PREISLISTE 2021 NUMMER 1 (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2021) - AKTUELLE DATEN UND SERVICES FINDEN SIE - Bauer Advance
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PREISLISTE 2021 NUMMER 1 (GÜLTIG AB 1. JANUAR 2021) AKTUELLE DATEN UND SERVICES FINDEN SIE AUSSERDEM UNTER: WWW.BAUERADVERTISING.DE UND WWW.PZ-ONLINE.DE
PTA NEU woman Das neue Frauen-Magazin für die Pharmazeutisch-technische Assistentin 7 Tricks für das perfekte 2/21 Das Job- Magazin Make-up mich nur für + Wie wir unsere Kundinnen in Sachen Kosmetik optimal beraten können Endlich gesunde Füße! Welche Schuhe für unseren Berufsalltag am besten sind pro Extra DAS DIE KRAFT DER Wert- Wert FÜR IHRE BERATUNG Schwerpunkt Erkältung INHALT schätzung Tipps für die kalte Jahreszeit Die besten Heilpflanzen Gereizte Augen durch MNS + 7 PTA über ihre Erfahrungen im Job News & Interviews 01 REDAKTIONELLES KONZEPT 02 VERLAGS- & ALLGEMEINE ANGABEN 03 TECHNISCHE ANGABEN 04 FORMATE/PREISE 05 RABATTE 06 TERMINE 07 AD SPECIALS 08 THEMENPLÄNE 09 ANSPRECHPARTNER 10 AGB
01 REDAKTIONELLES KONZEPT PTA WOMAN PTA WOMAN ist ein monatlich erscheinendes Fachmagazin mit Gesundheits- und Psychologieschwerpunkt für die über 66.000 weiblichen PTAs, die in den deutschen Apotheken arbeiten. Das Magazin holt die Leserin in ihrer Lebenswelt ab, schafft eine Wohlfühl-Atmosphäre und schenkt ihr die Aufmerksamkeit, die sie als PTA verdient. PTA WOMAN widmet sich aber auch ihren Sorgen und Ängsten, schenkt ihr Selbstvertrauen – und zeigt ihr zugleich, wie wichtig ihr Beruf ist, und welche Leistung sie tagtäglich erbringt. Aber nicht nur die Arbeit der PTA steht hierbei im Fokus – auch private Herausforderungen sowie einzigartige Erlebnisse sind Teil des Magazins. Darüber hinaus werden in jeder Ausgabe in einem 20-seitigen Heft im Heft (PTA WOMAN pro) medizinische und gesundheitsrelevante Themen speziell für die PTAs aufbereitet. Dieser Teil – erstellt vom Redaktionsteam der Wort & Bild-Verlagsgruppe – liefert fundiertes Wissen für die tägliche Arbeit und unterstützt die wertvolle und anspruchsvolle Beratung in der Apotheke. PTA WOMAN vereint ein positives Lebensgefühl – im privaten wie im beruflichen! Der Vertrieb erfolgt über den Wort & Bild-Verlag. ZIELGRUPPE Über 66.000 weiblichen PTAs, die in den deutschen Apotheken arbeiten
02 VERLAGS- & ALLGEMEINE ANGABEN VERLAG Heinrich Bauer Verlag KG ANSCHRIFT DER ANZEIGENABTEILUNG PTA WOMAN Brieffach 3905, Burchardstraße 11, 20077 Hamburg T +49 40 30 19 30 48 Head of Marketing | Healthcare | Best Age +49 40 30 19 31 02 Verkauf Innendienst F +49 40 30 19 31 24 Verkauf Innendienst e-mail: Head of Marketing | Healthcare | Best Age: michael.linke@baueradvance.com Verkauf Innendienst: anzeigen@baueradvance.com PZN-NR. 512640 ERSCHEINUNGSWEISE monatlich DRUCKAUFLAGE 50.000 Exemplare BANKVERBINDUNG HypoVereinsbank München, BLZ: 700 202 70, Konto: 66 58 97 443, BIC: HYVEDEMMXXX, IBAN: DE72 7002 0270 0665 8974 43 UST.-ID-NR. DE 118 90 81 49 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erstverkaufstag. Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Zahlungseingang bis zum Erstverkaufstag 2 % Skonto, wenn keine älteren Rechnungen unbezahlt sind. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen für Dispositionskredite berechnet. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Für die Abwicklung von Anzeigen-Aufträgen gelten im Übrigen die Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen für Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitschriften – siehe separates Tarifblatt. Die Buchung einer Anzeige in der Printversion einer Zeitschrift beinhaltet, sofern vorhanden, automatisch auch deren digitale Versionen (Online-Magazin).
