Optionskommune Landkreis Südwestpfalz Kommunale Arbeitsagentur Eingliederungsbericht 2006
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Optionskommune Landkreis Südwestpfalz Kommunale Arbeitsagentur Eingliederungsbericht 2006
Inhaltsverzeichnis 1. Kurzportrait des Landkreises Südwestpfalz als zugelassener kommu- naler Träger 1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes 1.2 Organisation des Landkreises Südwestpfalz als zugelassener kommunaler Träger 2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Zielgruppen 2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen 3.1 Maßnahmen für Personen unter 25 Jahren 3.1.1 Ausbildungsverbund 3.1.2 Projekt 100 + Ausbildungsnetzwerk 3.1.3 Trainingsjahr für benachteiligte Jugendliche 3.1.4 Job-Club 3.1.5 Hauptschulabschluss mit sozialpädagogischer Betreuung 3.1.6 Projekt „ Netto 30“ 3.1.7 Überbetriebliche Ausbildung 3.1.8 Ausbildungsvermittlung 3.2 Maßnahmen für Frauen 3.2.1 Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen in den Beruf 3.2.2 Verkaufstraining 3.2.3 Arbeitsgelegenheiten Frauenbetriebe 3.3 Maßnahmen für Frauen und Männer über 40 Jahren 3.3.1 Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil 3.4 Maßnahmen für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen
3.4.1 Projekt „ Netto 60“ 3.4.2 Sonstige Arbeitsgelegenheiten 3.4.3 Alphabetisierungskurs 3.5 Sonstige Maßnahmen 3.5.1 Sozialkaufhaus Warenkorb 3.5.2 Sachkundeprüfung Bewachergewerbe 3.5.3 Qualifizierung in der Fachrichtung Seniorenhelfer 3.5.4 Qualifizierung Fachkraft für Reinigungs- und Hygienetechnik 3.6 Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II 3.7 Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II 3.8.Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs.2 Nr. 4 und 5 SGB II 3.9 Kommunale Zusatzleistungen 4. Bewertung
1. Kurzporträt des Landkreises Südwestpfalz 1.1 Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktes Der Landkreis Südwestpfalz liegt im südwestlichen Teil des Landes Rheinland-Pfalz und ist mit einer Fläche von 954 qkm der Flächengrößte in der Pfalz. Er gliedert sich in 8 Verbandsgemeinden mit 84 Ortsgemeinden. Es handelt sich um einen überwiegend ländlich strukturierten Flächenkreis ohne nennenswerte Industrie. So existierten im Jahr 2006 im Landkreis Südwestpfalz im verarbeitenden Gewerbe lediglich 48 Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten ( insgesamt 3.040 Beschäftigte). Die Schuhindustrie und ihre Zulieferindustrie, ehemals wichtigste Arbeitgeber der Region, sind weiterhin stark rückläufig. Die Arbeitsplatzdichte ist insgesamt unterdurchschnittlich. Die öffentlichen Verkehrs- verbindungen sind im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes größtenteils unzureichend, wodurch aufgrund der Flächenkreisproblemtik die Mobilität der Ar- beitslosen deutlich eingeschränkt ist. Dennoch ist es dank intensiver Bemühungen um Vermittlung der Langzeitarbeitslosen und auch aufgrund insgesamt leicht anstei- gender Konjunktur gelungen, die Arbeitslosigkeit im SGB II-Bereich von 3,7 % im Dezember 2005 auf 2,7 % im Dezember 2006 zu verringern. Von Arbeitslosigkeit betroffen waren im Monat Dezember 2006 insgesamt 3.230 Menschen, davon entfielen 1.850 auf den Rechtskreis des SGB III und 1.380 auf den Rechtskreis des SGB II; das entspricht einer Quote von 43 % für den Rechtskreis des SGB II gegenüber 57 % nach dem SGB III. Die Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen beträgt insgesamt 6,3 %, somit 2,7 % nach dem SGB II gegenüber 3,6 % nach dem SGB III. Im Leistungsbezug nach dem SGB II standen im Dezember 2006 insgesamt 2.319 Bedarfsgemeinschaften mit 3.244 erwerbsfähigen Hilfebedürftigen. Hierunter waren 1.589 Frauen und insgesamt 652 Personen unter 25 Jahren. 1.2 Organisation der Kommunalen Arbeitsagentur Die Kommunale Arbeitsagentur des Landkreises Südwestpfalz ist als besondere Ein- richtung (Referat) der Sozialabteilung des Landkreises angegliedert, hinsichtlich Leis- tung und Fallmanagement unterteilt in 4 Teams, davon 2 in Außenstellen (siehe Or- ganigramm des Landkreises sowie der Kommunalen Arbeitsagentur).
