Krankenkassenwahlen 2022 bei der Christlichen Krankenkasse - (MCK): Christliche Krankenkasse

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Krankenkassenwahlen 2022 bei der Christlichen Krankenkasse - (MCK): Christliche Krankenkasse
> Krankenkassenwahlen 2022 bei
  der Christlichen Krankenkasse
  (MCK):
  Fragen und Antworten

              MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 1 von 15
Krankenkassenwahlen 2022 bei der Christlichen Krankenkasse - (MCK): Christliche Krankenkasse
Inhaltsübersicht

//1 Einleitung ................................................................................................ 4

//2 Wahlen ..................................................................................................... 4
  Weshalb führt die Christliche Krankenkasse Wahlen durch? ....................................................... 4
  Müssen Sie gewählt werden, um Einfluss auf das Wirken der Christlichen Krankenkasse nehmen
  zu können? .................................................................................................................................. 4
  Was sind die wichtigsten Etappen der Krankenkassenwahlen 2022? .......................................... 4

//3 Wähler...................................................................................................... 5
  Wer ist wahlberechtigt?................................................................................................................ 5

//4 Die Wahlbezirke ...................................................................................... 5
  Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Wahlbezirken und den Gesundheitstreffs? ....... 5
  Wie wird bestimmt, wer in einem Wahlbezirk wahlberechtigt ist? ................................................. 5
  Welchem Wahlbezirk werden die Mitglieder zugeordnet, die außerhalb des Gebiets wohnen? ... 6

//5 Anzahl der Mandate ................................................................................ 6
  Wie viele Vertreter wird es in der Generalversammlung insgesamt geben? ................................. 6
  Wie viele Vertreter haben die GT? ............................................................................................... 6
  Gibt es eine Mindestzahl von Mandaten pro Gesundheitstreff? ................................................... 6
  Wieviele Mandate gibt es pro GT? ............................................................................................... 6
  Wer bestimmt die Anzahl der Mandate pro Gesundheitstreff? ..................................................... 7
  Wie viele Listen dürfen je Gesundheitstreff gebildet werden? ...................................................... 7
  Wie hoch ist die gewünschte Anzahl von Kandidaten? ................................................................ 7

//6 Kandidaten .............................................................................................. 8
  Wer darf sich als Kandidat zur Wahl stellen? ............................................................................... 8
  Darf ich mich für mehrere Gesundheitstreffs bewerben? ............................................................. 9
  Darf ein Mitarbeiter der Christlichen Krankenkasse sich zur Wahl stellen? .................................. 9
  Wie lange dauert die Amtszeit? ................................................................................................. 10
  Was bringt Ihnen ein Mandat bei der Christlichen Krankenkasse? ............................................. 10

//7 Bewerbungsaufruf ................................................................................ 10
  Wann und wie werden die Kandidaten zur Bewerbung aufgerufen? .......................................... 10
  Wie kann ich mein Interesse bekunden? ................................................................................... 11
  Wer prüft und genehmigt die Bewerbungen? ............................................................................. 11

//8 Liste der Kandidaten ............................................................................ 11
  Wer ist für die Prüfung der Kandidatenliste verantwortlich? ....................................................... 11
  Wann wird die Liste der Kandidaten veröffentlicht?.................................................................... 11
  Darf ein Kandidat Wahlkampf betreiben? ................................................................................... 11
  Welche Informationen sind in der Liste der Kandidaten enthalten? ............................................ 11

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In welcher Reihenfolge werden die Kandidaten auf der Liste aufgeführt? .................................. 12

//9 Wahlaufforderung ................................................................................. 12
  Wann werden die Wähler zu den Wahlen aufgerufen? .............................................................. 12

//10 Wahl ..................................................................................................... 12
  Was passiert, wenn es nicht genügend Kandidaten in einem Wahlbezirk gibt? ......................... 12
  Ist die Wahl frei? ........................................................................................................................ 12
  Ist die Wahl anonym? ................................................................................................................ 12
  Darf der Wahlberechtigte für mehr als einen Kandidaten in seinem Wahlbezirk stimmen? ........ 12
  Darf der Wahlberechtigte für einen Kandidaten in einem anderen Gesundheitstreff stimmen? .. 13
  Wie viele Tage dürfen zwischen dem Aufruf und den Wahlen vergehen? .................................. 13
  Wie läuft die Wahl ab? ............................................................................................................... 13

//11 Auszählung und Validierung der Stimmen ....................................... 13
  Wie viele Tage stehen für die Auszählung zur Verfügung? ........................................................ 13
  Worauf ist zu achten, damit die Wahl gültig ist? ......................................................................... 13
  Wie werden die Mandate den Gewählten zugewiesen? ............................................................. 14
  Wer sind die Stellvertreter und wie werden sie bestimmt? ......................................................... 14
  Ist eine Anfechtung der Wahl möglich? ...................................................................................... 14

//12 Veröffentlichung der Ergebnisse ....................................................... 14
  Wann sind die Wahlergebnisse zu veröffentlichen? ................................................................... 14
  Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht? ................................................................................. 14

//13 Rolle der gewählten Vertreter ............................................................ 14
  An welchen anderen Orten innerhalb der Christlichen Krankenkasse wird der Einsatz der
  gewählten Vertreter erwartet? .................................................................................................... 15
  Ist eine Reisekostenvergütung vorgesehen? ............................................................................. 15
  Welche Schulungen und Informationen sind für gewählte Vertreter geplant? ............................. 15

//14 Sonstiges ............................................................................................ 15

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//1
Einleitung
    Die Krankenkassenwahlen 2022 rücken immer näher: Die Christliche Krankenkasse startet demnächst
    ihren offiziellen Aufruf zur Einreichung der Kandidaturen! Sie können bis zum 30 November 2021
    eingereicht werden.

    Damit Sie den gesamten Vorgang besser verstehen, haben wir eine Reihe von Fragen und Antworten
    zusammengestellt, die bereits zahlreiche Aspekte klären können.

    Wo immer es möglich ist, gehen wir in unseren Kommentaren vom Satzungstext aus.

