Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft - Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen ...
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Entwürfe zu den Bundesfinanzgesetzen 2018 und 2019 Entwürfe zu den Bundesfinanzrahmengesetzen 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Untergliederungsanalyse UG 05-Volksanwaltschaft 6. April 2018
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Inhaltsverzeichnis 1 Zusammenfassung ......................................................................................................... 3 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung ................................................................... 4 2.1 Überblick ................................................................................................................. 4 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung ................................ 6 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene..................................... 8 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung .............................................................. 9 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt ...............................10 3 Personal ........................................................................................................................11 4 Rücklagen .....................................................................................................................12 5 Wirkungsorientierung ....................................................................................................13 5.1 Überblick ................................................................................................................13 5.2 Einzelfeststellungen ...............................................................................................13 Mit dieser Analyse gibt der Budgetdienst einen Überblick über die wesentlichen Entwicklungen der betreffenden Untergliederung. Die Informationen aus den BFG-E 2018 und 2019 sowie den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 werden um Daten aus anderen Dokumenten (z.B. Strategiebericht, Budgetbericht, Wirkungscontrollingbericht, Bericht über die Beteiligungen des Bundes, Strategieberichte des Politikfeldes) ergänzt um eine umfassende Betrachtung und verschiedene Sichtweisen auf die Entwicklung der Untergliederung zu ermöglichen. 2 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 1 Zusammenfassung Die Entwürfe zu den Bundesvoranschlägen 2018 (BVA-E 2018) und 2019 (BVA-E 2019) sehen für die UG 05-Volksanwaltschaft im Finanzierungshaushalt Auszahlungen iHv insgesamt 11,6 Mio. EUR und 11,5 Mio. EUR vor. Im Vergleich zum vorläufigen Erfolg 2017 beträgt der Anstieg für 2018 aufgrund höherer Kosten für Personal und Werkleistungen 9,6 %, im Jahr 2019 sinken die Auszahlungen im Vergleich zum BVA-E 2018 um 1,02 %. In den darauffolgenden Jahren bis 2020 sinkt die Auszahlungsobergrenze zunächst und steigt dann bis 2022 neuerlich an (2022: 11,5 Mio. EUR). Rücklagenentnahmen (wie im Jahr 2018 veranschlagt) sind in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten. Für das Jahr 2018 und 2019 sind im Personalplan der UG 05-Volksanwaltschaft 78 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sinken damit um insgesamt 1 im Vergleich zu 2017. In den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 sind weitere Reduktionen bis 2022 auf 75 Planstellen vorgesehen. Für die Jahre 2018 und 2019 werden der Volksanwaltschaft (VA) laut Ministerratsvortrag vom 21. März 2018 78 VBÄ-Zielwerte vorgegeben, was zum 31. Dezember 2018 einem Anteil von 100 % (2019: 100 %) der Planstellen im Personalplan entspricht. Die Wirkungsziele, Maßnahmen und Kennzahlen der VA decken die wesentlichen Aufgabenbereiche ab, im Vergleich zum Vorjahr kam es zu einigen wenigen Änderungen. In einzelnen Bereichen sollte eine Weiterentwicklung angedacht bzw. könnten zusätzliche Aspekte das Gesamtbild der VA abrunden. 