Lehramtstudiengänge an der Universität Stuttgart ab WS 2010/11 GymPO I
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Zentrale Verwaltung Zentrale Studienberatung Lehramtstudiengänge an der Universität Stuttgart ab WS 2010/11 GymPO I Kurzinfomation Vorbemerkung Diese Informationen betreffen ausschließlich Lehramtsstudierende, die zum WS 2010/11 ihr Lehramtsstudium im ersten Semester komplett neu beginnen. Für Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits in einem wissenschaftlichen oder künstleri- schen Lehramtsstudium sind, gelten bestimmte Übergangsregelungen (www.uni-stuttgart.de/studieren/angebot/abschluesse/la/index.html ). Mit dem 01.09.2010 trat eine neue Verordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in Kraft (GymPO I). Die Unterscheidung zwischen „wissenschaftlichem“ und „künstlerischem“ Lehramt entfällt. Es gibt zukünftig nur noch eine gemeinsame Verordnung für das „Lehramt an Gymnasien“, die GymPO I. Besondere Zulassungsvoraussetzungen im Lehramt 1. Für die Bewerbung müssen Sie die Teilnahme am „Lehrerorientierungstest“ nachweisen. Den Test finden Sie hier: www.bw-cct.de . Nach Beendigung des Tests können Sie sich ein Zertifikat ausdrucken lassen, das Sie den Bewerbungsunterlagen beifügen. 2. Der Nachweis eines zweiwöchigen Orientierungspraktikums sollte bereits dem Antrag auf Zulassung zum Studium beigelegt werden. Er ist spätestens bis zum Beginn des dritten Studiensemesters vorzuweisen. Das Praktikum kann an allgemeinbildenden und berufli- chen Gymnasien absolviert werden. Die Schulen, die der Praktikant selbst besucht hat, sind ausgeschlossen. Das Praktikum kann auch an ausländischen Schulen erbracht wer- den. Zur Feststellung der Gleichwertigkeit legen Sie in diesem Falle bitte eine Bescheini- gung des Landeslehrerprüfungsamtes bei. Weitere Infos: www.orientierungspraktikum- bw.de Stand: 10.03.11. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 1 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Bewerbung - allgemein Bei einer Fächerverbindung ohne Kunst und Musik bewerben Sie sich direkt bei der Universi- tät Stuttgart. Wenn Ihre Fächerkombination das Studienfach Biologie enthält, müssen Sie sich für dieses Fach an der Universität Hohenheim bewerben. Bei einer Fächerverbindung mit Kunst oder Musik bewerben Sie sich entweder an der Staatlichen Akademie der Bilden- den Künste Stuttgart oder der Musikhochschule Stuttgart. Für das wissenschaftliche Fach bewerben Sie sich an einer Universität in der Nähe Ihrer Kunsthochschule. Lehramt (wiss. Fächer): Das Bewerbungsverfahren an der Universität Stuttgart wird zum WS 2011/12 einige gravierende Änderungen erfahren. Wo und wie Sie sich für welchen Studiengang bewerben, und welche Zulassungskriterien für die einzelnen Studien- gänge gelten, erfahren Sie im Frühjahr 2011 hier: www.uni- stuttgart.de/studieren/bewerbung Die folgenden Bewerbungstermine gelten weiterhin: 15.07.2011 (Fach ist zulassungsbeschränkt) 15.09.2011 (Fach ist zulassungsfrei). Bei Kombinationsstudiengängen gilt der 15.07., falls eines der Kombinationsfächer zulassungsbeschränkt ist. Studiensekretariat Universität Hohenheim 70593 Hohenheim www.uni-hohenheim.de Bewerbungsmodalitäten WS 2011/12: siehe dort Lehramt (Kunst): Staatliche Akademie der Bildenden Künste Am Weißenhof 1, 70191 Stuttgart www.abk-stuttgart.de Aktuelle Bewerbungsmodalitäten dort erfragen Lehramt (Musik): Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Urbanstraße 25, 70182 Stuttgart www.mh-stuttgart.de Aktuelle Bewerbungsmodalitäten dort erfragen Über die Form der Bewerbung informieren die Hochschulen. Nähere Infos bekommen Sie an der Hochschule Ihrer Wahl. Für die überwiegende Zahl der Fächer ist das Wintersemester Studienbeginn. Ausnahmen gelten in der Regel für die wissenschaftlichen Fächer in einer Kombination mit Kunst oder Musik. Hier besteht normalerweise auch die Möglichkeit der Zu- lassung zu einem Sommersemester. Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 2 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Grundsätzliches Fächerkombinationen Studiengänge mit dem Abschluss Lehramt an Gymnasien sind Kombinationsstudiengänge, d. h. es müssen immer mindestens 2 Fächer miteinander kombiniert und studiert werden. Es gibt eine: a) Grundstruktur in einer Fächerverbindung ohne Kunst und Musik: Dabei werden 2 Fächer als Hauptfächer kombiniert und studiert. b) Grundstruktur in einer Fächerverbindung mit Kunst oder Musik: Kunst oder Musik muss dabei Hauptfach sein und wird mit einem wissenschaftlichen Fach auf Beifachniveau oder mit einem Verbreiterungsfach kombiniert. Das wissen- schaftliche Fach kann freiwillig auch mit Hauptfachanforderung studiert werden. In diesem Fall ist auch im wissenschaftlichen Fach eine Orientierungs- und Zwischen- prüfung abzulegen. Die Kombinations- und Studienmöglichkeiten können Sie den Tabellen im Anhang entneh- men. Eine Hauptfachprüfung beinhaltet die Unterrichtsberechtigung über alle gymnasialen Jahrgansstufen (Unter-, Mittel- und Oberstufe). Eine Beifachprüfung beinhaltet die Unter- richtsberechtigung über die ersten zwei Jahrgangsstufen (Unter- und Mittelstufe). Erweiterungsprüfung Über die erforderlichen Fächerkombinationen hinaus kann in weiteren wissenschaftlichen Fächern eine Erweiterungsprüfung absolviert werden - wahlweise mit Bei- oder Hauptfachan- forderung. Die Fächer Informatik und Politik-/Wirtschaftswissenschaft können in einer sol- chen Prüfung immer nur mit Hauptfachanforderung geprüft werden. Dasselbe gilt an der Uni- versität Stuttgart auch für die Philosophie/Ethik, die hier nur mit Hauptfachanforderung stu- diert werden kann. In den künstlerischen Fächern Bildende Kunst und Musik kann keine Er- weiterungsprüfung abgelegt werden. Die Erweiterungsprüfung kann entweder nach Bestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder zum Termin der Staatsprüfung im Zweiten Hauptfach abgelegt werden. Bei Fächerverbindungen mit Bildender Kunst oder Musik kann eine Erweiterungsprüfung nach Bestehen der Prüfung für das Lehramt oder zum Termin der Prüfung des wissenschaft- lichen Faches abgelegt werden, sofern dieses nach dem künstlerischen Fach geprüft wird. Im Fach der Erweiterungsprüfung muss keine Orientierungs- und Zwischenprüfung abgelegt werden. Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 3 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Sprachvoraussetzungen im Lehramt (wissenschaftliche Fächer) Sprachkenntnisse, die über die - für die Zulassung - bereits im Abiturzeugnis verlangten Nachweise hinausgehen, können studienbegleitend erworben werden. Fremdsprachliche Anforderungen Wissenschaftliche Fächer Hauptfach Beifach Deutsch Englisch und eine weitere Englisch und eine weitere Fremdsprache Fremdsprache Englisch Latinum oder moderne romanische Fremdsprache Evangelische Theologie Latinum und Graecum Latein- und Griechisch- kenntnisse Französisch Grundkenntnisse in Latein und in Grundkenntnisse in Latein einer zweiten romanischen Fremd- und in einer zweiten romani- sprache schen Fremdsprache Geschichte Latinum, Englisch und eine weitere Latinum, Englisch und eine Fremdsprache weitere Fremdsprache Griechisch Latinum und Graecum Graecum Italienisch /1/ Grundkenntnisse in Latein und in einer Grundkenntnisse in Latein und zweiten romanischen Fremdsprache in einer zweiten romanischen Fremdsprache Jüdische Religionslehre Hebraicum der Hochschule für Jüdische Hebraicum der Hochschule für Studien Jüdische Studien Katholische Theologie Latinum und Graecum oder Griechisch- Latein- und Griechisch- kenntnisse kenntnisse Latein Latinum und Graecum Latinum Philosophie/Ethik Latinum oder Graecum Latinum oder Graecum