Andalusien DETAILPROGRAMM- 30. OKTOBER 2020 - Cotravel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2 21. – 30. OKTOBER 2020 ANDALUSIEN Weltkulturerbe und Schmelztiegel der Weltreligionen mit Dr. Erwin Koller „Den alten Griechen zufolge befand sich in Andalusien der Garten der Hesperiden und angefangen bei den arabischen Chronisten bis hin zu den letzten romantischen Reisenden von heute hat sich der Eindruck, in einem Garten Eden gewe- sen zu sein, nie verflüchtigt“ – so beschrieb der spanische Schriftsteller A. Muñoz Molina dieses Stück Bilderbuchspanien. Heute ist die Region eine autonome Gemeinschaft Spaniens, früher war das Gebiet über Jahrhunderte heftig umkämpft. Davon zeugt ein fruchtbares Gemisch gegensätzlicher kultureller Einflüsse. Blauer Himmel, blendendes Licht, kraftvolle Farben, der Wohlgeruch von wilden Kräutern, Hänge mit tausendjähri- gen, knorrigen Olivenbäumen und bescheidenes Hirtenle- ben – das alles sind nicht nur Klischees. In dieser wunderba- ren Umgebung entdecken Sie zusammen mit Erwin Koller, wie die europäisch-christliche, die jüdische und die isla- misch-nordafrikanische Kultur über Jahrhunderte zusam- mengelebt und einen regen geistigen, künstlerischen und religiösen Austausch gepflegt haben. Sie ergründen über 6000 Jahre alte Megalithbauten, lernen bedeutende Kultur- güter Spaniens kennen, bewundern jahrhundertealte Archi- tekturkünste und erkunden städtische Perlen und bezaubern- de Landschaften. Begleiten Sie Erwin Koller und den belieb- ten Kulturreiseleiter Juan Vera auf einer naturnahen, philoso- phisch-spirituellen Reise irgendwo zwischen Vergangenheit und Moderne: Eine Tour, die Horizonte erweitert.
3 NZZ-REISEN EXKLUSIV DER ZAUBER ANDALUSIENS • Eine geschichtliche Zeitreise von der Steinzeit über Mittelalter und Renaissance bis in die Moderne • Beeindruckende Kulturgüter und fünf UNESCO- Weltkulturerbe werden Sie ins Staunen versetzen • Geniessen Sie bei einer Privatführung die ausserge- wöhnliche Ausstellung des Centre Pompidou Málaga ohne Touristenströme • Der beliebte, perfekt Deutsch sprechende Kulturreise- leiter Juan Vera begleitet vor Ort IHRE BEGLEITUNG Dr. Erwin Koller 21. – 30. OKTOBER 2020 Bekannt als Erfinder und Moderator der „Sternstunden“ war Dr. Erwin Koller beim Schweizer Fernsehen lange Jahre Reiseplanung als Redaktionsleiter für die Sparte „Ge- sellschaft und Religion“ verantwortlich. Tag 1: Zürich – Málaga Der Theologe mit Studien in Philoso- Am Morgen fliegen Sie mit Swiss von Zürich nach Málaga, phie und Sozialwissenschaften beglei- der zweitgrössten andalusischen Stadt am Mittelmeer, wo tet die Gruppe während der ganzen Ihr Kulturreiseleiter Juan Vera Sie mit einem warmen Bien- Reise und steht nebst seiner Vorträge venidos begrüsst. Gemeinsam begeben Sie sich in die Ge- auch für Gespräche zur Verfügung. burtsstadt Pablo Picassos. In dem nach dem weltberühmten Künstler benannten Museum lernen Sie seine Lebensge- LEISTUNGEN schichte kennen und analysieren Beispiele seiner berühmten • Internationale Flüge mit Swiss in der Economy-Klasse Malereien. Danach begeben Sie sich zurück ins 11. Jahrhun- (inkl. Taxen) dert, in die oberhalb der Stadt liegenden Festung Alcazaba. Das historische Werk ist Zeugnis der arabischen Baukunst • Alle Transporte, Eintritte, Gebühren, Trinkgelder und gilt nach der Alhambra als zweitgrösstes Bauwerk der Region. Anschliessend werden Sie bei Ihrem ersten Abend- • Hotelunterkünfte, Frühstück, eine weitere Mahlzeit pro Tag essen in Spanien mit typischen andalusischen Köstlichkeiten kulinarisch verwöhnt. ¡Buen provecho! • Fachvorträge und Begleitung durch Dr. Erwin Koller, lokale Kulturführungen durch Juan Vera • Ausführliche Dokumentation zu Reiseprogramm und Tag 2: Málaga – Antequera – Málaga Land Ihr heutiges Ausflugsziel geht ins „Herz von Andalusien“. Das sonnenverwöhnte Antequera war einst wichtiger Kno- TERMIN tenpunkt zwischen den Grossstädten Málaga, Sevilla, Córdoba und Granada und birgt heute den Grossteil aller 21.-30.10.2020 Kunstschätze der Provinz in seinen Museen. Zudem ist das Städtchen für seine zahlreichen Kirchen und Konvente PREIS bekannt - rund 40 Einrichtungen kann man hier besuchen. Fr. 5‘450.- p.P. EZ-Zuschlag Fr. 750.- Von hier aus reisen Sie zurück in die Steinzeit: am Stadtrand bestaunen Sie die über 6000 Jahre alten Dolmen, die zu den TEILNEHMER bedeutendsten Megalithbauten Europas gehören und 2016 Min. 18, max. 25 Personen zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt wurden. Am Nach- mittag lernen Sie beim Besuch einer familiengeführten Oli- DIREKT INFORMIEREN venmühle alles über die Produktion des flüssigen Goldes. +41 (0)61 308 33 55, cotravel@cotravel.ch Tag 3: Málaga – Ronda REISEKLASSIFIKATION Noch vor allen anderen Besuchern erhalten Sie Einlass in Komfort **** die im März 2015 eröffnete Ausstellung des Centre Pom- Fitness ** pidou – sicherlich einer der Höhenpunkte des Tages. Nach dieser Privatführung lassen Sie den farbenfrohen El Cubo, Symbol der modernen Architektur, hinter sich und fahren in Richtung Westen nach Ronda, einem Städtchen, das ein- drucksvoll auf einem malerischen Felsplateau liegt. Ein sprichwörtlicher Höhepunkt: Sie machen sich bei der Puente Nuevo, der neuen Brücke, die über den gähnenden Abgrund der Schlucht des Rio Guadalevin führt, ein Bild von der aussergewöhnlichen Lage Rondas und entdecken ihre Höhe-
