Leitfaden für beauftragte Planer - Baubereich Projektmanagement - Bundesamt für Bauten und ...
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Leitfaden für beauftragte Planer Inhalt 1 Ziel und Zweck des Leitfadens 4 2 Das BBL 5 2.1 Ziele und Funktionen 5 2.2 Aufgaben 5 2.3 Organisation 5 3 Der Bereich Bauten 6 3.1 Das Portfoliomanagement 6 3.2 Das Immobilienmanagement IM 6 3.3 Das Kaufmännische Gebäudemanagement KGM 6 3.4 Das Objektmanagement OM 7 3.5 Das Projektmanagement PM 7 4 Geschäftsfall Bauprojekt 9 4.1 Ablauf 9 4.2 Projektorganisation 10 4.3 Funktionsbeschrieb Projektbeteiligte 11 5 Prozesse 13 5.1 Prozesslandschaft BBL 13 5.2 Geschäftsprozess Projektmanagement 14 6 Phasenresultate 15 6.1 Projektdokumentation PD 15 6.2 Vorstudien 15 6.3 Vorprojekt mit KS 15 6.4 Bauprojekt mit KV 15 7 Beschaffungswesen 16 8 Verträge 17 9 Leistungsprognosen 18 10 Zahlungen 19 10.1 Rechnungen des Beauftragten 19 10.2 Rechnungen Unternehmer 19 11 Projektabschluss 20 11.1 Projekt- und Bewirtschaftungsakten 20 11.2 Projektabschlussdokumentation mit Bauabrechnung 20 11.3 Bautendokumentation 20 12 Kommunikation – Öffentlichkeitsarbeit 21 13 Vorlagedokumente – Weisungen 22 14 Glossar 23 3
Januar 2015 1 Ziel und Zweck des Leitfadens Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL als Abläufe und Prozesse bei der Bearbeitung eines professionelles Baufachorgan des Bundes arbeitet Bauprojektes für das BBL bieten. Er stellt eine prozessorientiert und richtet sich nach dem Pha- informelle Ergänzung zu den Planerverträgen dar senmodell gemäss SIA LM 112. und informiert über die wesentlichen Instrumente Der vorliegende Leitfaden soll für beauftragte des Projektmanagements. Planer eine Wegleitung durch die komplexen 4
Leitfaden für beauftragte Planer 2 Das BBL 2.1 Ziele und Funktionen 2.3 Organisation Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL Das BBL ist wie nachfolgende Abbildung zeigt in verfolgt folgende Ziele: drei Hauptbereiche gegliedert: – Es sorgt für die wirtschaftliche Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung – Es deckt die Bedürfnisse der Bundesverwaltung Direktion im Bereich der Logistik – Es versorgt die Öffentlichkeit mit amtlichen Publikationen der Bundesverwaltung Zur Verfolgung seiner Ziele nimmt das BBL insbe- Bereich Bereich Bereich sondere folgende Funktionen war: Bauten Management Logistik – Es erstellt eine Mehrjahresplanung für die wirt- Services schaftliche und marktgerechte Unterbringung der zivilen Bundesverwaltung und setzt sie um – Es erstellt Qualitätsstandards für Prozesse und Zudem beheimatet das BBL die Geschäftsleitun- Produkte des Immobilienmanagements und der gen der Beschaffungskommission des Bundes Logistik (BKB), der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren Das BBL orientiert sein Handeln an drei (KBOB) sowie der Eidgenössischen Kommission Kernwerten: für Bauprodukte (BauPK). Kundenorientierung Der Bereich Bauten wird im Kapitel 3 detailliert – wir erfüllen die Kundenbedürfnisse kompetent, vorgestellt, nachfolgend kurz die Aufgaben der rasch und zuvorkommend Bereiche Management Services und Logistik: – wir gestalten unsere Prozesse einfach und nachvollziehbar Bereich Management Services MS Querschnittsaufgaben Professionalität – Finanz- und Rechnungswesen – wir sind kompetent, termintreu und zuverlässig – Personal – wir konzentrieren uns auf unsere Kernkompe- – Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund tenzen – Rechtsdienst – wir gestalten den ständigen Wandel aktiv mit – Informatik BBL – Controlling Nachhaltigkeit, wir handeln nach den Grundsät- zen der Nachhaltigkeit, das heisst: Bereich Logistik – wirtschaftlich Abteilung Beschaffung – umweltfreundlich – Büroausrüstung – sozial verantwortungsvoll – Einkauf Bürotechnik+Informatik, – Dienstleistungszentrum Bundespublikationen 2.2 Aufgaben Abteilung Vertrieb Die Aufgaben des BBL sind in der Verordnung – Kundendienst+Support vom 5. Dezember 2008 über das Immobilienma- – Verkauf Bundespublikationen+Büroausrüstung nagement und die Logistik des Bundes (VILB) – Materialwirtschaft geregelt. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c172_010_21.html Abteilung Produktion – Ausweisschriften, Digitalprint, Daten- und Systemtechnik, Endverarbeitung 5
