Konzeption der Spiel- und Lernstube - Kontakt
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Konzeption der Spiel- und Lernstube Kontakt: Spiel- und Lernstube In den Kappesgärten 3 67098 Bad Dürkheim Telefon: 06322/61730 Fax: 06322/948059 E- Mail: spiel.lernstube.@bad-duerkheim.de 1
Konzeption der Spiel- und Lernstube Inhaltsverzeichnis 1. Konzeption - Warum und wofür? Seite 4 2. Beschreibung der Einrichtung/Rahmenbedingungen Geschichte der „Spiel- und Lernstube“ Seite 5 Träger der Einrichtung Seite 5 Lage der Spiel- und Lernstube Seite 6 Einzugsgebiet Seite 6 Räumlichkeiten Seite 6 Außengelände Seite 6 Öffnungszeiten Seite 7 Schließungszeiten Seite 7 Personal Seite 7 Lebenssituation der Kinder und Eltern Seite 8 Kinder und Jugendliche ohne Bildungsperspektive Seite 8 Kinderzahlen Seite 8 Aufnahme neuer Kinder Seite 9 3. Ziele und Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit Seite 10 Altersstufen und Entwicklungsbedingungen Seite 10 Regeln und Konsequenzen Seite 13 Bedeutung der Gruppe Seite 14 Tagesablauf Seite 15 Gesundheit und Ernährung Seite 17 Formen der pädagogischen Arbeit Das Freispiel Seite 18 Das gezielte Angebot Seite 19 Projekte und AG‘ s Seite 19 Außenaktivitäten Seite 19 2
Konzeption der Spiel- und Lernstube Stuhlkreis Seite 20 Einzelförderung Seite 20 Gespräche Seite 20 Hausaufgaben Seite 20 Feste Seite 21 Gruppenübergreifendes Arbeiten Seite 22 Ferienprogramme Seite 22 5. Elternarbeit, Ziele und Formen Ziele der Elternarbeit Seite 23 Formen der Elternarbeit Seite 23 Zusammenarbeit mit dem Elternausschuss Seite 25 6. Arbeiten im Team Gesamtteam Seite 26 Gruppenteam, Kindergarten u. Hort, Vorbereitungszeit Seite 26 Reinigungsteam Seite 27 Fortbildungen Seite 27 Mitarbeitergespräche Seite 27 7. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Seite 28 8. Gesetze und Verordnungen Grundsätze zur Förderung von Kindern in Kitas Seite 29 Förderung der Erziehung in Kindertagesstätten Seite 29 Grundsätze der Erziehung in Kindertagesstätten Seite 29 Landesverordnung zum Kita-Gesetz von RLP Seite 30 Aufsichtspflicht Seite 30 9. Gemeinwesenarbeit Inhalte der Gemeinwesenarbeit Seite 31 Arbeit der sozialen Dienste Seite 32 10. Abschlussbemerkung und Perspektiven Perspektiven Seite 34 3
Konzeption der Spiel- und Lernstube 1. Konzeption – warum und wofür? Wir, die Mitarbeiter/innen der Spiel- und Lernstube, möchten hier unsere Konzeption vorstellen, damit Sie mehr über unsere Einrichtung erfahren. Die Konzeption soll dazu dienen, unsere Arbeit transparent, überprüfbar und nachvollziehbar zu machen. Sie soll Leitfaden und Orientierungshilfe sein. Unsere Arbeitsweise ist darin verbindlich für alle festgeschrieben. Sie gibt die Möglichkeit, sich mit den Zielen unserer pädagogischen Arbeit auseinander zu setzen. Rechtlicher Rahmen ist das Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz. Wir sind bestrebt, stets auf dem neusten Stand zu bleiben und haben uns deshalb zum Ziel gesetzt, unsere Konzeption in regelmäßigen Abständen zu überarbeiten, weiter zu entwickeln und zu vervollständigen. 4
Konzeption der Spiel- und Lernstube 2. Beschreibung der Einrichtung/Rahmenbedingungen Geschichte der Spiel- und Lernstube Nach § 5 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes sind Spiel- und Lernstuben: „... Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten, die Kinder aller Altersgruppen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lebensbedingungen und des sozialen Umfeldes fördern...“ Seit 1.11.1978 existiert im ehemaligen Stadtteil Trift-Ost ein Sozialbüro. Aus dieser Arbeit entstanden über Hausaufgabenhilfe das Konzept und schließlich die Errichtung des Kindergartens und des Kinderhortes seit Januar 1987. In einer ehemaligen, zur Kindertagesstätte umgebauten Wohnung konnte seitdem regelmäßig Kinderbetreuung direkt in der Siedlung angeboten werden. Die Maßnahme lief als Modell mit der Auflage der Bezirksregierung, einen Ganztagskindergarten einzurichten. 1991 wurde ein Neubau errichtet, der nun einen geregelten Kindergarten- und einen Hortbetrieb ermöglichte. Am 01.01.1992 wurde die Kindertagesstätte in eine Spiel- und Lernstube umgewandelt. Seit 1993 gibt es zusätzlich einen Gemeinwesenarbeiter, der Ansprechpartner für die Menschen und deren Probleme vor Ort ist. Seither befinden sich unter dem Dach der Einrichtung eine Kindergartengruppe und ein offener Hortbereich. Aufgrund des Personalschlüssels ist derzeit eine Gesamtbelegung von 50 Kindern aller Altersstufen möglich. Die Einrichtung hat sich bewährt: Zur Zeit besuchen über 50 Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren die Einrichtung, d.h. ungefähr 80 % aller Kinder und Jugendlichen, die im Quartier leben, haben in irgendeiner Form Berührungspunkte mit der Einrichtung. Erfolge sind zu verzeichnen: So gibt es beispielsweise Kinder der Spiel- und Lernstube, die die Realschule besuchen und die Zahl der Hauptschüler hat zugenommen. Einige ehemalige Kinder der Spiel- und Lernstube sind heute in Ausbildung bzw. stehen kurz vor einem Schulabschluss. Manche Jugendliche kommen immer wieder einmal vorbei oder fragen um Rat, z. B. bei Bewerbungen. Träger der Einrichtung Stadt Bad Dürkheim Mannheimer Str. 24 67098 Bad Dürkheim Ansprechpartner: Sozialdezernent Herr Ester Fr. Brill, Frau Napoli 5
Konzeption der Spiel- und Lernstube Lage der Einrichtung Die Spiel- und Lernstube liegt im äußersten Osten Bad Dürkheims zwischen der Umgehungsstrasse B 37 und der Bahnlinie der Deutschen Bahn AG. Das Außengelände grenzt unmittelbar an das Sportgelände des Dürkheimer Hockeyclubs. Das nahegelegene Schulzentrum mit Grund- und Realschule sowie Gymnasium ist ca. 1 km entfernt. Einkaufsmöglichkeiten sind im nahegelegenen Gewerbegebiet Bruch zu Fuß leicht zu erreichen. Einzugsgebiet Unser Einzugsgebiet begrenzt sich aufgrund des erhöhten Entwicklungs- und Förderbedarfes auf die Siedlung In den Kappesgärten. Kinder aus Familien der Bereiche Triftweg, Am Stadion und Dresdenerstr. mit ebenfalls erhöhtem Förderungsbedarf können in Ausnahmefällen bzw. in Absprache mit dem Jugendamt und sofern es die Belegungssituation zulässt, ebenso aufgenommen werden. Räumlichkeiten OG.: 1 Büro SLS 1 Büro Sozialberatung 1 Personalraum Abstellkammer mit Heizraum EG.: 2 Gruppenräume 43 qm u. 24 qm (Hausaufgabenräume) 1 Förderraum 12 qm 1 Gruppenraum (Hort) 35 qm 1 Waschraum mit Kindertoiletten (Kiga u. Hortmädchen), Dusche und Wickeltisch 1 Jungentoilette mit Putzkammer 1 Küche 1 Gruppenraum (Kiga) klein ca. 14 qm 1 Gruppenraum Kiga ca. 40 qm Bad mit Kindertoiletten u. 1 Dusche Turnraum, Mehrzweckraum ca. 53 qm 1 Werkraum ca. 18 qm Außengelände Unser Außengelände teilt sich in einen vorderen und einen hinteren Bereich. Der größere, hintere Teil grenzt direkt an das Stadiongelände des Dürkheimer HC und hat ca. 2300 qm. Dort stehen den Kindern ein Spielhügel mit 2 Rutschbahnen und einem Kriechtunnel, 3 Wipp- bzw. Schaukelspielgeräte, ein Klettergerüst und ein Sandkasten zur Verfügung. Außerdem befindet sich unser kleiner Blumen- und Gemüsegarten im hinteren Teil des Außengeländes. Ein angrenzender Bolzplatz kann mitgenutzt werden. Der vordere Bereich, in dem sich auch der Eingang zur Spiel- und Lernstube befindet, ist ca. 80 qm groß. Hier können die Kinder 2 Tischtennisplatten und die angrenzende 6
