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Service Kooperation als neues Leitbild 8. Medienkongress der vbw zur „Weiterentwicklung der dualen Medienordnung“ am 20. November 2019 in München Der 8. Medienkongress der Vereinigung der Bayerischen Prof. Dr. Tobias Gostomzyk Wirtschaft vbw am 20. November 2019 stand ganz im Technische Universität Dortmund, Institut für Journalistik Zeichen der Präsentation und Diskussion eines von der tobias.gostomzyk@tu-dortmund.de vbw beauftragten interdisziplinären Gutachtens zum Prof. em. Dr. Otfried Jarren Thema „Kooperationsorientierte Weiterentwicklung der Universität Zürich, Institut für Kommunikationswissenschaft und Medienforschung, Prof. mit besonderen Aufgaben Medienordnung“ durch die Autoren Tobias Gostomzyk o.jarren@ikmz.uzh.ch (Medienrecht, TU Dortmund), Otfried Jarren (Medienpo- litik, Universität Zürich/FU Berlin), Frank Lobigs (Medien- Prof. Dr. Frank Lobigs Technische Universität Dortmund, Institut für Journalistik ökonomie, TU Dortmund) und Christoph Neuberger (FU frank.lobigs@tu-dortmund.de Berlin/Weizenbaum Institut). Der folgende Text dokumen- tiert die Gutachtenpräsentation in einer Kurzzusammen- Prof. Dr. Christoph Neuberger Freie Universität Berlin, Direktor am Weizenbaum-Institut fassung. für die vernetzte Gesellschaft christoph.neuberger@fu-berlin.de Warum die Medienordnung kooperationsorientiert weiterentwickelt werden muss Unternehmer, Verbandsvertreter und Politiker setzen sich Weiteres ins Digitale übertragen. Dagegen dominieren immer häufiger und teils mit hohem Nachdruck dafür ein, Plattformkonzerne wie Google und Facebook den digita- dass Medien stärker zusammenarbeiten und Allianzen len Werbemarkt. Sie haben insbesondere die Vermarktung bilden. Dazu gehören etwa der ARD-Vorsitzende Ulrich personalisierter Werbung etabliert, und aufgrund von Tech- Wilhelm, BDZV-Präsident Dr. Matthias Döpfner, Bertels- nologiemacht und ihrer Dominanz bei der Akkumulation mann-CEO Dr. Thomas Rabe oder der bayerische Minis- von Nutzerdaten beherrschen sie das Geschäft nahezu terpräsident Markus Söder. Allen geht es darum, dass auch duopolistisch. Gleichzeitig sind nur wenige Nutzer bereit, in der digitalen Welt gesellschaftlich qualitätsorientierte für nationale und regionale journalistische Qualitätsan- Medieninhalte nachhaltig produziert und verbreitet werden. gebote im Netz herkömmliche Abopreise zu zahlen. Die Das wird allerdings nur gelingen, wenn die Medienordnung Einnahmen der Verlage sind deshalb online bekannter- kooperationsorientiert weiterentwickelt wird. Dabei stellen maßen verschwindend gering. Und auch das zunehmend sich vorab grundlegende medienpolitische, medienökono- umkämpfte Video-on-Demand-Geschäft konzentriert sich mische sowie medien- und wettbewerbsrechtliche Fragen. auf große internationale Streaminganbieter wie Netflix Kooperation als Leitbild der Medienordnung zu verwirkli- oder Amazon Prime Video. Deshalb ist es kein Geheimnis: chen, setzt ihre Beantwortung voraus. Setzt sich diese Gesamtentwicklung ungemindert fort, ist der publizistische Qualitätswettbewerb über kurz oder lang Gefährdung des publizistischen gefährdet. Stattdessen träte eine intransparenter Content- Qualitätswettbewerbs Wettbewerb nach den Regeln der Plattform-Ökonomie an seine Stelle, wie es etwa auch im Bericht „Rückhalt für den Die Märkte für gedruckte Presseprodukte sowie program- Journalismus“ der