MEDIADATEN 2022 DAS MAGAZIN FÜR DIE MOBILIÄT DER ZUKUNFT - arrive Magazin
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MEDIADATEN 2022 DAS MAGAZIN FÜR DIE MOBILIÄT DER ZUKUNFT Nr. 05, gültig ab 01. Januar 2022
PORTRAIT UND LESERSCHAFT arrive ist das Magazin für die Mobilität der Zukunft. arrive wird von den besten deutschen Auto- Unsere Leser sind männlich, einkommensstark, gebildet Fachjournalisten geschrieben, allerdings ohne „fachchine- und zukunftsorientiert. Als „First Mover“ haben sie keine sisch“ zu klingen: spannend, meinungsstark und Berührungsängste mit neuen Technologien. Viele von zuweilen kontrovers. Statt „Testen und Messen“, ist ihnen arbeiten selbständig oder frei, sind Unternehmer arrive „Fahren und Fühlen“! oder leitende Angestellte. arrive-Leser sind Auto- Enthusiasten! arrive bietet preisgekröntes klassisches Magazindesign, das es den Lesern so angenehm Unser digitales Angebot: Das auf wertigem Umweltpapier gedruckte Magazin wie möglich machen will, die neue Art der Mobiltät zu informiert alle 2 Monate über zentrale Themen aus dem erleben, darüber zu lesen und sich zu informieren. www.arrive-magazin.com Spektrum neuer, heute schon nicht mehr alternativer Die Webseite bietet einen Überblick Antriebe und neuer Mobilitätsformen wie Sharing-Kon- über die Themen der Printausgabe und zepte, E-Bikes und vieles mehr. liefert neue Informationen und aktuelle News. Ein Relaunch ist für 2022 geplant. Als Publikumsmagazin gibt arrive einen fundierten Überblick zu allen wichtigen neuen Automodellen aus Und unter arrive magazin auf dem Segment der e-Mobilität, dem aktuellen Stand youtube.com finden Sie stets die neues- der Lade-Infrastruktur und zu digitalen Technologien. Im ten Videos zu den interessantesten Zentrum der Berichterstattung stehen Elektro- und Hy- Elektro- und Hybridfahrzeugen. brid-Antriebe, ebenso wie die rasante Entwicklung der Batterietechnik und die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge auch mit Wasserstoff zu betreiben. 2/9
VERLAGSANGABEN Verlag Arrive Verlag Redaktion Heftpreis Meindersstraße 1A Arrive Verlag arrive: ! 5,00,– 33615 Bielefeld Meindersstraße 1A 33615 Bielefeld Geschäftsbedingungen Telefon Tel.+49 (0)521 557721-23 Für die Abwicklung von Aufträgen gelten Tel. +49 (0)521 557721-23 Fax: +49 (0)521 557721-33 die allg. Geschäftsbedingungen und Fax: +49 (0)521 557721-33 redaktion@arrive-magazin.com Zahlungsbedingungen des Verlages, die beim Verlag zu beziehen sind oder unter Anzeigenleitung Bankverbindung www.arrive-magazin.com einzusehen sind. Volker Andres Deutsche Bank AG, Bielefeld Tel. +49 (0)6132 7164640 IBAN: DE 03 4807 0024 0084 7020 00 Auflage v.andres@arrive-magazin.com BIC: DEUTDEDBBIE 70.000 Anzeigenabteilung Zahlungsbedingungen Arrive Verlag Bei Zahlung bis zum Erscheinungstermin Meindersstraße 1A 2 % Skonto oder zahlbar innerhalb von 14 33615 Bielefeld Tagen ohne Abzug. Bei Bankeinzugsver- Fax: +49 (0)521 557721-33 fahren 2 % Skonto. Mobil: +49 (0)173 3104306 v.andres@arrive-magazin.com Mediadaten online abrufbar www.arrive-magazin.com Marktplatz | Firmenverzeichnis Messen | Zulieferer Erscheinungsweise Martin Lückemeier arrive erscheint 6x jährlich Tel. +49 (0)2571 5698527 Fax +49 (0)2571 5698459 m.lueckemeier@arrive-magazin.com 3/9
GRUNDPREISE UND RABATTE 4c Anzeigen: 1 / 1 Seite ! 9.500,– Rabatte: Alle Nachlässe gelten je Werbungtreibendem und Abschlussjahr. ADVERTORIALS Malstaffel ab 3 Anzeigen 3% Advertorials sind redaktionell gestaltete Anzeigenseiten, die für den ab 5 Anzeigen 5% Kunden individuell konzipiert und gestaltet werden. Advertorials müssen ab 7 Anzeigen 7% als Anzeige gekennzeichnet sein. Bild- und Textmaterial werden vom ab 10 Anzeigen 10 % Kunden angeliefert. Mengenstaffel ab 3 Seiten 5% Anzeigenpreis in ! ab 5 Seiten 10 % ab 7 Seiten 12 % ab 10 Seiten 15 % 1 / 1 Seite 9.500,–* 2 / 1 Seite 19.000,–* AE-Provision: 15 % Der Anzeigenpreis ist rabatt- und provisionsfähig. Buchungsschluss und Anliefertermin: 4 Wochen vor dem regulären Anzeigenschluss. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird im Inland auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen. *zzgl. 1.000,– Euro für technische Kosten/Gestaltung SONDERPUBLKIKATIONEN Auf Anfrage erstellen wir gerne Specials, Sondereditionen oder Firmenbeilagen. Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne einige der bereits erschienen Publikationen zu, wie z. B. die 100-seitige arrive EDITION No.1 zum „Volkswagen ID.3" oder die 20-seitigen Specials zur "Elektromobilität bei Hyundai" oder zur E-Auto-Strategie "BEYOND ZERO" bei Toyota. 4/9
TERMINE UND BEDINGUNGEN Fortlaufende Anzeigenschluss & Anlieferung Beilagen, Heft-Nr. Monat Erstverkaufstag Rücktrittstermin Druckunterlagenschluss Beihefter, Beikleber 2 / 2022 Januar / Februar 04.02.2022 11.01.2022 17.01.2022 11.01.2022 3 / 2022 März 01.04.2022 02.03.2022 14.03.2022 08.03.2022 4 / 2022 Mai 27.05.2022 28.04.2022 09.05.2022 03.05.2022 5 / 2022 Juli 29.07.2022 28.06.2022 11.07.2022 05.07.2022 6 / 2022 September 30.09.2022 01.09.2022 12.09.2022 06.09.2022 1 / 2023 November 02.12.2022 03.11.2022 14.11.2022 08.11.2022 Auftrags- und Lieferbedingungen Auftragstermin: Zum Anzeigenschlusstermin. Die Vorlage eines Mus- Anlieferung: Sonderinsertionen müssen auf Euro-Paletten so verpackt ters (3-fach) wird bei Auftragserteilung erbeten, muss aber spätestens sein, dass eine maschinelle buchbinderische Verarbeitung störungsfrei 4 Wochen vor EVT vorliegen. Der Auftrag wird für den Verlag erst nach möglich ist. Die Paletten und der Lieferschein müssen gekennzeichnet Vorlage eines Musters und dessen Akzeptanz verbindlich. sein mit dem zu belegenden Titel, der Ausgabe und der Stückzahl. Eine Wareneingangskontrolle findet in der Druckerei nicht statt. 5/9
