Masterplan Energie der Stadt Zürich
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Impressum Herausgeberin Stadt Zürich, Departement der Industriellen Betriebe Redaktion Bruno Bébié, Energiebeauftragter der Stadt Zürich Gerhard Emch, ewz, Abteilungsleiter Managementsysteme Rahel Gessler, UGZ, Leiterin Abteilung Energie und Nachhaltigkeit Heinrich Gugerli, Amt für Hochbauten, Leiter Fachstelle Nachhaltiges Bauen Toni W. Püntener, UGZ, Stv. Leiter Abteilung Energie und Nachhaltigkeit Felix Schmid, Stv. Energiebeauftragter der Stadt Zürich Erich Willi, Tiefbauamt, Mobilität und Planung, Projektleiter Verkehrsplanung Titelbilder ewz-Energieausstellung (Bild ewz), Solarstromanlage Letzigrund (Bild ewz), Tram und Velo (Bild TAZ) Gestaltung und Druck GeoPrint Shop Papier RecyStar 100% Recyclingpapier Auflage 500 Exemplare Bezugsquelle Energiebeauftragte der Stadt Zürich Departement der Industriellen Betriebe Beatenplatz 2, Postfach 8021 Zürich Tel. 044 412 26 24 Fax 044 212 19 30 www.stadt-zuerich.ch/energie Stadtratsbeschluss Nr. 765 vom 20. Juni 2012 ersetzt Stadtratsbeschluss Nr. 434 vom 16. April 2008
Masterplan Energie 2012 Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 1. Einleitung 4 Der Masterplan Energie ist ein Instrument der Energiepolitik der Stadt 2. Die Energiepolitik der Stadt Zürich 4 Zürich. Er definiert die energiepolitischen Grundsätze, Zielsetzungen und Aufgaben sowie den Umsetzungsprozess und die Zuständigkeiten 3. Ziele und Prioritäten 5 in der Energiepolitik. Zudem verschafft er Überblick über die wesentli- 3.1 Ziele 5 chen Strategien und bildet die Grundlage für die Abstimmung der Ener- 3.2 Prioritäten 5 giepolitik mit anderen Teilpolitiken der Stadt, wie der Umweltpolitik 4. Quantitative Ziele 6 (Masterplan Umwelt), der Siedlungsplanung (Räumliche Entwicklungs- 4.1 Hauptziele 6 strategie [1]) oder der Verkehrspolitik (Mobilitätsstrategie [2]), und für 4.2 Grundlagen 7 die Massnahmenpläne der Dienstabteilungen. 4.3 Teilziele Stadtverwaltung 7 Mit dem Masterplan Energie will der Stadtrat seinen Handlungsspiel- 5. Kernaufgaben und Strategien 7 raum für eine aktive, koordinierte Energiepolitik ausschöpfen, die Vor- 5.1 Fokus Stadtgebiet 8 gaben der Gemeindeordnung umsetzen und einen wesentlichen Bei- 5.2 Fokus Stadtverwaltung 9 trag zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft leisten. Der Masterplan Energie soll nicht zuletzt Gewähr dafür bieten, dass die Stadt Zürich 6. Teilaufgaben und Themenfelder 10 auch in Zukunft die Anforderungen des Labels «Energiestadt Gold» er- Fokus Stadtgebiet füllt und eine energiepolitische Vorbildwirkung ausübt. Als Teil der A1 Siedlung, Gebäude 11 A2 Mobilität 12 kommunalen Energieplanung wird der Masterplan Energie durch den A3 Energieversorgung 13 Kanton genehmigt. Er ist behördenverbindlich. A4 Energieplanung 14 A5 Beratung, Information 15 Fokus Stadtverwaltung A6 Beschaffung 16 A7 Erstellung Gebäude und Anlagen 17 A8 Betrieb Gebäude und Anlagen 18 A9 Infrastruktur 19 A10 Mitarbeitende 20 7. Umsetzungsprozess 21 7.1 Akteure, Gremien 22 7.2 Instrumente 22 7.3 Ablauf und Zuständigkeiten 23 7.4 Zuordnung Aufgaben 24 8. Anhang 25 8.1 Abkürzungsverzeichnis 26 8.2 Verweise, Quellen 27
Seite 4 Masterplan Energie 2012 2. Die Energiepolitik der Stadt Zürich Herausforderungen und Zielkonflikte Eine der wichtigsten umweltpolitischen Schlüsselgrössen ist der Ein- Die Energiepolitik orientiert sich am Prinzip der Nachhaltigkeit mit den satz von Energie. Seit Jahren steigen global der Gesamtenergie- Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft. Der tiefgreifende verbrauch und der Ausstoss von Treibhausgasen. Dies läuft ressour- Wandel, den die Zielsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft erfordert, cen- und klimapolitischen Zielen zuwider. Auch in der Schweiz ist der muss immer ganzheitlich unter Berücksichtigung all dieser Dimensio- Trend zu einem steigenden Gesamtenergieverbrauch ungebrochen. In nen betrachtet werden. Es ist indessen unvermeidbar, dass die Trans- der Schweizer Klimapolitik zeichnet sich ab, dass das aktuelle Ziel ei- formation hin zu einer 2000-Watt-Gesellschaft Zielkonflikte zwischen ner Reduktion der CO2-Emissionen nicht erreicht werden kann. den unterschiedlichen Nachhaltigkeitsdimensionen hervorruft und damit kurz- und mittelfristig «Gewinner und Verlierer» schafft. Die Stadt Zürich verzeichnet in der Klimapolitik immerhin Teilerfolge. Sie erfüllt die Schweizer Reduktionsvorgabe bei den CO2-Emissionen Aus diesem Grund müssen bei Zielkonflikten die Entscheide in einer für den Zeitraum 1990 bis 2010. Beiträge leisten u.a. die Sanierung von langfristigen Perspektive getroffen und klar und transparent begründet Gebäuden und die Substitution von Heizöl durch Erdgas. Beim Land- werden. Ferner sollen die Entscheidungen nicht systematisch zulasten verkehr sind die CO2-Emissionen im Gegensatz zur Schweiz stagnie- der gleichen Nachhaltigkeitsdimension gefällt werden. Es besteht das rend. Grund sind die geringere Zunahme der Verkehrsleistung des mo- Risiko, dass der Transformationsprozess durch verschiedene Barrieren torisierten Verkehrs und der stärkere Wandel des Modalsplits. behindert wird. Dazu zählen beispielsweise die starke Gewichtung der Konkurrenzfähigkeit auf dem heutigen Markt, der betriebswirtschaftli- Eine ungelöste Herausforderung ist jedoch der Anstieg des Strom- chen Kosten oder der kurzfristigen sozialen Folgen. Dies birgt die Ge- verbrauchs. Dieser fällt in Zürich im Vergleich zur Schweiz zwar mode- fahr, den Anpassungsprozess hinauszuschieben und letztlich künftigen rat aus. Trotzdem wird das im Masterplan Energie 2008 formulierte Ziel Generationen zu überlassen. eines Verbrauchsanstiegs von maximal 5 Prozent zwischen 2005 und 2020 kaum erreicht werden. Auch längerfristig ist bestenfalls mit einer Die Umsetzung der Energiepolitik und der 2000-Watt-Gesellschaft be- Stabilisierung zu rechnen. Wohl kann die Stromeffizienz deutlich ge- dingt daher eine langfristige Betrachtung unter Berücksichtigung der steigert werden; die Umstellung von Öl- und Gasheizungen auf Wär- volkswirtschaftlichen Prosperität, der Intergenerationengerechtigkeit mepumpen, die Zunahme der Elektromobilität und neue Stromnutzun- und der sozialen Akzeptanz. Um die erwähnten Hürden abzubauen, gen werden diese Entwicklung aber weitgehend kompensieren. kann die Stadt Zürich neben Kommunikation und Beratung zu Kon- sumansprüchen und zum Nutzerverhalten sowie Änderungen von Vor diesem Hintergrund muss die Stadt Zürich ihre energiepolitischen rechtlichen Rahmenbedingungen auch kommunale Fördermassnah- Anstrengungen deutlich verstärken. So wollen es auch die Stimmbe- men einsetzen. Letztere sollen sich an Nachhaltigkeitskriterien, bei- rechtigten: Als erste Gemeinde in der Schweiz hat Zürich in einer spielsweise an den volkswirtschaftlichen Kosten vermiedener Treib- Volksabstimmung vom 30. November 2008 die Nachhaltigkeit und die hausgasemissionen und an den Lebenszykluskosten, orientieren. Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung [3] veran- kert (Art. 2ter). Daher werden im Masterplan Energie 2012 erstmals Für den Erfolg der Energiepolitik ist es entscheidend, dass die politi- auch langfristige und zudem deutlich ehrgeizigere Teilziele als bisher schen Entscheidungsgremien die Rahmenbedingungen entsprechend formuliert. Diese gehen z.B. bei den Treibhausgasemissionen deutlich gestalten und die Prioritäten klar vorgeben, damit die mit der Umset- über das CO2-Gesetz hinaus. Dies erfordert von allen Beteiligten ein zung betrauten Akteurinnen und Akteure in der Folge ihren Handlungs- hohes Engagement und Massnahmen, welche im Vergleich zu den bis- spielraum hinsichtlich kompetenzrechtlicher und wirtschaftlicher Re- herigen Anstrengungen deutlich stärkere Wirkungen zeigen. striktionen sowie bezüglich sozialpolitischen und ökologischen Anliegen maximal ausnutzen können.
