KONSORTIALVERTRÄGE IN HORIZON 2020 - Katarina Rohsmann - ProjektSERVICE ...
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DAS PROJEKTKONSORTIUM Partner 2 Dritter stellt Ressourcen zur Partner 3 Verfügung Partner 1 Koordinator Subcontractor Der Konsortialvertrag (Consortium Agreement, CA) regelt die Beziehung der Projektpartner untereinander Linked Third Party (Rechte und Pflichten zwischen denDienstleister Partnern) 1
GRUNDSÄTZE Vertrag zwischen den Projektpartnern – die EU-Kommission ist auf keine Weise eingebunden (Grundsätzlich) verpflichtend sollte vor dem Grant Agreement (GA) unterzeichnet werden Zweck: Ergänzung des GA (zusätzliche/detailliertere Regeln); Abwandlung von „Default-Regeln“ des GA im Fall von Widersprüchen zum GA (inkl. Annexes!) haben die Regeln des GA Vorrang Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 2
WICHTIGSTE INHALTE VON KONSORTIALVERTRÄGEN IPR-Bestimmungen (Background, Zugangsrechte, Verwertung und Verbreitung von Ergebnissen usw.) Rechte Management- und Finanzielle Geheim- Struktur Haftung Pflichten Bestimmungen haltung („Governance“) der Partner Allgemeine Bestimmungen (z.B. Definitionen, Zweck, Inkrafttreten, Vertragsdauer etc.) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 3
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Beispiele: Inkrafttreten, Dauer, Beendigung des Konsortialvertrages Anwendbares Recht (häufig: belgisches Recht) Vertragsänderungen Begriffsdefinitionen (z.B. „nötig“/Zugangsrechte) Beilegung von Streitigkeiten (häufig: Mediationsverfahren/Schiedsgericht; allenfalls gerichtlich) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 4
RECHTE UND PFLICHTEN DER PARTNER Beispiele: Erfüllung von Aufgaben durch die Partner Teilnahme an Meetings, Einhaltung von Fristen, Informationspflichten usw. Vertragsbruch, Erklärung zur „Defaulting Party“ Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 5
DIE MANAGEMENT-STRUKTUR Beispiele: Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Gremien (angepasst an das konkrete Projekt; aufbauend auf Annex 1 des GA) Abstimmungsregeln für diese Gremien (Mehrheitserfordernisse, Vetorechte usw.) Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Projektmeetings Keine Default-Regelungen im Grant Agreement! Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 6
FINANZIELLE BESTIMMUNGEN Beispiele: Verwaltung der EU-Förderung durch den Koordinator Weiterleitung der Zahlungen an die Partner „Zahlungspläne“ (Überweisung in Raten/ nur bei nachgewiesenem Arbeitsfortschritt etc.) Umgang mit Einnahmen im Projekt (die zu einer Reduktion der Förderung führen) Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 7
GEHEIMHALTUNG Beispiele: Kennzeichnung vertraulicher Informationen Geheimhaltung Sanktionen bei Nichteinhaltung Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 8
HAFTUNG Beispiele: Schadenersatz zwischen den Partnern Haftung für Dritte/gegenüber Dritten Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 9
IPR-REGELN Beispiele: Festlegung des Background (verpflichtend – positive/negative Liste) Zugangsrechte zu Background und Ergebnissen (Definitionen, Beantragung, Verzicht, Fristen, Nutzungs- bedingungen, Rechte verbundener Unternehmen etc.) Umgang mit Projektergebnissen (Mit-/Eigentum, Schutz, Verwertung, Verbreitung, Transfer, Lizenzen etc.) Großer Spielraum für eigene Regelungen Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 10
MUSTER-KONSORTIALVERTRÄGE FÜR HORIZON 2020 DESCA 2020: MCARD-2020: EUCAR: Muster rechtzeitig auswählen und an die Besonderheiten des eigenen Projekts/ die Vorstellungen des eigenen Konsortiums anpassen Muster nicht kombinieren! Regelungen sollten „fair“ und ausgewogen sein Formulierungen müssen klar und unmissverständlich sein Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 11
TIPPS ZUM UMGANG MIT KONSORTIALVERTRÄGEN Koordinator: Partner: • Entwurf rechtzeitig an Insbes. die Bestimmungen zu Partner aussenden • Entscheidungsprozessen, • genug Zeit für Feedback • Finanzen, einplanen • geistigem Eigentum und • Kommentare einarbeiten (falls nicht möglich: erklären, • Konflikten/Streitbeilegung warum) und überarbeiteten genau lesen und kritisch Entwurf wieder aussenden hinterfragen • darauf achten, dass der Background schriftlich • bei Zweifeln nachfragen festgelegt wird (Pflicht!) (z.B. IPR Helpdesk) 12
TAKE HOME MESSAGES Regeln des Konsortialvertrags kennen und beachten Bei Widersprüchen hat das Grant Agreement Vorrang Einzelne Regelungen gelten nach Projektende weiter Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 13
LINKS FFG-Website: https://www.ffg.at/europa/recht-finanzen/h2020-konsortialvertrag IPR Helpdesk: https://www.iprhelpdesk.eu/ Guidance for Consortium Agreements: http://ec.europa.eu/research/participants/data/ref/h2020/other/gm/h2020-guide-cons-a_en.pdf DESCA 2020: http://www.desca-2020.eu/ MCARD-2020: http://www.digitaleurope.org/Services/H2020ModelConsortiumAgreement.aspx EUCAR: http://www.eucar.be/eucar-model-consortium-agreement-horizon-2020/ Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 14
Urheberrechtshinweis / Haftungsausschluss Sämtliche Texte, Grafiken und Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Eine auch nur auszugsweise Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Österr. Forschungsförderungsgesellschaft mbH zulässig. Es kann keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Jede Haftung für Schäden, die durch Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Informationen oder durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen verursacht wurden, ist ausgeschlossen. Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft | Sensengasse 1 | 1090 Wien | www.ffg.at 15
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