Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung - Ambulante Hilfen
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Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Träger: Angebot: Cyan soziale Hilfen gGmbH Ambulante Hilfen Fischenbergstrasse 14 Cyan soziale Hilfen gGmbH 58455 Witten Kontakt: Agnes Schwerhoff: 0176 62615761 Vincent Schwerhoff: 0176 63729905 Fax 02302 28 96 724 Postfach 2553, 58415 Witten info@cyan-soziale-hilfen.de Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Inhaltsverzeichnis Kurzbeschreibung der Gesamteinrichtung .............................................................................................................................................................................. 3 1. Träger und Einrichtung ..................................................................................................................................................................................................................... 3 2. Leistungsangebote ........................................................................................................................................................................................................................... 3 3. Selbstverständnis und Grundlage unserer Arbeit ............................................................................................................................................................................ 3 Beschreibung der ambulanten Angebote ................................................................................................................................................................................. 4 Kontaktdaten ........................................................................................................................................................................................................................................ 4 Rechtsgrundlagen ................................................................................................................................................................................................................................ 4 Umfang der Leistungen ........................................................................................................................................................................................................................ 5 Allgemeine Grundleistungen ..................................................................................................................................................................................................... 5 Auftragsklärung und Anbahnung .......................................................................................................................................................................................................... 5 Hilfeplanung.......................................................................................................................................................................................................................................... 5 Leistungen im Hinblick auf die Beendigung der Hilfe ........................................................................................................................................................................... 6 Beteiligung und Beschwerdeverfahren ................................................................................................................................................................................................ 6 Umgang mit Krisen ............................................................................................................................................................................................................................... 6 Umsetzung Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII .................................................................................................................................................................................... 6 Angebotübergreifende und -ergänzende Maßnahmen ........................................................................................................................................................... 9 Die Methode der vernetzten Einzelfallmaßnahmen ............................................................................................................................................................................. 9 Vernetzung mit Formen anderer Hilfsangebote ................................................................................................................................................................................... 9 Leitungsleistungen ............................................................................................................................................................................................................................... 9 Verwaltungsleistungen ....................................................................................................................................................................................................................... 10 Technischer Dienst ............................................................................................................................................................................................................................. 11 Gesetzlich Beauftragte*r .................................................................................................................................................................................................................... 11 Pandemieplanung .............................................................................................................................................................................................................................. 11 Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung ...................................................................................................................................................... 