Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen ...

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Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen ...
Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen
2018 und 2019
Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen
2018 – 2021 und 2019 – 2022

Untergliederungsanalyse
UG 05-Volksanwaltschaft

                                       6. April 2018
Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen ...
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Inhaltsverzeichnis
1     Zusammenfassung ......................................................................................................... 3

2     Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 4

    2.1     Überblick ................................................................................................................. 4

    2.2     Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 6

    2.3     Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 8

    2.4     Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................. 9

    2.5     Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................10

3     Personal ........................................................................................................................11

4     Rücklagen .....................................................................................................................12

5     Wirkungsorientierung ....................................................................................................13

    5.1     Überblick ................................................................................................................13

    5.2     Einzelfeststellungen ...............................................................................................13

Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen
der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie
den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten
(z.B. Strategiebericht,            Budgetbericht,            Wirkungscontrollingbericht,                  Bericht        über       die
Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende
Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu
ermöglichen.

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Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

1     Zusammenfassung
Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019)
sehen     für   die    UG 05-Volksanwaltschaft        im   Finanzierungshaushalt   Auszahlungen
iHv insgesamt 11,6 Mio. EUR und 11,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg
2017 beträgt der Anstieg für 2018 aufgrund höherer Kosten für Personal und Werkleistungen
9,6 %, im Jahr 2019 sinken die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 1,02 %.

In den darauffolgenden Jahren bis 2020 sinkt die Auszahlungsobergrenze zunächst und steigt
dann bis 2022 neuerlich an (2022: 11,5 Mio. EUR). Rücklagenentnahmen (wie im Jahr 2018
veranschlagt) sind in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten.

Für das Jahr 2018 und 2019 sind im Personalplan der UG 05-Volksanwaltschaft 78 Planstellen
vorgesehen. Die Planstellen sinken damit um insgesamt 1 im Vergleich zu 2017. In den
BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 sind weitere Reduktionen bis 2022 auf 75 Planstellen
vorgesehen. Für die Jahre 2018 und 2019 werden der Volksanwaltschaft (VA) laut
Ministerratsvortrag vom 21. März 2018 78 VBÄ-Zielwerte vorgegeben, was zum 31. Dezember
2018 einem Anteil von 100 % (2019: 100 %) der Planstellen im Personalplan entspricht.

Die Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen der VA decken die wesentlichen
Aufgabenbereiche ab, im Vergleich zum Vorjahr kam es zu einigen wenigen Änderungen. In
einzelnen Bereichen sollte eine Weiterentwicklung angedacht bzw. könnten zusätzliche
Aspekte das Gesamtbild der VA abrunden.

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Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

2        Budgetäre Entwicklung der Untergliederung

2.1        Überblick

Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in
einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen
und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung:

Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022)

 in Mio. EUR                       Finanzierungshaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E      BFRG-E      BFRG-E        BFRG-E
 UG 05
                                      2015       2016        2017        2018       2019       2020        2021          2022

 Auszahlungen                          10,328     10,418       10,585     11,601     11,483     11,079      11,294        11,516
 Anteil an Gesamtauszahlungen          0,01%      0,01%        0,01%      0,01%      0,01%       0,01%      0,01%         0,01%
 jährliche Veränderung                 6,18%      0,87%        1,61%      9,60%     -1,02%      -3,52%      1,94%         1,97%
 Einzahlungen                           0,127      0,146        0,145      0,120      0,120        n.v.        n.v.          n.v.
 jährliche Veränderung                 7,90%     14,86%       -0,77%    -17,36%      0,00%            -           -             -
        Nettofinanzierungsbedarf      -10,200    -10,271      -10,440    -11,481    -11,363           -           -             -
 in Mio. EUR                       Ergebnishaushalt

                                     Erfolg     Erfolg     vorl. Erf.   BVA-E      BVA-E      BFRG-E      BFRG-E        BFRG-E
 UG 05
                                      2015       2016        2017        2018       2019       2020        2021          2022

 Aufwendungen                          10,427     10,536       10,508     11,591     11,535        n.v.         n.v.        n.v.
 Anteil an Gesamtaufwendungen          0,01%      0,01%        0,01%      0,01%      0,01%            -            -           -
 jährliche Veränderung                 6,18%      1,05%       -0,26%     10,30%     -0,48%            -            -           -
 Erträge                                0,139      0,152        0,147      0,111      0,111        n.v.         n.v.        n.v.
 jährliche Veränderung                29,23%      8,93%       -3,06%    -24,43%      0,00%            -            -           -
                   Nettoergebnis      -10,288    -10,385      -10,362    -11,480    -11,424           -            -           -

