Preisliste Nr. 38 Gültig ab 1. Januar 2021 Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund Telefon 0231 9059-6420 Telefax ...

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Preisliste Nr. 38 Gültig ab 1. Januar 2021 Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund Telefon 0231 9059-6420 Telefax ...
Preisliste Nr. 38
Gültig ab 1. Januar 2021
                   Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG
Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund
Telefon 0231 9059-6420
Telefax 0231 9059-8605
E-Mail: ruhrwirtschaft@lensingmedia.de
KURZCHARAKTERISTIK

Die Ruhr Wirtschaft, das Magazin
der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund,
ist ein regionales Wirtschaftsmagazin für alle Branchen.

Sie veröffentlicht als einzige Konjunktur-
und F­ irmenberichte aus der Region, informiert
über Umweltschutz, Verkehr, Außenwirtschaft,
Recht, Steuern und Finanzen, berufliche
Aus- und ­Weiterbildung.

Die Ruhr Wirtschaft ist mit einer Auflage
von 30.948 Exemplaren (IVW IV/2020)
im IHK-Bezirk verbreitet (siehe Abbildung)
und fungiert hierbei als aktuelles und zuverlässiges
Informations- und Kommunikationsmedium
für rund 65.000 Entscheidungsträger der Wirtschaft.

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PREISLISTE NR. 38                                                             gültig ab 1. Januar 2021

Zeitschriftenformat                                                             Millimeterpreise                                                          GP * €        OP * €
210 mm breit x 297 mm hoch                                                      Geschäftsanzeigen 42 mm breite Spalte                                       3,29          2,80
Satzspiegel                                                                     Geschäftsanzeigen 58 mm breite Spalte                                       4,50          3,83
185 mm breit x 260 mm hoch, 1/1 Seite umfaßt 1040 mm,                           Texteilanzeigen 58 mm breite Spalte                                         5,62          4,78
Textseite 3 Spalten je 58 mm breit, Anzeigenseite 4 Spalten je 42 mm breit      (mindestens von 3 Seiten mit Text umgeben)
Format mit Anschnitt                                                            Rubrik „Ein Anruf erfüllt Ihre Wünsche“
216 mm breit x 303 mm hoch, (inkl. 3 mm Beschnitt an allen Seiten)              6 Eintragungen à €                                                         62,94         53,50
Anzeigenformate                                                                 12 Eintragungen à €                                                        57,06         48,50
    Format        Breite x Höhe in mm       Grundpreis* E       Ortspreis* E    ohne Nachlass
  1/1 Seite           185 x 260                2.705,31          2.299,51       Zuschläge
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  2/3 Seite                                    1.891,82          1.608,05       1 Zusatzfarbe (2c)            + 20%
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  1/2 Seite                                    1.427,58          1.213,44       3 Zusatzfarben (4c)           + 35%
                      185 x 130
                       185 x 87                                                 Platzierung                   + 10% (U2, U3 + 15%, U4 + 20%)
  1/3 Seite           122 x 130                963,42             818,91
                       58 x 260                                                 Nachlässe
                      185 x 65                                                  bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten
  1/4 Seite           122 x 98                 725,96             617,07
                      90 x 130                                                  Malstaffel
                      185 x 43                                                  3x             6x             12 x
  1/6 Seite           122 x 65                 488,45             415,18        3%             5%             10 %
                      58 x 130
                                                                                Mengenstaffel
                      185 x 33
  1/8 Seite            90 x 65                 370,37             314,81        3 Seiten       6 Seiten       12 Seiten
                       58 x 98                                                  5%             10 %           15 %
                       58 x 65
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                      122 x 33
  1/16 Seite           90 x 33                 195,00             165,75       * Der Ortspreis gilt für direkt erteilte Aufträge von Unternehmen aus dem Kammerbezirk
                                                                                 (Dortmund / Kreis Unna / Hamm). Aufträge über Werbungsmittler werden zum Grundpreis abgerechnet.