Konzeption der Spiel- und Lernstube Spielstraße nutzen. Daneben befindet sich noch ein öffentlicher Spielplatz mit weiteren Spielgeräten. Öffnungszeiten Im Kindergartenbereich: Ganztagkinder: 8.00 Uhr – 16.00 Uhr Teilzeitkinder: 8.00 Uhr – 11.30 Uhr oder im Bedarfsfall auch länger und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr Im Hortbereich: 12.00 Uhr –17.00 Uhr außer Mo. und Fr. 12.00 Uhr – 16.00 Uhr Schließungszeiten Die Spiel- und Lernstube hat geschlossen: ¾ eine Woche nach Ostern ¾ drei Wochen in den Sommerferien ¾ in den Weihnachtsferien ¾ am Wurstmarktmontag (in Absprache mit dem Elternausschuss) ¾ an den Brückentagen (in Absprache mit dem Elternausschuss) Personal Pädagogischer Bereich: 1 Leitung (Dipl. Sozialarbeiter, 39 h) 3 ErzieherInnen, (je 39 h) 1 Dipl. Päd./Soz. Päd. (39 h) 2 Erzieherinnen, (je 19,5 h) 1 Berufspraktikantin (39 h) Hauswirtschaftlicher Bereich: 1 Hauswirtschafterin, (30 h) 2 Reinigungskräfte Praktikantinnen: Aus den pädagogischen Fachschulen der Region hospitieren gelegentlich Praktikantinnen zwischen 3 und 6 Wochen in der Einrichtung. Sie sollen sich von der pädagogischen Arbeit in der Praxis einen Einblick verschaffen. 7
Konzeption der Spiel- und Lernstube Lebenssituation der Kinder und Eltern Nach der Definition des Deutschen Städtetages sind „... soziale Brennpunkte Wohngebiete, in denen Faktoren, die die Lebensbedingungen ihrer Bewohner und insbesondere die Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen negativ bestimmen, gehäuft auftreten." (OST Hinweise zur sozialen Arbeit im sozialen Brennpunkt Heft 10/79,. Köln 1979, S. 12. Personen und Familien in sozialen Brennpunkten haben oft nur ein geringes Einkommen, sind kinderreich, von Arbeitslosigkeit betroffen und leben damit am Rande finanzieller Existenz. Sie sind - weit überproportional zum sonstigen Anteil der Wohnbevölkerung - von Leistungen des Sozialhilfeträgers abhängig. Für lange Zeit, vielfach auf Dauer, sind sie amtlich bedürftig, oftmals ohne die Perspektive wieder aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt sichern zu können. Längerfristige materielle Armut kann einen Prozess der geistigen Verarmung zur Folge haben: Menschen, die aus ihrer Situation heraus für sich keine Zukunft mehr sehen, verlieren die Verantwortung für die Entwicklung und Veränderung ihrer Person und ihrer Lebensumstände. Es macht die Betroffenen auf lange Sicht zu Betreuungsfällen. Die damit verbundene Mutlosigkeit, Inaktivität und Perspektivlosigkeit schließen den Armutskreislauf. Kinder und Jugendliche ohne Bildungsperspektive In diesem Klima von Zukunftslosigkeit wachsen Kinder und Jugendliche auf. Die Maßstäbe der Eltern und der Umwelt werden übernommen und prägen ihre Zukunft. Die schulischen Perspektiven sind auf den Sonderschulabschluss, maximal den Hauptschulabschluss begrenzt. Der Anteil an Sonderschülern bzw. sonderschulgefährdeten Kindern ist in derartigen Gebieten hoch, ebenso die Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss. Fehlende oder nicht ausreichende Qualifikationen reduzieren die Berufsaussichten schon frühzeitig auf Gelegenheits- und Hilfsarbeitertätigkeiten. Der Armutskreis- lauf wird so früh für die nachfolgende Generation in Gang gesetzt. Kinderzahlen In der Spiel- und Lernstube können derzeit insgesamt 50 Kinder aller Altersgruppen betreut werden. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass in der Kindergartengruppe maximal 20 Kinder und bis zu 30 Kinder im Hortbereich aufgenommen werden sollten, um sinnvolle, pädagogische Arbeit leisten zu können. Allerdings ist es bei sich verändernden Kinderzahlen möglich, den einen Bereich zu Lasten des Anderen zu verändern, orientiert an der Gesamtkinderzahl. 8
Konzeption der Spiel- und Lernstube Aufnahme neuer Kinder Kleinkinderbereich und Kindergartenbereich: Jede Familie, die im Einzugsgebiet wohnt und deren Kind das zweite Lebensjahr vollendet hat, kann in der Kindergartengruppe der Spiel- und Lernstube aufgenommen werden. Darüber hinaus können Eltern 1x wöchentlich mit ihren Kindern im 1. Lebensjahr bis 3 Jahre die Mutter-Kind-Gruppe besuchen. Je nach Absprache mit den Eltern, können auch unter 2 Jährige in die Kindergartengruppe integriert werden. Hortbereich: Jedes Schulkind, das im Einzugsgebiet wohnt, kann den Hort der Spiel- und Lernstube besuchen. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt im Rahmen eines informellen Gespräches, in dem wir gemeinsam mit den Eltern einen Aufnahmebogen ausfüllen. Eltern haben die Möglichkeit, schon ein Vierteljahr vor der eigentlichen Aufnahme mit ihrem Kind stundenweise die Einrichtung zu besuchen. Hier können Eltern und Kinder die ErzieherInnen kennen lernen und einen Einblick in das Gruppengeschehen bekommen. Diese Eingewöhnungsphase wird individuell gestaltet und ist an den Bedürfnissen sowohl des Kindes als auch der Eltern orientiert. 9
