ÖKOSOZIALE STEUERREFORM - BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN - Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im ...

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Die nachfolgenden Inhalte basieren auf vorläufigen Informationen und können sich im Rahmen der Umsetzung verändern (Stand: 4.10.2021).

                 ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
                 BESSER IN DIE ZUKUNFT STEUERN
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42,2 %

          AUSGANGSLAGE                                                              41,5 %
                                                                                               43,4 %                    35,5 %
    ABGABENLAST IM EU-VERGLEICH
                                                                                                                           32,0 %

                                                                           43,4 %                                        31,2 %

    • Österreich hat laut EU-Kommission die fünft-                     39,9 %
      höchste Steuer-Abgabenquote in der EU                   34,2 %                                       36,8 %
                                                                        45,6 %
    • Eine hohe Steuer- und Abgabenquote wird
      mit einer hohen Belastung des Standorts                                         41,0 %
      gleichgesetzt                                                                                33,7 %
                                                                                                             34,7 %
    Zielsetzung der Wirtschaft war es, durch die                                               42,4 %        35,8 %
    Steuerreform die Steuer- und Abgabenquote                          46,2 %     27,8 %                                 26,5 %
    Richtung 40 % des BIP zu senken.
                                                                                      42,1 %
                                                                                                         37,1 % 37,9 %
                                                                                                                           30,2 %
                                        36,1 %

                                                     36,7 %                                                                         40,1 %

2                                                                 Quelle: EU-Kommission Werte für 2021 (Prognose)
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AUSGANGSLAGE
    AKTUELLE WIRTSCHAFTSPROGNOSE

             PROGNOSE ÖSTERREICHISCHES
               BIP-WACHSTUM BIS 2025
                                                            • Die für heuer und 2022 prognostizierten
                     +5%
                                                              Wachstumsraten spiegeln den Aufholeffekt
                                                              nach der Covid-19-Rezession wider
             +4%
                                                            • Um nach 2022 auf einen kontinuierlichen
                                                              Wachstumspfad zurückzukehren, bedarf es
                                                              einer nachhaltigen Entlastung
                            + 1,8 %   +1,8 %
                                               +1,5 %       Zielsetzung der Wirtschaft war es, auch
                                                            für die Jahre 2022+ auf einen kontinuier-
                                                            lichen Wachstumspfad zurückzukehren, den
                                                            Standort zu stärken, sowie die Betriebe und
              2021   2022   2023      2024     2025         deren Mitarbeiter nachhaltig zu entlasten.

    Quelle: Wifo (Anmerkung: Jährliche Veränderung reales
    BIP-Wachstum)​

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AUSGANGSLAGE
     ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
STEUERENTLASTUNG        IN ÖSTERREICH.​

                      STEUERENTLASTUNG
                      FÜR BETRIEBE
                      UND IHRE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER
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STEUERENTLASTUNG
    ÜBERSICHT ENTLASTUNG

    Senkung der Lohn- und Einkommen-          3,9 Mrd. €
    steuer von 35 % auf 30 %, von 42 %
    auf 40 % sowie KV-Senkung um 1,7 %:
    Anhebung des Gewinnfreibetrags von         50 Mio. €
    13 % auf 15 %:
    Senkung der Körperschaftsteuer von        700 Mio. €
    25 % auf 23 %:
    Einführung eines Investitionsfreibe-      350 Mio. €
    trags mit ökologischer Komponente:
    Steuerbefreite Mitarbeitererfolgsbetei-   100 Mio. €
    ligung bis zu 3.000 € pro Jahr:
    Anhebung der Grenze für gering-           150 Mio. €
    wertige Wirtschaftsgüter (GWG) von
    800 € auf 1.000 €:
    Befreiung Eigenstromsteuer:                50 Mio. €
    Erhöhung des Familienbonus Plus           600 Mio. €
    von 1.500 € auf 2.000 €:
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STEUERENTLASTUNG
    SENKUNG TARIFSTUFEN UND KV-BEITRAG                             • Lohn- und Einkommensteuersenkung: 35 % auf 30
    UND AUSWEITUNG BEIM GEWINNFREIBETRAG                             % und von 42 % auf 40 % in der 2. und 3. Tarifstufe
                                                                     gesenkt
                                                                   • Der KV-Beitrag wird um bis zu 1,7 % gesenkt
      ESt Tarifstufen alt                   Gewinnfreibetrag neu
                                                                   • Entlastungsvolumen gesamt: 3,9 Mrd. €
    35 %         42 %                                  15 %          (​davon Entlastungsvolumen Unternehmer und
                                                                     Selbständige: rd. 300 Mio. €)
         30 %            40 %                13 %                  • Erhöhung des Gewinnfreibetrags von 13 % auf 15 %​
    2. ESt Tarifstufe   3. ESt Tarifstufe   Gewinnfreibetrag alt
                                                                     (Entlastungsvolumen 50 Mio. €)
    ab 1.7.2022         ab 1.7.2023                                • Der Gewinnfreibetrag von künftig 15 % steht sowohl
                                                                     für den Grundfreibetrag ohne Investitionserfordernis
                                                                     als auch für den darüberliegenden Gewinnfreibetrag
                                                                     mit Investitionserfordernis zu.
                        Grafik-Designer
     Gewinn                            35.000 €                    Wichtige steuerliche Entlastung, die sowohl Selbstän-
     Steuerbelastung alt (Tarif+GFB)   5.992 €                     digen als auch Unselbständigen zugutekommt​. Das
     Steuerbelastung neu (Tarif+GFB)   4.925 €                     unterstützt insebesondere Einzel­unternehmen und
     STEUERERERSPARNIS GESAMT          1.067 €                     Personengesellschaften im KMU-Bereich, welche nicht
    Fallbeispiel: eine allfällige Absenkung des KV-Beitrags ist    von einer KöSt-Satzsenkung profitieren.
6   im Beispiel nicht berücksichtigt.
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STEUERENTLASTUNG
    SENKUNG DER KÖRPERSCHAFTSTEUER​

