2020Mediainformationen - POS TECHNOLOGY - Bauve Medien
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POS TECHNOLOGY POS TECHNOLOGY POS TECHNOLOGY 2020 Media informationen gültig vom 01.01. bis 31.12.2020 Bahnhofstraße 57 • 86807 Buchloe Tel.: +49 (0 82 41) 99 884-0 • Fax: +49 (0 82 41) 99 884-100 E-Mail: info@bauve.de • Internet: www.bauve.de
2020 Preisliste 2 Gültig vom 01.01. bis 31.12.2020 Erscheinungsort: Buchloe Mediainformationen P Format Anzahl Breite x Höhe Grundpreis 2maliges 3maliges 4maliges 5maliges 1. Z eitschriftenformat: Spalten in mm Erscheinen Erscheinen Erscheinen Erscheinen 210 mm breit, 297 mm hoch, DIN A4 3% 5% 10 % 15 % 2. S atzspiegel: 185 mm breit, 260 mm hoch, 1/1 4c 3 185 x 260 4.070,00 3.948,00 3.866,50 3.663,00 3.459,50 Spaltenanzahl: 3, Spaltenbreite: 57 mm 3. D atenanlieferung, Druckunterlagen, Druck- und Bindeverfahren: AD/ Firmen-/ Siehe Seite 5 Produkt- 3 185x260 2.100,00 präsentation 4. T ermine: 1/1 4c Erscheinungsweise: 5mal jährlich Erscheinungstermine: siehe Termin- und Themenplan Seite 6/7 3 185 x 128 Anzeigenschluss: 1/2 4c oder oder 2.450,00 2.376,00 2.327,50 2.205,00 2.082,50 siehe Termin- und Themenplan Seite 6/7 1 1/2 90 x 260 5. V erlag: BAUVE Medien GmbH & Co. KG Hausanschrift: Bahnhofstraße 57, 1 oder 57 x 260 oder 86807 Buchloe 1/3 4c 3 oder 1.790,00 1.736,00 1.700,50 1.611,00 1.521,50 185 x 84 Geschäftsführerin: Ines te Heesen 2 Verlagsleitung: Hannelore Syptroth Telefon: +49 (0) 8241 99 884-0 1 1/2 90 x 128 1/4 4c oder oder 1.470,00 1.425,90 1.396,50 1.323,00 1.249,50 Internet: www.bauve.de 3 185 x 62,5 E-Mail: info@bauve.de Redaktion: 1 185 x 40 Carolin Kober Telefon +49 (0) 8241 99 884-150 1/6 4c oder oder 1.130,00 1.096,10 1.073,50 1.017,00 960,50 Telefax +49 (0) 8241 99 884-100 3 57 x 128 E-Mail ck@bauve.de Medienberatung: Silke Matschiner- Telefon +49 (0) 8241 99 884-150 1/8 S4c 3 185x31 880,00 853,60 836,00 792,00 748,00 Oltmanns Kamilla Pusch Telefon +49(0)8241 99 884-180 E-Mail pos-technolog@bauve.de * Unsere Preise sind Nettopreise und AE-fähig
2020 Anzeigenformate 3 Mediainformationen P 6. Z ahlungsbedingungen: Zahlbar ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung. Bankverbindung: Siehe Rechnung Format 1 Format 2 Format 3 Format 4 Format 5 USt-Ident-Nr.: DE 258 218 141 1/1 Seite 1/2 Seite 1/2 Seite 1/3 Seite 1/3 Seite Steuernr.: 140/152/03308 quer hoch hoch quer nzeigenformate und Preise (siehe Seite 2): 7. A Allen Preisen ist der jeweils gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz hinzuzurechnen. 185 x 260 mm 185 x 128 mm 90 x 260 mm 57 x 260 mm 185 x 84 mm 8. Geschäftsbedingungen (siehe Seite 11/12): 210 x 297 mm 210 x 147 mm 104 x 297 mm 71 x 297 mm 210 x 104 mm 216 x 303 mm 216 x 150 mm 107 x 303 mm 74 x 303 mm 216 x 107 mm Format 6 Format 7 Format 8 Format 9 Format 10 1/4 Seite 1/4 Seite 1/6 Seite 1/6 Seite 1/8 Seite hoch quer hoch quer quer 90 x 128 mm 185 x 62,5 mm 57 x 128 mm 185 x 40 mm 185 x 31 mm 104 x 147 mm 210 x 81,5 mm 71 x 147 mm 210 x 58 mm 210 x 47 mm 107 x 150 mm 216 x 84,5 mm 74 x 150 mm 216 x 61 mm 216 x 50 mm Grundformate Anschnittformate (beschnittenes Endformat) Anschnittzugabe je Blattkante 3mm
