Lokales Planungsdokument 2021

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Lokales Planungsdokument 2021
Stand: 2.11. 2020

          Lokales Planungsdokument 2021
                für den dezentralen Planungsprozess im SGB II des
                                   Jobcenters          Ennepe-Ruhr-Kreis

Inhalt:

      A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

      B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021

      C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie

      D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der Steuerung

          1. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermeiden und
             verringern (einschl. soziale Teilhabe und Coaching)
          2. Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und Männern
             verbessern
          3. Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung integrie-
             ren (einschl. geflüchtete Menschen)
          4. Digitalisierung optimieren
          5. Weiteres lokales Schwerpunktthema des Jobcenters

      E. Ausschöpfung interner Potentiale
A. Finanzielle und personelle Ausstattung des Jobcenters

Budget:

                                                              Voraussichtliche
                                                                                         Mittel 2020 in €
                                                              Mittel 2021 in €

 Verwaltungsmittel – insgesamt                                         29.729.667             29.354.667
     Verwaltungsmittel - Bund (ohne kommunalen Anteil)                 25.110.758             24.792.758
     zzgl. Entnahme aus den Eingliederungsmitteln Bund                    100.000               100.000
     Verwaltungsmittel – kommunaler Anteil                              4.518.909              4.461.909

 Eingliederungsmittel – Bund                                           23.528.928             23.235.673
   davon:
          davon Eingliederungsmittel ohne „JobPerspektive“             23.028.928             22.718.273
          davon „JobPerspektive“ § 16e SGB II a.F.                        500.000               517.400
 zzgl. Einnahmen aus Rückforderungen (nur nachrichtlich)                   50.000                 50.000
 abzgl. Entnahme aus den Eingliederungsmitteln Bund                       100.000               100.000
 Eingliederungsmittel – Bund insgesamt zur Verfügung                   23.428.928             23.135.673
 zusätzliche Mittel aus dem Passiv-Aktiv-Transfer
                                                                        1.800.000              1.450.000
 im Rahmen der Umsetzung des §16i SGB II (Prognose)

 Kommunale Eingliederungsmittel                                           780.000               780.000

Personal:
Die personelle Ausstattung im Jobcenter EN ist derzeit zum Vorjahr weitgehend unverändert. Hinzu-
gekommen sind im Jahresverlauf 2020 sieben Personen für das Modellprojekt rehapro. Sechs von
sieben Personen sind als Lots*innen tätig. Eine Person fungiert als Assistenz. In 2021 soll eine weitere
Stelle im Arbeitgeberservice bereitgestellt werden. Außerdem wird ein*e Mitarbeiter*in der Deutschen
Rentenversicherung (DRV) als Ansprechpartner*in in der Regionalstelle Südkreis zur Verfügung ste-
hen. Insgesamt ist in 2021 gegenüber dem laufenden Jahr 2020 nicht mit nennenswerten Verände-
rungen beim Personal zu rechnen.

Mit Bezug des Südkreisgebäudes im Oktober 2020 wurden die Regionalstellen Gevelsberg/Sprock-
hövel sowie Ennepetal/Breckerfeld noch in die Regionalstelle Südkreis integriert. Hier ist es zu Um-
strukturierungen und Veränderungen, insbesondere innerhalb der LSB-Teams, gekommen. Durch die
Zusammenlegung der drei Südkreis-Regionalstellen entstehen Synergieeffekte. Die Kommunikations-
und Arbeitswege werden verkürzt. Der Austausch zwischen Kolleg*innen und Führungskräften ist in-
tensiver und Vorgehensweisen werden einheitlicher. Die Leistungsbeziehenden finden alle notwendi-
gen Ansprechpartner*innen gebündelt an einem Ort vor. Die Eingangszone des neuen Südkreisge-
bäudes ist großzügig gestaltet. Es stehen mehrere Schalter zur Verfügung, die eine schnelle Abarbei-
tung der Anliegen der Leistungsbeziehenden ermöglichen, sodass es zu geringeren Wartezeiten kom-
men soll. Durch die räumlichen Gegebenheiten und Umstrukturierungen ist es dem Jobcenter außer-
dem gelungen ein Team „Zugang" zu implementieren, welches sich vor Ort insbesondere um die Be-
lange der neuen Leistungsbeziehenden kümmert. Somit wurde der „Neukundenprozess" verschlankt
und gebündelt in einem Team angesetzt.