Konzeption der Spiel- und Lernstube 3. Ziele und Schwerpunkte unserer pädagogischen Arbeit Da die Kinder unserer Einrichtung aufgrund der beschriebenen Lebensumstände in besonderem Maße und in allen Bereichen der kindlichen Entwicklung einen erhöhten Förderbedarf haben und dadurch sozial- und bildungsbenachteiligt sind, ist es eines unserer vordringlichsten Ziele, die Kinder in ihrem Entwicklungs- und Bildungsprozess intensiv zu begleiten und zu unterstützen. Die Altersspanne reicht derzeit von 2 - 14 Jahren und macht ein altersdifferenziertes Betreuungsangebot notwendig. Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit Wir sehen es als unseren Erziehungs- und Bildungsauftrag, die Kinder darin zu unterstützen, Fähigkeiten zu entwickeln, ¾ die sie im täglichen Leben brauchen, ¾ mit denen sie Erlebtes verarbeiten können, ¾ mit denen sie selbstständiger werden, ¾ mit denen sie tolerant anderen gegenüber werden, ¾ die sie im Zusammenleben mit anderen Menschen brauchen. Es gilt zudem, die Kinder in ihrer natürlichen Neugierde und ihrem Lernverhalten ganzheitlich zu fördern. Weiterhin erachten wir es als unsere Aufgabe, Kinder unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben zu lassen und jedem einzelnen Kind die Möglichkeit zu geben, seine eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu erfahren. Hierbei soll ein partnerschaftliches, gleichberechtigtes und gewaltfreies Miteinander erlernt werden. Alterstufen und Entwicklungsbedingungen Kleinkindalter 0 - 2 Jahre Durch das Angebot einer Kleinkindgruppe (z. Zt. unter 3-Jährige) sind wir bestrebt, die Lücke bis zum Kindergartenalter zu schließen, um zu verhindern, dass die Kinder schon mit erheblichen Defiziten in den Kindergarten kommen. Den Kindern dieser Altersgruppe dienen primär Hilfen zur Stützung der Familie, eine geregelte Tagesstruktur sowie Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsfürsorge: Dabei ist es unsere Aufgabe, die Vertreter verschiedener sozialpädagogischer gesundheitlicher Institutionen den Eltern bekannt zu machen. Es soll die Notwendigkeit bestimmter Maßnahmen einsichtig gemacht, über Zusammenhänge, z.B. die Bedeutung der richtigen Ernährung für die körperliche und geistige Entwicklung 10
Konzeption der Spiel- und Lernstube des Kindes informiert und durch entsprechende Lern- und Trainingsprogramme die Familie befähigt werden, das Gelernte anzuwenden. Kindergartenalter 2 - 6 Jahre Bereits in diesem Alter zeigen sich sehr stark die kognitiven, emotionalen und sozialen Defizite der Kinder aus sozialen Brennpunkten: ¾ Allgemeine Entwicklungsrückstände wie z.B. Sprachschwierigkeiten, mangelnde Entwicklung von Feinmotorik, Einnässen bzw. Einkoten ¾ motorische Unruhe ¾ Nervosität ¾ gestörtes Lernverhalten, mangelnde Neugierde und Antriebsschwäche aufgrund früher Reizarmut oder auch Reizüberflutung (z. B. Computer-, TV-, Videokonsum) ¾ komplizierte, unstete Familienverhältnisse, mangelnde Zuwendung sowie körperliche und seelische Vernachlässigung durch das Fehlen von Bezugspersonen erzeugen emotionale, soziale und kognitive Defizite. Erfahrungsgemäß ist es deshalb aufgrund der Problemhäufung aus pädagogischer Sicht sinnvoll, dass die Gruppe nicht mehr als 16 Kinder umfasst. Ziele der Betreuung sind: ¾ Benachteiligten Kindern durch kompensatorische Erziehung Chancengleichheit im Bildungsprozess zu ermöglichen. ¾ Den Kindern schon vor Schuleintritt Regelmäßigkeiten vertraut zu machen. ¾ Die Kinder zu befähigen, sich in einer Gruppe zurechtzufinden, andere zu akzeptieren, mit anderen Menschen umgehen zu können. ¾ Gezielte Vorbereitung auf die Schule, d.h. auch enge Zusammenarbeit mit den Lehrern der Grundschule, z.B. das Entwickeln von Förderprogrammen, um den Kindern aus der Siedlung den Einstieg in das Schulleben zu erleichtern. ¾ Intensive Einzelbetreuung und individuelle Förderung u. a. durch Zusammenarbeit und Einbindung von Fachkräften wie: Logopäden Heilpädagogen Kinderärzten, Zahnärzten Psychologen, Erziehungsberatung. ¾ Jedes Kind soll seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten entsprechende Entwicklungs- und Bildungsförderung erfahren. ¾ Intensive Elternarbeit Grundschulalter 6 - 10 Jahre In fortgeschrittenem Alter des Kindes (Schulkindalter) manifestieren sich die vorab erwähnten Auffälligkeiten wie folgt: ¾ Konzentrationsschwierigkeiten 11
Konzeption der Spiel- und Lernstube ¾ Lernschwierigkeiten ¾ Motivationsmangel, Unlust ¾ abgleiten in die Sonderschule ¾ wenig Selbstvertrauen, deshalb kaum Erfolgserlebnisse ¾ natürliches Lernbedürfnis ist unterentwickelt, ¾ Einschränkung der Lebensbereiche: Wer nicht lesen kann, kann sich nicht informieren, ¾ verzögerte und reduzierte geistige Entwicklung, ¾ Analphabetentum ¾ Arbeits- und Perspektivlosigkeit scheinen bereits hier absehbar. Ein großer Teil der Angebote für Kinder dieser Altersgruppe sind zwar schulbegleitende Maßnahmen, Ziel der pädagogischen Arbeit der Spiel- und Lernstube ist jedoch, in Zusammenarbeit mit den Eltern und Fachkräften (wie oben genannt) die Gesamtentwicklung der Kinder zu unterstützen und die Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung zu erweitern. Schulkinder 10 - 14 Jahre Das Angebot für diese Altersgruppe muss aufgrund der entwicklungsbedingten Prozesse und Probleme der Kinder dieses Alters anders strukturiert sein. Neben Hausaufgabenbetreuung und gezielter Einzelförderung, sowie Diskussions- und Themenkreise für diese Altersgruppe, werden hier gezielt Kontakte nach außen gefördert, um schon frühzeitig die Isolation der Menschen des sozialen Brennpunktes zu verhindern. Wir arbeiten eng mit den örtlichen Einrichtungen der Jugendhilfe wie dem Jugend und Kinderbüro (JuKiB) oder dem städtischen Hort zusammen. Daneben sollen auch Kontakte zu den ortsansässigen Vereinen und Jugendorganisationen entstehen (z. B. Sportvereine, Pfadfinder, Kirchen, Feuerwehr etc.). Kooperationseffekte: ¾ Soziale Isolation aufbrechen ¾ Kontakte zu anderen Kindern und Jugendlichen ermöglichen, aufeinander abgestimmtes Angebot von Maßnahmen im Kinder- und Jugendbereich ¾ Zusammenarbeit von Jugendhilfeinstitutionen. Wir denken zukünftig an eine Intensivierung der Kooperation mit den Einrichtungen der Jugendhilfe, um Synergien zu entwickeln. Dazu könnten einerseits die Räumlichkeiten des JuKiB ’s, andererseits auch die der Spiel- und Lernstube genutzt werden. Zur Durchführung und Bewältigung des Transports ist ein gemeinsamer Bus der drei Einrichtungen hilfreich. 12
Konzeption der Spiel- und Lernstube Ziele der außerschulischen Betreuung: ¾ Im Bereich der Hausaufgabenbetreuung Selbständigkeit fördern und unterstützen. ¾ Förderprogramme erarbeiten, um kognitive, emotionale und soziale Defizite, Konzentrations- und feinmotorische Störungen sowie Verhaltensstörungen aufzuarbeiten. ¾ Die Inhalte sollen sich über situationsbezogenes Lernen an den Fähigkeiten, Interessen und Bedürfnissen des Kindes orientieren. ¾ Zusammenarbeit mit Lehrern z.B. in Form von Arbeitskreisen zum Pflegen von Kontakten und zur Vermittlung der Problematik der Kinder aus sozialen Brennpunkten zum gegenseitigen besseren Verständnis. Ziele im Freizeitbereich ¾ Freizeitangebote verschiedenster Art, um Interessen zu wecken ¾ Gruppengefühl und gemeinsame Aktivitäten zu fördern: z. B. durch mehrtägige Freizeiten ¾ Förderung von Kreativität und Phantasie ¾ Förderung von Grob- und Feinmotorik ¾ Bewegung fördern durch Schwimm- und Sportangebote Regeln und Konsequenzen Wo viele Menschen, ob groß oder klein, täglich miteinander zusammen sind, braucht es Regeln, die den Umgang zwischen ihnen bestimmen, aber auch erleichtern. Die Grundregeln, wie man miteinander umgeht, sind in beiden Bereichen, Kindergarten und Hort, gleich. Hierüber wird in den monatlich stattfindenden Kinderkonferenzen regelmäßig gesprochen. Die Kinder haben die Möglichkeit diese Regeln selbst zu gestalten. Die Regeln, die bereichsbedingt unterschiedlich sind, werden in der jeweiligen Gruppe mit den Kindern gemeinsam besprochen. Konsequenzen hat es natürlich, wenn Regeln nicht eingehalten werden. Hier versuchen wir den Kindern in Gesprächen deutlich zu machen, welche Verhaltensweisen nicht oder weniger gut waren und erklären ihnen den Zusammenhang zwischen Verhalten und Konsequenz. 13
