Comeback für Österreich - Retten. Helfen. Investieren - ÖVP Klub
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2 INHALTSVERZEICHNIS Die im Text verwendeten Begriffe wenden sich gleichwertig an Frauen und Männer. Eine männliche Form wurde stellenweise lediglich zur Vereinfachung der Lesbarkeit eingesetzt, ohne ein Geschlecht bevorzugen oder benachteiligen zu wollen. Bildnachweis: iStock.com/Deagreez (S. 1), Katharina Schiffl (S. 3, 5, 34, 35), Sabine Klimpt (S. 4), iStock.com/Wavebreakmedia (S. 6), iStock.com/skynesher (8, 16), iStock.com/monkeybusinessimages (10, 33), iStock.com/StockRocket (S. 14), iStock.com/ARTindividual (S. 19), Pixabay/Ehrecke (S. 20), iStock.com/StockSeller_ukr (S. 22), Thomas Hawlik (S. 27) , iStock.com/golero (S. 28), shutterstock.com/Patrizia Tilly (S. 30), Die Personenfotos des ÖVP-Klubs entstanden im Jänner 2020 und somit vor den Corona-Maßnahmen.
3 Das Klubpräsidium mit dem Bundeskanzler (v.l.n.r.): Michael Hammer, Georg Strasser, Andrea Eder-Gitschthaler, Wolfgang Sobotka, August Wöginger, Sebastian Kurz, Gaby Schwarz, Axel Melchior, Peter Haubner, Martin Falb und Karl Bader Inhalt 4 Vorwort: Klubobmann August Wöginger 6 Kapitel 1: Unterstützung für unsere Familien 8 Kapitel 2: Unterstützung für unsere Arbeitnehmer 14 Kapitel 3: Unterstützung für unsere Unternehmer 18 Kapitel 4: Unterstützung für unseren Tourismus 20 Kapitel 5: Unterstützung für unsere Bauern 26 Kapitel 6: Unterstützung für unsere Gemeinden 28 Kapitel 7: Unterstützung für Jung & Alt 32 Kapitel 8: Unterstützung beim Wohnen und Sanieren 34 Aus der Klubarbeit: Klubtagung 2020 in Mauerbach
4 VORWORT Retten. Helfen. Investieren. Comeback für Österreich wird gelingen. Österreich ist bei weitem besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder. Denn Österreich hat angesichts der Corona- Pandemie, dieser globalen Gesundheitskrise, die in eine weltweite Wirtschaftskrise mündet, rasch, konsequent und richtig gehandelt. Das belegt auch eine Studie der britischen Forschungsgruppe Eco- nomist Intelligence Unit (EIU), welche die Reaktionen der Regierun- gen von 21 OECD-Staaten angesichts der Herausforderungen durch das Virus SARS-CoV-2 in einem Ranking verglichen hat. Österreich nimmt im EU-Index dabei den zweiten Platz ex aequo mit Deutsch- land hinter Neuseeland ein. Das schrittweise Wiederhochfahren unseres Landes in den Bereichen Wirtschaft, Gastronomie, Tourismus und Kultur und die Einleitung des Comebacks gehen nur, weil wir niedrige Infektions- zahlen haben – dank des Durchhaltevermögens und der Disziplin der Menschen in Österreich. Wir unterstützen unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Steuerentlastung: Wir senken den Eingangssteuersatz von 25 auf 20 Prozent und schaffen eine Negativsteuer für alle, die keine Steuern zahlen. Das bedeutet rückwirkend mit dem heurigen 1. Jänner bis zu 350 Euro jährlich. Maßnahmen wie der Kinderbonus von 360 Euro pro Kind einmalig im September 2020 und der Familienhärteausgleich mit bis zu 3.600 Euro für jene, die durch die Krise unverschuldet Einkommensverluste haben, kommen speziell den Familien zugute. Wir haben Pakete geschnürt und Maßnahmen gesetzt, die zielgerichtet eingesetzt werden können und wirken, wie beispiels- weise das Gemeindepaket mit einer Milliarde Euro Investitionen auf kommunaler Ebene, das Vereinspaket in Höhe von 700 Millionen Euro, das Wirtshauspaket in Höhe von 500 Millionen Euro oder das Forstpaket für Investitionen in Summe von 350 Millionen Euro und vieles andere mehr. Unsere Initiativen wirken und kommen an. Das Kurzarbeitsmodell, das auf einer Einigung der Sozialpartner beruht, ist zudem ein wichtiges Instrument, um wieder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Beschäftigung zu bringen. Es garantiert ein Einkommen zwischen 80 und 90 Prozent, die Menschen