03 TECHNISCHE ANGABEN Die aktuellen und verbindlichen technischen Angaben finden Sie unter www.duon-portal.de, auch zum Download als PDF. ANLIEFERUNG DRUCKUNTERLAGEN Alle Druckunterlagen sind elektronisch über das Druck- unterlagenportal www.duon-portal.de anzuliefern SUPPORT Support erhalten Sie unter: support@duonportal.de oder direkt unter Tel. +49 40 37 41 17 50 ANZEIGENBUCHUNGEN ONLINE Anzeigenbuchungen können auch über das Online-Buchungssystem (OBS) übermittelt werden: www.obs-portal.de
04 FORMATE & PREISE FORMATE/PREISE FORMATE AUF EINZELSEITEN Satzspiegel (mm) mit Anschnitt1) (mm) Preise Größe in Seitenteilen Breite x Höhe Breite x Höhe für alle Farben in € 1/1 196 x 261 210 x 280 6.750,– 3/4 3-spaltig 146 x 261 153 x 280 5.270,– 2/3 2-spaltig 129 x 261 136 x 280 4.930,– 1/2 hoch 96 x 261 103 x 280 3.920,– 1/2 quer 196 x 129 210 x 139 1/3 hoch 63 x 261 70 x 280 2.630,– 1/3 quer 196 x 84 210 x 94 1/4 1-spaltig 46 x 261 53 x 280 2.030,– 1/4 quer 196 x 63 210 x 73 Vorzugsplatzierungen 4. Umschlagseite 196 x 261 210 x 280 7.560,– 2. Umschlagseite FORMATE AUF DOPPELSEITEN 2/1 406 x 261 420 x 280 12.150,– 1) Zu diesen Maßen ist die Beschnittzugabe zuzurechnen: oben und unten 4 mm, außen 5 mm Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Rechnungsbetrag aufgeschlagen. WEITERE INFORMATIONEN • Weitere Formate auf Anfrage • Heftformat: 210 x 280 mm • Anzeigenstrecken: Ermäßigte Grundpreise für Anzeigenstrecken auf Anfrage
05 RABATTE RABATTE MALSTAFFEL % MENGENSTAFFEL % 3 Anzeigen 3 1 Seite 3 6 Anzeigen 5 3 Seiten 5 12 Anzeigen 10 6 Seiten 10 18 Anzeigen 15 12 Seiten 15 26 Anzeigen 20 18 Seiten 20 38 Anzeigen 25 24 Seiten 25 52 Anzeigen 30 30 Seiten 30 36 Seiten 35 Einhefter, Beilagen, Beikleber, Stellenanzeigen werden nicht rabatiert. AE-Provision 15% auf klassische Anzeigenformate, Einhefter, Beilagen, Beikleber und Stellenanzeigen
06 ANZEIGENTERMINE 2021 PTA WOMAN Anzeigen- Druckunterlagen- Heft Erstverkaufstag* KW schluss schluss 02 Fr. 29.01.2021 04 30.11.2020 10.12.2020 03 Fr. 26.02.2021 08 28.12.2020 12.01.2021 04 Mi. 31.03.2021 13 03.02.2021 15.02.2021 05 Fr. 30.04.2021 17 03.03.2021 15.03.2021 06 Mo. 31.05.2021 22 30.03.2021 13.04.2021 07 Mi. 30.06.2021 26 30.04.2021 12.05.2021 08 Fr. 30.07.2021 30 04.06.2021 16.06.2021 09 Di. 31.08.2021 35 06.07.2021 16.07.2021 10 Do. 30.09.2021 39 05.08.2021 17.08.2021 11 Fr. 29.10.2021 43 03.09.2021 15.09.2021 12 Di. 30.11.2021 48 01.10.2021 13.10.2021 01 Do. 30.12.2021 52 03.11.2021 15.11.2021 WEITERE INFORMATIONEN • Letzter Rücktrittstermin: bis zum jeweiligen Anzeigenschluss * Zahlungstermin bei Inanspruchnahme des Skontos lt. Preisliste
07 AD SPECIALS BEILAGEN BEILAGEN Preise in € per Tausend Exemplare Gesamtauflage bis 20 g 160,– zzgl. gesetzl. MwSt. Beilagen mit höheren Gewichten auf Anfrage. Mindestauflage: Gesamtauflage BEIKLEBER BEIKLEBER Preise in € per Tausend Exemplare Gesamtauflage Postkarten/Coupons* 105,– Warenproben bis 20 g 105,– zzgl. gesetzl. MwSt. Mindestauflage: Gesamtauflage BEIHEFTER BEIHEFTER Preise in € per Tausend Exemplare Gesamtauflage 4 Seiten 250,– 8 Seiten 350,– zzgl. gesetzl. MwSt. Mindestauflage: Gesamtauflage
07 AD SPECIALS Preisangaben Die Preise für Ad Specials können sich erhöhen, falls durch sie z. B. die Verarbeitung erschwert wird. Verbund-Ad Specials sind nach besonderer Vereinbarung möglich. Gewichtsabhängige Postgebühren, die für die Belegung der Aboauflage anfallen, sind in diesen Preisen enthalten. Weitere Infos auf www.baueradvertising.de, www.bauer-extras.de oder auf Anfrage: adspecials@bauermedia.com Technik und Anlieferung Verbindliche technische Angaben, Informationen zu Terminen, Mustern, sowie zur Anlieferung abruf- bar mit Downloadfunktion unter www.adspecial-portal.de. Druckservice Auf Wunsch übernimmt der Verlag auch die Produktion des Ad Specials. Preis auf Anfrage. Besuchen Sie unsere Homepage, um sich über unser weiteres Leistungsangebot zu informieren unter: www.baueradvertising.de/we-do/ www.bauer-extras.de. Hier erhalten Sie auch blitzschnell eine komplette, individuelle Kalkulation für Ihre Planung.
