"Sozial abgesichert" Existenzsicherung in Beschäftigung und Arbeitslosigkeit - Mag.a Christina Lind

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"Sozial abgesichert" Existenzsicherung in Beschäftigung und Arbeitslosigkeit - Mag.a Christina Lind
„Sozial abgesichert“
                     Existenzsicherung in Beschäftigung und
                                 Arbeitslosigkeit
                  _____________________________________

                                                Mag.a Christina Lind
                                             Stv. Landesgeschäftsführerin
                                                         AMS Steiermark
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                                                            (29.10.2014)
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Gesetzlich festgelegte Ziele des AMS
                                       ab 1994 - § 29 AMSG

                  Im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung zur
                  Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit ...

                  ... unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze und
                  im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik

                  ... auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und
                  nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und
                  Arbeitskräftenachfrage hinzuwirken und dadurch die Beschäftigung
                  aller Personen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung
                  stehen, bestmöglich zu sichern.
                  Dies schließt die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz während
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Arbeitsmarktsituation
                  Unterschied der Erwerbsqoute zwischen Frauen und Männern
                                     auf 10,1% reduziert.
                                           Steiermark 10,3

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                    •Def. Erwerbsquote: Anteil an Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter
                                               (15 bis 65 Jahre) (Labour force Konzept)
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Arbeitsmarktsituation
                  Frauen holen hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung auf,
                  Allerdings stark mitbedingt durch den Zuwachs der Teilzeitarbeit
                  VZ sank gegenüber 2012 um 45.100 Personen,
                  TZ stieg erneut um 36.400 auf 1.110.300 Teilzeitarbeitskräfte.

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Veränderung der Beschäftigungsqualität
                                Österreich

                  Teilzeit, atypische und prekäre Beschäftigung
                                    nehmen zu:
                  Geringfügige Beschäftigung: Verdienstgrenze 395,13 €, Zunahme
                  bei den Frauen +0,8%, Männer +2,8%. Frauenanteil lag bei 63,4%

                  Armutsgefährdung: 18,5% waren auf Basis der EU-SILC 2012 in
                  Österreich armutsgefährdet (1,5 Millionen Personen), v.a. Alleinerziehende,
                  Ältere Frauen und Personen ohne österr. Staatsbürgerschaft (Basis
                  Haushaltseinkommen)

                  Niedriglohn: Niedriglohngrenze 8,64 € Bruttostundenverdienst, EU-weit
                  größter Gap in Österreich, 24,2 (1/4!) der Frauen arbeitet unter der
                  Niedriglohngrenze, bei den Männern sind es 8,7%.
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Finanzfalle Teilzeitarbeit

                  • TZ-Arbeit ist immer noch weiblich (80% aller TZ-
                    Beschäftigten sind Frauen)

                  • TZ-Arbeit wirkt sich auf die aktuelle
                    Lebenssituation und die Pension aus

                  • Karenz, TZ-Arbeit und erwerbslose Zeiten
                    verringern das Lebenseinkommen massiv
                    Bsp. 1: 2 Jahre Karenz: - 3% des Lebenseinkommens
                    Bsp. 2: 2 Jahre Karenz + 10 Jahre Berufsunterbrechung + 25 Jahre TZ-
                    Arbeit    nur 44 % Pensionsanspruch (im Vergleich zur Vollzeitarbeit)

                  • Frauen mit Vollzeitarbeit sind zufriedener mit ihrer
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                    Lebenssituation
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Gender pay gap
                  Bruttojahreseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen nach
                  Beschäftigtengruppen in Österreich

                      •Quelle: Statistik Austria, Lohnsteuerdaten - Sozialstatistische Auswertungen. Erstellt
                      am 29.01.2014.
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Auswirkung des Gaps
                       im Lebenserwerbsverlauf nimmt zu
                  •   Beginnt bereits beim Berufseinstieg (11%) und weitet sich über den
                      Lebenserwerbsverlauf weiter aus.
                  •   Die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes wirkt sich zukünftig noch gravierender
                      auf die Pensionshöhe aus. 2012 lag der Gap in der Pensionshöhe bei 41,7%.

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                                •Quelle: Bruttojahreseinkommen 2012 (Median) - Statistik Austria 2014
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Anwartschaft- ALG

                  - bei erstmaliger Inanspruchnahme:
                  •   52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung während der
                      letzten 2 Jahre

                  •   bei Personen bis zum 25. Lebensjahr 26 Wochen
                      arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung während des letzten
                      Jahres

                  - bei jeder weiteren Inanspruchnahme:
                  •   Neuanspruch nach 28 Wochen Beschäftigung, während der Sie
                      arbeitslosenversichert waren, innerhalb des letzten Jahres

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Höhe des ALG - § 20 AlVG

                                           Grundbetrag
                                                 +
                                         Familienzuschläge
                                                       (Höhe: 0,97 Euro tgl)
                                                sowie allfälligem Ergänzungsbetrag

                  – Kinder, Enkel, Stiefkinder, Wahl- und Pflegekinder,
                      sofern die arbeitslose Person wesentlich zum Unterhalt beiträgt

