KREATIVES EUROPA -AUF EINEN BLICK-Teilprogramm KULTUR
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Titel: Rebecca Lennon: Viva La Revolution Part One (Drive By Cinema) Aus dem Projekt: .Move Forward: New Mexican-European Media Art
INHALTSVERZEICHNIS - Teilprogramm KULTUR Einleitung Einleitung 3 Inhaltsverzeichnis / Vorwort Karel Bartak 5 Start frei für KREATIVES EUROPA Förderbereiche 7 Europäische Kooperationsprojekte 9 Europäische Netzwerke 11 Europäische Plattformen 13 Literaturübersetzungen 15 Kulturhauptstadt der EU 16 Europäisches Kulturerbe-Siegel 17 Kulturpreise der EU Information 18 Service und Kontakte „Mit KREATIVES EUROPA konzentrieren wir uns wieder auf die euro- päische Förderung von Kultur inklusive Kino sowie auf die Verbreitung hochwertiger Kunstwerke und Mobilität der Künstler, ein weiterer Fokus liegt auf Innovation und auf neuen Projekten. Wir sind zuver- sichtlich, dass das Programm nicht nur exzellente Projekte finanzieren wird, sondern darüber hinaus auch noch Förderung aus anderen Quellen anzieht.“ © Europäische Kommission Karel Bartak Referatsleiter für KREATIVES EUROPA, Teilprogramm KULTUR, in der Europäischen Kommission Für alle Förderlinien gilt: Eine Antragstellung ist nur noch mit vorheriger Online-Registrierung auf dem neuen „Participant Portal“ möglich. Registrierte Benutzer erhalten dort den sogenannten PIC, den Participant Identification Code. Alle aktuellen Einreichtermine und Richtlinien entnehmen Sie bitte unserer Website http://creative-europe-deutschland.de Teilprogramm KULTUR 3
Projekt: THE EUROPEAN TALENT EXCHANGE PROGRAM 2.0 © Bart Heemskerk Projekt: HANS VON AACHEN (1552 – 1615) – HOFKÜNSTLER IN EUROPA Blick in die Ausstellung im Suermondt-Ludwig-Museum, Aachen (11. März – 13. Juni 2010), © Peter Hinschläger 4 Teilprogramm KULTUR
START FREI FÜR KREATIVES EUROPA! Einleitung Das Rahmenprogramm KREATIVES EUROPA (2014–2020) vereint unter einem Dach die Teilprogramme KULTUR und MEDIA mit einem Gesamtbudget von 1,46 Milliarden Euro für sieben Jahre. Auf das Teilpro- gramm KULTUR entfallen davon mindestens 31 Prozent, auf MEDIA 56 Prozent und der spartenübergreifen- de Teil erhält 13 Prozent, u. a. für einen neuen Garantiefonds, der ab 2016 allen Kultursektoren den Zugang zu Finanzierungen erleichtern soll. Was bleibt, was ändert sich im Teilprogramm KULTUR? Im Teilprogramm KULTUR rückt die europäische Relevanz der Projekte in den Vordergrund, so dass das Subsidiaritätsprinzip gebührend berücksichtigt bleibt. Es gibt nun eine Schwerpunktsetzung auf den non-profit-Bereich, der auch den Amateursektor berücksichtigt. Die neuen inhaltlichen Zielsetzungen spielten bereits in den Vorgängerprogrammen KULTUR 2000 und KULTUR (2007–2013) eine Rolle und werden nun noch stärker fokussiert: Die geförderten Projekte sollen zur Professionalisierung der Akteure des Kultur- und Kreativbereichs beitragen, sie helfen dabei, neue Publikumsschichten zu erreichen und eröffnen aufstrebenden Talenten den Zugang zum Markt. Der Kern- bereich des Programms zielt dabei weiterhin auf die europäischen Kooperationsprojekte, bei denen kultu- relle Organisationen und Institutionen aus mindestens drei teilnehmenden Ländern über einen längeren Zeitraum zusammen arbeiten. Ein größerer Einschnitt ist bei der Netzwerkförderung