Masterplan Energie 2012 Seite 5 3. Ziele und Prioritäten 3.1 Ziele Abgeleitet aus der Energie- und Klimaschutzgesetzgebung des Bundes und des Kantons Zürich sowie in Übereinstimmung mit den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft in der Gemeindeordnung bezweckt die städti- sche Energiepolitik: • eine ausreichende, sichere, umwelt- und ressourcenschonende und wirtschaftliche Energieversorgung • eine bedeutende Reduktion der CO2-Emissionen1 und weiterer Treibhausgasemissionen • eine deutliche Reduktion des Primärenergieverbrauchs2 3.2 Prioritäten Bei der Umsetzung der städtischen Energiepolitik gilt die Prioritätenfolge: 1. Suffizienz: Reduktion der Nachfrage nach energierelevanten Gütern und Dienstleistungen. Abb. 1 Ziele und Prioritäten der Energiepolitik der Stadt Zürich. 2. Effiziente Energienutzung: Reduktion des Energieverbrauchs durch Steigerung der Energie- effizienz bei Gebäuden, Prozessen und Geräten und im Bereich Mobilität. 3. Zielkonforme Energieträgerwahl: Prioritärer Einsatz von Energieträgern mit tiefen Treibhausgas- emissionskoeffizienten und Primärenergiefaktoren: Energie aus Abfall, Abwärme und erneuerbaren Ressourcen. 1 In der Gemeindeordnung der Stadt Zürich ist das Ziel einer Reduktion des CO2-Ausstosses auf eine Tonne pro Einwohnerin oder Einwohner und Jahr bis 2050 festgeschrieben. Materiell werden unter dem Begriff CO2-Ausstoss dabei die Treibhausgasemissionen (CO2-Äquivalente) im Ener- giesektor (Wärme, Strom, Mobilität) verstanden. 2 Der Primärenergieverbrauch umfasst den gesamten Energieverbrauch einer Energienutzungs- kette: von der Gewinnung der Energieressourcen über deren Umwandlung bis zur Bereitstellung der Nutzenergie.
Seite 6 Masterplan Energie 2012 4. Quantitative Ziele Um die Umsetzung der Ziele steuern zu können, sind Etappenziele für die Jahre 2020 und 2035 definiert. Diese verstehen sich als Richtwerte, Der Masterplan Energie definiert quantitative Ziele für die Leitgrössen die im Sinne eines rollenden Umsetzungsprozesses periodisch über- der 2000-Watt-Gesellschaft: den Verbrauch an Primärenergie und die prüft und an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst wer- daran gekoppelten Treibhausgasemissionen. Diese werden differen- den. Für das Stadtgebiet gelten spezifische Ziele pro Person, für die ziert für das Stadtgebiet und die Stadtverwaltung. Die Festlegung ba- Stadtverwaltung relative Ziele in Bezug auf das Referenzjahr 2005. Ba- siert auf dem durch die Gemeindeordnung vorgegebenen politischen sis für die Bilanzierung und das Monitoring der Zielgrössen bildet der Auftrag, bis zum Jahr 2050 den Ausstoss an Treibhausgasen (CO2- Endenergieverbrauch. Die graue Energie in Gütern und Dienstleistun- Äquivalenten) auf 1 Tonne pro Person (Einwohnerin und Einwohner) zu gen und die entsprechenden grauen Treibhausgasemissionen sollen senken. Zusätzlich sind in verschiedenen Teilpolitiken und Teilstrate- künftig im Rahmen einer Schattenbilanz erfasst werden. Massnahmen gien der Stadt Zürich Teilziele für einzelne Bereiche festgelegt. zu deren Verminderung werden wo sinnvoll in die Teilaufgaben integriert. 4.1 Hauptziele Für das Stadtgebiet1 Für die Stadtverwaltung2 6 Primärenergie-Verbrauch total Primärenergie-Verbrauch total 5000 100% 100% Treibhausgasemissionen in Tonnen Anteil Primärenergie Anteil Primärenergie Primärenergie in Watt pro Person 5 Treibhausgasemissionen relativ Primärenergieverbrauch relativ erneuerbar erneuerbar 4000 Treibhausgas-Emissionen 80% Treibhausgas-Emissionen 80% 4 3000 60% 60% 3 2000 40% 40% 2 1000 1 20% 20% 0 0 0% 0% 2005 2020 2035 2050 2005 2020 2035 2050 2005 2020 2035 2050 2005 2020 2035 2050 Treibhausgas- 5.5 t/Person 4 t/Person 2.5 t/Person 1 t/Person Treibhausgas- 100% 72% 45% 18% 3 emissionen (100%) (72%) (45%) (18%) emissionen Primärenergie- 5000 Watt/P. 4000 Watt/P. 3200 Watt/P. 2500 Watt/P. Primärenergie- 100% 80% 65% 50% 3 verbrauch total (100%) (80%) (65%) (50%) verbrauch total Anteil Primärenergie 750 W/P. 1000 W/P. 1600 W/P. 2000 W/P. Anteil Primärenergie 20% 35% 60% 90% 3 erneuerbar (15%) (25%) (50%) (80%) erneuerbar* 1 2 inkl. Flug-, Schienenfern-, Güter- und Schiffsverkehr und Traktion ÖV inkl. öff. Beleuchtung, Wasserversorgung, Siedlungsentwässerung, Abfallentsorgung 3 Die Werte in Klammern beziehen sich auf das Referenzjahr 2005. Spitäler, Gebäude im Finanzvermögen, Geschäftsreisen Mitarbeitende
Masterplan Energie 2012 Seite 7 4.2 Grundlagen 4.3 Teilzeile für die Stadtverwaltung Grundlage für die Festlegung der quantitativen Ziele auf der Zeitachse In verschiedenen Teilpolitiken und Teilstrategien sind spezifische Ziele bilden langfristige Strategien und Szenarien. Dazu gehören: für die Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft in der Stadtverwaltung • im Bereich Elektrizitätsversorgung: die Stromzukunft der Stadt festgelegt: Zürich [4] • Energieverbrauch in städtischen Bauten: 7-Meilenschritte für um- • im Bereich Wärmeversorgung: das Konzept Energieversorgung 2050 welt- und energiegerechtes Bauen [5], Kantonale Zielvereinbarun- gen • im Bereich Mobilität: die Mobilitätsstrategie3 [2] • Anteil Erneuerbarer Energien in städtischen Bauten: 7-Meilen- • im Bereich Siedlungsentwicklung: die Räumliche Entwicklungsstrate- schritte für umwelt- und energiegerechtes Bauen gie (RES) • Energieverbrauch und CO2-Emissionen von stadteigenen Perso- Um den Prozess hin zur 2000-Watt-Gesellschaft steuern zu können, nenwagen: Städtische Fahrzeugpolitik werden diese Strategien und die zugrunde gelegten Szenarien und An- • Produktion von erneuerbaren Energien: Leistungsaufträge, Unter- nahmen periodisch überprüft und den realen Entwicklungen angepasst. nehmensziele der städtischen Energieanbieter usw. Die zentralen Einflussgrössen sind dabei: • die Nachfrage nach energieverbrauchenden Dienstleistungen und Gütern (Suffizienz) 5. Kernaufgaben und Strategien • der spezifische Energieverbrauch für die Bereitstellung der ge- Das folgende Kapitel definiert die Kernaufgaben zur Umsetzung des wünschten Dienstleistungen und Gütern (Energieeffizienz) Masterplans Energie. Ausserdem