//2
Wahlen
Weshalb führt die Christliche Krankenkasse Wahlen durch?
    Im Jahr 1990 wurde in einem Gesetz über die Krankenkassen festgelegt, dass diese von Vertretern
    verwaltet werden müssen, die alle sechs Jahre aus den Reihen ihrer Mitglieder gewählt werden. Bereits
    1992 haben die Krankenkassen begonnen, Wahlen unter ihren Mitgliedern durchzuführen. Es wäre
    jedoch schade und ein Fehler, das Thema ausschließlich unter juristischen Gesichtspunkten zu
    betrachten: Die Christliche Krankenkasse wird von ihren Mitgliedern nicht aus Pflichtgefühl, sondern
    aus freien Stücken geführt. Es ist ein politischer Wille, den sie im Laufe ihrer Geschichte immer wieder
    bekräftigt hat. Um die Bedeutung dieser Philosophie zu verstehen, müssen wir auf die Essenz dessen
    zurückgehen, was eine Krankenkasse ist: eine Solidarisierung der Mittel durch die Bürger, um besser,
    als Kollektiv und Solidargemeinschaft auf gesundheitsbezogene Risiken zu reagieren.

    Heute hat sich der Kontext geändert. So unterliegen die Krankenkassen zahlreichen gesetzlichen
    Auflagen, die sie dazu veranlasst haben, immer mehr Aufgaben an ständige Mitarbeiter zu übertragen.
    Gesundheit, Wohlbefinden und der Zugang zur Versorgung sind jedoch zu wichtig, als dass sie allein
    in den Händen von Fachleuten liegen dürfen. Außerdem sind nur demokratische Prozesse legitim, um
    sie zu tragen, zu verwalten und zu konsolidieren, und zwar unter Achtung aller, unabhängig von ihrem
    Gesundheitszustand und ihrer Fähigkeit, einen Beitrag zu leisten. Aus diesen Gründen basiert die
    Geschäftsführung der Christliche Krankenkasse auf der demokratischen Mitbestimmung ihrer
    Mitglieder. Die Generalversammlung und der Verwaltungsrat setzen sich aus ehrenamtlichen
    Mitarbeitern zusammen: Frauen und Männer jeden Alters und jeder Herkunft.

Müssen Sie gewählt werden, um Einfluss auf das Wirken der
Christlichen Krankenkasse nehmen zu können?
    Auf der Ebene der Gesundheitstreffs (GT) bestehen sogenannte Mitmachräte, für alle offenstehende
    Orte, in denen man sich auf verschiedene Weise engagieren kann, ohne an den Krankenkassenwahlen
    teilgenommen zu haben oder gewählt worden zu sein. Wenn wir versuchen, die verschiedenen Arten
    der Freiwilligenarbeit, die bei der Christlichen Krankenkasse möglich sind, zu kategorisieren, kommen
    wir auf 6 Arten der Freiwilligenarbeit:
         - Verwaltung,
         - Militanz
         - Rückmeldung und Vertretung,
         - Gesundheitsinformation
         - persönlicher Service und personenbezogene Unterstützung,
         - lokales Leben und Belebung des Geschehens vor Ort.
    Nur für die erste Aufgabe müssen Sie auch gewählt sein. Die anderen Aufgaben sind durchaus über
    den Mitmachrat möglich, entweder auf langfristiger Basis oder für spezifischere Projekte. Es gibt viele
    Möglichkeiten, und es ist für (fast) jeden Geschmack etwas dabei.

Was sind die wichtigsten Etappen der Krankenkassenwahlen 2022?

                                                MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 4 von 15
Der Wahlvorgang der Christlichen Krankenkasse 2022 wird mehrere wichtige Etappen umfassen.
    Möglicherweise werden noch einige Termine angepasst, aber Ziel ist es, diesen Zeitplan einzuhalten:
       - Einreichung von Bewerbungen (vom 4. Oktober bis zum 30. November 2021);
       - mögliche Ablehnung von Bewerbungen (vor dem 31. Dezember 2021);
       - Übermittlung der Kandidatenlisten (17. Februar 2022);
       - Versand der Einladungen zur Wahl (11. März 2022);
       - Wahlen (21.-31. März 2022);
       - Auszählung der Stimmen (1.-8. April 2022);
       - Mitteilung der Wahlergebnisse (12. April 2022);
       - Einsetzung der neuen Generalversammlung der Christlichen Krankenkasse (spätestens am 30.
           Juni 2022).

//3
Wähler
Wer ist wahlberechtigt?
    Das Wahlrecht wird durch die Mitgliedschaft bei der Christlichen Krankenkasse erworben, ob als
    eigenständig Versicherter oder als Mitversicherter unter der Voraussetzung der Volljährigkeit oder der
    vorgezogenen Anerkennung der Volljährigkeit.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.3 § 1: „Um für die Wahl der Vertreter stimmberechtigt zu sein, muss der Wähler
    - Mitglied der Krankenkasse oder unterhaltsberechtigter Angehöriger eines Mitglieds im Sinne des Artikels 57.1 der Satzung sein.
    Für die Krankenkassenwahlen 2022 werden die Mitglieder und unterhaltsberechtigten Angehörigen der Krankenkassen, die
    aufgenommen werden, als Mitglieder oder Angehörige der aufnehmenden Krankenkasse betrachtet;
    volljährig sein oder für volljährig erklärt worden sein.“

//4
Die Wahlbezirke
Welcher Zusammenhang besteht zwischen den Wahlbezirken und den
Gesundheitstreffs?
    Die Einteilung in Wahlbezirke entspricht der Einteilung in Gesundheitstreffs (GT). Die GT sind also
    Wahlbezirke.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.2 § 1: „Im Hinblick auf die Wahl der Vertreter ist die Krankenkasse in Wahlbezirke unterteilt, die
    den GT entsprechen. Die Liste der GT und der sie bildenden Gemeinden befindet sich im Anhang 3.“

Wie wird bestimmt, wer in einem Wahlbezirk wahlberechtigt ist?
    Der Wähler wird durch seinen Wohnsitz einem Bezirk zugeordnet, entsprechend einem
    Übereinstimmungsraster zwischen der Postleitzahl und dem Gesundheitstreff. Für die Wahlen 2022
    werden Wähler, die außerhalb der GT-Zonen ihrer derzeitigen Krankenkasse wohnen, einer bestimmte
    GT-Zone zugeordnet. Der Verwaltungsrat ihrer aktuellen Krankenkasse legt die Kriterien fest, nach
    denen sie einer bestimmten GT-Zone zugewiesen werden.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.2 § 2: „Einem Wahlbezirk gehören die Mitglieder und die stimmberechtigten
    unterhaltsberechtigten Angehörigen an, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz diesem Wahlbezirk haben.
    Für die Krankenkassenwahlen im Jahr 2022 sind die Mitglieder und die stimmberechtigten unterhaltsberechtigten Angehörigen,
    die außerhalb der Wahlbezirke wohnen, den GT angeschlossen, die sich auf dem Gebiet der Krankenkasse befinden, der sie 30.
    Juni 2021 angeschlossen waren. Der Verwaltungsrat der Krankenkasse legt die GT-Zuordnung nach geografischen Kriterien der
    Verknüpfung von Postleitzahlen mit einem GT fest.“