12 Qualitätsmanagement ........................................................................................................................................................................................................................ 12 Supervision ......................................................................................................................................................................................................................................... 13 Dienstbesprechung ............................................................................................................................................................................................................................ 13 Fortbildung.......................................................................................................................................................................................................................................... 13 Dokumentation ................................................................................................................................................................................................................................... 13 Evaluation ........................................................................................................................................................................................................................................... 13 Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe .............................................................................................................................................................................. 14 Sozialpädagogische Familienhilfe........................................................................................................................................................................................... 16 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung .................................................................................................................................................................... 19 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung als „Time-Out-Tour" ................................................................................................................................ 21 in Form einer 3 bis 12 wöchigen Wanderung innerhalb Deutschlands (z.B. über die Via Regia) .................................................................................... 21 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ................................................................................................................................ 23 Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 2 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Hilfe für junge Volljährige ......................................................................................................................................................................................................... 25 Zusatzleistungen ....................................................................................................................................................................................................................... 27 Hinweis zu Formulierungen: Wir haben uns für die Verwendung des Gender-Sternchens (z.B. Bewohner*innen) entschieden. Hiermit soll nicht nur die männliche und die weibliche Form abgebildet werden, sondern die Regelung schließt auch die Menschen ein, die sich keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuordnen können oder wollen. Das Gender-Sternchen stellt alle sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dar, auch abseits der klassischen gesellschaftlich-hegemonialen zweigeschlechtlichen Teilung. Kurzbeschreibung der Gesamteinrichtung Leistungsbereich Beschreibung 1. Träger und Einrichtung Cyan soziale Hilfen gGmbH ist ein durch den LWL anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII. Die Cyan-Idee entstand aus der Praxis der ambulanten Sozialarbeit im Ruhrgebiet. 2009 gründeten Agnes Schwerhoff und Andreas Schwerhoff die Cyan Jugendhilfe GmbH, die 2016 liquidiert wurde. 2013 wurde die Cyan soziale Hilfen gGmbH ins Leben gerufen, um der Idee der Gemeinnützigkeit auch einen rechtlichen Rahmen zu geben. 2020 verließ Andreas Schwerhoff den Träger. Seit 2021 führen Agnes Schwerhoff und Vincent Schwerhoff die Cyan gGmbH. Unsere Grundhaltung ist geblieben: Die Farbe Cyan steht für Frische, Klarheit, Weite, Offenheit, Wachheit und Bewusstheit. 2. Leistungsangebote Ambulante Hilfen: aufsuchend, gem. § 36 Hilfeplanung im Umfang individuelle Hilfe zur Erziehung, z.B. in Form von: • Erziehungsbeistandschaft • Sozialpädagogische Familienhilfe • ISE (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung) • ISE als „Time-Out-Tour” (Sonderform der Hilfe) • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche • Hilfe für junge Volljährige 3. Selbstverständnis und Die Arbeit innerhalb unseres vielschichtigen, lebendigen sozialen Umfelds verlangt eine konsequente innere Positionierung. Statt Grundlage unserer Arbeit lebensferner Theorien streben wir konkrete Alltagsveränderungen an. Wir wünschen Vielfalt und Veränderung. Durch die Unterschiedlichkeit der Charaktere - sowohl im Hilfeprozess mit den Klient*innen als auch im Mitarbeitendenteam - gelingt es, selbst Neues hervorzubringen und mit Veränderungen optimal umzugehen. Eine flexible und bedarfsgerechte Kommunikation ist die Grundlage. Hervorgerufen wird Veränderung durch die Zusammenarbeit aller, sie wird stets neu von den Beteiligten generiert. Strategien und Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 3 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Herangehensweisen sind weder im Team noch im Hilfeprozess statisch vorgegeben. Wir erwarten, dass jeder sich authentisch auf einen individuellen Weg einlässt. Wir betrachten unsere Klient*innen und uns als lebendig, sich kontinuierlich verändernd und entwickelnd. Jede*r kann und soll aktiv und selbstverantwortlich den Hilfeverlauf bzw. das Mitarbeitendenteam mitgestalten. Je besser dies gelingt, desto mehr geht eine Klient*innen- oder Mitarbeiter*innen-Führung