Optionskommune Landkreis Südwestpfalz Kommunale Arbeitsagentur Eingliederungsbericht 2006

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Optionskommune
 Landkreis Südwestpfalz
Kommunale Arbeitsagentur
Eingliederungsbericht 2006
Inhaltsverzeichnis

   1. Kurzportrait des Landkreises Südwestpfalz als zugelassener kommu-
      naler Träger

      1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes

      1.2 Organisation des Landkreises Südwestpfalz als zugelassener kommunaler
          Träger

   2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

      2.1 Zielgruppen

      2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie

   3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen

      3.1 Maßnahmen für Personen unter 25 Jahren

         3.1.1   Ausbildungsverbund
         3.1.2   Projekt 100 + Ausbildungsnetzwerk
         3.1.3   Trainingsjahr für benachteiligte Jugendliche
         3.1.4   Job-Club
         3.1.5   Hauptschulabschluss mit sozialpädagogischer Betreuung
         3.1.6   Projekt „ Netto 30“
         3.1.7   Überbetriebliche Ausbildung
         3.1.8   Ausbildungsvermittlung

      3.2 Maßnahmen für Frauen

         3.2.1   Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen in den Beruf
         3.2.2   Verkaufstraining
         3.2.3   Arbeitsgelegenheiten Frauenbetriebe

      3.3 Maßnahmen für Frauen und Männer über 40 Jahren

         3.3.1   Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil

3.4 Maßnahmen für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen
3.4.1 Projekt „ Netto 60“
        3.4.2 Sonstige Arbeitsgelegenheiten
        3.4.3 Alphabetisierungskurs

3.5 Sonstige Maßnahmen

        3.5.1 Sozialkaufhaus Warenkorb
        3.5.2 Sachkundeprüfung Bewachergewerbe
        3.5.3 Qualifizierung in der Fachrichtung Seniorenhelfer
        3.5.4 Qualifizierung Fachkraft für Reinigungs- und Hygienetechnik

3.6 Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II
3.7 Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II
3.8.Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs.2 Nr. 4 und 5 SGB II
3.9 Kommunale Zusatzleistungen

4. Bewertung
1. Kurzporträt des Landkreises Südwestpfalz

1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes

Der Landkreis Südwestpfalz liegt im südwestlichen Teil des Landes Rheinland-Pfalz
und ist mit einer Fläche von 954 qkm der Flächengrößte in der Pfalz. Er gliedert sich
in 8 Verbandsgemeinden mit 84 Ortsgemeinden.
Es handelt sich um einen überwiegend ländlich strukturierten Flächenkreis ohne
nennenswerte Industrie.

So existierten im Jahr 2006 im Landkreis Südwestpfalz im verarbeitenden Gewerbe
lediglich 48 Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ( insgesamt 3.040 Beschäftigte).

Die Schuhindustrie und ihre Zulieferindustrie, ehemals wichtigste Arbeitgeber der
Region, sind weiterhin stark rückläufig.

Die Arbeitsplatzdichte ist insgesamt unterdurchschnittlich. Die öffentlichen Verkehrs-
verbindungen sind im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes größtenteils
unzureichend, wodurch aufgrund der Flächenkreisproblemtik die Mobilität der Ar-
beitslosen deutlich eingeschränkt ist. Dennoch ist es dank intensiver Bemühungen
um Vermittlung der Langzeitarbeitslosen und auch aufgrund insgesamt leicht anstei-
gender Konjunktur gelungen, die Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich von 3,7 % im
Dezember 2005 auf 2,7 % im Dezember 2006 zu verringern.

Von Arbeitslosigkeit betroffen waren im Monat Dezember 2006 insgesamt 3.230
Menschen, davon entfielen 1.850 auf den Rechtskreis des SGB III und 1.380 auf den
Rechtskreis des SGB II; das entspricht einer Quote von 43 % für den Rechtskreis
des SGB II gegenüber 57 % nach dem SGB III.

Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beträgt insgesamt
6,3 %, somit 2,7 % nach dem SGB II gegenüber 3,6 % nach dem SGB III.

Im Leistungsbezug nach dem SGB II standen im Dezember 2006 insgesamt 2.319
Bedarfsgemeinschaften mit 3.244 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Hierunter waren
1.589 Frauen und insgesamt 652 Personen unter 25 Jahren.

1.2 Organisation der Kommunalen Arbeitsagentur

Die Kommunale Arbeitsagentur des Landkreises Südwestpfalz ist als besondere Ein-
richtung (Referat) der Sozialabteilung des Landkreises angegliedert, hinsichtlich Leis-
tung und Fallmanagement unterteilt in 4 Teams, davon 2 in Außenstellen (siehe Or-
ganigramm des Landkreises sowie der Kommunalen Arbeitsagentur).
2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie

2.1 Besondere Zielgruppen

- Jugendliche bis 25 Jahren
- Frauen
- Frauen und Männer über 40 Jahre
- Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, insbesondere sehr
  langer Arbeitslosigkeit

2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie

Oberste Priorität bestand in der möglichst passgenauen Vermittlung der hierfür ge-
eigneten Personen in den ersten Arbeitsmarkt; diese wurde durch verstärkten Ein-
satz von Eingliederungszuschüssen unterstützt. Allerdings nimmt die Zahl der in den
1. Arbeitsmarkt vermittelbaren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beständig ab.