                  – Für EhegattInnen und LebensgefährtInnen, die kein Einkommen
                    über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen, gebührt Familienzuschlag:
                      nur wenn der /die Arbeitslose wesentlich zum Unterhalt beiträgt und für eine im gemeinsamen Haushalt
                      obsorgeberechtigte, minderjährige oder FB-beanspruchende Person sorgt

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Grundbetrag - § 21 AlVG

                  Jahresbeitragsgrundlagen aus
                  arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt
                  des Vor- oder Vorvorjahres (Geltendmachung bis 30.6.: vorletztes Jahr- ab 1.7.: letztes Jahr)

                  • als Grundbetrag gebühren 55 % des Nettoeinkommens

                  • ab 45. Lebensjahr bleibt die Bemessungsgrundlage so
                    lange gleich, bis ein höheres monatliches Bruttoentgelt
                    vorliegt

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Notstandshilfe – § 33 ff AlVG, NH-VO

                  1. ALG erschöpft
                  2. Vermittlung zur Verfügung stehen
                  3. Notlage (Anrechnung des PartnerInneneinkommens:
                      wenn zu hoch = keine NH, aber trotzdem Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung)

                            verstärkt die finanzielle Abhängigkeit von Frauen

                  Dauer:    max. 52 Wochen
                  Höhe:     95 % bzw. 92 % des Grundbetrages
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Gendergap

                  Die Leistungsbezugsquote
                  Frauen 83,4% deutlich unter jener der
                  Männer 87,4%.

                  16,6% aller arbeitslos vorgemerkten Frauen
                  verfügten 2013 über keine Leistungen nach
                  dem ALVG.

                  Ablehnende Bescheide mangels Notlage
                  (hauptsächlich aufgrund des PartnerInneneinkommens):
                  2013 wurde bei 11.231 Frauen und 2.516
                  Männern die Notstandshilfe abgelehnt.

                  Mehr als 4 mal so oft bei Frauen!

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Basisinfo BMS
                      (bedarfsorientierte Mindestsicherung)

                  Personen mit geringem AMS Leistungsbezug werden
                       auf die Möglichkeit der BMS hingewiesen
                           AMS gibt nur Basisinfo – zuständig Magistrat oder BH!

                    Hemmschwelle vor allem bei Frauen sehr groß!!!

                                  BMS – Bestand 3.Quartal 2014
                   Bestand BMS teilunterstützt           Bestand BMS vollunterstützt
                   (mit AMS-Bezug):                      (ohne AMS-Bezug):
                   3.146 Personen                        1.301 Personen
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Offene Punkte zur BMS

                  • Aufstocken AL und Mindestsicherung und reine
                    Mindestsicherung?
                  • Regress Mindestsicherung jetzt weg, trotzdem
                    Empfehlung an KundInnen, Angehörige zu klagen
                    (Kindern, Eltern)
                  • Nettoersatzrate zB auf 70% erhöhen beim AL-Geld,
                    danach rapider Abfall
                  • BMS-BezieherInnen dürfen nicht geringfügig
                    dazuverdienen (bei AL und NH möglich), würde BMS
                    schmälern (außer Programme SÖB zur stufenweisen
                    Beschäftigung)
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Spannungsfeld
                  Gesetzesvollzug (ALVG) – ALG, NH, PV, etc

                                     Dienstleistung (AMSG)- Angebote zur Förderung
                                                                     und Unterstützung

                    Information   gesetzliche Grundlagen
                    Information   Berufswahl und Aus-Weiterbildung
                    Information   Fördermöglichkeiten

                         Berufsinfozentren,
                                 Gruppen- Einzelberatungen
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FIT/ FIA

                  Rund 3/4 aller erwerbstätigen Frauen sind in nur wenigen Berufsfeldern tätig und
                  verdienen immer noch rund 1/3 weniger als Männer.

                    Der FiT-Gehaltsrechner gibt einen Überblick über die unterschiedliche Bezahlung
                  in frauen- bzw. männerdominierten Berufe

                   Über die Chancen in den einzelnen Berufen informiert das
                  Qualifikationsbarometer mit detaillierten Analysen zum Frauenarbeitsmarkt.

                  Ziel:
                  1.Qualifizierung von Frauen in nicht traditionellen Berufen
                  2.einen besseren Zugang zu technischen Berufen ermöglichen
                  3.Einkommensunterschiede abbauen

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                  .
Qualifizierung und Einkommenszuwachs

                  Frauen, welche an einer Qualifizierung teilgenommen haben, konnten ihr Gehalt um
                  5.058 Euro ausbauen, Männer um 4.949 Euro.

                  Frauen und Männer konnten nach einer Qualifizierung mehr
                  Einkommenszuwächse erzielen als Personen ohne ein entsprechendes
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                  Für die Untersuchung des Gleichstellungseffektes von AMS-Maßnahmen wurden alle Qualifizierungen, welche längstens ein Jahr dauern,
                  herangezogen.
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