Die unterlegten Fächer können in Stuttgart studiert werden. /1/ Einführung zum WS 2011/12 beantragt Werden die Fremdsprachen durch das Reifezeugnis nachgewiesen gilt: Kenntnis einer Sprache ist nachgewiesen durch/entspricht: 4 Jahre Unterricht der Sekundarstufe oder 3 Jahre Sekundarstufe II mit Abiturprüfung. Entspricht dem Referenzrahmen des europäischen Spra- chenportfolios B2. Grundkenntnisse oder passive Beherrschung einer Sprache sind nachge- wiesen durch: 2 Jahre Unterricht in der Sekundarstufe. Entspricht dem Re- ferenzrahmen des europäischen Sprachenportfolios A2. Näheres zum Sprachenportfolio: www.learn-line.nrw.de/angebote/eps2 Die Endnoten müssen mit mindestens „ausreichend“ bescheinigt sein. Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 4 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Inhaltliches Begriffsdefinition: Module und Leistungspunkte (LP) Ein Modul ist eine inhaltlich zusammenhängende, thematisch und zeitlich abgerundete Lehr- einheit. Sie besteht aus einer oder mehreren einzelnen Lehrveranstaltungen. Ein Modul wird durch mindestens eine Prüfungsleistung abgeschlossen. Den Modulen bzw. den einzelnen Lehrveranstaltungen sind Leistungspunkte zugeordnet. Diese errechnen sich sowohl aus der Kontakt-/Präsenszeit als auch dem Arbeits- und Lern- aufwand außerhalb der Hochschule, die ein Studierender aufwenden muss, um eine Lehr- einheit erfolgreich zu bestehen. Ein Leistungspunkt steht für einen Arbeitsaufwand von ca. 25 – 30 Arbeitsstunden pro Semester. Je Semester sind durchschnittlich 30 Leistungspunkte zu erwerben. Dies entspricht einem Gesamtarbeitsaufwand von etwa 900 Arbeitsstunden. Das Lehramtstudium ist modular aufgebaut. Den Modulen sind Leistungspunkte zugeord- net. Die Verteilung der Leistungspunkte erfolgt an allen Standorten (Universitäten) in Baden- Württemberg in gleicher Weise. Die Module werden benotet. Innerhalb eines Moduls kann eine Lehrveranstaltung auch unbenotet sein. Das Modul Personale Kompetenz bleibt ganz unbenotet. Die Verrechnung der Noten sowie die Bildung der Gesamtnote regelt die GymPO. Modultypen im Lehramtsstudium • Pflichtmodule • Wahlmodule • Fachdidaktikmodule • Modul Ethisch-philosophisches Grundlagenstudium (EPG) • Modul Bildungswissenschaftliches Begleitstudium • Modul Personale Kompetenz • Schulpraxissemester • Wissenschaftliche Arbeit • Mündliche Prüfung Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 5 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Makrostruktur und Modulverteilungen 2-Hauptfach-Kombination ohne Musik oder Kunst LP Erstes Hauptfach Pflichtmodule 80 LP Wahlmodule 14 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Zweites Hauptfach Pflichtmodule 80 LP Wahlmodule 14 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Modul Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 10 LP Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 18 LP Module Personale Kompetenz 6 LP Schulpraxissemester 16 LP Wissenschaftliche Arbeit 20 LP Mündliche Prüfung 1. Hauptfach 10 LP Mündliche Prüfung 2. Hauptfach 10 LP 300 LP Erweiterungsprüfung Hauptfachanforderungen LP Erweiterungsfach Pflichtmodule 80 LP Wahlmodule 14 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Ergänzende Module 6 LP Mündliche Prüfung 10 LP 120 LP Erweiterungsprüfung Beifachanforderungen LP Erweiterungsfach Pflichtmodule 60 LP Wahlmodule 9 LP Fachdidaktikmodule 5 LP Ergänzende Module 6 LP Mündliche Prüfung 10 LP 90 LP Kombination mit dem Fach Kunst und einem wissenschaftlichen Fach (Beifach) bzw. Verbreiterungsfach LP Bildende Kunst Pflichtmodule 154 LP Wahlmodule 36 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Künstlerische Arbeit 20 LP Wissenschaftliches Fach oder Verbreiterungsfach Pflichtmodule 60 LP Wahlmodule 3 LP Fachdidaktikmodule 5 LP Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 