zu verzeichnen. Bislang erhielten pro Jahr rund 50 große europäische Kulturnetzwerke aller Kultursparten Betriebskosten- zuschüsse, um ihre Verbandsarbeit leisten zu können. Künftig soll auch dieser Bereich auf Projektförderung umgestellt werden, und nur noch 25 Netzwerke werden Förderung erhalten, die allerdings ggf. wesentlich höher ausfällt. Ein neuer, finanziell gewichtig ausgestatteter Förderbereich sind die Kulturplattformen. Hier sollen pro Jahr europaweit zehn Träger, die seit mindestens zwei Jahre bestehen, im Verbund mit Partnerorganisati- onen aus mindestens zehn weiteren Ländern aufstrebenden Talenten auf den europäischen Kultur- und Kreativmarkt verhelfen. Mindestens ein Drittel der zu fördernden Akteure müssen sie bereits im abgelaufe- nen Jahr präsentiert haben. Hier ist möglicherweise u.a. an kooperierende große Festivals gedacht. Raum für neu zu entwickelnde Formate scheint gegeben. Sonderförderungen wird es darüber hinaus weiterhin geben für die Europäischen Kulturhauptstädte und für Europäische Kulturpreise (bislang Kulturerbe, Literatur, Architektur, Popmusik). Neu ins Programm kommt das Europäische Kulturerbe-Siegel, das thematische Gruppen von Kulturstätten auszeichnet. Allen Bereichen gemeinsam ist, dass sich die Antragsteller zuvor online registrieren müssen. Der Cultural Contact Point Germany wird gemeinsam mit MEDIA Desk und -Antennen Creative Europe Desk Deutschland. Gerne stehen wir Ihnen als bewährtes Team der nationalen Kontaktstelle für die Kulturförderung der EU weiterhin beratend zur Seite. Sabine Bornemann Leiterin des Creative Europe Desk KULTUR Teilprogramm KULTUR 5
WAITING... WAITING FOR... THE NIGHT??? I Choreograf: Paco Dècina I Produktion: Le Colombier (Bagnolet / Frankreich) in Kooperation mit steptext dance project und im Rahmen von KoresponDance Europe I UA Bremen, 05/2010 I www.pacodecina.fr I © Merit Esther Engelke Projekt: .MOVE FORWARD: NEW MEXICAN-EUROPEAN MEDIA ART © Rosa Menkman: Xilitla. 6 Teilprogramm KULTUR
EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE Förderbereiche GESAMTSUMME FÜR EUROPÄISCHE KOOPERATIONSPROJEKTE: 70% DES GESAMTBUDGETS, 318 MIO. EURO FÜR DEN ZEITRAUM 2014–2020 Was wird gefördert? Wer kann beantragen? Transnationale kulturelle Kooperationsprojekte, Private und öffentliche Einrichtungen und Organi- die Know-how und Kompetenzen der europäi- sationen des Kultur- und Kreativsektors mit Sitz in schen Kulturschaffenden- und Kreativen fördern, einem der am Teilprogramm KULTUR partizipie- um ihnen internationales Agieren zu ermöglichen. renden Staaten. Antragstellende und Kooperati- Ferner sollen die Projekte möglichst innovative onspartner müssen zum Zeitpunkt der Einreichung Ansätze für die Publikumsentwicklung und neue mind. zwei Jahre als juristische Einheit bestehen. Geschäfts- und Managementmodelle erproben. Ein weiteres Ziel ist die länderübergreifende Gut zu wissen Verbreitung kultureller und kreativer Werk sowie Mit Ausnahme von 2014 (zwei Einreichfristen) wird die transnationale Mobilität der Kultur- und Kreativ- es in beiden Kategorien jährlich je eine Einreichfrist akteure, insbesondere von Künstlern. geben, absehbar jeweils Anfang Oktober. Zwei unterschiedliche Formate: In Kategorie 1 werden kleine Kooperationen mit mindestens drei Kulturträgern aus