4 punkte wie die Casa de Don Bosco und den Adelspalast schönsten Beispiele muslimischer Baukunst in Spanien. Die Casa del Rey Moro. Bei einem Besuch des mozarabischen berühmte Mezquita und die Judería, das jüdische Viertel, Höhlenkomplex der heiligen Jungfrau de la Cabeza am wurden von der UNESCO zum Kulturgut der Menschheit Nachmittag tauchen Sie tief ins 10. Jahrhundert ein und erklärt. Beides lassen Sie sich bei Ihrem Spaziergang durch erfahren mehr über die "Mozarabes". die malerischen Gässchen der Altstadt nicht entgehen. Tag 4: Ronda – Bolonia – Cádiz Sie fahren weiter Richtung Süden und kommen an Bolonia vorbei, wo Sie auf eine der besterhaltenen römischen Sied- lungen Spaniens stossen: Baelo Claudio. Einst wichtige Produktionsstätte der Römer, die jedoch im 3. Jh. komplett durch ein Erdbeben zerstört wurde. Heute beeindrucken die gut erhaltenen Überreste der einstigen römischen Ruinen- stadt. Weiter geht es ins geschichtsträchtige Cádiz – eine der ältesten Städte des Abendlandes. Sie ist fast vollständig vom atlantischen Ozean umgeben und mit dem Festland durch eine enge Landenge verbunden. Bei einer Stadtbesichtigung wird der Kontrast der Alt- und Neustadt erkenntlich. Tag 5 & 6: Cádiz – Jerez de la Frontera – Sevilla Auf dem Weg in die Hauptstadt Andalusiens halten Sie in Tag 8: Córdoba – Úbeda – Baeza – Granada der Heimat des Sherrys in Jerez de la Frontera. Die maleri- Heute geht es auf Weltkulturreise zu zwei der kulturhisto- sche Altstadt gehört nicht umsonst mit seinen zahlreichen risch bedeutendsten Städte Andalusiens. Bei einem Spazier- Baukünsten zum spanischen Kulturgut. Nach dem Mittages- gang durch die kleinen, gepflasterten Gassen Úbedas entde- sen erreichen Sie die grösste Stadt Andalusiens – Sevilla. cken Sie Baukunstwerke aus der Renaissance, die Sie im Schon bei Ankunft bietet sich Ihnen ein beeindruckendes Süden Spaniens nie erwartet hätten. Spätestens auf dem Stadtbild. Am Ufer des Flusses Guadalquivir sind die Spu- Plaza Vázquez de Molina erkennen Sie, warum die Stadt ren der maurischen Herrschaft noch deutlich zu erkennen zum Weltkulturerbe der UNESCO ernannt wurde. Neben und der Glanz der Stadt – einst wichtiger Hafenumschlags- eindrucksvollen Kirchen und Palästen zählt auch das ehema- platz für den Handel mit Amerika – schimmert noch heute. lige Krankenhaus aus dem 16. Jahrhundert zu den schönsten Das Denkmalensemble aus Kathedrale, Reales Alcázares Bauten des Städtchens. Auch das benachbarte Baeza wurde und Archivo de Indias (UNESCO-Weltkulturerbe) ist das zurecht zum UNESCO-Weltkulturerbe ernannt – die Alt- Wahrzeichen der Stadt und darf auf Ihrem Rundgang nicht stadt mit ihrer Renaissance-Kathedrale und schmückenden fehlen. Gemeinsam mit Juan Vera und Dr. Erwin Koller Steinfassaden wird Sie ins Staunen versetzen. Schlussend- erkunden Sie die Bauten der Ibero-Amerikanischen Ausstel- lich erreichen Sie die Provinzhauptstadt Granada, dem Zu- lung von 1929 und erfahren, was von Spaniens stolzer Ko- hause Ihres Reiseführers Juan Vera. lonialgeschichte übrig geblieben ist. Der Nachmittag steht für individuelle Entdeckungen zur Verfügung. Tag 9 & 10: Granada – Málaga – Zürich Das grösste Highlight Ihrer Reise wartet heute auf Sie: Wie ein orientalischer Traum aus 1001er Nacht wirkt die majes- tätische Alhambra mit ihren ausgetüftelten Wasserspielen, den bunten Fliesen und filigranen Arabesken – das grösste Meisterwerk islamischer Baukunst in Spanien und zu Recht seit 1984 in der Liste des UNESCO Weltkulturerbes aufge- führt. Der auf verschiedenen Terrassen angelegte Garten mit weitem Blick bis zur Sierra Nevada inspirierte den Kompo- nisten Manuel de Falla zu seinen schönsten Kompositionen. Unendlich viel Zeit könnte vor den Säulen des Löwenhofs verbracht werden. Am Nachmittag bleibt etwas Zeit für eigene Erkundungen in der Stadt. Auf der Plaza Bib- Rambla, die mit ihren zahlreichen Blumenständen und Cafés ein beliebter Treffpunkt der Granadiner ist, kann man in das rege Treiben eintauchen und die farbenfrohe Atmosphäre auf sich wirken lassen. Abends spazieren Sie durch das orientalisch anmutende Viertel Albaicín, wo Sie bei einem Tag 7: Sevilla – Córdoba gemeinsamen Abendessen mit Blick auf die Alhambra auf Sie fahren weiter in das „Konstantinopel des Westens“ – die bunten Reiseeindrücke anstossen. Nach dem Frühstück Córdoba. Die einstige Kalifenresidenz zeugt mit ihrer Mo- werden Sie abgeholt und machen sich auf den Weg zum schee und dem jüdischen Viertel von vergangenem Glanz Flughafen in Málaga. Rückflug in die Schweiz mit Swiss am und Grösse. Etwa 300‘000 Einwohner leben heute in der Nachmittag. Stadt. Auf Ihrer Erkundungstour überqueren Sie die soge- nannte römische Brücke, welche eine wunderbare Aussicht auf die Mezquita de Córdoba bietet - zweifellos eines der
