Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität Bern für die Jahre 2018 2021 - Regierungsratsbeschluss vom 6. Dezember 2017

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Leistungsauftrag des Regierungsrates
                    an die
             Universität Bern
       für die Jahre 2018 – 2021

  Regierungsratsbeschluss vom 6. Dezember 2017
Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität
Bern für die Jahre 2018-2021

Der Regierungsrat des Kantons Bern erteilt der Universität gestützt auf Artikel 58 des Geset-
zes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11) sowie Artikel 123 der
Verordnung vom 12. September 2012 über die Universität (UniV; BSG 436.111.1) einen vier-
jährigen Leistungsauftrag. Er formuliert darin die Ziele, welche die Universität während der
Leistungsperiode zu erfüllen hat, und hält die finanziellen Beiträge und weiteren Leistungen
des Trägerkantons für die Leistungsperiode fest.

1.       Einleitung

Der Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität für die Jahre 2018-2021 baut auf
dem vorangehenden Leistungsauftrag und den daraus gewonnenen Erkenntnissen auf. Die
Universität Bern verpflichtet sich, die Leistungen gemäss den nachstehenden Bestimmungen
in der Leistungsperiode zu erbringen. Der Kanton Bern seinerseits verpflichtet sich, die dafür
notwendigen finanziellen Mittel und Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen.
Die Aufgabenerfüllung durch die Universität soll der Entwicklung der Gesellschaft und der
Wirtschaft dienen, einen Beitrag zur Standortattraktivität des Kantons Bern leisten und
dadurch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung beitragen.
In der Leistungsperiode werden für die Universität folgende Herausforderungen und Entwick-
lungen zentral sein:
        Der Regierungsrat stärkt zusammen mit der Universität Bern den Medizinalstandort
         Bern. Der Regierungsrat und die Universität Bern haben entschieden, die Zahl der
         Studienplätze in Humanmedizin auf den 1. August 2018 um weitere 100 Plätze zu er-
         höhen. Daneben ist geplant, das Pharmaziestudium wieder als Vollstudium anzubie-
         ten. Eine zusätzliche Stärkung des Medizinalstandortes erhofft sich der Regierungsrat
         mit dem Aufbau des „Center for Precision Medicine“ durch die Universität Bern.
        Im Bereich der baulichen Infrastruktur wird in den nächsten zehn Jahren für die Kapa-
         zitätserweiterung in der Humanmedizin eine definitive Lösung zu suchen sein. Die Zu-
         mietung des Renferhauses bildet nur ein Provisorium. Durch den geplanten Umbau
         des Bahnhofs Bern muss zudem voraussichtlich eine neue Lösung für die exakten
         Wissenschaften an der Sidlerstrasse 5 gefunden werden. Darüber hinaus gibt es
         Handlungsbedarf im Schwerpunkt Mittlere Länggasse (Uni Muesmatt), wo neue Labor-
         infrastrukturen für die Chemie und für Institute der Präklinik notwendig sind.
        In der nächsten Ausschreibungsrunde werden fünf Nationale Forschungsschwerpunkte
         (NFS) vergeben. Die NFS sind für die Universität Bern eine lohnende Investition und
         stärken den internationalen Ruf. Da diesmal nur fünf NFS ausgeschrieben werden,
         kann nicht mit einer Zuteilung eines NFS an die Universität Bern gerechnet werden.
         Jedoch soll eine „A-Bewertung“ angestrebt werden. Das Weiterführen der bestehenden
         NFS und insbesondere das Überführen in langfristige Strukturen stellen die Universität
         Bern zudem vor eine nicht zu unterschätzende finanzielle Herausforderung.
        Mit rund 17‘500 Studierenden ist die Universität Bern die viertgrösste Universität der
         Schweiz. Gemäss Bundesamt für Statistik wird in den nächsten Jahren das Wachstum
         zusehends abflachen. Der Fokus in der Lehre verschiebt sich damit weg von der Be-
         wältigung des starken Wachstums der letzten Jahre hin zu einer weiteren Optimierung
         der Lehre, damit kompetente und selbständige Studierende ausgebildet werden.

