MASTERPLAN ENERGIE DER STADT ZÜRICH - Beilage zu STRB Nr. 498/2016
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Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Titelbild: Der Zürichsee dient als Energiequelle für drei Seewasserverbunde, die rund um das Zürcher Seebecken verschiedene Gebäude heizen und kühlen. Dafür braucht es eine Leitung, die dem See Wasser entnimmt und es nach der Wärme- oder Kälteproduktion in unveränderter Qualität wieder zurückführt. Bild: ewz Impressum Herausgeberin Stadt Zürich Energiebeauftragter Postfach, 8021 Zürich Tel. 044 412 26 92 www.stadt-zuerich.ch/energiebeauftragter Juni, 2016 Redaktionelle Bearbeitung Steuerungsgruppe Masterplan Energie Gestaltung Geomatik + Vermessung Abkürzungen i Stadtratsbeschluss Nr. 498/2016 siehe auch städtische Richtlinien zur 2 Ersetzt STRB Nr. 765/2012 Rechtschreibung
Inhalt Einleitung Energiepolitik der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Ziele Prioritäten Quantitative Ziele Strategische Einordnung Handlungsbereiche Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum Umsetzung Verantwortung Instrumente und Prozess Prozesssteuerung Kooperationen 3
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Geltungsbereich Der Masterplan Energie gilt für die Stadtverwaltung und stadtnahe Orga- nisationen. Dies sind beispielsweise Stiftungen und Baugenossenschaften, welche namhafte städtische Unterstüt- i zungsleistungen erhalten oder Aktien- gesellschaften mit Mehrheitsbeteili- gung der Stadt Zürich. Die Ziele des Masterplans Energie sind bei allen energierelevanten Entscheiden und Tätigkeiten zu berücksichtigen. Dienstabteilungen und Organisationen mit einem Massnahmenplan Energie AfS Amt für Städtebau AHB Amt für Hochbauten BfWbfBüro für Wohnbauförderung E360 Energie 360° AG EB Energiebeauftragter ewz Elektrizitätswerk ERZ Entsorgung + Recycling Zürich GSZ Grün Stadt Zürich IMMO Immobilien Stadt Zürich LVZ Liegenschaftenverwaltung OIZ Organisation und Informatik Zürich PWG Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der Stadt Zürich SAW Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich SWkF Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien UGZ Umwelt- und Gesundheitsschutz VBZ Verkehrsbetriebe WVZ Wasserversorgung 4
Einleitung Masterplan Energie – Steuerungs- der Dienstabteilungen und stadtnahen Or- instrument der städtischen ganisationen. Mit dem Masterplan Energie Energiepolitik will der Stadtrat den kommunalen Hand- Energiepolitik ist eine Querschnittsaufgabe lungsspielraum für eine aktive, koordinierte mit vielfältigen Schnittstellen zu energie- Energiepolitik ausschöpfen und einen we- relevanten Strategien, Beschlüssen und In- sentlichen Beitrag zur Umsetzung der strumenten der Stadt Zürich. Der Masterplan 2000-Watt-Gesellschaft leisten. Der Mas- Energie verschafft einerseits einen Über- terplan Energie bietet zudem Gewähr, blick über die Ziele und wesentlichen Hand- dass die Stadt Zürich auch in Zukunft die lungsbereiche und definiert anderseits den Anforderungen des Labels «Energiestadt Rahmen für die Umsetzung der städtischen Gold» erfüllt und eine energiepolitische Energiepolitik. Als departementsübergrei- Vorbildfunktion ausübt. Als Teil der kom- fendes Steuerungsinstrument schlägt er munalen Energieplanung wird der Master- eine Brücke zwischen dem langfristigen plan Energie durch den Kanton genehmigt. Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft und den Er ist behördenverbindlich. operativen jährlichen Massnahmenplänen 5
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung 6
Energiepolitik der Stadt Zürich Langfristige Ziele Klare Rahmenbedingungen und Die Stimmberechtigten haben 2008 mit Prioritäten grosser Mehrheit die Nachhaltigkeit und Für den Erfolg der Energiepolitik ist es ent- die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft in scheidend, dass die politischen Entschei- der Gemeindeordnung der Stadt Zürich dungsgremien die Rahmenbedingungen verankert. Der Masterplan Energie hat da- entsprechend gestalten und die Prioritäten her 2012 langfristige (bis 2050) und deut- klar setzen. Damit können die mit der Um- lich ehrgeizigere Ziele als bisher formuliert. setzung betrauten Akteurinnen und Akteu- Diese gehen deutlich über die Vorga- re ihren Handlungsspielraum ausnutzen. ben des CO 2-Gesetzes und die Ziele des Die Stadt Zürich unterstützt daher den i schweizweiten 2000-Watt-Programms hi- gesellschaftlichen Wandel mit der Anpas- naus. sung von rechtlichen Rahmenbedingun- gen und kommunalen Fördermassnahmen Nachhaltige Entwicklung sowie mit Kommunikation und Beratung zu Der tiefgreifende Wandel, den das Ziel der Konsum- und Nutzerverhalten. 2000-Watt-Gesellschaft erfordert, muss ganzheitlich unter Berücksichtigung aller Nachhaltigkeitsdimensionen erfolgen. Es ist unvermeidbar, dass die Transformation hin zu einer 2000-Watt-Gesellschaft Ziel- konflikte hervorruft. Die Umsetzung der Energiepolitik und der 2000-Watt-Gesellschaft bedingt daher eine langfristige Betrachtung unter Berücksich- tigung des gesamtwirtschaftlichen Wohl- stands, der Gerechtigkeit zwischen den Generationen, des Umweltschutzes und der sozialen Akzeptanz. Trotz Zielkonflikten sind im täglichen Handeln Entscheidungen notwendig. Dabei ist es wichtig, Entschei- dungen transparent zu begründen und sie nicht systematisch zulasten ein und der- i selben Nachhaltigkeitsdimension (Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft) zu fällen. Weitere Informationen > Gemeindeordnung Art. 2ter (GB 2008) 7
