Ländliche Entwicklung in Bayern - Landkreisinformation Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
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Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben
Ländliche
Entwicklung
in Bayern
Landkreisinformation
Lindau 2020
Aichach-Friedberg
Augsburg
Dillingen
Donau-Ries
Günzburg
Neu-Ulm
Oberallgäu
Ostallgäu
Unterallgäu
www.landentwicklung.bayern.deLandkreisinformation 2020
Ländliche Entwicklung im Landkreis
Lindau
Heimat gemeinsam gestalten
Die Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse durch die
Stärkung ländlicher Gemeinden und Regionen als zukunftsfähige, attraktive
und vitale Lebensräume, der Schutz der natürlichen Lebensgrund-
lagen, die Unterstützung einer nachhaltigen Landnutzung und der
Erhalt und die Schaffung von Wettbewerbsfähigkeit und Wert-
schöpfungspotenzialen – das ist unser Auftrag und unser Ziel.
Dafür bringen wir unsere Kompetenzen ein und arbeiten eng mit
den Gemeinden und den Bürgerinnen und Bürgern zusammen.
Lesen Sie in dieser Information, was dazu im Jahr 2019 in Ihrem
Landkreis geleistet wurde.
Unsere Projekte schaffen Zukunft
In Schwaben gestalten wir derzeit in zirka 250 Projekten attraktive Lebens-
bedingungen. In diesen Projekten wurden im Jahr 2019 Investitionen in Höhe
von 36,9 Mio. Euro ausgeführt, die unser Amt mit 16,8 Mio. Euro gefördert hat.
Privatmaßnahmen lösten zudem Investitionen von 7,9 Millionen Euro aus,
dafür wurde ein Zuschuss von zirka 1 Million Euro ausgereicht. Laut Ifo-Insti-
tut können die eingesetzten Fördermittel insgesamt sogar das 7-fache an
Investitionen auslösen.
Im Landkreis Lindau am Bodensee erarbeiten unsere Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit bewährtem Knowhow derzeit in 17 Projekten Lösungen zu
aktuellen Herausforderungen und für eine zukunftsgerechte Entwicklung. So
entstehen maßgeschneiderte Projekte, z.B. in 9 Dorferneuerungen und in 7
Flurneuordnungen. 2019 erfolgten dafür Investitionen von rund 4,4 Mio. Euro,
die mit 2 Mio. Euro gefördert wurden.Mit den Bürgern Heimat gestalten Mitdenken, mitplanen, mitgestalten – unter diesem Motto bringen sich Bürger in allen Projekten äußerst engagiert für einen lebenswerten Landkreis ein. Herzlichen Dank dafür! Wir setzen auch weiterhin auf diese von einer aktiven Bürgermitwirkung getragene Stärkung der Eigenkräfte der ländlichen Räume. Denn nur so sind die großen Erfolge unserer Arbeit für den ländlichen Raum möglich und die Bürgerinnen und Bürger identifizieren sich mit den Ergebnissen! Dank an Partner Unsere Erfolge haben viele Partner. In erster Linie sind dies natürlich die Gemeinden, unsere engsten Partner. Die vielschichtigen Aufgabenstellungen erfordern aber auch die kompetente Unterstützung von Fachbehörden, Ver- bänden, Architekten und Ingenieuren sowie Mandatsträgern. Ihnen allen danke ich ebenso sehr herzlich für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Zukunftsgestaltung von Regionen, Dörfern und Landschaften im Landkreis Lindau. Christian Kreye Leiter des Amtes
Auch 2019 leistete die Ländliche Entwicklung wieder
vielfältige Hilfen zur Stärkung des Landkreises
Mit den 17 Projekten der Ländlichen Entwicklung unterstützen wir Gemeinden und Menschen dabei,
gute Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Landkreis zu schaffen. Dörfer, Landschaften und die
Region zu stärken ist unser Anliegen. Wir erarbeiten und realisieren zusammen mit den Bürgerinnen
und Bürgern sowie den Gemeinden in Kooperation mit anderen Behörden passende Lösungen zu aktu-
ellen Themen wie Stärkung der Ortskerne, Flächensparen, Klimaschutz und Klimawandel, Nahversor-
gung oder Biodiversität.
