LKF-Rundschreiben - ERLÄUTERUNGEN ZUR DIAGNOSEN- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION UND ZUR DATENMELDUNG (August 2021) - Sozialministerium
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36. LKF-Rundschreiben ERLÄUTERUNGEN ZUR DIAGNOSEN- UND LEISTUNGSDOKUMENTATION UND ZUR DATENMELDUNG (August 2021)
Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) Stubenring 1, 1010 Wien Herstellungsort: Wien Die Erarbeitung dieser Unterlage erfolgte im Rahmen des Projekts "Leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierung (LKF)" Projektleitung: Mag. Gerhard Embacher (BMSGPK) Projektteam BMSGPK: Wolfgang Bartosik, Werner Bohuslav, Mag. Stefan Eichwalder (Abteilungsleiter), Gertrud Fritz, Mag. Simona Iskra, Mag. Rainer Kleyhons, Mag. Walter Sebek (Stv. Abteilungsleiter) Koordination medizinische Dokumentation: Dr. Andreas Egger (BMSGPK), Anna Mildschuh (SOLVE-Consulting) Ökonomenteam (SOLVE-Consulting): Mag. Gerhard Gretzl (Gesamt-Projektkoordination), Dr. Gerhard Renner Ärzteteam: Prim. Dr. Ludwig Neuner (Klinikum Freistadt, OÖG) Expert*innen aus den medizinischen Fächern Statistik: Prof. DI Dr. Karl P. Pfeiffer (FH Joanneum Graz) Software-Entwicklung: DI Bernhard Pesec (dothealth) Gesundheit Österreich GmbH: Dr. Karin Eglau, Mag. Petra Paretta Wien, im August 2021
Alle Rechte vorbehalten: Jede kommerzielle Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk, sowie für die Verbreitung und Einspeicherung in elektronische Medien wie z. B. Internet oder CD- ROM. Im Falle von Zitierungen im Zuge von wissenschaftlichen Arbeiten sind als Quellenangabe „BMSGPK“ sowie der Titel der Publikation und das Erscheinungsjahr anzugeben. Es wird darauf verwiesen, dass alle Angaben in dieser Publikation trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung des BMSGPK und der Autorin/des Autors ausgeschlossen ist. Rechtausführungen stellen die unverbindliche Meinung der Autorin/des Autors dar und können der Rechtsprechung der unabhängigen Gerichte keinesfalls vorgreifen. 36. LKF-Rundschreiben Seite 3
Inhalt 1 Erläuterungen zur Diagnosendokumentation .............................................................. 5 1.1 Codierung der Herzinsuffizienz (ICD-10: I50.x) ................................................................ 5 1.1.1 Codierung der Rechtsherzinsuffizienz (I50.0x) und der globalen Herzinsuffizienz (I50.0x und I50.1x)........................................................................................................................................ 5 1.1.2 Codierung von Herzinsuffizienz (ICD-10: I50) und Grunderkrankung....................................... 6 1.2 Codierung der SSW bei Entbindung................................................................................. 6 1.3 Codierung Bienenallergie/Desensibilisierung.................................................................. 7 2 Erläuterungen zur Leistungsdokumentation ................................................................ 8 2.1 Hinweise zur Codierung telemedizinischer Leistungen (ab 1.1.2022) ........................... 8 2.2 Hinweise zur ambulanten Leistungsdokumentation ..................................................... 10 2.3 Hinweise zur Leistungsdokumentation (stationär und ambulant) ................................ 12 3 Erläuterungen zur Datenmeldung ............................................................................. 21 3.1 Fragen zur ambulanten Datenmeldung ......................................................................... 21 3.2 Satzart X02 ..................................................................................................................... 21 Seite 4 36. LKF-Rundschreiben