Die Betreuungsschlüssel fallen je nach Personengruppe oder Fachgebiet unterschiedlich aus. In An-
lehnung an die Berechnungsmethode der Bundesagentur für Arbeit resultieren mithilfe von t-3-Werten
des Monats Mai 2020 für die Betreuung über alles (Angaben pro Mitarbeiter in Vollzeit im zuständigen
Bereich) folgende Betreuungsschlüssel:

                                                                                                       2
Bereich Markt und Integration:

        U 25: 57,0 ELB

        Ü 25: 132,6 ELB

Bereich Leistungsgewährung:

        Leistungssachbearbeitung (ohne Mitarbeitende für Bildung und Teilhabe): 97,7 BG

        Leistungssachbearbeitung (inkl. Mitarbeitende für Bildung und Teilhabe): 93,2 BG

Anzumerken ist, dass die Betreuungsschlüssel für die Mitarbeitenden, die im direkten operativen Kon-
takt mit den Leistungsbeziehenden stehen, tatsächlich deutlich höher sind.

Die Personalfluktuation im Jobcenter EN ist aktuell für das Jahr 2020 (Stand 1. Oktober 2020) im
Vergleich zum Vorjahr mit 41 Abgängen gleichbleibend auf einem hohen Niveau. Es ist davon auszu-
gehen, dass sie bis zum Jahresende im Vergleich zum Vorjahr noch leicht ansteigen wird.

Im Jahresverlauf wurden bis Oktober 2020 43 Neueinstellungen von externem Personal und eine Um-
setzung aus dem Bestand der Mitarbeiterschaft des EN-Kreises in das Jobcenter EN vorgenommen,
welches durchgängig im operativen Bereich tätig ist. Zudem sind nach Abschluss des Bachelor of
Laws vier Auszubildende des Ennepe-Ruhr-Kreises im Jobcenter eingesetzt. Weitere Vakanzen wur-
den mit Rückkehrerinnen aus Elternzeiten besetzt.

Überdies sind aktuell weitere Stellen vakant, die derzeit intern oder auch extern ausgeschrieben sind.
Die Stellenausschreibungen, insbesondere in den Bereichen der Leistungsgewährung und dem Be-
reich Markt & Integration, laufen ganzjährig. Die zukünftige Fluktuation ist schwer zu prognostizieren.

Ferner gibt es interne Personalbewegungen. So wurden unterjährig bisher etwa 30 Umsetzungen in-
nerhalb des Jobcenters vorgenommen, die in der Regel auf erfolgreich absolvierte Bewerberverfahren
innerhalb des Fachbereiches zurückzuführen waren.

B. Prioritäre Ziele und Themen des Jobcenters 2021

    1. Integrationschancen nutzen
       Bestmögliche Integration von (Langzeit-)Arbeitslosen unter den Gegebenheiten der Corona-
       Pandemie unter besonderer Berücksichtigung interner Handlungsoptionen.

    2. Auf Herausforderungen der Corona-Pandemie flexibel reagieren
       Kontinuierliche Anpassung und Steuerung und Kommunikation jobcenterinterner Prozesse,
       Abläufe und Standards in Bezug auf eine pandemiegerechte Leistungsgewährung, Beratung
       und Vermittlung der Leistungsberechtigten sowie die Weiterentwicklung des Maßnahmenport-
       folios vor dem Hintergrund geänderter Zielgruppen

    3. Einführung des neuen EDV-Fachverfahrens
       Einführung des neuen Fachverfahrens comp.Ass 21 durch intensive Mitarbeiterschulungen
       und geplante Programmumstellung zum 1.7.2021

    4. Umsetzung Modellvorhaben rehapro
       Umsetzung und Verstetigung des Modellvorhabens rehapro zur Stärkung der Rehabilitation
       nach § 11 BTHG für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder drohender Be-
       hinderung im Verbund mit dem Jobcenter des Märkischen Kreises und der Deutschen Ren-
       tenversicherung

