KUONI CRUISES SÜDSEE - Cotravel

 
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KUONI CRUISES SÜDSEE
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Südsee 1

KUONI CRUISES SCHIFFSREISE
MIT URS WÄLTERLIN
28. AUGUST – 13. SEPTEMBER 2021

LOCKRUF DER SÜDSEE
Inselträume erleben an Bord der Paul Gauguin von Französisch-Polynesien zu
den Tuamotus und Marquesas.

Die legendäre Schönheit der Südsee wird auch Sie umgarnen auf dieser Reise in
eines der letzten Paradiese dieser Welt. Atemberaubend schön und doch so
zerbrechlich ist dieser Garten Eden, den Sie an Bord der kleinen Paul Gauguin auf
entspannte Art und im intimen Rahmen entdecken. Inseln aus Vulkanen geboren,
beeindrucken mit bizarren Felsformationen und üppiger Vegetation; hier
gedeihen exotische Früchte mit lieblichen Aromen.
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Südsee 2

Highlights
    Baden und Schnorcheln in türkisen Lagunen
    Ausflüge in die Vulkanlandschaften im Geländewagen
    Vanille- und Ananasplantagen
    Schwarze Perlen auf der Perlenfarm
    Begleitung und Vorträge zur Region durch SRF-Korrespondent Urs
    Wälterlin

Termin:                       28. August – 13. September 2021
Dauer:                        15 Tage
Referent:                     Urs Wälterlin
Teilnehmerzahl:               max. 25 pro Gruppe

Preis pro Person in CHF
Aussenkabine F/E/Deluxe:      13‘780.- / 13‘980.- / 16‘580.-
Einzelbelegung:               17‘380.- / 17‘680.- / 26‘180.-
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Südsee 3

Reiseprogramm
Tag 1: Zürich – Papeete
Am Morgen Flug mit Swiss nach Paris. Empfang durch die lokale
Flughafenassistenz und Begleitung zum Terminal 2 für die Gepäckaufgabe. Flug
mit Air Tahiti Nui via Los Angeles nach Papeete. Empfang durch Ihre Kuoni Cruises
Reiseleitung. Transfer zum Hafen und Einschiffung. Leinen los um 23.55 Uhr.

Tag 2: Auf See
Geniessen Sie den ersten Tag an Bord und machen Sie sich mit dem Schiff vertraut.
Ihr Reiseleiter, Herr Urs Wälterlin, lädt zum Vortrag «Tuamotu Archipel» ein, der
Sie auf Ihr Ferienziel des nächsten Tages einstimmt.

Tag 3: Fakarava und Tuamotu Archipel
An Bord eines kleinen Bootes fahren Sie durch das wunderschöne UNESCO
Biosphärenreservat Fakarava zum feinsandigen Strand. Die Bootsfahrt dauert je
nach Wetterlage ca. 30 Minuten. Hier geniessen Sie während 2 ½ Stunden Freizeit,
um am Strand zu entspannen, in der kristallklaren Lagune zu schwimmen und zu
schnorcheln. Am Strand werden Ihnen gefrorene Kokosnüsse und Erfrischungen
(Fruchtsäfte, Eistee und Wasser) serviert. Geniessen Sie die Ruhe dieses fast
himmlischen Ortes. Ausflugsdauer: ca. 3 ½ Std. Aufenthalt: 8–17 Uhr.

Tag 4: Auf See
Ihr Reiseleiter, Herr Urs Wälterlin, lädt zum Vortrag «Marquesas-Inseln» ein, der
Sie auf das bezaubernde «Land der Männer» einstimmt. Eine abgelegene Inselwelt
aus Vulkanen mit rauen Küsten und tiefen Tälern, wo verschiedenen Volksstämme
ihr zu Hause fanden und verschiedene Dialekte gesprochen werden, die
einzigartig sind im pazifischen Raum. Archäologische Stätten vermitteln mit
steinernen Gottheiten viel furchteinflössende Geschichte. Kunsthandwerk fällt
hier auf goldenen Boden, denn die Einwohner der Marquesas sind begabte
Handwerker, die sich der Schnitz- und Gravierkunst widmen.
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Südsee 4