1 Erläuterungen zur Diagnosen- dokumentation 1.1 Codierung der Herzinsuffizienz (ICD-10: I50.x) 1.1.1 Codierung der Rechtsherzinsuffizienz (I50.0x) und der globalen Herzinsuffizienz (I50.0x und I50.1x) Zur besseren Codierbarkeit der Rechtsherzinsuffizienz und der globalen Herzinsuffizienz wird ab 1.1.2022 der bisherige Code „I50.0 Kongestive Herzinsuffizienz“ durch den 5- Steller des DIMDI mit den folgenden Ausprägungen ersetzt: Code Bezeichnung I50.00 Primäre Rechtsherzinsuffizienz I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz I50.02! Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden I50.03! Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung I50.04! Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung I50.05! Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe Bei einer Globalinsuffizienz ist sowohl „I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz“ als auch einer der folgenden bereits bestehenden Codes für die Linksherzinsuffizienz inkl. Schwere- grad zu codieren: Code Bezeichnung I50.11 Linksherzinsuffizienz ohne Beschwerden (NYHA-Stadium I) I50.12 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung (NYHA-Stadium II) I50.13 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung (NYHA-Stadium III) I50.14 Linksherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe (NYHA-Stadium IV) I50.19 Linksherzinsuffizienz nicht näher bezeichnet 36. LKF-Rundschreiben Seite 5
Die Codierung der Diagnose „I50.9 Herzinsuffizienz, nicht näher bezeichnet“ ist zu vermeiden. Wenn die Globalinsuffizienz als Hauptdiagnose angeführt werden soll, ist im Regelfall „I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz“ als Hauptdiagnose und der Code aus I50.11 bis I50.19 als Zusatzdiagnose anzugeben. 1.1.2 Codierung von Herzinsuffizienz (ICD-10: I50) und Grunderkrankung Zur besseren Differenzierung der Herzinsuffizienz soll bei stationären Aufenthalten mit Herzinsuffizienz nach Möglichkeit auch die kardiale Grunderkrankung erfasst werden. Im Folgenden sind relevante häufige Grunderkrankungen mit den passenden 3-stelligen Überschriften der ICD-10 angeführt: • Hypertonie (I11, I13) • Koronare Herzerkrankung (I25) • Kardiomyopathie (I42) Aus diesen Bereichen soll zumindest eine 4-stellige Diagnose ergänzend zur Herz- insuffizienz codiert werden. Die Festlegung der Hauptdiagnose folgt den allgemeinen Regeln (Hauptanlass für den jeweiligen Aufenthalt). 1.2 Codierung der SSW bei Entbindung Code Bezeichnung 301.21 Vollendete SSW bei Entbindung: 21 301.42 Vollendete SSW bei Entbindung: 42 Frage Wie soll das Gestationsalter bei Entbindungen vor der 21. SSW bzw. nach der 42. SSW codiert werden? Antwort Entbindungen vor der 21. SSW sind mit 301.21 zu codieren, Entbindungen nach der 42. SSW sind mit 301.42 zu codieren. Für 2022 werden die Bezeichnungen durch Ergänzung von „=“ adaptiert. Seite 6 36. LKF-Rundschreiben
Code Bezeichnung 301 Vollendete SSW bei Entbindung Frage Wie soll das Gestationsalter bei Entbindungen von nicht überwachten Schwangerschaften angegeben werden (genaue SSW ist unbekannt)? Antwort In diesem Fall ist das Gestationsalter zu schätzen. Dazu können unter anderem Größe und Gewicht des Neugeborenen herangezogen werden. 1.3 Codierung Bienenallergie/Desensibilisierung Code Bezeichnung T63.4 Toxische Wirkung: Gift sonstiger Arthropoden T78.2 Anaphylaktischer Schock, nicht näher bezeichnet T78.3 Angioneurotisches Ödem T78.4 Allergie, nicht näher bezeichnet Z51.6 Desensibilisierung gegenüber Allergenen Frage Welche Diagnosen sind für stationäre Aufenthalte/ambulante Besuche wegen Bienenallergien oder Desensibilisierungen zu codieren? Antwort Allergien sind unter T78.4 „Allergie, nicht näher bezeichnet“ zu erfassen bzw. – sofern es zu einem anaphylaktischen Schock kommt – unter T78.2 und bei einem angioneurotischen Ödem unter T78.3. Bei einem Aufenthalt zur Hyposensibilisierung wäre Z51.6 „Desensibilisierung gegenüber Allergenen“ zu codieren. Dagegen sind unter T63.4 die toxischen Wirkungen des Giftes, also der Stich an sich mit Schmerzen, Rötung, Schwellung etc. zu erfassen. 36. LKF-Rundschreiben Seite 7