Konzeption der Spiel- und Lernstube Die Bedeutung der Gruppe Im Kindergartenbereich hat die Gruppenstruktur eine besondere Bedeutung. Hier finden die Kinder auch durch die festen Bezugspersonen (ErzieherIn oder Spielpartner) Geborgenheit und Sicherheit. Sie lernen, sich in ihrer gewohnten Umgebung selbstbewusst zu bewegen und mit den Materialien und Spielen selbstständig umzugehen. Auch der regelmäßige Tagesablauf der Kindergartengruppe hilft ihnen, sich zurechtzufinden und gibt ihnen Sicherheit Mit zunehmendem Selbstvertrauen werden die Kinder neugierig und sind bereit, auch einmal Neues zu erproben. Im Hortbereich gibt es diese Gruppenstruktur als solche nicht. Hier arbeiten wir schwerpunktmäßig offen, d. h., die Kinder können sich Räume und Spielpartner frei aussuchen (Ausnahme: Hausaufgabenbetreuung). Auch kommen die Schulkinder freiwillig und ohne feste Anmeldung. Allerdings gibt es bei bestimmten Angeboten die Aufteilung in Kleingruppen (z. B. Mädchentreff oder Ferienprogramm). Hier hat sich u. a. ein Angebot bewährt, das die Konzentration der Kinder herausfordert. Am Nachmittag und insbesondere im Ferienprogramm gibt es auch altersgemischte Angebote für Hort- und Kindergartenkinder. Hier lernen die Kinder aufeinander Rücksicht zu nehmen und sich gegenseitig zu helfen. 14
Konzeption der Spiel- und Lernstube Tagesablauf Ein geregelter Tagesablauf ist gerade in einer Einrichtung wie der Spiel- und Lernstube von besonderer Bedeutung. Nicht nur im Kindergarten brauchen die Kinder Rituale, sondern auch im Hortbereich zeigt es sich, wie wichtig Regelmäßigkeiten und Verbindlichkeiten für die Kinder sind. Sie erfahren durch ein geregeltes Umfeld die Sicherheit, die sie für die Bewältigung ihrer Probleme benötigen, beispielsweise fällt ihnen das Lernen so leichter. Kindergarten: Ab 8.30 Uhr kommen die Kinder in die Gruppe und haben Zeit sich zu orientieren und im Gruppenraum zu spielen. Jetzt finden auch die Eltern Gelegenheit, ihre Kinder im Freispiel zu beobachten oder sich mit den ErzieherInnen auszutauschen. Gemeinsames Frühstück Um 9.30 Uhr beginnt das gemeinsame Frühstück, das mit den Kindern vorbereitet wird. Hierzu gibt es einen zusammen mit den Kindern erstellten Wochenplan, der festlegt, welche Kinder Tischdienst haben. Nach dem Frühstück gegen 10.00 Uhr geht es zum gemeinsamen Zähneputzen in den Waschraum. Dort hat jedes Kind seine eigene Zahnbürste und seinen Zahnputzbecher. Auch hier wird durch den Wochenplan geregelt, welches Kind die Zahncreme verteilt, da nicht jedes Kind eine eigene Zahncreme hat. Diese Regelung hat sich bewährt und ermöglicht es den Kindern, einerseits Verantwortung zu übernehmen, andererseits zu lernen Bedürfnisse zurückzustellen Schulanfängertreff Montags, mittwochs und freitags beginnt nun spätestens um 10.15 Uhr der Schulanfängertreff. Dabei können alle Kinder, die im folgenden Jahr eingeschult werden sollen, an einem Vorschulangebot teilnehmen. Dieses wird von einer/m MitarbeiterIn aus dem Hortbereich und einer/m MitarbeiterIn aus dem Kindergarten vorbereitet und durchgeführt. Schwimmen Dienstags ist Schwimmtag. Nach dem Frühstück fahren wir mit den Kindergartenkindern in das Salinarium. Im Sommer halten wir uns überwiegend im Außenbereich des Schwimmbades auf. Im Winter nutzen wir den kindgerechten Innenbereich. Waldtag Donnerstags findet unser Waldtag statt. Hier fahren wir mit den Kindern ganztags in den Wald, wo die Kinder die Möglichkeit haben, die Vielfalt der Natur näher kennen zu lernen. Sie erfahren auch, dass es Spaß machen kann, sich nur mit den Naturmaterialien des Waldes zu beschäftigen. Da jedes Kind sein Lunchpaket 15
Konzeption der Spiel- und Lernstube mitgebracht hat, wird auch hier gegessen. Nur bei starkem Regen fällt der Waldtag aus. Mittagessen An allen Tagen außer Donnerstag gehen die Essenskinder um 11.30 Uhr zum Mittagessen in die Küche, die übrigen Kinder gehen nach Hause. Nach dem Essen gehen auch die Essenskinder nach Hause. Der Kindergarten öffnet wieder um 13.30 Uhr. In der Regel haben die Kinder dann die Möglichkeit im Freispiel selbst zu bestimmen, was sie spielen oder tun möchten. Nach der Hausaufgabenzeit im Hort, ab 15.00 Uhr, haben sie auch die Gelegenheit mit den Großen zu spielen. Um 16.00 Uhr gehen die Kindergartenkinder selbstständig nach Hause oder werden abgeholt. Hortbereich: Die Schulkinder haben die Möglichkeit, ab 13.00 Uhr in den Hort zu kommen. Wer nicht in der Einrichtung zu Mittag isst, sollte zu Hause gegessen haben, wenn er in den Hort kommt. Da die Grundschüler andere Schulschlusszeiten als die Haupt- oder Sonderschüler haben, wird das Mittagessen in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr angeboten. Hausaufgabenzeit Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Hausaufgabenzeit. Während dieser Zeit gibt es nur Stillbeschäftigungsangebote für die Kinder, die ihre Hausaufgaben bereits erledigt haben. Kinder, die ihre Hausaufgaben nicht regelmäßig in der Einrichtung machen, dürfen erst ab 15.00 Uhr kommen. Nach der Hausaufgabenzeit können die Kinder an verschiedenen Angeboten teilnehmen, selbstständig spielen, malen oder basteln. Schwimmen und Waldtag Dienstags ist nachmittags ein Schwimmangebot für 10 Hortkinder. Donnerstags findet der Waldtag statt, an dem ebenso 10 Hortkinder teilnehmen können. Hierzu müssen sich die Kinder selbst rechtzeitig in ausgehängten Listen eintragen Nur wer mit den Hausaufgaben fertig ist und sich eingetragen hat, kann mitfahren. Der Hort endet in der Regel um 17.00 Uhr, montags und freitags um 16.00 Uhr. 16