Tag 5: Omoa und Fatu Hiva
Fakultativer Ausflug: Sie begeben sich auf eine Wanderung ins mit üppigem
Regenwald bedeckte Omoatal, wo die Zeremonienstätte der Marqueser liegt. Hier
beteten sie zu ihren Göttern, um reichlich Wasser für ihre Ernten bereitstellen zu
können. Auf dem Weg treffen Sie auf einen kleinen Tiki, der in den berühmten
Ke’etu-Stein gemeisselt ist. Das Inselinnere birgt kulturhistorische Plätze, die von
einem Fachdozenten und Archäologen näher erläutert werden. Etwas später
erreichen Sie den Kamm eines Bergrückens mit Felszeichnungen, die
anthropomorphe Männerbilder, Kreisaugen von Tikis und Segelkanus zeigen. Eine
beeindruckende Petroglyphe ist jene der berühmten Paoa, die die Form ähnlich
eines riesigen Thunfisches aufweist und in Fels gehauen ist. Ebenfalls sind Schleif-
Polier- und Schärfsteine zu sehen, die für die Arbeiten verwendet wurden.
Geniessen Sie diese herrliche Landschaft, wo kantige Berggipfel der Szenerie
einen unbändigen Touch verleihen.
Hinweis: Diese Wanderung ist mittelschwer mit bergauf gehen in heissen feuchten
Bedingungen. Sie sollten körperlich fit sein. Festes Schuhwerk sowie eine Flasche
Wasser und einen Hut sind empfohlen. Ausflugsdauer: ca. 3 Std. Aufenthalt: 8–18
Uhr.

Tag 6: Atuona und Hiva Oa
Die Form der Insel gleicht einem liegenden Seepferchen. Sie beeindruckt auf 320
km² mit üppig grünen Tälern, einem Hochplateau sowie einer schroffen
Gebirgswelt mit über 1’100 m hohen Felskämmen, die steil zur Küste hinabfallen.
Sie entdecken hier die Stämme des Taaoa-Tals und archäologische Ruinen. Die Tiu,
Vorfahren der meisten Hivaoan-Stämme lebten einst im Taaoa-Tal. Sie erreichen
die Ruinen mit dem Geländewagen. Sie besuchen das Upeke Ceremonial Center,
die Hausplattformen, ein Tahua (Stammes-Zeremonialcenter), öffentliche und
heilige Meae und Vorratsgruben. Ausflugsdauer: ca. 2 ½ Std. Aufenthalt: 8–18 Uhr.
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Südsee 5

Tag 7: Hapatoni und Tahuata
Die kleinste der bewohnten Inseln der Marquesas hat eine bewegte Geschichte.
Zusammen mit Ihrem Dozenten für Anthropologie und Archäologie reisen Sie im
Geländewagen nach Vaitahu. Das kleine Museum im Rathaus vermittelt
Wissenswertes zur Geschichte. Auf dem Weg zum spektakulären Aussichtspunkt
besuchen Sie auch die einfache Steinkirche, die durch ihre schlichte Bauweise
beeindruckt. Oben angekommen, sind Sie von mächtigen Berggipfeln umgeben,
die den Blick auf eine atemberaubende Landschaft freigeben, die für die Schönheit
der Marquesas so charakteristisch ist. Ausflugsdauer: ca. 2 ½ Std. Aufenthalt: 8–
18 Uhr.

