Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - GKV-Spitzenverband

 
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Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - GKV-Spitzenverband
Leitfaden zur
                                     Selbsthilfeförderung
                 Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes
       zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022

     In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie
 unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen
                                    der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen
Leitfaden zur Selbsthilfeförderung - GKV-Spitzenverband
Impressum
Herausgeber:
GKV-Spitzenverband
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

Verantwortlich: Heike Wöllenstein, Abteilung Gesundheit
Anna Mareike Lüttge, Stabsbereich Kommunikation

Gestaltung: BBGK Berliner Botschaft, Gesellschaft für Kommunikation mbH
Fotonachweis: Medizinfotografie Hamburg, Sebastian Schupfner www.schupfner.com (Titelbild);
iStock.com/FatCamera (Titelbild Marginalspalte)
Stand: 21. Oktober 2022

An der Erstellung des Leitfadens waren beteiligt:
Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene

                                                  SVLFG
                                                  sicher & gesund aus einer Hand

AOK-Bundesverband, Berlin
BKK Dachverband e. V., Berlin
IKK e. V., Berlin
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Kassel
Knappschaft, Bochum
Verband der Ersatzkassen e. V., Berlin

sowie in beratender Funktion die Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen
der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen

Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und
chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e. V. (BAG SELBSTHILFE), Düsseldorf
Der PARITÄTISCHE – Gesamtverband e. V., Berlin
Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. (DAG SHG), Gießen
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS), Hamm

Alle Rechte, auch die des auszugsweisen Nachdrucks, vorbehalten.

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 217a des Fünften
­Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Er ist zugleich der Spitzenverband Bund der Pflegekassen nach § 53
 SGB XI. Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
 Name, Logo und Reflexstreifen sind geschützte Markenzeichen des GKV-Spitzenverbandes.
Leitfaden zur​
                        Selbsthilfeförderung
                 Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes
       zur Förderung der Selbsthilfe gemäß § 20h SGB V
vom 10. März 2000 in der Fassung vom 21. Oktober 2022
Inhalt

    I      Präambel .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 6
    II     Gesetzliche Grundlage. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 8
    III    Begriffsbestimmungen (Empfänger). .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 9
    IV     Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
    IV.1   Beratungsfunktion und Gremienbesetzung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
    IV.2   Anforderungen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 10
    IV.3   Einbezug weiteren Sachverstands .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 11

    Teil A: Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

    A.1    Vergabe der Fördermittel .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                  12
           A.1.1 Höhe, Aufbringung und Verteilung der Fördermittel. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                12
           A.1.2 Transparenz über die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                           12
           A.1.3 Transparenz über die verausgabten Fördermittel.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                            13
           A.1.4 Nicht verausgabte Fördermittel eines Förderjahres .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                              13
    A.2    Gegenstand der Förderung/Förderzwecke. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                           13
           A.2.1 Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und Landesebene.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                       14
           A.2.2 Selbsthilfegruppen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                   14
           A.2.3 Selbsthilfekontaktstellen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                           14
    A.3    Art der Förderung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .        15
    A.4    Finanzierungsart.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .      15
    A.5    Fördervoraussetzungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                16
           A.5.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                                    16
           A.5.2 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und
                   Landesebene.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .            16
           A.5.3 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                         17
           A.5.4 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfekontaktstellen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                 18
    A.6    Ausschluss der Förderung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                   19
    A.7    Verhältnis zur Selbsthilfeförderung nach dem SGB XI.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                       20
    A.8    Antragsverfahren für die kasse­n­arten­übergreifende Pauschalförderung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                             20
           A.8.1 Antragstellung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .              20
                   A.8.1.1 Antragsverfahren auf Bundesebene . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                       21
                   A.8.1.2 Antragsverfahren auf Landes- und Ortsebene. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                   21
                   A.8.1.3 Anträge mit bundeslandübergreifender Ausrichtung .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                             21
           A.8.2 Förderfähige Ausgaben .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                           21
           A.8.3 Antragsbearbeitung und Mittelvergabe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                                     22
                   A.8.3.1 Bemessung der Förderhöhe von Selbsthilfeorganisationen auf Bundes-
                           und Landesebene. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                               23
                   A.8.3.2 Bemessung der Förderhöhe für Selbsthilfegruppen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                           23
                   A.8.3.3 Bemessung der Förderhöhe für Selbsthilfekontaktstellen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                 23
           A.8.4 Nachweis der Mittelverwendung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                         23
           A.8.5 Erstattung (Rückforderung) der Fördermittel.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                      24
    A.9    Allgemeine und besondere Nebenbestimmungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                       25

4
Inhalt

Teil B: Krankenkassenindividuelle Projektförderung

B.1            Vergabe der Fördermittel .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                 26
               B.1.1 Höhe, Aufbringung und Verteilung der Fördermittel. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                               26
               B.1.2 Transparenz über die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                          26
               B.1.3 Transparenz über die verausgabten krankenkassenindividuellen Projektfördermittel. .                                                                                                              26
               B.1.4 Nicht verausgabte Fördermittel eines Förderjahres .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                             26
B.2            Gegenstand der Förderung/Förderzwecke. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                          26
               B.2.1 Selbsthilfeorganisationen auf B                           ­ undes- und Landesebene.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                         27
               B.2.2 Selbsthilfegruppen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                  27
               B.2.3 Selbsthilfekontaktstellen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                          27
                       Landesweit ausgerichtete Selbsthilfe­kontaktstellen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                          28
               B.2.4 Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisationen .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                              28
B.3            Art der Förderung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .       28
B.4            Finanzierungsart.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .     28
B.5            Fördervoraussetzungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .               29
               B.5.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                           29
               B.5.2 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und
                       Landesebene.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .           30
               B.5.3 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfegruppen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                        31
               B.5.4 Besondere Fördervoraussetzungen für Selbsthilfekontaktstellen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                                32
                       Landesweit ausgerichtete Selbsthilfe­kontaktstellen . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                          32
               B.5.5 Besondere Fördervoraussetzungen für Dachorganisationen von Selbsthilfe­
                       organisationen. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .            32
B.6            Ausschluss der Förderung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                  33
B.7            Verhältnis zur Selbsthilfeförderung nach dem SGB XI.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                      33
B.8            Antragsverfahren für die krankenkassenindividuelle Projektförderung . .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                                             34
               B.8.1 Antragstellung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .             34
               B.8.2 Förderfähige Ausgaben .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                          35
               B.8.3 Antragsbearbeitung und Mittelvergabe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                                    35
               B.8.4 Nachweis der Mittelverwendung.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                        36
               B.8.5 Erstattung (Rückforderung) der Fördermittel.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                     36
B.9            Allgemeine und besondere Nebenbestimmungen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                      37

Inkrafttreten.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  . 38

Anlagen
Anlage 1: Gesetzestext § 20h SGB V und § 17 SVHV. .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                                    39
Anlage 2: Krankheitsverzeichnis.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                       41
Anlage 3: Musteranlage .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .             42
Anlage 4: Muster-Belegliste. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .                                                                          45
Anlage 5: Glossar.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .    46
Anlage 6: Weiterführende Informationen.  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .  .                                     51