Daneben wurden aufbauend auf den im ersten Jahr der Betreuung der Langzeitar-
beitslosen gemachten Erfahrungen erfolgreiche Integrationsmaßnahmen weiterge-
führt und soweit erforderlich den hierbei gewonnenen Erkenntnissen entsprechend
modifiziert.

So standen im U 25-Bereich erneut Maßnahmen zur Erlangung der Ausbildungsreife
zur möglichst schnellen Vermittlung in Ausbildung in den ersten Arbeitsmarkt sowie
über Träger geförderte Ausbildungen im Vordergrund.

Ein weiterer Schwerpunkt lag im Bereich des Wiedereinstiegs von langzeitarbeitslo-
sen Frauen in den Beruf sowie darüber hinaus insgesamt auf der Zielgruppe von
Frauen und Männern über 40 Jahren, die in entsprechenden Maßnahmen eine be-
darfsgerechte Qualifizierung erhielten, um ihre Chancen zur Wiedereingliederung in
den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern.

Weiterhin galt das Augenmerk insbesondere auch den vielen ungelernten Arbeitslo-
sen, die als Angelernte in der vor Jahren florierenden und jetzt fast völlig weggebro-
chenen Schuhindustrie beschäftigt waren und daher einen besonders großen Anteil
der Arbeitslosen im Landkreis Südwestpfalz ausmachen. Für einen Teil dieser Per-
sonen wurden nach Eignungsfeststellung im Vorjahr Aufbauqualifizierungen durchge-
führt.

Für einen nicht geringen Anteil dieser und anderer Personen, bei denen erhebliche
Vermittlungshemmnisse bestehen, waren zur Arbeitserprobung und Wiedergewöh-
nung an Arbeit Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung eine
wichtige Maßnahme.

3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen
3.1 Projekte für die Personengruppen der unter 25-jährigen erwerbsfähigen
    Hilfebedürftigen (U 25)

3.1.1 Ausbildungsverbund

Zielgruppe:

Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit erheblichen Benachteiligungen in Form
schlechten Hauptschulabschlusses, problematischer familiärer Situation, Lernbeein-
trächtigungen, Suchtproblematik, die aufgrund dieser Hemmnisse in absehbarer Zeit
keinen Ausbildungsplatz im 1. Arbeitsmarkt finden können.
Teilnehmerzahl: 16 Personen

Kurzbeschreibung:

Der mit der Durchführung dieses Projektes beauftragte Träger akquiriert bei Ausbil-
dungsbetrieben zusätzliche Ausbildungsplätze und fungiert als Ausbildungsgeber. In
Einzelfällen bietet der Träger selbst das Ausbildungsverhältnis an oder schließt eine
entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Betrieben, die die betriebliche
Ausbildung durchführen. Des Weiteren bietet er Stützunterricht und zusätzliche
Betreuung für die Jugendlichen an.

Ausgestaltung:

Für die Teilnehmer, die keine Berufsausbildung hatten bzw. in Einzelfällen auch über
eine Ausbildung in einem Bereich verfügten, in dem aus verschiedensten Gründen
keine Arbeitsaufnahme mehr erfolgen konnte, wurde mit dem Beginn am 01.06.2005
eine Vorlaufphase durchgeführt, in der in einer 3-monatigen Arbeitsgelegenheit das
grundsätzliche Vorhandensein der Ausbildungsfähigkeit geprüft wurde. Ab
01.09.2005 bis Anfang des Jahres 2006 wurden dann insgesamt 16 Teilnehmer in
ein zusätzliches Ausbildungsverhältnis vermittelt. Die Teilnehmergruppe erhielt im
Normalfall eine intensive Betreuung sowie die Möglichkeit der Hausaufgabenbetreu-
ung und der Inanspruchnahme von Stützunterricht für das erfolgreiche Durchlaufen
einer Ausbildung. Der teilnehmenden Personengruppe sollte dadurch trotz ihrer
Hemmnisse die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung angeboten werden. Dies
wurde dadurch ermöglicht, dass der durchführende Träger mit der Betreuung und
Unterstützung der Jugendlichen betraut wurde, die dann auch zusammen mit dem
Fallmanagement die Auswahl der in Betracht kommenden Ausbildungsbetriebe vor-
genommen hat. Vorteil für den Ausbildungsbetrieb war und ist es, dass er sich bei
Problemen mit dem Jugendlichen bzw. bei Problemen des Jugendlichen in Bezug
auf die Vermittlung der Ausbildungsinhalte an den Träger wenden kann. Ferner ges-
taltet sich die Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb kostenneutral. Der Ausbil-
dungsbetrieb bietet als Kooperationspartner lediglich das betriebliche Knowhow an.
Vorteil für den Teilnehmer ist, dass entgegen einer überbetrieblichen Ausbildung die-
se Ausbildung betrieblich ist, so dass sie wesentlich bessere Vermittlungsaussichten
nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben.

