Arbeitsrecht für Minijobber. Gleiches Recht für alle - Minijob-Zentrale

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Arbeitsrecht für Minijobber. Gleiches Recht für alle - Minijob-Zentrale
Arbeitsrecht für Minijobber.
    Gleiches Recht für alle
Inhalts-
        übersicht

03   Minijobs im Überblick

03   Grundsatz der Gleichbehandlung

03   Niederschrift der Arbeitsbedingungen

04   Mindestlohn

04   Erholungsurlaub
05   Urlaubsentgelt
05   Zusätzliches Urlaubsgeld
05   Urlaubsabgeltung

07   Entgeltfortzahlung
07   im Krankheitsfall sowie bei Schwangerschaft
     und Mutterschaft
07   bei Erkrankung des Kindes
07   bei Arbeitsausfall an Feiertagen

08   Sonderzahlungen/Gratifikationen

08   Kündigungsschutz

08   Kündigungsfristen

09   Besonderheiten
09   bei Beschäftigung von Minderjährigen
11   bei Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen

13   Wege zur Durchsetzung der Arbeitsrechte
3

Minijobs im Überblick                                    Grundsatz der Gleichbehandlung
Minijobs sind Beschäftigungen, die entweder ge-          Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer dürfen nicht
ringfügig entlohnt oder kurz­fristig ausgeübt werden     schlechter behandelt werden als vergleichbare
können. Bei dem geringfügig entlohnten Minijob           vollzeit­beschäftigte Arbeitnehmer. Dies gilt für alle
darf der Arbeitnehmer regelmäßig im Monat nicht          Maßnahmen des Arbeitgebers und Vereinbarungen,
mehr als 450 Euro verdienen. Ein kurzfristiger Mini-     die zwischen dem Arbeitgeber und Mini­jobber getrof-
job liegt vor, wenn die Beschäftigung im Laufe eines     fen werden. Ausnahme: Es liegen sachliche Gründe
­Kalenderjahres auf höchstens drei Monate oder           für eine Ungleich­behandlung vor (§ 4 TzBfG). Dazu
 70 Arbeitstage - unabhängig von der Höhe des            können beispielsweise Arbeitsleistung, Qualifikation,
 Verdienstes - begrenzt ist.                             Berufserfahrung und unterschiedliche Arbeitsplatzan-
                                                         forderung gehören.
Arbeitnehmer, die einen Minijob ausüben, gelten
nach dem Teilzeit- und Befris­tungsgesetz (TzBfG) als
                                                         Niederschrift der Arbeitsbedingungen
Teilzeitbeschäftigte. Sie haben im Arbeitsrecht grund-
                                                         Hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten keinen
sätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte.
                                                         schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt, ist er
Arbeitgeber müssen ­daher insbesondere die folgen-
                                                         verpflichtet, ihm spätestens einen Monat nach
den arbeitsrechtlichen Grundsätze beachten:
                                                         Beginn des Arbeitsverhältnisses einen schriftlichen
                                                         Nachweis über die wesentlichen Arbeits­bedingungen
                                                         auszustellen (§ 2 Nachweisgesetz - NachwG).
   • Gleichbehandlung
                                                         Der Nachweis muss folgende Angaben enthalten:
   • Schriftlicher Arbeitsvertrag/Niederschrift
     der vereinbarten wesentlichen Arbeits­
     bedingungen
   • Mindestlohn                                            • Name und Anschrift der Vertragsparteien
   • Erholungsurlaub                                        • Beginn (und bei befristeten Arbeitsverhält-
   • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall,                    nissen auch die voraussichtliche Dauer) des
     bei Schwangerschaft und Mutterschaft,                    Arbeitsverhältnisses
     bei Erkrankung des Kindes sowie bei                    • Arbeitsort
     Arbeitsausfall an Feiertagen                           • Art der Tätigkeit
   • Sonderzahlungen/Gratifikationen                        • Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des
   • Kündigungsschutz und Kündigungs­fristen                  Arbeitsentgelts (einschließlich Zuschläge,
                                                              Zulagen, Prämien, Sonder­zahlungen sowie
                                                              andere Bestandteile des Arbeitsentgelts)
                                                            • Arbeitszeit
                                                            • Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
                                                            • Kündigungsfristen
                                                            • Hinweis auf geltende Tarifverträge,
                                                              Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
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    Mindestlohn                                                     Erholungsurlaub
