LOKALE PARTNERSCHAFT | 14. Juli 2021 Stadtumbau Ortskern Büttelborn
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Tagesordnung 19:00 Uhr 1. Begrüßung 19:05 Uhr 2. Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild [ISEK # 14, 15] 19:30 Uhr 3. Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3] 20:05 Uhr 4. Verkehrskonzept [ISEK # 35] 20:25 Uhr 5. Sonstiges und Termine 20:30 Uhr Geplantes Ende 2
Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild „Ortskern Büttelborn“ Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild „Ortskern Büttelborn“
Anreizprogramm Annahme Absicht: Unterstützung von Investitionen in private Immobilien Grund: Unterlassene Investitionen - auch aufgrund teilweise denkmalgeschützter Gebäude; Anpassungen an den Klimawandel Begründung Förderwürdigkeit: Förderung all jener Aspekte, die vom öffentlichen Raum aus wahrnehmbar sind bzw. sich klimatisch positiv auf den Ortskern Büttelborn auswirken − Einfriedung − Hofreite / Vorgarten / Grünflächen − Fassade − Dach Ziel: Erkennbare Aufwertung der Immobilie und des Ortsbildes sowie erkennbare Verbesserung des Mikroklimas 4
Anreizprogramm Geltungsbereich Gesamtes Fördergebiet, das im Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ angemeldet wurde. 5
Anreizprogramm Fördergegenstände Fassadensanierung und Gestaltung Dacharbeiten Fenster, Eingangsbereiche Umbau/Modernisierung von Ladenlokalen und Schaufensteranlagen Grundstückseinfriedung Rückbau Werbeanlagen; Installation Halterung neuer Anlagen Zugangsbereiche; Maßnahmen zur Barrierefreiheit Die Maßnahme muss im Ergebnis eine optische Verbesserung der Immobilie und des Ortsbildes haben. Maßnahmen zum Klimaschutz bzw. zur Klimafolgenanpassung wie Entsiegelungs-, Begrünungsmaßnahmen oder Wärmedämmung Reine Wärmedämmmaßnahmen sind nicht förderfähig (andere Förderprogramme), wenn diese nicht zur optischen Verbesserung der Immobilie oder des Umfeldes beitragen. Vorbereitende Planungsleistungen 6
Anreizprogramm Förderhöhe Zuschuss in Höhe von 20% der förderfähigen Kosten bis zu einer maximalen Höhe der förderfähigen Kosten von 100.000 € (d.h. bis zu 19.999 € * Fördermittel) Einmal je Immobilie Einmal je Grundstück Laufzeit: 2026 Jährliche Beantragung: 78.000 € (jeweils 2022, 2023, 2024, 2025, 2026) Gesamtbudget: 390.000 € laut ISEK Einhaltung Vergabe und RILISE * Bei einem Förderbetrag unter 20.000 € liegt die Zweckbindungsfrist bei privaten Gebäudemodernisierungen nur bei 10 anstelle von 20 Jahren und bei Freiflächen bei 10 anstelle von 15 Jahren (siehe RiLiSe Punkt 11). 7
Anreizprogramm Abrechnung Baukosten: bspw. 45.000 € brutto Förderfähige Baukosten: 36.000 € brutto Nicht-förderfähige Baukosten: bspw. 9.000 € brutto 20% Förderung 80% Eigenanteil Kommunale Fördermittel Privater Eigenanteil: Anreizprogramm: 7.200 € 28.800 € Vorsicht: Vorsteuerabzugsberechtigung! 66% Förderung Ca. 34% Förderung Bund und Land Gemeinde Büttelborn Enorme Hebel- Abrechnung gegenüber dem Kommunaler Eigenanteil: wirkung Fördermittelgeber: 4.752 € 2.448 € 8
Anreizprogramm Ablauf Antragsstellung Antragsteller Beratung durch Gemeinde reicht Antrag ein (Architektur) und ProjektStadt (Fördermittel) Lenkungsgruppe / Ausschuss prüft und stellt vor Gemeindevorstand Büttelborn spricht Empfehlung aus entscheidet 10