                                                           MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 5 von 15
Welchem Wahlbezirk werden die Mitglieder zugeordnet, die außerhalb
des Gebiets wohnen?
     Für die Wahl 2022 werden Wähler, die außerhalb der GT-Zonen ihrer derzeitigen Krankenkasse
     wohnen, einer bestimmten GT-Zone zugewiesen. Der Verwaltungsrat ihrer aktuellen Krankenkasse legt
     die Kriterien für die Zuordnung zu einer bestimmten GT-Zone fest.

     Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.2 § 2: „Einem Wahlbezirk gehören die Mitglieder und die stimmberechtigten
     unterhaltsberechtigten Angehörigen an, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz diesem Wahlbezirk haben.
     Für die Krankenkassenwahlen im Jahr 2022 sind die Mitglieder und die stimmberechtigten unterhaltsberechtigten Angehörigen,
     die außerhalb der Wahlbezirke wohnen, den GT angeschlossen, die sich auf dem Gebiet der Krankenkasse befinden, der sie 30.
     Juni 2021 angeschlossen waren. Der Verwaltungsrat der Krankenkasse legt die GT-Zuordnung nach geografischen Kriterien der
     Verknüpfung von Postleitzahlen mit einem GT fest.“

//5
Anzahl der Mandate
Wie viele Vertreter wird es in der Generalversammlung insgesamt
geben?
     Die zukünftige Generalversammlung der Christlichen Krankenkasse wird zwischen 118 und 140
     Vertreter haben.

     Quelle: MCK-Satzung:
     - Artikel 12 § 2: „Die Anzahl der Vertreter wird gemäß Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 7. März 1991 festgelegt, wobei die
     auf 118 festgesetzte Zahl der Vertreter für jede volle Tranche von 20.000 Mitgliedern über die Zahl von 505.000 Mitgliedern um
     2 Vertreter erhöht wird, begrenzt auf höchstens 140 Vertreter, unbeschadet der in Artikel 13.2 §3 weiter unten genannten
     Bestimmungen.“
     - Artikel 12 § 3: „Für die Wahlen 2022 gelten für die Bestimmung der Anzahl der Vertreter in der Generalversammlung die
     Mitglieder, die am 30. Juni 2021 einer der in Artikel 2, §1 dieser Satzung aufgeführten Krankenkassen angehören, als Mitglieder
     der Krankenkasse.“

Wie viele Vertreter haben die GT?
     Die Anzahl der Vertreter pro Wahlbezirk (Gesundheitstreff) ist nicht festgelegt. Sie wird nach der Anzahl
     der Mitglieder (genauer gesagt, der Anzahl der eigenständig Versicherten) im Wahlbezirk berechnet.

     Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.2 § 3: „Die zu besetzenden Mandate der Vertreter werden vom Verwaltungsrat im Verhältnis zu
     ihrer jeweiligen Mitgliederzahl pro Wahlkreis verteilt, wobei mindestens 2 Vertreter pro Wahlkreis erforderlich sind.“

Gibt es eine Mindestzahl von Mandaten pro Gesundheitstreff?
     Ja. Jeder Gesundheitstreff wird mindestens zwei Mandate erhalten.

     Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.2 § 3: „Die zu besetzenden Mandate der Vertreter werden vom Verwaltungsrat im Verhältnis zu
     ihrer jeweiligen Mitgliederzahl pro Wahlkreis verteilt, wobei mindestens 2 Vertreter pro Wahlkreis erforderlich sind.“

Wieviele Mandate gibt es pro GT?
     Die Anzahl der Mandatare pro Gesundheitstreff wurde nach Anzahl der Mitglieder im Sommer 2021
     festgelegt. Die Mandatare verteilen folgendermaßen pro Gesundheitstreff:

Brabant wallon                                              12
Braine-l’Alleud                                              2
Nivelles                                                     4
Wavre                                                        6
Brüssel                                                    20
Bockstael                                                    5
Colignon                                                     4
Malibran                                                   ²5

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Saint-Guidon                                                 6
Hainaut oriental                                            19
Anderlues                                                    3
Charleroi                                                    9
La Louvière                                                  5
Soignies                                                     2
Hainaut Picardie                                            21
Ath                                                          4
Boussu                                                       2
Mons                                                         3
Mouscron                                                     5
Tournai                                                      7
Lüttich                                                     24
Aywaille                                                     3
Huy                                                          3
Lüttich                                                      9
Seraing                                                      3
Visé                                                         4
Waremme                                                      2
Luxemburg                                                   12
Arlon                                                        3
Bastogne                                                     2
Libramont                                                    3
Marche                                                       2
Virton                                                       2
Namür                                                       21
Dinant                                                       5
Namür                                                       11
Philippeville                                                2
Tamines                                                      3
Verviers-Eupen                                              11
Eupen                                                        3
Malmedy                                                      2
Verviers                                                     6

     Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.2 § 3: „Bestimmung der Anzahl der Vertreter pro Wahlbezirk im Verhältnis zur Anzahl der
     Mitglieder in diesem Bezirk. Um diese Anzahl von Vertretern zu erhalten, wird die Anzahl der Mitglieder des Wahlbezirks am 30.
     Juni des Jahres vor den Krankenkassenwahlen mit der Anzahl der auf der Grundlage von Artikel 12 §2 festgelegten Mandate
     multipliziert und die so erhaltene Gesamtzahl durch die Gesamtzahl der MC/CKK-Mitglieder am 30. Juni des Jahres vor den
     Krankenkassenwahlen geteilt. […] Pro Wahlkreis mit nur einem Direktmandat wird ein zusätzliches Mandat vergeben. Die
     verbleibenden Mandate werden dann den jeweiligen Wahlbezirken im Verhältnis zu der nicht genutzten Anzahl von Vertretern
     zugeteilt.

Wer bestimmt die Anzahl der Mandate pro Gesundheitstreff?
     Der Verwaltungsrat bestimmt die Anzahl der Vertreter pro Gesundheitstreff.

     Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.2 § 3: „Die zu besetzenden Mandate der Vertreter werden vom Verwaltungsrat im Verhältnis zu
     ihrer jeweiligen Mitgliederzahl pro Wahlkreis verteilt, wobei mindestens 2 Vertreter pro Wahlkreis erforderlich sind.“

Wie viele Listen dürfen je Gesundheitstreff gebildet werden?
     Für jeden Wahlbezirk (und damit für jeden Gesundheitstreff) wird nur eine Kandidatenliste aufgestellt.

     Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.5 § 4.: „Für jeden Wahlbezirk wird nur eine Kandidatenliste erstellt.“

Wie hoch ist die gewünschte Anzahl von Kandidaten?

                                                            MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 7 von 15
Der Wahlvorstand (der die Wahlen organisiert, überwacht und für einen reibungslosen Ablauf sorgt)
    achtet darauf, dass es doppelt so viele Kandidaten wie Mandate gibt und dass unter diesen Kandidaten
    Vielfalt herrscht (Alter, Geschlecht, Herkunft usw.).

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.5 § 4.: „Für jeden Wahlbezirk wird nur eine Kandidatenliste erstellt. Der in Artikel 13.7 genannte
    Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Anzahl der Kandidaten mindestens doppelt so hoch ist, wie die der zu besetzenden Mandate,
    und dass die Vielfalt unter den Kandidaten gewährleistet ist.“

//6
Kandidaten
Wer darf sich als Kandidat zur Wahl stellen?
    Um zu kandidieren, sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
     - seit mindestens zwei Jahren Mitglied der CKK sein und regelmäßig den Beitrag zur
        Zusatzversicherung bezahlen;
     - die Werte der CKK teilen und sich verpflichten, diese nach außen zu tragen, indem Sie die Charta
        der Gewählten unterzeichnen;
     - volljährig sein oder als volljährig gelten;
     - nicht bei der Christlichen Krankenkasse als Mitarbeiter(in) beschäftigt gewesen sein oder
        gekündigt worden sein (Ausnahmen: Vorruhestand, wirtschaftliche Gründe);
     - bereit sein, sich effektiv für die Arbeit der CKK einzusetzen;
     - einen guten Leumund besitzen.

    Hier sind einige andere Dinge, die helfen können, das gesuchte Profil zu erkennen (aber natürlich erfüllt
    niemand alle diese Kriterien!):
        - die Gestaltung einer Krankenkasse anstreben, die ihrem Auftrag gerecht wird, und sich am
            Gedankenaustausch und an Diskussionen, die sich insbesondere auf folgende Themen
            beziehen:
             o Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung und der Pflichtkrankenversicherung;
             o Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Qualität der
                  Gesundheitsversorgung;
             o die Qualität der Partner, mit denen Zusammenarbeitsvereinbarungen geschlossen
                  werden;
             o die interne Organisation und die allgemeine Politik der Krankenkasse;
             o Vorschläge zur Gestaltung der Vorteile und Leistungen der Christlichen Krankenkasse;
             o Mitgliederservice.
        - das öffentliche Interesse vertreten und den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung
            verbessern wollen;
        - Kenntnisse der Bedürfnisse des Gesundheitswesens;
        - fähig sein, als Botschafter zu agieren;
        - fähig sein, lokale Bedürfnisse zu erkennen und diese in eine Vision für die Christliche
            Krankenkasse zu übersetzen;
        - fähig sein, an einer lebhaften, aber höflichen Debatte teilzunehmen;
        - fließend Französisch sprechen;
        - sich für die Themen Gesundheit, Wellness, Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung
            interessieren;
        - ein Interesse an einem oder mehreren der folgenden Bereiche haben: Interessenvertretung für
            Mitglieder/Patienten, Krankenkassen-Basisarbeit, Organisationsentwicklung, Finanz-, Rechts-
            oder Eigentumsangelegenheiten oder Gesetzgebung im Bereich Gesundheits- und
            Sozialleistungen;
        - fähig sein, wünschenswerte gesellschaftliche Entwicklungen im Bereich des
            Gesundheitswesens vorauszusehen;
        - sich voll engagieren und Zeit zur Verfügung stellen, um seine Aufgaben optimal zu erfüllen;
        - die Absicht haben, während der gesamten Amtszeit aktiv zu bleiben;
        - bereit sein, an Schulungen teilzunehmen;
        - sich den Werten der Christlichen Krankenkasse verpflichtet fühlen;
        - eine konstruktive und positive Einstellung gegenüber der Christlichen Krankenkasse, ihren
            medizinischen und sozialen Infrastrukturen und ihren sozialpädagogischen Bewegungen
            einnehmen;
        - einfühlsam sein und gut zuhören können;

                                                           MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 8 von 15
-    ein Teamplayer sein und mit Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund interagieren können;
         -    Sinn für Zusammenarbeit im Geiste von Kollegialität, Empathie und Flexibilität besitzen;
         -    bereit sein, Verantwortung zu delegieren und zu teilen;
         -    ein Resonanzboden für die Gesellschaft um ihn herum sein;
         -    Kontakte mit der örtlichen Geschäftsstelle der Krankenkasse pflegen;
         -    ein Netzwerk von Kontakten und Beziehungen pflegen und entwickeln;
         -    (eventuell) über kommunale, regionale oder gebietsübergreifende Verbindungen verfügen und
              diese nutzen können;
         -    (eventuell) in sozialpädagogischen Organisationen tätig ist.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.3 § 2: „Um als Vertreter oder Stellvertreter in einem Wahlkreis wählbar zu sein,
    - muss der Bewerber stimmberechtigt sein;
    - muss der Bewerber auf Verlangen ein sauberes Strafregister vorweisen können, ohne jegliche Verurteilung wegen einer Straftat
    oder eines Vergehens;
    - muss der Bewerber zum Zeitpunkt des Bewerbungsaufrufs der Krankenkasse seit mindestens zwei Jahren angehören; wenn
    eine Krankenkasse im Rahmen einer Verschmelzung, die am 1. Januar des Jahres, in dem die Wahl zur Generalversammlung
    der Krankenkasse stattfinden soll, in Kraft tritt, von einer anderen Krankenkasse übernommen werden soll, gelten die Mitglieder
    der zu übernehmenden Krankenkasse als Mitglieder der übernehmenden Krankenkasse;
    - darf der Bewerber nicht aus einem anderen Grund als dem der Arbeitslosigkeit mit betrieblicher Ergänzungszahlung (ehemals
    Frühpension) oder aus wirtschaftlichen Gründen als Personalmitglied der Krankenkasse entlassen worden sein;
    - darf der Bewerber nicht Mitglied des Personals sein. Wenn eine Krankenkasse im Rahmen einer Verschmelzung, die am 1.
    Januar des Jahres, in dem die Wahl der Generalversammlung der Krankenkasse stattfinden soll, in Kraft tritt, von einer anderen
    Krankenkasse übernommen wird, gilt das Personal der aufgenommenen Krankenkasse als Personal der aufnehmenden
    Krankenkasse;
    - muss der Bewerber sich bereit erklären, sich tatsächlich im Rahmen der Tätigkeiten der Krankenkasse einzusetzen und die
    Werte der Krankenkasse durch Unterzeichnung der Charta der Gewählten der MC/CKK-CM-Gruppe bei der Einreichung seiner
    Bewerbung anerkennen.“