in die Selbstführung des*der Einzelnen über. Über eine notwendige Hierarchie hinaus geht es uns vor allem um Mitwirkung, Bewusstseinsbildung und Flexibilisierung. Denn: Was nicht wächst, verkümmert. Unser Handeln erhält Steuerung durch den Bedarf des*der Klient*in als sozialpädagogische Herausforderung, durch Gedankenaus- tausch und Dialog aller Beteiligten, durch regelmäßiges Coaching aller Mitarbeiter*innen-Ebenen (Geschäftsführung, Fallbegleitung, Team), durch Selbstführung in Selbstverantwortung und natürlich durch die Steuerung des Jugendamtes als Auftraggeber. Umgesetzt in der konkreten Arbeit wird unser Leitbild u.a. durch die Cyan-Standards, durch das Fallbegleiter*innensystem (welches Transparenz und Kommunikation aller Beteiligten sicherstellt) und durch unser internes Cyan-Portal, welches einen sicheren Daten- Austausch ermöglicht. Besonderheit der Methoden: Cyan stützt sich insbesondere auf zwei Methoden, die wir über Jahre entwickelt und etabliert haben: die Fallbegleitung, die als Kontaktperson zwischen aller am Hilfeverlauf Beteiligter die Maßnahme mitgestaltet und die vernetzten Einzelfallmaßnahmen, dass heißt, wir bieten ein regelmäßiges Angebot sozialraumorientierter erlebnispädagogischer Aktivitäten in Form von vernetzten Maßnah- men und Ferienaktivitäten. Beschreibung der ambulanten Angebote Bereich Beschreibung Kontaktdaten Angebot: Ambulante Hilfen Ansprechpartner: Agnes Schwerhoff Adresse: Fischenbergstrasse 14 58455 Witten Telefon: Agnes Schwerhoff: 0176 6261 5761 Vincent Schwerhoff: 0176 6372 9905 Fax: 02302 28 96 724 E-Mail: info@cyan-soziale-hilfen.de Träger Räumlichkeiten: • Verwaltungsbüro und Sitz in Witten, Fischenbergstrasse 14 Rechtsgrundlagen • Die gesetzliche Grundlage für unsere Arbeit ist das SGB VIII §§ 27 ff in Verbindung mit: • § 30 Erziehungsbeistandschaft • § 31 Sozialpädagogische Familienhilfe Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 4 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen • § 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung • § 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche • § 41 Hilfe für junge Volljährige Umfang der Leistungen • Die Dauer der ambulanten Hilfen richtet sich nach den Bedürfnissen der Familie und jungen Erwachsenen und umfasst immer: o Auftragsklärung o Erstgespräch o Hilfeplanung/Ausgestaltung o Beteiligung und Beschwerdemanagement o Umgang mit Krisen o Umsetzung des Schutzauftrages o Beendigung der Hilfe Allgemeine Diese Leistungen sind in jeder Fachleistungsstunde enthalten Grundleistungen Bereich Beschreibung Auftragsklärung und • Nach einer ersten Auftragsklärung werden geeignete Fachkräfte ausgewählt, die sich anbieten für die angefragte Situation. So ist Anbahnung z.B. eine bestimmte Sprachkenntnis, Weiterbildung, ein Hobby oder Geschlecht oder auch Alter günstig. Uns ist wichtig, dass „die Chemie stimmt“ zwischen den Beteiligten. • Ansprechpartner*in für den*die Auftraggeber*in ist in der Regel der*die Fallbegleiter*in. Als Kontaktperson zwischen allen am Hilfeprozess Beteiligten bildet er einen zusätzliche*n Ansprechpartner*in für den*die Klient*in. Er arbeitet in Kooperation und Teamwork mit der Fachkraft zusammen und ohne Hierarchie. Er stellt eine Erleichterung dar, für alle am Hilfeverlauf Beteiligten. • Ein gelungenes Erstgespräch ist zukunftsweisend: hier schauen sich bestenfalls alle einmal in die Augen. Fallbegleiter*innen und zuständige Fachkraft von Cyan stellen sich vor. Sie stellen ebenfalls das Cyan-Konzept vor und laden – wenn im Vorfeld auch vom Auftraggeber gewünscht – herzlich zu den Vernetzungs-Aktivitäten ein. Hier kann sich eine Ansprache mit dem*der Klient*in auf Augenhöhe, mit Humor und Offenheit etablieren und eine Atmosphäre bilden, in der Mängel und Fehler benannt werden vor dem Hintergrund einer Veränderungsbereitschaft. Der*Die Klient*in bekommt bestenfalls Lust auf Veränderung. Eine gemeinsame Hilfeplanung erfolgt. Hilfeplanung • Frequenz und Ort der Hilfeplangespräche finden in Absprache mit dem Jugendamt statt. • Mindestens halbjährlich erfolgt die Hilfeplanung, für die Cyan einen aussagekräftigen Bericht zur Verfügung stellt. • 4 Wochen vor dem Hilfeplangespräch wird dem Jugendamt ein Entwicklungs- und Tätigkeitsbericht zugesandt. Dieser wird mit den Klient*innen im Vorfeld gelesen und diskutiert. • Unsere Fallbegleiter*innen besuchen vier- bis achtwöchentlich mit der Fachkraft die Familie bzw. den*die Jugendliche*n und geben eine Rückmeldung (Update) an das Jugendamt. Partizipation des*der Klient*in am Hilfeplan ist gewährleistet u.a. durch diese Fallbegleiter*in-Besuche, bei denen i.d.R. gemeinsam mit den Klient*innen Kurzzeitziele und Methoden für die Erreichung der Hilfeplanziele formuliert werden. Diese Kurzzeitziele werden im Update an das Jugendamt benannt, ihre Erreichung wird beschrieben (Methode, Umstände, Eigenmotivation). • Als Schnittstelle zwischen allen am Hilfeverlauf Beteiligten sind die Fallbegleiter*innen zusätzliche Ansprechpartner*innen für den*die Klient*in. Die Fallbegleiter*innen begleiten die Maßnahme aus einem größeren Abstand als die Fachkräfte. So leisten sie wichtige Entscheidungshilfen bei der Umsetzung der Hilfeplanziele. Die kollegiale Beratung und das Vier-Augen-Prinzip sind stets gewährleistet. Zwischen Fachkraft und Fallbegleitung besteht eine Kooperation und Teamarbeit und keine Hierarchie. Für die zuständige Fachkraft bedeutet die Fallbegleitung eine Rückendeckung bzw. Erleichterung. Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 5 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen • In Krankheitsfällen erfolgt eine Vertretung entweder durch die Fallbegleitung oder durch eine*n Kolleg*in, der den*die Klient*in im besten Fall bereits kennt. Leistungen im Hinblick auf • Vor Beendigung der Hilfe wird auf Wunsch mit dem*der Klient*in ein Ressourcenplan angefertigt für seine*ihre Autonomie die Beendigung der Hilfe hinsichtlich z.B. Ansprechpartner*innen, Wege, Möglichkeiten oder Adressen Beteiligung und Wie in unserer Leitidee beschrieben, sehen wir den Hilfeprozess als Veränderungsprozess aller Beteiligten an. Vielfalt und Verände- Beschwerdeverfahren rung ist explizit erwünscht, und zwar nicht nur von Seiten des*der Klient*in, sondern ebenfalls von Seiten der Fachkraft. Eine fortwäh- rende innere Positionierung und zuverlässige, authentische und transparente Kommunikation auf allen Ebenen bildet dafür die Basis. Lebendigkeit und Entwicklung verbunden mit Veränderungsbereitschaft sind für uns die Grundlage für eine starke und gesunde Per- sönlichkeitsbildung. • Das Beschwerdemanagement funktioniert nach dem Prinzip der kurzen Wege. Ansprechbar sind für Beschwerden die zuständige Fachkraft, die Fallbegleiter*innen und die Geschäftsführung. • Klient*innen haben stets zwei Ansprechpartner*innen (Fachkraft und Fallbegleiter*in). Umgang mit Krisen • Die Zuständigkeit im Falle von Pannen bezüglich der Hard- beziehunsgweise Software (Laptop, Handy, Portal) liegt bei der Geschäftsführung. • Teambesprechungen und Supervision finden statt zur Klärung inhaltlicher, pädagogischer oder kollegialer Fragen • Das Vorgehen bei Krisen der Klienten ist prinzipiell der Bearbeitung von Fällen der Kindeswohlgefährung (§ 8a SGB VIII) gleich • Kollegiale Fachgespräche finden regelmäßig zwischen Fallbegleitung und Fachkräften statt • Im ersten Jahr der Anstellung finden halbjährliche und danach jährliche Mitarbeitendengesprächen statt. Sie werden ausführlich vor- und nachbereitet • Bei Problemen besteht die Möglichkeit jederzeit ein Extra-Gespräch mit der Geschäftsführung oder einem*einer Wunsch- Ansprechpartner*in zu vereinbaren • Kontaktierung der Geschäftsführung bei unvorhergesehenen Ereignissen ist jederzeit möglich Umsetzung Schutzauftrag • Der Großteil unserer Mitarbeiter*innen sind insofern erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkräfte) nach § 8a SGB VIII • Mit dem Jugendamt Hagen ist eine Vereinbarung nach §8a SGB VIII abgeschlossen. • Der Standard in Bezug auf § 8a SGB VIII wird fortlaufend thematisiert und aktualisiert. • In § 8 a – Fällen arbeiten häufig zwei Fachkräfte in Co-Arbeit neben dem*der Fallbegleiter*in in einer Familie Gefährdungseinschätzung: • Beobachtung, Einschätzung und Bewertung der Fachkraft, unverzügliche (d.h. am selben Tag) Weitergabe an die Fallbegleitung bzw. an die Geschäftsführung, ggfs. Einschaltung eines*einer Kinderärzt*in bzw. einer Kinderschutzambulanz, ggfs. Informationsweitergabe an das zuständige Jugendamtes durch die Fallbegleitung oder durch die Fachkraft • Zeitnaher gemeinsamer Besuch in der Familie, im Vier-Augenprinzip Bewertung der Fachkraft und der Fallbegleitung • Unverzügliche Weitergabe an die Geschäftsführung und an das Fallbegleiterteam, gemeinsame Neubewertung mit expliziter Orientierung an den Standards • Kommunikation zwischen der Fachkraft, der Fallbegleitung und der Geschäftsführung (ggf. tel., wichtig ist eine unvoreingenommene, nochmalige Anhörung der Fachkraft über konkret beobachtete Sachverhalte). Anzuraten ist auch eine Teambesprechung, wenn es zeitlich möglich ist. • Mündliche Information der Einschätzung an das zuständige Jugendamt, ggfs. mit der Anfrage nach einem Fachgespräch bei dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in im Jugendamt oder bei KurveKriegen, um die KWG-Meldung zusätzlich mündlich zu tätigen und um die Steuerung der Maßnahme bzw die Perspektive des Jugendamtes/KurveKriegen zu erfassen und umzusetzen. • Verschriftlichung der KWG-Meldung von der Fallbegleitung (evtl. gemeinsam im Fallbegleiterteam), gegenlesen lassen von der Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 6 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Geschäftsführung • Erneute Bewertung wie im 2. Schritt, ggfs. Vereinbarungen über Kontrollen (ggf. Schutzkonzept), erhöhte und ständige Aufmerksamkeit bzgl. der vakanten Themen, enge und vermehrt schriftliche Kommunikation mit dem zuständigen Jugendamt, um die Informations-Vorgänge rekonstruierbar zu machen. Bei akuter Kindeswohlgefährdung: Das Vorgehen im Ernstfall variiert. Das Abwenden akuter Gefahr ist IMMER vorrangig vor allem anderen (das Kind ist akut bedroht und Gefahr muss unverzüglich abgewendet werden): • Ggfs. Erste-Hilfe-Leistungen anwenden und/oder das Kind aus der Gefahrenzone entfernen • Ggfs. unverzügliche Vorstellung beim Kinderarzt/kinderschutzambulanz • Unverzügliche Meldung beim Jugendamt, ggfs. Polizei/Ordnungsamt/Medizinern o.Ä., deren Anweisungen befolgen • Kontaktierung und Informierung der Geschäftsführung, Fallbegleitung und des zuständigen Jugendamtes zwecks Absprache der nächsten Schritte Kurzfassung der Standards zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung: • Innerhalb der Hilfeanbietenden nimmt eine sozialpädagogische Familienhilfe in der Regel den*die Klient*in in seinem*ihrem Alltagsleben zu Hause wahr. • Sowohl zeitlich wie auch räumlich hat er*sie über einen längeren Zeitraum regelmäßig einen Eindruck vom Zustand des Kindes oder des Jugendlichen und seinem*ihrem System. Damit ist er häufig mit der Beurteilung einer Situation oder eines Zustandes konfrontiert, indem er*sie – innerhalb der gewohnten Grauzone im Alltag - entscheiden muss, was er*sie als Gefährdung des Kindes einschätzt und meldet. • In der Cyan soziale Hilfen gGmbH existieren Standards, die fortlaufend kontrolliert, evaluiert und aktualisiert werden. Sie sichern die stetige Achtsamkeit vor Ort bezüglich einer Kindeswohlgefährdung. Die Standards sind im Folgenden stichpunktartig aufgelistet und im Konzept detaillierter nachzulesen: o Fallbegleiter*innen-System, d.h.: ▪ vier- bis achtwöchentlich (bei Bedarf öfter): gemeinsame Besuche von Fachkraft und Fallbegleitung in der Familie, d.h. kontinuierliche Anwendung des Vier-Augen-Prinzips, regelmäßige Überprüfung der Hilfeplanziele ▪ nach jedem Fallbegleitungs-Besuch in der Familie vier- bis achtwöchentlich ein schriftliches Update über den aktuellen Stand in der Familie von der Fallbegleitung an das Jugendamt ▪ regelmäßige Fallgespräche zwischen Fachkraft und Fallbegleitung ▪ wöchentliche Fallbegleiter*innen-Team-Sitzungen mit Fallbesprechungen ▪ jederzeit Möglichkeit der Fallbesprechung im Team o jederzeit innerhalb des Trägers die Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur insoweit erfahrenen Fachkraft o wöchentliche für das Helfer*innensystem transparente Dokumentation