Eidgenössischen Medienkommission morientierte Rundfunkmedien sind in den vergangenen (EMEK) festgestellt wird. Ob die Inhalte öffentlich relevant Jahrzehnten deutlich geschrumpft, während der Online- sind oder nicht, spielt dann kaum noch eine Rolle. Denn es wie Plattformmarkt entsprechend gewachsen ist. Die geht es Plattformen vor allem darum, die Aufmerksamkeit klassischen Medienunternehmen stellt dies inzwischen von Nutzern auf sich ziehen und zu binden – weitgehend unbestreitbar vor wirtschaftliche Herausforderungen. Denn unabhängig von der öffentlichen Relevanz der Informati- ihr angestammtes Kerngeschäft lässt sich nicht ohne onen. Gefährdet wäre also nicht nur das herkömmliche https://doi.org/10.15358/1613-0669-2020-1-41 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 16.06.2022, 00:13:35. 1/2020 MedienWirtschaft 41 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Service – Veranstaltungsrückblick Geschäftsmodell der Medien, sondern für die Gesellschaft Überdies sind aber auch neue Konstellationen der Koopera- zugleich auch die Möglichkeit, sich vielfältig und breit zu tion zwischen Medienunternehmen denkbar; insbesondere informieren. Von weiteren Risiken, wie sie aus Falschin- auch zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien. Zu formationen oder dem Verschwimmen der Grenzen von unterscheiden sind hier infrastrukturelle Projekte, die einen Werbung und Inhalten resultieren, ganz abgesehen. Ver- wirksamen publizistischen Wettbewerb überhaupt erst erhal- lässliche Information gerade über öffentliche Belange ist ten, und kleinere, komplementäre Kooperationsmodelle, die aber die Grundlage für eine freie individuelle und öffentli- auf einen bestehenden publizistischen Wettbewerb aufbauen che Meinungsbildung und damit letztlich Voraussetzung für und diesen stärken. Und gerade die infrastrukturbezogenen das Funktionieren der Demokratie. Projekte wie etwa übergreifende Medienplattformen werden kaum spontan entstehen; sei es etwa, weil Partikularinteres- Trend zur Kooperation sen überwiegen oder weil es der aktuelle Rechtsrahmen nicht zulässt. Um also die Medienordnung kooperationsorientiert Eine Stärkung von qualitativ hochwertigen Medienange- weiterzuentwickeln, ist somit vor allem auch die (Medien-) boten kann unter Netzwerkbedingungen darin bestehen, Politik ermöglichend gefordert. So wäre durch den Austausch Kooperationen von traditionellen Medien zu begünstigen, mit Medienunternehmen zu ermitteln, welche Kooperations- wenn und solange diese den publizistischen Wettbewerb konstellationen als vielversprechend angesehen werden, um der Mediananbieter stärken. Für derartige Kooperationen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und da- gibt es auch bereits etliche Beispiele, wenngleich bisweilen mit auf den publizistischen Wettbewerb einzuzahlen. um den Preis von weniger Vielfalt, wie bei der Einführung von Zentralredaktionen für den Mantelteil von Lokalzeitun- Koordinaten der Kooperation gen. Denn regelmäßig verfolgen Medienunternehmen zwei Strategien, um unter digitalen Vorzeichen zu bestehen: Im Sinne eines neuen Leitbildes sind solche Coopetition- Entweder investieren sie in gänzlich neue digitale Geschäf- Modelle besonders naheliegend: Die Beteiligten kooperieren te. Oder sie versuchen ihr angestammtes Geschäft nach in begrenztem Umfang wirtschaftlich (cooperation), während bekannten Methoden zu stärken, indem