3 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 2 Budgetäre Entwicklung der Untergliederung 2.1 Überblick Die nachfolgenden Tabellen und Darstellungen zeigen die Entwicklung der Untergliederung in einer mittel- und längerfristigen Betrachtung und setzen diese zu makroökonomischen Größen und zur Entwicklung des Gesamthaushalts in Beziehung: Finanzierungs- und Ergebnishaushalt (2015 bis 2022) in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 05 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Auszahlungen 10,328 10,418 10,585 11,601 11,483 11,079 11,294 11,516 Anteil an Gesamtauszahlungen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% jährliche Veränderung 6,18% 0,87% 1,61% 9,60% -1,02% -3,52% 1,94% 1,97% Einzahlungen 0,127 0,146 0,145 0,120 0,120 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung 7,90% 14,86% -0,77% -17,36% 0,00% - - - Nettofinanzierungsbedarf -10,200 -10,271 -10,440 -11,481 -11,363 - - - in Mio. EUR Ergebnishaushalt Erfolg Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E BFRG-E BFRG-E BFRG-E UG 05 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Aufwendungen 10,427 10,536 10,508 11,591 11,535 n.v. n.v. n.v. Anteil an Gesamtaufwendungen 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% 0,01% - - - jährliche Veränderung 6,18% 1,05% -0,26% 10,30% -0,48% - - - Erträge 0,139 0,152 0,147 0,111 0,111 n.v. n.v. n.v. jährliche Veränderung 29,23% 8,93% -3,06% -24,43% 0,00% - - - Nettoergebnis -10,288 -10,385 -10,362 -11,480 -11,424 - - - Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 Die Auszahlungen der UG 05-Volksanwaltschaft belaufen sich im gesamten Betrachtungszeitraum auf 0,01 % der Gesamtauszahlungen des Bundes. In der UG 05 steigen die Auszahlungen aufgrund höherer Kosten für Personal und Werkleistungen von 10,6 Mio. EUR im Jahr 2017 auf 11,6 Mio. EUR für 2018. Von 2018 auf 2019 sinken die Auszahlungen wieder um 0,1 Mio. EUR auf 11,5 Mio. EUR. Die Aufwendungen im Ergebnishaushalt zeigen eine ähnliche Entwicklung. In den darauffolgenden Jahren bis 2020 sinkt die Auszahlungsobergrenze zunächst und steigt dann bis 2022 wieder auf 11,5 Mio. EUR. Rücklagenentnahmen (wie im Jahr 2018 iHv 0,3 Mio. EUR veranschlagt) sind in den Auszahlungsobergrenzen des Finanzrahmens nicht enthalten. 4 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Die Untergliederung enthält folgende Auszahlungsschwerpunkte: Die Auszahlungsschwerpunkte der Volksanwaltschaft liegen in der Durchführung ihrer Hauptaufgaben der nachprüfenden Verwaltungskontrolle und der Durchführung des OPCAT und der UN-Behindertenrechtskonvention sowie des Heimopferrentengesetzes. Die Personalauszahlungen für Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbedienstete, die Bezüge der Mitglieder der Volksanwaltschaft und die Entschädigungsleistungen für die Kommissionsmitglieder und die Mitglieder des Menschenrechtsbeirats gem. § 15 Abs. 7 VolksanwG machen den überwiegenden Teil des Budgets aus. Transferleistungen (Pensionen ehem. Mitglieder der Volksanwaltschaft u. deren Versorgungsberechtigten) Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (IOI) mit Sitz bei der Volksanwaltschaft. Entwicklung der Auszahlungen (2014 bis 2022) Quellen: BRA 2014, 2015 und 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022, WIFO-Prognose vom 16. März 2018 5 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Durch die seit 1. Juli 2012 neu hinzugekommenen Aufgaben gemäß OPCAT- Durchführungsgesetz und die ab 2015 neu zu entrichtende Vergütung für die Miete gemäß Leistungsabgeltungsverordnung lag der Anstieg der Auszahlungen der Volksanwaltschaft (VA) zunächst deutlich über der Steigerungsrate der Gesamtauszahlungen des Bundes, ab 2018 ist eine weitgehend parallele Entwicklung vorgesehen. Im BFRG sind generell keine Rücklagenentnahmen enthalten, weshalb es 2020 auch zu dem aus der Grafik erkennbaren Rückgang der Auszahlungen in der UG 05-Volksanwaltschaft kommen würde. Das BFRG kann nach den diesbezüglichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen um Rücklagenentnahmen überschritten werden. Der Stand der Rücklagen beträgt nach Abzug der budgetierten Rücklage für 2018 rd. 2,7 Mio. EUR. (siehe Pkt. 4). 