Kurzarbeit und Corona 2021 - Informationen für Beschäftigte und Unternehmen - BMAS
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Kurzarbeit und
Corona 2021
Informationen für
Beschäftigte
und Unternehmen
1Vorwort Die Corona-Pandemie hat zur schwersten Wirtschaftskrise unserer Generation geführt. Mit dem Einsatz des Kurzarbeiter geldes in einem bisher nie gesehenen Umfang ist es uns gelungen, den Folgen am Arbeitsmarkt entgegen zu wirken und Massenarbeitslosigkeit zu verhindern. Auch im Jahr 2021 werden viele Unternehmen den erleichter- ten Zugang zum Kurzarbeitergeld weiter brauchen. Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz und weiteren pandemie bedingten Sonderregelungen haben wir dieses wirksame Instrument deshalb im Wesentlichen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Gleichzeitig haben wir es um einen wichtigen Pfeiler verstärkt: Wir schaffen für die Unternehmen weitere Anreize für die Qualifizierung ihrer Belegschaft während der Kurzarbeit. Das ist nicht nur gut für die Beschäftigten. Es ist auch gut für die Unternehmen und für unsere gesamte Volkswirtschaft. Denn wir erleben, dass die Corona-Pandemie den Struktur- wandel in Wirtschaft und Arbeitswelt beschleunigt. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen sollten jetzt die Chance zur Qualifizierung nutzen. Dann kann die Wirtschaft mit guten und qualifizierten Fachkräften durchstarten, wenn die Konjunktur wieder anspringt. Deshalb geht an dieser Stelle mein Appell an alle Unterneh- men: Nutzen Sie, wenn es notwendig und möglich ist, die Instrumente zur Qualifizierung. Hubertus Heil, MdB Bundesminister für Arbeit und Soziales 2
Die Regeln für 2021 im Überblick
• Bis 31. Dezember 2021 gilt:
Während der Kurzarbeit können Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer in einem Minijob anrechnungsfrei hinzuver-
dienen.
• Für Kurzarbeit, die bis zum 31. Dezember 2020 begonnen
wurde, gilt bis 31. Dezember 2021:
Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird auf bis zu
24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2021, verlängert.
• Für Kurzarbeit, die bis zum 31. März 2021 begonnen wurde,
gilt bis 31. Dezember 2021:
• Um Kurzarbeit zu beantragen, reicht es aus, wenn mindes-
tens 10 Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall mit
Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent betroffen
sind. Wird die Kurzarbeit nach dem 31. März 2021 ein-
geführt, müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten
einen Entgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
• Beschäftigte müssen keine Minusstunden aufgebaut haben,
um Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen zu können.
• Das Kurzarbeitergeld wird ab dem vierten Bezugsmonat auf
70 bzw. 77 Prozent (wenn Kinder im Haushalt leben) erhöht.
Ab dem siebten Monat erhöht es sich auf 80 bzw. 87 Prozent.
• Voraussetzung für die Erhöhung ist, dass der Entgeltausfall
mindestens 50 Prozent beträgt.
• Kurzarbeit ist weiterhin auch für Leiharbeitnehmerinnen
und Leiharbeitnehmer möglich, wenn der Verleihbetrieb
bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt hat.
• Bis 30. Juni 2021 gilt:
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden an die Arbeit-
geber in voller Höhe erstattet. Für Betriebe, die bis dahin
Kurzarbeit eingeführt haben, werden die Sozialversiche-
rungsbeiträge anschließend bis Dezember 2021 hälftig von
der Bundesagentur für Arbeit erstattet.
3Kurzarbeit und Weiterbildung Da die Sozialversicherungsbeiträge bis 30. Juni 2021 bei Kurz-
arbeit in voller Höher erstattet werden, wird diese Vergüns-
Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten in Kurzarbeit berufliche tigung erst ab 1. Juli 2021 praktisch wirksam. Dafür gilt die
Weiterbildung ermöglichen, bekommen die Sozialversiche- Regelung bis Juli 2023 fort.
rungsbeiträge zur Hälfte erstattet.