5 Unterkunft/ Transport / Mahlzeiten Die Reisegruppe ist in komfortablen 4* Hotels unterge- bracht, welche neben einer zentralen Lage vor allem einen historischen Charme bieten. Sie fliegen mit Swiss von Zürich direkt nach Málaga und retour. Die Rundreise und die Trans- fers erfolgen in einem modernen, klimatisierten Reisebus. Im Arrangement sind das Frühstück sowie eine weitere Mahlzeit pro Tag inbegriffen. Versicherung Eine Reise- und Annullierungskostenversicherung ist rat- sam. Wir empfehlen den Abschluss der Jahresversicherung „Comfort“ der ERV: CHF 208.- pro Person (CHF 25‘000.- Allgemeines Annullierungskosten gedeckt) oder CHF 342.- pro Familie oder für 2 Personen in Wohngemeinschaft lebend (CHF Der Stil der NZZ Reisen 60‘000.- Annullierungskosten gedeckt). Sie tritt nach Ihrer Jede Reise ist ein Unikat und kann in dieser Form in keinem Anmeldung per sofort in Kraft und schützt Sie während den Reisebüro gebucht werden. Unverkennbares Merkmal sind nächsten 12 Monaten nicht nur auf Ihrer cotravel Reise, besondere Begegnungen vor Ort, die einmalige Einblicke in sondern auch in Ihren weiteren Ferien vor finanziellem das Leben und das Funktionieren der Gesellschaft gewähren. Schaden (u.a. Rückreisekosten im Notfall aus dem Ausland). Das Produkt entstand in Zusammenarbeit mit Fachexperten. Die Versicherung verlängert sich nach Ablauf automatisch Als ehemaliger Fernsehmoderator und Autor ist Dr. Erwin um ein weiteres Jahr. Wenn Sie eine Verlängerung nicht Koller ein ausgewiesener Kenner für Philosophie, Kultur wünschen, müssen Sie bis 3 Monate vor Ablauf der Police und Religion. Der Kulturreiseleiter Juan Vera führt seit bei der Versicherung kündigen. Weitere Informationen er- vielen Jahren Gäste durch sein Heimatland Spanien und halten Sie unter www.erv.ch/de/privatkunden/multi-trip oder bereichert die Reise mit seinem Fachwissen. Die Reisen bei cotravel. Bitte geben Sie uns auf dem Anmeldeformular sollen authentisch sein, die Augen öffnen für das Schöne, an, ob wir Ihnen eine Versicherung ausstellen sollen. Die den Sinn schärfen für das Unschöne. Wer offen ist für Neu- Police ist nach Abschluss nicht erstattungsfähig. es, fühlt sich wohl auf den Reisen, bei denen man mit Fach- experten die Welt auf eine andere Art entdeckt. Kosten einer Annullation/Änderung Treten Sie nach Ihrer schriftlichen Anmeldung und vor dem Fachreferent und Begegnungen vor Ort Durchführungsentscheid von der Reise zurück (der Rücktritt Aktuelle Anlässe können es notwendig machen, dass der muss schriftlich erfolgen), so fallen Spesen von CHF 250.– Fachreferent seiner Pflicht nachgehen und für seine Arbeit- pro Person an. Treten Sie nach unserem Durchführungsent- geber Bericht erstatten muss. Es kann also vorkommen, dass scheid von der Reise zurück (der Rücktritt muss mittels Referate auf andere Tage verschoben werden. Gleiches gilt eingeschriebenem Brief erfolgen), werden zusätzlich zur für die erwähnten Gesprächspartner vor Ort. Sollte Ihr Fach- Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (max. CHF 200.- pro referent nachweislich krank werden, ist cotravel verpflichtet, Auftrag) nachfolgende Kosten in Prozenten des Arrange- dass ein gleichwertiger, kompetenter Ersatz gestellt wird. mentpreises erhoben (Ausnahmen sind anschliessend aufge- führt). Die nachfolgenden Regelungen (Stornobedingungen) gelten auch für Änderungen durch den Kunden. Anforderungsprofil Durchführungsentscheid bis 45 Tage vor Abreise 30% Diese Reise hebt sich von normalen Rundreisen ab und 44-20 Tage vor Abreise 50% richtet sich an ein kulturell interessiertes Publikum jeden 19-0 Tage vor Abreise 100% Alters. Für die Führungen ist eine gewisse Ausdauer von Ausnahme: No-show – Verpasst ein Passagier den Flug, so Vorteil, da man immer wieder ein paar Stunden auf den entfällt für den Reiseveranstalter jede Beförderungspflicht. Beinen ist. Dies gilt insbesondere für Fälle von Flugplanverschiebun- gen. Ausgenommen von den Stornobedingungen sind indi- viduelle Sonderleistungen, welche in der Regel nicht rücker- Klima & Ausrüstung stattungsfähig sind und mit 100% der Kosten verrechnet In Andalusien herrscht ein angenehmes Mittelmeerklima. werden. Dazu zählen u.a. individuelle Flüge, Veranstal- Da die Sommermonate sehr hohe Temperaturen mit sich tungstickets, kostenpflichtige Sitzplatzreservierungen. bringen, gelten der Frühling und Herbst als ideale Reisezeit. Der Oktober profitiert von der Spätsommerwärme, wodurch tagsüber mit angenehmen Temperaturen zwischen 24-26°C Ergänzungen Datenschutz gerechnet werden darf. Abends sinken die Temperaturen auf In den allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (am 12-14°C. Ein Regenschutz oder ein Regenschirm, sowie Ende dieses Dokuments zu finden) ist der Datenschutz unter etwas Warmes für kühle Abende und höhere Lagen sollten Artikel 10 geregelt. Als Ergänzung dazu erklären Sie sich neben Sonnenschutz, lockerer Kleidung und guten Schuhen bei der Buchung der Reise einverstanden, dass Ihr Name trotzdem auch Platz in Ihrem Gepäck finden. und Ihre Adresse für die Zwecke der Durchführung der Leserreise und zu Marketingzwecken an den Medienpartner weitergeleitet werden können. Einreise Für die Einreise nach Spanien genügt eine gültige Identitäts- karte oder ein gültiger Reisepass.