                                                                                                                                                                                                                                    5
I Präambel

             Die gesetzlichen1 Krankenkassen und ihre Ver-              dem gerecht zu werden, wird im Rahmen der
             bände unterstützen und fördern seit vielen Jahren          GKV-Selbsthilfeförderung sowohl die Nutzung von
             Strukturen und Aktivitäten der gesundheitsbezo-            analogen Angeboten als auch die Nutzung von
             genen Selbsthilfe2 durch immaterielle, infrastruk-         digitalen Angeboten und Anwendungen gleichbe-
             turelle und finanzielle Hilfen. Die Förderung von          rechtigt unterstützt. Durch die Förderung digitaler
             Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und          Anwendungen wird ermöglicht, sich orts- und
             Selbsthilfekontaktstellen auf der gesetzlichen             zeitunabhängig miteinander auszutauschen und
             Grundlage des § 20h Sozialgesetzbuch V (SGB V)             zu informieren.
             trägt dem hohen gesundheitspolitischen Stellen-
             wert der Selbsthilfe Rechnung. Deren Angebote              Insbesondere die von den Krankenkassen geför-
             können in vielfältiger und wirksamer Art und               derten digitalen Anwendungen haben den hohen
             Weise professionelle Ansätze der Gesundheits-              Anforderungen an den Datenschutz und an die
             versorgung ergänzen. Durch ihre präventive und             Datensicherheit nach dem aktuellen Stand der
             rehabilitative Ausrichtung stärken sie die Ressour-        Technik zu genügen.
             cen chronisch kranker und behinderter Menschen
             sowie die ihrer Angehörigen.3                              Neben der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe
                                                                        existieren vielfältige Strukturen des bürgerschaft-
             Angebote der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe              lichen Engagements, der sozialen bzw. sozialla-
             basieren auf dem freiwilligen Zusammenschluss              genbezogenen Selbsthilfe, die nicht nach § 20h
             von Menschen, die eine chronische Erkrankung               SGB V gefördert werden können. Diese befassen
             oder Behinderung haben bzw. als Angehörige be-             sich v. a. mit sozialen Belangen bzw. bestimmten
             troffen sind. Charakteristisch für das Selbsthilfe­        Personengruppen, wie z. B. Alleinerziehende,
             prinzip ist der regelmäßige und selbstbestimmte            Familien, Seniorinnen und Senioren, Bürger- oder
             Austausch Betroffener sowie Angehöriger in                 Stadtteilinitiativen.
             Gruppen, um die persönliche Lebensqualität zu
             verbessern. Die gemeinsame Auseinandersetzung              Die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbst-
             mit dem Umgang mit der chronischen Erkran-                 hilfe ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und
             kung/Behinderung stärkt die Betroffenenkompe-              muss als Gemeinschaftsaufgabe aller Sozialver-
             tenz. Die Hilfe zur Selbsthilfe in Gruppen Gleich-         sicherungsträger, der öffentlichen Hand sowie
             betroffener zeichnet sich durch Eigeninitiative            der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
             und Eigenverantwortung der Mitglieder aus. Eine            umgesetzt werden. Daher darf die Förderung der
             Leitung durch externe Fachkräfte widerspricht              Selbsthilfe durch die Krankenkassen und ihre
             dem Selbsthilfeprinzip.                                    Verbände nicht zu einem Rückzug der öffentlichen
                                                                        Hand führen. Vielmehr müssen sich der Bund, die
             Die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen und             Länder, die Gemeinden und alle verantwortlichen
             ihrer Verbände zielt darauf ab, die Selbsthilfe in         Sozialversicherungsträger auch zukünftig maßgeb-
             der Vielfalt ihrer Strukturen und Ausrichtungen            lich an der infrastrukturellen Unterstützung und
             zu unterstützen und dabei auch die neueren                 finanziellen Förderung der Selbsthilfe beteiligen.
             Entwicklungen der Selbsthilfe und ihre zuneh-
             mende Digitalisierung zu berücksichtigen. Um               Ein wichtiges Anliegen der Förderung ist es,
                                                                        Selbsthilfestrukturen und -aktivitäten zu unter-
             1 Die folgenden Ausführungen beziehen sich immer auf die
                                                                        stützen, die für Betroffene leicht zugänglich sind
               gesetzliche Krankenversicherung, kurz GKV.               und die sich durch eine neutrale und unabhängige
             2 Die folgenden Ausführungen beziehen sich immer auf die   Ausrichtung auszeichnen. Der Qualität und der
               gesundheitsbezogene Selbsthilfe.
             3 Die folgenden Ausführungen beziehen sich immer auf       Transparenz der durch das Selbsthilfeprinzip
               Angehörige und/oder deren Bezugspersonen.                geprägten Angebote kommt eine hohe Bedeu-
6
Präambel

tung zu. Fördermittel sollen effektiv zum Nutzen            2. Krankenkassenindividuelle
chronisch kranker sowie behinderter Menschen                   ­Projektförderung
und ihrer Angehörigen eingesetzt werden und                     Die krankenkassenindividuelle Projekt­
gesundheitlich relevante Wirkungen entfalten. Die               förderung wird von einzelnen Krankenkassen
Selbsthilfeförderung der GKV unterstützt damit                  und/oder ihren Verbänden verantwortet.
auch den Grundgedanken der Inklusion als Leit­                  Der Gesetz­geber hat den Krankenkassen die
begriff der UN-Behindertenrechtskonvention.                     Möglichkeit eröffnet, mit der Selbsthilfe im
                                                                Rahmen der Projekt­förderung zu kooperieren
Die Grundsätze4 des GKV-Spitzenverbandes für                    und inhaltlich zusammenzuarbeiten. Geför-
die Selbsthilfeförderung beschreiben den Rahmen                 dert werden zeitlich und inhaltlich begrenzte
für die Umsetzung der Selbsthilfeförderung auf                  Maßnahmen. Regelungen hierzu finden sich in
verschiedenen Förderebenen (Bundes-, Landes-                    Teil B der Fördergrundsätze.
und Ortsebene). Sie definieren die Inhalte und
Verfahren der Förderung und tragen zu einer                 Die den Teilen A und B vorangestellten Ausführun-
weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der             gen (Präambel, Gesetzestext und Beteiligung der
Förderpraxis bei. Die Anwendung der Grundsätze              Selbsthilfe) gelten für beide Teile.
erhöht zudem die Transparenz des Förderverfah-
rens.                                                           Die Fördergrundsätze treten mit Wirkung
                                                                zum 1. Januar 2023 in Kraft. Sie wurden in
Die Fördermittel der GKV werden in zwei Förder-                 Zusammen­arbeit mit den Verbänden der
stränge aufgeteilt:                                             Kranken­kassen auf Bundesebene sowie unter
1. Kassenartenübergreifende                                     beratender Beteiligung der Vertretungen der
    Pauschalförderung                                           für die Wahrnehmung der Interessen der
    Die kassenartenübergreifende Pauschalför-                   Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisa-
    derung ist eine gemeinsame Förderung von                    tionen entwickelt und werden bei Bedarf
    Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen               angepasst und weiterentwickelt.5
    und Selbsthilfekontaktstellen durch die gesetz­
    lichen Krankenkassen und ihre Verbände.
    Im Rahmen der kassenartenübergreifenden
    Pauschalförderung werden diese Selbsthilfe-
    strukturen im Sinne einer Basisfinanzierung
    institutionell bezuschusst. Regelungen hierzu
    finden sich in Teil A der Fördergrundsätze.
    Darüber hinaus können Projekte von „Dach-
    organisationen von Selbsthilfeorganisationen“
    aus der kassenartenübergreifenden Pauschal-
    förderung gefördert werden, siehe hierzu B.2.4
    und B.5.5.