6 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Module Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 12 LP Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 18 LP Module Personale Kompetenz 6 LP Schulpraxissemester 16 LP Mündliche Prüfung / Integrative Prüfung 10 LP Mündliche Prüfung im wissenschaftlichen Fach oder integrative Prüfung im Verbreiterungsfach 10 LP 360 LP Kombination mit dem Fach Kunst und einem wissenschaftlichen (Haupt)Fach LP Bildende Kunst Pflichtmodule 154 LP Wahlmodule 6 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Künstlerische Arbeit 20 LP Wissenschaftliches (Haupt)Fach Pflichtmodule 80 LP Wahlmodule 8 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Module Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 12 LP Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 18 LP Module Personale Kompetenz 6 LP Schulpraxissemester 16 LP Mündliche Prüfung / Integrative Prüfung 10 LP Mündliche Prüfung im wissenschaftlichen Fach oder integrative Prüfung im Verbreiterungsfach 10 LP 360 LP Kombination mit dem Fach Musik und einem wissenschaftlichen Fach (Beifach) oder Verbreiterungsfach LP Musik Pflichtmodule 120 LP Wahlmodule 40 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Wissenschaftliche Arbeit 20 LP Wissenschaftliches Fach oder Verbreiterungsfach Pflichtmodule 60 LP Wahlmodule 3 LP Fachdidaktikmodule 5 LP Module Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 12 LP Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 18 LP Module Personale Kompetenz 6 LP Schulpraxissemester 16 LP Mündliche Prüfung / Integrative Prüfung 10 LP Mündliche Prüfung im wissenschaftlichen Fach oder integrative Prüfung im Verbreiterungsfach 10 LP 330 LP Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 7 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Kombination mit dem Fach Musik und einem wissenschaftlichen (Haupt)Fach LP Musik Pflichtmodule 154 LP Wahlmodule 40 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Wissenschaftliche Arbeit 20 LP Wissenschaftliches (Haupt)Fach Pflichtmodule 80 LP Wahlmodule 8 LP Fachdidaktikmodule 10 LP Module Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium 12 LP Module Bildungswissenschaftliches Begleitstudium 18 LP Module Personale Kompetenz 6 LP Schulpraxissemester 16 LP Mündliche Prüfung / Integrative Prüfung 10 LP Mündliche Prüfung im wissenschaftlichen Fach oder integrative Prüfung im Verbreiterungsfach 10 LP 360 LP Makrostruktur Ethisch-Philosophisches Grundlagenstudium, Bildungswis- senschaftliches Begleitstudium und Personale Kompetenzen Das Ethisch-philosophische Grundlagenstudium, das Bildungswissenschaftliche Begleitstu- dium und die Personalen Kompetenzen sind von allen Studierenden des Lehramts an Gym- nasien nachzuweisen, die das Lehramt nach der GymPO I studieren. Folgende Tabellen vermitteln eine Übersicht, in welcher Form diese Anteile in das fachwissenschaftliche Studi- um integriert werden können. Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) P Pflichtmodul LBP Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung Semester Modul (11) (12) Prüfung LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 EPG I P In einem der Semester. (Geplant ab WS 2012/13 im fünften LBP 6 Grundkurs Semester als Block nach dem Praxissemester) EPG II P In einem der Semester. Empfohlen im achten Semester LBP 6 Fach- und Be- rufsethik Die Staatsexamenprüfung umfasst die mündlichen Prüfungen. Lehrveranstaltungen über das Institut für Philosophie, Seidenstraße 36, 3. OG, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-83658, mailto:sekretariat@philo.uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de/philo Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 8 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Es ist geplant, an der Universität Stuttgart