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022

Die      Auszahlungen              der    UG 05-Volksanwaltschaft                  belaufen       sich     im          gesamten
Betrachtungszeitraum auf 0,01 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. In der UG 05 steigen
die Auszahlungen aufgrund höherer Kosten für Personal und Werkleistungen von
10,6 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 11,6 Mio. EUR für 2018. Von 2018 auf 2019 sinken die
Auszahlungen wieder um 0,1 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR. Die Aufwendungen im
Ergebnishaushalt zeigen eine ähnliche Entwicklung.

In den darauffolgenden Jahren bis 2020 sinkt die Auszahlungsobergrenze zunächst und steigt
dann bis 2022 wieder auf 11,5 Mio. EUR. Rücklagenentnahmen (wie im Jahr 2018
iHv 0,3 Mio. EUR veranschlagt) sind in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens
nicht enthalten.

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Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte:

       Die Auszahlungsschwerpunkte der Volksanwaltschaft liegen in der Durchführung ihrer
        Hauptaufgaben der nachprüfenden Verwaltungskontrolle und der Durchführung des
        OPCAT            und        der        UN-Behindertenrechtskonvention                sowie        des
        Heimopferrentengesetzes.

       Die Personalauszahlungen für Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete,
        die Bezüge der Mitglieder der Volksanwaltschaft und die Entschädigungsleistungen für
        die Kommissionsmitglieder und die Mitglieder des Menschenrechtsbeirats gem. § 15
        Abs. 7 VolksanwG machen den überwiegenden Teil des Budgets aus.

       Transferleistungen (Pensionen ehem. Mitglieder der Volksanwaltschaft u. deren
        Versorgungsberechtigten)

       Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (IOI) mit Sitz bei der
        Volksanwaltschaft.

Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022)

Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und
2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018

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Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Durch        die     seit    1. Juli    2012      neu      hinzugekommenen             Aufgaben        gemäß        OPCAT-
Durchführungsgesetz und die ab 2015 neu zu entrichtende Vergütung für die Miete gemäß
Leistungsabgeltungsverordnung                       lag       der      Anstieg         der        Auszahlungen            der
Volksanwaltschaft (VA) zunächst deutlich über der Steigerungsrate der Gesamtauszahlungen
des Bundes, ab 2018 ist eine weitgehend parallele Entwicklung vorgesehen.

Im BFRG sind generell keine Rücklagenentnahmen enthalten, weshalb es 2020 auch zu dem
aus der Grafik erkennbaren Rückgang der Auszahlungen in der UG 05-Volksanwaltschaft
kommen würde. Das BFRG kann nach den diesbezüglichen haushaltsrechtlichen
Bestimmungen um Rücklagenentnahmen überschritten werden. Der Stand der Rücklagen
beträgt nach Abzug der budgetierten Rücklage für 2018 rd. 2,7 Mio. EUR. (siehe Pkt. 4).

2.2         Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung

Die VA prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt und dabei
Menschenrechtsstandards einhält. Sie wird in der Regel aufgrund von Beschwerden von
BürgerInnen tätig, kann aber auch von Amts wegen Themenstellungen aufgreifen, wenn sie
Missstände vermutet. Zusätzlich hat die VA auch den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im
Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu
fördern. Seit Juli 2017 ist die VA auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz
zuständig.

Dem Bericht der VA an den Nationalrat und an den Bundesrat für 20161 ist zu entnehmen2,
dass sie im Jahr 2016 19.014 Fälle bearbeitet hat, wovon 18.492 die Kontrolle der öffentlichen
Verwaltung und 522 die präventive Menschenrechtskontrolle betrafen.

1
    Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2016, Kontrolle der öffentlichen Verwaltung
Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2015, Präventive Menschenrechtskontrolle
2
    Der Bericht für das Jahr 2017 wird im April 2018 erscheinen.