6 Bewusstes Reisen & CO2-Kompensation cotravel übernimmt Verantwortung und setzt sich weltweit für zukunftsorientierten Tourismus ein. Im 2019 sind wir offiziell mit dem CSR Gütesiegel „TourCert“ für ein umfas- sendes Engagement ausgezeichnet worden. Als Teil der DER Touristik Suisse AG zählen wir damit zum ersten Rei- severanstalter in der Schweiz, der für sein nachhaltiges En- gagement ausgezeichnet ist. Wir sind überzeugt, dass das Reisen nur auf der Basis von mehr Nachhaltigkeit eine vielversprechende Zukunft hat. Wir versuchen, zur Erhaltung kultureller Vielfalt und eines natürlichen Gleichgewichts in der Natur ebenso beizutragen wie zu besseren Lebensbedingungen und stabilen sozialen Verhältnissen in unseren Zielgebieten. Um die Umweltbelastung eines Fluges auf anderen Gebieten wieder auszugleichen, wurde die CO2-Kompensation ge- schaffen. Wir lassen es Ihnen frei zu entscheiden, ob Sie den CO2-Ausstoss durch eine Zahlung kompensieren wollen oder nicht. In enger Zusammenarbeit mit Myclimate (www.myclimate.ch) arrangieren wir Ihnen gerne folgende Möglichkeit, Ihren CO2-Ausstoss auszugleichen: • Von Zürich nach Málaga, retour • Economy • Flugdistanz: ca. 3‘200 km Kompensationskosten: CHF 19.- (Stand Juli 2019, kann bis zur Abreise geringfügig variieren) Ihr Beitrag fliesst in myclimate Klimaschutzprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern. Teilnehmer Maximal können 25 Gäste an dieser Reise teilnehmen. Kurz vor Abreise erhält jeder Gast eine Adressliste der Mitreisen- den. Wer auf dieser Liste nicht erscheinen möchte, teilt uns dies bitte schriftlich zusammen mit der Anmeldung mit. Einzelreisende In der Regel sind ca. ein Drittel aller Teilnehmer Einzelrei- sende. Der Arrangementpreis beinhaltet die Übernachtungen in Doppelzimmern. Der Einzelzimmerzuschlag beträgt CHF 750.-. Kosten/Leistungen Die 10-tägige Reise kostet CHF 5‘450.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss in der Econo- my-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 129.-, Stand Juli 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Dop- pelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leis- tungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Erwin Kol- ler sowie den Deutsch sprechenden cotravel Kulturreiseleiter Juan Vera an allen 10 Reisetagen. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versi- cherungen, persönliche Auslagen, Einzelzimmerzuschlag CHF 750.-. Programmänderungen vorbehalten. Plätze in der Business-Klasse auf Anfrage. Vertragspartner ist cotravel, DER Touristik Suisse AG. IN DIE FERNE REISEN, UM NAH ZU SEHEN
ANMELDUNG NZZ REISEN ANDALUSIEN MIT ERWIN KOLLER 21.–30. OKTOBER 2020 Bitte einen Anmeldetalon pro Person einsenden an: cotravel – ANDALUSIEN – Gerbergasse 26 – 4001 Basel Mit der Unterzeichnung dieses Anmeldeformulars akzeptiere ich die mir offengelegten Allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (Version Mai 2018) von cotravel, DER Touristik Suisse AG und melde mich definitiv für die Spanien Reise an. Die 10-tägige Reise kostet CHF 5‘450.-. Inbegriffen: internationale Flüge mit Swiss in der Economy-Klasse (inkl. Flugtaxen von CHF 129.-, Stand Juli 2019), alle Transfers, Hotelunterkünfte auf der Basis Doppelzimmer, Frühstück und eine weitere Mahlzeit pro Tag, alle Eintritte und Gebühren, Trinkgelder für lokale Leistungsträger, Fachvorträge und Begleitung durch Erwin Kol- ler sowie den Deutsch sprechenden cotravel Kulturreiseleiter Juan Vera an allen 10 Reisetagen. Nicht inbegriffen: allfällige Impfungen, Getränke, Versicherungen, persönliche Auslagen, Einzelzimmerzuschlag CHF 750.-. Zahlung: 30% bei der Anmeldung, Rest 45 Tage vor Abreise. Programmänderungen vorbehalten. Name / Vorname(n) – gemäss Pass Rufname Geburtsdatum / Nationalität Pass-Nr. / Gültig bis Strasse PLZ / Ort Tel. privat Tel. tagsüber E-Mail Ich wünsche ein Einzelzimmer. Zuschlag CHF 750.- Ich teile mir ein Doppelzimmer mit: Ich schliesse eine ERV „Comfort“ Jahresversicherung ab: Für Einzelpersonen CHF 208.- Für 2 Personen (im gleichen Haushalt wohnend) CHF 342.- Ich verzichte auf die ERV Versicherung. Ich wünsche eine Offerte für die Flüge in der Business-Klasse. Bitte melden Sie mich für die Myclimate Klima-Kompensation an (CHF 19.- pro Person). Ich wünsche keinen monatlichen cotravel Newsletter. Wie haben Sie von dieser Reise erfahren? NZZ Inserat cotravel Web Bekannte Newsletter/Brief Sonstige: Datum Unterschrift
Allgemeine Reise- und Vertragsbedingungen DER Touristik Suisse AG Diese allgemeinen Reise- und Vertragsbedingungen (nachfolgend «ARVB») sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der DER Touristik Suisse AG (Herostrasse 12, 8048 Zürich, nachfolgend «DTCH») zustande kommenden Reisevertrages. Sie gelten für die Marken Kuoni, Kuoni Cruises, Helvetic Tours, Kontiki, Manta Reisen, Dorado Latin Tours, Asia365, Cotravel, Pink Cloud, Private Safaris und MICExperts. Die Rechte und Pflichten des Kunden und DTCH ergeben sich aus der individuellen, schriftlichen Vereinbarung, aus den vorliegenden ARVB sowie aus den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen sind auch die allgemeinen Reiseinformationen in den Publikati- onen von DTCH zu beachten. Wenn nachfolgend der Einfachheit halber nur von dem Kunden die Rede ist, sind sowohl Kunden als auch Kundinnen gemeint. 