    5. Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur
       Konzeptionierung und Aufbau der Jugendberufsagentur gemeinsam mit der Arbeitsagentur
       Hagen und dem Jugendamt der Stadt Witten am Standort Witten in gemeinsamen Räumlich-
       keiten (One-Stop-Government)

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C. Rahmenbedingungen in Zeiten der Corona-Pandemie
  Situation am Arbeitsmarkt:
  Insgesamt gehen die Wirtschaftsinstitute in 2021 von einer spürbaren Erholung der Wirtschaft
  aus, die sich in abgeschwächter Form auch im Wachstum der Erwerbstätigkeit und im Rückgang
  der Arbeitslosigkeit auswirkt. Die Unsicherheit wegen der ungewissen Entwicklung der Corona-
  Pandemie ist sehr groß. Der erneute „Lockdown Light“ wird die Erholung des Arbeitsmarkts und
  der Wirtschaft weiter belasten. Das gilt insbesondere für die betroffenen Bereiche wie Gastrono-
  mie, Veranstaltungswirtschaft etc.

  Für die Region ist, ausgehend von den allgemeinen Prognosen, ebenfalls von einer Erholung der
  Wirtschaft auszugehen, die Wirkungen auf die Erwerbstätigkeit und die Arbeitslosigkeit werden
  aber regional verzögert einsetzen. Wesentlicher Grund ist der hohe Anteil des produzierenden
  Gewerbes, insbesondere auch von Automobilzulieferern, während gleichzeitig die Branchen mit
  Wachstumspotenzial, insbesondere der IT-Bereich, eher unterdurchschnittlich ausgeprägt sind.
  Nach wie vor ist die Kurzarbeit in den Industriebetrieben hoch, erste Schließungen von Unterneh-
  men oder Unternehmensteilen (Bilstein HA, Bleistahl (Wet) Hesterberg (Gev), Schäffler (W) Dt.
  Edelstahl (Wit)) mit mehreren hundert Beschäftigten sind bereits angekündigt bzw. werden zum
  Jahresende 2020 vollzogen sein.
  Andererseits ist im Kreis eine Neuansiedlung eines Amazon-Verteilzentrums erfolgt, das auch
  neue Potentiale bietet.

  Herausforderungen für Vermittlung, Aktivierung und Leistungsgewährung:
  Ausgehend von der prognostizieren Entwicklung am Arbeitsmarkt wird voraussichtlich in 2021 we-
  niger ein starker Zugang in das SGB II als eher ein geringer Abgang aus Arbeitslosigkeit und
  Leistungsbezug die Herausforderung für das Jobcenter EN darstellen. Bezüglich der bisherigen
  Neuzugänge spielen die KuG-Aufstocker nur eine untergeordnete Rolle, auch die Selbständigen
  machen nur rd. ¼ der Neuzugänge aus. Überwiegend sind es die allgemeinen Verlierer der Pan-
  demie, die sich qualifikatorisch nur wenig von den Bestandsfällen abheben, insgesamt ist bislang
  allenfalls ein leicht höheres Qualifikationsniveau zu erkennen. Es bedarf aber jeweils einer indivi-
  duellen Analyse der neu zugehenden Personen. Zu vermuten sind bei diesem Personenkreis aber
  bessere persönliche Dispositionen und eine höhere Arbeitsmotivation.

  Für den Bereich Markt und Integration ergeben sich die pandemiebedingten Erschwernisse in der
  unmittelbaren Kommunikation mit den Leistungsberechtigten. Inwieweit eine durchgehende per-
  sönliche Kommunikation aufrechterhalten werden kann, ist noch offen. Alternativ steht im Wesent-
  lichen die telefonische „Beratung“ als Instrument zur Verfügung, die aber als unvollkommener Er-
  satz für die persönliche Kommunikation das Aktivierungs- und Vermittlungsgeschehen deutlich
  erschwert.