2. Kernaussagen zur Eingliederungsstrategie 2.1 Besondere Zielgruppen - Jugendliche bis 25 Jahren - Frauen - Frauen und Männer über 40 Jahre - Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, insbesondere sehr langer Arbeitslosigkeit 2.2 Arbeitsmarktpolitische Strategie Oberste Priorität bestand in der möglichst passgenauen Vermittlung der hierfür ge- eigneten Personen in den ersten Arbeitsmarkt; diese wurde durch verstärkten Ein- satz von Eingliederungszuschüssen unterstützt. Allerdings nimmt die Zahl der in den 1. Arbeitsmarkt vermittelbaren erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beständig ab. Daneben wurden aufbauend auf den im ersten Jahr der Betreuung der Langzeitar- beitslosen gemachten Erfahrungen erfolgreiche Integrationsmaßnahmen weiterge- führt und soweit erforderlich den hierbei gewonnenen Erkenntnissen entsprechend modifiziert. So standen im U 25-Bereich erneut Maßnahmen zur Erlangung der Ausbildungsreife zur möglichst schnellen Vermittlung in Ausbildung in den ersten Arbeitsmarkt sowie über Träger geförderte Ausbildungen im Vordergrund. Ein weiterer Schwerpunkt lag im Bereich des Wiedereinstiegs von langzeitarbeitslo- sen Frauen in den Beruf sowie darüber hinaus insgesamt auf der Zielgruppe von Frauen und Männern über 40 Jahren, die in entsprechenden Maßnahmen eine be- darfsgerechte Qualifizierung erhielten, um ihre Chancen zur Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern. Weiterhin galt das Augenmerk insbesondere auch den vielen ungelernten Arbeitslo- sen, die als Angelernte in der vor Jahren florierenden und jetzt fast völlig weggebro- chenen Schuhindustrie beschäftigt waren und daher einen besonders großen Anteil der Arbeitslosen im Landkreis Südwestpfalz ausmachen. Für einen Teil dieser Per- sonen wurden nach Eignungsfeststellung im Vorjahr Aufbauqualifizierungen durchge- führt. Für einen nicht geringen Anteil dieser und anderer Personen, bei denen erhebliche Vermittlungshemmnisse bestehen, waren zur Arbeitserprobung und Wiedergewöh- nung an Arbeit Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung eine wichtige Maßnahme. 3. Darstellung der Eingliederungsmaßnahmen
3.1 Projekte für die Personengruppen der unter 25-jährigen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen (U 25) 3.1.1 Ausbildungsverbund Zielgruppe: Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit erheblichen Benachteiligungen in Form schlechten Hauptschulabschlusses, problematischer familiärer Situation, Lernbeein- trächtigungen, Suchtproblematik, die aufgrund dieser Hemmnisse in absehbarer Zeit keinen Ausbildungsplatz im 1. Arbeitsmarkt finden können. Teilnehmerzahl: 16 Personen Kurzbeschreibung: Der mit der Durchführung dieses Projektes beauftragte Träger akquiriert bei Ausbil- dungsbetrieben zusätzliche Ausbildungsplätze und fungiert als Ausbildungsgeber. In Einzelfällen bietet der Träger selbst das Ausbildungsverhältnis an oder schließt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Betrieben, die die betriebliche Ausbildung durchführen. Des Weiteren bietet er Stützunterricht und zusätzliche Betreuung für die Jugendlichen an. Ausgestaltung: Für die Teilnehmer, die keine Berufsausbildung hatten bzw. in Einzelfällen auch über eine Ausbildung in einem Bereich verfügten, in dem aus verschiedensten Gründen keine Arbeitsaufnahme mehr erfolgen konnte, wurde mit dem Beginn am 01.06.2005 eine Vorlaufphase durchgeführt, in der in einer 3-monatigen Arbeitsgelegenheit das grundsätzliche Vorhandensein der Ausbildungsfähigkeit geprüft wurde. Ab 01.09.2005 bis Anfang des Jahres 2006 wurden dann insgesamt 16 Teilnehmer in ein zusätzliches Ausbildungsverhältnis vermittelt. Die Teilnehmergruppe erhielt im Normalfall eine intensive Betreuung sowie die Möglichkeit der Hausaufgabenbetreu- ung und der Inanspruchnahme von Stützunterricht für das erfolgreiche Durchlaufen einer Ausbildung. Der teilnehmenden Personengruppe sollte dadurch trotz ihrer Hemmnisse die Möglichkeit einer betrieblichen Ausbildung angeboten werden. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass der durchführende Träger mit der Betreuung und Unterstützung der Jugendlichen betraut wurde, die dann auch zusammen mit dem Fallmanagement die Auswahl der in Betracht kommenden Ausbildungsbetriebe vor- genommen hat. Vorteil für den Ausbildungsbetrieb war und ist es, dass er sich bei Problemen mit dem Jugendlichen bzw. bei Problemen des Jugendlichen in Bezug auf die Vermittlung der Ausbildungsinhalte an den Träger wenden kann. Ferner ges- taltet sich die Ausbildung für den Ausbildungsbetrieb kostenneutral. Der Ausbil- dungsbetrieb bietet als Kooperationspartner lediglich das betriebliche Knowhow an. Vorteil für den Teilnehmer ist, dass entgegen einer überbetrieblichen Ausbildung die- se Ausbildung betrieblich ist, so dass sie wesentlich bessere Vermittlungsaussichten nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung haben. Rechtsgrundlagen