                                                                                                                                                                               3
PREISLISTE NR. 38                                                        gültig ab 1. Januar 2021

Erscheinungsort                                                            Einhefter
Dortmund                                                                   Anlieferung gefalzt und unbeschnitten.
Fachrichtung                                                               Größe 210 x 297 mm zuzüglich Beschnittzugabe
Industrie, Handel, Gewerbe, Banken, Versicherungen, Verkehr                oben 7 mm, unten und rechts mindestens 3 mm,
Druckauflage                                                               zuzüglich mindestens 5 mm Nachfalz rechts.
30.948 Exemplare (IVW IV/2020)                                             Gesamtformat: 431 mm breit, 307 mm hoch
Herausgeber                                                                		GP* €                                        OP* €
                                                                           je Tausend		                    206,12         175,20
Industrie- und Handelskammer zu Dortmund
                                                                           * zzgl. Postgebühren. Beilagen und Einhefter werden nicht rabattiert.
Märkische Straße 120, 44141 Dortmund
Redaktion                                                                  Druckverfahren
Gero Brandenburg (M.A.)                                                    Bogen-Offsetdruck
Druck- und Anzeigenverwaltung                                              Druckunterlagen
Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG, Westenhellweg 86–88, 44137 Dortmund    Aufgrund der Produktionsprozesse verarbeiten wir
Telefon: 0231 9059-6420 / Telefax: 0231 9059-8605                          vorzugsweise angelieferte Daten. Angaben zur Übermittlung der
E-Mail: ruhrwirtschaft@lensingmedia.de                                     Dateien finden Sie auf der Seite „Digitale Übermittlung“
Anzeigenschluss                                                            Zahlungsbedingungen
am 30. des Vormonats                                                       Zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Erscheinungsweise
                                                                           Zahlungsmöglichkeiten
10 x jährlich, in der 3. Woche
(Doppelausgabe: Juli/August, Dezember/Januar)                              Stadtsparkasse Dortmund
                                                                           IBAN: DE89 4405 0199 0001 3182 09, BIC: DORTDE33XXX
Beilagen                                            GP E     OP E
                                                                           Zusätzliche Bedingungen des Verlages
bis 20 g Gewicht, je Tausend                        131,67   111,92
je 10 g mehr = + € 13,33 (GP) / + €11,33 (OP)                              Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei
zuzüglich Postgebühren, Höchstformat: 200 x 287 mm, 		                     laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere
Lieferung bis spätestens 5 Tage vor Erscheinen,                            Vereinbarung getroffen wurde.
5 Muster bei Auftrag an Anzeigenverwaltung                                 Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.
Versandanschrift
frei Haus an Lensing Druck GmbH & Co. KG
Feldbachacker 16, 44149 Dortmund-Kley
                                                                                                                                                        4
ANZEIGENFORMATE

   1/1 Seite      2/3 Seite   2/3 Seite   1/2 Seite   1/2 Seite

   185 x 260      185 x 173   122 x 260   185 x 130   90 x 260

   1/3 Seite      1/3 Seite   1/3 Seite   1/4 Seite   1/4 Seite

   185 x 87       122 x 130   58 x 260    185 x 65    122 x 98

                                                                  5
ANZEIGENFORMATE

   1/4 Seite      1/6 Seite   1/6 Seite    1/6 Seite    1/8 Seite

   90 x 130       185 x 43    122 x 65     58 x 130     185 x 33

   1/8 Seite      1/8 Seite   1/12 Seite   1/12 Seite   1/16 Seite

    90 x 65       58 x 98      58 x 65     122 x 33      90 x 33

                                                                     6
DIGITALE ÜBERMITTLUNG VON ANZEIGEN

Unmittelbar vor der Übermittlung Ihrer Anzeige senden Sie uns bitte ­   Programm-Dateien
einen Ausdruck der Anzeige per Fax oder E-Mail an:
                                                                        PDF 1.3 nach unseren Richtlinien (wird bevorzugt)
                                                                        PDF/X-3 mit CMYK-Daten (alle Schriften und Bilder müssen eingebettet sein)
                       Verlag Lensing-Wolff GmbH & Co. KG
                                                                        Betriebssystem: Windows / Apple OS X
Anzeigenservice
                                                                        Illustrator          in Version bis CC 2017
Telefax 0231 9059-8605
                                                                        InDesign             in Version bis CC 2017
E-Mail: ruhrwirtschaft@mdhl.de
                                                                        Photoshop            in Version bis CC 2017
Geben Sie dabei bitte auch Ihren Ansprechpartner
für die Anzeigenvermittlung an.
Übermittlung per FTP:

Kontaktdaten auf Anfrage.
ruhrwirtschaft@lensingmedia.de
Übermittlung per Mail:
ruhrwirtschaft@lensingmedia.de

Die Art der Benennung ist zwingend einzuhalten.
Der Dateiname/Ordner (acht Stellen) Ihrer Anzeige
sollte mit den Buchstaben RUWI als Kennung für
die Ruhr Wirtschaft beginnen.
Übermittlung per Datenträger:
Es werden alle gängigen Datenträger entgegengenommen.