    25 %
    KöSt-Satz alt
                                                         • Die Körperschaftsteuer (KöSt) wird bis 2024
                                                           stufenweise von 25 % auf 23 % gesenkt​
                                                         • Entlastungsvolumen: 700 Mio. €​

                       24 %
                       KöSt-Satz 2023
                                                         • Davon profitieren rund 80.000 heimische
                                                           Unternehmen, mehr als 2/3 der KöSt-
                                                           pflichtigen Unternehmen haben einen
                                                           Gewinn von unter 100.000 €, mehr als die

                                        23 %               Hälfte der KöSt-pflichtigen Unternehmen
                                                           haben einen Gewinn von unter 40.000 €.
                                        KöSt-Satz 2024   Die Senkung des KöSt-Satzes hat eine
                   Hotel mit 30 Mitarbeitern             positive Signalwirkung für den heimischen
                                                         Wirtschaftsstandort und fördert Eigen-
    Gewinn                          120.000 €
                                                         kapitalbildung, Wirtschaftswachstum,
    KöSt bei 25 %                   30.000 €
    KöSt bei 23 %                   27.600 €
                                                         Investitionen und Beschäftigung.
    STEUERENTLASTUNG                2.400 €
    Fallbeispiel
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STEUERENTLASTUNG
    EINFÜHRUNG INVESTITIONSFREIBETRAG​
                                                                          *                 *

                                                      Basis                           Öko
                                                            +
                                                       IFB                            IFB
    • Künftig gibt es einen Basis-Investitions­
      freibetrag sowie einen Bonus für
      ökologische Investitionen (mit absolutem
      Deckel pro Unternehmen pro Jahr)
                                                  *Prozentsatz wird noch festgelegt
    • Volumen: 350 Mio. €
    Investitionen von Unternehmen werden
    durch die Investitionsfreibeträge
    angekurbelt.​
    Mit dem erhöhten Freibetrag für ökologische
    Investitionen werden klimafreundliche
                                                  Reduziert als Betriebsausgabenabzug die
    Maßnahmen gefördert.​
                                                       Steuerbemessungsgrundlage

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STEUERENTLASTUNG
    ANHEBUNG DER GRENZE FÜR GERINGWERTIGE
    WIRTSCHAFTSGÜTER
                           GWG-Grenze neu

                           1.000 €
                                                         • Die Grenze für die Sofortabschreibung
                                                           geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) wird
                                                           von 800 € auf 1.000 € angehoben​
                                                         • Entlastungsvolumen: Liquiditätseffekt von

    800 €
    GWG-Grenze alt
                                                           150 Mio. € im ersten Jahr
                                                         Dies ist ein Impuls für Investitionsvorhaben,
                                                         da Investitionen durch eine praxisgerechtere
                                                         Erhöhung der GWG-Grenze erleichtert
                     Reisebüro
                                                         werden.​
    Anschaffung PC               990 €
                                 Abschreibung über       Zusätzlich wird eine Verwaltungsver­
    GWG-Grenze alt
                                 drei Jahre, Anlegen     einfachung für Unternehmen bewirkt.​
                                 eines Anlageverzeich-
                                 nisses notwendig
                                                         ​
                                 Sofortabschreibung
    GWG-Grenze neu               990 €, kein Anlage-
                                 verzeichnis
    Fallbeispiel                                         Fallbeispiel
9
STEUERENTLASTUNG
     MITARBEITERERFOLGSBETEILIGUNG

     • Bis zu 3.000 € pro Arbeitnehmer können
       als steuer- und abgabenbefreite Prämie    Steuer- und abgabenfreie
       jährlich ausbezahlt werden (Dauerrecht)   Mitarbeitererfolgsbeteiligung

