Kriminalstatistik 2020 Kanton Basel-Landschaft
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Zusammenfassung Die Anzahl polizeilich erfasster Straftaten hat 2020 im Kanton Basel-Landschaft im Vergleich zum Vorjahr um 3% (343 Fälle) zugenommen. Insgesamt wurden 11'937 (im Vorjahr 11'594) Straftaten erfasst. 88 (i.V. 90) % aller Delikte richteten sich gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, wobei 70 (i.V. 72) % dieser Delikte gegen das Vermögen erfolgten. Diebstähle machten dabei den überwiegenden Teil aus. 9% der erfassten Straftaten erfolgten gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Einfluss der Corona-Pandemie auf die Kriminalitätslage ist unklar. Die polizeiliche Aufklärungsrate liegt insgesamt bei 40 (i.V. 38) %. Während die Anzahl der Verstösse gegen das Strafgesetzbuch gesamtschweizerisch um über 2% abgenommen hat, nahm sie im Kanton Basel-Landschaft leicht zu (+1%). Die Kriminalitätshäufigkeit („Belastung“) hat sich entsprechend erhöht, wobei Basel-Landschaft mit 36 Straftaten pro 1‘000 Einwohnern (unverändert) weiterhin deutlich unter dem Landesdurchschnitt (49) liegt. Der Anteil ausländischer Tatverdächtiger an Verstössen gegen das Strafgesetzbuch lag bei 46 (i.V. 47) %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei 11 (i.V. 14) % um nicht in der Schweiz wohnhafte Tatverdächtige (unter anderem sog. „Kriminaltouristen“) handelte. Ein allfälliger Migrationshintergrund der tatverdächtigen Schweizer wird in der Statistik nicht erfasst. Gewaltstraftaten nahmen um 11 (i.V. 6) % zu, wobei die Zunahme zu einem grossen Teil auf minderschwere Delikte wie Drohungen und einfache Körperverletzungen zurückzuführen war. Vergewaltigungen (16, i.V. 13) nahmen leicht, sexuelle Nötigungen (20, i.V. 7) aufgrund der Erfassungsmethode (Ausgangsdatum) überdurchschnittlich zu, bewegten sich aber nach wie vor um die langjährigen Mittelwerte. Die Anzahl Raubdelikte war praktisch unverändert (24, i.V. 25 Fälle). 84 (i.V. 83) % der einer Gewaltstraftat verdächtigten Personen waren männlich, deutlich mehr als die Hälfte der Tatverdächtigen (57, i.V. 55%) waren Schweizerinnen bzw. Schweizer. Polizeiliche Interventionen im Rahmen von häuslicher Gewalt nahmen wiederum zu (710, i.V. 680), wobei sich statistisch kein eindeutiger Zusammenhang mit der Pandemie erkennen lässt. Die Anzahl erfasster Delikte nahm um 14% zu (378, i.V. 332 Fälle). In 67 (i.V. 65) % der Fälle handelte es sich dabei um Tätlichkeiten, Drohungen und Beschimpfungen. Durch die Polizei ausgesprochene Wegweisungen gewaltausübender Personen nahmen um 21% zu (94, i.V. 78 Personen). Erstmals weist die PKS Zahlen zur Cyberkriminalität aus. Diese zeigen ein klares Schwergewicht im Bereich der Vermögensdelinquenz. Naturgemäss wird die Entwicklung erst in den Folgejahren beurteilt werden können. Die Beurteilung der Jugendkriminalität ist immer mit Unsicherheiten belastet, kann doch nur bei geklärten Delikten das Alter der Tatverdächtigen mit Sicherheit festgestellt werden. Ausserdem werden Delikte, die Jugendliche aus dem Kanton Basel-Landschaft in anderen Kantonen begehen, statistisch dort erfasst, während nach dem im Jugendstrafrecht geltenden Wohnortsprinzip die Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft zuständig ist. Die polizeilich in Basel-Landschaft erfassten Delikte gegen das StGB durch jugendliche Tatverdächtige stiegen um 4 (i.V. -2) %. Deutlich stärker (+33%) stieg die Anzahl der 15- bis 19-jährigen Tatverdächtigen im Bereich der Betäubungsmittelkriminalität. Einbrüche nahmen um 75 Fälle ab (-9%). Erneut waren vorwiegend Wohnobjekte (60, i.V. 62%) betroffen. Die Aufklärungsrate konnte verbessert werden (18, i.V. 16%). Die Einbruchsbelastung (Anzahl Einbrüche pro 1'000 Einwohner) entspricht erstmals dem Landesdurchschnitt. Ladendiebstahl (367, +5%) und Fahrzeugdiebstahl (1'752, -1%) verharrten auf hohem Niveau. 1
Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht .......................................................................................................................5 1.1 Straftaten nach Gesetzen ..........................................................................................5 1.1.1 Verteilung der Straftaten nach Gesetzen ..................................................................5 1.1.2 Aufklärung nach Gesetzen und Vorjahresvergleich ..................................................6 1.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) ................................................................6 1.2.1 Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches (StGB) ........................6 1.2.2 Titel des StGB mit einzelnen Titelkennzahlen ..........................................................7 1.2.3 Auswahl einzelner Titelkennzahlen des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen ............................................................................................................8 1.3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG).............................................................................9 1.3.1 Verteilung nach Schwere der Widerhandlung ..........................................................9 1.3.