2 Erläuterungen zur Leistungs- dokumentation 2.1 Hinweise zur Codierung telemedizinischer Leistungen (ab 1.1.2022) Die folgenden Hinweise betreffen grundsätzlich alle telemedizinischen Leistungen, sind jedoch insbesondere für die Codierung der beiden folgenden Leistungen von Relevanz: • ZZ534 Telemedizinische Folgekonsultation (Befundbesprechung, Therapieplan) (LE=je Sitzung) • ZZ551 Telemedizinische nicht-ärztliche diagnostisch-therapeutische Aussprache (LE=je Sitzung) Welche telemedizinischen Leistungen können im Rahmen der LKF codiert werden? Im Rahmen der LKF können nur Leistungen, die einem ambulanten Kontakt ohne physische Anwesenheit entsprechen, als telemedizinische Leistungen erfasst werden, somit: • nur telemedizinische Arzt-Patienten Kontakte, keine telemedizinischen Arzt-Arzt- Konsultationen • nur Kontakte ambulanter Patienten, keine ambulanten Frequenzen von stationären Patienten der eigenen oder einer anderen Krankenanstalt Welche Möglichkeiten einer codierbaren telemedizinischen Kommunikation gibt es? Telefonische Kontakte, Videokonferenzen nicht jedoch Schriftverkehr (z.B. über SMS oder Mail). Gibt es eine bestimmte Mindestdauer für die Codierung einer telemedizinischen Leistung? Nein, die Dauer der Leistungserbringung und die Leistungsinhalte müssen aber vergleichbar mit jener bei persönlicher Anwesenheit sein. Ein kurzer Anruf mit der Mitteilung, dass ein Befund negativ ist, reicht z.B. nicht aus. Seite 8 36. LKF-Rundschreiben
Müssen ambulante Besuche mit telemedizinischen Leistungen über die Datendreh- scheibe an die SV gemeldet werden? Ja. Das Krankenhaus hat generell für jeden fondsrelevanten Patienten eine Ereignisanzeige an den zuständigen SV-Träger zu übermitteln, so auch bei abrechenbaren telemedizini- schen Kontakten. Die genannten Leistungen werden im Zuge der DLB-Datenmeldungen (MBDS) an den Fonds übermittelt. Der Fonds leitet daraufhin die entsprechend bewerte- ten Datensätze (Satzart K13 – Leistungsdaten ambulant) an die jeweils zuständigen SV- Träger weiter. Müssen zu codierbaren telemedizinischen Leistungen im Vorhinein Termine vereinbart werden? Ja, der Termin muss in einem Vorbesuch mit physischer Anwesenheit vereinbart und dokumentiert sein. Ein kurzfristiger Anruf, ob der Patient Zeit für ein Telefonat mit dem Arzt hätte, ist darunter nicht zu verstehen. Wie werden unvollständige telemedizinische Leistungen codiert und abgerechnet (z.B. bei Verbindungsproblemen)? Es können nur vollständig erbrachte Leistungen codiert und abgerechnet werden. Das entspricht den allgemeinen Vorgaben zur Codierung von Leistungen für das LKF-Modell. Muss sich die leistungserbringende Person physisch im Krankenhaus befinden? Ja, es sind nur Leistungen zu codieren, die von der leistungserbringenden Krankenanstalt erbracht werden. Das Merkmal Nicht-Anwesenheit ist nur für den Patienten zulässig. Sind telemedizinische Leistungen bei der XDok-Jahresmeldung in der Satzart K09 als Frequenzen an ambulanten Patienten zu melden? Nein, analog zu Laborleistungen (keine physische Anwesenheit). 36. LKF-Rundschreiben Seite 9
