MASTERPLAN ENERGIE DER STADT ZÜRICH - Beilage zu STRB Nr. 498/2016

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MASTERPLAN ENERGIE DER STADT ZÜRICH - Beilage zu STRB Nr. 498/2016
Beilage zu STRB Nr. 498/2016

           MASTERPLAN ENERGIE
           DER STADT ZÜRICH
MASTERPLAN ENERGIE DER STADT ZÜRICH - Beilage zu STRB Nr. 498/2016
Energiepolitik                              Strategische
        der Stadt Zürich    Ziele und Prioritäten   Einordnung              Handlungsbereiche    Umsetzung

    Titelbild:
    Der Zürichsee dient als Energiequelle für drei
    Seewasserverbunde, die rund um das Zürcher
    Seebecken verschiedene Gebäude heizen
    und kühlen. Dafür braucht es eine Leitung, die
    dem See Wasser entnimmt und es nach der
    Wärme- oder Kälteproduktion in unveränderter
    Qualität wieder zurückführt.
    Bild: ewz

       Impressum
       Herausgeberin
       Stadt Zürich
       Energiebeauftragter
       Postfach, 8021 Zürich

       Tel. 044 412 26 92
       www.stadt-zuerich.ch/energiebeauftragter

       Juni, 2016

       Redaktionelle Bearbeitung
       Steuerungsgruppe Masterplan Energie

       Gestaltung
       Geomatik + Vermessung

                                                                   Abkürzungen          i
       Stadtratsbeschluss Nr. 498/2016                             siehe auch städtische Richtlinien zur
2      Ersetzt STRB Nr. 765/2012                                   Rechtschreibung
Inhalt
Einleitung

Energiepolitik der Stadt Zürich

Ziele und Prioritäten
Ziele
Prioritäten
Quantitative Ziele

Strategische Einordnung

Handlungsbereiche
Siedlung
Energieversorgung
Gebäude
Mobilität
Konsum

Umsetzung
Verantwortung
Instrumente und Prozess
Prozesssteuerung
Kooperationen

                                  3
Energiepolitik                             Strategische
        der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung

          Geltungsbereich
          Der Masterplan Energie gilt für die
          Stadtverwaltung und stadtnahe Orga-
          nisationen. Dies sind beispielsweise
          Stiftungen und Baugenossenschaften,
          welche namhafte städtische Unterstüt-
    i     zungsleistungen erhalten oder Aktien-
          gesellschaften mit Mehrheitsbeteili-
          gung der Stadt Zürich. Die Ziele des
          Masterplans Energie sind bei allen
          energierelevanten Entscheiden und
          Tätigkeiten zu berücksichtigen.

          Dienstabteilungen und Organisationen mit einem Massnahmenplan
          Energie
          AfS  Amt für Städtebau
          AHB  Amt für Hochbauten
          BfWbfBüro für Wohnbauförderung
          E360 Energie 360° AG
          EB   Energiebeauftragter
          ewz  Elektrizitätswerk
          ERZ  Entsorgung + Recycling Zürich
          GSZ  Grün Stadt Zürich
          IMMO Immobilien Stadt Zürich
          LVZ  Liegenschaftenverwaltung
          OIZ  Organisation und Informatik Zürich
          PWG  Stiftung zur Erhaltung von preisgünstigen Wohn- und Gewerberäumen der
               Stadt Zürich
          SAW Stiftung Alterswohnungen der Stadt Zürich
          SWkF Stiftung Wohnungen für kinderreiche Familien
          UGZ  Umwelt- und Gesundheitsschutz
          VBZ  Verkehrsbetriebe
          WVZ Wasserversorgung
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Einleitung
Masterplan Energie – Steuerungs-              der Dienstabteilungen und stadtnahen Or-
instrument der städtischen                    ganisationen. Mit dem Masterplan Energie
Energiepolitik                                will der Stadtrat den kommunalen Hand-
Energiepolitik ist eine Querschnittsaufgabe   lungsspielraum für eine aktive, koordinierte
mit vielfältigen Schnittstellen zu energie-   Energiepolitik ausschöpfen und einen we-
relevanten Strategien, Beschlüssen und In-    sentlichen Beitrag zur Umsetzung der
strumenten der Stadt Zürich. Der Masterplan   2000-Watt-Gesellschaft leisten. Der Mas-
Energie verschafft einerseits einen Über-     terplan Energie bietet zudem Gewähr,
blick über die Ziele und wesentlichen Hand-   dass die Stadt Zürich auch in Zukunft die
lungsbereiche und definiert anderseits den    Anforderungen des Labels «Energiestadt
Rahmen für die Umsetzung der städtischen      Gold» erfüllt und eine energiepolitische
Energiepolitik. Als departementsübergrei-     Vorbildfunktion ausübt. Als Teil der kom-
fendes Steuerungsinstrument schlägt er        munalen Energieplanung wird der Master-
eine Brücke zwischen dem langfristigen        plan Energie durch den Kanton genehmigt.
Ziel der 2000-Watt-Gesellschaft und den       Er ist behördenverbindlich.
operativen jährlichen Massnahmenplänen

                                                                                             5
Energiepolitik                             Strategische
    der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung

6
Energiepolitik
    der Stadt Zürich
    Langfristige Ziele                               Klare Rahmenbedingungen und
    Die Stimmberechtigten haben 2008 mit             Prioritäten
    grosser Mehrheit die Nachhaltigkeit und          Für den Erfolg der Energiepolitik ist es ent-
    die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft in          scheidend, dass die politischen Entschei-
    der Gemeindeordnung der Stadt Zürich             dungsgremien die Rahmenbedingungen
    verankert. Der Masterplan Energie hat da-        entsprechend gestalten und die Prioritäten
    her 2012 langfristige (bis 2050) und deut-       klar setzen. Damit können die mit der Um-
    lich ehrgeizigere Ziele als bisher formuliert.   setzung betrauten Akteurinnen und Akteu-
    Diese gehen deutlich über die Vorga-             re ihren Handlungsspielraum ausnutzen.
    ben des CO 2-Gesetzes und die Ziele des          Die Stadt Zürich unterstützt daher den
i   schweizweiten 2000-Watt-Programms hi-            gesellschaftlichen Wandel mit der Anpas-
    naus.                                            sung von rechtlichen Rahmenbedingun-
                                                     gen und kommunalen Fördermassnahmen
    Nachhaltige Entwicklung                          sowie mit Kommunikation und Beratung zu
    Der tiefgreifende Wandel, den das Ziel der       Konsum- und Nutzerverhalten.
    2000-Watt-Gesellschaft erfordert, muss
    ganzheitlich unter Berücksichtigung aller
    Nachhaltigkeitsdimensionen erfolgen. Es
    ist unvermeidbar, dass die Transformation
    hin zu einer 2000-Watt-Gesellschaft Ziel-
    konflikte hervorruft.
    Die Umsetzung der Energiepolitik und der
    2000-Watt-Gesellschaft bedingt daher eine
    langfristige Betrachtung unter Berücksich-
    tigung des gesamtwirtschaftlichen Wohl-
    stands, der Gerechtigkeit zwischen den
    Generationen, des Umweltschutzes und
    der sozialen Akzeptanz. Trotz Zielkonflikten
    sind im täglichen Handeln Entscheidungen
    notwendig. Dabei ist es wichtig, Entschei-
    dungen transparent zu begründen und sie
    nicht systematisch zulasten ein und der-
i   selben Nachhaltigkeitsdimension (Umwelt,
    Wirtschaft, Gesellschaft) zu fällen.