bietet es Übersicht über die Strate- • der Energieträger-Mix gien, Teilpolitiken, Instrumente und Beschlüsse von Gemeinde, Ge- meinderat und Stadtrat, welche den energiepolitischen Rahmen vorge- Als Instrumente zur Definition und Berechnung der Zielpfade und zur ben und die Umsetzung der Aufgaben unterstützen. Es wird unter- Überprüfung der Zielerreichung verwendet die Stadt Zürich: schieden nach Themenfeldern mit Fokus auf das Stadtgebiet und sol- chen mit Fokus auf die Stadtverwaltung. • den ewz-Navigator (Nachfrage und Angebot Elektrizität) • das Gebäudeparkmodell (Energienachfrage Bauten) • das «Mengengerüst Mobilität» • den Rechner «ECORegion» (Energie- und Treibhausgasbilanzierung) 3 In einer Volksabstimmung vom 4. September 2011 wurde die Gemeindeordnung der Stadt Zürich ergänzt um das Ziel, bis in zehn Jahren den prozentualen Anteil des öffentlichen Verkehrs, sowie des Fuss-und Veloverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in der Stadt Zürich um mindestens 10 Prozentpunkte zu erhöhen. Basierend auf diesem Auftrag wird die Mobilitätsstrategie durch ein Programm "Stadtverkehr 2025" [7] ergänzt.
Seite 8 Masterplan Energie 2012 5.1 Fokus Stadtgebiet Themenfelder Kernaufgaben Strategien, Teilpolitiken, Instrumente, Beschlüsse4 A 1 Siedlung, Gebäude In der Siedlungsentwicklung und bei den einzelnen Gebäuden reduziert • Richtplanung (Regionaler Richtplan, RRB 2000/894) die Stadt Zürich die Treibhausgasemissionen und den Primärenergie- • Räumliche Entwicklungsstrategie RES (STRB 2010/549) verbrauch mit planerischen Massnahmen, baurechtlichen Vorgaben, • Positionen, Handlungsleitlinien zur städt. Wohnpolitik [6] ökonomischen Anreizen sowie Beratung und Information. Die Mass- • Konzept Energieversorgung 2050 (in Arbeit) nahmen umfassen die Aspekte Suffizienz, Effizienz und zielkonforme • Bau- und Zonenordnung (GRB, AS 700.100) Energieträgerwahl. • Mobilitätsstrategie [2], Parkplatzverordnung (GB 2010) • Rationelle Verwendung von Elektrizität (GB 1989) • Effizienzbonus (GRB, AS 732.319) • Bedingungen der Stromabgabe (GRB, AS 732.330) A 2 Mobilität Beim Landverkehr reduziert die Stadt Zürich die Treibhausgasemissio- • Gemeindeordnung Art. 2quater (GB 2011) nen und den Primärenergieverbrauch mit planerischen Massnahmen, • Räumliche Entwicklungsstrategie RES (STRB 2010/549) baurechtlichen Vorgaben, einem aktiven Mobilitätsmanagement und ö- • Richtplanung (Kommunaler Richtplan Verkehr, GB 2004) konomischen Anreizen. Die Massnahmen umfassen die Aspekte Suffi- • Mobilitätsstrategie [2], Programm «Stadtverkehr 2025» [7] zienz, Effizienz und zielkonforme Energieträgerwahl. Beim Luftverkehr • Charta für eine nachhaltige städt. Mobilität (STRB 2010/74) nimmt die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss zur Dämpfung • Parkplatzverordnung (GB 2010) der prognostizierten Zunahmen. • Netzentwicklungsstrategie VBZ 2030 (STRB ausstehend) • Strategie Stadträume 2010 (STRB 2010/503 [15]) A 3 Energieversorgung Für die Strom- und Gas- sowie die Nah- und Fernwärmeversorgung ver- • Stromzukunft der Stadt Zürich (ewz 2007, [4]) folgt die Stadt Zürich langfristig den Übergang zu einer weitgehenden • Konzept Energieversorgung 2050 (in Arbeit) Versorgung mit erneuerbaren sowie umwelt- und ressourcenschonen- • Strategie-Bericht Fernwärmeversorgung 2010-2050 [8] den Energieträgern bei gleichzeitig hoher Versorgungssicherheit. In den • Leistungsauftrag für ewz (GRB 2002/329) Bereichen mit liberalisierten Märkten verfolgen die städtischen und stadtnahen Energieversorgungsunternehmen mit ihren Produktangebo- ten und Vertriebsstrategien dieselben Ziele. A 4 Energieplanung Für die Wärme- und Kälteversorgung strebt die Stadt Zürich eine geziel- • Richtplanung (Regionaler Richtplan, RRB 2000/894) te Ausschöpfung der lokal verfügbaren Potenziale von Energie aus Ab- • Konzept Energieversorgung 2050 (in Arbeit) fall, Abwärme und erneuerbaren Energieträgern an. Zu diesem Zweck • Wärmeversorgungskonzept (STRB 1992/143) erfolgt eine räumliche Koordination gekoppelt mit einer Priorisierung der • Grünbuch Stadt Zürich (STRB 2006/792, [9]) Energieträger und einem Informations- und Beratungsangebot. Die Akti- vitäten der städtischen Energieanbieter werden aufeinander abgestimmt. A 5 Beratung, Für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Fachwelt bietet die Stadt • Konzept Energiekommunikation (STRB 1296/2006) Information Zürich gesamtstädtisch koordiniert Beratung und Information zu ener- • Rationelle Verwendung von Elektrizität (GB 1989) gierelevanten Themen an. Schwerpunkt bilden die Aspekte Suffizienz, • Mobilitätsstrategie [2] Effizienz und zielkonforme Energieträgerwahl. • ewz-Energieberatungspolitik [10] • Öko-Kompass (GRB 2008/437), Energie-Coaching (GRB 2008/471) 4 Eine Übersicht über die städtischen Kernstrategien, Teilpolitiken, Instrumente und Beschlüsse findet sich unter www.stadt-zuerich.ch/energie
Masterplan Energie 2012 Seite 9 5.2 Fokus Stadtverwaltung Themenfelder Kernaufgaben Strategien, Teilpolitiken, Instrumente, Beschlüsse A 6 Beschaffung Der Bedarf an Fläche, Einrichtungen, Ausrüstung, Konsumgütern und • Beschaffungsleitbild und -strategie (STRB 2007/1478 [11]) motorisierten Transportmitteln wird hinsichtlich der Suffizienz systema- • Richtlinie «Ökologische Nachhaltigkeit» (in Arbeit) tisch hinterfragt und wo möglich reduziert. Energieeffizienz, zielkonfor- • IT-Strategie (inkl. Output-Konzept ZOOM, STRB 2011/624) me Energieträgerwahl und Ökologie sind bei der Beschaffung weitere • Immobilien-Standards für Bauten (2000/215, 2000/910) wichtige Kriterien. • Zürich baut – gut und günstig (STRB 2003/1497) • Städtische Fahrzeugpolitik (STRB ausstehend) • Richtlinien Verwaltungsparkplätze (STRB 1997/37) • CO2-Kompensation bei Flugreisen (STRB 2007/1392) • Pilotprojekt Mobility (STRB 2010/1382) • 7 Meilenschritte (STRB 2008/1094, 2012/261 [5]) A 7 Erstellung Gebäude Gebäude und Anlagen der Stadtverwaltung und stadtnaher Institutionen5 • 7 Meilenschritte (STRB 2008/1094, 2012/261 [5]) und Anlagen werden entsprechend den Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft • Zürich baut – gut und günstig (STRB 2003/1497) vorbildlich gebaut und erneuert. Dies gilt hinsichtlich der Erstellung • Immobilien-Strategie (RES 9, in Erarbeitung) (graue Treibhausgasemissionen und graue Energie), des Betriebs und • Portfolio-Strategien LV und IMMO (z.B. STRB 2011/353) der durch die Gebäudenutzung verursachten Mobilität. Innovationen • Bilanzierungskonzept 2000-Watt-Gesellschaft [12] werden durch angewandte Forschung gezielt gefördert (Pilot- und De- • Rahmenkredite (GRB 2009/352 und 353) monstrationsanlagen, Studien). • Vorgaben nachhaltiges Bauen des AHB [13] • Richtlinien Gebäudetechnik [14] • Wirtschaftlichkeit von Energiemassnahmen (STRB 1998/46) • Massnahmenplan Luftreinhaltung (STRB 2011/1574) A 8 Betrieb Gebäude Der Betrieb von Gebäuden und Anlagen der Stadtverwaltung und stadt- • 7 Meilenschritte (STRB 2008/1094, 2012/261 [5]) und Anlagen naher Institutionen6 wird unter den Aspekten Suffizienz und Energieeffi- • Grossverbraucher-Zielvereinbarungen (STRB 2005/1372) zienz optimiert. Der Energiebedarf wird weitgehend entsprechend den • ewz-Effizienzbonus (GRB 2006) Prioritäten der Stadt Zürich für die zielkonforme Energieträgerwahl ge- • Stromqualität in der Stadtverwaltung (STRB 2011/1221) deckt. • Raumtemperatur-Richtlinie (STRB 2006/1194) A 9 Infrastruktur Die Stromversorgung, die öffentliche Beleuchtung, die Infrastruktur für • Bilanzierungskonzept 2000-Watt-Gesellschaft [12] Informations- und Kommunikationstechnologien, die Wasserversorgung, • Grossverbraucher-Zielvereinbarungen (STRB 2005/1372) das Abfallwesen, die Siedlungsentwässerung und die Verkehrsinfra- struktur werden hinsichtlich Energieeinsatz, Treibhausgasemissionen und Ressourcenverbrauch optimiert. A 10 Mitarbeitende Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung leisten ihren Beitrag an die Zie- • Konzept Energiekommunikation (STRB 2006/1296) le der 2000-Watt-Gesellschaft. Zu diesem Zweck werden sie mit Bera- • Klimaschutz, Angebot an Mitarbeitende (Motion 2007/235) tung, Information und spezifischen Angeboten gezielt unterstützt. • Ausführungsbestimmungen Personalrecht (Art. 100 ff.) • Nachhaltiges Mobilitätsmanagement Stadtverwaltung [15] 5 Körperschaften (z.B. Stiftungen), welche städtische Unterstützungsleistungen (z.B. Baurechte, finanzielle Beiträge) erhalten sowie Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Zürich. 6 Gilt für alle Dienstabteilungen und Institutionen mit einem Massnahmenplan Energie.
Seite 10 Masterplan Energie 2012 6. Teilaufgaben und Themenfelder Die Teilaufgaben konkretisieren die Kernaufgaben für jedes Themen- feld. Es handelt sich dabei um Handlungsanweisungen, die auf Stufe der Dienstabteilungen durch Teilstrategien und Massnahmen konkreti- siert werden müssen. Dementsprechend bilden die Teilaufgaben das Gerüst für die Massnahmenpläne Energie der Dienstabteilungen. Für jede Teilaufgabe sind die Dienstabteilungen aufgeführt, die als relevan- te Akteure auftreten7. 7 Die Reihenfolge der Auflistung der Dienstabteilungen entspricht dem Stadtratsbeschluss über die Departementsgliederung und -aufgaben (DGA), AS 172.110
Masterplan Energie 2012 Seite 11 A 1 Siedlung, Gebäude (Stadtgebiet) In der Siedlungsentwicklung und bei den einzelnen Gebäuden reduziert die Stadt Zürich die Treibhausgasemissionen und den Primärenergieverbrauch8 mit planerischen Massnahmen, baurechtlichen Vorgaben, ökonomischen Anreizen sowie Bera- tung und Information9. Die Massnahmen umfassen die Aspekte Suffizienz, Effizienz und zielkonforme Energieträgerwahl. Teilaufgaben Akteure A 1.1 Die Aspekte einer energiesparenden Nutzung des Raums (bauliche Dichte, Nutzungsverteilung, Nutzungsmix) werden in Richt- und Nut- UGZ, AfS, AHB, Energiebeauf- zungsplänen sowie bei Planungsvorhaben (Sonderbauvorschriften, Gestaltungspläne) berücksichtigt. tragte A 1.2 Im Rahmen der städtischen Wohnpolitik wirkt die Stadt Zürich dem steigenden spezifischen Flächenbedarf beim Wohnen mit Vorgaben in BfWbf, LV, STEZ Mietverträgen, Baurechtsverträgen und bei Wohnbauaktionen entgegen. A 1.3 Im Rahmen der Tarif- und Preispolitik für Energieträger werden Anreize für das Energiesparen und die effiziente Energienutzung gesetzt. ERZ, ewz, Erdgas Zürich AG A 1.4 Energie-Grossverbraucher, die sich zu einer Zielvereinbarung mit dem Kanton oder mit der Energieagentur der Wirtschaft verpflichten und ewz diese erfüllen, profitieren vom ewz-Effizienzbonus. A 1.5 Der Einsatz von umweltverträglichen Energiesystemen mit geringen Treibhausgasemissionen und minimiertem Primärenergieaufwand wird ERZ, Energiebeauftragte, ewz, mit Anreizen bei den Energiepreisen, einem Angebot von Energieprodukten aus erneuerbaren Energieträgern sowie Finanzierungs- und Erdgas Zürich AG Realisierungsangeboten (Energiedienstleistungen) unterstützt. A 1.6 Im baurechtlichen Verfahren wird ein Ausgleich der sich manchmal widersprechenden öffentlichen Interessen der effizienten Energienut- UGZ, AfS, AfB10 zung, der Nutzung von erneuerbaren Energien und des Denkmalschutzes bzw. der Erhaltung des Stadtbildes angestrebt. A 1.7 Die Stadt Zürich fördert die Entwicklung und die Verbreitung von energieeffizienten Bauten, Geräten und Technologien sowie von innovati- BfWbf, UGZ, AfS, AHB, Energie- ven Konzepten und Instrumenten zur Umsetzung der 2000-Watt-Gesellschaft. beauftragte, ewz, Erdgas Zürich AG A 1.8 Energie- und klimarelevante Kenngrössen im Gebäudebereich – z.B. die Erneuerungsrate, die Erneuerungstiefe und der Anteil an zielkon- AfS, AHB formen Energieträgern beim Gebäudepark – werden systematisch erhoben und veröffentlicht. Die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf diese Grössen werden regelmässig geprüft. 8 Mit "Energieverbrauch" ist entsprechend den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft generell der Verbrauch an Primärenergie gemeint (vgl. Bilanzierungskonzept [12]) 9 Die Teilaufgaben in den Bereichen Beratung und Information finden sich im Themenfeld A 5 Beratung, Information, Seite 15. 10 Das Amt für Baubewilligungen verfügt über keinen Massnahmenplan Energie.