2020 Rabatte/Einhefter/Beilagen 4 Gültig vom 01.01. bis 31.12.2020 Erscheinungsort: Buchloe Mediainformationen P 8. V orzugsplatzierungszuschläge: eine Seite wird eingeklappt, 1. Titelbild 700,- 4 Blatt (= 8 Seiten) 2 x 2 Blatt 15. Aufgeklebte Postkarten, Warenmuster u.ä.: 2. Umschlagseite 550,- Weitere Umfänge auf Anfrage. Postkartenpapiergewicht 170g. Aufgeklebte Postkarten, 3. Umschlagseite 550,- Preise: 2 seitig 4.070,- Warenmuster auf Einheftern oder ganzseitigen Anzeigen 4. Umschlagseite 550,- 4 seitig 4.220,- müssen zusätzlich wie Beilagen berechnet werden. Vor Bindende Platzierungsvorschriften auf Anfrage: 6 seitig 4.370,- Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage des Mindestens jedoch jeweils 10 % vom Grundpreis. 8 seitig 4.520,- Anzeigenmotivs mit aufgeklebter Postkarte (Standmu- Teilformatige Einhefter auf Anfrage. ster, notfalls Blindmuster) in fünffacher Ausführung er- 10. Formatzuschläge: ohne Berechnung Einhefter sind unbeschnitten anzuliefern, mehrblätt- forderlich. Warenmuster können nur nach Vorlage eines Inselanzeigen: nicht möglich rige Einhefter müssen gefalzt angeliefert werden. Die verbindlichen Musters und vorheriger vom Verlag bei der Vorderseite des Einhefters ist zu kennzeichnen. Einhef- Post einzuholender Zustimmung angenommen werden. 11. Stellen-/Gelegenheitsanzeigen/Advertorials: ter müssen in der Art und Ausführung so beschaffen Formate: Es gelten die Vorschriften für Postkarten 50% vom Grundpreis sein, dass eine zusätzliche Aufbereitung und Bearbei- Mindestformat: 90 x 140 mm (Breite x Länge) tung entfällt. Erschwernisse und zusätzliche Falz- und Maximalformat: 105 x 148 mm (Breite x Länge) 12. Rabatte: Klebearbeiten werden gesondert berechnet. Anlieferungstermin: Spätestens 8 Tage vor Erscheinen Bei Abnahme innerhalb eines Insertionsjahres Anlieferungstermin: Spätestens 8 Tage vor Erscheinen Preis: Mitnahmegebühr (nur Vollbelegung möglich) (Beginn mit dem Erscheinen der ersten Anzeige) 1.590,- netto zzgl. der Klebekosten 530,-. Malstaffel 2maliges Erscheinen 3% 14. Beilagen: Bei aufgeklebten Postkarten oder Warenmustern sollten 3maliges Erscheinen 5% Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage die Klebekanten in Bundrichtung liegen. 4maliges Erscheinen 10 % eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters Bitte beachten: 5maliges Erscheinen 15 % mit Größen- und Gewichtsangaben erforderlich. Sie Gedruckte Beilagen, Gegenstände, Warenproben, Mengenstaffel 2 Seiten 5% müssen den Postbedingungen entsprechend so gestaltet elektronische Datenträger etc. werden einheitlich 4 Seiten 15 % sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt berechnet. (Daher Muster vorab dringend erforderlich) 6 Seiten 20 % werden können. Die Platzierung von Beilagen erfolgt den technischen Möglichkeiten entsprechend. 16. Versandanschrift für Einhefter, Technische Zusatzkosten werden nicht rabattiert. Technische Daten: Beilagen werden lose eingelegt. Maxi- Beilagen und Postkarten: male Größe 200 x 290 mm. Sie müssen so beschaffen sein, Bitte beim zuständigen Kundenberater erfragen. 13. Einhefter: dass eine zusätzliche Bearbeitung entfällt. Erschwernisse Vor Auftragsannahme und -bestätigung ist die Vorlage und zusätzliche Arbeiten (z.B. Falzen) werden gesondert in eines verbindlichen Musters, notfalls eines Blindmusters Rechnung gestellt. Beilagen, die auf einem anderen Werk- mit Größen- und Gewichtsangabe erforderlich. Sie müs- stoff als Papier gedruckt sind, können nur nach Vorlage sen den Postbestimmungen entsprechend so gestaltet eines verbindlichen Musters und vorheriger Zustimmung sein, dass sie nicht mit dem Redaktionsteil verwechselt des Verlages und der Post angenommen werden. werden können. Die Platzierung von Einheftern ist Preise: Beilagengebühren bis 25g Gesamtgewicht, abhängig von den technischen Möglichkeiten. Gesamtauflage: 4.070,- netto, über 25g auf Anfrage. Berechnete Auflage: 11.900 Exemplare zzgl. Sonderauflage Formate: 1 Blatt (= 2 Seiten) 216 x 303 mm Benötigte Liefermenge: 12.100 Exemplare 2 Blatt (= 4 Seiten) 432 x 303 mm Anlieferungstermin: Spätestens 8 Tage vor Erscheinen 3 Blatt (= 6 Seiten) 620 x 303 mm Beilagenhinweis wird vom Verlag erstellt.
