Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April - KVZ Ehingen
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Kontaktbeschränkungen Maskenpflicht • Im Auto, bei Mitfahrten von haushaltsfremden Private Treffen im öffentlichen oder privaten In folgenden Bereichen müssen alle Personen Personen (Paare gelten als ein Haushalt) Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen. ab 6 Jahren eine medizinische Maske • In Arztpraxen Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich tragen*: • FFP2/KN95/K95-Maske in Krankenhäusern und Bundes- regelung 13 Jahre* werden nicht mitgezählt. Paare, die • Für alle Schüler*innen sowie Lehrer*innen Pflegeeinrichtungen. nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. an Schulen mit Präsenzunterricht sowie Ausnahme: Personal, das nicht direkt mit *bis zum 14. Geburtstag Schulhorte und Nachmittags-und Nachhilfe- Patient*innen oder Bewohner*innen in Kontakt ist, Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an betreuung. ist von der FFP2-/KN95-/N95-Pflicht befreit. *Ausnahme: Kinder unter 6 Jahre und Personen, die aus gesundheitlichen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • Für Personal in Kitas, Grundschulförder- Gründen keine Maske tragen können (ärztliche Bescheinigung notwendig). Ein Haushalt plus höchstens eine weitere klassen, Horten und Schulkindergärten. Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Ausnahme: Beim ausschließlichen Kontakt Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich zu Kindern. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: 13 Jahre werden nicht mitgezählt. • Im öffentlichen Personenverkehr Bundes- FFP2/KN95/K95-Maskenpflicht: Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Beim Einkaufen regelung • Im öffentlichen Personennah- und Fern- an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter • In geschlossenen Räumen, die für die verkehr, im Taxi und bei der Schülerbe- 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Öffentlichkeit oder für den Publikums- förderung und in den Einrichtungen und Warte- Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden verkehr bestimmt sind bereiche dieser Angebote in Kraft. • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an • Bei allen noch geöffneten körpernahen Dienst- Lockerung ab einer Inzidenz unter 35 an Einsatzorten leistungen 5 aufeinanderfolgenden Tagen: • Bei den erlaubten körpernahen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Treffen von bis zu zehn Personen aus maximal Dienstleistungen 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. drei Haushalten möglich. Die Kinder dieser • Während Veranstaltungen der Religions- Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Haushalte werden bis einschließlich 13 Jahre ausübung und Beerdigungen machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. nicht mitgezählt. Ausgangsbeschränkungen • Inanspruchnahme medizinischer und Bundes- Ausnahmeregelung: Von 22 bis 24 Uhr ist regelung Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen veterinärmedizinischer Leistungen. der Individualsport im Freien alleine am Tag oder bei Nacht. • Begleitung unterstützungsbedürftiger erlaubt. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Personen und Minderjähriger, Sorge- und 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Umgangsrecht. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Ausgangsbeschränkungen für den betroffenen • Begleitung Sterbender und Personen in akut Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werk- Bundes- regelung Land- oder Stadtkreis von 22 bis 5 Uhr. lebensbedrohlichen Zuständen. tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung • Handlungen zur Versorgung von Tieren, z.B. am Tag nach der Bekanntmachung durch (dazu gehört auch beispielsweise der zum Haus Gassi gehen oder füttern. die örtlichen Behörden in Kraft. gehörende Garten) ist dann nur mit triftigen • Besuch von religiösen Veranstaltungen. Gründen erlaubt. Z.B.: • Veranstaltungen zur Aufrechterhaltung der • Ausübung beruflicher Tätigkeiten und öffentlichen Ordnung. wichtiger Ausbildungszwecke. • Besuch von Versammlungen nach Artikel 8 Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf des Grundgesetzes. Baden-Württemberg.de Stand: 29.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Bildung & Betreuung Arbeiten • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet, • Kitas sind für den Regelbetrieb unter Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an die gesundheitliche Fürsorge gegenüber Pandemiebedingungen offen. 