LKF-Rundschreiben - ERLÄUTERUNGEN ZUR DIAGNOSEN- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION UND ZUR DATENMELDUNG (August 2021) - Sozialministerium

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36. LKF-Rundschreiben
ERLÄUTERUNGEN ZUR DIAGNOSEN- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION UND
ZUR DATENMELDUNG (August 2021)
Impressum

Medieninhaber und Herausgeber:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Stubenring 1, 1010 Wien

Herstellungsort: Wien

Die Erarbeitung dieser Unterlage erfolgte im Rahmen des Projekts
"Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)"

Projektleitung:
Mag. Gerhard Embacher (BMSGPK)

Projektteam
BMSGPK:
Wolfgang Bartosik, Werner Bohuslav, Mag. Stefan Eichwalder (Abteilungsleiter),
Gertrud Fritz, Mag. Simona Iskra, Mag. Rainer Kleyhons,
Mag. Walter Sebek (Stv. Abteilungsleiter)
Koordination medizinische Dokumentation:
Dr. Andreas Egger (BMSGPK), Anna Mildschuh (SOLVE-Consulting)
Ökonomenteam (SOLVE-Consulting):
Mag. Gerhard Gretzl (Gesamt-Projektkoordination), Dr. Gerhard Renner
Ärzteteam:
Prim. Dr. Ludwig Neuner (Klinikum Freistadt, OÖG)
Expert*innen aus den medizinischen Fächern
Statistik:
Prof. DI Dr. Karl P. Pfeiffer (FH Joanneum Graz)
Software-Entwicklung:
DI Bernhard Pesec (dothealth)
Gesundheit Österreich GmbH:
Dr. Karin Eglau, Mag. Petra Paretta

Wien, im August 2021
Alle Rechte vorbehalten:
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„BMSGPK“ sowie der Titel der Publikation und das Erscheinungsjahr anzugeben.

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36. LKF-Rundschreiben                                                                  Seite 3
Inhalt

1 Erläuterungen zur Diagnosendokumentation .............................................................. 5
1.1 Codierung der Herzinsuffizienz (ICD-10: I50.x) ................................................................ 5
1.1.1 Codierung der Rechtsherzinsuffizienz (I50.0x) und der globalen Herzinsuffizienz (I50.0x und
          I50.1x)........................................................................................................................................ 5
1.1.2 Codierung von Herzinsuffizienz (ICD-10: I50) und Grunderkrankung....................................... 6
1.2 Codierung der SSW bei Entbindung................................................................................. 6
1.3 Codierung Bienenallergie/Desensibilisierung.................................................................. 7

2 Erläuterungen zur Leistungsdokumentation ................................................................ 8
2.1 Hinweise zur Codierung telemedizinischer Leistungen (ab 1.1.2022) ........................... 8
2.2 Hinweise zur ambulanten Leistungsdokumentation ..................................................... 10
2.3 Hinweise zur Leistungsdokumentation (stationär und ambulant) ................................ 12

3 Erläuterungen zur Datenmeldung ............................................................................. 21
3.1 Fragen zur ambulanten Datenmeldung ......................................................................... 21
3.2 Satzart X02 ..................................................................................................................... 21

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1 Erläuterungen zur Diagnosen-
  dokumentation
1.1 Codierung der Herzinsuffizienz (ICD-10: I50.x)

1.1.1 Codierung der Rechtsherzinsuffizienz (I50.0x) und der globalen
      Herzinsuffizienz (I50.0x und I50.1x)

Zur besseren Codierbarkeit der Rechtsherzinsuffizienz und der globalen Herzinsuffizienz
wird ab 1.1.2022 der bisherige Code „I50.0 Kongestive Herzinsuffizienz“ durch den 5-
Steller des DIMDI mit den folgenden Ausprägungen ersetzt:

 Code       Bezeichnung

 I50.00     Primäre Rechtsherzinsuffizienz

 I50.01     Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz

 I50.02!    Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden

 I50.03!    Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung

 I50.04!    Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung

 I50.05!    Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe

Bei einer Globalinsuffizienz ist sowohl „I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz“ als auch
einer der folgenden bereits bestehenden Codes für die Linksherzinsuffizienz inkl. Schwere-
grad zu codieren:

 Code       Bezeichnung

 I50.11     Linksherzinsuffizienz ohne Beschwerden (NYHA-Stadium I)

 I50.12     Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung (NYHA-Stadium II)

 I50.13     Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung (NYHA-Stadium III)

 I50.14     Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe (NYHA-Stadium IV)

 I50.19     Linksherzinsuffizienz nicht näher bezeichnet

36. LKF-Rundschreiben                                                                           Seite 5
Die Codierung der Diagnose „I50.9 Herzinsuffizienz, nicht näher bezeichnet“ ist zu
vermeiden.