    Für die meisten in Deutschland tätigen Arbeit­­­neh­            Arbeitnehmer, die mindestens einen Monat durch­
    merinnen und Arbeitnehmer gilt der gesetzliche                  gehend in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
    Mindestlohn. Dieser beträgt seit dem 1. Juli 2021               haben Anspruch auf Urlaub. Den vollen Urlaubs­
    9,60 Euro pro Stunde. Auch Minijobber, die im                   anspruch erwirbt ein Arbeitnehmer allerdings erst
    gewerblichen Bereich oder in Privathaushalten                   nach sechsmonatigem Bestehen seines Arbeits­
    beschäftigt sind, haben grundsätzlich Anspruch                  verhältnisses.
    auf den Mindestlohn.                                            Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten
                                                                    Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch
    Von der Verpflichtung, den Mindestlohn zu zahlen,               beträgt jährlich mindestens vier Wochen bzw.
    gibt es Ausnahmen. Für die nachfolgenden Personen-              24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche
    kreise sind Arbeitgeber an die Zahlung des gesetz­              (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Arbeitet der
    lichen Mindestlohns nicht gebunden:                             Arbeitnehmer an weniger Tagen in der Woche,
                                                                    ist der Urlaub entsprechend umzurechnen.
                                                                    Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten
       • Minderjährige ohne abgeschlossene                          Arbeitnehmern höhere Urlaubs­ansprüche, dürfen
         Berufsausbildung; insbesondere Schüler                     Minijobber aufgrund des Grundsatzes der Gleich­
       • Auszubildende (in Bezug auf die                            behandlung (siehe Seite 3) ohne sachlichen Grund
         Ausbildungsvergütung)                                      nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann eben-
       • Pflichtpraktikanten oder Absolventen eines                 falls ein entsprechend höherer Urlaubsanspruch zu.
         freiwilligen Praktikums bis zu drei Monaten
         in dieser Tätigkeit
                                                                    Berechnung des Urlaubsanspruchs
       • Ehrenamtlich Tätige
                                                                    individuelle Arbeitstage pro Woche x 24
                                                                                                                      = Urlaubstage
                                                                    6 Arbeitstage nach BUrlG                            pro Jahr
    Das Bürgertelefon des zuständigen Bundesministe-
    riums für Arbeit und Soziales beantwortet unter der
    Nummer 030/60 28 00 28 von montags bis donners-
    tags (8:00 bis 20:00 Uhr) Fragen zum Mindestlohn.
                                                                     Beispiel
    Zudem infor­miert das Bundesministerium für Arbeit
                                                                     Einem Arbeitnehmer, der 5 Werktage pro Woche arbeitet,
    und Soziales auf seiner Internetseite bmas.de/min-
                                                                     stehen 20 Ur­laubs­tage zu, auch wenn er nur 20 Stunden in
    destlohn rund um das Thema Mindestlohn.                          der Woche insgesamt arbeitet. Einem Arbeitnehmer, der
                                                                     diese 20 Stunden dagegen an nur 2 Werk­tagen ableistet,
                                                                     stehen trotzdem nicht 20 Urlaubstage, sondern nur
      Hinweis:                                                       8 Urlaubstage zur Verfügung.

      Arbeitgeber sollten unbedingt beachten, dass für Minijobber
                                                                     Gewährt der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern
      detaillierte Stundenaufzeichnungen zu führen sind. Die Auf-
                                                                     höhere Urlaubsansprüche dürfen Minijobber aufgrund des
      zeichnungen müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen
                                                                     Grundsatzes der Gleich­behandlung ohne sachlichen Grund
      Arbeitszeit enthalten und sind inner­halb von sieben Tagen
                                                                     nicht benachteiligt werden. Ihnen steht dann auch ein ent-
      anzufertigen und zwei Jahre lang aufzubewahren.
                                                                     sprechend höherer Urlaubsanspruch zu.

