Mediadaten Preisliste 2019/2020 - Der erfolgreichste Radiosender im Sendegebiet! - metropol fm

 
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Mediadaten Preisliste 2019/2020 - Der erfolgreichste Radiosender im Sendegebiet! - metropol fm
M e di a date n           Preisliste 2019/2020

Der erfolgreichste Radiosender im Sendegebiet!
metropolfm.de
Mediadaten Preisliste 2019/2020 - Der erfolgreichste Radiosender im Sendegebiet! - metropol fm
Seit 1999 das erfolgreichste deutschtürkische Medium

B   ereits seit 1999 sendet METROPOL FM
    als erstes deutschtürkisches Radio in
Deutschland. In den vergangenen Jahren
                                            Im jeweiligen Sendegebiet gehört
                                            METROPOL FM fest zum Alltag seiner
                                                                                           METROPOL FM ist in seiner zweisprachigen
                                                                                           redaktionellen Arbeit und in seinem breit
                                            Zuhörer. Neben Unterhaltung und Musik          gefächerten türkischen Musikprogramm
wandelte sich der ursprünglich als Lokal­   auf Türkisch und Deutsch, stärken Off-Air-     einzigartig. Türkische Musik ist mit über 90%
radio konzipierte Sender zu einem über­     Aktivitäten von METROPOL FM die Bindung zu     immer noch die beliebteste Musik unter
regional erfolgreichen Trendsetter.         seinen Hörern. Die mit Abstand größten und     Deutschtürken.
                                            erfolgreichsten Konzerte, die beste Comedy      Für den Unterhaltungs- und Informations­
                                            und die spannendsten Gewinnspiele –            bedarf über Berlin, Bremen, Hessen, Rhein-
                                            METROPOL FM bedient alle Superlative der       Main, Südwest, die Türkei und die Welt bietet
                                            türkischen Mediaszene mit Erfolg.              METROPOL FM ein vielfältiges, redaktio-
                                             Viele etablierte internationale sowie         nelles und zwei­sprachiges Angebot für
                                            deutsche Markengrößen und Unternehmen          Deutschtürken.
                                            blicken auf eine enge und erfolgreiche
                                            Zusammenarbeit mit METROPOL FM zurück.
                                             Mit eigenen sozialen Kampagnen und einer
                                            hohen Reichweite bei Deutschtürken gelingt                          Tamer Ergün Yıkıcı,
                                                                                                                Geschäftsführer und
                                            es METROPOL FM, stets die höchste Aufmerk-                          Programmchef
                                            samkeit der türkischen Community für Kultur­
Sendestart: 13.06.1999
                                            events, Bildungs- und Berufs­kampagnen zu
                                                                                                                »   METROPOL FM verstärkt durch
                                                                                                                    seine Arbeit das Heimatgefühl
Unsere Zielgruppe: 14 – 49 Jahre                                                                                in Deutschland und in der Region
                                                                                                                für die türkeistämmigen Bürger.
Musikformat: HOT AC                         erzielen.                                                           Als Medium sind wir Teil des
                                                                                                                kulturellen, gesellschaftlichen und
Wort-/Musikanteil: 25/75                                                                                        wirtschaftlichen Lebens in der Re-
                                                                                                                gion und begleiten unsere Hörer
                                                                                                                in allen Lebensbereichen.«
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Zu den auf Deutsch ausgestrahlten
Programmen gehören:

❱❱Nachrichten
❱❱Magazin für Gesellschaft, Gesundheit und
                                                Aufbau einer Programmstunde
 Lifestyle                                                                                                                            00 – 03 Welt-Nachrichten (Deutsch) &
                                                in den Kernzeiten                                                                             Türkei-Nachrichten (Türkisch),
❱❱News und lokale Veranstaltungshinweise                                                                                    60               Wetter und Verkehr

❱❱Reportagen über das deutschtürkische Leben                               49 – 00 Musik, Moderation                                                    03 – 15 Musik, Moderation

❱❱Lokale und nationale Beiträge

                                                 47 – 49 Lokale Beiträge/
Weitere Programmformate:                                Veranstaltungshinweise/
                                                        Infobeiträge
❱❱Türkei-Nachrichten                                   (Deutsch und Türkisch)

❱❱News und regionale Schlagzeilen zur vollen
                                                              45 – 47 Werbung
 und halben Stunde                                                               45                                                                                      15
❱❱Deutschland- und Türkei-Wetterberichte                 43 – 45 Wortbeitrag/                                                                                                 15 – 17 Werbung
                                                                 Sonderbericht
❱❱Lokale Verkehrs- und Radarmeldungen                           Deutschland                                                                                               17 – 19 Lokal-Nachrichten
                                                                 (Deutsch und                                                                                                       (Türkisch)
❱❱Informationssendungen zu aktuellen                            Türkisch)

 Themen wie Bildungsoffensive für Jugend-
 liche mit Migrationshintergrund, doppelte
 Staatsbürgerschaft, etc. mit Studiogästen
❱❱Comedy und Gewinnspiele                                                       32 – 43 Musik, Moderation                                        19 – 30 Musik, Moderation
                                                                                                                             30
❱❱Türkische Musik mit Schwerpunkt auf                                                                       30 – 32 Blick auf Deutschland-
 Pop Musik mit modernen europäischen                                                                                Deutschland-Nachrichten
                                                                                                                    (Türkisch)                                                              METROPOL FM
 Rhythmen, teilweise „Ethno-Pop“

Mediadaten METROPOL FM 2019/2020
Mediadaten Preisliste 2019/2020 - Der erfolgreichste Radiosender im Sendegebiet! - metropol fm
Sendegebiete METROPOL FM in Deutschland

Sendegebiet Berlin-Brandenburg
                                                                                  Live-Streaming
Frequenz:
Berlin                          101,9 UKW                                        direkt über www.metropolfm.de

Sendegebiet Bremen                                                                Mobile-Apps

Frequenz:                                                                         diverse Smartphones | Android und iOS
Bremen                           97,2 UKW
                                                                                  Türkischsprachige Community in Zahlen,
Sendegebiet Hessen                                                                Reichweite*

