Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität Bern für die Jahre 2018 2021 - Regierungsratsbeschluss vom 6. Dezember 2017
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Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität Bern für die Jahre 2018 – 2021 Regierungsratsbeschluss vom 6. Dezember 2017
Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität Bern für die Jahre 2018-2021 Der Regierungsrat des Kantons Bern erteilt der Universität gestützt auf Artikel 58 des Geset- zes vom 5. September 1996 über die Universität (UniG; BSG 436.11) sowie Artikel 123 der Verordnung vom 12. September 2012 über die Universität (UniV; BSG 436.111.1) einen vier- jährigen Leistungsauftrag. Er formuliert darin die Ziele, welche die Universität während der Leistungsperiode zu erfüllen hat, und hält die finanziellen Beiträge und weiteren Leistungen des Trägerkantons für die Leistungsperiode fest. 1. Einleitung Der Leistungsauftrag des Regierungsrates an die Universität für die Jahre 2018-2021 baut auf dem vorangehenden Leistungsauftrag und den daraus gewonnenen Erkenntnissen auf. Die Universität Bern verpflichtet sich, die Leistungen gemäss den nachstehenden Bestimmungen in der Leistungsperiode zu erbringen. Der Kanton Bern seinerseits verpflichtet sich, die dafür notwendigen finanziellen Mittel und Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen. Die Aufgabenerfüllung durch die Universität soll der Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft dienen, einen Beitrag zur Standortattraktivität des Kantons Bern leisten und dadurch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung beitragen. In der Leistungsperiode werden für die Universität folgende Herausforderungen und Entwick- lungen zentral sein: Der Regierungsrat stärkt zusammen mit der Universität Bern den Medizinalstandort Bern. Der Regierungsrat und die Universität Bern haben entschieden, die Zahl der Studienplätze in Humanmedizin auf den 1. August 2018 um weitere 100 Plätze zu er- höhen. Daneben ist geplant, das Pharmaziestudium wieder als Vollstudium anzubie- ten. Eine zusätzliche Stärkung des Medizinalstandortes erhofft sich der Regierungsrat mit dem Aufbau des „Center for Precision Medicine“ durch die Universität Bern. Im Bereich der baulichen Infrastruktur wird in den nächsten zehn Jahren für die Kapa- zitätserweiterung in der Humanmedizin eine definitive Lösung zu suchen sein. Die Zu- mietung des Renferhauses bildet nur ein Provisorium. Durch den geplanten Umbau des Bahnhofs Bern muss zudem voraussichtlich eine neue Lösung für die exakten Wissenschaften an der Sidlerstrasse 5 gefunden werden. Darüber hinaus gibt es Handlungsbedarf im Schwerpunkt Mittlere Länggasse (Uni Muesmatt), wo neue Labor- infrastrukturen für die Chemie und für Institute der Präklinik notwendig sind. In der nächsten Ausschreibungsrunde werden fünf Nationale Forschungsschwerpunkte (NFS) vergeben. Die NFS sind für die Universität Bern eine lohnende Investition und stärken den internationalen Ruf. Da diesmal nur fünf NFS ausgeschrieben werden, kann nicht mit einer Zuteilung eines NFS an die Universität Bern gerechnet werden. Jedoch soll eine „A-Bewertung“ angestrebt werden. Das Weiterführen der bestehenden NFS und insbesondere das Überführen in langfristige Strukturen stellen die Universität Bern zudem vor eine nicht zu unterschätzende finanzielle Herausforderung. Mit rund 17‘500 Studierenden ist die Universität Bern die viertgrösste Universität der Schweiz. Gemäss Bundesamt für Statistik wird in den nächsten Jahren das Wachstum zusehends abflachen. Der Fokus in der Lehre verschiebt sich damit weg von der Be- wältigung des starken Wachstums der letzten Jahre hin zu einer weiteren Optimierung der Lehre, damit kompetente und selbständige Studierende ausgebildet werden. 2