2.2 Schwerpunkte und Rahmenbedingungen der Untergliederung Die VA prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt und dabei Menschenrechtsstandards einhält. Sie wird in der Regel aufgrund von Beschwerden von BürgerInnen tätig, kann aber auch von Amts wegen Themenstellungen aufgreifen, wenn sie Missstände vermutet. Zusätzlich hat die VA auch den verfassungsgesetzlichen Auftrag, im Rahmen eines Mandats der UNO die Einhaltung der Menschenrechte zu schützen und zu fördern. Seit Juli 2017 ist die VA auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz zuständig. Dem Bericht der VA an den Nationalrat und an den Bundesrat für 20161 ist zu entnehmen2, dass sie im Jahr 2016 19.014 Fälle bearbeitet hat, wovon 18.492 die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung und 522 die präventive Menschenrechtskontrolle betrafen. 1 Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2016, Kontrolle der öffentlichen Verwaltung Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2015, Präventive Menschenrechtskontrolle 2 Der Bericht für das Jahr 2017 wird im April 2018 erscheinen. 6 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Die Fallzahlen zur Kontrolle der öffentlichen Verwaltung für 2016 sind nachstehender Abbildung zu entnehmen: Fallzahlen 2016 Quelle: Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2016 Von den insgesamt 18.492 (2015: 17.231) eingegangenen Beschwerden (durchschnittlich 74 Beschwerden pro Arbeitstag) war die VA in 14.219 Fällen zuständig. In 65 % dieser Fälle (d.s. 9.268), leitete die VA daraufhin ein formelles Prüfungsverfahren ein. Dieses Verfahren wird nicht eingeleitet, wenn es entweder keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung gibt oder die Verfahren vor der Behörde noch nicht abgeschlossen waren. Von den eingeleiteten Verfahren betrafen etwa 66 % die Bundesverwaltung und 34 % die Landes- und Gemeindeverwaltungen. Die Verfahren in der Bundesverwaltung betrafen insbesondere die Innere Sicherheit, den Sozialbereich und Beschwerden über die Justiz. Im Bereich der Landes- und Gemeindeverwaltungen bezogen sich die Beschwerden insbesondere auf das Sozialwesen (wie Mindestsicherung), die Jugendwohlfahrt, die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung sowie die Bereiche Raumordnung und Baurecht. Insgesamt wurden im Berichtsjahr 2016 10.735 Prüffälle abgeschlossen. In 19,5 % (2.096 Fälle) aller erledigten Beschwerden stellte die VA Missstände fest, bei 3.849 Beschwerden wurde kein Missstand festgestellt. Bei den verbleibenden 4.790 Fällen stellte sich heraus, dass die VA nicht zuständig war. 7 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Seit Juli 2012 prüft die VA öffentliche und private Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsbeschränkungen kommen kann. Im Rahmen des OPCAT-Mandats verzeichnete die VA 2016 insgesamt 522 Einsätze und für 2017 lt. Auskunft der VA ebenfalls über 500 Einsätze. Rund 90 % der Kontrollen entfielen auf den Besuch von Einrichtungen, in denen Menschen angehalten werden, 76 Besuche entfielen auf Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und 43 Polizeieinsätze wurden begleitet. In der Regel erfolgen diese Kontrollen unangekündigt, um einen möglichst unverfälschten Eindruck zu erhalten. Lediglich 8 % der Kontrollen waren angekündigt. Bei 83 % Fällen beanstandete die VA die menschenrechtliche Situation. Die VA ist seit 2017 auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz zuständig. Nach dem neuen Heimopferrentengesetz (HOG) gebührt „Heimopfern“ eine monatliche Zusatzrente von 300 EUR zwölf Mal jährlich zur Pension. Anspruch haben auch BezieherInnen einer Dauerleistung der Mindestsicherung aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und alle anderen Betroffenen ab dem gesetzlichen Pensionsalter. Die VA befasst sich mit Anträgen von Personen, die noch keine Entschädigung einer Opferschutzeinrichtung erhalten haben oder deren Antrag abgelehnt wurde. 2.3 Finanzierungshaushalt auf Global- und Detailbudgetebene Die Aus- und Einzahlungen der Untergliederung verteilen sich auf die nachfolgenden Global- und Detailbudgets: Aus- und Einzahlungen nach Globalbudgets in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 05 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 05 Auszahlungen 10,4 10,6 11,6 9,6% 11,5 -1,0% 05.01 Volksanwaltschaft 10,4 10,6 11,6 9,6% 11,5 -1,0% 05.01.01 Volksanwaltschaft 10,4 10,6 11,6 9,6% 11,5 -1,0% 05 Einzahlungen 0,1 0,1 0,1 -17,4% 0,1 0,0% 05.01 Volksanwaltschaft 0,1 0,1 0,1 -17,4% 0,1 0,0% 05.01.01 Volksanwaltschaft 0,1 0,1 0,1 -17,4% 0,1 0,0% 05 Nettofinanzierungsbedarf -10,3 -10,4 -11,5 10,0% -11,4 -1,0% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Die VA verfügt über nur ein Globalbudget, das nicht weiter in Detailbudgets untergliedert ist. Die Erläuterung erfolgt daher im nachfolgenden Punkt. 