Ziele unserer Arbeit Dort entstand auf dem Gelände einer ehemaligen
Schreinerei ein Dorfplatz. Der renovierte „Finksta-
Ziel unserer Arbeit ist es, zusammen mit den del“ dient als Dorfgemeinschaftshaus, zudem konn-
Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern im ten innerörtlich Straßen dorfgerecht gestaltet wer-
ländlichen Raum die Lebens-, Wohn- und Arbeits- den. Das Projekt verkörpert die Dorferneuerung
bedingungen durch Flurneuordnung, Dorferneue- durch Schaffung von Identität und Gemeinschafts-
rung, Gemeindeentwicklung und Integrierte Länd- leben, Infrastruktur und Grundversorgung, Erhal-
liche Entwicklung zukunftsgerecht zu gestalten. tung bayerisch-schwäbischer Baukultur bis hin zu
Dazu stellen wir den Landkreisen, Kommunen und erfolgreichem Bürgerengagement.
den Bürgern unsere Kompetenz zur Verfügung. Wir
bieten umfassende fachliche Unterstützung und
maßgeschneiderte Instrumente an. Eine besondere Landschaft gestalten und Ressourcen schützen
Stärke ist die Präsenz unseres Fachpersonals vor Ort.
Dadurch steht von der Planung bis zur Umsetzung Wiesen, Äcker, Wälder unter Berücksichtigung
der Projekte kontinuierlich fachliches Know-how gemeinschaftlicher Interessen nachhaltig bewirt-
zur Verfügung. Bei unserer Tätigkeit in den Verfah- schaften sichert die Kulturlandschaften mit ihren
ren und Projekten ist uns eine aktive Bürgermitwir- wertvollen Lebensräumen. Dafür stehen die zahlrei-
kung sehr wichtig. Deshalb lautet unser Grundsatz chen Projekte der Flurneuordnung. Eine wichtige
sowohl in der Integrierten Ländlichen Entwicklung Rolle spielen auch ökologische Aspekte. So werden
als auch in jeder Dorferneuerung und Flurneuord- zum Beispiel im Verfahren Maierhöfen II das Maier-
nung: Mitdenken, mitplanen, mitgestalten. Dahin- höfer Moos und das Obermoos nachhaltig
ter steht die Überzeugung: Nur wenn die Bürgerin- gesichert.
nen und Bürger bei der Gestaltung ihres Lebens-
raumes mitwirken können, identifizieren sie sich Landkreis Lindau
auch mit dem Ergebnis.
Projekte Anzahl
Dorferneuerung 9
Gemeinden und Dörfer nachhaltig entwickeln
Flurneuordnung 7
Durch Innenentwicklung dem demografischen
Wandel und dem Flächenverbrauch begegnen, ist Freiwilliger Landtausch 1
ein Kernanliegen jeder Dorferneuerung. Beispielge-
Summe 17
bend dafür steht die Dorferneuerung in Ellhofen.
4Wangen Isny
Wohmbrechts
Gestratz
Maierhöfen
Heimenkirch
Opfenbach
Röthenbach Grünenbach
Hergensweiler
Ellhofen
Stiefenhofen
Weißensberg Simmerberg
Nonnenhorn
Oberreute
Lindau
Dörfer und Landschaften
entwickeln und gestalten
Schwabens ländlicher Raum ist lebenswert und soll es
bleiben. Auch die Menschen dort erwarten attraktive
Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen und engagieren
sich mit Unterstützung der Ländlichen Entwicklung.
Insgesamt sind im Landkreis 17 Projekte in Bearbeitung.