                                                                                                                        6 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Die Fallzahlen zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung für 2016 sind nachstehender
Abbildung zu entnehmen:

Fallzahlen 2016

Quelle: Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2016

Von den insgesamt 18.492 (2015: 17.231) eingegangenen Beschwerden (durchschnittlich
74 Beschwerden pro Arbeitstag) war die VA in 14.219 Fällen zuständig. In 65 % dieser Fälle
(d.s. 9.268), leitete die VA daraufhin ein formelles Prüfungsverfahren ein. Dieses Verfahren
wird nicht eingeleitet, wenn es entweder keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen
Missstand in der Verwaltung gibt oder die Verfahren vor der Behörde noch nicht
abgeschlossen waren.

Von den eingeleiteten Verfahren betrafen etwa 66 % die Bundesverwaltung und 34 % die
Landes- und Gemeindeverwaltungen. Die Verfahren in der Bundesverwaltung betrafen
insbesondere die Innere Sicherheit, den Sozialbereich und Beschwerden über die Justiz. Im
Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltungen bezogen sich die Beschwerden
insbesondere auf das Sozialwesen (wie Mindestsicherung), die Jugendwohlfahrt, die
Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung sowie die Bereiche Raumordnung und
Baurecht.

Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2016 10.735 Prüffälle abgeschlossen. In 19,5 %
(2.096 Fälle)       aller   erledigten       Beschwerden          stellte    die     VA   Missstände   fest,     bei
3.849 Beschwerden wurde kein Missstand festgestellt. Bei den verbleibenden 4.790 Fällen
stellte sich heraus, dass die VA nicht zuständig war.

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Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Seit Juli 2012 prüft die VA öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu
Freiheitsbeschränkungen kommen kann. Im Rahmen des OPCAT-Mandats verzeichnete die
VA 2016 insgesamt 522 Einsätze und für 2017 lt. Auskunft der VA ebenfalls über 500 Einsätze.
Rund 90 % der Kontrollen entfielen auf den Besuch von Einrichtungen, in denen Menschen
angehalten werden, 76 Besuche entfielen auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
und 43 Polizeieinsätze wurden begleitet. In der Regel erfolgen diese Kontrollen
unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Lediglich 8 % der
Kontrollen waren angekündigt. Bei 83 % Fällen beanstandete die VA die menschenrechtliche
Situation.

Die VA ist seit 2017 auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz zuständig.
Nach dem neuen Heimopferrentengesetz (HOG) gebührt „Heimopfern“ eine monatliche
Zusatzrente von 300 EUR zwölf Mal jährlich zur Pension. Anspruch haben auch BezieherInnen
einer Dauerleistung der Mindestsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und alle anderen
Betroffenen ab dem gesetzlichen Pensionsalter. Die VA befasst sich mit Anträgen von
Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder
deren Antrag abgelehnt wurde.

2.3         Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene

Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global-
und Detailbudgets:

Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets

 in Mio. EUR                                      Finanzierungshaushalt
                                                                                          Diff. vorl.                   Diff.
                                                    Erfolg      vorl. Erf.    BVA-E                       BVA-E
 UG 05                                                                                    Erf. 2017 -                BVA-E 2018 -
                                                     2016         2017         2018                        2019
                                                                                         BVA-E 2018                  BVA-E 2019
 05            Auszahlungen                              10,4          10,6       11,6             9,6%       11,5          -1,0%
 05.01         Volksanwaltschaft                         10,4          10,6       11,6             9,6%       11,5          -1,0%
 05.01.01      Volksanwaltschaft                         10,4          10,6       11,6             9,6%       11,5          -1,0%
 05            Einzahlungen                               0,1           0,1        0,1           -17,4%        0,1            0,0%
 05.01         Volksanwaltschaft                          0,1           0,1        0,1           -17,4%        0,1            0,0%
 05.01.01      Volksanwaltschaft                          0,1           0,1        0,1          -17,4%         0,1           0,0%
 05            Nettofinanzierungsbedarf                 -10,3         -10,4      -11,5            10,0%      -11,4          -1,0%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Die VA verfügt über nur ein Globalbudget, das nicht weiter in Detailbudgets untergliedert ist.
Die Erläuterung erfolgt daher im nachfolgenden Punkt.

