KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR

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KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
KREATIVES EUROPA
-AUF EINEN BLICK-
Teilprogramm
KULTUR
               Kreatives
               Europa
               Kultur
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
Titel: Rebecca Lennon: Viva La Revolution Part One (Drive By Cinema)
Aus dem Projekt: .Move Forward: New Mexican-European Media Art
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
INHALTSVERZEICHNIS - Teilprogramm KULTUR                           Einleitung
Einleitung
3        Inhaltsverzeichnis / Vorwort Karel Bartak
5        Start frei für KREATIVES EUROPA

Förderbereiche
7       Europäische Kooperationsprojekte
9       Europäische Netzwerke
11      Europäische Plattformen
13      Literaturübersetzungen
15      Kulturhauptstadt der EU
16      Europäisches Kulturerbe-Siegel
17      Kulturpreise der EU

Information
18       Service und Kontakte

                                   „Mit KREATIVES EUROPA konzentrieren wir uns wieder auf die euro-
                                   päische Förderung von Kultur inklusive Kino sowie auf die Verbreitung
                                   hochwertiger Kunstwerke und Mobilität der Künstler, ein weiterer
                                   Fokus liegt auf Innovation und auf neuen Projekten. Wir sind zuver-
                                   sichtlich, dass das Programm nicht nur exzellente Projekte finanzieren
                                   wird, sondern darüber hinaus auch noch Förderung aus anderen
                                   Quellen anzieht.“

© Europäische Kommission

Karel Bartak
Referatsleiter für KREATIVES EUROPA, Teilprogramm KULTUR, in der Europäischen Kommission

Für alle Förderlinien gilt:
Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger Online-Registrierung auf dem neuen
„Participant Portal“ möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC,
den Participant Identification Code.

Alle aktuellen Einreichtermine und Richtlinien entnehmen Sie bitte unserer Website
http://creative-europe-deutschland.de

                                                                                         Teilprogramm KULTUR   3
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
Projekt: THE EUROPEAN TALENT EXCHANGE PROGRAM 2.0
                                                                                                            © Bart Heemskerk

                                                                Projekt: HANS VON AACHEN (1552 – 1615) – HOFKÜNSTLER IN EUROPA
                          Blick in die Ausstellung im Suermondt-Ludwig-Museum, Aachen (11. März – 13. Juni 2010), © Peter Hinschläger

4   Teilprogramm KULTUR
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
START FREI FÜR KREATIVES EUROPA!                                   Einleitung
Das Rahmenprogramm KREATIVES EUROPA (2014–2020) vereint unter einem Dach die Teilprogramme
KULTUR und MEDIA mit einem Gesamtbudget von 1,46 Milliarden Euro für sieben Jahre. Auf das Teilpro-
gramm KULTUR entfallen davon mindestens 31 Prozent, auf MEDIA 56 Prozent und der spartenübergreifen-
de Teil erhält 13 Prozent, u. a. für einen neuen Garantiefonds, der ab 2016 allen Kultursektoren den Zugang
zu Finanzierungen erleichtern soll.

Was bleibt, was ändert sich im Teilprogramm KULTUR?
Im Teilprogramm KULTUR rückt die europäische Relevanz der Projekte in den Vordergrund, so dass das
Subsidiaritätsprinzip gebührend berücksichtigt bleibt. Es gibt nun eine Schwerpunktsetzung auf den
non-profit-Bereich, der auch den Amateursektor berücksichtigt.

Die neuen inhaltlichen Zielsetzungen spielten bereits in den Vorgängerprogrammen KULTUR 2000 und
KULTUR (2007–2013) eine Rolle und werden nun noch stärker fokussiert: Die geförderten Projekte sollen
zur Professionalisierung der Akteure des Kultur- und Kreativbereichs beitragen, sie helfen dabei, neue
Publikumsschichten zu erreichen und eröffnen aufstrebenden Talenten den Zugang zum Markt. Der Kern-
bereich des Programms zielt dabei weiterhin auf die europäischen Kooperationsprojekte, bei denen kultu-
relle Organisationen und Institutionen aus mindestens drei teilnehmenden Ländern über einen längeren
Zeitraum zusammen arbeiten. Ein größerer Einschnitt ist bei der Netzwerkförderung zu verzeichnen.
Bislang erhielten pro Jahr rund 50 große europäische Kulturnetzwerke aller Kultursparten Betriebskosten-
zuschüsse, um ihre Verbandsarbeit leisten zu können. Künftig soll auch dieser Bereich auf Projektförderung
umgestellt werden, und nur noch 25 Netzwerke werden Förderung erhalten, die allerdings ggf. wesentlich
höher ausfällt.