2020 Datenübernahme und Daten- weiterverarbeitung/Bindeart 5 Anzeigendaten per Datenträger oder E-Mail Mediainformationen Datenanlieferung für MAC Verwendbare MAC-Dateiformate und CTP (Computer-to-Plate) • High-End PDF (plattformunabhängig) 4 E-Mail: • InDESIGN CS2, CS3, CS4 • E-Mail • Illustrator CS2, CS3, CS4 pos-technology@bauve.de • Wetransfer • Photoshop CS2, CS3, CS4 • Dropbox • InDesign CS2, CS3, CS4 4 Bei technischen Fragen: ür jede Weiterverarbeitung bzw. Zusendung von F Wichtige Hinweise zu PC Dateiformaten Telefon +49 (0) 8241 99 884-150 Datenträgern werden technische Kosten in Höhe und PC-Software von bis zu D 100,– zuzüglich USt. in Rechnung • MAC-kompatible Daten erzeugen oder exportieren gestellt, wenn dem Verlag bei der Eingangskon- • Druck-PDF im CMYK-Modus mit in Kurven umgewan- trolle der gelieferten Daten durch unvollständige delte Schriften speichern oder fehlerhafte Anzeigendaten ein Mehraufwand • Bildformate (.tif, .jpg) mit einer Auflösung von 240 entsteht. Sonder- und Schmuckfarben sind nicht dpi bis 300 dpi, Modus CMYK vorgesehen. • Für alle Daten und Formate muss die entsprechende Beschnittzugabe (je Beschnittkante 3 mm) berück- • Bindeart: Klebebindung sichtigt sein • Ein druckverbindlicher Proof als Kontrollinstanz ist Folgende Kriterien beschreiben verwendbare Daten: unbedingt erforderlich und mitzuliefern • High-End PDF (plattformunabhängig) • MAC-kompatible Daten Hinweise zum CTP-Verfahren und zur • Wichtig: Druck-PDF im CMYK-Modus mit Filmanlieferung in Kurven umgewandelte Schriften. Die Übernahme digitaler Anzeigen- und Druckun- • Bildformate (.tif, .jpg) mit einer Auflösung von 240 terlagen entspricht dem CTP-Produktionsprinzip. dpi bis 300 dpi. Druckfilme werden für -dieses Verfahren nicht mehr • Rasterweite 54er bis 60er Raster benötigt und -können daher nicht mehr angenommen • Für alle Daten und Formate muss die entsprechende werden. Beschnittzugabe (je Beschnittkante 3 mm) berücksich- tigt sein. Ein druckverbindlicher Proof als Kontroll- Druckverfahren: instanz ist unbedingt erforderlich und mitzuliefern. Offsetdruck nach Euro-Scala (CMYK)
2020 Termin- und Themenplan T Änderung der Frequenzen und 6 Erscheinungstermine behalten wir uns aus Aktualitätsgründen vor. Mediainformationen Termine: Themen/Special: Messen: • EuroShop-Messeheft mit Beilage (Hallenpläne EuroShop 2020 Ausgabe 1/2020 und Logoplatzierung unserer Kunden) 16. bis 20. Februar 2020 und Vorschau zu Messe Düsseldorf • Omnichannel Redaktionsschluss: 08.01.2020 • Künstliche Intelligenz im Handel • Digitalisierung Internet World Expo 2020 Anzeigenschluss: 15.01.2020 10. und 11. März 2020 • Virtual Reality Druckunterlagenschluss: 22.01.2020 • Click & Collect ICM München • Electronic Shelf Label & Beacons Erscheinungstermin: 05.02.2020 • Customer Relationship Management TradeWorld auf der LogiMAT 2020 • Cash Points 10. bis 12. März 2020 • Payment Trends & Self Service Stuttgart • POS Devices (Drucker, Scanner, Kassen, Waagen) • RFID & Instore Analytics FESPA 2020 • Retail Security 24. bis 27. März 2020 • Workforce Management Madrid • E-Commerce & Onlineshops • EuroShop Trends 2020 Ausgabe 2/2020 • Digitalisierung • Vernetzte Technologien • Chatbots World Retail Congress Redaktionsschluss: 11.03.2020 • Bargeldloses Bezahlen am POS 28. bis 30. April 2020 Anzeigenschluss: 18.03.2020 • Cash Management Rom • Digital Signage & Kiosksysteme Druckunterlagenschluss: 25.03.2020 • E-Commerce Retail Expo 2020 • Mobile Computer am POS 29. und 30. April 2020 Erscheinungstermin: 08.04.2020 • Business Intelligence London • CRM / Loyalty Programme • Instore Kommunikation • Warenwirtschaft Special Drucker und Scanner • Virtual Reality am POS Doppelausgabe 3-4/2020 • Inventurmanagement dmexco 2020 • Couponing 23. und 24. September 2020 • Künstliche Intelligenz Messe Köln Redaktionsschluss: 03.06.2020 • Digitalisierung • WLAN im Handel Anzeigenschluss: 10.06.2020 • Cloud Computing Paris Retail Week 2020 • Self-Checkout-Systeme / Waagen 14. bis 16. September 2020 Druckunterlagenschluss: 17.06.2020 • Zahlungssysteme Paris Erscheinungstermin: 01.07.2020 • Mobile Payment • Cross Selling Security Essen 2020 • Retail Security • Onlineshop 22. bis 25. September 2020 • Omnichannel Essen Special Kassensysteme