Darf ich mich für mehrere Gesundheitstreffs bewerben?
    Nein. Sie können sich nur bei einem Gesundheitstreff bewerben.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.3 § 2: „Ein Mitglied darf sich nur in einem Wahlbezirk zur Wahl stellen.“

Darf ein Mitarbeiter der Christlichen Krankenkasse sich zur Wahl
stellen?
    Nein. Sie dürfen kein Angestellter sein oder aus anderen Gründen als Arbeitslosigkeit mit betrieblicher
    Ergänzung oder aus wirtschaftlichen Gründen entlassen worden sein.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.3 § 2: Um als Vertreter oder Stellvertreter in einem Wahlkreis wählbar zu sein, […]
    - darf der Bewerber nicht aus einem anderen Grund als dem der Arbeitslosigkeit mit betrieblicher Ergänzungszahlung (ehemals
    Frühpension) oder aus wirtschaftlichen Gründen als Personalmitglied der Krankenkasse entlassen worden sein;
    - darf der Bewerber nicht Mitglied des Personals sein. Wenn eine Krankenkasse im Rahmen einer Verschmelzung, die am 1.
    Januar des Jahres, in dem die Wahl der Generalversammlung der Krankenkasse stattfinden soll, in Kraft tritt, von einer anderen
    Krankenkasse übernommen wird, gilt das Personal der aufgenommenen Krankenkasse als Personal der aufnehmenden
    Krankenkasse.“

                                                           MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 9 von 15
Wie lange dauert die Amtszeit?
    Die Amtszeit beträgt 6 Jahre und kann verlängert werden. Die nächsten Wahlen werden im Jahr 2028
    stattfinden.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.1 § 1: „Die Vertreter in der Generalversammlung werden von den Mitgliedern nach Maßgabe
    der folgenden Artikel für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, die verlängert werden kann.“

Was bringt Ihnen ein Mandat bei der Christlichen Krankenkasse?
    Die Teilnahme an der Demokratie bei der CKK ist eine Win-Win-Formel: Kein Freiwilliger würde sich bei
    der Christlichen Krankenkasse engagieren, wenn er keine Befriedigung darin finden würde. Es ist vor
    allem ein menschliches Abenteuer: Die gewählten Vertreter treffen sich, tauschen sich aus, legen
    Strategien und Aktionen fest, arbeiten mit Fachleuten zusammen usw.

    Die gemeinsamen Werte machen den Austausch bereichernd und tiefgreifend und tragen unbestreitbar
    zum Aufbau und zur Erweiterung eines Netzwerks bei, sowohl beruflich als auch privat. Sich bei der
    CKK zu engagieren ist auch eine fantastische Gelegenheit, zu lernen und Fähigkeiten zu entwickeln.
    Gesundheitsthemen sind nicht immer einfach, aber die Christliche Krankenkasse bietet Ehrenamtlichen
    ein breites Spektrum an Schulungsmöglichkeiten.

    Auch die bloße Teilnahme an Debatten ist eine Bildungserfahrung: Sie hilft, Verständnis zu entwickeln,
    die Fähigkeit zu kommunizieren, zu argumentieren, Entscheidungen zu treffen, im Team zu arbeiten
    usw.

    Die Christliche Krankenkasse fördert das ehrenamtliche Engagement und ist an mehreren Fronten tätig:
        - Die Christliche Krankenkasse ermutigt ihre Mitglieder, sich an ihrer Entwicklung zu beteiligen.
        - Die Christliche Krankenkasse unterstützt und begleitet die Mandatsträger in ihrem Engagement.
        - Die Christliche Krankenkasse bietet den gewählten Vertretern eine angemessene Schulung zur
            Erfüllung ihrer Aufgaben an.
        - Die Christliche Krankenkasse informiert ihre gewählten Vertreter über alles, was ihr
            Engagement betrifft.
        - Die Christliche Krankenkasse anerkennt und schätzt den Beitrag der gewählten Vertreter.
        - Die Christliche Krankenkasse ermöglicht eine echte Beteiligung der gewählten Vertreter an ihrer
            Unternehmenssteuerung.
        - Die Christliche Krankenkasse die Rückmeldungen ihrer gewählten Vertreter ernst.
        - Die Christliche Krankenkasse fördert die harmonische Zusammenarbeit zwischen ständigen
            Mitarbeitern und gewählten Vertretern.

//7
Bewerbungsaufruf
Wann und wie werden die Kandidaten zur Bewerbung aufgerufen?
    Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen muss vor dem 31. Oktober 2021 erfolgen. Konkret
    wird dies ab dem 5. Oktober über die Zeitschriften Miteinander und En Marche sowie die Website der
    CKK (ckk-mc.be und mc.be) geschehen

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.4: „Die Mitglieder und die stimmberechtigten unterhaltsberechtigten Angehörigen werden
    spätestens am 31. Oktober des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Krankenkassenwahlen stattfinden, über die
    Websites der Krankenkasse sowie über Veröffentlichungen oder andere elektronische Kommunikationsmittel, die für die
    Mitglieder und die stimmberechtigten unterhaltsberechtigten Angehörigen bestimmt sind, jeweils an gut sichtbarer Stelle informiert
    über:
    - den Aufruf seine Bewerbungen anzumelden (unter Hinweis auf die zu erfüllenden Bedingungen) und die Art und Weise, wie
    dabei vorzugehen ist;
    - die Bewerbungsfrist;
    - die Verteilung der Wahlbezirke und die Anzahl der je Wahlbezirk zu vergebenden Mandate;
    - die Daten, die sich aus dem Wahlverfahren ergeben.“

                                                          MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 10 von 15
Wie kann ich mein Interesse bekunden?
    Teilen Sie uns Ihre Beweggründe mit, indem Sie das Formular auf ckk-mc.be/wahlen ausfüllen. Wir
    werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, um das Thema zu besprechen, Ihre Fragen zu beantworten
    oder Ihnen sogar bei Ihrer Bewerbung zu helfen.