Tag 8: Taiohae und Nuku Hiva
Die bevölkerungsreichste Insel des Marquesas-Archipels beeindruckt mit
imposanten Felsformationen, zahlreichen Wasserfällen, einer schroffen Küste und
Zeugnissen einer uralten Kultur, die ihr eine mystische Ausstrahlung verlieht. Im
Geländewagen fahren Sie zum Taipivai-Tal, wo die reichsten archäologischen
Stätten der Marquesas liegen. Der Ort ist auch berühmt wegen des
amerikanischen Schriftstellers und ehemaligen Seemanns Herman Melville, der
sein Schiff verlassen hat und sich hier versteckte. Er wurde von den indigenen
Ureinwohnern gefangen genommen und lebte hier drei Wochen. Er nutzte die
Zeit, um deren Lebensweise zu beobachten. Diese Erfahrung war eine Inspiration
für seinen ersten Roman. Der Weg führt über einen steilen Pfad, der von üppiger
Flora und Vegetation gesäumt ist durch das Landesinnere und Bergland. Die
Ausblicke auf die Küste, die Buchten und Täler sind grandios. Sie passieren die
kleinen Bauerndörfer von Taipivai und gelangen zum Strand, um auch hier
nochmals das atemberaubende Amphitheater der Natur zu bewundern.
Ausflugsdauer: ca. 4 Std. Aufenthalt: 8–18 Uhr.

Tag 9 und 10: Auf See
Ihr Reiseleiter, Herr Urs Wälterlin, lädt zum Vortrag «Französisch-Polynesien und
die Gesellschaftsinseln» ein.
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Südsee 6

Tag 11: Huahine
Willkommen im Garten Eden. Der Legende nach durchtrennte der Gott Hiro mit
seinem Auslegerkanu diese bezaubernde Insel in zwei Teile. Darum fahren Sie im
lokalen    Bus     «Le     Truck»     und    in    Begleitung    eines     lokalen
Anthropologen/Archäologen von der kleinen Insel Huahine Iti über eine
Steinbrücke auf die grosse Insel Huahine. Sie passieren üppig grüne Täler auf dem
Weg nach Maeva. Hier liegt Ihnen eine der wichtigsten archäologischen Gebiete
Französisch-Polynesiens zu Füssen: Sie spazieren durch die grösste prähistorische
Siedlung Polynesiens und besuchen das Museum. Dabei erfahren Sie
Wissenswertes über die polynesischen Ursprünge, die Migration und Gesellschaft
sowie über deren Religion. Traditionelle Werkzeuge und Handarbeiten
untermalen die Informationen bildlich. Auf dem Hügel Mata'ire'a sind über 200
Steinbauten angesiedelt, darunter Marae, Hausfundamente, Befestigungsmauern
und Grabplattformen. Huahine wird auch «Garten Eden» genannt. Der Besuch auf
einer kleinen familiengeführten Vanilleplantage vermittelt den lieblichen
Geschmack dieses Aromas in Form von verschiedenen Produkten, die käuflich
sind. Eindrucksvoll ist auch die einfache Technik der 500 Jahre alten Fischfallen,
die heute noch dank Restaurierungsarbeiten verwendet werden. Die Rückfahrt
zum Hafen führt zuerst ins Dorf Faie, wo riesige blauäugige Ohrenaale im Bach zu
sehen sind, die heute noch heilig sind und von der Dorfbevölkerung gefüttert
werden. Zum Schluss geniessen Sie auf dem Belvedere einen Panoramablick auf
Huahine Iti und die Maroe Bay. Ausflugsdauer: ca. 3 ½ Std. Aufenthalt: 8–17 Uhr.

Tag 12: Bora Bora
Sie entdecken das Inselparadies Bora Bora auf einer reizvollen Rundfahrt an Bord
von «Le Truck». Bora Boras berühmte Postkartenlandschaft mit der türkis
leuchtenden Lagune und der markant grünen Bergsilhouette des halb
versunkenen Vulkans versprüht einen magischen Reiz. Auf der Fahrt durch kleine
Dörfer und entlang von Feldern erhaschen Sie einen Blick in den Alltag der
hiesigen Bevölkerung. Die Bucht von Fa’anui ist ein wunderbarer Ausguck, um
Fotos der Mounts Otemanu und Pahia zu schiessen. Die antiken Zeremonienstätte
Fa'anui Marae ist ein stummer Zeuge altpolynesischer Kultur, gefolgt von einem
Blick auf die Bunker, die von amerikanischen Soldaten während des Zweiten
Weltkriegs als Versorgungsstützpunkt für die Marine und Luftwaffe genutzt
wurden. Mama Edna sorgt für das leibliche Wohl. Während einer Pause geniessen
Sie lokale Produkte wie Brotfrucht, Poe, Taro und tropische Früchte. Als lokales
Kunsthandwerk stechen die handbemalten bunten Pareo für Damen ins Auge, die
käuflich erworben werden können. Der Strand von Matira öffnet einen weiteren
Ausblick auf die Lagune, die in einer Symphonie aus Blautönen schimmert.
Ausflugsdauer: ca. 2 ½ Std. Aufenthalt: 8–23 Uhr.