                                                     Weitere Informationen

                                                     >   Gemeindeordnung Art. 2ter (GB 2008)         7
Energiepolitik                             Strategische
        der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung             Handlungsbereiche   Umsetzung

        Ziele und Prioritäten
        ZIELE                                                     QUANTITATIVE ZIELE

        Abgeleitet aus der Energie- und Klima-                    Quantitative Ziele der 2000-Watt-Gesell-
        schutzgesetzgebung des Bundes und des                     schaft sind für die Reduktion des Ver-
        Kantons Zürich sowie in Übereinstimmung                   brauchs an Primärenergie und die daran
        mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft                 gekoppelten Treibhausgasemissionen de-
        in der Gemeindeordnung bezweckt die                       finiert. Methodisch richten sie sich nach
        städtische Energiepolitik:                                dem Bilanzierungskonzept der 2000-Watt-
        ■ eine ausreichende, sichere, umwelt- und                 Gesellschaft für Städte und Gemeinden.
           ressourcenschonende und wirtschaftli-                  Die Festlegung basiert auf dem durch die
           che Energieversorgung                                  Gemeindeordnung vorgegebenen politi-
    i     eine bedeutende Reduktion der CO -2                     schen Auftrag, pro Einwohnerin und Ein-
          Emissionen und weiterer Treibhausgas-                   wohner den Energieverbrauch auf 2000
          emissionen                                              Watt Dauerleistung und den CO 2-Ausstoss
    i     eine deutliche Reduktion des Primär-                    auf 1 Tonne pro Jahr zu senken.
          energieverbrauchs
                                                                  Primärenergie- und Treibhausgas-
                                                                  bilanz
        PRIORITÄTEN                                               Die Primärenergiebilanz wird hochgerech-
                                                                  net aus der gesamten Endenergie, die auf
        Bei der Umsetzung der städtischen Ener-                   Stadtgebiet genutzt wird (zuzüglich Flugver-    i
        giepolitik werden drei Grundsätze in folgen-              kehr). Es gilt das Bilanzierungskonzept der
        der Priorität beachtet:                                   2000-Watt-Gesellschaft. Die graue Ener-
        1. Suffizienz                                             gie und die grauen Treibhausgasemissio-
        Reduktion der Nachfrage nach energierele-                 nen der Energieträger sind darin enthalten,     i
        vanten Gütern und Dienstleistungen.                       die von Gütern und Dienstleistungen nur
        2. Effiziente Energienutzung                              teilweise.
        Reduktion des Energieverbrauchs durch
        Steigerung der Energieeffizienz bei Ge-                   Etappenziele
        bäuden, Prozessen und Geräten sowie im                    Um das Erreichen der Ziele steuern zu kön-
        Bereich Mobilität.                                        nen, sind Etappenziele für die Jahre 2020
        3. Zielkonforme Energieträgerwahl                         und 2035 definiert. Diese dienen der Erfolgs-
        Prioritärer Einsatz von Energieträgern mit                kontrolle der bisherigen Massnahmen.
        tiefen Treibhausgasemissionskoeffizienten
        und Primärenergiefaktoren: Energie aus
        Abfall, Abwärme und erneuerbaren Res-
        sourcen.
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Ausreichende,
                                             sichere, umwelt-
                                             schonende und
                                              wirtschaftliche
                                                Versorgung

                                           Energiepolitik
                                           Stadt Zürich
                               Reduktion                        Reduktion
                             Treibhausgas-                          energie-
                              emissionen                        verbrauch

                          3. Zielkonforme Energieträgerwahl

Ziele und Prioritäten der Energiepolitik der Stadt Zürich                      9
Energiepolitik                                 Strategische
              der Stadt Zürich      Ziele und Prioritäten    Einordnung               Handlungsbereiche     Umsetzung

      i       Ziele Stadtgebiet
              Primärenergie in Watt pro Person
              Treibhausgasemissionen in t/Person                                  6
     5000
                                                                                  5
     4000
                                                                                  4
     3000
                                                                                  3

     2000                                                                         2

     1000                                                                         1

          0                                                                       0
                   2005          2020               2035                2050
                Anteil Primärenergie nicht erneuerbar
                Anteil Primärenergie erneuerbar
                Treibhausgas-Emissionen

              Für das Stadtgebiet gelten spezifische Ziele pro Einwohner/in.

                                       2005                 Ist-Stand          2020             2035            2050

               Treibhausgas-           5.5 t/Person         4.7 t/Person       4 t/Person       2.5 t/Person    1 t/Person
               emissionen              (100 %)              (85 %)             (72 %)           (45 %)          (18 %)

                                       5000 Watt/P.         4200 Watt/P.       4000 Watt/P.     3200 Watt/P.    2500 Watt/P.
               Primärenergie
                                       (100 %)              (84 %)             (80 %)           (65 %)          (50 %)

               Anteil Primär-          750 W/P.             790 W/P.           1000 W/P.        1600 W/P.       2000 W/P.
               energie erneuerbar      (15 %)               (19 %)             (25 %)           (50 %)          (80 %)

              Die Zielgrösse zum Anteil erneuerbare Primärenergie wird abgeleitet aus dem Zielpfad
              zur Reduktion der Treibhausgase. Die Ist-Werte sind die Mittelwerte der letzten fünf Jahre
              (2010 – 2014). Der bisherige Datenverlauf seit 2005 findet sich unter 2000-Watt-Indikatoren.

10
i     Ziele Stadtverwaltung
        Primärenergie relativ
        Treibhausgasemissionen relativ
100 %                                                               100 %

 80 %                                                                80 %

 60 %                                                                60 %

 40 %                                                                40 %

 20 %                                                                20 %

  0%                                                                  0%
            2005           2020            2035           2050
           Anteil Primärenergie nicht erneuerbar
           Anteil Primärenergie erneuerbar
           Treibhausgas-Emissionen

        Für die Stadtverwaltung gelten relative Ziele in Bezug auf das Referenzjahr 2005.

                                                   2005            2020        2035        2050

         Treibhausgasemissionen                    100 %           72 %        45 %        18 %

         Primärenergie                             100 %           80 %        65 %        50 %

         Anteil Primärenergie erneuerbar           20 %            35 %        60 %        90 %

        Die Zielgrösse zum Anteil erneuerbare Primärenergie wird abgeleitet aus dem Zielpfad
        zur Reduktion der Treibhausgase.

                                                             Weitere Informationen

                                                             >   Bilanzierungskonzept 2000-Watt-
                                                                 Gesellschaft
                                                             >   2000-Watt-Indikatoren             11
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung            Handlungsbereiche   Umsetzung

     Strategische Einordnung
     Rolle der Stadt Zürich auf dem Weg                        Wichtige strategische Grundlagen –
     zur 2000-Watt-Gesellschaft                                Stadtgebiet
     Die Stadt Zürich nimmt auf dem Weg zur                    Wichtige strategische Grundlagen für die
     2000-Watt-Gesellschaft folgende Aufga-                    Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft
     ben wahr:                                                 sind:
     ■ Sie setzt übergreifende Massnahmen                      ■ Masterplan Energie
       im kommunalen Handlungsbereich um;                      ■ Regionaler Richtplan, kommunaler Richt-
       dabei ist insbesondere das Zusammen-                       plan (in Erarbeitung)
       spiel von Energie-, Verkehrs- und Sied-                 ■ Räumliche Entwicklungsstrategie
       lungsplanung zentral.                                   ■ Konzept Energieversorgung 2050
     ■ Sie schafft und fördert ein 2000-Watt-                  ■ Kommunale Energieplanung

       kompatibles Energie- und Mobilitätsan-                  ■ ewz-Stromzukunft
                                                               ■ Stadtverkehr 2025
       gebot.
                                                               ■ Masterplan Umwelt
     ■ Sie motiviert die Bevölkerung zu 2000-
       Watt-kompatiblen Energie-, Mobilitäts-
       und Konsumentscheiden.                                  Wichtige strategische Grundlagen –
                                                               Stadtverwaltung
                                                               In folgenden strategischen Grundlagen
                                                               sind spezifische Ziele für die Umsetzung
                                                               der 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadt-
                                                               verwaltung festgelegt:
                                                               ■ 7-Meilenschritte – Massstäbe zum um-
                                                                  welt- und energiegerechten Bauen
                                                               ■ Bezug von Ökostrom
                                                               ■ Städtische Fahrzeugpolitik
                                                               ■ Beschaffungsrichtlinien

12
Masterplan Energie (MPE)
Schnittstellen zu strategischen Grundlagen

                                                                                 2000-Watt-Ziele
                                                                                Gemeindeordnung
   Langfristige
   Perspektive

                                                                                Masterplan Energie
                                                                                      Ziele
                                                               Handlungsbereiche und Umsetzungsaufgaben
 tige Pers-
 Mittelfris-

 pektive

                                                               Energie-
                                           Siedlung
                                                                                   Gebäude              Mobilität         Konsum
                                                               versorgung
                                           Regionaler          Energieplanung      Energieberatung      Stadtverkehr      Masterplan      Umsetzung
   strategische Grundlagen als Basis des

                                           Richtplan,          ewz Strom-          Konzept              2025              Umwelt          Stadtgebiet
                                           kommunaler          zukunft             Energie-
                                           Richtplan           Konzept             versorgung
                                           (in Erarbeitung),   Energie-            2050
                                           räumliche           versorgung
                                           Entwicklungs-       2050
                                           strategie