Frequenz:                                                                         über UKW insgesamt                 690.000
Frankfurt – Offenbach – Hanau     97,1 UKW                                       Berlin                             260.000
Friedberg                        89,9 UKW                                        Bremen                               50.000
Darmstadt                       102,0 UKW                                        Hessen                             160.000
                                                                                  Rhein-Neckar                        80.000
Sendegebiet Rhein-Main                                                            Rhein-Main                          70.000
                                                                                  Stuttgart                           70.000
Frequenzen:
                                                                                  über Kabel Nordrhein-Westfalen,
Mainz                            96,0 UKW
                                                                                  Baden-Württemberg, Hessen, Bayern:
Wiesbaden                        96,0 UKW
                                                                                                              ca. 170.000 HH
Rüsselsheim                      96,0 UKW
Hochheim                         96,0 UKW                                        zusätzlich Internetstreaming: ca. 12.000 Slots
Koblenz                         107,8 UKW                                        gleichzeitige User/tägl.              60.000
Neuwied                         107,8 UKW                                        Technische Reichweite der türkischsprachigen
                                                                                  Bevölkerung in Deutschland insgesamt:
Sendegebiet Südwest                                                                                               ca. 920.000
Frequenzen:                                                                       Deutschtürken Metropol FM Weitester
Ludwigshafen                    88,3 UKW                                         Hörerkreis              Gesamt: 736.000
Mannheim                        88,3 UKW     Digital Bundesweite Kabelanbieter
Stuttgart                       95,4 UKW     Kabel Unitymedia
                                              Kabel Deutschland (Vodafone)
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Hörerumfrage 2018

BEYS Research entwickelte eine ausgeklügelte
                                                           TEILNEHMER                      ALTERSDURCHSCHNITT        WIE GEFÄLLT IHNEN DER
digitale Mechanik, um die Programmqualität des                                                                     MUSIKMIX AUF METROPOL FM
überregionalen Radiosenders im direkten Kontakt
zu den Hörern zu überprüfen. In einem Umfrage-
zeitraum von mehr als 4 Wochen waren Umfra-

                                                                                              34 84%
geteams in über 10 Sendegebieten mit Tablets
und Kopfhörern unterwegs. Die Auswahl der
Teilnehmer erfolgte zufällig an belebten Hotspots
der jeweiligen Orte. 1.295 der angesprochenen
Passanten haben an der Umfrage teilgenommen.
                                                    682
                                                    FRAUEN
                                                                   613
                                                                   MÄNNER
Mit Hilfe eines digitalen Fragebogens wurden        52% WEIBLICH
                                                                   48% MÄNNLICH                                              DER HÖRER
Informationen über die Hörgewohnheiten ge-                                                    Ø ALTER                    GEFIEL DIE GESPIELTE
wonnen. Dabei floss die persönliche Meinung der                                                                                 MUSIK
Teilnehmer zu über 50 angespielten Musiktiteln
ein. Die anonymen Ergebnisse waren jederzeit
interaktiv verfügbar.                                                             WIE OFT HÖREN SIE METROPOL FM?

Städte/Orte:
Berlin, Stuttgart, Ludwigshafen, Mannheim,
Wiesbaden, Mainz, Rüsselsheim, Neuwied,
Koblenz, Bremen

Direkte Kontakte: 6.500                                                           66%
Teilnehmer*Innen: 1.295
                                                                                   STAMM
                                                                                   HÖRER       58%
                                                                                                  HÖREN
                                                                                                                87%
                                                                                                                WEITESTER
                                                                                                JEDEN TAG
                                                                                               METROPOL FM      HÖRERKREIS

Zeitraum: September 2018 
                                               STAMMHÖRER
www.beys.de/research

Mediadaten METROPOL FM 2019/2020
Mediadaten Preisliste 2019/2020 - Der erfolgreichste Radiosender im Sendegebiet! - metropol fm
METROPOL FM – Crossmedia-Kampagnen zur Neukundengewinnung und Kundenbindung

Potenziale der crossmedialen
Kommunikationslösungen                        INHALT                                         KNOW-HOW
METROPOL FM bietet neben seinen klassischen   Institutionen, Stiftungen,                     Ethno-Marketing-Agenturen
Werbemöglichkeiten auch alle Potenziale       Bildungseinrichtungen,
                                              Öffentliche Stellen
crossmedialer Kommunikationslösungen.

Durch die Vernetzung von On-Air-Programm,
Online- und mobilen Services, Social Media
und Promotion-Aktionen sowie einer engen          Internet                                                     PR
                                                 Facebook                                                    Medien-
Hörerbindung schaffen wir die ideale Platt-        Twitter                                                Kooperationen
form für erfolgversprechende Crossmedia-
Kampagnen.

Im Vordergrund stehen dabei die Ziele und                                      METROPOL FM
                                                                                REDAKTION                    Aktionen
die zu kommunizierende Werbebotschaft des           TV                                                      Promotion
Kunden, anhand derer das jeweilige Cross-                                                                     Events
media-Konzept ausgerichtet wird. Somit ge-
währleistet METROPOL FM maßgeschneiderte
Werbekampagnen abseits des Werbeblocks
und hautnah im Programmumfeld.                                          Print                Radio
                                                                     Zeitschrift
METROPOL FM Facts

Warum sind die Werbekunden bei                   METROPOL FM arbeitet im Bereich der               Einige unserer Kooperationspartner:
METROPOL FM sehr erfolgreich?                     Integration mit zahlreichen deutschen             ❱❱Bundesagentur für Arbeit
❱❱kein anderes regionales/nationales Medium       Institutionen                                     ❱❱Bundesministerium der Justiz und für
 erreicht so viele Menschen                       Zur Förderung der Integration der türkeistäm-      Verbraucherschutz
❱❱das emotionalste Medium der Deutsch­türken      migen Bevölkerung arbeitet METROPOL FM            ❱❱Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit,
❱❱100% türkische Musik & gezielte deutsch-        seit Jahren mit zahlreichen deutschen Institu-     Pflege und Gleichstellung
 türkische Unterhaltung mit Informationen         tionen, Ministerien und Behörden zusammen         ❱❱Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Ver-
 aus den Lebenswelten der Deutschtürken           und engagiert sich in vielfältiger Weise über      braucherschutz und Antidiskriminierung
❱❱emotionale Bindung der Zielgruppe gewähr-       die Programmproduktion hinaus für die Inte-       ❱❱TDG Türkisch-Deutsche Gesundheitsstiftung
 leistet, dass die Werbebotschaft bewusst         gration. Dazu zählen auch Gewerkschaften,          e.V.
 wahr­genommen wird                               Verbraucherzentralen, Handelskammern und          ❱❱Ausbildungsbüro der Handelskammer in
❱❱durch langjährige Erfahrung und hohe Kom-       Institute, die sich mit Bildung, Gesundheit und    Bremen
 petenz der Mediaberater wird eine erfolgrei-     Integration befassen.                             ❱❱Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen Gesund-
 che Ansprache Ihrer Zielgruppe gesichert                                                            heit, Jugend und Soziales
                                                                                                    ❱❱Bremer Senatorin für Kinder und Bildung
Räumliche Bezüge der Berichterstattung                                                               »Bremer Senator für Inneres«
Anteil der lokalen, regionalen, landesweiten, nationalen, europäischen und internationalen          ❱❱Industrie- und Handelskammer Pfalz
Berichterstattung im Programm:                                                                      ❱❱Netzwerk Mainzer Migrantenorganisationen
                                                                                                    ❱❱Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
25%                                                                                          5%
                        45% D
                             eutschland national                   25% Türkei                      Jugend und Kultur in Rheinland-Pfalz
regional & lokal                                                                             Welt