verschiedenen Programmländern gefördert. Mindestens sechs Kulturträger aus verschiedenen Programmländern sind für ein großes Kooperationsprojekt der Kate- gorie 2 erforderlich. Die maximale Projektlaufzeit beträgt in beiden Kategorien 48 Monate. FÖRDERSUMMEN BEWERTUNG DES ANTRAGS • Kooperationsprojekte (Kategorie 1) • Mit 35% schlägt die Relevanz des können bis zu 200.000 Euro Projekts zu Buche, d. h. der Beitrag EU-Zuschuss beantragen, max. 60% des Projekts zur Professionalisierung des förderfähigen Projektbudgets der Kulturbranche, zur transnationalen • Der förderfähige EU-Zuschuss bei Verbreitung kultureller Werke und zur großen Kooperationsprojekten Förderung der Mobilität von Künstlern (Kategorie 2) kann max. 2 Mio. Euro und Kulturakteuren betragen, max. 50% des förderfähigen • 25% zählt die Qualität von Inhalt & Projektbudgets Aktivitäten, d. h. die Umsetzbarkeit der Projektidee und die Publikumsent- wicklung durch das Projekt • 20% gibt es für Kommunikation & Verbreitung der Projektergebnisse, und zwar national und international • 20% für die Qualität der Kooperation Teilprogramm KULTUR 7
RE-MEX. DIE MACHT DER KÜNSTE: Workshop mit Samir Akika © Jenny Mügel Projekt: ARCHAEOLANDSCAPES EUROPE © Axel G. Posluschny, basierend auf Daten der Römisch-Germanischen Kommission des Deutschen Archäologischen Instituts, cc-by-sa 3.0 8 Teilprogramm KULTUR
EUROPÄISCHE NETZWERKE Förderbereiche GESAMTSUMME FÜR EUROPÄISCHE NETZWERKE: 6% DES GESAMTBUDGETS, 27 MIO. EURO FÜR 2014–2020 Was wird gefördert? Wer kann beantragen? Europäische Netzwerke, die eine oder mehrere Förderfähig sind europäische Netzwerke, die Kultursparten bzw. Gruppen von Kulturakteuren mindestens 15 Mitgliedsorganisationen haben, europaweit vertreten. Es werden Zusammen- die in mindestens zehn verschiedenen Teilneh- schlüsse von Organisationen unterstützt, die merländern ihren Sitz haben. Das Netzwerk muss Bereiche des Kultur- und Kreativsektors reprä- mit den geplanten Aktivitäten ein hohes Maß sentieren und darauf abzielen, die Vernetzung an europäischer Dimension anstreben. Der Koor- und die Kapazitäten des Sektors international zu dinator des Netzwerks muss seit mindestens zwei stärken, um die kulturelle und sprachliche Vielfalt Jahren über eine Rechtspersönlichkeit verfügen. sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors zu fördern. In diesem Sinne sollen Netzwerke einen Gut zu wissen strukturierenden Effekt auf den von ihnen vertre- Während der gesamten Programmlaufzeit von tenen Bereich ausüben. Des Weiteren sollen sie KREATIVES EUROPA sind lediglich zwei Bewer- „business-to-business“-orientiert sein, indem sie bungstermine für Europäische Netzwerke vorge- die von ihnen vertretenen Akteure bei deren sehen: März 2014 für eine dreijährige Förderung Professionalisierung unterstützen. und Oktober 2016 für eine vierjährige Förderung. FÖRDERSUMMEN BEWERTUNG DES ANTRAGS • Der EU-Zuschuss beträgt maximal • 30% der vergebenen Punkte entfallen 80% der zuwendungsfähigen auf die Relevanz, d. h. auf den Beitrag Gesamtkosten des Projekts des Netzwerks zur internationalen • Pro Förderjahr können Netzwerke Professionalisierung des jeweiligen durch das Programm KREATIVES Kultursektors, zur länderübergreifen- EUROPA mit maximal 250.000 Euro den Verbreitung kultureller und kofinanziert werden kreativer Werke, zur Förderung der transnationalen Mobilität von Künstlern sowie zum verbesserten Zugang zu kulturellen und kreativen Werken • 25% auf die Qualität des Inhalts und der Aktivitäten • 15% auf den Ansatz des Netzwerks zur Kommunikation und Verbreitung der Aktivitäten und Ergebnisse • 30% auf die Qualität des europäischen Netzwerks in Bezug auf dessen Fähigkeit, die Ergebnisse über die Mitglieder hinaus zu verbreiten Teilprogramm KULTUR 9