5 Bundeskanzler Sebastian Kurz mit Klubobmann August Wöginger bei der ersten Tagung des ÖVP-Parlamentsklubs im neuen Jahr 2020 bleiben in Beschäftigung und die Unternehmen können sich auf de- ren erneuten Einsatz verlassen, wenn wieder hochgefahren werden kann. Das ist Hilfe, die ankommt, und die für den Wirtschaftskreislauf von enormer Bedeutung ist. Wir wollen auch jenen Menschen helfen, die aufgrund dieser Wirtschaftskrise arbeitslos geworden sind und sich derzeit in einer schwierigen Situation befinden. Arbeitslose erhalten eine einmalige Unterstützung. Zusätzlich gibt es 100 Euro pro Kind durch den Familien- krisenfonds. Es ist uns allerdings wichtig, dass wir die Menschen wieder in die Arbeit bringen. Denn Arbeit bedeutet Einkommen, sichert die Liquidität, stärkt die Wirtschaft und ist das beste Mittel gegen Armut. Das Regierungsteam mit Bundeskanzler Sebastian Kurz an der Spitze übernimmt gemeinsam Verantwortung und arbeitet für Land und Leute. Wir unterstützen diese Arbeit mit ganzer Kraft. Der Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei ist mit 71 National- ratsabgeordneten, 23 Bundesräten und sieben Europaabgeordneten die größte Fraktion im Parlament und damit ein stabiler Faktor und starker Partner für die Bevölkerung. Das Comeback Österreichs wird uns gelingen, wenn wir zusam- menhalten und die Herausforderungen gemeinsam meistern. Wir setzen auf weniger Regeln, mehr Eigenverantwortung und Hausver- stand. Dann wird Österreich besser aus der Krise herauskommen als viele andere Länder. Wir arbeiten für die Menschen in Österreich. Gemeinsam packen wir das! August Wöginger Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei
6 Kapitel 1 Unterstützung für unsere Familien Familien sind die wichtigste Gemeinschaft für jeden Menschen. Familien geben Halt, Schutz und Zuversicht und helfen in schwieri- gen Lebenslagen. Gerade für viele Familien hat sich die finanzielle Si- tuation allerdings in den vergangenen Monaten durch die Pandemie deutlich verschlechtert. Wir wollen die Familien wieder stärken. Maßnahmen im Detail STEUERENTLASTUNG • Die Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von 25 auf 20 Prozent bringt bis zu 350 Euro jährlich. • Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis zu 100 Euro entlastet. Beide Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020.
13 7 UNTERSTÜTZUNG • Kinderbonus: 360 Euro Bonus pro Kind, einmalige Auszahlung automatisch im September mit der Familienbeihilfe. HILFEN FÜR FAMILIEN IN NOT • Familienkrisenfonds: Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe erhalten einmalig 100 Euro pro Kind; die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt automatisch. Dafür stellt die Regierung 30 Millionen Euro zur Verfügung. • Familienhärteausgleichsfonds für Familien, die durch die Coronakrise unverschuldet Einkommensverluste haben, in Höhe von maximal 3.600 Euro. Insgesamt stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Höhe ist von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängig. Ansprechpartner ist das Familienministerium. BETREUUNG UND BILDUNG • Bis zu 30 Millionen Euro für Kinder-Ferienbetreuung im Sommer 2020 im Rahmen des Gemeindepakets. • Sommerschule: Kostenfreies Angebot für Schüler, die via Distance Learning nicht gut erreicht werden konnten und im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf aufweisen. • Masterplan Digitalisierung in der Bildung: u.a. ab 2021 digitale Endgeräte für Schüler der 5. Schulstufe (im ersten Jahr auch für Schüler der 6. Schulstufe), Portal Digitale Schule zur besseren Kommunikation, Vereinheitlichung bestehender Lernplattformen, Gütesiegel Lern-Apps und Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur (Breitband, WLAN).