5Alle laufenden Projekte im Überblick
Dorferneuerung
Stand des beteiligte
Projekte Ortschaften
Projektes Einwohner
Ellhofen Bauphase 215 1
Gestratz – Dorfladen Bauphase 50 1
Hergensweiler III Bauphase 1.894 1
Nonnenhorn II Bauphase 700 1
Oberreute II Fertigstellung 750 1
Röthenbach Planung 1.673 1
Simmerberg Bauphase 1.354 1
Weißensberg Bauphase 50 1
Wohmbrechts Bauphase 200 1
Summe 9 6.886 9
Flurneuordnung
Stand des Fläche
Projekte Teilnehmer
Projektes in ha
Gestratz II Planung 577 226
Grünenbach Bauphase 631 400
Heimenkirch III Bauphase 854 224
Maierhöfen II Bauphase 862 277
Oberreute III Bauphase 504 278
Opfenbach II Planung 345 500
Stiefenhofen II Bauphase 1.841 1.137
Summe 7 5.614 3.042
Freiwilliger Landtausch
Stand des Fläche
Projekte Teilnehmer
Projektes in ha
Harbatshofen 1 Fertigstellung 3,8 6
Zu den 15 Projekten, deren Namen blau geschrieben sind, wird nachfolgend über wichtige Schritte in der
Planung, Bauphase von Maßnahmen und zum Abschluss berichtet, teilweise mit einem Ausblick auf
nächste Projektschritte. Zudem erfolgt ein Ausblick über Projekte, die 2020 eingeleitet werden sollen oder
beim Amt insgesamt beantragt sind.
6Erreichtes im Jahr 2019 im Kurzbeschrieb
Dörfer zukunftsfähig entwickeln und gestalten
Mit der Dorferneuerung stärken und verbessern wir die Standortqualitäten und die Lebensverhältnisse
in den Dörfern. Unter ausgezeichneter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sowie in enger und
vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Gemeinden gestalten wir in 9 Dörfern des Landkreises
Zukunft durch 9 Dorferneuerungen. Nachfolgend berichten wir über wichtige Schritte von den
Projekten.
Dorferneuerung Ellhofen, Markt Weiler-Simmerberg
Die Einleitung der Dorferneuerung Ellhofen erfolgte 2003. Als Planungsschwerpunkt hat sich das Orts-
zentrum mit den von der Dorfgemeinschaft und den Vereinen genutzten Gebäuden herausgebildet. Mit
einer dorfgerechten Umgestaltung der Amtshausstraße mit ihren Anschlüssen „Neideggstraße“ und „Brun-
nenweg“ konnte die Ortsmitte aufgewertet werden. Die Schlüsselmaßnahme 2012/13 war die Herstellung
eines Dorfplatzes auf dem Gelände der ehemaligen Schreinerei Fink. Der neu geschaffene Platz erfüllt mit
dem renovierten „Finkstadel“ und dem anliegenden Dorfgemeinschaftshaus verschiedenste Funktionen.
Begleitende Pflanzmaßnahmen binden Platz und Straße in den alten Ort ein. In 2019 erfolgte die Plan-
genehmigung für den Bereich Kirchweg und Neideggstraße mit dem Vorplatz vor dem Feuerwehrgebäude
und dem Zugang zur Aussegnungshalle. Nachdem noch 2019 der Auftrag vergeben werden konnte, wur-
den vor dem Winter alle Bereiche gepflastert bzw. asphaltiert. 2020 erfolgen die Pflanzmaßnahmen und
die Fertigstellung des neuen „historischen“ Dorfplatzes.
Dorferneuerung Gestratz Dorfladen
Im Rahmen der Dorferneuerung „Gestratz – Dorfladen“ konnte die Gemeinde Gestratz einen Dorfladen mit
Außenanlagen für die attraktive und wohnortnahe Versorgung der Bürger errichten. Durch die Gestaltung
des Außenbereichs mit einladenden Sitz- und Verweilgelegenheiten wurde eine Begegnungsstätte zum
sozialen Austausch geschaffen. Außerdem stehen über dem Dorfladen in zentraler Lage zwei neue Woh-
nungen für Familien zur Verfügung.
Dorferneuerung Hergensweiler III
Die Dorferneuerung Hergensweiler III wurde im Jahr 2014 eingeleitet. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde
im Zuge der Erschließung eines nahegelegenen Baugebietes die Gestaltung des Rathausumfeldes durch-
geführt. Die Umgestaltung des denkmalgeschützten Bahnhofgebäudes (Wartehalle) zu einer Bücherei und
öffentlichen Räumen wurde über europäische Mittel (ELER) in Höhe von 117.000 Euro gefördert. Die
Sanierung des Rathauses ist für 2020 geplant.