                                                                                                    ❱❱Der Beauftragte der rheinland-pfälzischen
Sendesprache im Programm:                                                                            Landesregierung für Migration und

70% Türkisch                                                        30% Deutsch                      Integration Miguel Vicente
                                                                                                    ❱❱Türkische Gemeinde in Deutschland
Sonderwerbeformen
(bitte Preislisten anfordern)

W      ir bieten Ihnen neben der klassi­
       schen Platzierung von Werbespots
Sonderwerbeformen, um Ihr Unternehmen
                                           Patronate

                                           Für einen schnellen Aufbau von Bekanntheit
                                                                                             Single-Spots

                                                                                             Der Single-Spot bietet Ihnen die Alleinstellung
                                           und Image bieten wir Ihnen die Einbindung in      Ihres Spots außerhalb der üblichen Werbe-
aufmerksamkeitsstark in die Programme
                                           Service-und Image Rubriken. Belegbar sind         blöcke. Die Preise für diese Sonderplatzierung
einzubinden. Sprechen Sie einfach mit
                                           klassische Patronate wie beispielsweise Wet-      der Funkspots entnehmen Sie bitte unseren
Ihrem Mediaberater über die vielfältigen
                                           ter- und Verkehrsmeldungen sowie spezielle        aktuellen Preislisten.
Umsetzungsmöglichkeiten on-air, off-air
                                           Programmelemente. Gerne stellen wir Ihnen
und online.                                                                                  Events
                                           unseren Sonderwerbeformen-Katalog vor.
                                                                                             In Zusammenarbeit mit Ihnen entwickeln wir
                                           Gewinnspiele                                      die wichtigsten Events für Türken in Deutsch-
                                           Für eine individuelle Einbindung Ihrer Produkte   land. Es gibt kaum Grenzen. Wir können unse-
                                           in das redaktionelle Umfeld unserer Pro-          re längjährige Erfahrung in kleinerem Rahmen
                                           gramme erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen         zur Verkaufsförderung oder einem Spektakel
                                           interaktive Konzepte, in denen Ihr Produkt im     für ein breites Publikum einfließen lassen. Als
                                           Mittelpunkt steht.                                Mediapartner ist METROPOL FM seit Jahren
                                                                                             der erfolgreichste Veranstaltungspartner für
                                           Live-Reader
                                                                                             türkische Events in Deutschland.
                                           Eine redaktionsähnliche Einbindung verschafft
                                           Ihrer Werbebotschaft eine erhöhte Aufmerk-
                                           samkeit bei der Hörerschaft. In Live-Readern
Wir schaffen für Ihre Ziele
                                           weisen die Moderatoren auf eine Kooperation
das richtige Programmumfeld.
                                           zwischen dem Sender und dem Sponsorpart-
                                           ner hin.
Onlinewerbung auf www.metropolfm.de

Ihr vernetzter Auftritt

Die Verknüpfung von On-Air und Online
erhöht die Reichweite Ihrer Werbe­aktivitäten.
Umgekehrt lassen sich Aktionen im Netz
auch hervorragend über das Programm
unterstützen.
                                                 Bigsizebanner                 Skyscraper                       Hockeystick
                                                 Abmessung:                    Abmessung:                       Abmessung:
                                                 728 × 90 Pixel                120 × 600 oder 160 × 600 Pixel   728 × 90 & 160 × 600 Pixel
                                                 Flash oder Bild               Flash oder Bild                  Flash oder Bild

                                                 Rectangle                     Videostitial                     Sonderformate
                                                 Abmessung:                    Abmessung:                       nach Anfrage
                                                 300 × 250 Pixel               Individuell
                                                 Flash oder Bild               Flash oder Bild

                                                 Auf www.metropolfm.de stehen Ihnen vielfältige Sonderwerbeformen zur Verfügung:
                                                 ■ Bannerwerbung ■ Sponsoring ■ Gewinnspiele

Mediadaten METROPOL FM 2019/2020
Die METROPOL FM App-Vermarktung
METROPOL FM bietet eine mobile App mit 10 verschiedenen Streams für iPhone- und Android-Nutzer an!

Hier kommt jeder auf seinen
Musikgeschmack!                                                                                      10:20

Wer ein Smartphone mit dem Betriebs­
system iOS oder Android besitzt, kann                             « Start-Screen                             « Stream Content Flip
sich ganz einfach und kostenlos die                                 Dauer:                                    Dauer:
                                                                    ca. 10 Sekunden                           ca. 3 – 5 Sekunden
METROPOL FM-App herunterladen und
                                                                    Format:                                   Format:
somit die zehn verschiedenen Streams der                            320 × 480 Pixel                           320 × 250 Pixel
MFM-Musikwelt immer und überall hören.
Hier besteht die Möglichkeit, einen verlink-
baren Werbebanner in die APP zu platzieren.

METROPOL FM ist mit seinen zahlreichen digitalen Radioprogrammen, auch in der digitalen
Mediennutzung der türkeistämmigen Bevölkerung, Marktführer.
Digitale/ Soziale Medien

Unsere Hörer sind Teil der
METROPOL FM-Familie!                          Downloads der Apps:            Fans bei Facebook:

METROPOL FM hat eine sehr hohe und vor
allem starke emotionale Bindung zu seinen
Hörern. Dies wird besonders an der Anzahl
der Fans und deren Interaktion auf Facebook
deutlich.
Zudem ist METROPOL FM 24 Stunden am Tag
online und bietet somit das Radio­programm
auch auf mobilen Endgeräten an!