Im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 kann neben der
Dazu müssen die Beschäftigten während der Kurzarbeit an 50-prozentigen Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei
einer zertifizierten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung Weiterbildung ergänzend auch die 50-prozentige Erstattung
teilnehmen (mehr als 120 Stunden). bei Kurzarbeit nach der Kug-Verordnung in Anspruch genom-
men werden. Dadurch werden den Arbeitgebern, die ihre
Beschäftigten qualifizieren, die Sozialversicherungsbeiträge bis
Kurzarbeit:
Regelungen Das gilt
zur Kurzarbeit bis
2021 Ende 2021 Ende 2021 zu 100 Prozent erstattet.
Mindestens 10 Prozent der Beschäftigten mit Arbeits- und Entgeltausfall reichen,
um Kug zu beantragen *
Aufbau negativer Arbeitssalden im Arbeitszeitkonto nicht erforderlich*
Bis 30. Juni 2021: SV-Beiträge auf Kug Ab 1. Juli 2021: SV-Beiträge auf Kug Wenn Voraussetzungen
werden in voller Höhe erstattet werden zur Hälfte erstattet** für beide Leistungen
erfüllt sind, werden die
Bis 31. Juli 2023: Bei Weiterbildung während Kug: SV-Beiträge bis Ende 2021
SV-Beiträge werden zur Hälfte erstattet*** zu 100% erstattet
Kug kann bis zu 24 Monate gezahlt werden, längstens bis zum 31. Dezember 2021****
Kug wird ab 4. Bezugsmonat und ab 7. Bezugsmonat erhöht
(bei mindestens 50 % Entgeltausfall). Bis max. 87 Prozent des pauschalierten Nettoentgeltausfalls*
Mini-Job bleibt anrechnungsfrei
* Bei Beginn *** Bei Weiterbildung in **** Bei Beginn
** Bei Beginn Kurzarbeit bis
Kurzarbeit bis zertifizierten Maßnahmen Kurzarbeit bis
31. März 2021 30. Juni 2021 während Kug. Gilt bis Juli 2023 31. Dezember 2020
4 5für Beschäftigte Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: So hilft Ihnen das erleichterte Kurzarbeitergeld ∙ Sie behalten Ihren Arbeitsplatz, obwohl die aktuelle Situa- tion Ihres Betriebs Entlassungen möglich machen würde. • Sie behalten Ihre Ansprüche auf weitere Lohnbestandteile wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Betriebliche Alters- vorsorge. • Arbeitszeitguthaben müssen Sie in der Regel abbauen, bevor Sie Kurzarbeitergeld bekommen können. Für Kurzarbeit, die bis zum 31. März 2021 begonnen wurde gilt: Sie müssen keine Minusstunden aufbauen, um Kurzarbeitergeld zu bekommen. • Sie müssen keinen Antrag auf Kurzarbeitergeld stellen. Sie erhalten das Kurzarbeitergeld durch Ihren Arbeitgeber ausgezahlt. • Das Kurzarbeitergeld erhöht sich stufenweise auf bis zu 87 Prozent des weggefallenen Entgelts, wenn Ihr Entgelt- ausfall bei 50 Prozent oder darüber liegt. • Nebenverdienst aus einem sogenannten Minijob (450 Euro) bleibt in voller Höhe anrechnungsfrei. • Durch eine schrittweise Erhöhung schützt das neue Kurzar- beitergeld Ihren Lebensstandard. Die Erhöhung ist abhängig von der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes und der Höhe des Entgeltausfalls. (Siehe Grafik Seite 14) Beispiel: Nettoeinkommen bei Kurzarbeit In einer Familie mit einem Kind arbeiten beide Eltern. Das gemeinsame Familieneinkommen liegt bei 4.100 Euro netto im Monat. Beide haben 100 Prozent Entgeltausfall („Kurzarbeit Null“). In den ersten 3 Monaten bekommen die beiden 67 Prozent ihres weggefallenen Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld. Das sind rund 2.750 Euro. Vom 4. bis zum 6. Monat bekommen die beiden 77 Prozent des Nettos. Das sind rund 3.150 Euro. Ab dem 7. Monat erhalten sie 87 Prozent des Nettos. Das sind mehr als 3.550 Euro. 6
für Unternehmen
Für Unternehmerinnen und
Unternehmer: So hilft Ihnen das
erleichterte Kurzarbeitergeld
∙ Sie können Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens
10 Prozent Ihrer Beschäftigten einen Entgeltausfall von
jeweils mehr als 10 Prozent haben. Wenn Sie Kurzarbeit
nach dem 31. März 2021 einführen, müssen mindestens
ein Drittel der Beschäftigten einen Entgeltausfall von mehr
als 10 Prozent haben.