Wenn die Globalinsuffizienz als Hauptdiagnose angeführt werden soll, ist im Regelfall
„I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz“ als Hauptdiagnose und der Code aus I50.11 bis
I50.19 als Zusatzdiagnose anzugeben.

1.1.2 Codierung von Herzinsuffizienz (ICD-10: I50) und Grunderkrankung

Zur besseren Differenzierung der Herzinsuffizienz soll bei stationären Aufenthalten mit
Herzinsuffizienz nach Möglichkeit auch die kardiale Grunderkrankung erfasst werden. Im
Folgenden sind relevante häufige Grunderkrankungen mit den passenden 3-stelligen
Überschriften der ICD-10 angeführt:
•    Hypertonie (I11, I13)
•    Koronare Herzerkrankung (I25)
•    Kardiomyopathie (I42)

Aus diesen Bereichen soll zumindest eine 4-stellige Diagnose ergänzend zur Herz-
insuffizienz codiert werden. Die Festlegung der Hauptdiagnose folgt den allgemeinen
Regeln (Hauptanlass für den jeweiligen Aufenthalt).

1.2 Codierung der SSW bei Entbindung

 Code           Bezeichnung

 301.21         Vollendete SSW bei Entbindung: 21
 301.42         Vollendete SSW bei Entbindung: 42

 Frage          Wie soll das Gestationsalter bei Entbindungen vor der 21. SSW bzw. nach der 42.
                SSW codiert werden?

 Antwort        Entbindungen vor der 21. SSW sind mit 301.21 zu codieren, Entbindungen nach
                der 42. SSW sind mit 301.42 zu codieren. Für 2022 werden die Bezeichnungen
                durch Ergänzung von „=“ adaptiert.

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Code             Bezeichnung

 301              Vollendete SSW bei Entbindung

 Frage            Wie soll das Gestationsalter bei Entbindungen von nicht überwachten
                  Schwangerschaften angegeben werden (genaue SSW ist unbekannt)?

 Antwort          In diesem Fall ist das Gestationsalter zu schätzen. Dazu können unter anderem
                  Größe und Gewicht des Neugeborenen herangezogen werden.

1.3 Codierung Bienenallergie/Desensibilisierung

 Code             Bezeichnung

 T63.4            Toxische Wirkung: Gift sonstiger Arthropoden
 T78.2            Anaphylaktischer Schock, nicht näher bezeichnet
 T78.3            Angioneurotisches Ödem
 T78.4            Allergie, nicht näher bezeichnet
 Z51.6            Desensibilisierung gegenüber Allergenen

 Frage            Welche Diagnosen sind für stationäre Aufenthalte/ambulante Besuche wegen
                  Bienenallergien oder Desensibilisierungen zu codieren?

 Antwort          Allergien sind unter T78.4 „Allergie, nicht näher bezeichnet“ zu erfassen bzw. –
                  sofern es zu einem anaphylaktischen Schock kommt – unter T78.2 und bei einem
                  angioneurotischen Ödem unter T78.3.
                  Bei einem Aufenthalt zur Hyposensibilisierung wäre Z51.6 „Desensibilisierung
                  gegenüber Allergenen“ zu codieren.
                  Dagegen sind unter T63.4 die toxischen Wirkungen des Giftes, also der Stich an
                  sich mit Schmerzen, Rötung, Schwellung etc. zu erfassen.

36. LKF-Rundschreiben                                                                        Seite 7
2 Erläuterungen zur Leistungs-
  dokumentation
2.1 Hinweise zur Codierung telemedizinischer Leistungen
    (ab 1.1.2022)

Die folgenden Hinweise betreffen grundsätzlich alle telemedizinischen Leistungen, sind
jedoch insbesondere für die Codierung der beiden folgenden Leistungen von Relevanz:
•    ZZ534 Telemedizinische Folgekonsultation (Befundbesprechung, Therapieplan)
     (LE=je Sitzung)
•    ZZ551 Telemedizinische nicht-ärztliche diagnostisch-therapeutische Aussprache
     (LE=je Sitzung)

Welche telemedizinischen Leistungen können im Rahmen der LKF codiert werden?

Im Rahmen der LKF können nur Leistungen, die einem ambulanten Kontakt ohne
physische Anwesenheit entsprechen, als telemedizinische Leistungen erfasst werden,
somit:
•    nur telemedizinische Arzt-Patienten Kontakte, keine telemedizinischen Arzt-Arzt-
     Konsultationen
•    nur Kontakte ambulanter Patienten, keine ambulanten Frequenzen von stationären
     Patienten der eigenen oder einer anderen Krankenanstalt

Welche Möglichkeiten einer codierbaren telemedizinischen Kommunikation gibt es?

Telefonische Kontakte, Videokonferenzen nicht jedoch Schriftverkehr (z.B. über SMS oder
Mail).

Gibt es eine bestimmte Mindestdauer für die Codierung einer telemedizinischen
Leistung?