2020 Termin- und Themenplan T Änderung der Frequenzen und 7 Erscheinungstermine behalten wir uns aus Aktualitätsgründen vor. Mediainformationen Termine / Themen Themen/Special: Messen: Ausgabe 5/2020 • Digitalisierung Internet World Congress 2020 • IoT Oktober 2020 • Chatbots München Redaktionsschluss: 02.09.2020 • Mobile Shopping • Tablets und iPads am POS Deutscher Handelskongress 2020 Anzeigenschluss: 09.09.2020 • Bon- und Coupondrucker • Digital Signage November 2020 Druckunterlagenschluss: 16.09.2020 • Business Intelligence Berlin Erscheinungstermin: 30.09.2020 • Cloud Computing • Self Service / Waagen, Kassen RetailShow Warschau 2020 • Digitaler POS November 2020 • Internationaler E-Commerce Warschau • Omnichannel • Barcode-Scanner • Workforce Management Special Zahlungssysteme Ausgabe 6/2020 • EuroCIS-Vorschau 2021 • Online vs. Stationär • Mobile Devices Redaktionsschluss: 04.11.2020 • Cloud Computing • Kassensysteme am POS viscom 2021 Anzeigenschluss: 11.11.2020 • Zahlungssysteme Januar 2021 • Mobile Payment Messe Düsseldorf Druckunterlagenschluss: 18.11.2020 • Cash Management Erscheinungstermin: 02.12.2020 • Electronic Shelf Label • Workforce Management ISE 2021 • Cross Selling 2. bis 5. Februar 2021 • Omnichannel Barcelona • Digitalisierung Special Digital Signage
2020 Redaktion/Verlag 8 Umfangs- und Inhaltsanalyse ISSN-Nr. 16 10-32 11 Mediainformationen 1. K urzcharakteristik: 7. J ahrgang/Jahr: 22. Jahrgang / 2020 15. Umfangs-Analyse: 6/17 - 5/18 =6 Ausgaben Der POS TECHNOLOGY Retail Solution ist die Ver- Erscheinungsweise 5 mal jährlich bindung zum LADENBAU und ist ein unabhängiges, Format der Zeitschrift DIN A4 zweisprachiges Fachmagazin (deutsch/englisch) für Technologie, Softwarelösungen, IT, Digitalisierung 8. Verlag: BAUVE Medien GmbH & Co. KG sowie Künstliche Intelligenz im stationären Handel Gesamtumfang 336,00 Seiten = 100,00 % und Online-Shop. Die Verknüpfung von Online und 9. Hausanschrift: Bahnhofstraße 57, Offline gewinnt im Handel immer größere Bedeutung, 86807 Buchloe Redaktioneller Teil 258,20 Seiten = 76,84 % deshalb vertieft POS TECHNOLOGY Retail Solution den Omnichannel-Ansatz und bietet damit sowohl dem 10. Telefon: +49 (0) 8241 99 884-0 Anzeigenteil 77,80 Seiten = 23,16% stationären Einzelhandel und den Onlineshops aktuelle Telefax: +49 (0) 8241 99 884-100 Lösungen aus der Praxis für die Praxis. Die Empfänger des Magazins sind überwiegend in den Zentralen 11. I nternet: www.bauve.de 16. Inhalts-Analyse des Redaktionsteils 6/17 - 5/18 = 6 Ausgaben: der Handelsketten sowie im größeren Einzelhandel E-Mail (Verlag): info@bauve.de und den Onlineshops angesiedelt. Zahlungsverkehr, E-Mail (Anzeigen): pos-technology@bauve.de Titel/Editorial/Inhalt 18,00 Seiten = 6,97 % Kassensysteme, E-Commerce, CRM, Digital Signage, E-Mail (Redaktion): ck@bauve.de ERP und Mobile Devices sind nur einige Themen der E-Mail (Produktion): produktion@bauve.de News 13,70 Seiten = 5,31 % Berichterstattung. „POS Technology Retail Soluti- on“ vermittelt Eindrücke der neuesten Technologie für 12. Termin- und Themenplan: siehe Seite 6/7 Produktneuheiten 34,60 Seiten = 13,40 % den europäischen Handel. POS TECHNOLOGY ist völlig unabhängig und sieht sich als Aufklärer und Vermittler von neuesten Technologien für den gesamten europä- 13. Abonnementpreise: Marktübersicht 32,70 Seiten = 12,66 % ischen Handel und ist als hochwertige Printausgabe Inland: sowie als Online-Version verfügbar. 