Konzeption der Spiel- und Lernstube Gesundheit und Ernährung Unsere Hauswirtschafterin ist von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr für uns tätig. Sie ist verantwortlich für Hygiene und Ernährung. Zu ihren Aufgabengebieten gehört es auch, das Mittagessen zu zubereiten. Hier legen wir besonderes Augenmerk auf eine gesunde und ausgewogene Kost aus frischen Zutaten und auf eine frische Zubereitung. Dazu werden zum Teil auch Gemüse und Kräuter aus unserem Garten, den wir in Absprache mit unserer Hauswirtschafterin gemeinsam mit den Kindern angelegt haben, für das Essen verwendet. Unsere Hauswirtschafterin ist auch Ansprechpartnerin für die Eltern in Ernährungs- und Hygienefragen. Mittagstisch für alleinstehende Erwachsene: Hierzu bieten wir alleinstehenden Erwachsenen aus der Siedlung zum Unkostenpreis ein warmes Mittagessen an, das sie in der Einrichtung einnehmen können. Es ist aber auch möglich, das Essen mitzunehmen. Derzeit wird dieses Angebot von vier Personen wahrgenommen. Hier soll erreicht werden, diese Menschen aus der sozialen Isolation ein Stück weit herauszuholen und gegebenenfalls über die Gemeinwesenarbeit weiterführende Hilfen zu geben. 17
Konzeption der Spiel- und Lernstube 4. Formen der pädagogischen Arbeit Im Allgemeinen unterscheiden wir in unserer pädagogischen Arbeit zwischen zwei Formen: ¾ dem Freispiel und ¾ den gezielten Angeboten Das Freispiel Hier ist die Zeit gemeint, in der die Kinder selbst bestimmen können, was sie tun möchten, wo sie spielen möchten, ob alleine, mit Freunden oder mit den ErzieherInnen. Dieses Freispiel kann sehr vielfältig und unterschiedlich ausfallen. Je nach Bedürfnis entscheiden sich die Kinder für Malen oder Basteln, Brettspiele spielen, Konstruktionsspiele, Rollenspiele, Bilderbücher betrachten etc. In dieser Zeit haben die ErzieherInnen Gelegenheit, das Gruppengeschehen zu beobachten oder sich individuell und gezielt mit dem einzelnen Kind zu beschäftigen, was dann parallel zum Freispiel stattfindet. Im Freispiel und generell beim Spielen setzt sich das Kind mit seiner Umwelt auseinander, es probiert Neues aus und erwirbt dabei neue Fähigkeiten. Das Kind entwickelt Kreativität und Phantasie. Es handelt und beobachtet, entdeckt Zusammenhänge und erlebt das Miteinander mit den Spielkameraden. Dabei lernt es sich durchzusetzen, aber auch zu verzichten, zu helfen und Rücksicht zu nehmen. Das Kind probiert viele Handlungsmöglichkeiten aus und gewinnt so Selbstvertrauen und Selbstsicherheit. Während die „Kleinen“ im Kindergartenbereich noch sehr die Nähe und damit auch die Anregungen der ErzieherInnen suchen, sie wollen beschäftigt werden, können die „Großen“ teils mit, teils ohne Impulse von Seiten der ErzieherInnen ihr Freispiel selbst gestalten. Da der Kindergarten für die Kinder der Spiel- und Lernstube eine einzige Erfahrungswelt darstellt, ist es notwendig auch und gerade im Freispiel immer wieder einzugreifen bzw. zu lenken. Die ErzieherInnen unterstützen die Kinder insbesondere bei Konfliktsituationen und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf. Das Freispiel der Hortkinder hat andere Dimensionen. Hier können die Kinder wesentlich selbstständiger ihren Nachmittag gestalten und im Rahmen der Regeln sowohl Material als auch Räumlichkeiten der Einrichtung nach ihren Bedürfnissen benutzen und gestalten. Aber auch hier unterstützen die ErzieherInnen die Kinder und geben Anregungen, zeigen Möglichkeiten auf und besprechen mit den Kindern Konfliktsituationen. 18
Konzeption der Spiel- und Lernstube Das gezielte Angebot Hierbei planen die ErzieherInnen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und des Entwicklungsstandes der Kinder gezielte Beschäftigungen oder Aktivitäten. Es bietet sich dabei die Möglichkeit die Kinder gezielt und individuell zu fördern. Neben den didaktischen Brettspielangeboten (kognitiver Bereich), zählen Bastelangebote (Feinmotorik), Gestalten mit verschiedenen Maltechniken und unterschiedlichen Materialien (Kreativität und Phantasie), Ausflüge in Museen, die Bücherei oder Theaterbesuche (Wissenserweiterung und Kulturerziehung) und Bewegungsangebote zu solchen gezielten Angeboten. Projekte und AG’ s Hierzu zählen auch unsere Projekte und AG’ s, welches feste, regelmäßige Aktionen wie etwa der Schwimmtag, der Waldtag oder beispielsweise die Garten-AG sind. Hinzu kommen Projekte, die für einen bestimmten Zeitraum festgelegt sind, wie die Gestaltung und Renovierung eines Bauwagens. Außenaktivitäten Diese finden sowohl im Rahmen des Freispiels als auch im Zusammenhang mit einem gezielten Angebot statt. Unser Außenbereich bietet reichlich Platz zum laufen, springen, hüpfen, klettern, toben, rutschen oder im Sandkasten spielen. Auf der Spielstraße können die Kinder Inliner, Roller oder Dreirad fahren oder mit Straßenkreide malen. Auf dem angrenzenden Bolzplatz spielen die Kinder gerne Fußball. Es ist auch möglich, im benachbarten Stadion verschiedene sportliche Aktivitäten anzubieten. Daneben halten wir es für wichtig, mit den Kindern Ausflüge in die nähere Umgebung zu unternehmen, wie z. B. einen Besuch im Kurpark oder die Besichtigung der Hardenburg. Stuhlkreis Der Stuhlkreis findet lediglich Bedeutung in der Kindergartengruppe. Hier dient er dazu, mit den Kindern Kreisspiele o. ä. einzuüben. Im Bereich Solidarität sind die Kinder gefordert ihre Bedürfnisse zurückzustellen, zu warten bis sie an der Reihe sind oder zu lernen anderen zuzuhören. Im Hortbereich finden gelegentlich, insbesondere bei Geburtstagsfeiern, Kreisspiele statt. Hierbei sind Phantasie und Kreativität der Kinder, aber auch Rücksichtnahme und das Miteinander gefragt. Die Kinder lernen spielerisch, gemeinsam Aufgaben zu bewältigen. Zudem wird auch die Kommunikationsfähigkeit gefördert. 19
Konzeption der Spiel- und Lernstube Einzelförderung In der Kindergartengruppe ist es hauptsächlich vormittags möglich Einzelförderung anzubieten. Dazu geht man je nach Art der Förderung in einen Funktionsraum wie Werkraum, Turnraum oder Stillbeschäftigungsraum, um mit einzelnen Kindern gezielt bestimmte Übungen durchzuführen. Einzelbeschäftigungen sind u. U. auch innerhalb des Gruppenraumes möglich. Hortkinder können während der Hausaufgabenzeit oder z.T. auch danach einzeln gefördert werden. Allerdings ist dies häufig abhängig von der Anzahl der anwesenden Kinder und des Betreuungspersonals. Das Förderangebot hat i. d. R. schulische Schwerpunkte wie Diktat oder für eine Mathematikarbeit üben etc. Gezielte Förderung in den Bereichen der Wahrnehmung, der Grob- und Feinmotorik, der kognitiven Fähigkeiten und des Sozialverhaltens wird unter Berücksichtigung des individuellen Toleranzbereichs und der Ausdauer der Kinder meist spielerisch durchgeführt. Gespräche Dies sind Einzel- oder Gruppengespräche und finden täglich mit den Kindern statt. Angeregt