                                                                                                                                                 7
DIGITALE ÜBERMITTLUNG VON ANZEIGEN

Programm-Dateien                                                        Linienstärke
Es sollten keine mit WORD oder POWER POINT                              Die Linienstärken sollten nicht unter 0,2 Punkt liegen.
gestalteten Dokumente gesendet werden!                                  Angelieferte Scans sollten eine Auflösung von mindestens 300 dpi haben.
Diese können nur als Vorlage für eine von uns
neu gestaltete Anzeige dienen.                                          Rückfragen zur Technik?
Checkliste für angelieferte Daten                                       Rufen Sie uns an:
                                                                        Telefon 0231 9059-2601 (Herr Thomas Burgsmüller)
• Korrekte Dokument-Grösse, 3mm Beschnitt,                             pls@lensingmedia.de
   alle Elemente müssen mind. 3 mm vom Seitenrand entfernt sein.
• Keine elektronische Schriftenmodifikation vornehmen                                     UNTERNEH
                                                                                                         MERBEFRA
                                                                                           Die wirtschaftlic
                                                                                                                         GUNG
                                                                                                               he Lage in der
                                                                                                                                IHK-Region

   (fett, kursiv, usw. – immer den korrekten Schriftschnitt wählen!).
                                                                                            VERKEHR                      pel
                                                                                                             neuer B-1-Am
                                                                                            Viel Kritik an
                                                                                            FUSION                                      sich zusammen          AUF ABSTAND IN ENGEM AUSTAUSCH
                                                                                                                     eien schließen
                                                                                            Zwei   Traditions-Drucker                                          Spitzenvertreter der 16 NRW-IHKs im Gespräch

• Überprüfen aller Elemente                                                                                                                                    DER TIEFSTE WIRTSCHAFTSEINBRUCH
                                                                                                                                                               Ein Interview mit DIHK-Präsident Eric Schweitzer
                                                                                                                                                               DIEBSTAHLSICHERE DESINFEKTIONSSPENDER

• Farbmodus CMYK – kein RGB!
                                                                                                                                                               Dortmunder Startup reagiert auf Corona                     FACHKRÄF
                                                                                                                                                                                                                                       TESICHERU
                                                                                                                                                                                                                         Interview mit              NG
                                                                                                                                         Juli / August 2020                                                                              dem Direktor
                                                                                                                                                                                                                                                        des Berufsförder
                                                                                                                                                                                                                         DUALE AUSB                                        ungswerks
                                                                                                                                                                                                                                    ILDUN       G
                                                                                                                                                                                                                         IHKs in NRW

• Auflösung der Bilddaten mind. 300 dpi
                                                                                                                                                                                                                                       feiern die Top-A
                                                                                                                                                                                                                                                         zubis
                                                                                                                                                                                                                         EINZELHAN
                                                                                                                                                                                                                                       DEL
                                                                                                                                                                                                                         Rewe Budnik
                                                                                                                                                                                                                                       verkauft Waren
                                                                                                                                                                                                                                                        – und Emotionen

• Keine Haarlinien verwenden.
                                                                                                                                                                                                            Juni 2020

• Alle nicht verwendeten Sonderfarben löschen.                                                                                         Ausbildung:
                                                                                       WIE WIR
                                                                                                                                                                                                                                                        Dezember 2019
                                                                                                                                                                                                                                                                        / Januar 2020

• Überdrucken/Aussparen kontrollieren.
• Bevorzugt PDF/X-3
                                                                                                                                   Jetzt erst recht!
                                                                                                                                                              Warum Unternehmen auch in
                                                                                                                                                               der Krise ausbilden sollten

Farbanzeigen
verwenden Sie nur CMYK-Farben, alle farbigen Elemente müssen als
                                                                                   DIE KRISE
                                                                                           Neue Hotline
                                                                                           „Ausbildung“:
CMYK definiert sein.                                                                       0231 5417-200

                                                                                                                                                                                   Gute Stimm
                                                                                                                                                                                 in der Wirtschung
Raster Linienstärke
Die Rastertönung sollte im Normalfall 20 % betragen;
                                                                                       ERLEBEN                                                                                700 Gäste bei     aft     m traditionel
                                                                                                                                                                                                                        len IHK-Jahrese
                                                                                                                                                                                                                                                    mpfang
sie sollte nicht unter 10 % liegen.