                                           Anforderungen       Bezug von Öko-      7-Meilenschritte-    Städtische        Beschaffungs-   Umsetzung
                                           der 2000-Watt       strom; Abwärme      Massstäbe zum        Fahrzeugpolitik   richtlinien     innerhalb der
                                           Areale              oder Energie        umwelt- und                            Masterplan      Stadtverwaltung
                                                               aus erneuerba-      energiegerech-                         Umwelt
                                                               ren Ressourcen      ten Bauen
   MPE

                                                               oder Abfall
 Mittelfristige
 Perspektive
 Kurz- bis

                                                                  Massnahmenpläne            Dienstabteilungen

Der Masterplan Energie definiert die Ziele der städtischen Energiepolitik und quantifi-
ziert die 2000-Watt-Ziele der Gemeindeordnung für das Stadtgebiet und die Stadtver-
waltung. Er nennt in fünf Handlungsbereichen die zugehörigen qualitativen Ziele und
Umsetzungsaufgaben. Dabei stützt er auf vorhandene strategische Grundlagen ab und
dient als Struktur für die Massnahmenpläne Energie der Dienstabteilungen und stadt-
nahen Organisationen. Der Masterplan Energie stellt somit eine strategische Verbindung
zwischen den langfristigen 2000-Watt-Zielen der Gemeindeordnung und den jährlichen
Massnahmenplänen Energie sicher.

                                                                                                   >   Zentrale Strategien und Grundlagen zur
Weitere Informationen                                                                                  Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft
                                                                                                   >   Überblick Instrumentarium zur Um-
                                                                                                       setzung der 2000-Watt-Gesellschaft                   13
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                               Siedlung
                                                               Energieversorgung
                                                               Gebäude
                                                               Mobilität
                                                               Konsum

14
Handlungsbereiche
Für den Masterplan Energie wurden qua-      Die Stadt Zürich hat sich ambitionierte
litative Ziele und Umsetzungsaufgaben in    Zwischenziele zur 2000-Watt-Gesellschaft
fünf Handlungsbereichen definiert:          gesetzt und setzt diese innerhalb der
■ Siedlung                                  Stadtverwaltung auch vorbildhaft um. Ent-
■ Energieversorgung                         sprechende Aktivitäten sind in den Hand-
■ Gebäude                                   lungsbereichen ausgewiesen.
■ Mobilität
■ Konsum

 Akteurinnen und Akteure
 Der Masterplan benennt für jede Umsetzungsaufgabe die zuständigen Akteure und
 Akteurinnen. Blau gekennzeichnete Akteurinnen und Akteure sind federführend an
 der Zielerreichung beteiligt. Für die Umsetzung sind die zuständigen Organisationen
 selbst verantwortlich.
 Um Doppelspurigkeiten in der Stadtverwaltung zu vermeiden, werden für Umset-
 zungsaufgaben, die bereits durch andere Programme und Instrumente abgedeckt
 sind, keine separaten Massnahmenpläne Energie erstellt, etwa im Rahmen von
 Stadtverkehr 2025, Masterplan Umwelt, Beschaffungskoordination oder Fahrzeug-
 kommission. Organisationen, die nur mit einzelnen Umsetzungsaufgaben beauftragt
 sind, setzen diese ohne Massnahmenplan Energie um.

                                                                                        15
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung          Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                    Siedlung
                                                                    Energieversorgung
                                                                    Gebäude
                                                                    Mobilität
                                                                    Konsum

     Siedlung
     Die Stadt Zürich steuert die Siedlungsentwicklung in Übereinstimmung mit den Zielen
     der 2000-Watt-Gesellschaft. Siedlungs- und Energieplanung erfolgen aufeinander abge-
     stimmt. Planerische Massnahmen und baurechtliche Vorgaben unterstützen die Energie-
     effizienz und den Einsatz zielkonformer Energieträger.

       Stadtgebiet
       S1 Abstimmung zwischen Siedlungs-
           und Energieplanung
       S2 Energieaspekte in Planungs-
           verfahren*
       S3 Energieaspekte in der Bau-
           ordnung
       S4 Förderung innovativer Konzepte
           zur Umsetzung der 2000-Watt-
           Gesellschaft

     Energieversorgung
     Die Versorgung mit Strom, Wärme und Kälte soll langfristig weitgehend mit erneuerbaren
     sowie umwelt- und ressourcenschonenden Energieträgern einschliesslich Energie aus
     Abfall erfolgen – dies unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit und konkurrenz-
     fähiger Produkte sowie unter Berücksichtigung der Energieeffizienz.

       Stadtgebiet                                             Stadtverwaltung
       E1 Kommunale Energieplanung                             E7 Energiebezug Stadtverwaltung
       E2 Strategie Energieversorger
       E3 Leistungsangebot und Preispolitik
       E4 Produktionsanlagen und
           Leitungsnetze
       E5 Öffentliche Beleuchtung
       E6 Förderung innovativer Konzepte
           zur Umsetzung der 2000-Watt-
           Gesellschaft

     * kennzeichnet Umsetzungsaufgaben des Masterplans Energie, die die Zielsetzung des
16     Handlungsbereichs Konsum unterstützen.
Energiepolitischer Rahmen

>   Regionaler Richtplan (GRB 2000/894)
>   Kommunaler Richtplan
    (STRB Nr. 403/2015, in Erarbeitung)
>   Bau- und Zonenordnung
    (GRB, AS 700.100, in Teilrevision)
>   Räumliche Entwicklungsstrategie
    (STRB Nr. 549/2010)
>   Programm Wohnen des Stadtrats
>   Richtlinien zur Wohnbauaktion 2011
    (GRB, AS 842.191)
>   Konzept Energieversorgung 2050
>   Kommunale Energieplanung
    (neuer STRB in 2017 erwartet)

>    ewz-Stromzukunft
>   Konzept Energieversorgung 2050
>   Strategie-Bericht Fernwärmever-
    sorgung 2010 – 2050
>   Leistungsauftrag für ewz
    (GRB 2002/329)
>   Solarstrombörse (STRB Nr. 267/2002)
>   Regionaler Richtplan (GRB 2000/894)
>   Kommunaler Richtplan
    (STRB Nr. 403/2015, in Erarbeitung)
>   Wärmeversorgungskonzept
    (STRB Nr. 143/1992)
>   Grünbuch Stadt Zürich
    (STRB Nr. 792/2006)
>   Holzenergieposition (STRB Nr. 1166/2012)
>   Stromqualität in der Stadtverwaltung
    (STRB Nr. 417/2013)

                                               17
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung          Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                    Siedlung
                                                                    Energieversorgung
                                                                    Gebäude
                                                                    Mobilität
                                                                    Konsum

     Gebäude
     Die Stadt trägt aktiv dazu bei, dass die Gebäude auf dem ganzen Stadtgebiet 2000-Watt-
     kompatibel gebaut, betrieben und erneuert werden. Dabei werden insbesondere auch
     Treibhausgasemissionen und Primärenergie der Erstellung sowie die durch die Gebäude-
     nutzung verursachte Mobilität berücksichtigt. Innovationen werden durch angewandte
     Forschung gezielt gefördert.

       Stadtgebiet                                             Stadtverwaltung
       G1 Vorgaben zum spezifischen                            G5 Suffizienz – Bestandteil der
           Flächenbedarf*                                          Anforderungen*
       G2 Planung und Vollzug                                  G6 Immobilien- und Portfolio-
       G3 Förderung 2000-Watt-kompatibler                          strategien
           Technologien und Lösungen                           G7 Erneuerung, Erstellung und
       G4 Information und Beratung*                                Betrieb von Gebäuden und
                                                                   Anlagen*
                                                               G8 Benchmarking des Energie-
                                                                   verbrauchs für städtische Bauten
                                                                   und Anlagen
                                                               G9 Bedarf und Einsatz von
                                                                   Maschinen und Geräten*
                                                               G10 Grossverbraucher – Gebäude
                                                                   und Infrastruktur
                                                               G11 Information und Schulung der
                                                                   Mitarbeitenden*