62,50,- inkl. 7% USt. und Versandkosten (Einzelver- Messe / Veranstaltungen 42,00 Seiten = 16,27 % kauf 12,50 inkl. 7% USt. zzgl. Versandkosten) 2. Mitgliedschaften: – Ausland: Technik 39,30 Seiten = 15,22 % 62,50,- exkl. USt. zzgl. 18,50 Versandkosten und 3. Organ: – 12,50 Bankspesen für nicht EU-Länder Trend 39,20 Seiten = 15,18 % 4. H erausgeber: BAUVE Medien GmbH & Co. KG (Einzelverkauf 12,50 exkl. USt. zzgl. Versandkosten Geschäftsführerin: Ines te Heesen und Bankspesen) Projektmanagement 5,70 Seiten = 2,20 % Verlagsleitung: Hannelore Syptroth 14. Auflage: Marketing 13,70 Seiten = 5,31 % 5. R edaktion: Exemplare pro Ausgabe im Jahresdurchschnitt: Carolin Kober Telefon +49 (0) 8241 99 884-150 1/2018 - 12/2018 Studie 7,70 Seiten = 2,98 % E-Mail ck@bauve.de Druckauflage: 12.100 Tatsächlich verbreitete Auflage: 11.965 Sonstiges 11,60 Seiten = 4,50 % 6. M edienberatung: Verkaufte Auflage: 1019 Silke Matschiner- Belege; Archiv: 80 Gesamtumfang Redaktion 258,20 Seiten = 100,00 % Oltmanns Telefon +49 (0) 8241 99 884-150 Freistücke: 10.866 Kamilla Pusch Telefon +49(0)8241 99 884-180 E-Mail pos-technolog@bauve.de
2020 Auflagen- und Verbreitungsanalyse 9 Gültig vom 01.01. bis 31.12.2020 Erscheinungsort: Buchloe Mediainformationen 2 16. Auflagen-Kontrolle: Gliederung der Inlands-Auflage in % Exemplare nach Nielsen-Gebieten 17. Auflagen-Analyse: Nielsen-Gebiet I 13,95 1.307 4,68 % (566) 3,48 % (421) Schleswig-Holstein Abo + Einzelverkauf Sonstiger Verkauf Hamburg Niedersachsen/Bremen 91,14 % (11.028) Freistücke Nielsen-Gebiet II 35,34 3.312 Nordrhein-Westfalen Nielsen-Gebiet III a 17,11 1.604 Hessen Rheinland-Pfalz Saarland Nielsen-Gebiet III b 12,81 1.201 Baden-Württemberg Nielsen-Gebiet IV 15,94 1.494 Bayern Nielsen-Gebiet V 2,81 263 Berlin Nielsen-Gebiet VI 1,11 104 18. Geografische Verbreitungsanalyse: Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage Sachsen-Anhalt Wirtschaftsraum % Exemplare Nielsen-Gebiet VII 0,93 87 Deutschland (TvA) 78,00 9,372 Thüringen Ausland (TvA) 22,00 2,643 Sachsen atsächlich verbreitete T Tatsächlich verbreitete Auflage (TvA) 100,00 12.015 Auflage Inland 100,00 9.372
2020 Strukturanalyse/ Empfänger 10 Gültig vom 01.01. bis 31.12.2020 Erscheinungsort: Buchloe Mediainformationen 3-E 19. Empfänger Branchen / Wirtschaftszweige / Fachrichtungen / Berufsgruppen: 20. Verbreitung der Auslands-Analyse: Empfängergruppen Anteil an tatsächlich verbreiteter Auflage 10 % Empfängergruppen Insgesamt England 38 % % Exemplare restliches Europa 15 % Großhandel* 3,83 464 Asien Zentralen von Supermärkten / Discountern* 6,49 785 Privater Einzelhandel o. Lebensmittelmärkte 73,67 8.914 Zentralen von Einzelhandelsketten* 9,90 1.198 Agenturen / Sonstige 6,11 739 Tausend TvA 100 12.015 davon Ausland 22,00 2.643 Rest/Archiv 0,93 112 17 % 20 % Druckauflage 100,00 12.100 Skandinavien Benelux *incl. Mehrfachnennungen und Ausland
2020 Geschäftsbedingungen der BAUVE Medien 11 für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Mediainformationen 1. Ein „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft Zahlungsminderung des Auftrages. Eine Rückgängigma- Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der BAUVE oder der technischen Form unzumutbar ist und Anzeigen, chung des Auftrags aber ist ausgeschlossen. Reklamationen Medien und Auftraggebern über die Veröffentlichung einer die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel von andere Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage drei Monaten nach Veröffentlichung geltend gemacht Werbungtreibenden in einer Zeitung oder Zeitschrift zum des Musters und dessen Billigung bindend. Die Ablehnung werden. Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob Zweck der Verbreitung. einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Wer- 6. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen bungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Wer- vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des bemittel ist alleine der Auftraggeber verantwortlich. Bei der soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftragge- leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen oder den technischen Vorgaben des Verlages entsprechende wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig vor Schaltungsbeginn ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungs- veröffentlicht wird. gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvor- gesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper lagen hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die für oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzlichen 3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste Vorschriften. Reklamationen müssen - außer bei nicht aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu ver- sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen treten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entspre- den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des Verlages zur vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab chenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Der Auftragge- Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf ber hat, wenn keine Zusatzleistungen in Verbindung mit den vorsätzlichem Verhalten beruhen. veröffentlichten Anzeigen erbracht wurden, rückwirkend 7. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzei- vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so 8. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch gen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. hat der Auftraggeber nur Anspruch auf eine einwandfreie geliefert. In Datenform ist die Anlieferung kostenfrei, als Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur Print übernimmt der Auftraggeber sämtliche anfallenden 4. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des Kosten. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Seiten an Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen hat das Recht, bei sonstigen Werbemitteln eine Ersatzver- berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum An- erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort öffentlichung zu verweigern, wenn diese einen Aufwand zeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. erfordert, der in einem groben Missverhältnis zu dem Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden. Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese für 5. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen im Rahmen eines den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich 9. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung Abschlusses abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze wäre. Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzveröffentli- ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder deren Inhalt chung des anderen Werbemittels gestellte angemessene Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszah- vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren Frist verstreichen oder ist die Ersatzveröffentlichung erneut lung vereinbart ist. Zahlungen per Scheck sind nicht mehr beanstandet wurde, oder deren Veröffentlichung für den nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf möglich.