auf der Internet-Plattform o Einführung jedes Mitarbeitenden in die Standards o Enge Co-Arbeit in vielen § 8a-Fällen, d.h. 2 Fachkräfte in Co-Arbeit neben der Fallbegleitung in einer Familie o zweiwöchentliche Cyan-Treffen mit Fallgesprächen und Fortbildungsthemen, zwei Fachtage jährlich, Coaching im Team, finanzielle Beteiligung an privater Supervision für alle Festangestellte o regelmäßige Berichte und Dokus o maximale Transparenz durch das interne Portal o sehr kurze und persönliche Wege, offene Kommunikation durch Fehlerfreundlichkeit o ggf. Wochenendarbeit, ständiger Bereitschaftsdienst der Geschäftsführung o Fortbildungen der Mitarbeiter*innen, ggf. Finanzierung Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 7 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen o Mitarbeit in Arbeitsgruppen in Hagen und Oer-Erkenschwick Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 8 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Angebotübergreifende und -ergänzende Maßnahmen Bereich Beschreibung Die Methode der vernetzten • Unsere vernetzten Einzelfallmaßnahmen bilden eine Erweiterung der klassischen SPFH und werden in der Hilfeplanung mit dem Einzelfallmaßnahmen zuständigen Jugendamt und den Klienten abgesprochen. Selten ist eine Veränderung der belasteten Situation ausschließlich durch Beratungsgespräche herbeizuführen. Innerhalb von erlebnispädagogischen und kreativen Aktivitäten werden die Klienten vernetzt, die klassische Beratung der Familien und Jugendlichen wird erweitert. • Klienten verlassen in Begleitung ihrer Fachkraft ihre gewohnte Umgebung, was für viele bereits eine Hürde darstellt. In der gemeinsamen Aktivität wird situationsbezogen und praktisch eine Veränderung gelebt. „Beratung im Erleben“ ermöglicht eine Kontexterweiterung, die der Problemtrance entgegenwirkt und Ressourcen aktiviert. • Äußere Bewegung begünstigt innere Beweglichkeit. So geht es z.B. beim Klettern um Vertrauen beim Festhalten und sich Fallenlassen. Beim Fußballspielen ist die soziale Herausforderung zentral, bei der ein Umgang mit Aggression und Frustration eingeübt wird. Weitere Vernetzungen können z.B. das gemeinsame Kochen, Kreativprojekte wie Graffitti, Bauernhofbesuche u.ä.sein. In den Ferien werden erweiterte Programme angeboten. • Im sozialen Kontext können die Klienten beobachtet (Diagnoseerweiterung) und ggf. korrigiert werden. Sie können Vorbildern folgen und neues Verhalten praktisch erlernen und trainieren. Zum Beispiel könnte eine Mutter konkret erleben/lernen/trainieren, wie einem Kind sinnvoll Grenzen gesetzt werden kann. • Das Erleben einer Selbstwirksamkeit beschleunigt und festigt positive Veränderungen. Die Erfolge sind nachhaltig, weil sie ins Körpergedächtnis eingeprägt sind. Einer Mediensucht z.B. wirkt die eigene Aktivität entgegen. • Innerhalb eines geschützten Rahmens haben Eltern und Kinder aus verschiedenen Maßnahmen die Möglichkeit des Austausches. • Da Aktivitäten auch im öffentlichen Raum stattfinden, lernen Klienten ihren Sozialraum mitunter neu kennen. • Das Angebot ist niedrigschwellig, da die vertraute Fachkraft die Aktivität begleitet und es kann die Vorstufe darstellen für verschiedene Hilfeplanziele wie z.B. Anbindung an einen Verein, soziale Kompetenz, Inklusion, sinnvolle Freizeitgestaltung, Kompetenz der Grenzsetzung usw. Vernetzung mit Formen • Jährliche Teilnahme an der AG 4 in Hagen und Oer-Erkenschwick anderer Hilfsangebote • Es bestehen Kooperationen mit: o Diagnostische Heilp. Ambulanz an der evangelischen Hochschule Rheinland Westfalen Lippe o Projekt Kurve kriegen, o Aktion „Sport statt Gewalt“, Hagen, o Carsten Müller, Sexualtherapeut, Moers o IJOS GmbH o Heike Lorenz, Coaching Leitungsleistungen • Überwachung der Finanzen • Überprüfung Marktbedingungen • Regelung der Entgelte • Definition von Unternehmens-Zielen und entsprechende Maßnahmen zur Umsetzung • Konzeptions-Erstellung, Etablierung eines Leitbildes • Akquise, Repräsentation • Kontakt und Kommunikationspflege Auftraggeber*in, • Teilnahme an Arbeitsgruppen der Städte Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 9 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen • Konzeptentwicklung • Planung und Gestaltung Flyer, Konzepte, Homepage, Portal • Kontakt Dienstleister jeglicher Art • Vertragsabschlüsse jeglicher Art • Bearbeitung Post • Personalführung: Bewerbungs- und Auswahlgespräche, Einweisung, Einarbeitung, Mitarbeiter*innengespräche, wöchentliche Fallbegleiter*innen-Teams, zweiwöchentliche Gesamt-Teams, Fortbildungen, Fachtage, Inhouse-Schulungen • Vertragswesen bzgl. Mitarbeiter*innen, • Erfassung, Gestaltung und Überprüfung der Mitarbeiter*innen-Stellenprofile • Mitarbeiterbindung • Controlling in allen Bereichen • Delegieren von Aufgaben an Mitarbeiter*innen • Optimierung der Arbeitsprozesse, Priorisierung von Aufgaben • Organisation der Abläufe • Regelung Steuer, Beauftragungen Arbeitssicherheit (BGW), Versicherungen, usw • Zukunftsplanungen: Innovationen jeglicher Art Verwaltungsleistungen • Verwaltung (Post/Mail-bearbeitung), Pflege des Internetportals, Rechnungsstellung • Materialbeschaffung, Inventarliste pflegen • Eingabe Statistik des statistischen Landesamtes zweijährlich • Meldung Künstlersozialkasse einmal jährlich • Schulung BGW, Gefährdungseinschätzungen Abrechnung mit Auftraggeber*innen: • Rechnungsstellung über Excel • Einpflegen der Rechnungen in Datev • Überwachung Zahlungseingang • Rechnungsablage in Hand-Ordner • Erstellen von Mahnungen Verwaltungsleistungen bzgl. Mitarbeiter*innen: • Akte anlegen (digital, analog) • Zusendung Erstlingspaket mit ersten Informationen • Organisation Diensthandy, Dienst-Laptop, Visitenkarten, Mailadresse • Vertragserstellung • Mitarbeitergespräche (zu Beginn, nach 6 Monaten, dann jährlich) • Zugang internes Portal anlegen, Mitarbeiter*innen einweisen • Erfassen der Arbeitszeit und Führung von Arbeitszeitkonten • Erfassung und Koordination der Urlaube • Überwachung der Schlüsselaus- und Rückgabe der Räumlichkeiten in Hagen • Prüfung der Stundeneintragungen in dem Portal (für die Abrechnung) • Erfassen von Krankheitszeiten • Prüfung der Rechnungen bei Honorarkräften Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 