Januar 2015 3 Der Bereich Bauten Bereich Bauten Integrationsmanagement Portfoliomanagement Kernprozesse Bauten Kaufmännisches Immobilienmanagement Projektmanagement Objektmanagement Gebäudemanagement Technisches Immobiliengrundlagen Prozesse-QMS Liegenschaften Gebäudemanagement Objektbewirtschaftung Gutachten Sub. Bauten Bauten Inland I/II/III Interne Vermietung und Betrieb Daten und Bauten Ausland Anlässe Flächenmanagement Fachberatung Reinigung Bundesgärtnerei Von der Projektentwicklung, von Neu- und Um- 3.2 Das Immobilienmanagement IM bauten inkl. Unterhalt, Bewirtschaftung und Be- Das Immobilienmanagement entwickelt Strategi- trieb, decken die Abteilungen des Bereichs Bauten en, plant Investitionen, klärt Bedürfnisse ab, alle Aufgaben während des gesamten Lebenszyk- betreibt Projektentwicklung, erstellt Projekt- und lus der Bundesgebäude entlang der Wertschöp- Auftragsformulierungen und führt das Auftrags- fungskette ab und gewähren damit eine langfris- controlling. tige Kosten-Nutzen-Optimierung. 3.3 Das Kaufmännische 3.1 Das Portfoliomanagement PFM Gebäudemanagement KGM Das Portfoliomanagement erarbeitet zusammen Das Kaufmännische Gebäudemanagement mit der Direktion und der Bereichsleitung Bauten bewirtschaftet das Miet-, Kauf- und Pachtver- die Immobilienstrategie der zivilen Bundesverwal- tragswesen, betreut und archiviert Flächen- tung. Es überprüft die von den Benutzerorganisa- und Plandaten sowie Bewirtschaftungsakten. tionen (Departementen) gemeldeten Bedürfnisse und Anträge auf Rechtmässigkeit, Zweckmässig- keit, Standards, Optimierung der betrieblichen Abläufe, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit. 6
Leitfaden für beauftragte Planer 3.4 Das Objektmanagement OM Grundlagen Projektmanagement Das Objektmanagement stellt den Gebäudebe- – Bundesgesetz über das öffentliche Beschaf- trieb, die Instandhaltung und die Gebäudereini- fungswesen (BoeB ) und die dazugehörige gung sicher, betreut Staatsanlässe und betreibt Verordnung (VoeB) die Bundesgärtnerei. In der Projektorganisation ist – Verordnung über das Immobilienmanagement es zuständig für das baubegleitende Facility-Ma- und die Logistik des Bundes (VILB) nagement. – Gesetze, Vorgaben, Weisungen insb. Weisun- gen über die wirtschaftliche Nutzung der zivilen Bundesbauten und Anhang 1 (Standards) 3.5 Das Projektmanagement PM – Empfehlungen KBOB Das Projektmanagement erbringt die Bauherren- – Normen von Fachverbänden (z.B. SIA, CRB, SN leistungen, beschafft Planer- und Bauleistungen, etc.) realisiert Bauprojekte und erstellt Projekt- sowie Bewirtschaftungsakten. Kerngeschäft Projektmanagement Als beauftragte Planer stehen Sie im Normalfall Umsetzung der internen Aufträge wie Vorstudien, mit der Abteilung Projektmanagement in einem Projektierung und Realisierung von Bauprojekten Auftrags- und Vertragsverhältnis. Nachfolgend nach den gültigen Gesetzen, Verordnungen, wird deshalb diese Abteilung, ihre Organisation Weisungen, Normen und aktuellen Technologien. und Aufgaben detailliert beschrieben. Führung und Koordination der beteiligten Auftragnehmer betreffend Kosten, Qualität und Organisation und Aufgaben Termin. Projektmanagement – Das PM ist Verantwortlich für Planung und Umsetzung eines Bauvorhabens. – Das PM kontrolliert den Baufortschritt um Prozesse-QMS vereinbarte Meilensteine einzuhalten. – Das PM kontrolliert laufend die Ausgaben und bewirtschaftet die Kredite. Bauten Inland I/II/III – Das PM garantiert die Umsetzung der Vorgaben des Immobilienmanagements. Bauten Ausland Die Ressorts und ihre Aufgaben P-QMS Fachberatung – Ressortleitung – Qualitätsverantwortliche Bauprojekte – Sachbearbeiter – 57 Mitarbeitende – 6 Ressorts Das Ressort P-QMS aktualisiert die Prozesse und – 200 Bauvorhaben im Jahr betreibt das Qualitätsmanagementsystem. Die – davon 190 < CHF 3 Millionen Hauptaufgaben sind Führungsunterstützung, 10 > CHF 3 < CHF 10 Millionen Bestell- und Rechnungswesen, Akten- und 2–4 > CHF 10 Millionen Dokumentenmanagement sowie Bautendoku- mentation. (Durchschnittsangaben) 7
