlungs- und Beratungs-
                                         räumen nicht zulässig.
5.   Tiere sind in einer Ordination         infektionsplan). Sie können
          nicht zulässig, ausgenom-              diese Aufgabe auch an eine/n
          men sind Assistenzhunde.               Ihrer MitarbeiterInnen dele-
                                                 gieren und diese Verantwort-
     6.   Fußböden      und   sonstige           lichkeit schriftlich festlegen.
          Oberflächen im Behand-                 Die Verwendung von Einmal-
          lungsraum müssen fugenlos              produkten ist zulässig.
          und flüssigkeitsdicht sowie
          leicht zu reinigen bzw. zu       10.   Nadeln und Kanülen sowie
          desinfizieren sein.                    sonstige spitze oder schar-
                                                 fe Gegenstände sind sofort
     7.   Wandbeläge bis ca. zwei                nach Gebrauch in entspre-
          Meter ab Fußbodenniveau                chenden Entsorgungsbehäl-
          müssen in Räumen mit be-               tern zu entsorgen.
          sonderer    Verschmutzungs-
          gefahr, z.B. bei Blutabnah-      11.   Ordinationsabfälle (Nadeln
10        men, leicht zu reinigen und            in Entsorgungsboxen etc.)
          zu desinfizieren sein.                 sind dann über ein befugtes
                                                 Entsorgugnsunternehmen
     8.   Sollten Sie in Ihren Behand-           zu entsorgen. Die Übernah-
          lungsräumen größere inva-              me der Ordinationsabfälle ist
          sive Eingriffe durchführen,            zu dokumentieren (z.B. durch
          gelten strengere Anforde-              die Kopie der Rechnung).
          rungen. Details dazu erhalten
          Sie direkt bei der ÖQMED.
                                           4.4 Notfallvorsorge sowie
     9.   Wiederverwendbare Medi-              Notfallausstattung
          zinprodukte gehören ent-
          sprechend den gesetzlichen       1.    Eine Notfallausstattung inkl.
          Bestimmungen und den                   Beatmungsbeutel muss in
          Herstellerangaben gereinigt,           der Ordination vorhanden
          desinfiziert und ggf. sterili-         sein. Diese muss leicht auf-
          siert. Dieser Prozess ist auch         findbar, erreichbar und deut-
          schriftlich festzuhalten (Des-         lich erkennbar gelagert sein.
2.   Die Haltbarkeitsdaten sind      4.6 Suchtgiftbezug, Sucht-
     regelmäßig zu überprüfen.           giftgebahrung und
     Es kann auch eine Verant-           Suchtgiftdokumentation
     wortlichkeit bei Delegation
     der Wartung festgelegt wer-     1.   Suchtgiftvignetten sind dieb-
     den.                                 stahlgeschützt aufzubewah-
                                          ren.
3.   Ein Notfallplan muss vor-
     handen sein und den mit-        2.   Suchtgifthaltige Arzneimit-
     arbeitenden     Angestellten         teln sind vorschriftsgemäß
     nachweislich (schriftlich do-        zu lagern.
     kumentiert) zur Kenntnis ge-
     bracht werden.
                                     4.7 Apparative Ausstattung

4.5 Arzneimittel- und Ver-           In Ihrer Ordination befindliche
    brauchsmaterialmanage-           Medizingeräte müssen je nach         11
    ment                             Herstellerangabe     sicherheits-
                                     technisch (EKG, Ultraschall) bzw.
Sicherstellung einer ausreichen-     messtechnisch      (RR-Messgerät,
den Verfügbarkeit der benötig-       Körperwaage) überprüft sein.
ten Arzneimittel und Verbrauchs-     Prüfbericht   bzw.   Prüfplakette
materialien.   Vorschriftsmäßige     müssen aufliegen bzw. aufgeklebt
Lagerung der Arzneimittel und        sein.
Verbrauchsmaterialien. Regelmä-
ßige Überprüfung des Lagerstan-
des und der Ablaufdaten sicher-      4.8 Ringversuche
stellen.
                                     Wenn Sie Laboruntersuchungen
                                     durchführen, dann ist die Verläss-
                                     lichkeit der Analyseergebnisse
                                     durch die nachweisliche Teilnah-
                                     me an Ringversuchen zu über-
                                     prüfen.
4.9 Ärztliche Fortbildung              4.11 Patientenhistorie und
                                               Dokumentation
   Ein gültiges DFP-Diplom hat vor-
   zuliegen. Die entsprechende Infor-     1.   Rezeptformulare und Stem-
   mation bezieht die ÖQMED direkt             pel sind diebstahlgeschützt
   von der Akademie der Ärzte.                 aufzubewahren.