Es sind auch weiterhin Massnahmen zur Stärkung der Chancengleichheit und Nach- wuchsförderung zu treffen. Die Universität Bern wird spätestens Ende 2020 mit ihrem Gesuch beim Akkreditie- rungsrat das Verfahren zur institutionellen Akkreditierung einleiten müssen. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, benötigt die Universität grundsätzlich jenen Kan- tonsbeitrag, der jährlich mittels Preis-Mengen-Modell errechnet wird. Es bleibt ein übergeord- netes Ziel des Kantons, der Universität mit Rücksicht auf seine finanzielle Lage eine stabile und verlässliche Finanzierung ihrer Angebote und Leistungen zu ermöglichen und zu verhin- dern, dass die Unterfinanzierung der Universität Bern im Vergleich zu anderen Schweizer Hochschulen mit Medizinischer Fakultät weiter zunimmt. Ein weiterer Beleg für die Unterfinan- zierung ist auch die hohe Differenz zwischen dem Beitrag gemäss Berechnungsmodell und dem Kantonsbeitrag, der für die Jahre 2018-2021 jeweils zwischen CHF 19-26 Mio. unter dem errechneten Wert liegt. Der Voranschlag 2018 und der Aufgaben- und Finanzplan 2019-2021 sehen (ausser für das Jahr 2020) eine stetige Erhöhung des Staatsbeitrags um 1% vor. Das einmalige Aussetzen der Erhöhung des Staatsbeitrags um 1% im Jahr 2020 ist eine Mass- nahme des durch den Regierungsrat beschlossenen Entlastungspakets (EP 2018). Eine wei- tere Massnahme des EP 2018 ist die Erhöhung der Studiengebühren für Bildungsausländerin- nen und -ausländer, sodass der Staatsbeitrag im Jahr 2018 um CHF 125'000 und ab 2019 um CHF 250'000 reduziert wird. Angesichts der Ziele des Leistungsauftrags ist dieses geplante Wachstum des Staatsbeitrags an die Universität sehr knapp. Es ist daher wichtig, dass der Kanton diese Mindestplanwerte einhalten wird. In diesem Fall kann erwartet werden, dass die Universität ihre Leistungen gemäss Leistungsauftrag erbringen kann. Ebenso unabdingbar ist, dass der Kanton im Infrastrukturbereich die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt, damit die Universität die Ziele des Regierungsrates umzusetzen vermag. 2. Strategische Entwicklung Der Kanton anerkennt und schätzt die wichtige Rolle der Universität Bern, die sie in der Wei- terentwicklung der Gesellschaft wahrnimmt. Die Universität Bern befindet sich dabei in einem permanenten Prozess der Selbstreflexion, überlegt sich neue Entwicklungsachsen und fördert die bereits vorhandenen Stärken. Falls sich in den vier Jahren der Leistungsperiode 2018-21 neue Chancen oder Herausforderungen ergeben, unterstützt der Kanton die Universität in der Definition und Entwicklung weiterer Schwerpunkte. Die Strategie 2021 der Universität Bern bildet die Grundlage für ihre strategische Entwicklung. Die Erziehungsdirektion unterstützt die darin definierten Stossrichtungen. Eine durch die Uni- versitätsleitung durchgeführte SWOT-Analyse hat ergeben, dass sich die Universität Bern mit der Strategie 2021 weiterhin auf dem richtigen Weg befindet. Aus der Sicht des Kantons stehen gestützt auf die Regierungsrichtlinien für die Leistungsperi- ode 2018-2021 folgende strategischen Schwerpunkte im Vordergrund: 1. Die Universität Bern bleibt weiterhin eine Volluniversität. Dies bedeutet, dass sie in den Fachbereichen1 Theologie, Sprach- und Literaturwissenschaften, Historische und Kultur- wissenschaften, Sozialwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften, Recht, Exakte und Na- turwissenschaften, Medizin sowie in interdisziplinären Bereichen mindestens einen Ba- chelor- oder Masterstudiengang anbietet. 2. Sie profiliert sich durch fünf Themenschwerpunkte, in denen sie über besonders ausge- prägte Stärken verfügt und die von grosser gesellschaftlicher sowie wissenschaftlicher Be- 1 Die aufgelisteten Fachbereiche sind gemäss dem Schweizerischen Hochschulinformationssystem (SHIS) gruppiert. 3