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Ziele und Prioritäten ZIELE QUANTITATIVE ZIELE Abgeleitet aus der Energie- und Klima- Quantitative Ziele der 2000-Watt-Gesell- schutzgesetzgebung des Bundes und des schaft sind für die Reduktion des Ver- Kantons Zürich sowie in Übereinstimmung brauchs an Primärenergie und die daran mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft gekoppelten Treibhausgasemissionen de- in der Gemeindeordnung bezweckt die finiert. Methodisch richten sie sich nach städtische Energiepolitik: dem Bilanzierungskonzept der 2000-Watt- ■ eine ausreichende, sichere, umwelt- und Gesellschaft für Städte und Gemeinden. ressourcenschonende und wirtschaftli- Die Festlegung basiert auf dem durch die che Energieversorgung Gemeindeordnung vorgegebenen politi- i eine bedeutende Reduktion der CO -2 schen Auftrag, pro Einwohnerin und Ein- Emissionen und weiterer Treibhausgas- wohner den Energieverbrauch auf 2000 emissionen Watt Dauerleistung und den CO 2-Ausstoss i eine deutliche Reduktion des Primär- auf 1 Tonne pro Jahr zu senken. energieverbrauchs Primärenergie- und Treibhausgas- bilanz PRIORITÄTEN Die Primärenergiebilanz wird hochgerech- net aus der gesamten Endenergie, die auf Bei der Umsetzung der städtischen Ener- Stadtgebiet genutzt wird (zuzüglich Flugver- i giepolitik werden drei Grundsätze in folgen- kehr). Es gilt das Bilanzierungskonzept der der Priorität beachtet: 2000-Watt-Gesellschaft. Die graue Ener- 1. Suffizienz gie und die grauen Treibhausgasemissio- Reduktion der Nachfrage nach energierele- nen der Energieträger sind darin enthalten, i vanten Gütern und Dienstleistungen. die von Gütern und Dienstleistungen nur 2. Effiziente Energienutzung teilweise. Reduktion des Energieverbrauchs durch Steigerung der Energieeffizienz bei Ge- Etappenziele bäuden, Prozessen und Geräten sowie im Um das Erreichen der Ziele steuern zu kön- Bereich Mobilität. nen, sind Etappenziele für die Jahre 2020 3. Zielkonforme Energieträgerwahl und 2035 definiert. Diese dienen der Erfolgs- Prioritärer Einsatz von Energieträgern mit kontrolle der bisherigen Massnahmen. tiefen Treibhausgasemissionskoeffizienten und Primärenergiefaktoren: Energie aus Abfall, Abwärme und erneuerbaren Res- sourcen. 8
Ausreichende, sichere, umwelt- schonende und wirtschaftliche Versorgung Energiepolitik Stadt Zürich Reduktion Reduktion Treibhausgas- energie- emissionen verbrauch 3. Zielkonforme Energieträgerwahl Ziele und Prioritäten der Energiepolitik der Stadt Zürich 9
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung i Ziele Stadtgebiet Primärenergie in Watt pro Person Treibhausgasemissionen in t/Person 6 5000 5 4000 4 3000 3 2000 2 1000 1 0 0 2005 2020 2035 2050 Anteil Primärenergie nicht erneuerbar Anteil Primärenergie erneuerbar Treibhausgas-Emissionen Für das Stadtgebiet gelten spezifische Ziele pro Einwohner/in. 2005 Ist-Stand 2020 2035 2050 Treibhausgas- 5.5 t/Person 4.7 t/Person 4 t/Person 2.5 t/Person 1 t/Person emissionen (100 %) (85 %) (72 %) (45 %) (18 %) 5000 Watt/P. 4200 Watt/P. 4000 Watt/P. 3200 Watt/P. 2500 Watt/P. Primärenergie (100 %) (84 %) (80 %) (65 %) (50 %) Anteil Primär- 750 W/P. 790 W/P. 1000 W/P. 1600 W/P. 2000 W/P. energie erneuerbar (15 %) (19 %) (25 %) (50 %) (80 %) Die Zielgrösse zum Anteil erneuerbare Primärenergie wird abgeleitet aus dem Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgase. Die Ist-Werte sind die Mittelwerte der letzten fünf Jahre (2010 – 2014). Der bisherige Datenverlauf seit 2005 findet sich unter 2000-Watt-Indikatoren. 10
i Ziele Stadtverwaltung Primärenergie relativ Treibhausgasemissionen relativ 100 % 100 % 80 % 80 % 60 % 60 % 40 % 40 % 20 % 20 % 0% 0% 2005 2020 2035 2050 Anteil Primärenergie nicht erneuerbar Anteil Primärenergie erneuerbar Treibhausgas-Emissionen Für die Stadtverwaltung gelten relative Ziele in Bezug auf das Referenzjahr 2005. 2005 2020 2035 2050 Treibhausgasemissionen 100 % 72 % 45 % 18 % Primärenergie 100 % 80 % 65 % 50 % Anteil Primärenergie erneuerbar 20 % 35 % 60 % 90 % Die Zielgrösse zum Anteil erneuerbare Primärenergie wird abgeleitet aus dem Zielpfad zur Reduktion der Treibhausgase. Weitere Informationen > Bilanzierungskonzept 2000-Watt- Gesellschaft > 2000-Watt-Indikatoren 11
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Strategische Einordnung Rolle der Stadt Zürich auf dem Weg Wichtige strategische Grundlagen – zur 2000-Watt-Gesellschaft Stadtgebiet Die Stadt Zürich nimmt auf dem Weg zur Wichtige strategische Grundlagen für die 2000-Watt-Gesellschaft folgende Aufga- Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft ben wahr: sind: ■ Sie setzt übergreifende Massnahmen ■ Masterplan Energie im kommunalen Handlungsbereich um; ■ Regionaler Richtplan, kommunaler Richt- dabei ist insbesondere das Zusammen- plan (in Erarbeitung) spiel von Energie-, Verkehrs- und Sied- ■ Räumliche Entwicklungsstrategie lungsplanung zentral. ■ Konzept Energieversorgung 2050 ■ Sie schafft und fördert ein 2000-Watt- ■ Kommunale Energieplanung kompatibles Energie- und Mobilitätsan- ■ ewz-Stromzukunft ■ Stadtverkehr 2025 gebot. ■ Masterplan Umwelt ■ Sie motiviert die Bevölkerung zu 2000- Watt-kompatiblen Energie-, Mobilitäts- und Konsumentscheiden. Wichtige strategische Grundlagen – Stadtverwaltung In folgenden strategischen Grundlagen sind spezifische Ziele für die Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadt- verwaltung festgelegt: ■ 7-Meilenschritte – Massstäbe zum um- welt- und energiegerechten Bauen ■ Bezug von Ökostrom ■ Städtische Fahrzeugpolitik ■ Beschaffungsrichtlinien 12