  Im Bereich der Maßnahmen ist aktuell noch kein eindeutiger Bedarf für die Einrichtung oder Ver-
  stärkung bestimmter Förderlinien erkennbar. Allgemein geht das Jobcenter EN davon aus, dass
  eher im Bereich FbW und bei den EGZ zusätzliche Bedarfe erwachsen. Hybride Maßnahmenfor-
  men werden, auch nach Ende der Pandemie, eine verstärkte Bedeutung erhalten. Zugleich ist
  aber auch deutlich geworden, dass die digitalen Kompetenzen und Ausstattungen der ELB oft
  nicht ausreichend für die Nutzung digitaler Angebote waren; auch das ist bei zukünftigen Konzep-
  tionen zu berücksichtigen.

  Die Arbeitsinhalte der Leistungsabteilung sind nicht zuletzt davon abhängig, ob und in welcher
  Ausgestaltung der § 67 SGB II zum Jahresende 2020 ausläuft oder in 2021 verlängert wird. Auf-
  grund der Strukturen bei den Neuzugängen geht das Jobcenter EN davon aus, dass eine Vielzahl
  der neu hinzugekommenen Personen nicht wieder kurzfristig aus dem Leistungsbezug ausschei-
  det. Hier gilt es dann, die erforderlichen Vermögens- und Wohnungsprüfungen in angemessener
  Form durchzuführen und insbesondere mit den Leistungsberechtigten zu kommunizieren.

  Allgemein bestehen bei vielen Mitarbeitenden auch persönliche Besorgnisse und Erschwernisse
  durch die pandemiebedingten Auswirkungen, insbesondere bei Mitarbeitenden mit schulpflichti-
  gen Kindern und Kita-Kindern. Auch hier ist das Jobcenter herausgefordert, den richtigen Weg
  zwischen Aufgabenbewältigung und Mitarbeiterinteressen zu finden.

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D. Geplante Handlungsansätze zu den Schwerpunktthemen der
   Steuerung

D.1 Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vermei-
den und verringern
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?
1. Bedarfsgemeinschaften mit einer Person (Single BG) in der Altersgruppe 25-55 Jahre

2. Neuantragsstellende (mind. 6 Monate aus dem Leistungsbezug)

3. Vermittlung von 16i-Beschäftigten in ungeförderte Beschäftigungsverhältnisse vor Ende der Förder-
dauer bzw. als Zwischenschritt vom Beschäftigungsträger in geförderte Beschäftigungsverhältnisse
der freien Wirtschaft (auch hier wird die Pandemie nachwirken, s. vorne)

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?
1. Verbesserung der Integrationsquote bei den Single BG

2. Verbesserung der Integrationsquote bei den Neuantragsstellern

3. Vermittlung von 16i-Beschäftigten in Regelbeschäftigung

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?
Für marktnahe Personen:

Die Verbesserung der Integrationen bei diesen Personengruppen soll primär über eine Verbesserung
der internen Prozesse erreicht werden. Erwartet wird dadurch auch ein gezielterer und passgenauerer
Einsatz der unmittelbar vermittlungsunterstützenden arbeitsmarktlichen Instrumente.

- Verbesserung der Zusammenarbeit und der Vernetzung zwischen den aktivierenden Teams (Inte-
grationscoaches, IC), dem Arbeitgeberservice (AGS) und dem Team der internen Erstaktivierung
(Durchstarter) für Neukunden und arbeitsmarktnahe ELB.

- Erhöhung der Verbindlichkeit in der Arbeit mit marktnahen ELB durch gesteigerte persönliche und
telefonische Kontakte (Erhöhung der Kundenkontaktdichte). Während der Corona-Pandemie wird ins-
besondere eine konsequente telefonische Beratung wichtig sein.

- Intensivierung der Qualifizierung und Ausbildung von ELB im Rahmen von BaE, FbW und betriebli-
chen Umschulungen.