Ein neuer, finanziell gewichtig ausgestatteter Förderbereich sind die Kulturplattformen. Hier sollen pro
Jahr europaweit zehn Träger, die seit mindestens zwei Jahre bestehen, im Verbund mit Partnerorganisati-
onen aus mindestens zehn weiteren Ländern aufstrebenden Talenten auf den europäischen Kultur- und
Kreativmarkt verhelfen. Mindestens ein Drittel der zu fördernden Akteure müssen sie bereits im abgelaufe-
nen Jahr präsentiert haben. Hier ist möglicherweise u.a. an kooperierende große Festivals gedacht. Raum
für neu zu entwickelnde Formate scheint gegeben.

Sonderförderungen wird es darüber hinaus weiterhin geben für die Europäischen Kulturhauptstädte und
für Europäische Kulturpreise (bislang Kulturerbe, Literatur, Architektur, Popmusik). Neu ins Programm
kommt das Europäische Kulturerbe-Siegel, das thematische Gruppen von Kulturstätten auszeichnet.

Allen Bereichen gemeinsam ist, dass sich die Antragsteller zuvor online registrieren müssen.

Der Cultural Contact Point Germany wird gemeinsam mit MEDIA Desk und -Antennen Creative Europe
Desk Deutschland. Gerne stehen wir Ihnen als bewährtes Team der nationalen Kontaktstelle für die
Kulturförderung der EU weiterhin beratend zur Seite.

Sabine Bornemann
Leiterin des Creative Europe Desk KULTUR

                                                                                         Teilprogramm KULTUR   5
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
WAITING... WAITING FOR... THE NIGHT??? I Choreograf: Paco Dècina I Produktion: Le Colombier (Bagnolet / Frankreich) in Kooperation mit
          steptext dance project und im Rahmen von KoresponDance Europe I UA Bremen, 05/2010 I www.pacodecina.fr I © Merit Esther Engelke

                                                                             Projekt: .MOVE FORWARD: NEW MEXICAN-EUROPEAN MEDIA ART
                                                                                                                © Rosa Menkman: Xilitla.

6   Teilprogramm KULTUR
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE           Förderbereiche
GESAMTSUMME FÜR EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE:
70% DES GESAMTBUDGETS, 318 MIO. EURO FÜR DEN ZEITRAUM 2014–2020
Was wird gefördert?                                     Wer kann beantragen?
Transnationale kulturelle Kooperationsprojekte,         Private und öffentliche Einrichtungen und Organi-
die Know-how und Kompetenzen der europäi-               sationen des Kultur- und Kreativsektors mit Sitz in
schen Kulturschaffenden- und Kreativen fördern,          einem der am Teilprogramm KULTUR partizipie-
um ihnen internationales Agieren zu ermöglichen.        renden Staaten. Antragstellende und Kooperati-
Ferner sollen die Projekte möglichst innovative         onspartner müssen zum Zeitpunkt der Einreichung
Ansätze für die Publikumsentwicklung und neue           mind. zwei Jahre als juristische Einheit bestehen.
Geschäfts- und Managementmodelle erproben.
Ein weiteres Ziel ist die länderübergreifende           Gut zu wissen
Verbreitung kultureller und kreativer Werk sowie        Mit Ausnahme von 2014 (zwei Einreichfristen) wird
die transnationale Mobilität der Kultur- und Kreativ-   es in beiden Kategorien jährlich je eine Einreichfrist
akteure, insbesondere von Künstlern.                    geben, absehbar jeweils Anfang Oktober.

Zwei unterschiedliche Formate:
In Kategorie 1 werden kleine Kooperationen mit
mindestens drei Kulturträgern aus verschiedenen
Programmländern gefördert. Mindestens sechs
Kulturträger aus verschiedenen Programmländern
sind für ein großes Kooperationsprojekt der Kate-
gorie 2 erforderlich. Die maximale Projektlaufzeit
beträgt in beiden Kategorien 48 Monate.