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                                              Mai 2019

Mediadaten METROPOL FM 2019/2020
Berlin Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                      Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                               05 – 06 Uhr               4,80       144,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               06 – 07 Uhr               4,80       144,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               07 – 08 Uhr               4,80       144,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               08 – 09 Uhr               4,80       144,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               09 – 10 Uhr               4,80       144,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               10 – 11 Uhr               2,75        82,50                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               11 – 12 Uhr               2,75        82,50                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               12 – 13 Uhr               2,75        82,50                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               13 – 14 Uhr               2,75        82,50                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               14 – 15 Uhr               2,75        82,50                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               15 – 16 Uhr               3,80       114,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               16 – 17 Uhr               3,80       114,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               17 – 18 Uhr               3,80       114,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               18 – 19 Uhr               3,80       114,00                 2,75        82,50                 2,75        82,50

                               19 – 20 Uhr               3,80       114,00                 2,75        82,50                 1,65        49,50

                               20 – 21 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               21 – 22 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               22 – 23 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               23 – 24 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               24 – 01 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               01 – 02 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               02 – 03 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               03 – 04 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                               04 – 05 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                            Ø 06 – 18 Uhr                2,98        89,50                 2,34        70,13                 2,29        68,75

Berlin-Brandenburg         ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Berlin                        entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
                              schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Bremen Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                      Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                               05 – 06 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               06 – 07 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               07 – 08 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               08 – 09 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               09 – 10 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               10 – 11 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               11 – 12 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               12 – 13 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               13 – 14 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               14 – 15 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               15 – 16 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               16 – 17 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               17 – 18 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               18 – 19 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               19 – 20 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                               20 – 21 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               21 – 22 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               22 – 23 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               23 – 24 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               24 – 01 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               01 – 02 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               02 – 03 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               03 – 04 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                               04 – 05 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                            Ø 06 – 18 Uhr                1,25        37,44                 0,89        26,81                 0,89        26,81

Bremen                     ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Bremen                        entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
                              schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Hessen Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                                               Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                                         Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                                                        05 – 06 Uhr               3,30        99,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        06 – 07 Uhr               3,30        99,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        07 – 08 Uhr               3,30        99,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        08 – 09 Uhr               3,30        99,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        09 – 10 Uhr               3,30        99,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        10 – 11 Uhr               1,90        57,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        11 – 12 Uhr               1,90        57,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        12 – 13 Uhr               1,90        57,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        13 – 14 Uhr               1,90        57,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        14 – 15 Uhr               1,90        57,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        15 – 16 Uhr               2,60        78,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        16 – 17 Uhr               2,60        78,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        17 – 18 Uhr               2,60        78,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        18 – 19 Uhr               2,60        78,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        19 – 20 Uhr               2,60        78,00                 1,90        57,00                 1,90        57,00

                                                        20 – 21 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        21 – 22 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        22 – 23 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        23 – 24 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        24 – 01 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        01 – 02 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        02 – 03 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        03 – 04 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                        04 – 05 Uhr               1,10        33,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                                     Ø 06 – 18 Uhr                2,04        61,13                 1,60        48,00                 1,60        48,00

Hessen                                              ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Frankfurt, Offenbach, Hanau, Friedberg, Darmstadt      entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
                                                       schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Rhein-Main Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                                     Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                               Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                                              05 – 06 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              06 – 07 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              07 – 08 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              08 – 09 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              09 – 10 Uhr               2,10        63,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              10 – 11 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              11 – 12 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              12 – 13 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              13 – 14 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              14 – 15 Uhr               1,20        36,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              15 – 16 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              16 – 17 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              17 – 18 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              18 – 19 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              19 – 20 Uhr               1,70        51,00                 1,10        33,00                 1,10        33,00

                                              20 – 21 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              21 – 22 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              22 – 23 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              23 – 24 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              24 – 01 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              01 – 02 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              02 – 03 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              03 – 04 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                              04 – 05 Uhr               0,55        16,50                 0,55        16,50                 0,55        16,50

                                           Ø 06 – 18 Uhr                1,25        37,44                 0,89        26,81                 0,89        26,81

Rhein-Main                                ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Mainz, Wiesbaden, Rüsselsheim, Hochheim      entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
                                             schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Koblenz Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                       Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                 Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                                05 – 06 Uhr               1,10        33,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                06 – 07 Uhr               1,10        33,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                07 – 08 Uhr               1,10        33,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                08 – 09 Uhr               1,10        33,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                09 – 10 Uhr               1,10        33,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                10 – 11 Uhr               0,70        21,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                11 – 12 Uhr               0,70        21,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                12 – 13 Uhr               0,70        21,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                13 – 14 Uhr               0,70        21,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                14 – 15 Uhr               0,70        21,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                15 – 16 Uhr               1,00        30,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                16 – 17 Uhr               1,00        30,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                17 – 18 Uhr               1,00        30,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                18 – 19 Uhr               1,00        30,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                19 – 20 Uhr               1,00        30,00                 0,60        18,00                 0,60        18,00

                                20 – 21 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                21 – 22 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                22 – 23 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                23 – 24 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                24 – 01 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                01 – 02 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                02 – 03 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                03 – 04 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                                04 – 05 Uhr               0,35        10,50                 0,35        10,50                 0,35        10,50

                             Ø 06 – 18 Uhr                0,71        21,44                 0,51        15,19                 0,51        15,19
Koblenz                     ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Koblenz, Neuwied               entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
                               schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Südwest Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                               Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                         Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                                        05 – 06 Uhr               2,75        82,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        06 – 07 Uhr               2,75        82,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        07 – 08 Uhr               2,75        82,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        08 – 09 Uhr               2,75        82,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        09 – 10 Uhr               2,75        82,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        10 – 11 Uhr               1,80        54,00                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        11 – 12 Uhr               1,80        54,00                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        12 – 13 Uhr               1,80        54,00                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        13 – 14 Uhr               1,80        54,00                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        14 – 15 Uhr               1,80        54,00                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        15 – 16 Uhr               2,25        67,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        16 – 17 Uhr               2,25        67,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        17 – 18 Uhr               2,25        67,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        18 – 19 Uhr               2,25        67,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        19 – 20 Uhr               2,25        67,50                 1,70        51,00                 1,70        51,00

                                        20 – 21 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        21 – 22 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        22 – 23 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        23 – 24 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        24 – 01 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        01 – 02 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        02 – 03 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        03 – 04 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                        04 – 05 Uhr               0,65        19,50                 0,65        19,50                 0,65        19,50

                                     Ø 06 – 18 Uhr                1,66        49,81                 1,31        39,19                 1,31        39,19