9 Kapitel 2 Unterstützung für unsere Arbeitnehmer Jene, die viel für unser Land leisten, wollen wir entsprechend entlasten. Die Corona-Krise hat eine große Anzahl von Menschen in eine schwierige Situation gebracht. Österreich verfügt über ein aus- gebautes Sozialsystem. Zusätzlich wird den von Corona wirtschaftlich besonders hart getroffenen Bevölkerungsgruppen durch Transferleis- tungen geholfen. Maßnahmen im Detail STEUERENTLASTUNG • Die Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von 25 auf 20 Prozent bringt bis zu 350 Euro jährlich. • Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis zu 100 Euro entlastet. Beide Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020. • Steuerfreie Mitarbeiterprämien: Zulagen und Bonuszahlungen, die vom Arbeitgeber zur Belohnung aufgrund der erschwerten Umstände im Zusammenhang mit COVID-19 ausgezahlt werden, sind bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von allen Steuern befreit.
10 ARBEITNEHMER Mit der Steuersenkung, dem Kinderbonus und der Arbeitslosen- unterstützung sollen die Menschen in Österreich entlastet werden. August Wöginger
11 CORONA-KURZARBEITSMODELL • Dieses sichert 1,3 Millionen Arbeitsplätze und entlastet über 100.000 Unternehmen. 80 bis 90 Prozent des Einkommens werden garantiert. • Erstmalig können auch Lehrlinge in Kurzarbeit – ohne Einbußen. • Die Auszahlung erfolgt nach der Monatsabrechnung binnen weniger Tage durch das AMS. • Zwölf Milliarden Euro werden bereitgestellt. LEHRLINGSBONUS • 2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit für Betriebe. UNTERSTÜTZUNG • Kinderbonus: 360 Euro pro Kind, einmalige Auszahlung im September mit der Familienbeihilfe. • Familienkrisenfonds: Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe erhalten einmalig 100 Euro pro Kind; die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt automatisch. Dafür stellt die Regierung 30 Millionen Euro zur Verfügung. • Familienhärteausgleichsfonds für Familien, die durch die Coronakrise unverschuldet Einkommensverluste haben, in Höhe von maximal 3.600 Euro. Insgesamt stehen 60 Millionen Euro zur Verfügung. Die Höhe ist von der Anzahl und dem Alter der Kinder abhängig. Ansprechpartner ist das Familienministerium. • Volles Pendlerpauschale auch dann, wenn Arbeitnehmer die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte z.B. wegen Tele- arbeit oder Dienstverhinderung weniger häufig zurücklegen. • Leistungen für Erwerbslose: Einmalunterstützung für Arbeitslose von 450 Euro mit Auszahlung im September und befristete Aufstockung der Notstandshilfe von Mitte März bis mindestens Ende September auf das Niveau des Arbeitslosengeldes.
12 ARBEITNEHMER Beispiele zur Entlastung Was den Österreichern mehr im Börsel bleibt Im Parlament und in der Regierung setzen wir zahlreiche Maßnah- men, damit wir gemeinsam das Land rasch wieder hochfahren können. Gemeinsam schaffen wir das Comeback für Österreich! HIER EINIGE BEISPIELE DAZU: Beispiel 1 Einkommen Vater: € 1.400 brutto € 153 Steuerentlastung jährlich Einkommen Mutter: € 2.000 brutto € 350 Steuerentlastung jährlich Kinderbonus: 2 x € 360 einmalig € 1.223 mehr für die Familie
13 Beispiel 2 Einkommen Vater: € 2.000 brutto € 350 Steuerentlastung jährlich Einkommen Mutter: € 2.000 brutto € 350 Steuerentlastung jährlich Kinderbonus: 3 x € 360 einmalig € 1.780 mehr für die Familie Beispiel 3 Alleinerzieherin: € 1.900 brutto € 350 Steuerentlastung jährlich Kinderbonus: € 360 einmalig € 360 € 710 mehr für die Familie
14 UNTERNEHMER