  FÖRDERSUMMEN                                               BEWERTUNG DES ANTRAGS

  • Kooperationsprojekte (Kategorie 1)                       • Mit 35% schlägt die Relevanz des
    können bis zu 200.000 Euro                                 Projekts zu Buche, d. h. der Beitrag
    EU-Zuschuss beantragen, max. 60%                           des Projekts zur Professionalisierung
    des förderfähigen Projektbudgets                           der Kulturbranche, zur transnationalen
  • Der förderfähige EU-Zuschuss bei                           Verbreitung kultureller Werke und zur
    großen Kooperationsprojekten                               Förderung der Mobilität von Künstlern
    (Kategorie 2) kann max. 2 Mio. Euro                        und Kulturakteuren
    betragen, max. 50% des förderfähigen                     • 25% zählt die Qualität von Inhalt &
    Projektbudgets                                             Aktivitäten, d. h. die Umsetzbarkeit
                                                               der Projektidee und die Publikumsent-
                                                               wicklung durch das Projekt
                                                             • 20% gibt es für Kommunikation &
                                                               Verbreitung der Projektergebnisse, und
                                                               zwar national und international
                                                             • 20% für die Qualität der Kooperation

                                                                                           Teilprogramm KULTUR   7
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
RE-MEX. DIE MACHT DER KÜNSTE: Workshop mit Samir Akika
                                                                                                                        © Jenny Mügel

                                                                                                    Projekt: ARCHAEOLANDSCAPES EUROPE
          © Axel G. Posluschny, basierend auf Daten der Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts, cc-by-sa 3.0

8   Teilprogramm KULTUR
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
EUROPÄISCHE NETZWERKE                    Förderbereiche
GESAMTSUMME FÜR EUROPÄISCHE NETZWERKE:
6% DES GESAMTBUDGETS, 27 MIO. EURO FÜR 2014–2020
Was wird gefördert?                                   Wer kann beantragen?
Europäische Netzwerke, die eine oder mehrere          Förderfähig sind europäische Netzwerke, die
Kultursparten bzw. Gruppen von Kulturakteuren         mindestens 15 Mitgliedsorganisationen haben,
europaweit vertreten. Es werden Zusammen-             die in mindestens zehn verschiedenen Teilneh-
schlüsse von Organisationen unterstützt, die          merländern ihren Sitz haben. Das Netzwerk muss
Bereiche des Kultur- und Kreativsektors reprä-        mit den geplanten Aktivitäten ein hohes Maß
sentieren und darauf abzielen, die Vernetzung         an europäischer Dimension anstreben. Der Koor-
und die Kapazitäten des Sektors international zu      dinator des Netzwerks muss seit mindestens zwei
stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt   Jahren über eine Rechtspersönlichkeit verfügen.
sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu
fördern. In diesem Sinne sollen Netzwerke einen       Gut zu wissen
strukturierenden Effekt auf den von ihnen vertre-      Während der gesamten Programmlaufzeit von
tenen Bereich ausüben. Des Weiteren sollen sie        KREATIVES EUROPA sind lediglich zwei Bewer-
„business-to-business“-orientiert sein, indem sie     bungstermine für Europäische Netzwerke vorge-
die von ihnen vertretenen Akteure bei deren           sehen: März 2014 für eine dreijährige Förderung
Professionalisierung unterstützen.                    und Oktober 2016 für eine vierjährige Förderung.

  FÖRDERSUMMEN                                             BEWERTUNG DES ANTRAGS

  • Der EU-Zuschuss beträgt maximal                        • 30% der vergebenen Punkte entfallen
    80% der zuwendungsfähigen                                auf die Relevanz, d. h. auf den Beitrag
    Gesamtkosten des Projekts                                des Netzwerks zur internationalen
  • Pro Förderjahr können Netzwerke                          Professionalisierung des jeweiligen
    durch das Programm KREATIVES                             Kultursektors, zur länderübergreifen-
    EUROPA mit maximal 250.000 Euro                          den Verbreitung kultureller und
    kofinanziert werden                                       kreativer Werke, zur Förderung der
                                                             transnationalen Mobilität von Künstlern
                                                             sowie zum verbesserten Zugang zu
                                                             kulturellen und kreativen Werken
                                                           • 25% auf die Qualität des Inhalts und
                                                             der Aktivitäten
                                                           • 15% auf den Ansatz des Netzwerks zur
                                                             Kommunikation und Verbreitung der
                                                             Aktivitäten und Ergebnisse
                                                           • 30% auf die Qualität des europäischen
                                                             Netzwerks in Bezug auf dessen
                                                             Fähigkeit, die Ergebnisse über die
                                                             Mitglieder hinaus zu verbreiten

