"Sozial abgesichert" Existenzsicherung in Beschäftigung und Arbeitslosigkeit - Mag.a Christina Lind
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„Sozial abgesichert“ Existenzsicherung in Beschäftigung und Arbeitslosigkeit _____________________________________ Mag.a Christina Lind Stv. Landesgeschäftsführerin AMS Steiermark www.ams.at/stmk (29.10.2014)
Gesetzlich festgelegte Ziele des AMS ab 1994 - § 29 AMSG Im Rahmen der Vollbeschäftigungspolitik der Bundesregierung zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit ... ... unter Wahrung sozialer und ökonomischer Grundsätze und im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik ... auf ein möglichst vollständiges, wirtschaftlich sinnvolles und nachhaltiges Zusammenführen von Arbeitskräfteangebot und Arbeitskräftenachfrage hinzuwirken und dadurch die Beschäftigung aller Personen, die dem österreichischen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, bestmöglich zu sichern. Dies schließt die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz während www.ams.at/stmk der Arbeitslosigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein.
Arbeitsmarktsituation Unterschied der Erwerbsqoute zwischen Frauen und Männern auf 10,1% reduziert. Steiermark 10,3 www.ams.at/stmk •Def. Erwerbsquote: Anteil an Erwerbspersonen an der Wohnbevölkerung im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) (Labour force Konzept)
Arbeitsmarktsituation Frauen holen hinsichtlich der Erwerbsbeteiligung auf, Allerdings stark mitbedingt durch den Zuwachs der Teilzeitarbeit VZ sank gegenüber 2012 um 45.100 Personen, TZ stieg erneut um 36.400 auf 1.110.300 Teilzeitarbeitskräfte. www.ams.at/stmk
Veränderung der Beschäftigungsqualität Österreich Teilzeit, atypische und prekäre Beschäftigung nehmen zu: Geringfügige Beschäftigung: Verdienstgrenze 395,13 €, Zunahme bei den Frauen +0,8%, Männer +2,8%. Frauenanteil lag bei 63,4% Armutsgefährdung: 18,5% waren auf Basis der EU-SILC 2012 in Österreich armutsgefährdet (1,5 Millionen Personen), v.a. Alleinerziehende, Ältere Frauen und Personen ohne österr. Staatsbürgerschaft (Basis Haushaltseinkommen) Niedriglohn: Niedriglohngrenze 8,64 € Bruttostundenverdienst, EU-weit größter Gap in Österreich, 24,2 (1/4!) der Frauen arbeitet unter der Niedriglohngrenze, bei den Männern sind es 8,7%. www.ams.at/stmk
Finanzfalle Teilzeitarbeit • TZ-Arbeit ist immer noch weiblich (80% aller TZ- Beschäftigten sind Frauen) • TZ-Arbeit wirkt sich auf die aktuelle Lebenssituation und die Pension aus • Karenz, TZ-Arbeit und erwerbslose Zeiten verringern das Lebenseinkommen massiv Bsp. 1: 2 Jahre Karenz: - 3% des Lebenseinkommens Bsp. 2: 2 Jahre Karenz + 10 Jahre Berufsunterbrechung + 25 Jahre TZ- Arbeit nur 44 % Pensionsanspruch (im Vergleich zur Vollzeitarbeit) • Frauen mit Vollzeitarbeit sind zufriedener mit ihrer www.ams.at/stmk Lebenssituation
Gender pay gap Bruttojahreseinkommen der unselbständig Erwerbstätigen nach Beschäftigtengruppen in Österreich •Quelle: Statistik Austria, Lohnsteuerdaten - Sozialstatistische Auswertungen. Erstellt am 29.01.2014. www.ams.at/stmk
Auswirkung des Gaps im Lebenserwerbsverlauf nimmt zu • Beginnt bereits beim Berufseinstieg (11%) und weitet sich über den Lebenserwerbsverlauf weiter aus. • Die Ausweitung des Durchrechnungszeitraumes wirkt sich zukünftig noch gravierender auf die Pensionshöhe aus. 2012 lag der Gap in der Pensionshöhe bei 41,7%. www.ams.at/stmk •Quelle: Bruttojahreseinkommen 2012 (Median) - Statistik Austria 2014
Anwartschaft- ALG - bei erstmaliger Inanspruchnahme: • 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung während der letzten 2 Jahre • bei Personen bis zum 25. Lebensjahr 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtige Beschäftigung während des letzten Jahres - bei jeder weiteren Inanspruchnahme: • Neuanspruch nach 28 Wochen Beschäftigung, während der Sie arbeitslosenversichert waren, innerhalb des letzten Jahres www.ams.at/stmk