ANZEIGENPREISE Größe in Seitenteilen Satzspiegelformate in mm Angeschnittene Anzeigen in mm* Anzeigenpreise in ! Breite Höhe Breite Höhe Die gesetzliche 2 / 1 Seite ** ** 19.000,– Mehrwertsteuer wird im Inland auf den Netto- 1 / 1 Seite 182 246 210 280 9.500,– Rechnungsbetrag aufgeschlagen. 3 / 4 Seite hoch 126 246 140 280 7.125,– Seite quer 182 180 210 200 2 / 3 Seite hoch 112 246 127 280 6.340,– Seite quer 182 162 210 181 1 / 2 Seite hoch 90 246 105 280 4.750,– Seite quer 182 122 210 141 1 / 3 Seite hoch 59 246 74 280 3.165,– Seite quer 182 80 210 99 1 / 4 Seite hoch 43 246 57 280 2.375,– Seite quer 182 60 210 70 Eckfeld 90 122 x x Umschlagseiten ohne Aufpreis * Beschnittzugabe an allen Seiten je 3 mm ** Anzeige nicht als Doppelseite anlegen, sondern als 2 Einzelseiten, 3 mm Beschnittzugabe an allen Seiten (auch im Bund); 5 mm Motivüberlappung im Bund, ca. 10 mm textfrei im Bund. FIRMENVERZEICHNIS Größe in Seitenteilen Anzeigenpreise in ! 52 x 55 mm zum Preis von 250,- ! netto / 6 Ausgaben 52 x 110 mm zum Preis von 490,- ! netto / 6 Ausgaben 52 x 165 mm zum Preis von 720,- ! netto / 6 Ausgaben 52 x 220 mm zum Preis von 960,- ! netto / 6 Ausgaben 6/9
ANZEIGENFORMATE 2 / 1 Seite 1 / 1 Seite 1 / 2 Seite hoch 1 / 2 Seite quer 2 / 3 Seite hoch 2 / 3 Seite quer S: 396 x250 S: 182 x 250 mm S: 89 x 250mm S: 182 x 122 mm S: 112 x 250 mm S: 182 x 162 mm A: 420 x 280 A: 210 x 280 mm A: 100 x 280 mm A: 210 x 141 mm A: 127 x 280 mm A: 210 x 181 mm 3 / 4 Seite hoch 3 / 4 Seite quer 1 / 3 Seite hoch 1 / 3 Seite quer 1 / 4 Seite hoch 1 / 4 Seite quer 1 / 4 Seite Eckfeld S: 124 x 250 mm S: 182 x 176 mm S: 58 x 250mm S: 182 x 78 mm S: 42 x 250 mm S: 182 x 58 mm S: 89 x 121 mm A: 136x 280 mm A: 210 x 196 mm A: 70 x 280 mm A: 210 x 94 mm A: 54 x 280 mm A: 210 x 68 mm Beschnittzugabe bei angeschnittenen Formaten: an allen Seiten 3mm S: Satzspiegelformat / Type area sizes 7/9 Bleed on all sides: 3mm A: Angeschnittenes Format / Bleed sizes
TECHNISCHE ANGABEN Heftformat 210 mm Breite, 280 mm Höhe, plus 3 mm Beschnitt an allen Seiten. Alle anschnittgefährdeten Text- oder Bildelemente mindestens 10 mm vom Beschnitt entfernt platzieren (Doppelseiten: 5 mm Motivüberlap- pung im Bund, 10 mm textfrei im Bund). Satzspiegel 182 mm Breite, 250 mm Höhe Druckverfahren Umschlag: Bogenoffset Papier Umschlag: 250 g / qm UPM Fine, ungestrichen, holzfrei Innenteil: 90 g / qm PM Fine, ungestrichen, holzfrei Bindeverfahren Klebebindung Farben PSO uncoated v3, CMYK Bilder Auflösung Farb- und Graustufenbilder min. 300 dpi Strichbildauflösung 1200 dpi Raster 70 L / cm Schriften Multiple-Master-Schriften, Doppelbyte-Schriften, True-Type- Schriften oder Schriftenmodifizierungen wie bold oder italic sollten nicht verwen- det werden. Druckunterlagen Zum Druck freigegebene digitale Daten auf CD mit einem farbverbindli- chen Proof an die Anzeigenabteilung: Arrive Verlag Meindersstraße 1A 33615 Bielefeld oder PDF-Datei per E-Mail an: anzeigen@arrive-magazin.com Datenformat PDF / X-1a Beschnittmarken anlegen, kein Corel-Draw 8/9
BEILAGEN + BEIHEFTER Beilagen sind der Zeitschrift lose beigefügte Drucksachen. Beihefter sind fest in die Zeitschrift eingebundene Drucksachen / Pro- spekte eines Werbungtreibenden. Sie werden verarbeitungsfertig vom Beilagenpreise je ‰ Gesamtauflage Auftraggeber zur Verfügung gestellt. in ! Beilagenpreise je ‰ Preis in ! bis 20 g Einzelgewicht 125,– bis 30 g Einzelgewicht 130,– 2-seitiger Beihefter 110,– bis 40 g Einzelgewicht 140,– 4-seitiger Beihefter 120,– bis 50 g Einzelgewicht 180,– 8-seitiger Beihefter 130,– 12-seitiger Beihefter 140,– Höhere Beilagengewichte auf Anfrage. 16-seitiger Beihefter 150,– Verbundsupplements sind nach besonderer Vereinbarung möglich. Umfangreichere Beihefter auf Anfrage Beilagen sind provisions-, jedoch nicht rabattfähig. Technische Kosten sind nicht provisions- oder rabattfähig und nicht skontierbar. Verbundsupplements sind nach besonderer Vereinbarung möglich. Beihefter sind provisions-, jedoch nicht rabattfähig. Technische Kosten Belegungsmöglichkeit: Gesamt- oder Teilauflagen. sind nicht provisions- oder rabattfähig und nicht skontierbar. Format: Mindestformat: 105 mm Breite, 148 mm Höhe Belegungsmöglichkeit: Gesamtauflage Höchstformat: 195 mm Breite, 260 mm Höhe Format: Papiergewicht: Mindestformat beschnitten: 105 mm Breite, 148 mm Höhe 2-seitige Beilagen: mindestens 135 g / qm Höchstformat beschnitten: 210 mm Breite, 280 mm Höhe 4-seitige Beilagen: mindestens 115 g / qm Unbeschnittenes Anlieferungsformat: 217 mm Breite, 292 mm Höhe 8-seitige Beilagen: mindestens 80 g / qm Vorderbeschnitt: 4 mm, Bundfräse: 3 mm Kopfbeschnitt: 3 mm, Fußbeschnitt: 9 mm Produktstärke: max. 2 mm Kleineres Format als Heft: Rechte Seite und Fuß fertig Technische Details: Beilagen werden maschinell in das Heft eingefügt. beschnitten. 