15 Kapitel 3 Unterstützung für unsere Unternehmer Unser gemeinsamer Wohlstand kann nur durch eine funktionie- rende, wettbewerbsfähige Wirtschaft langfristig gesichert werden. Wir wollen dabei unseren Unternehmern in der Krise und beim Weg aus ihr hinaus helfen, um unseren Wirtschaftsstandort zu stärken und um langfristig Arbeitsplätze zu sichern, von denen Menschen leben können. Maßnahmen im Detail • Härtefallfonds: Ziel des Förderprogramms ist es, die existenz- bedrohte Situation bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmern, Kleinstunternehmen, Non-Profit-Organisationen (NPO) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Privat- zimmervermietern, die massive Einkommenseinbußen bzw. höhere Kosten im Zusammenhang mit der Pandemie haben und wirtschaftlich signifikant betroffen sind, abzuwenden: - Mit dem Härtefallfonds soll erreicht werden, dass Liquiditäts- schwierigkeiten überbrückt werden können und so die Betriebe auch nach der Krise weiterhin zur österreichischen Wertschöpfung beitragen können. - Das ursprünglich für die gesamte Fördermaßnahme im 2. COVID-19-Gesetz festgesetzte Fördervolumen von maximal einer Milliarde Euro wurde im Rahmen des 3. COVID-Gesetzes auf maximal zwei Milliarden Euro erhöht. - Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt für Ein-Personen- Unternehmen (EPU), freie Dienstnehmer sowie Kleinst- unternehmen durch die WKÖ.
16 UNTERNEHMER Jetzt geht es darum, unser Land wieder nach vorne zu bringen und den Standort zu seiner alten Stärke zurückzuführen. Wir werden alles daran setzen, um ein Comeback für Österreich zu schaffen. Sebastian Kurz
17 • Gewinn- & Verlustverteilung: Einmaliger Rücktrag von Verlusten aus 2020. Durch das Gegenrechnen mit Gewinnen aus 2019 (in besonderen Fällen auch 2018) werden bezahlte Steuern zurückbezahlt. Das bringt eine Entlastung von 1,5 bis zwei Milliarden Euro. • Entlastungen: - Senkung der Umsatzsteuer etwa in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Medien und für Nächtigungen. - Vereinfachung und Entlastung für Wirtshäuser durch höhere Pauschalierung. - 25 Millionen Euro Comeback-Zuschuss für die Filmwirtschaft. - Bis zu 6.000 Euro Unterstützung für freischaffende Künstler. • Verlängerung Fixkostenzuschuss in einer zweiten Phase um sechs Monate mit zusätzlich sechs Milliarden Euro. Ansprechpartner: Finanzministerium. • Gründer- & Deregulierungspaket: Neue Gesellschaftsform („Austrian Limited“) mit unbürokratischer Gründung, niedrigem Gründungskapital sowie Umsetzung wichtiger Deregulierungs- maßnahmen wie u.a. Mitarbeiterbeteiligung und Verfahrensver- einfachungen. • Garantien und Steuerstundungen: Das ist wichtig für die Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit heimischer Unternehmen. • Degressive Abschreibung: 30 Prozent Abschreibung im ersten Jahr, gilt für alle Investitionen außer Gebäude, Software und klimaschädliche Anschaffungen (rasche Umsetzung, dauerhaft günstig). • Investitionsprämie: Ab 1. September 2020 befristete Prämie als Investitionsanreiz und wirtschaftsfördernde Maßnahme: - 14 Prozent bei Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Sciences. - Sieben Prozent für alle anderen Branchen (keine Förderung für explizit klimaschädliche Projekte). • Kreditmoratorium: Zwei Milliarden Euro Liquidität für besonders betroffene Branchen. Der Staat geht bei Krediten in Vorleistung, um die Zahlungsfähigkeit betroffener Unternehmen zu sichern. • 2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit für Betriebe.