   Rechtsgrundlagen
§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II

3.1.2 Projekt 100 + Vorschaltmaßnahme Stabil und Ausbildungsnetzwerk

Zielgruppe:

Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit erheblichen Benachteiligungen in Form
schlechten Hauptschulabschlusses, problematischer familiärer Situation, Lernbe-
einträchtigungen, Suchtproblematik, die aufgrund dieser Hemmnisse in absehba-
rer Zeit keinen Ausbildungsplatz im 1. Arbeitsmarkt finden können.
Teilnehmerzahl: bis 20 Personen; Beginn: 01.09.2006

Kurzbeschreibung:

Der mit der Durchführung dieses Projektes beauftragte Träger akquiriert bei Aus-
bildungsbetrieben zusätzliche Ausbildungsplätze und fungiert als Ausbildungsge-
ber und schließt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Betrie-
ben, die die betriebliche Ausbildung durchführen. Des Weiteren bietet er Stützun-
terricht und zusätzliche (auch sozialpädagogische) Betreuung für die Jugendli-
chen an.

Ausgestaltung:

Die Teilnehmer durchlaufen bei Einstieg in das Ausbildungsnetzwerk eine Vor-
schaltmaßnahme namens Stabil von maximal 4-5 Monaten, bis die notwendige
Ausbildungsreife erzielt ist und das entsprechende Ausbildungsverhältnis zustan-
de kommt. Bei Zustandekommen des Ausbildungsvertrages ist der Ausbildungs-
geber der Träger und schließt dann eine Kooperationsvereinbarung mit den Aus-
bildungsbetrieben ab. Ausbildungsvergütung und Trägerpauschale werden durch
die Kommunale Arbeitsagentur getragen. Ab dem 2. Lehrjahr soll der Ausbil-
dungsbetrieb zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Auch erhalten die
Teilnehmer Stützunterricht; darüber hinaus können die Teilnehmer bei fachlichen
Mängeln intensiv in den Werkstätten bzw. Übungsfirmen des Trägers geschult
und betreut werden. Darüber hinaus steht den Teilnehmern ein Sozialpädagoge
jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Rechtsgrundlage:

Diese Maßnahme wurde nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt und in
2006 mitfinanziert aus ESF- und Landesmitteln in Höhe von 42 % der anerken-
nungsfähigen Gesamtkosten.

3.1.3 Projekt Trainingsjahr für benachteiligte Jugendliche
Zielgruppe:

Besonders benachteiligte Jugendliche mit mehreren Vermittlungshemmnissen,
z.B. Schulverweigerer, Jugendliche mit unterdurchschnittlichem Schulerfolg, Ab-
brecher von Ausbildungen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen, Jugendliche
mit Suchtproblemen, junge Migranten und Jugendliche mit sozialen und familiären
Problemen. Dauer: 01.10.2005 – 30.09.2006; Teilnehmer: 24-30

Kurzbeschreibung:

Verbesserung der Eingliederungschancen in den Ausbildungsmarkt durch Nach-
holen des Hauptschulabschlusses und/oder den anschließenden Übergang in be-
triebliche Ausbildung oder in überbetriebliche Ausbildung, den Übergang auf eine
weiterführende Schule oder Übergang in Arbeit in den 1. Arbeitsmarkt ggf. auch in
den 2. Arbeitsmarkt.

Ausgestaltung:

Es handelt sich um eine Vollzeitmaßnahme mit 38,5 Teilnehmerstunden. Die
Teilnehmer erfahren während der einjährigen Projektdauer eine zielorientierte, dif-
ferenzierte und vernetzte Betreuung durch ein Team aus erfahrenen Ausbildern
und Pädagogen. Hauptziel der Betreuung ist, dass die Jugendlichen wieder die
Motivation entwickeln, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Bestehende flan-
kierende Beratungsangebote wie Schuldnerberatung, psychologische Beratungs-
stelle, Suchtberatung etc. werden synergetisch während der Projektlaufzeit ge-
nutzt. Die Teilnehmer sollen durch intensive Betreuung hinsichtlich der Erreichung
persönlicher, beruflicher und sozialer Reife gefördert werden. Sie hatten die Mög-
lichkeit, während der Maßnahme extern den Hauptschulabschluss zu absolvieren
bzw. zur Berufsfindung oder Orientierung in verschiedenen trägereigenen Werk-
stätten eingesetzt zu werden oder auch Praktika in Betrieben durchzuführen.