werden sie einerseits durch die ErzieherInnen, um beispielsweise Absprachen mit den Kindern zu treffen oder zu bestimmten Themen Stellung zu nehmen. Andererseits kommen Kinder und stellen Fragen, die wir dann mit ihnen erörtern. Insbesondere in Konfliktsituationen legen wir großen Wert darauf, dass die Kinder miteinander sprechen anstatt zu schlagen. Hier geben wir Hilfestellung, um gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu finden. Hausaufgaben Grundsätzlich können alle Kinder ab 13.00 Uhr Hausaufgaben in der Einrichtung machen. Dazu stehen ihnen zurzeit zwei Räume zur Verfügung. Im größeren hinteren Raum machen die älteren Kinder, die in der Regel auch mehr und schwierigere Hausaufgaben zu erledigen haben, ihre Aufgaben. Der vordere kleinere Raum ist hauptsächlich für die Erstklässler bzw. für die Kinder gedacht, die wenig Aufgaben haben und deshalb schneller fertig sind. In besonderen Fällen dienen auch der Förderraum, der Personalraum und das Büro dazu, Einzelbetreuung durchzuführen. In der Hausaufgabenzeit stehen den Kindern 3 bis 4 BetreuerInnen zur Verfügung. Ein bis Zwei BetreuerInnen beschäftigen sich mit den Kindern, die bereits fertig sind bzw. keine Aufgaben zu erledigen haben, im großen Gruppenraum des Hortes bzw. im Außenbereich. 20
Konzeption der Spiel- und Lernstube Es bestehen folgende besondere Regelungen für Hortkinder: ¾ Wenn Kinder regelmäßig in der Einrichtung ihre Hausaufgaben machen, aber an bestimmten Tagen keine Aufgaben auf haben, dann dürfen sie sich auch während der Hausaufgabenzeit in der Einrichtung aufhalten. ¾ Wenn Kinder keine oder nur selten in der Einrichtung ihre Hausaufgaben machen, dann dürfen sie erst nach der Hausaufgabenzeit (ab 15. 00 Uhr) die Einrichtung besuchen. ¾ Die Erstklässler und die Vorschulkinder (Schulkindergarten der Pestalozzischule) dürfen auch, wenn sie keine Hausaufgaben machen, ab 13.30 Uhr die Einrichtung besuchen, um ihnen den Abnabelungsprozess von der Kindergartengruppe zu erleichtern und einen sanften Einstieg in die Hortgruppe zu ermöglichen. Diese Regelungen haben zudem den Hintergrund, dass der Geräuschpegel während der Hausaufgabenzeit so gering wie möglich gehalten werden soll, um den Hausaufgabenkindern die Möglichkeit zu geben, sich in Ruhe auf ihre Aufgaben zu konzentrieren. Es ist unser Ziel die im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung festgestellten schulischen Schwierigkeiten der Kinder durch im Team erarbeitete Fördermaßnahmen und in Absprache mit den Eltern und Lehrern mit den Kindern aufzuarbeiten. Bei notwendigen therapeutischen Maßnahmen werden wir vermittelnd tätig und helfen, Kontakte zu Beratungsstellen, ergotherapeutischen und logopädischen Praxen herzustellen. Ebenso soll im Schulalterbereich den Eltern konkret die Bedeutung des regelmäßigen Schulbesuches verständlich gemacht und nach Möglichkeiten gesucht werden, wie sie konkret die schulische Situation des Kindes mit verbessern können. Dazu eignen sich bestimmte Aufgaben wie beispielsweise Lesen üben, Gedichte lernen sowie eine tägliche Kontrolle der Aufgaben, um so die Eltern verantwortlich in den Erziehungsprozess mit einzubinden. Feste: Sie sind ein wesentlicher Bestandteil unseres kulturellen Lebens. Zu verschiedenen Anlässen feiern die Menschen. Hier möchten wir auch die Kinder miteinbeziehen und einerseits ihnen die Hintergründe der einzelnen jahreszeitlichen Feste nahe bringen andererseits sie in die Planung und Durchführung zu integrieren. Das besondere Fest des Einzelnen, der Geburtstag, wird mit allen Kindern zusammen gefeiert, wobei Kindergarten und Hort für sich feiern. 21
Konzeption der Spiel- und Lernstube Gruppenübergreifendes Arbeiten: Da in der Spiel- und Lernstube der Betrieb am Nachmittag am größten ist, sowohl Kindergarten- wie auch Hortkinder anwesend sind, bietet dies Gelegenheit, gruppenübergreifende Angebote zu machen. Gerade um Sozialverhalten einzuüben, eignet sich das Arbeiten mit altersgemischten Gruppen. Die Großen lernen, für bestimmte Aufgaben Verantwortung zu übernehmen, lernen Rücksicht auf die Kleinen zu nehmen und die Kleinen lernen von den Großen. An Fasching, Ostern, zum Sommerfest, St. Martin und Weihnachten werden Aktionen und Feste mit und für alle Kinder von Kindergarten und Hort veranstaltet. Ferienprogramme: In den Oster-, Sommer- und Herbstferien organisieren wir verschiedene Freizeitaktivitäten, wie Ausflüge, AG- Gruppen, Projekte oder eine Zeltfreizeit u. andere Übernachtungen. Hierzu müssen die Kinder verbindlich angemeldet sein, um im Vorfeld gezielt planen zu können. Die Öffnungszeit der Einrichtung verlagert sich während der Ferienprogramme von 10.00 Uhr durchgehend bis 16.00 Uhr für alle angemeldeten Kinder. Bei einem gemeinsamen Frühstücksangebot kommen die Kinder bereits um 9.30 Uhr. 22
Konzeption der Spiel- und Lernstube 5. Elternarbeit, Ziele und Formen Neben den bereits auf Seite 7 unter Punkt Altersstufen und Entwicklungsbedingungen beschriebenen begleitenden bzw. vermittelnden Hilfen ist die Zusammenarbeit mit den Eltern ein wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Hier liegt besonderes Augenmerk auf Transparenz. Es ist uns wichtig, dass Eltern unser Handeln nachvollziehen können, im Idealfall Anregungen für ihr eigenes Erziehungsverhalten finden. Aufgrund des Einzugsgebietes unserer Einrichtung ist es entscheidend, dass wir intensive Motivationsarbeit mit den Eltern leisten. Hier steht der Aspekt der Beziehungsarbeit, um Vertrauen aufzubauen, im Vordergrund. Eine solide Vertrauensbasis ist Grundlage erfolgreicher Elternarbeit im Bereich der Spiel- und Lernstube. Wir erfüllen für viele Eltern in Bezug auf Schule eine Lotsenfunktion, die vielen Kindern erst die Basis eines geregelten Schulbesuchs ermöglicht. Ziele der Elternarbeit ¾ Kontakte zwischen Eltern und Erziehungskräften aufbauen und intensivieren ¾ Gegenseitige Vertrauensbasis herstellen ¾ Miteinbeziehen in und Verständnis wecken für die pädagogische Arbeit der Einrichtung, um Transparenz zu schaffen ¾ Aktivierung von Ressourcen der Eltern und Miteinbeziehen in die Planung und Durchführung von Veranstaltungen ¾ Unterstützung und Begleitung bei Inanspruchnahme von Hilfssystemen (Therapiestellen, Beratungsstellen, Jugendamt etc.) ¾ Unterstützung und Begleitung bei der Kontaktaufnahme zu den Schulen und bei Lehrergesprächen ¾ Erziehungskompetenzen fördern (z. B. Beratungsveranstaltungen) ¾ Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung unterstützen Formen der Elternarbeit ¾ Gespräche ( Aufnahmegespräch, Informationsaustausch, Einzelgespräch, Beratungsgespräch, Hilfeplangespräch, ) ¾ Regelmäßige Gespräche mit den Familienhelferinnen ¾ Schriftliche Mitteilungen (Elterbriefe, Infos, Aushänge) ¾ Begleitung bei Lehrergesprächen, Beratungsstellen, Therapiepraxen ¾ Gemeinsame Planung und Durchführung von Veranstaltungen (Feste, Familienfreizeit, St. Martin etc.) ¾ Elternabende oder Vormittage (Sitzungen des Elternausschusses, Veranstaltungen zu einem bestimmten Thema etc.) ¾ Hausbesuche 23
