Comeback für Österreich - Retten. Helfen. Investieren - ÖVP Klub

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Comeback für Österreich - Retten. Helfen. Investieren - ÖVP Klub
Retten. Helfen. Investieren.

Comeback
für Österreich
Comeback für Österreich - Retten. Helfen. Investieren - ÖVP Klub
2   INHALTSVERZEICHNIS

                            Die im Text verwendeten Begriffe wenden
                            sich gleichwertig an Frauen und Männer. Eine
                            männliche Form wurde stellenweise lediglich
                            zur Vereinfachung der Lesbarkeit eingesetzt,
                            ohne ein Geschlecht bevorzugen oder
                            benachteiligen zu wollen.

     Bildnachweis: iStock.com/Deagreez (S. 1), Katharina Schiffl (S. 3, 5, 34, 35),
     Sabine Klimpt (S. 4), iStock.com/Wavebreakmedia (S. 6),
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     Thomas Hawlik (S. 27) , iStock.com/golero (S. 28),
     shutterstock.com/Patrizia Tilly (S. 30),

     Die Personenfotos des ÖVP-Klubs entstanden im Jänner 2020
     und somit vor den Corona-Maßnahmen.
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Das Klubpräsidium mit dem Bundeskanzler (v.l.n.r.): Michael Hammer, Georg Strasser,
Andrea Eder-Gitschthaler, Wolfgang Sobotka, August Wöginger, Sebastian Kurz,
Gaby Schwarz, Axel Melchior, Peter Haubner, Martin Falb und Karl Bader

Inhalt
 4       Vorwort:
         Klubobmann August Wöginger

 6       Kapitel 1:
         Unterstützung für unsere Familien

 8       Kapitel 2:
         Unterstützung für unsere Arbeitnehmer

14       Kapitel 3:
         Unterstützung für unsere Unternehmer

18       Kapitel 4:
         Unterstützung für unseren Tourismus

20       Kapitel 5:
         Unterstützung für unsere Bauern

26       Kapitel 6:
         Unterstützung für unsere Gemeinden

28       Kapitel 7:
         Unterstützung für Jung & Alt

32       Kapitel 8:
         Unterstützung beim Wohnen und Sanieren

34       Aus der Klubarbeit:
         Klubtagung 2020 in Mauerbach
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4   VORWORT

                       Retten. Helfen. Investieren.
                       Comeback
                       für Österreich
                       wird gelingen.
       Österreich ist bei weitem besser durch die Krise gekommen als
    viele andere Länder. Denn Österreich hat angesichts der Corona-
    Pandemie, dieser globalen Gesundheitskrise, die in eine weltweite
    Wirtschaftskrise mündet, rasch, konsequent und richtig gehandelt.
    Das belegt auch eine Studie der britischen Forschungsgruppe Eco-
    nomist Intelligence Unit (EIU), welche die Reaktionen der Regierun-
    gen von 21 OECD-Staaten angesichts der Herausforderungen durch
    das Virus SARS-CoV-2 in einem Ranking verglichen hat. Österreich
    nimmt im EU-Index dabei den zweiten Platz ex aequo mit Deutsch-
    land hinter Neuseeland ein.

       Das schrittweise Wiederhochfahren unseres Landes in den
    Bereichen Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Kultur und die
    Einleitung des Comebacks gehen nur, weil wir niedrige Infektions-
    zahlen haben – dank des Durchhaltevermögens und der Disziplin
    der Menschen in Österreich.

        Wir unterstützen unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    mit einer Steuerentlastung: Wir senken den Eingangssteuersatz
    von 25 auf 20 Prozent und schaffen eine Negativsteuer für alle, die
    keine Steuern zahlen. Das bedeutet rückwirkend mit dem heurigen
    1. Jänner bis zu 350 Euro jährlich. Maßnahmen wie der Kinderbonus
    von 360 Euro pro Kind einmalig im September 2020 und der
    Familienhärteausgleich mit bis zu 3.600 Euro für jene, die durch
    die Krise unverschuldet Einkommensverluste haben, kommen
    speziell den Familien zugute.

       Wir haben Pakete geschnürt und Maßnahmen gesetzt, die
    zielgerichtet eingesetzt werden können und wirken, wie beispiels-
    weise das Gemeindepaket mit einer Milliarde Euro Investitionen auf
    kommunaler Ebene, das Vereinspaket in Höhe von 700 Millionen
    Euro, das Wirtshauspaket in Höhe von 500 Millionen Euro oder das
    Forstpaket für Investitionen in Summe von 350 Millionen Euro und
    vieles andere mehr. Unsere Initiativen wirken und kommen an.