Rechtsgrundlage:

Maßnahme nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

3.1.4 Projekt Job-Club

Zielgruppe:

Ausbildungsreife bzw. berufsreife junge Menschen, die hinsichtlich der Suche
nach einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz Unterstützung brauchen. In der Regel
verfügen die Teilnehmer über den Hauptschulabschluss.

Kurzbeschreibung:

Unterstützung der jungen Menschen in der Phase der beruflichen Orientierung
und Aktivierung dahingehend, einen Eintritt in Ausbildung bzw. Arbeit als erstre-
benswert zu betrachten. Dauer: 01.01.2006 – 31.12.2006. 30 Teilnehmer an 2
Standorten; Teilnahmedauer: in der Regel 6 Monate mit Möglichkeit der Verlänge-
rung auf 12 Monate.
Ausgestaltung:

Das Projekt gliedert sich für die Teilnehmer in 3 Phasen:

1. Phase: Einstiegs- und Orientierungsphase. Hier steht die Ermittlung der Ist-
Situation und die Festlegung der ersten Förderschritte bzw. Ziele mit ersten be-
rufspraktischen Übungen im Vordergrund.

2. Phase: Vertiefungsphase. Das sog. Trittfassen der Teilnehmer mit Aufnahme
der praktischen Arbeiten in den Werkstätten, Beginn des Stütz- und Förderunter-
richts sowie Beginn der individuellen Förderung der Teilnehmer.

3. Phase: Vermittlung in betriebliche Praktika.

Darüber hinaus bestand intensive sozialpädagogische Begleitung, die es möglich
machte, ausbildungshemmende Faktoren abzubauen. Daneben nahmen die Teil-
nehmer im Projektverlauf z.B. an Bewerbertraining und Medienkompetenztraining
teil. Es wurde versucht, berufsfachliche, persönliche sowie soziale und Kommuni-
kationskompetenzen zu vermitteln.
Die Teilnehmer erhielten als Anreiz eine Mehraufwandsentschädigung von 1,02 €
je geleisteter Arbeitsstunde.

Rechtsgrundlagen:

§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II; Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel

3.1.5 Projekt Hauptschulabschluss unter Sicherstellung einer
      ganzheitlichen sozialpädagogischen Betreuung

Zielgruppe:

Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bei gleichzeitigem Vorhandensein von
Mehrfachhemmnissen. Dauer: 23.10.06 – 05.07.07; 15 Teilnehmer,

Kurzbeschreibung:

Vermittlung der Voraussetzungen zum Erreichen eines Hauptschulabschlusses
mit ganzheitlicher sozialpädagogischer Betreuung

Ausgestaltung:

Dieses auf 9 Monate angelegte Projekt soll an den Vormittagen den Unterrichts-
stoff für den Hauptschulabschluss vermitteln, an den Nachmittagen erfolgt eine
Einbindung der Teilnehmer in verschiedene Projekte, wobei auch Praktikumsein-
sätze vorgesehen sind. Zusätzlich erfolgt sozialpädagogische Betreuung, da sich
in einem Hauptschulabschlusskurs im vergangenen Jahr gezeigt hatte, dass dies
zur Vermeidung einer hohen Abbruchquote erforderlich ist.
Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 2 Satz I SGB II. Mitfinanzierung aus Landesmitteln.

3.1.6 Projekt Netto 30

Zielgruppe:

Jugendliche , denen es bislang gelungen war, sich immer wieder mehr oder we-
niger erfolgreich dauerhaft Maßnahmen bzw. dem Fallmanagement zu entziehen
bzw. als Sofortmaßnahme für Neuzugänge.

Kurzbeschreibung:

Sichtungsmaßnahme zur besseren Beurteilung der Belastbarkeit und Ausdauer
der Teilnehmer.

3 Durchläufe mit jeweils bis zu 20 Teilnehmern. Dauer 04.09. – 31.12.2006

Ausgestaltung:

Im Projektverlauf sollen die Teilnehmer in den Bereichen „Finanziell fit“, „Berufs-
findung“ und „Methoden zur Ermittlung von Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätzen“ ge-
schult werden. EDV und Grundzüge Internet sowie Bewerbertraining und Erstel-
len von Bewerbermappen sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Teil-
nehmer verbleiben unabhängig von entschuldigten oder unentschuldigten Fehl-
zeiten tatsächlich 30 Tage in der Maßnahme.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Mitfinanzierung aus ESF- und Landesmitteln.

3.1.7 Überbetriebliche Ausbildungen

Lediglich 3 Jugendliche mussten in eine entsprechende Ausbildungsmaßnahme
aufgenommen werden.

3.1.8 Ausbildungsvermittlung

Die bereits im Jahr 2005 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Durchfüh-
rung der Ausbildungsvermittlung ausbildungssuchender erwerbsfähiger hilfebe-
dürftiger Jugendlicher aus dem SGB II-Bereich mit der Agentur für Arbeit wurde
weitergeführt.
3.2 Frauen:

3.2.1 Projekt Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen in den Beruf

Zielgruppe:

Frauen mit Schwerpunkt aus der Personengruppe Ü 25

Kurzbeschreibung:

Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen ins Berufsleben, die entweder durch die
Familienphase längere Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen bzw.
und/oder über nur geringe Qualifizierungen verfügen.