                                                 3.000 €
     • Entlastungsvolumen: 100 Mio. €​

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STEUERENTLASTUNG
     BEFREIUNG EIGENSTROMSTEUER

                                  • Bereits 2020 wurde im Bereich Photovoltaik
                                    die Eigenstromsteuer (selbst erzeugter und
                                    nicht ins Netz eingespeister, sondern selbst
                                    verbrauchter Strom) gestrichen
        Eigenstrom                • Weitere Streichung der Eigenstromsteuer
                                    auf alle erneuerbaren Stromformen (insbe-
          steuer                    sondere Wasserkraft, Windkraft und Biogas)
                                  • Entlastungsvolumen: 50 Mio. €
                                  Die Abschaffung der Eigenstromsteuer
                                  entlastet Betriebe, die selbst Ökostrom
                                  produzieren und verbrauchen.

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STEUERENTLASTUNG
     ERHÖHUNG FAMILIENBONUS PLUS UND
     KINDERMEHRBETRAG                                   Familienbonus Plus und
                                                         Kindermehrbetrag neu

     • Der Familienbonus Plus wird von 1.500 €
       auf 2.000 € angehoben. Ebenso wird der
                                                           2.000 €
       Kindermehrbetrag von 250 € auf 450 €
       erhöht
                                                                             450 €
     • Das unterstützt Eltern in der Erwerbs­
       tätigkeit
     • Entlastungsvolumen: 600 Mio. €​              1.500 €
     Gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für
     Selbständige und stärkt massiv die Kaufkraft                250 €
     bereits ab dem Jahr 2022.
                                                        Familienbonus Plus und
                                                         Kindermehrbetrag alt

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AUSGANGSLAGE
     ÖKOSOZIALE STEUERREFORM
UNTERNEHMENSBESTEUERUNG
ÖKOLOGISIERUNG          IN ÖSTERREICH.​

                            ÖKOLOGISIERUNG
ÖKOLOGISIERUNG
     REGELUNG MIT HAUSVERSTAND

     Einstieg in die Ökologisierung des Steuersystems durch einen für den Standort im internationalen
     Wettbewerb vergleichbaren CO2-Preispfad, der sich am wichtigsten Handelspartner Deutschland orientiert.

     KOMPENSATIONSREGELUNGEN FÜR BESONDERS BETROFFENE UNTERNEHMEN

     Carbon Leakage nach deutschem Vorbild:                     Härtefall-Regelung:
     • Ziel ist es, die Verlagerung von                         • Kompensation für Unternehmen, deren
       CO2-Emissionen in Drittstaaten zu                          Brennstoffkosten einen hohen Anteil an
       verhindern                                                 den betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten
     • Kompensation für produzierende Unter-                      ausmachen oder die durch die Zusatz-
       nehmen, für die ein Wechsel auf                            kosten einer CO2-Bepreisung über Gebühr
       CO2-neutrale Alternativen aufgrund der                     belastet werden ​
       Wettbewerbssituation derzeit noch nicht
       möglich ist
                                                                Hinweis: Die detaillierte Ausgestaltung der Härtefall-
                                                                Regelung ist noch ausständig.

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ÖKOLOGISIERUNG
     REGIONALER KLIMABONUS

     AUSGLEICH FÜR NATÜRLICHE PERSONEN
     DURCH EINEN REGIONALEN KLIMABONUS
                                                Damit wird auch auf die Notwendigkeiten des
     Zur Abfederung der CO2-Bepreisung für      Arbeitsmarktes (Pendeln, Kinderbetreuung,
     Haushalte wird ein regionaler Klimabonus   Krankenversorgung, etc.) und unterschied-
     eingeführt.                                liche Verfügbarkeiten von öffentlichen
                                                Verkehrsmitteln am Standort Österreich
     • Entlastungsvolumen: 1,25 Mrd. €
                                                Rücksicht genommen.
                                                Es profitieren sowohl Arbeitnehmer, Pensio-
                                                nisten als auch Selbständige vom regionalen
                                                Klimabonus.

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ÖKOSOZIALE STEUERREFORM

     SO STEUERN WIR BESSER IN DIE ZUKUNFT: ​
     FÜR WIRTSCHAFT, WACHSTUM, ARBEITSPLÄTZE UND UMWELT.

     STANDORT STÄRKEN                                    ÖKOLOGISIERUNG MIT                                                MASSIVE ENTLASTUNG
     durch Senkung der Steuer-                           HAUSVERSTAND                                                      für Betriebe und ihre Mitar-
     und Abgabenquote                                                                                                      beiterinnen und Mitarbeiter
                                                         durch das marktwirtschaft-
                                                         liche Instrument einer moderat
                                                         ausgestalteten CO2-Bepreisung​

                                                                            Impressum
                  Wirtschaftskammer Österreich | Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien | Druck: Produktion im Eigenverlag/Wien | Stand: Oktober 2021
                  Zugunsten der besseren Lesbarkeit des Textes wurde explizit auf eine durchgängig geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet.

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