das EPG I als Blockveranstaltung am Ende des Schulpraxissemesters (5. Semester) anzubieten (also erstmalig im WS 2012/13), die EPG II- Veranstaltung im 8. Semester. Bis dahin kann übergangsweise das EPG wie bisher auch studiert werden. Das Bildungswissenschaftliche Begleitstudium (BwB) P Pflichtmodul LBP Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfung Semester Modul (11) (12) Prüfung LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Entwicklung, P In einem der Semester. Empfohlen im ersten Semester. LBP 3 Lernen und Vermittlung Lehren und P In einem der Semester. VL und S empfohlen im zweiten und drit- LBP 6 Lernen ten Semester. Analyse von P In einem der Semester. Empfohlen im vierten Semester. LBP 3 Lehr- und Lern- prozessen Erziehung und P In einem der Semester. VL und S empfohlen im sechsten und LBP 6 Bildung siebten Semester. Lehrveranstaltungen über das Institut für Erziehungswissenschaft und Psychologie, Azenbergstraße 16, 70174 Stuttgart, Tel.: 0711-685-87440, mailto:sekpaepsy@iep.uni-stuttgart.de , www.uni-stuttgart.de/pae Die Äquivalenzliste – also welche Veranstaltung der bisher verlangten Pädagogischen Stu- dien dem Bildungswissenschaftlichen Begleitstudium entsprechen – finden Sie im jeweils aktuellen kommentierten Vorlesungsverzeichnis: www.uni-stuttgart.de/pae/lehre/kvv Personale Kompetenz (PK) P Pflichtmodul USL Unbenotete Studienleistung Semester Modul Prüfung LP 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 (11) (12) Selbst- und P In einem der Semester. Modul 1 empfohlen vor dem fünften Se- USL 6 Sozialkompe- mester/Praxissemester. Modul 2 während/nach dem Praxissemes- tenz ter. Die Veranstaltungen finden Sie im aktuellen kommentierten Vorlesungsverzeichnis www.uni-stuttgart.de/pae/lehre/kvv Eine Zusammenstellung aller allgemein erziehungswissenschaftlichen Anteile für das Lehr- amt an Gymnasien finden Sie auch im Modulhandbuch www.uni-stuttgart.de/bologna/modulhandbuecher Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 9 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Regelstudienzeit Die Regelstudienzeit beträgt: 1. In der Kombination wissenschaftlicher Fächer 10 Semester. 2. In der Kombination mit dem Fach Kunst und einem wissenschaftlichen Fach mit Haupt- oder Beifachniveau oder einem Verbreiterungsfach 12 Semester. 3. In der Kombination mit dem Fach Musik wenn das wissenschaftliche Fach Hauptfachniveau hat. 12 Semester 4. In der Kombination mit dem Fach Musik wenn das wissenschaftliche Fach Beifachniveau hat oder wenn ein Verbreiterungsfach studiert wird. 11 Semester 5. Erweiterungsprüfung Hauptfachniveau 4 Semester 6. Erweiterungsprüfung Beifachniveau 3 Semester Die Regelstudienzeiten unter 1 – 4 beinhalten jeweils das obligatorische Praxissemester. Praktische Ausbildung Im Laufe des Lehramtsstudiums soll durch praktische Erfahrungen ein frühzeitiges Kennen- lernen des zukünftigen Berufsfeldes erfolgen. Im Einzelnen sind dies laut Prüfungsordnung: Orientierungspraktikum zu/vor Beginn des Studiums. Es hat eine Dauer von 2 Wochen. Das Praktikum kann an allgemeinbildenden und berufli- chen Gymnasien absolviert werden. Die Schule, die der Praktikant selbst besucht hat, ist ausgeschlossen. Das Praktikum kann auch an ausländischen Schulen erbracht werden. In diesem Falle ist eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit durch das Landeslehrerprüfungs- amt nachzuweisen www.llpa-bw.de . Weitere aktuelle Informationen können Sie auch hier finden: www.orientierungspraktikum-bw.de Schulpraxissemester Es dient der Berufsorientierung und umfasst 13 Unterrichtswochen. Es beginnt jeweils gegen Ende der Sommerferien zu Beginn des ersten Schulhalbjahres. Es wird in Blockform (zu- sammenhängender Zeitraum) und in der Regel im fünften, nicht jedoch vor dem dritten oder nach dem siebten Semester absolviert. Studierende der Musik können das Praxissemester auch im Frühjahr beginnen. Die Anmeldung zum Praxissemester erfolgt immer im Frühjahr eines Jahres für den Herbst desselben Jahres. Die Anmeldung erfolgt eigenverantwortlich direkt bei der Schule eigener Wahl zwischen dem 15. Februar und dem 15 Mai. Sie erfolgt online unter Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 10 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