                                                                                     Teilprogramm KULTUR   9
KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
Projekt: ARTMUSE FACING THE FUTURE – FROM INDUSTRIAL TO POST-DIGITAL REVOLUTION
                                              Foto: Harald Schwörer © M2C Institut für angewandte Medienforschung

10   Teilprogramm KULTUR
EUROPÄISCHE PLATTFORMEN                   Förderbereiche
GESAMTSUMME FÜR EUROPÄISCHE PLATTFORMEN:
6% DES GESAMTBUDGETS, 27 MIO. EURO FÜR 2014–2020
Was wird gefördert?                                    Wer kann beantragen?
Kultur- und Kreativorganisationen, die die Entwick-    Förderfähige Europäische Plattformen bestehen
lung junger Talente und die transnationale Mobilität   aus einer Koordinierungsstelle und mindestens
von Kultur- und Kreativakteuren sowie die Verbrei-     zehn europäischen Kulturakteuren aus verschie-
tung von Werken fördern. Mit ihren Aktivitäten         denen Programmländern. Die Mitglieder müssen
sollen Europäische Plattformen den Kultur- und         bereits im Jahr vor der Antragstellung mindestens
Kreativsektor umfassend beeinflussen und eine           30% Nachwuchskünstler präsentiert haben und
dauerhafte Wirkung erzielen. In diesem Sinne sollen    diesen Schwellenwert auch während der Projekt-
die Mitglieder einer Plattform für ihren Sektor        laufzeit erreichen. Koordinierungsstelle und Mit-
gemeinsam eine künstlerische Vision und dement-        glieder müssen im Kultur- und Kreativsektor tätig
sprechende Kriterien entwickeln. Sie sollen „busi-     sein und seit mind. zwei Jahren rechtlich bestehen.
ness-to-consumer“-orientiert sein, indem sie die
Sichtbarkeit Kulturschaffender und insbesondere         Gut zu wissen
junger Talente für das Publikum verstärken und so      Europäische Plattformen, die ausschließlich Mit-
zu deren Bekanntheit und Anerkennung beitragen.        glieder aus dem audiovisuellen Bereich haben, sind
Zu diesem Zweck sollen Plattformen eine Kommu-         nicht förderfähig, da der audiovisuelle Bereich unter
nikations- und Markenstrategie umsetzen.               das Teilprogramm MEDIA fällt.
                                                       Im Laufe des Programms wird es drei Antragsfristen
                                                       geben: März 2014 für dreijährige Förderung, Februar
                                                       2015 für zweijährige Förderung, Oktober 2016 für
                                                       vierjährige Förderung.

  FÖRDERSUMMEN                                              BEWERTUNG DES ANTRAGS

  • Pro Förderjahr können Europäische                       • 25% Relevanz
    Plattformen mit bis zu 500.000 Euro,                    • 20% Qualität des Inhalts und der
    die maximal 80% der jährlichen                            Aktivitäten, insbesondere der Strategie
    förderfähigen Projektkosten decken,                       zur Publikumsentwicklung
    kofinanziert werden                                      • 30% Marketingstrategie zur
  • Partnerorganisationen können davon                        Bewerbung und Kommunikation der
    bis zu 60.000 Euro erhalten                               Aktivitäten der Mitglieder und der
                                                              Förderung der EU-Werte und
                                                              Programmziele
                                                            • 25% Qualität der Plattform, d. h.
                                                              Organisation und Koordinierung

                                                                                         Teilprogramm KULTUR   11
Projekt: TANDEM - CREATING NEW TRANSNATIONAL CULTURAL COOPERATION LINKS WITH UKRAINE AND MOLDOVA
                                                                                                                     © MitOst