Nein, die Dauer der Leistungserbringung und die Leistungsinhalte müssen aber
vergleichbar mit jener bei persönlicher Anwesenheit sein. Ein kurzer Anruf mit der
Mitteilung, dass ein Befund negativ ist, reicht z.B. nicht aus.

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Müssen ambulante Besuche mit telemedizinischen Leistungen über die Datendreh-
scheibe an die SV gemeldet werden?

Ja. Das Krankenhaus hat generell für jeden fondsrelevanten Patienten eine Ereignisanzeige
an den zuständigen SV-Träger zu übermitteln, so auch bei abrechenbaren telemedizini-
schen Kontakten. Die genannten Leistungen werden im Zuge der DLB-Datenmeldungen
(MBDS) an den Fonds übermittelt. Der Fonds leitet daraufhin die entsprechend bewerte-
ten Datensätze (Satzart K13 – Leistungsdaten ambulant) an die jeweils zuständigen SV-
Träger weiter.

Müssen zu codierbaren telemedizinischen Leistungen im Vorhinein Termine vereinbart
werden?

Ja, der Termin muss in einem Vorbesuch mit physischer Anwesenheit vereinbart und
dokumentiert sein. Ein kurzfristiger Anruf, ob der Patient Zeit für ein Telefonat mit dem
Arzt hätte, ist darunter nicht zu verstehen.

Wie werden unvollständige telemedizinische Leistungen codiert und abgerechnet (z.B.
bei Verbindungsproblemen)?

Es können nur vollständig erbrachte Leistungen codiert und abgerechnet werden. Das
entspricht den allgemeinen Vorgaben zur Codierung von Leistungen für das LKF-Modell.

Muss sich die leistungserbringende Person physisch im Krankenhaus befinden?

Ja, es sind nur Leistungen zu codieren, die von der leistungserbringenden Krankenanstalt
erbracht werden. Das Merkmal Nicht-Anwesenheit ist nur für den Patienten zulässig.

Sind telemedizinische Leistungen bei der XDok-Jahresmeldung in der Satzart K09 als
Frequenzen an ambulanten Patienten zu melden?

Nein, analog zu Laborleistungen (keine physische Anwesenheit).

36. LKF-Rundschreiben                                                                  Seite 9
2.2 Hinweise zur ambulanten Leistungsdokumentation

 Code      Bezeichnung

 GA540     Entfernung von Fremdkörpern aus der Nase (LE=je Sitzung)
 GZ989     Sonstige nicht operative Diagnostik/Therapie – Atmungssystem, Sprachsystem
           (LE=je Sitzung)

 Hinweis   03-1013

 Frage     Wie ist die Entfernung von Doyles-Schienen aus der Nase zu codieren?

 Antwort   Die Entfernung von Doyles-Schienen aus der Nase ist ebenso wie die Entfernung
           einer Nasentamponade unter GZ989 zu codieren.

 Code      Bezeichnung

 DE510     Elektrokardiographie (EKG) in Ruhe (LE=je Sitzung)
 DE520     Langzeit-Elektrokardiographie (EKG) (LE=je Sitzung)

 Hinweis   05-1014

 Frage     Ist bei einem Langzeit-EKG auch ein Routine-EKG zu codieren?

 Antwort   Nein, bei einem Langzeit-EKG ist das Routine-EKG inkludiert.

 Code      Bezeichnung
 HH020     Koloskopie mit Polypektomie (LE=je Sitzung)
 HK530     Proktoskopie mit Polypektomie (LE=je Sitzung)
 HZ552     Rektoskopie/Sigmoidoskopie mit Polypektomie (LE=je Sitzung)
 Hinweis   15-1015
 Frage     Wie ist bei einer Endoskopie mit Polypektomie in mehreren Darmabschnitten, z.B.
           im Rektum und im Kolon, zu codieren?
 Antwort   Es ist nur HH020 zu codieren. Die anderen Leistungen sind inkludiert.
           Anmerkung: Zur Vereinfachung der Bearbeitung erfolgt bei Dokumentation der
           inkludierten Leistungen an Stelle eines zu korrigierenden Warnings ein Bepunktungs-
           ausschluss über die MELMEL.

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Code          Bezeichnung

 HF030         Anlage oder Wechsel einer PEG-Sonde (LE=je Sitzung)
 HZ030         Endoskopische Fremdkörperentfernung am oberen GI-Trakt (LE=je Sitzung)
 ZN530         Anlage oder Wechsel einer Sonde oder Drainage (LE=je Sitzung)

 Hinweis       15-1016

 Frage         Ist der Wechsel eines Gastrotubes auf einen MIC-KEY-Button unter HF030 zu
               codieren?

 Antwort       HF030 ist immer dann zu codieren, wenn eine Anlage oder ein Sonden/-System-
               wechsel unter endoskopischer Sicht erfolgt. Der Button-Tausch bei einer Button-
               Sonde ist unter ZN530 zu erfassen.