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich .........................................................................10 1.3.3 Substanzen nach Schwere der Widerhandlung ......................................................11 1.3.3.1 Substanzen nach Übertretung ............................................................................11 1.3.3.2 Substanzen nach Vergehen und Verbrechen......................................................12 1.3.4 Sicherstellungen von Betäubungsmitteln ................................................................13 1.4 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) ...............................................14 1.4.1 Verteilung ...............................................................................................................14 1.5 Tatverdächtige Personen nach Gesetzen ..............................................................15 1.5.1 Strafgesetzbuch (StGB) .........................................................................................15 1.5.2 Durch Tatverdächtige unter 18 Jahren begangene StGB-Delikte ...........................16 1.5.3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) ...........................................................................17 1.5.4 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) .................................................18 1.5.5 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) ........19 1.5.6 Anzahl Tatverdächtige pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB)..................20 2 Detailbereiche..............................................................................................................21 2.1 Gewaltstraftaten.......................................................................................................21 2.1.1 Verteilung nach Form .............................................................................................21 2.1.2 Übersicht ................................................................................................................22 2.1.3 Tatmittel .................................................................................................................23 2.1.3.1 Tötungsdelikte, Schwere Körperverletzung, Raub ..............................................23 2.1.4 Tatverdächtige von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit ..24 2.1.5 Opfer von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht ..................................................25 2
2.2 Cyberkriminalität .....................................................................................................26 2.2.1 Verteilung ...............................................................................................................26 2.2.2 Straftaten mit einem Modus Operandi der digitalen Kriminalität .............................27 2.3 Häusliche Gewalt .....................................................................................................28 2.3.1 Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen ............................................28 2.3.2 Straftatbestände: Vorjahresvergleich ......................................................................29 2.3.3 Arten der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person .................30 2.3.4 Weggewiesene Gewalt ausübende Personen ........................................................30 2.4 Brandstiftungen .......................................................................................................31 2.4.1 Verteilung Schadensummen ..................................................................................31 2.5 Sexualstraftaten .......................................................................................................32 2.5.1 Verteilung nach Form .............................................................................................32 2.5.2 Straftatbestände .....................................................................................................33 2.5.3 Örtlichkeiten ...........................................................................................................34 2.6 Straftaten gegen das Vermögen .............................................................................35 2.6.1 Verteilung nach Straftaten ......................................................................................35 2.6.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich .........................................................................36 2.7 Raub .........................................................................................................................37 2.7.1 Verteilung nach Tatmittel ........................................................................................37 2.7.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich .........................................................................38 2.8 Diebstahl ..................................................................................................................39 2.8.1 Verteilung nach Diebstahlsformen ..........................................................................39 2.8.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich .........................................................................40 2.8.3 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit .........................................................................41 2.9 Fahrzeugdiebstahl ...................................................................................................42 2.9.1 Nach Fahrzeugtyp ..................................................................................................42 2.10 Sachbeschädigung ..................................................................................................43 2.10.1 Verteilung nach Kontext .........................................................................................43 2.10.2 Vorgehensweise bei Vandalismus ..........................................................................44 2.11 Mittelfristige Entwicklung........................................................................................45 2.11.1 Strafgesetzbuch: Überblick.....................................................................................45 2.11.2 Straftaten gegen Leib und Leben ...........................................................................46 2.11.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität ..................................................................47 2.11.4 Straftaten gegen das Vermögen .............................................................................48 3
