ELGA-Ombudsstelle Tätigkeitsbericht 2017 - Bundesministerium für ...

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ELGA-Ombudsstelle Tätigkeitsbericht 2017 - Bundesministerium für ...
ELGA-Ombudsstelle
Tätigkeitsbericht 2017
ELGA-Ombudsstelle Tätigkeitsbericht 2017 - Bundesministerium für ...
ELGA-Ombudsstelle - Tätigkeitsbericht 2017

IMPRESSUM

Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz (BMASGK), Stubenring 1, 1010 Wien ▪ Verlags- und Herstellungsort:
Wien ▪ Druck: BMASGK ▪ Titelbild: © CaCoSu ▪ Redaktion: Stabstelle „Koordinierung ELGA-
Ombudsstelle und Gesundheit Österreich GmbH“ (BMASGK) ▪ Stand: April 2018

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche
Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der
Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und
Hörfunk, sowie für die Verbreitung und Einspeicherung in elektronische Medien wie z.B.
Internet oder CD-Rom.

Hinweis: Gemäß § 11 Abs. 2 Z 2 der ELGA-Verordnung 2015 ist jährlich für das
vorangegangene Kalenderjahr ein Tätigkeitsbericht von der Koordinierungsstelle zu
erstellen.

Die Statistiken über Aufkommen und Verteilung der Anfragen bei den jeweiligen dezentralen
Standorten können aufgrund der unterschiedlichen Laufzeiten der dezentralen Standorte
sowie des unterschiedlichen Grades der Ausrollung in den jeweiligen Bundesländern nicht
miteinander verglichen werden.

Dem vorliegenden Tätigkeitsbericht liegt die aktuelle Rechtslage zugrunde. Änderungen, die
sich durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bzw. das Datenschutz-
Anpassungsgesetz 2018 ergeben, werden in diesem Bericht noch nicht berücksichtigt.

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ELGA-Ombudsstelle - Tätigkeitsbericht 2017

INHALTSVERZEICHNIS

Impressum........................................................................................................................ 2
Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................. 3
Abkürzungsverzeichnis...................................................................................................... 6
Vorwort ............................................................................................................................ 7
ELGA - Die Elektronische Gesundheitsakte ........................................................................ 8
ELGA im Überblick ...................................................................................................................... 8
ELGA und Datenschutz ............................................................................................................... 9
Legistische Neuerungen im Jahr 2017 im Zusammenhang mit ELGA ...................................... 10
   5. Abschnitt GTelG 2012 ...................................................................................................... 10
   Roll-Out im niedergelassenen Bereich und in den Apotheken ........................................... 10
ELGA-Ombudsstelle ........................................................................................................ 11
Die Tätigkeit der ELGA-Ombudsstelle in Zahlen ...................................................................... 12
   Aufkommen im Berichtszeitraum 2017............................................................................... 12
   Thematische Verteilung im Berichtszeitraum 2017 ............................................................ 12
   Arten der Erledigung im Berichtszeitraum 2017 ................................................................. 13
   Stellvertretung ..................................................................................................................... 14
Die Koordinierungsstelle im BMASGK.............................................................................. 15
Tätigkeiten der Koordinierungsstelle im Berichtszeitraum 2017 ............................................ 16
Rechtliche Fragestellungen – FAQs (Auszug) ........................................................................... 17
   Steht ELGA nur (Staats)Bürgern zur Verfügung? ................................................................. 17
   Ist es richtig, dass für die Teilnahme an ELGA eine österreichische
   Sozialversicherungsnummer Voraussetzung ist? ................................................................ 17
   Wie lange kann in einem Krankenhaus ein situatives Opt-Out ausgesprochen werden? .. 17
   Kann ein ELGA-Teilnehmer/eine ELGA-Teilnehmerin einzelne Medikamente aus der e-
   Medikationsliste löschen? ................................................................................................... 17
   Welche natürlichen Personen bzw. Abteilungen können auf die persönliche ELGA
   zugreifen, wenn man in einer Krankenanstalt behandelt wird und wie wird das in ELGA
   protokolliert? ....................................................................................................................... 17
   Kann mein Kind selbst in seine ELGA schauen? .................................................................. 18
   Bleiben bereits in ELGA vorhandene Gesundheitsdaten auch nach einem Opt-Out in ELGA
   bestehen? ............................................................................................................................ 18
   Können nach dem Sperren der e-Medikationsliste bzw. während aufrechter Sperre noch
   Verordnungen oder Abgaben gespeichert werden? ........................................................... 18
   Kann die Zugriffsdauer gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 GTelG 2012 für ELGA-GDA, wenn sie bereits
   verlängert/verkürzt wurde, ein weiteres Mal verlängert oder verkürzt werden? ............. 18

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ELGA-Ombudsstelle - Tätigkeitsbericht 2017

Hinweis zu den folgenden Berichten der dezentralen Standorte............................................ 18
Dezentraler Standort Burgenland .................................................................................... 19
Aufkommen .............................................................................................................................. 19
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 20
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 20
Medienarbeit ............................................................................................................................ 21
Dezentraler Standort Kärnten ......................................................................................... 22
Aufkommen .............................................................................................................................. 22
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 23
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 23
Dezentraler Standort Niederösterreich............................................................................ 25
Aufkommen .............................................................................................................................. 25
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 26
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 26
Medienarbeit ............................................................................................................................ 27
Dezentraler Standort Oberösterreich .............................................................................. 28
Aufkommen .............................................................................................................................. 28
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 29
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 29
Dezentraler Standort Salzburg ........................................................................................ 30
Aufkommen .............................................................................................................................. 30
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 31
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 31
Medienarbeit ............................................................................................................................ 32
Dezentraler Standort Steiermark..................................................................................... 33
Aufkommen .............................................................................................................................. 33
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 34
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 34
Dezentraler Standort Tirol............................................................................................... 36
Aufkommen .............................................................................................................................. 36
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 37
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 37
Medienarbeit ............................................................................................................................ 38
Dezentraler Standort Vorarlberg ..................................................................................... 39
Aufkommen .............................................................................................................................. 39
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 40

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Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 40
Medienarbeit ............................................................................................................................ 41
Dezentraler Standort Wien ............................................................................................. 42
Aufkommen .............................................................................................................................. 42
Verteilung der Anfragen ........................................................................................................... 43
Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle .................................................................... 43
Medienarbeit ............................................................................................................................ 45
Weiterführende Informationen ....................................................................................... 46
Ausführliche Informationen zu ELGA finden Sie auf: ............................................................... 46
Rechtstexte............................................................................................................................... 46
Stellungnahmen ....................................................................................................................... 46
ELGA-Zugangsportal ................................................................................................................. 46
ELGA-Serviceline für Bürger/innen .......................................................................................... 46
ELGA-Serviceline für (ELGA-)GDA ............................................................................................. 46
Abbildungsverzeichnis .................................................................................................... 47

