Kreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - Veröffentlichungen ...

Die Seite wird erstellt Valentin Stoll
 
WEITER LESEN
Kreisblatt Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden - Veröffentlichungen ...
Kreisblatt
Amtsblatt des Kreises Lippe
und seiner Städte und Gemeinden                                                   Nr. 15 – 05. März 2021

                                            Inhalt
                     Kreis Lippe
                     73        Allgemeinverfügung des Kreises Lippe
                             zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung
                             und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des
                             Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Lippe dienen
                             hier: Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Bereichen des Kreisgebietes
126                            KREISBLATT –            AMTSBLATT DES KREISES LIPPE

Kreis Lippe                                                           II.      Ordnungswidrigkeiten

                                                               Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
73          Allgemeinverfügung des Kreises Lippe
                                                               gegen eine der vollziehbaren Anordnungen der Ziffer I. die-
            zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die
                                                               ser Allgemeinverfügung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit
            der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren
                                                               kann gemäß § 73 Absatz 1a Nr. 24 und Absatz 2 in Ver-
            Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf
                                                               bindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG mit einer
            dem Gebiet des Kreises Lippe dienen
                                                               Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
            hier: Tragen von Alltagsmasken in bestimmten
            Bereichen des Kreisgebietes
                                                                      III.     Öffentliche  Bekanntmachung,       Gel-
Gemäß §§ 28 Absatz 1, 28a des Gesetzes zur Verhütung                           tungsdauer
und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Men-
                                                               Diese Allgemeinverfügung wird gemäß § 41 Abs. 3 und 4
schen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 20.07.2000
                                                               S. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW)
(BGBl. I S. 1045) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Nr. 1 des
                                                               öffentlich bekannt gemacht und gilt am Tage nach ihrer
Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse
                                                               Bekanntmachung als bekanntgegeben. Im Internet ist sie
im Rahmen einer epidemischen Lage von nationaler oder
                                                               einsehbar unter www.kreis-lippe.de. Die Allgemeinverfü-
landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständig-
                                                               gung tritt am 08. März 2021 in Kraft und mit Ablauf des
keiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz-
                                                               29. März 2021 außer Kraft.
und Befugnisgesetz IfSBG-NRW) vom 14.04.2020 (GV.
NRW. S. 218b) in Verbindung mit §§ 3 Absatz 2a Nr. 5, 16
Absatz 1, 17 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizie-         Hinweise:
rungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutz-
verordnung- CoronaSchVO) vom 05.03.2021 (GV. NRW. )
                                                               Diese Allgemeinverfügung ist kraft Gesetzes sofort voll-
in Verbindung mit § 35 Satz 2 des Verwaltungsverfahrens-
                                                               ziehbar nach § 28 Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz
gesetzes für das Land Nordrhein Westfalen (VwVfG NRW)
                                                               8 IfSG. Eine Anfechtungsklage hat keine aufschiebende
vom 12.11.1999 (GV. NRW S. 602) - jeweils in der aktuell
                                                               Wirkung.
gültigen Fassung -

erlässt der Kreis Lippe folgende Allgemeinverfügung:           Begründung:

                                                               Zu I.:
           I. Maskenpflicht
                                                               Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsver-
                                                               dächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zustän-
      1. Allgemeine Verpflichtung
                                                               dige Behörde nach § 28 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt - über die in
                                                               Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten
der CoronaSchVO geregelten Bereiche hinaus – unabhän-
                                                               beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) die not-
gig von der Einhaltung eines Mindestabstands in den in
                                                               wendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere die in § 28 a
den Anlagen 1, 2 und 3 textlich und zeichnerisch darge-
                                                               Abs. 1 und in den §§ 29 bis 31 genannten, soweit und so-
stellten Bereichen sowie auf den dort benannten bzw. ge-
                                                               lange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer
kennzeichneten öffentlichen Plätzen und Straßen werktags
                                                               Krankheiten erforderlich ist. Notwendige Schutzmaßnahme
zwischen 06:00 und 20:00 Uhr. Soweit in einzelnen Kom-
                                                               im Sinne des § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG kann nach § 28a
munen abweichende zeitliche Regelungen gelten, ergeben
                                                               Abs. 1 Nr. 2 IfSG insbesondere die Verpflichtung zum Tra-
sich diese aus der Anlage 1. Die Anlagen 1 und 2 sind Be-
                                                               gen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) sein.
standteile dieser Verfügung.
                                                               Nach § 3 Abs. 2a Nr. 5 CoronaSchVO kann an weiteren
                                                               Orten unter freiem Himmel die Verpflichtung zum Tragen
      2. Verpflichteter Personenkreis
                                                               einer Alltagsmaske ausgesprochen werden, wenn gemes-
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske gilt grundsätz-
                                                               sen an der verfügbaren Fläche mit dem Zusammentreffen
lich für alle Personen, die die in den Anlagen 1 bis 3
                                                               einer so großen Anzahl von Menschen zu rechnen ist, dass
textlich und zeichnerisch dargestellten öffentlichen Berei-
                                                               Mindestabstände nicht sichergestellt werden können.
che nutzen.
                                                               Das Tragen einer Alltagsmaske in Bereichen, in denen der
                                                               Mindestabstand aufgrund der besonderen örtlichen Gege-
      3.    Ausnahmen
                                                               benheiten (wie z.B. bei Engpässen in belebten Fußgänger-
                                                               bereichen und Einkaufszonen sowie stark frequentierten
Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske in den in
                                                               Plätzen und Ausflugszielen) nicht sichergestellt werden
den Anlagen 1 bis 3 textlich und zeichnerisch dargestellten
                                                               kann, dient der effektiven Bekämpfung des Infektionsge-
Bereichen gilt nicht für Personen in und auf Fahrzeugen
                                                               schehens als ein Baustein in einem Bündel von landeswei-
sowie Rad- und Rollerfahrende (inklusive E-Scooter). Aus-
                                                               ten Maßnahmen.
genommen von der Verpflichtung sind auch Kinder bis zum
                                                               Eine Alltagsmaske ist generell geeignet, die beim Spre-
Schuleintritt sowie Personen, die aus medizinischen Grün-
                                                               chen, Husten oder Niesen abgesonderten infektiösen Par-
den keine Maske tragen können; die medizinischen Gründe
                                                               tikel abzufangen und dadurch das Risiko der Ansteckung
sind durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches
                                                               anderer Personen zu verringern, sie ist deshalb in § 28a
auf Verlangen vorzuzeigen ist. Die Alltagsmaske kann vo-
                                                               Abs. 1 Nr. 2 IfSG als Mittel zur Eindämmung explizit vorge-
rübergehend abgelegt werden, wenn dies zur Ermögli-
                                                               sehen. Kann das Abstandsgebot nicht durchgängig einge-
chung einer Dienstleistung oder ärztlichen Behandlung, zur
                                                               halten werden, was im Kreis Lippe in den genannten Berei-
Kommunikation mit einem gehörlosen oder schwerhörigen
                                                               chen und Zeiten zu erwarten ist, steht keine gleichermaßen
Menschen oder zur notwendigen Einnahme von Speisen
                                                               geeignete und mildere Maßnahme zur Verfügung, um das
und Getränken erforderlich ist.
                                                               Infektionsrisiko im öffentlichen Straßenraum zu minimieren.
KREISBLATT –          AMTSBLATT DES KREISES LIPPE                                       127