Für marktferne und gesundheitlich beeinträchtigte Personen:

- Verstetigung des Coachings nach §§ 16e und 16i, um bedarfsgerechter für die geförderten Beschäf-
tigten agieren zu können

- Konzeptionelle Integration der verschiedenen Beratungsbereiche im Jobcenter EN: Regelsystem,
spezialisiertes Fallmanagement und Bundesprogramm rehapro

- Implementierung von gesundheitsorientierten Angeboten für Leistungsberechtigte im Jobcenter EN

- Verstetigung der Beratung im Bundesprogramm rehapro und Integration des DRV-Mitarbeitenden im
Jobcenter EN

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Wer sind Ihre Kooperationspartner?
Für gesundheitlich beeinträchtigte Personen:

Jobcenter Märkischer Kreis und Deutsche Rentenversicherung Westfalen als Verbundpartner im Bun-
desprogramm rehapro

Die GKV für zusätzliche Angebote der Gesundheitsförderung

D.2 Gleichberechtigte Förderung und Integration von Frauen und
Männern verbessern
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?
Lange Verweildauern von Eltern (Kinder U3) in der sogenannten Elternzeit (§ 10 SGB II) vermeiden,
Aktivierung der Zielgruppe verbessern

Geringe Aktivierungsquote von Müttern mit Fluchtgeschichte verbessern

Arbeitsmarktintegration von Frauen mit Fluchtgeschichte mit guter Qualifizierung erhöhen

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?
Erhöhung der Aktivierungsquote von Erziehenden

Beteiligung von Müttern mit Fluchtgeschichte an Sprachkursen erhöhen

Der Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern soll sich in 2021 nicht vergrößern

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?
Umsetzung des Konzeptes zur frühzeitigen Aktivierung von Erziehenden mit Kindern U3

Regelmäßige Einladungen zu (telefonischen) Beratungsgesprächen und Informationsveranstaltungen
der Eltern während der Elternzeit

Kooperation mit dem ESF-Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier - BIWAQ": Bera-
tung und Coaching von Erziehenden; eine niedrigschwellige Kontaktaufnahme erfolgt über Sprech-
stundenangebote in Kooperation mit Schulen und KiTas

Im Ennepe-Ruhr-Kreis soll ein Mentorinnenprojekt für gut qualifizierte neuzugewanderte Frauen im-
plementiert werden. Beraten und unterstützt wird der Aufbau einer solchen Projektstruktur im Rahmen
des PerMenti Transferprojektes (Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des
Landes NRW). Durch das Mentoringprojekt soll eine bedarfsgerechte Begleitung und nachhaltige
Etablierung qualifizierter geflüchteter Frauen im beruflichen Umfeld sichergestellt werden.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?
Netzwerk W

KI Kommunales Integrationszentrum

Projektträger PerMenTi Perspektive Mentoring Integration

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D.3 Menschen mit Migrationshintergrund in Arbeit und Ausbildung
integrieren
Welche Handlungsbedarfe sehen Sie?
Intensivierte Förderung von Migrantinnen und Migranten mit unzureichenden Deutschkenntnissen und
unzureichender Qualifikation, insbesondere durch gezielte Ansprache und Aktivierung von Leistungs-
berechtigten ohne ausreichende Sprachkenntnisse, die schon länger im Bestand sind. Verstärkte Un-
terstützung bei der Weiterführung und Wiederaufnahme der Sprachförderung.

Neben der Förderung der Geflüchteten die Zielgruppe der EU-Zuwanderer stärker in den Blick neh-
men.

Weiterhin in Netzwerken mitgestalten und die gegenseitige Transparenz der Angebote und Möglich-
keiten erhöhen (z.B. Unterstützung der inter- und intrakommunalen Zusammenarbeit bei der Erstin-
tegration von Neuzugewanderten, Verstärkung/Vernetzung mit Beratungseinrichtungen für geflüchtete
Frauen).

Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?
Die Qualifizierungschancen und Integrationschancen für Menschen mit Migrationshintergrund sollen
konsequent genutzt werden.

Die Integrationsbemühungen für geflüchtete Frauen/Frauen mit Migrationshintergrund sollen verstärkt
werden und konsequent in der fachlichen Steuerung begleitet werden.

Welche Handlungsansätze/Aktivitäten haben Sie geplant?
Überprüfung der jetzigen Spezialisierung für Geflüchtete im Hinblick auf weitere Bedarfe, insbeson-
dere auch hinsichtlich der EU-Binnenmigration.

Die Steuerung der Übergänge aus dem spezialisierten Migrationsbereich in das Regelsystem der Be-
ratung und Vermittlung soll verbessert werden.