                                          2.   Patientenbezogene     Daten
   4.10 Mitarbeitereinsatz                     (Dokumentation,    Befunde)
                                               sind systematisch zu erfas-
   1.   Verantwortlichkeiten       sind        sen, Diagnosestellung und
        schriftlich festzulegen.               Behandlungsverlauf nach-
                                               vollziehbar und über einen
   2.   Vertretungen sind schriftlich          Zeitraum von mindestens
        festzuhalten.                          zehn Jahren zu sichern.

12 3.   Teambesprechung und di-
        verse Schulungen/Einweisun-       4.12 Befundverwaltung und
        gen (z.B. Geräteeinschulung,           Befundweiterleitung
        Besprechung, wie im Not-
        fall zu agieren ist) müssen       Befunde sind systematisch zu er-
        schriftlich festgehalten wer-     fassen und vertraulich zu verwal-
        den.                              ten und ggf. weiterzuleiten.

   4.   Das Personal wird bei Fort-
        bildungsaktivitäten unter-        4.13 Patientenkommunika-
        stützt.                                tion und Patientenauf-
                                               klärung
   5.   Die Arbeitsplätze des Perso-
        nals werden regelmäßig hin-       Patienten sind im Rahmen der
        sichtlich Gesundheit und Si-      ärztlichen Aufklärungspflicht ins-
        cherheit evaluiert.               besondere über relevante Risiken
                                          aufzuklären. Die Aufklärung ist zu
                                          dokumentieren      (Eigenvermerk
in der Patientendatei oder Unter-           medical (www.cirsmedical.
schrift des Patienten auf Aufklä-           at) der Österreichischen Ärz-
rungsbögen).                                tekammer anwenden.

4.14 Zugang zur ärztlichen             4.16 Datenschutz
     Behandlung und Diagno-
     sestellung                        1.   Das Personal ist nachweis-
                                            lich über seine Verschwie-
Mobilitätsbeeinträchtigten Per-             genheitsverpflichtung infor-
sonen ist der Zugang zur Ordina-            miert.
tion zu ermöglichen bzw. sind sie
über die nächstgelegene geeig-         2.   Mit EDV-Dienstleistern wur-
nete Einrichtung zu informieren             de ein Auftragsverarbei-
(z.B. durch Eintrag in das Barriere-        tungsvertrag abgeschlossen.
freiheitsregister).
                                       3.   Nicht mehr benötigte Da-        13
                                            tenträger (Festplatten), aber
4.15 Unerwünschte Ereignis-                 auch Papierdokumente sind
     se/Patientensicherheit                 fachgerecht zu vernichten
     sowie Beschwerdema-                    und zu entsorgen. Hinweis:
     nagement                               Lassen Sie sich die fachge-
                                            rechte Vernichtung und Ent-
1.   Unerwünschte       Ereignisse          sorgung bestätigen, bzw.
     sind zu dokumentieren. Es              dokumentieren Sie, wie Sie
     ist auch schriftlich festzu-           selbst die Datenträger bzw.
     legen, wie Ihre Mitarbeiter            Papierbefunde      vernichtet
     mit Beschwerden umgehen.               und entsorgt haben.
     Dar­über hinaus sind Verbes-
     serungsmaßnahmen schrift-         4.   Die EDV ist mit Passwörtern
     lich festzuhalten.                     vor unbefugtem Zugriff zu
                                            sichern.
2.   Im Bedarfsfall das Fehlerbe-
     richts- und Lernsystem CIRS-
4.17 Ausstattung                    • dem Stand der Technik entspre-
                                           chende Ausstattung zur Doku-
     Jede Ordination hat über eine der     mentation (Computer, Note-
     ausgeübten Fachrichtung ent-          book),
     sprechende Ausstattung zu ver-
     fügen.                              • Kommunikationseinrichtung
                                           (Telefon).
     Jede Ordination muss – unabhän-
     gig, ob Sie Patienten empfangen     Darüber hinausgehende Ausstat-
     oder nicht oder ob Sie körperbe-    tungsmerkmale   sind  entspre-
     zogen oder gesprächsbasiert tätig   chend dem Fach und dem Leis-
     sind – ausgestattet sein mit:       tungssspektrum vorgegeben.