Projekt: ARTMUSE FACING THE FUTURE – FROM INDUSTRIAL TO POST-DIGITAL REVOLUTION Foto: Harald Schwörer © M2C Institut für angewandte Medienforschung 10 Teilprogramm KULTUR
EUROPÄISCHE PLATTFORMEN Förderbereiche GESAMTSUMME FÜR EUROPÄISCHE PLATTFORMEN: 6% DES GESAMTBUDGETS, 27 MIO. EURO FÜR 2014–2020 Was wird gefördert? Wer kann beantragen? Kultur- und Kreativorganisationen, die die Entwick- Förderfähige Europäische Plattformen bestehen lung junger Talente und die transnationale Mobilität aus einer Koordinierungsstelle und mindestens von Kultur- und Kreativakteuren sowie die Verbrei- zehn europäischen Kulturakteuren aus verschie- tung von Werken fördern. Mit ihren Aktivitäten denen Programmländern. Die Mitglieder müssen sollen Europäische Plattformen den Kultur- und bereits im Jahr vor der Antragstellung mindestens Kreativsektor umfassend beeinflussen und eine 30% Nachwuchskünstler präsentiert haben und dauerhafte Wirkung erzielen. In diesem Sinne sollen diesen Schwellenwert auch während der Projekt- die Mitglieder einer Plattform für ihren Sektor laufzeit erreichen. Koordinierungsstelle und Mit- gemeinsam eine künstlerische Vision und dement- glieder müssen im Kultur- und Kreativsektor tätig sprechende Kriterien entwickeln. Sie sollen „busi- sein und seit mind. zwei Jahren rechtlich bestehen. ness-to-consumer“-orientiert sein, indem sie die Sichtbarkeit Kulturschaffender und insbesondere Gut zu wissen junger Talente für das Publikum verstärken und so Europäische Plattformen, die ausschließlich Mit- zu deren Bekanntheit und Anerkennung beitragen. glieder aus dem audiovisuellen Bereich haben, sind Zu diesem Zweck sollen Plattformen eine Kommu- nicht förderfähig, da der audiovisuelle Bereich unter nikations- und Markenstrategie umsetzen. das Teilprogramm MEDIA fällt. Im Laufe des Programms wird es drei Antragsfristen geben: März 2014 für dreijährige Förderung, Februar 2015 für zweijährige Förderung, Oktober 2016 für vierjährige Förderung. FÖRDERSUMMEN BEWERTUNG DES ANTRAGS • Pro Förderjahr können Europäische • 25% Relevanz Plattformen mit bis zu 500.000 Euro, • 20% Qualität des Inhalts und der die maximal 80% der jährlichen Aktivitäten, insbesondere der Strategie förderfähigen Projektkosten decken, zur Publikumsentwicklung kofinanziert werden • 30% Marketingstrategie zur • Partnerorganisationen können davon Bewerbung und Kommunikation der bis zu 60.000 Euro erhalten Aktivitäten der Mitglieder und der Förderung der EU-Werte und Programmziele • 25% Qualität der Plattform, d. h. Organisation und Koordinierung Teilprogramm KULTUR 11
Projekt: TANDEM - CREATING NEW TRANSNATIONAL CULTURAL COOPERATION LINKS WITH UKRAINE AND MOLDOVA © MitOst 12 Teilprogramm KULTUR