§ 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II 3.1.2 Projekt 100 + Vorschaltmaßnahme Stabil und Ausbildungsnetzwerk Zielgruppe: Jugendliche bzw. junge Erwachsene mit erheblichen Benachteiligungen in Form schlechten Hauptschulabschlusses, problematischer familiärer Situation, Lernbe- einträchtigungen, Suchtproblematik, die aufgrund dieser Hemmnisse in absehba- rer Zeit keinen Ausbildungsplatz im 1. Arbeitsmarkt finden können. Teilnehmerzahl: bis 20 Personen; Beginn: 01.09.2006 Kurzbeschreibung: Der mit der Durchführung dieses Projektes beauftragte Träger akquiriert bei Aus- bildungsbetrieben zusätzliche Ausbildungsplätze und fungiert als Ausbildungsge- ber und schließt eine entsprechende Kooperationsvereinbarung mit den Betrie- ben, die die betriebliche Ausbildung durchführen. Des Weiteren bietet er Stützun- terricht und zusätzliche (auch sozialpädagogische) Betreuung für die Jugendli- chen an. Ausgestaltung: Die Teilnehmer durchlaufen bei Einstieg in das Ausbildungsnetzwerk eine Vor- schaltmaßnahme namens Stabil von maximal 4-5 Monaten, bis die notwendige Ausbildungsreife erzielt ist und das entsprechende Ausbildungsverhältnis zustan- de kommt. Bei Zustandekommen des Ausbildungsvertrages ist der Ausbildungs- geber der Träger und schließt dann eine Kooperationsvereinbarung mit den Aus- bildungsbetrieben ab. Ausbildungsvergütung und Trägerpauschale werden durch die Kommunale Arbeitsagentur getragen. Ab dem 2. Lehrjahr soll der Ausbil- dungsbetrieb zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden. Auch erhalten die Teilnehmer Stützunterricht; darüber hinaus können die Teilnehmer bei fachlichen Mängeln intensiv in den Werkstätten bzw. Übungsfirmen des Trägers geschult und betreut werden. Darüber hinaus steht den Teilnehmern ein Sozialpädagoge jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. Rechtsgrundlage: Diese Maßnahme wurde nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II durchgeführt und in 2006 mitfinanziert aus ESF- und Landesmitteln in Höhe von 42 % der anerken- nungsfähigen Gesamtkosten. 3.1.3 Projekt Trainingsjahr für benachteiligte Jugendliche
Zielgruppe: Besonders benachteiligte Jugendliche mit mehreren Vermittlungshemmnissen, z.B. Schulverweigerer, Jugendliche mit unterdurchschnittlichem Schulerfolg, Ab- brecher von Ausbildungen oder berufsvorbereitenden Maßnahmen, Jugendliche mit Suchtproblemen, junge Migranten und Jugendliche mit sozialen und familiären Problemen. Dauer: 01.10.2005 – 30.09.2006; Teilnehmer: 24-30 Kurzbeschreibung: Verbesserung der Eingliederungschancen in den Ausbildungsmarkt durch Nach- holen des Hauptschulabschlusses und/oder den anschließenden Übergang in be- triebliche Ausbildung oder in überbetriebliche Ausbildung, den Übergang auf eine weiterführende Schule oder Übergang in Arbeit in den 1. Arbeitsmarkt ggf. auch in den 2. Arbeitsmarkt. Ausgestaltung: Es handelt sich um eine Vollzeitmaßnahme mit 38,5 Teilnehmerstunden. Die Teilnehmer erfahren während der einjährigen Projektdauer eine zielorientierte, dif- ferenzierte und vernetzte Betreuung durch ein Team aus erfahrenen Ausbildern und Pädagogen. Hauptziel der Betreuung ist, dass die Jugendlichen wieder die Motivation entwickeln, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Bestehende flan- kierende Beratungsangebote wie Schuldnerberatung, psychologische Beratungs- stelle, Suchtberatung etc. werden synergetisch während der Projektlaufzeit ge- nutzt. Die Teilnehmer sollen durch intensive Betreuung hinsichtlich der Erreichung persönlicher, beruflicher und sozialer Reife gefördert werden. Sie hatten die Mög- lichkeit, während der Maßnahme extern den Hauptschulabschluss zu absolvieren bzw. zur Berufsfindung oder Orientierung in verschiedenen trägereigenen Werk- stätten eingesetzt zu werden oder auch Praktika in Betrieben durchzuführen. Rechtsgrundlage: Maßnahme nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II. 3.1.4 Projekt Job-Club Zielgruppe: Ausbildungsreife bzw. berufsreife junge Menschen, die hinsichtlich der Suche nach einem Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz Unterstützung brauchen. In der Regel verfügen die Teilnehmer über den Hauptschulabschluss. Kurzbeschreibung: Unterstützung der jungen Menschen in der Phase der beruflichen Orientierung und Aktivierung dahingehend, einen Eintritt in Ausbildung bzw. Arbeit als erstre- benswert zu betrachten. Dauer: 01.01.2006 – 31.12.2006. 30 Teilnehmer an 2 Standorten; Teilnahmedauer: in der Regel 6 Monate mit Möglichkeit der Verlänge- rung auf 12 Monate.