       Das Kurzarbeitsmodell, das auf einer Einigung der Sozialpartner
    beruht, ist zudem ein wichtiges Instrument, um wieder mehr
    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Beschäftigung zu bringen.
    Es garantiert ein Einkommen zwischen 80 und 90 Prozent, die Menschen
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Bundeskanzler Sebastian Kurz mit Klubobmann August Wöginger bei der
ersten Tagung des ÖVP-Parlamentsklubs im neuen Jahr 2020

bleiben in Beschäftigung und die Unternehmen können sich auf de-
ren erneuten Einsatz verlassen, wenn wieder hochgefahren werden
kann. Das ist Hilfe, die ankommt, und die für den Wirtschaftskreislauf
von enormer Bedeutung ist.

   Wir wollen auch jenen Menschen helfen, die aufgrund dieser
Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind und sich derzeit in einer
schwierigen Situation befinden. Arbeitslose erhalten eine einmalige
Unterstützung. Zusätzlich gibt es 100 Euro pro Kind durch den Familien-
krisenfonds. Es ist uns allerdings wichtig, dass wir die Menschen
wieder in die Arbeit bringen. Denn Arbeit bedeutet Einkommen,
sichert die Liquidität, stärkt die Wirtschaft und ist das beste Mittel
gegen Armut.

   Das Regierungsteam mit Bundeskanzler Sebastian Kurz an
der Spitze übernimmt gemeinsam Verantwortung und arbeitet für
Land und Leute. Wir unterstützen diese Arbeit mit ganzer Kraft. Der
Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei ist mit 71 National-
ratsabgeordneten, 23 Bundesräten und sieben Europaabgeordneten
die größte Fraktion im Parlament und damit ein stabiler Faktor und
starker Partner für die Bevölkerung.

   Das Comeback Österreichs wird uns gelingen, wenn wir zusam-
menhalten und die Herausforderungen gemeinsam meistern. Wir
setzen auf weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung und Hausver-
stand. Dann wird Österreich besser aus der Krise herauskommen als
viele andere Länder. Wir arbeiten für die Menschen in Österreich.
Gemeinsam packen wir das!

  August Wöginger
  Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei
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    Kapitel 1
    Unterstützung für
    unsere Familien
      Familien sind die wichtigste Gemeinschaft für jeden Menschen.
    Familien geben Halt, Schutz und Zuversicht und helfen in schwieri-
    gen Lebenslagen. Gerade für viele Familien hat sich die finanzielle Si-
    tuation allerdings in den vergangenen Monaten durch die Pandemie
    deutlich verschlechtert. Wir wollen die Familien wieder stärken.

    Maßnahmen im Detail
    STEUERENTLASTUNG
    •   Die Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von
        25 auf 20 Prozent bringt bis zu 350 Euro jährlich.
    •   Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis
        zu 100 Euro entlastet.
    Beide Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020.
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                                                                        7

UNTERSTÜTZUNG
•   Kinderbonus: 360 Euro Bonus pro Kind, einmalige Auszahlung
    automatisch im September mit der Familienbeihilfe.

HILFEN FÜR FAMILIEN IN NOT
•   Familienkrisenfonds: Bezieher von Arbeitslosengeld bzw.
    Notstandshilfe erhalten einmalig 100 Euro pro Kind;
    die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt automatisch.
    Dafür stellt die Regierung 30 Millionen Euro zur Verfügung.
•   Familienhärteausgleichsfonds für Familien, die durch die
    Coronakrise unverschuldet Einkommensverluste haben, in Höhe
    von maximal 3.600 Euro. Insgesamt stehen 60 Millionen Euro zur
    Verfügung. Die Höhe ist von der Anzahl und dem Alter der
    Kinder abhängig. Ansprechpartner ist das Familienministerium.

BETREUUNG UND BILDUNG
•   Bis zu 30 Millionen Euro für Kinder-Ferienbetreuung im
    Sommer 2020 im Rahmen des Gemeindepakets.
•   Sommerschule: Kostenfreies Angebot für Schüler, die
    via Distance Learning nicht gut erreicht werden konnten und
    im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf aufweisen.
•   Masterplan Digitalisierung in der Bildung: u.a. ab 2021
    digitale Endgeräte für Schüler der 5. Schulstufe (im ersten Jahr
    auch für Schüler der 6. Schulstufe), Portal Digitale Schule zur
    besseren Kommunikation, Vereinheitlichung bestehender
    Lernplattformen, Gütesiegel Lern-Apps und Ausbau der
    schulischen IT-Infrastruktur (Breitband, WLAN).
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8   ARBEITNEHMER
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Kapitel 2
Unterstützung
für unsere
Arbeitnehmer
  Jene, die viel für unser Land leisten, wollen wir entsprechend
entlasten. Die Corona-Krise hat eine große Anzahl von Menschen in
eine schwierige Situation gebracht. Österreich verfügt über ein aus-
gebautes Sozialsystem. Zusätzlich wird den von Corona wirtschaftlich
besonders hart getroffenen Bevölkerungsgruppen durch Transferleis-
tungen geholfen.