Dauer: 15.03.06 – 14.03.07; Teilnehmerzahl: 30 Personen

Ausgestaltung:

Es handelt sich um eine Teilzeitmaßnahme mit 20 Std. wöchentlich. Im 1. Pro-
jekthalbjahr erfolgt eine allgemeine Grundqualifizierung der Teilnehmer einschl.
Grundkenntnisse EDV, Bewerbertraining, Erstellen von Bewerbermappen, Kom-
munikationstraining etc. Im 2. Projekthalbjahr erfolgt eine individuelle Teilnehmer-
qualifizierung in den Bereichen Verkauf, Hotel und Gaststätten und sonstigem
Dienstleistungssektor. Im Rahmen dieser Qualifizierung erfolgen dann auch be-
triebspraktische Einsätze.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II – Mitfinanzierung aus ESF- und Landesmitteln

3.2.2 Projekt: Verkaufstraining

Zielgruppe:

Frauen mit Berufserfahrung bzw. abgeschlossener Ausbildung im Verkauf

Kurzbeschreibung:

Qualifizierung im Verkauf; je 2 Lehrgänge mit jeweils 18 Teilnehmern an 2 Stand-
orten.

Ausgestaltung:

In einer 8-wöchigen Teilzeitmaßnahme sollten Frauen für Verkaufstätigkeiten
qualifiziert werden, insbesondere für eine Beschäftigung bei Arbeitgebern des
Outlet-Centers in Zweibrücken

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II

3.2.3 Projekt: Arbeitsgelegenheiten-Frauenbetriebe
Zielgruppe:

Gering qualifizierte Frauen mit Vermittlungshemmnissen

Kurzbeschreibung:

Vermittlung von gewissen Qualifikationen für Frauen im Bereich Verkauf, Büro,
Handwerk etc. Dauer: 01.04. – 31.12.2006. Zuweisungsdauer: 6 Monate mit Ver-
längerungsmöglichkeit bei Bedarf.

Ausgestaltung:

Die Frauen werden in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern wie Verkauf, Bü-
robereich, Telekommunikation, Kinderbetreuung, Hauswirtschaft und Handwerk
eingesetzt, um ihre persönliche Arbeitsbereitschaft zu testen und Qualifizie-
rungsmöglichkeiten festzulegen. 30 Teilnehmerplätze stehen hierfür zur Verfü-
gung.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 3 SGB II – Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel

3.3 Frauen und Männer über 40 Jahre

3.3.1 Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil

Zielgruppe:

Langzeitarbeitslose, die im Wesentlichen älter als 40 Jahre sind und keine bzw.
nur geringe Qualifizierungen aufweisen. In der Regel Produktionsarbeiter, die im
Rahmen der Firmenschließungen im Bereich der Schuhproduktion freigesetzt
wurden.

Kurzbeschreibung:

Erwerb einer Grundqualifizierung in Hilfsarbeiterbereichen entsprechend der Be-
gabungen und Neigungen der Teilnehmer.

20 – 30 Teilnehmer. Dauer: 01.04.2006 – 31.12.2006

Ausgestaltung:

Arbeitsgelegenheit mit 40 %igem Qualifizierungsanteil; der durchführende Träger
hat vielfältige Möglichkeiten in etlichen Handwerksbereichen und im Bürobereich
zur Durchführung der Qualifizierungen. Die Teilnehmer werden wohnortnah durch
Sammeltransport in die Werkstätten des Trägers gebracht. Der Lehrgang ist auf
20 – 30 Teilnehmer ausgelegt, die Teilnahmedauer beträgt grundsätzlich 6 Mona-
te, eine Verlängerung auf max. 1 Jahr ist bei entsprechender Eignungsfeststel-
lung nach positiver Abstimmung mit dem Fallmanagement grundsätzlich möglich.
Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 3 SGB II – Mitfinanzierung durch ESF – und Landesmittel

3.4 Maßnahmen für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen

3.4.1 Projekt Netto 60:

Zielgruppe:

Personen zwischen 26 und 55 Jahren, die sich bislang mehr oder weniger erfolg-
reich aus bis dato nicht abschließend bekannten Gründen dem Fallmanagement
bzw. der Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten oder sonstigen Projekten entzogen
haben.

Kurzbeschreibung:

Maßnahme zur Abklärung und Überprüfung der Verfügbarkeit und Motivation.
3 Durchläufe mit max. 20 Personen pro Durchlauf.

