Konzept Schul- und Tagesstättenbetrieb unter Coronabedingungen an der St.-Notker-Schule -Hygieneplan-Schuljahr 2020/2021

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Konzept Schul- und Tagesstättenbetrieb unter Coronabedingungen an der St.-Notker-Schule -Hygieneplan-Schuljahr 2020/2021
St.-Notker-Schule & Tagesstätte Deggendorf
Lebenshilfe Deggendorf e.V.
St.-Notker- Straße 15
94469 Deggendorf

            Konzept Schul- und Tagesstättenbetrieb
       unter Coronabedingungen an der St.-Notker-Schule

                                           -Hygieneplan-

                                    Schuljahr 2020/2021
                                             (Stand: 24.09.2020)

Offizielle Vorgaben (vgl. Hygieneplan zum KMS vom 21.04.2020):
    1. Innerer Schulbereich
             Einführung, Einforderung und Überwachung allgemeiner Verhaltensregeln
             Besondere Sitzordnung
             Keine Partner- oder Gruppenarbeit
             Vermeidung von Durchmischung
             Feste Zuordnung von wenigen Lehrkräften zu wenigen Klassenverbänden
             Reduzierung von Bewegung (Kein Klassenzimmerwechsel)
             Verzicht auf über den regulären Unterricht hinausgehende Aktivitäten
             Pause im Klassenzimmer oder zeitversetzt an verschiedenen Orten
             Gute Durchlüftung der Räume
             Kein Pausenverkauf oder Mensabetrieb im herkömmlichen Sinn
             Vermeidung gemeinsam genutzter Gegenstände
             Kinder bei Krankheitszeichen nicht in die Schule schicken
             Toilettengang nur einzeln
    2. Äußerer Schulbereich (Sachaufwandsträger)
             Sanitärräume mit Flüssigseife und Händetrockenmöglichkeit
             Reinigungs- und Trocknungsmöglichkeiten
             Hygienisch sichere Müllentsorgung
             Regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes (regelmäßige Oberflächenreinigung,
               Türklinken, Handläufe, Lichtschalter)
    3. Weitere infektionshygienische Empfehlungen und Hinweise
             Gute Händehygiene
             Einhalten von Husten- und Niesetikette
             Abstand halten
             Von der regelmäßigen Verwendung von Desinfektionsmitteln wird abgeraten
             Risikoabwägung bei Personal und Schüler*innen; bei Beurlaubung ist ein
               (fach)ärztliches Attest erforderlich

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Vorüberlegungen:
Nach den Vorgaben des Kultusministeriums vom 31.07.2020 und dem 01.09.2020 passen wir unsere
Grundüberlegungen an die empfohlenen Vorgaben an.

Zeitrahmen:
Mit Beginn des neuen Schuljahres findet der Unterricht wieder mit der gesamten Klasse statt. Je nach
Klassenstufe unterscheiden sich die Beschulungszeiten. Die Kinder und Jugendlichen werden in ihren
Klassen/Gruppen ab 7:30 Uhr vom Personal der eigenen Gruppe betreut.

                                 SVE                        7:45 – 11:30 Uhr
                                 GS                         7:45 – 12:15 Uhr
                             MS (niedrig)                   7:45 – 12:15 Uhr
                             MS (hoch)                      7:45 – 13:00 Uhr
                                  BS                        7:45 – 13:00 Uhr

Im Anschluss an die Schule findet für die Kinder um 13:00 Uhr eine reguläre Heimfahrt oder der
Besuch in einer Tagesstättengruppe statt. Die TS-Zeiten enden von Montag bis Donnerstag um 15:45
Uhr und am Freitag um 14:30 Uhr. Anschließend fahren die Kinder und Jugendlichen mit einem fest
zugeordneten Bus nach Hause.