Maßnahmen im Detail
STEUERENTLASTUNG
•   Die Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von
    25 auf 20 Prozent bringt bis zu 350 Euro jährlich.
•   Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis
    zu 100 Euro entlastet.
Beide Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020.
•   Steuerfreie Mitarbeiterprämien: Zulagen und Bonuszahlungen,
    die vom Arbeitgeber zur Belohnung aufgrund der erschwerten
    Umstände im Zusammenhang mit COVID-19 ausgezahlt werden,
    sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von allen Steuern befreit.
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10   ARBEITNEHMER

         Mit der Steuersenkung, dem
     Kinderbonus und der Arbeitslosen-
     unterstützung sollen die Menschen
     in Österreich entlastet werden.
     August Wöginger
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CORONA-KURZARBEITSMODELL
•   Dieses sichert 1,3 Millionen Arbeitsplätze und entlastet
    über 100.000 Unternehmen. 80 bis 90 Prozent des
    Einkommens werden garantiert.
•   Erstmalig können auch Lehrlinge in Kurzarbeit –
    ohne Einbußen.
•   Die Auszahlung erfolgt nach der Monatsabrechnung
    binnen weniger Tage durch das AMS.
•   Zwölf Milliarden Euro werden bereitgestellt.

LEHRLINGSBONUS
•   2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue
    Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der
    gesetzlichen Probezeit für Betriebe.

UNTERSTÜTZUNG
•   Kinderbonus: 360 Euro pro Kind, einmalige Auszahlung
    im September mit der Familienbeihilfe.
•   Familienkrisenfonds: Bezieher von Arbeitslosengeld bzw.
    Notstandshilfe erhalten einmalig 100 Euro pro Kind;
    die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt automatisch.
    Dafür stellt die Regierung 30 Millionen Euro zur Verfügung.
•   Familienhärteausgleichsfonds für Familien, die durch die
    Coronakrise unverschuldet Einkommensverluste haben, in Höhe
    von maximal 3.600 Euro. Insgesamt stehen 60 Millionen Euro zur
    Verfügung. Die Höhe ist von der Anzahl und dem Alter der
    Kinder abhängig. Ansprechpartner ist das Familienministerium.
•   Volles Pendlerpauschale auch dann, wenn Arbeitnehmer die
    Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte z.B. wegen Tele-
    arbeit oder Dienstverhinderung weniger häufig zurücklegen.
•   Leistungen für Erwerbslose: Einmalunterstützung für Arbeitslose
    von 450 Euro mit Auszahlung im September und befristete
    Aufstockung der Notstandshilfe von Mitte März bis mindestens
    Ende September auf das Niveau des Arbeitslosengeldes.
12   ARBEITNEHMER

     Beispiele zur
     Entlastung
     Was den
     Österreichern
     mehr im
     Börsel bleibt
       Im Parlament und in der Regierung setzen wir zahlreiche Maßnah-
     men, damit wir gemeinsam das Land rasch wieder hochfahren können.
     Gemeinsam schaffen wir das Comeback für Österreich!

        HIER EINIGE BEISPIELE DAZU:

       Beispiel 1

           Einkommen Vater:
           € 1.400 brutto
           € 153 Steuerentlastung
           jährlich

           Einkommen Mutter:
           € 2.000 brutto
           € 350 Steuerentlastung
           jährlich

           Kinderbonus: 2 x € 360
           einmalig

                                  € 1.223 mehr
                                  für die Familie
13

Beispiel 2

  Einkommen Vater:
  € 2.000 brutto
  € 350 Steuerentlastung
  jährlich

  Einkommen Mutter:
  € 2.000 brutto
  € 350 Steuerentlastung
  jährlich

  Kinderbonus: 3 x € 360
  einmalig

                       € 1.780 mehr
                       für die Familie

Beispiel 3

  Alleinerzieherin: € 1.900 brutto
  € 350 Steuerentlastung
  jährlich

  Kinderbonus: € 360
  einmalig
  € 360
                 € 710 mehr
                 für die Familie
14   UNTERNEHMER
15

Kapitel 3
Unterstützung
für unsere
Unternehmer
  Unser gemeinsamer Wohlstand kann nur durch eine funktionie-
rende, wettbewerbsfähige Wirtschaft langfristig gesichert werden.
Wir wollen dabei unseren Unternehmern in der Krise und beim Weg
aus ihr hinaus helfen, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken und
um langfristig Arbeitsplätze zu sichern, von denen Menschen leben
können.