10 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Verwaltungsleistungen bzgl. Gehälter, Fahrtkosten, Auslagen: • Erfassen von Fahrtkosten und Auslagen in Excel zur Übermittlung an den*die Steuerberater*in, Auszahlung erfolgt mit dem Gehalt • Erfassen von Krankheitszeiten zur Übermittlung an den*die Steuerberater*in • Ggf. Überstundenauszahlung veranlassen, Überwachung der Arbeitszeitkonten Verwaltungsleistungen bzgl. Kasse und sonstige Gehälter: • Kassenbuchführung über Datev • Auszahlung von Geldern, die von Cyan für Klient*innen verwaltet werden (bar, per Überweisung, hier wird individuell entschieden) Klient*innenbezogene Verwaltungsleistungen • Klient*innen erfassen (Portal, Excel) • Kostenzusagen erfassen (Portal, Excel) • Stundenkontingente überwachen über Excel • Hilfepläne hochladen (Portal) und den Fallbegleiter*innen aushändigen(Papier) • Dokumentenablage der Kostenbescheide in Handakte Technischer Dienst • Das interne Portal wird durch die Firma Tetraeder GmbH erstellt und weiter entwickelt. Die Pflege erfolgt durch die Verwaltung. • Ein externer Webdesigner erstellt und entwickelt die Internet-Seite weiter • Die Pflege und Wartung der technischen IT-Geräte erfolgt intern • Eine externe Elektro Firma wartet alle elektronischen Geräte Gesetzlich Beauftragte*r • Der Einrichtungsträger kommt allen rechtlichen Verpflichtungen nach bzgl. gesetzlich vorgeschriebener sozialer Personalkosten, u.a. durch o interne Personen sind über die BGW im Rahmen der alternativen bedarfsoreintierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung gemäß DGUV (Vorschrift 2, Anlage 3, Nummer 2) geschult. o Vorhalten eines internen Brandschutzbeauftragten, Ersthelfer*in, Datenschutzbeauftragter, Beauftragte für Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung • Der Einrichtungsträger greift auch auf externe Dienstleister*innen für die Ausübung der gesetzlich vorgeschriebenen Beauftragten und Prüftätigkeiten zurück (z.B. prüft eine externe Elektro Firma alle elektronischen Geräte), um das pädagogische Personal zu entlasten. Pandemieplanung Pandemiebedingte Grundleistungen Umsetzung des durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgegebenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard mit Stand vom 16.04.2020 sowie der in der Fachkonzeption beschriebenen Maßnahmen zur Pandemieplanung bzw. zum Pande- miemanagement. a) Pandemieplanung und -management o Einsatz der Pandemiekoordinatorin Kerstin Anders, Vertretung ist Agnes Schwerhoff o Pandemiekoordination durch Pandemiekoordinatorin o Installation eines Pandemieteams im Pandemiefall o Betriebliche Pandemieplanung gemäß Arbeitsschutzgesetz (Pandemieplan) o Erarbeitung und Umsetzung betrieblicher Regelungen zur raschen Aufklärung von Verdachtsfällen, d.h. u.a. Anwesenheits- Doku der Team-Präsenz und Anwesenheits-Doku der Vernetzungsaktivitäten mit den Klienten o Umfassende, regelmäßige Kommunikation im gesamten Unternehmen zu den eingeleiteten Präventions- und Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 11 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Arbeitsschutzmaßnahmen über Mail, über Signal-Messenger-Dienst, über Telefon und im Team b) Pandemiebedingter Personalaufwand o Verstärkte Personalakquise und Einsatz zusätzlichen Personals bei erfolgreicher Akquise zur Kompensation erhöhter krankheitsbedingter personeller Ausfälle. o Zusätzlicher pandemiebedingter Einsatz von Honorarkräften o Erhöhter Desinfektionsaufwand (z.B. regelmäßig Reinigung von Türklinken u. Handläufen) im Bereich der Hauswirtschaft o Zusätzlicher Fahrdienst, zusätzliche Fahrten o Erhöhter IT-Aufwand (first level support) durch Bereitstellung von Home-Office-Arbeitsplätzen o Erhöhter Datenschutzaufwand o Pandemiebedingter Verwaltungsmehraufwand (z.B. Dokumentation des Zutritts betriebsfremder Personen den Cyan Räumlichkeiten, z.B. auf Anforderung zusätzliche verschlüsselte Dokumentations- Bereitstellung für Ämter) o Information betriebsfremder Personen über Infektionsschutzmaßnahmen o Außerplanmäßige Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilungen (insbesondere Infektionsschutz und psychische Belastung am Arbeitsplatz c) Pandemiebedingter Sachkostenaufwand o Bereitstellung von Schutzausrüstungen für Mitarbeitende (z.B. Desinfektionsmittel, Masken, Einmal-Tücher etc.) o Desinfektionsmaßnahmen (z.B. regelmäßig Reinigung von Türklinken u. Handläufen, o Zusätzliche Ausstattung Firmenfahrzeuge (Handhygiene, Desinfektion, Müllbeutel, Fahrzeuginnenreinigung) o Anschaffung von Hinweisschildern, Aushängen, Bodenmarkierungen d) Pandemiebedingter Investitionsaufwand o Erhöhter IT-Aufwand durch Bereitstellung von Home-Office-Arbeitsplätzen o Home-Office-Anwendungen und Erstattungen an Mitarbeitende im Home-Office (primär im Leitungs- und Verwaltungsbereich) o Einsatz von Videokonferenzen bzw. Web-Meeting-Systemen Maßnahmen und Instrumente zur Qualitätsentwicklung Bereich Beschreibung Qualitätsmanagement • Alle Mitarbeiter*innen sind qualifizierte Fachkräfte mit einem Bachelor der sozialen Arbeit oder einem gleichwertigem Abschluss. • Sicherung der Qualität durch Fallbegleiter*innensystem: Durch die regelmäßigen vier- bis achtwöchentlichen Besuche des Fallbegleitenden in der Familie bzw. bei dem*der jungen Erwachsenen gestaltet sich die Arbeit kontinuierlich transparent und reflektiert von allen Beteiligten. Der*die Fallbegleitende schickt jeweils Rückmeldungen (Updates) an den*die zuständige*n Sachbearbeiter*in. Diese*r hat somit regelmäßig Einblick in den Maßnahmenverlauf. Kollegiale Fachgespräche, das Vier-Augen- Prinzip, Partizipation und Reflektion der angewandten Strategien sind somit Standard. • Durch die Methode der vernetzten Einzelfallmaßnahmen innerhalb von Aktivitäten ist der Einblick in die Arbeit der Kolleg*innen für Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 12 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen alle selbstverständlich. • Zahlreiche Mitarbeiter*innen sind insofern erfahrene Fachkräfte (Kinderschutzfachkräfte). • Es erfolgen regelmäßig verbindliche kollegiale Beratungen in den Teamsitzungen. • Alle Ebenen – Gesamtteam, Fallbegleiter*innenteam, Geschäftsführung – werden