Südwest                             ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Ludwigshafen, Mannheim, Stuttgart      entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
                                       schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
National Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                                                                   Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                                                             Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                                                                            05 – 06 Uhr              16,15       484,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            06 – 07 Uhr              16,15       484,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            07 – 08 Uhr              16,15       484,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            08 – 09 Uhr              16,15       484,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            09 – 10 Uhr              16,15       484,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            10 – 11 Uhr               9,55       286,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            11 – 12 Uhr               9,55       286,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            12 – 13 Uhr               9,55       286,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            13 – 14 Uhr               9,55       286,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            14 – 15 Uhr               9,55       286,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            15 – 16 Uhr              13,05       391,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            16 – 17 Uhr              13,05       391,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            17 – 18 Uhr              13,05       391,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            18 – 19 Uhr              13,05       391,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            19 – 20 Uhr              13,05       391,50                 9,15       274,50                 9,15       274,50

                                                                            20 – 21 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            21 – 22 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            22 – 23 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            23 – 24 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            24 – 01 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            01 – 02 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            02 – 03 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            03 – 04 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                            04 – 05 Uhr               4,85       145,50                 4,85       145,50                 4,85       145,50

                                                                         Ø 06 – 18 Uhr                9,89      296,75                  7,54       226,13                 7,54       226,13

National                                                                ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Berlin                                Rhein-Main Mainz, Wiesbaden,         entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
Bremen                                Rüsselsheim, Hochheim                schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Hessen Frankfurt, Offenbach, Hanau,   Südwest Ludwigshafen, Mannheim,
Friedberg, Darmstadt                  Stuttgart
Koblenz Koblenz, Neuwied
West Kombi Preisliste 2019**
Gültig ab 01.07.2019
                                                                                      Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
                                                                Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                                                               05 – 06 Uhr               8,15       244,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               06 – 07 Uhr               8,15       244,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               07 – 08 Uhr               8,15       244,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               08 – 09 Uhr               8,15       244,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               09 – 10 Uhr               8,15       244,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               10 – 11 Uhr               4,90       147,00                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               11 – 12 Uhr               4,90       147,00                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               12 – 13 Uhr               4,90       147,00                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               13 – 14 Uhr               4,90       147,00                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               14 – 15 Uhr               4,90       147,00                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               15 – 16 Uhr               6,55       196,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               16 – 17 Uhr               6,55       196,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               17 – 18 Uhr               6,55       196,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               18 – 19 Uhr               6,55       196,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               19 – 20 Uhr               6,55       196,50                 4,70       141,00                 4,70       141,00

                                                               20 – 21 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               21 – 22 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               22 – 23 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               23 – 24 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               24 – 01 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               01 – 02 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               02 – 03 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               03 – 04 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                               04 – 05 Uhr               2,30        69,00                 2,30        69,00                 2,30        69,00

                                                            Ø 06 – 18 Uhr                4,95      148,38                  3,80       114,00                 3,80       114,00

West Kombi                                                 ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Hessen Frankfurt, Offenbach, Hanau, Friedberg, Darmstadt      entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
Rhein-Main Mainz, Wiesbaden, Rüsselsheim, Hochheim            schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Südwest Ludwigshafen, Mannheim, Stuttgart
Rhein-Main Kombi
Preisliste 2019**                                                                     Montag – Freitag                       Samstag                           Sonntag
Gültig ab 01.07.2019                                            Uhrzeit                1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.      30 Sek.               1 Sek.       30 Sek.

                                                               05 – 06 Uhr               5,40       162,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               06 – 07 Uhr               5,40       162,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               07 – 08 Uhr               5,40       162,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               08 – 09 Uhr               5,40       162,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               09 – 10 Uhr               5,40       162,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               10 – 11 Uhr               3,10        93,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               11 – 12 Uhr               3,10        93,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               12 – 13 Uhr               3,10        93,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               13 – 14 Uhr               3,10        93,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               14 – 15 Uhr               3,10        93,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               15 – 16 Uhr               4,30       129,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               16 – 17 Uhr               4,30       129,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               17 – 18 Uhr               4,30       129,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               18 – 19 Uhr               4,30       129,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               19 – 20 Uhr               4,30       129,00                 3,00        90,00                 3,00        90,00

                                                               20 – 21 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               21 – 22 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               22 – 23 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               23 – 24 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               24 – 01 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               01 – 02 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               02 – 03 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               03 – 04 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                               04 – 05 Uhr               1,65        49,50                 1,65        49,50                 1,65        49,50

                                                            Ø 06 – 18 Uhr                3,29        98,56                 2,49        74,81                 2,49        74,81

Rhein-Main Kombi                                           ** Alle Preise zzgl. gesetzlich gültiger Mehrwertsteuer. Spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres werden die Rabatte
Hessen Frankfurt, Offenbach, Hanau, Friedberg, Darmstadt      entsprechend der effektiv ausgestrahlten Sendezeiten verrechnet. Konzernrabatte werden gewährt, sofern der
Rhein-Main Mainz, Wiesbaden, Rüsselsheim, Hochheim            schriftliche Nachweis einer mehr als 50%igen Kapitalbeteiligung erfolgt.
Kontakt

Kontakt                                        Geschäftsführer                                             Verkaufsleiter

METROPOL FM GmbH & Co. KG                      Tamer Ergün Yıkıcı                                          Oğuz Erdil
Erstes deutsch- und türkischsprachiges Radio   Holger Willoh                                               Tel.: 030/217 970-24
in Deutschland                                                                                             erdil@metropolfm.de
Markgrafenstr. 11                              Referentin der Geschäftsleitung/
10969 Berlin                                   Disposition
Tel.: 030/217 970-0                            Claudia Kleiner
Fax: 030/217 970-20                            Tel.: 030/217 970-12
info@metropolfm.de                             kleiner@metropolfm.de
www.metropolfm.de