2.2 Hinweise zur ambulanten Leistungsdokumentation Code Bezeichnung GA540 Entfernung von Fremdkörpern aus der Nase (LE=je Sitzung) GZ989 Sonstige nicht operative Diagnostik/Therapie – Atmungssystem, Sprachsystem (LE=je Sitzung) Hinweis 03-1013 Frage Wie ist die Entfernung von Doyles-Schienen aus der Nase zu codieren? Antwort Die Entfernung von Doyles-Schienen aus der Nase ist ebenso wie die Entfernung einer Nasentamponade unter GZ989 zu codieren. Code Bezeichnung DE510 Elektrokardiographie (EKG) in Ruhe (LE=je Sitzung) DE520 Langzeit-Elektrokardiographie (EKG) (LE=je Sitzung) Hinweis 05-1014 Frage Ist bei einem Langzeit-EKG auch ein Routine-EKG zu codieren? Antwort Nein, bei einem Langzeit-EKG ist das Routine-EKG inkludiert. Code Bezeichnung HH020 Koloskopie mit Polypektomie (LE=je Sitzung) HK530 Proktoskopie mit Polypektomie (LE=je Sitzung) HZ552 Rektoskopie/Sigmoidoskopie mit Polypektomie (LE=je Sitzung) Hinweis 15-1015 Frage Wie ist bei einer Endoskopie mit Polypektomie in mehreren Darmabschnitten, z.B. im Rektum und im Kolon, zu codieren? Antwort Es ist nur HH020 zu codieren. Die anderen Leistungen sind inkludiert. Anmerkung: Zur Vereinfachung der Bearbeitung erfolgt bei Dokumentation der inkludierten Leistungen an Stelle eines zu korrigierenden Warnings ein Bepunktungs- ausschluss über die MELMEL. Seite 10 36. LKF-Rundschreiben
Code Bezeichnung HF030 Anlage oder Wechsel einer PEG-Sonde (LE=je Sitzung) HZ030 Endoskopische Fremdkörperentfernung am oberen GI-Trakt (LE=je Sitzung) ZN530 Anlage oder Wechsel einer Sonde oder Drainage (LE=je Sitzung) Hinweis 15-1016 Frage Ist der Wechsel eines Gastrotubes auf einen MIC-KEY-Button unter HF030 zu codieren? Antwort HF030 ist immer dann zu codieren, wenn eine Anlage oder ein Sonden/-System- wechsel unter endoskopischer Sicht erfolgt. Der Button-Tausch bei einer Button- Sonde ist unter ZN530 zu erfassen. Code Bezeichnung ZN740 Elektrotherapie (LE=je Sitzung) Hinweis 18-1017 Frage Mit welcher Anzahl ist die Leistung ZN740 zu codieren, wenn im Rahmen eines ambulanten Kontakts mehrere der in der Leistungsbeschreibung angeführten Therapien angewendet wurden? Antwort Die Leistung ZN740 ist mit der Anzahl 1 zu erfassen, wenn im Rahmen eines ambulanten Kontakts eine oder mehrere der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Behandlungen erfolgen, z. B. Ultrareizstrom, Iontophorese, Kurzwelle, Mikrowelle. Allgemein kann gesagt werden, dass Leistungen, die mit „je Sitzung“ hinterlegt sind, im Rahmen eines ambulanten Kontakts nur einmal zu erfassen sind. Dies gilt auch dann, wenn mehrere Leistungen des Hauskatalogs auf diese Leistung umschlüsseln und diese – was naheliegend ist – zu verschiedenen Uhrzeiten erbracht werden. Code Bezeichnung QZ700 Lasertherapie der Haut (LE=je Sitzung) ZN775 Wärme- oder Kältetherapie (LE=je Sitzung) Hinweis 18-1018 Frage Wie ist eine Flächenlaserbehandlung der Haut zu codieren? Antwort Unter der Leistung QZ700 sind nur Behandlungen mit hochenergetischem Laser zu erfassen. Eine Flächenlaserbehandlung ist unter ZN775 Wärme-oder Kältetherapie zu subsummieren. 36. LKF-Rundschreiben Seite 11
Code Bezeichnung ZV640 Zytologische Befundung von gynäkologischen Abstrichen (LE=je ambulantem Besuch) ZV644 Zytologische Befundung von extragenitalen Abstrichen (LE=je ambulantem Besuch) ZV648 Befundung extragenitaler intraoperativer Schnellzytologie (LE=je ambulantem Besuch) Hinweis 18-1019 Frage Wie ist die zytologische Befundung eines Bronchialsekrets zu codieren? Antwort Die zytologische Befundung eines Bronchialsekrets bzw. generell eine Spülzytologie ist unter ZV648 zu subsummieren. 2.3 Hinweise zur Leistungsdokumentation (stationär und ambulant) Code Bezeichnung AD020 Anlage einer externen Ventrikeldrainage durch Bohrlochtrepanation (LE=je Sitzung) Hinweis 01-1020 Frage Wie Ist der Wechsel einer Drainage bei vorhandenem Bohrloch zu codieren? Antwort Der Wechsel einer Drainage bei vorhandenem Bohrloch ist nicht zu codieren. AD020 ist nur zu codieren, wenn auch der Schädel eröffnet wird. Code Bezeichnung AA100 Entfernung einer Raumforderung des Hirnstammes (LE=je Sitzung) AA110 Entfernung einer intrazerebellären Raumforderung (LE=je Sitzung) AE060 Intrakranielle mikrovaskuläre Dekompression anderer Strukturen (LE=je Sitzung) Hinweis 01-1021 Frage Wie ist die Entfernung eines Vestibularisschwannoms zu codieren? Antwort Die Entfernung eines Vestibularisschwannoms ist unter „AE060 Intrakranielle mikrovaskuläre Dekompression anderer Strukturen (LE=je Sitzung)“ zu codieren. Seite 12 36. LKF-Rundschreiben