Wer prüft und genehmigt die Bewerbungen?
    Der Präsident der Christlichen Krankenkasse bestätigt die Bewerbungen, sofern die Kandidaten die
    Wählbarkeitsbedingungen erfüllen.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.5, § 2: „Stellt der Präsident fest, dass ein Kandidat die in Artikel 13.3 §2 der Satzung
    vorgesehenen Wählbarkeitsbedingungen nicht erfüllt, teilt er dem betreffenden Kandidaten per Einschreiben oder E-Mail seine
    mit Gründen versehene Ablehnung mit, ihn in die Liste der Kandidaten oder Ersatzkandidaten aufzunehmen, und zwar spätestens
    am 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr vorausgeht, in dem die Krankenkassenwahlen stattfinden.
    Ein Bewerber, der mit der Ablehnung nicht einverstanden ist, darf sich gemäß Artikel 47 des Königlichen Erlasses vom 7. März
    1991 an das KAK wenden.
    § 3. Stellt der Präsident fest, dass ein Kandidat die in Artikel 13.3 §2 der Satzung vorgesehenen Wählbarkeitsbedingungen erfüllt,
    nimmt er diesen in die obengenannte Liste der Kandidaten auf.“

//8
Liste der Kandidaten
Wer ist für die Prüfung der Kandidatenliste verantwortlich?
    Der Präsident der Christlichen Krankenkasse prüft die Kandidatenlisten und informiert die abgelehnten
    Kandidaten bis spätestens 31. Dezember 2021.

    Da die MCK formal erst ab dem 1. Januar 2022 besteht, wird der von allen Generalversammlungen der
    derzeitigen Krankenkassen ernannte Präsident, Luc Herickx, diese Rolle übernehmen.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.5:
    „§ 2. Stellt der Präsident fest, dass ein Kandidat die in Artikel 13.3 §2 der Satzung vorgesehenen Wählbarkeitsbedingungen nicht
    erfüllt, teilt er dem betreffenden Kandidaten per Einschreiben oder E-Mail seine mit Gründen versehene Ablehnung mit, ihn in die
    Liste der Kandidaten oder Ersatzkandidaten aufzunehmen, und zwar spätestens am 31. Dezember des Jahres, das dem Jahr
    vorausgeht, in dem die Krankenkassenwahlen stattfinden.
    § 3. Stellt der Präsident fest, dass ein Kandidat die in Artikel 13.3 §2 der Satzung vorgesehenen Wählbarkeitsbedingungen erfüllt,
    nimmt er diesen in die obengenannte Liste der Kandidaten auf.“

Wann wird die Liste der Kandidaten veröffentlicht?
    Die Liste der Kandidaten muss bis spätestens 28. Februar 2022 veröffentlicht werden. Tatsächlich ist
    eine Veröffentlichung in den Zeitungen „En Marche“ und „Miteinander“ sowie auf der Website der
    Christlichen Krankenkasse am 17. Februar 2022 geplant.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.5 § 5: „Die Kandidatenlisten werden spätestens am 28. Februar des Jahres, in dem die
    Krankenkassenwahlen stattfinden, durch Veröffentlichungen oder andere elektronische Kommunikationsmittel, die für die
    Mitglieder und ihre unterhaltsberechtigten Angehörigen bestimmt sind, veröffentlicht.“

Darf ein Kandidat Wahlkampf betreiben?
    Alle Kandidaten werden in den Zeitungen „En Marche“ und „Miteinander“ sowie auf der Website der
    Christlichen Krankenkasse in ausgewogener Weise (Beschreibung und Foto) vorgestellt. Für
    individuelle Informationen über ihre Kandidatur müssen die Kandidaten die Grundsätze der
    Zurückhaltung und des Fair Play beachten. Es ist den Kandidaten untersagt, Wahlwerbung mit Gadgets,
    Geschenken und anderen ähnlichen Dingen zu betreiben.

Welche Informationen sind in der Liste der Kandidaten enthalten?
    Auf der Kandidatenliste sind Familienname, Vorname, Wohnort, Geburtsjahr und Beruf der Kandidaten
    anzugeben.

                                                          MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 11 von 15
Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.5. § 4: „Auf den Kandidatenlisten sind Name, Vorname, Wohnort, Geburtsjahr und Beruf der
    Kandidaten anzugeben.“

In welcher Reihenfolge werden die Kandidaten auf der Liste aufgeführt?
    Die Kandidaten erscheinen in alphabetischer Reihenfolge. Der erste Buchstabe der alphabetischen
    Reihenfolge wird ausgelost.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.5. § 4: „Die Kandidaten sind in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen. Der Präsident
    entscheidet durch Auslosung den Buchstaben, bei dem die alphabetische Reihenfolge beginnt. „

//9
Wahlaufforderung
Wann werden die Wähler zu den Wahlen aufgerufen?
    Die Einladungen zur Wahl müssen bis spätestens 15. März 2022 an die Wähler verschickt werden. Die
    Einladungen werden de facto am 11. März 2022 verschickt.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.6 § 1: „Die Wahlaufforderungen (einschließlich der Stimmzettel) und der Wahlzeitraum (d.h. der
    Zeitraum, in dem gewählt werden darf) werden den Mitgliedern und den stimmberechtigten unterhaltsberechtigten Angehörigen
    bis spätestens 15. März des Jahres, in dem die Krankenkassenwahlen stattfinden, per E-Mail oder per Post zugestellt.“

//10
Wahl
Was passiert, wenn es nicht genügend Kandidaten in einem Wahlbezirk
gibt?
    Enthält die Wahlliste weniger Kandidaten als die Zahl der im Wahlbezirk zu vergebenden Mandate,
    findet zwar eine Wahl statt, aber ohne tatsächliche Stimmabgabe. Alle Kandidaten sind dann gewählt.
    Es gibt keine Ersatzkandidaten.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.11: „Ist die Anzahl der Kandidaten pro Wahlbezirk auf der Wahlliste gleich oder geringer als die
    Anzahl der zu besetzenden Mandate für diesen Bezirk, sind diese Kandidaten automatisch gewählt und es findet keine
    Stimmabgabe in diesem Bezirk statt.“