12   Teilprogramm KULTUR
LITERATURÜBERSETZUNGEN                  Förderbereiche
GESAMTSUMME FÜR LITERARISCHE ÜBERSETZUNGSPROJEKTE:
7% DES GESAMTBUDGETS, 31,8 MIO. EURO FÜR DEN ZEITRAUM 2014–2020
Was wird gefördert?                                  Wer kann beantragen?
Im Bereich der Literarischen Übersetzungsprojekte    Verleger oder Verlage mit Sitz in einem der Länder,
können Verlage bzw. Verlagsgruppen literarische      die am Teilprogramm KULTUR teilnehmen. Die
Werke von europäischen Autoren zur Überset-          Antragsteller müssen im Verlagswesen tätig sein
zung vorschlagen, um sie in eine Amtssprache der     und seit mindestens zwei Jahren Rechtspersönlich-
teilnehmenden Programmländer zu übersetzen.          keit haben.
Das Ziel dieser Förderung ist die möglichst
weitreichende Verbreitung europäischer Literatur;    Gut zu wissen
das Wecken von Interesse für europäische             Eine weiteres Anliegen ist es, das Ansehen von
Literatur, auch mittels des geeigneten Einsatzes     Übersetzern zu steigern. Aus diesem Grund müssen
von digitalen Medien, sowie die langfristige         die Verleger jedem übersetzten Buch die Biografie
Schaffung von Anreizen zur Übersetzung von            des Übersetzers hinzufügen.
qualitätsvoller europäischer Literatur.
- Kategorie 1: max. 2 Jahre, 3–10 zu übersetzende
Werke pro Projekt
- Kategorie 2: max. 3 bzw. 4 Jahre je nach Aufruf,
5–10 zu übersetzende Werke pro Jahr

  FÖRDERSUMMEN                                            BEWERTUNG DES ANTRAGS

  • Kategorie 1: max. 100.000 Euro                        • 35% Relevanz, d. h. wie trägt das
    Zuschuss pro Projekt, max. 50%                          Projekt zur länderübergreifenden
    der förderfähigen Projektkosten                         Verbreitung von Werken der
  • Kategorie 2: max. 100.000 Euro                          europäischen Literatur und zur
    Zuschuss pro Förderjahr, max. 50%                       Verbesserung des Zugangs zu diesen
    der jährlichen förderfähigen                            Werken bei
    Projektkosten                                         • 30% Qualität des Inhalts & der
                                                            Aktivitäten
                                                          • 25% für die Bewerbung der Werke
                                                            innerhalb und außerhalb Europas.
                                                            Es wird automatisch ein Punkt für
                                                            jedes Buch vergeben, dessen Autor den
                                                            Literaturpreis der Europäischen Union
                                                            gewonnen hat, höchstens jedoch zehn
                                                            Punkte für zehn Bücher (10%).

                                                                                     Teilprogramm KULTUR   13
»STILL-LEBEN« AUF DER A 40
                                     © Rolf Dennemann