• Sie können Ihre wertvollen Fachkräfte behalten. Ihre
bewährten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihre
Arbeit sofort wieder aufnehmen, wenn das Arbeitsauf
kommen wieder steigt.
• Kurzarbeitergeld wird ab dem Monat der Anzeige erstattet.
Sie können also bei Umsatzausfall Ihre Personalkosten
schneller reduzieren als durch Kündigungen.
• Sie vermeiden Entgeltfortzahlung während der Kündigungs-
frist.
• Das Kurzarbeitergeld ist für Sie ein durchlaufender Posten:
Sie zahlen es an Ihre Beschäftigten aus und erhalten es im
Anschluss von der Arbeitsagentur zurück erstattet.
• Ihnen werden zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge, die
auf das ausgezahlte Kurzarbeitergeld entfallen, von der
Arbeitsagentur erstattet.
• Bis zum 31. März 2021 können Sie auch als Zeitarbeits
unternehmen Kurzarbeit anmelden.
Beispiel: 100 % Entgeltausfall durch Corona
Bisheriges gemeinsames Nettoentgelt 4.100 €
"Kurzarbeit Null"
KUG ca. 2.750 €
1. - 3. Monat
67 % des Entgeltausfalls Entgeltausfall
"Kurzarbeit Null"
KUG ca. 3.150 €
4. - 6. Monat
77 % des Entgeltausfalls Entgeltausfall
"Kurzarbeit Null"
KUG ca. 3.550 €
ab 7. Monat
87 % des Entgeltausfalls Entgeltausfall
7So berechnet sich das
Kurzarbeitergeld (KUG)*
Einkommen bei Kurzarbeit
Beispiel: Entgeltausfall 50 %
Bisheriges Nettoentgelt
Entgelt
Entgeltausfall
50 % der Arbeitszeit
60 % für Beschäftigte ohne Kind
67 % für Beschäftigte mit Kind(ern)
Entgelt Entgelt-
KUG
50 % der Arbeitszeit ausfall
Beispiel: Entgeltausfall 100 % „Kurzarbeit Null“
Bisheriges Nettoentgelt
Entgeltausfall
60 % für Beschäftigte ohne Kind
67 % für Beschäftigte mit Kind(ern)
KUG Entgeltausfall
Das Entgelt für die geleistete Arbeit und das Kurzarbeitergeld
werden vom Arbeitgeber an Sie ausgezahlt.
*D
ie Beispiele gelten für Kurzarbeit in den ersten 3 Monaten.
Wenn die Kurzarbeit länger dauert, kann das Kurzarbeitergeld bis zu
87 Prozent betragen (siehe Grafik Seite 14).
8Fragen und Antworten
9für Beschäftigte Fragen und Antworten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld bekommen? Die gesetzliche Höchstdauer beträgt 12 Monate. Pandemie bedingt gibt es derzeit Sonderregelungen. (Siehe Seite 3) Wird die Kurzarbeit für einen oder zwei zusammenhängende Monate unterbrochen - zum Beispiel weil ein größerer Auftrag eingegangen ist, der abgearbeitet werden muss - verlängert sich bei erneuter Kurzarbeit die Bezugsdauer um die Zeit der Unterbrechung. Bekomme ich nach der Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld, wenn mein Betrieb doch schließen muss? Nein, die Kurzarbeit hat keine Auswirkungen auf Höhe oder Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes. 10
für Beschäftigte
Ich war krank, als unser Betrieb in Kurzarbeit gegangen ist.