LITERATURÜBERSETZUNGEN Förderbereiche GESAMTSUMME FÜR LITERARISCHE ÜBERSETZUNGSPROJEKTE: 7% DES GESAMTBUDGETS, 31,8 MIO. EURO FÜR DEN ZEITRAUM 2014–2020 Was wird gefördert? Wer kann beantragen? Im Bereich der Literarischen Übersetzungsprojekte Verleger oder Verlage mit Sitz in einem der Länder, können Verlage bzw. Verlagsgruppen literarische die am Teilprogramm KULTUR teilnehmen. Die Werke von europäischen Autoren zur Überset- Antragsteller müssen im Verlagswesen tätig sein zung vorschlagen, um sie in eine Amtssprache der und seit mindestens zwei Jahren Rechtspersönlich- teilnehmenden Programmländer zu übersetzen. keit haben. Das Ziel dieser Förderung ist die möglichst weitreichende Verbreitung europäischer Literatur; Gut zu wissen das Wecken von Interesse für europäische Eine weiteres Anliegen ist es, das Ansehen von Literatur, auch mittels des geeigneten Einsatzes Übersetzern zu steigern. Aus diesem Grund müssen von digitalen Medien, sowie die langfristige die Verleger jedem übersetzten Buch die Biografie Schaffung von Anreizen zur Übersetzung von des Übersetzers hinzufügen. qualitätsvoller europäischer Literatur. - Kategorie 1: max. 2 Jahre, 3–10 zu übersetzende Werke pro Projekt - Kategorie 2: max. 3 bzw. 4 Jahre je nach Aufruf, 5–10 zu übersetzende Werke pro Jahr FÖRDERSUMMEN BEWERTUNG DES ANTRAGS • Kategorie 1: max. 100.000 Euro • 35% Relevanz, d. h. wie trägt das Zuschuss pro Projekt, max. 50% Projekt zur länderübergreifenden der förderfähigen Projektkosten Verbreitung von Werken der • Kategorie 2: max. 100.000 Euro europäischen Literatur und zur Zuschuss pro Förderjahr, max. 50% Verbesserung des Zugangs zu diesen der jährlichen förderfähigen Werken bei Projektkosten • 30% Qualität des Inhalts & der Aktivitäten • 25% für die Bewerbung der Werke innerhalb und außerhalb Europas. Es wird automatisch ein Punkt für jedes Buch vergeben, dessen Autor den Literaturpreis der Europäischen Union gewonnen hat, höchstens jedoch zehn Punkte für zehn Bücher (10%). Teilprogramm KULTUR 13
»STILL-LEBEN« AUF DER A 40 © Rolf Dennemann 14 Teilprogramm KULTUR
Förderbereiche KULTURHAUPTSTADT DER EU Pro Jahr gibt es Europäische Kulturhauptstädte Gut zu wissen: in je zwei EU-Mitgliedsländern, zusätzlich kann Laut Vorschlag der Europäischen Kommission in jedem dritten Jahr eine europäische Stadt aus vom 20. Juli 2012 wird Deutschland 2025 erneut einem (potenziellen) Mitgliedskandidatenland als Gastgeberland einer Kulturhauptstadt Europas sein, dritte Kulturhauptstadt Europas hinzukommen. nach Essen/Ruhrgebiet in 2010, Weimar 1999 und Seit der ersten Ausrichtung im Jahr 1985 in Athen Berlin 1988 Für das Auswahlverfahren veröffent- erfreut sich die jährliche Kulturhauptstadt Europas lichen die jeweiligen Mitgliedstaaten ca. 6 Jahre großer Beliebtheit. Die Kulturhauptstadt bietet vor Beginn der Veranstaltung eine Aufforderung eine hervorragende Möglichkeit, die Vielfalt des zur Einreichung von Bewerbungen, die sich an alle kulturellen Reichtums in Europa und das, was Städte wendet, die an der Ausrichtung der Veran- uns als Europäer miteinander verbindet, in den staltung Europäische Kulturhauptstadt interessiert Vordergrund zu rücken. sind. Pro Jahr gibt es Europäische Kulturhauptstädte Die von der EU hierfür gewährten Zuschüsse in je zwei EU-Mitgliedsländern, zusätzlich kann kommen aus dem jeweiligen Kulturförderpro- in jedem dritten Jahr eine europäische Stadt aus gramm, aktuell