Ausgestaltung:

Die Maßnahme ist ausgelegt auf eine tatsächliche Teilnahmedauer von 60 Tagen,
unabhängig von Krankheitstagen und unentschuldigten Fehlzeiten. Es entfallen
40 Tage auf Theorie und 20 Tage auf Praktika. Projektziel ist die bessere Erfas-
sung der Ist-Situation der Teilnehmer sowie die Vermittlung von Qualifizierungs-
inhalten u.a. in den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Kommunikation, Mobili-
tät, EDV etc. sowie Praktikumssuche und betriebspraktische Einsätze.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II

3.4.2 Sonstige Arbeitsgelegenheiten

Zielgruppe:

Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, insbesondere sehr langer Ar-
beitslosigkeit.

Kurzbeschreibung:

Arbeitserprobung mit Qualifizierungsanteil mit Mehraufwandsentschädigung. In
Einzelfällen auch Entgeltvarianten.

Ausgestaltung:

Arbeitsgelegenheiten werden mit verschiedenen, regional tätigen Trägern durch-
geführt, und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen. Haupteinsatzbereich ist
im Landkreis Südwestpfalz der kommunale Bereich, aber auch im caritativen und
kirchlichen Bereich sowie im Bereich Forst und Landespflege erfolgen Einsätze.
Insgesamt sind im Jahresdurchschnitt 350 Personen in Arbeitsgelegenheiten be-
schäftigt. Alle Arbeitsgelegenheiten enthalten Qualifizierungsanteile. Im Rahmen
der Arbeitsgelegenheiten erfolgen auch berufspraktische Einsätze in Form von
Firmenpraktika.

Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 SGB II

3.4.3 Maßnahme Alphabetisierungskurs

Zielgruppe:

Analphabeten bzw. Personen mit erheblicher Lese- und Rechtschreibschwäche

Kurzbeschreibung:

Dauer: 20.03.2006 – 18.12.2007 mit je 4 Unterrichtsstunden von Montag bis
Donnerstag am Nachmittag. Teilnehmerzahl: bis 8 Personen.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II

3.5 Sonstige Maßnahmen

3.5.1 Projekt: Sozialkaufhaus Warenkorb

Zielgruppe:

Personen, für die eine Qualifizierung im Bereich Verkauf, Lagerarbeit, Verwal-
tung, Bürohilfstätigkeit und Service etc. in Frage kommt.

Kurzbeschreibung:

Qualifizierende Arbeitsgelegenheit; Teilnehmerzahl: 15 – 20 Personen
Dauer: 01.09.2006 – 31.08.2007

Ausgestaltung:

Das Sozialkaufhaus Warenkorb, das von der Caritas betrieben wird, bietet gut er-
haltene und entsprechend hergerichtete Waren in den Bereichen Haushaltsge-
genstände, Kleider und Möbel an und ermöglicht somit vielfältige Qualifizie-
rungsmöglichkeiten. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen ausgelegt, die Pro-
jektdauer beträgt aufgrund des hohen Qualifizierungsanteils auf 1 Jahr. Es han-
delt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 SGB II.
3.5.2 Schulungen mit Abschluss Sachkundeprüfung im Bewachergewerbe

Zielgruppe:

Personen, die im Sicherheitsbereich eine Beschäftigung aufnehmen möchten und
die Grundvoraussetzungen dafür mitbringen. Bedarf hier vorhanden.

Kurzbeschreibung:

Qualifizierung im Bereich Bewachergewerbe

Ausgestaltung:

Qualifizierung der Teilnehmer im Bereich Sachkunde Bewachergewerbe mit Prü-
fung bei der IHK sowie Waffensachkunde mit entsprechender Prüfung im Rah-
men eines jeweils 14-tägigen Lehrganges. Danach sollen die Personen über
Praktikumseinsätze in entsprechende Beschäftigungen vermittelt werden. Teil-
nehmerzahl im Jahr 2006: 12 Personen.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 1 SGB II

3.5.3 Projekt: Qualifizierung in der Fachrichtung Seniorenhelfer

Zielgruppe:

Personen mit Interesse an sozialen Tätigkeiten

Kurzbeschreibung:

Es handelt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit qualifizierendem Charakter in der
Fachrichtung Seniorenhelfer mit Mehraufwandsentschädigung.

Ausgestaltung:

Vermittlung von theoretischen und praktischen Fertigkeiten, die die Personen da-
zu qualifizieren soll, ältere bzw. demenzkranke Menschen im häuslichen Bereich
zu betreuen, um die Angehörigen entsprechend zu entlasten. Die Teilnehmer ab-
solvieren im Rahmen der Maßnahme einen Schwesternhelferkurs mit entspre-
chender Fachprüfung. Das den Kurs durchführende Deutsche Rote Kreuz wird
die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss nachbetreuen und in eine Stellen-
börse zur Vermittlung in entsprechende Tätigkeiten aufnehmen. Die Teilnehmer-
zahl war auf 15 bis max. 20 Personen beschränkt. Das Projekt dauerte vom
15.11.2005 bis 30.04.2006. Die Wochenarbeitszeit betrug 20 – 30 Stunden.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 3 SGB II. Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel.
3.5.4 Projekt Fachkraft für Reinigungs- und Hygienetechnik

Zielgruppe:

Personen, die eine Qualifizierung im Reinigungsgewerbe anstreben.