                                                                                                 2
    Es sind auch weiterhin Massnahmen zur Stärkung der Chancengleichheit und Nach-
            wuchsförderung zu treffen.
           Die Universität Bern wird spätestens Ende 2020 mit ihrem Gesuch beim Akkreditie-
            rungsrat das Verfahren zur institutionellen Akkreditierung einleiten müssen.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, benötigt die Universität grundsätzlich jenen Kan-
tonsbeitrag, der jährlich mittels Preis-Mengen-Modell errechnet wird. Es bleibt ein übergeord-
netes Ziel des Kantons, der Universität mit Rücksicht auf seine finanzielle Lage eine stabile
und verlässliche Finanzierung ihrer Angebote und Leistungen zu ermöglichen und zu verhin-
dern, dass die Unterfinanzierung der Universität Bern im Vergleich zu anderen Schweizer
Hochschulen mit Medizinischer Fakultät weiter zunimmt. Ein weiterer Beleg für die Unterfinan-
zierung ist auch die hohe Differenz zwischen dem Beitrag gemäss Berechnungsmodell und
dem Kantonsbeitrag, der für die Jahre 2018-2021 jeweils zwischen CHF 19-26 Mio. unter dem
errechneten Wert liegt. Der Voranschlag 2018 und der Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021
sehen (ausser für das Jahr 2020) eine stetige Erhöhung des Staatsbeitrags um 1% vor. Das
einmalige Aussetzen der Erhöhung des Staatsbeitrags um 1% im Jahr 2020 ist eine Mass-
nahme des durch den Regierungsrat beschlossenen Entlastungspakets (EP 2018). Eine wei-
tere Massnahme des EP 2018 ist die Erhöhung der Studiengebühren für Bildungsausländerin-
nen und -ausländer, sodass der Staatsbeitrag im Jahr 2018 um CHF 125'000 und ab 2019 um
CHF 250'000 reduziert wird. Angesichts der Ziele des Leistungsauftrags ist dieses geplante
Wachstum des Staatsbeitrags an die Universität sehr knapp. Es ist daher wichtig, dass der
Kanton diese Mindestplanwerte einhalten wird. In diesem Fall kann erwartet werden, dass die
Universität ihre Leistungen gemäss Leistungsauftrag erbringen kann. Ebenso unabdingbar ist,
dass der Kanton im Infrastrukturbereich die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt, damit die
Universität die Ziele des Regierungsrates umzusetzen vermag.

2.          Strategische Entwicklung

Der Kanton anerkennt und schätzt die wichtige Rolle der Universität Bern, die sie in der Wei-
terentwicklung der Gesellschaft wahrnimmt. Die Universität Bern befindet sich dabei in einem
permanenten Prozess der Selbstreflexion, überlegt sich neue Entwicklungsachsen und fördert
die bereits vorhandenen Stärken. Falls sich in den vier Jahren der Leistungsperiode 2018-21
neue Chancen oder Herausforderungen ergeben, unterstützt der Kanton die Universität in der
Definition und Entwicklung weiterer Schwerpunkte.

Die Strategie 2021 der Universität Bern bildet die Grundlage für ihre strategische Entwicklung.
Die Erziehungsdirektion unterstützt die darin definierten Stossrichtungen. Eine durch die Uni-
versitätsleitung durchgeführte SWOT-Analyse hat ergeben, dass sich die Universität Bern mit
der Strategie 2021 weiterhin auf dem richtigen Weg befindet.