18 TOURISMUS Kapitel 4 Unterstützung für unseren Tourismus Der Tourismus ist für Österreich ein wichtiger Wirtschafts- und Wohlstandsmotor und sichert hunderttausende Arbeitsplätze. 16 Prozent des Bruttoinlandsproduktes kommen aus dem Tourismus. Deshalb lautet unser Slogan heuer: „Almen statt Palmen“. Die Bun- desregierung hat ein Paket geschnürt, damit vor allem Tourismus, Gastronomie und Freizeitwirtschaft durch diese Krise kommen. Maßnahmen im Detail (Siehe auch „Unterstützung für unsere Unternehmer“) • Das 500 Millionen Euro Wirtshauspaket fördert Beschäftigte und heimische Wirte - Vereinfachung und Entlastung durch höhere Pauschalierung. - Mehr Geld für Dorfwirtshäuser. - Weitere Vergünstigung von Essensgutscheinen: Anhebung der Höchstgrenze für steuerliche Gutscheine von 4,40 auf acht Euro (wenn im Gasthaus verbraucht). - Erhöhte Absetzbarkeit von Geschäftsessen. - Abschaffung der Schaumweinsteuer. • Senkung der Umsatzsteuer für die Gastronomie auf fünf Prozent. Der reduzierte Steuersatz gilt im zweiten Halbjahr 2020 für alle Speisen und Getränke. Davon erfasst sind das Gastgewerbe, aber auch Schutzhütten und Buschenschänke.
19 • Eine Umsatzsteuersenkung für Nächtigungen, Kunst- und Kulturbetriebe wie Theater, Konzerte, Museen, Kinos oder Zirkus- vorstellungen ebenfalls auf fünf Prozent. • Verlängerung von Steuerstundungen um dreieinhalb Monate bis zum 15. Jänner 2021. Die Steuerstundungen werden automatisch verlängert – somit muss nicht erneut ein Antrag gestellt werden. Für die Dauer der Stundungen fallen keine Zinsen an. • Gewinn- und Verlustverteilung: Einmaliger Rücktrag von Verlusten aus 2020. Durch das Gegenrechnen mit Gewinnen aus 2019 (in besonderen Fällen auch 2018) werden bezahlte Steuern zurückbezahlt. Das bringt eine Entlastung von 1,5 bis zwei Milliarden Euro. • Zur Deckung von Fixkosten gibt es eine Verlängerung des direkten und sofortigen Zuschusses. Ansprechpartner: Finanzministerium. • Mit dem Kreditmoratorium soll die Liquidität durch Aussetzung von Kreditraten sichergestellt werden. Neben Personalkosten stellen Bankverbindlichkeiten bei den Klein- und Mittelunter- nehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft die größte Herausforderung bei der Liquidität dar. • 2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit für Betriebe.
20 BAUERN
21 Kapitel 5 Unterstützung für unsere Bauern Die Corona-Krise hat die Bedeutung flächendeckender Land- und Forstwirtschaft in Österreich einmal mehr aufgezeigt. Um die Versorgungssicherheit unseres Landes sowohl mit Lebensmitteln als auch mit Holzprodukten in Zukunft garantieren zu können, braucht es eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft. Maßnahmen im Detail HÄRTEFALLFONDS • Ziel des Förderprogramms ist es, die existenz- bedrohte Situation bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmern, Kleinstunternehmen, Non-Profit-Organisationen (NPO) sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Privat- zimmervermietern, die massive Einkommenseinbußen bzw. höhere Kosten im Zusammenhang mit der Pandemie haben und wirtschaftlich signifikant betroffen sind, abzuwenden: - Mit dem Härtefallfonds soll erreicht werden, dass Liquiditäts- schwierigkeiten überbrückt werden können und so die Betriebe auch nach der Krise weiterhin zur österreichischen Wertschöpfung beitragen können. - Das ursprünglich für die gesamte Fördermaßnahme im 2. COVID-19-Gesetz festgesetzte Fördervolumen von maximal einer Milliarde Euro wurde im Rahmen des 3. COVID-Gesetzes auf maximal zwei Milliarden Euro erhöht. - Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt für land- und forstwirtschaftliche Betriebe durch die AMA.