    Eine Ausnahme gilt für Minijobber in Privathaus­
    halten - hier besteht keine Aufzeichnungspflicht.
Urlaubsentgelt
Das Urlaubsentgelt wird dem Arbeitnehmer während des Urlaubs als
Arbeits­entgelt fortgezahlt. Die Verpflichtung, das Arbeitsentgelt fortzuzahlen,
um­fasst nicht die Überstunden, die der Arbeitnehmer währenddessen verrichtet
hätte. Das Urlaubsentgelt entspricht für jeden Urlaubstag der Höhe des
durchschnittlichen Arbeitsverdienstes, den der Arbeitnehmer in den letzten
13 Wo­chen vor Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Dauerhafte Verdiensterhöhungen sind vom Arbeitgeber zu berücksichtigen,
wenn diese während des 13-Wochen-Zeitraums oder des Urlaubs eintreten.
Hin­gegen bleiben Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge
von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis
eintreten, außer Betracht.

Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen (§11 BUrlG).

Zusätzliches Urlaubsgeld
Die Zahlung eines zusätzlichen Urlaubsgeldes ist nicht gesetzlich geregelt.
Diese Arbeitgeberleistung ist tarifvertraglich, betrieblich oder einzelvertraglich
geregelt oder wird freiwillig gezahlt. Wird diese Leistung gewährt, dürfen Teil-
zeitbeschäftigte und entsprechend Minijobber nicht ausgeschlossen werden.

Urlaubsabgeltung
In der Regel ist es nicht zulässig, den Urlaubsanspruch abzugelten. Kann der
Urlaub jedoch wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teil­wei­se
nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
Entgeltfortzahlung

      §
7

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie                Wenn der Arbeitgeber aufgrund arbeitsvertraglicher
bei Schwangerschaft und Mutterschaft                      Vorschriften oder eines Tarifvertrages nicht zur
Minijobber, die infolge unverschuldeter Krankheit         Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, so ist er nach
oder einer medizinischen Vor­sorge- bzw. Rehabilita-      § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) jedoch
tionsmaßnahme arbeitsunfähig sind, haben bis zu           verpflichtet, dem Arbeit­nehmer unbezahlte Freistel-
sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch        lung zu gewähren. Gesetzlich Krankenversicherte
den Arbeitgeber. Das Entgelt wird für die Tage fortge-    haben Anspruch auf Krankengeldzahlung für maximal
zahlt, an denen Arbeitnehmer ohne Arbeitsunfähig­         zehn Tage für jedes erkrankte, pflegebedürftige Kind
keit zur Arbeitsleistung verpflichtet wären (§§ 3 - 4     unter 12 Jahren. Für Alleinerziehende verdoppelt sich
Ent­gelt­fort­zahlungs­gesetz - EntgFG). Darüber hinaus   der Anspruch auf 20 Tage jährlich. Bei mehr als zwei
ist der Arbeit­geber nach dem Mutterschutzgesetz          Kindern beträgt der maximale Anspruch 25 Tage
(MuSchG) verpflichtet, Minijobberinnen während            und für Alleinerziehende 50 Tage. Voraussetzung ist,
der Zeit der Mutterschutzfristen den Zuschuss zum         der Arzt bescheinigt die Notwendigkeit der Beauf-
Mutterschaftsgeld zu zahlen. Während eines                sichtigung und eine andere im Haus­halt lebende
Beschäft­igungsverbots ist das Entgelt fortzuzahlen.      Person kann die Beaufsichtigung des erkrankten
                                                          Kindes nicht übernehmen. Allein aufgrund eines
Arbeitgeber, die am Ausgleichsverfahren nach dem          Minijobs kann ein Anspruch auf Krankengeld nicht
Aufwendungsaus­gleichs­gesetz (AAG) teilnehmen,           erworben werden.
können eine Erstattung dieser Aufwen­dungen bean­
tra­gen.                                                  Eine vorangegangene bezahlte Freistellung für die
                                                          Pflege des Kindes nach § 616 BGB wird auf den Kran-
Aufwendungen der Arbeitgeber werden ausschließ-           kengeldanspruch angerechnet.
lich auf Antrag nach ge­leis­teter Entgeltfortzahlung
erstattet. Alle­Informationen zu diesem Thema gibt        Für die Zeit der Entgeltfortzahlung durch den Arbeit-
es unter minijob-zentrale.de sowie im Service-Center      geber werden die Leistungen so gezahlt, als hätte
der Minijob-­Zentrale (Kontakt siehe Seite 15).           der Arbeitnehmer gearbeitet. Die Zahlung der ge-
                                                          setzlichen Krankenkasse entsprechen denen, die bei
Entgeltfortzahlung bei Erkrankung                         Krankheit des Arbeitnehmers gezahlt werden würden.
des Kindes
Hat das Kind sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet,    Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an
kann ein Elternteil zu dessen Pflege zu Hause bleiben     Feiertagen
und erhält für fünf Tage Entgeltfortzahlung durch         Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die
den Arbeitgeber. Das Gleiche gilt auch für Kinder mit     Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feier­
Behinderungen, die auf Hilfe angewiesen sind.             tages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er
Die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung bei Erkran-      ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EntgFG).
kung des Kindes ergibt sich aus § 616 Bürgerliches        Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht
Gesetzbuch (BGB). Durch arbeitsvertragliche Rege-         dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer
lungen oder auch aufgrund eines Tarifvertrages kann       die ausge­fallene Arbeitszeit an e
                                                                                           ­ inem anderen Tag
diese Verpflich­tung jedoch umgangen werden.              vor- oder nacharbeitet.
8

