Konzeption für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes der DLRG-Ortsgruppe-Fischland e.V. in der Schwimmhalle der Ostsee-Kurklinik Fischland ...

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Stand: 06.06.2021

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                                                                                Telefax: 038220 / 62 - 184
                                                                                info@ostseekurklinik-fischland.de
                                                                                www.ostseekurklinik-fischland.de

                                                                                IK 511302962

Konzeption für die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes der
DLRG-Ortsgruppe-Fischland e.V. in der Schwimmhalle der Ostsee-
Kurklinik Fischland GmbH
1. Einlass nur mit Mund-Nase-Bedeckung für Personen ab 6 Jahren (Seiteneingang
   Wirtschaftshof)
   Es gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im gesamten Klinikbereich für
   Personen ab 6 Jahren. Die Mund-Nase-Bedeckung darf während der aktiven Trainingszeit
   am und im Schwimmbecken und auch während des Duschvorgangs von den Teilnehmern
   entfernt werden. Dies gilt nicht für die Trainer am Beckenrand.
   Die jeweiligen Teilnehmer der Trainingsgruppen werden von den Trainern unter Einhaltung
   des Mindestabstandes am Seiteneingang Wirtschaftshof in Empfang genommen. Somit ist
   ein Kontakt zu Patienten ausgeschlossen. In jeder Trainingsgruppe ist ein Verantwortlicher
   benannt, der auf die Einhaltung der Mindestabstände vor dem Eingang achtet. Es handelt
   sich um feste, geschlossene Gruppen (Kohorte).
   Vor dem Betreten der Klinik ist von den Teilnehmern und Trainern eine hygienische
   Händedesinfektion durchzuführen.

2. Keine Erkrankung oder Kontakt zu nachweislich infizierten Personen/Testpflicht
   Das Betreten der Klinik ist nur Personen gestattet, die derzeit keine infektiöse Erkrankung
   aufweisen und die mindestens 2 Wochen keinen Kontakt zu nachweislich infizierten
   Personen hatten. Die Teilnahme am Training ist nur bei Vorliegen eines negativen
   Ergebnisses einer gemäß §1a der Corona Landesverordnung M-V durchgeführten
   Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 gestattet. Das negative
   Testergebnis ist dem jeweiligen Gruppenleiter vorzulegen. Teilnehmer, die der
   Teststrategie an den öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen (Einführung
   einer Testpflicht durch das Bundesinfektionsschutzgesetz) unterfallen, benötigen keinen
   zusätzlichen Negativtest. In den Schulferien müssen auch Kinder- und Jugendliche einen
   Negativtest (nicht älter als 24h) vorlegen. Anleitungspersonen, die das vereinsbasierte
   Training durchführen bzw. Schwimmfähigkeiten vermitteln, müssen zweimal wöchentlich
   negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sein. Die
   Testpflichten gelten nicht für Geimpfte und Genesene (siehe Anlage 21, Nummer 7 LVO).
   Der Nachweis darüber (Impfausweis, Genesenennachweis) ist ebenfalls dem jeweiligen
   Gruppenleiter unaufgefordert vorzulegen.

3. Erstellung einer Anwesenheitsliste
   Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionen mit COVID-19 müssen Teilnehmer und
   Trainer in einer Tagesanwesenheitsliste erfasst werden, die folgende Angaben enthält:
   Vor- und Familienname, vollständige Anschrift, Telefonnummer, Uhrzeit und Datum des
   Trainings. Die jeweiligen Tageslisten sind von der DLRG für die Dauer von 4 Wochen
   aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde auf Verlangen herauszugeben.

                    Handelsregister Stralsund: HRB 4281 ∙ Geschäftsführung: Dr. Dirk Gramsch
        Bankverbindung: Commerzbank Bremen ∙ IBAN: DE19 2904 0090 0171 7966 00 ∙ BIC: COBADEFFXXX
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4. Beschränkung der Personenzahl in den Umkleide- und Duschräumen
   Durch organisatorische Maßnahmen Personenzahl in der Umkleide und in den Duschen
   begrenzen unter Berücksichtigung der gültigen Hygiene- und Abstandsregeln (1,5m). Beim
   Umziehen sind bevorzugt die Einzelkabinen zu nutzen. Es dürfen nur persönliche
   Utensilien (Handtuch, Schwimmbrille, Trinkflasche) mit in die Schwimmhalle genommen
   werden. Die Lagerung hat mit Abstand zu erfolgen.

5. Duschpflicht vor dem Training
   Vor dem Betreten des Schwimmbereichs hat sich der Teilnehmer zu duschen. Die Gruppe
   wird durch den Trainer zur Bahn geführt.

6. Hygieneregeln während des Schwimmtrainings
   6.1.    Das Becken ist durch Schwimmbadleinen abzutrennen.
   6.2.    Auf einer Doppelbahn darf mit max. 10 Personen trainiert werden (Einhaltung
           des Mindestabstandes 1,5m)
   6.3.    Im Bad wird es ein Einbahnstraßensystem geben.
   6.4.    Der Ein- und Ausstieg ist getrennt
   6.5.    Aufschwimmen und Überholen ist verboten.

7. Reduzierung der Dusch- und Umkleidezeiten und Einschränkung der
   Duschmöglichkeit nach dem Training
   Durch die DLRG-OG Fischland ist sicherzustellen, dass sich die Laufwege der einzelnen
   Trainingsgruppen nicht kreuzen.
   Nachfolgende Trainingsgruppen dürfen das Schwimmbad daher erst nach dem Verlassen
   der vorherigen Trainingsgruppe und nach dem Desinfektionsvorgang gem. Punkt 9
   betreten.
   Zu diesem Zweck hat der Teilnehmer bereits beim Betreten der Schwimmhalle die
   Schwimmkleidung – ggf. unter der normalen Kleidung – an.