Konzeption der Spiel- und Lernstube Frauencafe Das Frauencafe entstand aus dem ursprünglichen Gedanken eines Elterncafes. Die Eltern sollten hier in einer zwanglosen Atmosphäre eine Anlauf- und Aufenthaltsstelle bekommen, sich untereinander auszutauschen, über Erziehungsprobleme zu sprechen und gemeinsame Aktivitäten wie Basteln, Ausflüge oder anderes zu planen. Die Erfahrung zeigte, dass hauptsächlich Mütter dieses Angebot nutzten, um u. a. frauenspezifische Problematiken untereinander und im Beisein sowohl einer Mitarbeiterin der Spiel- und Lernstube als auch der Sozialberatungsstelle zu erörtern. Daraus entwickelte sich schließlich das Frauencafe, das 1x wöchentlich stattfindet und in dem Mütter Gelegenheit haben, sich regelmäßig in den Räumen der Spiel- und Lernstube zu treffen: - zu Austauschmöglichkeiten und Gesprächen , - zum Herausfinden von gemeinsamen Interessen, - zu Freizeitaktivitäten, - zur Weitergabe von Informationen jeder Art, - zur Beratung in sozialen Angelegenheiten, - zur Krisenintervention - zu regelmäßigen Informationsveranstaltungen z.B. durch Pro Familia, Arbeitsamt, Erziehungsberatung usw. - zur allgemeinen Lebensberatung. Familienfreizeit: Einmal jährlich organisieren Spiel- und Lernstube und Sozialberatungsstelle eine Familienfreizeit, um den Eltern die Möglichkeit zu geben, mit ihren Kindern gemeinsam Freizeit sinnvoll zu gestalten und ihre Erfahrungen damit für die eigene Erziehungsarbeit umzusetzen. 24
Konzeption der Spiel- und Lernstube Zusammenarbeit mit dem Elternausschuss Der Elternausschuss ist ein Gremium, das einmal jährlich in der Elternversammlung von den anwesenden Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten gewählt wird. Dieses Gremium wählt dann intern einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Aufgabe des Elternausschusses ist es, die Erziehungsarbeit in der Einrichtung zu unterstützen und die Zusammenarbeit zwischen Einrichtung und Eltern zu fördern. Daneben berät er den Träger und die Leitung in wesentlichen Fragen der Arbeit der Einrichtung und kann Anregungen zur Gestaltung und Organisation geben (vgl. „Elternausschussverordnung“ vom 16.07.1991) Die Leitung der Spiel- und Lernstube bespricht sich regelmäßig über anstehende Planungen und Veränderungen bezüglich der Einrichtung mit den Vorsitzenden. Regelmäßige Sitzungen des Ausschusses werden angeregt, wobei die Planung und Durchführung in der Verantwortung der Vorsitzenden liegt. Der Elternausschuss der Spiel- und Lernstube sollte im Regelfall aus mindestens 3 Personen bestehen. Eltern werden schriftlich entweder durch Protokolle oder Elternbriefe über die Inhalte der Sitzungen informiert. 25
Konzeption der Spiel- und Lernstube 6. Arbeit im Team Teamarbeit verstehen wir als einen elementaren Bestandteil unseres Auftrages. Es ist notwendig die Aufgaben der einzelnen MitarbeiterInnen zu koordinieren, um klare übersichtliche Strukturen sowohl für MitarbeiterInnen, Eltern und Kinder zu schaffen. Da die Arbeit in der Spiel- und Lernstube dem Personal ein hohes Maß an Flexibilität, Selbständigkeit und Verantwortung abverlangt, sind Absprachen und fachlicher Austausch unverzichtbar. Gesamtteam Jeden Montag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr findet eine Teambesprechung statt. Hier treffen sich alle pädagogischen Mitarbeiter, um Organisatorisches zu besprechen, aber auch fallbezogen Problemlagen zu erörtern. Darüber hinaus werden in dieser Besprechung Inhalte von Fortbildungen an die anderen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weitergegeben sowie das eigene pädagogische Handeln reflektiert. Die Mitarbeiter der Sozialberatungsstelle werden bei Bedarf in die Teamsitzung eingeladen, um Arbeits- und Vorgehensweisen miteinander abzustimmen und im Einzelfall weitergehende Hilfsmaßnahmen im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem KJHG gemeinsam zu beraten. Es werden des Weiteren die Planungen gemeinsamer Aktionen (z. B. Familienfreizeit und Feste) oder Projekte (Mittagstisch für alleinstehende Erwachsene, Wohnumfeldprogramm, Quarternet etc.) hierbei besprochen. Ebenso findet die Hauswirtschaftskraft hier Gelegenheit, über die hauswirtschaftliche Situation der Einrichtung zu berichten und notwendige Maßnahmen zu besprechen. Ihre Teilnahme am Gesamtteam erfolgt nach Absprache. Um kurzfristig Informationen auszutauschen findet ein Kurzteam nach Bedarf von 12.30 Uhr bis 13.00 Uhr statt. Gruppenteam, Kindergarten und Hort, Vorbereitungszeit Diese Teambesprechungen finden im Rahmen der Vorbereitungszeit statt. Hier haben die Mitarbeiter des Kindergartens täglich in der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr Gelegenheit, Ihre gruppeninternen Angebote zu strukturieren und Absprachen zu treffen. Die MitarbeiterInnen des Hortbereichs treffen sich alle 14 Tage von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr, um einerseits organisatorische Inhalte zu besprechen, andererseits einzelfallbezogen Beobachtungen auszutauschen und notwendige pädagogische Interventionen zu besprechen. 26
Konzeption der Spiel- und Lernstube Da in der Regel Gespräche mit den Eltern, den Lehrern und anderen Fachkräften (Therapeuten o. Beratungsstellen) in den Vormittag fallen, verbleiben den MitarbeiterInnen noch ein bis zwei Stunden in der Woche als Vorbereitungszeit. Hierbei kann es möglich sein, dass KollegInnen des Hortes in der Kindergartengruppe aushelfen, wenn Kindergartenmitarbeiter ihre Vorbereitungszeit nutzen. Reinigungsteam Die Hauswirtschaftskraft beruft vierteljährlich ein Reinigungsteam ein, um notwendige Absprachen zu treffen und das einrichtungsspezifische Reinigungsschema, welches auf dem Infektionsschutzgesetz basiert, zu überprüfen. Vorhandene Materialien werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls eine Bestelliste erarbeitet. Fortbildungen Die MitarbeiterInnen haben die Möglichkeit regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Dies wird in der Regel in Übereinstimmung mit dem Dienstplan koordiniert. Teaminterne Fortbildungen können ein bis zweimal im Jahr stattfinden. Mitarbeitergespräche Diese finden ein- bis zweimal im Jahr zwischen den einzelnen Mitarbeitern und der Leitung statt. Hier wird über die persönliche Einschätzung der pädagogischen Arbeit, des Erzieherverhaltens und des Engagements reflektiert. Gegenseitige Erwartungen werden angesprochen und zukünftige Aufgabenstellungen abgesprochen. 27