    Sonderzahlungen/Gratifikationen                           Für ­Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2003 bereits
    Ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers auf           im Arbeitsverhältnis standen, gilt der Kündigungs-
    eine Sonderzahlung oder Gratifikation (z. B. Weih-        schutz auch dann, wenn im Betrieb mehr als fünf
    nachtsgeld oder zusätzliches Urlaubsgeld) besteht         Arbeitnehmer tätig sind, die am 31. Dezember 2003
    nicht. Ein Anspruch kann sich jedoch aus einem            schon beschäftigt waren. Teilzeitbeschäftigte Ar-
    Tarifvertrag, einer betrieb­lichen Regelung oder          beitnehmer werden bei der Berechnung der Zahl der
    arbeitsvertrag­lichen Vereinbarung ergeben.               Arbeitnehmer anteilig berücksichtigt (bis 20 Wochen­
    Hieraus geht auch hervor, unter welchen Voraus­           stunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75).
    setzungen ein Anspruch besteht und in welcher
    Höhe Zahlungen zu leisten sind.                           Nach dem Kündigungsschutzgesetz ist eine
                                                              Kündigung nur dann rechtswirksam, wenn sie sozial
    Wenn der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Arbeit-        gerechtfertigt ist. Das bedeutet, die Kündigung muss
    nehmern eine Gratifikation zahlt, so darf er diese        bedingt sein durch­
    geringfügig Beschäftigten nicht vorenthalten,
    es sei denn, für diese unter­schiedliche Behandlung
    liegt ein sachlicher Grund vor. Dazu zählen beispiels-
                                                                 • Gründe, die in der Person oder in dem
    weise die Arbeits­leistung, Qualifikation, Berufserfah-
                                                                   Verhalten des Arbeitnehmers liegen
    rung und unterschiedliche Arbeitsplatzanforderung.
    Einem geringfügig Beschäftigten ist eine Gratifikati-         oder
    on daher min­destens seiner Arbeitszeit entsprechend
                                                                 • dringende betriebliche Erfordernisse,
    anteilig zu gewähren (§ 4 TzBfG).
                                                                   die einer Weiterbeschäftigung des
                                                                   Arbeit­nehmers entgegenstehen.
    Kündigungsschutz
    Für Minijobber gilt der gleiche Kündigungsschutz wie
    für vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer. Das betrifft
    den allgemeinen Kündigungsschutz nach dem
                                                              Kündigungsfristen
    Kündigungsschutzgesetz (KSchG) und die besonderen
                                                              Nach den gesetzlichen Regelungen kann das Arbeits-
    Kündigungsschutzvorschriften, unter anderem nach
                                                              verhältnis eines Arbeitnehmers mit einer Frist von
    dem Mutterschutzgesetz (MuSchG), dem Bundes-
                                                              vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines
    elterngeld- und Eltern­zeitgesetz (BEEG) und nach
                                                              Kalendermonats gekündigt werden. Eine kürzere
    dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX - Reha­
                                                              Kündigungsfrist kann nur vereinbart werden, wenn
    bilitation und Teilhabe behinderter Menschen).
                                                              ein Arbeitnehmer zur vorübergehenden Aushilfe
                                                              eingestellt wird; dies gilt nicht, wenn das Arbeits-
    Das Kündigungsschutzgesetz gilt, wenn in dem
                                                              verhältnis über die Zeit von drei Monaten hinaus
    Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeit­nehmer
                                                              fortgesetzt wird.
    (ohne Auszubildende) beschäftigt sind und das
    Arbeitsverhältnis in diesem ­Betrieb ununterbrochen
    mindestens sechs Monate bestanden hat.
9