                                                                                                                           8 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

2.4        Der Haushalt in ökonomischer Gliederung

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der
ökonomischen Gliederung des Haushalts:

Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen

 in Mio. EUR                                      Finanzierungshaushalt
                                                                                                  Diff. vorl.    Diff.
                                                    Erfolg      vorl. Erf.    BVA-E      BVA-E
 UG 05                                                                                            Erf. 2017 - BVA-E 2018 -
                                                     2016         2017         2018       2019
                                                                                                 BVA-E 2018 BVA-E 2019
 Auszahlungen                                          10,42         10,59      11,60      11,48          9,6%       -1,0%
 Auszahlungen für Personal                              5,85          6,04       6,64       6,78          9,9%         2,1%
 davon
   Bezüge                                               4,40           4,53      5,02       5,18       10,8%          3,2%
   Sonstige Nebengebühren                               0,30           0,29      0,32       0,32        8,6%          0,0%
   Gesetzlicher Sozialaufwand                           1,01           1,04      1,13       1,10        8,4%         -2,7%
 Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand             3,64           3,61      3,93       3,71        8,7%         -5,6%
 davon
   Vergütungen innerhalb des Bundes                     0,23           0,24      0,24       0,24        1,3%          0,0%
   Reisen                                               0,18           0,13      0,15       0,13        9,8%        -13,8%
   Aufwand für Werkleistungen                           1,85           1,81      1,93       1,76        6,5%         -8,8%
   Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund         0,26           0,35      0,44       0,43       26,8%         -2,3%
   Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                  0,89           0,90      0,92       0,91        2,2%         -0,3%
 Auszahlungen für Transfers                             0,89           0,89      0,90       0,92        0,7%          2,0%
 davon
   an private Haushalte/Institutionen                   0,88           0,89      0,90       0,91        0,6%          2,0%
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit             0,04           0,03      0,11       0,05      225,6%        -52,7%
 Darlehen und Vorschüsse                                0,01           0,01      0,03       0,03      319,4%          0,0%
 Einzahlungen                                           0,15           0,15      0,12       0,12      -17,4%          0,0%
 Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit            0,03           0,03      0,01       0,01      -75,4%          0,0%
 davon
   aus Mieten                                           0,01          0,01       0,01       0,01        -3,3%        0,0%
 Einzahlungen aus Transfers                             0,10          0,10       0,10       0,10         0,6%         0,0%
 Vergütungen innerhalb des Bundes                                     0,00                            -100,0%             -
 Darlehen und Vorschüsse                                 0,01         0,01        0,01       0,01      -25,0%         0,0%
 Nettofinanzierungsbedarf                              -10,27       -10,44      -11,48     -11,36       10,0%        -1,0%

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

Auszahlungen für Personal

Die Auszahlungen aus dem Personalaufwand der VA im BVA-E 2018 bzw. 2019 sollen
rd. 60 % der Gesamtauszahlungen betragen und sind kurzfristig nur wenig steuerbar. Sie
werden von 6,04 Mio. EUR im Jahr 2017 um 9,9 % auf 6,64 Mio. EUR im Jahr 2018 und um
weitere 2,1 % auf 6,78 Mio. EUR 2019 steigen, insbesondere aufgrund des Struktureffekts und
der Gehaltserhöhungen sowie der veranschlagten Auszahlungen für Jubiläumszuwendungen.

Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand

In den Vergütungen innerhalb des Bundes werden insbesondere die Vergütungen (Mieten)
aufgrund der Leistungsabgeltungsverordnung 2013 iHv 234.000 EUR veranschlagt, die seit
2015 verrechnet werden. Diese sind für die Räumlichkeiten in der Singerstraße an die
Burghauptmannschaft zu überweisen.

                                                                                                                    9 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Der Aufwand für Werkleistungen wird 2018 im Vergleich zu 2017 um 6,5 % steigen und 2019
wieder um 8,8 % sinken. Er beinhaltet insbesondere Entschädigungen für die Kommissionen
und Honorare für Gutachten (v.a. für die Entschädigungen gemäß Heimopferrentengesetz).

Personalausgaben im weiteren Sinn iHv 0,4 Mio. EUR für 2018 (2019: 0,4 Mio. EUR) finden
sich unter der Position Personalleihe und sonstige Dienstverhältnisse zum Bund. Sie
beinhalten vor allem die Auszahlungen für VerwaltungspraktikantInnen.