8 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 2.4 Der Haushalt in ökonomischer Gliederung Die nachfolgende Tabelle zeigt die Hauptpositionen der Untergliederung nach der ökonomischen Gliederung des Haushalts: Auszahlungen und Einzahlungen – Hauptpositionen in Mio. EUR Finanzierungshaushalt Diff. vorl. Diff. Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E UG 05 Erf. 2017 - BVA-E 2018 - 2016 2017 2018 2019 BVA-E 2018 BVA-E 2019 Auszahlungen 10,42 10,59 11,60 11,48 9,6% -1,0% Auszahlungen für Personal 5,85 6,04 6,64 6,78 9,9% 2,1% davon Bezüge 4,40 4,53 5,02 5,18 10,8% 3,2% Sonstige Nebengebühren 0,30 0,29 0,32 0,32 8,6% 0,0% Gesetzlicher Sozialaufwand 1,01 1,04 1,13 1,10 8,4% -2,7% Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand 3,64 3,61 3,93 3,71 8,7% -5,6% davon Vergütungen innerhalb des Bundes 0,23 0,24 0,24 0,24 1,3% 0,0% Reisen 0,18 0,13 0,15 0,13 9,8% -13,8% Aufwand für Werkleistungen 1,85 1,81 1,93 1,76 6,5% -8,8% Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund 0,26 0,35 0,44 0,43 26,8% -2,3% Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 0,89 0,90 0,92 0,91 2,2% -0,3% Auszahlungen für Transfers 0,89 0,89 0,90 0,92 0,7% 2,0% davon an private Haushalte/Institutionen 0,88 0,89 0,90 0,91 0,6% 2,0% Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,04 0,03 0,11 0,05 225,6% -52,7% Darlehen und Vorschüsse 0,01 0,01 0,03 0,03 319,4% 0,0% Einzahlungen 0,15 0,15 0,12 0,12 -17,4% 0,0% Einzahlungen aus wirtschaftlicher Tätigkeit 0,03 0,03 0,01 0,01 -75,4% 0,0% davon aus Mieten 0,01 0,01 0,01 0,01 -3,3% 0,0% Einzahlungen aus Transfers 0,10 0,10 0,10 0,10 0,6% 0,0% Vergütungen innerhalb des Bundes 0,00 -100,0% - Darlehen und Vorschüsse 0,01 0,01 0,01 0,01 -25,0% 0,0% Nettofinanzierungsbedarf -10,27 -10,44 -11,48 -11,36 10,0% -1,0% Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen Auszahlungen für Personal Die Auszahlungen aus dem Personalaufwand der VA im BVA-E 2018 bzw. 2019 sollen rd. 60 % der Gesamtauszahlungen betragen und sind kurzfristig nur wenig steuerbar. Sie werden von 6,04 Mio. EUR im Jahr 2017 um 9,9 % auf 6,64 Mio. EUR im Jahr 2018 und um weitere 2,1 % auf 6,78 Mio. EUR 2019 steigen, insbesondere aufgrund des Struktureffekts und der Gehaltserhöhungen sowie der veranschlagten Auszahlungen für Jubiläumszuwendungen. Auszahlungen für Betrieblichen Sachaufwand In den Vergütungen innerhalb des Bundes werden insbesondere die Vergütungen (Mieten) aufgrund der Leistungsabgeltungsverordnung 2013 iHv 234.000 EUR veranschlagt, die seit 2015 verrechnet werden. Diese sind für die Räumlichkeiten in der Singerstraße an die Burghauptmannschaft zu überweisen. 9 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Der Aufwand für Werkleistungen wird 2018 im Vergleich zu 2017 um 6,5 % steigen und 2019 wieder um 8,8 % sinken. Er beinhaltet insbesondere Entschädigungen für die Kommissionen und Honorare für Gutachten (v.a. für die Entschädigungen gemäß Heimopferrentengesetz). Personalausgaben im weiteren Sinn iHv 0,4 Mio. EUR für 2018 (2019: 0,4 Mio. EUR) finden sich unter der Position Personalleihe und sonstige Dienstverhältnisse zum Bund. Sie beinhalten vor allem die Auszahlungen für VerwaltungspraktikantInnen. Transferaufwand Im Rahmen des Transferaufwandes budgetiert die VA insbesondere die Pensionen der ehemaligen Mitglieder der VA und der Hinterbliebenen der ehemaligen Mitglieder der VA iHv jeweils rd. 0,9 Mio. EUR im Jahr 2018 und 2019. 