4 Die Fördergrundsätze in ihrer jeweils geltenden Fassung   5 Die Beratung erfolgt im Beirat Leitfaden Selbsthilfeförde-
  sind veröffentlicht unter: www.gkv-spitzenverband.de.       rung beim GKV-Spitzenverband.
                                                                                                                                  7
II Gesetzliche Grundlage

          Die Selbsthilfeförderung ist eine gesetzliche                 ebenfalls erfasst. Ausgenommen sind akute Er-
          Aufgabe der Krankenkassen und ihrer Verbände                  krankungen. Die Aufzählung einzelner chronischer
          gemäß § 20h SGB V (Anlage 1) und erfolgt auf der              Krankheiten innerhalb dieser Hauptgruppen hat
          Grundlage der vom GKV-Spitzenverband heraus-                  lediglich exemplarischen Charakter. Das erar-
          gegebenen Fördergrundsätze unter Berücksichti-                beitete Verzeichnis der Krankheitsbilder hat sich
          gung der Verordnung über das Haushaltswesen in                bewährt und gilt weiterhin (Anlage 2).
          der Sozialversicherung (SVHV), insbesondere § 17
          SVHV6, und der Vorschriften zum Verwaltungs­                  Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung des
          verfahrensrecht des SGB X.                                    § 1 SGB V „Solidarität und Eigenverantwortung“,
                                                                        des § 2a SGB V „Leistungen an behinderte und
          Mit der Förderung werden Selbsthilfegruppen                   chronisch kranke Menschen“ und des § 12 SGB V
          und Selbsthilfeorganisationen unterstützt, die die            „Wirtschaftlichkeitsgebot“ auf Bundes-, Landes-
          gesundheitliche Prävention und Rehabilitation von             und örtlicher Ebene.
          Versicherten zum Ziel haben (§ 20h Abs. 1 Satz 1
          SGB V). Gesundheitliche Prävention wird dabei                    Ein Rechtsanspruch von Antragstellenden auf
          nur im Sinne von Sekundär- und Tertiärprävention                 die Gewährung von Fördermitteln besteht
          verstanden. Förderfähig sind auch Selbsthilfe­                   nicht. Die für die Förderung zuständigen Kran-
          kontaktstellen, die in ihrer gesundheitsbezogenen                kenkassen und ihre Verbände entscheiden
          Arbeit themen-, bereichs- und indikationsgruppen-                aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im
          übergreifend tätig sind.                                         Rahmen der jährlich verfügbaren Fördermittel.

          Gefördert wird ausschließlich die gesundheits­
          bezogene Selbsthilfe (dies sind Selbsthilfegruppen,
          Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontakt-
          stellen), die einen engen Bezug zu medizinischen
          Erfordernissen hat. Die gesundheitsbezogene
          Selbsthilfe muss sich auf Krankheiten beziehen,
          die im Verzeichnis der Krankheitsbilder aufgeführt
          sind. Das in § 20h Abs. 1 Satz 2 SGB V geforderte
          Verzeichnis der Krankheitsbilder, bei denen eine
          Förderung zulässig ist, wurde von den Spitzen-
          verbänden der Krankenkassen unter Beteiligung
          der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und
          der Vertretungen der für die Wahrnehmung der
          Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzen-
          organisationen 1996 erarbeitet.7

          Im Krankheitsverzeichnis sind übergeordnete
          Krankheits- bzw. Diagnosehauptgruppen auf-
          geführt. Chronische Krankheiten und Behinde-
          rungen, die diesen Hauptgruppen zuzuordnen
          sind, werden von diesem Krankheitsverzeichnis

          6 Siehe Anlage 1.
          7 Alle Ausführungen in diesem Leitfaden zur Förderfähigkeit
            von Selbsthilfestrukturen oder -aktivitäten beziehen sich
            auf das Krankheitsverzeichnis.
8
III Begriffsbestimmungen (Empfänger)

Im Rahmen dieser Fördergrundsätze werden die        Selbsthilfekontaktstellen
Begriffe des § 20h SGB V Selbsthilfegruppen,        Selbsthilfekontaktstellen arbeiten als örtlich,
Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontakt-   landesweit oder bundesweit ausgerichtete profes-
stellen folgendermaßen definiert:                   sionelle Beratungseinrichtungen. Sie arbeiten mit
                                                    hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
Selbsthilfegruppen                                  tern zur Unterstützung der Selbsthilfegruppen und
Unter gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen­      Selbsthilfeorganisationen.
werden freiwillige Zusammenschlüsse von be-
troffenen Menschen verstanden, deren Aktivi-        Neben den vorgenannten Empfängern von Förder-
täten sich auf die gemeinsame Bewältigung von       mitteln haben sich in der Förderpraxis indika-
Krankheiten, Krankheitsfolgen und/oder auch         tionsgruppenübergreifende Zusammenschlüsse
psychischen Problemen richten, von denen sie        entwickelt, die ein breites Spektrum chronischer
entweder selbst oder als Angehörige betroffen       Erkrankungen und Behinderungen abdecken
sind. Sie werden nicht von professionellen Mit­     („Dachorganisationen von Selbsthilfeorganisa­
arbeiterinnen und Mitarbeitern (z. B. Ärztinnen     tionen“).
und Ärzten, anderen Gesundheits- oder Sozial­
berufen) geleitet.

Selbsthilfeorganisationen
Unter Selbsthilfeorganisationen werden gesund-
heitsbezogene Zusammenschlüsse von Selbst-
hilfegruppen auf Landes- oder Bundesebene
verstanden, die auf bestimmte Krankheiten oder
Krankheitsfolgen ausgerichtet sind und die im
Vergleich zu Selbsthilfegruppen meist größere
Mitgliederzahlen aufweisen.

                                                                                                        9
IV Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe

           Die gesetzliche Grundlage zur Förderung der            rebenen beratend hinzuzuziehen. Die Mitbera-
           Selbsthilfe (§ 20h SGB V) sieht eine Beteiligung       tungsfunktion wird bei den Vergabe­sitzungen
           der Vertretungen der für die Wahrnehmung der           auf Bundes- und Landesebene ausgeübt.
           Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzen-
           organisationen vor. Als maßgebliche Spitzenorga-    3. Für die regionale Ebene ist ein analoges Ver-
           nisationen auf Bundesebene gelten:                     fahren ausdrücklich vorgesehen. Spezifische
           • Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von            Strukturen und Besonderheiten können dabei
              Menschen mit Behinderungen und chroni-              berücksichtigt werden.
              scher Erkrankung und ihren Angehörigen e. V.
              ­­(BAG SELBSTHILFE), Düsseldorf                  4. Das Nähere zur Ausgestaltung der Beteiligung
           • Der PARITÄTISCHE Gesamtverband e. V., Berlin         ist in Geschäftsordnungen auf den jeweiligen
           • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe­            Förderebenen zu regeln.
              gruppen e. V., Berlin
           • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V.,       IV.2 Anforderungen
              Hamm
                                                               Die Vertretungen der für die Wahrnehmung der
           IV.1 Beratungsfunktion und                          Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzen-
           Gremienbesetzung                                    organisationen sind Organisationen, die
                                                               • gemäß ihrem Mitgliederkreis dazu berufen
           Die Mitberatungsfunktion der Vertretungen der für      sind, die Interessen der gesundheitsbezogenen
           die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe         Selbsthilfe zu vertreten,
           maßgeblichen Spitzenorganisationen bezieht sich     • nach ihrer Satzung die Belange der gesund-
           im Rahmen des § 20h SGB V auf folgende Inhalte:        heitsbezogenen Selbsthilfe fördern,
                                                               • die gewachsenen Strukturen und die Vielfalt
           1. Bei der Erarbeitung der gemeinsamen und             von Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisa­
              einheitlichen Grundsätze sowie des Ver-             tionen und Selbsthilfekontaktstellen angemes-
              zeichnisses der Krankheitsbilder sind die           sen vertreten,
              Vertretungen der für die Wahrnehmung der         • in ihrer inneren Ordnung demokratischen
              Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen             Grundsätzen entsprechen,
              Spitzenorganisationen auf Bundesebene zu         • Kontinuität in der Selbsthilfearbeit von mindes-
              beteiligen und deren Empfehlungen zu be-            tens drei Jahren aufweisen,
              rücksichtigen. Die Mitberatungsfunktion wird     • gemeinnützige Zwecke verfolgen,
              im Beirat ­„Leitfaden Selbsthilfeförderung“      • durch Offenlegung ihrer Finanzierung nach­
              des GKV-­Spitzenverbandes ausgeübt. Die             weisen, dass sie neutral und unabhängig
              vier Vertretungen der für die Wahrnehmung           arbeiten,
              der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen      • die Gewähr für eine sachgerechte Aufgaben­
              Spitzen­organisationen benennen die jewei-          erfüllung bieten – dabei sind Art und Umfang
              ligen Vertreterinnen und Vertreter für den          der bisherigen Tätigkeit, der Mitgliederkreis
              Beirat.                                             und die Leistungsfähigkeit zu berücksich­
                                                                  tigen –,
           2. Zur Unterstützung der sachkundigen Vergabe       • über ausreichend Bedeutung und Reputa­tion
              der Fördermittel sind die Vertretungen der für      verfügen.
              die Wahrnehmung der Interessen der Selbst-
              hilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen
              im Rahmen der kassenartenübergreifenden
              Pauschalförderung auf den jeweiligen Förde-
10
IV Beteiligung der Vertretungen der Selbsthilfe