Aus der Sicht des Kantons stehen gestützt auf die Regierungsrichtlinien für die Leistungsperi-
ode 2018-2021 folgende strategischen Schwerpunkte im Vordergrund:
1. Die Universität Bern bleibt weiterhin eine Volluniversität. Dies bedeutet, dass sie in den
   Fachbereichen1 Theologie, Sprach- und Literaturwissenschaften, Historische und Kultur-
   wissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Recht, Exakte und Na-
   turwissenschaften, Medizin sowie in interdisziplinären Bereichen mindestens einen Ba-
   chelor- oder Masterstudiengang anbietet.
2. Sie profiliert sich durch fünf Themenschwerpunkte, in denen sie über besonders ausge-
   prägte Stärken verfügt und die von grosser gesellschaftlicher sowie wissenschaftlicher Be-
1
    Die aufgelisteten Fachbereiche sind gemäss dem Schweizerischen Hochschulinformationssystem (SHIS) gruppiert.

                                                                                                                   3
deutung sind (Nachhaltigkeit, Gesundheit und Medizin, Materie und Universum, Interkultu-
     relles Wissen, Politik und Verwaltung). Einen besonderen Fokus legt die Universität Bern
     auf die Stärkung des Medizinalstandorts mit dem Ausbau von 100 zusätzlichen Ausbil-
     dungsplätzen bei der Humanmedizin.
3. Sie stärkt ihren Ruf als Lehruniversität, indem sie die Lehre ständig weiter optimiert und
   das selbstverantwortliche Studium fördert.
4. Sie verbessert die Chancengleichheit und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs.

3.       Ziele, Indikatoren und Sollwerte

Ziel                                 Indikator                                Sollwert 2018-21
1. Die Universität Bern bietet in    Studiengänge pro Fach                    Pro Fach von Anhang 1
den Fachbereichen Theologie,                                                  mindestens ein Bachelor-
Sprach- und Literaturwissen-                                                  oder Masterstudiengang.
schaften, Historische und Kul-
turwissenschaften, Sozialwis-
senschaften, Wirtschaftswis-
senschaften, Recht, Exakte
und Naturwissenschaften und
Medizin sowie im interdiszipli-
nären Fachbereich pro Fach
von Anhang 1 (S. 9) mindes-
tens einen Bachelor- oder
Masterstudiengang an.
2. Die Universität Bern ist für      Anteil der Studierenden aus dem          Zwei Drittel (gemäss IUV-
Studierende, insbesondere für        Kanton Bern auf Stufe Bachelor und       Statistik)
Berner Studierende, attraktiv.       Master an der Universität Bern im
                                     Verhältnis zu jenem an ausserkanto-
                                     nale Universitäten (ohne eidgenössi-
                                     sche Hochschulen)

                                     a. Systematische Evaluation der Stu-     a. Berichterstattung über
3. Die Universität Bern fördert
                                     dienprogramme sowie konsequente          evaluierte Studienpro-
die wirksame Lehre und das
                                     Umsetzung der Evaluationsresultate       gramme und revidierte Stu-
selbstverantwortliche Studium.
                                                                              dienpläne
                                     b. Evaluation und Unterstützung von      b. Mindestens 40 einge-
                                     Projekten zur Förderung Innovativer      reichte und 20 genehmigte
                                     Lehre (FIL) und zur Förderung Inter-     Projekte
                                     disziplinärer Veranstaltungen (FIV)
                                     c. Systematische Evaluation der          c. Obligatorische Teilnahme
                                     Lehrveranstaltungen                      an Didaktik-Kursen für alle
                                                                              Lehrenden mit ungenügen-
                                                                              den Leistungen und offiziel-
                                                                              ler Anerkennung guter Leis-
                                                                              tungen in der Lehre (ALL)
4. Die Universität Bern profiliert   Anzahl durch den SNF gerankter           Gerankt (A-Bewertung): 1
sich national und international      Nationaler Forschungsschwerpunkte
in einzelnen Schwerpunkten.