deutung sind (Nachhaltigkeit, Gesundheit und Medizin, Materie und Universum, Interkultu- relles Wissen, Politik und Verwaltung). Einen besonderen Fokus legt die Universität Bern auf die Stärkung des Medizinalstandorts mit dem Ausbau von 100 zusätzlichen Ausbil- dungsplätzen bei der Humanmedizin. 3. Sie stärkt ihren Ruf als Lehruniversität, indem sie die Lehre ständig weiter optimiert und das selbstverantwortliche Studium fördert. 4. Sie verbessert die Chancengleichheit und fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs. 3. Ziele, Indikatoren und Sollwerte Ziel Indikator Sollwert 2018-21 1. Die Universität Bern bietet in Studiengänge pro Fach Pro Fach von Anhang 1 den Fachbereichen Theologie, mindestens ein Bachelor- Sprach- und Literaturwissen- oder Masterstudiengang. schaften, Historische und Kul- turwissenschaften, Sozialwis- senschaften, Wirtschaftswis- senschaften, Recht, Exakte und Naturwissenschaften und Medizin sowie im interdiszipli- nären Fachbereich pro Fach von Anhang 1 (S. 9) mindes- tens einen Bachelor- oder Masterstudiengang an. 2. Die Universität Bern ist für Anteil der Studierenden aus dem Zwei Drittel (gemäss IUV- Studierende, insbesondere für Kanton Bern auf Stufe Bachelor und Statistik) Berner Studierende, attraktiv. Master an der Universität Bern im Verhältnis zu jenem an ausserkanto- nale Universitäten (ohne eidgenössi- sche Hochschulen) a. Systematische Evaluation der Stu- a. Berichterstattung über 3. Die Universität Bern fördert dienprogramme sowie konsequente evaluierte Studienpro- die wirksame Lehre und das Umsetzung der Evaluationsresultate gramme und revidierte Stu- selbstverantwortliche Studium. dienpläne b. Evaluation und Unterstützung von b. Mindestens 40 einge- Projekten zur Förderung Innovativer reichte und 20 genehmigte Lehre (FIL) und zur Förderung Inter- Projekte disziplinärer Veranstaltungen (FIV) c. Systematische Evaluation der c. Obligatorische Teilnahme Lehrveranstaltungen an Didaktik-Kursen für alle Lehrenden mit ungenügen- den Leistungen und offiziel- ler Anerkennung guter Leis- tungen in der Lehre (ALL) 4. Die Universität Bern profiliert Anzahl durch den SNF gerankter Gerankt (A-Bewertung): 1 sich national und international Nationaler Forschungsschwerpunkte in einzelnen Schwerpunkten. 5. Die Universität Bern profiliert Public Management (inklusive Regu- Massnahmen zur Profilie- sich als Hauptstadtuniversität latory Affairs) und regionale Entwick- rung und Steigerung der mit engem Bezug zu Anwen- lung Drittmittel dungspartnern in Politik und 4
Verwaltung. 6. Die Universität Bern verbes- a. Anzahl Assistenzprofessuren mit a. Steigend sert die Bedingungen und die Tenure Track inkl. künftige Umwand- Qualifikationschancen für den lungen universitären Nachwuchs. b. Verbesserung der Betreuung b. Bericht über Massnah- men c. Nutzung der Fördergefässe c. Steigende Anzahl Förde- rungsgesuche a. Nachhaltigkeitsmonitoring a. Periodischer Nachhaltig- 7. Die Universität Bern setzt keitsbericht sich sowohl in Lehre und For- schung wie auch in ihrer Be- triebsführung für die Nachhal- b. Schrittweise Verankerung der b. Steigende Anzahl Ange- tige Entwicklung ein. Nachhaltigen Entwicklung in den Ma- bote in allen Major- jor-Studienprogrammen Studienprogrammen 8. Die Universität Bern fördert a. Frauenanteil bei Professuren a. Übertrifft Durchschnitt die Chancengleichheit. der kantonalen Universitä- ten b. Ausgeglichenheit der Verteilung b. Massnahmen zum Aus- der Geschlechter auf die Fachberei- gleich der Geschlechterver- che und Fächer. teilung werden aufgezeigt c. Frauenanteil in Leitungspositionen c. Steigend im Zentralbereich d. Frauenanteil in der Postdoc-Phase d. Steigend 9. Die Universität Bern fördert Anzahl Transferfälle Mindestens konstant den Wissens- und Technolo- gietransfer. 