IV.3 Einbezug weiteren Sachverstands

Die zur Mitberatung vorgesehenen Gremien
können zur Unterstützung ihrer Arbeit und bei
konkreten Beratungsanliegen weitere Selbst-
hilfeorganisationen bzw. Vertreterinnen und
Vertreter der Selbsthilfe einbeziehen, die die
oben genannten Anforderungen erfüllen.

                                                                                              11
Teil A: Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

          A.1 Vergabe der Fördermittel                                  soll sichergestellt werden, dass die örtlichen
                                                                        Selbsthilfegruppen hiervon mindestens 20 %
          A.1.1 Höhe, Aufbringung und Verteilung                        erhalten.
          der Fördermittel
          Für die kassenartenübergreifende Pauschal­                 Für die Förderung der Selbsthilfestrukturen exis-
          förderung werden jährlich mindestens 70 % der              tieren keine einheitlichen Verteilungsquoten, da
          insgesamt nach § 20h SGB V aufzubringenden                 die Selbsthilfestrukturen in den einzelnen Bundes­
          Fördermittel zur Verfügung gestellt. Die übrigen           ländern sowohl quantitativ als auch qualitativ
          maximal 30 % der Fördermittel verbleiben bei               unterschiedlich entwickelt sind. Die Mittel werden
          den einzelnen Krankenkassen für ihre kran-                 daher flexibel und bedarfsgerecht aufgeteilt,
          kenkassenindividuelle Projektförderung. Für                sodass sie der Stärkung und Weiterentwicklung
          die Förderung der Landes- und örtlichen Ebene              bestehender Strukturen Rechnung tragen.
          werden die Mittel entsprechend dem Wohnort der
          Versicherten (KM 6, Stichtag 1. Juli des Vorjahres)        A.1.2 Transparenz über die Höhe der zur
          aufgebracht. Bei Fusionen von Krankenkassen                Verfügung stehenden Fördermittel
          und deren Verbänden stellt der Rechtsnachfolger            Die Krankenkassen und ihre Verbände verstän­
          die entsprechend (im Fusionsjahr) zu verausga-             digen sich über die für die jeweiligen Förder­
          benden Fördermittel zur Verfügung.8                        ebenen zur Verfügung stehenden Fördermittel.
                                                                     Die Mittel setzen sich zusammen aus
          Für die Verteilung der Fördermittel aus der                • den gesetzlichen vorgesehenen Fördermitteln,
          kassen­artenübergreifenden Pauschalförderung               • Fördermitteln aus Erstattungen (Rückforderun-
          auf die jeweiligen Förderebenen sind folgende                 gen) (siehe A.8.5),
          Empfehlungen maßgeblich:                                   • nicht verausgabten Fördermitteln laut KJ 1
          • Für die Pauschalförderung der Bundesebene                   (siehe A.1.4).
             der Selbsthilfe stellen die Krankenkassen und
             ihre Verbände mindestens 20 % der Mittel der            Die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
             kassenartenübergreifenden Pauschalförderung             auf Bundesebene“ (Verbände der Krankenkassen
             zur Verfügung (entspricht 14 % der Gesamtför-           auf Bundesebene) veröffentlicht in ihrem jähr­
             dermittel für die Selbsthilfe).                         lichen Herbstrundschreiben die Höhe der für die
          • Für die Pauschalförderung der Landes- und                kassenartenübergreifende Pauschal­förderung auf
             örtlichen Ebene stehen die um die kassen­               Bundesebene im Folgejahr zur Verfügung stehen-
             artenübergreifende Pauschalförderung der                den Fördermittel, aufgegliedert nach Kassenarten.
             Bundesebene reduzierten Mittel zur Verfügung
             (entspricht bis zu 80 % der Mittel aus der              Die GKV-Gemeinschaftsförderungen auf Landes-
             kassen­artenübergreifenden Pauschalförde-               ebene (Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen
             rung). Diese Mittel sind unter Berücksichtigung         oder andere von diesen mit dem Förderverfahren
             der landesspezifischen Selbst­hilfestrukturen           beauftragte Stellen9) veröffentlichen auf geeignete
             auf die Landesorganisationen der Selbsthil-             Weise (z. B. im Internet oder in Rundschrei-
             fe, Selbsthilfekontaktstellen und örtlichen             ben) ebenfalls die Höhe der im Bundesland zur
             Selbsthilfegruppen aufzuteilen. Die Kranken-            Verfügung stehenden pauschalen Fördermittel für
             kassen und ihre Verbände treffen eine gemein-           das Förderjahr (aufgegliedert nach Kassenarten
             same und einheitliche Entscheidung über die             sowie örtlichen Selbsthilfegruppen, Landesor-
             jeweilige Förderhöhe und Mittel­vergabe. Dabei          ganisationen der Selbsthilfe und Selbsthilfekon-
                                                                     taktstellen). Krankenkassen, die Mittel aus ihrer
          8 Die Empfehlungen sind veröffentlicht unter:
            https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe.html.   9 Beauftragte Stellen können z. B. „runde Tische“ sein.
12
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