3 Methodisches Glossar ................................................................................................49 3.1 Einführung ...............................................................................................................49 3.2 Definitionen ..............................................................................................................49 3.2.1 Fall .........................................................................................................................49 3.2.2 Straftat ...................................................................................................................49 3.2.3 Aufgeklärte Straftat / Beschuldigte Person .............................................................49 3.2.4 Geschädigte Person ...............................................................................................49 3.2.5 Ständige Wohnbevölkerung ...................................................................................50 3.2.6 Gemeindestand ......................................................................................................50 3.3 Auswertungsprinzipien ...........................................................................................50 3.3.1 Ausgangsstatistik ...................................................................................................50 3.3.2 Tatortprinzip ...........................................................................................................50 3.3.3 Personen- oder Einfachzählung .............................................................................50 3.4 Kennzahlen ..............................................................................................................51 3.4.1 Absolute Zahlen .....................................................................................................51 3.4.2 Relative Zahlen ......................................................................................................51 3.4.3 Graphiken ..............................................................................................................52 4
1 Übersicht 1.1 Straftaten nach Gesetzen 1.1.1 Verteilung der Straftaten nach Gesetzen Polizeilich bekannt gewordene Straftaten gegen das Strafgesetzbuch (StGB), gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und das Ausländergesetz (AIG) werden detailliert in der polizeilichen Kriminalstatistik aufgenommen. Widerhandlungen gegen das Straßenverkehrsgesetz (SVG) sind hingegen nicht in der PKS enthalten, auch nicht fahrlässige Tötungen oder Körperverletzungen, die im Zusammenhang einer SVG-Widerhandlung erfolgen. Diese werden in der Verkehrsunfallstatistik ausgewiesen. 5
1.1.2 Aufklärung nach Gesetzen und Vorjahresvergleich Aufklärung nach Gesetzen 2018 2019 2020 Straftaten Straftaten Straftaten Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Strafgesetzbuch (StGB) 9 806 10 441 10 525 32 1 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 710 847 1 068 98 26 Ausländergesetz (AIG, ehem. AuG) 166 133 106 100 -20 Übrige Bundesnebengesetze 188 173 238 90 38 © BFS, Neuchâtel 2021 1.2 Straftaten des Strafgesetzbuches (StGB) 1.2.1 Verteilung der Straftaten nach Titeln des Strafgesetzbuches (StGB) Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nur die häufigsten Titel des Strafgesetzbuches ausgewiesen. 6
1.2.2 Titel des StGB mit einzelnen Titelkennzahlen Titel des Strafgesetzbuches mit einzelnen Titelkennzahlen 2018 2019 2020 Straftaten Straftaten Straftaten Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Gesamttotal Strafgesetzbuch 9 806 10 441 10 525 32 1 Total gegen Leib und Leben 486 524 522 91 0 Vollendete Tötungsdelikte (Art. 111–113/116) 1 4 1 100 -75 Versuchte Tötungsdelikte (Art. 111–113/116) 4 0 0 k.A. 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) 17 9 16 94 78 Einfache Körperverletzung (Art. 123) 187 156 176 89 13 Total gegen das Vermögen 6 997 7 564 7 324 21 -3 Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) 2 727 2 697 2 677 27 -1 davon Einbruchdiebstahl 1 010 874 799 18 -9 davon Entreissdiebstahl 6 3 6 0 100 Fahrzeugdiebstahl, inkl. SVG Entwendungen 1 443 1 778 1 752 5 -1 Raub (Art. 140) 24 25 24 58 -4 Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) 1 022 1 357 1 087 20 -20 Betrug (Art. 146) 380 349 409 34 17 Erpressung (Art. 156) 12 13 21 19 62 Konkurs, Betreibungsdelikte (Art. 163–171) 10 2 0 k.A. -100 Total gegen Ehre, Geheim, Privatbereich 210 228 329 87 44 Ehrverletzung + Verleumdung (Art. 173 + 174) 29 47 46 76 -2 Total gegen die Freiheit 1 715 1 632 1 780 37 9 Drohung (Art. 180) 171 174 224 94 29 Nötigung (Art. 181) 22 53 50 86 -6 Menschenhandel (Art. 182) 0 0 0 k.A. 0 Freiheitsberaubung (Art. 183) 7 6 14 93 133 Hausfriedensbruch ohne Diebstahl (Art. 186) 108 129 166 49 29 Total gegen die sexuelle Integrität 90 143 199 76 39 Sexuelle Handlungen Kind (Art. 187) 11 18 17 77 -6 Vergewaltigung (Art. 190) 6 13 16 81 23 Exhibitionismus (Art. 194) 11 7 22 55 214 Pornografie (Art. 197) 27 59 67 85 14 Total gemeingefährliche Verbrechen, Vergehen 69 102 99 50 -3 Brandstiftung (Art. 221) 21 33 36 42 9 Total gegen die öffentliche Gewalt 91 74 97 99 31 Gewalt und Drohung gegen Beamte (Art. 285) 36 28 34 100 21 Total gegen die Rechtspflege 20 36 58 76 61 Geldwäscherei (Art. 305bis) 1 11 26 46 136 Übrige Straftaten gegen das StGB 128 138 117 50 -15 © BFS, Neuchâtel 2021 7
1.2.3 Auswahl einzelner Titelkennzahlen des StGB gemäss Aufklärung, inkl. nachträglicher Aufklärungen 8
1.3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 1.3.1 Verteilung nach Schwere der Widerhandlung Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, die klar im Zusammenhang mit dem Eigenkonsum stehen, werden als Übertretungen geahndet. Sobald Formen des Handels von illegalen Substanzen feststellbar sind, fallen die Widerhandlungen je nach Menge und Vorgehensweise (bandenmässig, gewerbsmässig) unter Vergehen oder Verbrechen und werden mit einem höheren Strafmass geahndet. 9
