ÖKOSOZIALE STEUERREFORM - BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN - Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im ...
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Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im Rahmen der Umsetzung verändern (Stand: 4.10.2021).
ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN42,2 %
AUSGANGSLAGE 41,5 %
43,4 % 35,5 %
ABGABENLAST IM EU-VERGLEICH
32,0 %
43,4 % 31,2 %
• Österreich hat laut EU-Kommission die fünft- 39,9 %
höchste Steuer-Abgabenquote in der EU 34,2 % 36,8 %
45,6 %
• Eine hohe Steuer- und Abgabenquote wird
mit einer hohen Belastung des Standorts 41,0 %
gleichgesetzt 33,7 %
34,7 %
Zielsetzung der Wirtschaft war es, durch die 42,4 % 35,8 %
Steuerreform die Steuer- und Abgabenquote 46,2 % 27,8 % 26,5 %
Richtung 40 % des BIP zu senken.
42,1 %
37,1 % 37,9 %
30,2 %
36,1 %
36,7 % 40,1 %
2 Quelle: EU-Kommission Werte für 2021 (Prognose)AUSGANGSLAGE
AKTUELLE WIRTSCHAFTSPROGNOSE
PROGNOSE ÖSTERREICHISCHES
BIP-WACHSTUM BIS 2025
• Die für heuer und 2022 prognostizierten
+5%
Wachstumsraten spiegeln den Aufholeffekt
nach der Covid-19-Rezession wider
+4%
• Um nach 2022 auf einen kontinuierlichen
Wachstumspfad zurückzukehren, bedarf es
einer nachhaltigen Entlastung
+ 1,8 % +1,8 %
+1,5 % Zielsetzung der Wirtschaft war es, auch
für die Jahre 2022+ auf einen kontinuier-
lichen Wachstumspfad zurückzukehren, den
Standort zu stärken, sowie die Betriebe und
2021 2022 2023 2024 2025 deren Mitarbeiter nachhaltig zu entlasten.
Quelle: Wifo (Anmerkung: Jährliche Veränderung reales
BIP-Wachstum)
3AUSGANGSLAGE
ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
STEUERENTLASTUNG IN ÖSTERREICH.
STEUERENTLASTUNG
FÜR BETRIEBE
UND IHRE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITERSTEUERENTLASTUNG
ÜBERSICHT ENTLASTUNG
Senkung der Lohn- und Einkommen- 3,9 Mrd. €
steuer von 35 % auf 30 %, von 42 %
auf 40 % sowie KV-Senkung um 1,7 %:
Anhebung des Gewinnfreibetrags von 50 Mio. €
13 % auf 15 %:
Senkung der Körperschaftsteuer von 700 Mio. €
25 % auf 23 %:
Einführung eines Investitionsfreibe- 350 Mio. €
trags mit ökologischer Komponente:
Steuerbefreite Mitarbeitererfolgsbetei- 100 Mio. €
ligung bis zu 3.000 € pro Jahr:
Anhebung der Grenze für gering- 150 Mio. €
wertige Wirtschaftsgüter (GWG) von
800 € auf 1.000 €:
Befreiung Eigenstromsteuer: 50 Mio. €
Erhöhung des Familienbonus Plus 600 Mio. €
von 1.500 € auf 2.000 €:
5STEUERENTLASTUNG
SENKUNG TARIFSTUFEN UND KV-BEITRAG • Lohn- und Einkommensteuersenkung: 35 % auf 30
UND AUSWEITUNG BEIM GEWINNFREIBETRAG % und von 42 % auf 40 % in der 2. und 3. Tarifstufe
gesenkt
• Der KV-Beitrag wird um bis zu 1,7 % gesenkt
ESt Tarifstufen alt Gewinnfreibetrag neu
• Entlastungsvolumen gesamt: 3,9 Mrd. €
35 % 42 % 15 % (davon Entlastungsvolumen Unternehmer und
Selbständige: rd. 300 Mio. €)
30 % 40 % 13 % • Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13 % auf 15 %
2. ESt Tarifstufe 3. ESt Tarifstufe Gewinnfreibetrag alt
(Entlastungsvolumen 50 Mio. €)
ab 1.7.2022 ab 1.7.2023 • Der Gewinnfreibetrag von künftig 15 % steht sowohl
für den Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis
als auch für den darüberliegenden Gewinnfreibetrag
mit Investitionserfordernis zu.