krankenkassen­individuellen Projekförderung für             A.2 Gegenstand der Förderung/
die kassenartenübergreifende Pauschalförde-                 Förderzwecke
rung zur Verfügung stellen wollen, sollten dies
gegenüber den GKV-Gemeinschaftsförderungen                  Förderfähig sind im Rahmen dieser Fördergrund-
spätestens bis zum 31. Dezember des Vorjahres               sätze ausschließlich Strukturen der gesund-
anzeigen, damit diese die Mittel mit einplanen              heitsbezogenen Selbsthilfe. Diese müssen von
können.                                                     der Betroffenenkompetenz der Menschen mit
                                                            chronischer Erkrankung und/oder Behinderung
A.1.3 Transparenz über die verausgabten                     getragen werden (Selbsthilfeprinzip) und sich
Fördermittel                                                darauf ausrichten, die gesundheitsbezogenen
1. Die „GKV-Gemeinschaftsförderung Selbst­                  Kompetenzen und Ressourcen der Betroffenen
   hilfe auf Bundesebene“ veröffentlicht bis                und ihrer Angehörigen zu stärken und sie zu
   zum 31. Januar auf geeignete Weise (z. B. im             unterstützen. Gefördert werden können auch
   Internet) die an die jeweiligen Selbsthilfeorga-         Selbsthilfekontaktstellen, die die Entwicklung der
   nisationen auf Bundesebene ausgeschütteten               gesundheitsbezogenen Selbsthilfe in den Regionen
   Förderbeträge des Vorjahres.                             unterstützen.
2. Die GKV-Gemeinschaftsförderungen auf
   Länder­ebene veröffentlichen spätestens bis              Nicht vom Förderzweck umfasst sind Angebote,
   zum 31. März die an die jeweiligen Selbsthilfe-          die zu den Leistungen der GKV nach anderen
   organisationen und Selbsthilfekontaktstellen             Rechtsgrundlagen gehören, z. B.:
   ausgeschütteten Förderbeträge des Vorjahres.             • Patientenschulungsmaßnahmen, Funktions­
3. Die an die örtlichen Selbsthilfegruppen                     training und Rehabilitationssport, Nachsorge-
   gewährten pauschalen Fördermittel werden                    maßnahmen (§ 43 SGB V)
   summarisch mit Angabe der Anzahl der                     • Leistungen zur Früherkennung und Früh­
   ins­gesamt geförderten Gruppen von den                      förderung (§ 46 SGB IX)
   jeweiligen Gemeinschaftsförderungen in den               • Soziotherapie (§ 37a SGB V)
   Ländern veröffentlicht.                                  • Therapiegruppen (z. B. Psychotherapie,
                                                               ­Ergotherapie) (§§ 27 ff. SGB V)
A.1.4 Nicht verausgabte Fördermittel                        • Primärpräventive Maßnahmen/Präventions­
eines Förderjahres                                              kurse (§ 20 SGB V)
Nicht verausgabte Fördermittel aus der kassen­              • gesundheitsfördernde Maßnahmen in Lebens-
artenübergreifenden Pauschalförderung (Rest­                    welten (§ 20a SGB V) und Betrieben (§ 20b
mittel) verbleiben bei der Gemeinschafts­förderung              SGB V)
und werden in das Folgejahr übertragen. Nicht               • Leistungen zur Versorgung mit digitalen Ge-
verausgabte Fördermittel aus der krankenkassen-                 sundheitsanwendungen (§ 33a SGB V)
individuellen Projektförderung (Überlaufmittel)
fließen nach Vorliegen der amtlichen Ausga-                 Im Rahmen der kassenartenübergreifenden
benstatistik (KJ 1) im darauffolgenden Jahr der             Pauschalförderung können die nachfolgenden
kassenartenübergreifenden Pauschalförderung zu.             Strukturen gefördert werden:
Näheres regelt die „Empfehlung der Verbände der
Krankenkassen auf Bundesebene zum Umgang
mit nicht verausgabten Förder­mitteln eines För-
derjahres vom 27. Januar 2010“.10

10 Die Empfehlung ist veröffentlicht unter:
   https://www.vdek.com/vertragspartner/Selbsthilfe.html.
                                                                                                                               13
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

                      A.2.1 Selbsthilfeorganisationen auf Bundes-            beitragen, die persönliche Lebensqualität zu
                      und Landesebene                                        verbessern (gemäß Krankheitsverzeichnis).
                      Gefördert werden können Selbsthilfeorganisa­
                      tionen,                                              A.2.3 Selbsthilfekontaktstellen
                      • die als organisatorischer Zusammenschluss          Gefördert werden können Selbsthilfekontakt­
                         von Selbsthilfegruppen und/oder einzelnen         stellen,
                         Mitgliedern auf Bundes- und/oder Landesebene      • die themen-, bereichs- und indikationsgruppen­
                         tätig sind und auf bestimmte Krankheiten oder        übergreifend Unterstützungsangebote zur
                         Krankheitsfolgen entsprechend dem Krank-             methodischen Anleitung, Unterstützung und
                         heitsverzeichnis spezialisiert sind und              Stabilisierung von Selbsthilfegruppen und
                      • deren wichtigste Arbeitsform der Austausch            Selbsthilfeorganisationen bereithalten und
                         von Hilfe von Betroffenen/Angehörigen ist und     • die für alle Krankheitsgruppen, die im Krank-
                      • die als Selbsthilfeorganisation den persön­           heitsverzeichnis aufgeführt sind, offen sind und
                         lichen Austausch und die gegenseitige Hilfe von   • die aktiv Bürgerinnen und Bürger unterstützen,
                         Betroffenen/Angehörigen unterstützen und             Selbsthilfegruppen zu gründen oder ihnen
                      • die den Austausch ihrer Mitglieder über ana-          Selbsthilfegruppen vermitteln, und
                         loge Angebote und/oder digitale Angebote und      • die für Gruppen infrastrukturelle Hilfen z. B.
                         Anwendungen ermöglichen, und                         in Form von Gruppenräumen zur Verfügung
                      • deren gesundheitsbezogene Selbsthilfeakti-            stellen und
                         vitäten sich auf die Bewältigung chronischer      • die ggf. digitale Anwendungen nutzen und
                         Krankheiten und/oder Behinderungen ausrich-          anbieten und
                         ten, von denen die Mitglieder selbst oder als     • die kostenlos Beratung oder Praxisbegleitung
                         Angehörige betroffen sind, und                       anbieten und
                      • die Unterstützungsleistungen für ihre Mitglie-     • die die Kooperation und Zusammenarbeit
                         der (insbesondere Beratung, Schulungen, Se-          von Selbsthilfegruppen und professionellen
                         minare, Konferenzen und Tagungen) erbringen          Leistungserbringern fördern, Kontakte und
                         und deren Angebote vernetzen, um damit den           Kooperationspartnerinnen bzw. Kooperations-
                         gegenseitigen Austausch der betroffenen Men-         partner vermitteln und Angebote in der Region
                         schen und deren Kompetenzen zu fördern, und          vernetzen und
                      • die als bundesweite oder landesweite Interes-      • die sich als Agenturen zur Stärkung der Moti-
                         senvertretung handeln.                               vation, Eigenverantwortung und gegenseitigen
                                                                              freiwilligen Hilfe verstehen und
                      A.2.2 Selbsthilfegruppen                             • eine Wegweiserfunktion im System der
                      Gefördert werden können Selbsthilfegruppen,             gesundheitsbezogenen und sozialen Unterstüt-
                      • die für ihre Mitglieder und deren Angehörige          zungsangebote wahrnehmen.
                        gegenseitige Hilfe und Unterstützung anbieten,
                        und                                                Landesweit ausgerichtete
                      • einen Erfahrungsaustausch über analoge An-         Selbsthilfekontaktstellen
                        gebote (z. B. Treffen vor Ort) und/oder digitale   Gefördert werden kann pro Bundesland eine
                        Angebote und Anwendungen ermöglichen und           landesweit ausgerichtete Selbsthilfekontaktstelle.
                      • deren Selbsthilfearbeit und Interessenwahr-        Neue landesweit ausgerichtete Selbsthilfekontakt-
                        nehmung durch die Betroffenen getragen wird        stellen können gefördert werden, sofern es hierfür
                        (Selbsthilfeprinzip) und                           ein Votum der jeweiligen Landesarbeitsgemein-
                      • die sich auf die gemeinsame Bewältigung            schaft der Selbsthilfekontaktstellen gibt. Geför-
                        von Krankheiten, Krankheitsfolgen und/oder         dert werden kann eine landesweit ausgerichtete
                        psychischen Problemen richten und mit dazu         Selbsthilfekontaktstelle, die
14
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