kontinuierlich supervidiert durch eine Organisations- und Personalberatung. • Zur Erfassung, Sicherung und Dokumentation nutzt jeder Mitarbeiter das interne Online-Portal. Hier ist auch ein Austausch untereinander möglich. Supervision • Supervision durch externe Organisations- und Personalberatung • Cyan beteiligt sich finanziell an der privaten Supervision von Mitarbeiter*innen Dienstbesprechung • Zweiwöchentliche Gesamt-Teams mit kollegialer Beratung • Wöchentliche Fallbegleiter-Teams • Regelmäßige Teams der Geschäftsführung und -leitung • Halbjährlich finden Mitarbeiter*innengespräche statt. Fortbildung • Finanzierung von Fortbildungen der Mitarbeiter*innen • Inhouse-Schulungen (4-7 Treffen jährlich zu je 1,5 Stunden) • Jährlich interne Fachtage zu je 6 td. • Externes Coaching Fallbegleitung • Externes Coaching Geschäftsführung • Externes Coaching Gesamt-Team • Teamentwicklung durch gemeinsame Aktivitäten Dokumentation • Zur Sicherung und Transparenz der Dokumentationen, Berichte und Hilfepläne ist jede*r unserer Mitarbeiter*innen verpflichtet, unser eigens eingerichtetes, geschütztes Cyan-Portal zu nutzen. Evaluation • Der Träger ist grundsätzlich bereit zur Evaluation • Überprüfung der Wirksamkeit der Hilfen im Rahmen der Hilfeplanung und durch Qualitätsdialoge mit den örtlichen Jugendämtern Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 13 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Erziehungsbeistand und Betreuungshilfe Bereich Beschreibung Definition der Hilfe • Der Erziehungsbeistand und der*die Betreuungshelfer*in fördern das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds. • Die Kinder und Jugendlichen werden unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie bei seiner*ihrer Verselbständigung unterstützt. • Voraussetzung für ein Gelingen der Hilfe ist eine engagierte Motivation des jungen Menschen. Nach Möglichkeit und bei Bedarf wird das System des Kindes bzw. Jugendlichen mit in die Hilfe einbezogen. Rahmenbedingungen Personal: • Sozialarbeiter*in • Heilpädagog*in • Psycholog*in • Sozialwissenschaftler*in • Pädagog*in Zusatzqualifikationen: • Insofern erfahrene Fachkraft • Systemische Beratung • Neurolinguistisches Programmieren • Personenzentrierte Spieltherapie und Beratung • Systemisches Elterncoaching • Gewaltfreie Kommunikation • Systemische Familientherapie • Tiergestützte Therapie (in Ausbildung) • Psychosoziale Beratung • Ressourcenorientierte personenzentrierte Paarberatung • Kinder-, Jugend- und Familienberatung • Sport- und Fitnesskauffrau Umfang: • Nach Absprache im vereinbarten Stundenrahmen gem. Hilfeplan • Die Hilfe ist auf längere Dauer angelegt und beträgt durchschnittlich zwei Jahre. • Besuch der Fallbegleitenden vier- bis achtwöchentlich Zeiten: • Die Terminfindung richtet sich nach Bedarf des jungen Menschen und den Kapazitäten der Fachkraft • Grundsätzlich ist wegen des morgendlichen Schulbesuchs meist eine Nachmittagsbetreuung angebracht • Eine morgendliche Betreuung macht Sinn bei z.B. Schulverweigerung des Hilfeempfängers, bei einer schulischen Begleitung oder in den Ferien Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 14 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen • Erreichbarkeit Geschäftsführung: Stets über Handy • Erreichbarkeit Fachkräfte und Fallbegleitung: Werktags über Handy, nach Absprache auch am Wochenende Ort: • Im Lebensraum des*der Klient*in, Räumlichkeiten von Cyan, nach Bedarf und Absprache Aktivitäten auch im Umraum • Sprockhövel, Hagen, Hattingen, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Verlbert, Wetter Personenkreis und Ziel- • Kinder und Jugendliche, die Hilfe wünschen bei der Entwicklung ihrer Selbstverantwortlichkeit und die eine Bereitschaft zur gruppe Mitwirkung zeigen Folgende Problemlagen sind charakteristisch: • Keine alterentsprechende Autonomie • Bedarf an Begleitung zur Bewältigung der Anforderungen des täglichen Lebens, z.B. Schul- oder Ausbildungs-Situationen • Persönlichkeits-Auffälligkeiten im Sozial-, Arbeits-, Lern- und Leistungsverhalten • Jugendpsychiatrische Krankheitsbilder und/oder seelische Behinderung • Labile Familiensituationen Die Hilfe ist nicht geeignet für: • Kinder und Jugendliche, bei denen eine Erreichung der gesteckten Hilfeplan-Ziele unrealistisch ist (z.B. wegen Abhängigkeit, fehlender Motivation o.ä.) Ziele • Entwicklung des jungen Menschen • Entwicklung von Perspektiven • Stärkung der Selbständigkeit und Alltagskompetenz • Kennenlernen und Akzeptieren der eigenen Grenzen und Möglichkeiten • Entwicklung der Kompetenz, sich und andere sozial besser einzuschätzen • Kennenlernen von Strategien der Konfliktlösung • Verselbständigung Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 15 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Sozialpädagogische Familienhilfe Bereich Beschreibung Definition der Hilfe • Die Sozialpädagogischen Familienhilfe ist die intensivste Form der ambulanten Hilfen zur Erziehung. • Anknüpfungspunkt ist die Selbstverantwortung und Motivation des*der Klient*in. An seinen Ressourcen orientieren sich unser Auftrag und der Maßnahmenverlauf. Die Cyan soziale Hilfen gGmbH arbeitet systemisch und ressourcenorientiert. Rahmenbedingungen Personal: • Sozialarbeiter*in • Heilpädagog*in • Psycholog*in • Sozialwissenschaftler*in • Pädagog*in Zusatzqualifikationen: • Insofern erfahrene Fachkraft • Systemische Beratung • Neurolinguistisches Programmieren • Personenzentrierte Spieltherapie und Beratung • Systemisches Elterncoaching • Gewaltfreie Kommunikation • Systemische Familientherapie • Tiergestützte Therapie (in Ausbildung) • Psychosoziale Beratung • Ressourcenorientierte personenzentrierte Paarberatung • Kinder-, Jugend- und Familienberatung • Sport- und Fitnesskauffrau Umfang: • Nach Absprache im vereinbarten Stundenrahmen gem. Hilfeplan • Die Hilfe ist intensiv und auf längere Dauer angelegt. • Besuch der Fallbegleitenden vier- bis achtwöchentlich Zeiten: • Die Uhrzeiten der bewilligten Hilfe richten sich nach den Bedarfen der Familie und der Kapazität der Fachkraft. • Erreichbarkeit Geschäftsführung: Stets über Handy • Erreichbarkeit Fachkräfte und Fallbegleitung: Werktags über Handy, nach Absprache auch