KREATIVES EUROPA - pro Stadt einem (potenziellen) Mitgliedskandidatenland als 1,5 Mio. Euro. Die gemeinschaftliche Beihilfe dritte Kulturhauptstadt Europas hinzukommen. darf max. 60% des Gesamtbudgets für das einge- reichte Projekt betragen. Investitionskosten werden nicht bezuschusst. Aus den Haushaltsmitteln anderer gemeinschaftlicher Politikbereiche, wie etwa der Kohäsionspolitik (Strukturfonds) kann jedoch Unterstützung für z. B. Stadtentwicklung gewährt werden. Auf Synergien zwischen dem Programm KREA- TIVES EUROPA und der Kulturhauptstadt Europas wird großer Wert gelegt. Kulturveranstalter, die mit ihren europäischen Kooperationsprojekten an der Kulturhauptstadt Europas mitwirken möchten, jedoch nicht direkt am Kulturhauptstadtfonds partizipieren, haben die Möglichkeit, Zuschüsse aus dem Teilprogramm KREATIVES EUROPA - KULTUR zu beantragen, sofern sie die entspre- chenden Anforderungen erfüllen. Teilprogramm KULTUR 15
Förderbereiche EUROPÄISCHES KULTURERBE-SIEGEL Das Europäische Kulturerbe-Siegel ist eine europä- Im Einzelnen ist Folgendes vorgesehen: ische Initiative, mit der Kulturerbe-Stätten ausge- • Benennung von Stätten, die eine Schlüsselrolle in zeichnet werden, die die europäische Einigung der Geschichte der Europäischen Union gespielt sowie die Ideale und die Geschichte der EU in haben; besonderer Weise symbolisieren und verdeutlichen. • Auswahl der Stätten weniger aufgrund ihrer Schönheit oder ihrer architektonischen Qualität, Das Europäische Kulturerbe-Siegel wurde im Jahr sondern vielmehr wegen ihres symbolischen 2006 als zwischenstaatliche Initiative mit dem Wertes für Europa; Ziel ins Leben gerufen, die EU den Bürgern durch • Aufklärung über unser gemeinsames Kulturerbe, Verbesserung der Kenntnisse über die europä- die Geschichte Europas, das europäische Aufbau- ische Geschichte und die Rolle und Werte der EU werk und die zugrunde liegenden demokratischen näher zu bringen. Seit 2011 ist das Kulturerbe-Siegel Werte und Menschenrechte; eine europäische Initiative. Ab 2014 wird sie im • Förderung der Zusammenarbeit im Netz zwischen Teilprogramm KULTUR des Programms KREATIVES Stätten und Fachleuten im Hinblick auf den EUROPA gefördert. Austausch von Erfahrungen und von besonders bewährten Projekten; Der Schwerpunkt der Initiative liegt nicht in der • Förderung des Kulturtourismus und damit Steige- Erhaltung des Kulturerbes, diese sollte durch rung des wirtschaftlichen Nutzens. bestehende Denkmalschutzsysteme gewährleistet werden. Stattdessen geht es darum, die Stätten Gut zu wissen: Federführend im Benennungsver- zugänglicher zu machen, darüber umfassend zu fahren sind für Deutschland die Bundesländer, bzw. informieren und interessante Veranstaltungen mit die Kultusministerkonferenz www.kmk.org ihnen zu verbinden, um ihre europäische Dimen- sion hervorzuheben. Das Europäische Kulturer- be-Siegel soll zudem das Zugehörigkeitsgefühl zu Europa stärken und gleichzeitig das gegenseitige Verständnis fördern. 16 Teilprogramm KULTUR