     • Ordinationsschild mit Nen-        Fachspezifische Ausstattungslis-
       nung des Faches und der Er-       ten können auf der Homepage der
       reichbarkeit,                     ÖQMED in der Anlage 1 der QS-VO
14                                       2018 heruntergeladen werden.

     KONTAKTIEREN SIE UNS

     Zu all dem steht Ihnen bei Detailfragen das Team der ÖQMED sehr ger-
     ne zur Verfügung.

     Tel.:       01-512 56 85
     E-Mail:     qualitaet@oeqmed.at
     Web:        www.oeqmed.at

     Bürozeiten: Mo–Do: 09:00–15:00
                 Fr:    09:00–13:00
5. WELCHE DOKUMENTE BRAUCHE ICH?

Diese Unterlagen müssen Sie in Ihrer Ordination (z.B. in einer Ordina-
tionsmappe/Qualitätshandbuch) haben: Formulierungsvorschläge und
Vorlagen finden Sie unter: https://www.oeqmed.at/dokumente.

5.1   Thema Hygiene

9 Hygienepläne (über die Reinigung und Desinfektion allgemein, die
  Reinigung und Desinfektion der Behandlungsräume und Einrich-
  tungsgegenstände sowie allfällige Pläne über die regelmäßig statt-
  findende Aufbereitung von Instrumenten inkl. Sterilisation)

9 Abfallentsorgungsplan bzw. Nachweise zur Abfallentsorgung

9 Hygieneschulung des Personals

5.2 Thema Notfallvorsorge                                                15

9 Notfallplan und den schriftlichen Nachweis der Unterweisung Ihres
  Personals hinsichtlich des Notfallplans

9 Schulungsnachweise Ihrer Mitarbeiter

5.3 Thema ärztliche Schweigepflicht

9 Unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen Ihrer Mitarbeiter und
  Ihres EDV-Unternehmens (Auftragsverarbeitervertrag).
5.4 Thema Sicherheit & Verbesserung

     9 Checkliste Arbeitssicherheit, Arbeitsplatzbeschreibung

     9 Protokoll über Belehrung bei Gefahren- und Komplikationsmöglich-
       keiten, Verhalten im Brandfall

     9 Protokolle von Teambesprechungen und Jahresunterweisung des
       Personals

     5.5 Thema Medizinprodukte & Medikamente

     9 Nachweise über erfolgte sicherheitstechnische Überprüfungen und
       messtechnische Kontrollen; Checkliste Eingangsprüfung für Medi-
       zinprodukte
16
     9 Bestandsverzeichnis und Gerätedatei (kann auch in einem Doku-
       ment kombiniert sein)

     9 Geräteeinschulungsnachweis des Personals

     9 Bedienungsanleitungen Ihrer Geräte

     9 Checkliste Kühlschranktemperatur (Max-Min-Thermometer, Maß-
       nahme zur Kontrolle der konstanten Themperatur)
6. UNSERE FAQS – „WELCHE FRAGEN
   SIND GEFRAGT?“