1. Vertragsschluss 1.1. Zustandekommen des Vertrages Die von DTCH publizierten Leistungsbeschreibungen (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) sind als Einladung zur Offertstellung (Art. 7 Abs. 2 OR) zu verstehen. Die Buchung des Kunden kann persönlich, telefonisch, schriftlich (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder über das Internet erfolgen. Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber DTCH ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Reisevertrag kommt mit der Entgegennahme der Buchung durch DTCH zustande. 1.2. Vertragsparteien 1.2.1. Der Reisevertrag kommt zwischen dem Kunden und DTCH zustande. Als Vertragspartner von DTCH haftet der Kunde für sämtli- che Reiseteilnehmer, die er zur Reise anmeldet. Diese ARVB sind für alle Reiseteilnehmer verbindlich. 1.2.2. Bei blosser Vermittlung von Leistungen Dritter kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittunternehmen zustande. DTCH ist in solchen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden ARVB sind nicht anwendbar. 1.3. Provisorische Reservierung Für bestimmte Leistungen sind provisorische Reservierungen möglich. Diese begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich. 2. Leistungen von DTCH 2.1. Leistungsumfang Der Leistungsumfang bestimmt sich nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rech- nung) sowie gemäss den Leistungsbeschreibungen in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospek- ten). Bei Widersprüchen gehen die schriftlich kommunizierten Angaben vor. Sonderwünsche des Kunden sowie nachträgliche Nebenabre- den bedürfen zu ihrer Gültigkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von DTCH. 2.2. Sonderfall Hoteleinrichtungen Die Verfügbarkeit der in den Leistungsbeschreibungen aufgeführten Hoteleinrichtungen (z.B. Sport- und Wellnessangebote, Konferenz- räume) kann nicht garantiert werden. Bestimmte Einrichtungen befinden sich gegebenenfalls nicht in unmittelbarer Nähe der Unterkunft und/oder werden von Drittanbietern zur Verfügung gestellt. 3. Preis 3.1. Preisbestimmung Der Reisepreis bestimmt sich in erster Linie nach den von DTCH schriftlich kommunizierten Angaben (z.B. per E-Mail, Reisebestätigung, Rechnung) und nachrangig gemäss den in den allgemeinen Publikationen von DTCH (z.B. im Internet oder in Reiseprospekten) veröffent- lichten Preisen. Sofern nichts anderes angegeben wird, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken (inkl. Mehrwertsteuer), mit Unterkunft im Doppelzimmer. Die Preise sind Barzahlungspreise. Zahlt der Kunde mit Kreditkarte, kann die Buchungsstelle einen Zu- schlag erheben. Es sind jeweils die bei der Buchung gültigen Preise massgebend. Reisen über mehrere Preisperioden werden anteilsmässig zu den jeweiligen saisonalen Preisen berechnet. Vorbehalten bleiben Gebühren der Buchungsstelle für Bearbeitung und Reservation sowie allfällige Zusatzkosten für die Reise sowie vor Ort (z.B. Visumgebühren, Tourismustaxen). 3.2. Preiserhöhungen 3.2.1. Bei nachträglichen Erhöhungen der tatsächlich anfallenden Kosten behält sich DTCH das Recht vor, den Reisepreis nach Vertrags- schluss entsprechend zu erhöhen, insbesondere bei: - Anstieg der Beförderungskosten (z.B. Treibstoffzuschläge) - Neu eingeführten oder erhöhte Steuern und/oder Abgaben (z.B. Landegebühren, Erhöhung der Mehrwertsteuer) - Wechselkursänderungen - Rechnungs- und Publikationsfehler 3.2.2. Preiserhöhungen können bis spätestens 22 Tage vor dem geplanten Reisebeginn geltend gemacht werden. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10% des Reisepreises, so ist der Kunde berechtigt, innert 5 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung kostenlos vom Vertrag zu- rückzutreten. In diesem Fall steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der ver- traglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzfor- derungen sind ausgeschlossen. 3.3. Zahlungsbedingungen Eine Anzahlung von 30% des Reisepreises wird 10 Tage nach dem Vertragsschluss zur Bezahlung fällig. Die Restzahlung wird 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zur Bezahlung fällig. In den folgenden Fällen wird der gesamte Reisepreis bereits bei Vertragsschluss zur Bezahlung fällig: - Vertragsschluss weniger als 45 Tage vor dem geplanten Reisebeginn - Reise mit Spezialbedingungen (z.B. Sonderaktionen) - Flugtickets, die sofort ausgestellt werden müssen 3.4. Zahlungsverzug Bei den obgenannten Zahlungsterminen handelt es sich um Verfalltage (Art. 102 Abs. 2 OR). Bei nicht fristgerechter Bezahlung gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. DTCH ist berechtigt, ohne Fristansetzung vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistung zu verwei- gern. In diesem Fall sind die Annullierungsgebühren gemäss Ziff. 4.1.2 geschuldet. Die Reiseunterlagen werden dem Kunden erst nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises zugestellt. 4. Rücktritt oder Kündigung durch den Kunden 4.1. Rücktritt vor Reisebeginn 4.1.1. Der Kunde kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss zwingend schriftlich erfolgen. Der Rücktritt wird verbindlich, sobald er von DTCH schriftlich bestätigt wurde. Massgebendes Datum für die Bestimmung der nachfol- genden Annullierungsgebühren ist das Zustelldatum der Rücktrittserklärung bei DTCH. 4.1.2. Der Kunde hat DTCH – abhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts – eine pauschalisierte Annullierungsgebühr sowie eine Bearbei- tungsgebühr (Ziff. 4.3) zu bezahlen. Die Höhe der Gebühren wird nach den einschlägigen Annullationsbedingungen der betreffenden Mar-