Die Anordnung zum Tragen einer Alltagsmaske ist auch          gen bezeichneten Bereichen anzuordnen, ist daher nicht
verhältnismäßig im engeren Sinne. Der Eingriff in das         angezeigt.
Grundrecht der betroffenen Personen auf allgemeine            Der räumliche Geltungsbereich wurde auf der Grundlage
Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) steht hier in Konkur-    des üblichen Personenaufkommens und der jeweils für
renz zu dem auf Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG gestützten Ziel des     Fußgänger verfügbaren Flächen sowie der Erfahrungen
Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung und der Verhin-       der Ordnungsämter aus der Überwachung der bisherigen
derung einer Überlastung des Gesundheitssystems.              Vorgaben zum Abstandsgebot und Maskenempfehlungen
Die täglichen an das Landeszentrum Gesundheit Nord-           bzw. –verpflichtungen festgelegt.
rhein-Westfalen übermittelten Meldezahlen zeigen zwar,        Auf den beschriebenen Verkehrsflächen findet typischer-
dass mit den seit dem 16.12.2020 landesweit geltenden         weise fußläufiger Ziel- und Quellverkehr statt, der – im Un-
strikten Schutzmaßnahmen niedrigere Inzidenzen erreicht       terschied zum fließenden Verkehr – dadurch gekennzeich-
werden konnten. Von einer dauerhaften Senkung der Inzi-       net ist, dass er wegen der unterschiedlichsten Motivationen
denzzahlen und einer verlässlichen Eindämmung des In-         nicht durch eine einheitliche oder für ein Ausweichen unter
fektionsgeschehens im Kreis Lippe kann dennoch nicht          Fußgängern vorhersehbare Bewegungsrichtung gekenn-
ausgegangen werden. Dies gilt speziell vor dem Hinter-        zeichnet ist.
grund, dass sich Varianten des Coronavirus mit veränder-      Die in der Anlage genannten Bereiche sind jedoch nicht zu
ten Eigenschaften ausbreiten. Der Anteil der Virusvarianten   allen Zeiten gleich stark frequentiert. Beobachtungen ha-
an den Infektionen in Deutschland steigt schnell an,          ben ergeben, dass dieses typischerweise dort entstehende
wodurch die Zahl der Neuinfektionen jetzt wieder zu stei-     Personenaufkommen auf die Zeiten werktags zwischen
gen beginnt. Die Erfahrungen in anderen Staaten zeigen,       06:00 und 20:00 Uhr begrenzt werden kann. Es handelt
wie gefährlich die verschiedenen Covid19-Varianten sind.      sich bei den Bereichen teils um Einkaufsbereiche mit diver-
Sie verdeutlichen die Notwendigkeit erheblicher zusätzli-     sen Einzelhandelsgeschäften, Apotheken, Bäckereien oder
cher Anstrengungen, um die Infektionszahlen zu senken.        Geldinstituten, die vor allem während der Öffnungszeiten
Wenn die Infektionszahlen erneut ansteigen, kann das Ge-      der Geschäfte aufgesucht werden, teils um Promenaden,
sundheitswesen schnell wieder an seine Belastungsgren-        Parkplätze oder andere Bereiche, die auch für Spaziergän-
zen stoßen. Da mittlerweile auch im Kreis Lippe Mutationen    ge genutzt werden. Nur zu diesen Zeiten wird es schwierig
des SARSCoV-2-Virus nachgewiesen wurden, kann es              sein, das Abstandgebot einzuhalten. Dem trägt die Allge-
wieder zu steigenden Infektionszahlen kommen. Aufgrund        meinverfügung Rechnung, indem das Tragen einer All-
der höheren Ansteckungsgefahr dieser Virus-Mutationen         tagsmaske nur für die Zeiten angeordnet wird, in denen in
kommt dem Tragen von Masken in Bereichen, in denen der        dem jeweiligen Bereich mit einem erhöhten Publikumsver-
Mindestabstand nicht gewährleistet ist, eine besondere        kehr zu rechnen ist. Soweit die Örtlichkeiten eine abwei-
Bedeutung zu.                                                 chende zeitliche Regelung fordern, ergibt sich diese sowie
Gemessen an den drohenden Gefahren bei der sich ab-           die Begründung der Kommune, die sich der Kreis zu eigen
zeichnenden Verschärfung des Infektionsgeschehens             macht, aus der Anlage 1. Im Übrigen ergibt sich für die je-
überwiegt der Schutz der Gesundheit. Mit dem vorüberge-       weilige Örtlichkeit die Notwendigkeit für die Anordnung der
henden Tragen einer Alltagsmaske in wenigen hochfre-          Maskenpflicht über die vorstehenden allgemeinen Erwä-
quentierten Bereichen des Kreisgebiets zu bestimmten Ta-      gungen hinaus aus den in der Anlage 1 aufgeführten Grün-
geszeiten sind keine tiefgreifenden und dauerhaften Beein-    den.
trächtigungen verbunden. Soweit Personenkreise oder           Nach Konsultation der Kommunen wurde bereits mit All-
Sachzusammenhänge durch die Coronaschutzverordnung            gemeinverfügungen vom 04.12.2020, vom 22.12.2020 (ge-
entweder von der Einhaltung des Mindestabstandes              ändert durch Allgemeinverfügungen vom 23.12.2020 und
und/oder dem Tragen einer Alltagsmaske befreit sind, so       09.01.2021), vom 29.01.2021 und vom 12.02.2021 das
gelten diese Befreiungen auch in den hier festgelegten Ge-    Tragen einer Alltagsmaske in bestimmten öffentlich zu-
bieten.                                                       gänglichen Bereichen angeordnet. Eine weitere Anordnung
Mit dieser Verfügung werden nicht nur Kranke, Anste-          der Maskenpflicht bis zum 29. März 2021 ist aufgrund der
ckungsverdächtige oder Krankheitsverdächtige zum Tra-         aktuellen Pandemielage im Kreis Lippe in den aus der An-
gen verpflichtet, sondern alle Personen, mithin auch sol-     lage ersichtlichen Bereichen erforderlich und angemessen.
che, die im Sinne des Gefahrenabwehrrechts als Nicht-         Auch mit dieser Allgemeinverfügung gewährleistet der
Störer anzusehen sind. Dies ist jedoch aufgrund der Ei-       Kreis, dass die Eingriffe in die Rechte der Bürgerinnen und
genheiten der zu bekämpfenden Krankheit erforderlich,         Bürger auf das notwendige Maß beschränkt bleiben.
weil nach derzeitigem medizinischen Kenntnisstand eine        Die Coronaschutzverordnung vom 05. März 2021 sieht ers-
Übertragung des Virus schon mehrere Tage vor Symptom-         te Öffnungsschritte ab dem 08. März 2021 für den Einzel-
beginn oder bei einem asymptomatischen Verlauf möglich        handel sowie für Museen, Galerien, zoologischen Gärten
ist, also zu einem Zeitpunkt, indem weder der Betroffene      etc. vor. Ist die 7-Tages-Inzidenz in Nordrhein-Westfalen
selbst noch die Behörde Kenntnis von der Erkrankung hat.      14 Tage nach dem Inkrafttreten der Coronaschutzverord-
Es reicht daher nicht aus, nur sog. Störer in Anspruch zu     nung stabil oder mit sinkender Tendenz unter dem Wert
nehmen, um einen wirkungsvollen Schutz der Bevölkerung        von 100, soll die Verordnung bereits dann geändert werden
insgesamt und des Gesundheitssystems zu gewährleisten.        unter anderem durch Öffnungen der Außengastronomie,
Die Kommunen haben die in der Anlage genannten Berei-         von Theatern, Konzert- und Opernhäusern und Kinos. Es
che als solche benannt, in denen das Abstandsgebot typi-      ist zu erwarten, dass diese Öffnungsschritte in den in den
scherweise nicht immer eingehalten werden kann, weil es       Anlagen 1 bis 3 dargestellten Bereichen zu einem hohen
sich um Bereiche mit erfahrungsgemäß größerem Publi-          Personenaufkommen führen werden. Darüber hinaus wird
kumsverkehr auf engerem Raum handelt. In den übrigen          ein Aufenthalt in geschlossenen Räumlichkeiten zum Zwe-
Bereichen ist davon auszugehen, dass eine physische Dis-      cke von Freizeitaktivitäten weiterhin eingeschränkt, so dass
tanzierung zu anderen Personen und damit ein ausrei-          es nahe liegt, dass große Teile der Bevölkerung im öffentli-
chender Schutz vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 ohne        chen Raum spazieren gehen werden. Diese Tendenz ließ
weiteres möglich ist. Mit dieser Allgemeinverfügung das       sich bereits in den letzten Monaten der Pandemie
Tragen einer Alltagsmaske in anderen als den in den Anla
128                            KREISBLATT –          AMTSBLATT DES KREISES LIPPE