6.1 Evaluierung allgemein              Wie erfolgt die Anmeldung auf
                                       der Homepage zur Selbstevaluie-
Muss ich meine Ordination wirk-        rung?
lich selbst evaluieren, auch wenn
ich kaum oder gar keinen Pati-         Mit den persönlichen SSO-Zu-
entenkontakt habe, eine kleine         gangsdaten. Benutzername ist
Wahlarztpraxis führe, nur spora-       die ÖÄK-Ärztenummer, das ist die
disch vor Ort bin, meine Privat-       Nummer mit dem Bindestrich.
praxis sich in einer Krankenan-        Nummer und Initialpasswörter be-
stalt befindet ...?                    finden sich auf dem eingeschrie-
                                       benen Brief mit der Aufforderung
Ja, jede/r ordinationsführende         zur Selbstevaluation auf der Vor-
Arzt/Ärztin ist verpflichtet, in der   derseite. Dieses Initialpasswort ist
Praxis – unabhängig von Kassen,        nur einmal gültig und muss nach
Leistungsspektrum etc. – alle fünf     der erstmaligen Eingabe individu-
Jahre eine umfassende Evaluie-         alisiert werden. Man sollte bei der
rung der Qualität durchzuführen        Erstanmeldung eine E-Mail-Ad-           17
und die Ergebnisse der ÖQMED           resse hinterlegen, um später das
mitzuteilen (§ 49 Abs. 2a, § 118e      neue Passwort zurücksetzen zu
ÄrzteG 1998).                          können, falls man es vergisst. Nä-
                                       here Informationen: www.aerzte-
Wie kann ich meine Praxis evalu-       kammer.at/sso.
ieren?
                                       Muss ich alle Kriterien der QS-VO
Sobald Sie von der ÖQMED den           erfüllen?
eingeschriebenen Brief mit der
Information, dass Ihre Praxis zur      Ja! Allerdings nur die Kriterien, die
Selbstevaluierung ansteht, erhal-      für Ihre Praxis und die Behandlun-
ten haben, können Sie den Frage-       gen, die Sie dort durchführen, re-
bogen zur Selbstevaluierung be-        levant sind.
quem ONLINE über das Internet
ausfüllen.                             Der Fragebogen zur Selbstevalu-
Rufen Sie dazu die Seite https://      ierung ist so konzipiert, dass an
eval.oeqmed.at auf.                    wichtigen Stellen Eigenschaften
der Ordination und der Leistungs-   6.2 Fragebogenindividuali-
   erbringung abgefragt werden.            sierung
   Dadurch wird die folgende Zu-
   sammenstellung des Fragebogens      Was bedeutet „Empfangen Sie
   beeinflusst. Im Rahmen der Mög-     Patienten, Klienten, Kunden?“?
   lichkeiten müssen Sie dadurch
   nur jene Fragen beantworten, die    In allen Fällen, in denen Kunden-
   für Ihre Praxis zutreffen.          verkehr in der Praxis herrscht, ist
                                       diese Frage mit JA zu beantwor-
   Die folgenden Eigenschaften ha-     ten. In seltenen Fällen gibt es Ordi-
   ben Auswirkungen auf den Frage-     nationen, die ärztliche Leistungen
   bogen:                              erbringen, ohne Kundenkontakt
                                       zu haben (Aktengutachter, Labore
   • Empfang von Patienten, Klien-     ohne Probengewinnung).
     ten, Kunden,
                                       Auch wenn Sie rein gesprächsba-
18 • Behandlungsart,                   siert tätig sind und keine körper-
                                       bezogene Untersuchung durch-
   • Leistungsspektrum,                führen, empfangen Sie Patienten.
                                       Dies gilt auch für Gutachter, die
   • Toiletten,                        Klienten in Ihrer Ordination emp-
                                       fangen, um bspw. deren Befunde
   • Behandlungsraumtypen,             zu begutachten.

