LOKALE PARTNERSCHAFT | 14. Juli 2021 Stadtumbau Ortskern Büttelborn

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LOKALE PARTNERSCHAFT | 14. Juli 2021 Stadtumbau Ortskern Büttelborn
LOKALE PARTNERSCHAFT | 14. Juli 2021
Stadtumbau Ortskern Büttelborn
LOKALE PARTNERSCHAFT | 14. Juli 2021 Stadtumbau Ortskern Büttelborn
Tagesordnung

19:00 Uhr   1. Begrüßung

19:05 Uhr   2. Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild [ISEK # 14, 15]

19:30 Uhr   3. Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3]

20:05 Uhr   4. Verkehrskonzept [ISEK # 35]

20:25 Uhr   5. Sonstiges und Termine

20:30 Uhr   Geplantes Ende

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Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild „Ortskern Büttelborn“

Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild
„Ortskern Büttelborn“
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Anreizprogramm
Annahme

 Absicht:     Unterstützung von Investitionen in private Immobilien

 Grund:       Unterlassene Investitionen - auch aufgrund teilweise denkmalgeschützter
               Gebäude; Anpassungen an den Klimawandel

 Begründung Förderwürdigkeit:
  Förderung all jener Aspekte, die vom öffentlichen Raum aus wahrnehmbar sind bzw. sich
  klimatisch positiv auf den Ortskern Büttelborn auswirken
    −   Einfriedung
    −   Hofreite / Vorgarten / Grünflächen
    −   Fassade
    −   Dach

 Ziel: Erkennbare Aufwertung der Immobilie und des Ortsbildes
        sowie erkennbare Verbesserung des Mikroklimas
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Anreizprogramm
Geltungsbereich

 Gesamtes Fördergebiet, das im Städtebauförderprogramm „Wachstum
  und nachhaltige Erneuerung“ angemeldet wurde.

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Anreizprogramm
Fördergegenstände

   Fassadensanierung und Gestaltung
   Dacharbeiten
   Fenster, Eingangsbereiche
   Umbau/Modernisierung von Ladenlokalen und Schaufensteranlagen
   Grundstückseinfriedung
   Rückbau Werbeanlagen; Installation Halterung neuer Anlagen
   Zugangsbereiche; Maßnahmen zur Barrierefreiheit
    Die Maßnahme muss im Ergebnis eine optische Verbesserung der Immobilie und des Ortsbildes haben.

 Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimafolgenanpassung
  wie Entsiegelungs-, Begrünungsmaßnahmen oder Wärmedämmung
    Reine Wärmedämmmaßnahmen sind nicht förderfähig (andere Förderprogramme),
    wenn diese nicht zur optischen Verbesserung der Immobilie oder des Umfeldes beitragen.

 Vorbereitende Planungsleistungen

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Anreizprogramm
Förderhöhe

 Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten bis zu einer maximalen Höhe
  der förderfähigen Kosten von 100.000 €
  (d.h. bis zu 19.999 € * Fördermittel)
 Einmal je Immobilie
 Einmal je Grundstück
 Laufzeit: 2026
 Jährliche Beantragung: 78.000 € (jeweils 2022, 2023, 2024, 2025, 2026)
 Gesamtbudget: 390.000 € laut ISEK
 Einhaltung Vergabe und RILISE

* Bei einem Förderbetrag unter 20.000 € liegt die Zweckbindungsfrist bei privaten Gebäudemodernisierungen
 nur bei 10 anstelle von 20 Jahren und bei Freiflächen bei 10 anstelle von 15 Jahren (siehe RiLiSe Punkt 11).
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Anreizprogramm
Abrechnung

                                                 Baukosten: bspw. 45.000 € brutto

              Förderfähige Baukosten: 36.000 € brutto               Nicht-förderfähige Baukosten: bspw. 9.000 € brutto
               20% Förderung             80% Eigenanteil

Kommunale Fördermittel                   Privater Eigenanteil:
Anreizprogramm: 7.200 €                  28.800 €
Vorsicht: Vorsteuerabzugsberechtigung!
   66% Förderung                         Ca. 34% Förderung
   Bund und Land                         Gemeinde Büttelborn                             Enorme
                                                                                         Hebel-
Abrechnung gegenüber dem                 Kommunaler Eigenanteil:                         wirkung
Fördermittelgeber: 4.752 €               2.448 €

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Anreizprogramm
Ablauf Antragsstellung