am Wochenende Ort: • Im Lebensraum des*der Klient*in, Räumlichkeiten von Cyan, nach Bedarf und Absprache Aktivitäten auch im Umraum • Bochum, Dortmund, Ennepetal, Essen, Hagen, Hattingen, Herdecke, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Verlbert, Wetter Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 16 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Personenkreis und Ziel- Familien, die Unterstützung in folgenden Bereichen benötigen: gruppe • Pflege und Versorgung der Kinder (bei einer Kindeswohlgefährdung wird eine Heimunterbringung vermieden oder herbeigeführt) • Erziehung und Förderung der Kinder • Haushaltsorganisation/umgang mit Ämtern und Institutionen • Beziehungsgestaltung Folgende Problemlagen sind charakteristisch: • Die Bedarfe der Klient*innen zeigen sich äußerst individuell und eigen • Eine schwache (bewusste oder unbewusste) Authentizität bzw. schwache Persönlichkeit des*der Klient*in • Eine verstärkte Problemfokussierung bzw. eine Problemtrance beim*bei der Klient*in • Fehlende Verantwortungsübernahme und fehlende Präsenz der Eltern Wir arbeiten mit Eltern • die einen Bedarf an sozialpädagogischer Familienhilfe haben • deren Familiensystem gestärkt werden sollte • die sich in ihrer Erziehungsverantwortung überfordert fühlen und ihre elterliche Autorität finden wollen • die eine Trennungs- oder Trauer-Begleitung wünschen • die Krisen bewältigen • die Integration in ihr soziales Umfeld benötigen • die innerhalb von Aktivitäten mit ihren Kindern „lernen im Erleben“ wollen • deren Hilfebedarf vertiefend abgeklärt werden sollte (Clearing) Wir arbeiten mit Kindern • die unter einer Rollenumkehrung mit ihren Eltern leiden • die auffällig sind in ihrem Verhalten • die gern positive Gruppenerlebnisse hätten und überfordert sind mit Anbindungen an öffentlichen Vereinen etc. und ein für sie leistbares soziales Setting suchen • die Grenzen nicht erkennen und akzeptieren • die ihre Selbstwirksamkeit durch eigenes Handeln erleben wollen und die Erfahrungen ohne Medien brauchen • die ihre Alltagskompetenz und Selbständigkeit stärken wollen Die Hilfe ist nicht geeignet für: • Familien oder Jugendliche, bei denen eine Erreichung der gesteckten Hilfeplan-Ziele unrealistisch ist (z.B. wegen Abhängig- keit, fehlender Motivation o.ä.) Ziele • (Wieder-)Herstellung der Erziehungskompetenz der Eltern durch Verantwortungsübernahme und Präsenz • Eigenständige Bewältigung des Alltags durch z.B. Etablierung von Ritualen, Strukturen und Zuständigkeiten • Erkennen und Mobilisieren der vorhandenen familiären Ressourcen • Stabilisierung des Familiensystems und sozialen Umfeldes • Entstehung eines tragfähigen Helfer-Netzes • Selbstverantwortliche Wahrnehmung der Erziehungsaufgaben durch die Eltern • Kennenlernen und Trainieren von Handlungsstrategien, um Krisen und Konflikte besser zu lösen Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 17 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen • Entwicklung des jungen Menschen • Verselbständigung • Sicherung des Kindeswohls • Sicherung der Finanzen und der wirtschaftlichen Verhältnisse • Sicherung der Gesundheits-Sorge Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 18 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Bereich Beschreibung Definition der Hilfe • Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung soll Jugendlichen gewährt werden, die einer intensiven Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung bedürfen. • Häufig handelt es sich um Kinder oder junge Erwachsene in besonderen Lebensumständen. Elementar für ein Gelingen der Hilfe ist die Auswahl einer geeigneten Fachkraft, die innerhalb dieser besonderen Umstände Kontakt findet zu dem*der Betreffenden. Rahmenbedingungen Personal: • Sozialarbeiter*in • Heilpädagog*in • Psycholog*in • Sozialwissenschaftler*in • Pädagog*in Zusatzqualifikationen: • Insofern erfahrene Fachkraft • Systemische Beratung • Neurolinguistisches Programmieren • Personenzentrierte Spieltherapie und Beratung • Systemisches Elterncoaching • Gewaltfreie Kommunikation • Systemische Familientherapie • Tiergestützte Therapie (in Ausbildung) • Psychosoziale Beratung • Ressourcenorientierte personenzentrierte Paarberatung • Kinder-, Jugend- und Familienberatung • Sport- und Fitnesskauffrau Umfang: • Nach Absprache mit dem*der zuständigen Sachbearbeiter*in im vereinbarten Stundenrahmen gem. Hilfeplan. • In einigen Fällen ist es sinnvoll, eine Zeit der Anbahnung der Hilfe mit einzuberechnen. Hier ist eine flexible Zeitabsprache sinnvoll. Ist der junge Mensch z.B. abgängig oder aus anderen Gründen nur sehr schwer zu kontaktieren, ist eine maximale Flexibilität innerhalb der Kontaktfindung notwendig. • Die Hilfe ist in der Regel auf längere Zeit angelegt. Zeiten: • Oft leben die Kinder oder Jugendlichen ohne zeitliche Strukur. Die Fachkraft kann in sochen Fällen auch am Wochenende, abends oder bei Bedarf im höheren Umfang arbeiten. • Erreichbarkeit Geschäftsführung: Stets über Handy • Erreichbarkeit Fachkräfte und Fallbegleitung: Werktags über Handy, nach Absprache auch am Wochenende Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 19 von 27 Stand 22.03.2021
Leistungs- und Qualitätsentwicklungsbeschreibung Ambulante Hilfen Ort: • Im Lebensraum des*der Klient*in, Räumlichkeiten von Cyan, nach Bedarf und Absprache Aktivitäten auch im Umraum • Hagen, Hattingen, Hemer, Herdecke, Oberhausen, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen, Sprockhövel, Velbert, Wetter Personenkreis und Ziel- • Kinder und Jugendliche, für die eine individualisierte Hilfeform sinnvoll ist. Sie benötigen neue Impulse und eine Positionierung gruppe innerhalb ihrer Biografie. Folgende Problemlagen sind charakteristisch: • Vermeidungsproblematik • Drogen • Missbrauch • Straffälligkeit • Haftverschonung bzw. Bewährung Die Hilfe ist nicht geeignet für: • Jugendliche, bei denen eine Erreichung der gesteckten Hilfeplan-Ziele unrealistisch ist (z.B. wegen Abhängigkeit, fehlender Motivation o.ä.) Ziele • Entwicklung des jungen Menschen • Verselbständigung • Sicherung des Kindeswohls Cyan soziale Hilfen gGmbH Seite 20 von 27 Stand 22.03.2021
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