10. Die Universität Bern trägt a. Erhöhung der Studienplätze Hu- a. Die Erhöhung ist bewäl- zur Stärkung des Medizinal- manmedizin tigt standorts bei. b. Die Ausrichtung der Studiengänge b. Bericht positiv auf die Hausarztmedizin bleibt erhal- ten oder nimmt zu c. sitem-insel AG c. Zielgemässe Realisie- rung durch Integration von geeigneten Einheiten der Universität Bern im neuen Gebäude der sitem-insel AG d. Center for Precision Medicine d. Aufgebaut e. Studium der Veterinärmedizin e. Erfüllt die Voraussetzun- gen für die Akkreditierung 5
f. Ausbau des Pharmaziestudiums f. Der Ausbau ist bewältigt zum Vollstudium 11. Die Universität Bern stärkt Anzahl ausländische Masterstudie- Steigend ihre internationale Ausrichtung. rende, Doktoranden und Postdocs 4. Abgeltung Die Finanzierung der Universität Bern basiert auf dem Kantonsbeitrag, auf Grund- und Investi- tionsbeiträgen des Bundes, auf Beiträgen für Studierende aus der interkantonalen Vereinba- rung (IUV) und auf weiteren Erträgen. Die Universität Bern wird seitens des Kantons Bern gemäss dem Beitragssystem finanziert und erhält einen jährlichen Kantonsbeitrag. Bei der Festlegung des Kantonsbeitrags für die Erfüllung des Leistungsauftrags des Regierungsrates werden insbesondere die interkantona- len Vergleichsgrössen, die allgemeine Finanzsituation der Universität sowie jene des Kantons berücksichtigt. Die jährliche Berechnung des Kantonsbeitrags mit einem Preis-Mengen-Modell dient der Plausibilisierung. Dieses Berechnungsmodell bleibt gegenüber dem letzten Leistungsauftrag unverändert. Für die Fachgruppe Medizin liegen nach wie vor nur Kostenwerte der vorklini- schen Ausbildung vor, sodass für den Bereich Klinik zusätzlich die Beiträge an die Universi- tätsspitäler für Lehre und Forschung herangezogen werden. Mit dem Projekt „EKOH“ wird derzeit eine schweizweit anerkannte Methode zur Erhebung der Kosten von Lehre und For- schung in Humanmedizin festgelegt. Resultate sind für das Jahr 2018 vorgesehen, sodass diese neue Methode erst für den Leistungsauftrag 2022-25 berücksichtig werden kann. Der Kantonsbeitrag deckt nicht den Gesamtaufwand der Universität ab. Im Jahr 2016 ver- zeichnete die Universität Bern einen Gesamtertrag von CHF 846.3 Mio., worin ein Kantonsbei- trag von CHF 307.4 Mio. enthalten war. Der Anteil des Kantons an der Finanzierung der Uni- versität belief sich somit auf 36.3%. Im Rahmen des Sonderprogramms 2017-2020 des Bundes „Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin“ erhält die Universität Bern projektgebundene Beiträge in der Höhe von CHF 24.8 Mio. Dieser Betrag dient der Kapazitätserweiterung in der Humanmedizin um 100 Stu- dienplätze. Zur Umsetzung des Leistungsauftrags sieht der VA/AFP 2018-21 mit Ausnahme des Jahres 2020 ein jährliches Wachstum von 1% vor. Die einmalige Aussetzung der Erhöhung des Staatsbeitrags an die Universität ist eine Massnahme der Regierung aus dem Entlastungspa- ket 2018 zur Stabilisierung des Kantonshaushalts. Für die Erfüllung des vorliegenden Leistungsauftrags werden folgende Eckwerte für die Kan- tonsbeiträge in den Voranschlag und in die Aufgaben- und Finanzplanung des Kantons aufge- nommen: In Mio. CHF 2018 2019 2020 2021 Beitrag gemäss Be- 338.223 341.605 345.021 348.471 rechnungsmodell Kantonsbeitrag 316.145 319.180 319.180 322.406 Beitrag „Center for Pre- 0.000 3.000 0.000 0.000 cision Medicine” 6