                                                                      C laudia Kleiner                                          O ğuz Erdil

                                                                      »    Ich verantworte das Budget
                                                                           und Personal von METROPOL
                                                                      FM und bin die „Quoten­deutsche“
                                                                                                                                  »   Mein Name ist Oğuz Erdil und
                                                                                                                                      ich bin Verkaufsleiter. Ich ar-
                                                                                                                                  beite bei METROPOL FM, weil ich
                                                                      im Radioteam. Ich finde es                                  die Möglichkeit habe, flexibel und
                                                                      toll, dass METROPOL FM den                                  lösungsorientiert zu arbeiten und
                                                                      Türkeistämmigen eine Stimme                                 das in einem deutschtürkischen
                                                                      gibt, durch das Engagement zahl-                            Umfeld, welches spannende
                                                                      reicher Akteure viele erfolgreiche                          Herausforderungen bietet.
                                                                      Projekte umsetzt und Brücken                                METROPOL FM als dynamisches
                                                                      schlägt. Damit leisten wir einen                            Unternehmen wächst mit seinen
                                                                      unverzichtbaren Beitrag zur                                 Mitarbeitern - und die Mitarbeiter
                                                                      Integration.«                                               wachsen mit METROPOL FM!«
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich                                                     der METROPOL FM gegenüber der Werbeagentur bleibt                5.4. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für
1.1. Für alle Aufträge und Leistungen gelten die nachfolgenden         daher bis zur vollständigen Begleichung der Forderung                 METROPOL FM nach der Umspielung. Manuskripte und
     Allgemeinen Geschäftsbedingungen von METROPOL FM                  der METROPOL FM auch im Falle der Geltendmachung der                  Tonträger, die nicht das Eigentum von METROPOL FM
     - erstes deutsch- und türkischsprachiges Radio in                 Forderung gegenüber dem Kunden bestehen.
                                                                                                                                        5.5. sind, werden auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und
     Deutschland GmbH & Co. KG. Abweichende Bedingungen
                                                                   4. Vertragsgegenstand                                                     versandt.
     des Auftraggebers, die nicht schriftlich anerkannt wurden,
                                                                   4.1. Inhalt des Vertrages sind ausschließlich die in der Auftrags-
     sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich                                                                             6. Inhalt der Sendungen
                                                                        bestätigung von METROPOL FM genannten Leistungen.
     widersprochen wurde.                                                                                                               6.1. Der Auftraggeber übernimmt die volle Haftung für den
                                                                        Sendemitschnitte sind spätestens sieben Werktage vor Aus-
                                                                                                                                             Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfü-
1.2. Werbefunkauftrag im Sinne dieser Allgemeinen Geschäfts-            strahlung schriftlich zu bestellen. Sie sind kostenpflichtig.
                                                                                                                                             gung gestellten Unterlagen und Werbesendungen und stellt
     bedingungen ist der Vertrag über die Sendung von Werbe-
                                                                   4.2. Werbefunkaufträge sind zur Sendung innerhalb eines                   METROPOL FM von allen wie immer gearteten Ansprüchen
     spots eines Werbetreibenden. Sämtliche Werbesendungen
                                                                        Kalenderjahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Wird                Dritter, insbesondere auch von Ansprüchen werbe-,
     werden als solche gekennzeichnet.
                                                                        der Auftrag nicht oder nur unvollständig innerhalb dieses            wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei. Dies gilt
1.3. Die Abwicklung von Werbefunkaufträgen erfolgt auf der              Kalenderjahres abgerufen, so bleiben die Zahlungsver-                auch für Werbesendungen, die von METROPOL FM für den
     Grundlage der jeweils gültigen Preisliste.                         pflichtungen des Auftraggebers hiervon unberührt. Die                Auftraggeber auf dessen Anweisung produziert wurden.
                                                                        Vergütung wird spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres             Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass
2. Angebot und Vertragsabschluß
                                                                        fällig.                                                              er sämtliche zur Verwertung im Rundfunk erforderlichen
2.1. Jede Ausstrahlung einer Werbesendung setzt eine schrift-
                                                                                                                                             Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, die auf
     liche Erteilung des Auftrages voraus. Aufträge werden erst    5. Sende- und Produktionsunterlagen
                                                                                                                                             den von ihm gestellten Tonträgern und sonstigen Unterla-
     nach schriftlicher Bestätigung METROPOL FM verbindlich.       5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erforderlichen und
                                                                                                                                             gen ruhen, erworben hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
     Angebote erfolgen grundsätzlich freibleibend, d. h. sie            übertragungsfähigen Unterlagen für die Werbesendungen
                                                                                                                                             die für die Abrechnung mit der GEMA erforderlichen Anga-
     stellen die Aufforderung an den Auftraggeber dar, eine             rechtzeitig, mindestens fünf Werktage vor dem jeweiligen
                                                                                                                                             ben (Titel des Musikstückes, Dauer in Sekunden, Interpret,
     Bestellung abzugeben.                                              Sendetermin, METROPOL FM zur Verfügung zu stellen. Das
                                                                                                                                             Komponist, Textautor, Produzent, Verlag und Tonträger bzw.
                                                                        Eigentum an den Sendekopien (Unterlagen und Tonträger),
2.2. Verbund-/Kollektivwerbung bedarf in jedem Einzelfall der                                                                                Schallplattennummer) schriftlich mitzuteilen.
                                                                        die METROPOL FM überlassen werden, geht mit Übergabe
     schriftlichen Zustimmung durch METROPOL FM.
                                                                        an METROPOL FM über. Eine Verpflichtung zur Rückgabe            7. Einhaltung gesetzlicher Regelungen
3. Einschaltung von Werbeagenturen                                      nach Ausstrahlung bzw. Vertragsbeendigung oder ein              7.1. Die Werbeeinschaltungen müssen dem Rundfunkstaats-
3.1. Werbeagenturen müssen vom Auftraggeber/ Kunden zur                 Anspruch auf finanzielle Abgeltung besteht nicht.                    vertrag in seiner jeweils gültigen Fassung und dem vom
     Auftragserteilung an METROPOL FM nachweisbar ermäch-                                                                                    Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW bzw.
                                                                   5.2. Wenn Sendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung
     tigt sein. Erteilt eine Werbeagentur Aufträge, so geschieht                                                                             vom Deutschen Werberat anerkannten Verhaltensregeln
                                                                        kommen, weil Unterlagen, Texte oder Sendekopien nicht
     dies auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung der                                                                                      entsprechen.
                                                                        rechtzeitig vorlagen oder mangelhaft oder falsch gekenn-
     Werbeagentur. Aufträge von Werbeagenturen werden nur
                                                                        zeichnet wurden, wird die verminderte Sendezeit voll in         7.2. Werbung für politische Zwecke jeder Art, für religiöse
     angenommen, wenn der Kunde namentlich bezeichnet ist.
                                                                        Rechnung gestellt. Bei fernschriftlich oder fernmündlich             Auffassungen und weltanschauliche Überzeugungen ist
3.2. METROPOL FM ist berechtigt, von der Werbeagentur einen             durchgegebenen Texten trägt der Auftraggeber das Risiko              ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Verwendung entspre-
     Mandatsnachweis zu verlangen. Eine Werbeagentur tritt              für etwaige Übertragungsfehler. METROPOL FM ist nicht                chender Aussagen in der Werbung.
     mit Auftragserteilung die Zahlungsansprüche gegen ihren            verpflichtet, Sendekopien vor der Ausstrahlung auf ihre
                                                                                                                                        7.3. Im Zusammenhang mit der Nennung von kostenpflichtigen
     Kunden aus dem der Forderung zugrunde liegenden Wer-               Sendetauglichkeit hin zu überprüfen.
                                                                                                                                             Servicenummern innerhalb von Werbeeinschaltungen be-
     bevertrag an METROPOL FM ab. METROPOL FM nehmen
                                                                   5.3. Vorbehaltlich zusätzlicher Angaben werden zur Abwicklung             steht die Pflicht zu Angabe der Kosten für die Inanspruch-
     diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). Sie sind
                                                                        folgende Unterlagen benötigt: Eine Sendekopie auf einem              nahme der Servicenummer.