08 THEMENPLÄNE Anzeigen- Druckunterlagen- Heft Erstverkaufstag Themen schluss schluss PTA WOMAN Haare, gesunde Kopfhaut; Mundpflege/Gesunde Zähne; Stress/ 02 Fr. 29.01.2021 Nervöse Unruhe 30.11.2020 10.12.2020 PTA WOMAN Pro: Erkältungskrankheiten; Trockene Augen PTA WOMAN Homöopathie; Frühjahrsputz im Kosmetikregal; Gedächtnis 03 Fr. 26.02.2021 28.12.2020 12.01.2021 PTA WOMAN Pro: Heuschnupfen; Pilzinfektionen PTA WOMAN Magnesium; Abnehmen; Phytotherapie --> Pflanzen-ABC 04 Mi. 31.03.2021 03.02.2021 15.02.2021 PTA WOMAN Pro: Antibiotika/Darmflora; Akne PTA WOMAN Gesunde Beine, Venen, Cellulite; Schöne Augen (Brille/Kontaktlinsen/ 05 Fr. 30.04.2021 Tränen); Das Notfall-ABC im Sommer 03.03.2021 15.03.2021 PTA WOMAN Pro: Magen-/Darmprobleme; Insektenstiche/Zecken PTA WOMAN Sonne + Haut; Mineral- und Heilwasser; Urlaubslektüre der PTA 06 Mo. 31.05.2021 30.03.2021 13.04.2021 PTA WOMAN Pro: Blasenentzündung ; Reiseapotheke PTA WOMAN Schüßler Salze; Erholsamer Schlaf; 07 Mi. 30.06.2021 Wenn die Hormone verrückt spielen 30.04.2021 12.05.2021 PTA WOMAN Pro: Bewegungsapparat/Gelenke/Sport; Sensible Haut/Neurodermitis PTA WOMAN Heilpflanzen/ Pflanzensäfte; Unreine Haut; Wandern (Outdoorkleidung, 08 Fr. 30.07.2021 Schuhe) 04.06.2021 16.06.2021 PTA WOMAN Pro: Rückenschmerzen/Verspannungen ; Sommergrippe PTA WOMAN Nahrungsergänzungsmittel; Schöne Füße (Pflege und Pilzerkrankungen, 09 Di. 31.08.2021 Blasen, Hühneraugen); Herz-Kreislauf (Blutwerte) 06.07.2021 16.07.2021 PTA WOMAN Pro: Verhütung/Kinderwunsch; Allergien (nicht Pollen)
08 THEMENPLÄNE Anzeigen- Druckunterlagen- Heft Erstverkaufstag Themen schluss schluss PTA WOMAN Hilfe bei kleinen Verletzungen; Diabetes/Ernährung; Ohren und gut Hören 10 Do. 30.09.2021 05.08.2021 17.08.2021 PTA WOMAN Pro: Osteoporose; Halsschmerzen PTA WOMAN Tees; Hautpflege und Antiaging; Atemwege 11 Fr. 29.10.2021 03.09.2021 15.09.2021 PTA WOMAN Pro: Sodbrennen ; Blasenschwäche PTA WOMAN Haarpflege; Menstruationsbeschwerden - Endometriose; Zink 12 Di. 30.11.2021 01.10.2021 13.10.2021 PTA WOMAN Pro: Diabetes; Gendermedizin PTA WOMAN Grippale Infekte; Ernährung (Abnehmen) - Ernährungskompass; Lippenpflege 01 Do. 30.12.2021 03.11.2021 15.11.2021 PTA WOMAN Pro: Rheuma/Arthrose ; Naturkosmetik
09 ANSPRECHPARTNER SALES REGIONS (Bauer Advance KG) HAMBURG | BERLIN DÜSSELDORF FRANKFURT MÜNCHEN | STUTTGART HEALTHCARE SALES Kati Biesing Benjamin Schulze Sebastian Himmer Reinhard Baum Sandra Cölln Head of Sales Head of Sales Head of Sales Head of Sales Head of Sales Burchardstraße 11 Kaistraße 11 Lyoner Straße 44–48 Charles-de-Gaulle-Str. 8 Burchardstraße 11 20095 Hamburg 40221 Düsseldorf (Arabella-Center) 81737 München 20095 Hamburg T +49 40 30 19 34 00 T +49 211 31 06 08 0 60528 Frankfurt T +49 89 67 86 72 70 T +49 40 30 19 30 27 hamburg@ duesseldorf@ T +49 69 66 42 63 50 muenchen@ sandra.coelln@ baueradvance.com baueradvance.com frankfurt@baueradvance.com baueradvance.com baueradvance.com DIGITAL SALES Vanessa Palten-Rossi Head of Digital Sales T +49 40 30 19 31 59 vanessa.palten-rossi@ baueradvance.com SALES (Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG) LEITUNG AGENTURMANAGER AGENTURMANAGERIN KEY ACCOUNT KEY ACCOUNT AGENTURMANAGEMENT MANAGER NORD MANAGER WEST Karin Adam Thomas Jusinski Daniela Florian Gieseke Claudia Tomasini T +49 89 744 33-359 T +49 40 209 47 22-20 Daubenberger-Hauser T +49 40 209 47 22-21 M +49 151 53 85 00 32 M +49 171 767 37 77 M +49 151 64 94 12 97 M +49 151 53 85 00 35 M +49 151 53 85 03 05 claudia.tomasini@ karin.adam@ thomas.jusinski@ d.daubenberger@ florian.gieseke@ wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de KEY ACCOUNT KEY ACCOUNT KEY ACCOUNT SALES MANAGER SALES MANAGER MANAGER MITTE MANAGER SÜD MANAGER TOURISTIK & SALES MANAGER Heike Bothe Kerstin Stegmann Peter Arlt Petra Gohlisch Julia Swoboda T +49 6196 969 90 91 T +49 89 744 33-218 T +49 89 744 33-472 T +49 511 856 45 41 T +49 89 744 33-118 M +49 172 697 84 51 M +49 172 355 04 19 M +49 151 53 85 01 39 M +49 172 858 26 75 M +49 151 53 85 00 26 heike.bothe@ kerstin.stegmann@ peter.arlt@ petra.gohlisch@ julia.swoboda@ wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de wortundbildverlag.de ZENTRALBEREICHE INNOVATION & INNOVATION & AD MANAGEMENT | AD SPECIALS SALES INTELLIGENCE EXECUTION EXECUTION AD SPECIALS Heike Gorski Annika Quisbrock Viola Schwarz Ines Wetzel Philipp Petersen Head of Innovation & Head of Innovation & Head of Ad Management | Team Lead Head of Sales Intelligence