zunehmend beobachten. Dadurch wird an den genannten            Hinweise:
Stellen auch zukünftig ein hohes Personenaufkommen er-         Bei dem Verwaltungsgericht Minden kann gemäß § 80 Abs.
wartet.                                                        5 VwGO die Anordnung der aufschiebenden Wirkung be-
Dementsprechend muss nach den Erfahrungen der Ord-             antragt werden.
nungsämter die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske
größtenteils in zeitlicher wie räumlicher Hinsicht aufrecht-   Detmld, den 05.03.2021
erhalten werden. Vor diesem Hintergrund wurden die Anla-
gen 1 bis 3 zu dieser Allgemeinverfügung angepasst und
so weiterhin eine differenzierte, an den örtlichen Gegeben-    Dr. Axel Lehmann
heiten ausgerichtete Regelung sichergestellt.                  Landrat
Auch in Zukunft wird der Kreis in Abstimmung mit den                                            Kr.Bl.Lippe 05.03.2021
Kommunen fortwährend überprüfen, in welchen Bereichen
und zu welchen Zeiten eine Alltagsmaske zu tragen sein
wird.
Die Geltungsdauer der Allgemeinverfügung bis einschließ-
lich 29. März 2021 ist angelehnt an die der Coronaschutz-
verordnung vom 05. März 2021, die mit Ablauf des 28.
März 2021 außer Kraft tritt.
Da die o.g. Anordnungen zum Tragen einer Alltagsmaske
räumlich auf stark frequentierte öffentliche Bereiche und
zeitlich auf einen überschaubaren Zeitraum beschränkt
sind sowie Ausnahmen für einen besonderen Personen-
kreis und bestimmte Situationen enthalten, stellen sie ins-
gesamt eine verhältnismäßige Maßnahme zum Schutze
der Allgemeinheit vor einer weiteren unkontrollierbaren
Weiterverbreitung der Infektion mit dem COVID-19 Virus in
der Bevölkerung dar
Zu II.:
Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Absatz 2 Nr. 2
CoronaSchVO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ge-
gen eine der vollziehbaren Anordnungen unter Ziffer I. die-
ser Allgemeinverfügung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit
kann gemäß § 73 Absatz 1a Nr. 24 und Absatz 2 in Ver-
bindung mit § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 IfSG mit einer
Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
Zu III.:
Für den Zeitraum nach dem 29. März 2021 wird zu gege-
bener Zeit unter Berücksichtigung des dann vorherrschen-
den Infektionsgeschehens und der dann geltenden landes-
rechtlichen Rahmenbedingungen zu entscheiden sein.
Der Kreis Lippe überprüft die dieser Verfügung zugrunde-
liegenden Feststellungen und Prognosen auch mit Blick auf
die geltende Rechtslage laufend und wird sie schon vor
Fristablauf aufheben oder ändern, falls dies sachlich gebo-
ten erscheint oder sich wesentliche rechtliche Änderungen
ergeben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines
Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht
Minden erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungs-
gericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach
3240, 32389 Minden) schriftlich oder dort zur Niederschrift
des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle oder durch
Übertragung eines elektronischen Dokuments nach Maß-
gabe des § 55a der Verwaltungsgerichtsordnung –VwGO-
und der Verordnung über die technischen Rahmenbedin-
gungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach (Elektroni-
scher-Rechtsverkehr-Verordnung       –     ERVV)      vom
24.11.2017 (BGBI. S. 3803) einzureichen.
KREISBLATT –           AMTSBLATT DES KREISES LIPPE                                       129