www.praxissemester-bw.de . Die Schule, die der Praktikant selbst besucht hat, ist ausge- schlossen. Weitere Infos rund um das Praxissemester erhalten Sie auch bei folgenden Stel- len: 1. Den Studienseminaren: www.bildungsserver.de 2. Den Regierungspräsidien: www.rp.baden-wuerttemberg.de 3. Dem Kulturministerium: www.km-bw.de 4. Den Studienberatungsstellen der Hochschulen: www.kursbuch-bw.de Der Schulleiter erklärt durch schriftlichen Bescheid, ob das Schulpraxissemester „bestanden“ oder „nicht bestanden“ ist. Ist es nicht bestanden, kann es einmal wiederholt werden. Bei wiederholtem Nichtbestehen ist eine Zulassung zur Ersten Staatsprüfung ausgeschlossen. Wer die Möglichkeit in Anspruch nimmt, das Praxissemester an einer ausländischen Schule zu absolvieren (z. B. als assistant teacher) muss die letzten 4 Wochen an einer deutschen Schule absolvieren (40 Hospitationsstunden, davon mindestens 15 eigener angeleiteter Un- terricht). Ebenso müssen die Begleitveranstaltungen der Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung grundsätzlich besucht werden. Praxissemester und Studiengebühr Zum SS 2007 wurden in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 500 EURO/Semester eingeführt. Näheres hierzu finden Sie auch unter www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebühren Für das Praxissemester hat dies verwaltungstechnisch folgende Auswir- kungen: Da das Praxissemester Bestandteil der Regelstudienzeit ist, ist die Ableis- tung kein Beurlaubungsgrund. Die Studiengebühr muss aber in diesem Semester nicht bezahlt werden. Melden Sie deshalb bitte rechtzeitig dem Studiensekretariat, wann Sie das Praxissemester antreten werden. Studierende, die das Praxissemester im Ausland absolvieren, können beur- laubt werden und sind auch von den Studiengebühren befreit. Vereinspraktikum Studierende des Faches Sport sollen im breiten- und leistungssportlichen Bereich der Turn- und Sportvereine Erfahrungen sammeln, deren Jugendarbeit sowie die Organisationsstruktur kennenlernen und in die Verwaltungsarbeit Einsicht nehmen können. Es umfasst 24 Übungsdoppelstunden, die in drei bis sechs Monaten zu absolvieren sind. Für die Ableistung des Praktikums kann ein beliebiger Sportverein frei gewählt werden. Näheres zum Vereins- praktikum finden Sie auch hier: www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 11 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Betriebs- oder Sozialpraktikum Das Betriebs- oder Sozialpraktikum muss einen Umfang von insgesamt mindestens vier Wo- chen (Vollzeit) haben. Es ist nicht zu absolvieren, falls Sport in der Lehramtskombination enthalten ist. Der Nachweis muss spätestens bei der Anmeldung zum Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. Es ist eigenverantwortlich zu organisieren. Über die Möglichkeit an- stelle des Praktikums bereits geleistete – z. B. ehrenamtliche – Tätigkeiten anrechnen zu lassen und für weitere Fragen steht Ihnen das zuständige Regierungspräsidium zur Verfü- gung (mailto:abteilung7@rps.bwl.de ). Weitere Infos finden Sie hier: www.vorbereitungsdienst-lehramt-bw.de Für Gespräche und Informationen steht Ihnen auch gerne die Zentrale Studienberatung der Universität Stuttgart zur Verfügung www.uni-stuttgart.de studienberatung@uni-stuttgart.de Weitere Infos rund um das Lehramt finden Sie hier www.bildungsserver.de www.kultusportal-bw.de www.studieninfo-bw.de Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 