Wer sind Ihre Kooperationspartner?
Das Jobcenter arbeitet mit allen örtlichen Einrichtungen für Geflüchtete und Migrant*innen eng zusam-
men (IvAF-Netzwerk, Kommunales Integrationszentrum, Kommunales Integrationsmanagement, Aus-
länderbehörde, MBE (Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer), JMD (Jugendmigrations-
dienst), BBE (Beratung zur beruflichen Entwicklung))

D.4 Digitalisierung optimieren
Ausgangssituation
Einführung des neuen Fachverfahrens comp.ASS 21

Die bereits für 2020 geplante Einführung des Programms musste wegen der pandemiebedingten Ein-
schränkungen und aus sachlichen Gründen in 2021 verschoben werden.

Im Fokus 2021 steht eindeutig die Einführung des neuen EDV-Fachverfahrens comp.ASS 21. Es han-
delt sich dabei um die Pilotierung der neuen Technik im Bereich der (kommunalen) Jobcenter.

Das Programm umfasst ein integriertes Dokumentenmanagementsystem (DMS), eine komplette Mo-
dernisierung der Fachsoftware sowie die Anbindung externer Anwender (Trägerportal, Bürgerportal)
und ermöglicht einen durchgehend digitalen Workflow.

Die Einführung des neuen Programms wird auch im Jahr 2021 erhebliche Ressourcen binden.

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Was wollen Sie in 2021 konkret erreichen?

- Schulung sämtlicher Mitarbeitenden des Jobcenters im ersten Quartal 2021

- Übernahme und Validierung der Daten aus dem Altprogramm

- Geplanter Einsatz des neuen Programms ab 1.6.2021

- Konzeption und Anbinden der Teile für die externen Anwender nach verlässlicher Funktion, voraus-
sichtlich 2. Halbjahr 2021

Das Jobcenter strebt mit der Einführung des neuen Programms voll digitalisierte Arbeitsprozesse an.
Zudem soll ein digitaler, externer Zugang zu den Dienstleistungen des Jobcenters geschaffen werden.

Mit welchen Partnern arbeiten Sie zusammen?

Bei der Einführung des Fachverfahrens wird mit dem Softwarehaus prosozial sowie der DV-Technik
beim Kreis zusammengearbeitet.

Zu Fragen der Digitalisierung allgemein wertet das Jobcenter EN ständig alle verfügbaren Informatio-
nen zum Thema Digitalisierung aus und beteiligt sich an entsprechenden Austauschforen (Benchlear-
ning der OK, Angebote von DLT und LKT etc.). Bis zum Echteinsatz des neuen Leistungsprogramms
liegt aber der Fokus auf diesem. Zudem wird geprüft, wie sich die externen Entwicklungen (z.B. der
Onlineantrag) einbinden lassen.

Im Bereich der Eingliederungsmaßnahmen soll – ausgehend von den Erfahrungen während der
Corona-Pandemie bei Neuausschreibungen oder -konzeptionen – verstärkt der Einbezug digitaler
Lernformen als Standardelement erwartet werden.

D.5 Weiteres lokales Schwerpunktthema des JC 2021
Was ist der Anlass für Ihre Wahl und wie ist die Ausgangslage?

Aufgrund der Einführung des neuen EDV-Verfahrens und der Zusatzanforderungen aus der
Corona-Pandemie wird auf weitere lokale Schwerpunktthemen verzichtet.

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E. Ausschöpfung interner Potentiale
1. Internes Potential

Thema
Die Zugangssteuerung, insbesondere von solchen Personen, die erstmals oder nach längerer Unter-
brechung SGB II-Leistungen beantragen („Neukunden“), soll fortentwickelt und verbessert werden. Mit
dem Bezug des Neubaus für den EN-Südkreis im September und Oktober 2020 bieten sich neue
Chancen. Die Nutzung dieser Chancen war sowohl für das neue Südkreisgebäude als auch für die
übrigen Standorte schon für 2020 angestrebt, wegen der pandemiebedingten Einschränkungen im
Kundenkontakt jedoch nur bedingt umsetzbar.