KULTURPREISE DER EU Förderbereiche Seit vielen Jahren werden im Rahmen des jeweils Gut zu wissen: aktuellen EU-Kulturförderprogramms, derzeit Für die folgenden Preisvergaben der EU KREATIVES EUROPA - KULTUR, Preisvergaben in werden zu Beginn des Programms KREA- den Bereichen Kulturerbe, Architektur, Literatur und TIVES EUROPA Ausschreibungen veröffent- Popmusik unterstützt. Es ist nicht auszuschließen, licht. Danach läuft die Organisation direkt dass weitere Preise in anderen Kultursparten hinzu- über die dadurch ermittelten Organisationen: kommen. - Europäischer Preis für Kulturerbe (seit 2002 Mit diesen Preisen verfolgt die EU das Ziel, die bekannt als EUROPA NOSTRA AWARD) Qualität und den Erfolg der europäischen Akti- - Europäischer Preis für zeitgenössische Architektur vitäten in diesen Bereichen weithin sichtbar zu (seit 2001 von der Mies-van-der-Rohe Stiftung in machen. Die Preise stellen Musiker, Architekten, Barcelona vergeben). Autoren und die im Bereich Kulturerbe Tätigen - Europäischer Preis für zeitgenössische Literatur sowie deren Arbeit ins Rampenlicht. (seit 2009 vom Europäischen Buchhändlerverband, In Form von Aufrufen zur Einreichung von Europäischen Schriftstellerkongress und Europäi- Vorschlägen sucht die Europäische Kommis- schen Verlegerverband vergeben) sion Organisationen für die Konzeption und - Europäischer Preis für Popmusik (bekannt als Durchführung der Preisvergabe in der jeweiligen European Border Breakders Award / EBBA, seit 2004 Rubrik. Die zu Beginn einer Förderperiode per von verschiedenen Organisationen verliehen). Ausschreibung ermittelten Träger vergeben die jeweiligen Preise in der Regel mehrere Jahre lang, ggf. bis zum Ende der Laufzeit des Programms. Teilprogramm KULTUR 17
SERVICE UND KONTAKTE Information In Deutschland stehen den Antragstellern und den verschiedenen Branchen die fünf CREATIVE EUROPE Desks zur Verfügung. Diese befinden sich in Bonn (Schwerpunkt EU-Kulturförderung) sowie Düsseldorf, Hamburg, München und Potsdam (Schwerpunkt Teilprogramm MEDIA) und sind bei den dortigen Filmförderungen bzw. bei der Kulturpolitischen Gesellschaft angesiedelt. Sie bieten individuelle Beratung, Informationsmaterial, Fachveranstaltungen und Vernetzung mit den europäi- schen Branchen und Sektoren. Alle Informationen: http://creative-europe-desk.de CREATIVE EUROPE DESK KULTUR Sabine Bornemann (Leitung), Mareike Thillmann, Beate Aikens, Christiane Dohms c/o Kulturpolitische Gesellschaft, Haus der Kultur, Weberstraße 59a, 53113 Bonn, Tel. 0228 20 13 50 kultur@creative-europe-desk.de CREATIVE EUROPE DESK BERLIN-BRANDENBURG Susanne Schmitt (Leitung), Uta Eberhard, Mirja Frehse August-Bebel-Straße 26-53, 14482 Potsdam, Tel. 0331 743 87 50 bb@creative-europe-desk.de CREATIVE EUROPE DESK HAMBURG Christiane Siemen (Leitung), Jürgen Abel, Lisa Emer, Britta Erich Friedensallee 14-16, 22765 Hamburg, Tel. 040 390 65 85 hamburg@creative-europe-desk.de CREATIVE EUROPE DESK MÜNCHEN Ingeborg Degener (Leitung), Ewa Szurogajlo Sonnenstraße 21, 80331 München, Tel. 089 54 46 03 30 muc@creative-europe-desk.de CREATIVE EUROPE DESK NRW Heike Meyer-Döring (Leitung) c/o Film- und Medienstiftung NRW, Kaistraße 14, 40221 Düsseldorf, Tel. 0211 930 50 14 nrw@creative-europe-desk.de Europäisches Netzwerk: Creative Europe Desks in Europa. Das CREATIVE EUROPE Programm hat Informationsbüros in allen Mitgliedsländern des Programms. Ansprechpartner und Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website http://creative-europe-desk.de Teilprogramm MEDIA/KULTUR 18
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