ÖKOSOZIALE STEUERREFORM - BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN - Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im ...
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Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im Rahmen der Umsetzung verändern (Stand: 4.10.2021). ÖKOSOZIALE STEUERREFORM BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN
42,2 % AUSGANGSLAGE 41,5 % 43,4 % 35,5 % ABGABENLAST IM EU-VERGLEICH 32,0 % 43,4 % 31,2 % • Österreich hat laut EU-Kommission die fünft- 39,9 % höchste Steuer-Abgabenquote in der EU 34,2 % 36,8 % 45,6 % • Eine hohe Steuer- und Abgabenquote wird mit einer hohen Belastung des Standorts 41,0 % gleichgesetzt 33,7 % 34,7 % Zielsetzung der Wirtschaft war es, durch die 42,4 % 35,8 % Steuerreform die Steuer- und Abgabenquote 46,2 % 27,8 % 26,5 % Richtung 40 % des BIP zu senken. 42,1 % 37,1 % 37,9 % 30,2 % 36,1 % 36,7 % 40,1 % 2 Quelle: EU-Kommission Werte für 2021 (Prognose)
AUSGANGSLAGE AKTUELLE WIRTSCHAFTSPROGNOSE PROGNOSE ÖSTERREICHISCHES BIP-WACHSTUM BIS 2025 • Die für heuer und 2022 prognostizierten +5% Wachstumsraten spiegeln den Aufholeffekt nach der Covid-19-Rezession wider +4% • Um nach 2022 auf einen kontinuierlichen Wachstumspfad zurückzukehren, bedarf es einer nachhaltigen Entlastung + 1,8 % +1,8 % +1,5 % Zielsetzung der Wirtschaft war es, auch für die Jahre 2022+ auf einen kontinuier- lichen Wachstumspfad zurückzukehren, den Standort zu stärken, sowie die Betriebe und 2021 2022 2023 2024 2025 deren Mitarbeiter nachhaltig zu entlasten. Quelle: Wifo (Anmerkung: Jährliche Veränderung reales BIP-Wachstum) 3
AUSGANGSLAGE ÖKOSOZIALE STEUERREFORM UNTERNEHMENSBESTEUERUNG STEUERENTLASTUNG IN ÖSTERREICH. STEUERENTLASTUNG FÜR BETRIEBE UND IHRE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
STEUERENTLASTUNG ÜBERSICHT ENTLASTUNG Senkung der Lohn- und Einkommen- 3,9 Mrd. € steuer von 35 % auf 30 %, von 42 % auf 40 % sowie KV-Senkung um 1,7 %: Anhebung des Gewinnfreibetrags von 50 Mio. € 13 % auf 15 %: Senkung der Körperschaftsteuer von 700 Mio. € 25 % auf 23 %: Einführung eines Investitionsfreibe- 350 Mio. € trags mit ökologischer Komponente: Steuerbefreite Mitarbeitererfolgsbetei- 100 Mio. € ligung bis zu 3.000 € pro Jahr: Anhebung der Grenze für gering- 150 Mio. € wertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 € auf 1.000 €: Befreiung Eigenstromsteuer: 50 Mio. € Erhöhung des Familienbonus Plus 600 Mio. € von 1.500 € auf 2.000 €: 5
STEUERENTLASTUNG SENKUNG TARIFSTUFEN UND KV-BEITRAG • Lohn- und Einkommensteuersenkung: 35 % auf 30 UND AUSWEITUNG BEIM GEWINNFREIBETRAG % und von 42 % auf 40 % in der 2. und 3. Tarifstufe gesenkt • Der KV-Beitrag wird um bis zu 1,7 % gesenkt ESt Tarifstufen alt Gewinnfreibetrag neu • Entlastungsvolumen gesamt: 3,9 Mrd. € 35 % 42 % 15 % (davon Entlastungsvolumen Unternehmer und Selbständige: rd. 300 Mio. €) 30 % 40 % 13 % • Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13 % auf 15 % 2. ESt Tarifstufe 3. ESt Tarifstufe Gewinnfreibetrag alt (Entlastungsvolumen 50 Mio. €) ab 1.7.2022 ab 1.7.2023 • Der Gewinnfreibetrag von künftig 15 % steht sowohl für den Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis als auch für den darüberliegenden Gewinnfreibetrag mit Investitionserfordernis zu. Grafik-Designer Gewinn 35.000 € Wichtige steuerliche Entlastung, die sowohl Selbstän- Steuerbelastung alt (Tarif+GFB) 5.992 € digen als auch Unselbständigen zugutekommt. Das Steuerbelastung neu (Tarif+GFB) 4.925 € unterstützt insebesondere Einzelunternehmen und STEUERERERSPARNIS GESAMT 1.067 € Personengesellschaften im KMU-Bereich, welche nicht Fallbeispiel: eine allfällige Absenkung des KV-Beitrags ist von einer KöSt-Satzsenkung profitieren. 6 im Beispiel nicht berücksichtigt.