5 aufeinanderfolgenden Tagen: ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen. • Alle Klassenstufen aller Schulen haben Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen Bundes- regelung • Home Office, sofern möglich Präsenzunterricht im Wechselmodell. dürfen Einzelunterricht und Unterricht für • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst- • Sonderregelung für Abschlussklassen sind Gruppen mit bis zu fünf Kinder bis und Geschäftsbetriebes möglich und werden individuell festgelegt. einschließlich 13 Jahre anbieten. • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen • Voraussetzung für die Teilnahme am Besuch von Bibliotheken und Archive ohne auch in Präsenz möglich Präsenzunterricht ist die verpflichtende Voranmeldung und Dokumentation der • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Durchführung von 2 Corona-Tests pro Kontaktdaten erlaubt. Mindestabstand von 1,5 Metern zu den Woche für alle Schüler*innen und Lehr- Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann personal an allgemeinbildenden Schulen Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an (auch im Freien) sowie Berufsschulen. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: • An den Betrieb angepasste Hygiene- Alle Schulen gehen verbindlich in den • Nachhilfeunterricht in Gruppen bis Bundes- auflagen regelung Wechselunterricht. Folgende Einrichtungen maximal 5 Schüler*innen wieder möglich. schließen: • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen außerschulischen Einrichtungen der Unterricht im Rahmen der geltenden Kontakt- beschränkungen möglich. Erwachsenenbildung und ähnlichen Geimpfte/genesene Personen Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugend- Geimpfte und genesene Personen sind von der • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen kunstschulen. Online-Angebote sind weiterhin in zahlreichen Bereichen geltenden Testpflicht können digitale Kurse anbieten. Kurse in Präsenz möglich. befreit. Nachweis erforderlich. sind möglich bei erforderlichen beruflichen Aus- Regelung für Ballett- und Tanzschulen: Zulässig und Fortbildungen, Sprach- und Integrationskursen ist Paartanz von Paaren die in einem Haushalt sowie Nachhilfe, sofern digital nicht möglich. leben sowie von Paaren in einer festen Gesundheit & Soziales • Ballett- und Tanzschulen schließen für den Beziehung aus zwei verschiedenen Haushalten. Publikumsverkehr. Kontaktarmes Training • Schutzvorkehrungen und regelmäßige mit maximal 5 Personen aus zwei Haus- Notbremse ab einer Inzidenz über 165 an Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, halten. Kinder der beiden Haushalte bis 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Senioren- und Behinderteneinrichtungen einschließlich 13 Jahre werden nicht mit- Bundes- Fernunterricht und kein Präsenzbetrieb oder • Schnell- und Selbsttests, die erforderlich regelung gezählt. -unterricht in folgenden Einrichtungen: sind, um Dienstleistungen und Angebote • Praktische Ausbildung und Prüfung (gilt für Schulen aller Art, Kindergärten, Kindertages- wahrnehmen zu können, müssen von Auto, Flugzeug und Boot) sind unter Hygiene- stätten, Kindertagesbetreuung, Berufsschulen geschultem Personal durchgeführt werden. auflagen und mit medizinischer Maske möglich. • Abschlussklassen und SBBZ (G und K) sind Die Tests müssen tagesaktuell sein, bedeutet Theorieunterricht ist nur online möglich. ausgenommen. nicht älter als 24 Stunden. Kostenfreie • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit • Notbetreuung ist weiterhin möglich. Bürgertests können hierfür genutzt werden. vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der Kontaktdaten möglich. Notbremse tritt außer Kraft, wenn die • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen oder Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, unter 100 bzw. 165 liegt. Lockerungen treten sowie ein Testkonzept für das Personal. am Tag nach der Bekanntmachung durch die Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf örtlichen Behörden in Kraft. Baden-Württemberg.de Stand: 29.