Inhaltliche Struktur:
Bei aktuellem, normalem Verlauf mit einer niedrigen Sieben-Tage-Inzidenz findet der Unterricht nach
dem Lehrplan für das Förderzentrum mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung statt. Alle
Unterrichtsfächer dürfen gegeben werden und alle Schüler*innen einer Klasse dürfen in einem
Klassenzimmer unterrichtet werden. Dies gilt auch für unsere Partnerklassen im Haus und am
Außenstandort Theodor Eckert. Dabei werden die Kinder von St.-Notker und Theodor-Eckert
zusammen als eine Klasse gewertet werden.
Weitere Differenzierungsmaßnahmen sollen nur zwischen den jeweiligen Partnerklassen stattfinden,
die SVE-Kinder bleiben in ihren Gruppenverbänden. Gruppenübergreifende Projekte und offene
Angebote finden bis auf Weiteres nicht statt.
Partnergruppen:
                                            GS 1 – GS 2
                                           GS 1P – GS 2P
                                           GS 3P – GS 4P
                                          MS 1P – MS 2P
                                            MS 3 – MS 4
                                            MS 4 – MS 5
                                             BS 1 – BS 2

In einzelnen Fächern müssen bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

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Sportunterricht:
Sportausübung mit Körperkontakt ist in festen Trainingsgruppen wieder zugelassen. Sollte bei
gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten eine Reinigung der Handkontaktflächen nach jedem
Schülerwechsel aus organisatorischen Gründen nicht möglich sein, so muss zu Beginn und am Ende
des Sportunterrichts ein gründliches Händewaschen erfolgen. In Sporthallen gilt eine Beschränkung
der Übungszeit auf 120 Minuten. Nach jeder Sportgruppe muss ein ordentlicher Frischluftaustausch
über Lüften erfolgen. Da unsere räumlichen Gegebenheiten ein Duschen nach den Corona-Vorgaben
nicht erlauben, müssen die Schüler*innen und Eltern an den Sporttagen auf ein Duschen zuhause
verwiesen werden.
Schwimmunterricht kann, da unsere räumlichen Gegebenheiten einen Ablauf nach den Corona-
Vorgaben nicht ermöglichen, nicht stattfinden.

Musikunterricht:
Von der Schule zur Verfügung gestellte Instrumente sind nach jeder Benutzung in geeigneter Weise
zu reinigen. Zudem müssen vor und nach der Benutzung von Instrumenten der Schule die Hände mit
Flüssigseife gewaschen werden. Während des Unterrichts erfolgt kein Wechsel von Noten,
Notenständern, Stiften oder Instrumenten.
Beim Unterricht im Gesang ist zwischen allen Beteiligten ein erhöhter Mindestabstand von 2 m
einzuhalten. Die Sänger*innen stellen sich nach Möglichkeit versetzt auf, um Gefahren durch
Aerosolausstoß zu minimieren. Zudem ist darauf zu achten, dass alle möglichst in die gleiche
Richtung singen. !Alle Regelungen gelten auch für das Singen im Freien!
Erhöhte Lüftungsintervalle: Grundsätzlich 10 Minuten Lüften nach jeweils 20 Minuten Unterricht

Ernährung und Soziales und vergleichbare Fächer:
Hier wird sorgfältigste Hygiene und ein hohes Maß an Hygienemaßnahmen vorausgesetzt!
    Regelmäßiges Händewaschen
    Infektionsgefahr kann durch Erhitzen der Lebensmittel verringert werden
    Besteck, Geschirr und Kochgeräte sollten nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt
       werden
    Speisen dürfen gemeinsam zubereitet werden
    Zubereitete Speise dürfen gemeinsam eingenommen werden

Buslogistik:
Durch die niedrige Inzidenzzahl in unserem Landkreis findet die Beförderung wohnortspezifisch statt.
Das bedeutet, die Kinder und Jugendlichen werden nach ihrem Wohnort und nicht mehr nach ihrer
Klasse/Gruppe befördert. Im Bus muss weiterhin eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Ablauf im Haus:
Die Kinder und Jugendlichen, die in der Früh aus den Bussen steigen, sammeln sich nicht in der Aula
oder im Speisesaal, sondern gehen direkt in ihr Klassenzimmer/ihrem Gruppenraum, wo sie von

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Mitarbeiter*innen betreut werden. Schüler*innen, die Unterstützung benötigen, werden vom
Klassen-/Gruppenteam abgeholt.