• landesweit zur Selbsthilfe berät und Betroffene        2. Die Förderung erfolgt vorrangig als Festbetrag
  an Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfe­             (Festbetragsfinanzierung).12
  organisationen im Bundesland vermittelt und
• Selbsthilfekontaktstellen im Bundesland berät,         3. Die Förderung kann in begründeten
  unterstützt, vernetzt und weiterbildet und                Ausnahmefällen auch als Fehlbedarf
• landesweite Informationen zur Selbsthilfe im              (Fehlbedarfsfinanzierung)13 oder anteilig als
  Bundesland sammelt, aufbereitet und öffent-               Anteilsfinanzierung14 gewährt werden.
  lich zugänglich macht und                              4. Die Finanzierungsart ist im Bewilligungs­
• die ggf. digitale Anwendungen nutzen und                  schreiben/Bewilligungsbescheid zu benennen.
  anbieten und
• die Qualität der professionellen Selbsthilfe-          5. Der Fördermittelempfänger hat alle eigenen
  unterstützungsarbeit im Austausch mit den                 Mittel und Einnahmen, die mit dem Förder­
  Landesarbeitsgemeinschaften der Selbsthilfe-              zweck zusammenhängen (insbesondere
  kontaktstellen weiterentwickelt.                          Zuwendungen, Leistungen Dritter, Einnahmen
                                                            aus Sponsoring etc.), als Deckungsmittel
A.3 Art der Förderung                                       für alle Ausgaben einzusetzen. Sofern Rück­
                                                            lagen bestehen und diese im Antrag nicht als
Die kassenartenübergreifende Förderung erfolgt              Eigenmittel ausgewiesen werden, ist dies von
auf allen Förderebenen als Pauschalförderung.               der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller zu
Mit der kassenartenübergreifenden Pauschal-                 begründen.15
förderung fördern die Krankenkassen und ihre
Verbände neben anderen öffentlich-rechtlichen
Einrichtungen die Strukturen der Selbsthilfe ins-
titutionell und leisten damit einen maßgeblichen
Beitrag zur Basisfinanzierung der gesundheitsbe-
zogenen Selbsthilfe.
                                                         12 Festbetragsfinanzierung: Die Förderung erfolgt in Form
                                                            eines festen Betrags. Dieser Betrag verbleibt auch bei Ein-
A.4 Finanzierungsart                                        sparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim
                                                            Fördermittelempfänger, es sei denn, seine Gesamtausga-
Die Finanzierungsart wird von den Kranken­kassen            ben liegen unter dem bewilligten Förderbetrag.
                                                         13 Fehlbedarfsfinanzierung: Die Förderung schließt die
und ihren Verbänden als Fördermittelgeber fest-             Lücke zwischen den anerkannten förderfähigen Ausgaben
gelegt:                                                     einerseits und den Eigenmitteln und sonstigen Einnahmen
                                                            des Fördermittelempfängers andererseits. Hierfür wird ein
1. Für die kassenartenübergreifende Pauschal­
                                                            Höchstbetrag festgelegt. Einsparungen oder Mehreinnahmen
    förderung ist eine Vollfinanzierung von                 führen grundsätzlich zu einer entsprechenden Rückzahlung
    Selbsthilfestrukturen ausgeschlossen.11 Die             der Fördermittel oder können ggf. angerechnet werden.
                                                         14 Anteilsfinanzierung: Die Förderung errechnet sich als
    Förderung wird als Teilfinanzierung gewährt.
                                                            Anteil bzw. Prozentsatz der anerkannten förderfähigen
                                                            Ausgaben; ein festgelegter Höchstbetrag darf jedoch nicht
                                                            überschritten werden. Erzielt der Fördermittel­empfänger
                                                            Einsparungen oder höhere Einnahmen als vorher
                                                            absehbar­, sind die Fördermittel grundsätzlich anteilig
                                                            zurück­zuzahlen oder können ggf. angerechnet werden.
                                                         15 Bei Selbsthilfeorganisationen, die neben den Aufgaben
                                                            der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe soziale Dienstleis-
                                                            tungen erbringen und aus diesen Betätigungen über freie
                                                            Rücklagen verfügen, reicht bei der Antragstellung der Hin-
                                                            weis, dass diese Rücklagen aufgrund der Komplexität und
                                                            des Umfangs dieser Aufgaben nicht für die Finanzierung
11 Eigenmittel können auch in Form von Eigenleistungen      der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe eingebracht werden
   erbracht werden.                                         können.
                                                                                                                                   15
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

                      A.5 Fördervoraussetzungen                                 • Informations- und Beratungsangebote sollten
                                                                                  sich auf der Bundes- und Landesebene an
                      Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern                 anerkannten Qualitätskriterien orientieren.17
                      Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und         • Über die Finanzsituation (Vorlage von ge-
                      Selbsthilfekontaktstellen, sofern sie die in diesen         planten Einnahmen und Ausgaben) und die
                      Fördergrundsätzen beschriebenen allgemeinen so-             Mittelverwendung ist in den Antragsunterlagen
                      wie besonderen Fördervoraussetzungen erfüllen.              Transparenz herzustellen.
                                                                                • Die Bereitschaft zur partnerschaftlichen
                      A.5.1 Allgemeine Fördervoraussetzungen                      Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und
                      Zu den allgemeinen Fördervoraussetzungen zählen             ihren Verbänden unter Wahrung der Neutra-
                      neben den unter A.2 beschriebenen Förderzwe-                lität und Unabhängigkeit der Selbsthilfe muss
                      cken zusätzlich die nachstehenden Anforderungen:            gegeben sein.
                      • Unabhängigkeit der Selbsthilfeaktivitäten von           • Es dürfen keine vorrangig wirtschaftlichen/
                         wirtschaftlichen Interessen: Die Selbsthilfe hat         kommerziellen Zwecke verfolgt werden.
                         ihre fachliche und politische Arbeit ausschließ-       • Es besteht die Pflicht zum sparsamen, wirt-
                         lich an den Bedürfnissen und Interessen von              schaftlichen und zweckgebundenen Umgang
                         chronisch kranken und behinderten Menschen               mit Fördermitteln.
                         und deren Angehörigen auszurichten. In allen           • Fördermittelempfänger sind verpflichtet, auf
                         Fällen von Zusammenarbeit und Kooperatio-                die Förderung durch die GKV hinzuweisen.
                         nen, auch ideeller Art, hat sie die vollständige       • Die Bestimmungen des Bundesdatenschutz­
                         Kontrolle über die Inhalte ihrer Arbeit, deren           gesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
                         Umsetzung sowie die Verwendung der Förder-               und der EU-Datenschutz-Grundverordnung sind
                         mittel zu behalten. Sie muss unabhängig von              zu beachten. Dies gilt insbesondere auch bei
                         der Einflussnahme wirtschaftlicher Interessen            der Nutzung digitaler Anwendungen.
                         sein.                                                  • Anträge und Verwendungsnachweise sind von
                      • Neutrale inhaltliche Ausrichtung: Bei der Wei-            zwei legitimierten Vertreterinnen oder Vertre-
                         tergabe von Informationen ist auf inhaltliche            tern des Antragstellers zu unterzeichnen.
                         Neutralität und eine ausgewogene Darstellung
                         zu achten. Informationen und Empfehlungen              A.5.2 Besondere Fördervoraussetzungen
                         der Selbsthilfe einerseits und Werbung des             für Selbsthilfeorganisationen auf Bundes-
                         jeweiligen Unternehmens andererseits sind zu           und Landesebene
                         trennen. Werbung von Wirtschaftsunterneh-              Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervorausset-
                         men insbesondere in schriftlichen Publikatio-          zungen und den unter A.2.1 genannten Förder­
                         nen ist zu kennzeichnen.16                             zwecken sind von allen Selbsthilfeorganisationen
                      • Jegliche Kooperation und Unterstützung durch            auf Bundes- und Landesebene die folgenden
                         Wirtschaftsunternehmen (wie z. B. Pharma­              Voraussetzungen zu erfüllen:
                         unternehmen und Medizinproduktehersteller              • Die Selbsthilfeorganisation auf Bundes- und
                         sowie (E-)Tabakprodukt-, Alkohol- und Glücks-             Landesebene verfügt über die Rechtsform des
                         spielindustrie) ist transparent zu gestalten.             eingetragenen Vereins (e. V.). Diese Rechtsform
                                                                                   ist von Bedeutung, da sie interne organisatori-
                                                                                   sche Kontrollgremien und -verfahren vorsieht
                                                                                   (Vereinszweck, Kassenführung und -prüfung,
                                                                                   Kontrolle des Vorstands und der Kassenführe-