Je nach Beschäftigungsdauer in dem Betrieb                Kündigungsfristen in der Probezeit
oder Unternehmen hat der Arbeitgeber folgende             Während einer vereinbarten Probezeit, längstens
Kündigungsfristen zu beachten:                            für die Dauer von sechs Monaten, kann das
                                                          Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei
                                                          Wochen gekündigt werden (§ 622 BGB).
  Beschäftigungsdauer      Kündigungsfrist

                                                          Schriftform der Kündigung
  nach zwei Jahren		       einen Monat zum Ende eines
                                                          Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch
  			Kalendermonats
                                                          Kündigung oder Auf­lösungs­ver­trag bedarf der Schrift-
  nach fünf Jahren		       zwei Monate zum Ende eines
                                                          form. Die elektronische Form - beispiels­weise per
  			Kalendermonats
                                                          E-Mail - ist damit ausgeschlossen (§ 623 BGB).
  nach acht Jahren		       drei Monate zum Ende eines
  			Kalendermonats
                                                          Besonderheiten bei Beschäftigung von
  nach zehn Jahren		       vier Monate zum Ende eines
                                                          Minderjährigen
  			Kalendermonats
                                                          Jugendliche bedürfen aufgrund ihrer körperlichen und
  nach zwölf Jahren		      fünf Monate zum Ende eines
                                                          geistigen Entwicklung eines besonderen Schutzes vor
  			Kalendermonats
                                                          Überbeanspruchung und vor Gefahren am Arbeits-
  nach 15 Jahren		         sechs Monate zum Ende eines
                                                          platz. Ihre gesundheitliche Entwicklung darf nicht
  			Kalendermonats
                                                          durch zu frühe, zu lange, zu schwere, zu gefährliche
  nach 20 Jahren		         sieben Monate zum Ende eines
                                                          und ungeeignete Arbeiten gefährdet werden.
  			Kalendermonats

                                                          Diesem Ziel dient das Jugendarbeitsschutzgesetz
                                                          (JArbSchG). Das JArbSchG gilt für die Beschäftigung
                                                          von Personen, die noch nicht 18 Jah­re alt sind (Kinder
Für die Kündigung durch den Arbeitnehmer darf
                                                          und Jugendliche) und in der Berufsausbildung oder
keine längere Frist vereinbart werden, als für die
                                                          in ei­nem der Berufsausbildung ähnlichen Aus­
Kündigung durch den Arbeitgeber.
                                                          bildungsverhältnis stehen oder als Arbeitnehmer,
                                                          Heimarbeiter oder mit sonstigen Dienstleistungen,
Ohne Kündigungsfrist kann die Beschäftigung von
                                                          die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern oder
beiden Vertragsparteien beendet werden, wenn ein
                                                          Heimarbeitern ähnlich sind, be­schäftigt werden.
wichtiger Grund vorliegt. Das heißt, es müssen
Tatsachen vorliegen, die es für den Kündigenden
                                                          Ausgenommen sind geringfügige Hilfeleistungen,
unzumutbar machen, die Beschäftigung bis zum
                                                          soweit sie gelegentlich aus Gefälligkeit (z. B. Ein-
Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten
                                                          kaufen für einen Nachbarn) ausgeübt werden oder
Beendigung fortzusetzen (§ 626 BGB).
                                                          aufgrund familienrechtlicher Vorschriften oder in
                                                          Einrichtungen der Jugendhilfe oder solchen zur
                                                          Eingliederung Behinderter erbracht werden.
                                                          Dazu gehört auch die Beschäftigung durch den
                                                          Personensorgeberechtigten im Familienhaushalt.
10

     Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht           in Erfüllung einer richterlichen Weisung erlaubt.
     15 Jahre alt ist. Jugendlicher ist, wer 15 Jahre, aber   Jugend­liche, die noch der Vollzeitschulpflicht unter-
     noch nicht 18 Jahre alt ist. Die für Kinder geltenden    liegen, dürfen weiterhin während der Schulferien für
     Vorschriften finden Anwendung auf Jugendliche, die       höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt
     noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.               werden.

     Im JArbSchG finden sich allgemeine Bestimmungen          Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige
     für die Beschäftigung von Minderjährigen, insbeson-      Jugendliche dürfen nur mit Einwilligung des Perso-
     dere zeitliche Begrenzungen für die Dauer der Arbeit.    nensorgeberechtigten und auch nur mit leichten und
                                                              für Kinder geeigneten Arbeiten beschäftigt werden.
                                                              Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie aufgrund ihrer
                                                              Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen,
        Dort ist bestimmt, dass
                                                              unter denen sie ausgeführt wird,
        • Jugendliche nicht mehr als acht Stunden
          täglich beschäftigt werden dürfen
        • Jugendliche nicht mehr als 40 Stunden in der
                                                                 • die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung
          Woche beschäftigt werden dürfen, die tägli-
                                                                   der Kinder,
          che Freizeit der Jugendlichen mindestens
                                                                 • ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maß-
          12 Stunden lang sein muss,
                                                                   nahmen zur Berufswahl­vor­berei­tung oder
        • Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis
                                                                   Berufsausbildung, die von der zuständigen
          20.00 Uhr beschäftigt werden dürfen,
                                                                   Stelle anerkannt sind, und
        • Jugendliche nur an fünf Tagen in der Woche
                                                                 • ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu
          beschäftigt werden dürfen, die beiden freien
                                                                   folgen, nicht nachteilig beeinflusst.
          Tage sollen aufeinander folgen.

     Für jedes Kalenderjahr hat der Jugendliche Anspruch
                                                              Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Ju-
     auf bezahlten Er­ho­lungs­urlaub. Die Dauer des Min-
                                                              gendliche dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich,
     desturlaubs ist gestuft: Der Urlaub beträgt jährlich
                                                              in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr
     mindestens 30 Werktage, wenn der Jugendliche zu
                                                              als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr,
     Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist.
                                                              nicht vor dem Schul­unterricht und nicht während des
     Die Dauer vermindert sich bei 17 Jahren auf 27 Werk-
                                                              Schulunterrichts beschäftigt werden.
     tage, bei 18 Jahren auf 25 Werktage.

     Für Kinder unter 13 Jahren gilt der Grundsatz, dass
     Kinderarbeit nach wie vor verboten ist. Ausnahms-
     weise ist die Beschäftigung von Kindern zu thera­
     peu­tischen Zwecken, im Rahmen eines Betriebs-
     praktikums während der Vollzeitschulpflicht oder
11