2.5 Unterschiede zwischen Ergebnis- und Finanzierungshaushalt Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des Ergebnishaushalts und die wesentlichen Unterschiede zwischen dem Ergebnis- und dem Finanzierungshaushalt in den BVA-E 2018 und 2019 auf: Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) ErgHH - Aufw. FinHH - Ausz. Diff. EH-FH UG 05 vorl. Erf. BVA-E BVA-E v.Erf. 2017- BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E BVA-E in Mio. EUR 2017 2018 2019 BVA-E 2018 2018-2019 2018 2019 2018 2019 Operative Verwaltungstätigkeit und Transfers/ 10,37 11,46 11,40 10,5% -0,5% 11,46 11,40 -0,00 0,00 Finanzierungswirksame Aufwendungen Auszahlungen / Aufwand für Personal 5,95 6,63 6,78 11,4% 2,2% 6,64 6,78 -0,00 0,00 davon Bezüge 4,51 5,02 5,18 11,3% 3,2% 5,02 5,18 0,00 0,00 Sonstige Nebengebühren 0,29 0,32 0,32 7,9% 0,6% 0,32 0,32 -0,00 0,00 Gesetzlicher Sozialaufwand 1,04 1,13 1,10 8,8% -2,7% 1,13 1,10 0,00 0,00 Betrieblicher Sachaufwand (ohne Finanzaufwand) 3,52 3,93 3,71 11,5% -5,6% 3,93 3,71 0,00 0,00 davon Vergütungen innerhalb des Bundes 0,22 0,24 0,24 10,4% 0,0% 0,24 0,24 0,00 0,00 Reisen 0,13 0,15 0,13 7,6% -13,8% 0,15 0,13 0,00 0,00 Aufwand für Werk leistungen 1,74 1,93 1,76 10,6% -8,8% 1,93 1,76 0,00 0,00 Personalleihe und sonst. Dienstverh. z. Bund 0,35 0,44 0,43 26,9% -2,3% 0,44 0,43 0,00 0,00 Sonstiger betrieblicher Sachaufwand 0,90 0,92 0,91 2,3% -0,3% 0,92 0,91 0,00 0,00 Auszahlungen / Aufwand für Transfer 0,89 0,90 0,92 0,7% 2,0% 0,90 0,92 0,00 0,00 davon an private Haushalte/Institutionen 0,89 0,90 0,91 0,6% 2,0% 0,90 0,91 0,00 0,00 Nicht finanzierungswirksame Aufwendungen 0,14 0,13 0,13 -7,7% 0,8% 0,13 0,13 Abschreibungen auf Vermögenswerte 0,06 0,06 0,06 3,5% 0,0% 0,06 0,06 Aufwand durch Bildung von Rückstellungen 0,08 0,07 0,07 -15,5% 0,0% 0,07 0,07 davon Abfertigungen 0,01 0,02 0,02 22,5% 0,0% 0,02 0,02 Jubiläumszuwendungen 0,05 0,06 0,06 10,7% 0,0% 0,06 0,06 Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 0,11 0,05 -0,11 -0,05 Darlehen und Vorschüsse 0,03 0,03 -0,03 -0,03 Auszahlungen / Aufwendungen insgesamt 10,51 11,59 11,54 10,3% -0,5% 11,60 11,48 -0,01 0,05 Quellen: Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, eigene Berechnungen 10 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Die Unterschiede zwischen dem Ergebnishaushalt (Aufwendungen) und dem Finanzierungshaushalt (Auszahlungen) werden im Jahr 2019 mit insgesamt 0,1 Mio. EUR vergleichsweise gering sein. Sie sind insbesondere auf die üblichen Differenzen durch Periodenabgrenzungen, nicht finanzierungswirksame Gebarungen (wie Personalrückstellungen) bzw. Abschreibungen (im Ergebnishaushalt) zurückzuführen. 3 Personal Der Personalplan sieht bei den Planstellen der Untergliederung folgende Entwicklung vor: Planstellenverzeichnis3 UG 05 2015 2016 2017 2018 2019 PLANSTELLEN Planstellen 73 75 79 78 78 PCP**) 33.667 34.448 36.100 36.137 36.137 PERSONALSTAND zum 31.12. VBÄ*) 73 74 78 78 78 PCP**) 33.483 33.864 35.544 - - Personalaufwand Erfolg vorl. Erf. BVA-E BVA-E Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Mio. EUR 5,8 5,9 6,0 6,7 6,8 *) Die VBÄ haben 2 Funktionen: Zum einen werden sie im Personalplan als Messgröße verwendet, um die Einhaltung der gesetzlich fixierten Personalobergrenzen zu überprüfen. Zum anderen werden sie herangezogen, um sogenannte „VBÄ-Ziele“ (zumeist mittels Ministerratsvortrag) zu definieren, die jeweils zum Ende des Jahres von den jeweiligen Ressorts zu erreichen sind. Dadurch werden vom tatsächlich vorhandenen Personalstand zu erreichende Einsparungsziele festgelegt bzw. die sukzessive Heranführung an den nächstjährigen Personalplan mit neuen maximalen Personalkapazitäten vorbereitet. Für die Jahre 2015 bis 2017 sind VBÄ-Istwerte, für 2018 und 2019 VBÄ-Zielwerte angegeben. **) Personalcontrollingpunkte (PCP) sind Punktewerte, die die Höhe der verwendeten Mittel für eine besetzte Planstelle zum Ausdruck bringen. Qualitativ höhere und damit „teurere“ Stellen erfordern mehr PCP. Die PCP beschränken die Kosten. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019, aktuelle Personalpläne, Anlage IV „Personalplan“ zu den BFG-E 2018 und 2019, Ministerratsvortrag (12/24) vom 21. März 2018, eigene Berechnungen 3 Erläuterungen zu einzelnen Begriffen in der Tabelle: Planstellen berechtigen zur Beschäftigung einer Person im Ausmaß von höchstens einem Vollbeschäftigungsäquivalent. Vollbeschäftigtenäquivalente (VBÄ) sind Messgrößen des tatsächlichen Personaleinsatzes gemäß dem Beschäftigungsausmaß, für das zu einem bestimmten Stichtag Leistungsentgelte aus dem Personalaufwand ausbezahlt werden. Eine zur Gänze besetzte Planstelle entspricht einem VBÄ. 11 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Für die Jahre 2018 und 2019 werden im Personalplan der UG 05-Volksanwaltschaft 78 Planstellen vorgesehen. Die Planstellen sollen damit um insgesamt 1 im Vergleich zu 2017 sinken. In den BFRG-E 2018 – 2021 und 2019 – 2022 sind weitere Reduktionen bis 2022 (75 Planstellen) vorgesehen. Im Jahr 2017 betrugen die tatsächlich 78 VBÄ besetzt und entsprechen damit einem Anteil von 98,7 % an den Planstellen. Für die Jahre 2018 und 2019 bleiben die VBÄ-Zielwerte gleich. 