Die Pflegeversicherung - Deutsche Alzheimer ...

 
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Informationsblatt 8

Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung sichert seit 1994 einen Teil der Risiken bzw. Folgen der Pflegebedürftigkeit
ab. Das Pflegeversicherungsgesetz (Sozialgesetzbuch XI – SGB XI) regelt, was Pflegebedürftigkeit im
Sinne des Gesetzes heißt und unter welchen Voraussetzungen Leistungen gewährt werden. Mit einer
grundlegenden Reform wurde 2016 die Definition der Pflegebedürftigkeit dahingehend verändert, dass
nicht mehr ausschließlich körperlich bedingte Einschränkungen ausschlaggebend sind. Geistig und
psychisch bedingte Einschränkungen der Selbstständigkeit werden nun bei der Einschätzung eines
Pflegebedarfs gleich­rangig berücksichtigt. Dies bedeutet vor allem für Menschen mit Demenz eine
deutliche Verbesserung im Vergleich zum früheren Recht.

Überblick

Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhalten will,        Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belas-
muss zunächst einen Antrag bei der zuständigen Pflege­      tungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompen-
kasse stellen. Die Pflegekassen beauftragen Gutachte­       sieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit
rinnen oder Gutachter der Medizinischen Dienste, die im     muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Mo-
Rahmen von Hausbesuchen feststellen, ob Pflegebedürf­       nate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere
tigkeit im Sinne des Gesetzes vorliegt. Im Gutachten wird   bestehen“ (§ 14 SGB XI).
eine Empfehlung für die Einstufung in einen von fünf
Pflegegraden gegeben. Die Höhe der Leistungen, die für      Die genannten „gesundheitlich bedingten Beeinträchti­
die Versorgung zur Verfügung stehen, ist vom Pflegegrad     gungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ kön­
abhängig.                                                   nen folgende sechs Bereiche bzw. „Module“ betreffen:

Je nach Bedarf können Pflegebedürftige aus verschie­        1. Mobilität: Wie selbstständig kann sich ein Mensch
denen Leistungsarten auswählen: Pflegegeld, das frei           fort­bewegen und seine Körperhaltung ändern?
verwendet werden kann, um die Pflege privat sicher­
zustellen; Sachleistungen für die Versorgung durch einen    2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie gut
ambulanten Pflegedienst oder eine Tagesspflegeeinrich­         findet sich ein Mensch in seinem Alltag örtlich und
tung; Leistungen für die Versorgung in einem Pflegeheim        zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidun­
sowie weitere Leistungen, die im Folgenden beschrieben         gen treffen? Kann er Gespräche führen und Bedürf­
werden.                                                        nisse mitteilen?

                                                            3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen:
Wer ist pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes?                 Wie häufig benötigt ein Mensch Hilfe aufgrund von
                                                               psychischen Problemen und Verhaltensweisen wie
Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die         etwa aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
„gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbst-
ständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb      4. Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich ein
der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Perso-        Mensch im Alltag versorgen bei der Körperpflege,
nen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische        beim Ankleiden, beim Essen und Trinken?

Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Infoblatt 8                                                                  1 von 7
Die Pflegeversicherung

5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit                      Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
   krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
   und Belastungen: Welche Unterstützung benötigt ein                  Für die Feststellung des Pflegegrades werden der Grad
   Mensch beim Umgang mit der Krankheit und bei Be­                    der Selbstständigkeit bzw. die vorhandenen Fähigkei­
   handlungen – zum Beispiel bei Medikamentengabe,                     ten in jedem der sechs zuvor benannten Bereiche bei der
   Verbandswechsel, Diät, Dialyse oder Beatmung?                       Begutachtung beurteilt. Es ergibt sich für jeden Bereich
                                                                       ein Punktwert zwischen 0 und 4 Punkten. Bei 0 Punkten
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte:                 werden in dem Bereich keine Beeinträchtigungen festge­
   Wie selbstständig kann ein Mensch seinen                            stellt und bei 4 Punkten schwerste Beeinträchtigungen
   Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?                           der Selbstständigkeit. Die in den genannten sechs Modu­
                                                                       len erreichten Punktwerte fließen dann in unterschied­
Damit ist die Definition von Pflegebedürftigkeit nach der              licher Gewichtung in die Ermittlung des Pflegegrades ein.
Gesetzesreform so weit gefasst, dass auch Menschen mit                 Dabei erhält die Selbstversorgung (Modul 4 mit Schwer­
Demenz mit ihren krankheitsbedingten Einschränkungen                   punkt der Körperpflege) mit 40 Prozent die höchste Ge­
eingeschlossen sind.                                                   wichtung für die Gesamteinschätzung.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsinstrument im Überblick –
Sechs Lebensbereiche („Module") werden betrachtet und gewichtet

© Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS)

Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Infoblatt 8                                                                             2 von 7
Die Pflegeversicherung

Antragstellung und Begutachtung                              Wenn der Bescheid der Pflegekasse falsch oder ungüns­
                                                             tig erscheint, kann dagegen Widerspruch eingelegt wer­
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss       den. Der Widerspruch muss innerhalb der im Bescheid
der Betreffende oder dessen rechtlicher Vertreter einen      angegebenen Frist eingelegt werden, kann aber zunächst
Antrag bei der Pflegekasse stellen. Leistungsbeginn ist      formlos und ohne detaillierte Begründung erfolgen. An­
der Tag der Antragstellung (das Datum des Anrufs bei         hand des Gutachtens kann der Widerspruch begründet
der Kasse mit Bitte um Zusendung des Antrags). Zustän­       werden, wobei die abweichenden Einschätzungen der
dig ist die Pflegekasse. Diese ist immer bei der Kranken­    Selbstständigkeit aufgelistet werden sollten. Man kann
kasse der bzw. des Versicherten angesiedelt. Die Pflege­     zur genaueren Begründung auch konkrete Situatio­
kasse beauftragt den Medizinischen Dienst oder einen         nen und notwendige Hilfestellungen aus dem Alltag
unabhängigen Gutachter, einen Hausbesuch zur Einstu­         schildern.
fung der bzw. des Pflegebedürftigen vorzunehmen. Der
Termin des Hausbesuchs wird schriftlich angekündigt.         Wird der Widerspruch abgelehnt, ist eine kostenfreie
Zur Vorbereitung ist es sinnvoll, einen Selbsteinschät­      Klage vor dem Sozialgericht möglich.
zungsbogen zu den oben genannten Modulen auszufül­
len. Hierdurch ist es möglich, sich bereits vor der Begut­
achtung ein klares Bild über den Selbstständigkeitsgrad      Leistungen ab Pflegegrad 2
der pflegebedürftigen Person zu machen (die DAlzG
stellt einen solchen Bogen im Internet als Vorlage zur       Leistungen monatlich
Verfügung).                                                  Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 erhalten aus der Pflege­
                                                             versicherung monatliche Leistungen entweder als Pflege­
Bei dem Einstufungsbesuch müssen auch die pflegen­           geld, das zur freien Verfügung steht, oder als Pflegesach­
den Angehörigen befragt werden. Gerade bei Menschen          leistungen, die über ambulante Pflegedienste oder freie
mit einer Demenz ist es unabdingbar, dass Gutachter die      Pflegefachkräfte, die Vertragspartner der Pflegekassen
Aussagen von Angehörigen oder Pflegekräften berück­          sind, abgerechnet werden können.
sichtigen, da die Leistungsfähigkeit der Erkrankten in der
Begutachtungssituation deutlich besser als im normalen       Pflegegeld und -sachleistungen können auch kombiniert
Alltag sein kann. Die Verfassung von Menschen mit De­        und jeweils anteilig in Anspruch genommen werden.
menz kann immer wieder schwanken. Angehörige kön­
nen zu ihrer Unterstützung eine Vertrauensperson (zum        Zusätzlich stehen Leistungen für die Inanspruchnahme
Beispiel auch von einer Alzheimer-Gesellschaft oder ei­      teilstationärer Tages- (oder Nacht-)Pflegeeinrichtungen
nem ambulanten Pflegedienst) hinzuziehen. Bei der Be­        zur Verfügung. Der Leistungsbetrag ist wie Pflegegeld
gutachtung sollen auch Vorschläge zur Förderung der          und Pflegesachleistungen je nach Pflegegrad gestaffelt
Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen gemacht wer­         und kann ausschließlich von Tages- bzw. Nachtpflege­
den, zum Beispiel durch Hilfsmittel oder Maßnahmen zur       einrichtungen abgerechnet werden.
Rehabilitation. Sofern die bzw. der Pflegebedürftige ein­
verstanden ist, kann der Gutachter den Bewilligungspro­      Alle Pflegebedürftigen haben unabhängig vom Pflege­
zess einer Rehabilitationsmaßnahme oder eines Hilfsmit­      grad Anspruch auf einen sogenannten Entlastungsbetrag
telantrags direkt anstoßen, ohne zusätzliche Verordnung      in Höhe von 125 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist zweck­
durch einen Arzt. Die Pflege­bedürftigen erhalten den Be­    gebunden und wird nur gegen Vorlage von Rechnungen
scheid über das Ergebnis der Einstufung von der Pflege­      bzw. Quittungen ausgezahlt. Zu den Angeboten, die da­
kasse. Das Gutachten muss mitgesendet werden, außer          mit finanziert werden können, zählen zum Beispiel Ta­
es wird der Zusendung widersprochen.                         ges- und Nachtpflege, Einsätze von Pflege­diensten (mit