Pausensituation:
Die Pausen finden im Haus gestaffelt und auch an verschiedenen Orten statt. Dabei muss darauf
geachtet werden, das die eigenen Pausenzeiten eingehalten werden, um eine Durchmischung zu
vermeiden. Bei gutem Wetter gibt es feste Pausenbereiche im Freien, bei schlechtem Wetter bleibt
die Gruppe in ihrem Klassenzimmer.
Folgende Orte werden in Absprache mit den anderen Teams zeitversetzt von den verschiedenen
Klassen genutzt. Ein schriftlicher, zeitlich terminierter Plan hierfür muss bei der Schulleitung vorgelegt
werden.

 Klasse/Gruppe        Pausengelände
 SVE 1-3              Außengelände der SVE
 GS 1-2               Bereich Trampolin
 GS 2P                Eigene Dachterrasse
 GS 1P / MS 3         Nestschaukel/Schulgarten
 MS 4-6               Innenhof
 BS 1-2               Roter Platz

Essen:
Für die Mittagsversorgung gibt es für alle Schüler*innen der Tagesstätte ein warmes Essen. Die
Verteilung im Haus geschieht nach einem vorgegebenen Zeitplan. Dabei kommt nur jeweils ein
Mitarbeiter aus jeder Gruppe, um das Essen zu holen. Der Verzehr findet in den einzelnen Gruppen
statt. Das Geschirr wird zentral in der Küche gespült.

Mitnahme von Lebensmittel in die Einrichtung St.-Notker-Schule:
Auch in Corona-Zeiten soll das Thema Feiern, vor allem das Feiern der Kindergeburtstage im Schul-
und Tagesstättenalltag nicht aufgegeben werden. Es ist bislang ein schönes Zeichen, wenn Eltern
ihren Kindern Lebensmittel mit in die Einrichtung geben um die Gemeinschaft zu fördern. Diesen
schönen Brauch wollen wir weiter pflegen.
Die Eltern dürfen Lebensmittel mitgeben, die
     industriell hergestellt
    und
     einzelverpackt (Verpackung darf nicht geöffnet sein, oder Teilmengen schon
        herausgenommen entnommen sein)
sind. Selber hergestellte Speisen wie zum Beispiel Kuchen dürfen momentan nicht ausgegeben
werden.
Bei der Ausgabe in der Klasse/Gruppe ist darauf zu achten, dass sie vom Personal einzeln an die
Kinder/Jugendlichen ausgegeben werden.