   • Personal,                         Was bedeutet „gesprächsbasierte
                                       Behandlung“ bzw. „körperbezo-
   • Suchtgifte.                       gene Behandlung“?

                                       Körperbezogen: jede Behand-
                                       lungsform, bei der entweder in
                                       die Haut eingedrungen wird oder
                                       Kontakt mit potentiell infektiösem
                                       Material besteht. Bereits die aus-
                                       schließliche Askultation zählt zur
körperbezogenen     Behandlungs-     Nutzung durch Arzt/Ärztin und
methode.                             Patienten vorhanden, gelten für
                                     diese die Vorgaben einer Arzttoi-
Gesprächsbasiert: andere Behand-     lette.
lungsformen, bei denen kein Kon-
takt mit potentiell infektiösem      Welchen Behandlungsraumtyp
Material besteht.                    habe ich in meiner Praxis?

Was ist der Unterschied zwischen     Der Typ bestimmt sich durch die
standardmäßigem und definier-        darin ausgeführten Tätigkeiten.
tem Leistungsspektrum?               Die Hygieneverordnung der ÖÄK
                                     unterscheidet vier Typen:
Standardmäßiges Leistungsspekt-
rum: Alle Leistungen des Fachge-     • klassische allgemeinmedizini-
bietes, die sinnvollerweise in der     sche Tätigkeiten wie z.B. Blut-
Praxis erbracht werden können,         abnahmen, Infusionen, kleine
werden erbracht.                       Wundversorgungen, Verbands-         19
                                       wechsel,     Nahtentfernungen,
Definiertes    Leistungsspektrum:      einfache endoskopische Unter-
Nur ein Teilbereich des Fachs wird     suchungen, physikalische Thera-
angeboten.                             pie (Typ 1),

Wieso wird nach der Trennung         • kleine invasive Eingriffe und in-
zwischen Arzt-/Personal- und Pa-       vasive Untersuchungen, einfa-
tiententoilette gefragt?               che Eingriffe wie z.B. Kolosko-
                                       pie, Gastroskopie, Zystoskopie,
Weil in der Arzt-/Personaltoilette     Wundversorgungen, kleine der-
zusätzlich zur Waschgelegenheit        matologische Eingriffe sowie
ein   Desinfektionsmittelspender       kleine invasive Eingriffe und in-
vorhanden sein muss.                   vasive Untersuchungen mit ge-
                                       ringem Risikoprofil auch unter
Arzt- bzw. Patiententoilette müs-      Analgosedierung – keine Allge-
sen nicht getrennt sein. Ist eine      meinanästhesie (Typ 2),
Toilette zur gemeinschaftlichen
• größere     Wundversorgungen,        Ist es zwingend erforderlich, das
     größere dermatologische und          Fehlerberichts- und Lernsystem
     invasive Eingriffe mit erhöhter      CIRSmedical anzuwenden?
     Infektionsgefahr, Allgemeinan-
     ästhesie zulässig mit entspre-       Grundsätzlich ist es ausreichend,
     chender Entlüftung (Eingriffs-       wenn Ihnen CIRSmedical bekannt
     raum, Typ 3),                        ist und Sie gelegentlich Berichte
                                          unter www.cirsmedical.at nachle-
   • Operationen (Typ 4).                 sen bzw. anonym berichten; dann
                                          können Sie die Frage bei der Eva-
   Daraus ergeben sich unterschied-       luierung mit „JA“ beantworten.
   liche Anforderungen hinsichtlich
   technischer und sanitärer Ausstat-
   tung.                                  6.3 Mängelbehebung, Über-
                                              prüfung
   Wieso muss ich angeben, ob ich
20 Personal in der Ordination be-         Ich habe die Selbstevaluierung
   schäftigt habe?                        meiner Ordination ohne Mängel
                                          komplettiert. Werde ich sofort
   Einige Kriterien der Qualitätssi-      zertifiziert?
   cherungs-Verordnung       beziehen
   sich auf das Personal. Wenn kein       Die Zertifizierung Ihrer Ordination
   Personal in der Praxis vorhanden       steht am Ende des Evaluierungs-
   ist, werden diese Punkte nicht ab-     prozesses. Davor werden die An-
   gefragt. Bitte beachten Sie: Für die   gaben der Selbstevaluierung ge-
   QS-VO ist es unerheblich, in wel-      nerell auf Plausibilität im Zuge von
   chem Anstellungsverhältnis das         stichprobenartigen Überprüfun-
   Personal steht, wesentlich ist die     gen kontrolliert.
   Anwesenheit. Aus diesem Grund
   sind auch in der Praxis tätige Fa-
   milienmitglieder als Personal zu
   werten.
Ich habe im Zuge der Selbsteva-       gesetzt, dass sich ein/e ärztliche/r
luierung meiner Ordination Män-       Qualitätssicherungsbeauftragte/r
gel angegeben. Was hat dies für       zwecks Terminvereinbarung mit
Auswirkungen?                         ihnen in Verbindung setzen wird.