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Die Pflegeversicherung

Monatliche Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung (in Euro)
                                     Pflegegrad 1     Pflegegrad 2   Pflegegrad 3     Pflegegrad 4     Pflegegrad 5
 Entlastungsbetrag (ambulant)                  125           125             125              125             125
 Pflegegeld (ambulant)                           -           316             545              728             901
 Sachleistung (ambulant)                         -           724           1.363            1.693            2.095
 Tages- oder Nachtpflege                         -           689            1.298           1.612            1.995
 Stationäre Pflege                             125           770            1.262           1.775            2.005

Ausnahme der Unterstützung bei der Körperpflege) oder       Neu eingeführt wurde ab Januar 2022 ein Zuschlag zum
Kurzzeitpflege. Insbesondere können auch die Kosten für     Pflegeanteil der Heimkosten. Er staffelt sich danach, wie
landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung       lange jemand bereits im Pflegeheim lebt. Bei einer Dauer
im Alltag damit erstattet werden. Dazu gehören zum Bei­     von bis zu einem Jahr beträgt der Zuschlag 5 Prozent
spiel Betreuungsangebote wie die Vermittlung von eh­        dieser Kosten, ab dem zweiten Jahr sind es 25 Prozent,
renamtlichen Helferinnen oder Helfern und Betreuungs­       ab dem dritten Jahr 45 Prozent und ab dem vierten Jahr
gruppen. Auch Angebote zur Unterstützung im Haushalt        dann 70 Prozent dieses Kostenanteils.
und weitere Alltags- und Entlastungshilfen sowie zur
beratenden Unterstützung können auf Länder­ebene            Da der selbst zu tragenden Kostenanteil für die Pflege in
anerkannt werden. Zur Finanzierung speziell solcher         jedem Pflegeheim unterschiedlich hoch ist, fällt auch der
Angebote können ergänzend oder alternativ zum Ent­          Zuschlag unterschiedlich hoch aus. Er muss daher für
lastungbetrag bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung      jede Einrichtung individuell errechnet und bei Kosten­
eingesetzt werden.                                          steigerungen zudem immer wieder angepasst werden.

Auch für die stationäre Pflege im Heim werden monat­        Leistungen jährlich
liche Leistungen zur Verfügung gestellt. Dabei sind die     Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 stehen für einen
Leistungen so berechnet, dass der Eigenanteil, den          Kurzzeitpflegeaufenthalt (meist in einem Pflegeheim)
Pflege­bedürftige ab Pflegegrad 2 für die Pflege im Heim    Leistungen bis 1.774 Euro pro Kalenderjahr zu. Für die
zu zahlen haben, grundsätzlich auch bei einem Wech­         Verhinderungspflege (Pflege im häuslichen oder im sta­
sel des Pflegegrades gleich hoch bleibt (Erhöhungen         tionären Bereich) wird bei Verhinderung des pflegenden
können sich allerdings aus einer Änderung der Verpfle­      Angehörigen oder einer ehrenamtlichen Pflegeperson
gungs- oder Wohnkosten in der Einrichtung ergeben           eine Leistung von bis zu 1.612 Euro pro Jahr gewährt
sowie aufgrund beispielsweise allgemeiner jähr­licher       (eine Pflegeperson kann auch stundenweise verhin­
Kostenerhöhungen).                                          dert sein, zum Beispiel um einzukaufen, private Termine
                                                            wahrzunehmen oder sich zu erholen).

Jährliche Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (in Euro)
                                     Pflegegrad 1    Pflegegrad 2    Pflegegrad 3     Pflegegrad 4    Pflegegrad 5
 Kurzzeitpflege                                  -          1.774           1.774           1.774            1.774
 (max. 8 Wochen pro Jahr)                            (max. 3.386)    (max. 3.386)    (max. 3.386)     (max. 3.386)
 Verhinderungspflege                             -          1.612           1.612           1.612            1.612
 (max. 6 Wochen pro Jahr)                            (max. 2.418)    (max. 2.418)    (max. 2.418)     (max. 2.418)