VA/AFP 2018-212 316.145 322.180 319.180 322.406 Für das Jahr 2019 wird der Staatsbeitrag einmalig um CHF 3 Mio. erhöht. Dieser Betrag dient dem Aufbau des „Center for Precision Medicine“. Die Universität Bern sieht sich in der Leistungsperiode 2018-2021 einer Finanzierungslücke gegenüber, die sie teilweise über ihre Reserven wird decken müssen. Die Finanzierungslücke ist zu erwarten infolge eines durch das im VA/AFP geplanten, aber nur teilweise im Kantons- beitrag enthaltenen Lohnsummenwachstums im Rahmen der vom Regierungsrat beschlosse- nen Gehaltsmassnahmen. Auch der Ausbau des Pharmaziestudiums wird Zusatzkosten ver- ursachen, die aber auf Stufe Kanton partiell durch die Einsparung von IUV-Beiträgen für Ber- ner Pharmaziestudierende an anderen Universitäten kompensiert werden. Sollte für die Ak- kreditierung der Veterinärmedizin ein sechstes Studienjahr erforderlich sein, würde die Finan- zierungslücke weiter anwachsen. Die Finanzierungslücke wird im Rahmen der Vorbereitungen des folgenden Leistungsauftrags 2022-2025 aufgrund der effektiven Kosten berechnet und für die Überprüfung sowie Ermittlung des jährlichen Kantonsbeitrags mitberücksichtigt werden. Weiter wird sich eine Finanzierungslücke ergeben, falls der Kanton die gemäss Universitäts- verordnung vorgesehene Gehaltsadministration für die Universität aufgrund eines technischen Systemwechsels nicht mehr wahrnehmen wird. Der Aufbau eines eigenständigen Gehaltsad- ministrationssystems der Universität verursacht Kosten im tiefen einstelligen Millionenbereich und wiederkehrende Betriebskosten im Umfang von mehreren hunderttausend Franken pro Jahr. Die Deckung dieser Kosten wird im Rahmen des jährlichen Kantonsbeitrags mitberück- sichtigt werden, sobald eine Entkoppelung beschlossen wird. 5. Betriebliche Rahmenbedingungen 5. 1 Immobilien Die Bedarfsplanung für die notwendigen Räumlichkeiten erfolgt in Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Grundstücke und Gebäude (AGG) und der Universität. Dabei ist die Universität für die phasengerechte Formulierung der Nutzeranforderungen bei Bauvorhaben verantwort- lich. Unter der Voraussetzung, dass das finanzkompetente Organ die Finanzierung genehmigt, ist das AGG dafür verantwortlich, dass die benötigten Räumlichkeiten rechtzeitig und bedürf- nisgerecht zur Verfügung stehen. Das AGG nimmt die Geschäfte in die Finanzplanung auf und vertritt den Kanton als Eigentümer und Bauherrn bei Bauvorhaben. Falls die benötigten Räum- lichkeiten nicht oder nicht fristgerecht bereitgestellt werden können und die Universität dadurch ihre Ziele in Lehre und Forschung nicht erreichen kann, wird eine Änderung der Ziele des Leistungsauftrags nötig. 5.2 Weitere Rahmenbedingungen Der Kanton stellt die Liquidität der Universität sicher. Das Liquiditätsmanagement der Universi- tät erfolgt kostenlos durch die zentrale Tresorerie des Kantons. Der Kanton stellt die Versicherungen der Universität sicher. Das Versicherungsmanagement der Universität erfolgt kostenlos durch die Fachstelle Risiko- und Versicherungsmanagement der Finanzdirektion. 6. Überprüfung der Zielerreichung 2 VA 2018 / AFP 2019-21 Planvariante 3 (Juni 2017) 7