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ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abs.             Absatz
Art.             Artikel
ASVG             Allgemeines Sozialversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 189/1955 (idgF)
BGBl.            Bundesgesetzblatt
BGStG            Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz BGBl. I Nr. 82/2005 (idgF)
BMASGK           Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Gesundheit und
                 Konsumentenschutz
BMGF             Bundesministerium für Gesundheit und Frauen
bzw.             beziehungsweise
CDA              Clinical Document Architecture
Dr.              Doktor
Dr.in            Doktorin
e-Befunde        elektronische Befunde
E-GovG           E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004 (idgF)
e-Medikation     elektronische Medikation
EDV              Elektronische Datenverarbeitung
ELGA             Elektronische Gesundheitsakte
ELGA-GDA         ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter
ELGA-VO 2015     ELGA-Verordnung 2015, BGBl. II Nr. 106/2015 (idgF)
FAQ              Frequently Asked Questions (häufig gestellte Fragen)
GRUG 2017        Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017, BGBl. I Nr. 131/2017
GTelG 2012       Gesundheitstelematikgesetz 2012, BGBl. I Nr. 83/2013 (idgF)
ggf.             gegebenenfalls
GmbH             Gesellschaft mit beschränkter Haftung
idF              in der Fassung
idgF             in der geltenden Fassung
lit.             litera(e)
Mag.             Magister
Mag.a            Magistra
OTC              Over The Counter (= rezeptfreie, aber apothekenpflichtige Arzneimittel)
PrimVG           Primärversorgungsgesetz, BGBl. I Nr. 131/2017
SEL              ELGA-Serviceline
sog.             so genannt/e/er
u.a.             unter anderem
WIST             Widerspruchstelle
WP               Art 29 Data Protection Working Party
z.B.             zum Beispiel

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VORWORT

                   Bundesministerin Mag.a Beate Hartinger-Klein

                   Als Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
                   Konsumentenschutz ist mir die „Digitalisierung“ in diesen Bereichen ein
                   persönliches und wichtiges Anliegen, um allen Österreicherinnen und
                   Österreichern weitestgehend Autonomie bei ihrem
                   Gesundheitsmanagement zu ermöglichen.

                    Informations- und Kommunikationstechnologie soll vor allem den
Bürgerinnen und Bürgern helfen, sich besser im Gesundheitswesen zurechtzufinden und die
Inanspruchnahme der Gesundheitsdienstleistungen erleichtern. Voraussetzung hierzu ist,
dass die Gesundheitsdienstleister untereinander vernetzt sind und die Zusammenarbeit
funktioniert. ELGA, die Elektronische Gesundheitsakte, ist erst der Anfang einer modernen
und besseren Kommunikation im Gesundheitswesen.

Die Patientinnen und Patienten sollen in ihrer Selbstverantwortung hinsichtlich der eigenen
Gesundheit unterstützt werden. Hierfür stehen uns im Zuge der Digitalisierung
verschiedenste Möglichkeiten für mehr Autonomie beim eigenen Gesundheitsmanagement
zur Verfügung. Durch ELGA bieten wir allen Österreicherinnen und Österreichern die
Möglichkeit, selbstständig die eigenen Gesundheitsdaten einfach und digital einsehen und
verwalten zu können.

Für die Schaffung bzw. Aufrechterhaltung eines guten digitalen Gesundheitssystems ist es
aber auch wichtig, jene, die keinen oder nur erschwerten Zugang zu digitalen
Kommunikationsmitteln wie einem Computer haben, bei der Wahrnehmung ihre Autonomie
zu unterstützen. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, wurde die ELGA-Ombudsstelle
eingerichtet, damit wir auch dieser Personengruppe einen möglichst niederschwelligen
Zugang zu ihren Gesundheitsdaten ermöglichen können. Dafür wurden – neben der
Koordinierungsstelle in meinem Haus – neun dezentrale Standorte in den Bundesländern bei
den Patientenanwaltschaften eingerichtet, die von kompetenten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern betreut werden.

Dieser Tätigkeitsbericht soll einen Überblick über die Arbeit der ELGA-Ombudsstelle im Jahr
2017 geben und die Anliegen der österreichischen Bevölkerung im Zusammenhang mit ELGA
darstellen.

Ich freue mich bereits jetzt, im nächsten Jahr über die Weiterentwicklung, insbesondere
über den österreichweiten Rollout der e-Medikation im niedergelassenen Bereich und den
Apotheken sowie weiterer ELGA-Anwendungen berichten zu können.

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ELGA - DIE ELEKTRONISCHE GESUNDHEITSAKTE

ELGA im Überblick
ELGA ist ein Informationssystem, das allen teilnehmenden und berechtigten
Ärztinnen/Ärzten, Krankenanstalten, Apotheken und Pflegeeinrichtungen, also allen ELGA-
Gesundheitsdiensteanbietern (ELGA-GDA), sowie den ELGA-Teilnehmer/inne/n ELGA-
Gesundheitsdaten in elektronischer Form orts- und zeitunabhängig zur Verfügung steht.

An ELGA nehmen alle natürlichen Personen, die in den Datenanwendungen des
Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (§ 31 Abs. 4 Z 3 lit. a ASVG)
oder dem Ergänzungsregister (§ 6 Abs. 4 E-GovG) erfasst sind und einer ELGA-Teilnahme
nicht widersprochen haben, teil. Auf der Seite der ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter wird
ELGA bereits in öffentlichen Krankenanstalten und Pflegeheimen verwendet. Es folgen
Ärztinnen/Ärzte bzw. Zahnärztinnen/Zahnärzte im niedergelassenen Bereich, private
Krankenanstalten, Apotheken und Ambulatorien. Ein detaillierter Roll-Out-Plan wurde mit
der ELGA-Verordnungsnovelle 2017 festgelegt. Eine aktuelle Übersicht ist auf der Website
der ELGA GmbH zu finden.

Je nach Region bzw. Bundesland sind in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA-
Gesundheitsdaten, wie Entlassungsbriefe aus Krankenanstalten, Laborbefunde, Befunde der
bildgebenden Diagnostik sowie Medikationsdaten, verfügbar.

Werden Informationen aus ELGA abgerufen, durchläuft eine ELGA-Anfrage folgende
Stationen:

▪   Die eindeutige Identität der anfragenden Ärztin/des anfragenden Arztes und jene der
    jeweiligen ELGA-Teilnehmerin/des jeweiligen ELGA-Teilnehmers wird mit Hilfe des
    Patienten- bzw. ELGA-GDA-Index überprüft.
▪   In diesem Berechtigungssystem wird weiters kontrolliert, ob jener Zugriff zulässig ist und
    die gewünschten ELGA-Gesundheitsdaten übermittelt werden dürfen.
▪   Wird eine ELGA-Anfrage als zulässig eingestuft, wird durch die Abfrage der
    Dokumentenregister festgestellt, in welchen Datenspeichern die ELGA-Gesundheitsdaten
    gespeichert sind und diese Information an die anfragende Person weitergegeben.