        Antragsteller

                               Beratung durch Gemeinde
       reicht Antrag ein
                                    (Architektur) und
                               ProjektStadt (Fördermittel)

        Lenkungsgruppe /
           Ausschuss          prüft und stellt vor

                              Gemeindevorstand
                                 Büttelborn
     spricht Empfehlung aus

                                entscheidet

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Gestaltungsleitbild / -fibel
Notwendige Grundlage für Anreizprogramm

Festlegungen / Empfehlungen für das „Stadtumbaugebiet Ortskern Büttelborn“

 Prinzipien der Gestaltung
 Beachtung ortstypischer Besonderheiten

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Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild
Nächste Schritte

 Fertigstellung der Richtlinie Anreizprogramm „Ortskern Büttelborn“

 Beauftragung eines Architekturbüro zur Erstellung Gestaltungsleitbild/-fibel
  als Grundlage für das Anreizprogramm

 Freigabe Richtlinie Anreizprogramm durch Gemeindevorstand
  (Bau-, Planungs- & Verkehrsausschuss)

 Versand an Land Hessen zur Genehmigung und Freigabe

 Verabschiedung durch Gemeindevertretung

 Veröffentlichung und Bewerbung

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Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild [ISEK # 14, 15]
Diskussion, Anregungen und Empfehlungen der LoPa

     Fragen und Antworten
      Wie und an wen erfolgt die Antragstellung?
       Die Antragsstellung erfolgt an die Gemeinde, im Vorfeld ist eine Beratung durch die
       Gemeinde und die ProjektStadt möglich und sinnvoll.
      Wie ist der Ausschuss zusammen gesetzt?
       Die Ausschuss-Zusammensetzung ist noch in der Diskussion und wird vom
       Gemeindevorstand festgelegt.
      Wer erarbeitet das Gestaltungsleitbild?
       Das Gestaltungsleitbild wird durch ein externes, qualifiziertes Architekturbüro
       (erfahren im Denkmalschutz) nach vorheriger Ausschreibung erarbeitet.
      Was hat es mit den in der Präsentation genannten Kosten auf sich?
       Die genannten Kosten (jährliche Beantragung & Gesamtbudget) des Anreizprogramms
       sind vorläufige Zahlen aus dem ISEK entnommen und auf die Laufzeit aufgeteilt, die
       letztlich durch die Politik festgelegt bzw. bestätigt werden müssen.

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Sanierung und Umnutzung
Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum
Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3]
Vorstellung Konzept durch Heimat- und Geschichtsvereins

                   >> Siehe beigefügte Präsentation des HGV
Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3]
Nächste Schritte

 Gespräch und vor-Ort-Termin mit HGV, Gemeindeverwaltung, ProjektStadt
 Vorstellung der Konzeption in der LoPa

 Vereinbarung zum Umfang der öffentlichen Nutzung inkl. andere Vereine
 Ausschreibung Architekturbüro für Planung
 Klärung Barrierefreiheit und Gespräch mit Denkmalschutzbehörde
  zur Sanierung / Fachwerkthematik
 Umsetzung Innenumbau und Fassadensanierung

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Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3]
Diskussion, Anregungen und Empfehlungen der LoPa

     Die Kosten im ISEK werden als nicht auskömmlich angesehen.
      Diese Einschätzung wird geteilt, da es insbesondere in den letzten Jahren zu
      Kostensteigerungen im Bauwesen gekommen ist. Bei Mehrkosten müssen und können
      diese entsprechend beim Land beantragt werden und werden in der Regel auch
      bewilligt.
     Für die Ausstellungen des HGV sollten weitere Alternativen geprüft werden.
      Der Fokus bleibt allerdings auf der im ISEK festgelegten zukünftigen Nutzung des
      Seibert-Hauses.

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Verkehrskonzept
Verkehrskonzept [ISEK # 35] – Grundlagen für eine Ausschreibung
Übergeordnete Fragestellung – Mobilitätskultur

1.   Was soll das Mobilitäts- & Verkehrskonzept leisten?
      Zielsetzung Entwicklungsszenarien und konkrete Umsetzungsschritte, Bürger:innendialog

2.   Bezugsgröße / Fokus
      Ortsteil Büttelborn mit Schwerpunkt auf den Ortskern
      Einbeziehung lokaler & regionaler Kontext wo notwendig (Durchgangsverkehr, Radanbindung, ..)