1.3.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich Widerhandlungen gegen das BetmG 2018 2019 2020 Straftaten Straftaten Straftaten Aufklärung Diff. Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Widerhandlungen gegen das BetmG 710 847 1 068 98 26 Total Besitz/Sicherstellung 263 316 457 95 45 Besitz/Sicherstellung Übertretung 167 244 370 95 52 Besitz/Sicherstellung leichter Fall 81 71 78 99 10 Besitz/Sicherstellung schwerer Fall 15 1 9 100 800 Total Konsum 321 376 401 100 7 Total Anbau/Herstellung 22 50 33 100 -34 Anbau/Herstellung Übertretung 2 39 7 100 -82 Anbau/Herstellung leichter Fall 15 10 23 100 130 Anbau/Herstellung schwerer Fall 5 1 3 100 200 Total Handel 56 49 68 100 39 Handel leichter Fall 41 40 60 100 50 Handel schwerer Fall 15 9 8 100 -11 Total Schmuggel 48 56 109 100 95 Einfuhr, Ausfuhr, Übertretung 0 0 56 100 k.A. Einfuhr, Ausfuhr, Transit leichter Fall 36 56 48 100 -14 Einfuhr, Ausfuhr, Transit schwerer Fall 12 0 5 100 k.A. © BFS, Neuchâtel 2021 10
1.3.3 Substanzen nach Schwere der Widerhandlung 1.3.3.1 Substanzen nach Übertretung 11
1.3.3.2 Substanzen nach Vergehen und Verbrechen Die illegalen Substanzen werden nach Anzahl registrierter Widerhandlungen und nicht nach involvierten Drogenmengen ausgewiesen. Lediglich bei den sichergestellten Substanzen kann die Menge resp. das Gewicht der Drogen zuverlässig angegeben werden, für Konsum und die verschiedenen Formen von Handel ist dies nicht möglich. 12
1.3.4 Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Betäubungsmittelgesetz: Sicherstellungen von Betäubungsmitteln Fälle Stück/Tabletten/Dosis/Joint Kilo ml Pflanzen Hanfprodukte Hanfsamen 54 - 0,041 - - Hanf (Jungpflanze ohne Blütenstände) 3 - - - 1 336 Hanf (Pflanze mit Blüten: frisch) 21 - 0,065 - 4 959 Hanf (Pflanze mit Blüten: getrocknet) 1 - - - 30 Haschisch 51 - 4,820 - - Haschischöl 1 - 0,006 - - Marihuana 267 29 125,436 - - Stimulantien Amphetamine 20 - 1,150 - - Crack 1 - 0,001 - - Ecstasy 11 77 - - - Kokain 35 - 0,500 - - Methamphetamin: Thaipillen, Ice, Crystal 12 - 0,060 - - Opiate Heroin 7 - 0,017 - - Methadon 1 2 - - - Halluzinogene Halluzinogene Pilze (Psilocybin) 10 - 1,719 - - LSD 16 123 - 2 - Andere Substanzen GHB/GBL 2 - 0,011 100 - Andere Betäubungsmittel 15 92 0,254 - - Rohmaterialien und Erzeugnisse mit 1 - 2 000,000 - - vermuteter betäubungsmittelähnlicher Wirkung Rezeptpflichtige betäubungsmittelhaltige 12 927 - - - Medikamente Substanzart noch unbekannt 17 197 0,251 - - © BFS, Neuchâtel 2021 13
1.4 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) 1.4.1 Verteilung 14
1.5 Tatverdächtige Personen nach Gesetzen 1.5.1 Strafgesetzbuch (StGB) 15
1.5.2 Durch Tatverdächtige unter 18 Jahren begangene StGB-Delikte Tatbestand 2018 2019 2020 Anzahl Anzahl Anzahl % Einbruchdiebstahl 37 13 45 246 Ladendiebstahl 21 25 38 52 Einfache Körperverletzung 24 27 29 7 Tätlichkeit 24 24 29 21 Sachbeschädigung 91 141 27 -81 Pornografie 10 22 27 23 Drohung 7 19 25 32 Beteiligung Angriff 13 8 23 188 Fahrzeugdiebstahl 12 11 22 100 Beschimpfung 16 18 22 22 Diebstahl 39 33 12 -64 Einschleichdiebstahl 18 9 8 -11 Raub 3 4 8 100 Gewaltdarstellung 5 7 7 0 Betrügerischer Missbrauch EDV Anlage 5 6 7 17 Hausfriedensbruch 24 35 7 -80 Sexuelle Handlungen mit Kindern 0 3 6 100 Gefährdung durch gentechnisch veränderte oder 0 0 6 k.A. pathogene Organismen Fahrzeugeinbruchdiebstahl 0 6 5 -17 Diebstahl ab/aus Fahrzeug 0 3 5 67 Hinderung einer Amtshandlung 0 1 5 400 Schwere Körperverletzung 3 0 4 k.A. Vorschussbetrug 0 0 4 k.A. Brandstiftung 9 7 4 -43 Gewalt gegen Behörden / Beamte 1 2 4 100 und weitere Straftaten Total 517 506 524 4 16
1.5.3 Betäubungsmittelgesetz (BetmG) 17
1.5.4 BG über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) 18
1.5.5 Staatszugehörigkeit nach Gesetzen (CH/Ausländer nach Aufenthaltsstatus) Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, dies z.B. durch die unbewilligte Beschäftigung oder durch die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern. In der PKS werden Ausländer nach ihrer Aufenthaltsbewilligung (bzw. dem Fehlen einer solchen) in drei Kategorien unterteilt: Ständige ausländische Wohnbevölkerung (A. Wohnbevölkerung): – Aufenthalter (Ausweis B) – Niedergelassene (Ausweis C) – Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Diplom. Personal, intern. Funktionäre (Ausweis Ci)) Asylbevölkerung (A. Asyl): – Vorläufig aufgenommen Ausländer (Ausweis F) – Asylsuchende (Ausweis N) – Schutzbedürftige (Ausweis S) 19
Übrige ausländische Bevölkerung (A. Übrige): – Kurzaufenthalter (Ausweis L) – Grenzgänger (Ausweis G) – Touristen/Legal Anwesende ohne ausweispflichtigen Status – Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid – Abgewiesene Asylsuchende mit Sozialhilfestopp – Rückweisung an der Grenze – Illegaler Aufenthalt – Im Meldeverfahren – Aufenthaltsstatus unbekannt oder fehlend Bei dieser letzten Kategorie (A. Übrige) sind Analysen aufgeschlüsselt nach Unterkategorien nicht möglich, weil der Anteil der Personen mit unbekanntem oder von der Polizei nicht erfasstem Aufenthaltsstatus beträchtlich ist. Bei Statpop (s. methodisches Glossar) werden Kurzaufenthalter (Ausweis L), vorläufig aufgenommene Ausländer (Ausweis F) und Asylsuchende (Ausweis N) zur ständigen Wohnbevölkerung gezählt, sobald ihr Aufenthalt in der Schweiz länger als 12 Monate dauert. Diese Unterscheidung kann in der PKS nicht gemacht werden, weil die Aufenthaltsdauer nicht bekannt ist. Anmerkung zum AIG: Schweizer können nur beschränkt gegen das Ausländergesetz verstossen, z.B. durch die unbewilligte Beschäftigung oder die Erleichterung des illegalen Aufenthaltes von Ausländern. 1.5.6 Anzahl Tatverdächtige pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch (StGB) Anzahl beschuldigte Personen pro Straftat gegen das Strafgesetzbuch Anzahl beschuldigte Personen 1 2 3 4 5–10 >10 Anzahl Straftaten 2 787 370 118 22 48 0 © BFS, Neuchâtel 2021 20