Der Regierungsrat steuert die Universität mittels des vorliegenden 4-jährigen Leistungsauf- trags. Die Universität ist gegenüber dem Kanton zur Berichterstattung verpflichtet und erstellt periodisch einen Zwischenbericht. In diesem Zwischenbericht kommentiert die Universität den Stand der Zielerreichung und gibt, wo vorgesehen, die Ist-Werte bekannt. Die Erziehungsdi- rektion ist dafür zuständig, dass das Controlling des Leistungsauftrags zuhanden der oberen Behörden erfolgt. Einmal pro Jahr führt der Regierungsrat mit der Universitätsleitung ein Ge- spräch über bildungspolitische Herausforderungen und Schwerpunkte. Ein Jahr vor Ablauf des Leistungsauftrags (2020) erstellt die Universität den Leistungsbericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags zuhanden des Regierungsrates. Der Leistungsbericht umfasst die gesamte Dauer des Leistungsauftrags. Die Erziehungsdirektion erstellt einen Be- richt zum Leistungsbericht der Universität. Beide Berichte werden dem Regierungsrat zur Aussprache vorgelegt. Die Resultate dieses Gesprächs fliessen in den nächsten Leistungsauf- trag ein. 7. Vorzeitige Änderung des Leistungsauftrags Eine vorzeitige Änderung des Leistungsauftrags kann erfolgen, wenn sich aus wichtigen Gründen sofortige Anpassungen aufdrängen oder wenn sich die Rahmenbedingungen we- sentlich verändert haben. Werden die vom Kanton in Aussicht gestellten finanziellen Mittel ge- kürzt oder erhöht, so gilt dies als wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen und stellt somit einen wichtigen Grund dar. Im Rahmen der Koordinationskonferenz (BEDUNI) wird in diesem Fall besprochen, ob dem Regierungsrat eine vorzeitige Änderung des Leistungsauftrags vorgelegt werden soll. Die Er- ziehungsdirektorin oder der Erziehungsdirektor entscheidet. 8. Massnahmen bei Nichterfüllung des Leistungsauftrags Die Universitätsleitung ist gegenüber dem Regierungsrat für die Erfüllung des Leistungsauf- trags verantwortlich. Der Kanton ist für die Gewährleistung der dazu erforderlichen Rahmen- bedingungen (Kantonsbeitrag und Gebäude) verantwortlich. Die Universität ergreift selbständig die zur Zielerreichung notwendigen Korrekturmassnahmen. Abweichungen, die sich aufgrund der laufenden Überprüfung durch die Universitätsleitung ab- zeichnen, sind dem Amt für Hochschulen oder im Rahmen der Koordinationskonferenz (BE- DUNI) frühzeitig bekannt zu geben. Ergibt sich aus der Überprüfung, dass Teile des Leistungsauftrags nicht erfüllt worden sind, kann die Erziehungsdirektion dem Regierungsrat nach Konsultierung der Universitätsleitung allfällige Massnahmen beantragen. 9. Dauer und Inkrafttreten des Leistungsauftrags Der Geltungsbereich des Leistungsauftrags umfasst die Studienjahre 2018/2019 bis 2020/2021 bzw. die Rechnungsjahre 2018 bis 2021. Der Leistungsauftrag tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. ANHANG I: FACHBEREICHE/FÄCHER 8
FACHBEREICH FACH Theologie Evangelische Theologie Christkatholische Theologie Religionswissenschaft Sprach- und Literaturwissenschaften Linguistik Deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft Französische Sprach- und Literaturwissen- schaft Italienische Sprach- und Literaturwissen- schaft Spanische Sprach- und Literaturwissen- schaft Englische Sprach- und Literaturwissenschaft Slavische Sprach- und Literaturwissenschaft Klassische Sprach- und Literaturwissen- schaft Vorderorientalische Sprach- und Kulturwis- senschaft Historische und Kulturwissenschaften Philosophie Archäologie Geschichte Kunstgeschichte Musikwissenschaft Theaterwissenschaft Sozialanthropologie Sozialwissenschaften Psychologie Erziehungswissenschaften Soziologie Politikwissenschaft Wirtschaftswissenschaften Betriebswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre Public Management Recht Rechtswissenschaften Exakte und Naturwissenschaften Mathematik Informatik Physik/Astronomie Chemie Biologie Erdwissenschaften Geographie Klimawissenschaften Medizin Humanmedizin Zahnmedizin Veterinärmedizin Pharmazie Biomedizin Interdisziplinär Sportwissenschaft Nachhaltigkeit (nur Minor) Geschlechterforschung (nur Minor) Bern, ………………… 9
Im Namen des Regierungsrates: Der Präsident: Der Staatsschreiber: 10
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