Masterplan Energie (MPE) Schnittstellen zu strategischen Grundlagen 2000-Watt-Ziele Gemeindeordnung Langfristige Perspektive Masterplan Energie Ziele Handlungsbereiche und Umsetzungsaufgaben tige Pers- Mittelfris- pektive Energie- Siedlung Gebäude Mobilität Konsum versorgung Regionaler Energieplanung Energieberatung Stadtverkehr Masterplan Umsetzung strategische Grundlagen als Basis des Richtplan, ewz Strom- Konzept 2025 Umwelt Stadtgebiet kommunaler zukunft Energie- Richtplan Konzept versorgung (in Erarbeitung), Energie- 2050 räumliche versorgung Entwicklungs- 2050 strategie Anforderungen Bezug von Öko- 7-Meilenschritte- Städtische Beschaffungs- Umsetzung der 2000-Watt strom; Abwärme Massstäbe zum Fahrzeugpolitik richtlinien innerhalb der Areale oder Energie umwelt- und Masterplan Stadtverwaltung aus erneuerba- energiegerech- Umwelt ren Ressourcen ten Bauen MPE oder Abfall Mittelfristige Perspektive Kurz- bis Massnahmenpläne Dienstabteilungen Der Masterplan Energie definiert die Ziele der städtischen Energiepolitik und quantifi- ziert die 2000-Watt-Ziele der Gemeindeordnung für das Stadtgebiet und die Stadtver- waltung. Er nennt in fünf Handlungsbereichen die zugehörigen qualitativen Ziele und Umsetzungsaufgaben. Dabei stützt er auf vorhandene strategische Grundlagen ab und dient als Struktur für die Massnahmenpläne Energie der Dienstabteilungen und stadt- nahen Organisationen. Der Masterplan Energie stellt somit eine strategische Verbindung zwischen den langfristigen 2000-Watt-Zielen der Gemeindeordnung und den jährlichen Massnahmenplänen Energie sicher. > Zentrale Strategien und Grundlagen zur Weitere Informationen Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft > Überblick Instrumentarium zur Um- setzung der 2000-Watt-Gesellschaft 13
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum 14
Handlungsbereiche Für den Masterplan Energie wurden qua- Die Stadt Zürich hat sich ambitionierte litative Ziele und Umsetzungsaufgaben in Zwischenziele zur 2000-Watt-Gesellschaft fünf Handlungsbereichen definiert: gesetzt und setzt diese innerhalb der ■ Siedlung Stadtverwaltung auch vorbildhaft um. Ent- ■ Energieversorgung sprechende Aktivitäten sind in den Hand- ■ Gebäude lungsbereichen ausgewiesen. ■ Mobilität ■ Konsum Akteurinnen und Akteure Der Masterplan benennt für jede Umsetzungsaufgabe die zuständigen Akteure und Akteurinnen. Blau gekennzeichnete Akteurinnen und Akteure sind federführend an der Zielerreichung beteiligt. Für die Umsetzung sind die zuständigen Organisationen selbst verantwortlich. Um Doppelspurigkeiten in der Stadtverwaltung zu vermeiden, werden für Umset- zungsaufgaben, die bereits durch andere Programme und Instrumente abgedeckt sind, keine separaten Massnahmenpläne Energie erstellt, etwa im Rahmen von Stadtverkehr 2025, Masterplan Umwelt, Beschaffungskoordination oder Fahrzeug- kommission. Organisationen, die nur mit einzelnen Umsetzungsaufgaben beauftragt sind, setzen diese ohne Massnahmenplan Energie um. 15
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum Siedlung Die Stadt Zürich steuert die Siedlungsentwicklung in Übereinstimmung mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Siedlungs- und Energieplanung erfolgen aufeinander abge- stimmt. Planerische Massnahmen und baurechtliche Vorgaben unterstützen die Energie- effizienz und den Einsatz zielkonformer Energieträger. Stadtgebiet S1 Abstimmung zwischen Siedlungs- und Energieplanung S2 Energieaspekte in Planungs- verfahren* S3 Energieaspekte in der Bau- ordnung S4 Förderung innovativer Konzepte zur Umsetzung der 2000-Watt- Gesellschaft Energieversorgung Die Versorgung mit Strom, Wärme und Kälte soll langfristig weitgehend mit erneuerbaren sowie umwelt- und ressourcenschonenden Energieträgern einschliesslich Energie aus Abfall erfolgen – dies unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit und konkurrenz- fähiger Produkte sowie unter Berücksichtigung der Energieeffizienz. Stadtgebiet Stadtverwaltung E1 Kommunale Energieplanung E7 Energiebezug Stadtverwaltung E2 Strategie Energieversorger E3 Leistungsangebot und Preispolitik E4 Produktionsanlagen und Leitungsnetze E5 Öffentliche Beleuchtung E6 Förderung innovativer Konzepte zur Umsetzung der 2000-Watt- Gesellschaft * kennzeichnet Umsetzungsaufgaben des Masterplans Energie, die die Zielsetzung des 16 Handlungsbereichs Konsum unterstützen.
Energiepolitischer Rahmen > Regionaler Richtplan (GRB 2000/894) > Kommunaler Richtplan (STRB Nr. 403/2015, in Erarbeitung) > Bau- und Zonenordnung (GRB, AS 700.100, in Teilrevision) > Räumliche Entwicklungsstrategie (STRB Nr. 549/2010) > Programm Wohnen des Stadtrats > Richtlinien zur Wohnbauaktion 2011 (GRB, AS 842.191) > Konzept Energieversorgung 2050 > Kommunale Energieplanung (neuer STRB in 2017 erwartet) > ewz-Stromzukunft > Konzept Energieversorgung 2050 > Strategie-Bericht Fernwärmever- sorgung 2010 – 2050 > Leistungsauftrag für ewz (GRB 2002/329) > Solarstrombörse (STRB Nr. 267/2002) > Regionaler Richtplan (GRB 2000/894) > Kommunaler Richtplan (STRB Nr. 403/2015, in Erarbeitung) > Wärmeversorgungskonzept (STRB Nr. 143/1992) > Grünbuch Stadt Zürich (STRB Nr. 792/2006) > Holzenergieposition (STRB Nr. 1166/2012) > Stromqualität in der Stadtverwaltung (STRB Nr. 417/2013) 17
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum Gebäude Die Stadt trägt aktiv dazu bei, dass die Gebäude auf dem ganzen Stadtgebiet 2000-Watt- kompatibel gebaut, betrieben und erneuert werden. Dabei werden insbesondere auch Treibhausgasemissionen und Primärenergie der Erstellung sowie die durch die Gebäude- nutzung verursachte Mobilität berücksichtigt. Innovationen werden durch angewandte Forschung gezielt gefördert. Stadtgebiet Stadtverwaltung G1 Vorgaben zum spezifischen G5 Suffizienz – Bestandteil der Flächenbedarf* Anforderungen* G2 Planung und Vollzug G6 Immobilien- und Portfolio- G3 Förderung 2000-Watt-kompatibler strategien Technologien und Lösungen G7 Erneuerung, Erstellung und G4 Information und Beratung* Betrieb von Gebäuden und Anlagen* G8 Benchmarking des Energie- verbrauchs für städtische Bauten und Anlagen G9 Bedarf und Einsatz von Maschinen und Geräten* G10 Grossverbraucher – Gebäude und Infrastruktur G11 Information und Schulung der Mitarbeitenden* * kennzeichnet Umsetzungsaufgaben des Masterplans Energie, die die Zielsetzung des 18 Handlungsbereichs Konsum unterstützen.