Januar 2015 Bauten Inland I / II / III Fachberatung – Ressortleitung – Ressortleitung – 6–8 Projektleitende Bauherr pro Ressort – 7 Fachberatende Die Hauptaufgaben sind: Fachberatung in den folgenden Bereichen: Vertreten der Interessen der Bauherrschaft bei Erdbebensicherheit, Elektrotechnik, Informations- zivilen Bauprojekten gemäss VILB. Bauherrenleis- und Kommunikationstechnik, Heizung, Lüftung, tungen wie Leitung, Koordination und Überwa- Klima, Kälte, MSRL, Energie, Gewässerschutz, chung des gesamten Projektablaufs gemäss Norm Brandschutz und Gebäudesicherheit, Pflege und SIA LM 112. Unterhalt von historischem Mobiliar und Interieur. Verantwortlich bezüglich Kosten, Leistung, Termin Fachberatung in Bauprojekten des Projektma- nagements. Fachberatung des Objektmanage- Bauten Ausland ments für Unterhalt und Betrieb. Mitarbeit bei der – Ressortleitung Erarbeitung von Weisungen, Normen und Stan- – 8–9 Projektleitende Bauherr dards. Stellungnahmen zu Vernehmlassungen und Anfragen zu Gunsten der Direktion BBL Die Hauptaufgaben sind: Gebäudeunterhalt (Instandhaltung- und Instand- setzungsmassnahmen für die Bauten im Ausland), Erstbeschaffung und Instandhaltung Repräsenta- tionsmobiliar. Vertreten der Interessen der Bauherrschaft bei zivilen Bauprojekten gemäss VILB. Bauherrenleis- tungen wie Leitung, Koordination und Überwa- chung des gesamten Projektablaufs gemäss Norm SIA LM 112. Verantwortlich bezüglich Kosten, Leistung, Termin 8
Leitfaden für beauftragte Planer 4 Geschäftsfall Bauprojekt 4.1 Ablauf Nachfolgende Abbildung zeigt die Zusammenar- Ein Geschäftsfall Bauprojekt wird durch ein Be- beit Bauherr/Kunde im Bauprojekt: dürfnis einer Benutzerorganisation (BO) aus der allgemeinen Bundesverwaltung oder BBL intern durch Erkenntnis aus der Portfoliostrategie, des Unterbringungskonzepts oder des Unterhaltsbe- darfs ausgelöst. Übergabe Bedürfnis Kunde Instruktion Benutzerorganisation Objektmanagement Immobilienmanagement Bauherr Projektmanagement Übergabe Auftrag 9
Januar 2015 4.2 Projektorganisation Projektgrösse resp. der Investitionssumme oder Grundsätzlich unterscheiden sich in einem Bau- der politischen Bedeutung auf der Stufe der projekt die Projektorganisationen auf Grund der Steuerungsebene. Auftragssteuerung Vorname Name BBL, IM, IGR Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch strategisch operativ Projektleiter Bauherr Vorname Name BBL, PM Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch Projektleiter Nutzer Generalplaner/Architekt Projektleiter Betrieb Verfahrensspez. RD Vorname Name Vorname Name Vorname Name Vorname Name Amt Firma BBL, MS, KBB BBL, OM, OBB Tel 058 46x xx xx Tel 0xx xx xx Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch vorname.name@admin.ch abc@xxx.ch vorname.name@bbl.admin.ch Standardprojektorganisation bei Projekten 0 bis 10 Mio., ohne Projektkommission als Führungsebene Portfoliomanager Projektleiter IGR Vorname Name Vorname Name BBL, IM, PFM BBL, IM, IGR Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch vorname.name@bbl.admin.ch Auftragssteuerung Vorname Name BBL, IM, PFM Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch strategisch operativ Gesamtprojektleiter PM Vorname Name BBL, PM Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch Projektleiter Nutzer Projektleiter Bauherr Projektleiter Betrieb Verfahrensspez. RD Vorname Name Vorname Name Vorname Name Vorname Name Amt BBL, PM BBL, MS, KBB BBL, OM, OBB Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch vorname.name@admin.ch vorname.name@bbl.admin.ch vorname.name@bbl.admin.ch Teilprojektleiter Nutzer Generalplaner/Architekt Teilprojektleiter Betrieb FB Umwelt Vorname Name Vorname Name Vorname Name Vorname Name Amt Firma BBL, IM, IGR BBL, OM Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx Tel 058 46x xx xx vorname.name@bbl.admin.ch vorname.name@admin.ch abc@xxx.ch vorname.name@bbl.admin.ch Standardprojektorganisation bei Projekten > 10 Mio. mit Projektkommission als operative Führungs- ebene 10