Sie erhalten von der ÖQMED einen      Wer überprüft meine Ordination?
Auftrag    (Mängelbehebungsauf-
trag gem. § 35 QS-VO 2018) samt       Ärztliche Qualitätssicherungsbe-
Anleitung und Frist zur Mängel-       auftragte sind erfahrene Kollegin-
behebung. Die Behebung ist der        nen und Kollegen, die folgende
ÖQMED bspw. mittels Fotos oder        Voraussetzungen erfüllen müssen:
Rechnungen nachzuweisen.
                                      • Vertrauenswürdigkeit,
Ich habe die Mitteilung erhalten,
dass meine Ordination stichpro-       • Kenntnisse in
benartig nach § 32 QS-VO 2018
überprüft wird. Weshalb wird            rechtlichen Rahmenbedingun-          21
meine Ordination überprüft? Wie         gen, insbesondere Ärztegesetz
ist das Auswahlverfahren der zu         1998, QS-VO 2018, Hygiene-
überprüfenden Ordinationen?             verordnung 2014, Medizinpro-
                                        duktegesetz,    Medizinproduk-
Die ÖQMED hat die Ergebnisse der        tebetreiberverordnung      und
Selbstevaluierung im Rahmen von         Gesundheitsqualitätsgesetz,
stichprobenartigen      Vor-Ort-Be-
suchen durch ärztliche Qualitäts-       Grundlagen der Qualitätssiche-
sicherungsbeauftragte auf ihre          rung und des Qualitätsmanage-
Validität zu überprüfen. Dafür          ments im Rahmen der ärztli-
wird ausschließlich automatisiert       chen Tätigkeit.
durch eine randomisierende Soft-
ware eine Stichprobe gezogen. Die     • Soziale Kompetenz (Problem-
in die Stichprobe fallenden ÄrztIn-     lösungstechniken, Moderation,
nen oder Gruppenpraxen werden           Führung,   Auditdurchführung,
unverzüglich darüber in Kenntnis        Gesprächsführung).
• Mindestens insgesamt fünf Jah-     (Mängelbehebungsauftrag gem.
     re ärztliche hauptberufliche Tä-   § 35 QS-VO 2018) samt Anleitung
     tigkeit mit Schwerpunkt in einer   zur Mängelbehebung. Die Behe-
     Ordination oder Gruppenpraxis.     bung ist der ÖQMED mittels Fotos
                                        oder Rechnungen nachzuweisen.