Grafik-Designer
Gewinn 35.000 € Wichtige steuerliche Entlastung, die sowohl Selbstän-
Steuerbelastung alt (Tarif+GFB) 5.992 € digen als auch Unselbständigen zugutekommt. Das
Steuerbelastung neu (Tarif+GFB) 4.925 € unterstützt insebesondere Einzelunternehmen und
STEUERERERSPARNIS GESAMT 1.067 € Personengesellschaften im KMU-Bereich, welche nicht
Fallbeispiel: eine allfällige Absenkung des KV-Beitrags ist von einer KöSt-Satzsenkung profitieren.
6 im Beispiel nicht berücksichtigt.STEUERENTLASTUNG
SENKUNG DER KÖRPERSCHAFTSTEUER
25 %
KöSt-Satz alt
• Die Körperschaftsteuer (KöSt) wird bis 2024
stufenweise von 25 % auf 23 % gesenkt
• Entlastungsvolumen: 700 Mio. €
24 %
KöSt-Satz 2023
• Davon profitieren rund 80.000 heimische
Unternehmen, mehr als 2/3 der KöSt-
pflichtigen Unternehmen haben einen
Gewinn von unter 100.000 €, mehr als die
23 % Hälfte der KöSt-pflichtigen Unternehmen
haben einen Gewinn von unter 40.000 €.
KöSt-Satz 2024 Die Senkung des KöSt-Satzes hat eine
Hotel mit 30 Mitarbeitern positive Signalwirkung für den heimischen
Wirtschaftsstandort und fördert Eigen-
Gewinn 120.000 €
kapitalbildung, Wirtschaftswachstum,
KöSt bei 25 % 30.000 €
KöSt bei 23 % 27.600 €
Investitionen und Beschäftigung.
STEUERENTLASTUNG 2.400 €
Fallbeispiel
7STEUERENTLASTUNG
EINFÜHRUNG INVESTITIONSFREIBETRAG
* *
Basis Öko
+
IFB IFB
• Künftig gibt es einen Basis-Investitions
freibetrag sowie einen Bonus für
ökologische Investitionen (mit absolutem
Deckel pro Unternehmen pro Jahr)
*Prozentsatz wird noch festgelegt
• Volumen: 350 Mio. €
Investitionen von Unternehmen werden
durch die Investitionsfreibeträge
angekurbelt.
Mit dem erhöhten Freibetrag für ökologische
Investitionen werden klimafreundliche
Reduziert als Betriebsausgabenabzug die
Maßnahmen gefördert.
Steuerbemessungsgrundlage
8STEUERENTLASTUNG
ANHEBUNG DER GRENZE FÜR GERINGWERTIGE
WIRTSCHAFTSGÜTER
GWG-Grenze neu
1.000 €
• Die Grenze für die Sofortabschreibung
geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird
von 800 € auf 1.000 € angehoben
• Entlastungsvolumen: Liquiditätseffekt von
800 €
GWG-Grenze alt
150 Mio. € im ersten Jahr
Dies ist ein Impuls für Investitionsvorhaben,
da Investitionen durch eine praxisgerechtere
Erhöhung der GWG-Grenze erleichtert
Reisebüro
werden.
Anschaffung PC 990 €
Abschreibung über Zusätzlich wird eine Verwaltungsver
GWG-Grenze alt
drei Jahre, Anlegen einfachung für Unternehmen bewirkt.
eines Anlageverzeich-
nisses notwendig
Sofortabschreibung
GWG-Grenze neu 990 €, kein Anlage-
verzeichnis
Fallbeispiel Fallbeispiel
9STEUERENTLASTUNG
MITARBEITERERFOLGSBETEILIGUNG
• Bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer können
als steuer- und abgabenbefreite Prämie Steuer- und abgabenfreie
jährlich ausbezahlt werden (Dauerrecht) Mitarbeitererfolgsbeteiligung
3.000 €
• Entlastungsvolumen: 100 Mio. €
10STEUERENTLASTUNG
BEFREIUNG EIGENSTROMSTEUER
• Bereits 2020 wurde im Bereich Photovoltaik
die Eigenstromsteuer (selbst erzeugter und
nicht ins Netz eingespeister, sondern selbst
verbrauchter Strom) gestrichen
Eigenstrom • Weitere Streichung der Eigenstromsteuer
auf alle erneuerbaren Stromformen (insbe-
steuer sondere Wasserkraft, Windkraft und Biogas)
• Entlastungsvolumen: 50 Mio. €
Die Abschaffung der Eigenstromsteuer
entlastet Betriebe, die selbst Ökostrom
produzieren und verbrauchen.