2 Detailbereiche 2.1 Gewaltstraftaten Unter Gewaltstraftaten werden sämtliche Straftatbestände zusammengefasst, welche die vorsätzliche Anwendung oder Androhung von Gewalt gegen Personen beinhalten. Gewaltanwendung gegen Sachen wird ausgeschlossen (siehe Sachbeschädigung). 2.1.1 Verteilung nach Form 21
2.1.2 Übersicht Gewaltstraftaten 2018 2019 2020 Straftaten Straftaten Straftaten Aufklärung Differenz Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Gewaltstraftaten 735 776 865 90 11 Schwere Gewalt (angewandt) 28 26 34 85 31 Tötungsdelikt (Art. 111–113/116) 5 4 1 100 -75 Tötungsdelikt mit Schusswaffe 1 2 0 k.A. -100 Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 3 0 1 100. k.A. Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0 k.A. 0 Tötungsdelikt mit Körpergewalt 0 2 0 k.A. -100 Tötungsdelikt anderes Tatmittel 1 0 0 k.A. 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) 17 9 16 94 78 Schwere Körperverletzung mit Schusswaffe 0 0 0 k.A. 0 Schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe 2 0 2 100 k.A. Schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0 k.A. 0 Schwere Körperverlezung mit Körpergewalt 10 9 11 100 22 Schwere Körperverletzung anderes Tatmittel 5 0 3 67 k.A. Geiselnahme (Art. 185) 0 0 0 k.A. 0 Vergewaltigung (Art. 190) 6 13 16 81 23 Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 1 0 k.A. Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) 525 563 586 91 4 Einfache Körperverletzung (Art. 123) 187 156 176 89 13 Tätlichkeiten (Art. 126) 208 265 239 95 -10 Beteiligung Raufhandel (Art. 133) 5 11 0 k.A. -100 Beteiligung Angriff (Art. 134) 20 12 30 83 150 Raub (Art. 140 Ziff. 1–3) 24 25 23 61 -8 Nötigung (Art. 181) 22 53 50 86 -6 Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 7 6 14 93 133 Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) 0 0 0 k.A. 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) 15 7 20 95 186 Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) 36 28 34 100 21 Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 1 0 0 k.A. 0 Minderschwere Gewalt (angedroht) 182 187 245 87 31 Drohung (Art. 180) 171 174 224 94 29 Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 11 13 21 19 62 © BFS, Neuchâtel 2021 22
2.1.3 Tatmittel 2.1.3.1 Tötungsdelikte, Schwere Körperverletzung, Raub 23
2.1.4 Tatverdächtige von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Beschuldigte von Gewaltstraftaten: Alter, Geschlecht und Staatszugehörigkeit Alter/Geschlecht Ausländer/Status Total 24 M Total Wohnb. Total Gewalt 582 108 85 389 486 253 208 Schwere Gewalt (angewandt) 41 12 10 19 39 22 14 Tötungsdelikt (Art. 111–113/116) 3 0 0 3 3 3 3 Tötungsdelikt Schusswaffe 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikt Schneid-/Stichwaffe 3 0 0 3 3 3 3 Tötungsdelikt Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikt Körpergewalt 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikt anderes Tatmittel 0 0 0 0 0 0 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) 26 10 10 6 24 13 7 Schwere Körperverletzung Schusswaffe 0 0 0 0 0 0 0 Schwere Körperverletzung Schneid-/Stichwaffe 4 0 4 0 4 4 0 Schwere Körperverlezung Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0 0 0 0 0 Schwere Körperverlezung Körpergewalt 20 10 6 4 19 7 5 Schwere Körperverletzung anderes Tatmittel 2 0 0 2 1 2 2 Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 0 0 0 0 0 Geiselnahme (Art. 185) 0 0 0 0 0 0 0 Vergewaltigung (Art. 190) 12 2 0 10 12 6 4 Raub (Art. 140 Ziff. 4) 0 0 0 0 0 0 0 Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) 450 90 67 293 367 195 162 Einfache Körperverletzung (Art. 123) 148 33 29 86 124 72 61 Tätlichkeiten (Art. 126) 199 27 19 153 156 88 74 Beteiligung Raufhandel (Art. 133) 0 0 0 0 0 0 0 Beteiligung Angriff (Art. 134) 25 20 4 1 25 9 9 Raub (Art. 140 Ziff. 1–3) 33 18 9 6 29 8 8 Nötigung (Art. 181) 47 2 8 37 40 20 17 Zwangsheirat (Art. 181a) 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 14 0 4 10 14 6 3 Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) 0 0 0 0 0 0 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) 15 3 2 10 14 6 5 Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) 32 4 8 20 25 12 6 Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 0 0 0 0 0 Minderschwere Gewalt (angedroht) 222 34 32 156 197 94 78 Drohung (Art. 180) 219 34 32 153 195 93 77 Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 6 3 0 3 5 1 1 © BFS, Neuchâtel 2021 24
2.1.5 Opfer von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Geschädigte von Gewaltstraftaten: Alter und Geschlecht Alter Geschlecht Total 24 M W Jur. P. Total Gewalt 728 118 92 498 381 327 20 Schwere Gewalt (angewandt) 32 4 5 23 13 19 0 Tötungsdelikt (Art. 111–113/116) 1 0 1 0 0 1 0 Tötungsdelikt mit Schusswaffe 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikt mit Schneid-/Stichwaffe 1 0 1 0 0 1 0 Tötungsdelikt mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikt mit Körpergewalt 0 0 0 0 0 0 0 Tötungsdelikt anderes Tatmittel 0 0 0 0 0 0 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) 16 2 2 12 12 4 0 Schwere Körperverletzung mit Schusswaffe 0 0 0 0 0 0 0 Schwere Körperverletzung mit Schneid-/Stichwaffe 2 0 0 2 2 0 0 Schwere Körperverletzung mit Schlag-/Hiebwaffe 0 0 0 0 0 0 0 Schwere Körperverletzung mit Körpergewalt 11 2 2 7 7 4 0 Schwere Körperverletzung anderes Tatmittel 3 0 0 3 3 0 0 Verstümmelung weiblicher Genitalien (Art. 124) 0 0 0 0 0 0 0 Geiselnahme (Art. 185) 0 0 0 0 0 0 0 Vergewaltigung (Art. 190) 14 2 2 10 0 14 0 Raub (Art. 140 Ziff. 4) 1 0 0 1 1 0 0 Minderschwere Gewalt (angewandt evtl. angedroht) 538 93 74 360 302 225 11 Einfache Körperverletzung (Art. 123) 168 28 39 101 109 59 0 Tätlichkeiten (Art. 126) 211 39 18 154 98 113 0 Beteiligung Raufhandel (Art. 133) 0 0 0 0 0 0 0 Beteiligung Angriff (Art. 134) 18 7 3 8 14 4 0 Raub (Art. 140 Ziff. 1–3) 34 10 6 13 22 7 5 Nötigung (Art. 181) 56 5 12 38 27 28 1 Zwangsheirat (Art. 181a) 0 0 0 0 0 0 0 Freiheitsberaubung/Entführung (Art. 183) 14 4 3 7 2 12 0 Freiheitsberaubung/Entführung schwerer Fall (Art. 184) 0 0 0 0 0 0 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) 19 13 1 5 6 13 0 Drohung/Gewalt gegen Beamte (Art. 285) 72 0 2 65 55 12 5 Erpressung (Art. 156 Ziff. 3) 0 0 0 0 0 0 0 Minderschwere Gewalt (angedroht) 274 34 31 200 117 148 9 Drohung (Art. 180) 250 32 29 188 105 144 1 Erpressung (Art. 156 Ziff. 1,2,4) 24 2 2 12 12 4 8 © BFS, Neuchâtel 2021 25