Es ist damit eine lückenlose Protokollierung jedes Verwendungsschritts in ELGA
gewährleistet.

Durch die Verwendung von ELGA steigt die Qualität der medizinischen Versorgung weiter an.
Dieser Vorteil wird am Beispiel der e-Medikation deutlich, denn je größer die Zahl der
einzunehmenden Medikamente ist, desto höher kann das Risiko unerwünschter
Nebenwirkungen sein. Mit Hilfe der e-Medikation kann diese Gefahr minimiert werden.

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Ein erhöhter Behandlungskomfort entsteht dadurch, dass ELGA-Teilnehmer/innen ihre Befunde
nicht mehr bei sich haben müssen, auch ist die Behandlung durch Urlaubsvertretungen insofern
sichergestellt, als die behandelnden Ärztinnen/Ärzte auf alle in ELGA verfügbaren ELGA-
Gesundheitsdaten zugreifen können. Es ist sowohl eine ortsunabhängige als auch eine
zeitunabhängige Verfügbarkeit von ELGA-Gesundheitsdaten gegeben.

Aber nicht nur die ELGA-Teilnehmer/innen, sondern auch die ELGA-GDA profitieren von
ELGA. Das Risiko von Fehlbehandlungen kann minimiert werden, aktuelle Vorbefunde
müssen möglicherweise nicht erneut erstellt werden. Das bedeutet jedenfalls weniger
Belastung für Patientinnen/Patienten.

Eine Vereinheitlichung von Struktur und Format elektronischer Gesundheitsdaten durch die
so genannten CDA-Implementierungsleitfäden soll die Arbeit der ELGA-GDA vereinfachen.

ELGA und Datenschutz
Das ELGA-Gesetz sieht folgende Datenschutzmaßnahmen vor:

Ein umfangreiches Verwendungsverbot. Wer nicht in eine Behandlung oder Betreuung
eingebunden ist, darf nicht auf die ELGA der betreffenden Person zugreifen. So sind
insbesondere Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen ausdrücklich im Gesetz von der
Verwendung von ELGA ausgeschlossen.

Die gerichtliche Strafbarkeit für die missbräuchliche Verwendung von Gesundheitsdaten
wurde verschärft. Von diesem erweiterten, strafrechtlichen Schutz sind nicht nur in ELGA
gespeicherte Gesundheitsdaten, sondern alle Gesundheitsdaten umfasst.

Zur Information, Beratung und Unterstützung der ELGA-Teilnehmer/innen im
Zusammenhang mit ELGA, insbesondere bei der Durchsetzung von
Teilnehmer/innen/rechten und in Angelegenheiten des Datenschutzes, wurde die ELGA-
Ombudsstelle mit ihren dezentralen Standorten in den Bundesländern eingerichtet.

Die Speicherung der ELGA-Gesundheitsdaten erfolgt dezentral, ausgenommen davon sind
Daten zur e-Medikation, die aus technischen Gründen zentral gespeichert werden.

Datenspeicher, in denen ELGA-Gesundheitsdaten gespeichert werden, müssen sich auf dem
Gebiet der Europäischen Union befinden. So ist sichergestellt, dass das strenge europäische
Datenschutzrecht als Mindeststandard gilt.

Die Identifikation der ELGA-Teilnehmer/innen hat den höchsten Ansprüchen der
österreichischen Rechtsordnung zu genügen. Die Identifikation für Zwecke von ELGA muss
mindestens so gut sein, wie die Identifikation mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur.

Die Übermittlung von ELGA-Gesundheitsdaten innerhalb von ELGA erfolgt verschlüsselt.

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Ein Berechtigungssystem sorgt dafür, dass die ELGA-Teilnehmer/innen frei über die
Verfügbarkeit ihrer ELGA-Gesundheitsdaten bestimmen können. Die Berechtigungen können
mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur jederzeit bzw. mit Hilfe der Mitarbeiter/innen der ELGA-
Ombudsstelle während deren Öffnungszeiten geändert werden.

Mit Hilfe des Protokollierungssystems ist sichergestellt, dass ELGA-Teilnehmer/innen jeden
Zugriff – auch ihre eigenen Zugriffe – auf ihre persönlichen ELGA-Gesundheitsdaten
nachvollziehen können.

Legistische Neuerungen im Jahr 2017 im Zusammenhang mit ELGA

5. Abschnitt GTelG 2012
Das Gesundheitsreformumsetzungsgesetz 2017 (GRUG 2017) zielt darauf ab, den
niederschwelligen Zugang für Patientinnen/Patienten zur bedarfsgerechten
Gesundheitsversorgung auf hoher Qualität langfristig zu sichern und auszubauen, und das
Berufsbild der Allgemeinmedizin zu stärken. Dafür wurde eine neue Möglichkeit
multiprofessioneller und interdisziplinärer Zusammenarbeit geschaffen, die das klassische
Hausärztinnen/-arzt-System ergänzen soll: die Primärversorgungseinheit, die als Zentrum
oder als Netzwerk gegründet werden kann. Mit dem im Rahmen des GRUG 2017 erlassenen
Primärversorgungsgesetzes (PrimVG) wurde die Rechtsgrundlage für diese neue Form der
Kooperation geschaffen.

Auch im Rahmen dieses Gesetzesprojektes wurde die Stabstelle legistisch tätig. So wurden
Anpassungen und Ergänzungen im Gesundheitstelematikgesetz 2012 (GTelG 2012)
vorgenommen sowie eine entsprechende Bestimmung im PrimVG eingeführt. Mit diesen
gesetzlichen Anpassungen wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, um die technische
Infrastruktur von ELGA für den integrierten Datenaustausch innerhalb einer
Primärversorgungseinheit verwenden zu können.

Roll-Out im niedergelassenen Bereich und in den Apotheken
Mit der ELGA-Verordnungsnovelle 2017 wird die schrittweise Verpflichtung zur Speicherung
von Medikationsdaten in ELGA im niedergelassenen Bereich
(Vertragsärztinnen/Vertragsärzte) sowie Ambulatorien und Apotheken festgelegt.

Vorarlberg hat mit dem Roll-Out allerdings – unabhängig von dem in der Verordnung
definierten Zeitplan – bereits Anfang 2018 begonnen.

Gemäß dem vorgesehenen Roll-Out-Plan startet das Bundesland Steiermark im März 2018
mit der flächendeckenden Ausrollung, beginnend im Bezirk Deutschlandsberg. Im September
2019 soll der Roll-Out in ganz Österreich abgeschlossen sein. Als letztes Bundesland ist Wien
vorgesehen.