7Dorferneuerung Nonnenhorn II Die Einleitung einer umfassenden Dorferneuerung im Ortskern erfolgte 2012. Als erster Abschnitt wurde die Objektplanung für die Seehalde mit einer intensiven Bürgerbeteiligung begonnen. Auf Grundlage einer 3D-Visualisierung brachten sich die Bürgerinnen und Bürger intensiv in den Planungsprozess ein. Im Okto- ber 2015 erfolgte der Baubeginn. Die Maßnahme konnte bis Mai 2016 abgeschlossen werden. Ende 2016 begann mit dem ersten Workshop die Bürgerbeteiligung für die Conrad-Forster-Straße, die die Fortfüh- rung des neu gestalteten Kirchplatzes über den Vorbereich des Rathauses hin zum historischen Kapellen- platz bildet. Die Bauarbeiten begannen 2019 und werden 2020 abgeschlossen. Ebenfalls wurden in 2018 fünf lebensgroße Statuen (Abbilder von Nonnenhorner Persönlichkeiten) als Kunstprojekte am Dorfplatz installiert. Dorferneuerung Röthenbach Die Gemeinde Röthenbach beabsichtigt, das Freibad in Rentershofen zu einem Naturschwimmbad umzu- gestalten. Mit dem Bau soll im Herbst 2020 begonnen werden. Für das Projekt werden europäische Förder- mittel (ELER) von bis zu 436.000 Euro in Aussicht gestellt. Dorferneuerung Simmerberg, Markt Weiler-Simmerberg Mit europäischen Fördermitteln (ELER) in Höhe von 544.000 Euro wird in Simmerberg der Dorfplatz und die angrenzenden Bereiche zwischen Schule und Kindergarten saniert und neu gestaltet. Es entstanden unter anderem eine Bühne für Standkonzerte an der Schule und Zapfstellen für E-Bikes. Zudem wurde die Bushaltestelle verlegt. Gefördert wird zudem der Bau einer behindertengerechten Toilette. Der erste Teil- bereich des Projekts wurde in 2019 fertiggestellt. Dorferneuerung Weißensberg Im Umfeld der Fest- und Mehrzweckhalle plante die Gemeinde umfassende Aufwertungsmaßnahmen zur Entwicklung einer zusammenhängenden Ortsmitte. Zusammen mit den Bürger und Bürgerinnen wurden Maßnahmen entwickelt. Der Baubeginn erfolgte 2019 und wird 2020 abgeschlossen. Dorferneuerung Wohmbrechts, Gemeinde Hergatz Als erstes Projekt der Dorferneuerung Wohmbrechts wurde im Jahre 2012 der Bereich vor dem Rathaus neu gestaltet. Im Jahr 2016 wurden die Planungen für den Kirchberg als weitere Maßnahme unter der Bauträgerschaft der Gemeinde fortgeführt. Der Ausbau der Straße am Kirchberg einschließlich der Sanie- rung der Friedhofsmauer erfolgte im Jahr 2019. Aktuell erfolgt die Planung für den künftigen Dorfplatz, die mit einem Seminar an der Schule für Dorf- und Landentwicklung in Thierhaupten gestartet wird. 8
Landschaft gestalten und Ressourcen schützen
Die Erhaltung und Gestaltung sowie flächendeckende Bewirtschaftung der Kulturlandschaft und der
Schutz der Ressourcen sind im Landkreis Kernanliegen der Ländlichen Entwicklung. Nachfolgend
berichten wir von den laufenden Projekten.
Flurneuordnung Oberreute III
Die Flurneuordnung wurde 2006 mit einer Gesamtfläche von 478 ha angeordnet. Die Plangenehmigung
der beabsichtigten Maßnahmen erfolgte 2008. Priorität hat der Wegebau zur Erschließung landwirt-
schaftlicher Flächen und Hofstellen. Die Flurneuordnung fördert und sichert die Erhaltung der sensiblen
Kulturlandschaft. Der Wegebau in Verbindung mit landschaftspflegerischen Maßnahmen wurde bis 2014
im Wesentlichen abgeschlossen. Für vier Wege, die im Nachgang notwendig wurden, erfolgte in 2016 die
Planänderung. Davon konnten in 2017 zwei Wegebaumaßnahmen umgesetzt werden. In 2017 und 2018
wurde die Anhörung der Teilnehmer zur weitgehend abgeschlossenen Vermessung durchgeführt. Die
Änderungen werden Zug um Zug in der Örtlichkeit mit den Beteiligten umgesetzt. Bei der Anhörung haben
sich zur Vermeidung von Geh- und Fahrtrechten noch kleinere Wegebauvorhaben ergeben. Diese sollen im
Jahr 2020 umgesetzt werden.