Tag 13: Taha‘a
Im Geländewagen entdecken Sie das landschaftlich überaus reizvolle Taha’a. Das
einsame unbesiedelte Inselinnere ist geprägt von üppiger Vegetation und dem 598
m hohen Mount Ohiri, einen alten zusammengefallenen Vulkan, von dessen Gipfel
sich ein herrlicher Ausblick auf die Nachbarinseln öffnet. Kokosnüsse und Perlen
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Südsee 7

sind neben dem Tourismus eine wichtige Stütze für den Lebensunterhalt der
Polynesier. Eine ganz besondere Note von Taha’ ist die Vanille, sie ist die
exquisiteste der Welt. Die Bauern der kleinen Vanilleplantagen erzählen auf
eindrucksvolle Weise wie viel Handarbeit in 3 Jahren nötig ist, bis das Produkt als
brauner Stängel Ertrag einbringt. Es steckt viel Handarbeit drin, denn jede Frucht
wird von Hand bestäubt. Das erklärt auch, warum Vanille so teuer ist. Die pure
Verführung: Ein Vanilleglacé in der Südsee schlecken! Die Juwelen aus dem Meer
sind rund, oval oder tropfenförmig und werden schwarze Perlen genannt. Sie
besuchen eine Perlenfarm und erfahren, wie diese Schätze gepflegt und geerntet
werden. Nach der Rückkehr zum Schiff wird Sie ein Tenderservice zum Motu
(Privatinsel der Reederei) fahren, um den Nachmittag am herrlich weissen
Sandstrand mit Barbeque zu verbringen. Ausflugsdauer: ca. 3 ½ Std. Aufenthalt: 9–
17 Uhr.

Tag 14: Moorea
Auf dieser malerischen Offroad-Safari entdecken Sie jenen Vulkankrater, aus dem
Moorea geboren wurde. Moorea ist Polynesiens grüner Garten und beherbergt
eine grosse Landwirtschaftsschule, die auch Schüler von den Ausseninseln
empfängt. Die hiesige Landwirtschaft umfasst im Herz der Insel eine grosse
Ananasplantage. Hier legen die Besucher eine Pause ein, um hausgemachte
Konfitüre, Eiscreme und lokale Fruchtsäfte zu probieren, die ebenfalls zum Kauf
angeboten werden. Der unverfälschte Geschmack dieses edlen Aromas wird Ihren
Gaumen verwöhnen. Sie hören Wissenswertes über den Anbau von Ananas und
werden über Plantagen geführt, wo auch Bananen, Grapefruit und Orangen
gedeihen. Marae ist das nächste Ziel; ein Freilufttempel der geschichtliches über
die polynesische Kultur vermittelt. Sie steigen auf den Gipfel des Belvedere
(kurzer steiler Anstieg) um die spektakuläre Aussicht auf die Cooks und Opunohu
Buchten zu erhaschen, die von türkisblauem Wasser umspült sind. Grapefruit-,
Zitronen- und Orangenbäume säumen den schmalen Pfad beim Magic Mountain,
der zum Panoramaausblick auf die Lagune und die Bucht von Opunohu führt. Die
Früchte nicht nur sehen, sondern die Elixiere auch kosten dürfen Sie beim Besuch
der Fruchtsaftfabrik und Brennerei von Moorea. Ausflugsdauer: ca. 4 Std.
Aufenthalt: 8–17 Uhr.
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Tag 15 und 16: Papeete – Los Angeles
Am Morgen Ausschiffung und Besuch des lokalen samstäglichen Marktes in
Papeete, wo Nahrungsmittel und lokales Handwerk und Kleider zum Kauf
angeboten werden. Am Mittag Transfer zum Hotel Intercontinental Resort Tahiti,
wo ein Tageszimmer (ohne Mahlzeiten) für Sie reserviert ist. Geniessen Sie einen
erholsamen Badenachmittag am Pool oder am Strand in der Südsee. Um ca. 21 Uhr
Transfer zum Flughafen. Abflug kurz vor Mitternacht mit Air Tahiti Nui nach Los
Angeles, wo Sie am nächsten Vormittag landen. Weiterflug am Nachmittag nach
Paris.