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ELGA-OMBUDSSTELLE

Die ELGA-Ombudsstelle wurde eingerichtet, um die ELGA-Teilnehmer/innen in
Angelegenheiten von ELGA zu unterstützen.

Die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist gemäß
§ 17 Abs. 2 GTelG 2012 dazu verpflichtet, die ELGA-Ombudsstelle zu betreiben. Um eine
Bürger/innen/nähe und damit einen direkten Zugang jeder einzelnen Bürgerin/jedes
einzelnen Bürgers zu ihren bzw. seinen ELGA-Gesundheitsdaten zu gewährleisten, wurden in
allen neun Bundesländern dezentrale Standorte der ELGA-Ombudsstelle eingerichtet. Die in
§ 11e des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes vorgesehenen
Patientenvertretungen wurden als die geeignetsten Organisationen für diese
Beratungstätigkeit ausgewählt und wurden gemäß § 10 Abs. 1 ELGA-VO 2015 mit dieser
Aufgabe betraut. Diese unabhängigen und effektiven Institutionen greifen im Umgang mit
einer ähnlichen Zielgruppe bereits auf wertvolle Erfahrungen zurück, sind im sorgsamen
Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten geübt und verfügen über eine hohe Akzeptanz in
der Bevölkerung.

Bei der Ausarbeitung des ELGA-Gesetzes war die Sicherstellung des Datenschutzes von
zentraler Bedeutung. Das zeigt sich nicht nur an den Bestimmungen des
Gesundheitstelematikgesetzes 2012 (Art. 1 des ELGA-Gesetzes), sondern auch an der
Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes von Gesundheitsdaten (Art. 7 des ELGA-
Gesetzes). Das Arbeitspapier WP 131 der so genannten Artikel 29-Datenschutzgruppe vom
15. Februar 2007 über die Verarbeitung von Patientendaten in elektronischen
Patientenakten lieferte als Empfehlung der europäischen Datenschutzbehörden auch den
Impuls für die Einrichtung der ELGA-Ombudsstelle. Der österreichische Gesetzgeber des
ELGA-Gesetzes hat diese Idee aufgegriffen, erweitert und zum Konzept der heutigen ELGA-
Ombudsstelle ausgebaut, das in § 17 des Gesundheitstelematikgesetzes 2012 sowie dem
3. Abschnitt der ELGA-Verordnung 2015 rechtlich verankert ist.

Zu den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen Information, Beratung und Unterstützung in
Angelegenheiten von ELGA, wie u.a. die Einsichtnahme in:

▪   den ELGA-Teilnahmestatus,
▪   die ELGA-Protokolle,
▪   die ELGA-Gesundheitsdaten sowie
▪   die Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen.

Anfragen, für die die Bekanntgabe und Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten oder
anderen personenbezogenen Daten notwendig sind, müssen entweder persönlich beim
dezentralen Standort vor Ort oder über die folgenden (barrierefrei zur Verfügung gestellten)
Formulare gemacht werden:

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▪   vermutete Datenschutzverletzung in Zusammenhang mit ELGA oder
▪   Einsichtnahme in meine ELGA oder
▪   Zugriffsberechtigungen für meine ELGA ändern.

Diese Formulare sind sowohl über die Websites der dezentralen Standorte als auch über das
öffentliche Gesundheitsportal Österreichs www.gesundheit.gv.at abrufbar.

Auch die Kontaktdaten der einzelnen Standorte der ELGA-Ombudsstelle finden Sie im
öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs sowie im vorliegenden Bericht. Die jeweiligen
dezentralen Standorte können – nach vorheriger Terminvereinbarung – während ihrer
individuellen Öffnungszeiten persönlich aufgesucht werden; eine telefonische bzw.
schriftliche Kontaktaufnahme ist ebenfalls möglich.

ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter, die Fragen zum Thema ELGA haben, können sich an die
ELGA-Serviceline, erreichbar Montag bis Freitag zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie am
Samstag von 06:00 Uhr bis 13:00 Uhr unter der Telefonnummer 050 124 4422, wenden. Die
ELGA-Ombudsstelle bzw. ihre dezentralen Standorte sind für die Anliegen von ELGA-GDA
nicht zuständig.

Die Tätigkeit der ELGA-Ombudsstelle in Zahlen

Aufkommen im Berichtszeitraum 2017
Im Berichtszeitraum 2017 hatten die dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle ein
Aufkommen von insgesamt rund 700 Anfragen zu ELGA zu verzeichnen; dabei wurden der
dezentrale Standort Wien und der dezentrale Standort Niederösterreich von den meisten
Bürger/innen frequentiert.

Die schrittweise Inbetriebnahme der dezentralen Standorte konnte im Jahr 2017
abgeschlossen werden. Der dezentrale Standort Niederösterreich nahm im Jänner 2017,
Vorarlberg im Februar 2017 und schließlich das Burgenland im Juni 2017 seinen Betrieb auf.

Die Perspektiven für einen Anstieg der Nachfrage und des Interesses an ELGA sind für das
kommende Berichtsjahr 2018 als positiv einzustufen, da der im Jahr 2018 schrittweise
beginnende Roll-Out zur Speicherung von Medikationsdaten in ELGA für niedergelassene
Ärztinnen/Ärzte sowie für Ambulatorien und Apotheken ein steigendes Aufkommen bei der
ELGA-Ombudsstelle erwarten lässt.

Thematische Verteilung im Berichtszeitraum 2017
Ein großes Interesse der Bürger/innen, die sich mit ihren Anfragen an einen der dezentralen
Standorte der ELGA-Ombudsstelle gewandt haben, bestand darin, generelle Informationen
und Beratungen über ELGA sowie Hilfestellungen und Unterstützungen im Umgang mit ihren

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ELGA-Ombudsstelle - Tätigkeitsbericht 2017

persönlichen ELGA-Gesundheitsdaten zu erhalten. Dazu ein Überblick über die relevantesten
Themen im Berichtszeitraum 2017:

▪   Allgemeine Informationen (Beratung und Unterstützung): 498 Anfragen (74 % des
    Aufkommens)
▪   Fragen zum Widerspruch: 50 Anfragen (7 % des Aufkommens)
▪   Einsichtnahme in die persönliche ELGA: 102 Fälle (15 % des Aufkommens)
▪   Individuelle Zugriffsberechtigungen: 23 Fälle (3 % des Aufkommens)
▪   Anfragen zu datenschutzrechtlichen Aspekten: 5 Fälle (1 % des Aufkommens)
Abbildung 1: Thematische Verteilung der Anfragen im Berichtszeitraum 2017

                                             23 5

                                 102

                            50

                                                                    498

              Information und Beratung                Widerspruch
              Einsichtnahme in die persönliche ELGA   individuelle Zugriffsberechtigungen
              Datenschutz

Arten der Erledigung im Berichtszeitraum 2017
Die Anliegen der Bürger/innen wurden zu 37% telefonisch (250 Anrufe), zu 29% persönlich
(197 Vorsprachen) und zu 16% schriftlich (109 E-Mails bzw. Schreiben) bei den dezentralen
Standorten der ELGA-Ombudsstelle eingebracht und von den Mitarbeiter/inne/n der
dezentralen Standorte erledigt. 18% dieser Anfragen (122 Anfragen) wurden
zuständigkeitshalber an die Widerspruchstelle (WIST), die Serviceline (SEL) bzw. an die
Patientenanwaltschaften weitergeleitet.