Maßnahmen im Detail
•   Härtefallfonds: Ziel des Förderprogramms ist es, die existenz-
    bedrohte Situation bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien
    Dienstnehmern, Kleinstunternehmen, Non-Profit-Organisationen
    (NPO) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Privat-
    zimmervermietern, die massive Einkommenseinbußen bzw.
    höhere Kosten im Zusammenhang mit der Pandemie haben und
    wirtschaftlich signifikant betroffen sind, abzuwenden:

    - Mit dem Härtefallfonds soll erreicht werden, dass Liquiditäts-
      schwierigkeiten überbrückt werden können und so die
      Betriebe auch nach der Krise weiterhin zur österreichischen
      Wertschöpfung beitragen können.
    - Das ursprünglich für die gesamte Fördermaßnahme im
      2. COVID-19-Gesetz festgesetzte Fördervolumen von maximal
      einer Milliarde Euro wurde im Rahmen des 3. COVID-Gesetzes
      auf maximal zwei Milliarden Euro erhöht.
    - Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt für Ein-Personen-
      Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer sowie Kleinst-
      unternehmen durch die WKÖ.
16   UNTERNEHMER

         Jetzt geht es darum, unser Land
     wieder nach vorne zu bringen und
     den Standort zu seiner alten Stärke
     zurückzuführen. Wir werden alles
     daran setzen, um ein Comeback für
     Österreich zu schaffen.
     Sebastian Kurz
17

•   Gewinn- & Verlustverteilung: Einmaliger Rücktrag von
    Verlusten aus 2020. Durch das Gegenrechnen mit Gewinnen
    aus 2019 (in besonderen Fällen auch 2018) werden bezahlte
    Steuern zurückbezahlt. Das bringt eine Entlastung von 1,5 bis
    zwei Milliarden Euro.
•   Entlastungen:
    - Senkung der Umsatzsteuer etwa in den Bereichen
       Gastronomie, Kultur, Medien und für Nächtigungen.
    - Vereinfachung und Entlastung für Wirtshäuser durch
       höhere Pauschalierung.
    - 25 Millionen Euro Comeback-Zuschuss für die Filmwirtschaft.
    - Bis zu 6.000 Euro Unterstützung für freischaffende Künstler.
•   Verlängerung Fixkostenzuschuss in einer zweiten Phase um
    sechs Monate mit zusätzlich sechs Milliarden Euro.
    Ansprechpartner: Finanzministerium.
•   Gründer- & Deregulierungspaket: Neue Gesellschaftsform
    („Austrian Limited“) mit unbürokratischer Gründung, niedrigem
    Gründungskapital sowie Umsetzung wichtiger Deregulierungs-
    maßnahmen wie u.a. Mitarbeiterbeteiligung und Verfahrensver-
    einfachungen.
•   Garantien und Steuerstundungen: Das ist wichtig für die
    Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit heimischer
    Unternehmen.
•   Degressive Abschreibung: 30 Prozent Abschreibung im
    ersten Jahr, gilt für alle Investitionen außer Gebäude, Software
    und klimaschädliche Anschaffungen (rasche Umsetzung,
    dauerhaft günstig).
•   Investitionsprämie: Ab 1. September 2020 befristete Prämie als
    Investitionsanreiz und wirtschaftsfördernde Maßnahme:
    - 14 Prozent bei Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und
       Life Sciences.
    - Sieben Prozent für alle anderen Branchen (keine Förderung
       für explizit klimaschädliche Projekte).
•   Kreditmoratorium: Zwei Milliarden Euro Liquidität für besonders
    betroffene Branchen. Der Staat geht bei Krediten in Vorleistung,
    um die Zahlungsfähigkeit betroffener Unternehmen zu sichern.
•   2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue
    Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der
    gesetzlichen Probezeit für Betriebe.
18   TOURISMUS

     Kapitel 4
     Unterstützung für
     unseren Tourismus
        Der Tourismus ist für Österreich ein wichtiger Wirtschafts- und
     Wohlstandsmotor und sichert hunderttausende Arbeitsplätze.
     16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes kommen aus dem Tourismus.
     Deshalb lautet unser Slogan heuer: „Almen statt Palmen“. Die Bun-
     desregierung hat ein Paket geschnürt, damit vor allem Tourismus,
     Gastronomie und Freizeitwirtschaft durch diese Krise kommen.