Anlage 1 zur Allgemeinverfügung des Kreises Lippe             Bad Salzuflen
zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhü-
tung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des            Ortsteil Salzuflen
Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises             Straßen/Plätze/etc.                Begründung
Lippe dienen                                                  Täglich in der Zeit von 06:00      Das Infektionsgesche-
hier: Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Berei-           bis 20:00 Uhr:                     hen im Stadtgebiet ist
chen des Kreisgebietes                                                                           weiterhin auf einem
                                                                     Am Schliepsteiner Tor      hohen Niveau. Auch im
In den folgenden Bereichen ist eine Alltagsmaske zu tra-              gesamter Bereich           Hinblick auf mögliche
gen:                                                                Parkstraße ab Haus-         Mutationen sollten die
                                                                      nummer 4 bis 48            Kontaktbegegnungen
Augustdorf                                                          Bleichstraße ab Haus-       gemindert werden.
Straßen/Plätze/etc.                Begründung                         nummer 2 (Einmün-
     Bereich       Pivitsheider   Die Anordnung der                  dung Parkstraße)           In der Innenstadt ist die
        Straße von Einmün-         Maskenpflicht    erfolgt   bis Eckgrundstück Einmündung       Gefahr das nahen Bei-
        dung     Stukenbrocker     aufgrund der vorliegen-    Wenkenstraße                       sammenseins beson-
        Straße bis zum Kreis-      den diffusen hohen In-           Lange Straße       ab       ders hoch. Die aktuel-
        verkehr mit angrenzen-     fektionszahlen in der              Hausnummer 1 bis 67        len Regelungen in Be-
        den Parkflächen            Gemeinde Augustdorf.             Dammstraße ab Eck-          zug auf Zusammen-
                                   Die Maskenpflicht ist              grundstück     Einmün-     künfte für Personen
       Rosenstraße    mit an-     auf die meist frequen-             dung Lange Straße          werden hier (bei den
        grenzenden     Parkflä-    tierten Bereiche, den      bis Eckgrundstück Einmündung       engen Platzmöglichkei-
        chen                       öffentlichen   Plätzen     Wenkenstraße                       ten in der Innenstadt)
                                   und Straßen, zur Ein-            Millaupromenade     ge-     mit an Sicherheit gren-
       auf folgenden Parkplät-    dämmung der Corona-                samter Bereich             zender Wahrscheinlich-
        zen:                       Pandemie vorgesehen.             Im Ort      gesamter        keit überschritten. Die
                                                                      Bereich                    Ansteckungsgefahr ist
       Parkplatz    Freizeitge-                                                                 umso größer, je mehr
                                                                    Am Herforder Tor ab
        lände Schlingsbruch                                                                      Personen aufeinander-
                                                                      Eckgrundstück      Ein-
                                                                                                 treffen.
                                                                      mündung Lange Straße
       Parkplätze          am                                bis Hausnummer 1
        Schlingweg                                                  Steege       gesamter
                                                                      Bereich
       Parkplatz unterhalb der                                     Am Markt gesamter Be-
        Realschule am Rodel-                                          reich
        berg
                                                                    Wenkenstraße ab Eck-
                                                                      grundstück     Einmün-
       Parkplatz     WINEO-
                                                                      dung Steege/AmMarkt
        Arena am Inselweg
                                                              bis Hausnummer 29
                                                                    Obere     Mühlenstraße
                                                                      gesamter Bereich
       Auf folgenden Park-
                                                                    Untere    Mühlenstraße
        plätzen täglich in der
                                                                      gesamter Bereich
        Zeit von 06:00 bis
        20:00 Uhr:                                                  Osterstraße von Haus-
                                                                      nummer 27 bis 70
       Parkplatz der Baptisten
        Brüdergemeinde an der                                        auf folgenden Parkplät-
        Haustenbecker Straße                                          zen:

       Parkplatz der Evangeli-                                      Bahnhof (Bahnhofstra-
        ums Christen Gemein-                                          ße 41)
        de am Imkerweg                                               Martin-Luther-Straße
                                                                      (Martin-Luther-Straße
       Parkplatz der Ev. Frei-                                       2)
        kirche an der Pivitshei-                                     Mauerstraße (Mauer-
        der Straße                                                    straße)
                                                                     Riestestraße      (Ries-
                                                                      testraße)
                                                                     Roseneck (Sophienst-
                                                                      raße)
                                                                     Vitasol I (Extersche
                                                                      Straße)
                                                                     Vitasol II (Forsthaus-
                                                                      weg)
130                            KREISBLATT –           AMTSBLATT DES KREISES LIPPE

Ortsteil Schötmar                                               Horn-Bad Meinberg
Straßen/Plätze/etc.                Begründung                   Straßen/Plätze/etc.            Begründung
Werktäglich in der Zeit von        Die Stadt Bad Salzuflen           Marktplatz               Der Marktplatz ist der
06:00 bis 20:00 Uhr:               hat im Kreisgebiet Lippe                                    zentrale Platz in Horn,
                                   eine hohe Zahl von Er-                                      auf dem es auch wegen
      Markt Schötmar ge-          krankungen. Vor diesem              An folgenden Kitas     der Bushaltestelle und
        samter Bereich             Hintergrund sollten die               100 m vor dem Zu-     der Verwaltungsgebäude
     Begastraße ab Haus-          möglichen    Kontaktbe-               gang                  (u. a. Einwohnermelde-
        nummer 2 bis 28            gegnungen     gemindert      Montag bis Freitag in der      amt) zu Warteschlangen
     Krumme Weide ab              werden.                      Zeit von 07:00 bis 16:30 Uhr   kommen kann. Aus die-
        Hausnummer 30 bis                                                                      sem Grund ist auch hier
        59                         In der Innenstadt ist die                                   die Maskenpflicht ange-
     Schloßstraße ab Ein-         Gefahr das nahen Bei-               Am Müllerberg          zeigt.
        mündung      Vehrling-     sammenseins       beson-
        straße Eckgrundstück       ders hoch. Die aktuellen            Am Waldstadion         Kitas: Wie auf den Park-
Hausnummer 13 bis Einmün-          Regelungen in Bezug                                         plätzen der Supermärkte
dung Aechternstraße                auf Zusammenkünfte für              Gebrüder-              (§ 3 Abs. 2 Nr. 1a
Eckgrundstück    Hausnummer        Personen werden hier                 Künnemeyer-Straße      CoronaSchVO) streben
30                                 (bei den engen Platz-                                       hier viele Menschen wie
     Schülerstraße        ab      möglichkeiten in der In-            Golfweg                durch einen Trichter auf
        Hausnummer 1 bis 13        nenstadt) mit an Sicher-                                    ein konkretes Ziel zu
     Ladestraße ab Haus-          heit grenzender Wahr-               Karlsbader Straße      bzw. verlassen einen Ort
        nummer 1 bis Eck-          scheinlichkeit überschrit-                                  und streben dann wieder
        grundstück                 ten. Die Ansteckungsge-             Karolinenweg           auseinander. Zur Ver-
Einmündung          Begastra-      fahr ist umso größer, je                                    dichtung dieser Men-
ße/Krumme Weide                    mehr Personen aufei-                Molkenberg             schenströme (Kitas: brin-
                                   nandertreffen.                                              gende und abholende
         auf folgenden Park-                                          Südholzweg             Eltern, Schulwege: so-
          plätzen:                                                                             wohl bringende und ab-
                                                                       Silbergrund            holende Eltern als auch
         Am Schloß (Heldman-                                                                  Schüler/innen) kommt es
          straße 6-9)                                                                          im Nahbereich der Ein-
         Ladestraße      (Lade-                                                               richtungen. Aus diesem
          straße 1)                                                                            Grund ist während in der
         Montessoriweg (Mont-                                                                 Öffnungszeiten der Kitas
          essoriweg 2)                                                                         eine Maskenpflicht ange-
         Pfarrkamp (Pfarrkamp                                                                 zeigt.
          6)
         Vehrlingstraße (ggü.
          Vehrlingstraße 7)
                                                                Kalletal
                                                                Straßen/Plätze/etc.         Begründung
Barntrup                                                             Lemgoer Straße        In dem genannten Straßen-
Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung                       (Hausnummer 1 –    abschnitt befinden sich Ein-
                                                                         34)                zelhandelsgeschäfte, Ban-
                                                                                            ken und Bäckereien, deshalb
Blomberg                                                               Rintelner Straße    ist dort mit Personenauf-
Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung                      (Hausnummer 1 –     kommen zu rechnen.
                                                                        23)