22 BAUERN Österreich ist bisher besser durch die Krise gekommen als andere Staaten. Besonderer Dank gilt den Bäuerinnen und Bauern. August Wöginger
23 ENTLASTUNG FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT (bereits rückwirkend mit 1.1.2020; in Summe ca. 60 Millionen Euro) • Angleichung der Krankenversicherungs-Mindestbeitrags- grundlage an das allgemein gültige Niveau für Versicherte. Für Einheitswertbetriebe ergibt sich dadurch ein Entlastungsvolumen von bis zu 320 Euro pro Betrieb und Jahr, für Optionsbetriebe bis zu 930 Euro pro Betrieb und Jahr. • Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf zehn Prozent. Diese Maßnahme führt zu einer durchschnittlich 450 Euro höheren Pension pro Ausgleichszulagenbezieher und Jahr. • Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitragsgrundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr. • Streichung des Solidaritätsbeitrages der Pensionisten auf alle bäuerlichen Pensionen in der Höhe von 0,5 Prozent. • Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaftliche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro und zukünftige Valorisierung. • Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaßnahme (= Gewinnglättung) zur besseren Absicherung der Landwirte gegen Preis- und Ertragsschwankungen. • Streichung der Einheitswertgrenze von 150.000 Euro und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht auf 700.000 Euro. • Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für zehn Hektar Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst, 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten und 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche (bei gleichzeitiger Beibehaltung der Obergrenze für die Vollpauschalierung von 75.000 Euro Einheitswert). • Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinien im Bereich des Einheitswerts. • Teilpauschalierung - Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben. • Übertragung „Stiller Reserven“: Bei der bisherigen Regelung gilt die Hälfte der Einkünfte aus Kalamitätsnutzung als über- tragbare „Stille Reserve“. Dieser Anteil wird auf 70 Prozent angehoben.
24 BAUERN Beispiel Alleinstehende Bauern-Pensionistin: Bisher € 837 Pensionszahlung (€ 600 Eigenpension) Reduktion fiktives Ausgedinge: €405 jährlich Wegfall Solidaritätsbeitrag: €60 jährlich € 465 mehr für die Bauern-Pensionistin Bauernfamilie mit drei Kindern Einheitswertbetrieb: Bis zu € 320 Entlastung jährlich – durch Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage Kinderbonus: 3 x € 360 einmalig Bis zu € 1.400 € mehr für diesen Betrieb
25 UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN • Kinderbonus: 360 Euro Bonus pro Kind, einmalige Auszahlung automatisch im September mit der Familienbeihilfe. FORSTPAKET (in Höhe von 350 Millionen Euro) • Unterstützung bei Wiederaufforstung nach Schadereignissen. • Durch Unterstützung von Pflegemaßnahmen sollen bereits bestehende Jungbestände zur Regulierung der Baumarten- zusammensetzung zu klimafitten Wäldern weiterentwickelt werden. • Abgeltung von durch den Klimawandel verursachte Borkenkäferschäden. • Bereitstellung von Mitteln als Beitrag zur Errichtung von Nass- und Trockenlagern für Schadholz. • Waldbesitzer werden beim Mehraufwand, der durch die Entrindung verursacht wird, unterstützt. • Maßnahmenbündel zur Vorbeugung und Bekämpfung von Waldbränden, z.B. Bewertungsmöglichkeiten des Waldbrand- risikos, präventive Waldbehandlung etc. • Unterstützung der Errichtung einer Forschungsanlage zur Erzeugung von Holzgas (Substitute Natural Gas) und Treibstoffen aus Holz (Fischer-Tropsch-Verfahren). • Es werden praxisorientierte angewandte Forschungsprojekte zur Unterstützung klimafitter Wälder durchgeführt. Dabei werden beispielsweise Themen wie Baumartenwahl, Genetik, Resistenzen, Schadorganismen, Forstschutzmaßnahmen etc. behandelt. • Maßnahmenbündel zur vermehrten Verwendung von Holz als Baustoff zur Substitution von CO2-intensiven Baustoffen und zur Speicherung von CO2 in Holzbauten. • Stärkung, Erhalt und Förderung der Biodiversität im Wald, u.a. durch Ausbau des Naturwaldreservatenetzes oder Schaffung von Trittsteinbiotopen.