Tag 16 und 17: Los Angeles – Paris – Zürich
Flug mit Air Tahiti Nui nach Paris mit Ankunft am nächsten Morgen. Empfang
durch die lokale Flughafenassistenz und Begleitung zum Terminal 2 für die
Gepäckaufgabe. Anschlussflug am Nachmittag mit Swiss nach Zürich.
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Ihr Fachreferent Urs Wälterlin
Urs Wälterlin lebt seit 1992 in Australien und berichtet für das Schweizer Radio
und Fernsehen (SRF) über das Geschehen in Australien, Neuseeland und dem
Südpazifik. Man hört ihn regelmässig im „Echo der Zeit“, im „Rendez-vous am
Mittag“ und bei Radio SRF4. Zudem ist Urs Wälterlin Südpazifik-Korrespondent
mehrerer anderer Medien in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Für
verschiedene Zeitungen in diesen Ländern berichtet er auch als reisender
Korrespondent aus Südostasien.

Als einer von wenigen Auslandskorrespondenten lebt Urs Wälterlin mit seiner
Familie nicht in der Grossstadt, sondern auf dem Land. Nördlich der Hauptstadt
Canberra betreibt er eine 135 Hektar grosse Farm und ein Wildnisgebiet, in dem
so ziemlich allen bekannten australischen Tiere leben.
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Allgemeines
Anforderungsprofil
Diese Schiffreise hebt sich von normalen Rundreisen ab und richtet sich an ein
aufgestelltes, unkompliziertes Publikum jeden Alters. Diese Reise erfordert eine
gute gesundheitliche Verfassung. Die Ausflüge sind mit Wanderungen verbunden
und werden ausschliesslich im Geländewagen oder «Le Truck» über unebenes
Gelände stattfinden.

Klima
Das Klima in der Südsee ist tropisch. Die Tagestemperaturen liegt durchschnittlich
bei angenehmen 27°C und die Wassertemperatur in den Lagunen liegt bei ca.
26°C.

Einreise
Schweizer Bürger benötigen einen maschinenlesbaren oder biometrischen
Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
Für die Einreise via die USA benötigen Sie eine ESTA Reisegenehmigung (USD 14
= CHF 13.65).

COVID-19 - potenzielle Einreisebeschränkungen
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus passen diverse Länder ihre
Einreisebestimmungen für Schweizer BürgerInnen laufend an und verfügen über
teils kostenpflichtige Massnahmen, wie z.B. Gesundheitskontrollen, Online-
Nachweise über den Gesundheitszustand, PCR - Test etc. Die Kosten hierfür sind
vom Teilnehmer zu tragen.
Für BürgerInnen anderer Staaten gelten möglicherweise abweichende
Bestimmungen. Bitte erkundigen Sie sich beim Konsulat oder der Botschaft des
Einreiselandes oder wenden sich an uns.
Aufgrund der sich schnell ändernden Situation gibt es keine abschliessenden
Listen oder Aufstellungen der verschiedenen Massnahmen. Die Bestimmungen
der einzelnen Länder, Reedereien und Fluggesellschaften können kurzfristig
ändern.
cotravel wird die Teilnehmer stets über die aktuellen Bestimmungen informieren.
Die Einhaltung der Einreisebestimmungen liegt in der Verantwortung des
Teilnehmers. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für nicht eingehaltene
Vorschriften und den damit verbundenen Spesen, z.B. bei verweigerter Einreise,
übernehmen können. Bitte informieren Sie sich selbständig über Änderungen der
Vorschriften bis zu Ihrer Abreise.