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Die Pflegeversicherung

Wird eine der Leistungen nur teilweise in Anspruch ge­     214 Euro zusätzlich. Zudem werden als Starthilfe zum
nommen, können bis zu 806 Euro der Kurzzeitpflege­         Aufbau einer WG pro pflegebedürftiger Person 2.500 Euro
leistung für Verhinderungspflege genutzt werden oder       zur Verfügung gestellt (insgesamt maximal 10.000 Euro
umgekehrt die gesamte Verhinderungspflegeleistung          pro WG).
(1.612 Euro) für Kurzzeitpflege.
                                                           Die Pflegekassen übernehmen unter bestimmten Um­
Weitere Leistungen                                         ständen Sozialversicherungsbeiträge für pflegende An­
Pflegebedürftige haben Anspruch auf technische Hilfs­      gehörige und schließen diese in die gesetzliche Unfall­
mittel zur Erleichterung der Pflege. Wenn der Bedarf von   versicherung ein. Ab Pflegegrad 2 und einem zeitlichen
der Pflege­kasse anerkannt wird (zum Beispiel für ein      Aufwand von mindestens zehn Stunden pro Woche, ver­
Pflegebett), werden diese finanziert.                      teilt auf zwei oder mehr Tage, erhalten private Pflegeper­
                                                           sonen, die nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich be­
Ab 2022 können auch Pflegefachkräfte, die im Rahmen        rufstätig sind, Beiträge zur Rentenversicherung.
der ambulanten Pflege oder bei Beratungssätzen regel­
mäßig vor Ort sind, eine Empfehlung für bestimmte          Zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf gibt es
Pflegehilfsmittel aussprechen. Diese Empfehlung muss       für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Möglichkei­
zusammen mit einem Antrag der oder des Pflegebedürf­       ten zur unbezahlten, aber sozialversicherungspflichtigen
tigen an die Pflegekasse geschickt werden. Die Pflege­     Freistellung für bis zu sechs Monate nach dem Pflege­
kasse muss den Antrag dann ohne weitere Prüfung in­        zeitgesetz oder zur Reduzierung der Arbeitszeit für bis zu
nerhalb von drei Wochen bearbeiten.                        zwei Jahre nach dem Familien­pflegezeitgesetz. Müssen
                                                           nahe Angehörige bei plötzlicher Veränderung der Pflege­
Für pflegebedingte Verbesserungen des Wohnumfeldes         situation umgehend der Arbeit fern bleiben, um einzu­
können Zuschüsse bis zu 4.000 Euro je Maßnahme ge­         springen oder die Pflege neu zu organisieren, wird für bis
zahlt werden. Weiterhin übernehmen die Pflegekassen        zu zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz­
bei bestehendem Bedarf die Kosten für zum Verbrauch        leistung gezahlt.
bestimmte Pflegehilfsmittel (zum Beispiel Einmalhand­
schuhe) bis zu 40 Euro pro Monat.
                                                           Leistungen bei Pflegegrad 1
Wenn ausschließlich Pflegegeld in Anspruch genommen
wird, müssen ab Pflegegrad 2 in bestimmten Zeitabstän­     Bei Pflegegrad 1 stehen als finanzielle Leistungen ledig­
den (kostenlose) Pflegeberatungsbesuche durch ambu­        lich der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von
lante Pflegedienste oder neutrale Beratungsstellen in      125 Euro, bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen zur Ver­
Anspruch genommen werden. Bei Bezug von Sachleis­          besserung des Wohnumfeldes, genehmigte techni­
tungen können die Besuche ebenfalls angefordert wer­       sche Hilfsmittel zur Pflege und die Sonderleistung von
den, es besteht aber keine Verpflichtung. Darüber hinaus   214 Euro monatlich zum Leben in einer Pflegewohnge­
besteht Anspruch auf eine Beratung durch Pflegeberater     meinschaft zur Verfügung. Eine Besonderheit ist, dass
bei den Pflegestützpunkten und bei der Pflegekasse.        der Entlastungs­betrag bei Pflegegrad 1 neben den oben
                                                           genannten Hilfen auch für Unterstützung bei der Körper­
Das Leben in selbst organisierten ambulant betreuten       pflege durch einen Pflegedienst eingesetzt werden kann.
Wohngemeinschaften (WG) wird gesondert unterstützt.        Bei stationärer Pflege wird in Pflegegrad 1 lediglich ein
Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Pflege­          Zuschuss in Höhe von 125 Euro gewährt.
bedürftige, die in einer solchen WG leben, monatlich

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Die Pflegeversicherung

Wichtige Hinweise                                           Weiterführende Informationen