5. Die Universität Bern profiliert   Public Management (inklusive Regu-       Massnahmen zur Profilie-
sich als Hauptstadtuniversität       latory Affairs) und regionale Entwick-   rung und Steigerung der
mit engem Bezug zu Anwen-            lung                                     Drittmittel
dungspartnern in Politik und

                                                                                                             4
Verwaltung.

6. Die Universität Bern verbes-   a. Anzahl Assistenzprofessuren mit      a. Steigend
sert die Bedingungen und die      Tenure Track inkl. künftige Umwand-
Qualifikationschancen für den     lungen
universitären Nachwuchs.          b. Verbesserung der Betreuung           b. Bericht über Massnah-
                                                                          men
                                  c. Nutzung der Fördergefässe            c. Steigende Anzahl Förde-
                                                                          rungsgesuche
                                  a. Nachhaltigkeitsmonitoring            a. Periodischer Nachhaltig-
7. Die Universität Bern setzt
                                                                          keitsbericht
sich sowohl in Lehre und For-
schung wie auch in ihrer Be-
triebsführung für die Nachhal-    b. Schrittweise Verankerung der         b. Steigende Anzahl Ange-
tige Entwicklung ein.             Nachhaltigen Entwicklung in den Ma-     bote in allen Major-
                                  jor-Studienprogrammen                   Studienprogrammen

8. Die Universität Bern fördert   a. Frauenanteil bei Professuren         a. Übertrifft Durchschnitt
die Chancengleichheit.                                                    der kantonalen Universitä-
                                                                          ten

                                  b. Ausgeglichenheit der Verteilung      b. Massnahmen zum Aus-
                                  der Geschlechter auf die Fachberei-     gleich der Geschlechterver-
                                  che und Fächer.                         teilung werden aufgezeigt

                                  c. Frauenanteil in Leitungspositionen   c. Steigend
                                  im Zentralbereich

                                  d. Frauenanteil in der Postdoc-Phase    d. Steigend

9. Die Universität Bern fördert   Anzahl Transferfälle                    Mindestens konstant
den Wissens- und Technolo-
gietransfer.
10. Die Universität Bern trägt    a. Erhöhung der Studienplätze Hu-       a. Die Erhöhung ist bewäl-
zur Stärkung des Medizinal-       manmedizin                              tigt
standorts bei.
                                  b. Die Ausrichtung der Studiengänge     b. Bericht positiv
                                  auf die Hausarztmedizin bleibt erhal-
                                  ten oder nimmt zu
                                  c. sitem-insel AG                       c. Zielgemässe Realisie-
                                                                          rung durch Integration von
                                                                          geeigneten Einheiten der
                                                                          Universität Bern im neuen
                                                                          Gebäude der sitem-insel
                                                                          AG

                                  d. Center for Precision Medicine        d. Aufgebaut

                                  e. Studium der Veterinärmedizin         e. Erfüllt die Voraussetzun-
                                                                          gen für die Akkreditierung

                                                                                                         5
f. Ausbau des Pharmaziestudiums     f. Der Ausbau ist bewältigt
                                   zum Vollstudium

11. Die Universität Bern stärkt    Anzahl ausländische Masterstudie-   Steigend
ihre internationale Ausrichtung.   rende, Doktoranden und Postdocs