Code Bezeichnung LD051 Osteosynthese an der zervikalen Wirbelsäule (LE=je Etage) LH071 Cageimplantation an der Wirbelsäule (LE=je Etage) LH091 Osteosynthese an der thorakolumbalen Wirbelsäule (Pedikel/Wirbelkörper) (LE=je Etage) Hinweis 01-1022 Frage Wie sind Operation an der Wirbelsäule mit verschraubbaren Cages zu codieren? Antwort Die Implantation verschraubbarer Cages ist unter LH071 zu codieren. Eine zusätzliche Codierung von LH091 oder LD051 ist nur dann zulässig, wenn die in der Leistungsbeschreibung zu LH091 bzw. LD051 angeführten Punkte erfüllt sind. Das bedeutet, dass entweder eine zusätzliche pedikuläre Stabilisierung (Pedikel- schrauben, Stäbe) oder eine zusätzliche Fixation durch eine Platte mit Schrauben vorgenommen werden muss. Code Bezeichnung CB050 Revision des Mastoids (LE=je Seite) CB089 Sonstige Operation – Mittelohr (LE=je Sitzung) CC010 Resektion einer Raumforderung am inneren Gehörgang (LE=je Seite) Hinweis 03-1023 Frage Wie ist eine Tumorresektion im Mittelohr, z.B. bei einem Glomus-tympanicum- Tumor, zu codieren? Antwort Die Tumorresektion im Mittelohr kann unter „CB050 – Revision des Mastoids (LE=je Seite)“ subsummiert werden. Code Bezeichnung HD090 Velopharynxplastik (LE=je Sitzung) Hinweis 03-1024 Frage Wie ist eine Gaumenverlängerung bei velopharyngealer Insuffizienz zu codieren? Antwort Diese Operation ist unter HD090 zu subsumieren. Code Bezeichnung EQ020 Verschluss einer arterio-venösen Fistel (LE=je Seite) Hinweis 05-1025 Frage Wie ist die Resektion einer AV-Malformation zu codieren? Antwort Die Resektion einer AV-Malformation ist unter EQ020 zu subsummieren. 36. LKF-Rundschreiben Seite 13
Code Bezeichnung HE110 Resektion des Ösophagus – offen (LE=je Sitzung) HF210 Erweiterte Magenresektion mit Lymphadenektomie (LE=je Sitzung) Hinweis 07-1026 Frage Wie ist zu codieren, wenn bei einer (erweiterten) Magenresektion größere Ösophagusanteile (z.B. das untere Drittel) reseziert werden? Antwort Im Regelfall ist bei einer erweiterten Magenresektion nur HF210 zu erfassen. Die Mitnahme von Teilen des Netzes, eine radikale Lymphadenektomie, sowie die Entfernung distaler Ösophagusanteile und eine Ösophagojejunostomie sind grund- sätzlich Bestandteile der Leistung HF210. Bei ausgedehnteren Ösophagusresektionen (z.B. des unteren Drittels) ist HE110 zusätzlich zu codieren. Code Bezeichnung HG150 Korrektur von Fehlbildungen des Dünndarms (LE=je Sitzung) HG169 Sonstige Operation – Dünndarm (LE=je Sitzung) Hinweis 07-1027 Frage Wie ist die Resektion eines Meckel-Divertikels zu codieren? Antwort Die Resektion eines Meckel-Divertikels ist unter HG169 zu codieren. Code Bezeichnung HG060 Intestinale Dekompression des Dünndarms (LE=je Sitzung) HH190 Intestinale Dekompression des Kolons (LE=je Sitzung) Hinweis 07-1028 Frage Sind HG060 bzw. HH190 zusätzlich zu codieren, wenn im Rahmen von Darm- resektionen oder anderen abdominalen Operationen eine Durchtrennung von Briden bzw. von peritonealen Adhäsionen erfolgt? Antwort Die Leistungen HG060 und HH190 sind nicht in Kombination mit Darmresektionen zu codieren und nur zu codieren, wenn eine operative Sanierung eines Dünn- oder Dickdarmileus ohne Resektion erfolgt. Seite 14 36. LKF-Rundschreiben