Ausgestaltung: Das Projekt gliedert sich für die Teilnehmer in 3 Phasen: 1. Phase: Einstiegs- und Orientierungsphase. Hier steht die Ermittlung der Ist- Situation und die Festlegung der ersten Förderschritte bzw. Ziele mit ersten be- rufspraktischen Übungen im Vordergrund. 2. Phase: Vertiefungsphase. Das sog. Trittfassen der Teilnehmer mit Aufnahme der praktischen Arbeiten in den Werkstätten, Beginn des Stütz- und Förderunter- richts sowie Beginn der individuellen Förderung der Teilnehmer. 3. Phase: Vermittlung in betriebliche Praktika. Darüber hinaus bestand intensive sozialpädagogische Begleitung, die es möglich machte, ausbildungshemmende Faktoren abzubauen. Daneben nahmen die Teil- nehmer im Projektverlauf z.B. an Bewerbertraining und Medienkompetenztraining teil. Es wurde versucht, berufsfachliche, persönliche sowie soziale und Kommuni- kationskompetenzen zu vermitteln. Die Teilnehmer erhielten als Anreiz eine Mehraufwandsentschädigung von 1,02 € je geleisteter Arbeitsstunde. Rechtsgrundlagen: § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II; Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel 3.1.5 Projekt Hauptschulabschluss unter Sicherstellung einer ganzheitlichen sozialpädagogischen Betreuung Zielgruppe: Jugendliche ohne Hauptschulabschluss bei gleichzeitigem Vorhandensein von Mehrfachhemmnissen. Dauer: 23.10.06 – 05.07.07; 15 Teilnehmer, Kurzbeschreibung: Vermittlung der Voraussetzungen zum Erreichen eines Hauptschulabschlusses mit ganzheitlicher sozialpädagogischer Betreuung Ausgestaltung: Dieses auf 9 Monate angelegte Projekt soll an den Vormittagen den Unterrichts- stoff für den Hauptschulabschluss vermitteln, an den Nachmittagen erfolgt eine Einbindung der Teilnehmer in verschiedene Projekte, wobei auch Praktikumsein- sätze vorgesehen sind. Zusätzlich erfolgt sozialpädagogische Betreuung, da sich in einem Hauptschulabschlusskurs im vergangenen Jahr gezeigt hatte, dass dies zur Vermeidung einer hohen Abbruchquote erforderlich ist.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 Satz I SGB II. Mitfinanzierung aus Landesmitteln. 3.1.6 Projekt Netto 30 Zielgruppe: Jugendliche , denen es bislang gelungen war, sich immer wieder mehr oder we- niger erfolgreich dauerhaft Maßnahmen bzw. dem Fallmanagement zu entziehen bzw. als Sofortmaßnahme für Neuzugänge. Kurzbeschreibung: Sichtungsmaßnahme zur besseren Beurteilung der Belastbarkeit und Ausdauer der Teilnehmer. 3 Durchläufe mit jeweils bis zu 20 Teilnehmern. Dauer 04.09. – 31.12.2006 Ausgestaltung: Im Projektverlauf sollen die Teilnehmer in den Bereichen „Finanziell fit“, „Berufs- findung“ und „Methoden zur Ermittlung von Ausbildungs- bzw. Arbeitsplätzen“ ge- schult werden. EDV und Grundzüge Internet sowie Bewerbertraining und Erstel- len von Bewerbermappen sind ebenfalls Bestandteil der Maßnahme. Die Teil- nehmer verbleiben unabhängig von entschuldigten oder unentschuldigten Fehl- zeiten tatsächlich 30 Tage in der Maßnahme. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II. Mitfinanzierung aus ESF- und Landesmitteln. 3.1.7 Überbetriebliche Ausbildungen Lediglich 3 Jugendliche mussten in eine entsprechende Ausbildungsmaßnahme aufgenommen werden. 3.1.8 Ausbildungsvermittlung Die bereits im Jahr 2005 abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung zur Durchfüh- rung der Ausbildungsvermittlung ausbildungssuchender erwerbsfähiger hilfebe- dürftiger Jugendlicher aus dem SGB II-Bereich mit der Agentur für Arbeit wurde weitergeführt.