ke bestimmt (siehe Anhang). Die Entschädigungsbeträge decken die mutmasslich anfallenden Kosten von DTCH und sind vor diesem Hin- tergrund angemessen. Das Geltendmachen von über die pauschalisierte Annullierungsgebühr hinausgehenden Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten. 4.1.3. Vorbehalten bleiben die folgenden Fälle: - Bei Flügen, Hotelleistungen oder Angeboten von Drittanbietern, Schiffsreisen sowie bei der Miete von Personenwagen und Motorhomes gelten die Bedingungen des jeweiligen Leistungserbringers (z.B. Fluggesellschaft, Reiseveranstalter, Reederei). Der Kunde wird auf diese Bedingungen bei Vertragsschluss hingewiesen. - Rät das EDA und/oder das BAG ausdrücklich von einer Reise in die geplante Reiseregion ab, so hat der Kunde nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3), allfällige Versicherungsprämien und Visaspesen sowie die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen zu be- zahlen. - Erklärt sich eine vom Kunden vorgeschlagene Ersatzperson bereit, anstelle des Kunden in den Vertrag mit sämtlichen Rechten und Pflichten einzutreten und die Reise zu den vereinbarten Bedingungen anzutreten, so sind neben dem Reisepreis nur die Bearbeitungsge- bühren (Ziff. 4.3) sowie allfällige Mehrkosten geschuldet. Die Ersatzperson muss sämtliche Reiseerfordernisse erfüllen (z.B. gesetzliche oder behördliche Vorgaben, Visaerfordernisse) und die Änderung muss von den Leistungserbringern akzeptiert werden. Der Kunde haftet gemeinsam mit der Ersatzperson solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für allfällige Mehrkosten. - Bei nachträglichen Preiserhöhungen kommt dem Kunden ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag gemäss den Vorgaben von Ziff. 3.2 zu. 4.2. Kündigung während der Reise Kündigt der Kunde während der Reise ganz oder teilweise den Vertrag, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. 4.3. Bearbeitungsgebühren Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung durch den Kunden fallen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auftrag an. 5. Rücktritt oder Kündigung durch DTCH 5.1. Wesentlicher Irrtum Im Falle eines wesentlichen Irrtums beim Vertragsschluss, insbesondere bei Berechnungs- und/oder Publikationsfehlern des Reisepreises, ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. 5.2. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl Wird die für eine Reise vorgesehen Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so ist DTCH berechtigt, bis spätestens 22 Tage vor dem geplan- ten Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde hat Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Ersatzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minder- wertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.3. Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände Verhindern unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände (z.B. Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten) die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Der Kunde hat An- spruch auf Rückerstattung der geleisteten Zahlungen im Umfang der noch nicht bezogenen Leistungen, wobei die von DTCH nachweislich erbrachten Aufwendungen vom Rückerstattungsbetrag abgezogen werden. Alternativ steht es dem Kunden frei, nach Möglichkeit eine Er- satzreise anzutreten. Ist die Ersatzreise gegenüber der vertraglich vereinbarten Reise minderwertig, so kann der Kunde die Vergütung des Minderwerts verlangen. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. 5.4. Unzumutbarkeit Macht der Kunde oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar, so ist DTCH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu künden. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Gesundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten An- forderungen offensichtlich nicht entspricht. Der Kunde hat die Bearbeitungsgebühren gemäss Ziff. 4.3 sowie die pauschalisierten Annullie- rungsgebühren gemäss Ziff. 4.2.1 zu bezahlen. 6. Änderungen der Reise (Umbuchungen) 6.1. Änderungen durch den Kunden 6.1.1. Nach Vertragsschluss hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen des Vertragsinhalts (Umbuchungen). DTCH ist jedoch darum bemüht, Umbuchungswünschen des Kunden wenn möglich zu entsprechen. Sofern DTCH auf Wunsch des Kunden eine Umbuchung vor- nimmt, fallen neben allfälligen Mehrkosten Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 100.– pro Person, maximal aber Fr. 200.– pro Auf- trag an. 6.1.2. Der Antrag auf Umbuchung muss zwingend schriftlich erfolgen. Die Umbuchung wird verbindlich, sobald sie von DTCH schriftlich bestätigt wurde. 6.1.3. Bereits in Anspruch genommene Zusatzleistungen (z.B. Tauchpakete) werden nicht zurückerstattet. Noch nicht in Anspruch ge- nommene Leistungen (volle Pakete) werden unter Abzug allfälliger Service-Honorare zurückerstattet, sofern eine schriftliche Bestätigung des Leistungsträgers an DTCH ausgehändigt wird und die Leistungen nicht in Rechnung gestellt werden. 6.2. Änderungen durch DTCH 6.2.1. Beeinträchtigen unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände die planmässige Durchführung der Reise, so ist DTCH berech- tigt, einzelne Leistungen zu ändern (z.B. Unterkunft, Transportmittel). Dies gilt auch bei Überbuchungsproblemen. Erleidet die Reise dadurch einen objektiven Minderwert, so ist der Kunde berechtigt, eine Vergütung im Umfang des Minderwerts zu verlangen. 