Höhe des ALG - § 20 AlVG Grundbetrag + Familienzuschläge (Höhe: 0,97 Euro tgl) sowie allfälligem Ergänzungsbetrag – Kinder, Enkel, Stiefkinder, Wahl- und Pflegekinder, sofern die arbeitslose Person wesentlich zum Unterhalt beiträgt – Für EhegattInnen und LebensgefährtInnen, die kein Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze erzielen, gebührt Familienzuschlag: nur wenn der /die Arbeitslose wesentlich zum Unterhalt beiträgt und für eine im gemeinsamen Haushalt obsorgeberechtigte, minderjährige oder FB-beanspruchende Person sorgt www.ams.at/stmk
Grundbetrag - § 21 AlVG Jahresbeitragsgrundlagen aus arbeitslosenversicherungspflichtigem Entgelt des Vor- oder Vorvorjahres (Geltendmachung bis 30.6.: vorletztes Jahr- ab 1.7.: letztes Jahr) • als Grundbetrag gebühren 55 % des Nettoeinkommens • ab 45. Lebensjahr bleibt die Bemessungsgrundlage so lange gleich, bis ein höheres monatliches Bruttoentgelt vorliegt www.ams.at/stmk
Notstandshilfe – § 33 ff AlVG, NH-VO 1. ALG erschöpft 2. Vermittlung zur Verfügung stehen 3. Notlage (Anrechnung des PartnerInneneinkommens: wenn zu hoch = keine NH, aber trotzdem Anspruch auf Krankenversicherung und Pensionsversicherung) verstärkt die finanzielle Abhängigkeit von Frauen Dauer: max. 52 Wochen Höhe: 95 % bzw. 92 % des Grundbetrages www.ams.at/stmk
Gendergap Die Leistungsbezugsquote Frauen 83,4% deutlich unter jener der Männer 87,4%. 16,6% aller arbeitslos vorgemerkten Frauen verfügten 2013 über keine Leistungen nach dem ALVG. Ablehnende Bescheide mangels Notlage (hauptsächlich aufgrund des PartnerInneneinkommens): 2013 wurde bei 11.231 Frauen und 2.516 Männern die Notstandshilfe abgelehnt. Mehr als 4 mal so oft bei Frauen! www.ams.at/stmk
Basisinfo BMS (bedarfsorientierte Mindestsicherung) Personen mit geringem AMS Leistungsbezug werden auf die Möglichkeit der BMS hingewiesen AMS gibt nur Basisinfo – zuständig Magistrat oder BH! Hemmschwelle vor allem bei Frauen sehr groß!!! BMS – Bestand 3.Quartal 2014 Bestand BMS teilunterstützt Bestand BMS vollunterstützt (mit AMS-Bezug): (ohne AMS-Bezug): 3.146 Personen 1.301 Personen www.ams.at/stmk
Offene Punkte zur BMS • Aufstocken AL und Mindestsicherung und reine Mindestsicherung? • Regress Mindestsicherung jetzt weg, trotzdem Empfehlung an KundInnen, Angehörige zu klagen (Kindern, Eltern) • Nettoersatzrate zB auf 70% erhöhen beim AL-Geld, danach rapider Abfall • BMS-BezieherInnen dürfen nicht geringfügig dazuverdienen (bei AL und NH möglich), würde BMS schmälern (außer Programme SÖB zur stufenweisen Beschäftigung) www.ams.at/stmk kein Anreiz gegeben!
Spannungsfeld Gesetzesvollzug (ALVG) – ALG, NH, PV, etc Dienstleistung (AMSG)- Angebote zur Förderung und Unterstützung Information gesetzliche Grundlagen Information Berufswahl und Aus-Weiterbildung Information Fördermöglichkeiten Berufsinfozentren, Gruppen- Einzelberatungen www.ams.at/stmk Informationsveranstaltungen
FIT/ FIA Rund 3/4 aller erwerbstätigen Frauen sind in nur wenigen Berufsfeldern tätig und verdienen immer noch rund 1/3 weniger als Männer. Der FiT-Gehaltsrechner gibt einen Überblick über die unterschiedliche Bezahlung in frauen- bzw. männerdominierten Berufe Über die Chancen in den einzelnen Berufen informiert das Qualifikationsbarometer mit detaillierten Analysen zum Frauenarbeitsmarkt. Ziel: 1.Qualifizierung von Frauen in nicht traditionellen Berufen 2.einen besseren Zugang zu technischen Berufen ermöglichen 3.Einkommensunterschiede abbauen www.ams.at/stmk .
Qualifizierung und Einkommenszuwachs Frauen, welche an einer Qualifizierung teilgenommen haben, konnten ihr Gehalt um 5.058 Euro ausbauen, Männer um 4.949 Euro. Frauen und Männer konnten nach einer Qualifizierung mehr Einkommenszuwächse erzielen als Personen ohne ein entsprechendes www.ams.at/stmk Qualifizierungsangebot. Für die Untersuchung des Gleichstellungseffektes von AMS-Maßnahmen wurden alle Qualifizierungen, welche längstens ein Jahr dauern, herangezogen.
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