Leitfaden für beauftragte Planer 4.3 Funktionsbeschrieb Projektbeteiligte Projektleiter Bauherr PL BH – Führt das Projekt und trägt die technische, Portfoliomanager PFM finanzielle und terminliche Verantwortung des – Ist verantwortlich für die strategische Steue- Bauprojektes rung und Wirtschaftlichkeit des – Führt die ihm unterstellten Projektbeteiligten Immobilienportfolios – Koordiniert die Schnittstellen Nutzer, Gebäude- – Ist erster Ansprechpartner für die Kunden betrieb, Bau, Bewirtschaftung (KGM) bei Raumbedürfnissen – Ist verantwortlich, dass Entscheidungsgrundla- – Berät die Kunden bei der Projektinitialisierung gen zeitgerecht aufbereitet werden – Beurteilt und entscheidet über die Anträge – Leitet die wirtschaftliche, leistungs-, termin- der Kunden und kostengerechte Abwicklung des Gesamt- – Löst Projekte aus und stellt deren Finanzierung projektes und ist für das Resultat verantwortlich sicher – Führt das projektbezogene Qualitätsmanage- ment (PQM) durch. Erkennt Chancen und Projektleiter Immobiliengrundlagen IGR Risiken und entscheidet über die zu treffenden – Prüft und beurteilt die angemeldeten Bedürf- Korrekturmassnahmen nisse der Kunden bezüglich Berechtigung, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit, Realisier- Fachberater Projektmanagement FB PM barkeit, Finanzierbarkeit, Termine und Risiken – Erbringt in Stabsfunktion Fachberatung in den im Auftrag des Portfoliomanagements Bereichen Erdbebensicherheit, Elektrotechnik, – Entwickelt, optimiert und beurteilt fallweise Informations- und Kommunikationstechnik, Lösungsansätze und -möglichkeiten Heizung, Lüftung, Klima, Kälte, MSRL, Energie, – Erstellt zielorientierte und aussagekräftige Gewässerschutz, Brandschutz und Gebäudesi- Projektdefinitionen cherheit sowie historische Innenausstattung – Erstellt das Pflichtenheft im Fachgebiet Auftragssteurer AST – Prüft und genehmigt Konzepte und Ausschrei- – Ist verantwortlich für die interne Auftragsvor- bungsunterlagen im Fachgebiet bereitung, -formulierung und -erteilung – Führt technische Abnahmen mit den Fachpla- – Leitet die interne Start- und Schlusssitzung nern durch sowie Audits- und Controllinggespräche und veranlasst, falls erforderlich die entsprechenden Projektleiter Betrieb – Korrekturmassnahmen Objektverantwortlicher OV – Prüft und genehmigt Kreditgesuche – Prüft das Bauprojekt bezüglich den Anforde- – Prüft und genehmigt Zwischenergebnisse rungen an Unterhalt und Gebäudebetrieb (z. B. Machbarkeitsstudien, Vorprojekte, – Ergänzt das Pflichtenheft mit den aus der Sicht Projektdokumentationen) des Facility-Managements (FM) relevanten Angaben im Hinblick auf ganzheitliche Bewirt- Gesamtprojektleiter GPL PM schaftung, Betriebskostenoptimierungen – Erstellt die Projektorganisation und gibt diese sowie effizientem Betriebes bezogen auf den frei gesamten Lebenszyklus des Objektes – Führt die PL Bauherr – Nimmt seine Verantwortung in der Wahl der – Leitet die Projektkommission Materialien sowie der haustechnischen Anla- – Stellt Verbindung zur strategischen Ebene BBL gen im Hinblick auf die Betriebskostenoptimie- sicher rung wahr – Trägt die Gesamtverantwortung für das Projekt – Erstellt die für den Objektbetrieb notwendigen – Steuert die leistungs-, termin- und kostenge- Unterlagen (z.B. Betriebshandbuch) rechte Abwicklung des Gesamtprojektes und ist – Übernimmt das Objekt nach erfolgter Realisie- für das Resultat verantwortlich rung, initialisiert und stellt den Objektbetrieb 11
Januar 2015 sicher und ist für Unterhalt und Überwachung lich, dass vom Bundessicherheitsdienst die (Sicherheit / Gebäudebetrieb und Erfassung der Risikobeurteilung erstellt wird Garantiemängel) verantwortlich – Formuliert und begründet benutzerspezifische Bedürfnisse und erarbeitet die Grundlagen der Betriebsanforderungen inkl. Nachweis zu deren Projektleiter Nutzer Wirtschaftlichkeit – Vertritt die Benutzerorganisation im Bauprojekt – Koordiniert die Schnittstellen zum Bauprojekt und nimmt ihre Interessen wahr und stellt die interne Kommunikation über das – Stellt sicher, dass die Bedürfnisse der Nutzer in Bauprojekt sicher das Bauprojekt einfliessen, ermittelt den Bedarf – Prüft Entscheide und sucht Lösungen mit an Mobiliar und Einrichtungen der Projektleitung Bauherr – Sammelt Grundlagen für Raumprogramme und – Organisiert intern die Übernahme und Inbe- betriebliche Pflichtenhefte und ist verantwort- triebsetzung des Bauwerks 12