   Im Zuge meiner Ordinationsbe-
   gehung durch einen ärztlichen        Welche Konsequenzen hat es,
   Qualitätssicherungsbeauftrag-        wenn ich die Mängel in meiner
   ten wurden Mängel festgestellt.      Ordination im Zuge der Mängel-
   Was hat dies für Auswirkungen?       behebung gem. § 35 QS-VO 2018
                                        nicht beseitige?
   Gem. § 33 Abs. 5 QS-VO 2018 er-
   halten Sie von der ÖQMED eine        Nach Ablauf der Mängelbehe-
   Abschrift des Protokolls Ihrer Or-   bungsfrist ist die ÖQMED dazu
   dinationsbegehung. Hiermit wird      verpflichtet, eine Vor-Ort-Kon­
22 Ihnen die Möglichkeit eingeräumt,    trolle der Mängelbehebung gem.
   binnen 14 Tagen schriftlich oder     § 36 QS-VO 2018 durchzuführen.
   per E-Mail eine Stellungnahme ge-    Wird im Zuge der Vor-Ort-Kon­
   genüber der ÖQMED abzugeben.         trolle festgestellt, dass alle Mängel
   Innerhalb dieser Stellungnahme-      behoben wurden, so wird Ihre Or-
   frist können Sie schon die bei der   dination zertifiziert. Wird jedoch
   Ordinationsbegehung festgestell-     festgestellt, dass Mängel noch of-
   ten Mängel beheben und die Er-       fen sind, so ist die ÖQMED dazu
   ledigung mittels Fotos oder Rech-    verpflichtet, dies beim Disziplinar-
   nungen nachweisen. Nach Ablauf       anwalt der Österreichischen Ärz-
   der Stellungnahmefrist erhalten      tekammer anzuzeigen.
   Sie von der ÖQMED einen Auftrag
7. CIRSMEDICAL – DAS ANONYME
   FEHLERBERICHTS- UND LERNSYSTEM

CIRSmedical ist ein Berichts-       schenfällen – unkompliziert, uni-
und Lernsystem, in welches un-      versal zugänglich und mit dem
erwünschte Ereignisse in der        Fokus auf den Vorfall im Speziel-
Medizin von allen Beschäftigten     len anstatt auf Sanktionen für den
im Gesundheitswesen sowie von       Einzelnen gerichtet.
PatientInnen absolut anonym be-
richtet werden können.              Um aus Erfahrungen von ÄrztIn-
                                    nen oder anderen medizinischen
Die elektronische Plattform dient   Fachkräften sowie aus Beobach-
als Informationsquelle, um aus      tungen von aufmerksamen Laien
den berichteten, auf Einzelsitua-   zu lernen, werden Berichte nicht
tionen bezogenen Vorfällen allge-   nur mit einschlägigen Fachexper-
meingültige Verhaltensweisen im     tisen veröffentlicht, sondern auch
Sinne eines Lernsystems zu ver-     um konkrete Lösungsvorschläge
mitteln. Dadurch wird ein gegen-    und Leserkommentare erweitert.
seitiges Lernen aus Fehlern und
unerwünschten Ereignissen so-       Durch Beiträge und Berichte aus 23
wie eine Verbesserung der eige-     dem      hausärztlichen  Bereich
nen Verhaltensweisen und der        wird     AllgemeinmedizinerInnen
Abläufe in der Praxis ermöglicht.   unter https://www.cirsmedical.at/­
                                    vorfaelle-allgemeinmedizin    die
Im Sinne einer nachhaltigen Qua-    Möglichkeit geboten, Probleme
litätspolitik bietet CIRSmedical    und Erfahrungen aus dem Or-
eine umfassende Möglichkeit zur     dinationsalltag in einer eigenen
systematischen Analyse von Zwi-     Meldegruppe zu berichten.

MEHR INFOS
Mehr Informationen zu CIRSmedical, die Meldegruppe für Allgemein-
mediziner sowie die CIRSmedical-Twitterpräsenz finden Sie unter fol-
genden Links:

https://www.cirsmedical.at
https://www.cirsmedical.at/vorfaelle-allgemeinmedizin
https://twitter.com/CIRSmedical
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     IMPRESSUM

     Verantwortlich für den Inhalt:

     Österreichische Gesellschaft für Qualitätssicherung &
     Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH

     Walcherstraße 11/33    Tel.:   01-512 56 85
     1020 Wien              E-Mail: qualitaet@oeqmed.at
                            Web:    www.oeqmed.at
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