Transferaufwand

Im Rahmen des Transferaufwandes budgetiert die VA insbesondere die Pensionen der
ehemaligen Mitglieder der VA und der Hinterbliebenen der ehemaligen Mitglieder der VA
iHv jeweils rd. 0,9 Mio. EUR im Jahr 2018 und 2019.

2.5        Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen
Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018
und 2019 auf:

Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen)

                                                                  ErgHH - Aufw.                                   FinHH - Ausz.         Diff. EH-FH
 UG 05                                               vorl. Erf.     BVA-E    BVA-E    v.Erf. 2017-     BVA-E        BVA-E    BVA-E    BVA-E BVA-E
                                         in Mio. EUR   2017          2018     2019    BVA-E 2018     2018-2019       2018     2019     2018      2019
 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/
                                                         10,37       11,46    11,40         10,5%         -0,5%      11,46    11,40     -0,00      0,00
 Finanzierungswirksame Aufwendungen
   Auszahlungen / Aufwand für Personal                     5,95       6,63     6,78         11,4%         2,2%        6,64     6,78     -0,00      0,00
   davon
     Bezüge                                               4,51        5,02     5,18        11,3%          3,2%        5,02     5,18      0,00     0,00
     Sonstige Nebengebühren                               0,29        0,32     0,32         7,9%          0,6%        0,32     0,32     -0,00     0,00
     Gesetzlicher Sozialaufwand                           1,04        1,13     1,10         8,8%         -2,7%        1,13     1,10      0,00     0,00
   Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand)          3,52       3,93     3,71        11,5%         -5,6%        3,93     3,71      0,00     0,00
   davon
     Vergütungen innerhalb des Bundes                     0,22        0,24     0,24        10,4%          0,0%        0,24     0,24     0,00      0,00
     Reisen                                               0,13        0,15     0,13         7,6%        -13,8%        0,15     0,13     0,00      0,00
     Aufwand für Werk leistungen                          1,74        1,93     1,76        10,6%         -8,8%        1,93     1,76     0,00      0,00
     Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund         0,35        0,44     0,43        26,9%         -2,3%        0,44     0,43     0,00      0,00
     Sonstiger betrieblicher Sachaufwand                  0,90        0,92     0,91         2,3%         -0,3%        0,92     0,91     0,00      0,00
   Auszahlungen / Aufwand für Transfer                     0,89       0,90     0,92         0,7%          2,0%        0,90     0,92     0,00      0,00
   davon
     an private Haushalte/Institutionen                   0,89        0,90     0,91          0,6%         2,0%        0,90     0,91     0,00      0,00
 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen                  0,14       0,13     0,13          -7,7%         0,8%                         0,13      0,13
   Abschreibungen auf Vermögenswerte                       0,06       0,06     0,06          3,5%         0,0%                          0,06      0,06
   Aufwand durch Bildung von Rückstellungen                0,08       0,07     0,07        -15,5%         0,0%                          0,07      0,07
   davon
     Abfertigungen                                        0,01        0,02     0,02        22,5%          0,0%                           0,02     0,02
     Jubiläumszuwendungen                                 0,05        0,06     0,06        10,7%          0,0%                           0,06     0,06
 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit                                                                           0,11     0,05     -0,11     -0,05
 Darlehen und Vorschüsse                                                                                              0,03     0,03     -0,03     -0,03
      Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt              10,51       11,59    11,54         10,3%         -0,5%      11,60    11,48     -0,01      0,05

Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen

                                                                                                                                                10 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Die         Unterschiede         zwischen         dem       Ergebnishaushalt        (Aufwendungen)            und      dem
Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) werden im Jahr 2019 mit insgesamt 0,1 Mio. EUR
vergleichsweise gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch
Periodenabgrenzungen,                      nicht           finanzierungswirksame              Gebarungen               (wie
Personalrückstellungen) bzw. Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) zurückzuführen.

3         Personal
Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor:

Planstellenverzeichnis3

    UG 05                                                         2015       2016        2017         2018          2019

    PLANSTELLEN
       Planstellen                                                    73          75           79          78           78
       PCP**)                                                     33.667      34.448       36.100      36.137       36.137
    PERSONALSTAND zum 31.12.
       VBÄ*)                                                          73         74         78            78           78
       PCP**)                                                     33.483     33.864    35.544          -            -
    Personalaufwand                                                   Erfolg        vorl. Erf.       BVA-E        BVA-E
       Aufwendungen im Ergebnishaushalt             in Mio. EUR      5,8        5,9        6,0           6,7          6,8

*) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der
gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“
(zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen
sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die
sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die
Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben.

**) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum
Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“
zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen

3
    Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle:

Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent.

Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ)         sind    Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem
Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden.
Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ.

                                                                                                                     11 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Für die Jahre 2018 und 2019 werden im Personalplan der UG 05-Volksanwaltschaft
78 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sollen damit um insgesamt 1 im Vergleich zu 2017
sinken. In den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 sind weitere Reduktionen bis 2022
(75 Planstellen) vorgesehen.

Im Jahr 2017 betrugen die tatsächlich 78 VBÄ besetzt und entsprechen damit einem Anteil
von 98,7 % an den Planstellen. Für die Jahre 2018 und 2019 bleiben die VBÄ-Zielwerte gleich.

4        Rücklagen
Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017
sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus.
Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver
Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch
eine      am       Jahresende       2018          und     2019     vorgenommene              Zuführung        von      positiven
Saldenabweichungen              zum         veranschlagten           Nettofinanzierungsbedarf               sowie       allfällige
Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird).

Rücklagengebarung

 UG 05                                     Stand 31.12.   Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung              Anteil RL-
                                                                                     BVA-E         BVA-E     Rücklagen Rest am
                                           2015    2016       2017      31.12.2017                                      BVA-E 2019
                             in Mio. EUR                                              2018          2019       -rest
 Detailbudgetrücklagen                      3,03     2,97         -0,03        2,95       -0,30
                         Gesamtsumme        3,03     2,97         -0,03        2,95       -0,30            -       2,65       23,0%

Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung
gebunden.

Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019

Die UG 05-Volksanwaltschaft verfügte Ende 2016 über Rücklagen iHv rd. 3 Mio. EUR. Im
Jahr 2017 wurden aus den Rücklagen 0,03 Mio. EUR entnommen, was per 31. Dezember
2017 zu einem Rücklagenstand von vorläufig 2,95 Mio. EUR führt.

Die VA ist seit 2017 auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz zuständig. Im
Gesetz bzw. in den Erläuterungen dazu ist festgehalten, dass zur Bedeckung der für die
Rentenkommission und des damit beauftragten Clearings im Jahr 2017 anfallenden Kosten
vom BMF Mittel iHv 1 Mio. EUR für BMASGK und VA zur Verfügung gestellt werden sollten,
wobei der Aufteilungsschlüssel rd. 0,6 Mio. EUR für die VA vorgesehen hätte. Für diese
Aufgabe gab es laut VA keine zusätzlichen Mittel, die Bedeckung erfolgte über die Rücklage.

Im BVA-E 2018 sind Rücklagenentnahmen iHv 0,3 Mio. EUR budgetiert. Vorbehaltlich
allfälliger Rücklagenzuführungen und geringerer Entnahmen zum Jahresende verbleibt der VA
damit ein Rücklagenrest von rd. 2,65 Mio. EUR.

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Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

5     Wirkungsorientierung

5.1     Überblick

Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf
Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt.

Die vier Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der VA decken die wesentlichen
Aufgabenbereiche ab, im Vergleich zum Vorjahr kam es zu einigen wenigen Änderungen. Das
Gleichstellungsziel (Wirkungsziel 1) wurde umformuliert und beim Wirkungsziel 2 wird nun eine
zweite Kennzahl („Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen“) angeführt. Die
Zielzustände zweier Kennzahlen wurden für 2018 noch oben angepasst. In einzelnen
Bereichen sollte eine Weiterentwicklung angedacht werden bzw. könnten zusätzliche Aspekte
das Gesamtbild der VA abrunden.

5.2     Einzelfeststellungen

Beim Wirkungsziel 1 („Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung
zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern“), welches das Gleichstellungsziel
der Untergliederung und nach außen gerichtet ist, kam es zu einer Umformulierung. Laut
Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle konnte dieses Wirkungsziel 2016 nicht
erreicht werden. Der Grund für das Überwiegen der männlichen Beschwerdeführer liegt laut
VA darin, dass rund ein Drittel aller Prüfverfahren in der Bundesverwaltung auf den Bereich
der Inneren Sicherheit fallen. Diese Prüfverfahren sind gegenüber 2015 aufgrund der hohen
Anzahl asylrechtlicher Beschwerden stark gestiegen. Die Zielzustände der Kennzahl zum
„Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen im
Jahr 2019“ bleiben bis 2020 auf gleichem Niveau. Im Jahr 2016 liegt der Istzustand mit 29,8 %
unter dem Zielwert.