                                                                                                                                                                                                                                                                                        8
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist der Vertrag         8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines
    über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder           Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der tech-
    sonstigen In­serenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.                       nischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages
                                                                                                  abzulehnen, wenn deren Inhalt nach pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertrags-           Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Ver-
                                                                                                  öffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Ge-
    abschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner
                                                                                                  schäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge
    Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der
                                                                                                  sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung
    ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten        bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck ei-
    Frist abgerufen und veröffentlicht wird.                                                      nes Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten,
                                                                                                  werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der          unverzüglich mit­geteilt.
    in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus
    weitere Anzeigen abzurufen.                                                               9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen
                                                                                                  oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat,          beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag ge-
    so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unter-            währleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die
                                                                                                  Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
    schied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden
    Nachlass dem Verlag zu ­erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf
                                                                                              10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei
   höhere Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.                                             unvollständigem Abdruck der Anzeigen Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine
                                                                                                   einwandfreie E­ rsatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzei-
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entspre-                 ge beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene
    chend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.                                                      Nachfrist verstreichen oder ist die E­ rsatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der
                                                                                                   Auftraggeber ein Rücktrittsrecht. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungs-
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in be-              verletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und ­unerlaubter Handlung sind – auch
    stimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druck-                    bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus
    schrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass         Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren
    dem Auftraggeber noch vor A ­ nzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag          Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende ­Entgelt.
                                                                                                   Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen
    auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen
                                                                                                   ­Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet
    Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
                                                                                                    der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen;
                                                                                                    in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die H  ­ aftung für grobe Fahrlässigkeit
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht           auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts
    an ­andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestal-             beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – in-
    tung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort               nerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht
    „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.                                                           werden.

                                                                                                                                                                                         9
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt      17. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein
     die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag            Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des
     berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des         mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf
     Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.                                              andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht
                                                                                                  genannt ist – die durchschnittlich v­erkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige           die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) A
                                                                                                                                                ­ uflage des vergangenen Kalenderjahres
     üb­liche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.                          unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung
                                                                                                  berechtigender Mangel, wenn sie
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, mög-
     lichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist           • bei einer Auflage bis zu      50.000 Exemplaren 20 v.H.
     innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufen-         • bei einer Auflage bis zu      100.000 Exemplaren 15 v.H.
     den Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder        • bei einer Auflage bis zu      500.000 Exemplaren 10 v.H.
     Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nach­lässe für vorzeitige Zahlung werden nach         • bei einer Auflage über        500.000 Exemplaren 5 v.H.
     der Preisliste gewährt.
                                                                                             	beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlos-
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten be-            sen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig
     rechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden          Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktre-
     Auftrages bis zur ­Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Voraus-        ten konnte.
     zahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
     Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen-      18. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weiterga-
     abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich             be der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und
     vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich           Eilbriefe auf Z­ iffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet.
     offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.                                          Die Eingänge auf ­Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in
                                                                                                  dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der
15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art              Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.
     und ­Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder
     vollständige ­Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden,       19. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurück-
     so tritt an seine Stelle ­eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die        gesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
     Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
                                                                                             20.Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend
16. Kosten für zusätzliche Repro-Arbeiten (Herstellung von Druckunterlagen, Vergröße-            nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages. Für den Fall, dass der Wohnsitz oder ge-
     rungen und Verkleinerungen) hat der Auftraggeber zu tragen.                                  wöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt
                                                                                                  ist sowie für den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
                                                                                                  oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als
                                                                                                  Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