Wird jetzt meine Entgeltfortzahlung gekürzt?
Wenn Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben und vor
dem Beginn des ersten betrieblichen Anspruchszeitraums
auf Kurzarbeitergeld erkranken, haben Sie bei vollständigem
Arbeitsausfall Anspruch auf Krankengeld in Höhe des Kurz-
arbeitergeldes. Fällt die Arbeit nur teilweise aus, so besteht
Anspruch auf Entgeltfortzahlung für die verkürzte Arbeitszeit
und auf Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergeldes für den
Teil der Arbeitszeit, der in Folge der Kurzarbeit entfällt.
Ich wurde gekündigt, bevor mein Betrieb in Kurzarbeit
gegangen ist. Was wird aus meinem Gehalt während der
Kündigungsfrist?
Ihr Gehalt erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber in voller Höhe
weiter, bis Ihr Arbeitsverhältnis endet. Ein Anspruch auf Kurz-
arbeitergeld besteht nicht.
Ich bin in der Ausbildung. Bekomme ich auch Kurzarbeitergeld?
Auch Auszubildende können Kurzarbeitergeld erhalten. Aller-
dings sollte es für Sie und für Ihren Betrieb an erster Stelle ste-
hen, die Ausbildung weiter zu führen. Ist Kurzarbeit dennoch
unvermeidbar, haben Sie zunächst für die Dauer von 6 Wochen
Anspruch auf Fortzahlung der vollen Ausbildungsvergütung.
Im Anschluss daran kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden.
Muss ich für das Kurzarbeitergeld Steuern zahlen?
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aller-
dings dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet,
dass sich Ihr persönlicher Steuersatz, mit dem Sie Ihr rest-
liches Einkommen versteuern müssen, nachträglich erhöhen
kann, denn das Kurzarbeitergeld wird bei der Steuererklärung
berücksichtigt.
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld kann nicht für Einkommen aus Minijobs
gezahlt werden. Denn das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung
der Arbeitslosenversicherung. Als Minijobber zahlen Sie nicht
in diese Versicherung ein und können deshalb auch keine
Leistungen erhalten.
11für Beschäftigte Kann mein Arbeitgeber mit der Auszahlung des Kurzarbeiter- geldes warten, bis er es von der Agentur für Arbeit überwiesen bekommt? Nein, der Arbeitgeber muss Ihnen das Kurzarbeitergeld im Rahmen der monatlichen Lohnzahlung auszahlen. Meine Chefin möchte, dass wir in Kurzarbeit gehen. Wir sind der Meinung, dass noch genügend Arbeit da ist. Darf sie Kurz- arbeit einführen, ohne uns zu fragen? Kurzarbeit kann nur mit der Zustimmung der Beschäftigten eingeführt werden. Bei manchen Beschäftigten ist die Zustimmung bereits im Arbeitsvertrag vereinbart. In dem Fall kann der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen. Ist dies nicht der Fall und gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat, so muss dieser der Kurzarbeit zustimmen. Wird keine Einigung mit dem Betriebsrat erreicht, können beide Seiten die Einigungsstelle anrufen. Gibt es für Ihre Arbeitsstelle weder einen Betriebsrat noch einen Tarifvertrag mit Regelungen zur Einführung von Kurz- arbeit, müssen die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter der Kurzarbeit individuell zustimmen. Ich habe eine Nebentätigkeit gefunden, die ich neben der Kurzarbeit machen kann. Wem muss ich den Nebenverdienst melden? Die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung müssen Sie Ihrem (Haupt-)Arbeitgeber anzeigen. Auch müssen Sie ihm zeitnah eine Bescheinigung über die Höhe des Nebeneinkommens vorlegen. Es ist dann Aufgabe Ihres Arbeitgebers, die Höhe des Kurzarbeitergeldes für den jeweiligen Monat zu berechnen. 12
für Unternehmen
Fragen und Antworten
für Unternehmerinnen
und Unternehmer
Wie schnell kann Kurzarbeit eingeführt werden?