2.2 Cyberkriminalität 2.2.1 Verteilung 4% 0% 8% Cyber Wirtschaftskriminalität Cyber Sexualdelikte Cyber Rufschädigung und unlauteres Verhalten Cyber Andere 88% 26
2.2.2 Straftaten mit einem Modus Operandi der digitalen Kriminalität aufgeklärte Aufklärungs- Modi Operandi Straftaten Straftaten rate in % Total Cyberkriminalität 557 187 34 Cyber-Wirtschaftskriminalität 489 132 27 Phishing 18 0 0 Hacking: Gewaltsames Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem 12 0 0 Hacking: Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem mit fremden Zugangsdaten 24 2 8 Malware: Ransomware 10 0 0 Cyberbetrug 409 125 31 CEO/BEC 11 0 0 Onlineshop 4 3 75 Immobilienanzeige 7 0 0 Ersuchen um finanzielle Hilfeleistung bei den Kontakten des Opfers 2 0 0 Verlangen einer Vorauszahlung für die Freigabe eines grossen Geldbetrags 20 1 5 (Vorschussbetrug) Übernehmen der Kontrolle über einen Computer im Rahmen eines 22 0 0 angeblichen technischen Supports Romance Scam 25 4 16 Nichtbezahlen auf Kleinanzeigeplattformen (Verkäufer geschädigt) 8 5 63 Nichtliefern auf Kleinanzeigeplattformen (Käufer geschädigt) 168 81 48 Missbrauchen von Online-Zahlungssyst./Wertkarten oder einer fremden 120 29 24 Identität, um einen Betrug zu begehen Online Anlagebetrug 18 0 0 Anderer Internetbetrug 4 2 50 Money/Package Mules 7 5 71 Sextortion (money) 9 0 0 Cyber Sexualdelikte 45 41 91 Verbotene Pornografie 42 40 95 Grooming 1 1 100 Sextortion (sex) 2 0 0 Cyber Rufschädigung und unlauteres Verhalten 23 14 61 Cybersquatting 2 0 0 Cyber-Rufschädigung (geschäftlich) 1 1 100 Cyberbullying/Cybermobbing 20 13 65 Darknet 0 0 k.A. Andere 0 0 k.A. © BFS, Neuchâtel 2021 Anmerkung: Wenn für eine Straftat mehrere Cybermodi erfasst wurden, wurde bei dieser Auswertung nur der erste Modus berücksichtigt. 27
2.3 Häusliche Gewalt Unter häuslicher Gewalt wird die Anwendung oder Androhung von Gewalt unter Paaren in bestehender oder aufgelöster ehelicher oder partnerschaftlicher Beziehung, zwischen Eltern (auch Stief-/Pflegeeltern) und Kind oder zwischen weiteren Verwandten verstanden. 2.3.1 Häusliche Gewalt: Verteilung nach Straftatbeständen 28
Ein ebenfalls häufig auftretender Straftatbestand im Rahmen häuslicher Gewalt ist der Hausfriedensbruch. Aufgrund der sehr grossen Menge an Hausfriedensbrüchen (v.a. im Zusammenhang mit Diebstahl) wird aus Gründen des Aufwandes auf die obligatorische Angabe der Beziehung zwischen der beschuldigten und geschädigten Person verzichtet. Damit kann auch die Vollständigkeit der Angabe nicht gewährleistet werden, weshalb dieser Straftatbestand nicht in die Darstellung aufgenommen wird. 2.3.2 Straftatbestände: Vorjahresvergleich Straftaten häusliche Gewalt: Vorjahresvergleich 2018 2019 2020 Diff. Straftaten Straftaten Straftaten Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % Total ausgewählte Straftaten häusliche Gewalt 331 332 378 14 Tötungsdelikt vollendet (Art. 111–113/116) 0 2 1 -50 Tötungsdelikt versucht (Art. 111–113/116) 2 0 0 0 Schwere Körperverletzung (Art. 122) 7 7 4 -43 Einfache Körperverletzung (Art. 123) 49 50 48 -4 Tätlichkeiten (Art. 126) 92 106 114 8 Gefährdung Leben (Art. 129) 4 5 7 40 Beschimpfung (Art. 177) 44 40 52 30 Missbrauch einer Fernmeldeanlage (Art. 179septies) 12 5 16 220 Drohung (Art. 180) 75 72 86 19 Nötigung (Art. 181) 9 12 14 17 Entführung/Freiheitsberaubung (Art. 183) 3 5 4 -20 Sexuelle Handlung mit Kindern (Art. 187) 6 4 5 25 Sexuelle Handlung mit Abhängigen (Art. 188) 0 0 0 0 Sexuelle Nötigung (Art. 189) 7 0 4 k.A. Vergewaltigung (Art. 190) 3 7 6 -14 Schändung (Art. 191) 3 0 1 k.A. Übrige ausgewählte Artikel des StGB 15 17 16 -6 © BFS, Neuchâtel 2021 29
2.3.3 Arten der Beziehung zwischen geschädigter und beschuldigter Person 2.3.4 Weggewiesene Gewalt ausübende Personen Die Polizei musste bei 94 Personen (Vorjahr 78) die Wegweisung mit Betretungsverbot verfügen. 30
2.4 Brandstiftungen 2.4.1 Verteilung Schadensummen Schadensumme 6 bis Fr. 1'000.- 1 Schadensumme 14 bis Fr. 10'000.- 6 Schadensumme 13 bis Fr. 100'000.- 6 Schadensumme 3 über Fr. 100'000.- 2 0 2 4 6 8 10 12 14 16 Straftaten 2020 Aufgeklärt 31
2.5 Sexualstraftaten 2.5.1 Verteilung nach Form 32
2.5.2 Straftatbestände Straftaten gegen die sexuelle Integrität: Aufklärung und Vorjahresvergleich 2018 2019 2020 Auf Diff. Straftaten Straftaten Straftaten klärung Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Straftaten gegen die sexuelle Integrität 90 143 199 76 39 Sexuelle Handlungen mit Kindern (Art. 187) 11 18 17 77 -6 Sexuelle Nötigung (Art. 189) 15 7 20 95 186 Vergewaltigung (Art. 190) 6 13 16 81 23 Schändung (Art. 191) 3 2 6 67 200 Exhibitionismus (Art. 194) 11 7 22 55 214 Pornographie (Art. 197) 27 59 67 85 14 Sexuelle Belästigung (Art. 198) 16 36 50 66 39 Übrige Straftaten gegen die sexuelle Integrität 1 1 1 100 0 © BFS, Neuchâtel 2021 33
2.5.3 Örtlichkeiten 34
2.6 Straftaten gegen das Vermögen 2.6.1 Verteilung nach Straftaten Eine der häufigsten Straftaten gegen das Vermögen ist die Sachbeschädigung. Ein wesentlicher Teil der Sachbeschädigungen erfolgt im Zusammenhang mit Diebstählen (Einbruch in Immobilien, Automaten, Fahrzeuge etc.). 35