Kurzbeschreibung:

Vermittlung theoretischer Grundlagen - Kenntnisse im Gebäudereinigerhandwerk;
Dauer: 130 Unterrichtsstunden; Beginn :15.01.2007,Teilnehmerzahl: 5 Personen

Ausgestaltung:

Zu vorhandenem fachpraktischem Wissen sollen fachtheoretische Kenntnisse
vermittelt werden. Abschluss mit Zertifikat.

Rechtsgrundlage:

§ 16 Abs. 1 SGB II

3.6.Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II

-   Eingliederungszuschüsse
-   Mobilitätshilfen
-   Bewerbungskosten/Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen
-   Reha- Maßnahmen
-   Umschulungen

3.7.Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II

-   Existenzgründungsberatungen
-   Existenzgründungshilfen
-   Finanzierung Führerscheinkosten
-   Förderung zur Anschaffung eines Pkw
-   Zuschuss zur Lehrlingsvergütung
-   Vermittlungsprämien an Träger
-   Zuschuss für Lernmittel

3.8 Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 und 6

- Gewährung von Einstiegsgeld
- Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
3.9 Kommunale Zusatzleistungen

       -   Schuldnerberatung wurde durch die Schuldnerberatungsstelle bei der
           Kreisverwaltung durchgeführt.

       -   Kinderbetreuung wurde im Bedarfsfalle durch den Kinderkreisel und die
           sonstigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten des Landkreises sichergestellt.

       -   Psychosoziale Betreuung wurde ebenfalls im Bedarfsfalle durch Mitarbeiter
           des Gesundheitsamtes geleistet.

       -   Suchtberatung wurde durch einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie in
           Kooperation mit den caritativen Einrichtungen durchgeführt.

4. Bewertung:

Die im U 25-Bereich durchgeführten Maßnahmen waren überwiegend sehr erfolg-
reich; nicht zuletzt deshalb, weil sie sehr spezifisch auf die regionalen Gegebenhei-
ten ausgerichtet sind .Die mit der Durchführung beauftragten Träger besaßen größ-
tenteils Erfahrung, da sie bereits Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hilfe zur
Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz durchgeführt hatten.

Soweit sich Änderungsbedarfe aufgrund der in 2005 durchgeführten Projekte erge-
ben haben, wurden dieser bei der Verlängerung bzw. einer neuen Maßnahme direkt
berücksichtigt.

Ein solcher Bedarf kristallisierte sich z.B. bei der in 2005 durch Träger durchgeführ-
ten Ausbildungen hinsichtlich sozialpädagogischer Betreuung heraus; diese wurde
deshalb bei dem in 2006 neu begonnenen Ausbildungsnetzwerk unmittelbar in die
Konzeption aufgenommen und umgesetzt.

Wichtig waren diese Maßnahmen auch aufgrund der schlechten Ausbildungsmarktsi-
tuation; trotz Vereinbarung über Vermittlung von Ausbildungsstellen mit der Arbeits-
agentur konnten von dort keine SGB II-Leistungsbezieher vermittelt werden.

Nur durch solche geförderten Ausbildungen konnten die Betriebe zur Bereitstellung
von zusätzlichen Ausbildungsplätzen motiviert werden.

Vermieden werden konnten durch diese Form der Ausbildungsförderung in hohem
Maße auch außerbetriebliche Ausbildungen, die erfahrungsgemäß wenig Aussichten
für eine Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt bieten, da die Jugendlichen über keine
betriebliche Erfahrungen verfügen, weil die Berufsausbildung lediglich in einem sehr
geschützten Rahmen stattgefunden hat.
Auch das Projekt „Job-Club“ für bereits ausbildungs- bzw. berufsreife junge Men-
schen hat erfreuliche Vermittlungszahlen gebracht.
Nach derzeitigem Stand gestaltet sich der Hauptschulabschlusskurs mit ganzheitli-
cher sozialpädagogischer Betreuung weniger erfolgreich. Die Notwendigkeit einer
solchen Betreuung ergab sich aus den Erkenntnissen des im Vorjahr durchgeführten
Kurses.

Allerdings fehlte dem beauftragten kostengünstigen Träger die Erfahrung mit proble-
matischen Jugendlichen. Insoweit zeigt sich, dass der Kreis der mit Mehrfachhemm-
nissen belasteten Jugendlichen nur in engmaschigen Betreuungsmaßnahmen, die
ganz spezifisch auf diese ausgerichtet sind –wie dies das „Trainingsjahr für benach-
teiligte Jugendliche“ gewährleistete- Erfolg versprechend zu Abschlüssen gebracht
wird.