Leitfaden für beauftragte Planer 5 Prozesse 5.1 Prozesslandschaft BBL zusammengefasst. Es wird unterschieden zwi- Das BBL arbeitet konsequent prozessorientiert, schen Führungsprozessen, Kernprozessen und seine Tätigkeiten sind in einer Prozesslandschaft Unterstützungsprozessen. Führungsprozesse F1 Strategie F2 Steuerung F3 F4 F5 & Planung & Controlling Personal Kommunikation Verbesserung Kernprozesse Bauten K0 Immobilienmanagement Aufträge, Anforderungen, Vorgaben Kundenorientierte Ergebnisse K1 Projektmanagement K2 Kaufmännisches Gebäudemanagement K3 Objektmanagement Kernprozesse Logistik K6 Büroausrüstung K7 Produktion K8 Publikationen K9 Beschaffung Unterstützungsprozesse U1 U2 U3 U4 U5 U6 Finanzen Informatik Recht KBOB BKB Int. Dienste Prozesslandschaft genehmigt durch GL am 7.7.2008, Ergänzung genehmigt am 7.1.2013 13
Januar 2015 5.2 Geschäftsprozess Projektmanagement ten, die Prozesse, hilfreich ist. Zu jedem Prozess Der Geschäftsprozess Projektmanagement K1 gibt es Arbeitsanleitungen, Checklisten, Formula- deckt ein grosses Arbeitsgebiet ab, weshalb eine re und auch Muster. Die einzelnen Prozesse rich- Unterteilung in kleinere, überschaubare Einhei- ten sich nach den Phasen gemäss SIA LM 112. o Führungsprozess Prozesseigner: H.P. Winkler n Kernprozess o Unterstützungsprozess K1_Projektmanagement Verantwortlich: B. Stuker, M. Schwarz Version vom: V3.1 vom 17.2. 2011 Ziel des Prozesses: Umsetzung der Aufträge aus K0 Immobilienmanagemet wie Vorstudien, Projektierung und Realisierung von Bauprojekten nach den gültigen Gesetzen, Verordnungen, Weisungen, Normen und aktuellen Technologien. Führung und Koordination der beteiligten Auftragnehmer (Kosten, Qualität, Termine). Input: Prozesse im Geschäftsprozess: Output: a) Aufträge für Vorstudien, a) Projektdokumentation Projektierung, Realisierung b) Kreditbegehren K1P51 K1P53 b) Aufträge für Fachberatung K1P31 K1P32 K1P33 K1P41 c) Realisierte Bauprojekte K1P21/22 Aus- K1P52 Inbetrieb- Vorprojekt Bauprojekt Bewilligungs- Aus- c) Genehmigte Kredite Vorstudien mit KS mit KV verfahren schreibung führungs- Ausführung nahme / d) Bauwerksakten Projekt Abschluss d) Strategische Vorgaben e) Kreditabschluss e) Politische Vorgaben f) Fachberatungen K1P70 QMS K1P80 Projektmanagement Ausland K1P90 Fachberatung Involvierte Rollen / Verantwortungen: Schnittstellen: Leistungsindikatoren: AbteilungsleiterIn PM F1 Strat. & Pl. Strategie BBL Einhaltung vereinbarte Termine RessorleiterIn PM Kredit- / Kosteneinhaltung pro Projekt F2 Stg. & Ctr. Risiken Projektmanagement Informieren F4 Kommunik. ProjektleiterIn Bauherr Projekterfolgsmessung (Kundensicht) FachberaterIn Bauherr U1 Finanzen Budget Reports Anzahl und Aufwand Projektänderungen F2 Stg. & Contr. SachbearbeiterIn PM Kosten pro m2 nach Mietermodell U3 Recht Rechtsfälle Bedarf K9 Beschaffung K0 Immob.mgt Grundlagen Dep./Ämter Anfragen/Aufträge Bemerkungen, Erklärungen, Abgrenzungen, Abhängigkeiten: Die Übergabe von Objekten in den Betrieb nach Projektabschluss erfolgt durch K1_Projektmanagement nach Abnahme durch K3_Objektmanagement. Der Projektabschluss wird K0_ Immobilienmanagement durch K1_Projektmanagement gemeldet. 14
Leitfaden für beauftragte Planer 6 Phasenresultate Die wichtigsten projektrelevanten Dokumente der 6.2 Vorstudien einzelnen Phasen stehen auf der Homepage des In der Vorstudienphase erteilte Aufträge können BBL als Vorlagen zum Download zur Verfügung. einen breiten Fächer aufweisen, von der einfa- www.bbl.admin.ch/dokumentation chen Machbarkeitsstudie über eine Testplanung in einem Entwicklungsareal bis hin zum klassi- ➔ Publikationen schen Projektwettbewerb. Die Darstellung des ➔ Projektmanagement Phasenresultats ist auftragsabhängig mit dem PL ➔ Planung Bauherr abzustimmen. ➔ Beschaffungen ➔ Bauleitung ➔ Finanzen 6.3 Vorprojekt mit KS ➔ Projektabschluss Ein Vorprojekt mit Kostenschätzung ist mit einer Kostengenauigkeit von +/- 15% zu erstellen und mit dem Vorlagedokument Projektdokumentation 6.1 Projektdokumentation PD mit KS (s. Kapitel 6.1 Projektdokumentation PD) Bezüglich der Projektdokumentationen in der zu dokumentieren. Abweichende Kostengenauig- Phase Vorprojekt (VP/KS) oder Bauprojekt (BP/KV) keit wird fallweise bestimmt. unterscheiden wir vier mögliche Projektgrössen mit abgestuften Vorlagedokumenten: 6.4 Bauprojekt mit KV A-Projekte: > CHF 10 Mio. Ein Bauprojekt mit Kostenvoranschlag ist mit einer (Immobilienbotschaftsprojekte) Kostengenauigkeit von +/- 10% zu erstellen und B-Projekte: > CHF 3 Mio. < CHF 10 Mio. mit dem Vorlagedokument Projektdokumentation C-Projekte: > CHF 1 Mio. < CHF 3 Mio. mit KV (s. Kapitel 6.1 Projektdokumentation) zu D-Projekte: < CHF 1 Mio. dokumentieren. Abweichende Kostengenauigkei- ten werden fallweise bestimmt. 15