     Maßnahmen im Detail
     (Siehe auch „Unterstützung für unsere Unternehmer“)

     •   Das 500 Millionen Euro Wirtshauspaket fördert Beschäftigte
         und heimische Wirte
         - Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung.
         - Mehr Geld für Dorfwirtshäuser.
         - Weitere Vergünstigung von Essensgutscheinen: Anhebung
           der Höchstgrenze für steuerliche Gutscheine von 4,40 auf
           acht Euro (wenn im Gasthaus verbraucht).
         - Erhöhte Absetzbarkeit von Geschäftsessen.
         - Abschaffung der Schaumweinsteuer.
     •   Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie auf fünf
         Prozent. Der reduzierte Steuersatz gilt im zweiten Halbjahr 2020
         für alle Speisen und Getränke. Davon erfasst sind das
         Gastgewerbe, aber auch Schutzhütten und Buschenschänke.
19

•   Eine Umsatzsteuersenkung für Nächtigungen, Kunst- und
    Kulturbetriebe wie Theater, Konzerte, Museen, Kinos oder Zirkus-
    vorstellungen ebenfalls auf fünf Prozent.
•   Verlängerung von Steuerstundungen um dreieinhalb Monate
    bis zum 15. Jänner 2021. Die Steuerstundungen werden
    automatisch verlängert – somit muss nicht erneut ein Antrag
    gestellt werden. Für die Dauer der Stundungen fallen keine
    Zinsen an.
•   Gewinn- und Verlustverteilung: Einmaliger Rücktrag von
    Verlusten aus 2020. Durch das Gegenrechnen mit Gewinnen
    aus 2019 (in besonderen Fällen auch 2018) werden bezahlte
    Steuern zurückbezahlt. Das bringt eine Entlastung von 1,5 bis
    zwei Milliarden Euro.
•   Zur Deckung von Fixkosten gibt es eine Verlängerung des
    direkten und sofortigen Zuschusses. Ansprechpartner:
    Finanzministerium.
•   Mit dem Kreditmoratorium soll die Liquidität durch Aussetzung
    von Kreditraten sichergestellt werden. Neben Personalkosten
    stellen Bankverbindlichkeiten bei den Klein- und Mittelunter-
    nehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die größte
    Herausforderung bei der Liquidität dar.
•   2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue
    Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der
    gesetzlichen Probezeit für Betriebe.
20 BAUERN
21

Kapitel 5
Unterstützung für
unsere Bauern
   Die Corona-Krise hat die Bedeutung flächendeckender Land-
und Forstwirtschaft in Österreich einmal mehr aufgezeigt. Um die
Versorgungssicherheit unseres Landes sowohl mit Lebensmitteln
als auch mit Holzprodukten in Zukunft garantieren zu können, braucht
es eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft.

Maßnahmen im Detail
HÄRTEFALLFONDS
•   Ziel des Förderprogramms ist es, die existenz-
    bedrohte Situation bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien
    Dienstnehmern, Kleinstunternehmen, Non-Profit-Organisationen
    (NPO) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Privat-
    zimmervermietern, die massive Einkommenseinbußen bzw.
    höhere Kosten im Zusammenhang mit der Pandemie haben und
    wirtschaftlich signifikant betroffen sind, abzuwenden:

    - Mit dem Härtefallfonds soll erreicht werden, dass Liquiditäts-
      schwierigkeiten überbrückt werden können und so die
      Betriebe auch nach der Krise weiterhin zur österreichischen
      Wertschöpfung beitragen können.
    - Das ursprünglich für die gesamte Fördermaßnahme im
      2. COVID-19-Gesetz festgesetzte Fördervolumen von maximal
      einer Milliarde Euro wurde im Rahmen des 3. COVID-Gesetzes
      auf maximal zwei Milliarden Euro erhöht.
    - Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt für land- und
      forstwirtschaftliche Betriebe durch die AMA.
22   BAUERN

           Österreich ist bisher besser
     durch die Krise gekommen als
     andere Staaten. Besonderer Dank
     gilt den Bäuerinnen und Bauern.
     August Wöginger
23