 Code          Bezeichnung

 ZN740         Elektrotherapie (LE=je Sitzung)

 Hinweis       18-1017

 Frage         Mit welcher Anzahl ist die Leistung ZN740 zu codieren, wenn im Rahmen eines
               ambulanten Kontakts mehrere der in der Leistungsbeschreibung angeführten
               Therapien angewendet wurden?

 Antwort       Die Leistung ZN740 ist mit der Anzahl 1 zu erfassen, wenn im Rahmen eines
               ambulanten Kontakts eine oder mehrere der in der Leistungsbeschreibung
               dargestellten Behandlungen erfolgen, z. B. Ultrareizstrom, Iontophorese, Kurzwelle,
               Mikrowelle.
               Allgemein kann gesagt werden, dass Leistungen, die mit „je Sitzung“ hinterlegt sind,
               im Rahmen eines ambulanten Kontakts nur einmal zu erfassen sind. Dies gilt auch
               dann, wenn mehrere Leistungen des Hauskatalogs auf diese Leistung umschlüsseln
               und diese – was naheliegend ist – zu verschiedenen Uhrzeiten erbracht werden.

 Code          Bezeichnung

 QZ700         Lasertherapie der Haut (LE=je Sitzung)
 ZN775         Wärme- oder Kältetherapie (LE=je Sitzung)

 Hinweis       18-1018

 Frage         Wie ist eine Flächenlaserbehandlung der Haut zu codieren?

 Antwort       Unter der Leistung QZ700 sind nur Behandlungen mit hochenergetischem Laser zu
               erfassen. Eine Flächenlaserbehandlung ist unter ZN775 Wärme-oder Kältetherapie
               zu subsummieren.

36. LKF-Rundschreiben                                                                        Seite 11
Code      Bezeichnung

 ZV640     Zytologische Befundung von gynäkologischen Abstrichen (LE=je ambulantem
           Besuch)
 ZV644     Zytologische Befundung von extragenitalen Abstrichen (LE=je ambulantem Besuch)
 ZV648     Befundung extragenitaler intraoperativer Schnellzytologie (LE=je ambulantem
           Besuch)

 Hinweis   18-1019

 Frage     Wie ist die zytologische Befundung eines Bronchialsekrets zu codieren?

 Antwort   Die zytologische Befundung eines Bronchialsekrets bzw. generell eine Spülzytologie
           ist unter ZV648 zu subsummieren.

2.3 Hinweise zur Leistungsdokumentation (stationär und ambulant)

 Code      Bezeichnung

 AD020     Anlage einer externen Ventrikeldrainage durch Bohrlochtrepanation (LE=je Sitzung)

 Hinweis   01-1020

 Frage     Wie Ist der Wechsel einer Drainage bei vorhandenem Bohrloch zu codieren?

 Antwort   Der Wechsel einer Drainage bei vorhandenem Bohrloch ist nicht zu codieren. AD020
           ist nur zu codieren, wenn auch der Schädel eröffnet wird.

 Code      Bezeichnung

 AA100     Entfernung einer Raumforderung des Hirnstammes (LE=je Sitzung)
 AA110     Entfernung einer intrazerebellären Raumforderung (LE=je Sitzung)
 AE060     Intrakranielle mikrovaskuläre Dekompression anderer Strukturen (LE=je Sitzung)

 Hinweis   01-1021

 Frage     Wie ist die Entfernung eines Vestibularisschwannoms zu codieren?

 Antwort   Die Entfernung eines Vestibularisschwannoms ist unter „AE060 Intrakranielle
           mikrovaskuläre Dekompression anderer Strukturen (LE=je Sitzung)“ zu codieren.

Seite 12                                                                    36. LKF-Rundschreiben
Code          Bezeichnung

 LD051         Osteosynthese an der zervikalen Wirbelsäule (LE=je Etage)
 LH071         Cageimplantation an der Wirbelsäule (LE=je Etage)
 LH091         Osteosynthese an der thorakolumbalen Wirbelsäule (Pedikel/Wirbelkörper)
               (LE=je Etage)

 Hinweis       01-1022

 Frage         Wie sind Operation an der Wirbelsäule mit verschraubbaren Cages zu codieren?

 Antwort       Die Implantation verschraubbarer Cages ist unter LH071 zu codieren.
               Eine zusätzliche Codierung von LH091 oder LD051 ist nur dann zulässig, wenn die in
               der Leistungsbeschreibung zu LH091 bzw. LD051 angeführten Punkte erfüllt sind.
               Das bedeutet, dass entweder eine zusätzliche pedikuläre Stabilisierung (Pedikel-
               schrauben, Stäbe) oder eine zusätzliche Fixation durch eine Platte mit Schrauben
               vorgenommen werden muss.