     berechtigt, diese dem Kunden der Werbeagentur gegen-
                                                                        digitalen Medium, Einschaltplan, Angaben über Spotlängen,
     über offenzulegen, wenn die Forderung nicht innerhalb                                                                              7.4. Werbeschaltungen welche nicht den Anforderungen nach
                                                                        den Kunden, das Produkt, Textmanuskripte sowie – falls
     eines Monats nach Fälligkeit beglichen ist. Die Abtretung                                                                               dieser Ziffer entsprechen, können – neben den gemäß
                                                                        notwendig - die GEMA-Angaben.
     der Forderung gegenüber ihrem Kunden erfolgt rein zur                                                                                   Ziffer 6 genannten Fällen – abgelehnt werden.
     Sicherheit und nicht an Erfüllung statt. Die Forderung
8. Ablehnung von Aufträgen                                              erkennbare Mängel unverzüglich unter genauer Bezeich-             spätestens nach Ablauf des Kalenderjahres rückwirkend
8.1. Auch bei bereits rechtsverbindlich angenommenen                    nung der Beschaffenheit schriftlich anzuzeigen. Unterlässt        entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeiten
     Aufträgen behält sich METROPOL FM vor, Werbesendungen              der Auftraggeber die Anzeige, so entfallen auf diese              abgerechnet.
     nach einheitlichen Grundsätzen abzulehnen, wenn deren              Mängel bezogene Ansprüche auf Gewährleistung. Ein Spot-
                                                                                                                                      11.4. Werbesendungen werden monatlich im Voraus in Rech-
     Ausstrahlung insbesondere wegen ihrer Herkunft, ihres              ausfall ist binnen zwei Wochen ab zugesagtem Ausstrah-
                                                                                                                                            nung gestellt. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung
     Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer            lungstermin gegenüber METROPOL FM schriftlich zu rügen.
                                                                                                                                            gewährt METROPOL FM 2 % Skonto (sofern keine älteren
     technischen Qualität unzumutbar ist oder wenn ihr Inhalt           Nach Ablauf dieser Frist ist das Recht des Auftraggebers,
                                                                                                                                            Rechnungen fällig sind), bei Zahlung innerhalb von acht
     gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen ver-               sich auf den Spotausfall zu berufen, mit Rücksicht auf die
                                                                                                                                            Tagen nach Rechnungsdatum erhält der Kunde 2% Skonto.
     stößt. Die Ablehnung wird vom Auftragnehmer unverzüg-              Aufbewahrungsfrist der Sendemitschnitte ausgeschlossen.
                                                                                                                                            Bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen zahlt der Kunde
     lich unter Angabe der Gründe mitgeteilt. Ist die abgelehnte
                                                                   9.4. Fällt eine Werbesendung aus programmlichen oder                     rein netto. METROPOL FM besteht in einzelnen Fällen und
     Werbesendung bereits bezahlt, so hat der Auftraggeber
                                                                        technischen Gründen oder wegen höherer Gewalt aus,                  bei Neukunden auf Vorkasse.
     insoweit Anspruch auf Rückerstattung. Weitere Ansprüche
                                                                        so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder
     sind ausgeschlossen. Produktionskosten werden gesondert                                                                          11.5. Bei Zahlungsverzug ist METROPOL FM berechtigt, die
                                                                        nachgestellt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis
     berechnet und sind sofort fällig, ungeachtet dessen, ob die                                                                            weitere Durchführung des Auftrages zurückzustellen, ohne
                                                                        gesetzt, es sei denn, es handelt sich um eine unerhebliche
     Werbesendung zur Ausstrahlung kommt oder nicht.                                                                                        dass daraus ein Ersatzanspruch des Auftraggebers entste-
                                                                        Verschiebung.
                                                                                                                                            hen kann. METROPOL FM berechnet dem Auftraggeber für
8.2. Die Mindestlänge von Werbespots beträgt 5 Sekunden.
                                                                   10. Haftung                                                              die Dauer des Rückstandes Verzugszinsen in Höhe von 8
     Bei Schaltung von Tandem- oder Tridemspots beträgt die
                                                                   10.1. METROPOL FM einschließlich ihrer gesetzlichen Vertreter            Prozentpunkten über dem geltenden Basiszinssatz gemäß
     Mindestlänge des Reminders 5 Sekunden.
                                                                         und Erfüllungsgehilfen, haftet nur bei Vorsatz und grober          § 247 Abs.1 BGB, mindestens jedoch 8 % Zins p.a.. Im
9. Gewährleistung                                                        Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche, die aus grober            Rahmen von Geschäften mit Verbrauchern i.S.d. BGB gilt
9.1. Die vereinbarten Sendezeiten werden nach Möglichkeit                Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den vorher-          ein Zinssatz von 5 Prozentpunkten über dem geltenden
     eingehalten, doch kann eine Gewähr für die Sendung in               sehbaren Schaden bis zu einer Höhe des Dreifachen des              Basiszinssatz gemäß § 247 Abs.1 BGB, mindestens jedoch
     bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge nicht              Mindestauftragswertes. Für Personenschäden im Sinne                6 % p.a..
     gegeben werden - es sei denn, diese sind ausdrücklich               dieser Vorschrift verbleibt es jedoch bei der gesetzlichen
                                                                                                                                      11.6. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten eine Agentur­
     und schriftlich verlangt und von METROPOL FM bestätigt.             Haftung von METROPOL FM.
                                                                                                                                            provision in Höhe von 15% des betreffenden Netto-
     Die Werbesendung wird unter den gleichen technischen
                                                                   11. Preise und Zahlungsbedingungen                                       Rechnungsbetrages, sofern diese Rechnungsempfänger
     Bedingungen ausgestrahlt, wie das allgemeine Programm
                                                                   11.1. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen          sind. Voraussetzung ist, dass sie den Auftraggeber werblich
     der von METROPOL FM vermarkteten Sender. In diesem
                                                                         Preislisten von METROPOL FM, Sender, die den Kunden                beraten und entsprechende Dienstleistungen nachweisen
     Rahmen gewährleistet METROPOL FM die ordnungsgemäße
                                                                         bekannt sind. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der zum         können. Die Agenturprovision entfällt, wenn Werbeagentu-
     Ausführung eines jeden Auftrags.
                                                                         Zeitpunkt der Rechnungsstellung jeweils gültigen gesetz-           ren oder Werbemittler mit dem Werbetreibenden identisch
9.2. Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung des Auftrages, die             lichen Mehrwertsteuer. Für die Berechnung des Preises              sind.
     METROPOL FM zu vertreten hat und die eine nicht nur un-             wird die anlässlich der Sendung ermittelte effektive Zeit
                                                                                                                                      12. Erteilte Aufträge sind für den Auftraggeber verbindlich
     erhebliche technische Minderqualität zur Folge hat, hat der         zugrunde gelegt. Etwaige Gebühren für Schutzrechte sowie
                                                                                                                                      12.1. Vorbehaltlich Ziff. 9.2 kann der Auftraggeber hiervon nur
     Auftraggeber METROPOL FM zu einer Ersatzausstrahlung                GEMA werden gesondert in Rechnung gestellt.
                                                                                                                                            mit Zustimmung von METROPOL FM zurücktreten. Das
     aufzufordern und dabei eine angemessene Frist zu setzen.
                                                                   11.2. Tarifänderungen werden mindestens vier Wochen vor                  Rücktrittsersuchen muss schriftlich bei METROPOL FM,
     Lässt METROPOL FM diese Frist schuldhaft verstreichen
                                                                         Inkrafttreten bekannt gemacht. Der Auftraggeber kann in            spätestens vier Wochen vor dem ersten Ausstrahlungster-
     oder ist der Auftrag erneut nicht ordnungsgemäß im Sinne
                                                                         diesem Fall zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung          min, eingegangen sein. Auch bei Einhaltung der genannten
     von Abs. 2 erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht zur
                                                                         vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch unverzüglich          Frist besteht auf die Zustimmung von METROPOL FM kein
     Zahlungsminderung im Verhältnis zum Maß der qualitativen
                                                                         nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber           Anspruch. Bei Stornierungen des Auftraggebers nach o.g.
     Beeinträchtigung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
                                                                         der METROPOL FM zu erklären (Ziff. 10).                            Frist wird für den stornierten Auftrag eine Stornogebühr in
9.3. Der Auftraggeber hat den ausgestrahlten Werbespot                                                                                      Höhe von 25% des Bruttoauftragswertes durch METROPOL
                                                                   11.3. Auf die jeweils gültigen Preise werden bei der monatlichen
     unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung auf seine Ver-                                                                               FM erhoben.
                                                                         Rechnungslegung Nachlässe laut Rabattstaffel gemäß
     tragsmäßigkeit zu überprüfen und METROPOL FM
                                                                         dem vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Sie werden