Energiepolitischer Rahmen > Genehmigungsprozess für die departe- mentalen Raumbedarfsstrategien und > Programm Wohnen des Stadtrats gesamtstädtischen Teilportfolios > Richtlinien zur Wohnbauaktion 2011 (STRB Nr. 969/2015) (GRB, AS 842.191) > Betriebskonzept und Raumstandards > Gemeindeordnung Art. 2quater für Büroarbeitsplätze (GB 2011) (STRB Nr. 884/2015) > Rationelle Verwendung von Elektrizität > Bilanzierungskonzept 2000-Watt- (GB 1989) Gesellschaft (2014) > Effizienzbonus (GRB, AS 732.319) > Vorgaben nachhaltiges Bauen des AHB > Bedingungen der Stromabgabe > Richtlinien Gebäudetechnik des AHB (GRB, AS 732.330) > Wirtschaftlichkeit von Energiemass- > Rahmenkredit für Energiesparmass- nahmen (STRB Nr. 46/1998 in Ablösung) nahmen in städtischen Liegenschaften > Grossverbraucher-Zielvereinbarungen (GRB 2006/558) (STRB Nr. 1372/2005) > Rahmenkredit für zusätzliche > Richtlinie Ökologische Anforderungen Energiesparmassnahmen in städtischen im Beschaffungsprozess Wohnliegenschaften (GRB 2006/565) (STRB Nr. 976/2014) > Energieforschung Stadt Zürich > Raumtemperatur-Richtlinie (GRB 2010/114) (STRB Nr. 1194/2006) > Energie-Coaching (GRB 2012/222) > Konzept Energiekommunikation > Öko-Kompass (GRB 2012/207) (STRB Nr. 1296/2006) > ewz-Energieberatungspolitik > IT-Strategie (inkl. Output-Konzept > 7-Meilenschritte (STRB Nr. 722/2014) ZOOM, STRB Nr. 624/2011) > Zürich baut – gut und günstig! > Umweltmanagement-System (STRB Nr. 1097/2005) (STRB Nr. 1592/1997) 19
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum Mobilität Die Stadt Zürich schafft Rahmenbedingungen, damit die Bevölkerung ihre Mobilitäts- bedürfnisse im Einklang mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft erfüllen kann. Zur Verringerung der negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs werden umwelt- freundliche Verkehrsmittel gefördert und kürzere Wege angestrebt. Stadtgebiet Stadtverwaltung M1 Umsetzung Stadtverkehr 2025* M5 Städtische Fahrzeugpolitik* M2 Autoarmes Wohnen, Arbeiten M6 Beschaffung von Bussen und und Einkaufen Trams M3 Förderung 2000-Watt-kompatibler M7 Dienstreisen Technologien und Lösungen M8 Arbeitswege M4 Flugverkehr Konsum Die Stadt Zürich unterstützt Entwicklungen, die es der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung erlauben, den Verbrauch grauer Energie zu reduzieren, den Ausstoss von Treibhausgasen zu vermindern und Ressourcen zu schonen sowie ihre Bedürfnisse mit einem suffizienteren Verhalten zu befriedigen. In Projekten und Beschaffungsprozessen werden energie- und klimarelevante Anforde- rungen umgesetzt und systematisch der Bedarf an Mengen, Flächen und Ausstattung hinterfragt. Die Umsetzung des Ziels im Bereich Konsum erfolgt schwerpunktmässig im Rahmen des Masterplans Umwelt. Der Masterplan Energie wirkt hier jedoch mit einer Reihe von Aufgaben unterstützend. * kennzeichnet Umsetzungsaufgaben des Masterplans Energie, die die Zielsetzung des 20 Handlungsbereichs Konsum unterstützen.
Energiepolitischer Rahmen > Strategie Stadträume 2010 (STRB Nr. 503/2006) > Gemeindeordnung Art. 2quinquies > Richtlinie «Ökologische Anforderungen (GB 2011) im Beschaffungsprozess» > Räumliche Entwicklungsstrategie (STRB Nr. 0315/2014) (STRB Nr. 549/2010) > Städtische Fahrzeugpolitik > Regionaler Richtplan (GRB 2000/894) (STRB Nr. 1681/2012) > Kommunaler Verkehrsplan (GB 2004) > Personalrecht (AS 177.100) und > Kommunaler Richtplan Ausführungsbestimmungen (STRB Nr. 403/2015, in Erarbeitung) (AS, 177.101, Art. 100 ff) > Stadtverkehr 2025 (STRB Nr. 283/2014) > CO2 -Kompensation bei Flugreisen > Netzentwicklungsstrategie VBZ (STRB Nr. 1392/2007) «züri-linie 2030» > Richtlinien Verwaltungsparkplätze (STRB Nr. 536/2013) (STRB Nr. 37/1997) > Masterplan Velo (STRB Nr. 1411/2012) > Rahmenvertrag Mobility > Charta für eine nachhaltige städtische (STRB Nr. 1121/2013) Mobilität (STRB Nr. 74/2010) > Klimaschutz, Angebot an die > Energieforschung Stadt Zürich Mitarbeitenden (Motion 2007/235) (GRB 114/2010) > Konzept Energiekommunikation > Parkplatzverordnung (STRB Nr. 1296/2006) (AS 741.500, GB 2010) 21
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum SIEDLUNG Ziel Die Stadt Zürich steuert die Siedlungsentwicklung in Übereinstimmung mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Siedlungs- und Energieplanung erfolgen aufeinander abgestimmt. Planerische Massnahmen und baurechtliche Vorgaben unterstützen die Energieeffizienz und den Einsatz zielkonformer Energieträger. Stadtgebiet S1 Abstimmung zwischen Siedlungs- und Energieplanung AfS, EB Siedlungs- und Energieplanung werden aufeinander abgestimmt, um das lokal vorhandene Potenzial an Abwärme und erneuerbaren Energien opti- mal zu nutzen. Die Abstimmung der beiden Planungsthemen dient als Grundlage für die Richt- und Nutzungsplanung. S2 Energieaspekte in Planungsverfahren AfS, EB, UGZ Bei Planungsverfahren werden hohe Anforderungen an die Energieeffizienz und die zielkonforme Energieträgerwahl gestellt. Als Orientierungsmass- stab gelten u. a. mindestens die Vorgaben zur Arealüberbauung (BZO Art. 8 Abs. 6), die kommunale Energieplanung, die 7-Meilenschritte für stadt- eigene Bauten und das 2000-Watt-Areallabel. S3 Energie in der Bauordnung AfS, EB, UGZ Energiebestimmungen in der Bauordnung (z. B. Arealüberbauungen) wer- den bei sich ändernden Rahmenbedingungen überprüft und gegebenen- falls dem Gemeinderat zur Anpassung empfohlen. S4 Förderung innovativer Konzepte zur Umsetzung der 2000-Watt- AfS, AHB, Gesellschaft BfWbf, E360, Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und Verbreitung innovativer Kon- EB, ewz, UGZ zepte und Instrumente zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft im Siedlungsbereich. 22