Impfinformationen
Für diese Reise sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Eine
Auffrischung der allgemeinen Impfungen wird empfohlen: Diphterie- und
Tetanusimpfung, Kinderlähmung. Aufgrund der aktuellen weltweiten Pandemie-
Situation ist für die Einreise in Französisch-Polynesien und die Einschiffung ein
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negativer Covid-19-Test erforderlich, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter
als 72 Stunden ist (Stand: 23. November 2020).

Das Schiff – Paul Gauguin
Dieses kleine Schiff wurde speziell für die Südsee konzipiert und begeistert mit
stilvoller Eleganz und einer ungezwungenen Atmosphäre. Die herzliche
Gastfreundschaft der Crew und die genussvolle internationale Küche sorgen für ein
perfektes Feriengefühl. Die Marina am Heck bietet Wassersportmöglichkeiten mit
direktem Einstieg ins Meer an.
Ausstattung: Hauptrestaurant, Spezialitätenrestaurant, Grill, Bars und Lounges,
Showlounge, Casino, Disco, Bibliothek, polynesisches Infocenter und Boutique.
Sport & Wellness: Pool, Wellnessbereich mit Fitnesscenter und Kosmetiksalon.
Wassersport-Marina für verschiedene Wassersportaktivitäten wie Kajak,
Schnorcheln, Windsurfen oder Stehpaddeln.
Kabinen: Elegante Kabinen mit Bad (Badewanne und/oder Dusche, WC), Föhn,
Klimaanlage, TV/DVD- und CD-Spieler, Telefon, Minibar, Safe. 24-Std. Zimmerservice.
Technische Daten: Baujahr: 1997/regelmässige Renovation, BRZ: 19200, Länge: 157
m, Breite: 22 m, Passagiere: 332 (bei Doppelbelegung), Passagierdecks: 7, Crew: 217,
Bordsprache: Englisch

Kosten/Leistungen

 Kabinenkategorie                   Doppelbelegung      Einzelbelegung
 Aussenkabine F, zwei Bullaugen     CHF 13'780.–        CHF 17'380.–
 Aussenkabine E, Panoramafenster    CHF 13'980.–        CHF 17'680.–
 Deluxe Balkonkabine D              CHF 16'580.–        CHF 26'180.–
Weitere Kabinenkategorien auf Anfrage.
Flüge in Premium Economy-Class Zuschlag ca. CHF 2150.– pro Person, Business-
Class auf Anfrage.

Zahlungskonditionen: 30% fällig bei der Anmeldung, der Rest 45 Tage vor Abreise.
Dies gilt auch für Online-Buchungen. Zahlung mit Kreditkarte ist möglich.
Inbegriffen: Flüge mit Swiss Zürich – Paris retour und mit Air Tahiti Nui Paris – Los
Angeles-Papeete retour in Economy-Class inkl. Taxen, alle erforderlichen
Transfers, 15 Tage/14 Nächte in der gewählten Kabinenkategorie, Vollpension,
alle Getränke einschliesslich erlesene Weine und Spirituosen, Minibar,
Trinkgelder, Wassersport, Hafentaxen, 8 Ausflüge durch die Reederei mit
deutscher Übersetzung, 3 deutsch sprachige Vorträge an Bord von Herrn
Wälterlin, Papeete: 1 Tageszimmer im Intercontinental Resort Tahiti (o.M.),
Myclimate CO2 Kompensation CHF 437.– pro Person, Kuoni Reiseleitung ab/bis
Papeete, Informationsveranstaltung vor der Reise in Zürich
Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen oder Einreisevoraussetzungen, Getränke
der gesonderten Bar-/Weinkarte, Mahlzeiten in Papeete, Trinkgelder an Land für
Reiseleiter (nicht obligatorisch, kann nach eigenem Ermessen ausbezahlt werden),
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Versicherung, ESTA Reisegenehmigung für die USA (USD 14 = CHF 13.65),
*fakultativer Ausflug am 5. Tag in Fatu Hiva: Zuschlag CHF 95.–/Person.