Fortführung, Verstetigung und Weiterentwicklung der begonnen Prozesse nach Ende
der pandemiebedingten Kontakteinschränkungen:
Es werden folgende Mindeststandards gesetzt:

- Jeder Neukunde erhält innerhalb von fünf Werktagen nach formloser Antragstellung im Eingangsbe-
reich einen Termin beim zuständigen Leistungssachbearbeitenden.

- Es erfolgt ein persönliches Beratungsgespräch im Bereich der LSB unter Einsichtnahme der antrags-
begründenden Unterlagen.

- Es erfolgt gleichzeitig ein erstes Integrationsgespräch über ein Fallclearing.

Das Jobcenter EN verbindet damit folgende Ziele:

Die Steigerung der Kundenorientierung und Beratung/Beratungsqualität durch den persönlichen Kun-
denkontakt.

Die Steigerung der Bearbeitungsqualität durch Fokussierung auf den Prozess des Neuantragsverfah-
rens.

Die Steigerung der Serviceorientierung in der Leistungssachbearbeitung.

Die Beschleunigung des Neuantragsverfahrens.

Die Beschleunigung des Integrationsprozesses.

Eine Vereinheitlichung der Prozesse an allen Standorten des Jobcenters EN.

Eine höhere Transparenz des Neuantragsverfahrens für die Leistungsberechtigten.

Geplante Weiterentwicklung in 2021
Für Verfahren außerhalb des Neukundenprozesses müssen für die Bereiche der ungesteuerten per-
sönlichen Vorsprachen, insbesondere im Leistungsverfahren und im Zugangsbereich, die Erfahrungen
aus den Pandemieeinschränkungen einbezogen werden: Vermehrte telefonische Abwicklung von An-
liegen, bessere Onlineinformationen, elektronischer Schriftverkehr u.a.

2. Internes Potential

Thema
- Verbesserung der Performance des aktivierenden Bereichs (Vermittlung, Beratung und Aktivierung).

Der Schlüssel dabei wird weniger in Konzepten, Prozessen, interner Zielsteuerung oder Transparenz
gesehen, als vielmehr in den Bereichen Kommunikation, Haltung und Motivation.

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Geplante Weiterentwicklung in 2021
- Durchführung eines extern moderierten Beratungsprozesses mit allen Teamleitungen des aktivieren-
den Bereichs

- Entwicklung von verbindlichen Absprachen in der Beratung, einheitliches Controlling, stärker abge-
stimmte Führungsprozesse und Evaluation der Standards

- Einsetzen von neuen Führungskräfteinstrumenten (Hospitationen, zielgerichtete Fortbildungen…)

U.U. steht am Ende dieses Prozesses auch die Ausweitung auf einen (extern) moderierten Prozess
auf der gesamten Ebene des aktivierenden Bereichs

3. Internes Potenzial

Thema
Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur gemeinsam mit der Arbeitsagentur Hagen und dem Ju-
gendamt der Stadt Witten am Standort Witten in gemeinsamen Räumlichkeiten (One-Stop-Govern-
ment).

Geplante Weiterentwicklung in 2021
Die in 2019 eingeleiteten Gespräche zur Weiterentwicklung der Jugendberufsagentur, welche in 2020
aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen und des Geschäftsführerinnenwechsels bei der
Arbeitsagentur zeitweilig unterbrochen werden mussten, sollen 2021 in einem Gesamtkonzept abge-
schlossen werden. Dazu erfolgt seit September 2020 eine strukturierte Begleitung durch die Interne
Beratung der BA.

Zum abschließenden Ergebnis zu führen sind insbesondere:

- Die Raumfrage

- Das inhaltliche Konzept

- Die Mitarbeiterbeteiligung

- Die Abstimmung der EDV-Systeme

- Der Datenschutz

Externes Ziel ist eine gemeinsame, einheitliche und attraktive Anlaufstelle für die Jugendlichen in Wit-
ten. Internes Ziel ist eine bessere Verzahnung der fachlichen Kompetenzen und Prozesse und damit
eine Fortentwicklung bei den Mitarbeitenden gegenüber der derzeit bestehenden Zusammenarbeit im
Rahmen eines Kooperationsvertrags in den jeweiligen Strukturen der Partner.

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