Mit dem Wirkungsziel 2 nimmt sich die VA die „Intensivierung der unabhängigen
Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich“ vor. Die VA ist Sitz des Generalsekretariats
des International Ombudsman Institutes (IOI), der globalen Interessensvertretung für
unabhängige Verwaltungskontrollorgane. Dieses Wirkungsziel wurde 2016 als überplanmäßig
erreicht eingestuft. Bei der Kennzahl zur Anzahl der IOI Mitglieder wurde der Zielzustand für
2018 aufgrund einer Übererreichung in den letzten Jahren von 175 auf 190 angehoben.
Zusätzlich wird auf Anregung des Budgetdienstes eine neue Kennzahl zur Anzahl an
Trainings, Workshops und Studienbesuchen mit einem Zielzustand von 25 Veranstaltungen
ab 2018 eingeführt.

                                                                                      13 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Das Wirkungsziel 3 bezieht sich auf die Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen
Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung,
Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung im Rahmen des
Fakultativprotokolls     zum     Übereinkommen         gegen   Folter      und    anderer   grausamer,
unmenschlicher       oder   erniedrigender      Behandlung     oder     Strafe    (OPCAT)    bzw.   der
UN-Behindertenrechtskonvention. Laut Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle
wurde dieses Ziel 2016 überplanmäßig erreicht. Bei der dazugehörigen Kennzahl „Anzahl der
Leistungsprozesse           (Visitationen,         Demonstrationsbegleitungen,          Prüfverfahren,
Präventionsmaßnahmen)“ wurde der Zielzustand 2016 um 50 auf 450 reduziert und soll bis
2020 unverändert bleiben.

Wirkungsziel 4 betrifft die Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der VA sowie den
formlosen,     kostenlosen     und     einfachen      Zugang   zur    VA    und    wurde    2016    laut
Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle überplanmäßig erreicht. Bei der Kennzahl
„Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte durch den Auskunftsdienst der VA“
wurde der Zielzustand für 2018 von 7.950 auf 8.000 angehoben und soll in den Folgejahren
weiter steigen.

                                                                                                14 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung

Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den
Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen
Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit
über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung)
angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und
wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist.

                                          Legende
 Neu                               Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung,
                                   Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände)

Wirkungsziel 1:

Gleichstellungsziel

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Volksanwaltschaft keine Steuerungsmöglichkeit der
Beschwerdegründe und der beschwerdeführenden Menschen hat. Dessen ungeachtet ist das
Ziel eine Annäherung an eine ausgewogene geschlechtergerechte Verteilung zwischen
Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern unter Berücksichtigung bestehender
Rahmenbedingungen.

Maßnahmen

         Verstärkung der Aufklärungsarbeit bei potentiellen Beschwerdeführerinnen über die
          Tätigkeit der Volksanwaltschaft, insbesonders durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit.

         Durchführung zielgruppenorientierter Awarenessveranstaltungen (z.B. Ringvorlesung
          "Eine von Fünf").

Indikator

Kennzahl 05.1.1           Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen im Jahr 2019
                    Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden
 Berechnungsmethode ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen,
                    Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt.
           Datenquelle Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft
   Messgrößenangabe %
                                 2015               2016                2017                2018                2019               2020
           Zielzustand                  33,9                  34                  34                 34                  34                  34
             Istzustand                 35,7                29,8
        Zielerreichung     über Zielzustand    unter Zielzustand
                          Die Kennzahl wird insbesondere durch die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden beeinflusst. Der Anteil von
                          Beschwerden im Asylbereich macht 22,4% der gesamten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft im Jahr 2017 aus (der Anteil
                          der von Männern eingebrachten asylrechtlichen Beschwerden beträgt rd.82,1%, jener von Frauen nur rd.15,7%, Rest sind
                          Beschwerden juristischer Personen).

                                                                                                                                       15 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Wirkungsziel 2:

Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich

Maßnahmen

         Bereitstellung von verständlichen und relevanten Informationen als Generalsekretariat
          des International Ombudsman Institutes an seine Mitglieder und interessierte
          Institutionen, die diesen Status anstreben.