Ist die Wahl frei?
    Ja, es handelt sich um eine freie Wahl. Es besteht keine Verpflichtung zur Stimmabgabe.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.9 § 1: „Die Wahl ist frei und erfolgt grundsätzlich mittels des gemäß Artikel 13.6 § 1 der Satzung
    übermittelten Stimmzettels.“

Ist die Wahl anonym?
    Natürlich ist die Stimmabgabe geheim. Es sind alle Vorkehrungen zu treffen, um sicherzustellen, dass
    die Identität des Wählers nicht nachvollziehbar ist.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.9 § 2: „Die Vertraulichkeit ist nach einem vom Verwaltungsrat verabschiedeten Verfahren
    garantiert.“

Darf der Wahlberechtigte für mehr als einen Kandidaten in seinem
Wahlbezirk stimmen?
    Der Wähler darf für einen oder mehrere Kandidaten innerhalb seines Wahlbezirks stimmen (aber nicht
    für mehr Kandidaten, als Mandate in diesem Wahlbezirk zu vergeben sind).

                                                          MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 12 von 15
Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.9 § 4: „Der Wähler kann für einen oder mehrere Kandidaten stimmen. Die Anzahl der Stimmen,
    die der Wähler abgeben darf, ist jedoch auf die Anzahl der innerhalb des Wahlbezirks zu besetzenden Mandate beschränkt.“

Darf der Wahlberechtigte für einen Kandidaten in einem anderen
Gesundheitstreff stimmen?
    Nein, eine Wahl außerhalb Ihres Wahlbezirks ist nicht möglich.

Wie viele Tage dürfen zwischen dem Aufruf und den Wahlen vergehen?
    Der Wahlzeitraum beginnt frühestens 8 Kalendertage nach dem Versand der Wahlaufforderungen. Der
    Stichtag für den Versand der Aufforderung ist der 11. März und die Wahl wird ab dem 21. März möglich
    sein.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.6 § 2: „Der Wahlzeitraum beginnt frühestens 8 Kalendertage nach dem Versand der
    Wahlaufforderungen.“

Wie läuft die Wahl ab?
    Mitgliedern, die der Christlichen Krankenkasse ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, wird kurz vor dem
    offiziellen Eingang der Wahlaufforderung angeboten, elektronisch abzustimmen. Sie haben aber die
    Möglichkeit, eine Papierabstimmung zu beantragen, wenn sie dies wünschen. Standardmäßig erhalten
    diese Mitglieder die Einladung zur Wahl per E-Mail, mit einem einmaligen und anonymen Link zur
    Stimmabgabe.
    Die übrigen Mitglieder erhalten eine Papiereinladung und einen Papierstimmzettel. Diese Mitglieder
    haben die Wahl, online über einen einmaligen Link oder QR-Code abzustimmen oder den
    Papierwahlzettel zu verwenden. Dieser Stimmzettel kann in einen dafür vorgesehenen Umschlag
    gesteckt und zwischen dem 21. und 31. März 2022 in einen Briefkasten der Christlichen Krankenkasse
    eingeworfen oder per Post verschickt werden.

    Quelle: MCK-Satzung:
    - Artikel 13.9 § 2: „Nach der Wahl wird der Stimmzettel in einen dafür vorgesehenen Umschlag gesteckt und innerhalb des
    Wahlzeitraums in einen MC/CKK-Briefkasten gelegt oder per Post verschickt.
    - Artikel 13.9 § 3: „Gleichzeitig kann der Verwaltungsrat auch die Möglichkeit der Fernwahl auf elektronischem Wege oder in den
    während des Wahlzeitraums eingerichteten Wahllokalen anbieten, entweder mittels eines Stimmzettels oder durch elektronische
    Stimmabgabe.“

//11
Auszählung und Validierung der Stimmen
Wie viele Tage stehen für die Auszählung zur Verfügung?
    Die Stimmen sind innerhalb von 7 Tagen nach Ende des Abstimmungszeitraums auszuzählen.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.10: „Innerhalb von sieben Werktagen nach der Wahlperiode zählt der Wahlvorstand die
    abgegebenen Stimmen nach Wahlbezirken aus. Die Auszählung findet in Anwesenheit eines Gerichtsvollziehers statt“.

Worauf ist zu achten, damit die Wahl gültig ist?
    Damit eine Stimmabgabe gültig ist, muss sie mit dem bereitgestellten Stimmzettel abgegeben werden,
    eine Wahl zum Ausdruck bringen, keine Identifizierung des Wählers zulassen, keine anderen Einträge
    als die der Stimmabgabe enthalten, nicht mehr Stimmen enthalten, als Mandate zu vergeben sind, und
    rechtzeitig eingereicht werden.
    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.10 § 2: „Die folgenden abgegebenen Stimmen sind nicht gültig:
    - auf anderen Stimmzetteln als denen, die dem Wähler ausgehändigt wurden;
    - auf Stimmzetteln, die keinen Ausdruck einer Stimmabgabe enthalten;
    - auf Stimmzetteln, die eine Kennzeichnung zur Identifizierung des Wählers enthalten;
    - auf Stimmzetteln, die andere Einträge als die der Stimmabgabe aufweisen;
    - auf Stimmzetteln, die mehr namentliche Stimmen enthalten, als Mandate zu besetzen sind;
    - auf Stimmzetteln, die nach Ablauf des Wahlzeitraums in einen MC/CKK-Briefkasten eingeworfen wurden;
    - auf Stimmzetteln, die nach Ablauf der Wahlzeit eingesandt und abgestempelt wurden.“

                                                         MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 13 von 15
Wie werden die Mandate den Gewählten zugewiesen?
    Der Kandidat mit den meisten Stimmen erhält das erste Mandat. Dann erhalten die anderen Kandidaten
    das Mandat entsprechend ihrer Stimmenzahl. Die Mandate werden in dieser Reihenfolge verteilt, bis es
    im Wahlbezirk keine Mandate mehr zu vergeben gibt. Wenn bei dem letzten zu vergebenden Mandat
    zwei Kandidaten die gleiche Anzahl von Stimmen haben, ist der jüngste Kandidat gewählt.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.10. § 3: „Die Vertreter werden in der Reihenfolge und nach der Anzahl der erhaltenen Stimmen
    gewählt. Bei Stimmengleichheit für das letzte zu vergebende Mandat eines Wahlbezirks geht das Mandat an den jüngsten
    Kandidaten.“