ENTLASTUNG FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT
(bereits rückwirkend mit 1.1.2020; in Summe ca. 60 Millionen Euro)

• Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitrags-
  grundlage an das allgemein gültige Niveau für Versicherte. Für
  Einheitswertbetriebe ergibt sich dadurch ein Entlastungsvolumen
  von bis zu 320 Euro pro Betrieb und Jahr, für Optionsbetriebe
  bis zu 930 Euro pro Betrieb und Jahr.
• Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven
  Ausgedinge von 13 auf zehn Prozent. Diese Maßnahme führt
  zu einer durchschnittlich 450 Euro höheren Pension pro
  Ausgleichszulagenbezieher und Jahr.
• Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für
  hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr.
• Streichung des Solidaritätsbeitrages der Pensionisten auf alle
  bäuerlichen Pensionen in der Höhe von 0,5 Prozent.
• Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche
  Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro und zukünftige Valorisierung.
• Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme
  (= Gewinnglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte
  gegen Preis- und Ertragsschwankungen.
• Streichung der Einheitswertgrenze von 150.000 Euro und
  Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht auf
  700.000 Euro.
• Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für zehn Hektar
  Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst, 120 tatsächlich
  erzeugte und gehaltene Vieheinheiten und 60 Hektar
  bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche
  (bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die
  Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert).
• Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinien im Bereich
  des Einheitswerts.
• Teilpauschalierung - Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben.
• Übertragung „Stiller Reserven“: Bei der bisherigen Regelung
  gilt die Hälfte der Einkünfte aus Kalamitätsnutzung als über-
  tragbare „Stille Reserve“. Dieser Anteil wird auf 70 Prozent
  angehoben.
24   BAUERN

        Beispiel

              Alleinstehende
              Bauern-Pensionistin:
              Bisher € 837 Pensionszahlung
              (€ 600 Eigenpension)

              Reduktion fiktives Ausgedinge:
              €405
              jährlich

              Wegfall Solidaritätsbeitrag:
              €60
              jährlich

                                         € 465 mehr für die
                                         Bauern-Pensionistin

        Bauernfamilie mit drei Kindern

              Einheitswertbetrieb:
              Bis zu € 320 Entlastung
              jährlich – durch Angleichung der
              KV-Mindestbeitragsgrundlage

              Kinderbonus:
              3 x € 360
              einmalig

                                    Bis zu € 1.400 € mehr
                                    für diesen Betrieb
25

UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN
•   Kinderbonus: 360 Euro Bonus pro Kind, einmalige Auszahlung
    automatisch im September mit der Familienbeihilfe.

FORSTPAKET
(in Höhe von 350 Millionen Euro)
• Unterstützung bei Wiederaufforstung nach Schadereignissen.
• Durch Unterstützung von Pflegemaßnahmen sollen bereits
  bestehende Jungbestände zur Regulierung der Baumarten-
  zusammensetzung zu klimafitten Wäldern weiterentwickelt
  werden.
• Abgeltung von durch den Klimawandel verursachte
  Borkenkäferschäden.
• Bereitstellung von Mitteln als Beitrag zur Errichtung von
  Nass- und Trockenlagern für Schadholz.
• Waldbesitzer werden beim Mehraufwand, der durch die
  Entrindung verursacht wird, unterstützt.
• Maßnahmenbündel zur Vorbeugung und Bekämpfung von
  Waldbränden, z.B. Bewertungsmöglichkeiten des Waldbrand-
  risikos, präventive Waldbehandlung etc.
• Unterstützung der Errichtung einer Forschungsanlage zur
  Erzeugung von Holzgas (Substitute Natural Gas) und Treibstoffen
  aus Holz (Fischer-Tropsch-Verfahren).
• Es werden praxisorientierte angewandte Forschungsprojekte
  zur Unterstützung klimafitter Wälder durchgeführt. Dabei werden
  beispielsweise Themen wie Baumartenwahl, Genetik,
  Resistenzen, Schadorganismen, Forstschutzmaßnahmen etc.
  behandelt.
• Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz
  als Baustoff zur Substitution von CO2-intensiven Baustoffen und
  zur Speicherung von CO2 in Holzbauten.
• Stärkung, Erhalt und Förderung der Biodiversität im Wald, u.a.
  durch Ausbau des Naturwaldreservatenetzes oder Schaffung
  von Trittsteinbiotopen.
26   GEMEINDEN

     Kapitel 6
     Unterstützung für
     unsere Gemeinden
       Das Gemeindepaket ist eine Investition in den ländlichen Raum, die
     regionale Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Aufgeteilt auf die einzel-
     nen Bundesländer sind das etwa 31 Millionen Euro für das Burgenland,
     63 Millionen Euro für Kärnten, 180 Millionen Euro für Niederösterreich,
     162 Millionen Euro für Oberösterreich, 62 Millionen Euro für Salzburg,
     137 Millionen Euro für die Steiermark, 82 Millionen Euro für Tirol,
     43,5 Millionen Euro für Vorarlberg und 239,5 Millionen Euro für Wien.