4 Rücklagen Die nachstehende Tabelle weist den Stand der Rücklagen mit Ende 2015, 2016 und 2017 sowie die im BVA-E 2018 und im BVA-E 2019 bereits budgetierten Rücklagenentnahmen aus. Nach Entnahme der budgetierten Rücklagenverwendungen verbleibt Ende 2019 ein fiktiver Rücklagenrest (der Budgetdienst weist darauf hin, dass sich dieser fiktive Rücklagenrest durch eine am Jahresende 2018 und 2019 vorgenommene Zuführung von positiven Saldenabweichungen zum veranschlagten Nettofinanzierungsbedarf sowie allfällige Rücklagenentnahmen 2018 und 2019 im Vollzug noch verändern wird). Rücklagengebarung UG 05 Stand 31.12. Veränderung vorl. Stand Budgetierte RL-Verwendung Anteil RL- BVA-E BVA-E Rücklagen Rest am 2015 2016 2017 31.12.2017 BVA-E 2019 in Mio. EUR 2018 2019 -rest Detailbudgetrücklagen 3,03 2,97 -0,03 2,95 -0,30 Gesamtsumme 3,03 2,97 -0,03 2,95 -0,30 - 2,65 23,0% Anmerkung: Detailbudgetrücklagen sind bei der Verwendung nicht mehr an den Zweck der seinerzeitigen Veranschlagung gebunden. Quellen: BRA 2016, Vorläufiger Gebarungserfolg 2017, BVA-E 2018 und 2019 Die UG 05-Volksanwaltschaft verfügte Ende 2016 über Rücklagen iHv rd. 3 Mio. EUR. Im Jahr 2017 wurden aus den Rücklagen 0,03 Mio. EUR entnommen, was per 31. Dezember 2017 zu einem Rücklagenstand von vorläufig 2,95 Mio. EUR führt. Die VA ist seit 2017 auch für die Entschädigungen nach Heimopferrentengesetz zuständig. Im Gesetz bzw. in den Erläuterungen dazu ist festgehalten, dass zur Bedeckung der für die Rentenkommission und des damit beauftragten Clearings im Jahr 2017 anfallenden Kosten vom BMF Mittel iHv 1 Mio. EUR für BMASGK und VA zur Verfügung gestellt werden sollten, wobei der Aufteilungsschlüssel rd. 0,6 Mio. EUR für die VA vorgesehen hätte. Für diese Aufgabe gab es laut VA keine zusätzlichen Mittel, die Bedeckung erfolgte über die Rücklage. Im BVA-E 2018 sind Rücklagenentnahmen iHv 0,3 Mio. EUR budgetiert. Vorbehaltlich allfälliger Rücklagenzuführungen und geringerer Entnahmen zum Jahresende verbleibt der VA damit ein Rücklagenrest von rd. 2,65 Mio. EUR. 12 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft 5 Wirkungsorientierung 5.1 Überblick Im Anhang zur Analyse werden die Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen auf Ebene der Untergliederung im Überblick dargestellt. Die vier Wirkungsziele, die Maßnahmen und die Kennzahlen der VA decken die wesentlichen Aufgabenbereiche ab, im Vergleich zum Vorjahr kam es zu einigen wenigen Änderungen. Das Gleichstellungsziel (Wirkungsziel 1) wurde umformuliert und beim Wirkungsziel 2 wird nun eine zweite Kennzahl („Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen“) angeführt. Die Zielzustände zweier Kennzahlen wurden für 2018 noch oben angepasst. In einzelnen Bereichen sollte eine Weiterentwicklung angedacht werden bzw. könnten zusätzliche Aspekte das Gesamtbild der VA abrunden. 5.2 Einzelfeststellungen Beim Wirkungsziel 1 („Annäherung an eine ausgewogene gendergemäße Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern“), welches das Gleichstellungsziel der Untergliederung und nach außen gerichtet ist, kam es zu einer Umformulierung. Laut Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle konnte dieses Wirkungsziel 2016 nicht erreicht werden. Der Grund für das Überwiegen der männlichen Beschwerdeführer liegt laut VA darin, dass rund ein Drittel aller Prüfverfahren in der Bundesverwaltung auf den Bereich der Inneren Sicherheit fallen. Diese Prüfverfahren sind gegenüber 2015 aufgrund der hohen Anzahl asylrechtlicher Beschwerden stark gestiegen. Die Zielzustände der Kennzahl zum „Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen im Jahr 2019“ bleiben bis 2020 auf gleichem Niveau. Im Jahr 2016 liegt der Istzustand mit 29,8 % unter dem Zielwert. Mit dem Wirkungsziel 2 nimmt sich die VA die „Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich“ vor. Die VA ist Sitz des Generalsekretariats des International Ombudsman Institutes (IOI), der globalen Interessensvertretung für unabhängige Verwaltungskontrollorgane. Dieses Wirkungsziel wurde 2016 als überplanmäßig erreicht eingestuft. Bei der Kennzahl zur Anzahl der IOI Mitglieder wurde der Zielzustand für 2018 aufgrund einer Übererreichung in den letzten Jahren von 175 auf 190 angehoben. Zusätzlich wird auf Anregung des Budgetdienstes eine neue Kennzahl zur Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen mit einem Zielzustand von 25 Veranstaltungen ab 2018 eingeführt. 