 Code          Bezeichnung

 CB050         Revision des Mastoids (LE=je Seite)
 CB089         Sonstige Operation – Mittelohr (LE=je Sitzung)
 CC010         Resektion einer Raumforderung am inneren Gehörgang (LE=je Seite)

 Hinweis       03-1023

 Frage         Wie ist eine Tumorresektion im Mittelohr, z.B. bei einem Glomus-tympanicum-
               Tumor, zu codieren?

 Antwort       Die Tumorresektion im Mittelohr kann unter „CB050 – Revision des Mastoids (LE=je
               Seite)“ subsummiert werden.

 Code          Bezeichnung

 HD090         Velopharynxplastik (LE=je Sitzung)

 Hinweis       03-1024

 Frage         Wie ist eine Gaumenverlängerung bei velopharyngealer Insuffizienz zu codieren?

 Antwort       Diese Operation ist unter HD090 zu subsumieren.

 Code          Bezeichnung
 EQ020         Verschluss einer arterio-venösen Fistel (LE=je Seite)
 Hinweis       05-1025
 Frage         Wie ist die Resektion einer AV-Malformation zu codieren?
 Antwort       Die Resektion einer AV-Malformation ist unter EQ020 zu subsummieren.

36. LKF-Rundschreiben                                                                       Seite 13
Code      Bezeichnung

 HE110     Resektion des Ösophagus – offen (LE=je Sitzung)
 HF210     Erweiterte Magenresektion mit Lymphadenektomie (LE=je Sitzung)

 Hinweis   07-1026

 Frage     Wie ist zu codieren, wenn bei einer (erweiterten) Magenresektion größere
           Ösophagusanteile (z.B. das untere Drittel) reseziert werden?

 Antwort   Im Regelfall ist bei einer erweiterten Magenresektion nur HF210 zu erfassen. Die
           Mitnahme von Teilen des Netzes, eine radikale Lymphadenektomie, sowie die
           Entfernung distaler Ösophagusanteile und eine Ösophagojejunostomie sind grund-
           sätzlich Bestandteile der Leistung HF210.
           Bei ausgedehnteren Ösophagusresektionen (z.B. des unteren Drittels) ist HE110
           zusätzlich zu codieren.

 Code      Bezeichnung

 HG150     Korrektur von Fehlbildungen des Dünndarms (LE=je Sitzung)
 HG169     Sonstige Operation – Dünndarm (LE=je Sitzung)

 Hinweis   07-1027

 Frage     Wie ist die Resektion eines Meckel-Divertikels zu codieren?

 Antwort   Die Resektion eines Meckel-Divertikels ist unter HG169 zu codieren.

 Code      Bezeichnung

 HG060     Intestinale Dekompression des Dünndarms (LE=je Sitzung)
 HH190     Intestinale Dekompression des Kolons (LE=je Sitzung)

 Hinweis   07-1028

 Frage     Sind HG060 bzw. HH190 zusätzlich zu codieren, wenn im Rahmen von Darm-
           resektionen oder anderen abdominalen Operationen eine Durchtrennung von
           Briden bzw. von peritonealen Adhäsionen erfolgt?

 Antwort   Die Leistungen HG060 und HH190 sind nicht in Kombination mit Darmresektionen
           zu codieren und nur zu codieren, wenn eine operative Sanierung eines Dünn- oder
           Dickdarmileus ohne Resektion erfolgt.

Seite 14                                                                    36. LKF-Rundschreiben
Code          Bezeichnung

 HZ020         Endoskopische Bougierung am GI-Trakt (LE=je Sitzung)

 Hinweis       15-1029

 Frage         Wie ist eine perorale endoskopische Myotomie (POEM) bei Achalasie zu codieren?

 Antwort       Diese Operation ist unter HZ020 zu subsummieren.

 Code          Bezeichnung

 JJ010         Teilentfernung der Adnexen – offen, abdominal (LE=je Sitzung)

 Hinweis       08-1030

 Frage         Wie ist eine Tubektomie im Rahmen einer vaginalen Hysterektomie zu codieren?

 Antwort       Eine Tubektomie im Rahmen einer vaginalen Hysterektomie ist unter JJ010 zu
               subsummieren.

 Code          Bezeichnung

 QE020         Exzision gutartiger Läsionen der Mamma (LE=je Seite)

 Hinweis       09-1031

 Frage         Wie ist die Entfernung von Brustimplantaten zu codieren?

 Antwort       Die Entfernung von Brustimplantaten ist unter QE020 zu subsummieren.