6.2.2. Im Falle einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunkts ist der Kunde zudem berechtigt, innert 5 Tagen nach Mittei- lung der Änderung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. 6.2.3. Dem Kunden stehen die vorgenannten Ansprüche nicht zu, wenn er oder ein Reiseteilnehmer unter seiner Verantwortung aufgrund unangebrachten Verhaltens die Vertragseinhaltung für DTCH unzumutbar macht. Als unangebrachtes Verhalten gilt es auch, wenn der Ge- sundheitszustand des Kunden den im Leistungsbeschrieb aufgeführten oder nach Treu und Glauben vorausgesetzten Anforderungen offen- sichtlich nicht entspricht. Vorbehalten bleibt zudem das Recht von DTCH zu nachträglichen Preiserhöhungen (Ziff. 3.2). 7. Mitwirkungspflichten des Kunden 7.1. Neben der Bezahlung des Reisepreises treffen den Kunden insbesondere die folgenden Mitwirkungspflichten: - Der Kunde hat die ihm übermittelten Dokumente (z.B. Rechnung, Reisebestätigung, Reiseunterlagen) unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen und DTCH bei Unstimmigkeiten unverzüglich schriftlich zu unterrichten. - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der einschlägigen Einreisebestimmungen (insbesondere betreffend Gültigkeit des Rei- sepasses, Einholen von Visa, Vornahme von Impfungen). - Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung der von den Leistungserbringern vorgegebenen Einfindungszeiten (z.B. Flughafen) und Gepäckbestimmungen. Tritt der Kunde die Abreise oder den Abflug nicht oder zu spät an (No-show), wird der Reisepreis nicht zurücker- stattet. Die Beförderungspflicht entfällt. Verpasst der Kunde den Rückflug, muss er auf seine Kosten einen anderen Rückflug buchen. Dies gilt insbesondere auch bei Flugplanänderungen.
- Der Kunde hat sich im Falle einer Schwangerschaft über die Transportbedingungen vorgängig zu informieren und diese einzuhalten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, DTCH schriftlich über die Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. - Der Kunde hat im Hinblick auf die Anforderungen der geplanten Reise seinen Gesundheitszustand selber einzuschätzen und gegebenen- falls von der Reise abzusehen. 7.2. Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten übernimmt DTCH keine Haftung (Ziff. 9). Ersatzansprüche des Kunden aufgrund von Mängeln (Ziff. 8) entfallen. 8. Beanstandungen 8.1. Unverzügliche Beanstandungspflicht Im Falle von Beanstandungen während der Reise hat der Kunde unverzüglich den Leistungserbringer sowie die örtliche Vertretung von DTCH, oder bei deren Fehlen die Buchungsstelle, zu benachrichtigen. DTCH bemüht sich um geeignete Lösungen. Kann vor Ort keine geeignete Lösung gefunden werden, so hat der Kunde vom Leistungserbringer oder von der örtlichen Vertretung eine schriftliche Bestäti- gung einzuholen (Sachverhalt, Mängelliste). Der Leistungserbringer und die örtliche Vertretung sind jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 8.2. Ersatzansprüche des Kunden Der Kunde hat seine Beanstandung zusammen mit der Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 innert 30 Tagen seit Reiseende bei DTCH schriftlich anzumelden. Bei fehlender Benachrichtigung und/oder Bestätigung gemäss Ziff. 8.1 stehen dem Kunden keine Ersatzansprüche zu. 9. Haftung 9.1. Haftungsumfang DTCH haftet dem Kunden gegenüber für die gehörige Vertragserfüllung, insbesondere für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungserbringer sowie die fachmännische Organisation der Reise, sofern keine Versicherung des Kunden für den Schaden aufkommt. 9.2. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse 9.2.1. Die Haftung für sämtliche Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist bei jedem Vertrag auf das Zweifache des Reisepreises be- schränkt. 9.2.2. DTCH haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht vertragsgemässe Erfüllung des Reisevertrages zurückzuführen ist auf: - Versäumnisse des Kunden (z.B. Nichterfüllung der Einreisebestimmungen, Nichttransport wegen Schwangerschaft, strafrechtliche Sank- tionen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter (z.B. Verspätungen von Transportunternehmen, Streiks, Leis- tungsstörungen bei lediglich vermittelten Fremdleistungen) - Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände bzw. höhere Gewalt (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Entzug von Landerechten, be- hördliche Anordnungen, fehlende Fahrbewilligungen) Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfül- lung oder nicht vertragsgemässer Erfüllung des Vertrages. 9.2.3. Nimmt der Kunde an einer von DTCH organisierten Ersatzreise teil, so beschränkt sich die Haftung von DTCH auf einen allfälligen Minderwert der Ersatzreise gegenüber der vertraglich geschuldeten Reise. 