Code Bezeichnung HZ020 Endoskopische Bougierung am GI-Trakt (LE=je Sitzung) Hinweis 15-1029 Frage Wie ist eine perorale endoskopische Myotomie (POEM) bei Achalasie zu codieren? Antwort Diese Operation ist unter HZ020 zu subsummieren. Code Bezeichnung JJ010 Teilentfernung der Adnexen – offen, abdominal (LE=je Sitzung) Hinweis 08-1030 Frage Wie ist eine Tubektomie im Rahmen einer vaginalen Hysterektomie zu codieren? Antwort Eine Tubektomie im Rahmen einer vaginalen Hysterektomie ist unter JJ010 zu subsummieren. Code Bezeichnung QE020 Exzision gutartiger Läsionen der Mamma (LE=je Seite) Hinweis 09-1031 Frage Wie ist die Entfernung von Brustimplantaten zu codieren? Antwort Die Entfernung von Brustimplantaten ist unter QE020 zu subsummieren. Code Bezeichnung QZ525 Inzision oder Exzision an der Haut < 3 cm (LE=je Sitzung) QZ540 Exzision/Resektion von Haut und Weichteilgewebe (> 3 cm) inkl. allf. Lappenplastik (LE=je Sitzung) Hinweis 09-1032 Frage Wie ist die Entfernung von Lipomen zu codieren? Antwort Die Entfernung eines großen Lipoms (ab ca. 8 cm) ist unter QZ540 zu subsum- mieren. Die Entfernung kleiner Lipome ist unter QZ525 zu subsummieren. Die Leistungsbezeichnungen inklusive der Größenangabe beziehen sich auf die Exzision von Hautläsionen. Die Größenangaben sind bei der Exzision von Lipomen daher nicht anzuwenden. Die Mitnahme von Lipomen bei anderen Operationen ist nicht zusätzlich zu erfassen. QZ540 bzw. QZ525 sind nur dann zu erfassen, wenn es sich bei der Lipomentfernung um einen eigenständigen Eingriff handelt. 36. LKF-Rundschreiben Seite 15
Code Bezeichnung ME060 Arthroskopische Operation des Schultergelenks (LE=je Seite) MJ040 Proximale Refixation der Bizepssehne – arthroskopisch (LE=je Seite) Hinweis 10-1033 Frage Wie ist eine arthroskopische Tenotomie der Bizepssehne zu codieren? Antwort Eine arthroskopische Tenotomie der Bizepssehne ist unter ME060 zu codieren. Code Bezeichnung MJ030 Proximale Refixation der Bizepssehne – offen (LE=je Seite) MJ040 Proximale Refixation der Bizepssehne – arthroskopisch (LE=je Seite) Hinweis 10-1034 Frage Wie ist eine Tenodese der Bizepssehne zu codieren? Antwort Eine Tenodese der Bizepssehne ist unter MJ030 bzw. MJ040 zu codieren. Code Bezeichnung ME100 Arthrolyse des Schultergelenks – offen (LE=je Seite) ME130 Implantation einer Teilendoprothese des Schultergelenks (LE=je Seite) MZ209 Sonstige Operation am Bewegungsapparat der oberen Extremität (LE=je Seite) Hinweis 10-1035 Frage Wie ist die Implantation eines Spacers am Schultergelenk zu codieren? Antwort Die Implantation eines Spacers am Schultergelenk im Rahmen der Explantation einer Endoprothese oder als alleiniger Eingriff ist unter MZ209 zu codieren. Operationen mit Lavage und Debridement des Gelenks (mit/ohne Implantation/ Wechsel eines Spacers) sind unter ME100 zu codieren. Code Bezeichnung MZ020 Exstirpation einer Synovialzyste/Bursektomie an der oberen Extremität (LE=je Seite) MZ032 Resektion, Ausräumung im Bereich der Weichteilgewebe/Knochen an der oberen Extremität (LE=je Seite) Hinweis 10-1036 Frage Wie ist die Entfernung kleinerer „Tumore“ wie z.B. Mucoidzysten oder von Gichttophi an der oberen Extremität zu codieren? Antwort Die Entfernung kleinerer „Tumore“ wie z.B. Mucoidzysten oder von Gichttophi an der oberen Extremität ist unter MZ020 zu codieren. Seite 16 36. LKF-Rundschreiben
Im Zuge der Wartung für den Leistungskatalog 2022 wurde die Evidenz für die Verwendung von Schrauben aus Knochenmaterial („Shark Screw“) untersucht. Da die bisher publizierte Evidenz für eine Aufnahme in den Leistungskatalog als unzureichend bewertet wurde, wird der Codierhinweis 10-925 zur Codierung von Schrauben aus Knochenmaterial („Shark Screw“) wie folgt überarbeitet: Code Bezeichnung MD010 Osteosynthese der Handwurzelknochen (LE=je Seite) NZ210 Korrekturoperation am ersten Strahl des Fußes (LE=je Seite) PA040 Defektauffüllung mit homologem Knochen oder Ersatzmaterialien (LE=je Sitzung) Hinweis 10-925 Frage Wie sind Operationen mit Verwendung von Schrauben aus Knochenmaterial („Shark Screw“) (z.B. bei Kahnbeinfrakturen/-Pseudoarthrosen, Halluxoperationen) zu codieren? Antwort Operationen mit Verwendung von Schrauben aus Knochenmaterial sind wie andere Operationen