     * kennzeichnet Umsetzungsaufgaben des Masterplans Energie, die die Zielsetzung des
18     Handlungsbereichs Konsum unterstützen.
Energiepolitischer Rahmen                    >   Genehmigungsprozess für die departe-
                                                 mentalen Raumbedarfsstrategien und
>   Programm Wohnen des Stadtrats                gesamtstädtischen Teilportfolios
>   Richtlinien zur Wohnbauaktion 2011           (STRB Nr. 969/2015)
    (GRB, AS 842.191)                        >   Betriebskonzept und Raumstandards
>   Gemeindeordnung Art. 2quater                 für Büroarbeitsplätze
    (GB 2011)                                    (STRB Nr. 884/2015)
>   Rationelle Verwendung von Elektrizität   >    Bilanzierungskonzept 2000-Watt-
    (GB 1989)                                    Gesellschaft (2014)
>   Effizienzbonus (GRB, AS 732.319)         >   Vorgaben nachhaltiges Bauen des AHB
>   Bedingungen der Stromabgabe              >   Richtlinien Gebäudetechnik des AHB
    (GRB, AS 732.330)                        >   Wirtschaftlichkeit von Energiemass-
>   Rahmenkredit für Energiesparmass-            nahmen (STRB Nr. 46/1998 in Ablösung)
    nahmen in städtischen Liegenschaften     >   Grossverbraucher-Zielvereinbarungen
    (GRB 2006/558)                               (STRB Nr. 1372/2005)
>   Rahmenkredit für zusätzliche             >   Richtlinie Ökologische Anforderungen
    Energiesparmassnahmen in städtischen         im Beschaffungsprozess
    Wohnliegenschaften (GRB 2006/565)            (STRB Nr. 976/2014)
>   Energieforschung Stadt Zürich            >   Raumtemperatur-Richtlinie
    (GRB 2010/114)                               (STRB Nr. 1194/2006)
>   Energie-Coaching (GRB 2012/222)          >   Konzept Energiekommunikation
>   Öko-Kompass (GRB 2012/207)                   (STRB Nr. 1296/2006)
>    ewz-Energieberatungspolitik             >   IT-Strategie (inkl. Output-Konzept
>   7-Meilenschritte (STRB Nr. 722/2014)         ZOOM, STRB Nr. 624/2011)
>   Zürich baut – gut und günstig!           >    Umweltmanagement-System
    (STRB Nr. 1097/2005)                         (STRB Nr. 1592/1997)

                                                                                         19
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung          Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                    Siedlung
                                                                    Energieversorgung
                                                                    Gebäude
                                                                    Mobilität
                                                                    Konsum

     Mobilität
     Die Stadt Zürich schafft Rahmenbedingungen, damit die Bevölkerung ihre Mobilitäts-
     bedürfnisse im Einklang mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft erfüllen kann. Zur
     Verringerung der negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs werden umwelt-
     freundliche Verkehrsmittel gefördert und kürzere Wege angestrebt.

       Stadtgebiet                                             Stadtverwaltung
       M1 Umsetzung Stadtverkehr 2025*                         M5 Städtische Fahrzeugpolitik*
       M2 Autoarmes Wohnen, Arbeiten                           M6 Beschaffung von Bussen und
           und Einkaufen                                           Trams
       M3 Förderung 2000-Watt-kompatibler                      M7 Dienstreisen
           Technologien und Lösungen                           M8 Arbeitswege
       M4 Flugverkehr

     Konsum
     Die Stadt Zürich unterstützt Entwicklungen, die es der Bevölkerung, der Wirtschaft und
     der Verwaltung erlauben, den Verbrauch grauer Energie zu reduzieren, den Ausstoss von
     Treibhausgasen zu vermindern und Ressourcen zu schonen sowie ihre Bedürfnisse mit
     einem suffizienteren Verhalten zu befriedigen.
     In Projekten und Beschaffungsprozessen werden energie- und klimarelevante Anforde-
     rungen umgesetzt und systematisch der Bedarf an Mengen, Flächen und Ausstattung
     hinterfragt.

     Die Umsetzung des Ziels im Bereich Konsum erfolgt schwerpunktmässig im Rahmen
     des Masterplans Umwelt. Der Masterplan Energie wirkt hier jedoch mit einer Reihe von
     Aufgaben unterstützend.

     * kennzeichnet Umsetzungsaufgaben des Masterplans Energie, die die Zielsetzung des
20     Handlungsbereichs Konsum unterstützen.
Energiepolitischer Rahmen                    >   Strategie Stadträume 2010
                                                 (STRB Nr. 503/2006)
>   Gemeindeordnung Art. 2quinquies          >   Richtlinie «Ökologische Anforderungen
    (GB 2011)                                    im Beschaffungsprozess»
>   Räumliche Entwicklungsstrategie              (STRB Nr. 0315/2014)
    (STRB Nr. 549/2010)                      >   Städtische Fahrzeugpolitik
>   Regionaler Richtplan (GRB 2000/894)          (STRB Nr. 1681/2012)
>   Kommunaler Verkehrsplan (GB 2004)        >   Personalrecht (AS 177.100) und
>   Kommunaler Richtplan                         Ausführungsbestimmungen
    (STRB Nr. 403/2015, in Erarbeitung)          (AS, 177.101, Art. 100 ff)
>   Stadtverkehr 2025 (STRB Nr. 283/2014)    >   CO2 -Kompensation bei Flugreisen
>   Netzentwicklungsstrategie VBZ                (STRB Nr. 1392/2007)
    «züri-linie 2030»                        >   Richtlinien Verwaltungsparkplätze
    (STRB Nr. 536/2013)                          (STRB Nr. 37/1997)
>   Masterplan Velo (STRB Nr. 1411/2012)     >   Rahmenvertrag Mobility
>   Charta für eine nachhaltige städtische       (STRB Nr. 1121/2013)
    Mobilität (STRB Nr. 74/2010)             >   Klimaschutz, Angebot an die
>   Energieforschung Stadt Zürich                Mitarbeitenden (Motion 2007/235)
    (GRB 114/2010)                           >   Konzept Energiekommunikation
>   Parkplatzverordnung                          (STRB Nr. 1296/2006)
    (AS 741.500, GB 2010)

                                                                                         21
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                               Siedlung
                                                               Energieversorgung
                                                               Gebäude
                                                               Mobilität
                                                               Konsum

     SIEDLUNG

       Ziel
       Die Stadt Zürich steuert die Siedlungsentwicklung in Übereinstimmung mit den Zielen
       der 2000-Watt-Gesellschaft. Siedlungs- und Energieplanung erfolgen aufeinander
       abgestimmt. Planerische Massnahmen und baurechtliche Vorgaben unterstützen die
       Energieeffizienz und den Einsatz zielkonformer Energieträger.

     Stadtgebiet

     S1 Abstimmung zwischen Siedlungs- und Energieplanung                               AfS, EB
     Siedlungs- und Energieplanung werden aufeinander abgestimmt, um das
     lokal vorhandene Potenzial an Abwärme und erneuerbaren Energien opti-
     mal zu nutzen. Die Abstimmung der beiden Planungsthemen dient als
     Grundlage für die Richt- und Nutzungsplanung.

     S2 Energieaspekte in Planungsverfahren                                             AfS, EB, UGZ
     Bei Planungsverfahren werden hohe Anforderungen an die Energieeffizienz
     und die zielkonforme Energieträgerwahl gestellt. Als Orientierungsmass-
     stab gelten u. a. mindestens die Vorgaben zur Arealüberbauung (BZO Art.
     8 Abs. 6), die kommunale Energieplanung, die 7-Meilenschritte für stadt-
     eigene Bauten und das 2000-Watt-Areallabel.

     S3 Energie in der Bauordnung                                                       AfS, EB, UGZ
     Energiebestimmungen in der Bauordnung (z. B. Arealüberbauungen) wer-
     den bei sich ändernden Rahmenbedingungen überprüft und gegebenen-
     falls dem Gemeinderat zur Anpassung empfohlen.

     S4 Förderung innovativer Konzepte zur Umsetzung der 2000-Watt-                     AfS, AHB,
     Gesellschaft                                                                       BfWbf, E360,
     Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und Verbreitung innovativer Kon-          EB, ewz, UGZ
     zepte und Instrumente zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft im
     Siedlungsbereich.

22
ENERGIEVERSORGUNG

      Ziel
      Die Versorgung mit Strom, Wärme und Kälte soll langfristig weitgehend mit erneu-
      erbaren sowie umwelt- und ressourcenschonenden Energieträgern einschliesslich
      Energie aus Abfall erfolgen – dies unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit
      und konkurrenzfähiger Produkte sowie unter Berücksichtigung der Energieeffizienz.