13 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Das Wirkungsziel 3 bezieht sich auf die Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (OPCAT) bzw. der UN-Behindertenrechtskonvention. Laut Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle wurde dieses Ziel 2016 überplanmäßig erreicht. Bei der dazugehörigen Kennzahl „Anzahl der Leistungsprozesse (Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren, Präventionsmaßnahmen)“ wurde der Zielzustand 2016 um 50 auf 450 reduziert und soll bis 2020 unverändert bleiben. Wirkungsziel 4 betrifft die Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der VA sowie den formlosen, kostenlosen und einfachen Zugang zur VA und wurde 2016 laut Evaluierungsbericht der Wirkungscontrollingstelle überplanmäßig erreicht. Bei der Kennzahl „Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte durch den Auskunftsdienst der VA“ wurde der Zielzustand für 2018 von 7.950 auf 8.000 angehoben und soll in den Folgejahren weiter steigen. 14 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Anhang: Auszug aus den Angaben zur Wirkungsorientierung Der Budgetdienst hat die Kennzahlen zu den Wirkungszielen aufbereitet und den in den Budgetangaben ausgewiesenen Istzuständen für 2015 und 2016 auch die diesbezüglichen Zielzustände gegenübergestellt. Der Grad der Zielerreichung wurde vom Budgetdienst mit über Zielzustand (positive Abweichung) oder unter Zielzustand (negative Abweichung) angegeben. Damit ist ersichtlich, ob die Zielwerte vergangenheitsbezogen erreicht wurden und wie die Ausrichtung der künftige Zielwerte angelegt ist. Legende Neu Umformulierung (z.B. Änderung der Bezeichnung, Berechnungsmethode, Ziel- und Istzustände) Wirkungsziel 1: Gleichstellungsziel Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Volksanwaltschaft keine Steuerungsmöglichkeit der Beschwerdegründe und der beschwerdeführenden Menschen hat. Dessen ungeachtet ist das Ziel eine Annäherung an eine ausgewogene geschlechtergerechte Verteilung zwischen Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern unter Berücksichtigung bestehender Rahmenbedingungen. Maßnahmen Verstärkung der Aufklärungsarbeit bei potentiellen Beschwerdeführerinnen über die Tätigkeit der Volksanwaltschaft, insbesonders durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit. Durchführung zielgruppenorientierter Awarenessveranstaltungen (z.B. Ringvorlesung "Eine von Fünf"). Indikator Kennzahl 05.1.1 Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden am gesamten Beschwerdeaufkommen im Jahr 2019 Aus der Anzahl aller Prüfverfahren in einem Kalenderjahr wird der Anteil der von Frauen eingebrachten Beschwerden Berechnungsmethode ausgewertet und im Verhältnis zu von Männern und sonstigen Personen (z.B. juristischen Personen, Vereinen, Bürgerinitiativen...) eingebrachten Beschwerden dargestellt. Datenquelle Elektronisches Aktensystem der Volksanwaltschaft Messgrößenangabe % 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 33,9 34 34 34 34 34 Istzustand 35,7 29,8 Zielerreichung über Zielzustand unter Zielzustand Die Kennzahl wird insbesondere durch die hohe Anzahl asylrechtlicher Beschwerden beeinflusst. Der Anteil von Beschwerden im Asylbereich macht 22,4% der gesamten Prüfverfahren der Volksanwaltschaft im Jahr 2017 aus (der Anteil der von Männern eingebrachten asylrechtlichen Beschwerden beträgt rd.82,1%, jener von Frauen nur rd.15,7%, Rest sind Beschwerden juristischer Personen). 