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Hygiene:
Der Bereich Hygiene muss nochmals in organisatorisch, mitarbeiterbezogen und schülerbezogen
untergliedert werden, ebenso bedarf es einer Regelung für externe Besucher (Eltern, Handwerker,
…).
Von organisatorischer Seite werden die Putzintervalle hochgefahren. Das heißt, zu den normalen
Flächen und Sanitärreinigungen werden zudem diejenigen Bereiche vermehrt geputzt, die in der
dauerhaften Nutzung sind und viel von Menschen berührt werden (Türklinken, Lichtschalter,
Handläufe, Mischarmaturen an den verschiedenen Waschbecken). Die dabei verwendeten, bzw. neu
benötigten Putzmittel werden momentan in Bezug auf RKI-Listung und Beschaffbarkeit durch den
Einkauf der Lebenshilfe Deggendorf überprüft.
Unsere Mitarbeiter*innen werden an vorhandene Hygienestandards erinnert, und es wird dazu eine
Handreichung erstellt. Grundsätzlich ist ein Mundschutz im Schulalltag nicht vorgesehen, da wir
durch die Aufteilung in die Klassengruppen das Infektionsrisiko reduzieren können. Ausnahmen
bieten hier die ersten zwei Schulwochen, auf die im Abschnitt „Schulstart“ eingegangen wird, sowie
einzelne Schüler, die häufige Nähe oder pflegerische Situationen benötigen. Hier sollen sowohl
der/die betreffende Mitarbeiter*innen, wie auch der/die Schüler*innen eine Mund-Nasen-
Bedeckung tragen, die keinerlei medizinischen Standards entspricht. Auf den Gängen ist von allen
Menschen Mundschutz zu tragen. Die Tolerierung der Maske durch unsere Schüler*innen können
wir zu keinem Zeitpunkt gewährleisten, versuchen es aber konstant anzubahnen und umzusetzen.
Bei sämtlichen Aktivitäten an den Schüler*innen (Nase putzen, Speichel abwischen, …) müssen
Handschuhe getragen werden. Auf die Handreinigung (Waschen, Desinfektion, Hautpflege) achten
alle Mitarbeiter*innen selbständig. Bei eigenen Erkältungssymptomatiken ist sofort die Schulleitung
zu informieren und der Dienst nicht anzutreten, sofern er nicht schon angetreten wurde.
Unsere Schüler*innen dürfen die Einrichtung nur betreten, wenn sie frei von Erkältungssymptomen
(Ausnahme: leichter Schnupfen und gelegentliches Husten) sind. Dies wird im Vorfeld mit den Eltern
klar kommuniziert. Im Einzelfall wird vom Recht Gebrauch gemacht, die Schüler*innen abholen zu
lassen, oder sie wieder heimzubringen. Die Schüler*innen kommen in der Früh idealerweise mit einer
Maske aus dem Bus. Im Klassenzimmer packen sie diese Maske für die Heimfahrt wieder ein. (Für die
Hygiene der „Busmaske“ sind die Eltern zuständig.) Vom Personal bekommen die Schüler eine
„Schulmaske“, die sie vor dem Heimfahren wieder beim Personal abgeben und auf ihre „Busmaske“
umsteigen. Auf eine erhöhte Hygiene und das regelmäßige Händewaschen wird spezieller Wert
gelegt. Toilettengänge erfolgen nicht alleine, um ein Aufeinandertreffen mit anderen Gruppen im
Schulhaus zu verhindern. Die verschiedenen Sanitäranlagen werden grob auf verschiedene Klassen
aufgeteilt.

 Klasse/Gruppe                     Sanitärbereich
 SVE 1-3                           Sanitäranlage SVE-Bereich
 GS 1P, MS 3-6                     Sanitäranlage OG Neubau
 GS 2P                             Sanitäranlage OG Altbau
 GS 1-2, BS 1-2                    Sanitäranlage EG Altbau

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Dazu erstellen die Klassenleiter*innen analog zu den Pausenzeiten auch Toilettenzeiten, die
schriftlich bei der Schulleitung abzugeben sind. Notwendige Toilettengänge zu anderen Zeitpunkten
werden durch Mitarbeiter*innen unterstützt und bieten nur wenig Ansteckungsgefahr, da die
meisten unserer Toilettenanlagen genügend Abstandsflächen bieten.
Auch für die Pflegeräume haben wir eine feste Zuteilung von Räumlichkeiten zu Gruppen
vorgenommen.

 Klasse/Gruppe                       Pflegebereich
 SVE 1-3                             Pflegeraum SVE-Bereich
 MS 3-6                              Pflegeraum EG Neubau
 GS                                  Pflegeraum EG Altbau (Dusche)
 BS                                  Pflegeraum EG Altbau (Badewanne)

Die Klassenräume sollen zudem nach jeder Unterrichtseinheit für fünf Minuten gelüftet werden.
Fremde Personen (Eltern, Handwerker, …) werden durch ein Schild im Eingangsbereich
aufgefordert, das Haus nur zu betreten, wenn sie frei von Erkältungssymptomen sind, eine Mund-
Nase-Maske zu tragen und den nötigen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen
einhalten. Im Bereich des Sekretariats gibt es die Sonderregel, dass sich neben den beiden
Verwaltungskräften maximal zwei Personen dort aufhalten. Der Arbeitsbereich der Sekretärinnen
wird durch eine Plexiglasscheibe abgetrennt.