3.2 Frauen: 3.2.1 Projekt Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen in den Beruf Zielgruppe: Frauen mit Schwerpunkt aus der Personengruppe Ü 25 Kurzbeschreibung: Wiedereinstieg bzw. Einstieg von Frauen ins Berufsleben, die entweder durch die Familienphase längere Zeit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standen bzw. und/oder über nur geringe Qualifizierungen verfügen. Dauer: 15.03.06 – 14.03.07; Teilnehmerzahl: 30 Personen Ausgestaltung: Es handelt sich um eine Teilzeitmaßnahme mit 20 Std. wöchentlich. Im 1. Pro- jekthalbjahr erfolgt eine allgemeine Grundqualifizierung der Teilnehmer einschl. Grundkenntnisse EDV, Bewerbertraining, Erstellen von Bewerbermappen, Kom- munikationstraining etc. Im 2. Projekthalbjahr erfolgt eine individuelle Teilnehmer- qualifizierung in den Bereichen Verkauf, Hotel und Gaststätten und sonstigem Dienstleistungssektor. Im Rahmen dieser Qualifizierung erfolgen dann auch be- triebspraktische Einsätze. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II – Mitfinanzierung aus ESF- und Landesmitteln 3.2.2 Projekt: Verkaufstraining Zielgruppe: Frauen mit Berufserfahrung bzw. abgeschlossener Ausbildung im Verkauf Kurzbeschreibung: Qualifizierung im Verkauf; je 2 Lehrgänge mit jeweils 18 Teilnehmern an 2 Stand- orten. Ausgestaltung: In einer 8-wöchigen Teilzeitmaßnahme sollten Frauen für Verkaufstätigkeiten qualifiziert werden, insbesondere für eine Beschäftigung bei Arbeitgebern des Outlet-Centers in Zweibrücken Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II 3.2.3 Projekt: Arbeitsgelegenheiten-Frauenbetriebe
Zielgruppe: Gering qualifizierte Frauen mit Vermittlungshemmnissen Kurzbeschreibung: Vermittlung von gewissen Qualifikationen für Frauen im Bereich Verkauf, Büro, Handwerk etc. Dauer: 01.04. – 31.12.2006. Zuweisungsdauer: 6 Monate mit Ver- längerungsmöglichkeit bei Bedarf. Ausgestaltung: Die Frauen werden in den unterschiedlichsten Tätigkeitsfeldern wie Verkauf, Bü- robereich, Telekommunikation, Kinderbetreuung, Hauswirtschaft und Handwerk eingesetzt, um ihre persönliche Arbeitsbereitschaft zu testen und Qualifizie- rungsmöglichkeiten festzulegen. 30 Teilnehmerplätze stehen hierfür zur Verfü- gung. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 SGB II – Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel 3.3 Frauen und Männer über 40 Jahre 3.3.1 Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil Zielgruppe: Langzeitarbeitslose, die im Wesentlichen älter als 40 Jahre sind und keine bzw. nur geringe Qualifizierungen aufweisen. In der Regel Produktionsarbeiter, die im Rahmen der Firmenschließungen im Bereich der Schuhproduktion freigesetzt wurden. Kurzbeschreibung: Erwerb einer Grundqualifizierung in Hilfsarbeiterbereichen entsprechend der Be- gabungen und Neigungen der Teilnehmer. 20 – 30 Teilnehmer. Dauer: 01.04.2006 – 31.12.2006 Ausgestaltung: Arbeitsgelegenheit mit 40 %igem Qualifizierungsanteil; der durchführende Träger hat vielfältige Möglichkeiten in etlichen Handwerksbereichen und im Bürobereich zur Durchführung der Qualifizierungen. Die Teilnehmer werden wohnortnah durch Sammeltransport in die Werkstätten des Trägers gebracht. Der Lehrgang ist auf 20 – 30 Teilnehmer ausgelegt, die Teilnahmedauer beträgt grundsätzlich 6 Mona- te, eine Verlängerung auf max. 1 Jahr ist bei entsprechender Eignungsfeststel- lung nach positiver Abstimmung mit dem Fallmanagement grundsätzlich möglich.
Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 SGB II – Mitfinanzierung durch ESF – und Landesmittel 3.4 Maßnahmen für Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen 3.4.1 Projekt Netto 60: Zielgruppe: Personen zwischen 26 und 55 Jahren, die sich bislang mehr oder weniger erfolg- reich aus bis dato nicht abschließend bekannten Gründen dem Fallmanagement bzw. der Teilnahme an Arbeitsgelegenheiten oder sonstigen Projekten entzogen haben. Kurzbeschreibung: Maßnahme zur Abklärung und Überprüfung der Verfügbarkeit und Motivation. 3 Durchläufe mit max. 20 Personen pro Durchlauf. Ausgestaltung: Die Maßnahme ist ausgelegt auf eine tatsächliche Teilnahmedauer von 60 Tagen, unabhängig von Krankheitstagen und unentschuldigten Fehlzeiten. Es entfallen 40 Tage auf Theorie und 20 Tage auf Praktika. Projektziel ist die bessere Erfas- sung der Ist-Situation der Teilnehmer sowie die Vermittlung von Qualifizierungs- inhalten u.a. in den Bereichen Finanzen, Versicherungen, Kommunikation, Mobili- tät, EDV etc. sowie Praktikumssuche und betriebspraktische Einsätze. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II 3.4.2 Sonstige Arbeitsgelegenheiten Zielgruppe: Personen mit mehreren Vermittlungshemmnissen, insbesondere sehr langer Ar- beitslosigkeit. Kurzbeschreibung: Arbeitserprobung mit Qualifizierungsanteil mit Mehraufwandsentschädigung. In Einzelfällen auch Entgeltvarianten. Ausgestaltung: Arbeitsgelegenheiten werden mit verschiedenen, regional tätigen Trägern durch- geführt, und zwar in den unterschiedlichsten Bereichen. Haupteinsatzbereich ist im Landkreis Südwestpfalz der kommunale Bereich, aber auch im caritativen und
kirchlichen Bereich sowie im Bereich Forst und Landespflege erfolgen Einsätze. Insgesamt sind im Jahresdurchschnitt 350 Personen in Arbeitsgelegenheiten be- schäftigt. Alle Arbeitsgelegenheiten enthalten Qualifizierungsanteile. Im Rahmen der Arbeitsgelegenheiten erfolgen auch berufspraktische Einsätze in Form von Firmenpraktika. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 SGB II 3.4.3 Maßnahme Alphabetisierungskurs Zielgruppe: Analphabeten bzw. Personen mit erheblicher Lese- und Rechtschreibschwäche Kurzbeschreibung: Dauer: 20.03.2006 – 18.12.2007 mit je 4 Unterrichtsstunden von Montag bis Donnerstag am Nachmittag. Teilnehmerzahl: bis 8 Personen. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II 3.5 Sonstige Maßnahmen 3.5.1 Projekt: Sozialkaufhaus Warenkorb Zielgruppe: Personen, für die eine Qualifizierung im Bereich Verkauf, Lagerarbeit, Verwal- tung, Bürohilfstätigkeit und Service etc. in Frage kommt. Kurzbeschreibung: Qualifizierende Arbeitsgelegenheit; Teilnehmerzahl: 15 – 20 Personen Dauer: 01.09.2006 – 31.08.2007 Ausgestaltung: Das Sozialkaufhaus Warenkorb, das von der Caritas betrieben wird, bietet gut er- haltene und entsprechend hergerichtete Waren in den Bereichen Haushaltsge- genstände, Kleider und Möbel an und ermöglicht somit vielfältige Qualifizie- rungsmöglichkeiten. Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen ausgelegt, die Pro- jektdauer beträgt aufgrund des hohen Qualifizierungsanteils auf 1 Jahr. Es han- delt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 SGB II.
3.5.2 Schulungen mit Abschluss Sachkundeprüfung im Bewachergewerbe Zielgruppe: Personen, die im Sicherheitsbereich eine Beschäftigung aufnehmen möchten und die Grundvoraussetzungen dafür mitbringen. Bedarf hier vorhanden. Kurzbeschreibung: Qualifizierung im Bereich Bewachergewerbe Ausgestaltung: Qualifizierung der Teilnehmer im Bereich Sachkunde Bewachergewerbe mit Prü- fung bei der IHK sowie Waffensachkunde mit entsprechender Prüfung im Rah- men eines jeweils 14-tägigen Lehrganges. Danach sollen die Personen über Praktikumseinsätze in entsprechende Beschäftigungen vermittelt werden. Teil- nehmerzahl im Jahr 2006: 12 Personen. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II 3.5.3 Projekt: Qualifizierung in der Fachrichtung Seniorenhelfer Zielgruppe: Personen mit Interesse an sozialen Tätigkeiten Kurzbeschreibung: Es handelt sich um eine Arbeitsgelegenheit mit qualifizierendem Charakter in der Fachrichtung Seniorenhelfer mit Mehraufwandsentschädigung. Ausgestaltung: Vermittlung von theoretischen und praktischen Fertigkeiten, die die Personen da- zu qualifizieren soll, ältere bzw. demenzkranke Menschen im häuslichen Bereich zu betreuen, um die Angehörigen entsprechend zu entlasten. Die Teilnehmer ab- solvieren im Rahmen der Maßnahme einen Schwesternhelferkurs mit entspre- chender Fachprüfung. Das den Kurs durchführende Deutsche Rote Kreuz wird die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss nachbetreuen und in eine Stellen- börse zur Vermittlung in entsprechende Tätigkeiten aufnehmen. Die Teilnehmer- zahl war auf 15 bis max. 20 Personen beschränkt. Das Projekt dauerte vom 15.11.2005 bis 30.04.2006. Die Wochenarbeitszeit betrug 20 – 30 Stunden. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 3 SGB II. Mitfinanzierung durch ESF- und Landesmittel.