                      16 Siehe hierzu Erklärungen zur Wahrung von Neutralität   17 Siehe hierzu u. a. Checkliste Gesundheitsinformation von
                         und Unabhängigkeit der Fördermittelgeber.                 www.gesundheitsziele.de.
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Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

    rin bzw. des Kassenführers durch die Mitglie-      Rechtlich unselbstständige Untergliederungen von
    derversammlung, Prüfung der satzungsgemä-          Bundesorganisationen der Selbsthilfe/Bundesver-
    ßen Mittelverwendung).                             bänden auf Landesebene sind bei Vorliegen der
•   Die Selbsthilfeorganisation erhebt zur Erfüllung   folgenden Voraussetzungen förderfähig: Sie
    ihrer satzungsgemäßen Aufgaben von ihren           • nehmen erkennbar eigenständige Landesauf­
    Mitgliedern einen Mitgliedsbeitrag. Sofern die        gaben wahr,
    Selbsthilfeorganisation auf Landesebene keine      • haben sich in einem demokratischen Verfah-
    eigenen Mitgliedsbeiträge erhebt, weist sie zu-       ren gegründet und ihre Existenz dokumentiert
    mindest Mitgliedsbeiträge aus, die ihr von ihrer      (Nachweis z. B. durch das Gründungsprotokoll
    Bundesorganisation zugewiesen werden.                 und eine schriftliche Aufgabenbeschreibung),
•   Die Selbsthilfeorganisation auf Bundesebene        • legen mit dem Antrag grundsätzlich einen
    verfügt über weitere Strukturen auf Landes-           landesbezogenen Haushaltsplan vor,
    und/oder Ortsebene (z. B. in Form von Landes-      • weisen Mitgliedsbeiträge aus oder weisen
    verbänden und/oder örtlichen Gruppen).                nach, dass Aufgaben der nicht-rechtsfähigen
•   Die Selbsthilfeorganisation auf Landesebene           Untergliederung durch den (rechtsfähigen)
    verfügt in der Regel über mind. vier Gruppen          Landes- oder Bundesverband übernommen
    auf örtlicher Ebene.                                  werden,
•   Für Selbsthilfeorganisationen zu seltenen          • stellen die ausreichende Präsenz im jeweiligen
    Erkrankungen ist es als Ausnahme zulässig,            Bundesland sicher (u. a. Ansprechpartnerinnen
    dass sie nicht über Untergliederungen auf             bzw. Ansprechpartner, Erreichbarkeit, Adresse),
    Landes- oder Regionalebene verfügen (siehe         • weisen Strukturen mit geregelter Verant-
    auch A.8.1.3).                                        wortlichkeit nach (z. B. Vorstand/Mitglieder­
•   Die Selbsthilfeorganisation auf Bundes- und           versammlung),
    Landesebene bietet ihren Mitgliedern zu-           • führen einen eigenständigen Namen (keine
    mindest einmal jährlich die Möglichkeit               Privatperson),
    eines Präsenz­treffens (z. B. im Rahmen einer      • weisen eine überprüfbare Kassenkonten­
    Mitglieder­versammlung, eines Regionaltreffens        führung nach,
    oder einer Jahrestagung). Sofern die Zusam-        • weisen ihre Gemeinnützigkeit nach; hierzu ist
    mentreffen unter Nutzung digitaler Anwendun-          es ausreichend, wenn die Freistellung auf den
    gen durchgeführt werden, ist nachzuweisen,            Bundesverband ausgestellt ist.
    dass die geltenden Anforderungen an Daten-
    schutz und Datensicherheit gewährleistet sind      A.5.3 Besondere Fördervoraussetzungen
    und für Mitgliederversammlungen die dafür          für Selbsthilfegruppen
    notwendigen rechtlichen Voraussetzungen            Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervorausset-
    eingehalten wurden.                                zungen und den unter A.2.2 genannten Förder-
•   Die Selbsthilfeorganisation hat Ehrenamtliche      zwecken sind von allen Selbsthilfegruppen die
    und/oder hauptamtliches Personal.                  folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
•   Die Selbsthilfeorganisation weist die Gemein-      • Die Gruppengröße umfasst mindestens sechs
    nützigkeit nach.                                      Mitglieder.
•   Die Selbsthilfeorganisation, die digitale Anwen-   • Die Selbsthilfegruppe weist eine verlässliche/
    dungen und Angebote nutzt und anbietet, hat           kontinuierliche Gruppenarbeit und Erreich-
    im Antrag zu belegen, dass diese die geltenden        barkeit (Benennung Ansprechpartnerin bzw.
    Anforderungen an Datenschutz und Daten­               Ansprechpartner und Kontaktadresse) nach.
    sicherheit gewährleisten.                             Ihr Wirkungskreis ist die Kommune, der Kreis,
                                                          die Region.