sie es kosten- und sie weiter im publizistischen Wettbewerb zueinanderstehen wertschöpfungseffizienter gestalten. Dabei entstehen vor (competition). Es sind auch neue Konstellationen denkbar; allem neue Strukturen der Zusammenarbeit: innerhalb des insbesondere könnten öffentlich-rechtliche und private Medi- eigenen Unternehmens, aber zunehmend auch in Koope- en künftig stärker kooperieren. Will man Kooperationsmodelle rationen und Allianzen mit anderen, sogar konkurrierenden systematisieren, lassen sich diese drei Kategorien zuordnen: Unternehmen. Viele Beispiele hierfür finden sich im Bereich „privat – privat“, „öffentlich-rechtlich – öffentlich-rechtlich“ der digitalen Werbevermarktung. und „privat – öffentlich-rechtlich“. Dabei zielen Allianzen und Qualitativ hochwertige Medienangebote unter Netzwerkbedingungen ermöglichen! - Prof. em. Dr. Otfried Jarren, Präsident der Schweizerischen Eidgenössischen Medienkommission EMEK. © Stefan Obermeier, Muenchen https://doi.org/10.15358/1613-0669-2020-1-41 42 MedienWirtschaft 1/2020 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 16.06.2022, 00:13:35. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Service Positive Systemwirkungen der öffent- lich-rechtlichen Medien kooperativ neu konzipieren! – Prof. Dr. Christoph Neuberger, Direktor am Weizenbaum- Institut für die vernetzte Gesellschaft. © Stefan Obermeier, Muenchen Kooperationen privater Medienunternehmen wesentlich dar- chung des Bundesverfassungsgerichts ergeben sich unter- auf ab, Kostensynergien zu schaffen, indem sie Leistungen schiedliche wirtschaftliche Voraussetzungen für Rundfunk gemeinsam produzieren und vermarkten. Damit senken die und Presse: Sie führten bei der Presse zu einem marktwirt- Unternehmen ihre Fixkosten. Dies stärkt aber bestenfalls auch schaftlich geprägten außenpluralen Vielfaltsmodell, beim den publizistischen Wettbewerb, da der ökonomische Wert Rundfunk zunächst zu einem binnenplural angelegten jedes publizistischen Erfolgs steigt – und mit ihm die Anreize, öffentlich-rechtlichen Rundfunk und später – insbesonde- publizistisch tätig zu bleiben. Selbst Synergie-Kooperationen re nach technischen Fortentwicklungen – zu einer dualen im redaktionellen Bereich können den publizistischen Wett- Rundfunkordnung. Hier kommt dem öffentlich-rechtlichen bewerb fördern, wenn die erzielten Synergien vor allem dazu Rundfunk bekanntlich ein Funktionsauftrag zu, das heißt dienen, publizistische Angebote zu erhalten oder zu stärken. Programme für die gesamte Bevölkerung zu bieten, die umfassend und in voller Breite informieren und Vielfalt si- Vergleichbares gilt auch für Kooperationen zwischen öffent- chern. Vorrangig diese Vielfaltsorientierung rechtfertigt die lich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Sie können ebenfalls zu Gebühren- bzw. Beitragsfinanzierung des öffentlich-recht- Kostensynergien führen, wenn freiwerdende Ressourcen der lichen Rundfunks. Dagegen wurde beim privaten Rundfunk Produktion von redaktionellen Inhalten zugutekommen. Medi- eine Absenkung der Erwartung an die Vielfaltssicherung in enpolitisch gesehen wurden allerdings die Anreize für solche Kauf genommen, um hier – zu Lasten des publizistischen Kooperationen in den vergangenen Jahren eher verringert Wettbewerbs – eine stärkere Wirtschaftsorientierung zu als gefördert. Sie wurden mit dem Entzug von Ressourcen ermöglichen; also die Fokussierung