12 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Anhang Wahl der Fächerkombination ohne Kunst oder Musik Die unterlegten Fächer können am Standort Ev.Theologie/6 Kath.Theol./6 Phil./Ethik /8 Französisch Italienisch /7 Politik-/Wirt Mathematik Fächer- Stuttgart bzw. in Kooperation mit der Universität Geschichte Geographie Informatik Erz.wiss/5. Griechisch Jüd.Rel./1 Biologie/4 kombinationen Englisch Spanisch Russisch Hohenheim studiert werden. Deutsch Chemie Sport/3 Physik NWT/2 Latein 2 Zwei-Fächer-Verbindung Biologie/4 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Die Prüfung wird in beiden Fächern mit Chemie 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Hauptfachanforderung abgelegt. Deutsch 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 2! Eine Zwei-Fach-Verbindung ist nur möglich, Englisch 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 falls Geographie mit dem Schwerpunkt Physische Geographie studiert wird. Erziehungswiss./5 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3! 3 3 3 3 3 3 Ev. Theologie/6 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 3 2 2 2 2 2 3 Drei-Fächer-Kombination; Die Prüfung wird in 2 Fächern mit Hauptfachanforderung ab- Französisch 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 gelegt. Das dritte Fach wird als Erweite- Geographie 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2! 2 2 2 2 2 2 rungsfach wahlweise mit Haupt- oder Bei- Geschichte 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 fachanforderung geprüft. Auch als drittes Fach, kann Informatik oder Poli- Griechisch 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 tik/Wirtschaft nur mit Hauptfachanforderung Informatik 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 studiert werden. Italienisch /7 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 3! Eine Drei-Fach-Verbindung mit NWT ist nur Jüd.Religionsl./1 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 3 2 2 2 2 2 möglich, wenn mindestens noch eines der Kath. Theologie/6 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 3 2 2 2 2 2 Fächer Biologie, Chemie, Physik oder Geo- Latein 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 graphie (Schwerpunkt Physische Geogra- phie) in der Kombination als grundlegendes Mathematik. 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 2 Hauptfach enthalten ist. NWT oder das an- NWT/2 2 2 3! 3! 3! 3! 3! 2! 3! 3! 3! 3! 3! 3! 3! 3! 3! 2 3! 3! 3! 3! dere Fach kann in diesem Fall als Erweite- Phil./Ethik /8 2 2 2 2 3 3 2 2 2 2 2 2 3 3 2 2 3! 2 2 2 2 2 rungsfach geprüft werden; wahlweise mit Physik 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 Haupt- oder Beifachanforderung. Informatik oder Politik/Wirtschaft kann – auch als Er- Politik/Wirtschaft 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 weiterungsfach - immer nur mit Hauptfach- Russisch 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 anforderungen studiert werden. Spanisch 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 Sport/3 2 2 2 2 3 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 3! 2 2 2 2 2 /1 = nur mit entsprechender Konfession wählbar; /2 =Naturwissenschaft und Technik; /3 = Sporteingangsprüfung verlangt; /4 = In Kooperation mit Universität Hohenheim; Bewerbung erfolgt dort; /5; Das Fach Erziehungswissenschaft führt nicht zu einer Unterrichtserlaubnis für ein Fach an allgemeinbildenden Gymnasien in B-W. /6 = Die Anstellung als LehrerIn erfordert die Zustimmung der zuständi- gen Kirche; /7 = Einführung zum WS 2011/12 beantragt, vorbehaltlich der Genehmigung; /8 In Stuttgart – auch in der Erweiterungsprüfung – nur mit Hauptfachanforderung Stand: 03.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle Gym PO I. 13 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Str. 