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sonstiger Einzelhandel darf neben Einzelhandel Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an „Click&Collect“unter folgenden Bedingungen Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf auch „Click&Meet“ anbieten: 3 aufeinanderfolgenden Tagen: sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der Für „Click&Meet“ ist ein tagesaktueller Bundes- der Corona-Verordnung geöffnet: Corona-Verordnung regelung negativer Corona-Schnelltest erforderlich. Babyfachmärkte • Tragen von medizinischen Masken Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt Bäckereien und Konditoreien • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit werden.. Banken festem Zeitfenster Blumenläden • Dokumentation der Kontaktdaten Notbremse ab einer Inzidenz über 150 an Bundes- regelung Buchhandlungen 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Drogerien Regelung für Geschäfte: Bundes- Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“anbieten. Gartenmärkte • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten regelung „Click&Collect“ sowie Lieferdienste sind Getränkemärkte werden. weiterhin möglich. Großhandel • Geschäfte mit weniger als 10 m² Hörgeräteakustiker Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in Ergänzung zu den Regelung für offene Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Geschäfte des täglichen Bedarfs: sowie Ersatzteilverkauf Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e Lebensmittelmärkte • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Kund*in pro 20 m² Verkaufsfläche Metzgereien ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt: Optiker den Lebensmitteleinzelhandel) ein*e Kund*in pro 40 m² Orthopädieschuhtechniker • Maskenpflicht vor den Geschäften und Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an Poststellen und Paketshops, aber ohne auf den Parkplätzen 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100/150 den Verkauf von weiteren Waren • Gesteuerter Zutritt liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Bekannt- Reformhäuser • Warteschlangen vermeiden. machung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Reinigung und Waschsalons Reise- und Kundenzentren für den Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an öffentlichen Verkehr 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Sanitätshäuser Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden Tafeln Bedingungen öffnen: Tankstellen • Berücksichtigung der Hygieneauflagen Telefonshops für Reparatur, Austausch der Corona-Verordnung und Störungsbehebung • Tragen von medizinischen Masken Tierbedarf- und Futtermärkte Wochenmärkte Zeitschriften- und Zeitungskioske Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de Alle Details sowie Fragen und Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 29.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Dienstleistungen Gastronomie Religionsausübung Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller Gottesdienste und Beerdigungen unter Körpernahe Dienstleistungen sind unter Art bleiben geschlossen. Hygieneauflagen. folgenden Bedingungen erlaubt: • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder • Einhalten der AHA-Regeln über die • Während des gesamten Aufenthalts in der Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen gesamte Dauer Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung bis 22 Uhr für Abholung) • Tragen von medizinischen Masken müssen alle Beteiligte medizinische Masken • Kein Ausschank und Verzehr von • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer alkoholischen Getränken im öffentlichen als 10 Personen mindestens zwei Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder Raum Werktage zuvor bei den zuständigen Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test- • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für konzept für das Personal benötigt. in verschlossenen Behältnissen erlaubt Beerdigungen. • Nur mit vorheriger Terminbuchung • Kein Gemeindegesang in geschlossenen Weiterhin geschlossen: Kantinen schließen überall dort, wo es die Räumen Prostitutionsgewerbe Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum Mitnehmen sind erlaubt. Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Ausführliche Liste auf 3 aufeinanderfolgenden Tagen: » Baden-Württemberg.de Bundes- Beerdigungen mit maximal 30 Personen. regelung Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Veranstaltungen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werk- Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen. im öffentlichen Raum. tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten am Medizinisch notwendige Behandlungen sind Ausnahmen: Tag nach der Bekanntmachung durch die weiterhin erlaubt. Friseurbetriebe dürfen geöffnet • Gerichtsverhandlungen örtlichen Behörden in Kraft. bleiben. Für das Wahrnehmen eines Termins beim • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit Friseur oder der Fußpflege ist ein tagesaktueller und Ordnung dienen Reisen negativer Corona-Schnelltest erforderlich. • Betriebsversammlungen Appell: Verzichten Sie auf private Reisen Kostenfreie Bürgertests können hierfür genutzt • Prüfungen und deren Vorbereitung sowie Ausflüge zu touristischen Zielen. werden. • Eheschließungen Verstärkte Kontrollen und Zugangs- Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe) beschränkungen an tagestouristischen 100 liegt. Lockerungen treten am Tag nach der Hotspots durch die örtlichen Behörden. Bekanntmachung durch die örtlichen Behörden in Kraft. Nicht gestattet: Touristische Busreisen Touristische Übernachtungsangebote (auch Campingplätze) Weiterhin möglich: Abstand Hygiene Medizinische Corona-App Regelmäßig halten praktizieren Maske tragen Geschäftsreisen nutzen lüften Reisen und Übernachten in Alle Details sowie Fragen und besonderen Härtefällen Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de Stand: 29.04.2021
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 24. April Sport Ansonsten sind öffentliche und private Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an 3 aufeinander- Sportstätten für den allgemeinen Publikums- folgenden Tagen: Individualsport im Freien und auf Außen- verkehr geschlossen. Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport- und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des und Thermen aller Art) und kontaktarmer Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de eigenen Haushalts. Bundes- regelung Freizeit- und Amateursport mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Für Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb, Kinder bis einschließlich 13 Jahre dürfen in Gruppen von Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich Profi- oder Spitzensport und für dienstliche Bundes- maximal 5 Kindern kontaktlosen Sport im Freien ausüben. 13 Jahre werden nicht mitgezählt. Zwecke (etwa für Polizei und Feuerwehren) regelung Anleitungspersonen benötigen einen tagesaktuellen dürfen die Einrichtungen (wie z.B. Fitness- negativen Corona-Schnelltest. Kostenfreie Bürgertests Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit studios) geöffnet werden. können hierfür genutzt werden. bis zu 20 Kindern bis einschließlich 13 Jahre ist erlaubt. Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an 5 Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- aufeinanderfolgenden Tagen: einanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen Die Benutzung der Umkleiden oder Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Aufenthaltsräume ist nicht gestattet. mit maximal 10 Personen. In Innenanlagen mit maximal Behörden in Kraft. 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt. nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Theater Notbremse ab einer Inzidenz über 100 an Kultur- und Freizeitgestaltung Volksfeste o.ä. 3 aufeinanderfolgenden Tagen: Kultur- und Freizeiteinrichtungen Zirkusse Museen, Galerien und Gedenkstätten, werden für den bleiben geschlossen. Publikumsverkehr geschlossen. Wettannahmestellen Geöffnet: schließen. Die Außenbereiche von zoologischen und Bundes- Geschlossen: Spielplätze im Freien regelung botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen Wandern und Spazieren negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Ausflugsschiffe Voranmeldung und Dokumentation der Kontaktdaten Camping- und Wohnmobilstellplätze Geöffnet für „Click&Collect“ sowie erforderlich. Kinder bis einschließlich 5 Jahre sind von der Diskotheken und Clubs „Click&Meet“: Testpflicht ausgenommen. Freizeitparks und Indoorspielplätze Wettannahmestellen Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf- Kinos einanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt. Lockerungen Kletterparks (drinnen und draußen) Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung treten am Tag nach der Bekanntmachung durch die örtlichen Konzerte und Kulturhäuser und/oder Dokumentation der Kontaktdaten: Behörden in Kraft. Autokino, Autotheater, Autokonzerte Lockerung ab einer Inzidenz unter 50 an Krabbelgruppen Galerien 5 aufeinanderfolgenden Tagen: Messen Museen Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten, Opern Gedenkstätten zoologischen und botanischen Gärten Spielbanken- und hallen Zoologische und botanische Gärten Alle Details sowie Fragen und ohne Voranmeldung und Dokumentation Antworten finden Sie auf Baden-Württemberg.de der Kontaktdaten erlaubt. Stand: 29.04.2021
Sie können auch lesen