Besonderheiten bei Beschäftigung von                   Diskriminierungsverbot
Menschen mit Behinderungen                             Auf Grund europarechtlicher Vorschriften in Verbin-
Menschen, deren körperliche Funktionen, geistige       dung mit dem All­ge­mei­nen Gleichbehandlungsgesetz
Fähigkeiten oder deren seelische Gesundheit ein­       (AGG) ist es Arbeitgebern verboten, Schwer­be­hin­der­te
geschränkt sind, gelten als Schwerbehinderte,          gegenüber gesunden Arbeitnehmern zu diskriminie-
wenn die Versorgungsverwaltung einen Grad der          ren. Dies bezieht sich sowohl auf die Einstellung,
Behinderung von wenigstens 50 festgestellt hat.        den beruflichen Aufstieg als auch auf die Kündigung.
Den Schwerbehinderten gleichgestellt sind Personen     Sollten Indizien dafür sprechen, dass ein Arbeitgeber
mit einem Grad der Behinderung von weniger als         einen Schwerbehinderten gegenüber einem nicht
50 aber mindestens 30, wenn sie wegen ihrer Ein-       behinderten Arbeitnehmer benachteiligt, kann dieser
schränkungen ohne Gleichstellung keinen geeigneten     Schadensersatz verlangen. Dabei obliegt es dem
Arbeitsplatz erhalten können. Die Gleichstellung       Arbeitgeber zu beweisen, dass er den Schwerbehin-
erfolgt auf Antrag des Betroffenen durch die für den   derten aus rein sach­li­chen Gründen nicht bevorzugt
Wohnort zuständige Agentur für Arbeit.                 behandelt hat.
Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte
nicht wegen deren Behinderung benachteiligen.          Zusatzurlaub
Schwerbehinderte Menschen sind durch die Vor­schrif­   Schwerbehinderte Beschäftigte haben Anspruch auf
ten des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX) beson-      fünf Arbeitstage Zu­satz­urlaub im Jahr (§ 208 SGB IX).
ders geschützt. Jeder Arbeitgeber, der über mindes-    Arbeitet der Schwerbehinderte mehr bzw. weniger als
tens 20 Arbeitsplätze verfügt, muss wenigs­tens fünf   fünf Arbeitstage in der Woche, so ist der Zusatzur-
Prozent seiner Arbeitsplätze mit schwerbehinderten     laub entspre­chend anzupassen. Tarifliche, betrieb-
Arbeitnehmern besetzen (§ 154 Absatz 1 SGB IX).        liche oder sonstige Regelungen, die einen längeren
Für kleinere Betriebe und Dienststellen bestehen       Zusatzurlaub vorsehen, bleiben davon unberührt.
Sonderregelungen. Erfüllen Arbeitgeber diese           Den schwer­be­hin­derten Beschäftigten gleichgestellte
Pflicht nicht, müssen sie für jeden unbesetzten        Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Zusatz­
Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsab­gabe an          urlaub (§ 151 Absatz 3 SGB IX).
das Inte­grationsamt zahlen.
                                                       Besonderer Kündigungsschutz
Neben den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grund-        Für schwerbehinderte Beschäftigte gilt ein beson­
sätzen haben Arbeitgeber hinsichtlich eines            derer Kündigungsschutz. Danach muss der Arbeit-
schwerbehinderten Beschäftigten noch besondere         geber zunächst die Zustimmung des Integra­tions­
Fürsorgepflichten zu erfüllen. Dazu gehört es, dem     amtes anfordern, bevor er eine Kündigung wirksam
schwerbehinderten Arbeitnehmer die Möglichkeit zu      gegenüber seinem schwerbehinderten Arbeitnehmer
geben, seine Fähigkeiten und Kenntnisse in seiner      erklären kann (§ 168 SGB IX).
Beschäftigung möglichst voll verwerten und weiter-
entwickeln zu können. Daneben haben Arbeitgeber        Mehrarbeit
schwerbehinderte Menschen bei innerbetrieblichen       Nach dem Arbeitszeitgesetz ist Mehrarbeit die Arbeit,
Bildungsmaßnahmen bevorzugt zu berücksichtigen.        die über die normale werktägliche Arbeitszeit von
Ferner muss der Arbeitsplatz des Schwerbehinderten     acht Stunden hinausgeht (§ 3 ArbZG). Schwer­be­hin­
so ausgestaltet sein, dass ein behindertengerechter    derte Arbeitnehmer sind hiervon auf ihr Verlangen
Arbeitsablauf möglich ist (§ 164 Absatz 4 SGB IX).     hin zu befreien (§ 207 SGB IX).
Durchsetzung der
       Arbeitsrechte