26 GEMEINDEN Kapitel 6 Unterstützung für unsere Gemeinden Das Gemeindepaket ist eine Investition in den ländlichen Raum, die regionale Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Aufgeteilt auf die einzel- nen Bundesländer sind das etwa 31 Millionen Euro für das Burgenland, 63 Millionen Euro für Kärnten, 180 Millionen Euro für Niederösterreich, 162 Millionen Euro für Oberösterreich, 62 Millionen Euro für Salzburg, 137 Millionen Euro für die Steiermark, 82 Millionen Euro für Tirol, 43,5 Millionen Euro für Vorarlberg und 239,5 Millionen Euro für Wien. Maßnahmen im Detail • Der Bund stellt eine Milliarde Euro für Investitionsprojekte von Städten und Gemeinden zur Verfügung. • Für jede Gemeinde Österreichs ist eine Unterstützung vorgesehen. • Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für Projekte, die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden und wo die Finanzierung aufgrund der Minder- einnahmen als Folge der Corona-Krise nicht mehr möglich ist. • Wie viel einzelne Gemeinden bekommen, hängt von der Einwohnerzahl und dem sogenannten „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ ab. • Die Abwicklung erfolgt über die Bundesbuchhaltungsagentur.
27 31 Luftaufnahme von Lambrechten/OÖ • Fördermöglichkeiten: - Errichtung oder Sanierung von Kindergarteneinrichtungen, Schulen, Seniorenbetreuungseinrichtungen und Sportstätten; - Investitionen im Bereich Öffentlicher Verkehr; - Instandsetzungen und Sanierungen von Kirchen durch Beitragsleistungen, Museen oder anderen Kultureinrichtungen in den Ortskernen; - Maßnahmen zur Energieeinsparung und Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen; - Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen; - Breitband-Datennetz-Ausbau; - Sanierung von Gemeindestraßen; - Errichtung und Sanierung der Infrastruktur von anerkannten Rettungsorganisationen, etwa Feuerwehrhäuser; - Errichtung, Sanierung und Instandhaltung von Radverkehrs- und Fußwegen; - Bis zu 30 Millionen Euro für Kinder-Ferienbetreuung im Sommer 2020. Ziel: mindestens 20 Prozent der Mittel für ökologische Maßnahmen.
28 JUNG & ALT Beispiel Studentin Studentin mit Nebenjob: € 700 brutto Durch Negativsteuer: Jährlich € 100 mehr für sie
29 Kapitel 7 Unterstützung für Jung & Alt Die Jugend ist unsere Zukunft. Freie Entfaltung und sorgenfreies Heranwachsen haben höchste Priorität. Auch unsere Senioren sind uns wichtig. Jugend und Senioren verdienen unsere Unterstützung. Maßnahmen im Detail FÜR UNSERE JUGEND STEUERENTLASTUNG • Die Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von 25 auf 20 Prozent bringt bis zu 350 Euro jährlich. • Arbeitnehmer, die keine Steuern zahlen, werden mit bis zu 100 Euro entlastet. Beide Maßnahmen gelten rückwirkend ab dem 1. Jänner 2020. • Gründer- & Deregulierungspaket: Neue Gesellschaftsform („Austrian Limited“) mit unbürokratischer Gründung und niedrigem Gründungskapital. • Lehrlinge: - 2.000 Euro Lehrlingsbonus: 1.000 Euro sofort für jede neue Lehrstelle und 1.000 Euro nach Absolvierung der gesetzlichen Probezeit für Betriebe. - Corona-Kurzarbeit: Erstmals können auch Lehrlinge in Kurzarbeit gehen – ohne Einbußen. • Kinder-Ferienbetreuung: Bis zu 30 Millionen Euro für Kinder- Ferienbetreuung im Sommer 2020 im Rahmen des Gemeindepakets. • Sommerschule: Kostenfreies Angebot für Schüler, die via Distance Learning nicht gut erreicht werden konnten und im Fach Deutsch einen besonderen Aufholbedarf aufweisen. • Kosten für regionale Infrastrukturprojekte wie die Errichtung und Sanierung von Kindergärten und Schulen werden von der Bundesregierung im Rahmen des Gemeindepakets mit bis zu 50 Prozent übernommen. • Mit dem Schulentwicklungsprogramm werden insgesamt 2,4 Milliarden Euro für den Neubau, Zubau und die Sanierung an Bundesschulen investiert.