Kurzarbeit kann sehr kurzfristig eingeführt werden. Sie brauchen
dazu eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder den Beschäf-
tigten zur Reduzierung der Arbeitszeit im Betrieb. Den Arbeits-
ausfall müssen Sie der örtlichen Agentur für Arbeit anzeigen.
Für wen kann ich Kurzarbeitergeld beantragen?
Anspruch auf Kurzarbeitergeld haben ungekündigte sozial
versicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Kalendermonat mindes-
tens 10 Prozent der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils
mehr als 10 Prozent des monatlichen Bruttoentgelts betroffen
sind.
Wenn Sie Kurzarbeit nach dem 31. März 2021 einführen,
müssen mindestens ein Drittel der Beschäftigten einen Entgelt-
ausfall von mehr als 10 Prozent haben.
13für Unternehmen
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Beschäftigte ohne Kind Beschäftigte mit Kind(ern)
60 % 1. - 3. Monat 67 %
70 % 4. - 6.* Monat 77 %
80 % ab 7.* Monat 87 %
*F
ür die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes muss ab dem jeweiligen Bezugs-
monat der Entgeltausfall mindestens 50 Prozent und mehr betragen.
So beantragen Arbeitgeber Kurzarbeitergeld
Registrieren Sie sich als Arbeitgeber bei
der Arbeitsagentur. Das geht telefonisch
oder per Mail:
0800/4555520
https://anmeldung.arbeitsagentur.de/portal
Zeigen Sie bei der Agentur für Arbeit die
Kurzarbeit an. Das geht online oder per
Vordruck. Beides finden Sie hier:
www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit
Beantragen Sie das Kurzarbeitergeld für
Ihre Beschäftigten. Auch das geht online
oder per Vordruck:
www.arbeitsagentur.de/corona-kurzarbeit
14für Unternehmen
Ich habe vor Kurzem einen neuen Mitarbeiter angestellt und
jetzt Kurzarbeit angemeldet. Kann ich ihn auch in Kurzarbeit
schicken oder muss ich ihm kündigen?
Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können
ab dem ersten Arbeitstag Kurzarbeitergeld erhalten, wenn
die Einstellung zwingend erforderlich war. Zum Beispiel weil
die Einstellung schon länger geplant und beidseitig zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart war.
Können befristet Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten?
Ja, auch befristet Beschäftigte können Kurzarbeitergeld
erhalten.
Was muss ich tun, um eine Förderung für eine Qualifizierung
meiner Beschäftigten zu beantragen?
Um die Übernahme der Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen
zu beantragen, sollten Sie auf die Agentur für Arbeit zugehen.
Dort wird der Anspruch auf die Förderung geprüft und fest-
gestellt, ob eine Förderung möglich ist. Der Umfang der
Förderung hängt von der Anzahl Ihrer Beschäftigten ab.
Unternehmen
• mit weniger als zehn Beschäftigten werden 100 Prozent,
• mit zehn bis 249 Beschäftigten werden 50 Prozent,
• mit 250 bis 2.499 Beschäftigten werden 25 Prozent und
• mit 2.500 und mehr Beschäftigten werden 15 Prozent
der Lehrgangskosten erstattet.
Was muss ich tun, wenn nach einiger Zeit erneut Kurzarbeit
nötig wird?
Wird nach einer Zwischenzeit in Ihrem Betrieb wieder Kurz-
arbeit erforderlich, müssen Sie den Arbeitsausfall erneut
anzeigen.
Dies gilt ab einer Unterbrechungszeit von drei zusammenhän-
genden Monaten. Die neue Anzeige ist auch nötig, wenn noch
ein bewilligter Zeitraum für Kurzarbeit vorliegt.