auf unterhaltende bedroht, nicht etwa belohnt. Deshalb wäre es beispielsweise Angebote. Es entstand mithin eine Trennung zwischen auch besser, flexibel und investiv einsetzbare sowie verläss- öffentlich-rechtlichen und privaten (Rundfunk-)Medien. lich planbare Festbudgets einzuführen, wie dies eine Mehr- Diese historische Entwicklung ist ein wesentlicher Grund, zahl der Bundesländer in der lange geführten Debatte über warum Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und eine Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen privaten Medien bislang eher selten sind. In einer koopera- Rundfunks gefordert hat – freilich bislang vergeblich. tionsorientierten Medienordnung sollte dagegen die beste- hende Dualität in eine eher kooperative Partnerschaft mit Systemübergreifende systemischem Charakter umgewandelt werden, die durch Kooperation stärken Coopetition geprägt ist. Das gilt nicht zuletzt, weil hier ein großes Potential für kostensynergetische Kooperationen Die hiesige Medienordnung ist, historisch bedingt, dual besteht. Sie sollten alsdann nicht zu finanziellen Kürzungen angelegt („publizistische Gewaltenteilung“, „duale Rund- führen, sondern Ressourcen für journalistische Produkti- funkordnung“). Aus den Entwicklungslinien der Rechtspre- onen freisetzen. Eine Möglichkeit wäre es beispielsweise, https://doi.org/10.15358/1613-0669-2020-1-41 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 16.06.2022, 00:13:35. 1/2020 MedienWirtschaft 43 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Service – Veranstaltungsrückblick gemeinsam fiktive Filmen und Serien zu produzieren, die wie Amazons und Germany’s Gold vom Kartellamt durch mit internationalen Großproduktionen mithalten können. hohen Auflagen unattraktiv, was die dynamischen Heraus- Das ist etwa zum beiderseitigen Vorteil bei der Fernsehse- forderungen für Medien unter Netzwerkbedingungen nicht rie „Babylon Berlin“ geschehen. Sie lief sowohl und zuerst hinreichend berücksichtigte. Staat dessen sollten auch hier im privaten Bezahlfernsehen als auch im Anschluss im Kooperationen von Medien im höheren Maße ermöglicht öffentlich-rechtlichen Fernsehen, jeweils erfolgreich. Auch werden, sofern sie nicht den publizistischen Wettbewerb sind beispielsweise Kooperationen bei der Erprobung neu- gefährden. Ein Muster hierfür bietet schließlich das Pres- er Technologien wie der Verbreitung von Medieninhalten sekartellrecht: Danach fällt die wirtschaftliche Zusammen- über 5G oder des Einsatzes von redaktionellen Ressourcen arbeit von Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern nicht unter wie Auslandsstudios denkbar. das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, soweit sie den Beteiligten wirtschaftlich zugute kommen, Rechtliche Voraussetzungen schaffen was das Vertreiben ihrer Produkte betrifft oder das Wer- begeschäft. Eine wettbewerbsbeschränkende Zusammen- Was weiterhin die Kooperation von Medien oftmals verhin- arbeit im redaktionellen Bereich ist dabei ausgeschlossen. dert – gerade zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien –, ist allerdings der derzeitige Rechtsrahmen. Er Bestehende Chancen erkennen erschwert bereits einfachere Kooperationsformen zwischen öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Medienun- Jenseits der Ermöglichung wettbewerbsbeschränkender ternehmen wie Rechercheverbünde. Hierfür existieren bis- Vereinbarungen