Detmold
Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung              Lage
                                                                Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung

Dörentrup
Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung

Extertal
Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung
KREISBLATT –           AMTSBLATT DES KREISES LIPPE                                      131

Lemgo                                                          Leopoldshöhe
Straßen/Plätze/etc.               Begründung                   Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung
Täglich in der Zeit von 07:00     Die genannten und in der
bis 21:00 Uhr:                    Anlage 2 zeichnerisch
                                  dargestellten    Bereiche    Lügde
       Außenflächen      der     sind dem unmittelbaren       Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung
        PHOENIX CONTACT           Umfeld des kreisweiten
        arena nebst Parkplät-     Impfzentrums zuzuord-
        zen und Freiflächen       nen. Insbesondere zu         Oerlinghausen
                                  den grundsätzlichen Öff-     Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung
       Wiese hinter der der      nungszeiten des Impf-
        PHOENIX CONTACT           zentrums von 8:00 Uhr
        arena, wie in Anlage      bis 20:00 Uhr ist mit er-    Schieder-Schwalenberg
        2 zeichnerisch darge-     höhtem      Publikumsver-    Keine Regelung im Rahmen dieser Allgemeinverfügung
        stellt                    kehr - insbesondere des
                                  vulnerablen    Personen-
       Außenflächen      des     kreises - zu rechnen, die    Schlangen
        Hanseberufskollegs        eines besonderen Schut-      Straßen/Plätze/etc.               Begründung
        und     Außenflächen      zes bedürfen. Zudem          Montag bis Freitag in der Zeit    In allen drei Ortsteilen
        des Grundstücks Jo-       besteht die Gefahr, dass     von 6:00 bis 18:00 Uhr:           der Gemeinde Schlan-
        hannes-Schuchen           Impfgegner diese Ört-                                          gen wird die Masken-
        Str. 3 sowie der          lichkeiten aufsuchen und          Alte-Rothe-Straße 19        pflicht auf den Parkplät-
        Sporthalle (Flurstück     Situationen entstehen, in    Parkplatz „Kita Alte-Rothe“ und   zen und Zuwegungen zu
        531)                      denen die Abstände nicht     Zuwegung zur Kindertagesstät-     Kindertagesstätten mit
                                  immer eingehalten wer-       te (auch Zu-wegung von der        der     zeitlichen  Ein-
       Johannes-Schuchen         den. Dies betrifft insbe-    Schützen-straße)                  schränkung anlehnend
        Str. ab Kreuzung          sondere den Eingangs-                                          an die Betriebszeiten
        Bunsenstraße in ge-       bereich aber auch die in            Badstraße Parkplatz       angeordnet.
        rader    Verlängerung     der Anlage 2 dargestell-             „Sportplatz       Am      Hier ist mit dem erhöh-
        bis zum Grundstück        ten Flächen. Aufgrund                Rennekamp“        ein-    ten Aufkommen von
        Johannes-Schuchen         notwendiger Vor- und                 schließlich Zuwegung      Personen/Eltern bei Be-
        Str. 3 sowie der          Nachbereitung      beginnt           zur „Kita Regenbogen“     triebsbeginn und -ende
        Sporthalle (Flurstück     die Verpflichtung zum                                          Rechnung zu rechnen.
        53)                       Tragen einer Maske be-              Gartenstraße 12 Park-
                                  reits eine Stunde vor der            platz „Kita Gartenstra-
       Bunsenstraße       ab     Öffnung und endet eine               ße“ einschließlich Zu-
        Kreuzung Liebigstra-      Stunde nach der Schlie-              wegung zur Kita (auch
        ße bis einschließlich     ßung des Impfzentrums.               von und zur Kohlstäd-
        Kreuzung Johannes-                                             ter Straße)
        Schuchen Str.
                                                                      Lindenstraße 83 c
Eine Karte mit den betroffenen                                         Parkplatz „Kita Arche
Bereichen ist beigefügt (Anla-                                         Noah“ einschließlich
ge 2). Die zeichnerische Dar-                                          Zuwegung zur Kita
stellung geht der textlichen
Beschreibung vor.                 Aufgrund der nach dem               Rosenstraße 11 – 13
                                  gestrigen Bund-Länder-               einschließlich Bushal-
                                  Beschluss zu erwarten-               testelle    Bürgerhaus
                                  den Öffnungen ist mit                und Parkplatz vor der
Werktäglich in der Zeit von       einer erhöhten Passan-               Musikschule
09:00 bis 18:00 Uhr:              tenfrequenz in dem ge-
                                  nannten Bereich zu Ge-
       Mittelstraße 1 – 147      schäftsöffnungszeiten zu     Ortsteil Kohlstädt
       Ostertor                  rechnen. Es ist zu erwar-    Straßen/Plätze/etc.            Begründung
                                  ten, dass das Abstands-
       Breite Straße 35 – 68                                  Montag bis Freitag in der      In allen drei Ortsteilen der
                                  gebot dort wegen des
       Haferstraße                                            Zeit von 6:00 bis 18:00        Gemeinde Schlangen wird
                                  erhöhten     Kundenauf-
       Kramerstraße              kommens und der teil-
                                                               Uhr:                           die Maskenpflicht auf den
       Lippegarten               weise engen örtlichen
                                                                                              Parkplätzen und Zuwegun-
       Marktplatz                                                    Am Kuhlhof 4 Park-     gen Kindertagesstätten mit
                                  Gegebenheiten nicht in
       Waisenhausplatz                                                platz          „Kita   der zeitlichen Einschrän-
                                  jedem Fall eingehalten
                                                                       Strothestrolche“       kung anlehnend an die Be-
                                  werden kann.
Eine Karte mit den betroffenen                                         einschließlich Zu-     triebszeiten angeordnet.
Bereichen ist als Anlage beige-                                        wegung zur Kita        Hier ist mit dem erhöhten
fügt (Anlage 3). Die zeichneri-                                                               Aufkommen von Perso-
sche Darstellung geht der                                                                     nen/Eltern bei Betriebsbe-
textlichen Beschreibung vor.                                                                  ginn und -ende Rechnung
                                                                                              zu rechnen.
132                          KREISBLATT –          AMTSBLATT DES KREISES LIPPE