Seite 12 Masterplan Energie 2012 A 2 Mobilität (Stadtgebiet) Beim Landverkehr reduziert die Stadt Zürich die Treibhausgasemissionen und den Primärenergieverbrauch mit planerischen Massnahmen, baurechtlichen Vorgaben, einem aktiven Mobilitätsmanagement11 und ökonomischen Anreizen. Die Mass- (Bild folgt) nahmen umfassen die Aspekte Suffizienz, Effizienz und zielkonforme Energieträgerwahl. Beim Luftverkehr nimmt die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Einfluss zur Dämpfung der prognostizierten Zunahmen. Teilaufgaben Akteure A 2.1 Im Rahmen von Stadt-, Quartier- und Arealplanungen werden die Nutzung energieeffizienter Verkehrsmittel und die Reduktion der indu- UGZ, TAZ, DAV, AfS, Energiebe- zierten motorisierten Mobilität mit den raumbezogenen Planungsinstrumenten (Richt- und Nutzungspläne, Bau- und Zonenordnung, Mobili- auftragte, VBZ tätskonzepte usw.) unterstützt. Dazu gehören insbesondere die systematische Priorisierung des Fuss- und Veloverkehrs sowie des öffent- lichen Verkehrs, die Beschränkung des Parkplatzangebotes aufs Minimum (gemäss Parkplatzverordnung) sowie autofreies Wohnen, Ar- beiten und Einkaufen. A 2.2 Zusätzliche Mobilitätsbedürfnisse infolge einer Zunahme der Wohnbevölkerung und der Arbeitsplätze werden durch eine Verbesserung der DAV12, TAZ13, VBZ Attraktivität, der Qualität und der Leistungsfähigkeit im Fuss- und Veloverkehr sowie im öffentlichen Verkehr abgedeckt (Reduktion MIV- Anteil am Modalsplit). Gleichzeitig wird die Reduktion des motorisierten Individualverkehrs (Fahrzeug-Kilometer) eingeleitet. A 2.3 Mit einer systematischen Aufwertung der Strassen zu öffentlichen Räumen und mit einer verbesserten Anbindung von Einkaufs- und Frei- DAV, TAZ, AfS, VBZ zeitnutzungen an den ÖV wird die Stadt für den Fuss- und Veloverkehr sowie für den öffentlichen Verkehr attraktiver gemacht und die loka- le Nahversorgung gestärkt. A 2.4 Im Güterverkehr wird die Energieeffizienz in Zusammenarbeit mit Privaten durch Erneuerung des Fahrzeugparks, durch die Erhöhung der TAZ Auslastung mittels Bündelung von Sammel- und Verteiltransporten und durch Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung von Bahnan- schlüssen verbessert. A 2.5 Der Verkehrsablauf wird auf tiefem Geschwindigkeitsniveau verstetigt und hinsichtlich des Energieverbrauchs optimiert – dies unter Nut- DAV, TAZ, VBZ zung von Synergien mit Massnahmen zur Reduktion der verkehrsinduzierten Belastung. A 2.6 Bei der Beschaffung von Bussen und Trams bildet der Energieverbrauch ein wichtiges Kriterium. Über die Entwicklung des Energie- VBZ verbrauchs der Fahrzeugflotte und des öffentlichen Verkehrs in der Stadt Zürich wird jährlich Bericht erstattet. A 2.7 Die Stadt Zürich wirkt dem Anstieg des Flugverkehrs mit Information und weiteren Massnahmen entgegen. UGZ A 2.8 Die Stadt unterstützt die Forschung und Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsvorhaben in Richtung einer Effizienzsteigerung und TAZ, Energiebeauftragte, ewz, zielkonformen Energieträgerwahl in der Mobilität. Fahrzeugkommission14 A 2.9 Energie- und klimarelevante Kenngrössen im Mobilitätsbereich werden systematisch erhoben und veröffentlicht. Sie bilden eine Grundlage TAZ für die Erarbeitung von Massnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen im Verkehr. 11 Das Mobilitätsmanagement umfasst auch Beratung und Bildung; die entsprechenden Teilaufgaben finden sich im Themenfeld A.5 Beratung, Information 12 Die Dienstabteilung Verkehr des Polizeidepartementes verfügt über keinen Massnahmenplan Energie. Die Umsetzung der Aufgabe erfolgt im Rahmen der Mobilitätsstrategie. 13 Die Umsetzung der Aufgaben für die der Geschäftsbereich Mobilität und Verkehr im Tiefbauamt der Stadt Zürich zuständig ist, erfolgt im Rahmen der Verkehrspolitik bzw. der Mobilitätsstrategie. 14 Die Fahrzeugkommission setzt die ihr zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der Fahrzeugpolitik um. Sie verfügt daher über keinen Massnahmenplan Energie.
Masterplan Energie 2012 Seite 13 A 3 Energieversorgung (Stadtgebiet) Für die Strom- und Gas- sowie die Nah- und Fernwärmeversorgung verfolgt die Stadt Zürich langfristig den Übergang zu ei- ner weitgehenden Versorgung mit erneuerbaren sowie umwelt- und ressourcenschonenden Energieträgern bei gleichzeitig hoher Versorgungssicherheit. In den Bereichen mit liberalisierten Märkten verfolgen die städtischen und stadtnahen Energie- versorgungsunternehmen mit ihren Produktangeboten und Vertriebsstrategien dieselben Ziele. Teilaufgaben Akteure A 3.1 Die Langfriststrategien der städtischen Energieversorger und der Erdgas Zürich AG betreffend Produktion und Beschaffung von Energie UGZ, ERZ, Energiebeauftragte, werden entsprechend den Zielsetzungen der 2000-Watt-Gesellschaft und hinsichtlich der Versorgungssicherheit regelmässig überprüft und ewz, Erdgas Zürich AG angepasst. Dabei erfolgt auch eine Abstimmung mit der Analyse der Energienachfrage (Gebäudeparkmodell). Bei der Erarbeitung und Ü- berprüfung solcher Strategien werden die Energiebeauftragten einbezogen. A 3.2 Die Produktion ökologisch hochwertiger Energie in eigenen und in Partnerwerken wird in wirtschaftlich vertretbarem Ausmass und im Ein- ERZ, ewz, Erdgas Zürich AG klang mit den quantitativen Zielen im Masterplan Energie kontinuierlich gesteigert. Im Rahmen langfristiger Beschaffungsverträge wird auch die Produktion von Ökostrom und Biomasse-Energieträger durch Dritte unterstützt. A 3.3 Bei den leitungsgebundenen Energieträgern werden der Treibhausgasemissionskoeffizient und der Primärenergiefaktor des gesamten Mix ERZ, GSZ, ewz, Erdgas Zürich und der einzelnen Produkte in wirtschaftlich vertretbarem Ausmass kontinuierlich verbessert. AG
Seite 14 Masterplan Energie 2012 A 4 Energieplanung (Stadtgebiet) Für die Wärme- und Kälteversorgung strebt die Stadt Zürich eine gezielte Ausschöpfung der lokal verfügbaren Potenziale von Energie aus Abfall, Abwärme und erneuerbaren Energieträgern an. Zu diesem Zweck erfolgt eine räumliche Koordination gekoppelt mit einer Priorisierung der Energieträger und einem entsprechenden Informations- und Beratungsangebot15. Die Aktivitäten der städtischen Energieanbieter werden aufeinander abgestimmt. Teilaufgaben Akteure A 4.1 Die Rahmenbedingungen für einen langfristigen Umbau der Wärmeversorgung in Richtung 2000-Watt-Gesellschaft werden mit Szenarien UGZ, AHB, Energiebeauftragte aufgezeigt. Diese werden periodisch überarbeitet. A 4.2 Um das Angebot und die Nachfrage nach thermischer Energie (Wärme und Kälte) räumlich optimal aufeinander abzustimmen, werden die UGZ, AHB, Energiebeauftragte Potenziale auf dem Stadtgebiet lokal differenziert dargestellt und der Einsatz der Energieträger entsprechend der Kriterien der Nachhaltig- keit priorisiert (Energieplanung). A 4.3 Zur optimalen Nutzung standortgebundener Potenziale an Abwärme und erneuerbaren