9.3. Abtretung von Schadenersatzansprüchen Falls DTCH dem Kunden den Schaden, der ihm ein Leistungserbringer verursacht hat, ersetzt, so gehen die Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber dem Leistungserbringer auf DTCH über. 10. Datenschutz 10.1. Sammlung, Bearbeitung und Verwendung von Daten Bei Vertragsschluss werden neben den Kontaktangaben des Kunden (Name, Wohnadresse, E-Mail, Telefonnummer) in der Regel die fol- genden Informationen gespeichert bzw. bearbeitet: Reisedaten, Reiseziele, Fluggesellschaft, Hotel, Preis, Kundenwünsche, Informationen zu weiteren Reiseteilnehmern, Zahlungsinformationen, Frequent-Flyer-Nummer, Mitgliedernummer und weitere spezifische Informatio- nen zu einer allfälligen Mitgliedschaft bei Kooperationspartnern von DTCH, Geburtsdatum, Nationalität, Sprache, Präferenzen sowie an- dere Informationen, die der Kunde DTCH zur Verfügung stellt. Mit der Buchung bestätigt der Kunde die Richtigkeit der angegebenen Da- ten. Bei besonderen Umständen (z.B. Unfall während der Reise) sowie im Falle von Reklamationen können weitere Informationen be- schafft und gespeichert werden. Telefongespräche können zur (internen) Qualitätssicherung abgehört oder vorübergehend aufgezeichnet werden. Die Kundendaten unterliegen dem schweizerischen Datenschutzrecht und werden zur Geschäftsabwicklung bzw. Leistungserbrin- gung bearbeitet. Sie können durch DTCH oder die mit DTCH verbundenen Unternehmen (DER Touristik Group) auch zur Bereitstellung eines marktgerechten Angebotes sowie zu Analyse-, Marketing- und Beratungszwecken genutzt werden. DTCH behält sich das Recht vor, dem Kunden Angebote und Informationen, die ihn persönlich interessieren, zukommen zu lassen. Falls der Kunde die Zusendung von In- formationen nicht wünscht, kann er sich direkt an die Buchungsstelle oder an den Kundendienst von DTCH wenden. Bezieht sich die Datenbearbeitung auf eine Vertragsleistung oder ein Produkt von DTCH, so gilt sie als vom Kunden akzeptiert, wenn er die Vertragsleistung oder das Produkt bezieht. Das Einverständnis des Kunden bezieht sich auch auf damit zusammenhängende Datenbe- arbeitungen für Marketingzwecke, solange der Kunde sein Einverständnis nicht widerruft. Der Kunde stellt das Einverständnis von Dritten bzw. Mitreisenden (z.B. Partner, Freund etc.) sicher, sofern sie von der Datenbearbeitung mitbetroffen sind. Der Kunde stimmt der Bearbeitung und Verwendung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.2. Weitergabe der Daten an Dritte Die Daten des Kunden werden gegebenenfalls zur Erbringung der Dienstleistung sowie zur Abwicklung eines Auftrages an Dritte oder Unternehmen, die mit DTCH wirtschaftlich verbunden sind (DER Touristik Group) weitergeleitet. DTCH hält sich an die datenschutz- rechtlichen Bestimmungen und verpflichtet auch Dritte oder Unternehmen der DER Touristik Group zur Vertraulichkeit und Einhaltung eines angemessenen Datenschutzes, wenn sie Zugang zu Kundendaten haben, die Rückschlüsse auf die Identität des Kunden ermöglichen. Der Kunde stimmt der Weitergabe und der Bearbeitung seiner Kundendaten hiermit zu. 10.3. Besonderes betreffend Flug- und Schiffsreisen Auf Verlangen der Behörden bestimmter Länder kann es erforderlich sein, spezifische Daten über die Reise in und aus diesen Ländern aus Sicherheits- und Einreisegründen an diese Behörden zu übermitteln. Der Kunde ermächtigt DTCH bzw. die jeweilige Fluggesellschaft, zu diesen Zwecken personenbezogene Daten über den Kunden als Passagier, so genannte «Passenger Name Record (PNR)» Daten, an diese Behörden zu übermitteln, soweit diese Informationen verfügbar sind. Hierzu gehören z.B. Name, Geburtsdatum, vollständige Wohnadres- se, Telefonnummern, Informationen über andere Reiseteilnehmer, Datum der Buchung/Ticketausstellung und beabsichtigtes Reisedatum, alle Arten von Zahlungsinformationen, Reisestatus und Reiseroute, Frequent-Flyer-Nummer, Informationen über das Gepäck, alle PNR- Änderungen in der Vergangenheit. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass diese Daten an Länder übermittelt werden können, in denen der Datenschutz nicht dem Schutzniveau der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung entspricht. Bei Schiffsreisen ermächtigt der Kunde DTCH bzw. die jeweilige Reederei, diese Daten zu übermitteln.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand 11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DTCH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 11.2. Unter Vorbehalt von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist der Gerichtsstand Zürich. 12. Diverses 12.1. Massgebende Sprache Bei Auslegungsdifferenzen aufgrund von unterschiedlichen Formulierungen in den verschiedenen Sprachversionen ist die deutsche Versi- on massgebend. 12.2. Unwirksamkeit einer Bestimmung Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Best- immungen nicht. 12.3. Ombudsmann Den Parteien steht es frei, vor einer allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzung den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche (www.ombudsmann-touristik.ch) anzurufen, um eine aussergerichtliche Einigung zu erzielen. 12.4. Reisegarantie DTCH ist Mitglied beim Garantiefonds der Schweizer Reisebranche. 12.5. Versicherungen DTCH empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungs- kosten bei Unfall oder Krankheit. Bei Bedarf erfolgt eine Beratung des Kunden durch DTCH. Ein Rücktritt vom Versicherungsvertrag ist nach dessen Abschluss nicht mehr möglich. 12.6. DTCH kann die ARVB jederzeit einseitig abändern. Die jeweiligen Marken von DTCH publizieren den aktuellen Stand der ARVB elektronisch. Im vertraglichen Verhältnis zwischen Ihnen und cotravel ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für sämtliche Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Basel-Stadt. DER Touristik Suisse AG, Mai 2018
cotravel DER Touristik Suisse AG Gerbergasse 26 CH-4001 Basel T +41 (0) 61 308 33 55 F +41 (0) 61 308 33 10 cotravel@cotravel.ch www.cotravel.ch
Sie können auch lesen