Schutzkonzept für den Spiel- und Spasstag Hildisrieden vom 05.September 2021 - Sport Union Hildisrieden
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Schutzkonzept für den Spiel- und Spasstag Hildisrieden vom 05.September 2021 Version 25. August.2021, gültig am Sonntag, 05. September 2021 Adresse OK Sempacherstrasse 14, 6024 Hildisrieden Kontaktperson Roland Odermatt, sr.odermatt@datazug.ch Ziel Das Ziel dieses Schutzkonzepts ist es, die Gesundheit für alle Teilnehmer*innen wie Helfer*innen, Sportler*innen, Zuschauer*innen und deren Angehörigen sicherzustellen. Zudem soll die Ausbreitung des Coronavirus vermieden werden. Grundwerte von Fairplay und Solidarität werden besonders gelebt (Sportmanship). Jeder Einzelne übernimmt Verantwortung. Weiter soll es eine klare Regelung für Helfer*innen sowie Teilnehmer*innen des Anlasses darstellen. Diese tragen zur Sicherheit bei, wie mit welcher Situation umzugehen ist. Alle wissen was man machen darf und was nicht. Für das gesamte Schutzkonzept gilt, dass die Regeln von Bund und Kanton in jedem Fall vorgehen. Dabei sind die Hygieneregeln des BAG einzuhalten. Webseite des BAG. Die Schutzkonzepte von Swiss Olympic, der Sport Union Schweiz und der Sport Union Hildisrieden dienen als Grundlage für das Schutzkonzept Spiel- und Spasstag Hildisrieden. Weitere Informationen können ebenfalls auf der Homepage der Sport Union Hildisrieden nachgelesen werden. Rahmenbedingungen Basierend auf den Lockerungsmassnahmen des Bundesrates vom 23. Juni sind ab Samstag, 26. Juni 2021 sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen mit wenigen Einschränkungen wieder möglich. Die übergeordneten Grundsätze sind zwingend einzuhalten, insbesondere gilt in den Innenräumen der Schulanlagen Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren. Kein Unterschied zwischen Altersgruppen Es wird nicht mehr zwischen Alters- oder Niveau-Gruppen unterschieden – neu gelten für alle Personen die gleichen Regelungen im Sport. Sport in Innenräumen (Bei schlechtem Wetter Beachvolleyturnier in den Turnhallen) Falls das Beachvolleyballturnier wegen schlechtem Wetter in den Turnhallen stattfindet, müssen die Kontaktdaten der Spieler*innen und Zuschauer*innen erhoben werden und eine wirksame Lüftung vorhanden sein. Die Maskenpflicht und die Pflicht zur Einhaltung des Abstands sowie die Kapazitätsbeschränkungen gelten nur noch für die Zuschauer*innen. Die Volleyballspieler*innen tragen eine Schutzmaske bis zum Eingang in die Turnhalle. Die übergeordneten Grundsätze des Schutzkonzeptes sind nach wie vor zwingend einzuhalten! 1
Aufenthalt in Innenräumen Beim Betreten aller Innenräume des Schulareals (Foyer, WC-Anlagen, Küche,…) gilt die Maskenpflicht. (Ausnahme siehe Seite 1 «Sport in Innenräumen») Sportaktivitäten und Aufenthalte im Freien Es gibt keine Einschränkungen mehr. Die übergeordneten Grundsätze des Schutzkonzeptes sind jedoch nach wie vor zwingend einzuhalten! Maskenpflicht für die Helfer*innen Für alle Personen, welche in irgend einer helfenden Funktion anwesend sind, gilt es eine Maske bei sich zu tragen, die immer dann aufgesetzt werden muss, wenn man die Innenräume des Schulgebäudes betritt oder wenn der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Insbesondere hinter dem Buffet der Festwirtschaft und während der Startnummernausgabe ist das Tragen der Schutzmaske während des ganzen Arbeitseinsatzes Pflicht. Übergeordnete Grundsätze Folgende übergeordnete Grundsätze müssen zwingend eingehalten werden: 1. Nur symptomfrei an den Spiel- und Spasstag Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT am Spiel- und Spasstag teilnehmen. Sie bleiben zu Hause und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab. Wird eine Infektion festgestellt oder diagnostiziert (auch im Nachgang vom besuchten Anlass), ist dies unverzüglich an unseren COVID-Beauftragten Roland Odermatt zu melden. Personen, die sich bewusst nicht an das Schutzkonzept und die damit verbundenen übergeordneten Regeln halten, werden von der weiteren Teilnahme am Spiel- und Spasstag ausgeschlossen. 