14   Teilprogramm KULTUR
Förderbereiche
                                               KULTURHAUPTSTADT DER EU

Pro Jahr gibt es Europäische Kulturhauptstädte        Gut zu wissen:
in je zwei EU-Mitgliedsländern, zusätzlich kann       Laut Vorschlag der Europäischen Kommission
in jedem dritten Jahr eine europäische Stadt aus      vom 20. Juli 2012 wird Deutschland 2025 erneut
einem (potenziellen) Mitgliedskandidatenland als      Gastgeberland einer Kulturhauptstadt Europas sein,
dritte Kulturhauptstadt Europas hinzukommen.          nach Essen/Ruhrgebiet in 2010, Weimar 1999 und
Seit der ersten Ausrichtung im Jahr 1985 in Athen     Berlin 1988 Für das Auswahlverfahren veröffent-
erfreut sich die jährliche Kulturhauptstadt Europas   lichen die jeweiligen Mitgliedstaaten ca. 6 Jahre
großer Beliebtheit. Die Kulturhauptstadt bietet       vor Beginn der Veranstaltung eine Aufforderung
eine hervorragende Möglichkeit, die Vielfalt des      zur Einreichung von Bewerbungen, die sich an alle
kulturellen Reichtums in Europa und das, was          Städte wendet, die an der Ausrichtung der Veran-
uns als Europäer miteinander verbindet, in den        staltung Europäische Kulturhauptstadt interessiert
Vordergrund zu rücken.                                sind. Pro Jahr gibt es Europäische Kulturhauptstädte
Die von der EU hierfür gewährten Zuschüsse            in je zwei EU-Mitgliedsländern, zusätzlich kann
kommen aus dem jeweiligen Kulturförderpro-            in jedem dritten Jahr eine europäische Stadt aus
gramm, aktuell KREATIVES EUROPA - pro Stadt           einem (potenziellen) Mitgliedskandidatenland als
1,5 Mio. Euro. Die gemeinschaftliche Beihilfe         dritte Kulturhauptstadt Europas hinzukommen.
darf max. 60% des Gesamtbudgets für das einge-
reichte Projekt betragen. Investitionskosten werden
nicht bezuschusst. Aus den Haushaltsmitteln
anderer gemeinschaftlicher Politikbereiche, wie
etwa der Kohäsionspolitik (Strukturfonds) kann
jedoch Unterstützung für z. B. Stadtentwicklung
gewährt werden.
Auf Synergien zwischen dem Programm KREA-
TIVES EUROPA und der Kulturhauptstadt Europas
wird großer Wert gelegt. Kulturveranstalter, die
mit ihren europäischen Kooperationsprojekten an
der Kulturhauptstadt Europas mitwirken möchten,
jedoch nicht direkt am Kulturhauptstadtfonds
partizipieren, haben die Möglichkeit, Zuschüsse
aus dem Teilprogramm KREATIVES EUROPA -
KULTUR zu beantragen, sofern sie die entspre-
chenden Anforderungen erfüllen.

                                                                                       Teilprogramm KULTUR   15
Förderbereiche                      EUROPÄISCHES KULTURERBE-SIEGEL

 Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist eine europä-      Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen:
 ische Initiative, mit der Kulturerbe-Stätten ausge-     • Benennung von Stätten, die eine Schlüsselrolle in
 zeichnet werden, die die europäische Einigung           der Geschichte der Europäischen Union gespielt
 sowie die Ideale und die Geschichte der EU in           haben;
 besonderer Weise symbolisieren und verdeutlichen.       • Auswahl der Stätten weniger aufgrund ihrer
                                                         Schönheit oder ihrer architektonischen Qualität,
 Das Europäische Kulturerbe-Siegel wurde im Jahr         sondern vielmehr wegen ihres symbolischen
 2006 als zwischenstaatliche Initiative mit dem          Wertes für Europa;
 Ziel ins Leben gerufen, die EU den Bürgern durch        • Aufklärung über unser gemeinsames Kulturerbe,
 Verbesserung der Kenntnisse über die europä-            die Geschichte Europas, das europäische Aufbau-
 ische Geschichte und die Rolle und Werte der EU         werk und die zugrunde liegenden demokratischen
 näher zu bringen. Seit 2011 ist das Kulturerbe-Siegel   Werte und Menschenrechte;
 eine europäische Initiative. Ab 2014 wird sie im        • Förderung der Zusammenarbeit im Netz zwischen
 Teilprogramm KULTUR des Programms KREATIVES             Stätten und Fachleuten im Hinblick auf den
 EUROPA gefördert.                                       Austausch von Erfahrungen und von besonders
                                                         bewährten Projekten;
 Der Schwerpunkt der Initiative liegt nicht in der       • Förderung des Kulturtourismus und damit Steige-
 Erhaltung des Kulturerbes, diese sollte durch           rung des wirtschaftlichen Nutzens.
 bestehende Denkmalschutzsysteme gewährleistet
 werden. Stattdessen geht es darum, die Stätten          Gut zu wissen: Federführend im Benennungsver-
 zugänglicher zu machen, darüber umfassend zu            fahren sind für Deutschland die Bundesländer, bzw.
 informieren und interessante Veranstaltungen mit        die Kultusministerkonferenz www.kmk.org
 ihnen zu verbinden, um ihre europäische Dimen-
 sion hervorzuheben. Das Europäische Kulturer-
 be-Siegel soll zudem das Zugehörigkeitsgefühl zu
 Europa stärken und gleichzeitig das gegenseitige
 Verständnis fördern.