                                                                                                                          17
Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

                      • Die Selbsthilfegruppe gibt ihr Angebot regelmä-           dass die Fördermittel ausschließlich für
                        ßig öffentlich bekannt (bspw. bei der örtlichen           Zwecke der Gruppe unter Berücksichtigung
                        Selbsthilfekontaktstelle, in der (regionalen)             des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung
                        Presse und/oder im Internet).                             verwendet werden. Sie oder er hat zudem
                      • Die Selbsthilfegruppe ist offen für neue Mitglie-         sicherzustellen, dass die Gruppe in voller
                        der.                                                      Höhe über die Mittel verfügt.
                      • Die Gruppenmitglieder und die Gruppenleitung
                        arbeiten ehrenamtlich und ohne professionelle          b. Konto für Selbsthilfegruppen, die
                        Leitung durch z. B. Ärztinnen und Ärzte oder              unselbstständige Untergliederungen
                        andere Gesundheits- und Sozialberufe. Dies                von rechtsfähigen Bundes- oder
                        schließt eine gelegentliche Hinzuziehung von              Landesverbänden sind
                        Expertinnen und Experten zu bestimmten                    Diese benennen ein buchhalterisches
                        Fragestellungen nicht aus.                                (Unter-)Konto des Gesamtvereins, dessen
                      • Die Selbsthilfegruppe hat ein Gründungstreffen            Mitglied sie sind, das für die jeweilige
                        durchgeführt und ihre Existenz protokolliert.             Untergliederung angelegt wurde und über
                        Sofern das Gründungstreffen unter Nutzung                 das die Selbsthilfegruppe in voller Höhe
                        digitaler Anwendungen durchgeführt wurde,                 verfügen kann. Die oder der Kontoverfü-
                        ist nachzuweisen, dass die geltenden Anforde-             gungsberechtigte einer unselbstständigen
                        rungen an Datenschutz und Datensicherheit                 Untergliederung ist verpflichtet sicherzustel-
                        gewährleistet sind und die dafür notwendigen              len, dass die Fördermittel ausschließlich für
                        rechtlichen Voraussetzungen eingehalten                   Zwecke der Gruppe unter Berücksichtigung
                        wurden.                                                   des Leitfadens zur Selbsthilfeförderung
                      • Die Selbsthilfegruppe, die digitale Anwendun-             verwendet werden.
                        gen und Angebote nutzt und anbietet, hat im
                        Antrag zu belegen, dass diese die geltenden         A.5.4 Besondere Fördervoraussetzungen
                        Anforderungen an Datenschutz und Datensi-           für Selbsthilfekontaktstellen
                        cherheit gewährleisten.                             Zusätzlich zu den allgemeinen Fördervorausset-
                      • Die Selbsthilfegruppe benennt ein nur für die       zungen und den unter A.2.3 genannten Förder-
                        Zwecke der Selbsthilfegruppe gesondertes            zwecken sind von den Selbsthilfekontaktstellen/
                        Konto:                                              landesweit ausgerichteten Selbsthilfekontakt­
                                                                            stellen jeweils die folgenden Voraussetzungen zu
                          a. Konto für nicht verbandlich organisierte       erfüllen: Die Selbsthilfekontaktstelle
                             Selbsthilfegruppen                             • arbeitet mit hauptamtlichem Fachpersonal,
                             Diese benennen grundsätzlich ein von           • unterstützt die Selbsthilfegruppe gemäß Krank-
                             einem Gruppenmitglied für die Gruppe              heitsverzeichnis bei der Wahrnehmung ihrer
                             eingerichtetes Treuhandkonto oder ein             Interessen,
                             Konto, das für die Gruppe als Gesellschaft     • weist eine Selbsthilfekontaktstellenarbeit von
                             bürgerlichen Rechts eingerichtet wurde. Er-       mindestens einem Jahr nach (Ausnahmen sind
                             hält die Gruppe kein eigenständiges Konto­        in begründeten Einzelfällen möglich),
                             bei einer Bank, können Krankenkassen           • stellt themen-, bereichs- und indikationsgrup-
                             alternativ ein Unterkonto eines Girokontos,       penübergreifend Unterstützungsangebote für
                             ein Sparkonto oder ein von einem Treuhän-         die örtlichen Selbsthilfegruppen zur Verfügung,
                             der eingerichtetes Konto akzeptieren. Die      • wird anteilig durch die öffentliche Hand als
                             oder der Kontoverfügungsberechtigte einer         Selbsthilfekontaktstelle gefördert,
                             nicht verbandlich organisierten Selbsthilfe­
                             gruppe ist verpflichtet sicherzustellen,
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Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

• weist eine regelmäßige Erreichbarkeit und         A.6 Ausschluss der Förderung
  Öffnungs-/Sprechzeiten (eigene Website und
  E-Mail-Adresse) nach,                             Einrichtungen/Institutionen, die die vorgenannten
• erfasst die örtlichen Selbsthilfegruppen, die     Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von den
  geplanten Gruppengründungen bzw. Wünsche          Krankenkassen und ihren Verbänden nicht geför-
  Interessierter und macht diese bekannt,           dert. Dies gilt insbesondere für:
• unterstützt Selbsthilfegruppen bei der Grün-      • Wohlfahrtsverbände
  dung und begleitet sie in der Praxis,             • Sozialverbände
• arbeitet auf örtlicher oder regionaler Ebene in   • Verbraucherverbände/-organisationen/-einrich-
  einer Landesarbeitsgemeinschaft der Selbst­          tungen
  hilfekontaktstellen mit und kooperiert – soweit   • Patientenberatungsstellen (auch internet­
  vorhanden – mit landesweit ausgerichteten            basierte)
  Selbsthilfekontaktstellen.                        • Berufs-/Fachverbände bzw. Fachgesellschaften
• Die Selbsthilfekontaktstelle, die digitale An-    • Kuratorien, Stiftungen, Fördervereine
  wendungen und Angebote nutzt und anbietet,        • (Unter-)Arbeitsgruppen oder Arbeitskreise von
  hat im Antrag zu belegen, dass diese die             Selbsthilfegruppen und/oder Selbsthilfeorgani-
  geltenden Anforderungen an Datenschutz und           sationen
  Datensicherheit gewährleisten.                    • stationäre oder ambulante Hospizdienste
                                                    • Bundes- bzw. Landesarbeitsgemeinschaften
Landesweit ausgerichtete Selbsthilfe­                  für Gesundheit/Gesundheitsförderung bzw.
kontaktstellen                                         Landeszentralen für Gesundheit/Gesundheits-
Die landesweit ausgerichtete Selbsthilfekontakt-       förderung, Landes- bzw. regionale Gesund-
stelle                                                 heitskonferenzen
• unterstützt Selbsthilfekontaktstellen bei der     • krankheitsspezifische Beratungseinrichtungen
   Gründung und begleitet sie in der Praxis,           oder Kontaktstellen, wie bspw. Sucht-, Krebs-
• arbeitet mit hauptamtlichem Fachpersonal,            beratungsstellen
• weist eine Selbsthilfekontaktstellenarbeit von    • Umweltberatungen
   mindestens einem Jahr nach (Ausnahmen sind       • ausschließlich im Internet agierende Initiativen,
   in begründeten Einzelfällen möglich),               sofern es sich nicht um gesundheitsbezogene
• wird anteilig durch die öffentliche Hand als         Selbsthilfegruppen oder Selbsthilfeorganisatio-
   Selbsthilfekontaktstelle gefördert.                 nen i. S. dieses Leitfadens handelt
• Die von der landesweiten Selbsthilfekontakt-      • Kooperationsberatungsstellen für Selbsthilfe­
   stelle wahrgenommenen Aufgaben sind nicht           gruppen und Ärzte (KOSA) der Kassenärzt­
   bereits Gegenstand der Förderung von Selbst-        lichen Vereinigungen
   hilfegruppen, Selbsthilfeorganisatio­nen/        • Einzelpersonen, die Mitglied einer Selbsthilfe-
   -verbänden und Selbsthilfekontaktstellen.           gruppe sind und/oder als Kontaktperson für
• Die Selbsthilfekontaktstelle, die digitale An-       eine Selbsthilfegruppe und/oder Selbsthilfe­
   wendungen und Angebote nutzt und anbietet,          organisation tätig sind
   hat im Antrag zu belegen, dass diese die         • Zusammenschlüsse mit ausschließlich gesund­
   geltenden Anforderungen an Datenschutz und          heitsförderlicher oder primärpräventiver
   Datensicherheit gewährleisten.                      Zielsetzung
                                                    • (Pflege-)Wohngemeinschaften
                                                    • Dachorganisationen (zur Projektförderung von
                                                       „Dachorganisationen von Selbsthilfeorgani­sa­
                                                       tionen“ siehe auch B.2.4 und B.5.5)

                                                                                                                        19
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