3.5.4 Projekt Fachkraft für Reinigungs- und Hygienetechnik Zielgruppe: Personen, die eine Qualifizierung im Reinigungsgewerbe anstreben. Kurzbeschreibung: Vermittlung theoretischer Grundlagen - Kenntnisse im Gebäudereinigerhandwerk; Dauer: 130 Unterrichtsstunden; Beginn :15.01.2007,Teilnehmerzahl: 5 Personen Ausgestaltung: Zu vorhandenem fachpraktischem Wissen sollen fachtheoretische Kenntnisse vermittelt werden. Abschluss mit Zertifikat. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 1 SGB II 3.6.Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 1 SGB II - Eingliederungszuschüsse - Mobilitätshilfen - Bewerbungskosten/Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen - Reha- Maßnahmen - Umschulungen 3.7.Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II - Existenzgründungsberatungen - Existenzgründungshilfen - Finanzierung Führerscheinkosten - Förderung zur Anschaffung eines Pkw - Zuschuss zur Lehrlingsvergütung - Vermittlungsprämien an Träger - Zuschuss für Lernmittel 3.8 Einzelmaßnahmen nach § 16 Abs. 2 Nr. 5 und 6 - Gewährung von Einstiegsgeld - Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz
3.9 Kommunale Zusatzleistungen - Schuldnerberatung wurde durch die Schuldnerberatungsstelle bei der Kreisverwaltung durchgeführt. - Kinderbetreuung wurde im Bedarfsfalle durch den Kinderkreisel und die sonstigen Kinderbetreuungsmöglichkeiten des Landkreises sichergestellt. - Psychosoziale Betreuung wurde ebenfalls im Bedarfsfalle durch Mitarbeiter des Gesundheitsamtes geleistet. - Suchtberatung wurde durch einen Mitarbeiter der Kreisverwaltung sowie in Kooperation mit den caritativen Einrichtungen durchgeführt. 4. Bewertung: Die im U 25-Bereich durchgeführten Maßnahmen waren überwiegend sehr erfolg- reich; nicht zuletzt deshalb, weil sie sehr spezifisch auf die regionalen Gegebenhei- ten ausgerichtet sind .Die mit der Durchführung beauftragten Träger besaßen größ- tenteils Erfahrung, da sie bereits Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz durchgeführt hatten. Soweit sich Änderungsbedarfe aufgrund der in 2005 durchgeführten Projekte erge- ben haben, wurden dieser bei der Verlängerung bzw. einer neuen Maßnahme direkt berücksichtigt. Ein solcher Bedarf kristallisierte sich z.B. bei der in 2005 durch Träger durchgeführ- ten Ausbildungen hinsichtlich sozialpädagogischer Betreuung heraus; diese wurde deshalb bei dem in 2006 neu begonnenen Ausbildungsnetzwerk unmittelbar in die Konzeption aufgenommen und umgesetzt. Wichtig waren diese Maßnahmen auch aufgrund der schlechten Ausbildungsmarktsi- tuation; trotz Vereinbarung über Vermittlung von Ausbildungsstellen mit der Arbeits- agentur konnten von dort keine SGB II-Leistungsbezieher vermittelt werden. Nur durch solche geförderten Ausbildungen konnten die Betriebe zur Bereitstellung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen motiviert werden. Vermieden werden konnten durch diese Form der Ausbildungsförderung in hohem Maße auch außerbetriebliche Ausbildungen, die erfahrungsgemäß wenig Aussichten für eine Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt bieten, da die Jugendlichen über keine betriebliche Erfahrungen verfügen, weil die Berufsausbildung lediglich in einem sehr geschützten Rahmen stattgefunden hat. Auch das Projekt „Job-Club“ für bereits ausbildungs- bzw. berufsreife junge Men- schen hat erfreuliche Vermittlungszahlen gebracht.