Programmänderungen vorbehalten.
Vertragspartner ist in jedem Fall cotravel, DER Touristik Suisse AG und nicht der
allfällige Medienpartner, welcher ein Reiseangebot publiziert hat.
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG
Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER
Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die
Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Kuoni Sports, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink
Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen,
schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die
allgemeinen Reiseinformationen in den Publikationen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von
dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint.

1. Vertragsschluss
1.1. Zustandekommen des Vertrages
Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur
Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail,
Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande.
1.2. Vertragsparteien
1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für
sämtliche Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich.
1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen
zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar.
1.3. Provisorische Reservierung
Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide
Parteien unverbindlich.

2. Leistungen von DTCH
2.1. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang bestimmt sich grundsätzlich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im
Internet oder in Reiseprospekten). Bei unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignissen bzw. höherer Gewalt, wie z.B. Krieg,
Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen, ist
der Leistungsumfang von DTCH eingeschränkt bzw. reduziert. In den vorgenannten Fällen sind die Leistungsbeschreibungen in den
allgemeinen Publikationen von DTCH nicht verbindlich. Der Kunde hat bei eingeschränkter bzw. reduzierter Leistungserbringung im
Falle eines unvorhergesehenen und nicht abwendbaren Ereignisses (höhere Gewalt) keinen Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises. Weitergehender Schadenersatz wird abgelehnt.
Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH.
2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen
Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote,
Konferenzräume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe
der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt.

3. Preis
3.1.Preisbestimmung
Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail,
Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in
Reiseprospekten) veröffentlichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer
Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer und für maximal 9 Reiseteilnehmer. Ab 10 Personen können die
Preise variieren. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zuschlag
erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig
zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation
sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen).
3.2. Preiserhöhungen
3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach
Vertragsschluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei:
- Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge)
- Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer)
- Wechselkursänderungen
- Rechnungs- und Publikationsfehler
3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die
Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die
Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts
verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
3.3. Zahlungsbedingungen
Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45
Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. Bei Online Buchungen in Euro Preisen beträgt die Anzahlung 30% bzw.
40% bei Helvetic Tours dynamic (XHEL). In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur
Bezahlung fällig:
- Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn
- Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen)
- Online Buchungen in Schweizer Franken Preisen
- Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen
3.4. Zahlungsverzug
Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung
gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die
Reiseleistung zu verweigern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen
werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt.
4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden
4.1. Rücktritt vor Reisebeginn
4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich
erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung
der nachfolgenden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH.
4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine
Bearbeitungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der
betreffenden Marke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH
und sind vor diesem Hintergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr
hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle:
- Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und
Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der
Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen.
- Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten
Aufwendungen zu bezahlen.
- Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und
Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die
Bearbeitungsgebühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse
erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern
akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige
Mehrkosten.
- Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2
zu.
4.2. Kündigung während der Reise
Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des
Reisepreises.
4.3. Bearbeitungsgebühren
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– (bzw. 92 EUR)
pro Person, maximal aber Fr. 200.– (bzw. 185 EUR) pro Auftrag (gestützt auf das Auftragsverhältnis) an.

5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH
5.1. Wesentlicher Irrtum
Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des
Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten
Zahlungen.
5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem
geplanten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen.
Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich
vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende
Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände
Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten,
Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Erfolgt die Kündigung des Vertrages vor Reiseantritt, wird dem
Kunden der volle Reisepreis zurückerstattet, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom
Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Schadenersatz ist ausgeschlossen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit
eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die
Vergütung des Minderwerts verlangen. Bei einer Kündigung nach Reiseantritt, sind Schadenersatzforderungen des Kunden
ausgeschlossen, insbesondere Entschädigungen für Mehrkosten (z.B. Flug- oder Hotelkosten).
5.4. Unzumutbarkeit
Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die
Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als
unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder
nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren
gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen.