Konzeption der Spiel- und Lernstube 7. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Die Kooperation mit anderen Institutionen bildet neben der intensiven Elternarbeit und der pädagogischen Arbeit mit den Kindern die dritte Säule unseres Auftrages in der Spiel- und Lernstube. Die Schulen sind die primären Ansprechpartner für uns. Nach der Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz von Rheinland Pfalz (vgl. 8. „Gesetze u. Verordnungen“) sollen Spiel- und Lernstuben insbesondere mit den Grundschulen zusammen arbeiten. Zudem besuchen einige Kinder der Einrichtung die Real-, Haupt-, und Sonderschule. Auch hier sind wir bestrebt eine enge Kooperation zu betreiben. Daneben findet eine Zusammenarbeit mit verschiedenen pädagogischen Fachkräften statt. Dies sind: ¾ Die Sozialberatungstelle ¾ die Beratungsstelle für Kinder Jugendliche und Eltern des Diakonischen Werkes (früher Erziehungsberatung) ¾ Ortsansässige Logopädische Praxen ¾ Ortsansässige ergotherapeutische Praxen ¾ Ev. Jugendzentrale ¾ Sozialberatungsstelle des Diakonischen Werkes Wir vermitteln und begleiten bei Bedarf und auf Wunsch der Eltern Termine zu den genannten Institutionen. Darüber hinaus geben wir Hilfestellung und bereiten insbesondere Erstkontakte mit den Eltern inhaltlich vor. Es ist Teil unserer Arbeitsweise, dass bei aller Hilfestellung, die wir geben, allen Beteiligten bewusst gemacht werden soll, dass die Erziehungsverantwortung immer bei den Eltern bleibt. Das bedeutet, dass primärer Ansprechpartner für die genannten Institutionen stets die Eltern sind. Wir unterstützen die Eltern dabei, ihrer Erziehungsverantwortung bewusst zu sein und diese wahrzunehmen. 28
Konzeption der Spiel- und Lernstube 8. Gesetze und Verordnungen Da auch die Spiel- und Lernstube eine Kindertagesstätte ist, gelten bestimmte Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, die Grundlage für die pädagogische Arbeit der Einrichtung sind. Hier sind das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das für die gesamte Bundesrepublik gilt und das Kindertagesstättengesetz für Rheinland-Pfalz zu nennen. Grundsätze zur Förderung von Kindern in Kindertagesstätten (§ 22 KJHG) (1) In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen) soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. (2) Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. (3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen. Förderung der Erziehung in Kindertagesstätten (§1 Kita- Gesetz) (1) Es ist Aufgabe der Kinder und Jugendhilfe, in Ergänzung und Unterstützung der Erziehung in der Familie durch Angebote in Kindergärten, Horten und anderen Tageseinrichtungen für Kinder (Kindertagesstätten) die Entwicklung von Kindern zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Menschen zu fördern. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten die Erfüllung dieser Aufgabe als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen. Grundsätze der Erziehung in Kindertagesstätten (§2 Kita- Gesetz) (1) Kindertagesstätten sollen die Gesamtentwicklung des Kindes fördern und durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote sowie durch differenzierte Erziehungsarbeit die körperliche, geistige und seelische Entwicklung des Kindes anregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit fördern und soziale Benachteiligungen möglichst ausgleichen. (2) Die Tagesbetreuung von Kindern soll sich an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Die Kindertagesstätten sollen mit den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten bei der Erziehung des Kindes zusammenarbeiten und mit ihnen erzieherische Probleme und Bedürfnisse des Kindes erörtern. Sie sollen auf Inanspruchnahme notwendiger Hilfen auch in Fällen von Gewalt gegen Kinder oder sexuellen Missbrauch hinwirken. 29
Konzeption der Spiel- und Lernstube Für Spiel- und Lernstuben gelten noch besondere Bestimmungen, die in der Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz festgelegt sind. §5 Spiel und Lernstuben (1) Spiel- und Lernstuben sind Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten, die Kinder aller Altersgruppen unter Berücksichtigung ihrer besonderen Lebensbedingungen und des sozialen Umfeldes fördern. Spiel- und Lernstuben sollen in der Regel ganztägig geöffnet sein. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die notwendige Gemeinwesenarbeit fachlich sichergestellt wird und dass Spiel- und Lernstuben mit den Grundschulen zusammenarbeiten. Aufsichtspflicht Allgemein bedeutet die Aufsichtspflicht nicht, alle Kinder zu jeder Zeit „auf Sicht“, d. h. im Blick, zu haben. Sie bedeutet auch nicht, die Kinder zu jeder Zeit möglichst umfassend zu behüten, zu bewachen und zu kontrollieren. Bekanntlich führt gerade eine überfürsorgliche Erziehung zu Gefährdungen, denn fast zwangsläufig kommen Kinder doch einmal in eine unbeaufsichtigte Situation. Haben sie nicht gelernt, mit Gefahren umzugehen, sind sie ihnen erst recht hilflos ausgesetzt. Wir möchten die Kinder schrittweise an Gefahren heranführen. Das bedeutet eine jeweils altersgemäße, mit den notwendigen Erklärungen verbundene Einführung und nach Schwierigkeitsgraden abgestufte Vorbereitung auf die Risiken des Lebens. So lernen die Kinder beispielsweise während unserer Wald AG Gefahren, die uns im Wald begegnen können, kennen und einen angemessenen Umgang damit. Für die Zeit des Aufenthaltes der Kinder in der Spiel- und Lernstube, einschließlich der Ausflüge u. ä. liegt die Aufsichtspflicht bei den MitarbeiterInnen der Einrichtung. Sie beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Erziehungskräfte und endet entweder mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten oder bei Verlassen der Einrichtung. Bei gemeinsamen Veranstaltungen von Eltern und Einrichtung übernehmen die Erziehungsberechtigten die Aufsicht. Ziel pädagogischer Arbeit muss auch sein, Kindern eine anregungsreiche Umwelt zu schaffen, in der sie sich ausprobieren können. Von daher muss Beachtung und Aufsicht sein, aber nicht permanente Kontrolle, sondern Anleitung zum selbständigen Handeln und Befähigung des Kindes, mit Gefahren umzugehen. Letztendlich kann man sie dadurch vermeiden. 30
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