15 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Wirkungsziel 2: Intensivierung der unabhängigen Verwaltungskontrolle im internationalen Bereich Maßnahmen Bereitstellung von verständlichen und relevanten Informationen als Generalsekretariat des International Ombudsman Institutes an seine Mitglieder und interessierte Institutionen, die diesen Status anstreben. Ausrichtung von Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mitgliedseinrichtungen. Indikatoren Kennzahl 05.2.1 Anzahl der IOI Mitglieder Berechnungsmethode Zählung der IOI Mitglieder zu Jahresende Datenquelle IOI annual report Messgrößenangabe Anzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 170 172 172 190 192 194 Istzustand 175 181 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand Kennzahl 05.2.2 Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen Berechnungsmethode Zählung der Trainings, Workshops und Studienbesuche Datenquelle IOI annual report Messgrößenangabe Anzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand - - nicht verfügbar 25 25 25 Istzustand nicht verfügbar nicht verfügbar Zielerreichung - - Mit vorhandenen Ressourcen die maximal mögliche Anzahl an Trainings, Workshops und Studienbesuchen durchführen. Wirkungsziel 3: Sicherstellung eines wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Präventionsmechanismus zur Verhinderung jeder Form von Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch in allen Situationen der Freiheitsentziehung (z.B. Strafhaft, Psychiatrie) im Rahmen des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) vom 18. Dezember 2002 und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) im Einklang mit internationalen Standards. Maßnahmen Vorortprüfungen von ca. 4.000 öffentlichen und privaten Einrichtungen (Justizanstalten, Kasernen, psychiatrische Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Krisenzentren, Wohngemeinschaften für Jugendliche, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung etc.). Darstellung der Ergebnisse in den Berichten an die allgemeinen Vertretungskörper. 16 / 17
Budgetdienst – Untergliederung 05-Volksanwaltschaft Indikator Kennzahl 05.3.1 Anzahl der Leistungsprozesse Berechnungsmethode Gesamtsumme der Visitationen, Demonstrationsbegleitungen, Prüfverfahren, Präventionsmaßnahmen Datenquelle Bericht der Volkanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat Messgrößenangabe Anzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 500 450 450 450 450 450 Istzustand 501 522 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand Trotz des vorgegebenen Kostendämpfungspfades ist die VA bestrebt, die Budgetbeträge für die präventive Kontrolle beizubehalten. Mit denselben Budgetbeträgen hierfür ist aufgrund des mit den Besuchen verbundenen erhöhten Aufwands (Reisekosten u. Entschädigungen der Kommissionen) der Zielzustand der Leistungsprozesse entsprechend zu adaptieren. Dies unternimmt die Volksanwaltschaft unter Wahrung des Grundsatzes Qualität vor Quantität. Wirkungsziel 4: Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen, kostenlosen und einfachen Zugangs zur Volksanwaltschaft. Maßnahmen Möglichkeit persönlicher Vorsprachen ohne Voranmeldung im barrierefrei zugänglichen Infocenter der Volksanwaltschaft Möglichkeit zur Einbringung von Beschwerden schriftlich per Post, Fax, E-Mail mittels online Beschwerdeformular oder durch persönliche Abgabe Kontakte im Besucherzentrum der VA Forcierung des direkten Kontaktes, insbesonders mit jungen Bürgerinnen und Bürgern z.B. durch Vorträge/Führungen für Schülerinnen und Schüler sowie weiteren Besuchergruppen. Indikator Anzahl der persönlichen und/oder telefonischen Kontakte durch den eigens eingerichteten Auskunftsdienst der Kennzahl 05.4.1 Volksanwaltschaft Anzahl der Kontakte, die durch den 5 Tage in der Woche den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehenden Berechnungsmethode Auskunftsdienst betreut werden. Datenquelle Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat Messgrößenangabe Anzahl 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Zielzustand 7.950 7.950 7.950 8.000 8.050 8.100 Istzustand 7.974 8.060 Zielerreichung über Zielzustand über Zielzustand In Anbetracht der budgetären Rahmenbedingungen wurde der Zielzustand 2019 entsprechend der verfassungsrechtlichen Grundsätze der Zweckmäßigkeit und transparenten Haushaltsführung adaptiert. Die Einsparungen sollen vor allem durch einen Kostendämpfungspfad in der Verwaltung (Personal- und Sachaufwendungen) herbeigeführt werden. Der schon bisher erreichte hohe Standard bei Kontakten soll allerdings beibehalten und weiterhin gewährleistet werden. 17 / 17
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