30 JUNG & ALT Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Menschen in Krisenzeiten bestmöglich unterstützen. Sebastian Kurz Beispiel Pensionistin Pensionistin: € 1.200 Pension Durch Steuerentlastung: Jährlich rund € 130 mehr für diese Pensionistin
31 • Masterplan Digitalisierung in der Bildung: u.a. ab 2021 digitale Endgeräte für Schüler der 5. Schulstufe (im ersten Jahr auch für Schüler der 6. Schulstufe), Portal Digitale Schule zur besseren Kommunikation, Vereinheitlichung bestehender Lernplattformen, Gütesiegel Lern-Apps und Ausbau der schulischen IT-Infrastruktur (Breitband, WLAN). • 700 Millionen Euro für gemeinnützige Vereine (Sport, Kultur, Musikkapellen, Feuerwehren etc.) FÜR UNSERE SENIOREN • Senkung der ersten Einkommensteuerstufe von 25 auf 20 Prozent rückwirkend mit 1. Jänner 2020 gilt auch bei Pensionen – bis zu 350 jährlich. • Die Errichtung, Erweiterung und Instandhaltung sowie Sanierung von Einrichtungen für die Seniorenbetreuung und die Betreuung von behinderten Personen sind mögliche Projekte im Rahmen des Gemeindepakets. • Pflege und Gesundheit: Während der Corona-Krise 100 Millionen Euro für Pflege als Vorsorge für Ersatzbetreuung, wenn die 24-Stunden-Betreuung ausfällt, sowie Verlängerung und freiwillige Einberufung von Zivildienern zur Unterstützung des Gesundheitssystems. Beispiel Pensionist Pensionist: € 1.500 Pension Durch Steuerentlastung: Jährlich rund € 300 mehr für diesen Pensionisten
32 WOHNEN UND SANIEREN Kapitel 4 Kapitel 8 Unterstützung beim Wohnen und Sanieren Die Wohnraumpolitik muss Wohnraum leistbarer machen. Bei Gebäuden soll auch der Umweltgedanke vermehrt eine Rolle spielen. So soll es auch Förderprogramme für thermisch- energetische Sanierungen geben. Maßnahmen im Detail • Schaffung einer eigenen Wohnbauinvestitionsbank, um die Errichtung leistbaren Wohnraums zu vereinfachen. • Investitionen in die Infrastruktur bestehender Gebäude sowie in die Entwicklung moderner und umweltschonender Gebäude. • Bestehende Förderprogramme werden ausgebaut, neue geschaffen und steuerliche Anreize gesetzt. Gefördert werden thermisch-energetische Sanierungen und Heizkesseltausch. Ein spezifischer Förderschwerpunkt liegt dabei auf einkommens- schwachen Haushalten. • Gemeindepaket: Die Bundesregierung übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für regionale Infrastrukturprojekte wie die Errichtung und Sanierung von Kindergärten und Schulen. • Eine-Million-Dächerprogramm: Förderung beim Aufbau von Photovoltaikanlagen durch insgesamt 260 Millionen Euro. • Breitbandausbau: Zweite Breitbandmilliarde, um die digitale Infrastruktur zu fördern. • Schulentwicklungsprogramm: Mit diesem werden insgesamt 2,4 Milliarden Euro für den Neubau, Zubau und die Sanierung an Bundesschulen in die Hand genommen, und vor allem wird in die Regionen investiert.
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34 KLUBTAGUNG 2020 IN MAUERBACH v.l.n.r.: ÖVP-Klubobmann August Wöginger, Bundeskanzler Sebastian Kurz und ÖVP-Generalsekretär Axel Melchior Der ÖVP-Parlamentsklub besteht aus 101 Mandataren: 71 Nationalratsabgeordneten, 23 Bundesräten und sieben EU-Abgeordneten
29 35 Die Klubobmann-Stellvertreterin und stv. ÖVP-Generalsekretärin Gaby Schwarz mit ÖVP-Klubobmann August Wöginger bei der Klubtagung in Mauerbach Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei August WÖGINGER (Klubobmann), Heldenplatz 11, 1010 Wien Tel.: +43 40110 - DW 0, office@oevpklub.at, www.oevpklub.at Redaktion: Mag. Iris BRÜGGLER, Mag. Elisabeth HALVAX Gestaltung, Satz & Layout: Gerhard POTUZNIK Druck: Druckerei Odysseus, Stavros Vrachoritis Ges.m.b.H. 2325 Himberg Stand Juli 2020
www.oevpklub.at
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