4.     Abgeltung

Die Finanzierung der Universität Bern basiert auf dem Kantonsbeitrag, auf Grund- und Investi-
tionsbeiträgen des Bundes, auf Beiträgen für Studierende aus der interkantonalen Vereinba-
rung (IUV) und auf weiteren Erträgen.
Die Universität Bern wird seitens des Kantons Bern gemäss dem Beitragssystem finanziert
und erhält einen jährlichen Kantonsbeitrag. Bei der Festlegung des Kantonsbeitrags für die
Erfüllung des Leistungsauftrags des Regierungsrates werden insbesondere die interkantona-
len Vergleichsgrössen, die allgemeine Finanzsituation der Universität sowie jene des Kantons
berücksichtigt.
Die jährliche Berechnung des Kantonsbeitrags mit einem Preis-Mengen-Modell dient der
Plausibilisierung. Dieses Berechnungsmodell bleibt gegenüber dem letzten Leistungsauftrag
unverändert. Für die Fachgruppe Medizin liegen nach wie vor nur Kostenwerte der vorklini-
schen Ausbildung vor, sodass für den Bereich Klinik zusätzlich die Beiträge an die Universi-
tätsspitäler für Lehre und Forschung herangezogen werden. Mit dem Projekt „EKOH“ wird
derzeit eine schweizweit anerkannte Methode zur Erhebung der Kosten von Lehre und For-
schung in Humanmedizin festgelegt. Resultate sind für das Jahr 2018 vorgesehen, sodass
diese neue Methode erst für den Leistungsauftrag 2022-25 berücksichtig werden kann.
Der Kantonsbeitrag deckt nicht den Gesamtaufwand der Universität ab. Im Jahr 2016 ver-
zeichnete die Universität Bern einen Gesamtertrag von CHF 846.3 Mio., worin ein Kantonsbei-
trag von CHF 307.4 Mio. enthalten war. Der Anteil des Kantons an der Finanzierung der Uni-
versität belief sich somit auf 36.3%.
Im Rahmen des Sonderprogramms 2017-2020 des Bundes „Erhöhung der Anzahl Abschlüsse
in Humanmedizin“ erhält die Universität Bern projektgebundene Beiträge in der Höhe von CHF
24.8 Mio. Dieser Betrag dient der Kapazitätserweiterung in der Humanmedizin um 100 Stu-
dienplätze.
Zur Umsetzung des Leistungsauftrags sieht der VA/AFP 2018-21 mit Ausnahme des Jahres
2020 ein jährliches Wachstum von 1% vor. Die einmalige Aussetzung der Erhöhung des
Staatsbeitrags an die Universität ist eine Massnahme der Regierung aus dem Entlastungspa-
ket 2018 zur Stabilisierung des Kantonshaushalts.
Für die Erfüllung des vorliegenden Leistungsauftrags werden folgende Eckwerte für die Kan-
tonsbeiträge in den Voranschlag und in die Aufgaben- und Finanzplanung des Kantons aufge-
nommen:

In Mio. CHF                   2018           2019          2020         2021

Beitrag gemäss Be-
                              338.223        341.605       345.021      348.471
rechnungsmodell

Kantonsbeitrag                316.145        319.180       319.180      322.406

Beitrag „Center for Pre-
                              0.000          3.000         0.000        0.000
cision Medicine”

                                                                                                     6
VA/AFP 2018-212                   316.145          322.180   319.180   322.406

Für das Jahr 2019 wird der Staatsbeitrag einmalig um CHF 3 Mio. erhöht. Dieser Betrag dient
dem Aufbau des „Center for Precision Medicine“.

Die Universität Bern sieht sich in der Leistungsperiode 2018-2021 einer Finanzierungslücke
gegenüber, die sie teilweise über ihre Reserven wird decken müssen. Die Finanzierungslücke
ist zu erwarten infolge eines durch das im VA/AFP geplanten, aber nur teilweise im Kantons-
beitrag enthaltenen Lohnsummenwachstums im Rahmen der vom Regierungsrat beschlosse-
nen Gehaltsmassnahmen. Auch der Ausbau des Pharmaziestudiums wird Zusatzkosten ver-
ursachen, die aber auf Stufe Kanton partiell durch die Einsparung von IUV-Beiträgen für Ber-
ner Pharmaziestudierende an anderen Universitäten kompensiert werden. Sollte für die Ak-
kreditierung der Veterinärmedizin ein sechstes Studienjahr erforderlich sein, würde die Finan-
zierungslücke weiter anwachsen. Die Finanzierungslücke wird im Rahmen der Vorbereitungen
des folgenden Leistungsauftrags 2022-2025 aufgrund der effektiven Kosten berechnet und für
die Überprüfung sowie Ermittlung des jährlichen Kantonsbeitrags mitberücksichtigt werden.