     Maßnahmen im Detail
     •   Der Bund stellt eine Milliarde Euro für Investitionsprojekte
         von Städten und Gemeinden zur Verfügung.
     •   Für jede Gemeinde Österreichs ist eine Unterstützung
         vorgesehen.
     •   Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für
         Projekte, die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021
         begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen
         wurden und wo die Finanzierung aufgrund der Minder-
         einnahmen als Folge der Corona-Krise nicht mehr möglich ist.
     •   Wie viel einzelne Gemeinden bekommen, hängt von der
         Einwohnerzahl und dem sogenannten „abgestuften
         Bevölkerungsschlüssel“ ab.
     •   Die Abwicklung erfolgt über die Bundesbuchhaltungsagentur.
27
                                                                    31

                                                                     Luftaufnahme von Lambrechten/OÖ

•   Fördermöglichkeiten:
    - Errichtung oder Sanierung von Kindergarteneinrichtungen,
      Schulen, Seniorenbetreuungseinrichtungen und Sportstätten;
    - Investitionen im Bereich Öffentlicher Verkehr;
    - Instandsetzungen und Sanierungen von Kirchen durch
      Beitragsleistungen, Museen oder anderen Kultureinrichtungen
      in den Ortskernen;
    - Maßnahmen zur Energieeinsparung und Errichtung von
      erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen;
    - Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen;
    - Breitband-Datennetz-Ausbau;
    - Sanierung von Gemeindestraßen;
    - Errichtung und Sanierung der Infrastruktur von anerkannten
      Rettungsorganisationen, etwa Feuerwehrhäuser;
    - Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs-
      und Fußwegen;
    - Bis zu 30 Millionen Euro für Kinder-Ferienbetreuung im
      Sommer 2020.
Ziel: mindestens 20 Prozent der Mittel für ökologische Maßnahmen.
28   JUNG & ALT

     Beispiel Studentin

        Studentin mit Nebenjob:
        € 700 brutto

        Durch Negativsteuer:
                      Jährlich € 100
                      mehr für sie
29

Kapitel 7
Unterstützung
für Jung & Alt
  Die Jugend ist unsere Zukunft. Freie Entfaltung und sorgenfreies
Heranwachsen haben höchste Priorität. Auch unsere Senioren sind
uns wichtig. Jugend und Senioren verdienen unsere Unterstützung.

Maßnahmen im Detail
FÜR UNSERE JUGEND
STEUERENTLASTUNG
• Die Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von
   25 auf 20 Prozent bringt bis zu 350 Euro jährlich.
•   Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis
    zu 100 Euro entlastet.
Beide Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020.
•   Gründer- & Deregulierungspaket: Neue Gesellschaftsform
    („Austrian Limited“) mit unbürokratischer Gründung und
    niedrigem Gründungskapital.
•   Lehrlinge:
    - 2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue
      Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der gesetzlichen
      Probezeit für Betriebe.
    - Corona-Kurzarbeit: Erstmals können auch Lehrlinge in
      Kurzarbeit gehen – ohne Einbußen.
•   Kinder-Ferienbetreuung: Bis zu 30 Millionen Euro für Kinder-
    Ferienbetreuung im Sommer 2020 im Rahmen des Gemeindepakets.
•   Sommerschule: Kostenfreies Angebot für Schüler, die
    via Distance Learning nicht gut erreicht werden konnten und
    im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf aufweisen.
•   Kosten für regionale Infrastrukturprojekte wie die Errichtung
    und Sanierung von Kindergärten und Schulen werden von der
    Bundesregierung im Rahmen des Gemeindepakets mit bis zu
    50 Prozent übernommen.
•   Mit dem Schulentwicklungsprogramm werden insgesamt
    2,4 Milliarden Euro für den Neubau, Zubau und die Sanierung an
    Bundesschulen investiert.
30   JUNG & ALT

         Unser Ziel ist klar: Wir wollen
     die Menschen in Krisenzeiten
     bestmöglich unterstützen.
     Sebastian Kurz

     Beispiel Pensionistin

       Pensionistin: € 1.200 Pension
       Durch Steuerentlastung:

                      Jährlich rund € 130 mehr
                      für diese Pensionistin
31

•   Masterplan Digitalisierung in der Bildung: u.a. ab 2021
    digitale Endgeräte für Schüler der 5. Schulstufe (im ersten Jahr
    auch für Schüler der 6. Schulstufe), Portal Digitale Schule zur
    besseren Kommunikation, Vereinheitlichung bestehender
    Lernplattformen, Gütesiegel Lern-Apps und Ausbau der
    schulischen IT-Infrastruktur (Breitband, WLAN).
•   700 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine
    (Sport, Kultur, Musikkapellen, Feuerwehren etc.)