Bei der Nutzung der Dienstfahrzeuge müssen die Fahrzeuginnenräume regelmäßig gereinigt
werden. Zudem muss vor jedem Fahrerwechsel der Bereich des Fahrers mit den Bereitgestellten
Reinigungstüchern gesäubert werden. Die Sitzbereiche der Schüler müssen dann desinfiziert
werden, wenn Körperflüssigkeiten (Speichel, Nasensekret, Ausscheidungsprodukte, sowie
Erbrochenes) mit Teilen des Fahrzeuges in Kontakt gekommen sind.

Personal:
Die Klassenlehrer*innen teilen ihren Differenzierungsgruppen festes Personal zu, damit keine
Durchmischung in den verschiedenen Gruppen entsteht. Nach dem Dienst an den Kindern und
Jugendlichen waschen die Mitarbeiter*innen in unseren Waschmaschinen die „Schulmasken“ und
hängen sie anschließend zum Trocknen auf. Morgens holen sie sich vor Eintreffen der Schüler*innen
einen Klassensatz und verteilen diesen dann im Klassenzimmer.

Hygienekonzept der St.-Notker-Schule:
Erstellt mit Fr. Liebke, der Qualitätsmanagementbeauftragten der Lebenshilfe Deggendorf. Siehe
Anhang 1.

Besprechungswesen:
Nach neuen Vorgaben des RKI sollen die Zusammenkünfte unterschiedlicher Arbeitsgruppen auf ein
Minimum reduziert werden, um mögliche Ansteckungen zu verringern.

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Besprechungen laufen bei uns folgendermaßen ab:
    Treffen in der Turnhalle mit 1,5 Metern Abstand zueinander
    Gute Durchlüftung des Raumes
    Dauer der Besprechungen unter 30 Minuten

Durch Einhalten der oben genannten Regeln ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während
der Besprechung nicht notwendig.
Diese Maßnahmen sind notwendig um im Falle einer Positivtestung von Mitarbeiter*innen nicht alle
Personen des Kollegiums in Quarantäne zu schicken.

Therapien im Haus:
Im Bereich der Therapien ist auf besondere Hygiene zu achten. Die Therapeuten müssen an jedem
neuen Arbeitstag das Formblatt „Anwesenheitsnachweis extern“ ausfüllen und sich an die
Hygieneregeln im Haus halten.
In der Therapiesituation müssen von den Therapeuten und den Kindern Masken getragen werden.
Ausnahmen können nur gemacht werden, wenn zwischen Kind und Therapeut eine Glasscheibe
steht. Arbeitsmaterialien, Arbeitsflächen und Kontaktgegenstände müssen nach jedem Kind
desinfiziert werden. Zwischen jeder Therapie ist der Raum gut zu lüften (mindestens 5 Minuten).

Krisenmanagement Infektion:
Sollte ein Corona- oder Coronaverdachtsfall bei uns auftreten, wird die entsprechende Person zur
Diagnostik und alle Schüler*innen, sowie alle Mitarbeiter*innen dieser Gruppe in Quarantäne
geschickt.
Parallel erfolgt die Meldung an die Lebenshilfe, das Gesundheitsamt, die Regierung Abteilung
Förderschulen und die Heimaufsicht.
Die interne Dokumentation wird auf dem Formblatt der Lebenshilfe vermerkt.

Schulstart am 08.09.2020:
Ab Schulbeginn gilt für die ersten beiden Schulwochen (bis einschließlich 18.09.2020) eine
Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle auf dem Schulgelände
befindlichen Personen – auch im Unterricht! Ausgenommen sind Schüler*innen und Lehrkräfte der
Jahrgangsstufe 1 bis 4 und der SVE.
Klassenübergreifender Unterricht, sowie Fachunterricht (einschließlich Sport und Musik) findet in
dieser Zeit nicht statt.

Sollte sich das Infektionsgeschehen verändern, wird der Schulablauf nach einem Drei-Stufen-Plan
organisiert. Die folgenden ermittelten Schwellenwerte werden durch das Gesundheitsamt mitgeteilt
und folgendermaßen umgesetzt:

Stufe 1: Sieben-Tage-Inzidenz < 35 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Landkreis Deggendorf)
    Regelbetrieb unter Beachtung dieses Rahmen-Hygieneplans

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       Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt auf dem gesamten
        Schulgelände. Im Klassenzimmer können Schüler*innen die Masken am Platz abnehmen.