2020 Geschäftsbedingungen der BAUVE Medien 12 für Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften Mediainformationen 10. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden banküb- wird. Der Verlag behält sich die Berechnung der Mehrwertsteuer technische Sonderausführungen. Jeder Auftrag wird erst liche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der in der gesetzlich geschuldeten Höhe für den Fall vor, dass die nach schriftlicher Bestätigung durch den Verlag rechtsver- Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige (Beilage) bejaht. bindlich. des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. 15. Der Verlag haftet nicht für Schäden und Leistungs- 22. Bei Neuaufnahme einer Geschäftsverbindung behält Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit minderungen infolge höherer Gewalt (z. B. verspätetes sich der Verlag vor, Vorauszahlung zum Anzeigenschlusster- des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während Erscheinen oder Nichterscheinen durch Streik, Abwehraus- min zu verlangen. der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen sperrung u. ä.). weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich 23. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Be- 16. Nach Anzeigenschluss sind Sistierungen, Änderungen für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die trages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich von Größen, Formaten und der Wechsel von Farben nicht Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. mehr möglich. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auf- 11. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. 17. Media- und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in trages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Bele- Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter gnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft Die in diesen Mediadaten ausgewiesenen Preise für Anzei- beeinträchtigt werden. werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche gen und alle weiteren Werbemittel sind nicht vergütungs- Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und fähig. Besteht eine Media- oder Werbeagentur auf Zahlung 24. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, Ar- Verbreitung der Anzeige. einer Mittlervergütung, muss diese auf die ausgewiesenen beitskampf, Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Preise aufgeschlagen werden. Gewährte Mittlervergütung Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl 12. Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf darf weder ganz noch teilweise nicht an die Auftraggeber im Betrieb des Verlages als auch in fremden Betrieben, andere Weise genannte durchschnittliche Auflage. Sie er- weitergegeben werden. derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten rechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurch- bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der schnitt von vier Quartalen vor dem Insertionsjahr. 18. Wenn für konzernangehörige Firmen die gemein- veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % same Rabattierung beansprucht wird, ist die schriftliche der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder 13. Erfüllungsort ist Buchloe. Gerichtsstand ist Memmingen. Bestätigung einer Kapitalbeteiligung von mehr als 50 % auf andere Weise zugesicherten Auflage vom Verlag aus- Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren erforderlich. geliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz 19. Mittlervergütung wird nur an nachgewiesene Werbea- dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch genturen gewährt. Bei verspäteter Feststellung, dass es sich tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung um keine nachgewiesene Werbeagentur handelt, behält sich unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss der Verlag die Rückforderung der geleisteten Mittlervergü- Bitte bei Ihrer Auftragsvergabe unbedingt beachten: seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem tung vor. Sollte sich eine Forderung bei einer Media- oder Werbeagen- Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand tur nicht einfordern lassen, egal aus welchem Grund, geht Memmingen vereinbart. 20. Auftragsbestätigungen per E-Mail sind auch ohne diese automatisch auf den Auftraggeber über. Stornie- Unterschrift rechtsverbindlich. rungen sind innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der schriftlichen 14. Bei Anzeigen (Beilagen) aus dem Ausland erfolgt die Auftragsbestätigung ohne Rechnungslegung möglich, Rechnungstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der 21. Die Geschäftsbedingungen des Verlages gelten sinn- danach wird der volle Rechnungsbetrag fällig. Bei Anzeigen- Voraussetzung, dass Steuerbefreiung besteht und anerkannt gemäß auch für Aufträge über Beikleber, Beihefter oder buchung nach Anzeigenschluss entfällt die Stornofrist.
2020 Kontakte 13 Ihre Ansprechpartner beim „POS TECHNOLOGY“ Mediainformationen Redaktion Carolin Kober Tel.: +49 (0) 82 41 99 88 4-150 E-Mail: ck@bauve.de Medienberatung/Anzeigenverkauf Silke Matschiner-Oltmanns Tel.: +49 (0) 82 41 99 88 4-150 Kamilla Pusch Tel.: +49 (0) 8241 99 88 4-180 E-Mail: pos-technology@bauve.de BAUVE Medien GmbH & Co. KG • Bahnhofstraße 57 • 86807 Buchloe Telefon +49 (0) 82 41 99 884-0 • Telefax +49 (0) 82 41 99 884-1 00 • E-Mail info@bauve.de • www.bauve.de
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