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Wahl der Fächerkombination mit Kunst oder Musik Fächerverbindungen Künstlerische Fächer Die unterlegten Fächer werden in Stuttgart an- Wissenschaftliche (Bei-)Fächer Bildende Kunst Musik geboten. Biologie /3 2 2 2 Zwei-Fächer-Verbindung Chemie 2 2 Die Prüfung wird im künstlerischen Fach Deutsch 2 2 mit Hauptfachanforderung und im wissen- schaftlichen Fach mit Beifachanforderung Englisch 2 2 abgelegt. Im wissenschaftlichen Fach kann Erziehungswissenschaft /6 3 3 auf freiwilliger Basis auch eine Hauptfach- Evangelische Theologie /7 2 2 prüfung abgelegt werden. Französisch 2 2 2! Zwei-Fächer-Verbindung Geographie 2 2 Die Prüfung wird im künstlerischen Fach Geschichte 2 2 mit Hauptfachanforderung abgelegt. Die Griechisch 2 2 wissenschaftlichen Fächer Politik/Wirtschaft und Informatik können nur mit Hauptfach- Informatik 2! 2! anforderung geprüft werden. Italienisch /8 2 2 3 Es ist ein weiteres wissenschaftliches Fach Jüdische Religionslehre /1 2 2 zu wählen. Katholische Theologie /7 2 2 Latein 2 2 3! Eine Verbindung mit NWT ist nur möglich, wenn mindestens noch eines der Fächer Mathematik 2 2 Biologie, Chemie, Physik oder Geographie Naturwissenschaft und Technik 3! 3! (mit Schwerpunkt Physische Geographie) Philosophie/Ethik /9 2 2 als grundlegendes Hauptfach kombiniert Physik 2 2 wird. NWT kann nur als Erweiterungsfach Politik- und Wirtschaftswissenschaft 2! 2! geprüft werden; wahlweise mit Haupt- oder Beifachanforderung. Russisch 2 2 Spanisch 2 2 Sport /2 2 2 Verbreiterungsfach Musik/Jazz und Popularmusik /4 2 Verbreiterungsfach Intermediales Gestalten /5 2 /1 = nur mit entsprechender Konfessionszugehörigkeit; /2 = Sporteingangsprüfung erforderlich; /3 = In Kooperation mit der Universität Hohenheim; Bewerbung erfolgt dort; /4 = an Musikhochschule Stuttgart möglich; /5 = an Staatlicher Akademie der Bildenden Künste Stuttgart möglich; /6 = Das Fach Erziehungswissenschaft führt nicht zu einer Unterrichtserlaubnis für ein Fach an allgemeinbildenden Gymnasien in B-W. /7 = Die Anstellung als LehrerIn erfordert die Zustimmung der zuständigen Kirche. /8 = Einführung zum WS 2011/12 beantragt, vorbehaltlich der Genehmigung. /9 In Stuttgart – auch in der Erweiterungsprüfung – nur mit Hauptfachanforderung. Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 14 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
Empfehlung für einen optimierten Studienverlauf (Quelle: Dr. Astrid Diener, ZfL) Se Fach 1 Fach 2 Wiss. Abschl Bildungswiss. Be- Eth.-Phil. Praxissemester Personale LP-Summe / mester + FD + FD Fachdidaktik Arbeit Prüfg. gleitstudium (BB) Grundlagen- (PS) Kompetenz (PK) Semester studium (EPG) VL Entwicklung Lernen 33 LP 1 15 LP 15 LP und Vermittlung 3 LP VL Lehren und Lernen 33 LP 2 15 LP 15 LP 3 LP 12 LP = 12 LP = FD1: Seminar 27 LP 3 9 LP FW 9 LP FW Lehren und Lernen 3 LP FD 3 LP FD 3. / 4. Sem.: 3 LP 12 LP 12 LP 6 LP pro Fach Seminar Analyse von vor PS 30 LP 4 9 LP FW 9 LP FW Lehr-/ Lernprozessen Modul 1 3 LP FD 3 LP FD 3 LP 3 LP EPG1 nach bis Wh Blockform Während PS + 25 LP 5 0 LP 0 LP WH Blockform 16 LP nach Wh: 6 LP Modul 2 /3 LP 6 15 LP 12 LP VL Erziehung/ Bildung 30 LP 3 LP 7 12 LP 15 LP Seminar Erziehung/ 30 LP Bildung 3 LP 12 LP 12 LP EPG 2 30 LP 8 6LP 11 LP = 11 LP = FD2 1. Fach 32 LP 9 7 LP FW 7 LP FW 10 LP 4 LP FD 4 LP FD 4 LP pro Fach 10 0 LP 0 LP 20 LP 2. Fach 30 LP 10 LP 104 LP = 104 LP= 80 PM 80 PM 20 LP 20 LP 18 LP 12 LP 16 LP 6 LP 300 LP 14 WM 14 WM 10 FD 10 FD Stand: 10.03.2011. Ohne Gewähr. Rechtlich verbindlich ist immer die aktuelle GymPO I 15 Zentrale Studienberatung, Geschwister-Scholl-Straße 24 C, 70174 Stuttgart; Tel.: 0711-685-82133-/-82163; Fax: 0711-685-82256 www.uni-stuttgart.de/zsb ; studienberatung@uni-stuttgart.de
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