Gestaltungsleitbild / -fibel Notwendige Grundlage für Anreizprogramm Festlegungen / Empfehlungen für das „Stadtumbaugebiet Ortskern Büttelborn“ Prinzipien der Gestaltung Beachtung ortstypischer Besonderheiten 11
Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild Nächste Schritte Fertigstellung der Richtlinie Anreizprogramm „Ortskern Büttelborn“ Beauftragung eines Architekturbüro zur Erstellung Gestaltungsleitbild/-fibel als Grundlage für das Anreizprogramm Freigabe Richtlinie Anreizprogramm durch Gemeindevorstand (Bau-, Planungs- & Verkehrsausschuss) Versand an Land Hessen zur Genehmigung und Freigabe Verabschiedung durch Gemeindevertretung Veröffentlichung und Bewerbung 12
Anreizprogramm und Gestaltungsleitbild [ISEK # 14, 15] Diskussion, Anregungen und Empfehlungen der LoPa Fragen und Antworten Wie und an wen erfolgt die Antragstellung? Die Antragsstellung erfolgt an die Gemeinde, im Vorfeld ist eine Beratung durch die Gemeinde und die ProjektStadt möglich und sinnvoll. Wie ist der Ausschuss zusammen gesetzt? Die Ausschuss-Zusammensetzung ist noch in der Diskussion und wird vom Gemeindevorstand festgelegt. Wer erarbeitet das Gestaltungsleitbild? Das Gestaltungsleitbild wird durch ein externes, qualifiziertes Architekturbüro (erfahren im Denkmalschutz) nach vorheriger Ausschreibung erarbeitet. Was hat es mit den in der Präsentation genannten Kosten auf sich? Die genannten Kosten (jährliche Beantragung & Gesamtbudget) des Anreizprogramms sind vorläufige Zahlen aus dem ISEK entnommen und auf die Laufzeit aufgeteilt, die letztlich durch die Politik festgelegt bzw. bestätigt werden müssen. 13
Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum
Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3] Vorstellung Konzept durch Heimat- und Geschichtsvereins >> Siehe beigefügte Präsentation des HGV
Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3] Nächste Schritte Gespräch und vor-Ort-Termin mit HGV, Gemeindeverwaltung, ProjektStadt Vorstellung der Konzeption in der LoPa Vereinbarung zum Umfang der öffentlichen Nutzung inkl. andere Vereine Ausschreibung Architekturbüro für Planung Klärung Barrierefreiheit und Gespräch mit Denkmalschutzbehörde zur Sanierung / Fachwerkthematik Umsetzung Innenumbau und Fassadensanierung 16
Sanierung und Umnutzung Mainzer Str. 20 als Heimatmuseum [ISEK #3] Diskussion, Anregungen und Empfehlungen der LoPa Die Kosten im ISEK werden als nicht auskömmlich angesehen. Diese Einschätzung wird geteilt, da es insbesondere in den letzten Jahren zu Kostensteigerungen im Bauwesen gekommen ist. Bei Mehrkosten müssen und können diese entsprechend beim Land beantragt werden und werden in der Regel auch bewilligt. Für die Ausstellungen des HGV sollten weitere Alternativen geprüft werden. Der Fokus bleibt allerdings auf der im ISEK festgelegten zukünftigen Nutzung des Seibert-Hauses. 17
Verkehrskonzept
Verkehrskonzept [ISEK # 35] – Grundlagen für eine Ausschreibung Übergeordnete Fragestellung – Mobilitätskultur 1. Was soll das Mobilitäts- & Verkehrskonzept leisten? Zielsetzung Entwicklungsszenarien und konkrete Umsetzungsschritte, Bürger:innendialog 2. Bezugsgröße / Fokus Ortsteil Büttelborn mit Schwerpunkt auf den Ortskern Einbeziehung lokaler & regionaler Kontext wo notwendig (Durchgangsverkehr, Radanbindung, ..) 3. Wie will Büttelborn zukünftig mobil sein? Wie den öffentlichen Raum nutzten? Aufenthaltsqualität im Ortskern erhöhen & umweltfreundliche Mobilität stärken 4. Bedarf an Verkehrserhebungen Haushaltsbefragung, Zählung aktuelle Verkehrsbelastung, Parkraumsituation, Modal Split Prüfung der Verkehrsführung (Einbahnstraßensystem), Verkehrsberuhigung Mainzer Str. im Abschnitt Kirchstr./Rhönstr., barrierefreier Ortskern, Tiefgarage/Parkdeck 5. Identifizieren von zu erwartenden Zielkonflikten 19