      §
13

Wege zur Durchsetzung der Arbeitsrechte                  Ist eine der beiden Parteien mit der Entscheidung
Jeder Arbeitnehmer hat neben Pflichten auch be-          der ersten Instanz nicht zufrieden, besteht die
stimmte Rechte gegenüber seinem Arbeitgeber.             Möglichkeit der Berufung oder Beschwerde bei dem
Minijobber haben grundsätzlich die gleichen Arbeits-     Landesarbeitsgericht. Das Rechtsmittel muss inner-
rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Missachtet der          halb eines Monats nach Zustellung des Urteils durch
Arbeitgeber diese Rechte, kann der Arbeitnehmer          einen Anwalt eingelegt werden.
diese gerichtlich einfordern.
Handelt es sich um eine Streitigkeit zwischen dem        Gegen die Entscheidung der zweiten Instanz kann
Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, ist der Rechtsweg      die betroffene Partei eine Rechtsaufsichtsbeschwer-
zu den Gerichten für Arbeitssachen grundsätzlich         de oder Revision bei dem Bundesarbeitsgericht
eröffnet. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Strei-   einlegen. Liegen die Revisionsvoraussetzungen
tigkeit im Arbeitsgerichtsgesetz aufgeführt ist. Dazu    vor, ist diese innerhalb eines Monats beim Bundes­
zählen beispielsweise Streitigkeiten über das Beste-     arbeitsgericht zu erheben.
hen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses,
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (Urlaub, Entgelt)    Die entstehenden Kosten bei der ersten und zwei-
oder die Wirksamkeit einer Kündigung.                    ten Instanz richten sich nach dem zu verhandelnden
                                                         Streitwert. Dieser wird grundsätzlich vom Gericht
Die örtliche Zuständigkeit geht aus dem Arbeitsge-       festgelegt. Je nach Instanz fallen unterschiedliche
richtsgesetz und der Zivilprozessordnung hervor.         Kosten an. Sind aufgrund der Einkommens- und
Das zuständige Arbeitsgericht ergibt sich aufgrund       Vermögensverhältnisse die Prozesskosten nicht
des Bezirks, in dem die Arbeitsstätte liegt.             gedeckt, kann der Kläger Prozesskostenhilfe beim
Alternativ besteht für den Kläger die Möglichkeit        zuständigen Gericht beantragen. Dabei entfallen
einer Klageerhebung vor dem Gericht, bei dem             für die betroffene Partei die Prozesskosten anteil­
sich der allgemeine Gerichtsstand befindet.              mäßig oder in voller Höhe.
Der allgemeine Gerichtsstand einer Person wird
durch dessen Wohnsitz bestimmt. Nach der Einlei-         Damit Arbeitnehmer ohne Rücksicht auf anfallende
tung des Verfahrens wird erstinstanzlich ein Termin      Kosten die Möglichkeit haben, ihr rechtliches Inter-
zur Güteverhandlung vereinbart mit dem Ziel, den         esse durchzusetzen, können sie eine Rechtsschutz-
Rechtsstreit zwischen den Parteien beizulegen.           versicherung abschließen. Bevor Arbeitnehmer ihre
Führt die Güteverhandlung zu keinem Ergebnis,            Rechtsschutz­versicherung in Anspruch nehmen kön-
wird das Verfahren fortgeführt.                          nen, benötigen sie zunächst eine Kostendeckungs-
                                                         zusage von ihrer Versicherung. Damit bestehende
Bei Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht          Ansprüche oder Rechte nicht verfallen, sind bestimm-
(Eingangsinstanz) besteht die Möglichkeit der            te Fristen zu beachten. Diese Fristen sind gesetzlich
persönlichen Führung oder einer Vertretung durch         oder in Arbeits- bzw. Tarifverträgen geregelt.
einen Rechtsanwalt. Es herrscht kein Anwaltszwang.
Das Landes- und Bundesarbeitsgericht sehen               Umfassende Informationen zu diesem Thema gibt es
hin­gegen eine zwingende Vertretung durch einen          unter minijob-zentrale.de sowie im Service-Center der
Rechtsanwalt oder einen Vertreter einer Gewerk-          Minijob-Zentrale (Kontakt siehe Seite 15).
schaft bzw. eines Arbeitgeberverbandes vor.
14

     Notizen
15

Service der Minijob-Zentrale
Wir sind für Sie da
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                                                           Vordr. 19913

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Stand: Juli 2021
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