STEUERENTLASTUNG SENKUNG DER KÖRPERSCHAFTSTEUER 25 % KöSt-Satz alt • Die Körperschaftsteuer (KöSt) wird bis 2024 stufenweise von 25 % auf 23 % gesenkt • Entlastungsvolumen: 700 Mio. € 24 % KöSt-Satz 2023 • Davon profitieren rund 80.000 heimische Unternehmen, mehr als 2/3 der KöSt- pflichtigen Unternehmen haben einen Gewinn von unter 100.000 €, mehr als die 23 % Hälfte der KöSt-pflichtigen Unternehmen haben einen Gewinn von unter 40.000 €. KöSt-Satz 2024 Die Senkung des KöSt-Satzes hat eine Hotel mit 30 Mitarbeitern positive Signalwirkung für den heimischen Wirtschaftsstandort und fördert Eigen- Gewinn 120.000 € kapitalbildung, Wirtschaftswachstum, KöSt bei 25 % 30.000 € KöSt bei 23 % 27.600 € Investitionen und Beschäftigung. STEUERENTLASTUNG 2.400 € Fallbeispiel 7
STEUERENTLASTUNG EINFÜHRUNG INVESTITIONSFREIBETRAG * * Basis Öko + IFB IFB • Künftig gibt es einen Basis-Investitions freibetrag sowie einen Bonus für ökologische Investitionen (mit absolutem Deckel pro Unternehmen pro Jahr) *Prozentsatz wird noch festgelegt • Volumen: 350 Mio. € Investitionen von Unternehmen werden durch die Investitionsfreibeträge angekurbelt. Mit dem erhöhten Freibetrag für ökologische Investitionen werden klimafreundliche Reduziert als Betriebsausgabenabzug die Maßnahmen gefördert. Steuerbemessungsgrundlage 8
STEUERENTLASTUNG ANHEBUNG DER GRENZE FÜR GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER GWG-Grenze neu 1.000 € • Die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird von 800 € auf 1.000 € angehoben • Entlastungsvolumen: Liquiditätseffekt von 800 € GWG-Grenze alt 150 Mio. € im ersten Jahr Dies ist ein Impuls für Investitionsvorhaben, da Investitionen durch eine praxisgerechtere Erhöhung der GWG-Grenze erleichtert Reisebüro werden. Anschaffung PC 990 € Abschreibung über Zusätzlich wird eine Verwaltungsver GWG-Grenze alt drei Jahre, Anlegen einfachung für Unternehmen bewirkt. eines Anlageverzeich- nisses notwendig Sofortabschreibung GWG-Grenze neu 990 €, kein Anlage- verzeichnis Fallbeispiel Fallbeispiel 9
STEUERENTLASTUNG MITARBEITERERFOLGSBETEILIGUNG • Bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer können als steuer- und abgabenbefreite Prämie Steuer- und abgabenfreie jährlich ausbezahlt werden (Dauerrecht) Mitarbeitererfolgsbeteiligung 3.000 € • Entlastungsvolumen: 100 Mio. € 10
STEUERENTLASTUNG BEFREIUNG EIGENSTROMSTEUER • Bereits 2020 wurde im Bereich Photovoltaik die Eigenstromsteuer (selbst erzeugter und nicht ins Netz eingespeister, sondern selbst verbrauchter Strom) gestrichen Eigenstrom • Weitere Streichung der Eigenstromsteuer auf alle erneuerbaren Stromformen (insbe- steuer sondere Wasserkraft, Windkraft und Biogas) • Entlastungsvolumen: 50 Mio. € Die Abschaffung der Eigenstromsteuer entlastet Betriebe, die selbst Ökostrom produzieren und verbrauchen. 11