Stufe 2: Sieben-Tage-Inzidenz 35 - < 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Landkreis Deggendorf)
    Die Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch
       während des Unterrichts verpflichtet, wenn dort ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht
       gewährleistet werden kann.
    In der SVE und der Grundschulstufe muss auch hier im Unterricht keine Maske getragen
       werden

Stufe 3: Sieben-Tage-Inzidenz ab 50 pro 100.000 Einwohner (Maßstab Landkreis Deggendorf)
    Ab Stufe 3 wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern im Klassenzimmer wieder eingeführt.
       Dazu werden die Klassen wieder geteilt und die Schüler*innen im Blockmodell
       (Präsenzunterricht und Distanzunterricht) unterrichtet.
    Die Schüler*innen ab Jahrgangsstufe 5 werden zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch
       während des Unterrichts verpflichtet.

Eine vollständige Schließung aller Schulen über alle Schularten hinweg in einem Landkreis ab einem
bestimmten Inzidenzwert ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Umgang mit Erkrankungen bei Schüler*innen, sowie dem Personal:
Der Hygieneplan zum Umgang mit leichten Erkältungssymptomen wie Schnupfen oder
gelegentlichem Husten besagt, dass der Besuch in der SVE und der Grundschulstufe (Bei Stufe 1 und
2) vertretbar ist. Ab der Mittelschulstufe ist ein Schulbesuch möglich, wenn sich die Symptome 24
Stunden nach ihrem Auftreten nicht verschlimmert haben und insbesondere kein Fieber
hinzugekommen ist.
Schüler*innen mit Krankheitssymptomen wie Fieber, Husten, Hals- oder Ohrenschmerzen, starken
Bauchschmerzen, Erbrechen oder Durchfall dürfen nicht in die Schule kommen oder müssen wieder
abgeholt werden.
Die Wiederzulassung zum Schulbesuch nach einer Erkrankung ist in:
     Stufe 1 und 2 erst wieder möglich, sofern die Schüler*innen mindestens 24 Stunden
        symptomfrei (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) sind. In der Regel ist hier
        keine Testung auf Sars-CoV-2 erforderlich. Der fieberfreie Zeitraum soll 36 Stunden betragen.
     Bei Stufe 3 ist ein Zugang zur Schule erst nach Vorlage eines negativen Tests oder eines
        ärztlichen Attests möglich.

Ablauf bei Erkrankungen von Schüler*innen im Christophorushaus (Schülerwohnheim):
Nach Rücksprache mit dem Träger und der Regierung von Niederbayern bleiben alle Schüler*innen
aus beiden Gruppen im Christophorushaus, wenn bei einem Bewohner der Verdacht auf eine
Coronainfektion besteht. Hier tauschen sich Schulleitung und Wohnheimleitung engmaschig aus.

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Elternarbeit:
Der Kontakt zu den Eltern unserer Schüler*innen ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund sind
Elterngespräche ausdrücklich erwünscht.
Folgende Vorgehensweise muss beachtet werden:
     Eltern müssen frei von Coronasymptomen sein und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem
       Risikogebiet aufgehalten haben. Zudem darf keine Quarantänemaßnahme verhängt sein.
     Auf dem gesamten Schulgelände muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
     Die Eltern müssen das Formblatt „Anwesenheitsnachweis extern“ ausfüllen.
     Auswählen eines Raumes mit genügend Sicherheitsabstand und guter Belüftung.

Für den Elternabend gelten gesonderte Regelungen:
Der Elternabend darf auch in Kleingruppen durchgeführt werden, wenn die Gruppe sonst zu groß
werden würde. Dabei ist auf genügend Abstand zwischen den Sitzplätzen und eine gute Belüftung zu
achten.
Teilnehmer von unserer Seite ist die Klassen-/Gruppenleitung des Vormittages und die
Gruppenleitung des Nachmittags.

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