8. Verlassen der Klinik
   Nach Trainingsende führen die Trainer die Teilnehmer unter Einhaltung des
   Mindestabstandes über den Seitenausgang zum Wirtschaftshof (gegenüber des
   Schwimmbadausganges) aus der Klinik. Somit ist ein Kontakt zu Patienten
   ausgeschlossen.

9. Desinfektion der Oberflächen
   Die DLRG-OG Fischland stellt sicher, dass nach dem Verlassen der jeweiligen
   Trainingsgruppe eine Desinfektion der Türgriffe, Handläufe, Beckenläufe, Sitz- und
   Liegeflächen, Schwimmmaterialien etc. erfolgt.

                    Handelsregister Stralsund: HRB 4281 ∙ Geschäftsführung: Dr. Dirk Gramsch
        Bankverbindung: Commerzbank Bremen ∙ IBAN: DE19 2904 0090 0171 7966 00 ∙ BIC: COBADEFFXXX
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 10. Beachtung sonstiger Anweisungen durch die Trainer
     Die Teilnehmer haben Anweisungen der Trainer vor Ort insbesondere in Bezug auf
     Abstände und Laufwege stets zu beachten.

 11. Abstandspflicht
     Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die allgemeine Abstandspflicht von mindestens 1,5m
     einzuhalten.

Die Anzahl der Trainer ist abhängig von der Anzahl der Sportler, die sich im Sportbetrieb
befinden. Im Sportbetrieb sollte für acht Sportler ein Trainer verantwortlich sein, ab 16 Sportlern
müssen 2 Trainer vor Ort sein.

Für die Schwimmausbildung empfehlen wir ein Verhältnis von nicht mehr als 1:6. Das Training
findet unter Ausschluss von Zuschauern, Gästen oder anderen Personen statt, die nicht direkt
am Training beteiligt sind.

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Verhaltens- und Hygieneregeln für den Trainingsbetrieb

       Hiermit verpflichte ich mich die hier aufgeführten Verhaltens- und Hygieneregeln für das
       Training im Verein einzuhalten und trage somit aktiv dazu bei, das Risiko einer Infektion
       mit Covid-19 für mich und meine Mitmenschen zu minimieren.

           •   Das Betreten der Klinik ist nur Personen gestattet, die derzeit keine infektiöse
               Erkrankung aufweisen und die mindestens 2 Wochen keinen Kontakt zu
               nachweislich infizierten Personen hatten. Alle Teilnehmer*innen müssen bei
               Betreten der Trainingsstätte absolut symptomfrei sein.
           •   Das Bilden von Grüppchen vor und in der Schwimmhalle ist untersagt. Die An-
               und Abreise erfolgt daher individuell! Der geordnete Ablauf der An- und Abreise
               wird von einem Übungsleiter unterstützt!
           •   Das Training erfolgt unter Ausschluss von Zuschauern oder Gästen.
           •   Vor Trainingsbeginn wird eine Teilnehmerliste (Name, Vorname, Anschrift,
               Telefonnummer, Datum und Uhrzeit) ausgefüllt und von jedem Teilnehmer
               unterschrieben. So kann im Falle einer Infektion die Kontaktkette zurückverfolgt
               werden. Hierfür ist ein eigener Stift zu benutzen.
           •   Sportartspezifische Abstandsregeln werden von eurem*euer Trainer*in
               gesondert bekannt gegeben.
           •   Im Eingangsbereich ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
           •   Das Umziehen erfolgt in Einzelkabinen.
           •   Es dürfen nur persönliche Utensilien (Trinkflasche, Schwimmbretter etc.) benutzt
               werden. Die Lagerung in der Schwimmhalle hat mit Abstand zu erfolgen.
           •   Das Schwimmbad muss nach dem Training unverzüglich verlassen werden.
           •   Körperliche Kontakte sind auszuschließen.

       _________________________
       Name, Vorname

       _________________________
       Datum, Unterschrift

Mit der Unterschrift bestätigen die Teilnehmer*innen, dass sie beim Betreten der
Sportstätte absolut symptomfrei sind. Außerdem stimmen die Teilnehmer*innen zu, dass
ihre persönlichen Daten zum Zwecke der Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einer
möglichen COVID-19 Infektion durch einen Vertreter des oben genannten Vereins genutzt und
für 4 Wochen gespeichert werden dürfen. Die Daten dürfen auf Anfrage ebenfalls an die
zuständige Gesundheitsbehörde weitergegeben werden.

                     Handelsregister Stralsund: HRB 4281 ∙ Geschäftsführung: Dr. Dirk Gramsch
         Bankverbindung: Commerzbank Bremen ∙ IBAN: DE19 2904 0090 0171 7966 00 ∙ BIC: COBADEFFXXX
Stand: 06.06.2021

Verein: DLRG Fischland e.V.________________

Datum:           ___________________ Ort: ___________________ Uhrzeit: _____________

Trainer*innen:        ___________________                ___________________

Sonstige Anwesende: ___________________                  ___________________

 Name, Vorname                                 Anschrift              Telefonnummer          Unterschrift

 _________________________________
 Unterschrift Trainingsleiter*in
                      Handelsregister Stralsund: HRB 4281 ∙ Geschäftsführung: Dr. Dirk Gramsch
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