Nach derzeitigem Stand gestaltet sich der Hauptschulabschlusskurs mit ganzheitli- cher sozialpädagogischer Betreuung weniger erfolgreich. Die Notwendigkeit einer solchen Betreuung ergab sich aus den Erkenntnissen des im Vorjahr durchgeführten Kurses. Allerdings fehlte dem beauftragten kostengünstigen Träger die Erfahrung mit proble- matischen Jugendlichen. Insoweit zeigt sich, dass der Kreis der mit Mehrfachhemm- nissen belasteten Jugendlichen nur in engmaschigen Betreuungsmaßnahmen, die ganz spezifisch auf diese ausgerichtet sind –wie dies das „Trainingsjahr für benach- teiligte Jugendliche“ gewährleistete- Erfolg versprechend zu Abschlüssen gebracht wird. Die Arbeitsgelegenheiten für die über 40-jährigen Teilnehmer sowie allgemein die Arbeitsgelegenheiten mit hohem Qualifizierungsanteil im Ü 25-Bereich verliefen sehr erfolgreich. Hier waren die Projektinhalte gezielt auf das Profil der zugewiesenen Personen ausgerichtet und auf die Möglichkeiten des örtlichen Arbeitsmarktes hin- sichtlich der überwiegend ungelernten Arbeitslosen. Die für besser qualifizierte Langzeitarbeitslose (insbesondere Frauen) durchgeführ- ten Projekte wie z.B. Verkaufstraining und Qualifizierung zum Seniorenhelfer haben – soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt beurteilt werden kann- Möglichkeiten des Ein- stiegs zumindest in Teilzeit in den 1. Arbeitsmarkt eröffnet. Die übrigen bedarfsgerecht arbeitsmarktnah durchgeführten Qualifizierungsmaß- nahmen wie z.B. „Sachkundeprüfung im Bewachergewerbe“ führten im Regelfall zu Arbeitsplätzen im 1. Arbeitsmarkt. Nicht allzu erfolgreich hinsichtlich der Eingliederung in den 1.Arbeitsmarkt verlief der Kurs“ Wiedereinstieg bzw. Einstieg für Frauen in den Beruf“. Hier waren wohl die An- forderungen durch den zuvor hauptsächlich in SGB III-Maßnahmen tätigen Träger an die langzeitarbeitslosen Frauen etwas zu hoch angelegt. Es zeigt sich hier der deutliche Unterschied zwischen Personen aus dem SGB III- Bereich zu den Personen aus dem ALG II – Bezug. Gleichwohl profitierte ein Teil der teilnehmenden Frauen hinsichtlich der Fortentwicklung ihrer persönlichen Einstellun- gen, so dass zu hoffen ist, dass längerfristig dennoch Eingliederungserfolge zu ver- zeichnen sind. Für den großen Teil der ungelernten, langzeitarbeitslosen Personen mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen stellten sich nach wie vor die Arbeitsgelegenheiten- insbe- sondere im kommunalen Bereich- als Mittel der Wahl dar. Hier wurde zumindest in zunehmenden Maß eine Stabilisierung und Kontinuität hinsichtlich Tagesstrukturie- rung und Alltagsbewältigung erreicht. Zwar ist die Arbeitslosenquote im SGB II-Bereich im Landkreis Südwestpfalz ver- gleichsweise gering, allerdings ist ein großer Teil der zu betreuenden Personen nicht nur wegen der in ihrer Person liegenden Hemmnisse nicht vermittelbar, sondern auch wegen fehlender Arbeitsplätze in der Region. Nicht zuletzt spielt in einem Flächenlandkreis auch die fehlende Mobilität der Arbeits- losen eine Rolle; vielfach sind öffentliche Verkehrsverbindungen unzureichend, viele besitzen kein Auto bzw. keinen Führerschein, dies gilt in ganz besonderem Maß für Frauen, vor allem für Alleinerziehende.
Wenn dennoch Arbeitsplätze angeboten wurden, wurde versucht, durch offensiven Einsatz von Eingliederungszuschüssen Personen im 1. Arbeitsmarkt zu platzieren. Allerdings musste dieses Eingliederungsinstrument aufgrund der Mitte 2006 zunächst massiv gekürzten Haushaltsmittel deutlich zurückgefahren werden. Nichtsdestoweniger ist es gelungen, von etwa 300 im Durchschnitt zu betreuenden Personen unter 25 Jahren 75 in eine Ausbildung zu integrieren. Insgesamt 85 Ju- gendliche wurden in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt, weitere 34 Personen in eine ge- ringfügige Beschäftigung. Von den Personen über 25 Jahren konnten 554 Personen in den 1. Arbeitsmarkt ge- bracht werden, hiervon 70 mit Eingliederungszuschuss; weitere 313 Personen konn- ten in einer geringfügigen Beschäftigung eingesetzt werden. In Arbeitsgelegenheiten beschäftigt waren im Jahr 2006 insgesamt 962 Personen, im Monatsdurchschnitt ca. 350 Personen. So konnte aufgrund der auf die hiesigen Bedürfnisse abgestimmten Maßnahmen im Jahr 2006 unter den schwierigen Bedingungen des örtlichen Arbeitsmarktes ein zu- frieden stellender Erfolg erzielt werden. Hierzu beigetragen hat auch der Einsatz einzelfallorientierter Eingliederungsinstru- mente. Insgesamt wurde durch einen Maßnahmemix unter Einbeziehung aller regional täti- gen Akteure versucht, den zu betreuenden Personen eine ihrer Fähigkeit entspre- chende Förderung angedeihen zu lassen, die nach Möglichkeit auf Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt abzielt.
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