2.6.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich Straftaten gegen das Vermögen 2018 2019 2020 Auf- Diff. Straftaten Straftaten Straftaten klärung Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total gegen das Vermögen 6 997 7 564 7 324 21 -3 Unrechtmässige Aneignung (Art. 137) 17 25 24 33 -4 Veruntreuung (Art. 138) 21 17 24 96 41 Diebstahl ohne Fahrzeuge (Art. 139) 2 727 2 697 2 677 27 -1 Fahrzeugdiebstahl (Art. 139 StGB/Art. 94 SVG) 1 443 1 778 1 752 5 -1 Raub (Art. 140) 24 25 24 58 -4 Sachentziehung (Art. 141) 17 18 27 82 50 Unbefugte Datenbeschaffung (Art. 143) 16 16 10 20 -38 Unbefugtes Eindringen Datensystem (Art. 143bis) 15 19 27 7 42 Sachbeschädigung ohne Diebstahl (Art. 144) 1 022 1 357 1 087 20 -20 Sachbeschädigung bei Diebstahl (Art 144) 1 200 1 065 1 038 20 -3 Betrug (Art. 146) 380 349 409 34 17 Betrüg. Missbrauch EDV-Anlage (Art. 147) 62 141 163 33 16 Zechprellerei (Art. 149) 5 7 10 90 43 Erschleichen Leistung (Art. 150) 2 3 0 k.A. -100 Erpressung (Art. 156) 12 13 21 19 62 Ungetreue Geschäftsbesorgung (Art. 158) 0 3 0 k.A. -100 Missbrauch Lohnabzüge (Art. 159) 1 0 1 100 k.A. Hehlerei (Art. 160) 14 9 9 89 0 Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug (Art. 163) 5 0 0 k.A. 0 Verfügung mit Beschlag belegte Vermögenswerte (Art. 169) 0 0 0 k.A. 0 Übrige Vermögensstraftaten 14 22 21 43 -5 © BFS, Neuchâtel 2021 36
2.7 Raub 2.7.1 Verteilung nach Tatmittel 37
2.7.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich Raub nach Tatmittel: Aufklärung und Vorjahresvergleich 2018 2019 2020 Auf- Diff. Straftaten Straftaten Straftaten klärung Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Raub (Art. 140) 24 25 24 58 -4 Schusswaffe 4 5 7 57 40 Schneid-/Stichwaffe 3 4 3 67 -25 Schlag-/Hiebwaffe 0 1 1 100 0 Körpergewalt 13 14 13 54 -7 Verbale Drohung 1 0 0 k.A. 0 Anderes Tatmittel 3 1 0 k.A. -100 Unbekanntes Tatmittel 0 0 0 k.A. 0 © BFS, Neuchâtel 2021 38
2.8 Diebstahl 2.8.1 Verteilung nach Diebstahlsformen 39
2.8.2 Aufklärung und Vorjahresvergleich Diebstahlsformen 2018 2019 2020 Auf- Diff. Straftaten Straftaten Straftaten klärung Vorjahr Anzahl Anzahl Anzahl % % Total Diebstähle (ohne Fahrzeugdiebstahl) 2 727 2 697 2 677 27 -1 Allgemeiner Diebstahl 812 821 731 17 -11 Einbruchdiebstahl 1 010 874 799 18 -9 Einschleichdiebstahl 277 270 312 18 16 Ladendiebstahl 277 350 367 86 5 Entreissdiebstahl 6 3 6 0 100 Taschendiebstahl 42 31 45 7 45 Trickdiebstahl 41 33 8 50 -76 Fahrzeugeinbruchdiebstahl 107 113 132 19 17 Diebstahl ab/aus Fahrzeug 155 202 277 21 37 © BFS, Neuchâtel 2021 40
2.8.3 Einbruchdiebstahl nach Örtlichkeit 41
2.9 Fahrzeugdiebstahl 2.9.1 Nach Fahrzeugtyp 42
2.10 Sachbeschädigung 2.10.1 Verteilung nach Kontext 43
2.10.2 Vorgehensweise bei Vandalismus 44
2.11 Mittelfristige Entwicklung Anhand einer Auswahl von Graphiken soll die Beurteilung der Entwicklung der polizeilich registrierten Kriminalität erleichtert werden. Dabei wird in den Graphiken mit einer schwarzen Linie jeweils das Total des Gesetzes (StGB und BetmG) oder des Titels des StGB dargestellt. In anderen Farben wird zusätzlich die Entwicklung für eine Auswahl von Straftaten oder Kriminalitätsbereichen dargestellt. 2.11.1 Strafgesetzbuch: Überblick 15'000 10'000 5'000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Total StGB davon Vermögen davon Leib und Leben davon Sexuelle Integrität 45
2.11.2 Straftaten gegen Leib und Leben 600 500 400 300 200 100 0 2016 2017 2018 2019 2020 Total Leib und Leben davon Tätlichkeiten davon Einfache Körperverletzung davon Schwere Körperverletzung und Tötungsdelikte 46
2.11.3 Straftaten gegen die sexuelle Integrität 250 200 150 100 50 0 2016 2017 2018 2019 2020 Total Sexuelle Integrität davon sex. Handlungen mit Kindern davon Pornographie davon Vergewaltigung + Sexuelle Nötigung 47
2.11.4 Straftaten gegen das Vermögen 9'000 8'000 7'000 6'000 5'000 4'000 3'000 2'000 1'000 0 2016 2017 2018 2019 2020 Total Vermögen davon restl. Diebstahl davon Fahrzeugdiebstahl davon Sachbeschädigung ohne Diebstahl davon Einbruchdiebstahl 48
3 Methodisches Glossar 3.1 Einführung In der PKS werden die polizeilich registrierten, strafrechtlich relevanten Sachverhalte aufgenommen. Sämtliche Artikel des Strafgesetzbuches aber auch strafrechtlich relevante Artikel diverser Nebengesetze werden erfasst. Zusätzlich werden auch Widerhandlungen gegen das AIG, ehem. AuG und das BetmG detailliert aufgenommen, jedoch separat ausgewertet. Nicht enthalten sind gesetzeswidrige Handlungen, die der Polizei nicht zur Kenntnis gelangen (Dunkelfeld) oder die über andere Wege direkt in ein Justizverfahren münden. Ebenfalls nicht vollständig enthalten sind Widerhandlungen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr. 3.2 Definitionen 3.2.1 Fall Unter einem Fall wird die Gesamtheit aller Straftaten verstanden, die innerhalb einer Anzeige oder eines polizeilichen Ermittlungsverfahrens registriert werden. Eine absolut einheitliche Erfassung ist auf der Fallebene nicht möglich, da die verschiedenen Kantone unterschiedliche Zuständigkeitsaufteilungen, aber auch unterschiedliche Rapporttraditionen haben, die nur mit viel Aufwand harmonisiert werden könnten. Fallzahlen werden zwar ausgewiesen, die Zählung der Fälle innerhalb der PKS steht aber nicht im Vordergrund. 3.2.2 Straftat Eine Handlung wird als eine oder auch mehrere Straftaten registriert, wenn sie gegen einen oder mehrere Gesetzesartikel verstösst. Der für die PKS verwendete Handlungsbegriff orientiert sich an der vom Gesetzestext vorgegebenen Definition (z.B. Tötung, Beteiligung an Raufhandel, ungetreue Geschäftsbesorgung etc.). Gezählt werden die eindeutig abgrenzbaren, strafbaren Akte, ungeachtet der Anzahl Geschädigter; diese werden separat ausgewertet. 3.2.3 Aufgeklärte Straftat / Beschuldigte Person Eine Straftat gilt als aufgeklärt, wenn nach polizeilichem Ermessen zumindest eine Person als Urheber dieser Straftat identifiziert werden kann. Handelt es sich um eine Täterschaft, d.h. um eine Gruppe beschuldigter Personen, gilt eine Straftat bereits als aufgeklärt, auch wenn erst eine Person der Täterschaft bekannt ist. Diese Person erscheint in der PKS als Beschuldigter. Als Beschuldigte gelten auch Anstifter, Mittäter oder Gehilfen. Der zugeordnete Status bildet den momentanen Wissensstand der Polizei ab und sagt nichts über den weiteren Verlauf des möglicherweise anschliessenden Justizverfahrens aus. 3.2.4 Geschädigte Person Als Geschädigte werden Personen bezeichnet, die durch eine rechtswidrige Handlung in ihrer physischen, psychischen, sozialen oder wirtschaftlichen Integrität geschädigt worden sind. 49