ENERGIEVERSORGUNG Ziel Die Versorgung mit Strom, Wärme und Kälte soll langfristig weitgehend mit erneu- erbaren sowie umwelt- und ressourcenschonenden Energieträgern einschliesslich Energie aus Abfall erfolgen – dies unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit und konkurrenzfähiger Produkte sowie unter Berücksichtigung der Energieeffizienz. Stadtgebiet E1 Kommunale Energieplanung AfS, E360, Die kommunale Energieplanung stellt die räumliche Koordination der EB, ERZ, ewz, Energieversorgung sicher. Der Fokus liegt auf der Nutzung und dem Aus- GSZ, UGZ i bau der Energieträger für Wärme und Kälte, die eine leitungsgebundene Infrastruktur erfordern. Diese werden mittels Energieplanung koordiniert und weiterentwickelt, wobei unwirtschaftliche Parallelerschliessungen langfristig vermieden werden. Es gilt die in der Richtplanung festgelegte Prioritätenfolge. Zudem werden die Potenziale aller erneuerbaren Energieträger, von Abfall und von Abwärme zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs auf dem Stadtgebiet lokal differenziert, die Energieträger gemäss den Nachhaltig- keitskriterien priorisiert und die räumliche Abstimmung von Angebot und Nachfrage aufgezeigt. Die kommunale Energieplanung wird regelmässig mit Hilfe von Szenarien überprüft und periodisch an veränderte Rahmenbedingungen angepasst. E2 Strategie Energieversorger E360, EB, Die Langfriststrategien der städtischen Energieversorger bzgl. Strom, ERZ, ewz, Wärme und Kälte werden entsprechend den 2000-Watt-Zielen regelmäs- UGZ sig überprüft und weiter entwickelt. Sie garantieren eine sichere Ener- gieversorgung und helfen Marktrisiken zu reduzieren. Dies betrifft Pro- duktion und Beschaffung von Energie, einschliesslich Massnahmen zur dezentralen Nutzung und Produktion erneuerbarer Energie. Die Lang- friststrategien und die Netzplanungen werden mit der Energieplanung ab- gestimmt. Bei der Erarbeitung und Überprüfung solcher Strategien wird der Energiebeauftragte einbezogen. 23
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum E3 Leistungsangebot und Preispolitik E360, ERZ, Die städtischen Energieversorger schaffen mit ihrem Produkteangebot, ewz mit Finanzierungs- und Realisierungsangeboten (Energiedienstleistungen) sowie mit ihrer Preispolitik Anreize für einen geringeren Energieverbrauch und den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien und Abwärme. Bei geeigneten Rahmenbedingungen werden für Energie-Grossverbrau- cher besondere Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs geschaffen. E4 Produktionsanlagen und Leitungsnetze E360, ERZ, Die Produktionsanlagen und Leitungsnetze der Energie- und Infrastruk- ewz, VBZ, i turversorgung werden energieeffizient und umweltfreundlich betrieben. WVZ Der Abfall in den Kehrichtheizkraftwerken, das Faulgas aus dem Betrieb des Klärwerks Werdhölzli, das Rohgas aus dem städtischen Vergärwerk sowie die Abwärme der Klärschlammverwertungsanlage werden energe- tisch optimal genutzt. E5 Öffentliche Beleuchtung ewz Die öffentliche Beleuchtung (inkl. Plan Lumière) wird unter Berücksichti- gung der Suffizienz geplant und energieeffizient betrieben. E6 Förderung innovativer Konzepte zur Umsetzung der 2000-Watt- EB, E360, Gesellschaft ERZ, ewz Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und Verbreitung innovativer Konzepte und Instrumente zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft im Energieversorgungsbereich (z. B. intelligente Netze mit Steuerungs- und Speichermöglichkeiten). Die Anstrengungen werden koordiniert. Stadtverwaltung EB (Berichter- E7 Energiebezug Stadtverwaltung stattung), UGZ Der Energiebezug der Dienstabteilungen richtet sich bezüglich der öko- (Monitoring), logischen Qualität nach den Vorgaben des Stadtrats. Es ist den Dienst- alle DA gem. abteilungen freigestellt, eine noch bessere Qualität der Energieträger STRB einzukaufen sowie Stromproduktionsanlagen für den Eigenverbrauch zu realisieren. 24
GEBÄUDE Ziel Die Stadt trägt aktiv dazu bei, dass die Gebäude auf dem ganzen Stadtgebiet 2000-Watt-kompatibel gebaut, betrieben und erneuert werden. Dabei werden ins- besondere auch Treibhausgasemissionen und Primärenergie der Erstellung sowie die durch die Gebäudenutzung verursachte Mobilität berücksichtigt. Innovationen werden durch angewandte Forschung gezielt gefördert. Stadtgebiet G1 Vorgaben zum spezifischen Flächenbedarf BfWbf, LVZ, Bei eigenen Wohnungen oder solchen Dritter auf städtischem Land sorgt PWG, SAW, die Stadt Zürich für minimale Nutzflächen und eine gute Belegung: im SWkF Rahmen von Vorgaben in Baurechtsverträgen und bei subventionierten Wohnungen sowie mit Belegungsvorschriften. G2 Planung und Vollzug AfB (ohne Die Stadt Zürich nutzt den Spielraum bei ihrer Planungs- und Vollzugs- MP), AHB, tätigkeit, damit Bauherrschaften Massnahmen zur Steigerung der Ener- ewz, UGZ gieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien einfach realisieren (Baube- können. Dieser Grundsatz fliesst überall ein, von der Begleitung von willligungs- Wettbewerben bis zur Beratung durch alle Stellen im Rahmen des Bau- verfahren) bewilligungsverfahrens. G3 Förderung 2000-Watt-kompatibler Technologien und Lösungen AHB, BfWbF, Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und Verbreitung von Geräten, E360, EB, Technologien und innovativen Lösungen, die den Energieverbrauch ver- ewz, IMMO, mindern oder einen namhaften Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas- LVZ, PWG, emissionen im Gebäudebereich leisten. Die Anstrengungen werden ko- SAW, SWkF, ordiniert. UGZ 25
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum G4 Information und Beratung AfS, AHB, Die Stadt Zürich informiert und berät Hauseigentümerschaften, damit de- E360, ERZ, ren Gebäude mit den verschiedenen Nutzungen weniger Energie verbrau- ewz, GSZ, chen, weniger Treibhausgase freisetzen und soweit wie möglich lokale UGZ, SAM Energiequellen direkt oder in Verbunden genutzt werden. Spezifische An- gebote richten sich auch an Mieterinnen und Mieter, Unternehmen, Ver- waltung sowie Schulen. Stadtverwaltung AHB, IMMO G5 Suffizienz – Bestandteil der Anforderungen (Förderung, Die Stadtverwaltung stellt genügsame Anforderungen an stadteigene Bereitstellung, Hochbauten und gebäudebezogene Ausstattungen und Dienstleistun- Bewirtschaf- gen, um den Energieverbrauch weiter zu senken. Eine hohe Auslastung tung), alle DA von Räumen optimiert den Nutzflächenbedarf pro Funktionseinheit. (Anforderun- gen) AHB, GSZ, G6 Immobilien- und Portfoliostrategien IMMO, LVZ, Die Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft werden im Rahmen eines PWG, SAW, nachhaltigen Immobilienmanagements in der Immobilienstrategie der SWkF Stadt Zürich und in den Portfolio-Strategien umgesetzt. AHB (Er- G7 Erneuerung, Erstellung und Betrieb von Gebäuden und Anlagen stellung und Erneuerung, Erstellung und Betrieb von Gebäuden und Anlagen erfolgen Erneuerung), i entsprechend der Vorgaben der 7-Meilenschritte und der Richtlinien Ge- ERZ, ewz, bäudetechnik. GSZ, IMMO (Eigentümer- vertretung/ Betrieb), LVZ, OIZ, PWG, SAW, Stadt- spitäler (ohne MP), SWkF, VBZ, WVZ 26