    Stadtgebiet

    E1 Kommunale Energieplanung                                                 AfS, E360,
    Die kommunale Energieplanung stellt die räumliche Koordination der          EB, ERZ, ewz,
    Energieversorgung sicher. Der Fokus liegt auf der Nutzung und dem Aus-      GSZ, UGZ
i   bau der Energieträger für Wärme und Kälte, die eine leitungsgebundene
    Infrastruktur erfordern. Diese werden mittels Energieplanung koordiniert
    und weiterentwickelt, wobei unwirtschaftliche Parallelerschliessungen
    langfristig vermieden werden. Es gilt die in der Richtplanung festgelegte
    Prioritätenfolge.
    Zudem werden die Potenziale aller erneuerbaren Energieträger, von Abfall
    und von Abwärme zur Deckung des Wärme- und Kältebedarfs auf dem
    Stadtgebiet lokal differenziert, die Energieträger gemäss den Nachhaltig-
    keitskriterien priorisiert und die räumliche Abstimmung von Angebot und
    Nachfrage aufgezeigt.
    Die kommunale Energieplanung wird regelmässig mit Hilfe von Szenarien
    überprüft und periodisch an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.

    E2 Strategie Energieversorger                                               E360, EB,
    Die Langfriststrategien der städtischen Energieversorger bzgl. Strom,       ERZ, ewz,
    Wärme und Kälte werden entsprechend den 2000-Watt-Zielen regelmäs-          UGZ
    sig überprüft und weiter entwickelt. Sie garantieren eine sichere Ener-
    gieversorgung und helfen Marktrisiken zu reduzieren. Dies betrifft Pro-
    duktion und Beschaffung von Energie, einschliesslich Massnahmen zur
    dezentralen Nutzung und Produktion erneuerbarer Energie. Die Lang-
    friststrategien und die Netzplanungen werden mit der Energieplanung ab-
    gestimmt. Bei der Erarbeitung und Überprüfung solcher Strategien wird
    der Energiebeauftragte einbezogen.
                                                                                                23
Energiepolitik                             Strategische
         der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                   Siedlung
                                                                   Energieversorgung
                                                                   Gebäude
                                                                   Mobilität
                                                                   Konsum

         E3 Leistungsangebot und Preispolitik                                               E360, ERZ,
         Die städtischen Energieversorger schaffen mit ihrem Produkteangebot,               ewz
         mit Finanzierungs- und Realisierungsangeboten (Energiedienstleistungen)
         sowie mit ihrer Preispolitik Anreize für einen geringeren Energieverbrauch
         und den Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien und Abwärme.
         Bei geeigneten Rahmenbedingungen werden für Energie-Grossverbrau-
         cher besondere Anreize zur Senkung des Energieverbrauchs geschaffen.

         E4 Produktionsanlagen und Leitungsnetze                                            E360, ERZ,
         Die Produktionsanlagen und Leitungsnetze der Energie- und Infrastruk-              ewz, VBZ,
     i   turversorgung werden energieeffizient und umweltfreundlich betrieben.              WVZ
         Der Abfall in den Kehrichtheizkraftwerken, das Faulgas aus dem Betrieb
         des Klärwerks Werdhölzli, das Rohgas aus dem städtischen Vergärwerk
         sowie die Abwärme der Klärschlammverwertungsanlage werden energe-
         tisch optimal genutzt.

         E5 Öffentliche Beleuchtung                                                         ewz
         Die öffentliche Beleuchtung (inkl. Plan Lumière) wird unter Berücksichti-
         gung der Suffizienz geplant und energieeffizient betrieben.

         E6 Förderung innovativer Konzepte zur Umsetzung der 2000-Watt-                     EB, E360,
         Gesellschaft                                                                       ERZ, ewz
         Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und Verbreitung innovativer
         Konzepte und Instrumente zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft
         im Energieversorgungsbereich (z. B. intelligente Netze mit Steuerungs-
         und Speichermöglichkeiten). Die Anstrengungen werden koordiniert.

         Stadtverwaltung
                                                                                            EB (Berichter-
         E7 Energiebezug Stadtverwaltung
                                                                                            stattung), UGZ
         Der Energiebezug der Dienstabteilungen richtet sich bezüglich der öko-
                                                                                            (Monitoring),
         logischen Qualität nach den Vorgaben des Stadtrats. Es ist den Dienst-
                                                                                            alle DA gem.
         abteilungen freigestellt, eine noch bessere Qualität der Energieträger
                                                                                            STRB
         einzukaufen sowie Stromproduktionsanlagen für den Eigenverbrauch zu
         realisieren.

24
GEBÄUDE

 Ziel
 Die Stadt trägt aktiv dazu bei, dass die Gebäude auf dem ganzen Stadtgebiet
 2000-Watt-kompatibel gebaut, betrieben und erneuert werden. Dabei werden ins-
 besondere auch Treibhausgasemissionen und Primärenergie der Erstellung sowie
 die durch die Gebäudenutzung verursachte Mobilität berücksichtigt. Innovationen
 werden durch angewandte Forschung gezielt gefördert.

Stadtgebiet

G1 Vorgaben zum spezifischen Flächenbedarf                               BfWbf, LVZ,
Bei eigenen Wohnungen oder solchen Dritter auf städtischem Land sorgt    PWG, SAW,
die Stadt Zürich für minimale Nutzflächen und eine gute Belegung: im     SWkF
Rahmen von Vorgaben in Baurechtsverträgen und bei subventionierten
Wohnungen sowie mit Belegungsvorschriften.

G2 Planung und Vollzug                                                   AfB (ohne
Die Stadt Zürich nutzt den Spielraum bei ihrer Planungs- und Vollzugs-   MP), AHB,
tätigkeit, damit Bauherrschaften Massnahmen zur Steigerung der Ener-     ewz, UGZ
gieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien einfach realisieren   (Baube-
können. Dieser Grundsatz fliesst überall ein, von der Begleitung von     willligungs-
Wettbewerben bis zur Beratung durch alle Stellen im Rahmen des Bau-      verfahren)
bewilligungsverfahrens.

G3 Förderung 2000-Watt-kompatibler Technologien und Lösungen             AHB, BfWbF,
Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und Verbreitung von Geräten,    E360, EB,
Technologien und innovativen Lösungen, die den Energieverbrauch ver-     ewz, IMMO,
mindern oder einen namhaften Beitrag zur Reduktion der Treibhausgas-     LVZ, PWG,
emissionen im Gebäudebereich leisten. Die Anstrengungen werden ko-       SAW, SWkF,
ordiniert.                                                               UGZ

                                                                                        25
Energiepolitik                             Strategische
         der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                   Siedlung
                                                                   Energieversorgung
                                                                   Gebäude
                                                                   Mobilität
                                                                   Konsum

         G4 Information und Beratung                                                        AfS, AHB,
         Die Stadt Zürich informiert und berät Hauseigentümerschaften, damit de-            E360, ERZ,
         ren Gebäude mit den verschiedenen Nutzungen weniger Energie verbrau-               ewz, GSZ,
         chen, weniger Treibhausgase freisetzen und soweit wie möglich lokale               UGZ, SAM
         Energiequellen direkt oder in Verbunden genutzt werden. Spezifische An-
         gebote richten sich auch an Mieterinnen und Mieter, Unternehmen, Ver-
         waltung sowie Schulen.

         Stadtverwaltung
                                                                                            AHB, IMMO
         G5 Suffizienz – Bestandteil der Anforderungen
                                                                                            (Förderung,
         Die Stadtverwaltung stellt genügsame Anforderungen an stadteigene
                                                                                            Bereitstellung,
         Hochbauten und gebäudebezogene Ausstattungen und Dienstleistun-
                                                                                            Bewirtschaf-
         gen, um den Energieverbrauch weiter zu senken. Eine hohe Auslastung
                                                                                            tung), alle DA
         von Räumen optimiert den Nutzflächenbedarf pro Funktionseinheit.
                                                                                            (Anforderun-
                                                                                            gen)

                                                                                            AHB, GSZ,
         G6 Immobilien- und Portfoliostrategien
                                                                                            IMMO, LVZ,
         Die Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft werden im Rahmen eines
                                                                                            PWG, SAW,
         nachhaltigen Immobilienmanagements in der Immobilienstrategie der
                                                                                            SWkF
         Stadt Zürich und in den Portfolio-Strategien umgesetzt.