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Abbildung 2: Arten der Erledigung im Berichtszeitraum 2017

                                18%

                                                                         37%

                     16%

                                            29%

                        telefonisch   persönlich   schriftlich   Weiterleitung

Stellvertretung
Sechs Bürger/innen haben bei den dezentralen Standorten der ELGA-Ombudsstelle
vorgesprochen und um Auskunft in Zusammenhang mit der persönlichen ELGA eines nahen
Angehörigen oder in Angelegenheiten einer Sachwalterschaft ersucht.

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                   DIE KOORDINIERUNGSSTELLE IM
                   BMASGK

                Dr.in Carina Milisits
                Leiterin der Stabstelle „Koordinierung ELGA-Ombudsstelle und Gesundheit
                Österreich GmbH“ im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit
und Konsumentenschutz

       „Der bevorstehende Roll-Out von ELGA im gesamten Bundesgebiet kehrt die
       Bedeutung der Kommunikation und der Eigenverantwortung jeder und jedes
       Einzelnen von uns klar hervor; „Health Literacy“ ist unser Schlagwort der
       Zukunft.“

                                                                   Dr.in Carina Milisits

Die Koordinierungsstelle der ELGA-Ombudsstelle wurde gemäß § 11 ELGA-VO 2015
eingerichtet. Sie ist im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
Konsumentenschutz angesiedelt. Ihr sind u.a. die rechtlichen, administrativen und
organisatorischen Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle übertragen. Die Koordinierungsstelle
fungiert bundesländerübergreifend gleichsam auch als „Drehscheibe“ zwischen den
dezentralen Standorten. So ist es von wesentlicher Bedeutung, mit einer Stimme zu
sprechen, um gleichermaßen in jedem Bundesland für jede Bürgerin/jeden Bürger, die/der
mit ihrem/seinem Anliegen einen dezentralen Standort aufsucht, Beratung und beste
Betreuung anbieten zu können.

„KOMMUNIKATION“ wird in der ELGA-Ombudsstelle GROSS geschrieben. Eine gute
Zusammenarbeit, ein regelmäßiger Austausch, eine optimale Abstimmung und die Klärung
offener Rechtsfragen, aber auch von Fragen der täglichen Praxis, sind die Basis für ein
funktionierendes Miteinander vom Bodensee bis zum Neusiedlersee. Zu diesem Zweck
werden neben allgemeinen Telefonkonferenzen, auch bilaterale Abtimmungen
durchgeführt. Damit wird sichergestellt, dass wichtige Fragen rasch geklärt und wichtige
Informationen ebenso rasch weitergegeben werden.

Jeweils wöchentlich im Überblick sowie monatlich im Detail melden die dezentralen
Standorte das Aufkommen an Anfragen und Fällen in anonymisierter Form an die
Koordinierungsstelle. Auf Basis dieser Meldungen erhält die Koordinierungsstelle einen

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aktuellen Überblick über jene relevanten Themengebiete, die ELGA-Teilnehmer/innen
beschäftigen, wie beispielsweise:

▪   Welche Befunde sind in meiner ELGA gespeichert?
▪   Wie kann ich in meine persönliche ELGA Einsicht nehmen?
▪   Kann ich die Zugriffe auf meine persönlichen ELGA über das Zugriffsprotokoll
    kontrollieren?
▪   Wie sieht mein ELGA-Teilnahmestatus aus?
▪   Wie kann ich mich von ELGA abmelden?
▪   Wie bekomme ich eine Bürgerkarte/Handy-Signatur?

Ungeachtet des Serviceangebotes der dezentralen Standorte der ELGA-Ombudsstelle, steht
es den Bürger/inne/n frei, über das ELGA-Zugangsportal mittels Bürgerkarte/Handy-Signatur
autonom die persönlichen ELGA-Gesundheitsdaten, wie e-Befunde oder die persönliche e-
Medikationsliste, aufzurufen. Vertretungshandlungen sind sowohl über die ELGA-
Ombudsstelle als auch – seit November 2016 – über das ELGA-Zugangsportal möglich.

Tätigkeiten der Koordinierungsstelle im Berichtszeitraum 2017
Gemäß § 11 Abs. 2 Z 2 ELGA-VO 2015 erstellt die Koordinierungsstelle einen jährlichen
Tätigkeitsbericht. Vorliegender Tätigkeitsbericht wird den ELGA-Systempartnern und den
dezentralen Standorten der ELGA-Ombudsstelle zur Kenntnis gebracht sowie auf der
Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
veröffentlicht (§ 11 Abs. 3 ELGA-VO 2015).

Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt der Koordinierungsstelle ist die Aktualisierung und
Ergänzung des Organisationskonzepts dar. Das Organisationskonzept beschreibt interne
Prozesse, die Aufgaben der dezentralen Standorte sowie die für die Wahrnehmung dieser
Aufgaben notwendige Definition einer Aufbau- und Ablauforganisation.

Die Koordinierungsstelle der ELGA-Ombudsstelle ist einmal jährlich verpflichtet, eine
Koordinierungssitzung abzuhalten. Die erste Sitzung fand am 7. November 2017 in Wien
statt.

An dieser Sitzung nahmen die Mitarbeiter/innen sämtlicher dezentraler Standorte teil.
Ebenso eingeladen wurden zu diesem Termin zwei externe Vortragenden zu den Themen
„Sicherheit in ELGA“ und „Service Support in ELGA“.

Neben diesen Aufgaben wurde eine schon länger angedachte Idee, einen Informationsfolder
mit den wichtigsten Fragen und Antworten rund um ELGA zur Verfügung zu stellen, im Jahr
2017 in die Tat umgesetzt. Der Folder ist online auf den Websites der dezentralen Standorte,
dem öffentlichen Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at sowie auf
www.sozialministerium.at abrufbar und steht zum Download bereit; er liegt auch in den

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Räumlichkeiten der dezentralen Standorte auf und bietet den ELGA-Teilnehmer/inne/n
einen kompakten und informativen Überblick über häufig gestellte Fragen rund um ELGA.