2. Abstand halten und Maskenpflicht in Schul-/Sportanlagen Bei der Anreise, beim Aufenthalt auf dem Schulareal, beim Anstehen bei der Festwirtschaft, in den Innenräumen, bei der Rückreise – in all diesen und ähnlichen Situationen sind 1.5 Meter Abstand einzuhalten. Beim Eintreten in die Innenräume des Schulgebäudes (Foyer, WC-Anlagen, Garderobe, Turnhalle, Küche,… bis zum Verlassen des Schulgebäudes gilt Maskenpflicht für alle Personen über 12 Jahre. In den Turnhallen darf die Maske nur von den volleyballspielenden Personen abgezogen werden und muss beim Verlassen der Turnhallen unverzüglich wieder angezogen werden. Auf das traditionelle Shakehands und Abklatschen ist weiterhin zu verzichten. Einzig im eigentlichen Spielbetrieb ist der Körperkontakt in allen Sportarten wieder zulässig. Wir empfehlen, dass die teilnehmenden Sportler*Innen bereits umgezogen an den Spiel- und Spasstag kommen und zu Hause duschen. 3. Gründlich Hände waschen Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Anlass gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Es wird empfohlen, die Hände regelmässig zu desinfizieren. Das Desinfektionsmittel das überall auf dem Schulhausareal aufgestellt ist darf benutzt werden. 2
4. Präsenzliste Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Verein für sämtliche Aktivitäten in Innenräumen eine Präsenzliste. Die Angaben der volleyballspielenden Personen sind durch deren Anmeldung bereits vorhanden. Die Personen, die bei schlechtem Wetter als Zuschauer in den Turnhallen oder im Foyer das Beachvolleyballturnier verfolgen, haben ihre Kontaktdaten vollständig und korrekt in der bereitgelegten Liste einzutragen, damit diese dem/der Corona-Beauftragten im Ereignisfall zur Verfügung steht (vgl. Punkt 5). Die Liste wird 14 Tage aufbewahrt und anschliessend vernichtet. 5. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins Jede Organisation eines Anlasses muss eine/n Corona-Beauftrage/n bestimmen. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden. Beim Spiel- und Spasstag 2021 ist dies Roland Odermatt. Bei Fragen darf man sich gerne direkt an ihn wenden (Koordinaten siehe Seite 1, oben). Infrastruktur a. Reinigung der Sportstätte Überall auf den Schulareal, bei der Festwirtschaft und am Eingang der Sporthalle steht genügend Desinfektionsmaterial zur Verfügung, ebenfalls in den Schränken der Sport Union bei den Turnhallen (Halle Inpuls: im Musikschrank links; Halle Matte: Schrank 1; Aula: Schrank Zwischenraum). Die Reinigung der Sporthalle erfolgt durch den Sportanlagenbetreiber. b. Material Plauschparcours: Die Gegenstände, welche für den Plauschparcours benötigt werden, werden nach dem Anlass desinfiziert. Festwirtschaft: Es stehen Desinfektionsmittel bereit, mit welchen regelmässig Flächen, Material und Gegenstände desinfiziert werden können. 3
Verantwortlichkeit der Umsetzung vor Ort Nachfolgend sind die Verantwortlichkeiten der jeweiligen Rollen festgehalten: Nr. Massnahme Beschreibung Verantwortung 1 An- und Abreise zum Sicherstellen, dass die An- TEILNEHMER, HELFER Schulareal sowie und Abreise gemäss den Garderobennutzung Vorgaben umgesetzt wird. 1.5 Meter-Abstand gemäss Grundsatz 2. Es gilt Maskenpflicht für alle ab 12 Jahren beim Eintreten in die Innenräume der Schulanlage (Foyer, WC- Anlagen, Küche,…) Umziehen/Duschen möglichst zu Hause. 2 Reinigung der Sportstätten Reinigung der Infrastruktur ABWART zur Sicherstellung der Einhaltung der Hygienevorschriften. 3 Zugänglichkeit und Sicherstellung, dass die ORGANISATIONSKOMMITEE Organisation zur und in Vorgaben des Zugangs der Infrastruktur eingehalten werden. Abstand mindestens 1.5 Meter, siehe Grundsatz 2 4 Material Sicherstellung, dass das ORGANISATIONSKOMMITEE, Material nach dem HELFER Gebrauch wenn möglich gereinigt wird. 5 Contact Tracing Falls das ZUSCHAUER, Beachvolleyballturnier ORGANISATIONSKOMMITEE wetterbedingt in der Halle stattfindet, müssen sich alle Zuschauer mit den vollständigen Kontaktdaten auf einer Liste eintragen. 4
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