Januar 2015 7 Beschaffungswesen Das BBL hält sich bei der Beschaffung von Bau- Der Dienst für öffentliche Ausschreibung DöA und Dienstleistungen an das Gesetz über das berät und unterstützt bei Beschaffungsprojekten öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die in formeller, administrativer und planerischer entsprechende Verordnung (VöB). In der Ge- Hinsicht, er ist bis zur Zuschlagserteilung die schäftsordnung des BBL und in ihrem Anhang alleinige Kontaktstelle zum Anbieter und über- sind die Vergabe- und Vertragskompetenz im BBL nimmt folgende Tätigkeiten: sowie die Abweichungen zu BöB und VöB festge- – Ausschreibungspublikationen im SIMAP halten. Diese werden durch den Projektleiter Bau- – Fragenbeantwortungen zu Submissions- herr abgegeben. unterlagen – Offertöffnungen Bei Projekten, die auf Grund ihrer Investitionssum- – Zuschlagspublikationen im SIMAP me, dem GATT/WTO-Verfahren unterstellt sind, – Zu- und Absageschreiben ist spätestens zu Beginn der Projektphase 41 Aus- schreibung, durch den beauftragten Planer in Der Rechtsdienst BBL bietet die notwendige enger Zusammenarbeit mit dem Projektleiter juristische Unterstützung im Baubereich Bauherr eine Ausschreibungs- resp. Beschaffungs- planung (Planung der Submissionen) zu erstellen. Für sämtliche zur Realisierung des Projektes erfor- Nachfolgende Links sind für die aktuellen derlichen Ausschreibungen muss im Voraus das Vorgaben und als Hilfsmittel zu verwenden: Beschaffungsverfahren festgelegt werden. Als Basis dient der genehmigte, nach BKP gegliederte Leitfaden zur Beschaffung von Werkleistungen Kostenvoranschlag. Bei Projekten unterhalb des https://www.kbob.admin.ch/kbob/de/home/pub- GATT/WTO-Schwellenwertes, die im Einladungs- likationen/beschaffungs--und-vertragswesen.html verfahren beschafft werden können, ist durch den Beauftragten pro Submission eine Unternehmer- Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungs- liste zu erstellen und dem PL Bauherr zur Geneh- wesen (BöB) migung resp. Ergänzung vorzulegen. Das BBL http://www.admin.ch/ch/d/sr/c172_056_1.html behält sich vor bei Summen über CHF 100‘000 Preisverhandlungen durchzuführen, Rahmenbe- Verordnung über das öffentliche Beschaffungs- dingungen und Instruktionen dazu erfolgen wesen (VöB) fallweise durch den PL Bauherr. http://www.admin.ch/ch/d/sr/c172_056_11.html Für GATT/WTO unterstellte Projekte bietet das Vorlagedokumente für Ausschreibungen von Ressort Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Werk- und Dienstleistungen sind auf der Home- Bund (KBB) und der Rechtsdienst BBL Unterstüt- page des BBL zum Download bereit. zung in den nachfolgend beschriebenen Aufga- www.bbl.admin.ch/dokumentation ben. ➔ Publikationen ➔ Projektmanagement ➔ Planung ➔ Beschaffung ➔ Bauleitung ➔ Finanzen ➔ Projektabschluss 16
Leitfaden für beauftragte Planer 8 Verträge Die Vertragsvorlagen und Nachtragsformulare Sämtliche Vertragspartner des BBL werden im sind zum Download bereit unter: SAP-System als Kreditoren erfasst. Die unter- www.bbl.admin.ch/dokumentation schriebenen Verträge werden den jeweiligen Kreditoren zugeteilt und mit einer SAP-Bestell- ➔ Publikationen nummer im System erfasst. Diese SAP-Bestell- ➔ Projektmanagement nummer ist bei jeder Korrespondenz zu vermer- ➔ Beschaffungen ken. Ihre Bedeutung bezüglich Zahlungswesen ist im Folgekapitel 10 umschrieben. 17
Januar 2015 9 Leistungsprognosen Um die Vielzahl der laufenden Projekte bezüglich der Bereitstellung der finanziellen Mittel steuern zu können, sind die Projektleiter Bauherr auf präzise Leistungsprognosen angewiesen. Die be- auftragten Planer sind im Rahmen des Kostencon- trollings dazu verpflichtet zweimal jährlich eine schriftliche Leistungsprognose abzugeben. Dazu dient die Vorlage unter: www.bbl.admin.ch/dokumentation ➔ Publikationen ➔ Projektmanagement ➔ Finanzen 18