Der Gutachter kann zusätzlich um ein Gespräch unter         Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V. Selbsthilfe
vier Augen ohne Beisein der betroffenen Person gebe­        Demenz:
ten werden, um offen über die Defizite der bzw. des Er­     Leitfaden zur Pflegeversicherung.
krankten sprechen zu können, ohne diesen dadurch zu         Bestellung:
kränken.                                                    www.deutsche-alzheimer.de/publikationen

In Vorbereitung des Hausbesuches sollten ein aktueller      Bundesministerium für Gesundheit:
Medikamentenplan sowie ggf. ärztliche Bescheinigungen       Pflegeleistungs-Helfer
oder Krankenhausberichte sowie die Pflegedokumenta­         pflegeleistungshelfer.bundesgesundheitsministerium.de
tion des Pflege­dienstes (sofern vorhanden) bereitgelegt
werden.                                                     Bundesministerium für Gesundheit:
                                                            Informationen zur Pflege
                                                            www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/
Beratung                                                    pflege

Die Bestimmungen der Pflegeversicherung und die Bean­       Bundesministerium für Familie,
tragung von Leistungen sind zum Teil recht kompliziert.     Senioren, Frauen und Jugend:
Deshalb ist zu empfehlen, sich ausführlich zu informieren   www.wege-zur-pflege.de
oder eine Beratung aufzusuchen.
                                                            Medizinischer Dienst der Krankenversicherung:
In den meisten Bundesländern gibt es Pflegestützpunkte,     Informationen zur Pflegebegutachtung
die Pflegebedürftige zu Beginn und im Verlauf der Pfle­     www.pflegebegutachtung.de
gebedürftigkeit bei der Organisation der Pflege und ih­
rer optimalen Umsetzung unterstützen sollen. Wo keine
Pflegestützpunkte vorhanden sind oder deren Beratung
nicht ausreicht, bieten Pflegekassen und regionale Alz­
heimer-Gesellschaften Beratung an.
                                                            Verantwortlich für dieses Informationsblatt ist die
                                                            Geschäftsstelle der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V.
                                                            Selbsthilfe Demenz.
                                                            Dezember 2021

Deutsche Alzheimer Gesellschaft, Infoblatt 8                                                                    6 von 7
Die Pflegeversicherung

                                                                Impressum

                                                                Deutsche Alzheimer Gesellschaft e. V.
                                                                Selbsthilfe Demenz
                                                                Friedrichstraße 236
                                                                10969 Berlin
                                                                Tel: 030 - 259 37 95 0
                                                                Fax: 030 - 259 37 95 29
                                                                www.deutsche-alzheimer.de
                                                                info@deutsche-alzheimer.de

                                                                Alzheimer-Telefon:
                                                                Tel: 030 - 259 37 95 14
                                                                Mo – Do 9 – 18 Uhr, Fr 9 – 15 Uhr

                                                                Spendenkonto:
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 Informationsblätter der Deutschen Alzheimer Gesellschaft                 ❯ Link zur Downloadseite

 1 Die Häufigkeit von Demenzerkrankungen          14 Die Lewy-Körperchen-Demenz
 2 Die neurobiologischen Grundlagen               15 Allein leben mit Demenz
   der Alzheimer-Krankheit                        16 Demenz bei geistiger Behinderung
 3 Die Diagnose der Alzheimer-Krankheit           17 Urlaubsreisen für Menschen mit
   und anderer Demenzerkrankungen                    Demenz und ihre Angehörigen
 4 Die Genetik der Alzheimer-Krankheit            18 Schmerz erkennen und behandeln
 5 Die medikamentöse Behandlung                   19 Autofahren und Demenz
   von Demenzerkrankungen
                                                  20 Wahlrecht und Demenz
 6 Die nicht-medikamentöse Behandlung
   von Demenzerkrankungen                         21 Gehörlose und schwerhörige
                                                     Menschen mit Demenz
 7 Die Entlastung pflegender Angehöriger
                                                  22 Haftung und Haftpflichtversicherung
 8 Die Pflegeversicherung                            bei Demenzerkrankungen
 9 Das Betreuungsrecht                            23 Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für
10 Vorsorgevollmacht, Betreuungs­                    pflegende Angehörige und Menschen mit Demenz
   verfügung, Patientenverfügung                  24 Palliative Versorgung von Menschen ​
11 Die Frontotemporale Demenz                        mit Demenz in der letzten Lebensphase
12 Klinische Forschung                            25 Chronische Traumatische Enzephalopathie (CTE)
13 Ambulant betreute Wohngemeinschaften           26 Berufstätigkeit und vorzeitiger Ausstieg
   für Menschen mit Demenz                           aus dem Beruf bei Demenz

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