am Bewegungsapparat unter der für den jeweiligen Eingriff zutreffen- den Leistungsposition zu codieren, z.B. unter NZ210 bei einer Halluxoperation. Die Leistung PA040 ist nicht zusätzlich zu erfassen und nur dann zu codieren, wenn Knochen aus der Knochenbank oder Spongiosaersatz zur Auffüllung größerer Knochendefekte verwendet wird. Code Bezeichnung NG030 Arthrodese des Sprunggelenks (LE=je Seite) NZ200 Korrekturoperation an Fußwurzel/Rückfuß (LE=je Seite) Hinweis 10-1037 Frage Wie sind Osteosynthesen des unteren Sprunggelenks zu codieren? Antwort NG030 ist nur bei Arthrodesen des oberen Sprunggelenks bzw. des oberen und unteren Sprunggelenks zu codieren. Arthrodesen des unteren Sprunggelenks sind unter NZ200 zu codieren. 36. LKF-Rundschreiben Seite 17
Code Bezeichnung NH040 Implantation einer Endoprothese an Mittelfuß und Zehen (LE=je Prothese) NZ210 Korrekturoperation am ersten Strahl des Fußes (LE=je Seite) Hinweis 10-1038 Frage Wie ist eine Operation bei Hallux rigidus mit teilweisem Ersatz der Gelenksfläche (z.B. Cartiva-Implantat) zu codieren? Antwort NH040 ist ausschließlich bei einem vollständigen Gelenksersatz, z.B. des Großzehen- grundgelenks zu erfassen. Operationen am Großzehengrundgelenk mit teilweisem Ersatz sind unter NZ210 zu codieren. Code Bezeichnung PZ025 Umstieg von arthroskopischer auf offene Operation (LE=je Sitzung) Hinweis 10-1039 Frage Wann ist PZ025 zu codieren? Antwort PZ025 ist nur dann zu codieren, wenn eine ungeplante Erweiterung des operativen Zugangs erfolgt. Die Codierung von PZ025 ist somit auf Ausnahmefälle begrenzt. Code Bezeichnung ZN010 Organbiopsie – ultraschallgezielt (LE=je Sitzung) ZN040 Organbiopsie – MR-gezielt (LE=je Sitzung) Hinweis 12-1040 Frage Darf bei der MR-gezielten Biopsie der Prostata zusätzlich die MEL ZN010 codiert werden? Antwort Pro Biopsie ist nur ein Leistungscode zu verwenden. Bei kombinierter Bildgebung ist der Code für das höherwertige Verfahren zu erfassen. Code Bezeichnung HF025 Endoskopische bildgebungskontrollierte Stentimplantation – Magen, Duodenum, Pankreas (LE=je Sitzung) Hinweis 15-1041 Frage Wie ist die Anlage eines Axios-Stents zu codieren? Antwort Die Anlage eines Axios-Stents ist unter HF025 zu codieren. Seite 18 36. LKF-Rundschreiben
Code Bezeichnung HM080 Implantation eines permanenten Metallstents in die Gallenwege im Rahmen einer ERCP (LE=je Sitzung) JC050 Implantation eines permanenten metallischen Stents – Ureter (LE=je Sitzung) Hinweis 15-1042 Frage Sind auch Stents mit Metallgitter ("gecoverte Stents") als Stentimplantation (permanente metallische Stents) zu codieren? Antwort Auch Stents mit einer Metallgitterstrukur im Inneren, z.B. selbstexpandierende Nitinol-Stents, sind als permanente metallische Stents zu codieren. Nicht zu codieren sind reine Kunststoffstents. Code Bezeichnung DD070 Rotationsangioplastie der Koronargefäße (LE=je Gefäß) Hinweis 16-1043 Frage Wie ist eine intravaskuläre Lithotripsie der Koronargefäße zu codieren? Antwort Eine intravaskuläre Lithotripsie der Koronargefäße ist derzeit unter DD070 zu subsummieren. Ab 1.1.2022 erfolgt die Codierung unter „DD075 – Perkutane transluminale Lithotripsie einer Koronararterie (LE=je Applikation)“. Code Bezeichnung XA082 Onkologische Therapie – monoklonaler Antikörper Pertuzumab: 420 mg abs. (LE=je Applikation) XA092 Onkologische Therapie – monoklonale Antikörper Pertuzumab und Trastuzumab: 1200 mg abs. und 600 mg abs. (LE=je Applikation XA094 Onkologische Therapie – monoklonale Antikörper Pertuzumab und Trastuzumab: 600 mg abs. und 600 mg abs. (LE=je Applikation) XA100 Onkologische Therapie – monoklonaler Antikörper Trastuzumab (Anti-HER2): 6 mg/kg KG (LE=je Applikation) Hinweis 21-1044 Frage Wie ist die Verabreichung von Pertuzumab und Trastuzumab als Kombinations- therapie (Präparat mit fixen Kombinationen) zu codieren? Antwort Die Verabreichung der Kombinationstherapie von Pertuzumab und Trastuzumab ist ab 2022 unter XA092 bzw. XA094 zu codieren. Bis zur Abbildung ist wie folgt zu codieren: • Initialdosis: 1x XA100 und 3x XA082 • Erhaltungsdosis: 1x XA100 und 1x XA082 36. LKF-Rundschreiben Seite 19