Sämtliche frequently asked questions (FAQs) bereitet die Koordinierungsstelle auf und stellt
diese allen Mitarbeiter/inne/n der dezentralen Standorte zur Verfügung.

Rechtliche Fragestellungen – FAQs (Auszug)

Steht ELGA nur (Staats)Bürgern zur Verfügung?
Nein, ELGA steht allen ELGA-Teilnehmer/inne/n zur Verfügung, die eine Leistung der
Sozialversicherung in Anspruch genommen haben und einer ELGA-Teilnahme nicht
widersprochen haben.

Ist es richtig, dass für die Teilnahme an ELGA eine österreichische
Sozialversicherungsnummer Voraussetzung ist?
Aus technischen Gründen kann derzeit die Teilnahme an ELGA nur jenen Personen
ermöglicht werden, deren Daten aus dem Pool der österreichischen
Sozialversicherungsträger entnommen werden können.

Wie lange kann in einem Krankenhaus ein situatives Opt-Out ausgesprochen werden?
Ein situatives Opt-Out ist grundsätzlich bis zum Diktieren bzw. Schreiben des
Entlassungsbriefes möglich. In der Regel wird ein situatives Opt-Out, wenn gewünscht,
während eines Krankenhausaufenthaltes angemeldet werden.

Kann ein ELGA-Teilnehmer/eine ELGA-Teilnehmerin einzelne Medikamente aus der e-
Medikationsliste löschen?
Nein, es ist nur möglich die gesamte e-Medikationsliste zu löschen, jedoch nicht einzelne
darin enthaltene Medikamente. Soll ein einzelnes Medikament nicht in der Liste
aufscheinen, so ist das nur möglich, wenn man diesen Wunsch in Form eines situativen Opt-
Outs (= Widerspruch im Anlassfall) beim Arzt/bei der Ärztin vor Ausstellung des Rezeptes
bekannt gibt. Andere Medikamente, die auf demselben Rezept verordnet werden, bleiben
davon unberührt. Diese sind in einem sog. QR-Code enthalten und werden in ELGA verfügbar
gemacht. (Der QR-Code auf dem Rezept enthält Informationen zu jenen Medikamenten, die
in der e-Medikationsliste aufscheinen sollen. Aus diesem Grund ist ein situatives Opt-Out in
der Apotheke nicht mehr möglich.)

Welche natürlichen Personen bzw. Abteilungen können auf die persönliche ELGA
zugreifen, wenn man in einer Krankenanstalt behandelt wird und wie wird das in ELGA
protokolliert?
Die Krankenanstalt organisiert die Zugriffsberechtigungen intern. Im Protokoll scheint der
Name jener natürlichen Person auf, die ELGA tatsächlich verwendet hat (z.B. der
behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin, s. dazu § 22 Abs. 2 Z 5 GTelG 2012).

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Kann mein Kind selbst in seine ELGA schauen?
Ab dem 14. Lebensjahr (mündig Minderjährige) kann jede/r eine Bürgerkarte/Handy-
Signatur beantragen und daher selbstständig seine ELGA verwalten.

Bleiben bereits in ELGA vorhandene Gesundheitsdaten auch nach einem Opt-Out in ELGA
bestehen?
Nein, sobald Sie generell ELGA widersprechen, werden alle bis dahin in ihrer ELGA verfügbar
gemachten ELGA-Gesundheitsdaten unwiderruflich gelöscht. Nehmen Sie später erneut an
ELGA teil, wird Ihre ELGA ab dem Zeitpunkt des Wiedereinstiegs mit ELGA-Gesundheitsdaten
befüllt.

Können nach dem Sperren der e-Medikationsliste bzw. während aufrechter Sperre noch
Verordnungen oder Abgaben gespeichert werden?
Solange die e-Medikationsliste gesperrt ist, können keine neuen Verordnungen oder
Abgaben gespeichert werden. Sollten vor dem Sperren noch Verordnungen nicht eingelöst
worden sein (sog. „offene Verordnungen“), können diese nach erfolgter Sperrung
abgegeben und in ELGA bzw. in der e-Medikationsliste als solche gespeichert werden. Neu
verordnete Arzneimittel oder OTC-Produkte können während aufrechter Sperre der e-
Medikationsliste nicht gespeichert werden.

Kann die Zugriffsdauer gemäß § 18 Abs. 1 Z 6 GTelG 2012 für ELGA-GDA, wenn sie bereits
verlängert/verkürzt wurde, ein weiteres Mal verlängert oder verkürzt werden?
Ja, es ist beliebig oft möglich, die Zugriffsdauer zu verlängern oder zu verkürzen.

Hinweis zu den folgenden Berichten der dezentralen Standorte
Die nun folgenden Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle der einzelnen
dezentralen Standorte, wurden von deren Mitarbeiter/inne/n mit Inhalt befüllt. Dabei gab es
für das Berichtswesen von der Koordinierungsstelle bewusst keine konkreten Vorgaben.
Jeder Standort sollte individuell die Möglichkeit haben, die für ihn wichtigen Themen
anzusprechen und seinen Bericht entsprechend zu gestalten.

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                     DEZENTRALER STANDORT BURGENLAND

                     Dr. Josef Weiss
                     Leiter des dezentralen Standortes Burgenland

Eingerichtet seit:      01. Juni 2017
Adresse:                Technologiezentrum, Bauteil 5 EG
                        Marktstraße 3
                        7000 Eisenstadt
Öffnungszeiten:         Mo – Do 08:30 – 15:30 Uhr
                        Fr 8:30 – 12:00 Uhr
Telefon:                +43 57/600-2600
E-Mail:                 elga-ombudsstelle@bgld.gv.at
Website:                www.burgenland.at/elga-ombudsstelle

Aufkommen
Im Jahr 2017 verzeichnete der dezentrale Standort Burgenland seit seiner Inbetriebnahme
am 01. Juni 2017 bis zum Jahresende 2017 insgesamt 20 Anfragen.

Abbildung 3: Anfragen im Burgenland

 12        11

 10

  8

  6

  4                                 3
                                                            2        2
  2                     1                                                        1
                                                0
  0
           Jun          Jul        Aug         Sept        Okt      Nov        Dez

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Verteilung der Anfragen
Abbildung 4: Thematische Verteilung der Anfragen im Burgenland

                       45%
                                                                         50%

                                               5%

                  Information, Beratung, Unterstützung   Widerspruch   Einsichtnahme

Im Burgenland nahm der neunte und damit letzte dezentrale Standort der ELGA-
Ombudsstelle seinen Betrieb auf. Insbesondere allgemeine Fragen zu ELGA, u.a. warum
„noch nichts“ in ELGA verfügbar ist und auch Einsichtnahmen in die eigene ELGA, waren in
den ersten Monaten die Beweggründe, die ELGA-Ombudsstelle, Standort Burgenland, zu
kontaktieren.

Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle

Inhalt der persönlichen ELGA
Die Anfragen und Einsichtnahmen in die persönliche ELGA waren in den ersten Wochen nach
der Inbetriebnahme des dezentralen Standorts darauf ausgerichtet, zu erfahren, „warum
wirklich nichts“ in ELGA abrufbar ist. Die ELGA-Teilnehmer/innen bedauerten dies
durchwegs und erkundigten sich gleichzeitig, ab wann mit dem „Funktionieren“ von ELGA im
Burgenland gerechnet werden könne.

Einige ELGA-Teilnehmer/innen, die in ihre persönliche ELGA Einsicht nahmen, wollten
sicherstellen, dass in ELGA nicht mehr Informationen verfügbar sind, als ihnen mit den
Entlassungspapieren ausgehändigt wurden. Diese Personen drückten ebenfalls ausnahmslos
ihr Bedauern darüber aus, dass im Burgenland die Gesundheitsdienstanbieter – bis auf das
Krankenhaus in Eisenstadt – noch nicht an ELGA teilnehmen.

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Informationen zur Einsichtnahme
ELGA-Teilnehmer/innen aus dem Burgenland, die in Wiener Krankenanstalten behandelt
wurden, erkundigten sich beim dezentralen Standort Burgenland, wie sie in ihre ELGA
Einsicht nehmen können. Dies wurde telefonisch (allgemein) oder schriftlich erläutert, mit
dem Hinweis darauf, dass es die Möglichkeit gibt, beim dezentralen Standort Burgenland
Einsicht in die persönliche ELGA zu nehmen. Auch wurde darüber informiert, wie und wo
man im Burgenland eine Bürgerkarte/Handy-Signatur beantragen kann, um selbständig
Einsicht in ELGA nehmen zu können.

Medienarbeit
26.05.2017    Artikel: „ELGA-Ombudsstelle startet im Burgenland“ auf der Homepage von
              www.meinbezirk.at Burgenland
26.05.2017    Artikel: „ELGA-Ombudsstelle startet im Burgenland am 1. Juni 2017“ auf der
              Homepage von www.CCM-TV.at
27.05.2017    Pressemitteilung: „1. Juni: ELGA-Ombudsstelle startet im Burgenland“
01.06.2017    Artikel: „Start für ELGA-Ombudsstelle“ auf der Homepage von ORF
              Burgenland

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                     DEZENTRALER STANDORT KÄRNTEN

                     Dr.in Angelika Schiwek
                     Leiterin des dezentralen Standortes Kärnten

Eingerichtet seit:         18. Juli 2016
Adresse:                   Völkermarkter Ring 31
                           9020 Klagenfurt am Wörthersee
Öffnungszeiten:            Mo – Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Telefon:                   +43 050/536-57201
E-Mail:                    elga-ombudsstelle@ktn.gv.at
Website:                   www.patientenanwalt-kaernten.at/elga/

Aufkommen
Die insgesamt 24 Anfragen beim dezentralen Standort Kärnten stellen sich im
Berichtszeitraum 2017, wie folgt, dar:

Abbildung 5: Anfragen in Kärnten

 5

                       4              4                                               4
 4

               3
 3

        2                                   2      2
 2

                                1                          1        1
 1

                                                                          0     0
 0
       Jan    Feb     Mar      Apr   Mai   Jun     Jul   Aug       Sep   Oct   Nov   Dez

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Verteilung der Anfragen
Abbildung 6: Thematische Verteilung der Anfragen in Kärnten

                                            8%

                        21%

                                                                       71%

                  Information, Beratung, Unterstützung   Widerspruch     Einsichtnahme

Persönliche und telefonische Auskünfte zu ELGA waren vor allem in eigener Sache gefragt,
schriftliche Anfragen bei der ELGA-Ombudsstelle, Standort Kärnten, waren eindeutig in der
Minderheit; ebenso Anfragen in Vertretung (z.B. Eltern in Vertretung ihrer minderjährigen
Kinder). Generell kann ein weitreichendes Informationsbedürfnis festgestellt werden.

Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle

Was ist ELGA?
Diese Frage wurde sehr häufig gestellt und von der ELGA-Ombudsstelle zur Zufriedenheit der
ELGA-Teilnehmer/innen beantwortet.

Empfehlung
Das Auflegen aktueller Informationsmaterialien (z.B. Folder der ELGA-Ombudsstelle) neben
dem Aushang bei sämtlichen bereits teilnehmenden ELGA-GDA wird empfohlen.

„Historische Gesundheitsdaten“ in ELGA
(sprich: Gesundheitsdaten, die vor dem Start von ELGA entstanden sind)
Die Tatsache, dass ELGA-Gesundheitsdaten, die vor der Inbetriebnahme von ELGA
entstanden sind, nicht in ELGA verfügbar gemacht werden, wurde von den ELGA-
Teilnehmer/inne/n durchwegs enttäuschend zur Kenntnis genommen; sie empfanden diese

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Form der Umsetzung von ELGA als „nicht aussagekräftig“. Es wäre wünschenswert, auf die
Krankengeschichte in ihrer Gesamtheit zugreifen zu können.

Anbindung der Pflegeeinrichtungen an ELGA in Kärnten
Einrichtungen der Pflege seien in Kärnten noch nicht an ELGA angebunden. Durch die
Verwendung von ELGA erwarten sich Betroffene in Zukunft eine größere Transparenz der
Handlungen, die im Zuge der Pflege vorgenommen werden. Eine zügige Umsetzung wird
gewünscht.

Ist die ELGA-Ombudsstelle für Fragen von (ELGA-)GDA zuständig?
Nein, die ELGA-Ombudsstelle ist für Fragen der Bürger/innen zuständig und unterstützt diese
in der Ausübung ihrer ELGA-Teilnehmer/innen/rechte.

Eine Frage, mit der sich der Standort Kärnten an die Koordinierungsstelle wandte: „Kann
einer nicht entscheidungsfähigen Person vor einer Behandlung eine Aufklärung oder ein
Hinweis für ein situatives Opt-Out gegeben werden?“

Nach Abklärung mit der Koordinationsstelle ist diese Frage zu verneinen.
In solchen Fällen können nur befugte Vertretungspersonen tätig werden. Das heißt, wenn
für die ELGA-Teilnehmer/innen durch Gesetz, Gericht oder durch Vorsorgevollmacht
Vertreter/innen bereits bestimmt sind, entscheiden diese.