Bei einer Unterbrechungszeit von mindestens drei Monaten
beginnt eine neue Bezugsdauer. Dafür müssen wieder alle
Voraussetzungen (Siehe Seite 3) erfüllt werden. Eine Unter-
brechung von einem oder zwei zusammenhängenden Monaten
verlängert die Bezugsdauer um die Unterbrechungszeit. In
diesem Fall müssen Sie keine erneute Anzeige einreichen.
15für Unternehmen Muss ich für meinen ganzen Betrieb Kurzarbeit anzeigen, oder reicht es, wenn eine einzelne Abteilung betroffen ist? Kurzarbeit muss nicht für den gesamten Betrieb eingeführt und angezeigt werden. Die Kurzarbeit kann auch auf einzelne Betriebsabteilungen beschränkt sein. Die Arbeitszeit muss auch nicht für alle Beschäftigten gleicher- maßen reduziert werden. Unterschiede müssen allerdings sachlich begründet sein. Wichtig ist, dass für alle betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kurzarbeit - also die Reduzierung der Arbeitszeit mit Entgeltreduzierung - auf der Grundlage von Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragli- chen Regelungen wirksam vereinbart wird. Welche Vergünstigungen gibt es für Arbeitgeber, deren Beschäftigte während der Kurzarbeit an einer Weiterbildung teilnehmen? Die Agentur für Arbeit erstattet Arbeitgebern, deren Beschäf- tigte an einer während der Kurzarbeit begonnen Weiterbildung teilnehmen, für den jeweiligen Kalendermonat 50 Prozent der von ihnen alleine zu tragenden Beiträge zur Sozialversiche- rung. Berücksichtigt werden können Weiterbildungen in einem zeitlichen Umfang von mehr als 120 Stunden. Die Maßnahmen und der Träger müssen für die Weiterbildungsförderung zuge- lassen sein. Berücksichtigungsfähig sind außerdem Aufstiegs- fortbildungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungs- gesetz (sog. Aufstiegs-BAföG), die während der Kurzarbeit begonnenen wurden. 16
17
Zusätzliche Informationen zur Kurzarbeit www.bmas.de/corona Das Bundesarbeitsministerium hat unter dieser Adresse eine Sonderseite eingerichtet. Sie informiert aktuell über die Sozialschutzpakete zur Corona-Pandemie. Dazu gehören auch umfassende Informationen zu Kurzarbeit und Kurzarbeiter- geld. Antworten zu Fragen, die häufig zur Kurzarbeit gestellt werden, stehen hier auch als barrierefreie PDF und in leichter Sprache zur Verfügung. www.arbeitsagentur.de Die Bundesagentur für Arbeit bietet direkt auf ihrer Startseite eine Übersicht über Unterstützungsleistungen in der Corona- Pandemie. Unternehmen, die Kurzarbeit anmelden oder Kurz- arbeitergeld beantragen wollen, können das hier online tun. Kurze Videoclips erklären alles anschaulich Schritt für Schritt. www.dgb.de/schwerpunkt/kurzarbeit Der Deutsche Gewerkschaftsbund geht in seinem Schwer- punkt zur Kurzarbeit besonders auf die Aufgaben, Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsräten ein. www.arbeitgeber.de/covid-19 Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände stellt auf ihrer Seite Covid 19-Informationen für Unternehmen bereit. Dargestellt werden hier unter anderem die Regeln zu Kurzarbeit, Sozialversicherung und zum Infektionsschutz. 18
Impressum
Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wilhelmstraße 49
10117 Berlin
Stand: Januar 2021
Druck: Hausdruckerei BMAS
Satz/Layout: Wigwam eG, 13357 Berlin, Grafischer Bereich BMAS
Titelbild: © gettyimages.de #925021490
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Bild Seite 10: © Jacob Lund / stock.adobe.com
Bild Seite 13: © gettyimages.de #1134516841
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Telefax: 030 18 10 272 272 1
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Bitte geben Sie dabei den Herausgeber, den Titel und das Erscheinungs-
datum der Veröffentlichung an. Über ein Belegexemplar an den Herausgeber
würden wir uns freuen.
19Diese Publikation wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales kostenlos herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahl bewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlver anstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Publikation dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Partei- nahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. 20
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