 Code          Bezeichnung
 QZ525         Inzision oder Exzision an der Haut < 3 cm (LE=je Sitzung)
 QZ540         Exzision/Resektion von Haut und Weichteilgewebe (> 3 cm) inkl. allf. Lappenplastik
               (LE=je Sitzung)
 Hinweis       09-1032
 Frage         Wie ist die Entfernung von Lipomen zu codieren?
 Antwort       Die Entfernung eines großen Lipoms (ab ca. 8 cm) ist unter QZ540 zu subsum-
               mieren. Die Entfernung kleiner Lipome ist unter QZ525 zu subsummieren. Die
               Leistungsbezeichnungen inklusive der Größenangabe beziehen sich auf die Exzision
               von Hautläsionen. Die Größenangaben sind bei der Exzision von Lipomen daher
               nicht anzuwenden.
               Die Mitnahme von Lipomen bei anderen Operationen ist nicht zusätzlich zu
               erfassen. QZ540 bzw. QZ525 sind nur dann zu erfassen, wenn es sich bei der
               Lipomentfernung um einen eigenständigen Eingriff handelt.

36. LKF-Rundschreiben                                                                       Seite 15
Code      Bezeichnung

 ME060     Arthroskopische Operation des Schultergelenks (LE=je Seite)
 MJ040     Proximale Refixation der Bizepssehne – arthroskopisch (LE=je Seite)

 Hinweis   10-1033

 Frage     Wie ist eine arthroskopische Tenotomie der Bizepssehne zu codieren?

 Antwort   Eine arthroskopische Tenotomie der Bizepssehne ist unter ME060 zu codieren.

 Code      Bezeichnung

 MJ030     Proximale Refixation der Bizepssehne – offen (LE=je Seite)
 MJ040     Proximale Refixation der Bizepssehne – arthroskopisch (LE=je Seite)

 Hinweis   10-1034

 Frage     Wie ist eine Tenodese der Bizepssehne zu codieren?

 Antwort   Eine Tenodese der Bizepssehne ist unter MJ030 bzw. MJ040 zu codieren.

 Code      Bezeichnung

 ME100     Arthrolyse des Schultergelenks – offen (LE=je Seite)
 ME130     Implantation einer Teilendoprothese des Schultergelenks (LE=je Seite)
 MZ209     Sonstige Operation am Bewegungsapparat der oberen Extremität (LE=je Seite)

 Hinweis   10-1035

 Frage     Wie ist die Implantation eines Spacers am Schultergelenk zu codieren?

 Antwort   Die Implantation eines Spacers am Schultergelenk im Rahmen der Explantation
           einer Endoprothese oder als alleiniger Eingriff ist unter MZ209 zu codieren.
           Operationen mit Lavage und Debridement des Gelenks (mit/ohne Implantation/
           Wechsel eines Spacers) sind unter ME100 zu codieren.

 Code      Bezeichnung

 MZ020     Exstirpation einer Synovialzyste/Bursektomie an der oberen Extremität (LE=je Seite)
 MZ032     Resektion, Ausräumung im Bereich der Weichteilgewebe/Knochen an der oberen
           Extremität (LE=je Seite)

 Hinweis   10-1036

 Frage     Wie ist die Entfernung kleinerer „Tumore“ wie z.B. Mucoidzysten oder von
           Gichttophi an der oberen Extremität zu codieren?

 Antwort   Die Entfernung kleinerer „Tumore“ wie z.B. Mucoidzysten oder von Gichttophi an
           der oberen Extremität ist unter MZ020 zu codieren.

Seite 16                                                                    36. LKF-Rundschreiben
Im Zuge der Wartung für den Leistungskatalog 2022 wurde die Evidenz für die
Verwendung von Schrauben aus Knochenmaterial („Shark Screw“) untersucht. Da die
bisher publizierte Evidenz für eine Aufnahme in den Leistungskatalog als unzureichend
bewertet wurde, wird der Codierhinweis 10-925 zur Codierung von Schrauben aus
Knochenmaterial („Shark Screw“) wie folgt überarbeitet:

 Code          Bezeichnung

 MD010         Osteosynthese der Handwurzelknochen (LE=je Seite)
 NZ210         Korrekturoperation am ersten Strahl des Fußes (LE=je Seite)
 PA040         Defektauffüllung mit homologem Knochen oder Ersatzmaterialien (LE=je Sitzung)

 Hinweis       10-925

 Frage         Wie sind Operationen mit Verwendung von Schrauben aus Knochenmaterial („Shark
               Screw“) (z.B. bei Kahnbeinfrakturen/-Pseudoarthrosen, Halluxoperationen) zu
               codieren?

 Antwort       Operationen mit Verwendung von Schrauben aus Knochenmaterial sind wie andere
               Operationen am Bewegungsapparat unter der für den jeweiligen Eingriff zutreffen-
               den Leistungsposition zu codieren, z.B. unter NZ210 bei einer Halluxoperation.
               Die Leistung PA040 ist nicht zusätzlich zu erfassen und nur dann zu codieren, wenn
               Knochen aus der Knochenbank oder Spongiosaersatz zur Auffüllung größerer
               Knochendefekte verwendet wird.