3 mm Bundfräse, 3 mm Kopfbeschnitt. Sie müssen deshalb aus einem Teil bestehen oder durch Umschlag, Hef- tung oder Klebung so zusammengehalten werden, dass sie als ein Teil Papiergewicht: verarbeitet werden können. Wenn Beilagen eine angeklebte Postkarte 4-seitiger Beihefter: minimal 100 g / qm, maximal 200 g / qm enthalten, muss diese parallel zum geschlossenen Bund der Beilage an- 8-seitiger Beihefter: minimal 60 g / qm, maximal 150 g / qm geklebt sein, damit sie sich bei der maschinellen Verarbeitung nicht lö- 12-seitiger Beihefter: minimal 50 g / qm, maximal 135 g / qm sen kann. Beilagen werden mit der längsten geschlossenen Seite paral- lel zum Bund der Zeitschrift eingelegt. Technische Details: Weiterverarbeitung mit Kopfanlage. Mehrseitige Beihefter müssen am Bund oder am Fuß geschlossen sein, dürfen aber nicht mit Drahtklammern vorgeheftet sein. Beikleber auf Anfrage 9/9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedin- nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort gungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die Veröffentli- „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. chung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend 7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines insgesamt als „Anzeigen“ bezeichnet) von Werbungtreibenden oder sonstigen Abschlusses – abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“bezeichnet) in einer Bestimmungen verstößt, oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder deren Veröffentlichung für den 2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewähren- Form unzumutbar ist. Dieser Vorbehalt des Verlags findet ebenso Anwendung den Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftragge- auf Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten. Aufträge für andere bers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Ge- Werbemittel sind für den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billi- schäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende gung bindend. Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbund- Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspru- werbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeer- chen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzei- klärung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbund- gen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der aufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 8. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigne- 3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen ter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber ver- nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbe- antwortlich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftragge- schadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem ge- ber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den techni- währten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem schen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen rechtzeitig Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auftraggeber ge- rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen in- wünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftrag- nerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. geber zu tragen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der An- 4. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem gaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. der Anzeigen oder anderen Werbemittel im Rahmen der durch die Druckunterla- 5. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten gen gegebenen Möglichkeiten. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden die Vorgaben des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber einhält. noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese 9. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftragge- Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Ru- ber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet brik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. 6. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text und 10. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschulde- nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung ten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zah- 10 / 9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN lungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentli- züge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzei- chung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck genschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetz- der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Der Verlag ten Frist mitgeteilt werden. hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, 12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art wenn diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde ge- Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben legt. Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder diese 13. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu be- für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt der Ver- zahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder lag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung des anderen Wer- Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden bemittelsgestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die nach der Preisliste gewährt. Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auf- 14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die traggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auf- Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere- trages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlos- restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel sen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch wäh- Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Der rend der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverlet- ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Voraus- zung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmun- zahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offen gen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Be- 15. Der Verlag liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang schränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder lei- des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollstän- tende Angestellte des Verlages verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit dige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden be- Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. schränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Ver- 16. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige letzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag nach den gesetzli- Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Ein- chen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen schreibebriefe und Expressbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem nor- Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg malen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier geltend gemacht werden. Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus ver- Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden traglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjäh- vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflich- rungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. tet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht einge- 11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftrag- räumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse geber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeab- des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 11 / 9
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 250 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegen genom- Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen men. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Ge- Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag bühren/Kosten übernimmt. nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsvertei- 17. Erfüllungsort ist der Sitz der Dr. Martin Steffan Media. Im Geschäftsverkehr digung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt dem Ver- mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffent- lag sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, lich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verla- einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungs- ges. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht schutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Ver- werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren breitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die auch bei Nicht-Kaufleuten, zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand 20. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeits- der Sitz des Verlages vereinbart. kampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Roh- 18. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung stoff- oder Energieverknappung und dergleichen - sowohl im Betrieb des Verla- beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtrei- ges als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung seiner Ver- benden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestim- bindlichkeiten bedient - hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröf- mung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von fentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80% der im Durchschnitt der mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Ge- vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird schäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregis- der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die garantierte ver- terauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss kaufte oder zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. des Insertionsjahres erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rück- wirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrück- lichen, schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzern- zugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzu- gehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 19. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige im Magazin arrive alle erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Inser- tion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten 12 / 9
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