Weiter wird sich eine Finanzierungslücke ergeben, falls der Kanton die gemäss Universitäts-
verordnung vorgesehene Gehaltsadministration für die Universität aufgrund eines technischen
Systemwechsels nicht mehr wahrnehmen wird. Der Aufbau eines eigenständigen Gehaltsad-
ministrationssystems der Universität verursacht Kosten im tiefen einstelligen Millionenbereich
und wiederkehrende Betriebskosten im Umfang von mehreren hunderttausend Franken pro
Jahr. Die Deckung dieser Kosten wird im Rahmen des jährlichen Kantonsbeitrags mitberück-
sichtigt werden, sobald eine Entkoppelung beschlossen wird.

5.          Betriebliche Rahmenbedingungen

5. 1         Immobilien
Die Bedarfsplanung für die notwendigen Räumlichkeiten erfolgt in Zusammenarbeit zwischen
dem Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) und der Universität. Dabei ist die Universität
für die phasengerechte Formulierung der Nutzeranforderungen bei Bauvorhaben verantwort-
lich. Unter der Voraussetzung, dass das finanzkompetente Organ die Finanzierung genehmigt,
ist das AGG dafür verantwortlich, dass die benötigten Räumlichkeiten rechtzeitig und bedürf-
nisgerecht zur Verfügung stehen. Das AGG nimmt die Geschäfte in die Finanzplanung auf und
vertritt den Kanton als Eigentümer und Bauherrn bei Bauvorhaben. Falls die benötigten Räum-
lichkeiten nicht oder nicht fristgerecht bereitgestellt werden können und die Universität
dadurch ihre Ziele in Lehre und Forschung nicht erreichen kann, wird eine Änderung der Ziele
des Leistungsauftrags nötig.

5.2          Weitere Rahmenbedingungen
Der Kanton stellt die Liquidität der Universität sicher. Das Liquiditätsmanagement der Universi-
tät erfolgt kostenlos durch die zentrale Tresorerie des Kantons.
Der Kanton stellt die Versicherungen der Universität sicher. Das Versicherungsmanagement
der Universität erfolgt kostenlos durch die Fachstelle Risiko- und Versicherungsmanagement
der Finanzdirektion.
6.          Überprüfung der Zielerreichung

2
    VA 2018 / AFP 2019-21 Planvariante 3 (Juni 2017)

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Der Regierungsrat steuert die Universität mittels des vorliegenden 4-jährigen Leistungsauf-
trags. Die Universität ist gegenüber dem Kanton zur Berichterstattung verpflichtet und erstellt
periodisch einen Zwischenbericht. In diesem Zwischenbericht kommentiert die Universität den
Stand der Zielerreichung und gibt, wo vorgesehen, die Ist-Werte bekannt. Die Erziehungsdi-
rektion ist dafür zuständig, dass das Controlling des Leistungsauftrags zuhanden der oberen
Behörden erfolgt. Einmal pro Jahr führt der Regierungsrat mit der Universitätsleitung ein Ge-
spräch über bildungspolitische Herausforderungen und Schwerpunkte.
Ein Jahr vor Ablauf des Leistungsauftrags (2020) erstellt die Universität den Leistungsbericht
über die Erfüllung des Leistungsauftrags zuhanden des Regierungsrates. Der Leistungsbericht
umfasst die gesamte Dauer des Leistungsauftrags. Die Erziehungsdirektion erstellt einen Be-
richt zum Leistungsbericht der Universität. Beide Berichte werden dem Regierungsrat zur
Aussprache vorgelegt. Die Resultate dieses Gesprächs fliessen in den nächsten Leistungsauf-
trag ein.