 Code          Bezeichnung

 NG030         Arthrodese des Sprunggelenks (LE=je Seite)
 NZ200         Korrekturoperation an Fußwurzel/Rückfuß (LE=je Seite)

 Hinweis       10-1037

 Frage         Wie sind Osteosynthesen des unteren Sprunggelenks zu codieren?

 Antwort       NG030 ist nur bei Arthrodesen des oberen Sprunggelenks bzw. des oberen und
               unteren Sprunggelenks zu codieren. Arthrodesen des unteren Sprunggelenks sind
               unter NZ200 zu codieren.

36. LKF-Rundschreiben                                                                       Seite 17
Code      Bezeichnung

 NH040     Implantation einer Endoprothese an Mittelfuß und Zehen (LE=je Prothese)
 NZ210     Korrekturoperation am ersten Strahl des Fußes (LE=je Seite)

 Hinweis   10-1038

 Frage     Wie ist eine Operation bei Hallux rigidus mit teilweisem Ersatz der Gelenksfläche
           (z.B. Cartiva-Implantat) zu codieren?

 Antwort   NH040 ist ausschließlich bei einem vollständigen Gelenksersatz, z.B. des Großzehen-
           grundgelenks zu erfassen. Operationen am Großzehengrundgelenk mit teilweisem
           Ersatz sind unter NZ210 zu codieren.

 Code      Bezeichnung

 PZ025     Umstieg von arthroskopischer auf offene Operation (LE=je Sitzung)

 Hinweis   10-1039

 Frage     Wann ist PZ025 zu codieren?

 Antwort   PZ025 ist nur dann zu codieren, wenn eine ungeplante Erweiterung des operativen
           Zugangs erfolgt. Die Codierung von PZ025 ist somit auf Ausnahmefälle begrenzt.

 Code      Bezeichnung

 ZN010     Organbiopsie – ultraschallgezielt (LE=je Sitzung)
 ZN040     Organbiopsie – MR-gezielt (LE=je Sitzung)

 Hinweis   12-1040

 Frage     Darf bei der MR-gezielten Biopsie der Prostata zusätzlich die MEL ZN010 codiert
           werden?

 Antwort   Pro Biopsie ist nur ein Leistungscode zu verwenden. Bei kombinierter Bildgebung ist
           der Code für das höherwertige Verfahren zu erfassen.

 Code      Bezeichnung

 HF025     Endoskopische bildgebungskontrollierte Stentimplantation – Magen, Duodenum,
           Pankreas (LE=je Sitzung)

 Hinweis   15-1041

 Frage     Wie ist die Anlage eines Axios-Stents zu codieren?

 Antwort   Die Anlage eines Axios-Stents ist unter HF025 zu codieren.

Seite 18                                                                     36. LKF-Rundschreiben
Code          Bezeichnung

 HM080         Implantation eines permanenten Metallstents in die Gallenwege im Rahmen einer
               ERCP (LE=je Sitzung)
 JC050         Implantation eines permanenten metallischen Stents – Ureter (LE=je Sitzung)

 Hinweis       15-1042

 Frage         Sind auch Stents mit Metallgitter ("gecoverte Stents") als Stentimplantation
               (permanente metallische Stents) zu codieren?

 Antwort       Auch Stents mit einer Metallgitterstrukur im Inneren, z.B. selbstexpandierende
               Nitinol-Stents, sind als permanente metallische Stents zu codieren. Nicht zu
               codieren sind reine Kunststoffstents.

 Code          Bezeichnung

 DD070         Rotationsangioplastie der Koronargefäße (LE=je Gefäß)

 Hinweis       16-1043

 Frage         Wie ist eine intravaskuläre Lithotripsie der Koronargefäße zu codieren?

 Antwort       Eine intravaskuläre Lithotripsie der Koronargefäße ist derzeit unter DD070 zu
               subsummieren. Ab 1.1.2022 erfolgt die Codierung unter „DD075 – Perkutane
               transluminale Lithotripsie einer Koronararterie (LE=je Applikation)“.

 Code          Bezeichnung

 XA082         Onkologische Therapie – monoklonaler Antikörper Pertuzumab: 420 mg abs.
               (LE=je Applikation)
 XA092         Onkologische Therapie – monoklonale Antikörper Pertuzumab und Trastuzumab:
               1200 mg abs. und 600 mg abs. (LE=je Applikation
 XA094         Onkologische Therapie – monoklonale Antikörper Pertuzumab und Trastuzumab:
               600 mg abs. und 600 mg abs. (LE=je Applikation)
 XA100         Onkologische Therapie – monoklonaler Antikörper Trastuzumab (Anti-HER2):
               6 mg/kg KG (LE=je Applikation)

 Hinweis       21-1044

 Frage         Wie ist die Verabreichung von Pertuzumab und Trastuzumab als Kombinations-
               therapie (Präparat mit fixen Kombinationen) zu codieren?