Ortsteil Oesterholz-Haustenbeck
Straßen/Plätze/etc.            Begründung
Montag bis Freitag in der In allen drei Ortsteilen der
Zeit von 6:00 bis 18:00 Uhr:   Gemeinde        Schlangen
                               wird die Maskenpflicht auf
      Zur      Kammersenne den Parkplätzen und Zu-
         Parkplatz „Zur Kam- wegungen zu Kinderta-
         mersenne“        ein- gesstätten mit der zeitli-
         schließlich    Zuwe- chen Einschränkung an-
         gung zur „Stern- lehnend an die Betriebs-
         schnuppe“             zeiten angeordnet.
                               Hier ist mit dem erhöhten
      Zuwegung zum Ju- Aufkommen von Perso-
         gendtreff             nen/Eltern bei Betriebs-
                               beginn und -ende Rech-
                               nung zu rechnen.
KREISBLATT –   AMTSBLATT DES KREISES LIPPE   133
134                       KREISBLATT –       AMTSBLATT DES KREISES LIPPE

Anlage 3 zur Allgemeinverfügung des Kreises Lippe
zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen,
die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren
Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2
auf dem Gebiet des Kreises Lippe dienen
hier: Tragen von Alltagsmasken in bestimmten Berei-
chen des Kreisgebietes
KREISBLATT –   AMTSBLATT DES KREISES LIPPE   135
Einzelpreis dieser Nummer 0,38 €
        Bezug und Lieferung des Kreisblattes durch Kreis Lippe, Der Landrat, Felix-Fechenbach-Str. 5, 32756 Detmold.
                   Einzellieferung nur gegen Voreinsendung des Betrages zuzüglich Versandkosten auf das
                                    Konto 18 bei der Sparkasse Detmold (BLZ 476 501 30).
         Bezugsgebühren jährlich 53,69 €. In den vorgenannten Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
Redaktionsschluss jeweils am 1. bzw. 15. eines Monats um 16:00 Uhr, Erscheinungstermin jeweils am 10. bzw. 25. eines Monats.
                             Herausgeber: Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold
          Verantwortlich für die veröffentlichten Texte sind die Städte und Gemeinden bzw. die jeweiligen Institutionen.
Sie können auch lesen