Energien erfolgt eine Abstimmung zwischen der AfS, Energiebeauftragter Energieplanung und der Siedlungsplanung. A 4.4 Die Leitungsnetze der Fernwärmeversorgung, der Gasversorgung und von Nahwärmeverbünden werden in Abstimmung mit dem Konzept UGZ, ERZ, ewz, Erdgas Zürich Energieversorgung 2050 entwickelt und angepasst. Langfristig angelegte Teilstrategien garantieren dabei eine sichere Energieversorgung AG und helfen Marktpreisrisiken zu reduzieren. Unwirtschaftliche Parallelerschliessungen durch mehrere leitungsgebundene Energieträger werden vermieden. Die Details dazu werden im Wärmeversorgungskonzept geregelt. A 4.5 Im Fernwärmegebiet wird im Sinne von §295 PBG ein hoher Anschlussgrad angestrebt. UGZ, ERZ A 4.6 Die Nutzung von Abwärme aus Industrie- und Gewerbebetrieben sowie von Abwärme aus dem gereinigten kommunalen Abwasser und UGZ, ERZ, ewz aus gebäude- und betriebsinternen Abwasserkreisläufen wird soweit sinnvoll unterstützt. A 4.7 Die organischen Siedlungsabfälle sowie Biomasse-Abfall aus städtischen Grünflächen und landwirtschaftlichen Betrieben werden – soweit ERZ, GSZ, Biogas Zürich AG16 deren stoffliche Verwertung nicht zweckmässiger ist – in städtischen Anlagen zur Produktion von Brenn- und Treibstoffen genutzt. A 4.8 Das Energieholzpotenzial in den Wäldern der Stadt Zürich wird, soweit dies den Einflussbereich der Stadt Zürich betrifft, unter Berücksich- GSZ tigung der Nachhaltigkeit weitgehend genutzt. A 4.9 Zur Steigerung der Nutzung von erneuerbaren Energien und Abwärme werden arealübergreifende Wärmeverbünde initiiert. UGZ, Energiebeauftragte, ewz, Erdgas Zürich AG 15 Die Teilaufgaben in den Bereichen Beratung und Information finden sich im Themenfeld A 5 Beratung, Information. 16 Die Aufgaben, für die die Biogas Zürich AG zuständig ist, sind Bestandteil des Massnahmenplans Energie von ERZ.
Masterplan Energie 2012 Seite 15 A 5 Beratung, Information (Stadtgebiet) Für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Fachwelt bietet die Stadt Zürich gesamtstädtisch koordiniert Beratung und Infor- mation zu energierelevanten Themen an. Schwerpunkt bilden die Aspekte Suffizienz, Effizienz und zielkonforme Energieträ- gerwahl. Teilaufgaben Akteure A 5.1 Die Stadt Zürich betreibt Beratungsstellen und schafft Beratungs- und Informationsangebote zu energierelevanten Themen in den Berei- UGZ, TAZ, AfS, AHB, ewz, Erd- chen Quartier- und Arealplanungen, Bauten, Mobilität, Betriebe und Unternehmen sowie Konsum. Die Aspekte «Suffizienz», «Graue Ener- gas Zürich AG, gie» und Umweltbelastung werden dabei systematisch in die Information und Beratung integriert. A 5.2 Die Informations- und Beratungstätigkeiten werden unter den betroffenen Dienstabteilungen koordiniert und mit den entsprechenden Aktivi- UGZ, ERZ, TAZ, AHB, ewz, Erd- täten des Bundes und des Kantons Zürich abgestimmt. gas Zürich AG A 5.3 Spezifische Informations- und Erlebnisangebote zu den Themen Energie, Mobilität und 2000-Watt-Gesellschaft richten sich an Schulen. UGZ, ERZ, GSZ, TAZ, ewz, SAM17 A 5.4 Mit Veranstaltungen und Kampagnen wird die Bevölkerung für Energie-, Umwelt- und Mobilitätsthemen sensibilisiert. UGZ, ERZ, GSZ, TAZ, AHB, ewz, VBZ 17 Das Schulamt der Stadt Zürich verfügt über keinen Massnahmenplan Energie. Die Umsetzung der Teilaufgabe erfolgt über Projekte.
Seite 16 Masterplan Energie 2012 A 6 Beschaffung (Stadtverwaltung) Der Bedarf an Fläche, Einrichtungen, Ausrüstung, Konsumgütern und motorisierten Transportmitteln wird hinsichtlich der Suffizienz systematisch hinterfragt und wo möglich reduziert. Energieeffizienz, zielkonforme Energieträgerwahl und Ökologie sind bei der Beschaffung weitere wichtige Kriterien. Teilaufgaben Akteure A 6.1 Bei sämtlichen energie-, ressourcen- und klimarelevanten Beschaffungen (Maschinen, Geräte, Fahrzeuge, Raum) gelten einheitliche Fachstelle Beschaffungs- Grundsätze. Diese enthalten neben Effizienzkriterien auch Suffizienzkriterien und berücksichtigen die «Grauen Treibhausgasemissionen» koordination (FD)18, UGZ, und die «Graue Energie». OIZ, IMMO, LV, SWkF, SAW, PWG, Stadtspitäler Fahrzeugkommission19 weitere Dienstabteilungen mit «Lead-buyer»-Aufgaben A 6.2 Die Dienstabteilungen beschaffen die benötigten Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben der städtischen Fahrzeugpolitik. Sie erstatten Fahrzeugkommission (Lead), über ihre Fahrzeugflotte, die Fahrleistung, die verwendete Treibstoffqualität und den Treibstoffverbrauch jährlich Bericht zuhanden der alle Dienstabteilungen mit MP städtischen Fahrzeugkommission. 18 Die der Fachstelle Beschaffungskoordination zugewiesenen Aufgaben werden ohne Massnahmenplan Energie umgesetzt. 19 Die Fahrzeugkommission setzt die ihr zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der Fahrzeugpolitik um. Sie verfügt daher über keinen Massnahmenplan Energie.
Masterplan Energie 2012 Seite 17 A 7 Erstellung Gebäude und Anlagen (Stadtverwaltung) Gebäude und Anlagen der Stadtverwaltung und stadtnaher Institutionen20 werden entsprechend den Zielsetzungen der 2000-Watt- Gesellschaft vorbildlich gebaut und erneuert. Dies gilt hinsichtlich der Erstellung (graue Treibhausgasemissionen und graue Ener- gie), des Betriebs und der durch die Gebäudenutzung verursachten Mobilität. Innovationen werden durch angewandte Forschung gezielt gefördert (Pilot- und Demonstrationsanlagen, Studien). Teilaufgaben Akteure A 7.1 Die Erneuerung und Erstellung von Gebäuden und Anlagen erfolgen entsprechend der Vorgaben der 7 Meilenschritte der Stadt Zürich. Zu- AHB (Lead) sätzlich zu den Vorgaben für nachhaltiges Bauen gelten für technische Anlagen die Richtlinien Gebäudetechnik. Die Festsetzung von Parkplatzzahlen orientiert sich am Minimum der Parkplatzverordnung. AfS, IMMO, LV, SWkF, SAW, PWG, ERZ, ewz, VBZ, Stadtspitä- 21 ler , TAZ A 7.2 Die Immobilienstrategie der Stadt Zürich und die Portfolio-Strategien werden auf die Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft ausgerichtet. AHB, IMMO, LV, SWkF, SAW, PWG, TAZ A 7.3 Bei der Anwendung innovativer Energielösungen (P+D-Projekte, Studien) werden departementsübergreifend thematische Schwerpunkte LV, AHB, IMMO, Energiebeauf- festgelegt. tragte, ewz A 7.4 Für Wirtschaftlichkeitsrechnungen und Bewertungen anhand der Schlüsselindikatoren der 2000-Watt-Gesellschaft (Treibhausgasemissio- AHB (Vorgaben), nen, Primärenergieverbrauch) kommen bei energierelevanten Projekten einheitliche Annahmen zur Anwendung. Energiebeauftragte (Vorgaben), alle Dienstabteilungen mit MP 20 Körperschaften, welche städtische Unterstützungsleistungen (z.B. Baurechte, finanzielle Beiträge) erhalten sowie Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt Zürich. 21 Die Stadtspitäler setzen die ihnen zugeordneten Aufgaben im Masterplan Energie im Rahmen der kantonalen Grossverbraucher-Zielvereinbarung um. Sie verfügen über keinen Massnahmenplan Energie.