Darunter fallen auch juristische Personen, die einen materiellen resp. wirtschaftlichen Schaden (z.B. Ladendiebstahl) gemeldet haben. Anhand des zusätzlichen Merkmals «juristische» oder «natürliche» Person können die zwei Geschädigtenkategorien jedoch voneinander unterschieden werden. 3.2.5 Ständige Wohnbevölkerung Im Rahmen des neuen Volkszählungssystems wird die Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes (ESPOP) durch die Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) ersetzt. Mit der Einführung von STATPOP wurde der Begriff der «ständigen Wohnbevölkerung» unter Berücksichtigung internationaler Empfehlungen neu definiert (Verordnung über die eidgenössische Volkszählung vom 19. Dezember 2008 SR 431.112.1, Art. 2, Abs. d). Die ständige Wohnbevölkerung, wie sie in der Statistik STATPOP ab 2010 verstanden wird, umfasst zusätzlich zu der in ESPOP betrachteten Bevölkerung auch Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten. In Bezug auf die aktuelle polizeiliche Kriminalstatistik lässt sich für die Beschuldigten, die sich in einem Asylprozess befinden, nicht feststellen, ob die Aufenthaltsdauer mindestens zwölf Monate beträgt. Diese fallen deshalb alle in die Kategorie «Asyl» oder «Übrige». 3.2.6 Gemeindestand In der vorliegenden Broschüre stützen wir uns auf den Gemeindestand vom 1. Juli 2011. Zusammenführungen von Gemeinden wurden rückwirkend auf die vorangehenden Jahre übertragen, damit die Gemeinden über die Jahre verglichen werden können. 3.3 Auswertungsprinzipien 3.3.1 Ausgangsstatistik Als Standardauswertungsdatum wurde das Ausgangsdatum festgelegt. Mit den Auswertungen nach dem Ausgangsdatum wird abgebildet, was die Polizei unmittelbar im Vormonat oder Vorjahr «endbearbeitet» und/oder verzeigt hat. Darunter können auch Kriminalfälle oder Ereignisse aus früheren Kalenderjahren sein. 3.3.2 Tatortprinzip Es werden nur Straftaten berücksichtigt, die auf Schweizer resp. dem entsprechenden kantonalen Territorium stattgefunden haben oder deren Schaden auf diesem Territorium eingetroffen ist, ohne dass die geschädigte Person dieses verlassen hätte. 3.3.3 Personen- oder Einfachzählung Eine Person wird unabhängig davon, wie viele Straftaten ihr zugeschrieben werden, nur einmal als Realperson gezählt. 50
Bei Auflistungen verschiedener Straftatbestände werden Personen, denen verschiedene Straftaten zur Last gelegt werden, jedoch unweigerlich pro Straftatbestand, Titel oder Gesetz wiederholt ausgewiesen. 3.4 Kennzahlen Für die Beschreibung des kriminalstatistischen Bereiches werden verschiedene Formen von Kennzahlen verwendet. Zentral ist die Unterscheidung von absoluten und relativen Zahlen. 3.4.1 Absolute Zahlen Die absoluten Zahlen bilden die erfassten Häufigkeiten von Fällen, Straftaten, Beschuldigten, Geschädigten etc. als Einzelzahlen ab. Absolute Zahlen sind in der Regel wenig anschaulich und erlauben keinen Vergleich zwischen unterschiedlichen Ausgangsgrössen. 3.4.2 Relative Zahlen Verhältniszahlen werden durch Division aus zwei absoluten Zahlen gebildet. Damit wird die zu messende Grösse (z.B. Anzahl Straftaten) in Relation gesetzt zu einer als Mass dienenden Grösse (z.B. Bevölkerungszahl). Damit erhöhen Verhältniszahlen die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Grundgesamtheiten (z.B. Vergleiche zwischen Kantonen oder zwischen verschiedenen Bevölkerungsteilen). Häufigkeitszahl (HZ) Der Häufigkeitswert entspricht der Zahl der registrierten Ereignisse errechnet auf 1000 Einwohner. Verwendet werden die Bevölkerungszahlen der ständigen Wohnbevölkerung per Ende des Vorjahres. Registrierte Straftaten x 1000 HZ = ------------------------------------------------ Bevölkerungszahl Die Aussagekraft der Häufigkeitszahl wird dadurch beeinträchtigt, dass nur ein Teil der begangenen Straftaten der Polizei bekannt wird und dass Durchreisende, Touristen, Besucher etc., d.h. sämtliche nicht amtlich angemeldeten Personen, in der Bevölkerungszahl der Schweiz nicht enthalten sind. Straftaten, die von Personen dieser Kategorie begangen wurden, werden in der polizeilichen Kriminalstatistik ebenfalls gezählt. Bei der Interpretation der Häufigkeitszahlen ist zu berücksichtigen, dass der Anteil dieser fluktuierenden Bevölkerung nicht überall gleich gross ist, sondern in wirtschaftlichen, touristischen oder anderen Zentren am höchsten ist und dort zu entsprechenden Anstiegen führt. 51
Beschuldigtenbelastungsrate (BBR) Mit der Beschuldigtenbelastungszahl (BBR) wird die Zahl der ermittelten Beschuldigten, errechnet auf 1000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteils, jeweils ohne Minderjährige unter 10 Jahren, angegeben. Entsprechend der BBR kann auch die Geschädigtenbelastungszahl errechnet werden. Beschuldigte ab 10 Jahren x 1000 BBR = --------------------------------------------------------------- entspr. Bevölkerungsgruppe ab 10 Jahren Die Problematik der BBR ergibt sich aus einem mehrfachen Dunkelfeld: – Dunkelfeld nicht angezeigter Straftaten – Dunkelfeld nicht aufgeklärter Straftaten Die BBR kann daher nicht die tatsächliche, sondern allenfalls die von der Polizei registrierte Kriminalitätsbelastung einzelner Teilgruppen wiedergeben. Eine Berechnung der Belastungsrate für ausländische Beschuldigte ohne amtliche Registrierung (Übrige Ausländer) ist aufgrund der unbekannten Ausgangsgrösse nicht möglich. 3.4.3 Graphiken Wegen Rundungsfehlern entspricht die Summe der Prozentwerte in den Graphiken nicht immer 100. Zum Beispiel ergibt drei mal 33.33 (gerundet: 33.3) ein Total von 99.9 statt 100. 52
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