Flurneuordnung Heimenkirch III
Im Jahre 2006 wurde eine zweite Flurneuordnung im Gemeindebereich von Heimenkirch angeordnet.
Schwerpunkt des Flurneuordnungsverfahrens ist der Wegebau zur Erschließung landwirtschaftlicher Flä-
chen und Hofstellen. Die Plangenehmigung und der Beginn der Baumaßnahmen und der Landschaftspfle-
ge erfolgten im Jahr 2010. Für das FFH-Gebiet Hammermoos wurden über den FFH-Managementplan
hinausgehende, vertiefende Planungen erstellt. Konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur ökologischen
Aufwertung dieses hochwertigen Gebietes werden aktuell mit den Grundeigentümern abgestimmt. Die
Teilnehmergemeinschaft erwirbt zur Sicherung der ökologisch hochwertigen Flächen weiterhin Grund-
stücke. Die Vermessung wurde in 2017 für die gebauten Wege abgeschlossen. Weitere Wegebaumaßnah-
men sind für 2020 geplant. Dazu sind Abstimmungsgespräche mit den Grundeigentümern sowie weitere
Planänderungen notwendig. In 2019 wurde der Auftrag für den Bau zweier Gemeindeverbindungsstraßen
vergeben. Die Fertigstellung des Baupaketes erfolgt in 2020.
Flurneuordnung Stiefenhofen II
Schwerpunkt des Flurneuordnungsverfahrens ist der Wegebau zur Erschließung landwirtschaftlicher Flä-
chen und Hofstellen. Bis Ende 2012 konnten die meisten Wegebaumaßnahmen im westlichen Gemeinde-
gebiet ausgeführt werden. Begleitend hierzu wurden zahlreiche Biotope angelegt. Die Flurneuordnung hat
eine „besondere ökologische Zielsetzung“. Es ist eine bedarfs- und landschaftsgerechte Bodenordnung
vorgesehen. Hierfür werden kontinuierlich die erforderlichen Abmarkungs- und Vermessungsarbeiten wei-
tergeführt. Die Erweiterung des Verfahrensgebietes auf der östlichen Seite der Bahnlinie „Buchloe – Lin-
9dau“ erfolgte 2014. Die Umsetzung der verbleibenden Wegebaumaßnahmen sowie die Überlegungen zur Bodenordnung werden kontinuierlich weitergeführt. Die Anhörung der Teilnehmer für die südlichen Berei- che Balzhofen, Berbruggen und Ranzenried ist in 2018 erfolgt. In 2019 stand die Anhörung für die Berei- che Genhofen und Burkatshofen an. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden Zug um Zug in der Örtlichkeit besprochen und umgesetzt. Ebenso wurde die Umsetzung der verbleibenden Wegebaumaß- nahmen in 2019 fortgeführt. Flurneuordnung Grünenbach Die Ziele des Verfahrens waren die Verbesserung der weitläufigen landwirtschaftlichen und gemeindlichen Infrastruktur sowie die Entwicklung und Wiederherstellung von schutzwürdigen und verbrachten bzw. vom Adlerfarn überwucherten Flächen. Das Wegebauprogramm mit einer Gesamtkilometerlänge von 15 km ist inzwischen abgeschlossen. Als eine der letzten Maßnahmen wurden die Flächen am Laubenberg von Osten her erschlossen. Es ist nun möglich, die von der Verbuschung bedrohten Flächen im Bereich des ehe- maligen Skiliftes mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen zur erreichen. Damit kann auch das von der Gemeinde und dem Landschaftspflegeverband erarbeitete Konzept zur Beweidung mit Schafen und Ziegen umgesetzt werden. Die Flächen werden von der Gemeinde als Ökoausgleichsflächen geführt. Die Abmar- kungs- und Vermessungsarbeiten konnten in 2019 abgeschlossen werden. Zum Jahresbeginn 2020 soll die Anhörung der Teilnehmer beginnen. Flurneuordnung Maierhöfen II Die im Jahre 2014 angeordnete Flurneuordnung Maierhöfen II soll die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe und der Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen verbessern. Darüber hinaus wird die Kulturlandschaft aufgewertet und ökologisch hochwertige Bereiche, wie zum Beispiel das Maier- höfer Moos und das Obermoos, nachhaltig gesichert. Im August 2017 wurde der Plan über die gemein- schaftlichen und öffentlichen Anlagen genehmigt. In 2019 konnten drei Wegebaumaßnahmen ausge- schrieben und fertiggestellt werden. In 2020 werden die Grundlagen für weitere Wegebaumaßnahmen im Verfahrensgebiet gelegt, dazu zählt insbesondere die Abstimmung der Wegebaumaßnahmen mit den Grundeigentümern. Parallel zum Wegebau soll auch mit der Umsetzung und der weiteren Planung der Landschaftspflegemaßnahmen in den Bereichen „Kleines Moos“, „Obermoos“, „Maierhöfer Moos“ und „Retentionswiese“ begonnen werden. Flurneuordnung Gestratz II In Gestratz wurden 2017 mit einer Bürgerwerkstatt und der Erstellung einer Struktur- und Nutzungskar- tierung (SNK) die Voraussetzungen für die Einleitung der Flurneuordnung vorbereitet. Diese erfolgte in 2018. Die Flurneuordnung Gestratz II soll die Situation der landwirtschaftlichen Betriebe und der Bewirt- schaftung der land- und forstwirtschaftlichen Flächen verbessern. Darüber hinaus wird die Kulturland- schaft aufgewertet und ökologisch hochwertige Bereiche werden nachhaltig gesichert. Anfang 2019 wurde der Vorstand gewählt, der gegenüber den Teilnehmern die Verantwortung für die Umsetzung der 10
Ziele des Verfahrens trägt. Als ersten Schritt wird der Vorstand den Straßen- und Wegeausbau planen.
Dabei wird er besonders darauf achten, dass die Landschaft mit Blick auf den Naturschutz sowie den Was-
serhaushalt positiv beeinflusst wird. Die nächsten Meilensteine sind die Erstellung der Vertiefungsplanung
zur Landschaftsplanung sowie der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen.
Flurneuordnung Opfenbach II
Die Einleitung der Flurneuordnung Opfenbach II erfolgte im Dezember 2019. Im April 2020 findet die Vor-
standswahl statt. In dem Projekt sollen u. a. die Produktions- und Arbeitsbedingungen für die Landwirt-
schaft verbessert, die Wasserrückhaltung in der Fläche durch geeignete Maßnahmen unterstützt und öko-
logisch notwendige landschaftsgestaltende Elemente geschaffen werden.
Neue Projekte 2020
Dorferneuerung
Ebratshofen, Gemeinde Grünenbach
Die Gemeinde hat einen Antrag auf Förderung von Kleinstunternehmen gestellt. Es soll die Grund- und
Nahversorgung mit einen Dorfladen gesichert werden.
Grünenbach
Die Gemeinde hat einen Antrag auf Förderung eines Dorfgemeinschaftshauses gestellt.
Flurneuordnungen
Die Gemeinde Röthenbach hat einen Antrag auf Flurneuordnung mit dem Hauptziel „Wegebau“ gestellt.
In Röthenbach werden derzeit mit einer Bürgerwerkstatt die Grundlagen für eine Anordnung in 2020
geschaffen.
11Impressum Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben Dr.-Rothermel-Straße 12 · 86381 Krumbach poststelle@ale-schw.bayern.de www.landentwicklung.bayern.de 03/2020 Hinweis: Diese Druckschrift wird kostenlos im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Bayerischen Staats- regierung herausgegeben. Sie darf weder von den Parteien noch von Wahlwerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von fünf Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Staatsregie- rung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unterrichtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
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