Execution Execution Ad Specials T +49 40 30 19 31 72 T +49 40 30 19 30 10 T +49 40 30 19 31 90 T +49 40 30 19 30 33 T +49 40 30 19 31 05 ines.wetzel@ philipp.petersen@ heike.gorski@ annika.quisbrock@ viola.schwarz@ baueradvance.com baueradvance.com baueradvance.com baueradvance.com baueradvance.com INTERNATIONAL SALES INTERNATIONAL ÖSTERREICH SCHWEIZ Russna Jaswal Renate Dolleisch GmbH Phoenix Media SA Head of International Sales Erik Gertscher Philippe Girardot Charles-de-Gaulle-Str. 8 International Sales International Sales 81737 München Bahnallee 26 Avenue Henri-Dunant 2 T +49 89 67 87 78 91 2120 Wolkersdorf c/o Association Comptabilis russna.jaswal@ T +43 2245 8 20 32 11 1205 Genève baueradvance.com M +43 664 166 72 34 T +41 76 524 70 34 gertscher@dolleisch.at philippe@phoenix-media.ch
10 AGB 1. „Anzeigenauftrag” im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- 7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an Text bedingungen ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber über die und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer Ge- Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel staltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag (nachfolgend insgesamt als „Anzeigen” bezeichnet) von Werbungtreiben- mit dem Wort „Anzeige” deutlich kenntlich gemacht. den oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreiben- 8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen de” bezeichnet) in einer Zeitung oder Zeitschrift zum Zweck der Verbreitung. eines Abschlusses – abzulehnen, wenn Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch den Verlag – deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch über das OBS-Online-Buchungssystem erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www. – deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren be- obs-portal.de). anstandet wurde oder – deren Veröffentlichung für den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, 2. Auftraggeber kann die schaltende Agentur sein, die mit der Schaltung der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist von Werbung im eigenen Namen und für eigene Rechnung befasst ist und damit Vertragspartner des Verlages ist. In diesem Fall ist der Werbungtrei- – Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten bende nicht selbst Vertragspartner des Verlages, sondern es besteht ein zwei- – Anzeigen, die den wirtschaftlichen Interessen der niedergelassenen Apo- stufiges Vertragsverhältnis Verlag-Agentur/Agentur-Werbungtreibender, und theken nach ihrem Inhalt oder den beworbenen Waren oder Dienstleistun- die Preisgestaltung gegenüber dem Werbungtreibenden (nachfolgend als gen zuwiderlaufen. „Agenturkunde” bezeichnet) obliegt der Agentur. Stellt sich nach Erscheinen einer Anzeige heraus, dass auch weitere vom Der Werbungtreibende ist selbst Auftraggeber, wenn er Anzeigen entweder Kunden gebuchte Anzeigen aus vorgenanntem Grund abgelehnt werden selbst beim Verlag einbucht oder sich bei der Buchung durch eine von ihm müssen, so hat der Verlag auch nachträglich das Recht von der Abwicklung beauftragte, in seinem Namen und auf seine Rechnung handelnde Agentur des Auftrags sofort zurückzutreten. Aufträge für andere Werbemittel sind für (Treuhänderin, die sich verpflichtet den Verlag auf diese Funktion hinzuwei- den Verlag erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend. sen) vertreten lässt (nachfolgend als „Direktkunde” bezeichnet). In diesem Anzeigen, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), Fall wird der Direktkunde selbst Vertragspartner des Verlages. bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung Der Verlag behält sich vor, einer auftraggebenden Agentur Rabatte oder des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundauf- Nachlässe einzuräumen, auch solche, die unabhängig von dem einzelnen schlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels Anzeigenauftrag bzw. Werbungtreibenden am Gesamtbuchungsvolumen wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. einer Agentur bemessen sind. 9. Druckunterlagen sind ausschließlich in digitaler Form anzuliefern. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druck- Soweit nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, beziehen sich die Rabatt- unterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwort- staffeln in den Preislisten auf die Schaltungen für einen Werbungtreibenden lich. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber je Insertionsjahr. verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den techni- 3. Ein „Abschluss” ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzei- schen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen für Anzeigen recht- gen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu ge- zeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Kosten des Verlages für vom Auf- währenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des traggeber gewünschte oder zu vertretende Änderungen der Druckvorlagen Auftraggebers erfolgen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Ab- hat der Auftraggeber zu tragen. Vereinbart ist die übliche Beschaffenheit ruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres der Druckunterlagen für Anzeigen oder andere Werbemittel nach Maßgabe seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige in- der verbindlichen technischen Angaben im DUON-Portal (www.duon-portal. nerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. de) für den belegten Titel entsprechend der Preisliste und der Auftragsbestä- tigung. Dies gilt nur für den Fall, dass der Auftraggeber die Vorgaben des 4. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckunterlagen einhält. nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen 10. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auf- dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nach- traggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen lass dem Verlag zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes endet drei Monate nach der erstmaligen Verbreitung der Anzeige. vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme 11. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich ge- von Anzeigen innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass. schuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch 5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatz- dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. veröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt 6. Aufträge für Anzeigen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffent- Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden lichung zu verweigern, wenn sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftragge- – diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuld- ber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag verhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Miss- auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der verhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Verein- barung bedarf. – diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre.
10 AGB Lässt der Verlag eine ihm für die Ersatzanzeige oder der Veröffentlichung bei einer Garantieauflage über 500 000 Exemplaren mindestens 5 v.H. des anderen Werbemittels gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist beträgt. die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat Eine Auflagenminderung aus Gründen der Ziff. 22 bleibt unberücksichtigt. der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigma- Als Garantieauflage gilt die in der Preisliste oder auf andere Weise genann- chung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der te durchschnittliche Auflage oder, wenn eine Auflage nicht genannt ist, die Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durch- Auftrags ausgeschlossen. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln schnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vorausgegangenen Kalen- müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend derjahres. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche gemacht werden. ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflicht- Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der verletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte. Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im 16b. (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen für Titel, die heftbezoge- kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Scha- ne Auflagendaten veröffentlichen) Abweichend von Nummer 16a berechtigt dens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröf- Vertreter oder leitende Angestellte des Verlages verursacht wurde. fentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Ver- Auflage (Garantieauflage) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v.H. und bei tragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen einer Auflage (Garantieauflage) von über 500 000 Exemplaren 5 v.H. über- vorhersehbaren Schaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaf- schreitet (Schwankungsbreite). Eine Auflagenminderung aus Gründen der tungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit Ziff. 23 bleibt unberücksichtigt. haftet der Verlag nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen Die der Garantie zugrunde liegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auf- – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen lage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertions- nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Alle gegen jahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjäh- soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der je- ren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht weiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf auf vorsätzlichem Verhalten beruhen. Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss. 12. Auf Wunsch werden digitale Proofs zur Verfügung gestellt. Der Auftrag- Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unter- geber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probe- nehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, abzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Aufla- gesetzten Frist mitgeteilt werden. genunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres 13. Betr. Berechnung nach Abdruckhöhe. Unzutreffend. abzüglich der genannten zulässigen Schwankungsbreite. Ein Anspruch auf Rückvergütung ist innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Insertions- 14. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Emp- jahres geltend zu machen. Die Rückvergütung erfolgt auf Basis des Kun- fang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen den-Nettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige als Naturalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme 15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie mindestens 2.500 Euro beträgt. die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die 17. Betr. Ziffernanzeigen. Unzutreffend. weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen be- 18. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. gründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Er- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen scheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Ge- Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusster- richtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im min und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand zu machen. bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhn- liche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt 16a. Aus einer Auflagenminderung kann – vorbehaltlich der Regelung der der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertrags- Ziffer 16b – nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehre- schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs- re Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im bereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjah- vereinbart. res die Garantieauflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigender Mangel, wenn und soweit sie 19. Preisänderungen für erteilte Anzeigenaufträge sind gegenüber Unter- nehmern wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Ver- bei einer Garantieauflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v.H., öffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels angekündigt wer- den. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht bei einer Garantieauflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 15 v.H., zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Erhalt bei einer Garantieauflage bis zu 500 000 Exemplaren mindestens 10 v.H., der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.