         Ausrichtung von Schulungen                                      für        Mitarbeiterinnen       und      Mitarbeiter           der
          Mitgliedseinrichtungen.

Indikatoren

Kennzahl 05.2.1          Anzahl der IOI Mitglieder
 Berechnungsmethode Zählung der IOI Mitglieder zu Jahresende
          Datenquelle IOI annual report
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2015                  2016                    2017             2018           2019              2020
           Zielzustand                   170                     172                     172          190             192                  194
            Istzustand                   175                     181
        Zielerreichung    über Zielzustand      über Zielzustand

Kennzahl 05.2.2          Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen
 Berechnungsmethode Zählung der Trainings, Workshops und Studienbesuche
          Datenquelle IOI annual report
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2015                  2016                    2017             2018           2019              2020
           Zielzustand           -                       -             nicht verfügbar                25               25                  25
            Istzustand nicht verfügbar         nicht verfügbar
        Zielerreichung            -                  -
                         Mit vorhandenen Ressourcen die maximal mögliche Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen durchführen.

Wirkungsziel 3:

Sicherstellung   eines     wirksamen   und     unabhängigen       Überwachungs-      und
Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und
Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) im
Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame,
unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002
und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards.

Maßnahmen

         Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen
          (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen,
          Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit
          Behinderung etc.).

         Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper.

                                                                                                                                   16 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft

Indikator

Kennzahl 05.3.1          Anzahl der Leistungsprozesse
 Berechnungsmethode Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren, Präventionsmaßnahmen
          Datenquelle Bericht der Volkanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2015               2016                2017                  2018             2019                2020
           Zielzustand                  500                 450                450                   450              450                 450
            Istzustand                  501                 522
        Zielerreichung     über Zielzustand    über Zielzustand
                         Trotz des vorgegebenen Kostendämpfungspfades ist die VA bestrebt, die Budgetbeträge für die präventive Kontrolle
                         beizubehalten. Mit denselben Budgetbeträgen hierfür ist aufgrund des mit den Besuchen verbundenen erhöhten Aufwands
                         (Reisekosten u. Entschädigungen der Kommissionen) der Zielzustand der Leistungsprozesse entsprechend zu adaptieren.
                         Dies unternimmt die Volksanwaltschaft unter Wahrung des Grundsatzes Qualität vor Quantität.

Wirkungsziel 4:

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen,
kostenlosen und einfachen Zugangs zur Volksanwaltschaft.

Maßnahmen

        Möglichkeit persönlicher Vorsprachen ohne                                           Voranmeldung             im      barrierefrei
         zugänglichen Infocenter der Volksanwaltschaft

        Möglichkeit zur Einbringung von Beschwerden schriftlich per Post, Fax, E-Mail mittels
         online Beschwerdeformular oder durch persönliche Abgabe

        Kontakte im Besucherzentrum der VA

        Forcierung des direkten Kontaktes, insbesonders mit jungen Bürgerinnen und Bürgern
         z.B. durch Vorträge/Führungen für Schülerinnen und Schüler sowie weiteren
         Besuchergruppen.

Indikator

                    Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der
Kennzahl 05.4.1
                    Volksanwaltschaft
                    Anzahl der Kontakte, die durch den 5 Tage in der Woche den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden
 Berechnungsmethode
                    Auskunftsdienst betreut werden.
          Datenquelle Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat
   Messgrößenangabe Anzahl
                                2015               2016                2017                  2018             2019                2020
           Zielzustand                 7.950              7.950               7.950                 8.000            8.050               8.100
            Istzustand                 7.974              8.060
        Zielerreichung     über Zielzustand    über Zielzustand
                         In Anbetracht der budgetären Rahmenbedingungen wurde der Zielzustand 2019 entsprechend der verfassungsrechtlichen
                         Grundsätze der Zweckmäßigkeit und transparenten Haushaltsführung adaptiert. Die Einsparungen sollen vor allem durch
                         einen Kostendämpfungspfad in der Verwaltung (Personal- und Sachaufwendungen) herbeigeführt werden. Der schon bisher
                         erreichte hohe Standard bei Kontakten soll allerdings beibehalten und weiterhin gewährleistet werden.

                                                                                                                                     17 / 17
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