zwischen Presseunternehmen lassen sich lang nur vereinzelt Rechtsgrundlagen wie im WDR-Gesetz. in der Rechtsordnung derzeit nur vereinzelt Ansätze für Demnach muss der WDR bei der Auswahl von Kooperati- Kooperationen von Medien finden. Zu denken ist etwa an onspartnern die Grundsätze der Meinungsfreiheit einhalten Branchenvereinbarungen für Presse-Grossisten, die eben- und diskriminierungsfrei vorgehen. Hinzu kommen sowohl falls einen kartellrechtlichen Ausnahmetatbestand bilden. vergabe- als auch EU-beihilferechtliche Hürden. Künftig Voraussetzung ist auch hier, dass Presse-Grossisten Zei- muss deshalb das Ziel sein, stärker ein publizistisch kon- tungs- und Zeitschriftensortimente flächendeckend und zipiertes Medien- und Wettbewerbsrecht zu entwickeln, diskriminierungsfrei vertreiben. Ebenso lässt sich der Deut- das sowohl Kooperations- als auch Konkurrenzverhältnisse sche Presserat als freiwillige Selbstkontrolle der Print- und von Medien betrachtet. Das betrifft insbesondere auch das Onlinemedien in Deutschland als Form der Kooperation an- Kartellrecht, das vorrangig ökonomische und nicht publizis- sehen – und die kann zudem auf weitere Mediengattungen tische Auswirkungen von Kooperationen im Blick hat. Aus sogar noch ausgeweitet werden. diesem Grund wurden beispielsweise Mediathek-Projekte Rechtliche Voraussetzungen für ein publizis- tisches Wettbewerbsrecht schaffen! – Medienrechtler Prof. Dr. Tobias Gostomzyk. © Stefan Obermeier, Muenchen https://doi.org/10.15358/1613-0669-2020-1-41 44 MedienWirtschaft 1/2020 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 16.06.2022, 00:13:35. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Service Den publizistischen Qualitätswettbe- werb durch geeignete Coopetition- Modelle unterstützen! – Medienökonom Prof. Dr. Frank Lobigs. © Stefan Obermeier, Muenchen Und auch die einzelnen Sendeanstalten des öffentlich- Kooperationen zwischen öffentlich-rechtlichen und priva- rechtlichen Rundfunks können grundsätzlich wesentlich ten Medien. Doch lässt sich das Leitbild der Kooperation stärker kooperieren, sei es auf der Ebene von Arbeitsge- systematisch auf weitere Bereiche ausweiten, die wie meinschaften, Transferleistungen oder der Markenbildung, Nachrichtenagenturen oder Journalistenschulen infra- wie sich aus einer Bestimmung des Rundfunkstaatsver- strukturell wichtig sind. Das hat zum einen sicher Gründe trags ergibt. Dies gilt insbesondere für die Produktion, in der Entwicklung der Medienordnung, geprägt durch Ent- Produktionsstandards, Programmrechteerwerb, Pro- wicklungslinien des Rundfunkverfassungsrechts. Es trennt grammaustausch, Verbreitung und Weiterverbreitung von bis heute stark zwischen Presse und Rundfunk sowie öf- Angeboten, Beschaffungswesen, Sendernetzbetrieb, in- fentlich-rechtlichen und privaten Medien. Das gilt teilwei- formationstechnische und sonstige Infrastrukturen, Verein- se auch, weil die Wettbewerber hierauf bestehen, wie das heitlichung von Geschäftsprozessen, Beitragsservice und teilweise Verbot der Presseähnlichkeit oder das internetbe- allgemeine Verwaltung. Kommerzielle Tätigkeiten dagegen zogene Werbeverbot gegenüber dem öffentlich-rechtlichen gehören nicht dazu, etwa Werbung und Sponsoring, Ver- Rundfunks vor Augen führt. Das Verfassungsrecht – und wertungsaktivitäten, Merchandising, Produktion für Dritte letztlich auch das Europarecht – stünde einer stärker ko- sowie die