 Antwort       Die Verabreichung der Kombinationstherapie von Pertuzumab und Trastuzumab ist
               ab 2022 unter XA092 bzw. XA094 zu codieren. Bis zur Abbildung ist wie folgt zu
               codieren:
               • Initialdosis: 1x XA100 und 3x XA082
               • Erhaltungsdosis: 1x XA100 und 1x XA082

36. LKF-Rundschreiben                                                                          Seite 19
Im Codierhinweis 21-907 wird der Klammerausdruck bei den zusätzlichen onkologischen
Therapien auf XA150 bis XA250 berichtigt:

 Code        Bezeichnung

 XA010 bis   Onkologische Therapien
 XA149
 XA150 bis   Zusätzliche onkologische Therapien
 XA250
 XB100 bis   Pädiatrische onkologische Therapien
 XB270
 XC012 bis   Chemotherapieschemata Erwachsene
 XC990

 Hinweis     21-907

 Frage       Bei welchen Erkrankungen sind die im Leistungskatalog abgebildeten onkologischen
             Therapien (XA010–XA149, XB100–XB270, XC012–XC990) und zusätzlichen onko-
             logischen Therapien (XA150–XA250) codierbar?

 Antwort     Alle onkologischen Therapien und alle zusätzlichen onkologischen Therapien sind
             ausschließlich bei onkologischen Erkrankungen codierbar.
             Als onkologische Erkrankungen gelten:
             • die Codes der Gruppe „Bösartige Neubildungen“ (C00–C97)
             • intrakranielle gutartige Neubildungen (D32, D33)
             • die Codes der Gruppe „Neubildungen unsicheren oder unbekannten
                  Verhaltens“ (D37–D48)
             Die im Leistungskatalog abgebildeten zusätzlichen onkologischen Therapien
             (XA150–XA250) sind darüber hinaus auch bei aplastischen Anämien (D60, D61),
             Thrombozytopenien (D69.3–D69.6) und anderen schweren primären und sekun-
             dären Schädigungen des Knochenmarks (D63.0, D64.8, D70, D76) codierbar.

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3 Erläuterungen zur Datenmeldung
3.1 Fragen zur ambulanten Datenmeldung

Zur Frage „Wie oft ist ein neuer Datensatz anzulegen?“

Nach dem Satz „Bei ambulanten Besuchen, die über Mitternacht hinausgehen, ist nur
dann ein neuer Datensatz X01 anzulegen, wenn nach Mitternacht eine weitere Ambulanz
besucht und ein neuer Datensatz X02 angelegt wird.“ wird der folgende Satz ergänzt:
„Wenn ein neuer Datensatz X02 angelegt wird, ohne dass die Kostenstelle physisch
besucht wurde – zum Beispiel für Laborbefunde –, ist kein neuer Datensatz X01
anzulegen.“

Zur Frage „Auch, wenn anschließend eine stationäre Aufnahme erfolgt?“

Nach „Analog zu den Definitionen in der KA-Statistik (siehe Handbuch Organisation und
Datenverwaltung) ist nur der stationäre Aufenthalt zu erfassen, wenn unmittelbar im
Anschluss an die ambulante Behandlung am selben Tag eine stationäre Aufnahme erfolgt.
Der ambulante Besuch ist dann nicht zu melden.“ wird der folgende Satz ergänzt:
„Der stationäre Aufenthalt beginnt in diesem Fall mit dem Datum des ambulanten
Besuchs.“

Wie können zusammenhängende ambulante Besuche identifiziert werden, die über
Mitternacht hinausgehen?

Als Faustregel empfiehlt sich eine Zusammenfassung der ambulanten Besuche ab 20 Uhr
mit Folgebesuchen bis 4 Uhr früh am folgenden Kalendertag.

3.2 Satzart X02

Welcher bettenführende Funktionscode ist für den Aufnahmetag zu melden, wenn der
stationäre Aufenthalt wegen eines unmittelbar vorausgehenden ambulanten Besuches
einen Tag früher beginnt?

Es ist der bettenführende Funktionscode zu melden, auf dem der stationäre Aufenthalt
beginnt. Anmerkung: Als Aufnahmedatum ist das Datum des Beginns des ambulanten
Besuchs zu melden.

36. LKF-Rundschreiben                                                              Seite 21
Sollen bei der ambulanten Datenmeldung X02-Datensätze auch dann übermittelt
werden, wenn mehrere Kontakte auf dem gleichen Funktionscode durch einen In-Vitro-
Kontakt unterbrochen werden?

Es ist generell die gesamte Abfolge der Funktionscodes unabhängig von der physischen
Anwesenheit des Patienten/der Patientin zu dokumentieren.

Seite 22                                                               36. LKF-Rundschreiben
Bundesministerium für
Soziales, Gesundheit, Pflege
und Konsumentenschutz
Stubenring 1, 1010 Wien
+43 1 711 00-0
sozialministerium.at
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