Seite 18 Masterplan Energie 2012 A 8 Betrieb Gebäude und Anlagen (Stadtverwaltung) Der Betrieb von Gebäuden und Anlagen der Stadtverwaltung und stadtnaher Institutionen22 wird unter den Aspekten Suffi- zienz und Energieeffizienz optimiert. Der Energiebedarf wird weitgehend entsprechend den Prioritäten der Stadt Zürich für die zielkonforme Energieträgerwahl gedeckt. Teilaufgaben Akteure A 8.1 Gebäude und Anlagen werden nach den Vorgaben der 7 Meilenschritte der Stadt Zürich unter Einbezug der Nutzenden optimal betrieben. AHB (Berichterstattung), SWkF, OIZ, LV, IMMO, SAW, Stadtspitä- ler, ERZ, ewz, VBZ, PWG A 8.2 Der Energieverbrauch der städtischen Bauten und Anlagen wird in einer für ein energetisches Benchmarking geeigneten Form erfasst. LV, IMMO, Stadtspitäler, UGZ A 8.3 Für die Immobilien- und Anlagenportfolios mit hohem Energieverbrauch werden Grossverbraucher-Zielvereinbarungen mit dem Kanton LV, Stadtspitäler, UGZ (Koordina- Zürich abgeschlossen und umgesetzt. Über die Wirkung der städtischen Grossverbraucher-Zielvereinbarungen wird jährlich ein Gesamtbe- tion, Berichterstattung), IMMO, richt erstellt. ewz, WVZ, VBZ A 8.4 Der Energiebezug der Dienstabteilungen richtet sich bezüglich der ökologischen Qualität nach den Vorgaben des Stadtrates. Es ist den Alle Dienstabteilungen mit MP Dienstabteilungen freigestellt, eine noch bessere Qualität der Energieträger einzukaufen. 22 Gilt für alle Dienstabteilungen und Institutionen mit einem Massnahmenplan Energie.
Masterplan Energie 2012 Seite 19 A 9 Infrastruktur (Stadtverwaltung) Die Stromversorgung, die öffentliche Beleuchtung, die Infrastruktur für Informations- und Kommunikationstechnologien, die Was- serversorgung, das Abfallwesen, die Siedlungsentwässerung und die Verkehrsinfrastruktur werden hinsichtlich Primärenergieein- (Bild folgt) satz, Treibhausgas-Emissionen und Ressourcenverbrauch optimiert. Teilaufgaben Akteure A 9.1 Die Leitungsnetze zur Energieversorgung werden energieeffizient und umweltfreundlich betrieben. Sie werden entsprechend der sich än- ERZ, ewz, Erdgas Zürich AG dernden Charakteristik auf der Produktionsseite und der sich ändernden Bedürfnisse auf der Nachfrageseite kontinuierlich weiterentwickelt. Die Aspekte von Natur und Landschaft werden berücksichtigt. A 9.2 Für die Kehrichtheizkraftwerke, das Klärwerk Werdhölzli, die städtischen Rechenzentren und die Wasserversorgung werden Gross- UGZ (Koordination, Bericht), ERZ, verbraucher-Zielvereinbarungen mit dem Kanton Zürich abgeschlossen und umgesetzt. WVZ A 9.3 In den Kehrichtheizkraftwerken der Stadt Zürich wird der Energieinhalt im Abfall optimal genutzt. Als Zielgrösse gilt eine energetische Net- ERZ to-Effizienz (ENE-Kennzahl) von 0.7523. A 9.4 Das Faulgas aus dem Betrieb des Klärwerks Werdhölzli wird energetisch optimal genutzt. ERZ, Biogas Zürich AG A 9.5 Die Abwärme der Klärschlammverwertungsanlage am Standort Werdhölzli wird optimal genutzt. ERZ A 9.6 Zur Senkung des Energieverbrauchs bei der Abwasserreinigung werden die Versickerung und die Retention von Regenwasser unterstützt, ERZ die Trennkanalisation ausgebaut und das Fremdwasser in der Kanalisation reduziert. A 9.7 Die öffentliche Beleuchtung (inkl. Plan Lumière) wird unter Berücksichtigung der Suffizienz geplant und energieeffizient betrieben. ewz A 9.8 Bei energiepolitisch relevanten, strategischen Projekten von städtischen Dienstabteilungen und von der Erdgas Zürich AG werden die E- LV, ERZ, TAZ, AHB, Immo, WVZ, nergiebeauftragen in einer frühen Phase einbezogen. ewz, VBZ, Erdgas Zürich AG 23 Diese Zielgrösse gilt nur für das KHKW Hagenholz nicht aber für das KHKW Josefstrasse, das 2020 aufgehoben werden soll.
Seite 20 Masterplan Energie 2012 A 10 Mitarbeitende (Stadtverwaltung) Die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung leisten ihren Beitrag an die Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft. Zu diesem Zweck werden sie mit Beratung und Information gezielt unterstützt. Teilaufgaben Akteure A 10.1 Die Mitarbeitenden werden über den sparsamen und umweltschonenden Einsatz von Energie am Arbeitsplatz und in ihrem Verantwor- UGZ (Lead), alle Dienstabteilun- tungsbereich regelmässig und gezielt informiert und geschult. gen mit MP A 10.2 Mit Anreizen und anderen geeigneten Massnahmen werden der Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen der Arbeitsweg-Mobilität HRZ (Lead)24, alle Dienstabteilun- der Mitarbeitenden reduziert. gen mit MP A 10.3 Entsprechend dem städtischen Personalrecht (AS 177.100 und 177.101) werden innerstädtische Dienstwege primär mit öffentlichen Ver- Ganze Stadtverwaltung, kehrsmitteln, mit Dienstvelos und zu Fuss bewältigt. Für Dienstfahrten und Dienstreisen ausserhalb des Stadtgebietes wird wenn möglich HRZ (Lead) die Bahn benutzt. Nicht vermeidbare Flugreisen werden hinsichtlich der CO2-Emissionen kompensiert. Über die Flugreisen wird Bericht er- stattet. 24 Das HRZ setzt die ihm zugewiesene Aufgabe ohne Massnahmenplan Energie um.