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                      DEZENTRALER STANDORT NIEDERÖSTERREICH

                      Dr. Gerald Bachinger
                      Leiter des dezentralen Standortes Niederösterreich

Eingerichtet seit:       10. Jänner 2017
Adresse:                 Landhausplatz 1, Haus 13
                         3109 St. Pölten
Öffnungszeiten:          Mo – Do 08:00 – 15:00 Uhr
                         Fr 8:00 – 12:00 Uhr
Telefon:                 +43 2742/9005-15444
E-Mail:                  elga-ombudsstelle@noel.gv.at
Website:                 www.patientenanwalt.com/elga-ombudsstelle/

Aufkommen
Im Berichtszeitraum 2017 sind beim dezentralen Standort Niederösterreich insgesamt 158
Anfragen eingegangen, die sich, wie folgt, aufteilen:

Abbildung 7: Anfragen in Niederösterreich

 35
        30
 30

 25

 20                                                  17
                        16     16                           16
 15                                   13
                                                                                        11
                                                                           10
                                                                   9
 10                                           8                                   8

                  4
  5

  0
        Jan    Feb      Mar    Apr    Mai    Jun    Jul    Aug    Sep      Oct   Nov   Dez

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ELGA-Ombudsstelle - Tätigkeitsbericht 2017

Verteilung der Anfragen
Abbildung 8: Thematische Verteilung der Anfragen in Niederösterreich

                          32%

                                                                       63%

                            5%

                  Information, Beratung, Unterstützung   Widerspruch   Einsichtnahme

Allgemeine Informationen zu ELGA waren der häufigste Grund, dass Bürger/innen die ELGA-
Ombudsstelle, Standort Niederösterreich, kontaktierten. Obwohl der Standort
Niederösterreich Anfang des Jahres seinen Betrieb aufnahm, wurden Anfragen bereits Ende
des Jahres 2016 gestellt.

Berichte aus dem Alltag der ELGA-Ombudsstelle

Abklärung eines Leerbefundes in ELGA
Grundsätzlich wurden die ELGA-Teilnehmer/innen in solchen Fällen an die ELGA-Serviceline
verwiesen, da ein Befund in ELGA zwar vorhanden war, bei der Einsichtnahme aber
festgestellt wurde, dass keine Daten darin enthalten waren. Dieser Umstand war auf ein
technisches Problem zurückzuführen. In diesen Fällen wurde die ELGA-Ombudsstelle,
Standort Niederösterreich, vermittelnd tätig, was die Bürger/innen ob der örtlichen Nähe
freute.

Abklärung des Teilnahmestatus
Auch eine Klärung des aktuellen Teilnahmestatus in ELGA war Thema in der ELGA-
Ombudsstelle. So begehrte eine Person eine Einsichtnahme in die persönliche ELGA, um
abzuklären, ob sie tatsächlich von ELGA abgemeldet ist, u.a. auch deshalb, weil auf den
Entlassungspapieren aus dem Krankenhaus das ELGA-Logo aufgedruckt war. Die betroffene

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ELGA-Ombudsstelle - Tätigkeitsbericht 2017

Person wurde darüber informiert, dass das ELGA-Logo standardmäßig – und unabhängig
vom Teilnahmestatus – auf Entlassungsbriefen gedruckt wird.

Medienarbeit

Beiträge in Printmedien
01/2017        Artikel: „Die neuen ELGA-Ombudsstellen“ in der Ausgabe 01/2017 der
               Qualitas
01/2017        Artikel: „Information & Hilfe – ELGA-Ombudsstellen“ in der Ausgabe
               01+02/2017 der Gesund & Leben
04/2017        Artikel: „Wie kommen Sie bei ELGA zu Ihrem Recht betreffend Datenschutz?“
               in der Ausgabe 01/2017 des Blickpunkt – Magazin des Dachverbandes der NÖ
               Selbsthilfe der Traisen
06/2017        Artikel: „Umfangreiche Informationen über ELGA bei den NÖ Selbsthilfe-
               Stammtischen“ in der Ausgabe 02/2017 des Blickpunkt – Magazin des
               Dachverbandes der NÖ Selbsthilfe
08/2017        Interview: „Im Gespräch – Dr. Gerald Bachinger“ u.a. zu ELGA in der Ausgabe
               08/2017 der Gesund & Leben
09/2017        Artikel: „Neues Service mit Unterstützung für BürgerInnen in
               Niederösterreich“ in der Ausgabe 03/2017 des Blickpunkt – Magazin des
               Dachverbandes der NÖ Selbsthilfe
11/2017        Beitrag: „Menschen im Mittelpunkt“ im Jahrbuch Gesundheit 2017

Vorträge
27.04.2017    Informationsveranstaltung beim NÖ Selbsthilfe-Stammtisch in Baden bei Wien
04.05.2017    Informationsveranstaltung beim NÖ Selbsthilfe-Stammtisch in Plaika
11.05.2017    Informationsveranstaltung beim NÖ Selbsthilfe-Stammtisch in Zwettl
18.05.2017    Informationsveranstaltung beim NÖ Selbsthilfe-Stammtisch in Wagram ob der
              Traisen
25.05.2017    Informationsveranstaltung beim NÖ Selbsthilfe-Stammtisch in Hausleiten
19.10.2017    Informationsveranstaltung beim Partnerforum im Landesklinikum Hochegg
28.11.2017    Informationsveranstaltung beim 91. Gesundheitspolitisches Forum
              (Diskussionsbeitrag von Dr. Bachinger (mehrere Themen, u.a. auch über ELGA)

Exkursionen zum Standort NÖ der ELGA-Ombudsstelle mit Vortrag
27.04.2017 Informationsveranstaltung in der ELGA-Ombudsstelle – Standort
             Niederösterreich für die GESA NÖ (Gemeinnützige Sanierungs- und
             Beschäftigungs-GmbH)
11.07.2017 Informationsveranstaltung in der ELGA-Ombudsstelle – Standort
             Niederösterreich für die GESA NÖ (Gemeinnützige Sanierungs- und
             Beschäftigungs-GmbH)

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ELGA-Ombudsstelle - Tätigkeitsbericht 2017

DEZENTRALER STANDORT OBERÖSTERREICH

Die Leitung des dezentralen Standortes Oberösterreich ist derzeit nicht
besetzt.

Eingerichtet seit:        06. Dezember 2016
Adresse:                  Bahnhofplatz 1
                          4021 Linz
Öffnungszeiten:           Mo – Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Telefon:                  +43 732/77 20-165 50
E-Mail:                   elga-ombudsstelle@ooe.gv.at
Website:                  www.land-oberoesterreich.gv.at/elgaombudsstelle.htm

Aufkommen
Im Berichtszeitraum 2017 konnte der dezentrale Standort Oberösterreich 19 Anfragen
beantworten, die sich auf die einzelnen Monate, wie folgt, aufteilen:

Abbildung 9: Anfragen in Oberösterreich

 6
                                                        5                            5
 5

 4
                                                  3
 3
        2                            2
 2
               1                                                      1
 1
                      0        0            0                  0            0
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