G8 Benchmarking des Energieverbrauchs für städtische Bauten und ERZ, ewz, Anlagen IMMO, LVZ, Der Energieverbrauch der städtischen Bauten und Anlagen wird in einer OIZ, Stadt- für ein Benchmarking geeigneten Form erfasst. spitäler (ohne MP), UGZ (Koordination), VBZ, WVZ G9 Bedarf und Einsatz von Maschinen und Geräten AHB, Fachstel- Bei sämtlichen energie-, ressourcen- und klimarelevanten Beschaffun- le Beschaf- gen von Maschinen und Geräten gelten einheitliche Grundsätze (ökolo- fungskoordina- gische Beschaffungsrichtlinien). Diese enthalten neben Effizienzkriterien tion (FD, ohne auch Suffizienzkriterien und berücksichtigen die Treibhausgasemissionen MP), IMMO, und Primärenergie der Erstellung. Die Effizienzanforderungen orientieren LVZ, OIZ, PWG, sich an den 7-Meilenschritten. SAW, Stadt- spitäler (ohne MP), SWkF, UGZ (fachliche Beratung), weitere DA mit «Lead-buyer» Aufgaben G10 Grossverbraucher – Gebäude und Infrastruktur ERZ, ewz, Für die Immobilien- und Anlagenportfolios sowie die Infrastruktur mit IMMO, LVZ, hohem Energieverbrauch werden Grossverbraucher-Zielvereinbarungen OIZ, Stadt- mit dem Kanton Zürich abgeschlossen und umgesetzt. spitäler (ohne MP), UGZ (Koordination, Bericht), VBZ, WVZ G11 Information und Schulung der Mitarbeitenden UGZ, alle DA Die Mitarbeitenden werden über den sparsamen und umweltschonenden Einsatz von Energie am Arbeitsplatz und in ihrem Verantwortungsbereich regelmässig und gezielt informiert und geschult. 27
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum MOBILITÄT Ziel Die Stadt Zürich schafft Rahmenbedingungen, damit die Bevölkerung ihre Mobili- tätsbedürfnisse im Einklang mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft erfüllen kann. Zur Verringerung der negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs wer- den umweltfreundliche Verkehrsmittel gefördert und kürzere Wege angestrebt. Stadtgebiet i M1 Umsetzung Stadtverkehr 2025 AfS, DAV, Die Umsetzung der 2000-Watt Ziele im Landverkehr erfolgen im Rahmen Stapo, UGZ, von Stadtverkehr 2025. Darin eingebunden ist die Steigerung der Attrak- TAZ, VBZ (alle tivität des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs, die Steuerungs- Steigerung der Energieeffizienz im Gewerbeverkehr, die Optimierung des ausschuss und Verkehrsablaufs sowie Beratungs- und Informationsmassnahmen. Umsetzung via Stadtverkehr 2025) M2 Autoarmes Wohnen, Arbeiten und Einkaufen AfS, BfWbf, Die Stadt ermöglicht autoarmes Wohnen, Arbeiten und Einkaufen. Darü- LVZ, TAZ ber hinaus wird bei Sondernutzungsplanungen und bei Vorgaben in Bau- rechtsverträgen das Parkplatzangebot auf den Bereich des Minimums gemäss Parkplatzverordnung beschränkt. M3 Förderung 2000-Watt-kompatibler Technologien und Lösungen E360, EB, ewz, Die Stadt Zürich fördert Entwicklung und Verbreitung von Fahrzeugen, Fahrzeugkom- Technologien, Treibstoffen und innovativen Lösungen, die den Energie- mission (gem. verbrauch vermindern oder einen namhaften Beitrag zur Reduktion der STRB), VBZ Treibhausgasemissionen des Verkehrs leisten. Die Anstrengungen wer- den koordiniert. M4 Flugverkehr UGZ (fachliche Die Stadt Zürich informiert die Bevölkerung über die Auswirkungen des Beratung) Flugverkehrs auf den Klimawandel. Sie unterstützt Bestrebungen des Bundes zur Reduktion der Emissionen aus dem Flugverkehr. 28
Stadtverwaltung M5 Städtische Fahrzeugpolitik Fahrzeugkom- Die Dienstabteilungen beschaffen die benötigten Fahrzeuge entspre- mission (gem. chend den Vorgaben der städtischen Fahrzeugpolitik. Sie erstatten über STRB), alle DA ihre Fahrzeugflotte, die Fahrleistung, die verwendete Treibstoffqualität (gem. STRB) und den Treibstoffverbrauch jährlich Bericht zuhanden der städtischen Fahrzeugkommission. M6 Beschaffung von Bussen und Trams VBZ Bei der Beschaffung von Bussen und Trams bildet der Energieverbrauch ein Kriterium. Über die Entwicklung des Energieverbrauchs der Fahrzeug- flotte und des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Zürich wird jährlich Be- richt erstattet. M7 Dienstreisen FVW (jährliche Die Vorgaben für Dienstreisen richten sich nach den Prinzipien Suffizienz, Statistik CO 2- Effizienz- und Konsistenz. Dienstfahrten werden primär mit öffentlichen Kompensation, Verkehrsmitteln, Velos und zu Fuss bewältigt. Nicht vermeidbare Flugrei- ohne MP), HRZ sen werden hinsichtlich der CO2 -Emissionen kompensiert. Über die Flug- (Vorgaben, reisen wird Bericht erstattet. ohne MP), UGZ (fachliche Beratung), alle DA M8 Arbeitswege UGZ (fachliche Mit Anreizen und anderen geeigneten Massnahmen werden der Ener- Beratung), gieverbrauch und die Umweltauswirkungen reduziert, welche die Mitar- HRZ (Umset- beitenden auf ihrem Arbeitsweg verursachen. Eine Vereinheitlichung der zung, ohne Massnahmen innerhalb der Stadtverwaltung wird angestrebt. MP), TAZ 29
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Siedlung Energieversorgung Gebäude Mobilität Konsum KONSUM Ziel Die Stadt Zürich unterstützt Entwicklungen, die es der Bevölkerung, der Wirtschaft und der Verwaltung erlauben, den Verbrauch grauer Energie zu reduzieren, den Aus- stoss von Treibhausgasen zu vermindern und Ressourcen zu schonen sowie ihre Bedürfnisse mit einem suffizienteren Verhalten zu befriedigen. In Projekten und Beschaffungsprozessen werden energie- und klimarelevante An- forderungen umgesetzt und systematisch der Bedarf an Mengen, Flächen und Aus- stattung hinterfragt. Die Umsetzung des Ziels im Bereich Kon- i sum erfolgt schwerpunktmässig im Rah- men des Masterplans Umwelt. Der Mas- terplan Energie wirkt hier jedoch mit einer Reihe von Aufgaben unterstützend. Die relevantesten sind in der Übersicht Hand- lungsbereiche, Ziele und Umsetzungsauf- gaben gekennzeichnet. Die Auswahl und Formulierung der Aufgaben im Handlungs- bereich Konsum erfolgen im Rahmen des Masterplans Umwelt. 30