6. Änderungen der Reise (Umbuchungen)
6.1. Änderungen durch den Kunden
6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch
darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine
Umbuchung vornimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal
aber Fr. 200.– pro Auftrag an.
6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH
schriftlich bestätigt wurde.
6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch
genommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche
Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden.
6.2. Änderungen durch DTCH und Änderungsvorbehalt
6.2.1. DTCH behält sich das Recht vor, ihre Leistungsangebote jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt). Die Reisveranstalterin ist
insbesondere berechtigt, die publizierten Leistungsangebote (Hotel, Airline, Reiseroute, Preisangaben) in ihren Katalogen, Internet
etc. jederzeit einseitig zu ändern.
6.2.2. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik,
Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, Epidemien, Pandemien und damit verbundenen behördlichen Massnahmen) die
planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies
gilt auch bei Überbuchungsproblemen.
6.2.3. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach
Mitteilung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten.
6.2.4. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung
aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es
auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben
vorausgesetzten Anforderungen offensichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen
Preiserhöhungen (Ziff. 3.2).

7. Mitwirkungspflichten des Kunden
7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten:
- Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit
und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten
unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des
Reisepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen).
- Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B.
Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der
Reisepreis nicht zurückerstattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen
anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese
einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen.
- Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und
gegebenenfalls von der Reise abzusehen.
7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund
von Mängeln (Ziff. 8) entfallen.

8. Beanstandungen
8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht
Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung
von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort
keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine
schriftliche Bestätigung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht
befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
8.2. Ersatzansprüche des Kunden
Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH
schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine
Ersatzansprüche zu.

9. Haftung
9.1. Haftungsumfang
DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und
Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für
den Schaden aufkommt.
9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse
9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises
beschränkt.
9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf:
- Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft,
strafrechtliche Sanktionen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks,
Leistungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen)
- Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von
Landerechten, behördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen, Epidemien und Pandemien und damit verbundene
behördlichen Massnahmen)
Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages.
9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen
allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise.
9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen
Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die
Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über.

10. Datenschutz
10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten
Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die
folgenden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche,
Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere
spezifische Informationen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität,
Sprache, Präferenzen sowie andere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde
die Richtigkeit der angegebenen Daten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von
Reklamationen können weitere Informationen beschafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen)
Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen
Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbringung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit
DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu
Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und
Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von Informationen nicht
wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden.
Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert,
wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit
zusammenhängende Datenbearbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde
stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung
mitbetroffen sind.
Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu.
10.2. Weitergabe der Daten an Dritte
Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte
oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die
datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur
Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf
die Identität des Kunden ermöglichen.
Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. .
10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen
Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen
Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige
Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name
Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name,
Geburtsdatum, vollständige Wohnadresse, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der
Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute,
Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR-Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur
Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der
schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei,
diese Daten zu übermitteln.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich.

12. Diverses
12.1. Massgebende Sprache
Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche
Version massgebend.
12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.
12.3. Ombudsmann
Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
(www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen.
12.4. Reisegarantie
DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche.
12.5. Versicherungen
DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom
Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich.
12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der
ARVB elektronisch.

DER Touristik Suisse AG, 10. August 2020
Anhang zu den Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen von DER Touristik
Suisse AG vom 10. August 2020, (gemäss Ziff. 4.1.2), Stornobedingungen der
Marke «cotravel»
Tritt der Kunde nach schriftlicher Anmeldung und vor dem Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss
schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– pro Person an. Tritt der Kunde nach dem Durchführungsentscheid von der
Reise zurück (der Rücktritt muss mittels eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr von CHF
100.- (max. CHF 200.- pro Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben (Ausnahmen sind
anschliessend aufgeführt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden.
Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise          30%
44-20 Tage vor Abreise                                  50%
19-0 Tage vor Abreise                                   100%
Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Dies gilt
insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebungen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind individuelle Sonderleistungen,
welche in der Regel nicht rückerstattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet werden. Dazu zählen u.a. individuelle
Flüge, Veranstaltungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen.

Zürich, 10. August 2020
DER Touristik Suisse AG, cotravel
cotravel
DER Touristik Suisse AG
Herostrasse 12
CH-8048 Zürich

T +41 (0) 61 308 33 00
F +41 (0) 61 308 33 10
cotravel@cotravel.ch

www.cotravel.ch
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