7.     Vorzeitige Änderung des Leistungsauftrags

Eine vorzeitige Änderung des Leistungsauftrags kann erfolgen, wenn sich aus wichtigen
Gründen sofortige Anpassungen aufdrängen oder wenn sich die Rahmenbedingungen we-
sentlich verändert haben. Werden die vom Kanton in Aussicht gestellten finanziellen Mittel ge-
kürzt oder erhöht, so gilt dies als wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen und stellt
somit einen wichtigen Grund dar.
Im Rahmen der Koordinationskonferenz (BEDUNI) wird in diesem Fall besprochen, ob dem
Regierungsrat eine vorzeitige Änderung des Leistungsauftrags vorgelegt werden soll. Die Er-
ziehungsdirektorin oder der Erziehungsdirektor entscheidet.

8.     Massnahmen bei Nichterfüllung des Leistungsauftrags

Die Universitätsleitung ist gegenüber dem Regierungsrat für die Erfüllung des Leistungsauf-
trags verantwortlich. Der Kanton ist für die Gewährleistung der dazu erforderlichen Rahmen-
bedingungen (Kantonsbeitrag und Gebäude) verantwortlich.
Die Universität ergreift selbständig die zur Zielerreichung notwendigen Korrekturmassnahmen.
Abweichungen, die sich aufgrund der laufenden Überprüfung durch die Universitätsleitung ab-
zeichnen, sind dem Amt für Hochschulen oder im Rahmen der Koordinationskonferenz (BE-
DUNI) frühzeitig bekannt zu geben.
Ergibt sich aus der Überprüfung, dass Teile des Leistungsauftrags nicht erfüllt worden sind,
kann die Erziehungsdirektion dem Regierungsrat nach Konsultierung der Universitätsleitung
allfällige Massnahmen beantragen.

9.      Dauer und Inkrafttreten des Leistungsauftrags

Der Geltungsbereich des Leistungsauftrags umfasst die Studienjahre 2018/2019 bis
2020/2021 bzw. die Rechnungsjahre 2018 bis 2021.
Der Leistungsauftrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.

ANHANG I:                      FACHBEREICHE/FÄCHER

                                                                                               8
FACHBEREICH                            FACH
Theologie                              Evangelische Theologie
                                       Christkatholische Theologie
                                       Religionswissenschaft
Sprach- und Literaturwissenschaften    Linguistik
                                       Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft
                                       Französische Sprach- und Literaturwissen-
                                       schaft
                                       Italienische Sprach- und Literaturwissen-
                                       schaft
                                       Spanische Sprach- und Literaturwissen-
                                       schaft
                                       Englische Sprach- und Literaturwissenschaft
                                       Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft
                                       Klassische Sprach- und Literaturwissen-
                                       schaft
                                       Vorderorientalische Sprach- und Kulturwis-
                                       senschaft
Historische und Kulturwissenschaften   Philosophie
                                       Archäologie
                                       Geschichte
                                       Kunstgeschichte
                                       Musikwissenschaft
                                       Theaterwissenschaft
                                       Sozialanthropologie
Sozialwissenschaften                   Psychologie
                                       Erziehungswissenschaften
                                       Soziologie
                                       Politikwissenschaft
Wirtschaftswissenschaften              Betriebswirtschaftslehre
                                       Volkswirtschaftslehre
                                       Public Management
Recht                                  Rechtswissenschaften
Exakte und Naturwissenschaften         Mathematik
                                       Informatik
                                       Physik/Astronomie
                                       Chemie
                                       Biologie
                                       Erdwissenschaften
                                       Geographie
                                       Klimawissenschaften
Medizin                                Humanmedizin
                                       Zahnmedizin
                                       Veterinärmedizin
                                       Pharmazie
                                       Biomedizin
Interdisziplinär                       Sportwissenschaft
                                       Nachhaltigkeit (nur Minor)
                                       Geschlechterforschung (nur Minor)

Bern, …………………

                                                                                     9
Im Namen des Regierungsrates:

Der Präsident:

Der Staatsschreiber:

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