                                                                                            AHB (Er-
         G7 Erneuerung, Erstellung und Betrieb von Gebäuden und Anlagen
                                                                                            stellung und
         Erneuerung, Erstellung und Betrieb von Gebäuden und Anlagen erfolgen
                                                                                            Erneuerung),
     i   entsprechend der Vorgaben der 7-Meilenschritte und der Richtlinien Ge-
                                                                                            ERZ, ewz,
         bäudetechnik.
                                                                                            GSZ, IMMO
                                                                                            (Eigentümer-
                                                                                            vertretung/
                                                                                            Betrieb), LVZ,
                                                                                            OIZ, PWG,
                                                                                            SAW, Stadt-
                                                                                            spitäler (ohne
                                                                                            MP), SWkF,
                                                                                            VBZ, WVZ
26
G8 Benchmarking des Energieverbrauchs für städtische Bauten und             ERZ, ewz,
Anlagen                                                                     IMMO, LVZ,
Der Energieverbrauch der städtischen Bauten und Anlagen wird in einer       OIZ, Stadt-
für ein Benchmarking geeigneten Form erfasst.                               spitäler (ohne
                                                                            MP), UGZ
                                                                            (Koordination),
                                                                            VBZ, WVZ

G9 Bedarf und Einsatz von Maschinen und Geräten                             AHB, Fachstel-
Bei sämtlichen energie-, ressourcen- und klimarelevanten Beschaffun-        le Beschaf-
gen von Maschinen und Geräten gelten einheitliche Grundsätze (ökolo-        fungskoordina-
gische Beschaffungsrichtlinien). Diese enthalten neben Effizienzkriterien   tion (FD, ohne
auch Suffizienzkriterien und berücksichtigen die Treibhausgasemissionen     MP), IMMO,
und Primärenergie der Erstellung. Die Effizienzanforderungen orientieren    LVZ, OIZ, PWG,
sich an den 7-Meilenschritten.                                              SAW, Stadt-
                                                                            spitäler (ohne
                                                                            MP), SWkF,
                                                                            UGZ (fachliche
                                                                            Beratung),
                                                                            weitere DA mit
                                                                            «Lead-buyer»
                                                                            Aufgaben

G10 Grossverbraucher – Gebäude und Infrastruktur                            ERZ, ewz,
Für die Immobilien- und Anlagenportfolios sowie die Infrastruktur mit       IMMO, LVZ,
hohem Energieverbrauch werden Grossverbraucher-Zielvereinbarungen           OIZ, Stadt-
mit dem Kanton Zürich abgeschlossen und umgesetzt.                          spitäler (ohne
                                                                            MP), UGZ
                                                                            (Koordination,
                                                                            Bericht), VBZ,
                                                                            WVZ

G11 Information und Schulung der Mitarbeitenden                             UGZ, alle DA
Die Mitarbeitenden werden über den sparsamen und umweltschonenden
Einsatz von Energie am Arbeitsplatz und in ihrem Verantwortungsbereich
regelmässig und gezielt informiert und geschult.

                                                                                              27
Energiepolitik                             Strategische
         der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                   Siedlung
                                                                   Energieversorgung
                                                                   Gebäude
                                                                   Mobilität
                                                                   Konsum

         MOBILITÄT

           Ziel
           Die Stadt Zürich schafft Rahmenbedingungen, damit die Bevölkerung ihre Mobili-
           tätsbedürfnisse im Einklang mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft erfüllen
           kann. Zur Verringerung der negativen Auswirkungen des motorisierten Verkehrs wer-
           den umweltfreundliche Verkehrsmittel gefördert und kürzere Wege angestrebt.

         Stadtgebiet

     i   M1 Umsetzung Stadtverkehr 2025                                                     AfS, DAV,
         Die Umsetzung der 2000-Watt Ziele im Landverkehr erfolgen im Rahmen                Stapo, UGZ,
         von Stadtverkehr 2025. Darin eingebunden ist die Steigerung der Attrak-            TAZ, VBZ (alle
         tivität des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffentlichen Verkehrs, die            Steuerungs-
         Steigerung der Energieeffizienz im Gewerbeverkehr, die Optimierung des             ausschuss und
         Verkehrsablaufs sowie Beratungs- und Informationsmassnahmen.                       Umsetzung via
                                                                                            Stadtverkehr
                                                                                            2025)

         M2 Autoarmes Wohnen, Arbeiten und Einkaufen                                        AfS, BfWbf,
         Die Stadt ermöglicht autoarmes Wohnen, Arbeiten und Einkaufen. Darü-               LVZ, TAZ
         ber hinaus wird bei Sondernutzungsplanungen und bei Vorgaben in Bau-
         rechtsverträgen das Parkplatzangebot auf den Bereich des Minimums
         gemäss Parkplatzverordnung beschränkt.

         M3 Förderung 2000-Watt-kompatibler Technologien und Lösungen                       E360, EB, ewz,
         Die Stadt Zürich fördert Entwicklung und Verbreitung von Fahrzeugen,               Fahrzeugkom-
         Technologien, Treibstoffen und innovativen Lösungen, die den Energie-              mission (gem.
         verbrauch vermindern oder einen namhaften Beitrag zur Reduktion der                STRB), VBZ
         Treibhausgasemissionen des Verkehrs leisten. Die Anstrengungen wer-
         den koordiniert.

         M4 Flugverkehr                                                                     UGZ (fachliche
         Die Stadt Zürich informiert die Bevölkerung über die Auswirkungen des              Beratung)
         Flugverkehrs auf den Klimawandel. Sie unterstützt Bestrebungen des
         Bundes zur Reduktion der Emissionen aus dem Flugverkehr.
28
Stadtverwaltung

M5 Städtische Fahrzeugpolitik                                                Fahrzeugkom-
Die Dienstabteilungen beschaffen die benötigten Fahrzeuge entspre-           mission (gem.
chend den Vorgaben der städtischen Fahrzeugpolitik. Sie erstatten über       STRB), alle DA
ihre Fahrzeugflotte, die Fahrleistung, die verwendete Treibstoffqualität     (gem. STRB)
und den Treibstoffverbrauch jährlich Bericht zuhanden der städtischen
Fahrzeugkommission.

M6 Beschaffung von Bussen und Trams                                          VBZ
Bei der Beschaffung von Bussen und Trams bildet der Energieverbrauch
ein Kriterium. Über die Entwicklung des Energieverbrauchs der Fahrzeug-
flotte und des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Zürich wird jährlich Be-
richt erstattet.

M7 Dienstreisen                                                              FVW (jährliche
Die Vorgaben für Dienstreisen richten sich nach den Prinzipien Suffizienz,   Statistik CO 2-
Effizienz- und Konsistenz. Dienstfahrten werden primär mit öffentlichen      Kompensation,
Verkehrsmitteln, Velos und zu Fuss bewältigt. Nicht vermeidbare Flugrei-     ohne MP), HRZ
sen werden hinsichtlich der CO2 -Emissionen kompensiert. Über die Flug-      (Vorgaben,
reisen wird Bericht erstattet.                                               ohne MP),
                                                                             UGZ (fachliche
                                                                             Beratung), alle
                                                                             DA

M8 Arbeitswege                                                               UGZ (fachliche
Mit Anreizen und anderen geeigneten Massnahmen werden der Ener-              Beratung),
gieverbrauch und die Umweltauswirkungen reduziert, welche die Mitar-         HRZ (Umset-
beitenden auf ihrem Arbeitsweg verursachen. Eine Vereinheitlichung der       zung, ohne
Massnahmen innerhalb der Stadtverwaltung wird angestrebt.                    MP), TAZ

                                                                                               29
Energiepolitik                             Strategische
         der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                   Siedlung
                                                                   Energieversorgung
                                                                   Gebäude
                                                                   Mobilität
                                                                   Konsum

         KONSUM

           Ziel
           Die Stadt Zürich unterstützt Entwicklungen, die es der Bevölkerung, der Wirtschaft
           und der Verwaltung erlauben, den Verbrauch grauer Energie zu reduzieren, den Aus-
           stoss von Treibhausgasen zu vermindern und Ressourcen zu schonen sowie ihre
           Bedürfnisse mit einem suffizienteren Verhalten zu befriedigen.
           In Projekten und Beschaffungsprozessen werden energie- und klimarelevante An-
           forderungen umgesetzt und systematisch der Bedarf an Mengen, Flächen und Aus-
           stattung hinterfragt.

         Die Umsetzung des Ziels im Bereich Kon-
     i   sum erfolgt schwerpunktmässig im Rah-
         men des Masterplans Umwelt. Der Mas-
         terplan Energie wirkt hier jedoch mit einer
         Reihe von Aufgaben unterstützend. Die
         relevantesten sind in der Übersicht Hand-
         lungsbereiche, Ziele und Umsetzungsauf-
         gaben gekennzeichnet. Die Auswahl und
         Formulierung der Aufgaben im Handlungs-
         bereich Konsum erfolgen im Rahmen des
         Masterplans Umwelt.