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Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Verantwortung Instrumente und Prozess Prozesssteuerung Kooperationen Umsetzung VERANTWORTUNG ■ die jährliche Aktualisierung und Prüfung der Massnahmenpläne Stadtrat ■ die Durchführung des übergeordneten Dem Stadtrat von Zürich kommen bei der Controllings Umsetzung des Masterplans Energie zwei ■ die Grundsätze der Berichterstattung wichtige Aufgaben zu: ■ die 4-jährliche Aktualisierung des Master- ■ Einsatz auf politischer Ebene bei Bund plans Energie und Kanton für Rahmenbedingungen, ■ die Abstimmung mit dem Massnahmen- welche die energiepolitischen Ziele der katalog der räumlichen Energieplanung Stadt Zürich unterstützen und ihr den zur Umsetzung erforderlichen Handlungs- Dienstabteilungen spielraum gewähren. Die konkrete Umsetzung erfolgt in erster ■ Prioritätensetzung bei Zielkonflikten zwi- Linie auf Ebene der Dienstabteilungen und schen der Energiepolitik und anderen stadtnahen Organisationen, die eine ener- Politiken und Strategien der Stadt. gierelevante Aufgabe erfüllen. Es bedarf zudem einer intensiven Kooperation und 2000-Watt-Umsetzungsorganisation Koordination zwischen allen beteiligten Die Umweltdelegation des Stadtrats ist auf Stellen innerhalb der Stadtverwaltung im oberster Ebene für das Thema 2000-Watt- Sinne eines «Konzern-Denkens». Gesellschaft verantwortlich. Der Stadtrat Dies betrifft insbesondere folgende The- hat 2012 eine stadtweite Organisations- men: struktur zur Umsetzung der 2000-Watt- ■ Aktive und zielgruppengerechte Kom- Gesellschaft geschaffen. munikation der energiepolitischen Ziele und Umsetzungsinstrumente gegen innen i Steuerungsgruppe MPE und aussen. Die Verantwortung für die Umsetzung des ■ Bei energiepolitisch relevanten, strate- Masterplans Energie obliegt einer Steue- gischen Projekten städtischer Dienstab- rungsgruppe. Sie steht unter der Leitung teilungen und der Energie 360° AG wird des Energiebeauftragten und setzt sich zu- der Energiebeauftragte in einer frühen sammen aus Vertreterinnen und Vertretern Phase einbezogen. des UGZ (Abteilung Energie und Nachhal- tigkeit), des TAZ (Bereich Verkehrsstra- tegie), des AHB (Fachstelle Nachhaltiges Bauen) und des ewz (Fachstelle für Unter- nehmensentwicklung und Nachhaltigkeit). Der Aufgabenbereich der Steuerungsgrup- Energiepolitischer Rahmen pe umfasst: 32 die Steuerung des Umsetzungsprozesses > STRB Nr. 951/2012
INSTRUMENTE UND PROZESS Die Umsetzung des Masterplans Energie Stadtrat Auftrag für MPE Berichterstattung (4-jährlich) (2-jährlich) auf Basis Masterplan Energie 2000-Watt-Indika- Massnahmenplan Gemeindeordnung (MPE) toren, Bericht Energie (MP) definiert die energie- Energiepolitik ist individuell auf Prioritätensetzung politischen Ziele, die Dienstabteilung bei Zielkonflikten nennt Umsetzungs- resp. stadtnahe aufgaben sowie Gerüst für Organisation zuge- Akteurinnen und MP Energie schnitten und in die Akteure nach Hand- internen strategi- lungsbereichen. Wirkungsbeiträge schen Zielsetzungen eingebunden. Steuerungsgruppe Dienstabteilung / MPE Organisation Jahresgespräch AHB, EB, ewz, MPE (jährlich) Direktion, Energie- UGZ, TAZ gemeinsame verantwortliche Erarbeitung des Erarbeitung und Massnahmenplans, Umsetzung und Verantwortung für Austausch, Ver- internes Controlling Umsetzung, überge- netzung, Support der Massnahmen, ordnetes Controlling, Erstellung von Abstimmung mit dem Geschäfts- und Massnahmenkatalog Themenberichten der räumlichen Ener- gieplanung Akteurinnen und Akteure und deren Hauptauf- gaben. Eingebunden in den Umsetzungspro- zess sind derzeit 17 Dienstabteilungen resp. stadtnahe Organisationen. zentrale Instrumente im Zusammenhang mit der Umsetzung des Masterplans Energie 33
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Verantwortung Instrumente und Prozess Prozesssteuerung Kooperationen Massnahmenpläne und Controlling Jahresgespräche Das Controlling erfolgt auf verschiedenen Das zentrale Instrument für die Umsetzung Ebenen: des Masterplans Energie bilden die Mass- ■ Die Umsetzung der einzelnen Massnah- nahmenpläne der Dienstabteilungen und men wird durch die Dienstabteilungen der beteiligten Organisationen. Diese ent- und stadtnahen Organisationen selbst halten jene Energiemassnahmen, mit denen überprüft – in der Regel im Rahmen ihrer die Umsetzungsaufgaben erreicht werden internen Managementprozesse (Umwelt- sollen. Die Festsetzung der Inhalte und die management-System, usw.). Der Fort- Kontrolle der Umsetzung erfolgen in enger schritt wird für das Controlling im Mass- Zusammenarbeit zwischen diesen Akteu- nahmenplan dokumentiert. rinnen und Akteuren und der Steuerungs- ■ Für gewisse Themenbereiche wird ein gruppe. Im Rahmen eines in der Regel gesamtstädtisches Controlling durch jährlich stattfindenden Gesprächs werden die Fachverantwortlichen durchgeführt, die Massnahmen aktualisiert. Dabei findet z. B. für die Umsetzung der 7-Meilen- auch ein Abgleich mit den internen Strate- schritte für umwelt- und energiegerech- gien und Zielen der Dienstabteilungen statt. tes Bauen, Stadtverkehr 2025, die Fahr- Die Wirkung der Massnahmen wird mit den zeugpolitik oder die Beschaffung. Zielen und Aufgaben im Masterplan Energie ■ Ein gesondertes Controlling erfolgt für verglichen. Dies kann zu Anpassungen und die städtischen Grossverbraucher mit Korrekturen führen. Die Massnahmenpläne einer kantonalen Zielvereinbarung. Hier werden jährlich von der Leitung der Dienst- stützt das Controlling auf die Überprü- abteilungen resp. der beteiligten Organisa- fung durch den Kanton ab. tionen sowie dem Energiebeauftragten un- ■ Das übergeordnete Controlling über die terzeichnet. Erreichung der quantitativen Zielset- zungen erfolgt auf Basis der Bilanz des Energiemeeting Primärenergieverbrauchs und der Treib- Einmal jährlich kommen die Steuerungs- hausgasemissionen durch die Steue- gruppe und die Energieverantwortlichen rungsgruppe. der Dienstabteilungen zum «Energiemee- ting» zusammen. Es dient der Information Monitoring, 2000-Watt-Indikatoren über die Energiepolitik sowie dem fach- Zur periodischen Überprüfung des Mas- lichen Austausch zwischen den Dienst- terplans Energie wird alle zwei Jahre durch abteilungen. Um Synergien innerhalb der den UGZ eine Statistik des End- und Stadtverwaltung besser nutzen zu können, Primärenergieverbrauchs sowie der Treib- erfolgt das Jahresmeeting Energie (MPE) hausgasemissionen erstellt und publiziert. zusammen mit dem Jahresmeeting Umwelt 34 (MPU) mit alternierender Federführung.