FÜR UNSERE SENIOREN
•   Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von 25 auf 20
    Prozent rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gilt auch bei Pensionen –
    bis zu 350 jährlich.
•   Die Errichtung, Erweiterung und Instandhaltung sowie
    Sanierung von Einrichtungen für die Seniorenbetreuung und
    die Betreuung von behinderten Personen sind mögliche
    Projekte im Rahmen des Gemeindepakets.
•   Pflege und Gesundheit: Während der Corona-Krise
    100 Millionen Euro für Pflege als Vorsorge für Ersatzbetreuung,
    wenn die 24-Stunden-Betreuung ausfällt, sowie Verlängerung
    und freiwillige Einberufung von Zivildienern zur Unterstützung
    des Gesundheitssystems.

Beispiel Pensionist

    Pensionist: € 1.500 Pension
    Durch Steuerentlastung:

                Jährlich rund € 300 mehr
                für diesen Pensionisten
32   WOHNEN UND SANIEREN

     Kapitel 4
     Kapitel 8
     Unterstützung
     beim Wohnen
     und Sanieren
       Die Wohnraumpolitik muss Wohnraum leistbarer machen.
     Bei Gebäuden soll auch der Umweltgedanke vermehrt eine
     Rolle spielen. So soll es auch Förderprogramme für thermisch-
     energetische Sanierungen geben.

     Maßnahmen im Detail
     •   Schaffung einer eigenen Wohnbauinvestitionsbank, um die
         Errichtung leistbaren Wohnraums zu vereinfachen.
     •   Investitionen in die Infrastruktur bestehender Gebäude sowie in
         die Entwicklung moderner und umweltschonender Gebäude.
     •   Bestehende Förderprogramme werden ausgebaut, neue
         geschaffen und steuerliche Anreize gesetzt. Gefördert werden
         thermisch-energetische Sanierungen und Heizkesseltausch.
         Ein spezifischer Förderschwerpunkt liegt dabei auf einkommens-
         schwachen Haushalten.
     •   Gemeindepaket: Die Bundesregierung übernimmt bis zu 50 Prozent
         der Kosten für regionale Infrastrukturprojekte wie die Errichtung und
         Sanierung von Kindergärten und Schulen.
     •   Eine-Million-Dächerprogramm: Förderung beim Aufbau von
         Photovoltaikanlagen durch insgesamt 260 Millionen Euro.
     •   Breitbandausbau: Zweite Breitbandmilliarde, um die digitale
         Infrastruktur zu fördern.
     •   Schulentwicklungsprogramm: Mit diesem werden insgesamt
         2,4 Milliarden Euro für den Neubau, Zubau und die Sanierung an
         Bundesschulen in die Hand genommen, und vor allem wird in
         die Regionen investiert.
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34   KLUBTAGUNG 2020 IN MAUERBACH

      v.l.n.r.: ÖVP-Klubobmann August Wöginger, Bundeskanzler Sebastian Kurz
      und ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior

      Der ÖVP-Parlamentsklub besteht aus 101 Mandataren:
      71 Nationalratsabgeordneten, 23 Bundesräten und sieben EU-Abgeordneten
29
                                                                                  35

Die Klubobmann-Stellvertreterin und stv. ÖVP-Generalsekretärin Gaby Schwarz mit
ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei der Klubtagung in Mauerbach

Impressum
Medieninhaber und Herausgeber:
Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
August WÖGINGER (Klubobmann), Heldenplatz 11, 1010 Wien
Tel.: +43 40110 - DW 0, office@oevpklub.at, www.oevpklub.at
Redaktion: Mag. Iris BRÜGGLER, Mag. Elisabeth HALVAX
Gestaltung, Satz & Layout: Gerhard POTUZNIK
Druck: Druckerei Odysseus, Stavros Vrachoritis Ges.m.b.H.
2325 Himberg
Stand Juli 2020
www.oevpklub.at
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