30
31
Energiepolitik                             Strategische
         der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung              Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                                                Verantwortung
                                                                                                Instrumente und
                                                                                                 Prozess
                                                                                                Prozesssteuerung
                                                                                                Kooperationen

         Umsetzung
         VERANTWORTUNG                                             ■   die jährliche Aktualisierung und Prüfung
                                                                       der Massnahmenpläne
         Stadtrat                                                  ■   die Durchführung des übergeordneten
         Dem Stadtrat von Zürich kommen bei der                        Controllings
         Umsetzung des Masterplans Energie zwei                    ■   die Grundsätze der Berichterstattung
         wichtige Aufgaben zu:                                     ■   die 4-jährliche Aktualisierung des Master-
         ■ Einsatz auf politischer Ebene bei Bund                      plans Energie
           und Kanton für Rahmenbedingungen,                       ■   die Abstimmung mit dem Massnahmen-
           welche die energiepolitischen Ziele der                     katalog der räumlichen Energieplanung
           Stadt Zürich unterstützen und ihr den zur
           Umsetzung erforderlichen Handlungs-                     Dienstabteilungen
           spielraum gewähren.                                     Die konkrete Umsetzung erfolgt in erster
         ■ Prioritätensetzung bei Zielkonflikten zwi-              Linie auf Ebene der Dienstabteilungen und
           schen der Energiepolitik und anderen                    stadtnahen Organisationen, die eine ener-
           Politiken und Strategien der Stadt.                     gierelevante Aufgabe erfüllen. Es bedarf
                                                                   zudem einer intensiven Kooperation und
         2000-Watt-Umsetzungsorganisation                          Koordination zwischen allen beteiligten
         Die Umweltdelegation des Stadtrats ist auf                Stellen innerhalb der Stadtverwaltung im
         oberster Ebene für das Thema 2000-Watt-                   Sinne eines «Konzern-Denkens».
         Gesellschaft verantwortlich. Der Stadtrat                 Dies betrifft insbesondere folgende The-
         hat 2012 eine stadtweite Organisations-                   men:
         struktur zur Umsetzung der 2000-Watt-                     ■ Aktive und zielgruppengerechte Kom-
         Gesellschaft geschaffen.                                     munikation der energiepolitischen Ziele
                                                                      und Umsetzungsinstrumente gegen innen
     i   Steuerungsgruppe MPE                                         und aussen.
         Die Verantwortung für die Umsetzung des                   ■ Bei energiepolitisch relevanten, strate-

         Masterplans Energie obliegt einer Steue-                     gischen Projekten städtischer Dienstab-
         rungsgruppe. Sie steht unter der Leitung                     teilungen und der Energie 360° AG wird
         des Energiebeauftragten und setzt sich zu-                   der Energiebeauftragte in einer frühen
         sammen aus Vertreterinnen und Vertretern                     Phase einbezogen.
         des UGZ (Abteilung Energie und Nachhal-
         tigkeit), des TAZ (Bereich Verkehrsstra-
         tegie), des AHB (Fachstelle Nachhaltiges
         Bauen) und des ewz (Fachstelle für Unter-
         nehmensentwicklung und Nachhaltigkeit).
         Der Aufgabenbereich der Steuerungsgrup-                   Energiepolitischer Rahmen
         pe umfasst:
32          die Steuerung des Umsetzungsprozesses                  >   STRB Nr. 951/2012
INSTRUMENTE UND PROZESS

Die Umsetzung des Masterplans
Energie

                        Stadtrat
Auftrag für MPE                                  Berichterstattung
(4-jährlich)                                     (2-jährlich)
auf Basis               Masterplan Energie       2000-Watt-Indika-   Massnahmenplan
Gemeindeordnung         (MPE)                    toren, Bericht      Energie (MP)
                        definiert die energie-   Energiepolitik      ist individuell auf
Prioritätensetzung      politischen Ziele,                           die Dienstabteilung
bei Zielkonflikten      nennt Umsetzungs-                            resp. stadtnahe
                        aufgaben sowie           Gerüst für          Organisation zuge-
                        Akteurinnen und          MP Energie          schnitten und in die
                        Akteure nach Hand-                           internen strategi-
                        lungsbereichen.          Wirkungsbeiträge    schen Zielsetzungen
                                                                     eingebunden.

                        Steuerungsgruppe                             Dienstabteilung /
                        MPE                                          Organisation
                                                 Jahresgespräch
                        AHB, EB, ewz,            MPE (jährlich)      Direktion, Energie-
                        UGZ, TAZ                 gemeinsame          verantwortliche
                                                 Erarbeitung des
                        Erarbeitung und          Massnahmenplans,    Umsetzung und
                        Verantwortung für        Austausch, Ver-     internes Controlling
                        Umsetzung, überge-       netzung, Support    der Massnahmen,
                        ordnetes Controlling,                        Erstellung von
                        Abstimmung mit dem                           Geschäfts- und
                        Massnahmenkatalog                            Themenberichten
                        der räumlichen Ener-
                        gieplanung

  Akteurinnen und Akteure und deren Hauptauf-
  gaben. Eingebunden in den Umsetzungspro-
  zess sind derzeit 17 Dienstabteilungen resp.
  stadtnahe Organisationen.

  zentrale Instrumente im Zusammenhang mit
  der Umsetzung des Masterplans Energie

                                                                                            33
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung            Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                                          Verantwortung
                                                                                          Instrumente und
                                                                                          Prozess
                                                                                          Prozesssteuerung
                                                                                          Kooperationen

     Massnahmenpläne und                                       Controlling
     Jahresgespräche                                           Das Controlling erfolgt auf verschiedenen
     Das zentrale Instrument für die Umsetzung                 Ebenen:
     des Masterplans Energie bilden die Mass-                  ■ Die Umsetzung der einzelnen Massnah-
     nahmenpläne der Dienstabteilungen und                       men wird durch die Dienstabteilungen
     der beteiligten Organisationen. Diese ent-                  und stadtnahen Organisationen selbst
     halten jene Energiemassnahmen, mit denen                    überprüft – in der Regel im Rahmen ihrer
     die Umsetzungsaufgaben erreicht werden                      internen Managementprozesse (Umwelt-
     sollen. Die Festsetzung der Inhalte und die                 management-System, usw.). Der Fort-
     Kontrolle der Umsetzung erfolgen in enger                   schritt wird für das Controlling im Mass-
     Zusammenarbeit zwischen diesen Akteu-                       nahmenplan dokumentiert.
     rinnen und Akteuren und der Steuerungs-                   ■ Für gewisse Themenbereiche wird ein
     gruppe. Im Rahmen eines in der Regel                        gesamtstädtisches Controlling durch
     jährlich stattfindenden Gesprächs werden                    die Fachverantwortlichen durchgeführt,
     die Massnahmen aktualisiert. Dabei findet                   z. B. für die Umsetzung der 7-Meilen-
     auch ein Abgleich mit den internen Strate-                  schritte für umwelt- und energiegerech-
     gien und Zielen der Dienstabteilungen statt.                tes Bauen, Stadtverkehr 2025, die Fahr-
     Die Wirkung der Massnahmen wird mit den                     zeugpolitik oder die Beschaffung.
     Zielen und Aufgaben im Masterplan Energie                 ■ Ein gesondertes Controlling erfolgt für
     verglichen. Dies kann zu Anpassungen und                    die städtischen Grossverbraucher mit
     Korrekturen führen. Die Massnahmenpläne                     einer kantonalen Zielvereinbarung. Hier
     werden jährlich von der Leitung der Dienst-                 stützt das Controlling auf die Überprü-
     abteilungen resp. der beteiligten Organisa-                 fung durch den Kanton ab.
     tionen sowie dem Energiebeauftragten un-                  ■ Das übergeordnete Controlling über die
     terzeichnet.                                                Erreichung der quantitativen Zielset-
                                                                 zungen erfolgt auf Basis der Bilanz des
     Energiemeeting                                              Primärenergieverbrauchs und der Treib-
     Einmal jährlich kommen die Steuerungs-                      hausgasemissionen durch die Steue-
     gruppe und die Energieverantwortlichen                      rungsgruppe.
     der Dienstabteilungen zum «Energiemee-
     ting» zusammen. Es dient der Information                  Monitoring, 2000-Watt-Indikatoren
     über die Energiepolitik sowie dem fach-                   Zur periodischen Überprüfung des Mas-
     lichen Austausch zwischen den Dienst-                     terplans Energie wird alle zwei Jahre durch
     abteilungen. Um Synergien innerhalb der                   den UGZ eine Statistik des End- und
     Stadtverwaltung besser nutzen zu können,                  Primärenergieverbrauchs sowie der Treib-
     erfolgt das Jahresmeeting Energie (MPE)                   hausgasemissionen erstellt und publiziert.
     zusammen mit dem Jahresmeeting Umwelt
34   (MPU) mit alternierender Federführung.
Reporting, Berichterstattung
Die Berichterstattung über energiepolitisch
relevante Aktivitäten und deren Wirkung
erfolgt zunächst auf Stufe der Dienstabtei-
lungen, einerseits in Form von Geschäfts-
berichten, andererseits im Rahmen der
periodischen Berichterstattung über ener-
gierelevante Strategien wie zum Beispiel die
7-Meilenschritte oder Stadtverkehr 2025.
Die Informationen aus den Dienstabteilun-
gen werden durch den Energiebeauftrag-
ten zum Jahresbericht Energiepolitik zu-
sammengefasst und dem Stadtrat sowie
der interessierten Öffentlichkeit in geeig-
neter Form zur Kenntnis gebracht.