STEUERENTLASTUNG ERHÖHUNG FAMILIENBONUS PLUS UND KINDERMEHRBETRAG Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag neu • Der Familienbonus Plus wird von 1.500 € auf 2.000 € angehoben. Ebenso wird der 2.000 € Kindermehrbetrag von 250 € auf 450 € erhöht 450 € • Das unterstützt Eltern in der Erwerbs tätigkeit • Entlastungsvolumen: 600 Mio. € 1.500 € Gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbständige und stärkt massiv die Kaufkraft 250 € bereits ab dem Jahr 2022. Familienbonus Plus und Kindermehrbetrag alt 12
AUSGANGSLAGE ÖKOSOZIALE STEUERREFORM UNTERNEHMENSBESTEUERUNG ÖKOLOGISIERUNG IN ÖSTERREICH. ÖKOLOGISIERUNG
ÖKOLOGISIERUNG REGELUNG MIT HAUSVERSTAND Einstieg in die Ökologisierung des Steuersystems durch einen für den Standort im internationalen Wettbewerb vergleichbaren CO2-Preispfad, der sich am wichtigsten Handelspartner Deutschland orientiert. KOMPENSATIONSREGELUNGEN FÜR BESONDERS BETROFFENE UNTERNEHMEN Carbon Leakage nach deutschem Vorbild: Härtefall-Regelung: • Ziel ist es, die Verlagerung von • Kompensation für Unternehmen, deren CO2-Emissionen in Drittstaaten zu Brennstoffkosten einen hohen Anteil an verhindern den betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten • Kompensation für produzierende Unter- ausmachen oder die durch die Zusatz- nehmen, für die ein Wechsel auf kosten einer CO2-Bepreisung über Gebühr CO2-neutrale Alternativen aufgrund der belastet werden Wettbewerbssituation derzeit noch nicht möglich ist Hinweis: Die detaillierte Ausgestaltung der Härtefall- Regelung ist noch ausständig. 14
ÖKOLOGISIERUNG REGIONALER KLIMABONUS AUSGLEICH FÜR NATÜRLICHE PERSONEN DURCH EINEN REGIONALEN KLIMABONUS Damit wird auch auf die Notwendigkeiten des Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für Arbeitsmarktes (Pendeln, Kinderbetreuung, Haushalte wird ein regionaler Klimabonus Krankenversorgung, etc.) und unterschied- eingeführt. liche Verfügbarkeiten von öffentlichen Verkehrsmitteln am Standort Österreich • Entlastungsvolumen: 1,25 Mrd. € Rücksicht genommen. Es profitieren sowohl Arbeitnehmer, Pensio- nisten als auch Selbständige vom regionalen Klimabonus. 15
ÖKOSOZIALE STEUERREFORM SO STEUERN WIR BESSER IN DIE ZUKUNFT: FÜR WIRTSCHAFT, WACHSTUM, ARBEITSPLÄTZE UND UMWELT. STANDORT STÄRKEN ÖKOLOGISIERUNG MIT MASSIVE ENTLASTUNG durch Senkung der Steuer- HAUSVERSTAND für Betriebe und ihre Mitar- und Abgabenquote beiterinnen und Mitarbeiter durch das marktwirtschaft- liche Instrument einer moderat ausgestalteten CO2-Bepreisung Impressum Wirtschaftskammer Österreich | Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien | Druck: Produktion im Eigenverlag/Wien | Stand: Oktober 2021 Zugunsten der besseren Lesbarkeit des Textes wurde explizit auf eine durchgängig geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet. 16
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