 16   Teilprogramm KULTUR
KULTURPREISE DER EU                       Förderbereiche
Seit vielen Jahren werden im Rahmen des jeweils        Gut zu wissen:
aktuellen EU-Kulturförderprogramms, derzeit            Für die folgenden Preisvergaben der EU
KREATIVES EUROPA - KULTUR, Preisvergaben in            werden zu Beginn des Programms KREA-
den Bereichen Kulturerbe, Architektur, Literatur und   TIVES EUROPA Ausschreibungen veröffent-
Popmusik unterstützt. Es ist nicht auszuschließen,     licht. Danach läuft die Organisation direkt
dass weitere Preise in anderen Kultursparten hinzu-    über die dadurch ermittelten Organisationen:
kommen.                                                - Europäischer Preis für Kulturerbe (seit 2002
Mit diesen Preisen verfolgt die EU das Ziel, die       bekannt als EUROPA NOSTRA AWARD)
Qualität und den Erfolg der europäischen Akti-         - Europäischer Preis für zeitgenössische Architektur
vitäten in diesen Bereichen weithin sichtbar zu        (seit 2001 von der Mies-van-der-Rohe Stiftung in
machen. Die Preise stellen Musiker, Architekten,       Barcelona vergeben).
Autoren und die im Bereich Kulturerbe Tätigen          - Europäischer Preis für zeitgenössische Literatur
sowie deren Arbeit ins Rampenlicht.                    (seit 2009 vom Europäischen Buchhändlerverband,
In Form von Aufrufen zur Einreichung von               Europäischen Schriftstellerkongress und Europäi-
Vorschlägen sucht die Europäische Kommis-              schen Verlegerverband vergeben)
sion Organisationen für die Konzeption und             - Europäischer Preis für Popmusik (bekannt als
Durchführung der Preisvergabe in der jeweiligen        European Border Breakders Award / EBBA, seit 2004
Rubrik. Die zu Beginn einer Förderperiode per          von verschiedenen Organisationen verliehen).
Ausschreibung ermittelten Träger vergeben die
jeweiligen Preise in der Regel mehrere Jahre lang,
ggf. bis zum Ende der Laufzeit des Programms.

                                                                                        Teilprogramm KULTUR   17
SERVICE UND KONTAKTE                                        Information
In Deutschland stehen den Antragstellern und den verschiedenen Branchen die fünf CREATIVE
EUROPE Desks zur Verfügung. Diese befinden sich in Bonn (Schwerpunkt EU-Kulturförderung) sowie
Düsseldorf, Hamburg, München und Potsdam (Schwerpunkt Teilprogramm MEDIA) und sind bei
den dortigen Filmförderungen bzw. bei der Kulturpolitischen Gesellschaft angesiedelt. Sie bieten
individuelle Beratung, Informationsmaterial, Fachveranstaltungen und Vernetzung mit den europäi-
schen Branchen und Sektoren.

Alle Informationen: http://creative-europe-desk.de

CREATIVE EUROPE DESK KULTUR
Sabine Bornemann (Leitung), Mareike Thillmann, Beate Aikens, Christiane Dohms
c/o Kulturpolitische Gesellschaft, Haus der Kultur, Weberstraße 59a, 53113 Bonn, Tel. 0228 20 13 50
kultur@creative-europe-desk.de

CREATIVE EUROPE DESK BERLIN-BRANDENBURG
Susanne Schmitt (Leitung), Uta Eberhard, Mirja Frehse
August-Bebel-Straße 26-53, 14482 Potsdam, Tel. 0331 743 87 50
bb@creative-europe-desk.de

CREATIVE EUROPE DESK HAMBURG
Christiane Siemen (Leitung), Jürgen Abel, Lisa Emer, Britta Erich
Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg, Tel. 040 390 65 85
hamburg@creative-europe-desk.de

CREATIVE EUROPE DESK MÜNCHEN
Ingeborg Degener (Leitung), Ewa Szurogajlo
Sonnenstraße 21, 80331 München, Tel. 089 54 46 03 30
muc@creative-europe-desk.de

CREATIVE EUROPE DESK NRW
Heike Meyer-Döring (Leitung)
c/o Film- und Medienstiftung NRW, Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf, Tel. 0211 930 50 14
nrw@creative-europe-desk.de

Europäisches Netzwerk: Creative Europe Desks in Europa.
Das CREATIVE EUROPE Programm hat Informationsbüros in allen Mitgliedsländern des Programms.
Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website http://creative-europe-desk.de

                                                                                     Teilprogramm MEDIA/KULTUR   18
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