Leitfaden für beauftragte Planer 10 Zahlungen Die Zahlungen werden im BBL über den elektroni- 10.2 Rechnungen Unternehmer schen Weg abgewickelt (Kreditoren WorkFlow). Unternehmerrechnungen sind durch den Das bedeutet, dass sämtliche Rechnungen via beauftragten Planer bzw. seiner Bauleitung Dienstleistungzentrum Finanzen EFD (DLZ Fin EFD) monatlich einzufordern. Der beauftragte Planer elektronisch beim Projektleiter Bauherr eingehen ist verantwortlich, dass Rechnungen von Unter- und von diesem ebenfalls elektronisch bearbeitet nehmern innerhalb der nachfolgend aufgeführ- werden. Der detaillierte Ablauf und die Anforde- ten Fristen geprüft, visiert und an die Bauherr- rungen an die Formalität der Rechnungen sind in schaft zur Zahlung weitergeleitet werden: den Kapiteln 10.1 und 10.2 beschrieben. Bei Schlussrechnungen beträgt die Prüf- und Weiterleitungsfrist für ordnungsgemäss abgefass- te Rechnungen maximal 30 Tage nach Eingang 10.1 Rechnungen des Beauftragten beim Beauftragten des Bauherrn. Die Rechnungen sind in einfacher Ausführung un- Für die übrigen ordnungsgemäss abgefassten ter Angabe der Projekt-, Kredit- und SAP-Bestell- Rechnungen beträgt die Prüf- und Weiterleitungs- nummer sowie der MWST/UID-Nr. des Beauftrag- frist maximal 10 Tage nach Eingang beim Beauf- ten und des separat ausgewiesenen tragten. Mehrwertsteuerbetrages einzureichen. Beauftrag- Hält der beauftragte Planer diese Prüf-/Weiterlei- te, die nicht der Mehrwertsteuerpflicht unterlie- tungsfristen nicht ein, behält sich der Bauherr vor, gen, haben den Vermerk «Nicht-MWST-pflichtig» ihm vom Unternehmer verrechnete Verzugszinsen auf der Rechnung anzubringen. Die Nebenkosten in Rechnung zu stellen oder mit seinen Honorar- sind mit forderungen zu verrechnen. separatem Zahlungsbegehren in Rechnung zu stellen. Für die korrekte Rechnungsstellung ist das Der Beauftragte ist verpflichtet, monatlich Merkblatt Rechnungen Unternehmer und das Rechnung zu stellen. Bsp. Musterrechnung zu beachten. Die Rechnungen haben sich detailliert und nach- www.bbl.admin.ch/dokumentation prüfbar zu den nach Vertrag geschuldeten und erbrachten Leistungen zu äussern. Diesen Anfor- ➔ Publikationen derungen nicht genügende Rechnungen werden ➔ Projektmanagement an den Beauftragten zur Korrektur und allenfalls ➔ Finanzen Ergänzung der Dokumentation zurückgewiesen. ➔ Bauleitung Die Zahlung wird bis zur Nachreichung eines ordnungsgemäss abgefassten Zahlungsbegehrens nicht fällig. Für die korrekte Rechnungsstellung ist das Merkblatt Rechnungen Planer zu beachten. www.bbl.admin.ch/dokumentation ➔ Publikationen ➔ Projektmanagement ➔ Finanzen ➔ Bauleitung 19
Januar 2015 11 Projektabschluss 11.1 Projekt- und Bewirtschaftungsakten 11.3 Bautendokumentation Digitale und physische Projekt- und Bewirtschaf- Um ausgewählte Projekte einer breiteren Interes- tungsakten unterstützen die Bewirtschaftung ei- sengruppe zugänglich zu machen, erstellt das BBL nes Gebäudes während des ganzen Lebenszyklus. eine Bautendokumentation in Form eines Faltblat- Die im Verlauf eines Bauprojektes entstehenden tes. Dieses bietet einen Überblick zum Projekt Projekt- und Bewirtschaftungsakten müssen den (Pläne, Fotos, Beschriebe), ergänzt mit Fakten zu definierten Anforderungen entsprechen. In einer Kosten und Kennzahlen. Die Rolle des beauftrag- Weisung hält das BBL fest, welchen Anforderun- ten Planers bei der Erstellung dieser Bautendoku- gen diese Akten bezüglich Inhalt und Form ent- mentation wird projektspezifisch festgelegt, be- sprechen müssen. schränkt sich aber in der Regel auf das Liefern von Die Weisung bildet die Grundlage für den Liefer- Grundlagen und ist in den Grundleistungen ent- umfang der zu generierenden Akten in den ver- halten. schiedenen Projektphasen nach Norm SIA LM Beispiele solcher Bautendokumentationen sind 112. Sie regelt die Verantwortlichkeiten der Da- auf der Homepage des BBL publiziert: tenbeschaffung und die Kontrolle der Aktenüber- www.bbl.admin.ch/dokumentation gaben für einheitliche und vollständige Akten. Die Weisung und ihre Anhänge werden bei Pro- ➔ Bautendokumentation jektstart durch den Projektleiter Bauherr abgege- ben und die Umsetzung projektspezifisch zusam- Politisch und/oder gesellschaftlich bedeutende