Reporting, Berichterstattung Die Berichterstattung über energiepolitisch relevante Aktivitäten und deren Wirkung erfolgt zunächst auf Stufe der Dienstabtei- lungen, einerseits in Form von Geschäfts- berichten, andererseits im Rahmen der periodischen Berichterstattung über ener- gierelevante Strategien wie zum Beispiel die 7-Meilenschritte oder Stadtverkehr 2025. Die Informationen aus den Dienstabteilun- gen werden durch den Energiebeauftrag- ten zum Jahresbericht Energiepolitik zu- sammengefasst und dem Stadtrat sowie der interessierten Öffentlichkeit in geeig- neter Form zur Kenntnis gebracht. Überprüfung und Aktualisierung Der Masterplan Energie wird alle vier Jah- re überprüft, aktualisiert und durch den Stadtrat festgesetzt. Gleichzeitig erfolgt eine Abstimmung mit anderen energierele- vanten Teilpolitiken des Stadtrates, z. B. mit dem Masterplan Umwelt, Stadtverkehr 2025, der Fahrzeugstrategie, den Beschaf- fungsgrundsätzen oder der Wohnbaupoli- tik. Die Überarbeitung erfolgt unter Einbe- zug der beteiligten Dienstabteilungen. Weitere Informationen > Jahresbericht Energiepolitik > 2000-Watt-Indikatoren > Stadtverkehr 2025 > Masterplan Umwelt > Wohnpolitik > Bauen für die 2000-Watt-Gesellschaft > Beschaffungskoordination > Städtische Fahrzeugpolitik 35
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Verantwortung Instrumente und Prozess Prozesssteuerung Kooperationen PROZESSSTEUERUNG Folgende Umsetzungsaufgaben ergeben sich im Zusammenhang mit der Prozesssteuerung: P1 Aktualisierung Masterplan Energie EB, UGZ Der Masterplan Energie wird alle vier Jahre (im Rhythmus der Schaltjahre) überprüft und aktualisiert. P2 Überprüfung der Massnahmenpläne Energie AHB, EB, UGZ Die operativen Massnahmenpläne auf Stufe der Dienstabteilungen und Werke werden jährlich hinsichtlich der umgesetzten und geplanten Mass- nahmen überprüft und mit der Energieplanung koordiniert. P3 2000-Watt-Indikatoren UGZ Als zentrales Controlling-Instrument für die Umsetzung des Masterplans Energie wird alle zwei Jahre eine Statistik des End- und Primärenergie- verbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen erstellt. Die Ergebnisse werden dem Stadtrat und der Öffentlichkeit in geeigneter Form mitgeteilt. P4 Berichterstattung AHB, EB, Über die Umsetzung des Masterplans Energie und die Aktivitäten im UGZ, TAZ (im Energiebereich werden der Stadtrat, die am Prozess beteiligten Akteure Rahmen der und die Öffentlichkeit in geeigneter Form informiert. STG MPE) P5 Energierelevante Strategien und Teilpolitiken EB, UGZ, alle Energierelevante Strategien und Teilpolitiken des Stadtrates werden ent- DA mit ener- sprechend den Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet gierelevanten und periodisch überprüft. Strategien P6 Einheitliche Grundlagen AHB, EB, UGZ, Für die Beurteilung von energierelevanten Fragestellungen werden für die TAZ ganze Stadtverwaltung einheitliche Grundlagen angewandt. Diese basie- ren auf der 2000-Watt-Bewertung (Primärenergiefaktoren, Treibhausgas- koeffizienten). 36
P7 Klima- und energierelevante Daten AfS, AHB, Energie- und klimarelevante Daten werden sowohl im Gebäudebereich E360, ewz, (z. B. Erneuerungsrate, Erneuerungstiefe, Anteil an zielkonformen Ener- SSZ (ohne gieträgern im Gebäudepark) als auch im Mobilitätsbereich systematisch MP), TAZ (im erhoben und veröffentlicht. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf Rahmen von diese Grössen werden regelmässig geprüft. Stadtverkehr 2025) P8 Abstimmung mit Energieplanung AfS, AHB, EB, Es erfolgt eine jährliche Abstimmung der Massnahmenpläne Energie mit ewz, E360, dem Massnahmenkatalog der räumlichen Energieplanung. ERZ, UGZ P9 Energiestadt-Prozess AHB, EB, UGZ, Die Stadt Zürich unterzieht sich alle vier Jahre einer Re-Zertifizierung als TAZ Energiestadt. Ziel ist die Auszeichnung als «Energiestadt Gold». Über die Resultate werden der Stadtrat und die Öffentlichkeit informiert (STRB Nr. 236/2000). 37
Energiepolitik Strategische der Stadt Zürich Ziele und Prioritäten Einordnung Handlungsbereiche Umsetzung Verantwortung Instrumente und Prozess Prozesssteuerung Kooperationen KOOPERATIONEN Zur Erreichung der 2000-Watt-Ziele ist eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich und dem Bund zentral. Grosse Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch die Vernet- zung mit anderen Kommunen und eine aktive Mitwirkung in nationalen und internationa- len Gremien und Organisationen. Die Mitgliedschaften beim Trägerverein Energiestadt, beim Städteverband, bei den Klimabündnis-Städten, sowie weiteren internationalen Klima- schutzprogrammen sind Ausdruck davon. K1 Bund, Kanton und Städte EB, UGZ Die Stadt Zürich pflegt einen regelmässigen Gedankenaustausch im Ener- giebereich mit dem Bundesamt für Energie, dem Kanton Zürich (AWEL, Abteilung Energie) und mit anderen grossen Schweizer Städten. K2 Trägerverein Energiestadt EB Die Stadt Zürich ist Mitglied des Trägervereins Energiestadt (STRB Nr. 236/2000). Sie nimmt nach Möglichkeit Einsitz im Vorstand. K3 Baubereich AHB Die Stadt Zürich arbeitet zu energierelevanten Themen im Baubereich aktiv in Kommissionen des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten- vereins (SIA) und weiteren Organisationen mit (z. B. Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes KBOB, Verein eco-bau – Nachhal- tigkeit im öffentlichen Bau). K4 Internationale Mitgliedschaften UGZ, STEZ Die Stadt Zürich ist Mitglied beim Europäischen Klima-Bündnis e.V. (STRB (ohne MP) Nr. 287/1993), beim Carbon Disclosure Project (STRB Nr. 265/2013), beim europäischen «Covenant of Mayors» (STRB Nr. 2008/1200), sowie bei der weltweiten Initiative «Compact of Mayors» (STRB Nr. 834/2015). 38
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Stadt Zürich Energiebeauftragter Beatenplatz 2, Postfach, CH-8021 Zürich Telefon: +41 44 412 26 92 energiebeauftragter@zuerich.ch stadt-zuerich.ch/energiebeauftragter
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