                                                                                                                                                                                      10
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

a) 	Mit der Erteilung des Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages erkennt der Auftraggeber            h) 	Die Preise für Anzeigen von Werbungtreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können
     die G
         ­ eschäftsbedingungen und Preisliste an. Die zusätzlichen Geschäftsbedingungen              von ­solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die ihren Sitz oder Nieder-
     gehen im ­Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.                               lassungen im Verbreitungsgebiet haben und für sich oder ihre Niederlassungen ohne
                                                                                                     Einschaltung eines ­Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufge-
b) 	Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inser-        ben oder ortsabhängig Waren bzw. Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vor-
     tion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem Auftraggeber obliegt            genannten Kundenkreises über Werbungsmittler abzurechnen, so gilt der Grundpreis.
     es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen. Durch Erteilung eines Anzeigen-       i) 	Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten,
     auftrages verpflichtet sich der Inserent, die Kosten der Veröffentlichung einer Ge-             Ver­trägen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verla-
     gendarstellung, die sich auf tatsächliche ­Behauptungen der veröffentlichten Anzeige            ges zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber
     bezieht, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des j­eweils gültigen Anzeigentarifs. Dies            weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
     gilt auch für Beilagenaufträge.
                                                                                                j) 	Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Da-
c) 	Die Verlage behalten sich vor, bei Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingun-           ten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken verwendet werden
     gen ­diese auch bei bereits vorliegenden Aufträgen und Abschlüssen zur Anwendung                (gemäß § 34, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz).
     zu bringen.
                                                                                                k) 	Abbestellungen von Wiederholungsanzeigen nimmt der Verlag nur schriftlich entgegen.
d) 	Für Sonderseiten und Verlagsbeilagen können vom Verlag abweichende Preise festge-
     setzt werden. Für Jahresabschlüsse von über 300.000 mm sind Kunden-Sonderrabatte           I) 	Der im Tarif genannte Preis muss auch dann gezahlt werden, wenn nur die Teilbele-
     möglich.                                                                                        gung einer Ausgabe gewünscht wird, sofern eine Teilbelegung überhaupt technisch
                                                                                                     möglich ist.
e) 	Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung
     zur E­ rfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz. Insbesondere wird auch       m) Für Farbanzeigen mit Schieberecht können Sondervereinbarungen getroffen werden.
     kein S­ chadenersatz für nicht veröffentlichte oder nicht rechtzeitig veröffentlichte
     Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B.       n) 	Nach mündlichem Auftrag des Anzeigenkunden ist der Verlag berechtigt, Kleinanzei-
     Streik, Beschlagnahme und ­dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung             gen im Abbuchungsverfahren zu regulieren.
     der veröffentlichten Anzeige, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druck-
     auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der          o) 	Bei der Postauflage sind noch Schwankungen in der Farbwiedergabe möglich. Sie ist
     Kalkulation „Druckauflage“ zu bezahlen.                                                         deshalb für die Beurteilung des Druckergebnisses ungeeignet.

f) 	Eine Vermittlungsprovision kann nur dann gewährt werden, wenn der Auftrag vom              p) 	Für Fehler, die in Anzeigen durch telefonische Übermittlung entstehen, übernehmen
     Werbungsmittler erteilt wird und die Texte bzw. Auftragsunterlagen von dem Wer-                 wir ­keine Verantwortung.
     bungsmittler ­geliefert werden.

g) 	Bei Geschäftsanzeigen und Fremdbeilagen, die zum Ortspreis vermittelt werden, ent-
     fällt die Provision.

                                                                                                                                                                                     11
SONDERTHEMEN 2021						Anzeigenschluss

Februar           Kommunikation / Reisen, Tagen, Präsentieren / Social Media          29.01.2021
                  Büro, Verpackung, Druck, PR / IT, Security, Digitalisierung
März              Mobilität: Fuhrpark - Leasing - Nutzfahrzeuge / Franchise        26.02.2021
April             Personalwesen: Arbeitsrecht - Zeitarbeit - Sicherheit            26.03.2021
Mai               Häfen - Container - Eisenbahnen	30.04.2021
Juni              Bauen + Erhalten / Gewerbliche Immobilien /                      28.05.2021
                  BGM - Betriebliches Gesundheitsmanagement
Juli/August       Finanzen - Leasing - Versicherung                                   16.06.2021
September         Logistik - Maschinen - Produktion / Transport + Verpackung          31.08.2021
Oktober           Unternehmensrecht - Unternehmensberatung - Consulting               24.09.2021
November          Energieeffizienz - Öko-Bilanz - CO²-Bilanz - E-Mobilität            29.10.2021
Dezember/Januar   Gründen + Entwickeln / Qualifizieren + Bilden                       24.11.2021

KONTAKT

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