Wer sind die Stellvertreter und wie werden sie bestimmt?
    Die Stellvertreter treten an die Stelle der gewählten Mitglieder, wenn diese ihr Mandat vorzeitig
    beenden. Wie bei den gewählten Vertretern werden die Stellvertreter in der Reihenfolge der
    Stimmenzahl bestimmt. Es ist zu beachten, dass die Stellvertreter automatisch Mitglieder des
    Mitmachrats ihres Gesundheitstreffs sind.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.10. § 3: „Nicht gewählte Kandidaten werden in der Reihenfolge und nach der Anzahl der
    erhaltenen Stimmen zu Stellvertretern für ihren Wahlbezirk, wobei die Anzahl der Stellvertreter auf das Doppelte der Anzahl der
    für ihren Wahlbezirk gewählten Kandidaten begrenzt ist.“

Ist eine Anfechtung der Wahl möglich?
    Eine Änderung oder Annullierung einer Wahl ist möglich. Der Antrag ist beim zuständigen Arbeitsgericht
    einzureichen.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.12. § 2: „Der Betroffene, der die Abstimmung für ungültig erklären oder ändern möchte, kann
    sich gemäß Artikel 47 des Königlichen Erlasses vom 7. März 1991 an das zuständige Arbeitsgericht wenden.“

//12
Veröffentlichung der Ergebnisse
Wann sind die Wahlergebnisse zu veröffentlichen?
    Die Ergebnisse der Wahlen werden spätestens 15 Tage nach Ende der Wahl (oder der Feststellung,
    dass keine Wahl stattfinden muss, wenn es nicht genügend Kandidaten gibt) veröffentlicht.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.12. § 1: „Die Wähler werden spätestens fünfzehn Kalendertage nach dem Tag, an dem alle
    Abstimmungen in allen Wahlbezirken stattgefunden haben oder nachdem festgestellt wurde, dass in keinem der Wahlbezirke
    eine Abstimmung durchgeführt werden muss (weil die Anzahl der Kandidaten in allen Wahlbezirken kleiner oder gleich der Anzahl
    der effektiven Mandate ist), über die Website der Krankenkasse sowie über die Veröffentlichungen oder jedes andere für sie
    bestimmte elektronische Kommunikationsmittel über die Ergebnisse der Abstimmung informiert.“

Wo werden die Ergebnisse veröffentlicht?
    Die Ergebnisse werden auf der Website der Christlichen Krankenkasse                                          und     in   den
    Krankenkassenzeitschriften „En Marche“ und „Miteinander“ veröffentlicht.

    Quelle: MCK-Satzung, Artikel 13.12 § 1: „Die Wähler werden spätestens fünfzehn Kalendertage nach dem Tag, an dem alle
    Abstimmungen in allen Wahlbezirken stattgefunden haben oder nachdem festgestellt wurde, dass in keinem der Wahlbezirke
    eine Abstimmung durchgeführt werden muss (weil die Anzahl der Kandidaten in allen Wahlbezirken kleiner oder gleich der Anzahl
    der effektiven Mandate ist), über die Website der Krankenkasse sowie über die Veröffentlichungen oder jedes andere für sie
    bestimmte elektronische Kommunikationsmittel über die Ergebnisse der Abstimmung informiert.“

//13
Rolle der gewählten Vertreter

                                                         MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 14 von 15
An welchen anderen Orten innerhalb der Christlichen Krankenkasse
wird der Einsatz der gewählten Vertreter erwartet?
    Ein Vertreter in der Generalversammlung der Christlichen Krankenkasse ist auch de facto Mitglied
    - des Mitmachrates seines Gesundheitstreffs
    - des Netzwerkbeirats seines Standorts,
    - der Generalversammlung der medizinisch-sozialen und sozialpädagogischen Vereinigung seines
    Standorts.

    Zu diesen Mandaten können weitere hinzukommen (sofern eine entsprechende Bewerbung eingereicht
    wird und die Kandidaten von den zuständigen Gremien benannt wurden). Ein Vertreter in der
    Generalversammlung der Christlichen Krankenkasse kann somit Mitglied folgender Gremien werden:
    - des Koordinationsteams seines Gesundheitstreffs,
    - des Verwaltungsrates der Christlichen Krankenkasse,
    - des Verwaltungsrats der medizinisch-sozialen und sozialpädagogischen Vereinigung seines
    Standorts,
    - der Generalversammlung (und eventuell des Verwaltungsrats) des Landesbundes der Christlichen
    Krankenkassen (LBCK),
    - der Generalversammlung (und eventuell des Verwaltungsrates) der CKK-Assura
    - der Generalversammlung (und eventuell des Verwaltungsrates) der Société mutualiste régionale
    bruxelloise (SMR-B) oder der Société mutualiste régionale wallonne (SMR-W)

Ist eine Reisekostenvergütung vorgesehen?
    Für Fahrten zu den Sitzungen der Generalversammlung und des Verwaltungsrates der Christlichen
    Krankenkasse ist eine Vergütung vorgesehen.

    Quelle: MCK-Satzung:
    - Artikel 50 § 1: „Die Vertreter, die an einer Sitzung der Generalversammlung teilnehmen, erhalten eine Aufwandsentschädigung
    für ihre Reisekosten.“
    - Art. 50 § 2: „Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhalten eine Entschädigung für ihre tatsächlichen Aufwendungen, die in
    direktem Zusammenhang mit ihrem Mandat als Verwaltungsratsmitglied stehen.“

Welche Schulungen und Informationen sind für gewählte Vertreter
geplant?
    Gewählte Vertreter werden zur Teilnahme an Schulungen eingeladen, um ihre Kenntnisse über den
    Sektor und ihre Kompetenzen zu verbessern. Diese kostenlosen Schulungen finden in der Regel an
    Samstagen statt und sind freiwillig.
    Gewählte Vertreter werden regelmäßig über das Geschehen innerhalb der Christlichen Krankenkasse
    informiert.

//14
Sonstiges
    Sie haben vermutlich noch andere Fragen. Diese richten Sie am besten an jean-baptiste.dayez@mc.be,
    dessen Dienststelle sie innerhalb kürzester Zeit beantworten wird.

                                                        MCK-WAHLEN 2022 – FRAGEN UND ANTWORTEN // 15 von 15
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