11STEUERENTLASTUNG
ERHÖHUNG FAMILIENBONUS PLUS UND
KINDERMEHRBETRAG Familienbonus Plus und
Kindermehrbetrag neu
• Der Familienbonus Plus wird von 1.500 €
auf 2.000 € angehoben. Ebenso wird der
2.000 €
Kindermehrbetrag von 250 € auf 450 €
erhöht
450 €
• Das unterstützt Eltern in der Erwerbs
tätigkeit
• Entlastungsvolumen: 600 Mio. € 1.500 €
Gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für
Selbständige und stärkt massiv die Kaufkraft 250 €
bereits ab dem Jahr 2022.
Familienbonus Plus und
Kindermehrbetrag alt
12AUSGANGSLAGE
ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
ÖKOLOGISIERUNG IN ÖSTERREICH.
ÖKOLOGISIERUNGÖKOLOGISIERUNG
REGELUNG MIT HAUSVERSTAND
Einstieg in die Ökologisierung des Steuersystems durch einen für den Standort im internationalen
Wettbewerb vergleichbaren CO2-Preispfad, der sich am wichtigsten Handelspartner Deutschland orientiert.
KOMPENSATIONSREGELUNGEN FÜR BESONDERS BETROFFENE UNTERNEHMEN
Carbon Leakage nach deutschem Vorbild: Härtefall-Regelung:
• Ziel ist es, die Verlagerung von • Kompensation für Unternehmen, deren
CO2-Emissionen in Drittstaaten zu Brennstoffkosten einen hohen Anteil an
verhindern den betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten
• Kompensation für produzierende Unter- ausmachen oder die durch die Zusatz-
nehmen, für die ein Wechsel auf kosten einer CO2-Bepreisung über Gebühr
CO2-neutrale Alternativen aufgrund der belastet werden
Wettbewerbssituation derzeit noch nicht
möglich ist
Hinweis: Die detaillierte Ausgestaltung der Härtefall-
Regelung ist noch ausständig.
14ÖKOLOGISIERUNG
REGIONALER KLIMABONUS
AUSGLEICH FÜR NATÜRLICHE PERSONEN
DURCH EINEN REGIONALEN KLIMABONUS
Damit wird auch auf die Notwendigkeiten des
Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für Arbeitsmarktes (Pendeln, Kinderbetreuung,
Haushalte wird ein regionaler Klimabonus Krankenversorgung, etc.) und unterschied-
eingeführt. liche Verfügbarkeiten von öffentlichen
Verkehrsmitteln am Standort Österreich
• Entlastungsvolumen: 1,25 Mrd. €
Rücksicht genommen.
Es profitieren sowohl Arbeitnehmer, Pensio-
nisten als auch Selbständige vom regionalen
Klimabonus.
15ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
SO STEUERN WIR BESSER IN DIE ZUKUNFT:
FÜR WIRTSCHAFT, WACHSTUM, ARBEITSPLÄTZE UND UMWELT.
STANDORT STÄRKEN ÖKOLOGISIERUNG MIT MASSIVE ENTLASTUNG
durch Senkung der Steuer- HAUSVERSTAND für Betriebe und ihre Mitar-
und Abgabenquote beiterinnen und Mitarbeiter
durch das marktwirtschaft-
liche Instrument einer moderat
ausgestalteten CO2-Bepreisung
Impressum
Wirtschaftskammer Österreich | Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien | Druck: Produktion im Eigenverlag/Wien | Stand: Oktober 2021
Zugunsten der besseren Lesbarkeit des Textes wurde explizit auf eine durchgängig geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet.
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