Mediadaten METROPOL FM 2019/2020
13. Datenschutz                                                      16. Nebenabreden
13.1. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die ge-         16.1. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen
      setzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere                zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die
      das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemedien-               Aufhebung oder Änderung der Allgemeinen Geschäftsbe-
      gesetz (TMG) durch METROPOL FM beachtet werden.                      dingungen. Die Aufhebung der Schriftform bedarf ihrerseits
                                                                           der Schriftform.
13.2. Mit Auftragserteilung erklärt sich der Auftraggeber sein
      jederzeit widerrufliches Einverständnis zur Erhebung,          16.2. Umbuchungen und Teil-/Stornierungen müssen spätestens
      Speicherung und Verwendung seiner personenbezogenen                  sieben Werktage vor dem Ausstrahlungs- bzw. Stornie-
      Daten ausschließlich im Zusammenhang mit der ordnungs-               rungstermin schriftlich bei METROPOL FM eingegangen
      gemäßen Auftragsabwicklung.                                          sein.
14. Vertraulichkeit                                                  17. Gerichtsstand und Gültigkeit
14.1. Beide Parteien sind verpflichtet, vertrauliche und schutz-     17.1. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand im Falle eines beider-
      würdige Angelegenheiten der anderen Partei, die ihr aus              seitigen Handelsgeschäfts gilt Berlin als vereinbart. Es gilt
      oder im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit anver-                   das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
      traut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für
                                                                     17.2. Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein
      eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen
                                                                           oder werden, so gelten die anderen Bestimmungen gleich-
      Aufgabenerfüllung im Rahmen des Auftrags zu verwenden.
                                                                           wohl. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt
      Vertraulich sind alle Informationen oder Unterlagen einer
                                                                           diejenige wirksame rechtliche Regelung, die die Parteien
      Partei, die diese schriftlich als vertraulich gekennzeichnet
                                                                           vereinbart hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg
      hat oder deren vertraulicher Charakter sich eindeutig aus
                                                                           zu erzielen.
      ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäfts-
      geheimnisse.
14.2. Veröffentlichungen aller Art, die im Zusammenhang mit der
      Zusammenarbeit stehen, sind generell nur mit vorheriger
      Zustimmung der anderen Partei erlaubt. METROPOL FM ist
      jedoch berechtigt, den Namen des Auftraggebers, dessen
      Marke und Logo sowie Informationen über den Auftrag
      unter Beachtung der oben genannten Geheimhaltungs-
      pflichten zu Referenzzwecken zu verwenden.
15. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
15.1. Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforde-
      rungen nur erklären, wenn es sich um unbestrittene oder
      rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt. Im übrigen
      ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
15.2. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten durch
      den Auftraggeber ist ausgeschlossen, sofern die Gegenan-
      sprüche aus einem anderen Vertragsverhältnis resultieren.
      Beruhen die Gegenansprüche auf demselben Vertrags-
      verhältnis, ist die Geltendmachung des Zurückbehaltungs-
      rechts nur zulässig, wenn es sich um unbestrittene oder
      rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche handelt.
beys.de 05|19
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