men mit dem Objektverantwortlichen aus dem Bauwerke können in einer besonderen Form do- Objektmanagement (OV) festgelegt. Ebenfalls an kumentiert werden. Dazu werden umfangreiche- einer Startsitzung wird ein Vertreter des Daten- re Dokumentationen in Buchform oder in speziel- und Flächenmanagements (DFM) die Grundlagen len Fällen sogar als Schweizerischer Kunstführer und Anforderungen bezüglich CAD-Pläne vermit- GSK erstellt. teln. 11.2 Projektabschlussdokumentation mit Bauabrechnung Für jedes realisierte Bauprojekt ist durch den be- auftragten Planer eine Projektabschlussdokumen- tation zu erstellen, diese ist als Grundleistung im Planervertrag enthalten. Als Grundlage dient die Vorlage (Projektab- schlussdokumentation mit Bauabrechnung). Projektspezifisch wird der Umfang und Inhalt mit dem Projektleiter Bauherr und dem Auftragsteu- rer des IM abgestimmt. www.bbl.admin.ch/dokumentation ➔ Publikationen ➔ Projektmanagement ➔ Projektabschluss 20
Leitfaden für beauftragte Planer 12 Kommunikation – Öffentlichkeitsarbeit Für jedes grössere Projekt wird ein Kommunikati- onskonzept erarbeitet, in welchem projektspezi- fisch festgehalten wird, wie und zu welchen The- men, Meilensteinen etc. eine Kommunikation intern oder extern erfolgt. Auch die Art der Kom- munikation wird definiert und die Verantwortung dafür festgelegt. Auf der Homepage des BBL werden Beiträge zu aktuellen Bauprojekten publiziert. www.bbl.admin.ch/dokumentation ➔ Bautendokumentation ➔ Aktuelle Bauprojekte Bezüglich Kontakte zu Medien ist der Anhang II der Geschäftsordnung BBL zu berücksichtigen, dieser hat Weisungscharakter und wird durch den Projektleiter Bauherr beim Projektstart abgege- ben. Insbesondere gilt, dass jegliche Kommunika- tion nach aussen über die BBL Kommunikations- stelle erfolgen muss. 21
Januar 2015 13 Vorlagedokumente – Weisungen In den vorangehenden Kapiteln wurde oft auf die – Weisung des EFD zur Erbebenvorsorge bei Homepage des BBL verwiesen wo eine grosse An- Mitgliedern der KBOB zahl an Vorlagedokumenten in aktueller Version – Weisung über das projekt- und baubegleitende zum Download zur Verfügung steht. Weitere Vor- Facility Management inkl. Anhang lagedokumente, Formulare, Muster etc. werden – Weisung für kostenbewusstes und nachhaltiges durch den Projektleiter Bauherr in der entspre- Bauen chenden Projektphase erläutert und abgegeben. – Weisung betreffend den Umgang mit Kostenre- Nachfolgend eine Auflistung der für beauftragte serve bei Bauprojekten Planer relevanten Weisungen des BBL, ohne An- – Weisung betreffend die Minergie spruch auf Vollständigkeit. Abgabe und Erläute- – Weisung über die Durchführung von Planungs- rung im Bedarfsfall durch den Projektleiter Bau- und Gesamtleistungswettbewerben herr. – Weisung über die Projekt- und Bewirtschaf- tungsakten inkl. Anhänge – Geschäftsordnung des Bundesamtes für Bauten – Weisung über die Raumnummerierung und Logistik inkl. Anhang I und II – Weisung zu Schadstoffvorkommen in zivilen – Anweisungen für beauftragte Bauleitungen mit Bundesbauten inkl. Anhänge Musterbeispielen von Dokumenten – Weisung über die Festsetzung der Zahlungsfris- – Weisung über die wirtschaftliche Nutzung der ten des Bundes bei Mitgl. der KBOB zivilen Bundesbauten inkl. Anhang I – Weisung über die Zusammenarbeit zwischen – Weisungen CAD und CAFM Daten inkl. BBL und BIT und ihre Rollen als Leistungs- Anhänge erbringer 22
Leitfaden für beauftragte Planer 14 Glossar AST Auftragsteurer BauPK Eidgenössische Kommission für Bauprodukte BKB Beschaffungskommission des Bundes BoeB Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen BO Benutzerorganisation DöA Dienst für öffentliche Ausschreibungen IGR Immobiliengrundlagen IM Immobilienmanagement KBOB Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBB Kompetenzzentrum Beschaffungswesen Bund KGM Kaufmännisches Gebäudemanagement OM Objektmanagement OV Objektverantwortlicher PFM Portfoliomanagement PL BH Projektleiter Bauherr PM Projektmanagement PQM-S Prozess und Qualitätsmanagement- Systeme VoeB Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen VILB Verordnung über das Immobilienmana- gement und die Logistik des Bundes 23
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