Überprüfung und Aktualisierung
Der Masterplan Energie wird alle vier Jah-
re überprüft, aktualisiert und durch den
Stadtrat festgesetzt. Gleichzeitig erfolgt
eine Abstimmung mit anderen energierele-
vanten Teilpolitiken des Stadtrates, z. B.
mit dem Masterplan Umwelt, Stadtverkehr
2025, der Fahrzeugstrategie, den Beschaf-
fungsgrundsätzen oder der Wohnbaupoli-
tik. Die Überarbeitung erfolgt unter Einbe-
zug der beteiligten Dienstabteilungen.

                                               Weitere Informationen

                                               >   Jahresbericht Energiepolitik
                                               >   2000-Watt-Indikatoren
                                               >   Stadtverkehr 2025
                                               >   Masterplan Umwelt
                                               >   Wohnpolitik
                                               >   Bauen für die 2000-Watt-Gesellschaft
                                               >   Beschaffungskoordination
                                               >   Städtische Fahrzeugpolitik             35
Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                                   Verantwortung
                                                                                   Instrumente und
                                                                                   Prozess
                                                                                    Prozesssteuerung
                                                                                   Kooperationen

     PROZESSSTEUERUNG

     Folgende Umsetzungsaufgaben ergeben sich im Zusammenhang mit der Prozesssteuerung:

     P1 Aktualisierung Masterplan Energie                                                EB, UGZ
     Der Masterplan Energie wird alle vier Jahre (im Rhythmus der Schaltjahre)
     überprüft und aktualisiert.

     P2 Überprüfung der Massnahmenpläne Energie                                          AHB, EB, UGZ
     Die operativen Massnahmenpläne auf Stufe der Dienstabteilungen und
     Werke werden jährlich hinsichtlich der umgesetzten und geplanten Mass-
     nahmen überprüft und mit der Energieplanung koordiniert.

     P3 2000-Watt-Indikatoren                                                            UGZ
     Als zentrales Controlling-Instrument für die Umsetzung des Masterplans
     Energie wird alle zwei Jahre eine Statistik des End- und Primärenergie-
     verbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen erstellt. Die Ergebnisse
     werden dem Stadtrat und der Öffentlichkeit in geeigneter Form mitgeteilt.

     P4 Berichterstattung                                                                AHB, EB,
     Über die Umsetzung des Masterplans Energie und die Aktivitäten im                   UGZ, TAZ (im
     Energiebereich werden der Stadtrat, die am Prozess beteiligten Akteure              Rahmen der
     und die Öffentlichkeit in geeigneter Form informiert.                               STG MPE)

     P5 Energierelevante Strategien und Teilpolitiken                                    EB, UGZ, alle
     Energierelevante Strategien und Teilpolitiken des Stadtrates werden ent-            DA mit ener-
     sprechend den Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet                 gierelevanten
     und periodisch überprüft.                                                           Strategien

     P6 Einheitliche Grundlagen                                                          AHB, EB, UGZ,
     Für die Beurteilung von energierelevanten Fragestellungen werden für die            TAZ
     ganze Stadtverwaltung einheitliche Grundlagen angewandt. Diese basie-
     ren auf der 2000-Watt-Bewertung (Primärenergiefaktoren, Treibhausgas-
     koeffizienten).

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P7 Klima- und energierelevante Daten                                           AfS, AHB,
Energie- und klimarelevante Daten werden sowohl im Gebäudebereich              E360, ewz,
(z. B. Erneuerungsrate, Erneuerungstiefe, Anteil an zielkonformen Ener-        SSZ (ohne
gieträgern im Gebäudepark) als auch im Mobilitätsbereich systematisch          MP), TAZ (im
erhoben und veröffentlicht. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf            Rahmen von
diese Grössen werden regelmässig geprüft.                                      Stadtverkehr
                                                                               2025)

P8 Abstimmung mit Energieplanung                                               AfS, AHB, EB,
Es erfolgt eine jährliche Abstimmung der Massnahmenpläne Energie mit           ewz, E360,
dem Massnahmenkatalog der räumlichen Energieplanung.                           ERZ, UGZ

P9 Energiestadt-Prozess                                                        AHB, EB, UGZ,
Die Stadt Zürich unterzieht sich alle vier Jahre einer Re-Zertifizierung als   TAZ
Energiestadt. Ziel ist die Auszeichnung als «Energiestadt Gold». Über die
Resultate werden der Stadtrat und die Öffentlichkeit informiert (STRB
Nr. 236/2000).

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Energiepolitik                             Strategische
     der Stadt Zürich   Ziele und Prioritäten   Einordnung     Handlungsbereiche   Umsetzung
                                                                                   Verantwortung
                                                                                   Instrumente und
                                                                                   Prozess
                                                                                   Prozesssteuerung
                                                                                   Kooperationen

     KOOPERATIONEN

     Zur Erreichung der 2000-Watt-Ziele ist eine Zusammenarbeit mit dem Kanton Zürich und
     dem Bund zentral. Grosse Bedeutung hat in diesem Zusammenhang auch die Vernet-
     zung mit anderen Kommunen und eine aktive Mitwirkung in nationalen und internationa-
     len Gremien und Organisationen. Die Mitgliedschaften beim Trägerverein Energiestadt,
     beim Städteverband, bei den Klimabündnis-Städten, sowie weiteren internationalen Klima-
     schutzprogrammen sind Ausdruck davon.

     K1 Bund, Kanton und Städte                                                         EB, UGZ
     Die Stadt Zürich pflegt einen regelmässigen Gedankenaustausch im Ener-
     giebereich mit dem Bundesamt für Energie, dem Kanton Zürich (AWEL,
     Abteilung Energie) und mit anderen grossen Schweizer Städten.

     K2 Trägerverein Energiestadt                                                       EB
     Die Stadt Zürich ist Mitglied des Trägervereins Energiestadt (STRB Nr.
     236/2000). Sie nimmt nach Möglichkeit Einsitz im Vorstand.

     K3 Baubereich                                                                      AHB
     Die Stadt Zürich arbeitet zu energierelevanten Themen im Baubereich
     aktiv in Kommissionen des Schweizerischen Ingenieur- und Architekten-
     vereins (SIA) und weiteren Organisationen mit (z. B. Koordination der Bau-
     und Liegenschaftsorgane des Bundes KBOB, Verein eco-bau – Nachhal-
     tigkeit im öffentlichen Bau).

     K4 Internationale Mitgliedschaften                                                 UGZ, STEZ
     Die Stadt Zürich ist Mitglied beim Europäischen Klima-Bündnis e.V. (STRB           (ohne MP)
     Nr. 287/1993), beim Carbon Disclosure Project (STRB Nr. 265/2013), beim
     europäischen «Covenant of Mayors» (STRB Nr. 2008/1200), sowie bei der
     weltweiten Initiative «Compact of Mayors» (STRB Nr. 834/2015).

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Stadt Zürich
Energiebeauftragter
Beatenplatz 2, Postfach, CH-8021 Zürich
Telefon: +41 44 412 26 92
energiebeauftragter@zuerich.ch
stadt-zuerich.ch/energiebeauftragter
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