Verkehrskonzept [ISEK # 35] – Grundlagen für eine Ausschreibung Zentrale Themen und nächste Schritte 1. Ausrichtung und Schwerpunktsetzungen Fließender Kfz-Verkehr Ruhender Kfz-Verkehr Nahmobilität - Fußverkehr Nahmobilität - Radverkehr ÖPNV … 2. Einbindung LoPa und Beteiligung Bürgerschaft Begleitung durch LoPa Bürgerbefragung zur aktuellen Mobilität & Veränderungsbereitschaft zu Beginn 3. Nächste Schritte Konkretisierung und Fertigstellung der Ausschreibung Vergabeverfahren und Beauftragung eines Verkehrsplanungsbüros 20
Verkehrskonzept [ISEK # 35] – Grundlagen für eine Ausschreibung Diskussion, Anregungen und Empfehlungen der LoPa Die Mainzer Straße ist als Ganzes wichtig und im Verkehrskonzept zu berücksichtigen, nicht nur der Abschnitt zwischen Kirchstraße und Rhönstraße. Bereits bestehende Querungshilfen Höhe Volkshaus und Martinstraße sollen gemäß Beschluss der Gemeindevertretung hinsichtlich Optimierungsmöglichkeiten mit in das Aufgabengebiet zur Erstellung des Verkehrskonzeptes einbezogen werden - ebenso wie Optionen, die Mainzer Straße Höhe Gässelweg/Dornheimer Straße, auch im Hinblick auf den bestehenden Radweg von/nach Klein-Gerau, sicherer zu überqueren. Bei der Mainzer Straße muss Hessen Mobil bei den Planungen mitgehen bzw. eingebunden werden, da diese keine rein kommunale Straße ist. Die Vorstellung/Besichtigung exemplarischer, bereits umgesetzter Vor-Ort-Beispiele sollten/könnten als Aufgabenstellung mit in die Ausschreibung aufgenommen werden. 21
Sonstiges und Termine
Sonstiges und Termine 1. Sonstiges – Frage zur Förderfähigkeit von Hinweistafeln zur Geschichte von Gebäuden: Diese wurde in der Vergangenheit durch das Land als nicht förderfähig abgelehnt. Die ProjektStadt hat an einem anderen Standort eine ähnliche Antwort erhalten, wenn keine bauliche Maßnahme (Sanierung/Modernisierung/Neubau) damit einhergeht. – Bürgermeister Merkel bedangt sich herzlich für die zahlreichen Genesungs- und Glückwünsche zu seinem runden Geburtstag. – Die Verwaltung bedauert das Versehen mit den zwei unterschiedlichen Webex-Links und bedankt sich für die Geduld und das Verständnis der Teilnehmer:innen. – Für den angedachten Termin am 27. Oktober 2021 musste ein Ersatz gefunden werden, da parallel eine zusätzliche Sitzung der Gemeindevertretung angedacht ist. 2. Nächste LoPa-Sitzung: Mittwoch, 3. November 2021, 19 Uhr – 20:30 Uhr − Mögliche Themen: − Aktuell keine Wünsche aus der Runde der Teilnehmer:innen − Vorschläge / Wünsche können an stadtumbau@buettelborn.de mitgeteilt werden 23
Vielen Dank – und Ihnen allen noch einen schönen Abend ProjektStadt | Integrierte Stadtentwicklung Alte Mainzer Gasse 37 60311 Frankfurt am Main Projektleiter Jan Thielmann Telefon 069 674 678-1430 Mobil 0175 7212 608 Email jan.thielmann@nh-projektstadt.de www.naheimst.de 24
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