Masterplan Energie 2012 Seite 21 7. Umsetzungsprozess Stadt Zürich. Sie sind bei allen energierelevanten Entscheiden und Tä- tigkeiten zu berücksichtigen. Die konkrete Umsetzung erfolgt in erster 7.1 Akteure, Gremien Linie auf Ebene der Dienstabteilungen und Werke, die eine energiere- levante Aufgabe erfüllen. Es bedarf aber auch einer intensiven Koope- Stadtrat ration und Koordination zwischen allen beteiligten Stellen innerhalb der Dem Stadtrat von Zürich kommen bei der Umsetzung des Masterplans Stadtverwaltung im Sinne eines «Konzern-Denkens». Zudem müssen Energie zwei wichtige Aufgaben zu: Zum einen setzt er sich auf der po- die energiepolitischen Zielsetzungen und Umsetzungsinstrumente aktiv litischen Ebene dafür ein, dass die Rahmenbedingungen, welche auf und zielgruppengerecht gegen innen und aussen kommuniziert werden. Ebene Bund und Kanton festgesetzt werden, die energiepolitischen Ziele der Stadt Zürich unterstützen und ihr den zur Umsetzung erforder- Steuerungsgruppe lichen Handlungsspielraum gewähren. Zum anderen setzt er die Priori- Die Verantwortung für die Umsetzung des Masterplans Energie obliegt täten bei Zielkonflikten zwischen der Energiepolitik und anderen Politi- einer Steuerungsgruppe. Sie steht unter der Leitung der Energiebeauf- ken und Strategien der Stadt. tragten und setzt sich aus VertreterInnen der Abteilung Energie und Nachhaltigkeit (ENA) des UGZ, des Bereichs Mobilität und Planung des Da die Stadt Zürich ihre ambitiösen Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft – TAZ, der Fachstelle nachhaltiges Bauen des AHB und einer Fachper- insbesondere die Vorgabe der Gemeindeordnung, bis 2050 die Treib- son für Umweltmanagementprozesse zusammen. Die Steuerungsgrup- hausgasemissionen auf 1 Tonne pro Person und Jahr zu senken – nur pe nimmt folgende Aufgaben wahr (vgl. Kap. 7.4): erreichen kann, wenn auch der Kanton Zürich, der Bund und die Euro- päische Union eine forcierte Energiepolitik betreiben, ist eine Zusam- • die Steuerung des Umsetzungsprozesses menarbeit mit diesen Akteuren zentral. Grosse Bedeutung hat in die- • die Aktualisierung und Prüfung der Massnahmenpläne sem Zusammenhang die Vernetzung mit anderen Kommunen und eine • die Durchführung des Controllings aktive Mitwirkung in nationalen und internationalen Gremien und Orga- • die Berichterstattung an den Stadtrat (Jahresbericht Energiepolitik) nisationen. Die Mitgliedschaften beim Trägerverein Energiestadt, beim • die 4-jährliche Aktualisierung des Masterplans Städteverband, bei den Klimabündnis-Städten, beim europäischen Co- • die Unterstützung des Stadtrates und der Dienstabteilungen bei venant of Mayors und bei weiteren Organisationen sind Ausdruck da- der Erarbeitung und Überarbeitung energierelevanter Politiken und von. Strategien Entscheidungen bei Zielkonflikten ermöglichen sowohl innerhalb der • die Bereitstellung von einheitlichen Grundlagen und Instrumenten Verwaltung als auch gegen aussen eine Orientierung hinsichtlich der zur Beurteilung von energierelevanten Projekten stadträtlichen Energiepolitik. Wichtig sind dabei der Einbezug und die • die Abwicklung des Energiestadt-Prozesses Mitverantwortung der betroffenen Dienstabteilungen. Mit dem Be- • die Koordination der Kooperation im Energiebereich mit Bund, schluss zur Strukturierung des 2000-Watt-Prozesses (STRB 2010/447) Kanton und anderen Städten sowie mit externen Gremien hat der Stadtrat den Auftrag erteilt, die dazu nötigen Gremien und Pro- zesse festzulegen. Energiemeeting Einmal jährlich kommen die Steuerungsgruppe und die Energieverant- Departemente, Dienstabteilungen wortlichen der Dienstabteilungen zum «Energiemeeting» zusammen. Die Ziele und Aufgaben im Masterplan Energie gelten für alle Departe- Es dient der Information über die Energiepolitik, der gemeinsamen Re- mente der Stadt Zürich sowie für einige stadtnahe Institutionen, welche flexion und Optimierung der Aufgaben und des Umsetzungsprozesses städtische Unterstützungsleistungen (z.B. Baurechte, finanzielle Beiträ- sowie dem fachlichen Austausch zwischen den Dienstabteilungen. ge) erhalten und Aktiengesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung der
Seite 22 Masterplan Energie 2012 7.2 Instrumente Monitoring, Bilanzierung Die Erfassung relevanter Indikatoren erfolgt zunächst auf Stufe der Massnahmenpläne Dienstabteilungen. Die Abteilung Energie und Nachhaltigkeit im UGZ Das zentrale Instrument für die Umsetzung des Masterplans Energie stellt diese Zahlen jährlich zusammen und ergänzt sie mit Hochrech- bilden Massnahmenpläne, welche individuell auf die Dienstabteilungen nungen aus Modellen zum Verkehr und zum Ölverbrauch. Sie publiziert und die beteiligten externen Institutionen zugeschnitten sind. Die Fest- alle zwei Jahre eine Statistik des End- und des Primärenergie- setzung der Inhalte und die Kontrolle der Umsetzung erfolgen in enger verbrauchs sowie der CO2- und der Treibhausgasemissionen. Diese Bi- Zusammenarbeit zwischen diesen Akteuren und der Steuerungsgrup- lanzen werden dem Stadtrat in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. pe. Im Rahmen eines in der Regel jährlich stattfindenden Gesprächs werden die Aktivitäten aktualisiert. Dabei findet auch ein Abgleich mit Reporting, Jahresbericht den internen Strategien und Zielen der Dienstabteilungen statt. Die Die Berichterstattung über die Aktivitäten und deren Wirkung erfolgt auf Wirkung der Massnahmen wird mit den Zielen und Aufgaben im Mas- verschiedenen Stufen. Basis bilden die Reportings der Dienstabteilun- terplan Energie verglichen. Dies kann zu Anpassungen und Korrektu- gen in Form von Tätigkeits- und Geschäftsberichten. Hinzu kommen ren führen. Die Massnahmenpläne werden jährlich von der Leitung der die periodischen Berichte über energierelevante Teilstrategien oder Dienstabteilungen und von den Energiebeauftragten unterzeichnet. Teilpolitiken wie zum Beispiel die 7 Meilenschritte für umwelt- und e- nergiegerechtes Bauen oder die Mobilitätsstrategie. Die Informationen Controlling aus den Dienstabteilungen werden einerseits in die Bilanzen des Pri- Das Controlling erfolgt auf verschiedenen Ebenen: märenergieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen übernommen. • Die Umsetzung der einzelnen Massnahmen wird in der Regel im Zum anderen werden sie durch die Energiebeauftragten zum Jahresbe- Rahmen der internen Managementprozesse (Umweltmanagement- richt Energiepolitik zusammengefasst und dem Stadtrat vorgestellt. Alle System, usw.). durch die Dienstabteilungen selber überprüft. vier Jahre fliesst ein Konzentrat der Informationen in das Nachhaltig- keitsmonitoring der Stadt Zürich ein. • Für gewisse Themenbereiche wird ein gesamtstädtisches Control- ling durchgeführt, z.B. für die Umsetzung der Fahrzeugpolitik (Lead Überarbeitung (Reviewing) Fahrzeugkommission), die Umsetzung der 7 Meilenschritte für Der Masterplan Energie wird alle vier Jahre überprüft, aktualisiert und umwelt- und energiegerechtes Bauen (Lead AHB) oder die Be- durch den Stadtrat festgesetzt. Gleichzeitig erfolgt eine Abstimmung mit schaffung (Lead Fachstelle Beschaffungskoordination). anderen energierelevanten Teilpolitiken des Stadtrates, z.B. mit dem • Ein gesondertes Controlling erfolgt für die städtischen Gross- Masterplan Umwelt, der Mobilitätsstrategie, der Fahrzeugstrategie, den verbraucher mit einer Kantonalen Zielvereinbarung. Hier stützt das Beschaffungsgrundsätzen oder der Wohnbaupolitik. Die Überarbeitung Controlling auf die Überprüfung durch den Kanton ab (Lead UGZ). erfolgt unter Partizipation der beteiligten Dienstabteilungen. • Das übergeordnete Controlling über die Erreichung der quantitati- ven Zielsetzungen erfolgt auf Basis der Bilanz des Primärenergie- verbrauchs und der Treibhausgasemissionen. Hier liegt der Lead bei der Steuerungsgruppe.
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