Vermietung von Sendestandorten an Dritte. Der operationsorientierten Ausgestaltung der Medienordnung Rundfunkstaatsvertrag sieht zudem vor, dass sich der zumindest letztlich nicht entgegen; zumal dem Gesetzge- öffentlich-rechtliche Rundfunk an privaten Unternehmen ber ein weiter Ausgestaltungsspielraum zukommt. Ange- beteiligt. Auch einzelne Landesrundfunkgesetze gestatten, zeigt wäre vor allem ein publizistisches Wettbewerbsrecht, dass die Sendeanstalten des öffentlich-rechtlichen Rund- das den publizistischen Wettbewerb erhält und stärkt. Das funks kooperieren – sofern sie hierbei das Grundgesetz herkömmliche – vor allem ökonomisch zentrierte – Wett- achten. Die Landesgesetzgeber ermöglichen Kooperatio- bewerbsrecht ist darauf nur begrenzt einstellbar. Die Na- nen teilweise – wie genannt – auch im lokalen Bereich. gelprobe hierfür wäre sicher, einen Rechtsrahmen für eine medienübergreifende Plattform auszugestalten, der einer- Ein publizistisches seits zu Wettbewerb, aber anderseits auch zu Kooperation Wettbewerbsrecht gestalten zwischen verschiedenen Medien führen würde. Die Rechtsordnung enthält zwar bereits vereinzelt Bestim- Diese Schritte sind zu gehen mungen zu Kooperationen. Sie betreffen vor allem jene zwischen öffentlich-rechtlichen Medien untereinander Um die Medienordnung tatsächlich kooperationsorientiert sowie «privat – privat»-Kooperationen. Wenig ausgestaltet neu aufstellen zu können, darf und müsste allerdings zu- und rechtlich am meisten herausfordernd sind dagegen nächst die Medienpolitik selbst stärker zusammenarbeiten. https://doi.org/10.15358/1613-0669-2020-1-41 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 16.06.2022, 00:13:35. 1/2020 MedienWirtschaft 45 Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Service – Veranstaltungsrückblick Ihre bundesweite und branchenübergreifende Fähigkeit planbaren Budget-Entwicklung könnten beim öffentlich- zu gestalten, sind stärker zu fördern. Mit Mitteln der fö- rechtlichen Rundfunk dabei weitere Kooperationspotenzi- deralen Medienpolitik könnte etwa auf Bundesebene ein ale heben. Er erhielte eine stabilisierende Rolle im Ökosys- Beratungsgremium unabhängiger Experten wie beim Digi- tem der Medien insgesamt, durch sinnvolle Bereitstellung tal- oder Ethikrat etabliert werden. Länder und Bund sollten von Ressourcen zum Vorteil für andere Medien, ohne sie gemeinsam zusammenwirken, um die neue Medien- und also zu verdrängen. Im Gegenzug könnte sich der öffent- Kommunikationsordnung zu entwickeln. Erste Ansätze lich-rechtliche Rundfunk legitimatorisch entlasten: Immer hierzu gab es bereits bei der Bund-Länder-Kommission zur mehr Zuschauer, vor allem die jüngeren, nutzen kaum noch Medienkonvergenz. Diese könnte konkrete Vorschläge er- öffentlich-rechtliche Programme. Deswegen wird – selbst arbeiten und administrieren, wie die kooperationsorientier- wenn rechtlich inzwischen abgesichert – die allgemeine te Zielvorgaben umgesetzt, gefördert und evaluiert werden Diskussion über die Notwendigkeit eines Rundfunkbeitrags können. Eine erste Aufgabe des Expertengremiums sollte wohl nicht verstummen. Letztlich ginge es auch um ein dabei sein, Vorschläge für eine solche sinnvolle institutio- größeres Ziel, nämlich ein Eigengewicht des publizistischen nelle und organisationsbezogene Neuordung von Aufgaben Wettbewerbs gegenüber dem massiven Wettbewerbsdruck und Kompetenzen einer dann «kooperativen» Medienpolitik unter den technischen und wirtschaftlichen Bedingungen zu erarbeiten. Diese könnte dann wiederum die Kompe- von YouTube, Facebook und Co. zu gewährleisten. tenz und politische Gestaltungskraft entwickeln, die neuen Kooperationsprojekte, wo sinnvoll, auch aufsetzen und zu Abschließend auf den Punkt gebracht, sollten alle Überle- evaluieren. gungen und Maßnahmen dem Grundprinzip einer beson- deren Ausprägung von «Coopetition» folgen: Zusätzlich Dabei wird eine wirksame Medienpolitik künftig überhaupt ermöglichte Kooperationen sind demnach grundsätzlich nur noch dann eine kritische Masse aktivieren und sichern erwünscht, solange sie mithelfen, den so wichtigen publi- können, wenn sie darauf setzt, möglichst umfassende, res- zistischen Wettbewerb nachhaltig zu stützen. Zielgröße ist, sourcenhebelnde Kooperationsprojekte zu organisieren. In den Medienwettbewerb publizistisch zu stärken - und nicht der neuen Winner-takes-all-Plattform- und globalen Ska- allein dem wirtschaftlichen Wettbewerb zu dienen. Wenn lierungsökonomie des Digitalen ist ein gezieltes Zusam- die deutsche Medienlandschaft in ihrer jetzigen Form wei- menwirken großer Ressourcen eine Grundbedingung. Nur ter existieren und ihre so wichtige Funktion für die Demo- dann ist noch eine (Hebel-)Wirkung eines fördernden Mit- kratie und die soziale Marktwirtschaft weiter erfüllen soll, teleinsatzes zu erzielen. Von großer Bedeutung wird hierbei muss die Medienordnung einem neuen Grundprinzip fol- sein, dem starken und unabhängigen öffentlich-rechtlichen gen. Und das lautet Kooperation unter den Bedingungen Rundfunk Freiheit und Anreize zu geben, sich in der neu- von Coopetition. en digitalen Welt auch als eine zentrale Ordnungsinstanz im Gesamt-Ökosystem der Medien zu begreifen. Eine Eine gekürzte Fassung des Textes ist zuvor in epd medien (48/2019) unter der Rubrik „Debatte“ veröffentlicht worden. konsequente Budget-Flexibilisierung bei einer zuverlässig © Stefan Obermeier, Muenchen Diskussionsrunde beim 8. Medienkongress der vbw (v.l.): Prof. Dr. Christoph Neuberger, Prof. em. Dr. Otfried Jarren, Prof. Dr. Tobias Gostomzyk und Prof. Dr. Frank Lobigs. https://doi.org/10.15358/1613-0669-2020-1-41 46 MedienWirtschaft 1/2020 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 16.06.2022, 00:13:35. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
Call for Participation MedienWirtschaft Die Zeitschrift MedienWirtschaft (MW) ist ein Periodikum für aktuelle betriebswirtschaftliche und volkswirt- schaftliche Fragestellungen im Kontext von Medienunternehmen, Medienmanagement und Medienökonomie vor dem Hintergrund der digitalen Transformation. Sie betont dabei insbesondere auch den interdisziplinären Bezug zu kommunikations-, technik- und rechtswissenschaftlichen Perspektiven. Als Zeitschrift der angewand- ten Forschung will die MedienWirtschaft sowohl Leser aus der Wissenschaft als auch aus der Praxis erreichen. Zur Einreichung eingeladen werden Beiträge aus den oben genannten Themenfeldern in folgenden Kategorien: Aktuelle Themen ■■ Standpunkte: Diese Rubrik enthält pointierte Statements zu kontroversen Themen. ■■ Aktuelles Stichwort: Wissenschaftlich fundiert und in kompakter Form wird ein in der aktuellen Diskussion relevan- tes Stichwort präsentiert. Aufsätze ■■ Abhandlungen: In diese Kategorie werden wissenschaftliche Beiträge aufgenommen, die sich innovativ mit relevan- ten, aktuellen