3.   Wie will Büttelborn zukünftig mobil sein? Wie den öffentlichen Raum nutzten?
      Aufenthaltsqualität im Ortskern erhöhen & umweltfreundliche Mobilität stärken

4.   Bedarf an Verkehrserhebungen
      Haushaltsbefragung, Zählung aktuelle Verkehrsbelastung, Parkraumsituation, Modal Split
      Prüfung der Verkehrsführung (Einbahnstraßensystem), Verkehrsberuhigung Mainzer Str. im
       Abschnitt Kirchstr./Rhönstr., barrierefreier Ortskern, Tiefgarage/Parkdeck

5.   Identifizieren von zu erwartenden Zielkonflikten

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Verkehrskonzept [ISEK # 35] – Grundlagen für eine Ausschreibung
Zentrale Themen und nächste Schritte

1.   Ausrichtung und Schwerpunktsetzungen
      Fließender Kfz-Verkehr
      Ruhender Kfz-Verkehr
      Nahmobilität - Fußverkehr
      Nahmobilität - Radverkehr
      ÖPNV
      …

2.   Einbindung LoPa und Beteiligung Bürgerschaft
      Begleitung durch LoPa
      Bürgerbefragung zur aktuellen Mobilität & Veränderungsbereitschaft zu Beginn

3.   Nächste Schritte
        Konkretisierung und Fertigstellung der Ausschreibung
        Vergabeverfahren und Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros

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Verkehrskonzept [ISEK # 35] – Grundlagen für eine Ausschreibung
Diskussion, Anregungen und Empfehlungen der LoPa

     Die Mainzer Straße ist als Ganzes wichtig und im Verkehrskonzept zu berücksichtigen,
      nicht nur der Abschnitt zwischen Kirchstraße und Rhönstraße. Bereits bestehende
      Querungshilfen Höhe Volkshaus und Martinstraße sollen gemäß Beschluss der
      Gemeindevertretung hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten mit in das Aufgabengebiet
      zur Erstellung des Verkehrskonzeptes einbezogen werden - ebenso wie Optionen, die
      Mainzer Straße Höhe Gässelweg/Dornheimer Straße, auch im Hinblick auf den
      bestehenden Radweg von/nach Klein-Gerau, sicherer zu überqueren.
     Bei der Mainzer Straße muss Hessen Mobil bei den Planungen mitgehen bzw.
      eingebunden werden, da diese keine rein kommunale Straße ist.
     Die Vorstellung/Besichtigung exemplarischer, bereits umgesetzter Vor-Ort-Beispiele
      sollten/könnten als Aufgabenstellung mit in die Ausschreibung aufgenommen werden.

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Sonstiges und Termine
Sonstiges und Termine

1.   Sonstiges
     – Frage zur Förderfähigkeit von Hinweistafeln zur Geschichte von Gebäuden:
       Diese wurde in der Vergangenheit durch das Land als nicht förderfähig abgelehnt.
       Die ProjektStadt hat an einem anderen Standort eine ähnliche Antwort erhalten, wenn
       keine bauliche Maßnahme (Sanierung/Modernisierung/Neubau) damit einhergeht.
     – Bürgermeister Merkel bedangt sich herzlich für die zahlreichen Genesungs- und
       Glückwünsche zu seinem runden Geburtstag.
     – Die Verwaltung bedauert das Versehen mit den zwei unterschiedlichen Webex-Links und
       bedankt sich für die Geduld und das Verständnis der Teilnehmer:innen.
     – Für den angedachten Termin am 27. Oktober 2021 musste ein Ersatz gefunden werden,
       da parallel eine zusätzliche Sitzung der Gemeindevertretung angedacht ist.
2.   Nächste LoPa-Sitzung:      Mittwoch, 3. November 2021, 19 Uhr – 20:30 Uhr
 −    Mögliche Themen:
      −   Aktuell keine Wünsche aus der Runde der Teilnehmer:innen
      −   Vorschläge / Wünsche können an stadtumbau@buettelborn.de mitgeteilt werden

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Vielen Dank –
und Ihnen allen noch einen schönen Abend

                ProjektStadt | Integrierte Stadtentwicklung
                Alte Mainzer Gasse 37
                60311 Frankfurt am Main

                Projektleiter Jan Thielmann
                Telefon 069 674 678-1430
                Mobil 0175 7212 608
                Email jan.thielmann@nh-projektstadt.de
                www.naheimst.de

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