Die Arbeitsgelegenheiten für die über 40-jährigen Teilnehmer sowie allgemein die
Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil im Ü 25-Bereich verliefen sehr
erfolgreich. Hier waren die Projektinhalte gezielt auf das Profil der zugewiesenen
Personen ausgerichtet und auf die Möglichkeiten des örtlichen Arbeitsmarktes hin-
sichtlich der überwiegend ungelernten Arbeitslosen.
Die für besser qualifizierte Langzeitarbeitslose (insbesondere Frauen) durchgeführ-
ten Projekte wie z.B. Verkaufstraining und Qualifizierung zum Seniorenhelfer haben –
soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt beurteilt werden kann- Möglichkeiten des Ein-
stiegs zumindest in Teilzeit in den 1. Arbeitsmarkt eröffnet.

Die übrigen bedarfsgerecht arbeitsmarktnah durchgeführten Qualifizierungsmaß-
nahmen wie z.B. „Sachkundeprüfung im Bewachergewerbe“ führten im Regelfall zu
Arbeitsplätzen im 1. Arbeitsmarkt.

Nicht allzu erfolgreich hinsichtlich der Eingliederung in den 1.Arbeitsmarkt verlief der
Kurs“ Wiedereinstieg bzw. Einstieg für Frauen in den Beruf“. Hier waren wohl die An-
forderungen durch den zuvor hauptsächlich in SGB III-Maßnahmen tätigen Träger an
die langzeitarbeitslosen Frauen etwas zu hoch angelegt.
Es zeigt sich hier der deutliche Unterschied zwischen Personen aus dem SGB III-
Bereich zu den Personen aus dem ALG II – Bezug. Gleichwohl profitierte ein Teil der
teilnehmenden Frauen hinsichtlich der Fortentwicklung ihrer persönlichen Einstellun-
gen, so dass zu hoffen ist, dass längerfristig dennoch Eingliederungserfolge zu ver-
zeichnen sind.

Für den großen Teil der ungelernten, langzeitarbeitslosen Personen mit mehrfachen
Vermittlungshemmnissen stellten sich nach wie vor die Arbeitsgelegenheiten- insbe-
sondere im kommunalen Bereich- als Mittel der Wahl dar. Hier wurde zumindest in
zunehmenden Maß eine Stabilisierung und Kontinuität hinsichtlich Tagesstrukturie-
rung und Alltagsbewältigung erreicht.

Zwar ist die Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich im Landkreis Südwestpfalz ver-
gleichsweise gering, allerdings ist ein großer Teil der zu betreuenden Personen nicht
nur wegen der in ihrer Person liegenden Hemmnisse nicht vermittelbar, sondern
auch wegen fehlender Arbeitsplätze in der Region.
Nicht zuletzt spielt in einem Flächenlandkreis auch die fehlende Mobilität der Arbeits-
losen eine Rolle; vielfach sind öffentliche Verkehrsverbindungen unzureichend, viele
besitzen kein Auto bzw. keinen Führerschein, dies gilt in ganz besonderem Maß für
Frauen, vor allem für Alleinerziehende.
Wenn dennoch Arbeitsplätze angeboten wurden, wurde versucht, durch offensiven
Einsatz von Eingliederungszuschüssen Personen im 1. Arbeitsmarkt zu platzieren.

Allerdings musste dieses Eingliederungsinstrument aufgrund der Mitte 2006 zunächst
massiv gekürzten Haushaltsmittel deutlich zurückgefahren werden.

Nichtsdestoweniger ist es gelungen, von etwa 300 im Durchschnitt zu betreuenden
Personen unter 25 Jahren 75 in eine Ausbildung zu integrieren. Insgesamt 85 Ju-
gendliche wurden in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt, weitere 34 Personen in eine ge-
ringfügige Beschäftigung.

Von den Personen über 25 Jahren konnten 554 Personen in den 1. Arbeitsmarkt ge-
bracht werden, hiervon 70 mit Eingliederungszuschuss; weitere 313 Personen konn-
ten in einer geringfügigen Beschäftigung eingesetzt werden.

In Arbeitsgelegenheiten beschäftigt waren im Jahr 2006 insgesamt 962 Personen, im
Monatsdurchschnitt ca. 350 Personen.
So konnte aufgrund der auf die hiesigen Bedürfnisse abgestimmten Maßnahmen im
Jahr 2006 unter den schwierigen Bedingungen des örtlichen Arbeitsmarktes ein zu-
frieden stellender Erfolg erzielt werden.
Hierzu beigetragen hat auch der Einsatz einzelfallorientierter Eingliederungsinstru-
mente.

Insgesamt wurde durch einen Maßnahmemix unter Einbeziehung aller regional täti-
gen Akteure versucht, den zu betreuenden Personen eine ihrer Fähigkeit entspre-
chende Förderung angedeihen zu lassen, die nach Möglichkeit auf Eingliederung in
den 1. Arbeitsmarkt abzielt.
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