Fragestellungen aus den genannten Bereichen sowohl methodisch als auch theoretisch fundiert ausein- andersetzen. Im Fokus sollen betriebs- und volkswirtschaftliche Fragen stehen, diese sollen aber durch den Einbezug weiterer, insbesondere kommunikations-, technik- und rechtswissenschaftliche Perspektiven ergänzt werden. ■■ Übersichtsbeiträge: Hier werden Beiträge veröffentlicht, die eine systematische Übersicht über die Entwicklung oder den State of the Art medienwirtschaftlicher Gebiete oder Konzepte präsentieren. Besonders erwünscht ist die Berücksichtigung interdisziplinärer Zusammenhänge. ■■ Praxisforum: Hier werden Aufsätze zu aktuellen praxisrelevanten Fragen und Problemen aus der Praxis des Medien- managements, der Medienökonomie und der Medienpolitik im weiteren Sinne publiziert. Service ■■ Nachrichten aus Forschung und Lehre: Unter dieser Überschrift wird in kurzer Form über neuere Entwicklungen im akademischen Bereich berichtet, z. B. über Konferenzen, neue Institutionen und Studiengänge oder Forschungsprojekte. Allgemeine Hinweise ■■ Interessierte Autorinnen und Autoren werden gebeten, Manuskripte an die Schriftleitung (glaeser.martin@t-online.de oder glaeser@hdm-stuttgart.de) oder an einen der Herausgeber einzureichen. ■■ Die Schriftleitung und jeder Herausgeber stehen für etwaige Rückfragen zur Verfügung. ■■ Die eingereichten Beiträge dürfen nicht anderweitig schon veröffentlicht bzw. zur Veröffentlichung eingereicht worden sein; mit der Einsendung an die MedienWirtschaft verpflichtet sich der/die Autor/in, das Manuskript bis zum Ab- schluss des Review-Verfahrens nicht anderweitig zur Veröffentlichung anzubieten oder zu veröffentlichen. ■■ Die Beiträge in den Kategorien Abhandlungen, Übersichtsbeiträge und Praxisforum werden einem Review-Prozess unterzogen. In einem Vorverfahren prüfen die Herausgeber zunächst, ob ein Review-Verfahren in Gang gesetzt wird. Das Review-Verfahren selbst erfolgt beiderseitig anonym. Formalia ■■ Die Beiträge für die Kategorien Abhandlungen, Übersichtsbeiträge und Praxisforum sollten eine Zeichenzahl (inkl. Leerzeichen) von 50.000 nicht überschreiten. Begründete Ausnahmen sind nach Absprache möglich. ■■ Für die Anonymisierung der Beiträge ist es erforderlich, dass dem Manuskript eine Titelseite vorangestellt wird, die die Namens- und Adressangaben aller Autoren enthält. Im Manuskript sind Hinweise auf die Autoren zu vermeiden. Herausgeber: Prof. Dr. Martin Gläser, Hochschule der Medien Stuttgart, glaeser@hdm-stuttgart.de / Prof. Dr. Georgios Gounalakis, Philipps- Universität Marburg, gouna@jura.uni-marburg.de / Prof. Dr. Thomas Hess, Ludwig-Maximilians-Universität München, thess@bwl.lmu.de / Prof. Dr. Frank Lobigs, Technische Universität Dortmund, frank.lobigs@udo.edu / Prof. Dr. Christoph Neuberger, Freie Universität Berlin, christoph. neuberger@fu-berlin.de / Prof. Dr. Insa Sjurts, HSBA Hamburg School of Business Administration, insa.sjurts@hsba.de Schriftleitung: Prof. Dr. Martin Gläser, Hochschule der Medien, Nobelstraße 10, 70569 Stuttgart, glaeser.martin@t-online.de; glaeser@hdm- stuttgart.de Verlag: New Business Verlag GmbH & Co. KG, Nebendahlstraße 16, 22041 Hamburg https://doi.org/10.15358/1613-0669-2020-1-41 Generiert durch IP '172.22.53.54', am 16.06.2022, 00:13:35. Das Erstellen und Weitergeben von Kopien dieses PDFs ist nicht zulässig.
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