KONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON 2020 - Katarina Rohsmann - ProjektSERVICE ...

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KONSORTIALVERTRÄGE
IN HORIZON 2020
Katarina Rohsmann
KONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON 2020 - Katarina Rohsmann - ProjektSERVICE ...
DAS PROJEKTKONSORTIUM

                         Partner 2                       Dritter stellt
                                                          Ressourcen
                                                               zur
                                         Partner 3         Verfügung

             Partner 1

                         Koordinator
                                                     Subcontractor

         Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement, CA)
      regelt die Beziehung der Projektpartner untereinander
  Linked
Third Party
            (Rechte und Pflichten zwischen denDienstleister
                                               Partnern)
                                                                          1
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GRUNDSÄTZE

 Vertrag zwischen den Projektpartnern – die EU-Kommission
  ist auf keine Weise eingebunden
 (Grundsätzlich) verpflichtend
 sollte vor dem Grant Agreement (GA) unterzeichnet werden
 Zweck: Ergänzung des GA (zusätzliche/detailliertere Regeln);
  Abwandlung von „Default-Regeln“ des GA
 im Fall von Widersprüchen zum GA (inkl. Annexes!) haben die
  Regeln des GA Vorrang

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WICHTIGSTE INHALTE VON
 KONSORTIALVERTRÄGEN

                                                    IPR-Bestimmungen
                                                (Background, Zugangsrechte,
                                               Verwertung und Verbreitung von
                                                     Ergebnissen usw.)
  Rechte
            Management-
    und                                                           Finanzielle                Geheim-
               Struktur                                                                                Haftung
 Pflichten                                                      Bestimmungen                 haltung
            („Governance“)
der Partner

                                  Allgemeine Bestimmungen
                  (z.B. Definitionen, Zweck, Inkrafttreten, Vertragsdauer etc.)

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ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Beispiele:

 Inkrafttreten, Dauer, Beendigung
  des Konsortialvertrages
 Anwendbares Recht
   (häufig: belgisches Recht)

 Vertragsänderungen
 Begriffsdefinitionen
   (z.B. „nötig“/Zugangsrechte)

 Beilegung von Streitigkeiten
   (häufig: Mediationsverfahren/Schiedsgericht; allenfalls gerichtlich)
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RECHTE UND PFLICHTEN
DER PARTNER

Beispiele:

 Erfüllung von Aufgaben durch die Partner
 Teilnahme an Meetings, Einhaltung von Fristen,
  Informationspflichten usw.
 Vertragsbruch, Erklärung zur „Defaulting Party“

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DIE MANAGEMENT-STRUKTUR

Beispiele:

 Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Gremien
  (angepasst an das konkrete Projekt; aufbauend auf
  Annex 1 des GA)
 Abstimmungsregeln für diese Gremien
  (Mehrheitserfordernisse, Vetorechte usw.)
 Organisation, Durchführung und Nachbereitung von
  Projektmeetings
 Keine Default-Regelungen im Grant Agreement!
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FINANZIELLE BESTIMMUNGEN

Beispiele:

 Verwaltung der EU-Förderung durch den Koordinator
 Weiterleitung der Zahlungen an die Partner
 „Zahlungspläne“ (Überweisung in Raten/ nur bei
  nachgewiesenem Arbeitsfortschritt etc.)
 Umgang mit Einnahmen im Projekt (die zu einer
  Reduktion der Förderung führen)

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GEHEIMHALTUNG

    Beispiele:

     Kennzeichnung vertraulicher Informationen
     Geheimhaltung
     Sanktionen bei Nichteinhaltung

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HAFTUNG

    Beispiele:

     Schadenersatz zwischen den Partnern
     Haftung für Dritte/gegenüber Dritten

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IPR-REGELN

Beispiele:
 Festlegung des Background
     (verpflichtend – positive/negative Liste)
 Zugangsrechte zu Background und Ergebnissen
     (Definitionen, Beantragung, Verzicht, Fristen, Nutzungs-
     bedingungen, Rechte verbundener Unternehmen etc.)
 Umgang mit Projektergebnissen
     (Mit-/Eigentum, Schutz, Verwertung, Verbreitung, Transfer, Lizenzen
     etc.)
 Großer Spielraum für eigene Regelungen
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MUSTER-KONSORTIALVERTRÄGE
FÜR HORIZON 2020

DESCA 2020:

MCARD-2020:

EUCAR:

 Muster rechtzeitig auswählen und an die Besonderheiten
  des eigenen Projekts/ die Vorstellungen des eigenen
  Konsortiums anpassen
 Muster nicht kombinieren!
 Regelungen sollten „fair“ und ausgewogen sein
 Formulierungen müssen klar und unmissverständlich sein

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TIPPS ZUM UMGANG MIT
KONSORTIALVERTRÄGEN

Koordinator:                        Partner:
• Entwurf rechtzeitig an            Insbes. die Bestimmungen zu
  Partner aussenden                 • Entscheidungsprozessen,
• genug Zeit für Feedback           • Finanzen,
  einplanen
                                    • geistigem Eigentum und
• Kommentare einarbeiten
  (falls nicht möglich: erklären,   • Konflikten/Streitbeilegung
  warum) und überarbeiteten         genau lesen und kritisch
  Entwurf wieder aussenden
                                    hinterfragen
• darauf achten, dass der
  Background schriftlich            • bei Zweifeln nachfragen
  festgelegt wird (Pflicht!)           (z.B. IPR Helpdesk)

                                                                   12
TAKE HOME MESSAGES

 Regeln des Konsortialvertrags kennen und beachten

 Bei Widersprüchen hat das Grant Agreement Vorrang

 Einzelne Regelungen gelten nach Projektende weiter

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LINKS

FFG-Website:
https://www.ffg.at/europa/recht-finanzen/h2020-konsortialvertrag

IPR Helpdesk:
https://www.iprhelpdesk.eu/

Guidance for Consortium Agreements:
http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/gm/h2020-guide-cons-a_en.pdf

DESCA 2020:
http://www.desca-2020.eu/

MCARD-2020:
http://www.digitaleurope.org/Services/H2020ModelConsortiumAgreement.aspx

EUCAR:
http://www.eucar.be/eucar-model-consortium-agreement-horizon-2020/
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