Im Codierhinweis 21-907 wird der Klammerausdruck bei den zusätzlichen onkologischen Therapien auf XA150 bis XA250 berichtigt: Code Bezeichnung XA010 bis Onkologische Therapien XA149 XA150 bis Zusätzliche onkologische Therapien XA250 XB100 bis Pädiatrische onkologische Therapien XB270 XC012 bis Chemotherapieschemata Erwachsene XC990 Hinweis 21-907 Frage Bei welchen Erkrankungen sind die im Leistungskatalog abgebildeten onkologischen Therapien (XA010–XA149, XB100–XB270, XC012–XC990) und zusätzlichen onko- logischen Therapien (XA150–XA250) codierbar? Antwort Alle onkologischen Therapien und alle zusätzlichen onkologischen Therapien sind ausschließlich bei onkologischen Erkrankungen codierbar. Als onkologische Erkrankungen gelten: • die Codes der Gruppe „Bösartige Neubildungen“ (C00–C97) • intrakranielle gutartige Neubildungen (D32, D33) • die Codes der Gruppe „Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens“ (D37–D48) Die im Leistungskatalog abgebildeten zusätzlichen onkologischen Therapien (XA150–XA250) sind darüber hinaus auch bei aplastischen Anämien (D60, D61), Thrombozytopenien (D69.3–D69.6) und anderen schweren primären und sekun- dären Schädigungen des Knochenmarks (D63.0, D64.8, D70, D76) codierbar. Seite 20 36. LKF-Rundschreiben
3 Erläuterungen zur Datenmeldung 3.1 Fragen zur ambulanten Datenmeldung Zur Frage „Wie oft ist ein neuer Datensatz anzulegen?“ Nach dem Satz „Bei ambulanten Besuchen, die über Mitternacht hinausgehen, ist nur dann ein neuer Datensatz X01 anzulegen, wenn nach Mitternacht eine weitere Ambulanz besucht und ein neuer Datensatz X02 angelegt wird.“ wird der folgende Satz ergänzt: „Wenn ein neuer Datensatz X02 angelegt wird, ohne dass die Kostenstelle physisch besucht wurde – zum Beispiel für Laborbefunde –, ist kein neuer Datensatz X01 anzulegen.“ Zur Frage „Auch, wenn anschließend eine stationäre Aufnahme erfolgt?“ Nach „Analog zu den Definitionen in der KA-Statistik (siehe Handbuch Organisation und Datenverwaltung) ist nur der stationäre Aufenthalt zu erfassen, wenn unmittelbar im Anschluss an die ambulante Behandlung am selben Tag eine stationäre Aufnahme erfolgt. Der ambulante Besuch ist dann nicht zu melden.“ wird der folgende Satz ergänzt: „Der stationäre Aufenthalt beginnt in diesem Fall mit dem Datum des ambulanten Besuchs.“ Wie können zusammenhängende ambulante Besuche identifiziert werden, die über Mitternacht hinausgehen? Als Faustregel empfiehlt sich eine Zusammenfassung der ambulanten Besuche ab 20 Uhr mit Folgebesuchen bis 4 Uhr früh am folgenden Kalendertag. 3.2 Satzart X02 Welcher bettenführende Funktionscode ist für den Aufnahmetag zu melden, wenn der stationäre Aufenthalt wegen eines unmittelbar vorausgehenden ambulanten Besuches einen Tag früher beginnt? Es ist der bettenführende Funktionscode zu melden, auf dem der stationäre Aufenthalt beginnt. Anmerkung: Als Aufnahmedatum ist das Datum des Beginns des ambulanten Besuchs zu melden. 36. LKF-Rundschreiben Seite 21
Sollen bei der ambulanten Datenmeldung X02-Datensätze auch dann übermittelt werden, wenn mehrere Kontakte auf dem gleichen Funktionscode durch einen In-Vitro- Kontakt unterbrochen werden? Es ist generell die gesamte Abfolge der Funktionscodes unabhängig von der physischen Anwesenheit des Patienten/der Patientin zu dokumentieren. Seite 22 36. LKF-Rundschreiben
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Stubenring 1, 1010 Wien +43 1 711 00-0 sozialministerium.at
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