10 AGB 20. Bezüglich etwaig vereinbarter Rabatte, Commitments und Agenturpro- Der Auftraggeber überträgt dem Verlag sämtliche für die Nutzung der Wer- visionen wird allein auf die reinen Anzeigen- und Mediapreise abgestellt. bung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforder- Insbesondere Produktions- und Gestaltungskosten sind nicht rabattfähig und lichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz und sonstigen Rechte, -bildend, nicht commitmentfähig und -bildend sowie nicht agenturprovisions- insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sen- relevant. Rabatte werden nicht gewährt für Werbungtreibende, deren Ge- dung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und schäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtrei- Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des bende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen beanspruchen, oder für Werbungtreibende, die für andere Werbungtreiben- örtlich unbegrenzt übertragen. de ebenfalls Anzeigenaufträge erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung 22. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeits- zu beanspruchen. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemein- kampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Roh- same Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzern- stoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb des status des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unterneh- Verlages als auch in fremden Betrieben, derer sich der Verlag zur Erfüllung men im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine seiner Verbindlichkeiten bedient – hat der Verlag Anspruch auf volle Bezah- kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzern- lung der veröffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der status ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprü- im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise fers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesell- zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren schaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis ge- Der Nachweis muss spätestens bis zum Abschluss des Insertionsjahres er- kürzt, in dem die garantierte verkaufte oder zugesicherte Auflage zur tat- bracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt sächlich ausgelieferten Auflage steht. werden. 23. Bei Kunden/Werbeagenturen, die zum ersten Mal mit dem Verlag in Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Be- Geschäftsverbindung treten, kann Vorauskasse zum Anzeigenschlusstermin stätigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der verlangt werden. Rabatte werden gemäß Rabattstaffeln nach Erscheinen der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit Anzeigen beim Erreichen der einzelnen Rabattstufen gewährt. ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit 24. Zusatzbedingung endet auch die Konzernrabattierung. Rabatte, die Agenturen empfangen ha- ben, werden sie ihren Kunden gegenüber offen legen und gegebenenfalls an Datengenerierung zur Abonnementswerbung: Hiermit verpflichtet sich der diese weiterreichen, wenn und soweit sie hierzu gegenüber ihren werbung- Auftraggeber gegenüber der Bauer Advertising KG, die auf der Grundlage treibenden Kunden vertraglich oder gesetzlich verpflichtet sind. des eingesetzten Werbemittels ggf. generierten personenbezogenen Daten (z.B. Adressen) nicht zur Gewinnung von Abonnenten von Druckerzeugnis- 21. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige sen zu verwenden und/oder verwenden zu lassen. Für jeden Fall der Zuwi- erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwor- derhandlung gegen Absatz 1 verpflichtet sich der Auftraggeber gegenüber tung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur der Bauer Advertising KG unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszu- Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbe- sammenhangs zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50.000,– EUR. mittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen An- sprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner wird der Verlag von den Kosten zur notwendigen Stand: 1. Juli 2020 (Fassung für PTA-WOMAN) Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsver- teidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.
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